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Neues zur Justizblockade: Jetzt „Rasen für alle“

blitzer [1]Nachdem das OLG Hamm vor kurzem entschieden hatte, den Polizeibeamten die Bregründung „Gefahr im Verzuge“ zu verbieten und durch diesen Umstand die Verbrechensbekämpfung für die Ermittler erheblich erschwerte (PI berichtete [2]), legt nun das Bundesverfassungsgericht nach und gibt das „Rasen für alle“ frei.

Die Bild berichtet [3]:

Wurden Sie in den letzten Wochen geblitzt oder von der Polizei gefilmt? Dann haben Sie gute Chancen, straffrei auszugehen. Das behauptet der Dresdner ADAC-Anwalt Klaus Kucklick (51) und beruft sich auf ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Kaum einer hat es wahrgenommen, doch es ist spektakulär!

Unter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow geklagt. Die Polizei hatte ihn von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Der Mann nannte das einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Niemand dürfe ihn einfach filmen. Dass er 29 km/h zu schnell war, trat in den Hintergrund.

Das kennen wir schon. Die Verbrechensbekämpfung tritt auch immer weiter in den Hintergrund: Es geht weiter:

Und das kleine Wunder geschah! Die Verfassungs-Richter entschieden, dass die „angefertigten Videoaufzeichnungen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes“ darstellen. Außerdem wurde befunden, dass ein Erlass eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen rechtlich nicht ausreicht.

Vergangenen Mittwoch stellte das Dresdner Amtsgericht auch wirklich zwei Bußgeldverfahren von Anwalt Kucklick ein. „In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um einen Rotlichtverstoß“, so Kucklick. Zwei weitere seiner Verfahren wurden ausgesetzt.

Wir sind gespannt, wie die Justiz als nächtes blockiert wird.

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#1 Kommentar von Mike Melossa am 31. August 2009 00000008 21:16 125175336609Mo, 31 Aug 2009 21:16:06 +0100

Sie steuern auf die Gesetzlosigkeit des
Lebens zu. Ich weiß nicht, was ich davon
halten soll, weil sie immer erst das falsche
und irrationale tun.

#2 Kommentar von Matty-nyc am 31. August 2009 00000008 21:17 125175342109Mo, 31 Aug 2009 21:17:01 +0100

Nicht schlecht, dann können wir die Jungs der Blitzerbrigaden hier hin schicken.
Dann können sie unsere Jungs im Kampf unterstützten. Vielleicht mal eine sinnvolle Maßnahme.

[12]

#3 Kommentar von rotgold am 31. August 2009 00000008 21:17 125175343609Mo, 31 Aug 2009 21:17:16 +0100

Und was ist mit Überwachungskameras in Banken? Dürfen die das einfach so???

#4 Kommentar von Voice of Reason am 31. August 2009 00000008 21:17 125175346009Mo, 31 Aug 2009 21:17:40 +0100

Super! Bis gleich auf der Autobahn!

#5 Kommentar von Hasenzahn am 31. August 2009 00000008 21:18 125175351409Mo, 31 Aug 2009 21:18:34 +0100

Ich finds gut!

#6 Kommentar von db72 am 31. August 2009 00000008 21:20 125175362009Mo, 31 Aug 2009 21:20:20 +0100

OT: Moslemausschreitungen in Luton an Rande einer BNP Veranstaltung

[13]
[14]

#7 Kommentar von Thinnian am 31. August 2009 00000008 21:22 125175377309Mo, 31 Aug 2009 21:22:53 +0100

Das ist schon seltsam! Der Staat braucht doch Geld…

#8 Kommentar von Moderater Taliban am 31. August 2009 00000008 21:23 125175383009Mo, 31 Aug 2009 21:23:50 +0100

In diesen Zeiten hätte ich jetzt erwartet: „Rasen nur für Moslems frei“

#9 Kommentar von Ogmios am 31. August 2009 00000008 21:25 125175394309Mo, 31 Aug 2009 21:25:43 +0100

Da stimmt doch was nicht.

Sogar VIPs koennen es sich nicht verbieten lassen in der Oeffentlichkeit gefilmt oder fotografiert zu werden, was dann mit der ganzen VIP-Presse. Da ist doch was faul an der Geschichte

#10 Kommentar von MilitesChristi am 31. August 2009 00000008 21:30 125175424009Mo, 31 Aug 2009 21:30:40 +0100

@5m DB2:

Bezüglich Deiner Links kann ich nur wiederholen,
daß es Zeit wird, daß Europa deislamisiert wird.
Sonst ist der Bürgerkrieg unausweichlich.

