Zu lebenslänglicher Haft wegen Mordes verurteilt der Richter den Vater der 15-jährigen Büsra (PI berichtete). Nicht allerdings, ohne uns zu belehren, dass es sich nicht um einen „Ehrenmord“ handele, obwohl der Mann selbst zuerst zugab, seine Tochter erstochen zu haben, weil sie den „muslimischen Weg“ nicht gehen wollte. Später wurde sie dann erstochen, weil der Mörder das schlafende Mädchen mit einem Einbrecher verwechselt, danach aus Sorge.

Aus lauter Sorge hat der Mann also heimtückisch sein Kind ermordet. Natürlich hat die Tat nichts mit der Ehre oder dem Islam zu tun:

Das Landgericht der bayerischen Stadt Schweinfurt sieht es als erwiesen an, dass Mehmet Ö. seine Tochter Büsra im vergangenen Juni mit einem Fleischermesser erstochen hat. Die Richter verurteilten den Dönerverkäufer wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

„Durch die furchtbare Tragödie hat die 15-jährige Büsra ihr Leben verloren“, sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ott am Mittwoch. „Eine Familie wurde zerstört.“

Der Angeklagte nahm das Urteil wegen Mordes nahezu regungslos auf, den Blick gesenkt, die Hände gefaltet. Er hatte seine schlafende Tochter Büsra in der Nacht zum 24. Juni 2009 im Haus der Familie am Rande der Schweinfurter Innenstadt umgebracht – mit 68 Messerstichen.

„Es handelt sich keinesfalls um einen klassischen ‚Ehrenmord'“, sagte Ott in der Urteilsbegründung. Vielmehr habe der 46-Jährige die Jugendliche getötet, „weil er es nicht ertragen hat, dass Büsra eine Beziehung zu einem jungen Mann eingegangen ist“. Das westlich orientierte Mädchen habe sich nicht den Wünschen seines Vaters gebeugt, sich seinem Willen gar widersetzt. Der Türke habe das als tiefe Kränkung empfunden, Wut und Ärger seien die Folge gewesen, erläuterte die Vorsitzende der Kammer.

Die Freundschaft Büsras zu dem 17-jährigen Jungen sei eine harmlose Beziehung gewesen – nicht mehr als Händchenhalten. Für den Vater sei dies jedoch schon zuviel gewesen. „Er hatte Angst, dass sie einen in seinen Augen falschen Weg gehen könnte“, sagte Ott. „Er befürchtete, von ihr verlassen zu werden. In seinen Augen war Büsra nicht mehr lenkbar.“

Mehmet Ö., der seit 1991 in Deutschland lebt, hatte das Verhältnis zu seiner Tochter bei Prozessauftakt als zunehmend schwierig beschrieben. Sie sei respektlos, ungeduldig und stur gewesen, immer wieder seien junge Männer vor dem Haus der Familie aufgetaucht. Auch habe er Büsras Handy kontrolliert.

Zum Prozessauftakt hatte Ö. die Tat gestanden, sie aber als Versehen dargestellt. Er habe in der Tatnacht einen Einbrecher im Haus vermutet, dann sei er in die Küche gestürmt, habe das Küchenmesser genommen und zugestochen.

In seinem Schlusswort sagte der Angeklagte: „Ich habe sie getötet, um sie zu schützen.“ Er habe Angst gehabt, dass Büsra entführt werden oder ihr sonst etwas zustoßen könne.
(…)
Mehmet Ö., der seit 1991 in Deutschland lebt, hatte das Verhältnis zu seiner Tochter bei Prozessauftakt als zunehmend schwierig beschrieben. Sie sei respektlos, ungeduldig und stur gewesen, immer wieder seien junge Männer vor dem Haus der Familie aufgetaucht. Auch habe er Büsras Handy kontrolliert.

Also eigentlich edelmütige Motiive… Wahrscheinlich wurde deshalb keine „Besondere Schwere der Schuld“ festgestellt, denn heimtückischer kann ein Mord kaum sein.

Like
Beitrag teilen:
 

93 KOMMENTARE

  1. denn heimtückischer kann ein Mord kaum sein.

    Doch! Es geht heimtückischer:

    Wenn der Täter ein Bio-Deutscher gewesen wäre!

  2. Nun, wenn man die relevanten Schandmordmerkmale: im Familenrat beschlossen und durch einen Bruder, Vetter, oder dergleichen vollzogene Ermordung gelten lässt, handelt es sich hierbei um keinen klassichen Schandmord. -Ironie off-

    Diese wiederliche Doppelmoral, zu der immer mehr deutsche Juristen fähig sind, ist der Gipfel der Opferverhöhnung, die, ideologisch betrachtet, die zentrale Rolle in dem menschenverachtenden Kult Mohammeds zu finden ist: alle Opfer sind es nicht wert, Bestandteil der Umma zu sein, daher….

  3. Das muss man sich mal vorstellen, dass diese Leute so hirnverbrannt sind, dass sie nicht mal mehr mitkriegen, wenn sie Saetze sagen, wie „Ich habe sie umgebracht um sie zu beschuetzen!“ Ja, sure! Super Vater. Hast sie super beschuetzt. Mit so einem Schutz braucht man keine Gefahren auf der Welt mehr…

  4. Er hat 68mal zugestoßen, weil er Angst hatte,
    dass ihr etwas zustößt????

    Jetzt kann ihr ja nichts mehr zustoßen.

