Der Student Sven G. (Foto), der es wagte sich gegen eine ganz persönliche Bereicherung robust zur Wehr zu setzen und dafür wegen „versuchten Totschlags“ jahrelang ins Gefängnis sollte (PI berichtete hier und hier) bekommt einen neuen Prozess. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil auf und tadelte die Münchner Kollegen. Der Fall müsse neu verhandelt werden.

Eineinhalb Jahre ist Sven G. hinter Gittern, jetzt darf er hoffen. (..) Bis zu jenem Tag hatte Sven G. ein beschauliches Leben geführt. Er studierte Informatik, angelte hin und wieder gerne. Mit dem Gesetz war der Mann nie in Konflikt gekommen, 30 Jahre war er damals alt.

Doch dann kam der 14. März 2008. Sven G. feierte den Geburtstag seines jüngeren Bruders in Garching. Gegen Mitternacht brachen er und drei Freunde zur U-Bahn auf, stark angetrunken. Sie wollten in einem Wirtshaus weiter zechen – da stellten sich ihnen fünf junge Serben in den Weg. Besoffen und aggressiv bauten sie sich auf. Sie waren eben aus einem Freizeitheim geflogen, weil sie geschlägert hatten. „Was schaust du so?“, fragte Mergim S., damals 17 Jahre alt, und hieb einem der Freunde von Sven G. die Faust ins Gesicht, dass der zu Boden ging. Als nächsten schubste er Sven G., Mergim holte aus.

Der Fall der Münchner U-Bahn-Schläger war damals wenige Wochen alt. Sven G. sagte später vor Gericht: „Ich habe in meinem Leben noch nie so viel Angst gehabt.“ Also ergriff er ein kleines Messer, das er an einem Riemen um den Hals trug, und stach seinem Schläger in den Hals. Die Ärzte mussten Mergim S. in einer Not-OP das Leben retten.

Versuchter Totschlag, urteilte das Münchner Schwurgericht, drei Jahre und neun Monate Haft! Der Staatsanwalt hatte sogar viereinhalb Jahre gefordert. Der Stich sei für die Notwehr nicht notwendig gewesen.

Svens Verteidiger legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof wertet die Tat zwar auch als versuchten Totschlag. Das Münchner Schwurgericht sei „aber den besonderen Umständen des Falles nicht in vollem Umfang gerecht geworden“. Sven G. habe dem Opfer 12 500 Euro gezahlt, sich entschuldigt, der Schläger habe die Entschuldigung angenommen. Für Juristen ein „Täter-Opfer-Ausgleich“.

Außerdem revidieren die höchsten Richter einen entscheidenden Punkt: Das Schwurgericht hatte die Strafe nicht gemildert, weil sich Sven G. mehrfach als unschuldiges Opfer dargestellt habe. Ist doch menschlich! – so urteilt der Bundesgerichtshof. Sven G. sei ja tatsächlich angegriffen worden. Jetzt muss eine andere Strafkammer den Fall neu verhandeln. Fällt das zweite Urteil milder aus, könnten die Richter Sven G. sogar vorzeitig aus der Haft entlassen. Er darf hoffen.

Wir drücken ihm die Daumen!

(Spürnase: Anonym)

Update: Wie Tas uns soeben mitteilt, ist Mergim ein albanischer Name. Die erwähnten „Serben“ sind Kosovo-Albaner mit serbischem Pass.

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115 KOMMENTARE

  1. Das muß man sich einmal vorstellen, als Deutscher geht man sofort ins Gefängnis wenn man sich zur Wehr setzt. Und der tatsächliche Verbrecher kassiert 12500 Euro. Wo leben wir eigentlich?!

  2. Er zahlt so einem Drecksack auch noch 12500 Euro.
    Es wird die Zeit kommen, da bekommt so`n Arsch die Kugel und niemand kümmert sich drum.
    Der Rest ist für die Aasgeier.

  3. es ist ein unglaublicher skandal, dass dieser student ueberhaupt strafrechtlich belangt wurde.
    ein mohammedaner, der seine ehre ermordet, d.h. seine frau oder tochter mutwillig absticht, bekommt jeden rabatt bis zum verbotsirrtum zugestanden.
    die deutsche justiz taugt nicht zur regulierung eines zivilisierten zusammenlebens. (werde ich jetzt wieder gelöscht?)
    diesen standpunkt vertrete ich auch ausserhalb von PI. von einer egalitären rechtsprechung kann in deutschland ueberhaupt nicht die rede sein.
    so, und jetzt macht mich wieder mundtot!

  4. Vor kurzem hat doch ein Richter einen türkischen Nichtsnutz und Schläger ohne Ausbildung auf Bewährung freigesprochen, weil er ihnen die „Zukunft nicht verbauen“ wollte.

    Bei Informatikern ist das natürlich was gaaanz anderes.

  5. Zum kotzen…!! Deutschland haben fertig.

    Darum in einem Notwehrfall und der täter ist Moslem….nach Möglichkeit Täter ausschalten und abhauen.

    OT

    CDU und FDP haben die Aussagen der Spitzenkandidatin der hessischen Linkspartei scharf kritisiert. Sabine Leidig hatte sich im hr-Interview „soziale Unruhe“ gewünscht – das bringt die politischen Gegner auf die Palme

    http://tinyurl.com/o22nnd

    Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) hat für Montag zum ersten hessischen Integrationsgipfel eingeladen. Ein historisches Ereignis, findet er. Die Opposition begrüßt die Konferenz – will aber auch von der CDU Engagement sehen.

    http://tinyurl.com/qvq8ee

    Nuur-Moschee wird 50

    http://tinyurl.com/q224ky

  6. Sich gegen Kulturbereicherung zu wehren ist NAZI!

    Das weiss doch jedes Kind. Bei Angriff hat man sich gefälligst totkloppen zu lassen.

    Der Münchener Manager hat das eindrucksvoll dokumentiert. Er braucht sich keine Sorgen machen, dass man ihm vorwirft, er habe sich „nicht verhältnismäßig“ gewehrt!

  7. Unsere 68erInnen-Blutjustiz bestraft autochtone Bio-Deutsche nach wie vor hart, bei turkoarabischen MohammedanerInnen hingegen wird erstaunlich milde geurteilt, das ist Rassismus in Reinkultur!

    Ein Kölner 68erInnen-RichterIn liess sogar MohammedanerInnen laufen, die einen katholischen Italiener angezündet hatten!

    2050 – Kölner Dom wird Claudia-Fatima-Roth-Moschee

  8. Eine ScheiSSKartoffel muß ja von den Gesinnungsrichtern der neuen Weltordnung, in unserer neuen Gesinnungsdiktatur, entsprechend der Scharia verurteilt und zur Räson gebracht werden. Wo muslimische Gewaltverbrecher, die aggressiv andere angreifen Freispruch erhalten, erhält eine Kartoffel, die sich um ihr Leben wehrt gegen ebensolche aggressiven Gewaltverbrecher aus diesem Kulturkreis Allahs Strafe.

    Schariaart: Frauen sind nur die Hälfte wert, Ungläubige gar nichts!

    Gemessen wird stets in Europa nach Wertemaßstab des Islam, umgekehrt hat Europa ja selbst keinen Wertemaßstab mehr zum Messen!

