Önder B. (Foto), der seine Ehefrau bestialisch ermordete (PI berichtete), ist vom Bielefelder Landgericht wegen Mordes zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt worden. Eine „besondere Schwere der Schuld“ konnte das Gericht aber nicht feststellen, so dass der liebe Önder schon in ein paar Jahren wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden kann.

(Spürnasen: Lupulus und Skeptiker)

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97 KOMMENTARE

  1. War ein anderes Urteil zu erwarten????

    Nein, er ist ja sooo arm. Arm im Hirn..
    Gebt seinen Zellengenossen auch ein Bügeleisen. Vielleicht erleidet er das selbe Schicksal wie der Fetzen von Istanbul.

    Mir kommen gleich die Tränen.

    ES IST ZUM KOOTZEN…….

  2. Bei solchen Leuten besteht doch absolute Wiederholungsgefahr, sobald sie nochmal ein Opfer zugeteilt bekommen! Aber jetzt darf er erst einmal im Knast heiraten.

  3. Dieser „Weil ich dich so liebe bringe ich dich so bestialisch um“-Blick – nein diese Romantik in den Augen. Das ist doch pulsierendes, echtes Leben , ….und Sterben. Sowas gibt es bei uns (Alteingesessenen) schon lange nicht mehr.
    Das ist grosse Oper, – mindestens Carmen…
    Da kann kein Richter mit Theaterabo so richtig bös´ sein.

  4. Aha, keine besondere Schwere…
    Wahrscheinlich weil es nur eine Frau war. Und aus Sicht des Täters wie auch in seinem Kulturkreis sind Frauen nur Sachen.
    MMh, dann hätte die Anklage sowieso auf Sachbeschädigung plädieren müssen.

    Ich finde es rassistisch, dass zwar der Täter seinen Migrantenbonus erhält, das Opfer – ebenfalls Migrant aber nicht. Wäre das Opfer „Deutschen Schlampe“ wäre das ja noch nachvollziehbar gewesen. Wobei dann hätte man wahrscheinlich nur auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert, wenn nicht sogar „Fahrlässige Tötung“.

    Ein „Scheiss-Deutscher“, der sowas veranstaltet hätte, wäre wahrscheinlich nicht nur in den Knast gekommen, sondern in die Sicherungsverwahrung.

    „Der Preis der Freiheit ist stetige Wachsamkeit“ – John Philpot Curran, Irland

  5. Die Verhandlung fand wegen einer möglichen Bedrohung durch die Angehörigen des Opfers unter massivem Polizeischutz statt.

    Das Geld hätte man sich sparen können.

  6. Das Opfer wies ja nur 20 Stichverletzungen auf – eine besondere Schwere der Schuld konnte die ehrenwerte Kammer da natürlich nicht feststellen. Denn islamische Einwanderer geben sich da bei „Ehrenmorden“ (was für ein Verhamlosungsneusprech!) in der Regel bei ihren Grausamkeiten gegenüber dem Opfer mehr „Mühe“.

  7. Oh,schock schaut mal auf http://www.op-marburg.de
    Nächste Woche bekommen wir ein Ramadan-Zelt
    aufgestellt,na da geh ich doch mal hin,werde
    dabei laut das „Vater unser,beten“ es herrscht
    ja schliesslich Religinosfreiheit 🙂

    Gruß aus Ma….. 🙂 Ort der Vielfalt 🙁

  8. „Eine besondere Schwere der Schuld stellte die Kammer aber nicht fest.“

    „Dort stach er ihr mit einem Obstmesser die Augen aus und verletzte sie im Gesicht, am Hals und am Oberkörper. Anschließend verfolgte er die aus dem Auto flüchtende Frau und stach auf ihren Kopf ein, bis das Messer abbrach. Er holte dann einen Billardstock aus dem Auto und schlug mit dem Griff auf die in einen Graben gestürzte Frau ein. Schließlich überrollte er die 18-Jährige, die zu diesem Zeitpunkt noch gelebt haben soll, mehrmals mit seinem Auto.“

    was ist das dann bitte?

  9. Entschuldigung,sollte natürlich Religionsfreiheit heissen.

    „Vater unser der du bist im Himmel….ob das
    wirkt!?

  10. „Besondere Schwere der Schuld“ gibts nur bei der Verurteilung autochthon deutscher männlicher Straftäter, denn die sind a priori rechtsextrem…

    Gesühnt dürfte in dem Fall aber durch die Familie des Opfers werden, deswegen machte der zartherzige Schlächter auch einen authentisch zerknirschten Eindruck…er weiss, was früher oder später auf ihn zukommt…von daher bleibt zu hoffen, dass er die Annehmlichkeiten des deutschen Strafvollzugs bald wieder verlässt…

  11. War ein anderes Urteil zu erwarten????

    Nein.

    Obwohl es – glaube ich – Leute gab, die erwartet haben, er würde mit einem Segeltörn davonkommen.

    Das Urteil ist korrekt.

  12. Komisch…!
    Davon sieht und hört man nichts bei den Nachrichtensendern.
    Ansonsten wird dort jedes Gerichtsurteil gesendet. Und so „unauffällig“ war dieser grausame Mord ja nun nicht.