Bezüglich des Artikels zum OLG. In Deutschistan wundert mich gar nichts mehr.
Nichts was mich wirklich noch schockiert.

Konrad Adenauers Rede von der Bananenrepublik
lässt grüßen.

MilitesChristi

#11 Kommentar von me24ab am 31. August 2009 00000008 21:33 125175440909Mo, 31 Aug 2009 21:33:29 +0100

hallo, na ja gut ich rase mit meiner alten Gurke auch nicht der frisst mir dann zuviel Sprit. (Als deutscher Arbeitnehmer kann ich mir nun mal keinen A8 leisten, deale nämlich nicht) Wenn ich aber die BonusGnadenVerzeihJustiz sehe kann man doch bei Lächerlichkeiten für alle mal ausnahmsweise grosszügig sein.

Gruss Günnie

#12 Kommentar von Andreas K am 31. August 2009 00000008 21:38 125175469809Mo, 31 Aug 2009 21:38:18 +0100

@#6 db72

danke für die links-die machen so weiter bis die direktive zum schlachten kommt.

zum urteil sag ich besser nix-so langsam kommt man sich in diesem staat verarscht vor wenn man nach der ordnung lebt.

#13 Kommentar von LupulusLotarius am 31. August 2009 00000008 21:40 125175483209Mo, 31 Aug 2009 21:40:32 +0100

Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand 🙂

#14 Kommentar von Seiko am 31. August 2009 00000008 21:42 125175497709Mo, 31 Aug 2009 21:42:57 +0100

Ich bin schon öfter geblitzt worden und straffrei davongekommen. Manche Blitzer blitzen nämlich nur von vorne und ein Motorrad hat vorne nun mal kein Nummernschild.

#15 Kommentar von Islamkritikerin am 31. August 2009 00000008 21:43 125175501909Mo, 31 Aug 2009 21:43:39 +0100

Und was ist mit den Überwachungskameras in den Geschäften? Ist das auch ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte?

#16 Kommentar von Storch am 31. August 2009 00000008 21:45 125175515009Mo, 31 Aug 2009 21:45:50 +0100

Nun, das passt zur überall „erfolgreich“ sich im Ausbau befindlichen „Eigenverantwortung“ „weniger Staat“ „freiwillige Selbstverpflichtung (der Wirtschaft), und und und….

In etwa das Vorfeld der „wissenschaftlich“ begleiteten Anarchie, auf die wir zusteuern.

Die, welche mit dem Peacezeichen um den Hals herumirren, bereiten das weite Feld, wo der Bürger „frei“ von staatlichr Gängelung andere vertrimmen oder, weil 30 km/h zu schnell gewesen, den Mitbürger welcher nicht im 3er BMW unterwegs ist, in den Strassengraben treiben darf. ist ja auch vollkommen in Ordnung, Opfer sind immer selbst schuld.

#17 Kommentar von predator66 am 31. August 2009 00000008 21:46 125175516209Mo, 31 Aug 2009 21:46:02 +0100

Geil! Ich wurde heute geblitzt und werde 3 Punkte bekommen, ich denke ich schalte den Fritzen ein!!!

#18 Kommentar von Dichter am 31. August 2009 00000008 21:46 125175517909Mo, 31 Aug 2009 21:46:19 +0100

Jetzt weiß ich auch, warum ich trotz Geschwindigkeitsbegrenzungen immer überholt werde. Die kannten alle schon das Urteil!
🙁

#19 Kommentar von predator66 am 31. August 2009 00000008 21:46 125175520409Mo, 31 Aug 2009 21:46:44 +0100

Deutschland ist das Land der Schnellfahrer. UND DAS SOLL ES BLEIBEN!

#20 Kommentar von predator66 am 31. August 2009 00000008 21:51 125175546509Mo, 31 Aug 2009 21:51:05 +0100

#18 Dichter (31. Aug 2009 21:46)

Jetzt weiß ich auch, warum ich trotz Geschwindigkeitsbegrenzungen immer überholt werde. Die kannten alle schon das Urteil!
🙁

Nein. Aber es soll Leute geben die auf diese ganzen Schikanen pfeifen!

Ich wurde heute geblitzt und darf richtig löhnen. Aber ich werde nichts an meinem Fahrstil ändern. Ich sehe das als mein Recht an, schnellfahren zu dürfen. Wer deshalb Angst bekommt Auto zu fahren, soll die Bahn nehmen!