    – Ironieschublade zu –

  9. schlussfolgerung:
    trotzdem wehren – dann aber verschwinden – alle beteiligten deutschen sollten sich gegenseitig decken decken – nichts gesehen, nichts gehört.
    so wird’s was.

    weitere lehre: offensichtlich war der streit nach dem stich beendet, da der rädelsführer getroffen wurde.
    versuche den anführer so schwer zu verletzen wie es nur geht.

  10. Sven G. habe dem Opfer 12 500 Euro gezahlt, sich entschuldigt, der Schläger habe die Entschuldigung angenommen.

    Wofür?! Allein diese Ausdrucksweise in dem Artikel ist wieder zum Haare raufen: „Sie waren eben aus einem Freizeitheim geflogen, geschlägert hatten.“ Geschlägert?! Was bitte soll das für ein Begriff sein? So ähnlich wie gepöbelt oder randaliert? Ein bischen „geschlägert“ dann eben? Es waren offensichtlich Schläger, die deshalb bereits andernorts rausgeflogen waren. Warum das Kind nicht beim Namen nennen. Ein Schlägertrupp hat also einen unbescholtenen Mann bzw. eine Gruppe solcher angegriffen, das war die Ausgangssituation. „Täter-Opfer-Ausgleich“ – das passt ja dann nach „modernem“ Verständnis von Täter- und Opferrolle direkt wieder. Im Namen des Volkes halt. Ich kann auch nicht erkennen, dass das höhere Gericht das niedere nun der Sache getadelt hätte. Nein, es scheinen mir vielmehr Bagatellen, d.h. mehr so „Formfehler“ zu sein, die da bemängelt wurden. Kein Grund darüber in Freude auszubrechen, nach dem Motto „Es gibt ja doch noch Gerechtigkeit!“. Davon mal abgesehen, ist es eigentlichen elementarstes Selbstverteidigungswissen, dass wenn man von einer Gruppe angegriffen bzw. bedroht wird und eine Flucht praktisch nicht mehr möglich ist, die einzige Chance ist, den Rädelsführer möglichst schnell und effektiv kampfunfähig zu machen in Hoffnung, dass der Rest dann abzieht.

  11. Für mich hört sich das nach Notwehr an,wer angegriffen wird hat das Recht sich zu wehren,aber anscheinend nicht wenn du Deutscher bist.

  12. So läuft das hier…
    Willst du unbescholten bleiben, musst du dich totschlagen lassen!
    Dann ist der Gutmensch ein Stück weit betroffen und dann vergisst man es schnell wieder, damit das Gedankengebäude nicht einstürzen kann.

    Wenn man sich hierzulande wehrt, dann muss man damit rechnen, dem Angreifer mindestens ein neues Gebiss zu schenken (nebst Schmerzensgeld).

    Deshalb kotzt mich die Schreierei nach Zivilcourage so an. Verlogener Mist von Leuten, die sich schnellstens vom Acker machen, wenn es brenzlig wird. Ich denke da z.B. an diesen Körting.

  13. Warum habe ich nur das Gefühl, dass sein Hauptproblem ist, keinen Migrationshintergrund zu haben?

    Broder hat die deutsche Justiz als die Erbin der Firma Freisler bezeichnet. Ich frage mich mittlerweile, warum ich das jemals als übertrieben empfunden habe.

  14. Vor dem Gesetz sind alle gleich aber Migranten sind gleicher. Leider zieht sich das durch die gesamte EU Justitia wann erwachst du und befreist dich von den Fesseln die dir verblendete Volksverräter die sich Politiker schimpfen angelegt haben.

  15. Ich finde das Urteil des Bundesgerichtshofes trotz alledem schlimm. Von versuchtem Totschlag zu sprechen ist bei einer derartigen Notwehrsituation einfach unverständlich. Sven gilt so, egal was dabei herauskommt, als vorbestraft und wird damit in seiner beruflichen Laufbahn erhebliche Schwierigkeiten haben.

    Ach ja, ich vergaß, der eigentliche Täter kann ja jetzt nicht mehr Fußballprofi werden, wie er ausgesagt hatte, und sicher auch nicht Popstar.

    Ich wünsche Sven trotz alledem alles Gute im nächsten Prozeß. Es ist immerhin eine kleine Chance. Ich glaube, jeder von uns hat Verständnis für ihn und hätte an seiner Stelle nicht anders gehandelt.

  16. Auf dieses Rechtssystem kann man als Deutscher kein Vertrauen mehr setzen. Wozu bekommt ein Schläger 12500 Euro? Außerdem vermisse ich den vollen Namen dieses Serben. Das wäre doch mal eine Webseiten-Idee – Namen und Adressen dieser Importtäter.

  17. Deutschland braucht keine Informatiker! Deswegen mußten klare Zeichen gesetzt werden.
    Besser sich zusammenschlagen lassen. „Das müssen wir aushalten“…

    WO LEBEN WIR EIGENTLICH?

  18. @#2
    Gewalt mit Gewalt zu vergelten ist wahrlich nicht die Lösung zudem noch sehr Unchristlich!
    In dem Vorfall ist schon jemand zu Tode gekommen, dass ist wohl schon traurig genug!

  19. Das erste Urteil war ohnehin eine Ungeheuerlichkeit. Es lag eine Notwehrsituation vor, und da gibt es keine Abwägung oder mildere Mittel – Sven G. war schuldlos in die Situation hineingeraten, er musste deshalb auch nicht ausweichen (Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen)und hatte deshalb das volle Notwehrrecht. Er musste darum kein milderes Mittel wählen, um seinen Angreifer außer Gefecht zu setzen, es lag auch keine „übertriebene Notwehr“ vor, definitiv nicht!

    § 32
    Notwehr

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Der Angriff auf Sven G. war gegenwärtig und rechtswidrig!

    § 33
    Überschreitung der Notwehr

    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

    Sven G. hätte seinem Angreifer weder Geld bezahlen noch sich entschuldigen müssen. Er hätte vielmehr den Angreifer sogar ohne Probleme töten können (jedenfalls nach der bisher angewandten Rechtssprechung – kein Angegriffener muss ein milderes Mittel wählen, um einen Angreifer abzuwehren, denn dadurch gefährdet er sich ja auch selbst!).

    Das Urteil ist der schlimmste Amtsmissbrauch seit langem, auch die „Rüge“ des BGH ändert daran nichts. Denn die Rüge erfolgte aus dem falschen Grund.

  20. Falls jemand weiß, welche Kanzlei Sven G. verteidigt, könnte er doch mal höflich seinen Anwalt bitte, ein Spendekonto einzurichten. Wenn die Kontoverbindung hier veröffentlicht wird, sollte ein bißchen was zusammenkommen, um dem jungen Mann den Neustart zu erleichtern. Bestimmt hat er auch aufgrund der Schmerzensgeldzahlung von 12.500 € Schulden aufnehmen müssen.