  13. Gehts noch?!
    Der Önder reist illegal in Deutschland ein um seine Frau umzubringen, sticht ihr die Augen aus, sticht auf ihren Kopf ein bis das Messer bricht, prügel mit einem Queueu auf sie ein und überfährt sie dann und der Richter erkennt keine besondere schwere der Schuld?

    Ich kann es mir nur so erklären, dass der Richter zum Einschlafen SAW I-III guckt und morgens zum Frühstück in ein rohes, blutiges Stück Hammelfleisch beißt.

  14. In das Urteil ist die „Überassimilierung“ (Hagen Rether) des Opfers nicht eingeflossen, die „Stolz und Identität“ (Hagen Rether) von Önder B. verletzt hatte, zumal zusätzlich von einem Verbotsirrtum auszugehen ist.

  15. Weil er ja koranisch sozialisiert wurde, hätte man ihn eigentlich nur wegen Tierquälerei mit Todesfolge verwarnen und resozialisieren dürfen.

  16. Ist doch eine gute Nachricht. Bei Herrn R. aus Köln hätte er wahrscheinlich Bewährung bekommen.

  17. Der verärgerte 26-Jährige lotste die Frau auf einen Feldweg. Dort stach er ihr mit einem Obstmesser die Augen aus und verletzte sie im Gesicht, am Hals und am Oberkörper. Anschließend verfolgte er die aus dem Auto flüchtende Frau und stach auf ihren Kopf ein, bis das Messer abbrach. Er holte dann einen Billardstock aus dem Auto und schlug mit dem Griff auf die in einen Graben gestürzte Frau ein. Schließlich überrollte er die 18-Jährige, die zu diesem Zeitpunkt noch gelebt haben soll, mehrmals mit seinem Auto.

    Die verfluchte Drecksau hat dem Mädchen die Augen ausgestochen.

    Sofort raaaaaus aus Deutschland mit dem Pack.

  18. #21 weizenbier (19. Aug 2009 11:32)

    Ja, was für ein widerlicher Drecksack. Dafür bekommt er nun beheizte Einzelzelle mit TV, Playstation und einen Psychologen, der ihn wieder „resozialisiert!“

  19. ich finde es unpassend, wir ihr über den braven gläubigen urteilt. er ist nur seinem
    glauben gefolgt. er glaubt nämlich sein urteil im namen des großen „P“ gefällt und vollstreckt zu haben. „muselideologie“
    das mußt man als richter berücksichtigen.

  20. Das Gericht konnte keine besondere Schwere der Schuld feststellen?

    Was muss man eigentlich in diesem Land verbrechen, dass Schuld als besonders schwer eingestuft wird?

  21. Da das ermordete Mädchen die Cousine des Mörder war, kann man davon ausgehen, das der Täter auch aus einer Verwantenehe (Inzucht) hervorgegangen ist. Ich bin überzeugt, das die bei Muslimen sehr verbreitete Verwantenehe, die nachweislich zu Gendefekten (Schwachsinn, Geisteskrankheiten, Behinderungen) führen kann, ursächlich für die hohen Bildungsdefizite und Straftaten bei Türken, Arabern usw ist.

  22. Wo ist der Strick, wenn man ihn braucht?

    Was will die Gesellschaft mit so einem noch??? Er wir und nur auf der Tasche liegen und möglicherweise weitere Straftaten begehen.

    Widerlich

  23. Nach einer Schamfrist von max 10J kommt der Gute wieder raus.

    Danach wird er in das Sozialsystem bis an sein Lebensende eingegliedert.

    Rente gibt es oben drauf.

  24. In wenigen Jahren ist der junge Önder frei und wohl sofort auf Brautschau. Möglicherweise haben auch die Alten bereits erfolgreich frische „Ware“ eingekauft.

    Die junge Frau, die es betreffen wird, weiß, daß sie zu spuren hat.

    Ansonsten wird sie mit dem Autoreifen gerichtet.

  25. Vielleicht sollte man mal überdenken, ob man solche Leute fortschaffen sollte.

    Ich bin zwar kein Richter, aber eine besondere schwere ist auch einem Laien offensichtlich.

    Die Justiz ist krank.

  26. Unglaublich! Was der zuständige Richter hier macht ist Rechtsbeugung und nichts anderes. Dieses Moslem-Monster sticht zwanzig mal auf seine Frau ein, sticht ihr unter anderem die Augen aus. Dann schlägt er wie ein Irrer mit einem Billiardstock auf sie ein. Und weil sie immer noch lebt, wird sie halt noch mehrmals dem Auto überfahren. Bis sie endlich tot ist, diese Scheiss-Frau. Und was sagt das Gericht? „Keine besondere Schwere der Schuld!“

    Ich spucke auf das Gericht, ich spucke auf den Richter, der dieses lächerlich milde Urteil gesprochen hat. Das Opfer ist euch nur einen Dreck wert! Was habt ihr nur an den Moslems gefressen, die ihre Frauen so bestialisch abschlachten? Erregen euch etwa solche Taten heimlich? Wärt ihr gerne mal so wie diese Moslems? Und wo sind die Moslemverbände, die ihre Empörung über diesen bestialischen Mord zum Ausdruck bringen? Ich höre nichts!

