Opfer ihres muslimischen Ex-Freundes: Nicole B.Mit 36 Messerstichen (!) metzelte der 41-jährige Suat G. seine Ex-Freundin nieder, nachdem er die Scheibe des Autos eingeschlagen hatte, in dem sich Nicole B. angsterfüllt eingeschlossen hatte (PI berichtete). Gestern wurde das Plädoyer der Staatsanwaltschaft gehalten. Die geht nicht mehr von Mord, sondern voller Verständnis für den als Gewalttäter bekannten Killer von „Totschlag“ aus und forderte neun Jahre.

Vielleicht hatte Suat ja nur den Dialog gesucht und spontan zugestochen, als Nicole sich weigerte… Das Hamburger Abendblatt berichtet:

Im Prozess um den sogenannten Parkhausmord von Hamburg haben Staatsanwalt und Verteidiger am Montag auf eine langjährige Haftstrafe wegen Totschlags plädiert. In dem Verfahren vor dem Landgericht muss sich der 41-Jähriger Suat G. verantworten, weil er seine gleichaltrige Ex-Freundin Nicole B. Anfang März in einem Parkhaus im Stadtteil Othmarschen brutal mit 36 Messerstichen getötet haben soll.

Das Verbrechen war ursprünglich als kaltblütiger Eifersuchtsmord angeklagt, den der Mann angeblich aus Wut über die Trennung beging. Ebenso wie die Anwälte des geständigen Angeklagten, der die Tat in seinem Schlusswort vor Gericht erneut bedauerte, bezweifelte auch der Staatsanwalt dies nach der Beweisaufnahme jedoch. Der Mann habe die Tötung seiner früheren Partnerin wohl doch nicht geplant, sagte der Anklagevertreter. Er forderte neun Jahre Haft. Einer der Anwälte plädierte für etwa acht Jahre Gefängnis. Das Urteil gegen den großen 41-Jährigen mit schütterem Haar soll an diesem Freitag fallen.

Eines der Motive des Angeklagten habe sicher in dessen „extremer Eifersucht“ gelegen, sagte der Staatsanwalt in einem nachdenklichen, um eine differenzierte Wertung der Vorgänge bemühten Plädoyer. Er beschrieb den 41-Jährigen als aggressiven, aufbrausenden Menschen, der während der vorangegangenen dreijährigen Beziehung teils auch versucht habe, das Leben seiner Ex-Freundin zu kontrollieren. Auch sei die Tat seiner Meinung eventuell nicht frei von einer gewissen „Vergeltungstendenz“. Solche niederen Mordmotive seinen in der Summe aber anscheinend nicht ausschlaggebend, betonte er unter Berufung auf die Ergebnisse der psychiatrischen Untersuchung des Angeklagten.

Demnach habe der Mann große ungelöste psychische Probleme gehabt und sei emotional zutiefst abhängig von seiner Ex-Partnerin gewesen, mit der er in einer sehr „ambivalenten Beziehung“ mit vielen Phasen der Trennung und Versöhnung zusammengelebt habe. Die Angst vor dem endgültigen Verlassenwerden habe bei dem Treffen im Parkhaus wohl entscheidend mit dazu geführt, dass er im Zustand stark verminderter Schuldfähigkeit ungeplant aus einem „Gefühl der Verzweiflung und Ausweglosigkeit“ tötete, womit eine Mordanklage hinfällig werde.

Nach Angaben des Staatsanwalts hatte der 41-Jährige die Frau in dem zu einem Fitnessstudio gehörenden Parkhaus abgepasst, in dem sie arbeitete. Neun Tage zuvor war ihm eine von ihr erwirkte Verfügung zugestellt worden, die sie beantragt hatte, nachdem er sie bei einem Gespräch über die Trennung in einem Café offenbar drangsalierte. Bei dem neuerlichen überraschenden Treffen im Parkhaus schloss sich die Frau demnach in ihrem Auto ein, woraufhin der Angeklagte dann eine Scheibe einschlug, die Tür öffnete und sie schließlich erstach.

War die Staatsanwaltschaft anfangs noch davon ausgegangen, dass der 41-Jährige bereits mit Mordabsichten in das Parkhaus ging, hielt sie es am Ende für plausibel, dass er zunächst tatsächlich nur ein weiteres Gespräch suchen wollte, was diese jedoch verweigerte.

In ähnlicher Weise betonten die Verteidiger des Angeklagten in ihren Plädoyers, dass es sich bei der Tat ihres Mandanten letztlich wohl am ehesten um eine „Tragödie“ im Rahmen einer komplizierten und widersprüchlichen menschlichen Liebesbeziehung gehandelt habe. Ihr Mandant sei emotional in geradezu existenzieller Weise von seiner Partnerin abhängig gewesen und habe sich mit dem Gedanken an eine endgültige Trennung nicht abfinden können, sagte einer von ihnen. Seine Gefühle habe er in dem Moment im Parkhaus nicht steuern können.

Man vergleiche dies mit dem Mord von Dresden, der von einem wegen Schizophrenie bekannten begangen wurde. Man stelle sich einmal vor, der Staatsanwalt hätte hier auf „Totschlag“ plädiert und von einer „Tragödie“ gesprochen, weil der Mörder den Anblick des Kopftuchs nun einmal nicht ertragen konnte. Und der Messerstecher habe eben sein Gefühl nicht steuern können…

(Spürnasen: Florian G., Roland, Klandestina und Mokkafreund)

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167 KOMMENTARE

  1. Er beschrieb den 41-Jährigen als aggressiven, aufbrausenden Menschen

    Tja, genau das Gleiche wurde auch über den Dresdner Gerichtssaalmörder gesagt. Glück für Suat G., dass er selbst Moslem ist. Sonst wäre lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung wahrscheinlich gewesen.

  2. Bei Ulfkottes „Bürgerkrieg“ bin ich gerade bei den Passagen, wo genau diese Ungleichbehandlung von Deutschen und Moslems vor Gericht beschrieben wird.

    Da ich emotional in geradezu existenzieller Weise von einer gerechten Justiz abhängig bin und mich mit dem Gedanken an eine endgültige Trennung davon nicht abfinden kann, fürchte ich, dass ich eines Tages meine Gefühle nicht mehr steuern kann.

    @VS: Das war ironisch gemeint!!! Ich besitze durch abendländische Erziehung und Lektüre von Indianderromanen eine gesicherte und weitreichende Selbstbeherrschung und würde einen Messerstecher sogar darauf hinweisen, dass er sich mit seinem Messer selber verletzen könnte, wenn er mich angreift und ich auf den dummen triebhaften Gedanken der Notwehr kommen sollte.
    Nicht dass nachher die GSG9 ankommt.

  3. Der äyptische Botschafter in Dresden:

    „Wir haben die Höchststrafe gefordert
    wir haben die Höchststrafe erhalten.“

    Und in Hamburg sind sich Staatsanwalt und Verteidiger in der nachsichtigen Beurteilung des Mörders einig ?

    Herr, laß endlich mal Gerechtigkeit regnen und zieh die Burschen an der Nase. Sonst zahle ich wirklich keine Kirchensteuer mehr….

  4. Ich schreibe lieber nichts dazu,
    sonst ergeht es mir wie

    #1 anorionil (17. Nov 2009 10:30)
    gelöscht wegen Menschenverachtung

  5. Mit 36 Messerstichen (!) metzelte der 41-jährige Suat G. seine Ex-Freundin nieder, nachdem er die Scheibe des Autos eingeschlagen hatte, in dem sich Nicole B. angsterfüllt eingeschlossen hatte.

    § 211 Mord

    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

    (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

    Und diese Kriterien sind also nach Ansicht des Herren Staatsanwalts nicht erfüllt? Interessant.

  6. 6 Will Malecken

    Naja, vielleicht hat er ja zu seiner Verteidigung vogebracht: „Sie ist mir ins Messer gefallen – und das 36 mal“ 😉

  7. Man kann den Fall nicht wirklich mit Dresden vergleichen. Denn hätte Nicole ein Kopftuch getragen, wäre es ein „Ehrenmord“ und ein solcher wird von unseren Gerichten ja auch mit größter Milde geahndet.
    So oder so drohte dem Mörder in Deuschland nie die Höchststrafe, dafür sorgt unsere Zweiklassenjustiz dann schon mit allen ihr möglichen Mitteln.

  8. Wo sind hier die Demonstrationen, das wütende Gekeife, die Plakate, die Fotos der Ermordeten? Wo sind die Interviews von Al-Jaseera und dem iranischen Hetzsender PressTV? Wo sind die aufgeblasenen Fernsehauftritte mit der grotek-lächerlichen Gestalt Pierre Vogel?
    Ist etwa eine deutsche Europäerin weniger wert als eine ägyptisch-bekopftuchte Muslimah?

  9. #11 MatthiasW (17. Nov 2009 10:48)

    @#9 Onkel_M:

    Welchen Grund gibt es denn in einem zivilisierten Land mit einem Messer aus dem Haus zu gehen? Ich kenne keinen Grund!

    Ein Blick auf die Straße sagt mir, dass das hier kein zivilisiertes Land mehr ist, auch wenn sich noch Zivilisierte in ihm aufhalten. Und nur weil man ein Messer bei sich trägt, ist man doch nicht unzivilisiert oder gar ein Mörder, oder? Ein Messer ist nicht grundsätzlich eine Waffe, sondern ein Schneidwerkzeug und die Wegnahme dessselben durch den Staat ist Entmachtung des Volkes.

  10. Offensichtlich hat ein Opfer nur Anspruch auf ein gerechtes Urteil, wenn der Täter nicht SUAT heisst…

    Und während in Dresden der Staatsanwalt den Angeklagten beschimpfte, wurde Suat ja in diesem Fall so verständnisvoll vom Staatsanwalt in den Arm genommen, dass man kotzen könnte!!

  11. Aus der älteren Meldung:
    Der Türke ist bei der Polizei als Gewalttäter bekannt. Acht Mal wurde der Mann seit 2006 aktenkundig.
    Da hat man schon ziemlich oft mal beide Augen zugedrückt. Solche Leute sind tickende Zeitbomben, bei denen jeder Umgang lebensgefährlich sein kann. Diese Fälle sollten betroffenen Frauen viel stärker als Mahnung dienen, mit größtmöglicher Vorsicht in Beziehungen mit solchen Typen zu gehen. Frauenberatungsstellen sollten in Zukunft konsequent auf die Problematik dieser „bi-kulturellen“ Verbindungen hinweisen. Solange dies aus PC nicht geht, bleibt nur die Information durch PI und ähnliche Stellen.

  12. Wieso die Leute nicht schon längst Selbstjustiz üben, jedenfalls die Biodeutschen, ist mir schleierhaft. Auf die konventionelle Weise werden die Opfer doch ohnehin nur gedemütigt und auf übelste Weise vorgeführt, während die Täter gebauchpinselt werden.
    Es ist abstoßend!

  13. Ich habe IMMER ein Messer dabei ! http://www.messer-werkzeuge.de/

    Das Begehungsmittel ist doch völlig egal! Die Tatsache, dass der Mörder hier mit Verständnis überhäuft wird (was trennt sich diese unsensible Frau auch einfach so von ihm und besteht auf ihrem eigenen, selbstbestimmten Leben) – das ist der Skandal! Und offensichtlich werden an einen SUAT andere Maßstäbe angelegt als an einen ALEX W.

  14. #6 Will Malecken (17. Nov 2009 10:42)

    36(!) Messerstiche!

    Und so jemand darf nochmal raus!? Unfassbar!

