justiziaBeim Landgericht Saarbrücken findet derzeit eine deutsche Prozessposse gegen einen 38jährigen, türkischen Zuhälter sowie dessen türkischen Komplizen statt, welche sogar Minderjährige zur Prostitution gezwungen haben sollen, die einer Preisverhandlung auf einem arabischen Jahrmarkt gleichkommt. Justizia würde vermutlich gleich mehrfach Suizid begehen.

Die Saarbrücker Zeitung berichtet:

Vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts begann gestern der Prozess gegen zwei Männer aus Saarbrücken. Ein 38-jähriger Türke soll junge Frauen teilweise mit Gewalt zur Prostitution gezwungen haben.

Jugendschutzkammer wegen der jungen Opfer, die teilweise fast noch Kinder waren. Es handelt sich hauptsächlich um Ausreißerinnen. Es geht weiter:

Er führte ihnen Kunden zu und kassierte jeweils 50 Euro, die er für sich behielt. Die Vorfälle sollen sich zwischen Mai und Oktober 2006 ereignet haben. Unter den Opfern sollen sich auch zwei minderjährige Ausreißerinnen befunden haben. Ein 49-jähriger Landsmann des Angeklagten muss sich dafür verantworten, weil er in drei Fällen seine Wohnung für den Sex mit den Minderjährigen zur Verfügung gestellt haben soll.

Die Täter hatten offensichtlich keine Skrupel, die ungläubigen Mädchen wie Vieh zu behandeln. Mehr sind diese in islamischen Ländern bekanntlich auch nicht wert. Jetzt kommt die Preisverhandlung:

Zum Prozessbeginn bot der Vorsitzende den Verfahrensbeteiligten ein Verständigungsgespräch an. Insbesondere das damals 13-jährige Opfer trage schwer an der Verpflichtung, vor Gericht und der Öffentlichkeit die damaligen Ereignisse dar zu legen. Das Gericht sicherte dem Hauptangeklagten im Falle eines Geständnisses eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren und drei Monaten zu. Sollte sich die Schuld ohne ein Geständnis beweisen lassen, käme eine fünfjährige Freiheitsstrafe in Betracht. Der zweite Angeklagte könne, falls er schuldig ist und gesteht, mit einer Bewährungsstrafe zwischen neun Monaten und einem Jahr davon kommen. Sogar an eine Einstellung des Verfahrens könne gedacht werden.

Drei Jahre und drei Monate bedeutet für den Hauptangeklagten, dass er bei der stets angewandten möglichen 2/3 Regelung nach 26 Monaten türkischem Fersehen und Kraftraum wieder in die Gesellschaft reintegriert ist. Wahrscheinlich aber durch dem der 2/3 Regelung vorgelagerten offenen Vollzug wesentlich früher. Der Mittäter sieht bei diesem Angebot erst gar kein staatliches Hotelzimmer ohne Klinke.

Es wird noch etwas über den Leidensweg der Opfer berichtet:

Ein zweites Opfer, heute 18 Jahre alt, erzählte die Geschichte. Sie war von zu Hause ausgerissen und traf in Burbach eine 13-Jährige, die ebenfalls von zu Hause weggelaufen war. Sie kannte den Hauptangeklagten und fragte nach Hilfe und Unterkunft. Der schlug vor, sie könnten mit Sex Geld verdienen. Es sei leicht gewesen, die Jüngere zu überreden: „Wenn du ja sowieso mit jedem rummachst, kannst du es auch für Geld tun“. Da habe sie zugestimmt. Der Angeklagte soll nur einen Tarif gekannt haben: 50 Euro für alles. Die Kontakte mit den Freiern fanden in der Wohnung des Mitangeklagten, der kostenlos die Dienste in Anspruch nehmen durfte, und in einem Hotel statt. Von dem Geld hätten die Mädchen nichts abbekommen. „Wenn ich sagte, ich habe Hunger oder ich brauche zehn Euro, gab er mit was“.

Das jüngere Mädchen, heute 16 Jahre alt, überraschte das Gericht mit einer bis dahin unbekannten Version. Sie sei unter massiven Morddrohungen gegen sie und ihre Schwester zur Prostitution gezwungen worden. Selbst jetzt fühle sie sich noch bedroht und durfte mit Einverständnis des Gerichts ihre Anschrift geheim halten. In dem Hotelzimmer sei sie geschlagen worden und eingesperrt gewesen. Bis zu den Vorfällen sei sie noch Jungfrau gewesen.

Der Prozess wird heute fortgesetzt.