    Wo ist Müntefering? Ich möchte sehen, wie er für das Opfer dieses Moslems eine weiße Rose vor sich herträgt. Ich möchte sein Betroffenheitsgesicht sehen, daß er auch in Dresden aufgesetzt hat. Zeigen Sie Solidarität mit dem Opfer Herr Müntefering und nicht nur dann, wenn ein Russe eine Ägypterin mit Kopftuch ersticht. Wo sind Sie Herr Müntefering?

  27. Wo bleiben die Proteste der hier lebenden Muslime? Es gibt keine weil die meisten der Meinung sind der Mörder habe recht gehandelt, weil er seine Ehre verteidigt hat.

    Raaaaus aus Deutschland mit den Lumpen.

  28. @Holy_Pig

    Lebenslang bedeutet meistens weniger als 15 Jahre, insbesondere, wenn keine schwere Schuld vorhanden ist.

    Man muss schon ein ‚Nazi‘ sein, um vom Staat richtig in die Fresse zu bekommen.

  29. Gehts noch?!
    Der Önder reist illegal in Deutschland ein um seine Frau umzubringen, sticht ihr die Augen aus, sticht auf ihren Kopf ein bis das Messer bricht, prügel mit einem Queueu auf sie ein und überfährt sie dann und der Richter erkennt keine besondere schwere der Schuld?

    ja, einfach nicht zu fassen, ab wann wird denn von diesem „Richter“ eine „schwere Schuld“ erkannt?

    – Vierteilen
    – Aufessen
    – Nägel mit Zange entfernen
    – Tagelanges bearbeiten mit dem Skalpel
    – Nach Anleitung aus SAW 1-5 vorgehen

    Das ist der blanke Hohn und entbehrt jeglichem Sinn für Recht, der Wahnsinnige hätte so wie in den USA 15 x Lebenslänglich und Sicherungsverwahrung bekommen müssen, oder: die Amis hätten den wohl eh gleich auf den „Stuhl“ verbannt!

    Man muss es nochmals lesen, um es wieder nicht begreifen zu können:

    Eine “besondere Schwere der Schuld” konnte das Gericht aber nicht feststellen

    Zu sowas kann man nichts mehr sagen, das kann eigentlich, wie Timur schon vermutete, nur an absoluter geistiger Verrohung seitens des Grichtes liegen!!

  30. #26 Holy_Pig (19. Aug 2009 11:47)

    Lebenslang heißt aber mindestens 15 Jahre.

    Ich frage mich schon lange, wieso man die Höchststrafe nach wie vor „lebenslang“ nennt. Es gibt in Deutschland schon lange keine lebenslange Haft mehr, es existiert nur noch das Wort, das man genausogut abschaffen könnte.

  31. Hat man eigentlich schon jemals gehört, dass die Familie eines Ehrenmordopfers sich an dem Mörder gerächt hat?

    Ich kann mich nicht erinnern.

    Die Frauen haben schließlich nach deren Auslegung über die eigene Familie ebenfalls Schande gebracht.

  32. besonders schwere schuld hätte der musel auf sich geladen, wenn es die tochter des richters gewesen wäre.

    bei den musels gehört das abschlachten zur
    normalität, daher die herabsetzung des
    schweregrades.

    leuchtet doch ein.

  33. Jetzt ist aber die Helferindustrie gefragt, sich um den Armen zu kümmern, damit wir dieses Schätzchen so bald wie möglich wiederhaben. Eine echte Bereicherung!

  34. Also wenn die Deutschen noch selber Herr im eignen Haus bleiben wollen,dann müssen sie das Geschmeiss von CDU bis die LINKE wahltechnisch entsorgen.

    Das sind keine „Volksparteien“,auch wenn soie das fälschlicherweise behaupten.

    DAS VOLK SIND WIR !

    Wenns nicht anders geht mit Pro Köln bundesweit.
    Das scheint die letzte echte Chance zu sein gegen diese linksradfikale Systemparteiendiktatur.

  35. Ich bin echt erstaunt, wie ein Richter die besondere Schwere der Tat verneint.

    Was muss man denn machen, um wirklich lebenslänglich zu bekommen?

  36. #28 MozartKugel (19. Aug 2009 11:47)

    OT: ZENSURSULA vor ihren silberlockigen Fans:

    Ich habe gestern Abend vor Wut fast meinen Laptop aus dem Fenster geworfen. Unerträglich mit was für Mitteln Zensursula arbeitet 🙁

  37. Wenn das keine besonders schwere Schuld ist, was dann?
    Da er Türke ist, ist aber damit zu rechnen, dass er nach der Haft abgeschoben wird.

  38. Also wenn die Deutschen noch selber Herr im eignen Haus bleiben wollen,dann müssen sie das Geschmeiss von CDU bis die LINKE wahltechnisch entsorgen.

    Das sind keine „Volksparteien“,auch wenn sie das fälschlicherweise behaupten.

