Islam verstößt gegen Schweizer VerfassungDie Frage, ob der Islam mit den Verfassungen und Grundgesetzen in Europa überhaupt vereinbar ist, hört man immer wieder, meist endet sie ohne Antwort. Der Islam schlängelt sich durch alle möglichen Lücken und selbst wenn er mal an einer Ecke hängen bleibt, dann ist diese Ecke immer irgendwie „interpretierbar“. An der Schweizer Verfassung bleibt er aber hängen, da gibt es eine Ecke, die definitiv keinerlei Interpretationsspielraum zulässt.

Im Jahr 2006 wurde eine Fatwa herausgegeben, die unmissverständlich klar macht, dass ein Muslim mit dem Tod bestraft werden muss, wenn er dem Islam abschwört. Im genauen Wortlaut heisst es:

Frage: „Muss ein vom Islam Abgefallener hingerichtet werden? Falls nein, wieso sagt man, dass das Image des Islam dadurch herabgesetzt wird?“

Antwort: „Es ist zweifellos so, dass der Prophet des Islam sagte: ‚Ein Muslim darf nur in drei Fällen getötet werden: 1. Wenn eine verheiratete Frau Ehebruch begeht oder 2. die Person ein Totschläger oder 3. eine von der Religion (Islam) Abgefallener ist, bzw. er eine (muslimische) Gruppe verlässt.'“

„Anhand dieser und anderer Belege waren und sind sich die muslimischen Gelehrten einig, dass die Strafe für dem (vom Islam) Abgefallenen die Todesstrafe ist. Alle vier Rechtsschulen (des Islam) stimmen dieser Tatsache zu. Diese (Vorschrift) wird in der Überlieferung (den Aussagen Muhammads) klar so ausgedrückt.“

Diese Fatwa ist zu 100 Prozent inkompatibel zu Artikel 15.4 der Schweizer Verfassung. Da steht Schwarz auf Weiß:

1. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.

2. Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.

3. Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen.

4. Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.

Der Islam verstößt gegen die Schweizer Verfassung, das ist glasklar. Wenn die Schweizer Regierung zulässt, dass der Islam die Verfassung attackieren darf, dann muss sie damit rechnen, dass dies auch irgendwann durch andere radikale Gruppierungen geschehen wird. „Wenn der Islam darf, dann dürfen wir auch“, so werden diese Gruppen dann argumentieren. Zurecht.

(Gastbeitrag von Michael)

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37 KOMMENTARE

  1. Ach, auch das ist interpretierbar. Man wird ja nicht gezwungen, man muss halt nur um sein Leben fürchten. Der Ausstieg ist aber definitiv möglich – nennt sich dann wohl: „fahrlässiger Ausstieg mit Todesfolge“

  2. Glaubst Du, dass sich irgendein Schwein an Gesetze hält, wenn es um den islam geht?

    Die islamisierung ist GEWOLLT.

    Die Deutschen Gesetze lassen es auch zu, dass ausländische Straftäter ausgewiesen werden, aber was nützen all die tollen Gesetze, wenn die Menschen zu feige sind, danach zu urteilen?

    Wir haben auch ein Gesetz, das uns zum Widerstand gegen jede Bewegung ermächtigt, die die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ abschaffen will. Gestern stand Merkel da und schwätzte von der NWO und den supranationalen Staatenbünden. Widerstand? Wo?

    Um es mit Oliver Kahn zu sagen, wir brauchen nicht mehr Gesetze, was uns fehlt sind „Eier! Wir brauchen mehr Eier!!“

  3. Verstößt der Islam nur gegen die SCHWEIZER Verfassung ? Wie ist es mit unserem GG ?

    Des weiteren…soweit ich weiß, gibt es widersprüchliche Fatwen. Sunniten erkennen die glaub sowieso nicht an. Da wird man dann ganz einfach wieder sagen… das sind Einzelfälle und das hat nichts mit dem gesamten Islam zutun.

    Was die Freiheit und unser Gesetz angeht… Die Rechtsprechung muss einfach eingeschränkt werden. Keine großen Ermessensspielräume mehr. Gesetz ist Gesetz. Basta. 15 Jahre sind 15 Jahre und nicht wenn der Richter will, 5 auf Bewährung !

    Des Weiteren gibt es meiner Auffassung nach nur ein einziges Gesetz, welches grundlegend überholt gehört bzw. genauer definiert….die Religionsfreiheit.