Like
Beitrag teilen:
 

59 KOMMENTARE

  1. Die dt. Rechtssprechung widert mich einfach nur noch an!
    Man muss sich nicht wundern, dass unsere Schätze ihre Probleme auf ihre Art klären und nicht vergeblich auf Gerechtigkeit hoffen …

  2. Solche „Geschäfte“ sind heute üblich und sogar vom BGH abgesegnet. Mit Bereicherung hat das eher nebensächlich zu tun.

    Seit Anfang der 90er sind die deutschen Gerichte überlastet – wegen der Bereicherung. Das führt mitunter zu abstrusen Ergebnissen.

    Bekanntlich sind die Kassen in den Ländern klamm. In den 90ern mußte viel Geld in die völlig darniederliegenden Verwaltungsgerichte gesteckt werden (Asylschmarotzverfahren; der Präsident des Oberverwaltungsgerichts: „Die tischen blutige Geschichten auf“). Das Geld fehlte dann bei den anderen Gerichten.

    Ich vertrat – Mitte oder Ende der 90er – eine Sache vor dem Arbeitsgericht, Gütetermin Ende des Jahres. Das Verfahren ging ernsthaft ohne Urteil ohne alles aus. Nachdem eine Einigung nicht zustande kam, sagte der Vorsitzende am Sitzungsende lapidar, daß Termin zur Verhandlung vor der Kammer erst im kommenden Jahr möglich sei (was nachvollziehbar war). Aber: Nächstes Jahr gibt es diese Kammer nicht mehr. Punkt, Ende, aus. Jetzt wissen wir also, was Schäuble, Böhmer & Co. mit Bereicherung meinen.

    https://www.xing.com/profile/Uwe_Gattermann

  3. Hier mal zum besseren Verständnis:

    Abgewiesene Asylbewerber lähmen die Gerichte (NP vom 17.03.1995, S. ?): Die Klagen abgewiesener Asylbewerber häufen sich. Die Justiz ächzt unter einer steigenden Flut von Einsprüchen. Mindestens jedes zweite Verfahren, das 1994 vor einem niedersächsischen Verwaltungsgericht verhandelt wurde, stammte von einem Ausländer, der die Entscheidung der Bundesanstalt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge nicht akzeptieren wollte.

    Beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg, der Berufungsinstanz der sieben niedersächsischen Verwaltungsgerichte, waren 54 Prozent aller Eingänge sogenannte Asylsachen. Das OVG registrierte im vergangenen Jahr exakt 4.031 Asylverfahren. Dies ist gegenüber 1993 ein Anstieg von 53 Prozent, im Vergleich zu 1992 beläuft sich die Steigerung sogar auf 100 Prozent.

    „Das ist mir ein Rätsel“, sagte der Präsident des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, Manfred-Carl Schinkel, am Donnerstag. Denn gleichzeitig hat sich der Zustrom von Asylbewerbern nach der Gesetzesänderung drastisch verringert…

    Gleichwohl sind die Erfolgsaussichten von Asylbewerbern, die Klagen oder Berufung einlegen, gering. Schinkel schätzt die Erfolgsquote auf höchstens sieben Prozent. Häufig bringen Asylbewerber nach den Erfahrungen des OVG-Präsidenten bei den Verwaltungsgerichten andere Verfolgungsschicksale vor als bei der Erstaufnahme. „Es wird haarsträubend gelogen.“ Nicht selten handelt es sich dabei offenbar um erfundene Geschichten, die sich an den Empfehlungen anerkannter Asylbewerber ausrichten.

    Die weitaus meisten Eingaben stammen von Asylbewerbern aus Vietnam und dem früheren Jugoslawien. Mit 2.300 Anträgen bildeten Kosovo-Albaner im vergangenen Jahr beim OVG die stärkste Gruppe…

    Probleme bereitet den Verwaltungsrichtern, daß Kurden sich erst in Deutschland PKK-nahen Exilorganisationen anschließen, um „Nach-Fluchtgründe“ produzieren. So kommt es vor, daß Kurden sich offen bei einer Demonstration zur Schau stellen, um später beteuern zu können, daß sie deshalb in der Türkei verhaftet werden.

    Sozialleistungsbetrug von Banden organisiert (HAZ v. 19.03.1997, S. 2): International operierende Banden schleusen nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Ausländer in die Bundesrepublik ein, die sich hier Sozialleistungen erschleichen. Die Gewerkschaft teilte am Dienstag in Berlin mit, angebliche bosnische Kriegsflüchtlinge hätten die Sozialkassen um Millionen geschädigt. Schleuserbanden betrieben auch in den GUS-Staaten einen schwunghaften Handel mit gefälschten jüdischen Abstammungsurkunden, die in Deutschland Bleiberecht und Sozialleistungsanspruch verschaffen. Mittlerweile sei der Vertrieb gefälschter Papiere für angebliche Kriegsflüchtlinge europaweit organisiert, berichtet die GdP. Verbrecherbanden hätten bereits ihre Einflußsphären aufgeteilt. Eine Gruppe operiere nur in den neuen Bundesländern, eine andere in den norddeutschen Bundesländern und den Beneluxstaaten (der vollständige Wortlaut der Presseerklärung befindet sich unter Kosten).