    DAS VOLK SIND WIR !

    Wenns nicht anders geht mit Pro Köln bundesweit.
    Das scheint die letzte echte Chance zu sein gegen diese linksradfikale Systemparteiendiktatur.

  39. länger als 15 jahren ist unmeschlich. das menschenrecht gillt nur für die lebenden.

    die abgeschlachteten haben ihr recht verwirkt.

  40. „Was muss man denn machen, um wirklich lebenslänglich zu bekommen?“

    Dem Richter die Zunge herausreissen.

  41. Er hat nichts verbotenes getan:

    Sure 4 Vers 34

    Die Männer haben Vollmacht und Verantwortung gegenüber den Frauen, weil Allah die einen vor den anderen bevorzugt hat und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) ausgeben. Die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben und bewahren das, was geheimgehalten werden soll, da Allah es geheimhält. Ermahnt diejenigen, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, und entfernt euch von ihnen in den Schlafgemächern und schlagt sie. Wenn sie euch gehorchen, dann wendet nichts Weiteres gegen sie an. Allah ist erhaben und groß.

  42. Angesichts von Behörden- und Justizsalti/ -Rollen vor-, seit- und rückwärts betreffs Bereicherer und anderer machtidifferenter Personen bin ich mißtrauisch geworden. Möglich, daß harte Urteile nur das Volksempfinden bedienen und öffentliche Empörung vermeiden sollen. Was danach mit solchen Typen passiert, erfährt man nur, wenn sie straffällig werden.

  43. “Was muss man denn machen, um wirklich lebenslänglich zu bekommen?”

    Als deutscher weißer Mann einen provozierenden besoffenen Neger verprügeln, dann kommen schon mal der Hubschrauber, die Gesichtshaube und es klicken die Handschellen, medial hören wir wochenlang nichts anderes.

  44. Zum Glück werden wir bald alle von Allah und seinen Schäfchen beglückt.

    Eigentlich werden wir schon jetzt von der Bereicherung beglückt.

    Glück ist aber eher relativ…

  45. mich wundert immer wieder, das urteile „im namen des volkes“ verhängt werden.

    hätte der richter mich nur gefragt….,
    die diskussion wäre schon längst beendet.

    pardon, ich vergaß die menschenrechte.

  46. @ taufbecken

    Du hast recht, es ist schon tragisch, aber das Volk wird nicht gefragt, da es keine Demokratie gibt.

  47. #45 medusa-undici (19. Aug 2009 12:01)

    Da er Türke ist, ist aber damit zu rechnen, dass er nach der Haft abgeschoben wird.

    Wenn er 2015 aus der Haft entlassen wird, ist die Türkei entweder in der EU oder er bekommt politisches Asyl, weil ihm in der Türkei die Blutrache drohen würde. Önder B.wird nach der Haft Deutschland bereichern, wetten?

  48. Keine besondere schwere der Tat….
    Dieser geisteskranke hat seine Frau abgeschlachtet wie in einem Saw Film.

    @43 Mistkerl
    „Was muss man denn machen, um wirklich lebenslänglich zu bekommen?“

    Dazu hätte er das Mädchen hinterher noch aufressen und ihren Kopf einwecken müssen.
    Und dann mit in den Gerichtssaal nehmen…

    Ironie off.

    Wobei.. dem hätt ich das zugetraut.

  49. http://www.extrem-billiger.de/?p=50

    Etwas OT….weil auf den ersten Blick hatt das nichts mit dem Thema zu tun, weil es ja um Kostenersparniß geht.

    Aber man könnte schon an ein paar praktische Möglichkeiten denken.
    Nur mal so, bei einer Festnahme eben solcher Personen.

    Gruß

  50. Es gibt doch bestimmt auch eine psychologische Erklärung für das Ausstechen der Augen des Opfers? Alleine das, beweist doch schon wie gestört der Penner ist. Nie wieder, gehört so einer auf unsere Straßen. Auch nicht in 100 Jahren.

  51. Ein Menschenleben hingegen ist deutschen Gesetzgebern und Richtern offenbar nicht viel wert.

    Bei einer nicht strafbewährten Abtreibungspraxis (praktisches Recht auf Abtreibung,die Endlösung fürs Kind) ist das auch nicht anders zu erwarten.

    Wer die Ungeborenen nicht schützt, der schützt auch nicht die Lebenden.

    Das ist ganz logisch und folgerichtig.

    Bald klopft auch wieder die Euthanasie an die Türe,da bin ich mir ganz sicher.

  52. Wie schrien die Musels bei Lebenlänglich für Mosals Bruder ? Kleinigkeit

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,607509,00.html

    Ein solches Motiv steht nach Auffassung der deutschen Justiz auf „unterster sittlicher Stufe“ und qualifiziert die Tat als Mord.