  21. klarer fall von gehirnwaesche urteil. sich wehren ist falsch und wird mit zuchthaus bestraft. die totale bankrott erklaerung dieses sog. staates.
    #12 Lan.Aslam
    solche vorfaelle duerfen gar nicht erst stattgefunden haben. niemand war zu keiner zeit vor ort. eine reine logikette…

  22. Das ganze Urteil und der Prozess sind einfach nur ein einziger Skandal. Trost: Der selbe Staatsanwalt hat auch die beiden Komaschläger zu hohen Haftstrafen verdonnertm bzw, das gefordert. (Hat ürbigens Migrationshintergrund…)

    #21 Eurabier

    Zu Riehe braucht man nichts mehr zu sagen, selbst Gutmenschen können über dessen Urteile nur den Kopf schütteln. Und nicht vergessen: Er wird von uns bezahlt und das nicht zu knapp…

  23. Da muß ich doch glatt wieder an mein Fahrtenmesser erinnern, in meiner abgewetzten kurzen Bayern-Lederhose als Aufwachsender.
    Heute würde ich dafür verhaftet werden.

    Ich bin ja heute das, was man einen Pazifisten nennt. Dafür habe lange genug die AK 47 getragen.

    Aber wenn mich jemand bedroht, dem gehe ich ohne Vorwarnung persönlich an die Gurgel.

  24. Heute gibt es Zweikanal-TV-Duell Moralpäpstin Merkel-
    Gegen Steinrappi, was soll man tun??
    Baldriantropfen nehmen und zugucken, oder doch noch mal ausgehen, und den Stammtisch besuchen…

  25. Was wohl die Totschläger von der Münchner S-Bahn heute Nacht an Strafe bekommen? Wahrscheinlich einen Klaps auf die Finger und Sozialunterricht

  26. @ #19 huene

    Vor dem Gesetz sind alle gleich aber Migranten sind gleicher.

    Das ist tatsächlich so! Man muss bei der Verurteilung auch den kulturellen und familiären Hintergrund berücksichtigen. Muslime sind aus einer Macho-Kultur, also weniger Strafe. Das ist tatsächlich ein anerkannter strafmildernder Zustand.

    Doch wenn du sie eben wegen genau diesem vor Gericht anerkanntem Unterschied anders behandelst, dann wird dir eine Grüner persönlich die Hölle heiß machen.

    Also ist der Islam eine machochistische, mit den westlichen Werten kaum vereinbare Ideologie- solange es ihnen zugute kommt.

  27. 21 Eurabier (13. Sep 2009 19:46) #10 Giftpfeil (13. Sep 2009 19:39)

    Es war Richer Riehe:

    Gib hier auf der oben Rechts bei Suchen Richter Riehe an ..

    und du erhälst zig SKANDAL-URTEILE dieses ultra-Linken Musel-Kriminellen-Verstehers und Opfer-Bestrafer

  28. REVISION IM FALL SVEN G DURCH BGH

    Ja, schön, daß wenigstens der BGH sich einen
    Rest gesunden, juristischen Menschenverstand bewahrt hat.
    Aber trotzdem ist es ein unglaublicher Eiertanz, den die deutsche Justiz seit Jahrzehnten da vollführt.
    Juristisch ist der Fachbegriff glaube ich
    „Putativnotwehr – Irrtum über die Grenzen der
    Putativnotwehr – Verhältnismäßigkeit der Mittel“ Sven G. befand sich objektiv in einer
    Notwehrsituation und subjektiv in einer Notwehrsituation von solcher Gefährlichkeit, daß er diese Gefahr nicht anders als mit der impulsiven Anwendung eines Abwehrmittels der höheren Gefahrenklasse abwenden zu können glaubte.
    Bei der Würdigung der Tatumstände, die Sven G.
    zu einer solchen Einschätzung brachten, spielt
    natürlich eine Rolle, inwieweit solche Tatumstände – Angriff einer Personenmehrheit
    erkennbar ausländischer Abstammung in alkoholisiertem, aggrssionsbereitem Zustand –
    nach „allgemeinüblicher Auffassung“ einen
    lebensbedrohlichen Gefahrzustand darstellen.
    Und dabei spielt wieder eine Rolle, inwieweit
    ein Richter von seinem soziokulturellen Standort, von seiner politischen Bildung her
    Ausländergewalt als besondere Gefahr über haupt wahrnimmt, beziehungsweise wahrgenommen haben will. Wenn man sich einmal die Kommentare auf dem Lehrerforum NRW – hier ging
    es um den Lehrer „von Rosental“, der nach seinen Angaben körperlich und verbal übelst rassistisch angegriffen worden war – dann muß
    man feststellen, daß in dieser ja ebenfalls mit hohheitlichen Aufgaben betrauten Berufsgruppe eine verneinend bis distanzierte
    Wahrnehmung vorherrscht.
    Mit anderen Worten, es könnte sein, daß in akademischen Richterkreisen die Befolgung der
    linksgrünen neudeutschen Leitideologie prächtig funktioniert – und zusätzlich in Bezug auf die Realitäten von Straße und Viertel eine massive Wahrnehmungsstörung vorliegt. Der betreffende Richter soll auch eine entsprechende Bemerkung gemacht haben
    „so etwas noch nie gehört“ o.ä.
    Daß Fälle aus dem Straßenalltag von einem normalen Strafgericht dermaßen verzerrt und ideologieverblendet bearbeitet werden, daß man
    sie erst durch höchstinstanzliche Revision einer halbwegs erträglichen Behandlung zuführen kann – ist ein Skandal !!

  29. #27

    Nööö ihch lass ja sonst auch keine Lügner und Verbrecher in mein Haus .. warum soll ich sie übers Fernsehen rein lassen ?

    ist doch alles vorher gebrieft !!!

  30. @ #28 etsi

    Da gibt es eine Anleitung für:

    1. Du musst, wenn einer kommt, den Kopf senken und schnell weggehen.
    2. Verfolgt er dich, musst du versuchen, abzuhauen.
    3. Rennt er dir nach, so musst du weiter rennen, bis er in deiner Nähe ist.
    4. Dann drehs du dich um und sagst ihm respektvoll, dass du keinen Ärger willst.
    5. Wenn er dir daraufhin ins Gesicht schlägt, dann versuche eine Stuhlkreis aufzubauen und mit ihm darüber zu diskutieren- Und vergiss nicht, du bist schuld an seiner Situation….

    Das wars dann auch, denn als Gutti kann man alle Konflikte mit einem Dialog beenden.

  31. @#35 Chester
    Danke für den Tipp, so jetzt werde ich die Kulturglotze (TV) ausmachen, und an die frische Luft gehen, den dort herrscht noch Gerechtigkeit,
    nachdem es das ZDF schaffte mir die Luft zu versauen

  32. #11 Maja (13. Sep 2009 19:40)
    N O T W E H R ? ? ?

    Ja, natürlich darf er sich der Notwehr bedienen. Aber er muss erst mal sauber abwägen.
    Ungefähr so:
    „Ich bin betrunken (also in Reaktion und bzgl. Übersicht eingeschränkt), mein Freund wurde schon niedergeschlagen. Wir sind also noch drei gegen fünf augenscheinlich eine Schlägerei suchende Migranten. Dem lezten Opfer von dem ich hörte, wurde der Schädel eingeschlagen.“

    Es dürfte also reichen, wenn ich mich nur mit Fäusten wehre.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr#Intensiver_Notwehrexzess

    Hätte er sich schön sauber an alles gehalten, was die Richter am grünen Tisch von ihm erwartet hätten, wäre er jetzt vielleicht genauso tot, wie der 50-jährige, der gestern so bedacht vorging, dass ihm die Täter den Schädel einschlugen.

    Dann hätte dann auch die bayerische Justizministerin sich nach seinem Tod dafür ausgesprochen, dennoch Zivilcourage zu zeigen.