    Was ist denn, wenn eine große Religion existiert, welche sich gleichermaßen als politische Bewegung, Rechtsprechung und Religion sieht ? Was ist ,wenn diese Form einer Religion in ihren Bestandteilen kontrovers zur Demokratie steht ? Ist es denn möglich, eine Demokratie mit allen Errungenschaften auf Grund der Religionsfreiheit auszuhölen ? Setzen wir die Religion in ihrer Freiheit über unser Grundgesetz und unsere Demokratie ?

    DA liegt der Kern !

    Beweise, dass der Islam als Ideologie konträr zur Demokratie steht, sollten genug vorhanden sein. Jetzt muss nur noch die Religionsfreiheit definiert werden.

    z.B. auch, dass die Religionsfreiheit niemals über Schutzgesetzen von Lebewesen stehen darf wie z.B. Tierschutzgesetzen, welche ausgehebelt werden um Tiere zu schächten.

  4. Ergänzung :

    In gleicher Weise könnte man nämlich argumentieren, dass auf Grund der Religionsfreiheit das Minderjährige-Schutzgesetz ausgehebelt wird und ein 60 jähriger Islamist seinen Spaß mit einer 7 jährigen haben kann.

    Die Religionsfreiheit würde ich ganz weit hinten in der Relevanz anordnen. Alle Schutzgesetze vor !

  5. Schlimm, wenn grüne Realitätsverweigerer wie Claudia Roth den Islam einbürgern wollen und sich so zum Steigbügelhalter für die Islamisierung machen.

    http://www.claudia-roth.de/pressemitteilungen-2009/not_cached/inhalt/zum_ende_des_fastenmonats_ramadan_ein_frohes_zuckerfest/einzelansicht/?cHash=fe38a29ebe

    „Wir haben auch ein Gesetz, das uns zum Widerstand gegen jede Bewegung ermächtigt, die die “freiheitlich demokratische Grundordnung” abschaffen will“

    Aber der Islam ist doch eine Religion des Friedens. Und die Unterwerfung unter Allah wird dereinst in absoluter Güte und Stille vonstatten gehen.
    Wundere mich nur, warum unsere Feministinnen nicht schon lang auf die Barrikaden gehen angesichts dessen, was die Frauen erwartet, sollten diese Friedenstifter aus demographischen Gründen irgendwann in der Mehrheit sein. Da habe ich vor den Frauen vom Zentralrat der EX-Muslime wesentlich mehr Respekt, die mutig sagen, was Sache ist.

  6. @ #5 Ben Gurion (10. Nov 2009 15:16)

    Wundere mich nur, warum unsere Feministinnen nicht schon lang auf die Barrikaden gehen angesichts dessen, was die Frauen erwartet, sollten diese Friedenstifter aus demographischen Gründen irgendwann in der Mehrheit sein.

    Weil die keine „Eier“ haben!
    Die können nur auf Softies und Toleranzbrüder einschlagen, aber vor harten Machos werden die FeministInnen zahm wie ein Kuschelhäschen.

    Und die Kulturbereicherer werden bereits in 10 Jahren die Mehrheitsgesellschaft bilden.
    Angefangen bei den 18-jährigen und fortschreitend mit dem natürlichen oder unnatürlichen Ableben der letzten Bio-Deutschen.

  7. Der Islam verstößt doch ebenso gegen die meisten Grundrechte im GG der BR Deutschland.

    Doch niemand macht etwas dagegen !!!!!

  8. Die Erkenntnis wird sich hoffentlich in ganz Europa durchsetzen.

    Denn der Islam des Korans verstößt auch gegen die Grundrechtecharta der Vereinten Nationen.

    Außerdem beleidigt der Islam den gesunden Menschenverstand und ist somit zu überwinden.

  9. Also… hier wird immer gesagt in 10 Jahren seien diese oder jene in der MEhrheit…dem muss ich jetzt mal nachgehen.

    einwohner : ca 82.002.356 insgesamt

    Davon mit türkischer Staatsangehörigkeit : 1.713.551

    Mitglieder von islamischen Gemeinden in Deutschland : 3,2 Millionen Mitglieder

    ( 1. Folgerung… ca. 1.5 mio Muslime
    in Deutschland, welche nicht aus der Türkei
    kommen ).

    1 Prozent der Muslime in Deutschland, sind auch Deutsche Staatsbürger ( haben Deutschen Pass )

    9,1 Prozent aller 2004 geborenen Kinder haben muslimische Eltern.