    Dem stimme ich voll und ganz zu. Mir wird speiübel, wenn ich mir tatsächlich vor Augen halte, dass es tatsächlich Leute gibt, die für diese Tat Verständnis aufbringen wollen. Hallo!?! Sonst noch bei Trost? Das war eine bestialische Tat. Falls da von pychischen Problemen gefaselt wird, dann erst Recht lebenslänglich!!!

  15. Es ist wirklich eine Schande! Man kann dazu nichts mehr sagen. Ich hoffe nur, dass es wirklich eine bessere Welt nach dem Tod gibt, denn diese ist so abartig, dass man sich eigentlich nur noch mit Alkohol, Drogen und Pornos begügen kann. Die Menschlichkeit wurde verschenkt. Wozu soll man diese Welt noch retten? Für unsere Kinder? Keine Chance. Die werden kaltblütig getrieben und ermordet, wenn wir sie denn in diese Welt bumsen.

  16. Der Russlanddeutsche ist doch nach dem Mord an der Ägypterin zu Lebenslang und Sicherheitsverwahrung verurteilt worden, OBWOHL ER SCHIZOPHREN IST. Hier wird ein geistig gesunder Mensch, der seine Freundin abschlachtet, zu 9 Jahren Haft verurteilt. Das kann man wirklich nicht mehr ertragen. Es wird langsam Zeit, Deutschland zu verlassen. Weg, einfach weg.

  17. dann ist es immer geplanter Mord

    Wie oft noch, Mord hat nichts damit zu tun obs geplant war oder nicht. Auch wenn die Zeitung das einem Anwalt in den Mund gelegt hat. Da gibts niedere Beweggründe, grausam, gemeingefährliche Mittel und noch einiges andere. siehe #10 Plondfair

  18. Hier wird ein geistig gesunder Mensch

    Das ist hoffentlich nicht dein Ernst, so jemand als geistig gesund zu bezeichnen.

  19. Ein Bundeswehr-Major mit Namen Malik Nidal Hasan, der in Munster 13 Kameraden erschossen hätte, würde bei unserer Gerichtsbarkeit wohl in allen Punkten freigesprochen werden.

  20. @ #19 Roland (17. Nov 2009 11:00)

    Ich habe IMMER ein Messer dabei !

    Wollen wir doch lieber mal politisch-korrekte Aussagen machen:

    Messer gibts nicht!
    Du meinst wohl einen „De-Eskalator“ – damit kann man bei einem „verunglückten Meinungsaustausch“ schnell „deeskalierend eingreifen„.

    Dabei benutzt man die Handlung eines „Warnstichs“ und eines „Verbotsirrtums„,
    denn diese Begriffe wurde schon vor Gericht erfolgreich als Entschuldigung gelten gelassen.

    (Argumentation: aus „religiösen Gründen“ weiß man nicht, daß ein „harmloser Warnstich“ in „bester deeskalierender Absicht“ „unvorhersehbare Nebenwirkungen“ zeigen kann, so daß es „purer Rassismus“ wäre, deswegen „abgeurteilt“ zu werden)

    Bitte beachte die Begriffe in Anführungszeichen! Diese enthalten alle eine moralisch-vorgeprägte Grundwertung!

  21. Übrigens kommt er bei guter Führung voraussichtlich nach Verbüßung von 2/3 der Strafe auf freien Fuß…

  22. Multikulturalismus, politische Staatsdoktrin, stellt an MigrantInnen keinerlei Anforderungen, Hartz IV wird gestellt und kulturelle Gewaltneigung kaum geahndet.

  23. Wenn man das liest, kann man sagen, das Strafrecht bietet deutschen Frauen kaum noch Schutz vor muslimischer Gewalt. Es fällt eben die Strafe als Abschreckung weg. Die Konsequenzen, die ein Mohammedaner fürchten muss, selbst wenn er eine Deutsche ermordet, sind lächerlich.

    Unsere Strafjustiz passt sich so immer mehr der Scharia an, nach der es einem Mohammedaner erlaubt ist, eine Nichtallahgläubige zu töten. Es ist einfach so, wenn ein Innenminister schon sagt, der Islam sei ein Teil Deutschlands, dann wird dadurch die Scharia legitimiert.

  24. @ #24 uli12us (17. Nov 2009 11:10)

    Das ist hoffentlich nicht dein Ernst, so jemand als geistig gesund zu bezeichnen.

    Was wäre die Alternative dazu? die Bezeichnung „geistig krank“ ??

    Damit wären wir wieder bei Rassismus und Fremdenfeindlichkeit: das „geistige“ dieses Täters ist nämlich der Islam;

    Wenn du jetzt sagst, der Täter hier ist geistig krank, dann sagst du automatisch:
    Islam ist eine Geisteskrankheit!

    Und das wird vor Gericht als Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gewertet. Und nur gerichtliches ist von Bedeutung.

  25. Da ich kein Moslem bin, gelten die Konstrukte von Warnstich und Verbotsirrtum vor deutschen Gerichten nicht für mich.
    Vermutlich würde ich selbst bei glasklarer Notwehrlage ebenso enden wie Sven G.

    Trotzdem lasse ich mir nicht verbieten, einen Apfel zu schälen oder eine Verpackung aufzuschneiden – und verbitte mir, mich mit frauenschlagenden, frauenmordenden und unkontrolliert gewalttätigen Importen wie Suat auf eine Stufe zu stellen: das würde die Justiz auch nicht machen, dort stehen nämlich solche Leute offensichtlich ÜBER „Normalos“ wie mir

  26. http://www.taz.de/regional/nord/hamburg/artikel/1/zu-wenig-mordmerkmale/

    Welch eine Begründung die Tat zu verharmlosen.

    Unten im Text:
    Die Angst vor der endgültigen Trennung habe entscheidend mit dazu geführt, dass G. im Zustand stark verminderter Schuldfähigkeit ungeplant aus einem „Gefühl der Verzweiflung und Ausweglosigkeit“ getötet habe, womit eine Mordanklage hinfällig werde. Das Urteil wird für Freitag erwartet.

    Ich habe Angst meinen Besitz zu verlieren,dann mach ich meinen Besitz kaputt.
    Nur noch zum Speien,diese Schwarzkittel.
    Ich habe auch gerade ein „Gefühl“ ,über das darf ich nicht einmal in der Öffentlichkeit reden.
    Plemm-Plemm-Land

  27. Vor dem Gericht ist jeder gleich- oder doch nicht ? Da gab es bereits milde Urteile für Muslime. Für diesen Mord mit 36 (!!!!) Messerstichen kann der Täter doch nicht nur 9 Jahre bekommen. Für Mord gibt es lebenslänglich. Wenn man das liest, tut das schon weh. Recht muss Recht bleiben. Hier ist von unserer Justiz und Polizei Konsequenz gefordert. Wo soll das sonst enden ?

  28. #1 #5
    Hallo PI, hatte den Kommentar von #1 nur ganz vage in erinnerung, meine aber das er sein unverständnis gegenüber frauen geäußert hat, die sich mit menschen eines gewissen kulturkreises einlassen. Habe selbst im bekannten-, freundes- und kollegenkreis frauen die moslemische partner haben oder hatten. Die trefferquote auf die schnauze zu fallen oder zu bekommen liegt bei sensationellen 100%. Gebe euch selbstverständlich recht, menschenverachtung ist verabscheuungswürdig. Jede frau, so auch Nicole hat oder hatte die chance sich zu informieren, deswegen mein hinweis auf http://www.ehrenmord.de und http://www.1001geschichte.de
    Gruß Michael 🙂

  29. klar doch, als Moslem hat der das Messer sicher immer zum knoblauchschälen dabei….

    ach so, wenn jemand mit mir nicht sprechen will, kann ich ihn abschlachten, emmotional….mit 36 Messerstichen!

    Ägypter bringt deutsche Frau um, wirft sie in Sickergrube, bedeckt sie mit Betonplatten und entführt Kind nach Ägypten… wo sind die moslemischen Demonstranten in Ägypten und in Deutschland??

    Ach ja, bestimmt emmotional abhängig von seiner Frau, ich würde auf Freispruch plädieren, nicht zurechnungsfähig..

  30. #2 MatthiasW (17. Nov 2009 10:31)

    Wenn jemand mit dem Messer aus dem Haus geht und dann jemanden tötet, dann ist es immer geplanter Mord.

    Das ist der Standpunkt eines Staatsanwalts, der Anklage wegen Mordes erhoben hat. Es ist noch nicht das Urteil.

    Dessen ungeachtet kann ich solche Frauen nicht verstehen, die sich immer und immer wieder mit solchen Typen einlassen. Sie scheinen geradezu um Mißhandlung oder Mord zu betteln.

    Wir mollten langsam das „Feindrecht“ einführen, wonach solche Schätzchen als Feinde unserer Gesellschaft und damit weder sozialisierbar noch resozialisierbar eingestuft werden. Schritt Zwei: Im GG wird folgende Änderung vorgenommen:

    Art. 102: Ersatzlos gestrichen.

    Und dann: Adios:

    http://www.youtube.com/watch?v=Xm9EZw6bcLc&feature=related

    http://www.youtube.com/watch?v=6hvL0ZSixHQ&NR=1

  31. Es tut mir leid, dass ich hier in D den Sauerstoff der Muslime verbrauche. Bitte habt Gnade mit mir! Claudia Roth: Danke für Dein Engagement für eine bessere Welt. Wir bewundern deinen Mut und deine Gerechtigkeit. Bitte Claudia, vergib uns unsere Sünden. Wir sind nun gehorsam. Claudia, in dieser schrecklichen Welt, brauchen wir ein helles Licht wie dich. Bitte befreie uns von allem Guten, nimm uns die Bildung, nimm uns die Meinungsfreiheit, züchtige die deutschen Frauen, nimm uns die deutsche Sprache, nimm uns den Weihnachtsmann und den Osterhasen und bereichere uns mit deiner allwissenden Gerechtigkeit und deiner grenzenlosen geistigen Erhabenheit. Wir brauchen, die Claudia. Wir danken dir. LASS DICH DOCH MAL VON EINEM TÜRKEN FICKEN, WENN DU SIE SO BEWUNDERST. VIELLEICHT GEHT ES DIR DANN BESSER, WENN DU ES ENDLICH GESCHAFFT HAST.

  32. Ich schreibe lieber nichts dazu,
    sonst ergeht es mir wie

    #1 anorionil (17. Nov 2009 10:30)
    gelöscht wegen Menschenverachtung

    trotz allem bin ich der meinung das dieses schwein bis zu seinem erbärmlichen ende im gefängnis dunsten muß!

  33. Das mit dem mitgeführten Messer ist bei der strafrechtlichen Bewertung von Bedeutung. Wenn man dem Täter nachweisen kann, dass er das Messer mit sich führte, weil er den Mord plante, scheidet Totschlag aus Affekt aus. Bei dem Türken denkt wohl das Gericht, ein Messer gehöre zur Grundausstattung eines Mohammdaners, bei Alex sah das Gericht in der Tatsache, dass er ein Messer mit sich führte, einen Beleg dafür, dass er den Mord plane.

    Bitte korrigiert mich, ich bin kein Jurist.

  34. In solchen Fällen sollte ausschließlich das LEX Talionis zur Anwendung kommen.
    Ich kann diese ganze Scheiße von wegen Unschuldsvermutung, rechtsstaatlicher Verfahrensweise etc. nicht mehr hören.
    Die lachen sich doch kaputt über uns.
    Und genauso wütend machen mich inzwischen diese selbsternannten Gralshüter der „Rechtsstaatlichkeit.Nichts als leeres Geschwafel.
    Bei einer so eindeutigen Sachlage sollte man anders handeln.