  33. Dem Richter Rihe hätte schon längst der hohe Pensionsanspruch genommen worden sollen und zum Flur reinigen abgestellt werden sollen ..

    immer wieder Verhöhnung und Verbrechen an den Opfern !!!

  34. Warum dürfen SOLCHE Richter immer wieder Fälle entscheiden ?
    Wo dann die „Justiz“ ad adsurdum“ geführt wird ???

  35. #2 Blood Brother (13. Sep 2009 19:29)
    Auch ich befürchte ,daß diese Zeiten BALD da sind.Früher als die meisten glauben! Die wenigsten wissen nämlich was in Holland,Dänemark,Schweden oder Island schon JETZT abgeht!
    Dort wurden schon „Migranten“,die grob „bereicherten“,von Einheimischen erschlagen,erstochen,erschossen oder aufgehängt!
    Was ich natürlich nicht gutheißen kann!

  36. Ich drücke die Daumen!

    OT
    Gibt es keine eigenes Thema wo man sich zum „großen“ TV-Duell auslassen kann?

  37. Nachdem anscheinend zur Erleichterung aller feststeht, dass die beiden Totschläger von München Einheimische sind, wird deutlich gesagt, wie verabscheuungswürdig dieses Verbrechen ist und dass hoffentlich der beteiligte 18-Jährige nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt wird.

    Diese Tat ist wahrhaftig verabscheuungswürdig, aber solche Töne würde ich mir in der Tagesschau auch einmal wünschen, wenn die Täter Mehmet und Spyridon sind. Aber in diesen Fällen wird erst einmal nachgeforscht, ob nicht das Opfer heimlich Marschmusik gehört hat, und damit selber schuld ist.

  38. Serben, wehrt euch!

    Mergim ist kein serbischer, sondern ein albanischer Vorname, offenbar ein (muslimischer) Kosovo-Albaner mit serbischer Staatsangehörigkeit.

    Wenn es bei der Nationalität eines Täters, obwohl man diese sonst verschleiert, plötzlich „Jugo“ oder „Serbe“ oder „Bosnier“ heißt, dann hat man es in den allermeisten Fällen mit Kosovo-Albanern bzw. mit muslimischen Bosniern zu tun.

    „Serbe“ oder „Jugo“ ist noch irreführender und perfider als „Südländer“, da hiermit alle christlichen Serben und sogar auch Kroaten oder Slowenen in ein unverdient falsches Licht geraten.

  39. #35 etsi
    Ein kleiner Tipp ein kleines aber sehr scharfes Messer und wenn du angegriffen wirst stichst du in Die Schulter und Gelenke. Tut höllisch weh und lähmt alles was unterhalb der Einstichstelle liegt. Wenn der Angreifer Pech hat bleibt das Gelenk auf Dauer beeinträchtigt aber niemand kann die einen Mordversuch anhängen. Obwohl in der EU ist es ohnehin verboten einen Musel ein Haar zu krümmen.

  40. #33 Giftpfeil

    Sollte am gucken. Wenn man Einschlafprobleme hat.

    Erspart den Baldrian.

    Ne, jetzt mal im Ernst: ich werde mir den Circus mal reinziehen.
    Mit dem entsrechendem Hintergrundwissen wird das bestimmt lustig.

    Angie – the Challenger und SPD – ich lach mich schon jetzt schon schlapp.´

    Wo bleibt die FDP und die Linke ?

    Gähn.

  41. @ #49 Blutscheich

    Hier wird nur deshalb die Nationalität genannt, weil es eine christliche ist!

    Ich bin kein Verschwörungstheoretiker, aber es gibt keinen anderen Grund in diesem Fall.

  42. @ #9 Totentanz (13. Sep 2009 19:35) und andere p.t. User.
    Könnte ich bitte einen Link zum Fall des Münchner Managers haben? Hab da einige Poster einer „Qualitätszeitung“,darunter viele „Gutmenschenmanager“,denen ich mit Zahlen und Fakten kaum beikomme! Aber die Angst vor Schmerz oder Tod macht auch vor Managern nicht halt! Danke! mfg

  43. @#49 Blutscheich

    Ja, korrekt! Dem Namen nach ist der Angreifer ein Albaner. Als Östereicher hat man an sich keine Sympathien für die Serben (wobei ich in den letzten Jahren diese Einstellung zum Erbfeind zu überdenken beginne), aber was wahr ist,muss wahr bleiben!

    Ansonsten zeigt der Fall nur die Verlotterung der Justiz in Deutschland. Man darf sich also nicht wehren.
    Bolschewistischer Richter hin, handverlesene linke Geschworene her: Auch der Verteidiger des Studenten war sicher kein Meister seines Fachs, dann noch gibt es Notwehr und noch gibt es keine Vorschrift, daß sich Deutsche per Gesetz zum Krüppel schlagen lassen müssen!
    (auch wenn die Linke – „Nieder mit Deutschland“ – das gerne so hätte und sogar noch Trotteln findet, die sie wählt!)

    Ich hoffe nur, daß irgendjemand die Namen der Richter aus solchen Fällen – Autochtone verknacken, Fremde verhätscheln – sammelt.

    Für Nürnberg 2.0…

  44. Hallo, sehe ich auch so, kämpfen egal mit welchen Mitteln, dann aber rennen. Ich würde auch in so einem Fall z.B. als Zeuge für „Unseren“ lügen wie gedruckt. Das ist doch nur noch ein Alptraum.

    Gruss Günnie

  45. #11 Maja (13. Sep 2009 19:40)
    N O T W E H R ? ? ?

    ja, N O T W E H R, sven g. und alle anderen haben das recht, sich im falle eines angriffes mit allen zu verfuegung stehenden mitteln zu verteidigen. mit A L L E N M I T T E L N !!! darauf bauten sogar die verteidigungs doktrien der nato. friede durch abschreckung.
    in der heutigen zeit muss man im falle eines angriffes mit dem schlimmsten rechnen. den gewaltkriminellen ist der tod eines menschen voellig gleichgueltig. nein, sie geilen sich daran auf andere zu verletzen und nehmen den tod billigend in kauf. mein leben ist mir wichtiger als das von irgendwelchen swchlaegertypen!!!

  46. Neue Töne bei der FAZ

    Gewalt in der S-Bahn
    Mord und Totschlag
    Von Jasper von Altenbockum

    DruckenVersendenSpeichernVorherige Seite
    13. September 2009 Gewalt auf dem Schulhof, Gewalt schon gegen Grundschüler in staatlichen Schulzentren – nichts geschieht. Gewalt auf dem Weg nach Hause, Gewalt gegen Kinder in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf verwahrlosten Bahnhöfen – nichts geschieht. Mord und Totschlag gegen Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln, Mord und Totschlag gegen Bürger, die sich gegen Gewalt wenden – nichts geschieht.