    ZUR AUTORIN
    DER SPIEGELGisela Friedrichsen ist Gerichtsreporterin des SPIEGEL Auf dem Gerichtsflur empörte sich ein Verwandter der Familie erregt: „Lebenslang wegen so einer Kleinigkeit!“
    Denn die Tötung Morsals, diese „Kleinigkeit“, ist die Tat ihres unbeherrschten, hochaggressiven, gefährlichen Bruders, der nach der Urteilsverkündung dem Staatsanwalt eine Akte entgegenschleuderte und brüllte: „Du Hurensohn! Ich ficke deine Mutter!“

  53. #39, nicht mit meiner IP! 😉

    Rest: § 57 a StGB: Die besondere Schwere der Schuld hat nur damit zu tun, dass auch NACH den 15 Jahren noch Maßnahmen (zB Sicherheitsverwahrung) getroffen werden können.
    Mindeststrafe bleibt 15 Jahre, wenn keine schwere Schuld vorliegt, kann anschließend auf Bewährung ausgesetzt werden.

  54. Eine “besondere Schwere der Schuld” konnte das Gericht aber nicht feststellen …

    Ich kann aber eine „besondere Schwere der
    Schuld“ beim Gericht erkennen. Wenn bei
    dieser grausamen und menschenverachtende Tat,
    die jede Vorstellungskraft übersteigt, nicht
    die Schwere der Schuld festgestellt werden
    kann, was bitte schön muss noch geschehen?
    Sind solche Grausamkeiten etwa noch
    steigerbar? Oder wollte man nur nicht die
    Zukunft des Mannes verbauen? Das Opfer hat
    keine Zukunft mehr und die Angehörigen ein
    leben lang Horror.

  55. Was hätte er eigentlich für eine Strafe bei einem Scharia Gericht bekommen?
    Ich meine das ernst. Könnte das mal jemand recherchieren? Danke im voraus.

  56. Woher,

    soll der Mann wissen, das so etwas verboten ist?
    Das ist in er Türkei Alltag. Augen ausstechen, Billardqueue Prüfung (Pause?!) und vorsichtshalber, 3 x hält besser, mit dem Auto überfahren.
    Klarer Verbotsirrtum.
    Wer hier Sarkusmus entdeckt darf ihn behalten-

    Ein gewisser „Herr“ hat „gewissen“ Leuten Zivilisation abgesprochen.
    Sprachlos staunend zusehen ist was bleibt.
    Vor allem keine besondere Schwere der Schuld. D. h. könnte nach 15 Jahren entlassen werden (juhu mal wieder 250.000 € auf Kosten des Steuerzahlers).
    Was hätte er für beondere Schwere tun müssen? Nochmal einen Panzer holen und stückweise überfahren oder einen Käsehobel usw.?
    Das einzig positive – der kann abgeschoben werden. Er hat keinerlei Aufenthaltstatus.

    Aber Deutsche könnens auch, sogar doppelt auch. 1 x mit Folter an 8 MONATIGEM Kind. Wenn das nicht krank ist.
    Urteil wg. Babymord
    http://www.focus.de/panorama/welt/babymord-prozess_aid_109811.html
    Nääää..das ist mir soozuwider. Ein Fall reicht mir völlig……

    Z1

  57. Etwas mehr Verständnis müssen wir schon für Menschen aufbringen die aus dem islamischen Kulturraum der Osttürkei zu uns kommen. Önder hatte vielleicht auch noch eine schlechte Kindheit.

    Im Vorfeld des Prozesses wurde in den Zeitungen auch von einem Mord aus Eifersucht berichtet. Das Gericht hat das in diesem Kulturkreis übliche Treueverhalten nicht berücksichtigt, denn so schell kann sich kein moralisch gefestigter Mensch an unsere moderne und offene Kultur anpassen.

    Es fehlte auch unsere Wärme und Zuwendung, wir haben Önder nicht mit offenen Armen und der Böhmerschen Herzlichkeit aufgenommen.

    Weiter ist davon auszugehen, dass die unterschwellige deutsche Ausländerfeindlichkeit für eine Verstärkung der Treue-Affekthandlung grundlegend verantwortlich ist.

    Wie kann der Ankläger nur von einem Machomord sprechen, wobei die Machos doch wieder bei den Frauen beliebt sind.

    Wie knallhart und völlig überzogen die Richterin (ist sie nicht als Frau voreingenommen?) geurteilt hat erkennt man an der rigorosen Verhandlungsführung:

    Önders Schlusswort hat aus drei Worten bestanden, „Ich entschuldige mich“.
    Eine Zuschauerin die daraufhin laut gelacht hatte, kam für 30 Minuten in die Arrestzelle, eine andere, die den Angeklagten als Hurensohn bezeichnet hat, wurde von der Verhandlung ausgeschlossen.
    Gute Ansätze, aber warum hat das Gericht diesen menschlichen Hilferuf nicht wahrgenommen, es zeugt doch von einer guten Sozialprognose?
    Dr. Binder wird sicher in Berufung gehen, um ein milderes Urteil zu erreichen. Nach einigen Jahren Haft mit sozialtherapeutischer Betreuung können wir aus Önder noch ein wertvolles Mitglied unserer Gesellschaft mache.

  58. Eine besondere Schwere der Schuld” konnte das Gericht aber nicht feststellen…

    Nö, die Frau wurde ja nur brutalst niedergemetzelt, ist quasi aus Versehen passiert.
    Ich hoffe, der Bereicherer wird im Knast ordentlich rangenommen. Der soll keine Nacht mehr ein Auge zu tun vor Angst.

