beachAufatmen für Empfänger von Arbeitslosengeld: Laut einem aktuell gesprochenen, höchstrichterlichen Urteil, überweist der deutsche Steuermichel das Arbeistlosengeld jetzt auch ins Ausland.

Das Handelsblatt berichtet:

Auch wer jenseits der Grenze lebt, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld aus Deutschland – vorausgesetzt, er erfüllt die Bedingungen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch entschieden.

Die Bundesrichter entschieden im Fall eines Arbeitslosen, der seit Juli 2004 in den Niederlanden wohnt und sich 2006 in Deutschland arbeitslos gemeldet hatte. Zuvor hatte er in Aachen gewohnt und gearbeitet.

Die Bundesagentur für Arbeit hatte den Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt. In der ersten und zweiten Instanz war der Arbeitnehmer mit seiner Klage gescheitert. Sozialgericht und Landessozialgericht hatten argumentiert, Anspruch bestehe nur für Personen mit Wohnsitz im Inland. Darin sah der Arbeitnehmer einen Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung von Arbeitnehmern in der Europäischen Union.

Auf das Gemeinschaftsrecht komme es in diesem Fall nicht an, entschied das Bundessozialgericht. Ein Arbeitnehmer, der in Deutschland gelebt habe und beitragspflichtig gewesen sei, habe Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn er grenznah im Ausland wohne und die übrigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt seien. Aktenzeichen: B 11 AL 25/08 R

Na, dann sind wir mal gespannt, ab wann Hartz IV offiziell über die Grenzen fließt…

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51 KOMMENTARE

  1. #1 Felicitas (07. Okt 2009 18:19)

    Wozu gehen wir gleich noch arbeiten?

    Um die Kopfsteuer (Jizzya) für die neuen Herrenmenschen zu erwirtschaften.

  2. Na, dann sind wir mal gespannt, ab wann Hartz IV offiziell über die Grenzen fließt…
    _____________________________________________

    @PI

    ich glaub, das passiert doch schon lange, oder täusch ich mich?

  3. …und wie war das vor einigen Jahren mit Florida – Rolf (hieß er, glaub ich)?

    Die (deutsche) Republik stand Kopf

  4. Vollkommen Legitim!!!
    Der Mann hat ordentlich reingebuttert, warum sollte er nichts rausbekommen? Jeder Arbeitnehmer weiss nur zu gut was er jeden Monat in die Sozialkassen einzahlen muss, es wäre unrecht ihm das zu verwehren nur weil er sein Glück woanders sucht, allerdings ist sowas wie beim „Florida Rolf“ der Jahrelang Stütze nach Amerika bezog, ne riesen Sauerei, ALG 1 soll meinetwegen Weltweit gezahlt werden, ist ja eh zeitlich begrenzt aber niemals Hartz 4.

  5. Na, da brat mir doch einer einen Storch, wenn da unsere Bereicherer nicht fette Beute machen.
    Unübersichtlicher, unkontrollierbarer geht es wirklich nicht.
    Wieviel Dumm-Länder gibt es, auf dieser Welt, die das erwirtschaftete Sozialprodukt so gewissenlos verteilen ?
    Es ist für alle alles da, nur nicht für den normalen Deutschen Arbeiter, der da irgendwo schuftet und seine Familie mehr schlecht als recht über die Runden bringt.

  6. Die Entscheidung ist für mich gut nachvollziehbar: Im Grenzgebiet NRW-Niederlande gibt es viele Deutsche, die ins Niederländische Grenzgebiet gezogen sind, weil dort die Baupreise auch für Normalverdiener mit Familie noch bezahlbar sind; gearbeitet hat er weiter in NRW und auch dort seine Sozialabgaben (u.a. Arbeitslosenversicherung)abgeführt. Es sollte klar sein, dass damit auch ein Anspruch entsteht, zumal er durch die Grenznahe Wohnlage dem deutschen Arbeitsmarkt uneingeschränkt zu Verfügung steht. Türkei, Marokko, Griechenland, Italien u.s.w. wäre wohl zu weit.

  7. #6

    Vollkommen Legitim!!!
    Der Mann hat ordentlich reingebuttert, warum sollte er nichts rausbekommen?

    Unsinn, die Sozialsysteme sind kein Sparverein, wo man am Ende das rausbekommt, oder mehr, als man „eingezahlt“ hat.
    Es ist weit verbreitete Denke, daß man „Anspruch“ hätte, schließlich hat man eingezahlt. Diese Mentalität bringt das System erst richtig in die Krise.