#21 Kommentar von HK am 31. August 2009 00000008 21:54 125175567309Mo, 31 Aug 2009 21:54:33 +0100

#6 db72

„Pussies“, wie recht er hat.

#22 Kommentar von Maja am 31. August 2009 00000008 21:58 125175589609Mo, 31 Aug 2009 21:58:16 +0100

Da wird dem Staat eine Menge Geld flöten gehen…

#23 Kommentar von yogi am 31. August 2009 00000008 21:59 125175598409Mo, 31 Aug 2009 21:59:44 +0100

Moment mal!

Erstens ist zu schnelles Fahren kein Verbrechen, sondern eine Ordnungswidrigkeit,

zweitens sehe ich im zu schnellen fahren nichts schlimmes, solange die Straßen voll von sinnlosen Geschwindigkeitsbegrenzungen sind.

Das Urteil war in diesem Fall genau richtig.

#24 Kommentar von Eurabier am 31. August 2009 00000008 22:00 125175604310Mo, 31 Aug 2009 22:00:43 +0100

Und während die 68erInnen-Blutjustiz mohammedanische Serienkriminelle mit Transferleistungshintergrund auch nach der 50. schweren Straftat noch auf die scheißdeutschen Steuerzahler zum 51. Handyraub loslässt, ist man bei scheißdeutschen Steuerzahlkern nicht so zimperlich:

[15]

Strafbefehl gegen Autobahn-Skater

Erstellt 31.08.09, 12:51h, aktualisiert 31.08.09, 15:02h

2008 sorgte ein YouTube-Video von einer wilden Skateboard-Abfahrt auf der A8 für Aufregung. Doch dumm gelaufen: Als die Gruppe das Video einstellte, war zwar das Autobahn-Skaten selbst verjährt, nicht aber der Kennzeichenmissbrauch. Auf dem Video sind die Nummernschilder der Begleiter abgeklebt.

ULM – Wegen einer Skateboard-Fahrt auf der Autobahn A 8 am Drackensteiner Hang hat die Staatsanwaltschaft Ulm einen Strafbefehl gegen zwei Männer erlassen. Wie die Behörde am Montag mitteilte, soll ein 32 Jahre alter Stuttgarter Ende August 2007 mit einem sogenannten Longboard die Autobahn hinabgefahren sein. Dabei wurde er von dem zweiten Beschuldigten im Alter von 28 Jahren und fünf bislang unbekannten Mittätern begleitet und gefilmt. Dies verstieß gegen das Verbot von Fußgängern auf der Autobahn.

Die Gruppe wollte eine Strafe allerdings umgehen. Sie stellte den Film erst nach der angenommenen Verjährung des Vergehens im Juni 2008 ins Internetportal YouTube ein. Die Staatsanwaltschaft belangt die Verdächtigen nun aber wegen Kennzeichenmissbrauchs. Ein Motorrad mit abgeklebten Kennzeichen hatte damals den Skateboard-Fahrer gezogen. Zudem hatte ein weiteres beteiligtes Fahrzeug mit abgeklebten Kennzeichen den Autobahnverkehr langsam um etwa 20 Stundenkilometer unter die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Stundenkilometern herabgebremst. Dies erfülle den Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs, der noch nicht verjährt sei, hieß es weiter.

#25 Kommentar von db72 am 31. August 2009 00000008 22:03 125175622310Mo, 31 Aug 2009 22:03:43 +0100

Ja was soll ich denn jetzt davon halten ?
[16]

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#26 Kommentar von Eurabier am 31. August 2009 00000008 22:08 125175650410Mo, 31 Aug 2009 22:08:24 +0100

Kommunist Trittin lässt die grüne Maske fallen, nun kommt die Volksfront, erst in Saarbrücken und dann in Berlin:

[17]

Trittin will rot-rot-grünes Bündnis im Saarland

2050 – Kölner Dom wird Claudia-Fatima-Roth-Moschee

#27 Kommentar von Pitti.platsch am 31. August 2009 00000008 22:09 125175658910Mo, 31 Aug 2009 22:09:49 +0100

Die zukünftige Religionspolizei interessiert es auch nicht ob Jemand falsch parkt oder zu schnell fährt, oder einen Christen (Juden) umbringt, oder eine Frau zu Tode geprügelt wird.