    Dem haben wir übrigens zu verdanken, daß der Rechtsweg mehr und mehr beschnitten wurde. Zulassung der Berufung oder Revision, was ja immer mehr um sich greift, gehen darauf zurück.

  4. Wenn der Türke über drei Jahre bekommt, wird er doch normaler Weise automatisch ausgewiesen, oder??!

    Sollte man zumindest meinen!

    Gruss

    Lindener

  5. Dieses miese Stück Scheiße sollte die Höchststrafe erhalten, enteignet und dann ausgewiesen werden.

  6. Ausgewanderter hat Recht, vor Gericht kommt es immer wieder zu Absprachen, die schon an Rechtsbeugung grenzen.
    Ebenso wie beim „Richterrecht“ genannten Ermessensspielraum von Richtern.

    Von deutschen Gerichten wird nach aussen hin immer noch „im Namen des Volkes“ geurteilt.
    Wäre man ehrlich, müsste man den Spruch umbenennen. „Im Namen meiner Ideologie“, oder „im Namen des Notstands“ wären mal ehrliche Sätze aus Richtermund.

  7. #5 Lindener (20. Aug 2009 07:26)

    Wenn der Türke über drei Jahre bekommt, wird er doch normaler Weise automatisch ausgewiesen, oder??!

    Sollte man zumindest meinen!

    Jeder Ausländer, worunter auch und insbesondere Türken fallen.

  8. #6 Ausgewanderter (20. Aug 2009 08:10)

    Nun wissen wir, warum Türken bis auf ein paar Ausanhmen nie mehr als 3 Jahre bekommen.

  9. #6 Ausgewanderter (20. Aug 2009 08:10)

    Jeder Ausländer, worunter auch und insbesondere Türken fallen.

    Soweit die Theorie. Und wie viele Türken werden wirklich im Jahr ausgewiesen (und kommen nicht sofort wieder über die offenen Grenzen zurück)?

  10. #8 Plondfair (20. Aug 2009 08:21) #6 Ausgewanderter (20. Aug 2009 08:10)

    Jeder Ausländer, worunter auch und insbesondere Türken fallen.

    Soweit die Theorie. Und wie viele Türken werden wirklich im Jahr ausgewiesen (und kommen nicht sofort wieder über die offenen Grenzen zurück)?

    Wo Du Recht hast, hast Du Recht. Deswegen habe ich mich ja schon selbst ausgewiesen.

    Warte mal meinen Beitrag unter 3 ab, der steht gerade unter Moderation. Da kommt ein elf Jahre alter Hammer.

    Moderation kommt anscheinend sporadisch mal. Alle davor und danach geposteten Beiträge sind ohne Moderation.

  11. Integration durch Segregation oder warum gibt es keine „Gesundheitshotline“ auf Chinesisch, Griechisch oder Kroatisch?

    http://www.migazin.de/2009/08/20/service-hotline-zur-besseren-gesundheitsversorgung-turkischer-kinder/

    Türkische Migrantinnen und Migranten können sich ab sofort über eine bundesweite Service-Hotline zu Gesundheitsfragen beraten lassen. Mit dem neuen Angebot sollen insbesondere türkische Eltern über Vorsorgeuntersuchungen und Impfprogramme für Kinder informiert werden. Die Auskünfte geben Ärzte und Gesundheitsexperten mit eigenem türkischen Hintergrund in türkischer Sprache.

    Staatsministerin Maria Böhmer hat die Schirmherrschaft für das Projekt übernommen. “Die Service-Hotline ist ein großer Schritt zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung von türkischen Kindern. Zugleich ist das neue Angebot ein wichtiger Beitrag zur Überwindung von Barrieren und somit zur Integration. Denn häufig sind fehlende deutsche Sprachkenntnisse und ein kulturell anderes Verständnis der Grund für Migranteneltern, mit ihren Kindern nicht zum Arzt zu gehen”, erklärte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung. Anrufer erhalten unter der Rufnummer 0180-2-28 23 23 kostenfrei umfassende Informationen zu frühkindlichen und kindlichen Präventionsprogrammen.