    Hat er mit seinem Schlußwort nicht auch
    zugegeben, dass die Einbrechergeschichte
    eine Lüge war??? War er vereidigt?
    Darf man vor Gericht ungestraft Lügen?

  5. Wer den westlichen Lebensstil nicht ertragen
    kann, warum muss derjenige dann im Westen
    leben.

    Als Vegetarier sollte man auch nicht in
    einer Metzgerei leben.

  6. Was mir bei PI fehlt, ist auch ein weiterführender Bericht über den Prozess gegen die Schläger von München. Weiterführend insofern, dass wohl ALLE gerne wüssten, welchen Migrationshintergrund Mike B., Benji D. und Ivan Z. haben. Wie heissen diese drei mit vollem Namen und wo wohnen sie (genaue Adresse)?
    Dass den drei Schlägern und deren Familien praktisch Immunität (zumindest in Bezug auf die persönlichen Verhältnisse) gewährt wird, mag den Willen des Gesetzes entsprechen, nicht aber denjenigen der Bürger. Insbesondere nachdem diese drei keinerlei Reue zeigen was sich unter anderem auch dadurch äussert, dass sich Benji D. und Ivan Z. gar nie äusserten. Dass Mike B. die Aussage eines Opferanwaltes, er würde im Gefängnis Vogelhäuschen bauen, zum Anlass nimmt, ebenfalls zu schweigen, weist in die gleiche Richtung hin. Aus der Haltung der drei Jugendlichen zeigt sich, dass wir es mit Gewaltverbrechern zu tun haben, die auch in Zukunft mit solchen Taten in Erscheinung treten werden.

    PI: Wir werden ganz sicher nicht Beihilfe zur Selbstjustiz leisten.

  7. Ein bayerisches Gericht verhängt für Mord lebenslänglich. Das wäre in Köln nicht passiert.

    Wir finden zu dieser „Kultur“ intellektuell keinen Zugang, da sie unserer Kultur diametral entgegengesetzt ist.

    Was für uns absolut verabscheuungswürdig ist, ist in dieser Kultur das höchste und beste was man als Muslim tun kann.

    Wer seine Tochter mit 68 Messerstichen schlafend töted, gehört ohne Berücksichtigung
    der Tatumstände lebenslänglich plus Sicherungsverwahrung weggesperrt.

    Auch bei diesem Urteil klingt wieder an, das der Täter das „Opfer“ sei.

    In gewisser Weise stimmt dies. Er ist das Opfer einer unmenschlichen Ideologie, der er angehört.

    Und über diese Ideologie müssen wir aufklären. Über die Pi-Gruppen, (z.B. Hanau-Mainkinzig pi.mainkinzig@yahoo.de) und über BPE Pax Europa.

    Für den Aufbau einer BPE Gruppe in Südosthessen (Hanau-Fulda) suchen wir engagierte Mitstreiter. Kontakt über norbert.gehrig@yahoo.de

  8. Natürlich war das kein Ehrenmord. Wie kann man nur auf die Idee kommen, dass dieser Schandmord etwas mit dem Islam zu tun hat. Ein moslemsicher Ehrenmord wäre es nur gewesen, wenn mindestens drei Imane bei der rituellen Schlachtung dabei gewesen wären. Auch müssten mindestens fünf Ayatollas das Messer rituell für den Ehrenmord geweiht haben. Und das Wichtigste: Es müssen ausgerissene Seiten des Korans mit einem Messer auf der Brust der Ehrenermordeten befestigt sein. Erst dann kann man von einem Ehrenmord im Namen der Friedensreligion sprechen.

    Das weiß doch jedes (moslemische!) Kind!

  9. ….Mehmet Ö., der seit 1991 in Deutschland lebt…

    Auf welche Weise ist Mehmet Ö. wohl in unser Land gelangt?
    Sicher genauso eingschlichen, wie die meisten der hier lebenden Türken!

  10. „Sie wollte den islamischen Weg nicht gehen!“

    Natürlich hat das nichts mit dem Islam nichts zu tun!

    Dann könnte man ja auch behaupten, dass Autounfälle etwas mit Autos zu tun haben!

    Und das weiß doch jedes Kind, dass Autounfälle etwas mit dem Stand des Mondes zu tun haben, aber auf keinem Fall etwas mit Autos!

  11. Mord ist Mord, Basta!

    Aber die Richterin klingt ja so, als ob sie dem Angeklagten vorwirft, nicht „ehrengemordet“ zu haben!

    Na Mahlzeit.

  12. #11 GottistdieLiebe

    Den westllichen Lebensstil vieleicht nicht aber das westliche Geld nehmen Sie doch alle fernab ihrer Religon doch gerne.

  13. Der arme Mann war verzweifelt, eine Familentragödie.

    Die Tat eines verzweifelt Mannes….

    Ich empfehle sich das Mordmotiv genau anzusehen!

  14. Daß Angehöriger dieser Spezies ihre Angehörigen aus reiner Liebe ermorden ist gängiges Allgemeingut. Insbesondere unter den Mitarbeitern der sozialistischen Rechtspflege. Der Bruder der Morsal O. hat auch ganz furchtbar unter der Mordtat gelitten aber aus Liebe tut man manche Dummheit.