    Also…nehmen wir mal die 3,2 Millionen
    ( Passdeutsche und Ausländer ) Muslime in Deutschland. Diese stehen ca. 80.mio Deutschen gegenüber ( und anderen z.B. Russlanddeutschen ).

    wenn 9,1 Prozent aller 2004 geborenen Kinder muslimische Eltern haben, dann sind 90,9 Prozent nicht muslimisch.

    Das bedeutet, wenn diese Kinder 18 Jahre alt sind, die Menschen mit Geburtsjahr 2004, dann sind (wenn es keinen weiteren Zuzug gibt bei konstanter Entwicklung) in 18 Jahren ab 2004..also 2022, 10% der Deutschen 18 Jährigen, Muslime.

    Es gibt aber noch eine ältere Bevölkerung, die je älter, weniger Muslime pro Geburtenjahr aufweist.

    Meint ihr, dass wir diese Zustände noch bis 2022 haben hier in Europa und Deutschland ? Meint ihr, das geht wirklich so schleichend ?

    Ich glaube, 5-10 Jahre dann knallts. Muss einfach. 2 so unterschiedliche Kulturen kann man nicht vermischen. Selbst wenn man es mit Gewalt versucht, dann erntet man Gewalt. Das ist Natur.

    Ich habe Hoffnung, dass wir nie islamisch werden 🙂 Dafür sind wir zu viele !

  10. In den meisten Grundschulen, zumindest in den Westdeutschen Städte, haben 60% der Schüler keinen deutschen Pass! Woher sie kommen ist ja klar und die Passdeutsche sind schon nicht mitgezählt.
    Das bedeutet das bald jedes 2. Kind in weiterführende Schulen Moslem ist und in weniger als 5 Jahren im Messerfähigen Alter ist.

    Ihr seit fertig, wenn ihr nicht 2010 etwas anders macht als bei PI zuschreiben oder ganz tapfer Aufkleber anzubringen.

  11. Natürlich verstößt der Islam gegen die schweizerische Verfassung, ebenso wie gegen die deutsche, die niederländische, die italienische, fanzösische, kurz gegen alle Verfassungen, welche die Menschenrechte integriert haben.

    Die negative Religionsfreiheit (Freiheit von Religionszwang) gehört selbstverständlich auch zum Grundrecht der Religionsfreiheit in der deutschen Verfassung Art. 4 GG), auch wenn es da nicht ausdrücklich steht. Das wird von niemandem bestritten, der sich in der Materie halbwegs auskennt.

    Ein deutscher Verfassungsrichter hat inzwischen die Verfassungswidrigkeit des Islams öffentlich behauptet.

    siehe PI-Artikel:

    http://www.pi-news.net/2009/10/richter-in-nrw-wagt-warnung-vor-dem-islam/

    Ein wenig ausführlicher wird hier die Verfassungswidrigkeit des Islams erläutert:
    http://www.evangelium.de/1017.0.html

  12. Der Islam widerspricht dem Geist westeuropäischer Verfassungen, das ist wohl klar. Das Problem an obiger Argumentation liegt aber nun darin, dass Grundrechte immer nur gegen den Staat, nicht aber gegen religiöse, weltanschauliche oder gesellschaftliche Gruppierungen einklagbar sind.

    Der logische Ansatzpunkt liegt also darin, den Staat seiner Fürsorgepflicht zu ermahnen, wenn Bürger islamischen Glaubens, die ihrer Religion abschwören wollen, vom Islam mit dem Tode bedroht werden. Die islamischen Verbände werden sich hier aus ihrer Verantwortung herauswinden und sagen, sie seien für die zitierte Fatwa nicht verantwortlich. Das ist auch so eine islamische Taktik, dass in Ermangelung einer allgemein anerkannten Hierarchie im Zweifelsfall keine islamische Instanz letztverantwortlich ist, aber alle Leidtragenden dennoch davon betroffen sind.

  13. Der Islam verstößt gegen die Schweizer Verfassung, das ist glasklar.

    ist doch jedem hier klar.

    bitte sagt das mal den politisch verantwortlichen.

  14. Orianus.
    Das Tötungsgebot für Glaubensabtrünnige kann man zwar nicht einwandfrei aus dem Koran herleiten; es findet sich aber in der Sunna (Berichte aus dem Leben Mohammeds). Auch Sunna und Hadithe gehören zu den Fundamenten des Islams, aus dem sich die Glaubensinhalte herleiten. Die zitierte Fatwa wiederholt nur das, was allgemeine Meinung in den verschiedenen Strömungen des Islams ist.