  59. Ich hatte die bereits bei einem anderen Einzelfall geschrieben, aber vielleicht sollte ich mir einen Textbaustein basteln:

    Durch den vom Inzest geprägten Genpool der Täter, haben diese Schätze Deutschlands ihre mildernden Umstände quasi in die Wiege gelegt bekommen. Das wird hier gerne mal vergessen und führt zu hitzigen Diskussionen.

  60. #45 medusa-undici (19. Aug 2009 12:01)

    Wenn das keine besonders schwere Schuld ist, was dann?
    Da er Türke ist, ist aber damit zu rechnen, dass er nach der Haft abgeschoben wird.

    Betrachte es rein ökonomisch. Je schneller der Typ dorthin kommt, wo er „kulturell“ hingehört, umso besser für alle Seiten, vor allem den deutschen Steuerzahler.

    Die meisten hier wollen ihn nur an den Eiern hängen sehen und stellen sich damit mit ihm auf eine Stufe.

    „Önderlein“ wird ohne Wenn und Aber abgeschoben, darüber gibt es nicht einmal etwas zu verhandeln, denn er ist illegal in Deutschland! Aber wer so viel Schaum vor dem Maul hat wie gewisse Kleckser hier, kann natürlich nicht lesen.

    Übrigens könnte er auch heiraten, aber auch das würde ihm kein Nachzugsrecht sichern, weil ein absolutes gesetzliches Einreiseverbot tatbestandlich ist.

    Wäre die Teuerste eine Osmanin, könnte sie mit ihm im Reich leben. Auch Deutschen wird in gewissen Fällen gesagt, sie könnten die eheliche Lebensgemeinschaft im Herkunftsland des Ehegatten – äh Eigentümers – leben. Zumal wir es hier mit einem Angehörigen eines EU-Beitrittskandidaten zu tun haben.

    Er hat Null Chance auf Deutschland – und das ist gut so.

    Übrigens hatte ich dieses Urteil schon im ersten Strang als erwartungsgemäß beschrieben, als einige noch von einem anstehenden Segelturn schwadronierten.

  61. Der wird irgendwann still und heimlich abgeschoben und kommt mit einem neuen Pass zurück.In paar Jahren, wenn sich die Aufregung gelegt hat.

    Mit dem Gericht hatte er „Glück“:

    http://www.flensburg-online.de/blog/2009-08/onder-b-stach-seiner-frau-die-augen-aus-und-totete-sie-dann-15-minuten-lang-bestialisch-keine-besondere-schuld.html

    Mit den Anwesenden wurde nicht so „nett“ umgegangen:

    http://www.westfalenblatt.de/index.php?id=30090&artikel=reg&PHPSESSID=b1ee3125b33ba039d77fdad16b35c78d

  62. Wenn man das Urteil im Volltext lesen will findet man nichts in unserer schönen PC-Welt, aber das Aktenzeichen konnte ich durch durchforsten der Pressemitteilungen des LG Bielefeld( http://www.lg-bielefeld.nrw.de/presse/Pressespiegel_Juli_2009.pdf ) ans Licht fördern:

    (…)
    5.
    28.07.2009, 09:00 Uhr, mit Fortsetzungen am 04.08., 13.08. und 17.08.2009, jeweils 09:00 Uhr bis auf den 13.08.2009 – 12:00 Uhr -,
    X. Strafkammer, Saal 1
    (10 Ks 46 Js 1/09 – 11/09)
    Strafsache
    gegen
    B. (26)
    wegen des Verdachts des Mordes (…)

    Hoffentlich lässt sich das „hohe Gericht“ mal dazu herab das Urteil in kürze zu veröffentlichen!
    ————————
    btw. Zum Thema „Scharia“ und der Vergeltung für derartige Verbrechen
    http://blog.beck.de/2009/03/07/das-gesetz-der-vergeltung-geblendete-iranerin-will-den-saureattentater-jetzt-nach-islamis

  63. Wenn Gesetzgeber, Gerichte und Richter hochgradig kriminell sind, dann gibt es solche Urteile.
    Sie entscheiden massiv gegen die Interessen der eigenen Bevölkerung, und gehören genauso wie die Repräsentanten des verbrecherischen politischen Systems, adäquat zur Verantwortung gezogen.