  15. Das ist der derbste Spruch, den ich bisher in meinem Leben gehört habe:

    Diese Menschen mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind eine Bereicherung für uns alle!

    (Maria Böhmer, CDU-Integrationsbeaufragte)

    Danke Frau Böhmer, dieser Satz ist sehr sehr tiefsinnig!

  16. Typischer Einzellfall, der dutzendmale im Jahre bei uns vorkommt. Hat nichts mit dem Islam zu tun, sondern nur mit dem Stand der Sterne.

    Ein befreundetet Türke hat mir erzählt, dass wir nur höchstens 10 Prozent der Ehrenmorde mitbekommen. Bei 90 Prozent der Ehrenmorde wird die Leiche gemeinschaftlich entsorgt und dann ganz frech behauptet:

    „Aischa hat Schande über die Familie gebracht und hat uns verlassen und lebt jetzt in einer fremden Stadt!“

    Die Dunkelrate muss erschreckend hoch sein!

  17. Meiner Meinung nach ein vollkommen korrekte Entscheidung. Es war kein Ehrenmord. So etwas wie Ehrenmord gibt es nicht.
    Dieser Mord war heimtückisch und feige. Aber Ehrenmord?

    Es geht auch anders. Ich habe selbst erlebt welchen Terror Väter aus dem islamischen Umfeld gegen ihre Töchter ausleben.

    Es fängt ganz harmlos an mit einem „Ich finde es nicht gut, daß Du dich mit ihm triffst“
    geht weiter mit „Ich möchte nicht, daß Du dich mit ihm triffst“ und endet vorerst mit „Ich verbiete dir, daß Du dich mit ihm triffst“.

    Sollte die widerspenstige Tochter sich trotzdem mit „ihm“ treffen, wird Phase 2 gestartet. Dann nämlich wird ihr ein Aufpasser zur Seite gestellt, der sie auf Schritt und Tritt bewacht und begleitet.

    Dieser Aufpasser schlägt auf jede männliche Person ein, die sich ihr nähert.

    Weiter in Phase drei wird sie eingesperrt, nach 20 Uhr darf sie das Haus nicht verlassen.

    Zum Schluß, wenn alles nichts hilft, droht der Vater der Tochter, die zuvor in einer Großfamilie sozialisiert wurde an, sie aus dem Haus zu jagen, wenn sie denn mit „ihm“ weiter zusammen sein will.

    Es ist reiner Psychoterror was diese Mädchen mitmachen müssen.
    Ich selbst habe es in der Schweiz erlebt.
    Diese Frau, mittlerweile Mitte Zwanzig mußte ihren Eltern versprechen mich nie wieder zu sehen.

    Sie hält sich daran unter dem gehirngewaschenen Hinweis, daß ich nicht wüßte, was ich mit meienr Forderung sie zu treffen ihren Eltern und ihrer Familie antue.
    ——————————————-
    Ich, das ausgestoßene und widerwärtige Subjekt…

  18. in echt taqqiya-maessiger weise werden fuer die schandtat verschiedene motive aufgetischt, um auszuloten, fuer welche es den meisten strafrabatt gibt. am schluss hat der moerder seine ermordete tochter durch ihren tod geschuetzt. wovor bloss?
    wir brauche keinen einblick in verschrobene fremde kulturen, nicht hier in deutschland, hier sollten egalitaer die deutschen gesetze fuer alle gelten. tun sie aber bekanntlich nicht. „lebenslaenglich“ ist auch so eine phrase: 12 jahre heisst das im klartext. maximal. wenn er nicht vorher in das tuerkische haus des friedens abgeschoben wird.

  19. Wir haben es hier mit einem „Schutzmord“ oder „Präventionsmord“ zu tun und sollten dem Richter ein hohes Lob für seine interkulturellen Kompetenz aussprechen.

    Ein Ehrenord dient zur Wiederherstellung der Ehre der Familie, die allerdings in diesem Fall durch das antizipative Handeln des Vaters nicht gekränkt wurde.

    So halte ich es für glaubhaft, dass er seine Tochter vor Sünde schützen wollte.

    Der Richter ist diesem Gedanken gefolgt, was allerdings keinerlei Auswirkung auf das Strafmaß hatte, denn Mord bleibt Mord, mit und ohne interkultureller Kompetenz.

  20. es ist in der tat kein ehrenmord:

    es hat sich nicht die gesamte sippe beraten und verschworen

    es wurde nicht das jüngste männliche familienmitglied mit der durchführung beauftragt

  21. Wie die Kölner Islamfunktionärin Kilicarslan kürzlich auf einer Podiumsdiskussion in Berlin mitteilte, ist allein das ständige Reden über „Ehrenmord“ oder „Zwangsheirat“ schon rassistisch und ausgrenzend. Denn solche Dinge sind keineswegs islamspezifisch, sondern diese hat es bis ins 19. Jahrhundert auch im christlichen Deutschland gegeben.

    Dieser wichtige Hinweis hat sicherlich Richterin Ott zu ihrer Einschätzung bewogen.