In Zukunft ist nur noch wichtig, daß die Damen Religions- und Patriarchatgetreu verhüllt sind wenn sie mit Erlaubnis ihres Besitzers das Haus verlassen dürfen.

#28 Kommentar von Andreas K am 31. August 2009 00000008 22:10 125175664410Mo, 31 Aug 2009 22:10:44 +0100

#22 db72

na dann grüßen wir doch recht herzlichst die iraner:-),denn ich glaube das diese von dieser ziegenreligion gestrichen die nase voll haben.

#29 Kommentar von Eurabier am 31. August 2009 00000008 22:13 125175681610Mo, 31 Aug 2009 22:13:36 +0100

Die Justiz- und InnenministerInnen von morgen?

[18]

Handys „abgezogen“

Blutjunge Straßenräuber verurteilt
Bochum, 31.08.2009, Bernd Kiesewetter

Bochum. Das Bezirksjugendschöffengericht hat am Montag wieder einmal zwei blutjunge Straßenräuber verurteilt. Es ging ums „Abziehen” von Handys, wie es im Jugendjargon verharmlosend heißt. Tatsächlich sind das Raubtaten.

Die zwei Fälle hatten nichts miteinander zu tun, waren aber gleich. Im ersten Fall hatte zwischen Februar 2008 und April 2009 ein heute 16-jähriger Schüler auf der Herner Straße am hellen Tag insgesamt acht Schüler beraubt. Alle waren um ein oder zwei Jahre jünger als er. Zusammen mit zwei Komplizen hatte er sie sich deshalb ausgewählt, weil er sie für schwächer hielt. Motto: Handy her, oder es setzt Schläge. Aus Angst rückten die Opfer die Telefone heraus. Nachher verscherbelten die Räuber die Beute für 20 bis 30 Euro – und verjubelten den Profit.
Polizei ließ Täter mehrfach wieder laufen

Zwischenzeitlich hatte die Polizei den 15-Jährigen sogar per Lichtbildvorlage erwischt, nachdem die Opfer Anzeige erstattet hatten. Doch nach einem Geständnis durfte der Räuber immer wieder nach Hause, weil kein Staatsanwalt wegen eines Haftbefehls eingeschaltet wurde. Die Richter verhängten jetzt zwei Jahre Jugendstrafe („unter äußersten Bedenken“ auf Bewährung) sowie 250 Sozialstunden.

Ähnlich der andere Fall vom Januar 2009. Hier hatte sich ein 16-jähriger Bochumer ebenfalls mit Komplizen ein schwächeres Opfer (15) ausgesucht. Drohung: Handy her, sonst wirst du abgestochen. Das Opfer gab klein bei. Strafe: Zwei Wochenendarreste und 50 Sozialstunden.

#30 Kommentar von goldstr0m am 31. August 2009 00000008 22:16 125175696510Mo, 31 Aug 2009 22:16:05 +0100

OT / TV-TIPP

heute · Mo, 31. Aug · 23:00-23:55 · 3sat
Kreuz & Quer / Islam – europatauglich?

Die Migration von Muslimen nach Europa in den vergangenen Jahrzehnten ist eine Herausforderung sowohl für Europa als auch für den Islam selbst. Millionen Muslime haben in Europa ein neues Zuhause gefunden – und sind doch kulturell und religiös Fremde geblieben. Wie viel kulturelle Anpassung und religiöse Reform kann, ja muss Europa von ihnen fordern? Wie viel Verständnis für ihr Anderssein erwarten die Muslime? Oder aber hat der Islam als Religion und Lebensform trotz aller Rhetorik vom „Kampf der Zivilisationen“ seine „Europatauglichkeit“ längst bewiesen? Ohne eine kulturelle Anpassung, die religiöse Reformen erfordert, wird ein sogenannter „Euro-Islam“ nicht möglich sein, sagen Befürworter eines adaptierten Islams. Aber braucht es überhaupt so etwas wie einen „Euro-Islam“? Ist es einer muslimischen Gesellschaft möglich, die Werteorientierung des Pluralismus und der Demokratie anzunehmen? Über diese und andere Fragen diskutiert Günter Kaindlstorfer in der Reihe „Kreuz & Quer“ mit Musliminnen und Muslimen.