  8. #11
    Doch genau als solche sind sie gedacht.
    Ich zahle ein – und kann mir dafür im Notfall davon helfen lassen

    Der oben beschrieben Fall is völlig korrekt.
    Grenznah, hat einbezahlt, in Dtland gearbeitet, etc.
    Passt!

    Viel schlimmer ist die Praxis jedem Gesocks Geld in den Anus zu schieben, obwohl jene niemals auch nur einen Cent einbezahlt haben.

  9. Ich bin der Überzeugung, dass es schon Zigtausende Türken gibt, die via Hartz 4 versorgt werden. Naja.
    Via eines deutschen Stroh-Türk-Kontos.

    Oh Mann! So eine Scheiße.

    Deutschland soll nun halb Europa durchfüttern.

  10. Sorry aber wenn ich rechts oder links von der Grenze wohne spielt doch keine Rolle. Das wichtigste ist das der Mann für den deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Tut er doch ! Also kein Problem.

  11. Nun, Holland ist näher als die südsee, das Bild ist da doch sehr manipulativ.
    Vorraussetzung ist doch u.a., dass er dem dt. Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und das kann er grenznah durchaus.

  12. überweist der deutsche Steuermichel das Arbeistlosengeld

    Auch wenn jetzt ein Weltbild einstürzt: Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung und kein Almosen. Wer einzahlt, muß auch bekommen.

  13. OT

    Terror Razia in Berlin – 15 Islamisten in Berlin verhaftet

    Hausdurchsuchungen in der Hauptstadt: Mit 155 Beamten ging die Polizei gegen eine Gruppe von 15 Islamisten vor. Sie stehen im Verdacht, einen Anschlag in Russland geplant zu haben. Als mehrere Mitglieder der Gruppe sich ins Ausland absetzen wollten, griff die Polizei zu.

    Berlin – Mit einer großangelegten Razzia ist die Berliner Polizei gegen eine Gruppe gewaltbereiter Islamisten in der Hauptstadt vorgegangen. Die Gruppe, die nach Erkenntnissen der Ermittler von drei jungen Arabern aus Nordafrika angeführt wird, soll einen Mordanschlag in Russland geplant haben. Zudem alarmierte die Fahnder in den letzten Wochen, dass sich aus dem etwa 14-köpfigen Umfeld der drei Islamisten zwei Gesinnungsgenossen bereits ins Ausland abgesetzt hatten – vermutlich auf dem Weg in ein Terror-Trainingslager im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet….

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,653803,00.html

  14. #2 Plondfair
    Gilt die Türkei auch als “grenznahes Ausland”?“

    Abwarten, wird bestimmt bald einer Klagen, und dann heißt es, dass auch dort (und überall auf der Welt) deutsche Arbeitslosengelder ausgezahlt werden müssen. Alles andere wäre schließlich eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz, und überhaupt wär das dann ja Diskriminierung wenn nicht gezahlt wird. Vielleicht haben wir wegen dieses Richterspruchs bald ein Abwanderungsproblem. 😉

  15. Arbeitslosengeld gibt es nur 2 Jahre und in dieser Zeit muss er zur eventuellen Vermittlung vor Ort zur Verfügung stehen !!!

    Danach gibt es NICHTS mehr ausser Harz 4

  16. ohne Anspruch auf abschließende Erkenntnis, wer auf dem EU Arbeitsmarkt Arbeit suchen soll, muß auch Arbeitslosensgeld innerhalb der EU bekommen. Die Krankenversicherung für Millionen Mitglieder von Großfamilien in der Türkei und Nordafrika ist eine viel größere Provokation der BRD Beitragszahler. Daß das eine oberfaule Kiste ist merkt man daran, daß die Zahlen mit Fleiß verschwiegen werden. Die Eingeborenen werden seit 1918 und besonders seit 1945 ausgesaugt bis aufs Blut.

  17. @Chester #21
    Genau. Habe ich auch eben nachgerechnet. Wenn er bereits seit 2006 arbeitslos ist, hat er doch höchstens 1 Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld (ausser über 57 Jahre). Danach HartzIV. Was mich allerdings daran stört ist, dass seine Nebeneinkünfte und sein Privatvermögen, sollte das vorhanden sein, im Ausland wohl kaum überprüft werden kann. Da muss sich wohl nur der in D lebende deutsche Steuermichel, der vielleicht 40 Jahre einbezahlt hat, nackt ausziehen.

  18. Es geht um Arbeitslosengeld, das hat er sich durch seine Ansprüche und Einzahlungen verdient! Genau so lange, wie seine Anspruchszeit reicht!