  22. #12
    PI: Wir werden ganz sicher nicht Beihilfe zur Selbstjustiz leisten.
    ,
    Selbstjustiz ist zwar nicht geplant. (Weshalb wohl auch?) M.A nach geht der Täterschutz jedoch (u.a. auch) hier eindeutig zu weit. In einem solchen Fall gehören auch die Familien der Täter nicht mehr geschont. Hier liegen unbestreitbar Erziehungsfehler vor, für die die Eltern schuld sind. Warum denn diese schonen?

  23. Wieder ein erschreckendes Beispiel dafür, was diese sog. „Religion“ in den Köpfen der Menschen anrichtet. Begriffe wie „Gehirnwäsche“ oder „Fanatismus“ umschreiben den Zustand nur unzureichend. Was letztlich übrigbleibt und zur Tat führt, ist schlicht und einfach das „BÖSE“ schlechthin, losgelöst von allem menschlichen.

  24. Auch die HAZ, kopiert nur die Aussage „kein „klassischer“ Ehrenmord ( wie können Einzelfälle (kann leider dieses hübsche Trademark nicht) zu Klassikern werden – einfach mal drüber nachdenken), sondern aus Angst der Tochter könnte etwas zustoßen. Mit Zustoßen ist aber Kontakt mit der unreinen Aufnahmegesellschaft gemeint, wer das nicht erwähnt, verhöhnt das Opfer!! Anstatt von Regungslosigkeit bei der Urteilsverkündung zu sprechen, heisst es normalerweise „zeigte keine Anzeichen von Reue“. Man muss wirklich, wie früher „drüben“, jedes Wort abklopfen um sich der Wahrheit zu nähern, denn die schmeckt Vielen nicht. Wie wär es mit ´nem Langenscheidt:

    mediale berichterstattung – realität

  25. Naja, dies zeigt einmal mehr: Diese Steinzeitehrenmesserstecher sind nicht im Geringsten mit dem Westen kompatibel. Tochter abstechen, damit sie nicht entführt werden kann, super Logik. Ein psych. Gutachten scheint mir in diesem Falll angebracht. Und einen Tritt in den A…… -> vor der Ausschaffung.

  26. auch hier:
    Nicht das anatolische,arabische Prekariat ist unser primäres Problem, sondern eine gewisse Beamten- Berufspolitiker- und Richterschaft die ein ganzes Volk in Geiselhaft genommen hat und die Gesellschaft von innen her mazeriert um persönliche Bereicherung zu erlangen – materialistische – als auch psychologische in Form der Eigentherapie einer verqueren,abartigen Geisteshaltung. Ich bezweifle dass hier mit legalistischen Mitteln oder der Chimäre “Demokratie” etwas zu bewegen ist.

    Abgesehen davon kann mir keine gegenderte Zivilversagerin im politischen Amt erklären
    a) aus welchem nachvollziehbarem Grund ich meine Abgaben für eine Sippe von arabisch, anatolischen, dönerverkaufenden HartzIV Dazuverdienern aufzubringen habe.
    b) Warum unser Kinder und Kindeskinder auch aus diesem Grunde mit Schulden beladen werden
    c) Der innere Frieden durch den von 95% der Stammbevölkerung (übrigends Menschen mit vielfältigen, europäischen Wurzeln) nicht erwünschten und getragenen Zuzugs dieser Subjekte nachhaltig gestört wird, langfristig ein Bevölkerungsaustausch stattfinden wird – mithin unsere Kinder um ihr Erbe betrogen werden DURCH SÄMTLICHE PARTEISOLDATEN und Beamtenklicken und diese immer noch dummdreist glauben sie würden keine persönlichen Konsequenzen tragen müssen.
    d)
    Warum erhalten diese Leute aus dem Umstand dass sie sich physisch auf dem Boden unseres Landes Befinden eine soziale Rundumversorgung wie sie nur Staatsbürgern zukommen sollte ?
    Mit welcher unglaublichen Frechheit verschenken „“POLITBEAMTE“ unsere Ressourcen und warum belangt man sie dafür nicht…

  27. Büsra Ö. geboren: 1994, erstochen: 24. Juni 2009,
    Wohnort: Schweinfurt (Bayern), Herkunft: Türkei,
    Kinder: keine, sie war erst 15 Jahre. Täter: ihr türkischer Vater Mehmet, Dönerbudenbetreiber
    Quelle: http://www.ehrenmord.de/doku/neun/doku_2009.php

    In der Nacht zum 24. Juni 2009 ersticht Mehmet Ö. seine erst 15-jährige Tochter Büsra, vermutlich im Schlaf. Die Familie hat zwei weitere (jüngere) Kinder und ist bislang
    nicht auffällig geworden. Der Vater, so heißt es, sei streng religiös.

    Die Großeltern rufen den Notarzt. Aber das Mädchen verblutet. Mehrere Dutzend Stiche werden gezählt.