#31 Kommentar von instinctive am 31. August 2009 00000008 22:21 125175731710Mo, 31 Aug 2009 22:21:57 +0100

Endlich mal was positives 🙂

#32 Kommentar von Sarok am 31. August 2009 00000008 22:23 125175739710Mo, 31 Aug 2009 22:23:17 +0100

Leider keine gelungene Überschrift. Raser sollten sich da nicht zu früh freuen. Es geht bei dem Urteil um verdachtsunabhängige Videoaufnahmen und nicht um Blitzer die nach Feststellung eines Verstoßes aufnehmen. Das ist sehr wichtig. Zudem fehlte für die Aufnahmen eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, die es in anderen Bundesländern durchaus geben kann bzw. schnell geschaffen werden wird. Also: die meisten Blitzer nehmen nach Verstoß auf, also ist die Sensation gar keine so große…

#33 Kommentar von instinctive am 31. August 2009 00000008 22:25 125175752510Mo, 31 Aug 2009 22:25:25 +0100

P.S.: Ich find’s immer so geil, dass die Tuerken den Leuten HANDYS abziehen. AUSGERECHNET HANDYS, das absolut WERTLOSESTE, was unsere Zivilisation hervorgebracht hat. Gibt’s fuer EIN EURO bei JEDEM VERTRAG dabei!!!

#34 Kommentar von goldstr0m am 31. August 2009 00000008 22:29 125175779010Mo, 31 Aug 2009 22:29:50 +0100

OT
[19]

[..]Dass der in Togo geborene, derzeit in der Solinger Notschlafstelle wohnende 18-Jährige plötzlich doch noch kleinlaut im Gerichtsaal erschien, ersparte ihm noch einmal die U-Haft. Darin sitzt seit Monaten schon sein mitangeklagter „Kollege“. Der 28-Jährige soll laut Anklage der Kopf der Bande sein, die unter Androhung von Gewalt (Schläge und Messer) junge Solinger gezwungen haben soll, Handy-Verträge abzuschließen. War ein Abschluss erfolgt, sollen die Angeklagten ihrem Opfer das Handy sofort abgenommen und versilbert haben. Ihm droht sogar eine mehrjährige Haftstrafe, weil er eines der Opfer unter Waffengewalt nach Remscheid entführt und zum Vertragsabschluss gezwungen haben soll. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe.[..]

#35 Kommentar von BUNDESPOPEL am 31. August 2009 00000008 22:30 125175780810Mo, 31 Aug 2009 22:30:08 +0100

Schlauer (?) Schachzug der Justiz.

Da Millionen Mihigrus deutsche Gesetze nicht zu beachten gewillt sind, schafft man die Gesetze einfach ab. Es werden wohl in Kürze weitere wichtige Gesetze abgeschafft werden.

Fazit — es kann keine Verstöße mehr geben. Der Mihigru kann so „gesetzestreu“ erscheinen.

Die Idee zu diesem diabolischen „Ermächtigungsgesetz“ ist mit Sicherheit in einem kommunistisch-ökofaschistischen Juristenkollektiv entstanden.

Nationale Substanz wird weiter „ausgedünnt“….

#36 Kommentar von horsthorstmann am 31. August 2009 00000008 22:32 125175795310Mo, 31 Aug 2009 22:32:33 +0100

Hat sich jemand auch mal die Mühe gemacht, die Begründung für das Urteil durchzulesen?

[20]

Zitat:

Es habe an einem konkreten Tatverdacht gefehlt. Weder im Gefahrenabwehrrecht noch im Ordnungswidrigkeitenrecht finde sich eine Befugnis für eine allgemeine oder automatisierte Videoüberwachung, deren Voraussetzungen erfüllt seien. Aus der Schwere des Rechtsverstoßes ergebe sich ein Verwertungsverbot.

sowie

Er macht im Wesentlichen geltend, die Videoaufzeichnung stelle einen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten seien von einer Autobahnbrücke aus alle durchfahrenden Fahrzeuge verdeckt gefilmt worden. Der jeweilige Fahrer sei erkennbar und identifizierbar aufgenommen worden. Eine vorherige Auswahl dahingehend, ob der Betroffene eines Verkehrsverstoßes verdächtig sei, habe nicht stattgefunden. Daher hätte kein Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit gehabt, sich durch rechtmäßiges Verhalten der Videoaufzeichnung zu entziehen. Die Löschung sei frühestens nach Auswertung erfolgt. Für eine derartige Geschwindigkeitsüberwachung bestehe keine gesetzliche Grundlage, weshalb der Grundrechtseingriff nicht gerechtfertigt sei.