  15. @11

    Absolute Übereinstimmung.

    @16

    Das braucht man den politisch Verantwortlichen nicht zu sagen, das wissen die auch. Sie tun ABSICHTLICH nichts dagegen, weil ihnen die islamisierung NÜTZT.

    Und solange immer noch 80% der Wahlberechtigten Parteien wählen, die keinen sofortigen Immigrationsstopp fordern, wird hier NIEMALS etwas passieren. Merkel bekommt von den Bilderbergern gesagt, was zu tun ist und das macht sie dann. Hauptziel im Moment: den islam schützen und fördern, während Kritik an der islamisierung zu verfolgen ist.

  16. @ #9 A Prisn (10. Nov 2009 15:42)

    „Außerdem beleidigt der Islam den gesunden Menschenverstand und ist somit zu überwinden.“

    Angesichts dem Fanatismus und Hass, der Lüge und der Brutalität, die vom Islam ausgehen, wird irgendwann der gesunde Menschenverstand allein nicht mehr ausreichen. Zumal von der linken Gutmenschen-Mafia verstandesmäßig gegen die Islamisierung Europas momentan eh nicht viel zu erwarten ist.
    Siehe Forderung von claudia Roth und cem Özdemir nach Einbürgerung des religiösen Islam, also auch eine Gleichstellung mit den christlichen Kirchen.
    Was mich besonders daran ärgert ist die Befürchtung, dass sich dereinst Menschen wie claudia Roth das entstandene Chaos wahrscheinlich im Exil in Kuba anschauen und sich vor Freude über die gelungene Integratioinspolitik auf die Schenkel klopfen.

  17. @ #17 laboe (10. Nov 2009 16:16)

    Das Tötungsgebot für Glaubensabtrünnige kann man zwar nicht einwandfrei aus dem Koran herleiten …

    Lies bitte mal Sure 4 Verse 88 – 89 :

    „Und wenn sie sich (vom Islam) abwenden, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet;“

  18. A Prisn, danke für die Klarstellung!

    Ich habe mich da wohl zu unkritisch auf den oben zitierten Artikel aus dem „Evangeliumsnetz“ verlassen, wo es zu 4:88 f. heißt:

    Sure 4,88+89 spricht davon, daß „Heuchler“ bekämpft und getötet werden sollen, die allerdings wohl für die Muslime in Medina eine politische Gefahr darstellten.)

  19. @Faust84

    Ich glaube der Grundfehler liegt darin, den Islam als Religion anzuerkennen. Der Islam ist in erster Linie eine militante Sektenideologie. Sowas ist nicht nur das Grundgesetz geschützt.

  20. „No man shall be compelled to frequent or support any religious worship, place, or ministry whatsoever, nor shall be enforced, restrained, molested, or burthened in his body or goods, nor… otherwise suffer on account of his religious opinions or belief… All men shall be free to profess and by argument to maintain their opinions in matters of religion, and… the same shall in no wise diminish, enlarge, or affect their civil capacities.“Thomas Jefferson: Statute for Religious Freedom, 1779. ME 2:302, Papers 2:546

    Siehe auch:

    http://books.google.de/books?id=gtUKDfy8LeMC&printsec=frontcover#v=onepage&q=&f=false

  21. Der Islam ist schlimmer als Sientology und das ist auch verboten! Jetzt ist es aber Zeit den Islam genauso zu verbieten man muss es nur erkennen!

  22. #faust84 schrieb:
    Beweise, dass der Islam als Ideologie konträr zur Demokratie steht, sollten genug vorhanden sein. Jetzt muss nur noch die Religionsfreiheit definiert werden.
    z.B. auch, dass die Religionsfreiheit niemals über Schutzgesetzen von Lebewesen stehen darf wie z.B. Tierschutzgesetzen, welche ausgehebelt werden um Tiere zu schächten.
    ——————

    Ich glaube, hier sollten wir ansetzen, zB mit einer Petition oder einen Politiker um Unterstützung zur Durchsetzung/Antrag bitten.

    Grundtenor: Religionsfreiheit darf nicht über bestehenden Strafgesetzen stehen.Dabei sollte man gar nicht auf den Islam eingehen, sondern ganz allgemein schreiben, um keine Angriffsmöglichkeiten zu bieten. Denn wenn sowas abgelehnt wird, wär das ein richtig großer Skandal. Im besten Fall, wird gesagt, dass dies ja bereits praktiziert wird und dann kann man Gegenbeispiele anführen.