    Der Vater wird nach kurzer Flucht festgenommen und gesteht die Tat. Als Motiv gibt er die völlig unterschiedlichen Lebensauffassungen und den westlichen Lebensstil seiner Tochter an. Sie wolle nicht „den muslimischen Weg gehen.“ Vermutlich ist die Gymnasiastin ein Teenager, die ein normales Leben führen will. Ihr Vater aber zwingt Mutter und Töchter dazu, Kopftuch zu tragen.
    Quelle: http://www.ehrenmord.de/doku/neun/2009_Buesra.php

  28. Der Richter beschreibt in diesem Urteilsspruch alle Einzelelemente, die diesen Mord zum „klassischen“ Ehrenmord machen: das Tochter-Opfer „ließ sich nicht lenken“, war westlich-orientiert und nicht muslimisch im Sinne des Vaters, hatte sich selbst einen Freund gesucht und gefunden, traute sich aber lediglich, mit ihm Händchen zu halten, aus Furcht wiederum ehrlos zu sein, wenn sie auf ihre sexuelle Selbstbestimmung nicht verzicht tue, der Täter beschreibt seine Wut und „Kränkung“ , dass seine Tochter sich nicht unter seinen Willen beugt, er massakriert sie mit 68 Messerstichen heimtückisch im Schlaf, ersichtlicherweise eine echte und nicht nur imaginierte Vollstreckung für islamisch-moralische Sündhaftigkeit und nach einer lange gehegten und strategisch geplanten Vorbereitungs- und Entscheidungsphase, und nach mehrfachen Androhungen der Tat, die selber schon mörderische Gewalt genannt werden müssen, weil sie auf eine Ich-Zermürbung auf seiten des Opfers setzt und auch darin echte und nicht bloß symbolische ‚Höllenqualen’ bereiteten.

    Nicht zufällig ist das Fleischermesser dabei, nicht zufällig die vorausgehende Familientragödie, nicht zufällig ist die Arglosigkeit des schlafenden Opfers, das ansonsten im wachen Zustand mit allem rechnete. Auch keine Ausnahme, dass der Täter noch nach der Tat und bei seinen ersten Einlassungen, von einer höheren „moralischen“ Instanz , sich zu dieser Tat legitimiert sieht, „seine“ Tochter sei nicht den richtigen, den islamisch geforderten, sondern den westlichen „Weg gegangen“.
    Sowohl die Ingredienzien dieses Familienmords, die Tötungsmethode wie der Tötungsvorsatz und der konkrete Tötungswille und die „kulturell“ vorfabrizierten Moralzurichtungen dafür, die dabei durch den Vollstrecker-Arm des Familienangehörigen quasi automatisiert zur Anwendung kommen, womit dieser wiederum sich Absolution vor einer sozialen Bestrafungs- und Ausgrenzungs-Umma erwartet, bezeichnen einen klassischen Ehrenmord, auch wenn das Wort Ehre dabei nicht einmal erwähnt worden wäre.
    Was den deutschen Richter wohl wundert bei diesem Fall, ist wohl die Tatsache, dass der Täter auch nicht irgend eine Ehre hat, nicht irgend ein Vaterbild, ein eigenes von sich selbst, und nicht irgend eine Familienbande zu seiner Tochter, woraus ein Tabu erwachsen könnte, nicht hand an zu legen ans „eigene Fleisch“. Doch das hat und hatte er vielleicht sogar mal, aber solches wurde besiegt, in ihm und durch ihn, von einer überindividuellen Ehrenbegrifflichkeit aus dem islamischen Kulturkreis in den allermeisten Fällen, vor der es nur Submission geben darf und eben keine Faser einer individuellen Autonomie: das eben ist klassischer Ehrenmord. Und der klassische Ehrenmord ist eben die Konsequenz des der „klassischen“ Islams: die allfällige Submission.

  29. Und wieder ein Mord der auf das Konto der Kulturbereicherer geht.

    Aber:
    Auch auf das Konto der LRG die diese Morde zulassen und Tatenlos zusehen und jede Kritik daran als Rassismus abtun, weil ihre Multikultiideologie und Zwangsbeglückung dafür keinen Platz bietet.

    Auch diese Leute gehören zur Verantwortnug gezogen für die Hunderttausenden oder gar Millionen, denen sie dieses Leid zutun.

  30. Der Vater sitzt jetzt im Knast.

    Das ist gut. Weniger gut aber ist daß die Restfamilie jetzt vermutlich dem Steuerzahler zur Last fällt.

  31. PI: Wir werden ganz sicher nicht Beihilfe zur Selbstjustiz leisten.

    # 12

    Ich denke nicht, dass # 12 persönlich Selbstjustiz „praktizieren“ möchte, doch es ist durchaus sehr auffällig, dass in den Zeitungen ganz oft Bilder von Opfern und Zeugen auftauchen, deren Namen, Wohnort und/oder Arbeitsplatz genannt wird und man derartiges niemals über die Täter erfährt.

  32. Das Problem bei der ganzen Sache: Die Mädchen wachsen in einer Welt auf, in der Familie alles ist.
    Sie würden nie auf die Idee kommen ihre Familie zu verlassen.
    Niemals würden sie auf die Idee kommen, daß ihre Eltern es böse meinen.

    Ihnen wird eingetrichtert, daß die Männer, die sie umgarnen es nicht ernst meinen, sie nur ins Bett kriegen wollen und das ein Araber, Iraner, Türke sie achten und ehren würde.

    Im Gegensatz zu den ekelhaften Europäern.

  33. Tragödie? Und diese Äußerungen von einer Frau, die den Fall zu beurteilen hat??

    Ich glaube mein Schwein pfeift!