  35. Dieses Jahr ist in Hessen ein Werbeagent zu 11,5 Jahren verurteilt worden weil er Provisionen im zweistelligen Millionenbereich unterschlagen hat. Geschädigt war eigentlich niemand, weil es war niemandem aufgefallen und es fühlte sich auch niemand geschädigt. Ich meine das Finanzamt war der Auslöser, dass die Sache aufflog. Frage mich ernsthaft wie man zu solch unterschiedlicher Rechtsprechung kommt.

  36. Diese 68er-Justiz ist ein Skandal.
    Sie entspricht in ihren Auswirkungen auf die Gerechtigkeit der NS-Justiz unter Freisler.

    Es wird Zeit, dass die Geschichte der 68er-Ideologie historisch, politisch, philosophisch und fianal auch juristisch aufgearbeitet wird.

    Die 68er begingen und begehen eindeutig Verbrechen am Deutschen volk.
    Sie begehen mit ihrem Europawahn ihrer Multikultipolitik und ihrer Beugung des Rechts, eindeutig Hochverrat.

    Wenn niemand die Verbrechen der 68er-Sozialisten aufarbeiten will, dann muss dieses in Blogs wie PI geschehen.

    Das Urteil gegen diesen bestialischen Menschenschlachter ist ein politischer und juristischer Skandal, der eines Tages den Richter selbst vor Gericht bringen muss.

  37. Email: Poststelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de :

    Lebenslaenglich fuer einen Russlanddeutschen, der eine Moslemin ersticht – 9 Jahre fuer Moslems, die Deutsche niedermetzeln? DAS ist doch mal Gerechtigkeit!

    „Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!“
    Carl Theodor Körner

    Aber – so schlimm es klingt und so sehr ich auch das Opfer und die Angehoerigen bemitleide – ES MUSS NOCH VIEL MEHR UND OEFTER SO ETWAS PASSIEREN – leider!

  38. PI Gruppen sollten einige Morde als Aktionstage nutzen und demonstrieren. Bessere und anschaulichere Möglichkeiten kann man nicht finden.

  39. Das Traurige an der Angelegenheit ist, daß selbst die Gefängnisstrafe keine wirkliche ist. Dort treffen sich alle Rauschgifthändler, Schläger, Totschläger, Mörder und Ehrenmörder dieses Kulturkreises wieder und bauen ihre eigene Hierarchie innerhalb ihrer Ehrengesellschaft auf, drangsalieren Strafgefangene anderer Kulturkreise und machen hinter Gittern ihre Geschäftchen. Dort werden auch gleich die geschäftlichen Grundlagen für das Leben nach dem Knast gelegt. Ein Ehrenmörder wie dieser hier genießt im Gefängnis größten Respekt für seine Tat. Nach vier Jahren verläßt er das Gefängnis unter Schulterklopfen und mit vielen, neuen, guten Freunden… ääähm… Brüdern!

  40. Wer weiß, welche Regierung oder welcher Verband hier gefordert hat, den Mörder möglichst lasch zu bestrafen? So wie im Dresdenfall, diesmal nur zugunsten des Täters!

    Wer hat diesen Mann auf die Straße gelassen, nachdem er so oft auffällig geworden ist? Schande über diesen Richter, Gutachter, Beamten oder sonstwie Verantwortlichen!

    Familienvater

  41. #22 Dean (17. Nov 2009 11:06)

    Hier wird ein geistig gesunder Mensch, der seine Freundin abschlachtet, zu 9 Jahren Haft verurteilt.blockquote>

    Wo steht das? Hier bei PI habe ich nur etwas vom Plädoyer des Staatsanwalts gelesen und davon, daß am Freitag das Urteil verkündet wird. Bitte um Link zur Verurteilung!

  42. @# Umleitung:

    Plädoyer der Staatsanwaltschaft ist doch noch viel schlimmer. Der Staatsanwalt klagt an und fordert normalerweise immer die höhere Strafe als der Verteidiger. Dumpfbacke!

  43. #43 rabbit

    Sehr gute Idee, man könnte die Todestage zum Anlass nehmen darauf aufmerksam zu machen.
    Weil „Einzelfälle“ gibt es ja genug, Leider.

  44. Das ist wirklich unglaublich, wenn es wirklich so ist wie dargestellt. Für die Unterscheidung von Mord und Totschlag kommt es gar nicht darauf an, ob die Tat geplant war. Wenn (vorsätzliche) Tötung und mindestens eines der sieben Mordmekmale vorliegt, ist es eben ein Mord, egal wann sich der Täter zur Tat entschloß. Das müßte ein Staatsanwalt nun wirklich wissen. Interessanterweise scheint das mitgeführte Messer kein Indiz für die Mordabsicht zu sein – unterstellt man Türken, immer eins dabei zu haben? Man kann ganz sicher sein: wäre Täter Deutscher und Opfer Türkin – der Täter würde wegen Mord verurteilt.

  45. hab grad einfach nur noch einen riesen Kotzreiz!

    Fakt: Selbstbehauptungskurs bei der Polzei Bochum….
    30 Teilnehmerinnen – 28 negative Erfahrungen
    (Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigen, Körperverletzung, Bedrohung, Raub, Erpressung)
    …. na von welcher Volksgruppe wurde da wohl gesprochen….
    um es klar zu sagen Muslime… unsere ach so friedlichen und netten Migranten von nebenan…

    Steht auf und zeigt Gesicht!

  46. PI:

    Vielleicht hatte Suat ja nur den Dialog gesucht und spontan zugestochen, als Nicole sich weigerte…

    Eins habt Ihr vergessen.. das fehlt das Wörtchen „ungezielt“! Das ist wichtig, sonst kommt man nicht straffrei davon. Es muß spontan, durch fremde – die Tat tolerierende – kulturelle Hintergründe motiviert und ungezielt sein.

  47. Ja die Damen die sich mit solchen Ethnien einlassen:
    Sind das die Damen die ihren Kindern beibringen möchten,den Joghurtbecher mit Trinkwasser auswaschen zu wollen ,um ihn anschließend in eine Ökotonne zu entsorgen?

    Oder die Damen, die von Lars-Björn-Thorben den
    angepassten „Sitzpissern“ die Schnautze voll haben?

    Schon nach kurzer Zeit muß etwas wildes,ungezähmtes dem „Weichei“Platz machen.
    Ja da braucht die ökologisch denkende Frau
    einen Murat.
    Wenn die Damen darauf angesprochen werden:“Mein Murat ist aber ganz anders…..der tut so etwas nicht.

    Mein Mitleid mit Damen ,die sich mit solchen
    verohten Lebewesen einlassen hält sich in sehr engen Grenzen.

  48. #14 topcruiser

    — du bist vielleicht lustig!

    Solche „Solidaritätsbekundungen“ würde nur dann stattfinden, wenn die „Zeitgeistpest“ der BRD-Meinungsmafia – die „political correctness“ – nicht angewendet werden würde.

    Wenn die gleichgeschalteten BRD-Medien – egal ob Presse/TV/Radion – mal Namen nennen würden, wäre es einfacher, sich WIRKLICH ein richtiges Bild zu machen.

  49. Er hat spontan seine Exfreundin im Parkhaus getroffen, danach hat er spontan die Autoscheibe eingeschlagen( was jetzt nicht sooo einfach ist), daraufhin hat er spontan die Tür geüöffnet und spontan 36mal zugestochen.
    Das kann doch mal passieren. Da muß man ein stückweit Verständnis haben.

  50. #17 johannwi (17. Nov 2009 10:57)

    Aus der älteren Meldung:
    Der Türke ist bei der Polizei als Gewalttäter bekannt. Acht Mal wurde der Mann seit 2006 aktenkundig.

    Jetzt bekommt der Mann, der Norman Bates klar in den Schatten stellt, 9 Jahre Haft und ist bei guter Führung nach 6 Jahren Krafttraining wieder frei. Dann steht er wieder vor uns an der Supermarktkasse und man muss hoffen, dass man ihn nicht mit dem Einkaufswagen berührt, denn sonst wird gleich gemessert.

    Einen herzlichen Dank an Claudia Roth und ihre linksgrünen Mittäter.

    P.S. Ihr müsst mal die 36 Messerstiche simulieren und ihr werdet feststellen, dass ein solcher Täter komplett weggeschlossen gehört – und zwar für alle Zeiten.

  51. Die Begründung zur Forderung der Staatsanwaltschaft, diesen Mord als Tötungsdelikt einzuornen ist total widersinnig. Man führt hier die Existenz eines Motives für den Mord an und sagt, wegen diesem Motiv sei das ein Tötungsdelikt. Dabei ist die Existenz eines Motives, Voraussetzung für die Einstufung als „Mord“. „Effekthandlungen“, spontane Überreaktionen kennzeichen „Tötungsdelikte“.

    Wenn hier ein Motiv als Begründung angeführt wird, kann es schlussendlich keinen Mord mehr geben, weil jeder Mordfall immer eine Begründung hat.

  52. Bei 50.000 Klicks auf PI und noch weniger bei anderen nicht-selbstzensierten Blogs, während die Presse und die MSM (u.a. wg. § 12 Pressekodex) die Tätergruppen verschweigen: man KANN nicht in der Bevölkerung das Wissen voraussetzen, was man bei PI-Lesern inzwischen voraussetzen kann, nämlich das Wissen um die Gefährlichkeit von Menschen, die islamisch sozialisiert wurden oder sind.
    Das Opfer Nicole hat viel zu spät und am eigenen Leib erfahren, dass sie bei der Wahl ihres Freundes eine sehr falsche Entscheidung getroffen hat. Sie hat den höchsten Preis bezahlt – jetzt spuckt der Staatsanwalt noch auf ihr Grab, da sollten PI-ler durch Schuldzuweisungen nicht mit einstimmen.

  53. In einem gerechten System muß der Opferschutz höher stehen als der Täterschutz, ungeachtet der Herkunft des Täters ODER des Opfers. .

    Ich habe aber nicht mehr den Eindruck, daß dies hierzulander der Fall ist.

    Eine feige politische Correctness und übertriebene Liberalität fördert meiner Meinung nach Verbrechen, anstatt Verbrechen einzudämmen.

    Jedenfalls bedanke ich mich bei PI für die unermüdliche Aufklärungsarbeit.

    DANKE !


  54. Gibts da keine Email Adresse an die man sich wenden kann ? Die des Richters oder des Gerichts ?

    Ich hätte gerne ein paar Antworten von diesen „gerechten“ Menschen.

  55. Im Parkhaus aufgelauert.
    Scheibe eingeschlagen.
    Messer dabei gehabt.
    36 mal zugestochen.

    Da findet die deutsche Justiz keinen Vorsatz?

    Die UN hat letztens völlig zu Recht die Türkei für ihre heimliche Akzeptanz von Ehrenmorden gerügt.
    Sie sollte sich langsam an Deutschland wenden.

  56. Gibt es da keine PI Gruppe ?

    Demonstriert vor dem Gericht !

    Transparente mit Zahlen von Deutschen erstochenen 2009 und 2008 / 07

  57. #56 Dean; nochmal, lies dir #10 Plondfair durch. Es ist vollkommen nebensächlich ob ein Motiv da ist und auch ob sowas geplant war.
    Ich seh da mindestens 2 Mordmerkmale, erstens grausam und zweitens mit gemeingefährlichen Mitteln, eventuell könnte sogar noch Mordlust wegen den 36 Stichen zutreffen.

    Mag ja durchaus sein, dass ein Messer als solches nicht unbedingt als gemeingefährlich angesehen wird, da es aber mittlerweile weitgehend verboten ist, eins mit sich zu führen und noch dazu in den Händen eines Moslems dürfte das allemal zutreffen.