  23. wir sind doch nicht so einfaeltig, dass wir nicht wuessten: verfassungsanspruch und verfassungswirklichkeit sind zwei paar stiefel.
    und ein verfassungsmaessiges recht ist keinen pfifferling und keinen roten heller wert, wenn es den machthabern nicht oder nicht mehr in den kram passt. selbst wenn sie die rechtsordnung selbst geschaffen haben. ich erspare mir hier konkrete beispiele.
    und das ist beileibe keineswegs nur in der schweiz so. verfassungsartikel als muster ohne wert gibt es inzwischen auch im grundgesetz. nicht wahr frau herrman und herr sarrazin?

  24. Der Islam ist ganz einfach als eine Form von kollektiver bipolarer schizoaffektiver Psychose zu bezeichnen und zu markieren – man nannte diese Krankheit früher auch „Manie“!

    Maniker sind in der Regel während ihrer Phase keiner Kritik zugänglich, niemals würde sich ein Maniker kritisch mit sich selbst auseinandersetzen, wenn er den omnipotenten und megalomanen Rausch seiner Phase verspürt (für den zivilisierte Menschen viel Geld ausgeben müssen, wenn sie sich Drogen beschaffen möchten, die dieses überirdische Gefühl der Allmacht versprechen!)!

    Ganz profan: Der Islam ist eine schwere Krankheit!

  25. Dieses juristische Argument taugt für sich genommen nicht viel. Die Schweizer Moslemverbände sind sicherlich flexibel genug, um sich in der Schweiz gegen die Tötung von Apostaten aufzurufen und, wenn nötig, eine solche Praxis, sofern sie in einzelnen Familien stattfindet, als unislamisch zu brandmarken. Das genügt denjenigen, die derzeit befugt sind, die Verfassung auszulegen.

    Die viel wichtigere Frage ist, ob das heilige Buch einer fraglichen Religion die Gewähr dafür bietet, dass diese Religion sich auch dann, wenn sie mehr als 50% oder 70% der Bevölkerung hinter sich hat, Gewähr für die Aufrechterhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bietet.

    Wenn diese Frage derzeit nicht gestellt wird, dann liegt das daran, dass der Wille dazu nicht vorhanden ist. Das könnte man in der Schweiz vielleicht durch ein Volksbegehren ändern.

    Das BVerfG formuliert die Anforderungen an Religionen wie folgt:

    Eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV), muss rechtstreu sein. … b) Sie muss außerdem die Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Verfassungsprinzipien, die dem staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes nicht gefährdet.

    Aber auch dieses Denken hilft nicht weiter, wenn es nicht mit einer Aufklärungs- und Gesetzgebungskampagne verbunden wird. Ein Minarettverbot ist leider nichts halbes und nichts ganzes.

  26. Als cih vor 12 Jahren Deutschland zum 2 Mal besucht habe und eine Promenade durch die Hauptstrasse von München gemacht habe, habe ich mich schon damals gewundert, wieviele Türken der Strasse entlang spazieren. Dass es so weit gehn wird, hätte ich nicht einmal gewagt, mir vorzustellen. Angesichts der zunehmneden Zahl der gebauten Moscheen in Europa, frage ich mich, ob es noch zu schaffen ist, den Isalm vom europäischen Boden wegzufegen?

  27. Oh?

    Ja, kann man die nächste Volksabstimmung nicht gleich bezüglich eines Islamverbots anleiern?

    Klingt sehr attraktiv. Das paßt m.E. auch recht gut zum Entislamifizierungskonzept, welches ja auch einen echten grundgesetzkonformen Ausweg aus der Misere bietet

  28. #32 Schweizerlein (10. Nov 2009 22:49)

    Unsere ist auch hübsch. 😉

    Nur habt ihr Eidgenossen das gleiche Problem wie wir Deutschen, wie die Briten und wie alle anderen in Europa:

    Die Politik und Justiz kümmert sich nicht drum, dass die bestehenden Gesetze eingehalten und durchgesetzt werden.
    Der Islam ist Sakrosankt, warum auch immer.

    Zum Beispiel regelt das deutsche Ausländerrecht, genau, für welche Verurteilungen ein Mensch mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit ausgewiesen werden MUSS.