    Das war eiskalter Mord aus so niedrigen Beweggründen, dass passt auf keine Kuhhaut mehr und ist mit nichts, aber auch gar nichts zu entschuldigen.

    Alleine schon der Umstand, dass hier ein Mensch im Schlaf heimtückisch gemeuchelt wurde.

    In Deutschland gehört wieder die Todesstrafe eingeführt und genau an solchen Bestien ein Exempel statuiert – öffentliche Hinrichtungen durch Scharfrichter müssen wieder ein probates Mittel gegen Gesellschaftsbestien sein/werden.

    Denn bei solchen Leuten helfen auch keine Therapien oder sonst wie geartete Maßnahmen, die fühlen sich im Recht und geben keinen Pfifferling auf unser humanes Rechtssystem. Sobald die wieder in Freiheit sind, was jetzt schon erkennbar ist, wird beim nächsten Anlass wieder so gehandelt.

    Und an die werte Richterin – es ist trauig, wie wenig das Leben von Menschen in diesem Land nur noch zählt und welche Menschenverachtende Einstellung Sie da haben. Pfui Teufel und Schande über Sie Frau Richterin.

  34. Eben darum müssen juristische Urteile über je einzelne Ehrenmörder immer ein deutliches Droh- und Warnelement an potentielle Nachahmer mit einschließen, weil diese automatisierten und ritualisierten Morde an (weiblichen) Familienaghörigen kaum im vollen Umfang ersonnen und in letzter Konaequenz moralisch verantortet worden sind. Weil sie selber dabei zu einem entmündigten Täterungeheuer werden, einer Ideologie gehorchend, und wie Zombies dabei geführt und gelenkt, weil sie keine eigenen Ich-Resourcen haben, die ihnen eine Moralität zuwachsen lässt, die diesen Namen auch verdient. Eben deshalb muss das teuflische Prinzip als solches geahndet, verfolgt und bestraft werden, dem sie sich so „selbstlos“ überantworteten. Der Abschreckungseffekt ist bei diesem Urteilen sogar das Wichtigsten, anders ist den Opfern nämlich nicht Genüge getan, weil: „Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.“

  35. Eben darum müssen juristische Urteile über je einzelne Ehrenmörder immer ein deutliches Droh- und Warnelement an potentielle Nachahmer mit einschließen, weil diese automatisierten und ritualisierten Morde an (weiblichen) Familienaghörigen kaum von solchen Unterüberherrenreiterchen im vollen Umfang ersonnen und in letzter Konaequenz moralisch verantortet worden sind. Weil sie selber dabei zu einem entmündigten Täterungeheuer werden, einer Ideologie gehorchend, und wie Zombies dabei geführt und gelenkt, weil sie keine eigenen Ich-Resourcen haben, die ihnen eine Moralität zuwachsen lässt, die diesen Namen auch verdient. Eben deshalb muss das teuflische Prinzip als solches geahndet, verfolgt und bestraft werden, dem sie sich so “selbstlos” überantworteten. Der Abschreckungseffekt ist bei diesem Urteilen sogar das Wichtigsten, anders ist den Opfern nämlich nicht Genüge getan, weil: “Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.”

  36. Der Mann ist doch super integriert.
    Er hat wahrscheinlich Lessings Emilia Galotti gelesen und es sich zum Vorbild seines Handelns genommen.

  37. Was muß in einem Hirn vorgehen, das die Hand 68 mal auf ein schlafendes Kind einstechen läßt. Unvorstellbar!

  38. Ein Heimtürkischer Mord war es echt… spaß bei Seite. Wie können Richter SO eine Geschichte glauben?! Wie kann man jemanden schützen, indem man ihn umbringt? Das ist die Logik des Islams, aber das hätte damit ja nichts zu tun. Also was nun? Ein Einbrecher töte ich nicht 184839298473 Messerstichen, vorallem nicht, wenn ich nach den ersten 293837872 merke, das es meine Tochter ist, die dort schreit und schreit. Eckelhaft!

  39. #37 Pamela FFM (11. Mrz 2010 09:38)

    …von einer überindividuellen Ehrenbegrifflichkeit aus dem islamischen Kulturkreis in den allermeisten Fällen, vor der es nur Submission geben darf und eben keine Faser einer individuellen Autonomie: das eben ist klassischer Ehrenmord. Und der klassische Ehrenmord ist eben die Konsequenz des der „klassischen“ Islams: die allfällige Submission.
    ——————————————————————————

    Richtig, die arabische Sprachwurzel des Wortes Islam, ist nicht salama (für Frieden) sondern aslama (für unterwerfen, sich bedingungslos beugen).

    Deshalb, wird derjenige der das Gesetz der Schari’a verletzt, und der Umma, dem Clan oder der Familie „Schande“ zufügt, im äussersten Falle, wie hier in diesem konkret, durch den Vater als „rechtmäßigem Bestitzer“, mit dem Tode bestraft.

    Ob jetzt Schand- oder „Ehrenmord“.
    Hierfür darf kein Verständnis aufgebracht werden, weder aus Kulturell- religiösen noch aus sonst irgend welchen fadenscheinigen Gründen.