  58. So sieht das Erziehungsstrafrecht aus, das uns Willy Brandt geschenkt hat und bis heute von Bosbach, Schäuble, Ströbele, Gabriel, Roth usw. verteidigt wird. Jede Forderung nach Änderung des Strafrechts wird sofort niedergebrüllt, auch von Seehofer!

  59. Bitte das Posting Nr.10 von plonfair nochmal lesen !! Dazu dann noch das hier:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Mord#Die_Rechtslage_in_Deutschland

    Das Motiv spielt hier eine Rolle – das Gericht bewertet u.a. die Motivation des Täters; bei „niederen Beweggründen“, d.h. sittlich auf unterster Stufe stehend, ist es Mord.

    Das verständnisvolle Geschwafel des Staatsanwalts zielt darauf ab, eben dieses Mordmerkmal NICHT anwenden zu müssen. Man vergleiche das mal mit der Argumentation im „Marwa“-Fall !!!

    Deutsche Gerichte haben sich allerdings schon lange davon verabschiedet, die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Strafe für Mord, die lebenslange Freiheitsstrafe, anzuwenden: gegen den Gesetzeswortlaut verhängen sie nun zeitlich begrenzte Strafen („Schuld“ daran ist übrigens wieder ein Moslem, der sogenannte „Türkische Onkel“ – Fall).

    Nunja, ein Urteil ist noch nicht gesprochen, das Gericht KANN über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgehen.

  60. Die Mohammedaner halten sich doch für die Herrenmenschen und unsere Justiz bestätigt dies mit solchen Strafmassen oder Urteilen.

    Als die Mohammedaner Spanien beherrschten und alle Christen und Juden unterdrückten, konnte ein Mohammeddaner einen Juden oder Christen töten, er war in „seinem Recht“.

    TÖTETE DAGEGEN EIN JUDE ODER CHRIST EINEN MOHAMMEDDANER, SO WURDE AUS RACHE DIE GANZE FAMILIE DES BETREFFENDEN GETÖTET.

    Wenn ich das Dresden Urteil mit dem Hamburger Strafantrag vergleiche, sind wir nicht weit von diesen Zuständen weg.

    Mata.moros

  61. Mord ist mittlerweile nur noch dann Mord, wenn der Mörder es vorher notariell beglaubigen lässt, dass er seine Frau/Freundin/Kind umbringen will!
    Die 36 Messerstiche waren ein Gesprächsangebot, dass seine Exfreundin nicht nur nicht verstanden, sondern sogar einfach abgelehnt hat, weil sie verstarb.
    Kontaktverbot zählt überhaupt nicht. Ich bekomme immer mehr den Eindruck einer Hampelmann Justiz.
    Ich spucke vor diesen Leuten aus.
    Für mich ist dass das wahre Pack.
    Sie könnten es besser wissen, wollen es abernicht.

    Alle, vor allem das Opfer ist schuldig.
    Nur der Täter ist natürlich nicht schuldig. Schließlich war die Frau sein Eigentum und mit Eigentum darf man bekanntlich machen was man will.
    Nach der Statistk hätte die Frau noch ca. 39 Jahre gelebt.
    Ein weiteres Mosaiksteinchen im Untergang Deutschlands!
    Also: WEITER so Deutschland!
    Z1

  62. aus einem „Gefühl der Verzweiflung und Ausweglosigkeit“ tötete

    Da steht es doch! Ganz klar! Notwehr, sonst hätte die Partnerin ihn noch verlassen!

    Ergo: Freispruch!

  63. 36 Messerstiche und der Staatsanwalt klagt Totschlag an.

    Fehlt nur noch die Erkenntnis, dass Nicole B. Selbstmord beging.

    Mich kotzt diese „Justiz“ derartig an.

  64. #71 Mata.moros; kommt mir auch bekannt vor und das obwohl ja die ganze spanische Kultur von den Moslems stammt. Nur hört man eher selten von nem Spanier, der seine Frau, Schwester, Tochter absticht, weil sie kein Kopftuch bzw Burka und schlimmeres trägt.

  65. Die Beziehungsaufnahme nichtmuslimischer Frauen mit muslimischen Männern unterliegt halt gewissen Risiken.
    Sich daraus ergebende Verluste kann man auch im Rahmen einer evolutionären Auslese sehen.

  66. #48 SimoneMZ (17. Nov 2009 11:34)

    wo bleibt die empörung der muslimischen verbände?

    Der Deutsch-Russe Alex W. bekommt Lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung in einem bundesdeutschen Wellness-Gefängnis und Suat G. wird nach ein paar Jahren wieder auf die Straße gesetzt. Diskriminierung!!!

  67. Dieser Mörder darf NIEMALS MEHR DEUTSCHEN BODEN BETRETEN. DU ERMORDUNG VON MENSCHEN DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGKEIT KANN DOCH NICHT WENIGER SCHLIMM SEIN ALS DIE ERMORDUNG EINES MOSLEMS. Das Boot ist voll durfte man ja nie sagen. Das Boot ist nicht voll. Es wurde geentert und jetzt werden die friedlichen Fischer einfach über Bord geschmissen. So löst sich das Problem von alleine.

  68. Wie kann man nur so blond sein und sich mit
    einem Südländer einlassen und sich dann auch
    noch erdreisten mit dem Schluss zu machen.
    Mit einemVergewaltigungsopfer habe ich großes
    Mitleid. Mit einer Türkenfreundin keines.
    Ich verstehe die Frauen nicht. Sie wissen doch
    genau was ihnen bevorsteht.
    Aber wenn der Verstand halt zwischen die Beine
    rutscht!!!

  69. In Dresden konnten wir verwundert erkennen, dass es in diesem Land doch noch die Höchststrafe gibt. Ein Vergleich mit diesem milderen Urteil für eine nicht weniger viehische Tat drängt sich mir auf. Ich schlussfolgere: In Dresden wurde unter politischem Druck geurteilt.

  70. Aha, soso…wegen seines feurigen südländischen Temperaments (das er ja schon mehrmals unter Beweis gestellt hat) kann man nicht mal nach 36 Messerstichen von einer Tötungsabsicht ausgehen. Ein schizophrener Täter ist aber voll schuldfähig, weil kein Südländer.
    Tja, das wars dann wohl, Deutschland ist offiziell wieder eine Diktatur in der Menschen wieder in 2 Klassen aufgeteilt werden. Und seien wir mal ehrlich, auf politischer Ebene lässt sich hier kein Blumentopf mehr gewinnen, hier greift nur noch der bewaffnete Widerstand der durch Art. 20 IV GG legitimiert ist.

  71. Warum wird der vollständige Name der Dame nicht bekannt gegeben? Wieso nur Nicole B.?

    Ich kann damit nichts anfangen, und wenn jemand oder mehrere gegen die „Gerechtmenschen“ Klage erheben wollen, dann in welchem Fall? Im Falle von Nicole B., 41?

  72. Und Sie schreien uns ihren Hass und ihren Krieg ins Gesicht, fordern offen zum Morden auf. Wenn wir uns organisieren würden, um dieses Pack in die Hölle zu schicken, würden wir wegen Volksverhetzung angeklagt, mit der Höchststrafe bedacht und entweder im Knast oder direkt danach würden gelyncht! Niemand würde dies wissen, weil da einfach nur der 35 jährige Mann mit der schwarzen Jacke, einen Nazi getötet hätte. Fakt ist: So richtet sich ein Volk zugrunde. SUIZID DES DEUTSCHEN VOLKES NICHT MEHR AUFZUHALTEN.

  73. #45Rabe
    Dann ist die Strafe ja gar keine Strafe sondern eine Weiterbildungsmaßnahme auf
    Kosten des Steuerzahlers.
    Berkommt er eigentlich für die Knastjahre
    auch Beitragszahlung für die Rente ange –
    rechnet ?
    Wundern würde mich das nicht. Höchstsatz ???

  74. #71 Mata.moros (17. Nov 2009 12:11)

    Die Mohammedaner halten sich doch für die Herrenmenschen und unsere Justiz bestätigt dies mit solchen Strafmassen oder Urteilen.

    Als die Mohammedaner Spanien beherrschten und alle Christen und Juden unterdrückten, konnte ein Mohammeddaner einen Juden oder Christen töten, er war in “seinem Recht”.

    TÖTETE DAGEGEN EIN JUDE ODER CHRIST EINEN MOHAMMEDDANER, SO WURDE AUS RACHE DIE GANZE FAMILIE DES BETREFFENDEN GETÖTET.

    Wenn ich das Dresden Urteil mit dem Hamburger Strafantrag vergleiche, sind wir nicht weit von diesen Zuständen weg.

    Mata.moros
    _____________________________________________
    Völlig richtig erkannt! WIR werden langsam aber sicher in Sharia-Zustände hineingeführt.
    Die Integration der Moslems kann nur erfolgen, indem WIR uns IHNEN anpassen. UNS unterscheidet von IHNEN, dass wir offensichtlich eine völlig diamentrale Sicht der Dinge haben. Eine ganz andere Art und Weise zu denken.
    Fleisch- und Pflanzenfresser kann man nicht zusammen sperren, ohne dass der eine auf der Strecke bleibt.

  75. #49 Dean (17. Nov 2009 11:36) @# Umleitung:

    Plädoyer der Staatsanwaltschaft ist doch noch viel schlimmer. Der Staatsanwalt klagt an und fordert normalerweise immer die höhere Strafe als der Verteidiger. Dumpfbacke!

    Dumpfbacke, du hast von einem Urteil gedumpft, nicht von einem Plädoyer! Übrigens muß Pisa schon weit fortgeschritten sein, wenn du auc das nicht mitbekommen hast: Der Staatsanwalt hat „normalerweise“ ein Jahr mehr beantragt als die Verteidigung.

    Im Übrigen empfehle ich einen Blick in die StPO, worin steht, das Gericht sei an Anträge nicht gebunden.

  76. #64 eigenvalue (17. Nov 2009 11:57)

    Im Parkhaus aufgelauert.
    Scheibe eingeschlagen.
    Messer dabei gehabt.
    36 mal zugestochen.

    Da findet die deutsche Justiz keinen Vorsatz?

    Noch dazu:
    Gerichtliche Anordnung des Kontaktverbots missachtet!!!
    Trotzdem der Frau bis an ihren Arbeitsplatz nachgestellt.
    Im Parkhaus aufgelauert.
    Scheibe eingeschlagen. (Spätestens hier hatte der Täter Zeit, sich klar zu werden, was er als nächstes tun wird. Also kann es auf gar keinen Fall Totschlag gewesen sein.)
    36! Mal zugestochen, so wollte er wohl ganz sicher gehen, dass sie den feigen Anschlag wirklich nicht überleben wird.

    Wahrscheinlich haben die Staatsanwaltschaften Anweisungen, Äääährenmorde milde zu bestrafen.

    Mein Mitleid gilt dem kleinen Sohn der Ermordeten. Der hat jetzt keine Mutter mehr.