Sprich: Ein einfaches, verdachtunabhängiges Filmen ist nicht mehr möglich. Um jemanden dahingehend aufnehmen zu können, muss ein hinreichender Tatverdacht bestehen. Ergo, wenn die Streife auf der Autobahn mitbekommt, wie jemand deutlich oberhalb der Begrenzung unterwegs ist, dann darf er auch gefilmt werden.

Starenkästen sind davon nicht betroffen. Die fotografieren nur in dem Fall, wo eine Geschwindigkeitsübertretung aufgetreten ist. Anders ausgedrückt: Die Verkehrsteilnehmer, die sich korrekt verhalten, werden nicht erfasst. Anders in diesem Fall, wo prinzipiell jeder erfasst wird, auch wenn er sich nichts zuschulen hat kommen lassen. Das ist der Knackpunkt!

Solange der Gesetzgeber die entsprechenden Verwaltungsvorschriften nicht ergänzt dürfen eben einfach kein verdachtsunabhängigen Filmen erfolgen.[1]

Um mal zusammenzufassen: Ich finde, das Urteil ist so in Ordnung.

Eine ausufernde Überwachung ist einer Gesellschaft, die sich selbst ‚freiheitlich-demokratisch‘ nennt, nicht würdig und von daher sind solche Urteile wichtig.

[1] Jetzt kann man zwar einwenden, dass dann auch die ganzen Geschäfte ihre Kameras abmontieren müssten, da sie aber nicht Bestandteil der Justiz sind, zählt das hier nicht rein, da es sich nur auf Ordnungswidrigkeiten beruft.

#37 Kommentar von Swietochlowice am 31. August 2009 00000008 22:35 125175814810Mo, 31 Aug 2009 22:35:48 +0100

Na danke, jetzt wieder die Hackfresse von Fatimah auf nem Foto…

#38 Kommentar von Eurabier am 31. August 2009 00000008 22:37 125175822510Mo, 31 Aug 2009 22:37:05 +0100

#31 BUNDESPOPEL (31. Aug 2009 22:30)

Die Idee zu diesem diabolischen “Ermächtigungsgesetz” ist mit Sicherheit in einem kommunistisch-ökofaschistischen Juristenkollektiv entstanden.

Auch darf das Hakenkreuz dargestellt werden, wenn

„Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck der Vorschrift ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand des § 86a StGB nicht erfasst.“[38]

[38] ? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf eine Anfrage des Abgeordneten Volker Beck; Bundestagsdrucksache BT-DRS 16/2924 (PDF).

Und wer aktuell [21] anklickt und rechts oben hinschaut…

Vor ein paar Jahren hätten sich die LinksgrünInnen damit noch strafbar gemacht!

2050 – Kölner Dom wird Claudia-Fatima-Roth-Moschee

#39 Kommentar von Mo-ham-Mett am 31. August 2009 00000008 23:14 125176045211Mo, 31 Aug 2009 23:14:12 +0100

Geil!

2010 weniger Starftaten, weil viele Handlungen nicht mehr den Straftatbestand erfüllen.

Geile Justiz! Juhuuuuu! Wann dürfen sich den Bio-Deutsceh mit Säbeln und Schu-tz-(ss)waffen ausstaffieren um sich mal RESCHPECKT zu verschaffen…. ich bin schon ganz aufgeregt 😀

#40 Kommentar von mixi am 31. August 2009 00000008 23:19 125176078911Mo, 31 Aug 2009 23:19:49 +0100

Wieso soll das negativ sein???? Richtig so. Denn die Totalüberwachung von Schäuble und Co. nimmt schlimme Ausmaße an…!

#41 Kommentar von The_Nothing am 31. August 2009 00000008 23:42 125176216811Mo, 31 Aug 2009 23:42:48 +0100

Hallo?! PI, was soll das??? Endlich einmal ein Urteil im Sinne des Grundgesetzes, und ihr meckert schon wieder? In diesem Land gilt der Grundsatz der Gewichtung, eine Videoaufzeichnung (ohne Einwilligung des Betroffenen) zur Verfolgung einer simplen Ordnungswidrigkeit ist in der Tat verfassungswidrig! Persönlchkeitsrecht wiegt mehr als Ordnungswidrigkeit (wir reden hier nicht über Straftaten! Odrungswidrigkeiten werden nicht durchs StGB verfolgt!).

PI: Das hat hier auch niemand behauptet. Wir verlinken auch auf den Bericht über das Urteil des OLG Hamm.