    Gewalt am hellichten Tag in aller Öffentlichkeit, Gewalt im Internet in aller Öffentlichkeit und in allen noch so perversen Spielarten – nichts geschieht. Gewalt als Spaßvergnügen im Mobilfunk – nichts geschieht. Gewalt gegen Polizisten, als seien sie Verbrecher, Gewalt gegen Bürger, als seien sie Verbrecher, Gewalt gegen Kinder, gegen Schüler, gegen Passanten, gegen Rentner, als seien sie Vogelfreie – was geschieht eigentlich dagegen? Wo ist der Staat, der seine Bürger nicht behandelt wissen will wie Vogelfreie? Wo die Politiker? Wo die Wahlkämpfer? Wo ist eigentlich die Polizei? Die Zahl der Polizisten ist in den vergangenen neun Jahren in Deutschland um 9000 zurückgegangen.

    http://www.faz.net/s/RubAB001F8C99BB43319228DCC26EF52B47/Doc~EE133CA86F4044347BC1E6C2D65ED824F~ATpl~Ecommon~Scontent.html

  47. #54 vivaeuropa

    Ich bin kein Verschwörungstheoretiker.

    Verschwörungstheoretiker ist so ein Begriff, der von den MSM ausgegeben wurde, um zu stigmatisieren.

    Ich bin so ein VT-ler.

    Sicherlich gibt es viel Irrsin (Bielefeld-Theorie).

    Wenn du im Internet unterwegs bist, dann bekommst du manchmal Einsichten, wo meine Mami nur kurz die Schultern zuckt.

    Der nächste DOM-Rep-Urlaub steht an.

    Ich habe es im letzten halben Jahr sogar unterlassen, mit Links auf zum Teil interessante Themen hinzuweisen.

    Da ich schon mal beim Thema bin (Arbeit für die Redaktion)

    http://www.youtube.com/watch?v=CvPSpH6P5e8&feature=PlayList&p=767BA214E71E2234&index=0

    Obama Deception 2009 DEUTSCH / GERMAN 1/11

  48. @#59 me24ab

    Ich würde auch in so einem Fall z.B. als Zeuge für “Unseren” lügen wie gedruckt.

    Ich gebe es freimütig zu: Ich auch.
    Wenn den Musels das Lügen zum Schaden der Ungläubigen befohlen ist, dann dürfen wir das schon lange.

  49. @ #26 Rechtspopulist (13. Sep 2009 19:46)
    Ein Beispiel für eine detaillierte Datenbank-und Berichtsseite über Ausländerkriminalität gab es in der Schweiz sehr lange.Heute wird dort eine Volksinitiative zur Ausweisung krimineller Ausländer propagiert.Mir persönlich gefiel die Site mit tausenden „Einzelfällen“ erheblich besser!
    mfg

  50. Einen Musel darf man kein Haar krümmen? Doch, wenn er jemanden angeht und sein Leben bedroht hat er nichts anderes verdient! Klug ist es danach abzuhauen so wie es die Mohammeds machen! Am besten eine kleine Schusswaffe dabei zu haben weil die feigen Mohammeds immer in Rudeln angreifen!

  51. #49 Blutscheich (13. Sep 2009 20:13)
    Rumänen und Albaner gehen manchmal sogar als Italiener in der Presse durch!

  52. #54 vivaeuropa (13. Sep 2009 20:32)

    @ #49 Blutscheich
    Hier wird nur deshalb die Nationalität genannt, weil es eine christliche ist!

    Ich bin kein Verschwörungstheoretiker, aber es gibt keinen anderen Grund in diesem Fall.

    Sie wird nur deshalb als christlich benannt, weil es die Journalisten wohl selbst nicht besser wissen und davon ausgehen, daß die genannten Serben Christen sind, obwohl auch diese Moslems sind. Ansonsten hätten sie (bei Moslems) natürlich, wie immer geschwiegen.

  53. Die Berichterstattung der Münchner Boulevard-Zeitung „tz“ aus obigem Link über den Fall empfinde ich als sehr angenehm und absolut korrekt.

    Der Boulevardkonkurrent in der Stadt kann davon eine Menge lernen. Denn Parteilichkeit und Voreingenommenheit im Journalismus führen den Griffel stets auf Abwege.

  54. Das Urteil ist und bleibt eine Sauerei. Aufgrund der Aussage des Opfers steht fest, dass es Angst um sein Leben hatte. Wer da auch noch angesichts einer Übermacht dem Opfer zumutet, cool und rational das mildeste Mittel der Gegenwehr zu wählen, überspannt den Bogen. In einer solchen Lage, in der es blitzschnell zu handeln gilt, auch noch Tötungsvorsatz zu unterstellen, weil der Stich in den Hals ging, hat keine Ahnung von der Lebenswirklichkeit.

    § 33 StGB:
    „Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.“

    Ich würde mit dem Fall bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen.

  55. bei uns im gibt es einen (nie ernst gemeinten -> Reflexentschuldigung, übliche) Spruch, wenn jemandem was richtig Ärgerliches passiert: „Da werd ich zum Nazi!“

    Bei diesem Sachverhalt überleg ich mir das mit dem „nie ernst gemeint“ noch mal.

    Das wirkliche Opfer (Sven G.) sofort zu rehabilitieren (und zu entschädigen!) sowie die verantwortlichen Justiziare zur Rechenschaft zu ziehen, wäre das Mindeste!
    Aber wer stellt schon einen Richter vor Gericht??

    Wenn das ein Indikator für den Zustand unserer Gesellschaft sein soll, dann gute Nacht! Bewaffnet Euch unauffällig, jemand anders wird Euch nicht mehr zu schützen in der Lage (oder Laune?) sein!

  56. In einem Handgemenge einen Tötungsvorsatz bei dem Verteidiger zu sehen ist Irrsinn: In damaliger Situation bereits eine drei zu fünf Unterlegenheit, da der getroffene Bruder bereits am Boden lag und nich wissend OB DIE SERBEN AUCH BEWAFFNET GERADE SELBST MESSER ZÜCKEN WOLLTEN ……. wer kann da nachhaltige Verteidigungsabsicht als versuchten Tötungsdelikt ahnden der selbst nie in Todesangst gewesen ist ?

    Tötung in einem Handgemenge in einer VERTEIDIGUNGSSITUATION ist billigend in Kauf zu nehmen.
    Die „Schmerzensgeldzahlung“ ist das Verhöhnungsurteil einer degenerierten Justiz.

    Ich mein wohl, dass da die Römer im alten Rom bereits weiter waren, wohl auch die „alten Griechen“ und diesbezüglich ebenso im alten Israel – sowie im heutigen.

    Würden Richter in Fällen wie diesen von einem anderen Kontinent eingeflogen, blieben diese anonym —— die Urteilsverkündung wäre wohl sehr viel näher an dem was richtig ist.

    EINGESPERRT MÜSSTEN DIE AGGRESSOREN WERDEN und dem Sven eine Tapferkeitsmedaille —– er hätte auch davonlaufen können ……..

    Mit dem großen Münchner Fehlurteil und dem immer noch falschen Karlsruher Urteil zeigt mitteleuropäische Justiz wenige Jahrzehnte nach dem Hitlerschen Irrsinn immer noch, wie leicht sie rechtswidrig beugbar ist.

  57. Unglaublich. Ich würde alles, aber auch alles in die Hand nehmen um mich zur Wehr zu setzen, bevor mich irgendwelche besoffene kaputt schlagen.

    Täter die „angreifen“ kommen oft, sehr oft, mit kleineren Strafen davon.