    Die Gesundheitsprävention ist bei Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien deutlich schlechter als bei Gleichaltrigen ohne Migrationshintergrund. So nehmen laut Kinder- und Jugendgesundheitssurvey des Robert-Koch-Instituts nur 68,5 Prozent der Kinder mit beidseitigem türkischen Migrationshintergrund an allen Vorsorgeuntersuchungen teil. Bei Kindern mit einseitigem bzw. ohne Migrationshintergrund sind es 86,2 Prozent. Auch bei den Impfungen sind die Unterschiede entsprechend groß: Vor allem Kinder, die nach der Geburt nach Deutschland kommen, sind deutlich schlechter durchimpft.

  12. Bitte was?????

    Insbesondere das damals 13-jährige Opfer trage schwer an der Verpflichtung, vor Gericht und der Öffentlichkeit die damaligen Ereignisse dar zu legen.

    Heißt es nicht, insbesondere bei Fällen von Vergewaltigung, sonst immer, daß die psychische Belastung für die Opfer minimiert werden und ihnen ein Auftritt vor Gericht erspart blieben soll????

  13. „Integrations“- und SelbstaufgabeministerIn Armin Laschet (Kalifat NRW)gibt offen zu, dass die Integration der TürkInnen auch nach 40 Jahren im Prinzip gescheitert ist:

    http://www.migazin.de/2009/08/20/turkeistammige-migranten-in-nrw-und-in-deutschland-lebenssituation-und-integrationsstand/all/1/

    “Die Analyse bestätigt unsere Integrationspolitik, die zentralen Defizite anzugehen”, so Minister Laschet. Deutlich werde aber auch, dass weiterhin Anstrengungen notwendig seien. “Integrationspolitik braucht einen langen Atem, bis sich Maßnahmen, die im Kindergarten, bei der Sprachförderung, in der Schule und am Ausbildungsplatz ansetzen, tatsächlich als messbare Erfolge bei der Befragung der erwachsenen türkeistämmigen Bevölkerung niederschlagen”, so der Minister.

  14. #12 Bundesfinanzminister (20. Aug 2009 08:27)

    Bitte was?????

    Insbesondere das damals 13-jährige Opfer trage schwer an der Verpflichtung, vor Gericht und der Öffentlichkeit die damaligen Ereignisse dar zu legen.

    Heißt es nicht, insbesondere bei Fällen von Vergewaltigung, sonst immer, daß die psychische Belastung für die Opfer minimiert werden und ihnen ein Auftritt vor Gericht erspart blieben soll????

    Das ist ein einem Vorsitzenden Richter einer Großen Strafkammer unwürdiger Vorwand. Denn:

    Jugendschutzkammer wegen der jungen Opfer, die teilweise fast noch Kinder waren. Es handelt sich hauptsächlich um Ausreißerinnen.

    Vor Jugendkammern wird generell soweit wie möglich unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelt. Das gilt insbesondere für die Aussagen von Minderjährigen.

  15. Worms hat hohe Sozialausgaben:

    http://www.migazin.de/2009/08/20/drei-saulen-der-integration-bildung-partizipation-und-arbeit/

    Nimmt man die Migranten im Alter zwischen 25 und 40 Jahren liegt deren Anteil an der Wormser Bevölkerung bei 48,3%, davon sind in diesem Alter 39% nicht genügend qualifiziert für das Berufsleben. Nach Aussage der beiden Integrationsbeauftragten liegt der Schwerpunkt hier, eine höhere Qualifizierung dieser Migranten zu erzielen. Diese Arbeitskräfte würden auch in Worms dringend benötigt.

  16. @#13 eurabier:
    laschet will damit ausdrücken, daß es lange dauert, bis das komplette scheitern linker „integrationspolitik“ offensichtlich wird.

  17. @#15 eurabier:
    „nicht genügend qualifiziert für das berufsleben“
    anders ausgedrückt: faule säcke, die lieber drogen verdealen als zu lernen oder schaffen zu gehen.

  18. #17 kongomüller (20. Aug 2009 08:41)

    Dafür hat die Stadt Worms aber gut qualifizierte „Integrationsbeauftragte“, aber kaum noch brauchbare Physiklehrer, man muss halt Prioritäten setzen, wenn man zur Bananenrepublik ohne eigenen Bananenaunbau werden will! 🙂

  19. ach ja:
    „Diese Arbeitskräfte würden auch in Worms dringend benötigt.“

    wenn es sich denn um „arbeitskräfte“ handeln würde und nicht um sozialschmarotzer mit allerhöchster migrationskompetenz aus „südland“ .
    vermutlich sind viele von ihnen „jugendliche“, deren freizeitbeschäftigungen den polizeibericht ausfüllen würde, wenn man ihn denn veröffentlichen würde.

  20. Der Deal ist nicht gut: Im Knast kostet dieser Vollpfosten den Steuerzahler Unsummen.

    Daher anderer Deal: Satte Geldstrafe – wenn nötig Enteignung – und ab in die Türkei. Raus damit!