Bei einem Verbrechen im Sinne des StGB greift dieses Urteil nicht, denn hier (z.B. bei Raub, Vergewaltigung, Mord etc.) steht das Persönlichkeitsrecht hinter der Aufklärung der Straftat zurück (begangenes Unrecht wiegt in diesem Falle mehr als das ersönlichkeitsrecht). Das BVerfG hat korrekt im Sinne der Gesetze und der gängigen Rechtsprechung (Abwägung von Rechtsgütern) geurteilt. Ich sehe keinen Grund zur Beanstandung.

PI: Mit ähnlicher Begründung wurde bereits gewichtigen Mordkommissionen in Deutschland untersagt, die Maut-Daten für ihre Ermittlungen auszuwerten!

#42 Kommentar von Theo van Gogh am 31. August 2009 00000008 23:50 125176260111Mo, 31 Aug 2009 23:50:01 +0100

dass ein Erlass eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen rechtlich nicht ausreicht.

Wenn ich dem Zitat aus der BILD mal folge, beduetet das Verfassungsgerichtsurteil lediglich, dass es nicht ausreichen soll, wenn ein Minister per Verwaltungsanordnung diese Videoaufnahmen erlaubt.

Das Bundesverfassungsgericht verlangt ein durch den Bundestag beschlossenes GESETZ – that’s all. Kein Grund zum Jubeln für Raser.

#43 Kommentar von Theo van Gogh am 31. August 2009 00000008 23:57 125176307311Mo, 31 Aug 2009 23:57:53 +0100

Oben wird das Thema schon erschöpfend behandelt:

siehe: horsthorstmann (31. Aug 2009 22:32)

#44 Kommentar von Sarok am 1. September 2009 00000009 00:35 125176533512Di, 01 Sep 2009 00:35:35 +0100

@ Theo van Gogh
@ horsthorstmann
Ich fürchte es macht sich kaum einer der Kommentatoren die Mühe sich unsere Kommentare durchzulesen, geschweige denn das Urteil oder dessen Zusammenfassung…

#45 Kommentar von Seiko am 1. September 2009 00000009 01:06 125176720401Di, 01 Sep 2009 01:06:44 +0100

Und das ist das andere Extrem, Radarkontrolle live im TV: [22]

#46 Kommentar von inyaff am 1. September 2009 00000009 07:35 125179055407Di, 01 Sep 2009 07:35:54 +0100

Ich fahre auch mal bleifuß, aber auch nur da, wo es erlaubt ist. Ich finde das Urteil lächerlich.

#47 Kommentar von eisbaer am 1. September 2009 00000009 08:21 125179327508Di, 01 Sep 2009 08:21:15 +0100

Dieser Autofahrer ist genauso eine Heulsuse wie die unsere Muslime wenn diese auf Widerstand (durch Deutsche) stoßen.
Wenn ich schneller fahre als erlaubt und werde geblitzt dann stehe ich auch dazu.

Gerast wird leider selbst in Wohngebieten (30 Zone/Spielstraße) ohne Rücksicht auf Gefährdung und Lärm.

#48 Kommentar von Mike Melossa am 1. September 2009 00000009 10:01 125179929910Di, 01 Sep 2009 10:01:39 +0100

Wir haben hier an unserem Bahnhof ein
10 kmh! knipsdingsbumms. Es war auch schon ein
Fernsehsender hier der das Gefilmt hat. Und
ich muss immer grinsen, wenn Fahrradfahrer,
Skateboarder, Inline-Skater sich einen Spaß
machen und sich „Blitzen“ lassen. Blöd ist
nur, das viele Touristen und Orts fremde die
von der nahe gelegenen Autobahn kommen und
falsch Richtung Stadt abbiegen, in die Falle
tappen. Ich habe mal gelesen, dass jemand
durch Google-Street-View beim Fremdgehen
ertappt wurde.
[23]

#49 Kommentar von Eala Frya Fresena am 1. September 2009 00000009 11:03 125180300711Di, 01 Sep 2009 11:03:27 +0100

Ich kann mich horsthorstmanns Kommentar nur voll und ganz anschließen. Bitte erst einmal den Beschluss des BVerfG durchlesen und den Hintergründen zuordnen. Dann wird nämlich klar, dass hier im Sinne des Bürgers entschieden wurde, welcher sich bislang diesen verdeckt angefertigten, anlassunabhängigen Videoaufzeichnungen „auf Vorrat“ nicht entziehen konnte und ständig Gefahr lief, selbst bei nur kurzzeitig und ungewollt begangenen OWiG im Straßenverkehr zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Ich frage: wo wäre denn die Grenze? Am besten jeden Ort des öffentlichen Lebens 24 Stunden abfilmen und hinterher auswerten, wer, wann und wo eine OWiG begangen hat? Wo ist da die Verhälnismäßigkeit?