  77. Was gab es doch im alten Israel für einfache, einleuchtende Gesetze:
    4. Mose 35, Vers 15 ff.: Für die Söhne Israel und den Fremden und den Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte als Zuflucht dienen, damit dorthin jeder fliehen kann, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. Wenn er ihn aber mit einem eisernen Gerät geschlagen hat, so dass er gestorben ist, dann ist er ein Mörder; der Mörder soll unbedingt getötet werden. Und wenn er ihn mit einem Stein in der Hand, durch den man sterben kann, geschlagen hat, so dass er gestorben ist, dann ist er ein Mörder; der Mörder soll unbedingt getötet werden. Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Gerät in der Hand, durch das man sterben kann, geschlagen hat, so dass er gestorben ist, dann ist er ein Mörder; der Mörder soll unbedingt getötet werden.
    Wer versehentlich eine Menschen tötete, wurde verschont, wer irgend den Tod eines Menschen billigend in Kauf nahm, indem er eine Waffe benutzte, würde getötet. So einfach, einleuchten, wirksam und gerecht kann Rechtsprechung sein. Und wie hat es Europa gutgetan, sich an diesen göttlichen Gesetzen zu orientieren! Ich sage nicht, daß man es heute noch genauso machen muß! Aber das Verständnis von Verantwortung, Schuldfähigkeit und Strafe sind heute völlig entgleist. Lieber behandelt man das ganze Volk – äh, Entschuldigung: die Bevölkerung wie Irre, Kinder oder Tiere, die eben für ihre Taten nicht verantwortlich sind. C. S. Lewis (der mit den Narnia-Erzählungen, dessen philosophische Schriften ich unbedingt zur Lektüre empfehle!) sagte zu Recht, daß diese Art des „humanen“ Strafvollzugs menschenunwürdig ist, weil sie den dem Menschen seinen Verstand, sein Gewissen und seine moralische Urteils- und Entscheidungsfähigkeit abspricht.

  78. Wir haben eine Skandal-Justiz, die am laufednen Band Skanda-Urteile fällt. Und die Frechheit ist diese Skandal-Justiz spricht die Skandal-Urteile im Namen des Volkes. Dabei hat sich diese Skandal-Justiz schon weit vom Volk entfernt.

  79. @Umleitung:
    wie auch immer: lassen wir es gut sein, denn streitereien interessieren hier niemand auf diesem blog. In diesem sinne: frieden 🙂

  80. da ist sie wieder, die gleichheit vor dem gesetz in deutschland. der gg-artikel ist das papier nicht wert, auf dem er steht.

  81. #81 Feuersturm (17. Nov 2009 12:24)

    Wie kann man nur so blond sein und sich mit einem Südländer einlassen und sich dann auch noch erdreisten mit dem Schluss zu machen.

    Ganz einfach. Man muß nur glauben, was einem tagaus tagein in den Medien vorgelogen wird („Islam ist Frieden“ usw.).

  82. Seit jahrzehnten bekannt, dass das ausländische verbrechergesindel hier narrenfreiheit hat. Unter

    KRIMINALSTATISTIK
    „Kulturelle Nichtanpassung“
    Warum werden nichtdeutsche Jugendliche seltener vor Gericht gestellt und verurteilt als deutsche?

    Soziologen untersuchen das Phänomen
    schrieb FOCUS-Redakteur Michael Klonovsky
    schon unter http://www.focus.de/politik/deutschland/kriminalstatistik-kulturelle-nichtanpassung_aid_148438.html am 8.8.94 folgendes:

    Die Tagung an der Universität Essen fand hinter verschlossenen Türen statt – Pressebeobachter waren nicht erwünscht. Der Gegenstand war zu heikel, als daß man die Öffentlichkeit dabeihaben wollte.

    …..Obwohl hierzulande, bezogen auf ihren Bevölkerungsanteil, deutlich mehr nichtdeutsche als deutsche Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren beschuldigt werden, eine strafrechtlich relevante Tat begangen zu haben, ist das Risiko für die Nichtdeutschen, deswegen auch verurteilt zu werden, deutlich geringer als für die Deutschen.

    Unter Insidern ist diese Tendenz seit nahezu zehn Jahren bekannt – doch zur Ergründung ihrer Ursachen mochte sich bislang kein politisch korrekt gepolter Sozialwissenschaftler durchringen.

    Vielmehr dominierte ein Erklärungsmodell, das nie empirisch überprüft wurde und wohl eher dem Weltbild einiger Sozialkundler denn der Realität entsprach: Der selektive Übereifer der Polizei gegenüber Ausländern, gepaart mit einem ebensolchen Übereifer der einheimischen Bevölkerung bei der Anzeigenerstattung, sollte für die merkwürdige Differenz verantwortlich sein. Nur die unbestechliche deutsche Justiz ließ sich dieser Version zufolge offenbar nicht von der häßlichen kollektiven Xenophobie anstecken.

    ….Ursache für das Mißverhältnis zwischen Tatverdacht und Verurteilung bei Deutschen und Nichtdeutschen, so die These, sei die unterschiedliche Ermittlungspraxis der Polizei. Nicht fremdenfeindlicher Übereifer habe die Ordnungshüter gepackt, sondern eher Resignation vor der Flut von Verfahren…..

    So wurde 1989 gegen jeden zweiten deutschen, aber nur gegen jeden dritten nichtdeutschen Tatverdächtigen im Alter von 14 bis 21 Jahren ein Gerichtsverfahren anberaumt. Es handle sich dabei, so Reichertz, um ein generelles Phänomen, das aber „im Jugend- und Bagatellbereich besonders deutlich auftritt“.….

    Die Frage lautet also nicht, ob eine der beiden Gruppen krimineller ist, sondern warum polizeiliche Ermittlungen selektiv wirken. Die Gründe kennt jeder Beamte aus der täglichen Praxis:

    Wegen der hohen Mobilität vieler Nichtdeutscher und der Schwierigkeit, Ausländer aufgrund ihrer Papiere eindeutig zu identifizieren, mißlingen oftmals Identitätsfeststellung, Personenfahndung und Beweiserhebung.

    Ermittlungen im Lebensmilieu von Nichtdeutschen stellen deutsche Ermittler vor extreme Schwierigkeiten. Zeugenaussagen werden oft verweigert, gerade bei Jugendlichen, die unter besonderem Gruppenzwang stehen.

    Eine Kommunikationsbarriere existiert schon dann, wenn der Beschuldigte die deutsche Sprache nur leidlich beherrscht. Der unumgängliche Einsatz von Dolmetschern produziert zusätzliche Beweisunsicherheiten: Den Einfluß des Übersetzers auf den Ablauf der Vernehmung können die Beamten weder kontrollieren noch genau einschätzen, Verhörprotokolle werden von vielen Beschuldigten nachträglich angefochten. Ist es schon auf deutsch schwierig, einen Verdächtigen mit rein sprachlichen Mitteln zum Geständnis zu bringen, werden „durch die Notwendigkeit der Hin- und Herübersetzung stets und zwangsläufig die Regeln routinemäßigen Reagierens aufgehoben“, kommentiert Reichertz´ Mitarbeiterin Ute Donk, Verfasserin einer Feldstudie über den polizeilichen Dolmetschereinsatz. Was sich bei solchen Verhören abspiele, so Donk, grenze „zuweilen an Slapstick“.

    Dolmetscher verlangen zwischen 40 (unausgebildet) und 120 Mark pro Stunde. Aus Kostengründen greift die Polizei lieber auf billige Übersetzer zurück – mit dem Folgerisiko entsprechender Übersetzungsunschärfen. „Ein einziges, komplexes Ermittlungsverfahren mit einer Vielzahl nichtdeutscher Beteiligter“, weiß Kriminalrat Alexander Pick, Dozent an der Fachhochschule für Polizei in Baden-Württemberg, „kann allein den dafür vorgesehenen Haushalt einer ganzen Dienststelle ins Wanken geraten lassen.“

    Wegen „kultureller Nichtanpassung“ (Reichertz) endet die Kommunikation zwischen Polizeibeamten und Beschuldigten nicht selten in einer Sackgasse: Kulturell eingeschliffene Verhörmuster – etwa die Kumpel- oder Vaterrolle – greifen nicht. Viele ausländische Tatverdächtige lassen sich nicht auf Logik und hiesige gesellschaftliche Normen verpflichten. Es gebe „eine Mentalität, nichts zuzugeben“, berichtet ein Münchner Kriminalkommissar, „die sagen einfach stundenlang: War ich nicht-„.

    Ermittlungen gegen nichtdeutsche Tatverdächtige und Beschuldigte, bestätigt Polizeidozent Pick, „sind im Regelfall komplizierter, umständlicher sowie zeit- und kostenintensiver“.

    Am Ende kapituliert die Ordnungsmacht. Es gebe innerhalb der Polizei „die Tendenz, bei nichtdeutschen Tatverdächtigen, vor allem im Bagatellbereich, abzuwimmeln“, stellt Reichertz fest. Auch die Anzahl der Zweitvernehmungen von Ausländern sei signifikant niedriger – „die Ermittlungsroutinen der aufnehmenden passen nicht zu denen der fremden Gesellschaft“.

    Während die Polizei gerade in vielen Ländern der Dritten Welt mit rüden Methoden zur Sache geht, gelten hierzulande hohe Freiheitsrechte. Insbesondere kriminelle Banden wissen die Freizügigkeiten des Rechtsstaats zu schätzen: Geraten deren Mitglieder in die Hände der Polizei, verstehen sie schlagartig kein Deutsch mehr, haben keine Pässe, verschiedene Namen und natürlich keine kriminelle Vorgeschichte.

    „Die sind genau instruiert, was sie sagen sollen“, glaubt ein Kölner Drogenfahnder – der Vorteil, fremd zu sein, werde strategisch ausgenutzt.

    Nach den polizeilichen Ermittlungen fungiert die Staatsanwaltschaft als nächste selektive Instanz. Löchrige Ermittlungsprotokolle, Beweisunsicherheiten oder eine anstehende Ausweisung ausländischer Tatverdächtiger gelten als hinreichende Gründe, um ein Verfahren einzustellen. Bundesweit enden ohnehin nur noch um die 30 Prozent aller Ermittlungsfälle tatsächlich im Gerichtssaal.

    Inzwischen zeichnet sich aber eine leicht gegenläufige Tendenz ab. Vor allem die Stadtstaaten gehen dazu über, Bagatelldelikte auf dem Postweg per Formular abzuarbeiten. Wer eine nette Ausrede formuliert und Besserungswillen bekundet, fällt durch das Ermittlungsraster; wer nicht – und das dürfte für Nichtdeutsche mit ihren Sprachhandicaps eher zutreffen -, dem steht ein Verfahren ins Haus.

    Doch zumindest im Bereich der mittleren Kriminalität, prophezeit Reichertz, „wird sich das Phänomen weiter drastisch auswirken“.

    In der Bundesrepublik wurde 1989 gegen 51,3 % der deutschen, aber nur 35,8 % der nichtdeutschen jugendlichen Tatverdächtigen (14 bis 21 Jahre) ein Verfahren eröffnet.

    ,

    Theo Retisch
    alles verschwörungstheorie….?
    Nein, absichts- und planvoll organisiert!
    Gegen uns deutsche!

  83. claudia roth, christian ströbele, jürgen trittin, gehard schröder, joschka fischer: Sie sollte man wegen beihilfe zum massenmord lebenslänglich wegsperren mit anschließender sicherheitsverwahrung.

  84. Jeder, der mit einem Messer in der Tasche herumläuft und damit einen anderen Menschen abschlachtet, ist de facto und de jure ein MÖRDER und kein Todschläger!

    Wozu hatte er sonst ein Messer in der Tasche?
    Etwa zum Knoblauchschälen?

  85. das höre ich das erste mal, dass ein Moslem seiner Partnerin nicht gewachsen war….

    die Messerstiche waren sicher ungezielt, sonst hätte er ja nicht 36 x zugestochen…

    der ist nach 4 Jahren wieder raus, weil die Untersuchungshaft angerechnet wird…

    sein Opfer ist lebenslänglich tot mit anschließender Sicherungsverwahrung im Grab…..