    Was wollen wir mit zig tausenden Orientalen, die hier die Gefängnisse bevölkern – und das zu Lasten der Steuerzahler?

    Wie sozial – bzw. bekloppt – sind wir eigentlich?

  21. Um vom deutschen Steuerzahler zu leben, muss man nicht unbedingt aus dem Orient kommen, eine Karriere bei den LinksgrünInnen ist noch lukrativer, wir sollten einen Thread darüber aufmachen:

    http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/duisburg/2009/8/19/news-129885811/detail.html

    Eine Lehrerin, die kaum unterrichtet

    Warum die grüne OB-Kandidatin Doris Janicki so gut wie nie an ihrer Schule ist und dies laut Bezirksregierung in Ordnung und rechtmäßig ist.

    Doris Janicki ist Bürgermeisterin. Und Fachlehrerin an der Förderschule am Rönsberghof. Beides lässt sich nicht immer unter einen Hut bekommen. Schließlich muss Frau Janicki repräsentieren und die Stadt bei Terminen vertreten. Dafür ist sie von Schuldienst befreit. Das war zu lesen in der NRZ-Serie „Hausbesuch bei den OB-Kandidaten”.

    Doch einige Leser wunderten sich und fragten, wieso eine Lehrerin bei vollen Bezügen vom Dienst befreit wird. Auch die NRZ wollte das genauer wissen – und erkundigte sich bei der Bezirksregierung in Düsseldorf. Die war aufgeschreckt – und ließ mit einer Antwort auf sich warten. Satte zwei Wochen dauerte es, bis die NRZ nach hektisch eingesetzter verwaltungsinterner Recherche Antworten auf zumindest einige Fragen bekam. Dafür wurden in der Bezirksregierung Akten gewälzt, bei der Stadt Informationen eingeholt und die Schulleiterin als Vorgesetzte von Frau Janicki noch während der Ferien verdonnert, Belege für die häufige Abwesenheit ihrer Lehrerin herbeizuschaffen.

    Tatsache ist: Janicki hat eine teilweise pauschale Freistellung, ist aber trotzdem kaum noch als Lehrerin tätig. Und nach der NRZ vorliegenden Aussagen nimmt sie nicht an Konferenzen teil. Dagegen behauptet die Bezirksregierung: „Frau janicki hat weiterhin an Klassenfahrten und anderen schulischen Veranstakltungen teilgenommen, soweit dies ihre Verpflichtungen als Bürgermeisterin zuließen.“

    „Der erforderliche Umfang der Beurlaubung für Frau Janicki wurde zwischen Stadt Duisburg, dem Schulamt und der Schulleitung (…) abgestimmt”, so die Bezirksregierung. „Das Schulamt legte (…) mit Verfügung vom 13. Dezember 2004 fest, dass die Unterrichtsverpflichtung von Frau Janicki die Zeit zwischen 8.30 und 10.30 Uhr (3 Unterrichtsstunden täglich) umfasste. Ihre Mandatstätigkeit sollten in der nachfolgenden Zeit stattfinden.” Eine nachvollziehbare und akzeptabel Regelung. Doch die reichte Janicki nicht aus für die Ausübung des Ehrenamtes: Denn auch während der Stunden, die sie in der Schule sein sollte, ließ sie sich nach NRZ-Informationen kaum blicken, sie unterrichtete lediglich donnerstags Hauswirtschaft. In der der NRZ vorliegenden „Verfügung” des Schulamtes vom 13.12.2004 heißt es: „Ihre dienstliche Präsenz umfasst (…) täglich die Zeit von 8.30 bis 10.30 Uhr mit jeweils 3 Unterrichtsstunden. In der verbleibenden Dienstzeit können Sie flexibel Mandatsaufgaben wahrnehmen.” Neben der pauschalen Freistellung praktisch ein Freibrief, auch die restliche Unterrichts-Zeit zu fehlen.

    Das alles sei durchaus in Ordnung, sagt die Bezirksregierung. Termin-Nachweise für die Stunden, in denen die Grünen-Politikerin eigentlich unterrichten sollte, liegen vor. Bernd Hamacher, Sprecher der Bezirksregierung, betonte, dass laut Gesetzen und Verordnungen eine pauschale Freistellung gewährt werden kann und alles rechtmäßig sei. Die Bezirksregierung musste aber einräumen: Die zwischen Frau Janicki und dem „Schulamt der Stadt Duisburg” vereinbarte Teilfreistellung war der Bezirksregierung nicht bekannt, sie erhielt erst nach der aufgrund der NRZ-Anfrage eingesetzten Recherche Kenntnis vom „Janicki-Freibrief”. Aber dieser, so die Bezirksregierung, gelte nur noch bis zur Kommunalwahl. „Dann muss die Rechtslage neu bewertet werden!” Eine Bewertung der derzeitigen Freistellungs-Situation wollte die Bezirksregierung der NRZ übrigens nicht geben.