    Was macht unsere glorreiche Justiz? Verurteilt über 20 Jährige nach Jugendstrafrecht und verhängt geradezu inflationär Bewährungsstrafen.
    Und das derart offensichtlich nur, wenn der Täter MOHAMMEDANISCHER Ausländer ist, dass die Rechtsbeugung klar zu erkennen ist.
    Aber auch dagegen wird nicht ermittelt, bisherige Anzeigen gegen Richter und Staatsanwälte verliefen im Sande.
    Nicht- Mohammedaner oder gar Deutsche bekommen kräftig was ab, Sven G. ist nur ein Beispiel.

    Die kleinen schweizer Asozialen, die in München auf Prügeltour waren, werden von unserer Justiz kräftig auf den Arsch bekommen.
    Klar, da war nur ein Albaner dabei, der Rest sind echte Schweizer.

    Gebt ihr bitte euren Politidioten bei der Minarettfrage ordentlich was zum Denken.
    :mrgreen:

  29. #17 laboe: „Das Tötungsgebot für Glaubensabtrünnige kann man zwar nicht einwandfrei aus dem Koran herleiten.“
    Zitat (http://www.ead.de/fileadmin/daten/dokumente/arbeitskreis_islam/09_Abfall_vom_Islam_nach_Koran_und_Sharia.pdf):
    „Der Koran greift den Abfall vom Glauben an mehreren Stellen auf: ‚Und wenn sie sich abwenden, dann greift sie und tötet sie, wo immer ihr sie findet, und nehmt euch niemand von ihnen zum Freund oder Helfer!‘ (4,89). Dieser Vers wurde als unmittelbare Anweisung zur Behandlung von Apostaten (Ab- gefallenen) aufgefaßt und die Todesstrafe als eigentliches Strafmaß für Apostasie festgesetzt. Der berühmte, zur Apostasiefrage häufig zitierte Kairoer Theologe Muhammad Abû Zahra (1898-1974) spricht von drei Fällen, in denen über einen Muslim die Todesstrafe verhängt werden darf: bei Apostasie, bei Unzucht nach rechtlich gültiger Eheschließung und bei Mord, der keine Blutrache ist.“
    Und noch ein paar Hinweise:
    http://www.igfm.de/Wenn-Muslime-Christen-werden-Glaubensabfall-und-Todesstrafe-im.466.0.html
    http://www.igfm.de/?id=466
    http://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam
    http://wiki.rpi-virtuell.net/index.php/Islam-Glaubensabfall_(Materialsammlung)
    http://bernd_pfromm.tripod.com/verf.pdf
    http://zoelibat.blogspot.com/2009/08/austritt-aus-dem-islam.html
    http://www.ead.de/fileadmin/daten/dokumente/arbeitskreis_islam/09_Abfall_vom_Islam_nach_Koran_und_Sharia.pdf
    http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1570
    http://www.pi-news.net/2009/09/abfall-vom-islam-ist-landesverrat/comment-page-2/?wpc=dlc#comment-753032
    http://www.youtube.com/watch?v=gMwZ8_YKc5E&feature=player_embedded#t=142

    Nicht die Muslime sind das Problem, sondern der Koran – er ist ein bösartiges, totalitäres Machwerk, das genau so verboten werden muss wie Hitler’s Mein Kampf.

  30. Ergaenzend zu #29:

    Laut islamischem Recht ist es erlaubt, Unglaeubige (also alle die nicht dem Islam angehoeren) zu missachten, zu beluegen und zu betruegen solange es der eigenen Sache, oder dazu dient, den Islam zu verbreiten.

  31. Schön wäre es, wenn die Schweiz diesen Verfassungsartikel auch bei den mehr als 22 (zweiundzwanzig) % „Einwanderern“ durchsetzen würde…

    Aber da werden sicher wieder „wirtschaftliche“ Gründe dagegen sprechen! 22% Ausländer müssen ja auch verpflegt und psychologisch bzw. sozial betreut werden. Ein gefundenes Fressen für (vor allem) linke und rechte Soziologen/Sozialarbeiter/Psychologen und andere Wirtschaftsführer! Es ist im Prinzip alles so leicht durchschaubar. Fürs Geld sind die Schweizer nun offenbar bereit, gar ihre bisher so hochgehaltene (Religions)Freiheit zu opfern…

    http://aaronedition.ch/4653.html
    http://www.aaronedition.ch/Bad_News_Inhalt.htm

  32. Gegen welche verfassung verstösst denn der koran nicht?

    Doch nur gegen sich selbst als staatsdoktrin samt scharia.

    Nicht mal
    Theo Retisch
    wird auch nur einen millimeterbreit von den sog. lehren des pädophilen mohammed abgewichen.

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