  64. Da der Begriff der besonderen Schwere der Schuld nirgends legaldefiniert ist, lässt sich sicherlich darüber streiten, ob die im vorliegenden Falle zu bejahen war oder nicht. Nichts desto trotz kann man mit dem Urteil zufrieden sein, wenn man bedenkt, dass in ähnlichen Prozessen schon wesentlich midlere Urteile gefällt wurden.
    Interessanter finde ich die Berichterstattung des SPIEGEL, worauf folgender Anstoß an die Verfasserin gegeben sei:
    Verflucht noch mal, wir sind hier nicht bei Barbara Salesch! Sie halten hier den Mund!“, „Noch eine Äußerung von Ihnen, und sie werden entfernt. Glauben sie, dass sie sich hier betragen können, wie auf einem türkischen Basar? Wir lassen uns von ihnen nicht auf dem Kopf rumtanzen! Wir verhandeln hier nach deutschem Gesetz, und wenn sie sich hier aufhalten, haben sie sich daran zu halten. Sonst fahren sie zurück in die Türkei!“
    Diese Worte stammen lt. Ihren Ausführungen (SPIEGEL Nr 34/2009 S. 36) von Richterin Jutta Albert, Landgericht Bielefeld, und sind in solcher Deutlichkeit wohl selten in deutschen Gerichtssälen zu hören, gar wenn ein „Folkloremord“ verhandelt wird.
    Was hier wie ein Lichtblick aus einem deutschen Gerichtssaal durchschimmert und hoffen lässt, dass in der Justiz offenbar noch nicht ausschließlich „68er“ den Vorsitz übernommen haben (man beachte den wunderbar einfachen Namen „Jutta Albert“ und nicht etwa „Jutta Albert-Schröter-Naumann“) missfällt Ihnen – wen wundert’s – gewaltig. So lautet denn auch der Leitsatz des Artikels: „Vor dem Landgericht Bielefeld wird die grausame Tötung einer Türkin verhandelt. Die Vorsitzende findet nicht immer den rechten Ton.“
    Die Vorsitzende wird alsbald als eine „Frau mit eisblondem Haar und einer Stimme, die Steine schleifen kann“ dargestellt. Sehr geschickt, Frau Friedrichsen, aber nicht clever genug. Warum recherchieren sie nicht, dass Frau Albrecht möglicherweise die verwöhnte Tochter eines ehemaligen KZ-Wärters ist. Attribute wie „blond“, „schleifen“ weisen gar schon in die richtige, „rechte“ Richtung.
    So, wie die von Ihnen so herrlich oberlehrerhaft formulierte Bemerkung, dass man so aufgewühlte Menschen nicht beruhigt oder „Der befremdlich scharfe Ton der Vorsitzenden glättet die angespannte Atmosphäre im Saal nicht“.
    „Befremdlich“ Frau Friedrichsen, findet das deutsche Volk (ja, ich benutze diese Begriffe, wie auch das Wort „Autobahn“ gänzlich ohne schlechtes Gewissen), in dessen Namen auch das Urteil gesprochen wird, wenn jemand auf seine 18-jährige Ehefrau 46-mal einsticht, hierbei auch punktgenau die Augäpfel nicht auslässt, sogar das Messer in ihrem Schädel abbricht, auf sie mit einem Billardqueue einprügelt und sie anschließend noch mehrfach mit dem Auto überfährt. Ja, Frau Friedrichsen, dass finden wir „befremdlich“ und übertrifft, wenn sie mal die Rosabrille von dem Beschuldigten und seinem „harmlosen“ Clan abwenden, den „scharfen Ton“ der Vorsitzenden doch bei Weitem, oder? Da Sie aber offenbar mit der Einordnung, was befremdlich und was harmlos ist, Schwierigkeiten haben, möchte ich Ihnen eine kleine Hilfestellung anbieten: Im Gerichtssaal hat im Rahmen der Strafprozessordnung jeder mal was zu sagen, und zwar dann, wenn auch das Wort erteilt wird. Jetzt überlegen Sie mal, wer das Wort erteilt? Richtig, die Vorsitzende. Und es darf von Zeugen, Zuschauern, Opfern und Beschuldigten ein Mindestmaß an Respekt abverlangt werden. Und wenn nötig auch in einem Ton, der angemessen ist. Ein Gerichtssaal ist kein Kinderladen. Gell?
    Im Übrigen hilft Ihnen bei der Gewichtung auch ein Blick auf das Strafmaß bei den Tatbeständen „Mord“ und „Beleidigung“. Vergleichen sie mal. Nutzen Sie auch gerne die Begriffe „Niederschreien“ und „Niederstechen“, um den Unterschied zu ergründen.
    „Befremdlich“ ist übrigens auch, dass sie die oben bereits geschilderte grausame „Tötung“, die sie ja offenbar bewusst nicht als Mord bezeichnen wollen, als Resultat von „Wertvorstellungen“ und „Tradition“ darstellen, denn zum Ende Ihres feinfühligen Ergusses stellen Sie bedeutungsschwanger fest: „Wer wird ihnen und ihrer weitläufigen Verwandtschaft klarmachen, dass sie ihre Wertvorstellungen ändern und sich von ihren Traditionen verabschieden müssen, wenn sie in Deutschland leben wollen? Ein Gericht, das die Menschen niederschreit, kann es nicht.“
    Das ist unerwartet fein von Ihnen beobachtet. Das können sich integrationswillige Menschen nur selbst klarmachen und das bitte doch möglichst bevor die nächste Frau, die selbstbestimmt leben will, dem „Wechselbad der Gefühle“ ihres zugewiesenen Ehemannes zum Opfer fällt und „traditionell“ abgeschlachtet werden soll.