    Nachtrag: Mittwoch am späten Nachmittag teilte eine Sprecherin des Schulministeriums mit, dass nach Landesbeamtengesetz eine Freistellung wegen ehrenamtlicher Tätigkeit höchstens ein Achtel der Wochenstunden betragen darf. Zur Info: Frau Janicki wurde mehr als ein Achtel ihrer Wochenstunden pauschal freigestellt.

  22. #14 Ausgewanderter (20. Aug 2009 08:34)

    http://www.anwalt.de/rechtstipps/ratgeber/jugendstrafrecht-teil-2.html

    Die Verhandlung ist bei Jugendlichen – anders als bei Heranwachsenden und Erwachsenen – regelmäßig nicht öffentlich (§ 48 Absätze 1 und 3 Jugendgerichtsgesetz, JGG). Dies dient dem Schutz des Jugendlichen, der so vor zu starken Hemmungen und vor übermäßigem Geltungsdrang in der mündlichen Verhandlung bewahrt werden soll. Einem Bewährungshelfer oder Betreuer ist aber stets die Anwesenheit erlaubt, ebenso kann die Presse vom Gericht zugelassen werden (§ 48 Absatz 2 JGG). Wird im selben Verfahren (§ 103 JGG) auch gegen Heranwachsende oder Erwachsene verhandelt, so ist die Verhandlung öffentlich (§ 48 Absatz 3 JGG).

  23. Der Vater der Mädchen sollte schon mal mit einer geladenen Waffe vor dem Schmierentheatergebäude warten, bis die beiden Drecksäcke mit einem breiten Grinsen herauskommen…….

  24. #18 Eurabier (20. Aug 2009 08:45)

    Nicht nur Integrationsbeauftragte, auch an deutschen Hochschulen ausgebildete Imame kann man in Bälde vorweisen. Unsere Kinder verlassen die Schulen dann zwar mit Klippschulniveau, aber was macht das schon, wenn Allah sowieso alles regelt..

  25. „Iustitia in suo cuique tribuento cernitur.“

    Auf Deutsch: “ Gerechtigkeit erkennt man daran, daß sie Jedem das Seine zuerteilt.“

    Der Creator der „goldenen Latinität“, Marcus Tullius Cicero (106 v.Cht.-43 v.Chr.), Anwalt und Philosoph im alten Rom hat das trefflich erkannt.

    „Jedem das Seine“, nicht „Jedem das Gleiche“.

    So hatte mein alter Lehrmeister Professor Rauhut an der Universität zu Würzburg doch recht, wenn er dem staunenden Auditorium zu sagen pflegte:

    „Justitia war und ist immer Büttel der Politik.“

  26. […]Der Angeklagte soll nur einen Tarif gekannt haben: 50 Euro für alles. Die Kontakte mit den Freiern fanden in der Wohnung des Mitangeklagten, der kostenlos die Dienste in Anspruch nehmen durfte, und in einem Hotel statt. Von dem Geld hätten die Mädchen nichts abbekommen.[…]

    […]Das jüngere Mädchen, heute 16 Jahre alt, überraschte das Gericht mit einer bis dahin unbekannten Version. Sie sei unter massiven Morddrohungen gegen sie und ihre Schwester zur Prostitution gezwungen worden. Selbst jetzt fühle sie sich noch bedroht und durfte mit Einverständnis des Gerichts ihre Anschrift geheim halten. In dem Hotelzimmer sei sie geschlagen worden und eingesperrt gewesen. Bis zu den Vorfällen sei sie noch Jungfrau gewesen.[…]

  27. „nur eine Momentaufnahme“!

    http://www.hna.de/fritzlarsolo/00_20090820070200_Gewaltverbrechen_ueberziehen_die_Region.html

    blockquote>
    Gewaltverbrechen überziehen die Region
    Kriminalpolizei sieht ungewöhnliche Häufung

    Schwalm-Eder. Eine Welle der Gewalt hat in den vergangenen Tagen die Region überzogen. „Betrachtet man Kassel und den Schwalm-Eder-Kreis gemeinsam, ist dies eine ungewöhnliche Häufung“, sagt Bernhard Volke, Leiter des Kommissariats 10, der Kriminalpolizei des Schwalm-Eder-Kreises.