  58. Freitags in einem Restaurant —– im Freien, ein Tisch zwischen mir einigen mutmasslich muslimischen (von einem weiß ichs) bosnischen jungen Männern und ein Österreicher war bei ihnen.
    Sie erzählen von ihren Gerichtsverhandlungen wegen ihren Schlägereien ……. mein Eindruck: Einfach PURE LUST AN BRUTALITÄT. Irgendwann später dieser Satz der mir tief im Gedächtnis hängen blieb, als einer der „Jungs“ sagte, dass ihn die ganze Schlägerei nicht länger interessiere wegen dem Stress vor Gericht …….für die Trägen: Also nicht weil ihn Sorge um die Opfer gerührt hätte…… und wohl auch wegen der Schmerzensgeldzahlungen die sie (als Aggressoren klarerweise) bezahlen mußten.

    Die Nähe zu mir machte irgendwann offensichtlich erforderlich, dass die Sprache gewechselt wurde ……

  59. Ich mach mal einen in Falschmeldung: Milliardenschwerer Scheich der um den Untergang der westlichen Zivilisation bangt und mit ihrem Verlust einen noch tieferen Rückfall in koranisches Barbarentum erahnt (etwa die bekannten drankonischen Gliederentfernungsmassnahmen bei simplem Diebstahl) ordert das Buch „Vorsich Bürgerkrieg“ in Millionenauflage in allen europäischen Sprachen und sucht durch Geschenkverteilung die europäischen Bürger und Bürgerinnen vor Entwicklungen zu warnen vor denen europäische Politiker und Politikerinnen in die Knie gegangen sind —— und selbst gar nicht mehr merken, dass ihre Fortbewegung kriechend und rückgratlos ist.

  60. Botschaft an alle Deutschen: Notwehr gibt es für uns nicht. Abgestochen werden oder „Mörder“ sein.

  61. #28 jhunyadi

    SO ist es, eindeutig Notwehr genauer Notwehrexess!

    Auch das Urteil vom BGH ist ein Skandal!

    Sven gehört freigesprochen!

    Wenn ich mich recht entsinne hatte Sven den niedergestochen der auch vorher seinen Freund nieder geschlagen hatte. Nie ist etwas davon zu hören gewesen ob dieser den KosovoSerben nicht wiederum wegen Körperverletzung angezeigt hatte.
    Es bseteht eine absolute Täter Opfer verdrehung.

    Dieser Fall muss eigentlich jeden Deutschen Angst machen oder verunsichern der vor hat, sich in einem Ernstfall zu verteidigen und das könnte auch die Absicht sein.

    Auf jeden Fall ist das Rechtsbeugung und sollte eigentlich um ein Exempel zu statuieren, vor den Europäischen Gerichtshof gebracht werden.

    Es geht hier eigentlich nicht um einen Einzelfall sondern hat Symbolischen wert.

    Wie sagt doch Mao, bestrafe einen und erziehe Tausende.

    Wo kommen wir denn dahin wenn uns das Recht auf Selbstverteidigung genommen wird!

  62. Heftig.
    Man muss also ‚Blutgeld‘ bezahlen, wenn man in Notwehr handelt.

    Die BRD treibt seltsame Blüten…

  63. #28 Excalibur (13. Sep 2009 21:40)

    Ich habe immer Pfefferspray gegen freilaufende Hunde bei mir im Auto.

    Ich will mir auch ein Spray zulegen. Welches ist am geeignetsten: Sprühnebel,Sprühstrahl, Schaum oder Gel?

  64. Ab und zu wäre es in der Tat angebracht, sich anzusehen, wie man in moslemischen Ländern mit ausländischen Kriminellen umgeht.

    Malaysia, ein Land, in dem bei 60 % moslemischem Bevölkerungsanteil der Islam Staatsreligion ist, hat große Probleme mit Kriminellen aus dem moslemischen Nachbarland Indonesien, die für kurze oder auch längere Zeit zur Begehung von Straftaten einreisen.

    Es vergeht nicht ein Monat, in dem ich nicht in der malaysischen Presse Berichte von Aufeinandertreffen zwischen kriminellen Migranten und malaysischer Polizei lese.

    In der Regel überleben die Kriminellen aus dem moslemischen Nachbarland Indonesien die Begegnung mit der Polzei des moslemischen Landes Malaysia nicht.

  65. Ich habe vollstes Verständnis für den Studenten. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass er die rechtswidrige (!) Absicht hatte, seinen Angreifer zu töten. Er hat nur versucht, sich selbst in einer lebensgefährlichen Situation zu schützen. Dabei mag er überzogen haben oder nicht. Das lässt sich schwer beurteilen, wenn man die Fakten nicht kennt. Doch jeder, der noch ganz bei Sinnen ist, wird zustimmen, dass dies eine lebensgefährliche Situation gewesen sein dürfte und dass seine Reaktion daher verständlich war.

    Es handelt sich um einen klassischen Notwehrexzess, nicht um ein Verbrechen, durch das der Student selbst ein Unrecht getan hätte, für welches er bestraft werden müsste. Wenigstens hat der Bundesgerichtshof das Urteil abgemildert, tatsächlich ist aber auch das kein Trost.

    Mir fällt dazu nur eines ein:

    „Weil ich in einem Lande, liebste Lisbeth, in welchem man mich in meinen Rechten nicht schützen will, nicht bleiben mag. Lieber ein Hund sein, wenn ich von Füßen getreten werden soll, als ein Mensch!“

    Heinrich von Kleist: „Michael Kohlhaas“

  66. Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 11.09.09 im München Teil zu diesem Fall unter

    Karlsruhe kassiert Münchner Urteil

    (leider nur noch gegen Bezahlung abrufbar)

    u.a., wie der Vorsitzende Richter Manfred Götzl auf eine Bemerkung des Angeklagten Sven G. reagiert habe.
    Danach hatte sich Sven G. erlaubt zu sagen, dass eigentlich dieser Jugendliche auf die Anklagebank gehöre, und nicht er.

    SZ: „Mit dieser – später revidierten – Bemerkung zog er sich den Unwillen der Richter zu.
    ‚Dass man sich vom Täter zum Opfer macht, haben wir hier noch nicht erlebt, meinte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl damals sichtlich verärgert‘.“
    —-

    Der verärgerte Richter Götzl scheint nicht viel rumzukommen:
    Dass sich Täter, vor allem solche „mit Migrationshintergrund“, vor Gericht vom Täter zum bedauernswerten Opfer machen, ist Alltag in Deutschland.
    Und sie werden darin in der Regel kräftig unterstützt, meist von Richtern a la Riehe, von ihren cleveren Verteidigern sowieso. Meist kommen sie auch durch mit ihrer Masche.

    Am Ende steht dann der Erlebnisurlaub und ein paar Sozialstunden als „Strafe“. Für die ohne Führerschein gibts auch schon mal Führerscheinentzug.

  67. El-Masri-gibt-viele-Raetsel-auf,
    Ein Bürgermeister kreuzte seinen Lauf,
    Er schlug ihn zu Klump,
    Jetzt kriegt er Opferrente, der Lump.

  68. “ zeigt mitteleuropäische Justiz wenige Jahrzehnte nach dem Hitlerschen Irrsinn immer noch, wie leicht sie rechtswidrig beugbar ist.“

    Bei Angriffen durch Personen greift das Nothilfe- und Notwehrrecht: Im Ernstfall darf man

    ALLE

    zur Verfügung stehenden Mittel zur Verteidigung einsetzen !

    http://www.obramo-security.de/Jet-Protector/Jet-Protector-JPX::121.html

    Das sollten sich die Rechtsbeuger hinter die ungewaschenen Ohren schreiben.