Gegen präventive Überwachung gefährdeter Orte zur Verhinderung oder Aufdeckung von Straftaten hat doch kaum jemand etwas. Aber der rechtschaffende Bürger, der auf der Autobahn mal kurz den Mindestabstand unter- bzw. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, ohne sich dabei einer Nötigung schuldig zu machen oder den Vorausfahrenden zu bedrängen oder zu gefährden, darf nicht auf diese Art und Weise kriminalisiert werden. Ansonsten hätten wir bald wirklich Zustände wie in George Orwells „1984“.

Ich finde diesen Beschluss des BVerfG – welcher in ähnlicher Ausprägung auch in Österreich i. S. „Section Control“ Anfang des Jahres schon ergangen ist – endlich mal eine sinnvolle Entscheidung unseres höchsten Gerichts gegen die quasi „Narrenfreiheit“ der örtlichen Verwaltungsbehörden. Jeder Straftäter hat mehr Rechte in diesem Land und hat bessere Chancen, durch eine Verfahrenseinstellung komplett straffrei davon zu kommen. Beim kleinen Bürger schlägt die Härte des Gesetzes immer gnadenlos zu, selbst bei kleinsten Parkverstößen.

Der Beschluss zeigt, dass auch für die Verwaltungsbehörden auf kommunaler Ebene gesetzliche Grenzen gelten. Und das ist gut so, denn der bisherigen Willkür möchte doch sicher niemand zum Opfer fallen.

#50 Kommentar von Libertina Grimm am 1. September 2009 00000009 12:06 125180681612Di, 01 Sep 2009 12:06:56 +0100

PI: Mit ähnlicher Begründung wurde bereits gewichtigen Mordkommissionen in Deutschland untersagt, die Maut-Daten für ihre Ermittlungen auszuwerten!

Argumentativ ist das alles nicht so einfach herzuleiten. Die Ermächtigungsgrundlage für die Erhebeung der „Maut-Daten“ ist das ABMG, das Autobahnmautgesetz. Dieses sieht, wenn man die entsprechenden Normen auslegt, eine Weitergabe oder Verwertung der Daten an die Strafverfolgungsbehörden nicht vor. Die Daten sollen nur zum Zwecke der Mauterhebung verwendet werden. Die herrschende Meinung und die Rechtsprechung sehen eine Befugnis für den Zugriff auf die Daten in Generalklauseln der StPO. Hierbei wird das Verhältnis von lex generalis und lex specialis verletzt, da das ABMG eine spezielle und abschließende Regelung enthält.
Bitte immer Vorsicht bei „Jusitiz-Skandalen“.

#51 Kommentar von ein jurist am 1. September 2009 00000009 15:00 125181722003Di, 01 Sep 2009 15:00:20 +0100

PI-Team,
bevor Ihr Urteile kritisiert, lest sie Euch bitte durch. Es ist wirklich grotesk falsch, gerade dieses Urteil als Beispiel für den Untergang von Rechtsstaatlichkeit anzuführen. Gerade kritische Stimmen, denen vorgeworfen wird, rechtsradikal usw. zu sein, profitieren genau von diesen Entscheidungen des BVerfG. Hier wird staatlichem Willkürhandeln eine Grenze gesetzt, von der ALLE Bürger profitieren, die Ihre Rechte ausüben und frei leben wollen. Dass viele Gerichte, insb. in Strafsachen Unsinn fabrizieren trifft völlig zu. Aber gerade diese Entscheidung ist das genaue Gegenteil dessen,was kritikwürdig ist. Hier werden elementare rechtsstaatliche Grundsätze verteidigt vor einer ausufernden staatlichen Macht, die ohne Rechtsgrundlage in die Grundrechte ihrer Untergebenen eingreift.
BITTE: erst lesen, verstehen, dann losschreien.

#52 Kommentar von fckoeln86 am 1. September 2009 00000009 16:31 125182266504Di, 01 Sep 2009 16:31:05 +0100

@#6 db72

… ich hatte zuerst gedacht mit BNP sei die britische „Nazipartei“ gemeint, aber es war die von Bangladesh 😉