    „Man muss aber klar unterscheiden zwischen Beziehungstaten und Verbrechen, die zur persönlichen Bereicherung geschehen“, sagt Bernhard Volke. Bei Beziehungstaten oder Taten, die von Tätern aus dem persönlichen Umfeld des Opfers begangen würden, käme es zu schwerer körperlicher Gewalt. „Diese Verbrechen habe aber auch eine sehr hohe Aufklärungsquote und selten sind Unbeteiligte betroffen“, sagt Volke.

    Volke rechnet in diesem Jahr aber mit einem Rückgang der Gesamtstraftaten. Die aktuelle Häufung sei nur eine Momentaufnahme.

  28. #21 Eurabier:
    wir sollten froh sein um jede grüne politikerin weniger, die ihren negativen einfluß auf schüler ausüben kann.
    als politikerin kann sie wenigstens noch ihre inkompetenz öffentlich unter beweis stellen.

  29. Basar trifft es. Kinderschänder die Kinder zur Prostitution anhalten. Das ist der Markt den Zensurella bekämpfen sollte statt einen fiktiven Online-Markt. Was bringt all die Zensur wenn die Täter mit unter 3 Jahren davon kommen????

  30. Selbstjustiz. Einen anderen Ausweg sehe ich nicht. Wir müssen wieder Galgen aufstellen und die Sache selbst in die Hand nehmen.

  31. Der Rentner sagt als Zeuge der Anklage, es habe ganz profanen Streit um einen Parkplatz gegeben. Sido soll gedroht haben: „Ich stech dich ab und ramm dir das Messer so rein, mit der einen Krücke erschlag ich deine Mutter, die andere steck ich dir in den A…!“ Vom Hinterhof aus soll Sido laut Anklage dann auch noch vier Pflastersteine durchs offene Fenster in Richtung der älteren Dame geworfen haben. Nicht getroffen, zum Glück – ob es wirklich so war, wird die Hauptverhandlung im Frühherbst erweisen müssen.

    Muss Sido sechs Monate in den Knast? Der lächerliche Macker! Nur in Gruppen stark oder halt gegen wehrlose Rentner. Was für ein armes Licht.

  32. die Verfolgung von Meinungsdelikten, Nazis und sonstigen rechten Phantomen muß absoluten Vorrang vor sonstigen Delikten haben. Die exorbitanten Strafen sind der verständliche Ausgleich für das Abhätscheln vor allem der invasorischen Gewalttäter. Die BRD Justiz ist schlau genug sich schon jetzt auf die sich abzeichnenden neuen Herrschaftsstrukturen einzustellen. Darin waren die schon immer wahre Meister.

  33. Geht nicht so streng mit unseren sauberen deutschen Richtern ins Gericht, oder glaubt ihr diese Feinen Herren zählen nicht zu den Kunden solcher Mädchen? Und da erwartet ihr wirklich, dass die Türken tatsächlich für länger nötig weggesperrt werden?

  34. #39 goldstr0m

    So ein Quatsch und ausserdem Thema verfehlt.
    Sommerloch sag ich nur….jetzt werden halt gerade Musiker/Promis etc. durch den Kakao gezogen.
    Es gibt viele die Herrn Würdig gern ans Bein pissen würden.
    Der ist harmloser als ne tote Fliege, verglichem mit dem was hier sonst so an Abschaum rumgeistert.

  35. Sogenannte Absprachen (Deals) sind bei Gericht mittlerweile an der Tagesordnung und stellen per se auch nichts Schlechtes oder gar eine Rechtsbeugung dar. Absprachen kommen vermehrt dann zum Einsatz, wenn die Beweislage eher schwierig/dünn ist und ein Geständnis des Angeklagten das Risiko eines endlosen Beweisverfahrens ohne Ergebnis/Schuldspruch ausräumt. Aus Sicht des Staatsanwaltes und auf gut Deutsch – „Lieber 6 Monate weniger Freiheitsstrafe als ein Freispruch aus Mangel an Beweisen“.

    Im ggst. Fall (Zuhälterei) müssten vor Gericht die Tatbestandsmerkmale, wie z.B. die Gewerbsmäßigkeit oder Ausbeutung der Opfer zweifelsfrei bewiesen werden. Dies wäre aber nur mit entsprechenden Aussagen der Opfer möglich und darauf wollte die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht setzen.

    Viel wichtiger ist aber, dass bei Absprachen gewisse formelle Voraussetzungen eingehalten werden, dass diese z.B. nicht zw. STA und Täter/Anwalt ohne zust. Richter erfolgen und darüber schriftliche Aufzeichnungen/Protokolle, zwecks späterer Nachvollziehbarkeit, angelegt werden.
    Auch dürfen durch Absprachen nicht strafprozessuale Grundsätze unterlaufen werden, ebenso darf das Gericht im Rahmen der Absprache keine verbindliche Zusage zur Höhe der zu verhängenden Strafe machen.