  86. Hilfén Sie dem Volksgerichtshof bei der Urteilsfindung:

    -Veruchte Körperverletzung mit unerwarteter Todesfolge
    -Verbotsirrtum
    -36 Warnstiche
    -Notwehr
    -Kampf gegen Rechts(kann man doch sehen das die blonde deutsche Kartoffel eine Nazi war)
    -Deutschland hat nicht genug für die Untegration getan.
    -es war ein anderer Täter. Zeugen wollen den Mannichl Stecher mit Lebkuchenmesser gesehen haben

  87. „#2 MatthiasW (17. Nov 2009 10:31)

    Wenn jemand mit dem Messer aus dem Haus geht und dann jemanden tötet, dann ist es immer geplanter Mord.“

    Quatsch mit Soße. Viele Leute laufen mit Messer rum, manche brauchen es zur Berufsausübung. Und wenn sich dann einer von denen mit seinem Messer gegen einen kulturbereichernden Angriff wehrt, dann ist diese Notwehr auch ein Mord ?

    PS: Natürlich war der obige Fall ein Mord – ich beziehe mich nur auf diesen generalisierenden Kommentar, der alle Messerträger verteufelt.

  88. Warum gibt es eigentlich immer diesen Muselbonus, wenn Moslems Einheimische bestialisch ermorden? Was finden Staatsanwälte und Richter so toll daran? Und warum werden im umgekehrten Fall (Dresden) die Täter aufs Härteste bestraft?

  89. Man kann das alles einfach nicht mehr glauben.

    Wir wollen solche Urteile von unterwürfigen 68er-Isch-versteh-disch-Richtern nicht mehr sehen…

  90. #3 KDL (17. Nov 2009 10:37)

    Er beschrieb den 41-Jährigen als aggressiven, aufbrausenden Menschen

    Tja, genau das Gleiche wurde auch über den Dresdner Gerichtssaalmörder gesagt. Glück für Suat G., dass er selbst Moslem ist. Sonst wäre lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung wahrscheinlich gewesen.
    —————————————–
    Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung wird auch dieser muslimische Schlächter bekommen – wenn er entlassen wird, und er ein weiteres Opfer vom Leben zum Tod befördern kann!

  91. #102 danton

    So ein Blödsinn.

    Ich gehe schon seit 25 Jahren nicht mehr ohne Taschenmesser mit einrastender Klinge aus dem Haus.
    Ich habe nie einen Menschen damit bedroht, ausgeraubt oder abgestochen.

    Nur einmal habe ich durch bloßes Ziehen und Aufklappen des Messers 2 agressive und mich anpöbelnde Jugendliche im Bahnhof von Göttingen abgewehrt, besser abgeschreckt, die mich wohl als lohnendes Objekt für ihren Frustabbau ausgemacht hatten.

    Die blanke Klinge und mein entschlossenes Auftreten reichten, um der Bande von asozialen Jugendlichen Beine zu machen.

    Heutzutage, wo es den Kulturbereicheren von deutschfeindlichen 68ern zugestanden wird, selbst mit Krummdolchen in der Gegend herumzulaufen, sollte sich jeder bewaffnen, der nicht Opfer dieser Verbrecher werden will.

    Allerdings sollte man den Umgang mit seinem Messer, bzw. seiner Waffe, auch ausreichend üben und sie auch einsetzen wollen und können, sonst nützt einem die Waffe im Ernstfall gar nichts.

  92. Die Lösung für solche Taten:

    -Killerspiele verbieten
    -Internetzensur
    -Einschränkung der Meinungsfreiheit
    -Islamkritik verbieten
    -solche Taten aushalten
    -Burkapflicht für alle Frauen in der BRD
    -Özidemich zum Kanzler auf Lebenszeit wählen

  93. Die Frage stellt sich immer, was hätte der Staatsanwalt bei einem eutschen verlangt?

    Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwarung!

    Wie viel Verständnis hätte man den in Suats Heimat als Europäer erfahren???

  94. Am Ende ist es eben ein ganz normales Beziehungsdrama..wie immer…
    Schema F wie Ehrenmord=Familiendrama

    aber dass solche Barbaren nicht nur morden sondern zerstückeln und schänden wollen darf ausgeblendet werden

  95. “Jeder Migrant ist eine Bereicherung für uns . Kriminalität müssen wir aushalten.” – Marieluise Beck, Die Grünen

  96. Verständnis im Parkhausmordprozess Mit 36 Messerstichen (!) metzelte der 41-jährige Suat G. seine Ex-Freundin nieder, (…), sondern voller Verständnis für den als Gewalttäter bekannten Killer von “Totschlag” aus und forderte neun Jahre.

    Ja früher da war Justiz noch blind , im Sinne von ohne ansehen der Person . Jetzt haben wir einen „ Rechtsstaat“ dem sich ein Deutscher nicht mehr anvertrauen sollte . Aus der Blinden Justiz ist eine linke geworden , die das Recht missachtet , und an der Erosion der Demokratie kräftig mitwirkt .

  97. So etwas kommt von so etwas:
    Nach Informationen von DCRS soll es in NRW eine Empfehlung geben, bei Straftätern mit Migrationshintergrund möglicht geringe oder gar keine Strafen auszusprechen, um deren Integration nicht zu gefährden. Ihre kulturelle Prägung soll bei der Urteilsfindung verstärkt berücksichtigt werden.
    DCRS beruft sich auf ein der Redaktion vorliegendes Schreiben eines ehemaligen, hohen Justizmitarbeiters.
    Ich bin froh, nicht mehr im Kreise der Justiz tätig zu sein. Das, was für mich einmal Beweggrund war, dort meine berufliche Laufbahn zu bestreiten, was meine Motivation war, meinen Beruf täglich und auch mit vielen Überstunden auszuführen, ist leider schon längst nicht mehr gegeben. …Meiner Ansicht nach gibt es nirgends eine höhere und sich schlimmer auswirkende Korruption, ja eigentlich müsste man schon sagen (Un-)Rechtsdiktatur, als in der Justiz in NRW…Täter mit Migrationshintergrund haben einen anderen kulturiellen Hintergrund und somit auch eine andere Tatmotivation…Dieser gilt besonders stark zu berücksichten…Gerade im Hinblick auf die Eingliederung unserer muslimischen Mitbürger sollte dringendst darauf geachtet werden, deren Glauben und Kultur als wichtige Tathintergründe zu berücksichtigen und eine zukünftige Integration nicht durch Brachialurteile zu verhindern…Man kann ja nicht erwarten, dass ein Mensch, der in einem völlig anderen Kulturkreis aufgewachsen ist als wir, die selben Wertvorstellungen und somit auch das selbe Rechts- oder Unrechtsbewusstsein wie wir hat.
    “Die hier lebenden Türken (Anm.: und Libanesen und Tunesier und Marokkaner und Pakistani und Afghanen und Araber und Kurden und Palästinenser…) können sich sicher fühlen.” Kölns Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU).

  98. Wieviel Messerstiche waren es eigentlich bei der vielzitierten Kopftuchträgerin Marwa aus Ägypten? Hatte diese sich auch in einem Auto verbarrikadiert?

    Ich meine nein. Der Mörder in diesem Fall hat viel mehr kriminelle Energie und Agressivität an den Tag gelegt, um sein Opfer töten zu können.

    Er mußte sogar noch in ein geschlossenes Auto eindringen und er war nicht – wie Alex W. – in eine Begegnungssituation mit seinem Opfer hineingezwungen worden.

    Darüberhinaus hat lt. Aussagen der Mutter von Alex W. die Marwa aus Ägypten den Täter auf dem Spielplatz ja auch noch provoziert, indem sie ihn in typischer Herrenmenschenmarnier von der Schaukel jagen wollte. Was nämlich kaum irgendwo steht: Ein kleiner Verwandter von Alex W. schaukelte dort und er saß daneben.

    Man kann also sehen, welche Bevölkerungsgruppe in diesem Land benachteiligt und diskriminiert wird, weil übereifrige Richter mit jedem Urteil aufs neue ihre ausländerfreundliche und linke Gesinnung zur Schau tragen wollen statt unabhängig Recht zu sprechen.

  99. Eine Tragödie wäre es gewesen, wenn der schmachtende Liebhaber sich selbst das Leben genommen hätte. So ist er nur ein Mörder. Und dank unseres milden Strafgesetzbuches, das für jede noch so grausame Tat immer eine Entschuldigung findet, entgeht der Mörder auch seiner Tat.

    Ich fordere, dass die ganzen Entschuldigenden Aspekte in unserem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Wozu differenzieren. Wer einen Menschen absichtlich (nicht durch einen Unfall, oder in Notwehr) tötet, der ist ein Mörder. Wer hat schon spontan ein Messer im Parkhaus dabei? Nur unsere Dialog Migranten.

  100. Diese widerlichen Lumpen, die als Richter verkleidet Gefälligkeitsurteile für Muslems fällen, gehören verjagt. Notfalls mit aller Gewalt, denn diese Schurken sprechen sicher nicht im Namen des Volkes recht, sondern stellen sich vielmehr gegen die Verfassung.
    Während im Dresdner Schauprozess von der gebeugten Schweinejustiz ein ganz offensichtlich Geistesgestörter mit mehr als der selbst in einem „normalen“ Mordprozess üblichen Strafe (hin)gerichtet wurde, wird hier mal wieder ein muslemischer Ehrenmörder mit der mildest möglichen Strafe laufengelassen.
    Wann hören diese Schweinerein endlich auf ? Und wann hauen wir endlich diese Schwindelregierung samt ihrer Lügendemokratie und ihren kriminellen Ganovenrichtern zum Geier ?

  101. So, so….schön öfter gewalttätig aufgefallen…vorbestraft…und ein Suat.
    Warum ist denn dieser Suat noch hier?
    Welche Richter haben sich in der Vergangenheit der Rechtsbeugung schuldig gemacht?

    § 53 Ausländerrecht
    Zwingende Ausweisung
    Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er

    1.
    wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist,
    2.
    wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz, wegen Landfriedensbruches unter den in § 125a Satz 2 des Strafgesetzbuches genannten Voraussetzungen oder wegen eines im Rahmen einer verbotenen öffentlichen Versammlung oder eines verbotenen Aufzugs begangenen Landfriedensbruches gemäß § 125 des Strafgesetzbuches rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist oder
    3.
    wegen Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 oder § 97 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
    http://bundesrecht.juris.de/aufenthg_2004/__53.html

    Ganz klar, die Gerichte in Deutschland sind nicht unabhängig wie solche Fehlurteile beweisen.
    Auch hier liegt ein Gesetzesbruch vor.
    Wenn die Gesetze nicht für alle gleich gelten, taugt die Justiz nichts und muss rechtsstaatlich ausgetauscht werden.

  102. #114 Antiburka (17. Nov 2009 13:41)

    So etwas kommt von so etwas:
    Nach Informationen von DCRS soll es in NRW eine Empfehlung geben, bei Straftätern mit Migrationshintergrund möglicht geringe oder gar keine Strafen auszusprechen, um deren Integration nicht zu gefährden. Ihre kulturelle Prägung soll bei der Urteilsfindung verstärkt berücksichtigt werden.
    DCRS beruft sich auf ein der Redaktion vorliegendes Schreiben eines ehemaligen, hohen Justizmitarbeiters.

    ————————

    Hast Du zu diesem Skandal bitte einen Link?

  103. Einzelfall, hat nichts mit seiner „Kultur“ oder „Religion“ gemein, sie hätte das Auto wechseln sollen, hat sie halt aushalten müssen, Verbotsirrtum, Islamophobie, vor der Justiz sind alle gleich … .