  65. #24 drei_komma_einsvier (19. Aug 2009 11:42)

    Was muss man eigentlich in diesem Land verbrechen, dass Schuld als besonders schwer eingestuft wird?

    Du mußt Deutscher sein. Das reicht schon aus.

  66. #69 Hoin

    Was hätte er eigentlich für eine Strafe bei einem Scharia Gericht bekommen?

    Die Frau war nicht mehr zu steinigen. Sie
    war schon erschlagen und zerschmettert.
    Entschuldige bitte meinen Sarkasmus. Ich
    weiß nur das in islamischen Ländern die Frau
    oft für die Straftaten der Männer geopfert
    wird. Denn der Mann ist mehr wert, um es
    mal Mathematisch zu formulieren. So kommt es
    vor das eine Frau, die vergewaltigt wurde,
    anschließend gesteinigt wird. Die Logik
    dahinter möchte jeder selbst herausfinden.

  67. #25 Ausgewanderter (19. Aug 2009 13:19)

    “Önderlein” wird ohne Wenn und Aber abgeschoben, darüber gibt es nicht einmal etwas zu verhandeln, denn er ist illegal in Deutschland! Aber wer so viel Schaum vor dem Maul hat wie gewisse Kleckser hier, kann natürlich nicht lesen.

    Und wie willst du verhindern, daß er nach seiner Abschiebung gleich wieder illegal nach Deutschland kommt?

  68. Was regt ihr euch auf, nach 10 Jahren ist der wieder draußen, als dann EU Mitglied wird er nicht abgeschoben und darf dieses Land weiter bereichern, denn wir können auf kein Talent verzichten, damit die Renten sicher bleiben!!!

  69. Ist das nicht a bisserl hart?

    Schließlich hat der gute Mann doch durch seinen Mord an seiner Frau schon sein geliebtes Eheweib verloren. Das hätte unbedingt strafmildernd berücksichtigt werden müssen.

  70. Ist das nicht a bisserl hart?

    Schließlich hat der gute Mann doch durch seinen Mord an seiner Frau schon sein geliebtes Eheweib verloren. Dieser Verlust hätte unbedingt strafmildernd berücksichtigt werden müssen.

  71. #79 Balduin (19. Aug 2009 14:03)

    Vielen Dank für den großartiger Kommentar zu dem Erbrochenem der Frau Friedrichsen.

  72. Ich wäre ein schlechter Richter, das muss ich
    für mich konstatieren. Wenn man Gnade walten
    lässt regiert das Chaos und die Gewalt, denn
    es würden keine Grenzen aufzeigt, die andere
    Menschen in ihrem Leben einschränkt. Zeigt
    man keine Gnade, wird man schnell als Unmensch
    hingestellt. Einfach kann ich mir das alles
    nicht vorstellen, egal wie man urteilt.

  73. zu #24 du must zunächst deutscher sein. dann klappts auch mit dem urteil und mit härte. Geht mal ins verkehrsgericht in allen städten, ein desaster was da geboten wird.

  74. Lebenslänglich bedeutet in Deutschland 15 Jahre und dann kann er bei der Strafvollstreckungskammer 2/3 beantragen und komme nach zehn Jahren also wieder frei.

  75. #90 Ur-Einwohnerin (19. Aug 2009 17:42)

    Lebenslänglich bedeutet in Deutschland 15 Jahre und dann kann er bei der Strafvollstreckungskammer 2/3 beantragen und komme nach zehn Jahren also wieder frei.

    Wenn er sich 10 Jahre ununterbrochen in Deutschland aufgehalten hat – kann er dann nicht einen deutschen Paß beantragen?

  76. Bei dieser Tat ist fuer mein Verstaendniss eine besondere schwere der Schuld eindeutig gegeben.
    Dies wuerde beinhalten, Sicherheitsverwahrung nach Vollbuesung der Strafe.
    Ich bin mir sicher,als Deutscher der seine Frau auf so bestialische Weisse umbringt,haette der Richterspruch anders ausgesehen.
    Ich nehme an er wird Briefe von mitfuehlenden Gutmenschinnen bekommen,die Resozialisation wird wegen gegebenem sozialem Umfeld dann kein Problem mehr sein,-3,5 Jahre geschlossen,3,5 Jahre offener Vollzug-,Heirat und Schwaengerung einer Deutschen.
    So laeuft die Sache 🙂

  77. Der Kommentar von Balduin 14:03 ist ein Highlight unter den PI Kommentaren.
    Er ist eine Archivierung wert und klingt auch etwas nach professionellem Hintergrund.
    Vielen Dank auch von mir.

  78. Bleibt zu hoffen daß die Familie des Mädchens sich seiner annehmen wird wenn er wieder raus kommt. 🙂 🙂 🙂

  79. Genau genommen ging es ja um eine Zwangsheirat der sich das Mädchen entziehen wollte. warum wird das Thema Zwangsheirat eigentlich nicht von der Politik aufgegriffen ?

  80. #92 August (19. Aug 2009 18:20)

    Gestern hieß „August“ noch „dodley“, davor „Eisenhower23“. Wir alles sind gespannt zu erfahren, welchen Namen dieser Troll morgen annehmen wird.

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