    Und danch Hartz IV! Und wenns das auch im Ausland geben sollte, dann haben die Gesetzgeber total geschlampt! Auf Arbeitslosengeld besteht ein Rechtsanspruch, und grenznah wird er wohl auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Und die sind da heute ganz anders hinterher wie früher. Obwohl es keine Arbeitsplätze gibt muss man sich engmaschig beim Arbeitslosenamt melden. Tendenziell alle zwei Wochen….

  19. #11 Moderater Taliban

    Es ist weit verbreitete Denke, daß man “Anspruch” hätte, schließlich hat man eingezahlt. Diese Mentalität bringt das System erst richtig in die Krise.“

    Na das ist doch nichts gegen die weltweit verbreitete Meinung, in Deutschland bekäme man sogar was raus, auch wenn man nie eingezahlt hat. 😉

  20. Wie hat Mielke damals gesagt?

    „Ich liebe Euch doch alle!“

    Nun haben Mielkes Nachkommen das Zepter übernommen, und fordern ihren ideologisch-finanziellen Tribut ein.

    Denn das Ausnutzen einer kommunistisch-fremden Gesellschaftsordnung ist legitim!!!

  21. Also noch schlimmer find ich die medizinische Versorgung von Analphabeten und anderer Rückständiger aus irgendwelchen Krisengebieten welche auf Kosten der gesetzlich Versicherten hier behandelt und kuriert werden. Es ist mir egal wie alt die sind. Das kostet immer Millionen.

  22. #16 Emitron

    Diese Vollkaskomentalität der Deutschen hat uns die gescheiterte Einwanderung bildungsferner Schichten erst eingebrockt. Die Linken haben dann die Ansprüche auf unserer Sozialsystem auf immer mehr Leute ausgeweitet, weil alles andere angeblich gegen das Grundgesetz verstößt, und jetzt bekommen wir die Quittung, überall wird zusammengestrichen.

  23. Personen, die auf irgendwelchen Südseeinseln lebten und leben, hatten schon früher Anspruch auf Sozialhilfe. Alg2 wird durch ein Überleitungsgesetz auch an diesen Personenkreis gezaht.
    Soziale Grundsicherung im Alter wird nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts ebenfalls an im europhäischen Ausland lebende Personen gezahlt. Hier ist aber auf EU u. Staaten mit dem Status “ privilegierte Partner der EU “ eingegrenzt.

  24. Eine meiner Meinung nach völlig überflüssige Diskussion, denn sie betrifft nur Menschen welche – wie der Name schon sagt- ihre Arbeit los sind.
    Dies setzt voraus dass man, um in den Genuss einer solchen Zahlung zu kommen, einerseits mehr oder weniger produktiv tätig gewesen sein muss und zum anderen auch Beiträge in eine entsprechende Versicherung einbezahlt hat.
    Hartz 4 steht auf einem völlig anderem Blatt, denn das ALG hat man im wahrsten Sinne des Wortes verdient und das andere -nämlich H4- bekommt man auch ohne Verdienste.
    Wer schon einmal in den „Genuss“ von Arbeitslosengeld kommen durfte, wird wohl eher die Frage stellen welche Klientel durch die „erwirtschafteten“ Überschüsse der „Bundesagentur für Arbeit“ vorrangig profitiert.
    Berufstätige (ehemalige eingeschlossen) gewiss nicht.

  25. Naja.

    Wir lassen uns unsere „Bereicherungen“ was kosten.

    20 Moslem-Obsthändler können keine 7-köpfige Moslemfamilie finanzieren.

    Aber der liebe Deutsche muss das tun.

    Wunderbar.

  26. Es ging vor über einem Jahr ein Fall durch die Presse, wo ein Mann in Florida von der deutschen Sozialhilfe lebt.
    Von daher wundert mich die Geschichte nicht.

  27. # Timur

    Da sind wir ja wieder bei der berühmt-berüchtigten Geschichte von Äpfeln und Birnen.
    Aus dieser Situation heraus betrachtet muss dich die damalige Pressemitteilung auch nicht wundern, denn (sorry) du verstehst sie leider auch nicht.

  28. #6 Illuminat (07. Okt 2009 18:27)

    ALG 1 soll meinetwegen Weltweit gezahlt werden, ist ja eh zeitlich begrenzt aber niemals Hartz 4.

    ALG gibt es aber nur, wenn man „dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht“.