  36. Schließlich muß man bei der Urteilsfindung auch von einem „Verbotsirrtum“ bei den Angeklagten ausgehen.

    Nach mohammedanischen Rechtsverständnis ist Sex mit Minderjährigen legitim und letztendlich handelte es sich ja um Ungläubige, die ohnehin nur über mindere Rechte verfügen.

  37. Das Ganze ist zutiefst krank. Deutschland als Nation gibt’s schon lange nicht mehr. Danke, Ströbele, Roth, Fischer, Trittin, Edathy undundund.
    Wir werden Euch nie vergessen. Und das meine ich ernst!

  38. Kein Strafnachlass für Zuhälter, die die Not-
    lage von Minderjährigen ausnutzen, unabhängig
    von der Herkunft der Täter – und auch keine vor-
    zeitige Hafterleichterung bzw. -entlassung!

  39. #37 menirules (20. Aug 2009 09:23)

    Selbstjustiz. Einen anderen Ausweg sehe ich nicht. Wir müssen wieder Galgen aufstellen und die Sache selbst in die Hand nehmen.

    Genau das habe ich mir auch gedacht. Da hilft ja nur noch Selbstjustizt und dann fiel es mir wie Schuppen von den Augen.

    Hinter der Geschichte mit der ermordeten Ägypterin in Dresden soll ja eigentlich mehr stehen, als nur die Beleidigungen am Spielplatz. Ist es nicht viel eher so, dass hier jmd ungerecht behandelt wurde,… dann wurde dieser auch noch zu für seine Verhältnisse hohen Geldstrafe verurteilt.

    Warum greift bei ihm nicht der gutmenschenen Reflex, das der Mord an der Ägypterin ein Hilfeschrei ist, weil sich jemand total ungerecht behandelt fühlte.

    DAS sollte der Justiz doch mal zu denken geben. Denn er hat doch mit Absicht den Mord direkt vor Gericht getan.

  40. P.S. Gibt es nicht auch die Möglichkeit, die
    Opfer -da Minderjährige- in einem separaten
    Raum vor der Kamera aussagen zu lassen und
    dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab-
    zuspielen?
    Eine „Absprache“ des Gerichts mit den Tätern
    käme jedenfalls einer Verhöhnung der Opfer gleich.

  41. Wie wärs er heiratet das Mädchen und sorgt für sie als liebender und fürsorglicher Ehemann. Dann reichen doch auch 20 Peitschenhiebe als Strafe völlig aus.

  42. Das ganze erinnert mich sehr stark an einen Film mit Robert De Niro. Am Ende des Films bekommen der Zuhälter und die Freier aber allerdings genau das, was sie verdienen und werden nicht an die „deutsche“ Justiz ausgeliefert.

  43. (Nichts) Neues aus Meckenheim (Mecktown):

    Meckenheimer Intensivtäter sitzen in Untersuchungshaft
    Die anscheinend zu der Gruppe der sogenannten Intensivtäter gehörenden Verdächtigen sollen in den vergangenen Monaten an mehreren Einbrüchen in Meckenheimer Einfamilienhäuser beteiligt gewesen sein.
    […]
    Der 19-Jährige erhielt erst im Juni vom Jugendschöffengericht in Euskirchen wegen mehrerer Straftaten eine Jugendstrafe auf Bewährung.

    http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10001&detailid=629165

    Allerdings kann man nicht sicher sein, ob die Schätze jetzt, wo ich das hier poste, nicht schon wieder draussen sind und vorschlafen für die nächtlichen Tätigkeiten…

  44. …da hoffe ich mal dass „Braunauge“ einen netten muskel-bepackten homoerotischen Zellenkumpel bekommt, der ihm ein wenig den Vollzug von sexuellen Kontakten unter Geschlechtsgenossen beibringt! Und wenn er „Glück“ hat bekommt er auch noch den „Einheitstarif“ dafür….

    Aber mal im Ernst: Warum lassen sich deutsche Mädels mit so einem Musel-Pack erst ein? Es soll sich ja bei den Tätern um „Bekannte“ gehandelt haben?

    Schon bei dem Gedanken sprießt der Herpes!

    Und hatte die Bratze keine Eltern? Von denen ist in dem Artikel nirgendwo die Rede! Wo bleibt denn das Jugendamt?
    Wenigstens entstand nicht noch ein Musel-Bastard aus der „Vergewaltigung“….

  45. #59 IchDuEr (20. Aug 2009 17:04)

    Gestern noch der dumme “August”, davor “dodley”, davor “Eisenhower23?. Nennen wir ihn einfach das, was er ist: “Troll”. Das paßt immer.

Comments are closed.