    Mord bleibt Mord und sollte auch dementsprechend, nach den Gesetzen unseres Landes bestraft werden.

  40. Die Richterin beschreibt die Tat und zahlt dabei alle klassischen Merkmahle des „Ehrenmordes“ auf – um dann festzustellen, es sei keiner gewesen. Ehrenmord hat nichts mit Ehrenmord zu tun und Islam nichts mit Islam.

    Es ist also viehlmehr eine „Familientragödie“, wie wir sie ja auch aus unserem Kulturkreis kennen:

    “Durch die furchtbare Tragödie hat die 15-jährige Büsra ihr Leben verloren”, sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ott am Mittwoch. “Eine Familie wurde zerstört.”

    Nun, die Familie hätte ohne Büsra unter dem Patriarchat des Mörders blendend weiter existiert – zerstört wird sie durch die mehrjährige Haft des Mörders (wer glaubt denn, dass er wirklich lebenslang einsitzen muss? Außerdem benötigen wir den Dönerverkäufer bald wieder in Freiheit als Zahler unserer Renten).

    … heimtückischer kann ein Mord kaum sein.

    Aber nicht doch, PI! Das war die reine christliche … eh … muselmanische Vaterliebe, die ihn dazu veranlasste, die Tochter im Schlaf zu ermorden, damit sie süß lächelnd im lieblichen Traum stirbt.

  41. Das Land Hessen hat das „Netzwerk gegen Gewalt“,
    gegründet. http://www.netzwerk-gegen-gewalt.de Man findet nach kurzem Suchen auch das Thema: „Gewalt im Namen der Ehre“, dort heißt es u.a.
    Gewalt im Namen der Ehre. Das Netzwerk gegen Gewalt hat sich des Themas Zwangsheirat anderer Gewaltdelikte im Namen der Ehre angenommen. Gewaltdelikte, die unter Berufung auf einen kulturell begründeten Ehrbegriff begangen werden, können in unserer rechtsstaatlichen verfassten Gesellschaft nicht toleriert werden.
    http://www.netzwerk-gegen-gewalt.de/index.php?option=com_content&task=view&id=21&Itemid=37

  42. Es gibt auch clevere türkische Familien, die wenigstens versuchen, der Kartoffeljustiz unnötige Arbeit zu ersparen und die Delinquentin deshalb in die Türkei bringen wollen. Was leider nicht immer klappt, weil die Türkei immer noch nicht in der EU ist. „Ironie aus“
    Die ganze Geschichte findet sich in der Münsterschen Zeitung von heute.
    Da stellt sich doch die Frage, wieviele ungehorsame Töchter tatsächlich unbemerkt von Behörden in die Türkei zur „Maßregelung“ verschleppt werden!!

  43. Auch der echte sozusagen angewandte Analphabetismus, neben jener volletablierten perfekten Schrachunfähigkeit in gleich zwei Sprachen, zumeist türkisch und deutsch, in der so ausdrucksstarken 2-Worttechnik, dier selber schon nicht als Gnadenlosigkeit transportiert, und eine durchgangige
    Alexie in moralischen Belangen und die dazugehörige seelische Alexithymie im Umkreis der Tat und Täterfamilie ist nicht Zufall sondern die Regel bei Ehrenmorden. Ein Patriarchen- und Efendi-Großfürstentum auf kleinstem moralsichen Jungerschafts-Großgrundbesitzertum etabliert als Ersatz für alles was Mann eh noch nie gehabt hat aber schon immer besitzen wollte, an und vor aellem für sich. Eben alles, was das Türkentum, in seiner eigenen Selbstwahrnehmung, so himmelhochjauchzend vom schnöden materalisitischen Westlertum absetzt als Spirituelles (statt Alkohol), „Buch-Relgion“ und Vaterland, als Mannsbild, selbst Vatersprache, wie es türkisch sogar heißt, ebenfalls damit sehr vielsagend Kultururgrunde, oder eben ihr fehlen, beleuchtend. Wohl weil man von der Mama nur das Kreinen lernen kann, und nicht das Zupacken und Handanlegen, das echte und höchste „am eigenen Fleisch“, wenns geboten erscheint. Im Ehrenmord kullminiert all dieses: und selbst nennt es sich , derart gebildet, und in der Ttat das wurmartige Zuwachsen dessen bezeichnend: „unser Islam“, was da so jämmerlich wie jammervoll gebietet.
    Jungerfernschaft-Ideologien sind so alt wie die meschlichen Zeitläufte vor der Erfindung des Rads, und kaum ist es her, dass sie kritisiert werden können und gesellschaftlich in Überwindung sich befinden, aber nur Islam schafft es, diese phallisch-atavistischen Hymenexzesse heutzutage noch blutig martialisch virulent sein zu lassen, als wären sie außer aller Zeit und von hinter einen göttlich Ewigkeistvorhang her Sarkosanktes, und nicht eben das was sie in letzter konsequenz immer sind: Mord und die verruchteste Austreibung von Individualität.

  44. Auch der echte sozusagen angewandte Analphabetismus, neben jener volletablierten perfekten Schrachunfähigkeit in gleich zwei Sprachen, zumeist türkisch und deutsch, in der so ausdrucksstarken 2-Worttechnik, die selber schon nichts als Gnadenlosigkeit transportiert, und eine durchgangige
    Alexie in moralischen Belangen und die dazugehörige seelische Alexithymie im Umkreis der Tat und Täterfamilie ist nicht Zufall, sondern die Regel bei Ehrenmorden.