  29. Auf den Wortlaut kommt es an:

    Auf das Gemeinschaftsrecht komme es in diesem Fall nicht an, entschied das Bundessozialgericht. Ein Arbeitnehmer, der in Deutschland gelebt habe und beitragspflichtig gewesen sei, habe Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn er grenznah im Ausland wohne und die übrigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt seien. Aktenzeichen: B 11 AL 25/08 R

    Heißt also, er muß dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen!

    Und vorher muß er durch Arbeit in Deutschland die Versicherungsvoraussetzungen, d.h. Versicherungszeiten erfüllt haben.

  30. Der Kläger wohnte in Aachen. Möglicherweise hat er bei einem Umzug nur die Strassenseite gewechselt. Also mal die Kirche im Dorf lassen und wir reden hier auch von ALG I und nicht HIV.

  31. Eben, vollkommen in Ordnung, er hat gearbeitet und eingezahlt, deshalb steht ihm auch das Recht zu ALG zu kriegen, wenn er eben so nahe an Deutschland wohnt, dass er im Grenzgebiet eine Arbeit annehmen kann. Oder halt irgendwo sonst ein möbliertes Zimmer hat.

    Nicht in Ordnung ists dagegen, wenn ein Moslem, der nicht mal die Sprache kann, irgendwie nach Deutschland gelangt, hier obwohl er noch nie gearbeitet hat, pro Monat durchschnittlich 1000€ H4 kriegt. Und dann holt er 1-4 Importbäute, macht ne Menge Kinder und schon werden aus den 1000 ganz schnell 5000 und mehr €. Die dann zwar alle deutsch sind, aber deswegen noch lange nichts arbeiten, sondern den Steuerzahler, weiterhin unmengen Geld kosten. Das gilt natürlich auch für andere Religionen, bloss machen die erfahrungsgemäss keine Probleme.

    Soviel wird der eine mit ALG in Holland, wahrscheinlich eh nicht kriegen.

  32. Physikalische Konstante:

    IM UMGANG MIT GELD : SO DUMM WIE EIN DEUTSCHER

    Und ihr wundert euch, dass jeder Mulitreiber, Brandstifter, Teepantscher, Hammeldieb, Goldschmuggler und Rasierklingen-Beschneider sich auf den Weg nach Deutschland macht ?

  33. De facto wird Hartz IV und Sozialhilfe in beträchtlichem Umfang an im Ausland lebende Personen gezahlt, insbesondere an Türken und Nordafrikaner. Diese Leute sind offiziell noch in Deutschland gemeldet und verfügen dort über ein Girokonto. Tatsächlich leben sie aber in der Heimat, meistens im eigenen Anwesen.

  34. reden wir hier über ALG-I? falls ja, finde ich das Urteil i.o., schließlich ist es eine versicherungsleistung, für die der betreffende eingezahlt hatte. ALG-II auch im Ausland zu zahlen wäre zugegebenermaßen völlig absurd.

  35. das Geld fließt doch schon lange Richtung Bosporus und Richtung Afrika! Nur für deutsche Bürger ist das bisher nicht geflossen, denn die kann man ja verarschen!

  36. Na, ich möcht aber mal wissen, wo in der EU man solch einen Strand, wie man ihn auf diesem Bild sieht, findet.
    Ich gehe mit der Begründung konform.

  37. Zu: #15 CallingForSanity (07. Okt 2009 18:41)
    „Ich bin der Überzeugung, dass es schon Zigtausende Türken gibt, die via Hartz 4 versorgt werden. Naja.
    Via eines deutschen Stroh-Türk-Kontos.
    Oh Mann! So eine Scheiße.
    Deutschland soll nun halb Europa durchfüttern“
    Wieso nur halb? Auch ich glaube, daß da ganz andere Geldströme fließen, wie hundertsechzigmilliarden sagt: Richtung Bosporus und Afrika!
    Selbstverständlich kann diese Regelung nur für deutsche Staatsbürger gelten. Wenn wir schon allen, die auch nur die große Zehe auf den Boden dieses Landes setzen, Sozialhilfe gewähren, sollen sie das Geld gefälligst im Inland ausgeben. Alles andere wäre Irrsinn, dann könnten wir ja unsere hart erarbeiteten Steuergelder gleich mit der Geld-Gießkanne über die ganze Welt regnen lassen.

  38. dieses urteil ist garantiert mit unerschoepflicher prozesskostenhilfe aus steuermitteln erstritten worden. fuer einen angehoerigen der ersten klasse im deutschen „justiz“system. wir arbeitenden steuerzahler haetten diese moeglichlichkeit als insassen der dritten klasse in der deutschen klassenjustiz nicht. wir koennten uns ganz einfach die kosten nicht leisten.

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