  69. NoDhimmi (13. Sep 2009 23:53)
    Richter Götzl wurde auch genau wegen dieser Bemerkung vom Bundesgerichtshof abgewatscht:

    … das Landgericht hat insofern angeführt, der Angeklagte habe „im Laufe der Verhandlung mehrmals deutlich“ gemacht, „dass er sich für un-schuldig … hält“ und „die gesamte Verantwortung für sein Handeln der Ge-schädigte mit seiner Handlungsweise trage“, und weiter – wenn auch später re-vidiert – angegeben, „dass eigentlich der Geschädigte auf die Anklagebank ge-höre und nicht er“. Indem es auf diese Gesichtspunkte abgestellt hat, ist das Landgericht aber den besonderen Umständen des Falles nicht in vollem Um-fang gerecht geworden.

    Da [der Angeklagte] somit zunächst selbst Ziel eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs war, ist zumindest die von ihm geäußerte Einschätzung, eigentlich gehöre der Ge-schädigte auf die Anklagebank, rechtlich dem Grunde nach nicht zu beanstan-den.

  70. #91 NoDhimmi

    Der Herr Vorsitzende scheint sich, selbst wenn man das Politikum des Falles außer Acht lässt, in seinem eigenen Fach nicht sehr gut auszukennen. Allen Schilderungen zufolge ging dem Stich von Sven G. ein Angriff des (in diesem Fall) Geschädigten Mergim S. voraus. Die Bemerkung, Mergim S. gehöre auf die Anklagebank, ist also durchaus zutreffend, denn Mergim S. war, wenn überhaupt, nicht nur Opfer.

    Auch wenn der vorsitzende Richter der Meinung war, Sven G. habe eine rechtswidrige Tat begangen, hätte er zumindest das anerkennen müssen.

    Auch dieser Umstand zeigt deutlich, was von diesem Urteil zu halten ist, das dem eigentlich Angegriffenen die alleinige Verantwortung zuweist. Es dürfte nicht ohne Grund aufgehoben worden sein.

  71. #43 nockerl (13. Sep 2009 20:03)
    #10 kein dhimmi (13. Sep 2009 20:48)

    Ich habe mich schon häufiger gefragt, wie ich reagieren würde, wenn ich von einer Gruppe Immigranten angegriffen würde. Tendenziell muss ich damit rechnen, getötet zu werden (entweder mit einem Messer abgestochen, oder mehrfache Tritte gegen meinen Kopf, sobald ich am Boden liege), wie man immer wieder liest.
    Da ich kein Messer mit mir führe, bleiben mir nur meine Hände zur Verteidigung, sofern Weglaufen aussichtslos oder nicht mehr möglich ist. Die effizienteste Form sich mit seinen Händen nachhaltig zu verteidigen, sind gezielte Schläge mit Faust oder Handkante auf den Kehlkopf eines Angreifers, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit, dass dieser dabei über die Wupper geht.

    Und dafür soll ich dann mit Gefängnis bestraft werden ???

  72. die innere sicherheit in deutschland ist im zusammenbruch. dafuer steht (!) politisch der innenminister der republik.
    selbst viele jahre in einem sozialen, weil „multikulturellen“ brennpunkt taetig, wiederholt zielscheibe von agressionen bis physischen angriffen, habe ich als ganz konkrete und wirksame instrumente stets unsd immer drei dinge bei mir am koerper: ein mobiltlephon, eine schrille trillerpfeife und ein pfefferspray.
    das telephon mnuß man auch blin, im dunkeln oder der hosentasche bedienen koennen, die 112 waehlen, drei worte sprechen, das genuegt: hilfe/ueberfall- ort: zb. gothestrasse 5 – was: messer/schusswaffe usw.
    das telephon nicht! ausschalten.
    bedienung mit der nicht fuehrenden hand, meist links! anschließend trillerpfeife einsetzen: schreckmoment fuer angreifer, schlaegt sie manchmal (nicht immer!) in die flucht, informiert und mobilisiert (letzteres nur sehr bedingt) die umgebung. mit etwas glueck kriegt man unterstuetzung.
    in der fuehrenden hand haelt an das pfefferspray, das bei distanz unter 1 meter auf augen und nase zu richten ist. vorsicht: gebrauch will geuebt sein. sind nicht teuer, deshalb ein bis zwei dosen opfern zum ueben. wenn man wie ich polizisten im freundeskreis hat, bekommt man sogar professionelle ratschläge. es ist nicht zu fassen, was im bedrohungsfall dabei alles shiefgehen kann. nervositaet und blanke angst tun ein uebriges! kauft moeglichst kleine spray-dosen, mit ansteckklip. sind von der handhabung am praktischsten.
    speziell die trillerpfeife koennte zu einem erkennungsmerkmal werden, das bei etsprechender verbreitung in der flaeche zu einem symbol der solidarischen hilfe/ PI-verbundenheit mit der moralischen verpflichtung zum hilfseinsatz werden.
    solche dinge wie der mord in der s-bahn muessen aufhoeren. definitiv.
    und wir buerger muessen das selber organisieren.

  73. Dieser PI Beitrag passt genau zu einer Idee über die ich mich gestern am Telefon mit jemandem aus unserem Münchner PI Kreis Unterhalten habe. Ich erinnerte an den Fall Susanne Winter oder jener Dame, die wegen Zeigens einer Israelfahne zu 300€ Geldstrafe verurteilt wurde. Die Aktion 1Euro für die Meinungsfreitag im Fall Winter könnte ausweitet werden zu einer Stiftung die den Opfer der 68er Gesinnungsjustiz bei Geldstrafen und Anwaltskosten unter die Arme greift. Wer kriminalisiert wird, nur weil er sich für Freiheit und abendländische Werte einsetzt, sollte unsere Unterstützung erfahren. Dies ist auch ein Signal an die Gesinnungsrichter und -staatsanwälte. Wenn wir zusammenhalten und ihren Einschüchterungen widerstehen, können sie eben nicht mehr einen bestrafen und hundert erziehen. Als Namen für die Stiftung schwebt mir „Pro Libertate et Iustitia“ (Für Freiheit und Recht) vor. Ich werde diese Idee in unserer Münchener Gruppe diskutieren um mal zu sehen, wie man das vernetzen kann PI wäre da wohl die richtige Plattform.

    @ Weitblicker

    Sorry, wollte Dir Deine Idee nicht klauen.