    Ein Segeltörn in der Karibik und dann auf Ehrenwort wieder auf den doofen Michel loslassen.

  104. Nebenbei: Der grotesk-niedrige Strafforderung des Hamburgers Staatsanwalts plus ebensolche „Begründung“ bringen PI wieder viele neue Leser.
    Falls jetzt auch noch so Artikel wie der zu Emmerichs Weltuntergang-Film kommen, wo nur Mekka ausgespart wird (Anst vor Fatwa), dann knacken wir heute mal wieder 50.000.

  105. #97 Plondfair
    Wie kann man nur so…
    Eigentlich wollte ich blöd schreiben. Unsere
    Massenberieselung macht nicht vor dem Umstand
    halt, dass man als Frau es nicht zu sehr mit
    den Ausländern treiben sollte.
    Ich finde es schlimm was passiert ist. Will
    auch die Frau sicherlich nicht beschimpfen.
    Aber allgemein als Warnung an alle Frauen
    kann man sagen. Mädels lasst die Finger von
    den Kamelos.

  106. #1 anorionil (17. Nov 2009 10:30)

    gelöscht wegen Menschenverachtung

    Was heißt das denn? Ist das das Motiv des Löschenden?

  107. #125 WIRD DER MORD-VATER ETWA NIEMALS VERURTEILT?

    BILD erfuhr: Verwandte hoffen, dass dem türkischen Gastwirt die lebenslange Haft erspart bleibt und er in eine psychiatrische Anstalt kommt! Ein Freund der Familie: „Alle sind überzeugt, dass Mehmet nicht bei Sinnen war.“

    Der Staatsanwalt sagt: „Der Vater macht einen sehr sprunghaften, verwirrten Eindruck. Unter Alkoholeinfluss stand er aber nicht.“ Bereits in den kommenden Tagen soll der Dönerverkäufer einem psychiatrischen Gutachter vorgeführt werden.

  108. ….hielt sie es am Ende für plausibel, dass er zunächst tatsächlich nur ein weiteres Gespräch suchen wollte, was diese jedoch verweigerte.

    Klar. Und wenn ich ein Gespräch mit wem auch immer suche, dann führe ich ein Messer in der Tasche. Lieber Herr Staatsanwalt: Warum dürfen Leute ohne Zurechnungsfähigkeit mit Messern herumlaufen? Wie soll ich mich gegen die Unzurechnungsfähigkeit der wandernden Einzelfälle wappnen?

  109. Ihr merkt es immer npch nicht was?

    Moslem tötet Moslem = Hat nichts mit dem Islam zu tun, Bericht auf Seite 96 unten links, Dreizeiler, Folklore, Lebensfreude!

    Moslem tötet Ungläubigen = Hat ÜBERHAUPT NICHTS mit dem Islam zu tun, Presse Maulkorb, und außerdem war der Deutsche eh irgendwie Schuld (Nazi und so), Verhöhnung vor Gericht und Pippi Strafe

    Ungläubiger tötet Moslem (Verhältniss 1:1.000.000)
    OMG! Das hat UNBEDINGT mit dem Islam zu tun! Seite eins Berichte! Pressemeldungen von „Stern“ bis „Pferde Revue“. Sondersendungen im TV, Gesprächsrunden „Wie verroht ist unsere Gesellschaft“, 2.500 Gedenkvideos auf YouTube, brennende oder geschändete Deutschlandflaggen, Terror auf den Straßen, Politiker krichen im Staub, BLUTRACHE !!!

  110. Sind auch Ayman Mazyek und Ayub Axel Köhler bei diesem Prozess und passen auf, dass da die volle Härte des Gesetzes angewandt wird?

    Man bin ich doch doof. Ist ein Moslem der Täter muss natürlich immer _ wenn überhaupt – so milde wie möglich bestraft werden.

    Was in Deutschland abgeht ist nur noch zum Kotzen!

  111. Lächerlich. Als nächstes wird er bestimmt nach JUgenstrafrecht veruteilt wegen schwerer Kindheit und Diskriminierung. Die Gesellschaft muss vor solchen Be(stien)reicherern geschützt werden. Höchststrafe und anschließende Abschiebung sind das einzig akzeptable Urteil!

  112. Dabei fand die Nicole den Suat doch vorher so sympatisch, so männlich und temperamentvoll. Und überhaupt stand sie mehr auf den charakterstarken südländischen Typ.

  113. Die Frau hätte eben Murka und der Täter Alex heißen müssen, dann wäre das Mordmerkmal erfüllt. Zum Teufel mit der BRD GmbH.

  114. Also… Ich denke, dass ich mal richtig gelesen habe: Der Angeklagte bekam am Tag zuvor eine gerichtliche (!) Verfügung, die besagt, dass er sich seiner Ex-Partnerin nicht nähern darf. Ok…. Weiter… Er hat sie in einem Parkhaus angetroffen, welches zu einem Fitnisclub gehört.. War seine Ex-Parterin dort Mitglied? Ich schätze mal ja… Dann hat er offenbar einen Gegenstand mitgeführt, der in irgendeiner Art und Weise spitz zu läuft und als Waffe dienen kann.. Ist er etwas Elektriker oder sonst wie ein Handwerker, der vieleicht einen Schraubendreher braucht und immer dabei hat?

    Man ich kann mich drehn und wenden wie ich will… Ich kann keinen Anhaltspunkt finden, den nicht wegen Mordes zu verknacken. Syr. Oder bin ich einfach nur verständnislos?

  115. #127 Mandy Koslowsky (17. Nov 2009 14:37)

    ….hielt sie es am Ende für plausibel, dass er zunächst tatsächlich nur ein weiteres Gespräch suchen wollte, was diese jedoch verweigerte.

    Klar. Und wenn ich ein Gespräch mit wem auch immer suche, dann führe ich ein Messer in der Tasche.

    Vor allem suche ich ein Gespräch mit Messer in der Tasche auf einem dunklen Parkplatz ohne Vorankündigung, also ohne Einverständnis meines „Gesprächspartners“, nachdem ich einen Gerichtsbeschluss erhalten habe, dass ich mich dieser Person nicht mehr nähern darf.
    Wie ein Staatsanwalt diese kleine, aber feine Tatsache so völlig außer acht lassen kann, ist mir vollkommen unverständlich.
    Wertet dieser Staatsanwalt diese Gerichtsbeschlüsse zum Schutz von Opfern vor Gewalt also offenbar als genauso lächerlich und nicht beachtenswert, wie der Mörder Suat.

  116. Man kann ja nicht erwarten, dass ein Mensch, der in einem völlig anderen Kulturkreis aufgewachsen ist als wir, die selben Wertvorstellungen und somit auch das selbe Rechts- oder Unrechtsbewusstsein wie wir hat.

    Das gilt natürlich nur für Migranten (Moslems) in Deutschland. Ein Deutscher in Moslemländern hat dort dagegen sogar ne schlimmere Strafe zu erwarten wie ein Einheimischer. Siehe Marco Weiss.

  117. Ich schwör’s, ich habe wirklich gerade Tränen in den Augen. Tränen der Trauer für diese Frau und Tränen der Wut über diese deutsche „Justiz“.

    Wenn jetzt schon die Staatsanwälte bei diesem widerlichen Täter-Verständnis-Getue mitmachen…

    Dann gibt es ja nicht mal mehr eine Revision.

    Das ist ja ein Freibrief zum Morden.

    Was kann da noch machen?

  118. Ich würde Frauen raten, die in so eine schreckliche Situation gekommen sind, dass ihr Ex-Freund sie verfolgt und bedroht, sich NICHT an das Gericht zu wenden und eine Einstweilige Verfügung zu erwirken.
    Was Ihr tun müsst, ist Folgendes: Bei Nacht und Nebel mit Kind und Kegel woanders hinziehen. Ein total neues Leben aufbauen. Das ist das einzige, was Euch schützen kann.

  119. #110 AchMachIchIhnPlatt (17. Nov 2009 13:22)

    #102 danton
    ———————————-
    Ja einverstanden!
    Auch ich gehe nicht ohne Gas und Messer auf die Straße – und ich habe bisher noch nie davon Gebrauch machen müssen.
    Wenn jedoch, wie in diesem Fall, ein MUSEL eine Frau mit einem Messer abschlachtet, kann man von vornherein davon ausgehen, dass er das Messer für diese Tat bei sich getragen hat – und nicht, um sich notzuwehren!

  120. #98 goldstr0m (17. Nov 2009 12:47)

    Rechtsanwalt Siegfried Schäfer: “Der Angeklagte ist nicht böse. Er ist auch ein Opfer dieser Beziehung. Die Beziehung hat ihn fertiggemacht, er war seiner Partnerin nicht gewachsen.”

    “Täter ist auch Opfer”
    ———————————————-
    Das ist der springende Punkt: …..er war seiner Partnerin nicht gewachsen!

    Alle Musel-Partnerinnen sind diesen gendefekten machoiden Testesteronbolzen haushoch überlegen!
    Sonst brauchte man diese Frauen nicht einzusperren, ihre Freiheitsgrade beschneiden, sie von Bildung und Ausbildung abzuhalten – und vor allem brauchte man sie nicht unter Kopftüchern und knöcheltiefen Neoprenmänteln verstecken oder ihnen gar eine Burka verpassen!

  121. Gab es Mengenrabatt ???

    Weil Alex hatte „nur“ 16 Messerstiche verwendet und er bekam Lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld und der Musel bekommt 9 Jahre und ist sicherlich nach 5 draussen ??

    Achja ich vergass das eine war ein „Islamhassverbrechen“- LOL ausgerechnet der Islam beschwert sich darüber und das andere war Kultubereicherung.

    LMAA ALLAMANISTAN

  122. Was war in Deutschland eine Aufregung als der Mannichl von einem Nazi-Phantom mit hauseigenem Lebkuchenmesser angepiekst wurde.

    Hätte es das Nazis-Phantom wirklich gegeben und wäre gefasst worden, hätte der Staatsanwalt bestimmt für die Einführung der Todesstrafe gestimmt.

    Da aber hier nur eine „scheiß“ Deutsche von einem bereichernden Türken mit 36 Messerstichen abgeschlachtet wurde, schlafen unsere Medien und Staatsanwalt und Täter blasen ins selbe Horn.

  123. Wer noch an das Ammen-Märchen vom sozialen Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland glaubt, der muß wirklich von allen guten Geistern verlassen sein.

    Für mich ist dieses Land längst zu einem asozialen Unrechtsstaat verkommen.

    Bewußt dazu gemacht von einer verkommenen Politikerclique, die permanenten Hochverrat an den Interessen des eigenen Volkes übt und einer Justiz, die längst zu einer Hure der Mächtigen verkommen ist.

    Wenn ich mir vor dem Hintergrund des Urteils von Dresden diesen Strafantrag des Staatsanwalts ansehe (und dann noch berücksichtige was ich täglich an meinem Arbeitsplatz erlebe), dann weiß ich, daß für unsere „Oberen“ wir Deutschen der letzte Dreck/b> sind und in ihren Augen der Migrant bestimmter Herkunft einen Gott-ähnlichen Status genießt.

    Trost kann da nur aus diesen Zeilen kommen:
    Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
    Vom Feinde bezahlt, doch dem Volke zum Spott!
    Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
    dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!
    Theodor Körner (1791-1813), ein Kämpfer für Deutschlands Freiheit

  124. #147 danton (17. Nov 2009 17:50)

    #98 goldstr0m (17. Nov 2009 12:47)

    Rechtsanwalt Siegfried Schäfer: “Der Angeklagte ist nicht böse. Er ist auch ein Opfer dieser Beziehung. Die Beziehung hat ihn fertiggemacht, er war seiner Partnerin nicht gewachsen.”

    “Täter ist auch Opfer”
    ———————————————-
    Das ist der springende Punkt: …..er war seiner Partnerin nicht gewachsen!

    Alle Musel-Partnerinnen sind diesen gendefekten machoiden Testesteronbolzen haushoch überlegen!

    Vielleicht nicht alle, aber diese blonde, hübsche, selbstbewusste Frau bestimmt. 🙂
    Und auch die Unterdrückung aller Frauen im Islam resultiert in der Angst, dass diese überlegen sein könnten. Das hast Du goldrichtig erfasst! 🙂

    Zum dem Rechtsverdreher: „Der Angeklagte ist nicht böse.“

    Hahaha, aber wie sieht das wohl aus, wenn er mal so richtig richtig „böse“ wird? Eingeschlagenes Autofenster, 36! Messerstiche, eine blutüberströmte Leiche…

    Nööö, der is gaaaanz lieeeb! *gröhl*

  125. Für Suat G. muss der gleiche Maßstab wie in Dresden gelten. Alles andere ist nicht akzeptabel und zeigt nur, dass wir eine Zwei-Klassen-Justiz haben.

  126. habe ich richtig verstanden?
    „ISLAM IST EINE GEISTESKRANKHEIT“!
    juhu-juhe ich habs gwusst!
    na da wurde aber bereichert, arme frau. heute habe ich so eine museldeutsche gesehen, mit schihab usw. die würde wohl sagen „islam ist FRIDEN“. ihr freund war scheints besser im kontrolliren ihres lebens…… sch…s welt.
    -SIND KARLSRUHER DA?-

  127. #22 Dean (17. Nov 2009 11:06)

    Der Russlanddeutsche ist doch nach dem Mord an der Ägypterin zu Lebenslang und Sicherheitsverwahrung verurteilt worden, OBWOHL ER SCHIZOPHREN IST.

    Hier wird ein geistig gesunder Mensch, der seine Freundin abschlachtet, zu 9 Jahren Haft verurteilt.

    Tja, vermutlich kennen die meisten leser die gründe für den erheblichen unterschied.

    justizia ist eben politisch beeinflußt und nicht blind.

    noch dazu kommt der umstand der „übung“
    also daß nicht- wie im ersten Fall- im Affekt die tat geschehen ist.
    sondern der täter hier war wie im älteren PI-artikel zu lesen:

    „Der Türke ist bei der Polizei als Gewalttäter bekannt. Acht Mal wurde der Mann seit 2006 aktenkundig.“

    Für mich stellt sich nebenher auch die Frage, auf welches „talent“ Deutschland in den nächsten paar jahre verzichten muß

    war das einer von den angeblich ach so dringend benötigten spitzeningenieuren, ärzten, gemüsehändlern o.ä.?

    oder ein weiterer fall von und für die Sozialsysteme.

    wie siehts nach dem absitzen der geringen zeit im wohlfühlknast mit kampfsporttraining sponsored by steuerzahler denn mit der Heimreise aus?

    oder darf ich mich schon drauf freuen, daß er mit knapp 50 wieder nahtlos zurück in seinen verantwortungsvollen Job als Hartz4-empfänger zurückbegibt?

  128. „… Seine Gefühle habe er in dem Moment im Parkhaus nicht steuern können.“ etc, etc. …

    Sagt doch gleich und offen: Er ist ein Muslim. Daher per se krank und unzurechnungsfähig und für eine Taten nicht verantwortlich.

  129. Ich finde die „selbst schuld“ Kommentare sollten wir uns sparen. Keine Frau ist „selbst schuld“ wenn sie abgestochen wird nur weil sie schluss gemacht hat. Man sollte sich lieber dafür einsetzen, dass das Bild von moslemischen Männern in der Öffentlichkeit sich ändert. Das ist natürlich schwierig da nicht jeder Moslem automatisch ein Messerstecher ist. Die Gefahr nach einer Trennung, bzw schon in der Beziehung Repressalien zu erleiden ist aber sehr hoch. Das sollte allen Frauen klar sein. Gleichzeitig müssen solche Gewaltverbrechen mit aller Härte bestraft werden.

    Es gibt inzwischen in Berlin, und sicher auch anderswo, eine ganze Generation junger Frauen, die schmerzhaft selbst erfahren mussten, was so eine Beziehung mit sich bringen kann. Ich kenne selbst unzählige Fälle. Es sind junge Frauen mitte 20 die sich mit 17 mit einem Türken oder Araber eingelassen haben. Dann stellten sie irgendwann fest, dass die kulturellen Unterschiede sich nicht nur auf ein bisschen nette Folklore beschränken, sondern aufgrund ihrer eigenen Erziehung ihnen erhebliche schwierigkeiten bereiten. Spätestens bei einer Hochzeit wird das im Normalfall deutlich wenn dann die ganze moslemische Familie quasi Rechte mit anmeldet und plötzlich mehr zu sagen hat als die Braut. Ich kenne auch Fälle wo die Familie des Moslems irgendwann sagt: Junge, du bist fast 30, schluss mit Lotterleben, jetzt bekommst du eine anständige moslemische Frau. Dann fliegt die deutsche Frau mitsamt ihrem Kind auf die Straße. Das ist aber eher die Ausnahme. Häufiger ist Gewalt in der Beziehung, irgendwann Trennung, nachfolgend Bedrohung durch den Ex, Richterliche Anordnung zur Unterlassung, dann zieht sie irgendwann weg und nimmt eine neue Wohnung mit falschem Namen am Klingelschild. Da lebt sie dann mit mitte 20, hat bisher für sich selbst nichts erreicht, denn bei ihrem Ex war sie Hausfrau und nicht Karrierefrau. Ein Kind von ihm hat sie auch und daher massiv Probleme einen neuen Mann zu finden. Sie will dann nach dieser Erfahrung lieber einen deutschen Mann, aber die wollen sich alle nicht so recht mit einem türkischen Kind anfreunden. Diese Karriere haben inzwischen zigtausende Frauen gemacht. Sie waren sicher jung und naiv, aber ein „selbst schuld“ hilft ihnen wenig. Zumal wenn sie abgestochen werden.

  130. Wer das Thema ethnologisch erforschen möchte, sollte zu dieser Veranstaltung kommen:

    Ehrenmorde?
    Hintergründe und Deutungen aus kulturanthropologischer Perspektive
    Mit Dr. Anna Caroline Cöster (Freiburg)

    Rubrik: Vorträge, Vorlesungen
    Zeitraum: Do 26.11.2009, 10:15 Uhr – 12:00 Uhr

    Ort: Seminarraum Sch4,
    Scharnhorststr. 100
    Veranstalter/ Kontakt: Seminar für Volkskunde/Europäische Ethnologie
    Scharnhorststraße 100
    48151 Münster
    Volkskunde.Institut@uni-muenster.de
    0251/83 24400,

  131. Plädoyer auf 9 Jahre, dann kriegt er 8 und ist nach 4-5 Jahren wieder draussen.

    AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAHHH!!!!!!!!!!!!!!!!!

  132. Eine Frage beschäftigt mich: Womit hat der Täter das Autofenster eingeschlagen? Muss er nicht dafür auch noch ein Tatwerkzeug mitgeführt haben?

  133. Demnach habe der Mann große ungelöste psychische Probleme gehabt und sei emotional zutiefst abhängig von seiner Ex-Partnerin gewesen, mit der er in einer sehr „ambivalenten Beziehung“ mit vielen Phasen der Trennung und Versöhnung zusammengelebt habe. Die Angst vor dem endgültigen Verlassenwerden habe bei dem Treffen im Parkhaus wohl entscheidend mit dazu geführt, dass er im Zustand stark verminderter Schuldfähigkeit ungeplant aus einem „Gefühl der Verzweiflung und Ausweglosigkeit“ tötete, womit eine Mordanklage hinfällig werde.


    Da kommen einem ja die Tränen.
    Das hat er fein gemacht, der Herr Staatsanwalt. Es kommt selten vor, dass der Staatsanwalt das Plädoyer der Verteidigung vorwegnimmt mit einem emotionalen Engagement, dass dem Verteidiger praktisch nichts mehr zu tun bleibt.

    Im Vergleich zu dem Dresdner Urteil ist dieser Antrag der Staatsanwaltschaft eine Schande. Bei einer Verurteilung zu neun Jahren sitzt diese Messerstecher- Bestie seine Strafe doch auf einer Backe ab.

    Selten wird die eklatante Ungleichbehandlung von Zugewanderten/Moslems gegenüber einheimischen Deutschen vor hiesigen Gerichten so deutlich wie in diesem Fall.

    „Ein Gefühl der Verzweiflung“ wird auch jeden Beobachter dieses Prozesses überkommen, der noch einen Rest von wahrer Gerechtigkeit bei der deutschen 68er-Justiz vermutet hat.

    So viel ist schon jetzt zu erkennen: Das Urteil in diesem Fall wird ganz sicher nicht „Im Namen des Volkes“ gesprochen werden können.

  134. http://www.rss-nachrichten.de/rss-verzeichnis/nachrichten-medien/aktuelles/rss-anzeigen-29586.html

    Das habe ich hier gelesen und mal kopiert und gespeichert.

    Nach Informationen von DCRS soll es in NRW eine Empfehlung geben, bei Straftätern mit Migrationshintergrund möglicht geringe oder gar keine Strafen auszusprechen, um deren Integration nicht zu gefährden. Ihre kulturelle Prägung soll bei der Urteilsfindung verstärkt berücksichtigt werden.
    DCRS beruft sich auf ein der Redaktion vorliegendes Schreiben eines ehemaligen, hohen Justizmitarbeiters.
    Ich bin froh, nicht mehr im Kreise der Justiz tätig zu sein. Das, was für mich einmal Beweggrund war, dort meine berufliche Laufbahn zu bestreiten, was meine Motivation war, meinen Beruf täglich und auch mit vielen Überstunden auszuführen, ist leider schon längst nicht mehr gegeben. …Meiner Ansicht nach gibt es nirgends eine höhere und sich schlimmer auswirkende Korruption, ja eigentlich müsste man schon sagen (Un-)Rechtsdiktatur, als in der Justiz in NRW…Täter mit Migrationshintergrund haben einen anderen kulturiellen Hintergrund und somit auch eine andere Tatmotivation…Dieser gilt besonders stark zu berücksichten…Gerade im Hinblick auf die Eingliederung unserer muslimischen Mitbürger sollte dringendst darauf geachtet werden, deren Glauben und Kultur als wichtige Tathintergründe zu berücksichtigen und eine zukünftige Integration nicht durch Brachialurteile zu verhindern…Man kann ja nicht erwarten, dass ein Mensch, der in einem völlig anderen Kulturkreis aufgewachsen ist als wir, die selben Wertvorstellungen und somit auch das selbe Rechts- oder Unrechtsbewusstsein wie wir hat.
    “Die hier lebenden Türken (Anm.: und Libanesen und Tunesier und Marokkaner und Pakistani und Afghanen und Araber und Kurden und Palästinenser…) können sich sicher fühlen.” Kölns Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU).

  135. #168 Wirtswechsel

    Ja vor dem Gesetz sind alle gleich.
    Volkszersetzer die gehören doch wohl alle vor Gericht.
    Aber so sieht es hier nun mal aus.

    Traurig das Ganze.

  136. Ich vermute, wenn unsere Richter mit unseren Kriminellen (jedenfalls diejenigen darunter die keine Mohammedaner sind) die Plätze tauschen würden, könnte es auch nicht viel schlimmer aussehen.

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