  74. Die Meinungsfreiheit ist mir heilig, aber im Fall meines letzten Postings tausche ich sie gegen den „Meinungsfreitag“

  75. „Warum der 46-jährige Khaled El Masri am Freitag den Neu-Ulmer Oberbürgermeister so übel zugerichtet hat, darüber haben die Behörden weiter keine Erkenntnisse. Der Deutsch-Libanese war am Vormittag in das Arbeitszimmer Noerenbergs gestürmt…“

    Tollhaus: Die zerbrechen sich jetzt den Kopf warum dieser kranke Mohammedaner ihnen auf die Fresse haut. Das steht da wirklich.
    Wo leben wir???
    http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Bayern/Artikel,-Attacke-von-El-Masri-gibt-viele-Raetsel-auf-_arid,1874068_regid,2_puid,2_pageid,4289.html

  76. Das ein Unbescholtenr- Inn- wie Ausländer – aufgrund einer Reaktion die in Panik und Notwehr geschah überhaupt einwandert zeigt den partiellen Fäkalzustand an der in vermeintlichen „Richter“ und „Anwälten des Staates“ Gehirnen herrscht. Ich glaube die Mehrheit der Deutschen – und der integrierten Ausländer erst recht – scheißen mittlerweile auf die Pseudo-Hilfestellungen aus der Hand des Staates. Anstelle dessen machen sich mittlerweile handfeste Phantasien breit was mit diesen Richtern, Politikergesocks zu geschehen hat. Die Strategie diejenigen die am Rand stehen (weil die Politik sie hat „abkacken“ lassen) gegen diejenigen auszuspielen die – noch – etwas haben (Mitte?!?) geht nicht mehr lange auf. Dann rummst es gewaltig :o)

  77. In einer sehr bedrohlichen Notwehrsituation habe ich selbst nur reflexartig reagiert. Alles, was ich vorher über mein Verhalten in so einem Fall gedacht hatte, war total blockiert. Ich habe einfach nur reagiert, das läuft rasend schnell ab. Diese Erfahrung wünsche ich allen Juristen, die in so einem Fall Abwägung der Mittel verlangen. Zum Glück konnte ich dank meiner spontanen Reaktion, die völlig ohne Kontrolle durch den Verstand ablief, die beiden Jugendlichen aus Südland ablenken und flüchten. Für mein zufällig richtiges Handeln in diesem Fall fühle ich mich nicht „verantwortlich“, ich hatte keine Möglichkeit, zwischen richtig und falsch zu entscheiden, es hätte auch falsch sein können, das lag nicht in meiner Entscheidungskompetenz, die Reaktion lief einfach nur blitzschnell ab.

  78. Gibt es doch noch Hoffnung in diesem Land? Das ist für mich die beste Nachricht seit langer Zeit. Ich drücke ihm die Daumen, das der Gerechtigkeit endlich Genüge getan wird.

  79. Da kann man sehen wie wichtig es ist, immer ein Fläschchen Feuerzeugbenzin mit dünner Düse dabei zu haben. Was kann ich dafür, wenn man mich beim auffüllen meines Sturmfeuerzeuges anrempelt?

  80. es können doch nicht alle auswandern, nur weil es ihnen hier zur zeit nicht gefällt.
    man kann doch nicht vor diesen problemen wegrennen!
    sich dem aufrecht entgegenstellen – das müssen wir alle, nur dann geht es auch wieder aufwärts in deutschland!

  81. Ob sich soetwas wiederholen kann…?

    Ein mutmaßlicher Vergewaltiger ist in der Nacht zum Sonntag (13.09.09) in Bamberg verprügelt worden. Der 27 Jahre alte US-Soldat soll sich in einem Nachtlokal an einer 28-jährigen Stuttgarterin vergangen haben. Der Mann wurde von Besuchern des Lokals aufgehalten und krankenhausreif geprügelt.

    http://www.br-online.de/studio-franken/aktuelles-aus-franken/us-soldat-bamberg-2009-kw37-ID1252903656732.xml?_requestid=68894

    Da kann es sehr wohl keinesfalls nur
    Theo Retisch
    passieren, dass die bösen prügler bestraft werden, der vergewaltiger aber davonkommt….

  82. Ich dachte endlich wäscht mal jemand den Münchener Rechtsbeugern den kopf, aber weit gefehlt:

    „Der Bundesgerichtshof wertet die Tat zwar auch als versuchten Totschlag […]“

    Die deutsche Justiz ist und bleibt eine verhurte Drecksnutte. Sorry für den Ausdruck, aber ist so.

    „Das Schwurgericht hatte die Strafe nicht gemildert, weil sich Sven G. mehrfach als unschuldiges Opfer dargestellt habe. “

    Was für eine Scheiße, was ist denn jemand, der von fünf Menschen körperlich attackiert wird? Etwa Täter? Eine derartige Rechtsbeugung könnte beinahe einem Freisler gerecht werden. Ekelhaft, ich hoffe die Namen dieser Drecksrichter sind irgendwo gespeichert, wenn der Tag der Abrechnung irgendwann vielleicht einmal kommt.

  83. Sven G. – ein Leidensgenosse.
    Ich wurde in Chemnitz zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt, weil ich einer Person, die einen kleinen Hund massiv quälte, einen Tritt in den Hintern versetzte. Am ersten Tag der Inhaftierung erlitt ich einen schweren Schlaganfall.
    Durch solch ein Urteil motiviert, wurden drei Jahre später in meiner Nachbarschaft ca. 1 Dutzend Zwerghasen bestialisch ermordet: Ertränkt, Gliedmaßen herausgerissen, Kopf herumgedreht. Mehr dazu in meiner Homepage.

  84. Ich glaube, ein paar Politiker und Richter müssen auch noch bereichert werden, eh sie richtig ticken…

    FAHRT MEHR U-BAHN, GUTMENSCHEN!!!

  85. #28 jhunyadi

    Völlig richtig, so wie sich der gesamte Vorgang darstellt inclusive dem Skandalurteil,
    wurde Sven G. mit Sicherheit anwaltlich katastrophal vertreten. Vermutlich wollte sich sein Rechtsbeistand nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, bei dem Gedanken, dass aus dem Damoklesschwert – mit Hilfe der linken medialen Meinungsdiktatur – sehr schnell eine Nazikeule werden könnte.

    F.J. Strauß bezeichnete zu seiner Zeit die deutsche Rechtssprechung wiederholt wörtlich als „Saustalljustiz“. Ich bin sicher, er hatte sich noch wohlwollend und zurückhaltend ausgedrückt…

  86. Helmut Karsten, http://.www.satanic-sauerkraut.de, ich bin ein „Notwehr-Ami“ aus Bamberg. Außerdem ein obdachloser Alk.

    Seht Euch meine Web-Page an. Ich wurde vor ein paar Stunden, Zivilkammer LG-Bamberg verurteilt, meinem 4-fachen (unprovoziertem) Angreifer ca. 25.000 EUR zu zahlen.
    Das, obwohl ich alle Beweise meiner Unschuld, in der Akte, habe. Die waren immmer schon da. Die Akte habe ich nie gesehen. Mein Angreifer ist ein xxxx lg, xxx-mal vorbestrafter Frustschläger. Ich brauche Hilfe. Ich bin ein (nüchterner) permanent- resident aus Atlanta/GA. Nur auf Besuch hier und um meinen med. „Grad d. Behinderung“ zu holen.Presse und Staatsanwalt machten einen obdachlosen Alk. aus mir. Sehr Euch nur die Homepage an: http://www.satanic-sauerkraut.de.
    Wie in 1933. Ich habe die betreffenden beim Staatsschutz angezeigt. Hilft mir aber nix.
    Ich bin verzweifelt. Wo ist der Anwalt der mir helfen kann? Ich kann doch die Gesetze
    l-e-s-e-n! Es war ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff gegen mich, gegen den ich mich hätte wehren dürfen, wenn ich das auch nur gewollt hätte. Für einen Verletzungsentschluß war aber gar keine Zeit!
    Ich verstehe nix mehr. Ist in den 20 Jahren, wo ich weg war, das 4. Reich ausgerufen worden?? Hiiiilfe!

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