  45. Ich verstehe das nicht. Warum werden Gesetzbücher denn noch gedruckt? Immer mehr zeigt es sich, dass der richterlichen Beweiswürdigung ein Rahmen gemacht wird, der die Gesetze storniert und die Verfahren auf das Level von drittklassigen Schauspielen herunterzieht.

    Wenigstens den Grünen wäre dann ein Gefallen getan. Für Gesetzbücher muss man Bäume sterben lassen……….
    http://www.helmutkarsten.de siehe Strafanzeigen gg.LG

  46. Es ist widerlich was im namen Gottes oder Allah angerichtet wurde und wird. Noch erschreckender ist die Relativierung des Rechts. Für den Mörder stellt dies eine Qualifizierung der Tat dar für das Opfer ist es nur der endgültige Tod. Diese Richter sollten die Todesangst des Opfers nur einmal sich vorstellen nur ansatzweise um überhaupt zu verstehen was sie an Shit ablassen.

  47. Klar, die Motive waren edel und er versuchte sie zu retten vor den Türkenjungen…

    Toll, da wäre eigentlich Freispruch angemessen bei solchen Motiven!! Und die bayerische Rettungsmedaille aus der Hand des bayer. Ministerpräsidenten…

  48. # 52 blonder

    Ach die Motive dieser Familie waren doch so edel. Die wollten diese Fatima doch nur vor dem deutschen Jungen retten…

    Sie sollte in Syrien ins Paradies zu den 72 türkischen Jungen befördert werden, da hätte sie es doch besser gehabt als auf Erden….

    Entführung, schwere Körperverletzung, Verletzung der Passgesetze. Wenn es der Staatsanwalt ernst meint, muss er auch die Schwester belangen, die die Fatima ja 2 x in die Falle gelockt hat…

    Da sieht man, die wollen von den Deutschen nur das Geld und sonst nichts!! Diese Großfamilie zockt jeden Monat 100.000ende EUR an Sozialgeld und Hartz IV ab…Dafür sind die Deutschen gut genug!!

    Die Türkei ist auch gut, eine Deutsche wird in die Türkei entführt, dort 6 Monate von den Entführern gefangen gehalten und die Gefangene muss noch 60 EUR Strafe zahlen weil sie 6 Monate entführt und gefangen gehalten wurde… typisch Türkei Herr Erdogan

  49. Natürlich war das kein Ehrenmord, sondern ein ganz normaler Vorgang in einer ganz normalen türkischen Familie.

  50. 68!!

    68 mal hat der Mann zugestochen, wie lange hat er dafür gebraucht?

    Ab dem wievielten Stich hat Büsra sich durch Schreie zu erkennen gegeben?

    Wenn er Sie mit einem Einbrecher verwechselt hat: Legen die sich normalerweise zum Schlafen auf das Sofa?

    Warum hat er den „Einbrecher“ nicht erst einmal geweckt oder angesprochen?

    Wenn es ein Versehen war Büsra zu töten: Warum spricht er dann von Ihren Kontakten und warum kontrollierte er Ihr Handy?

    NEIN!

    Richter sind studierte Juristen, keine Idioten. Der Richter war sich, wie alle anderen völlig über das Tatmotiv im klaren. Lebenslänglich bekommt man für Mord, also heimtückische, vorsätzliche Tötung.

    ABER WARUM ES KEIN EHRENMORD SEIN DURFTE, DAS IST DIE FRAGE!!!
    ….oder auch nicht….

    mfG
    Karl

  51. http://www.westline.de/lokales/muenster/nachrichten/lnrn/Muensteranerin-in-Todesangst-Sie-fuerchtet-die-eigene-Familie;art1789,84061

    “ Münster Eine 19-jährige Frau aus Münster steht im Mittelpunkt eines spektakulären Kriminalfalls. „Fest steht: Sie ist von ihrer Familie entführt und misshandelt, nach Italien verschleppt und von der Polizei dort befreit worden“, bringt Jürgen Knecht, der Anwalt der Frau, auf den Punkt.

    Fatima P.* hat türkische Wurzeln, ist aber in Deutschland aufgewachsen und hat einen deutschen Pass. Seit einem Jahr ist sie mit dem gleichaltrigen S. befreundet. Und da liegt wohl auch das Motiv für die Übergriffe auf Fatima, denn: Dass sich die junge Frau mit einem Deutschen eingelassen hat, das scheint der aus dem Osten der Türkei stammenden Großfamilie überhaupt nicht zu passen. “

    Die junge Frau sollte verschleppt und in Syrien umgebracht werden.

  52. #26 brazenpriss (11. Mrz 2010 08:30)
    (…)
    Schutzmord
    (…)

    Genau..wie damals bei der Gestapo, die haben die Juden und Gegner der NSDAP auch nur in „Schutzhaft“ in die KZs gesteckt!

    Da der Dönerschwerträger anscheinend nicht pass-integriert ist, wäre eine zeitnahe Abschiebung möglich, am besten zusammen mit der gesamten Sippschaft, die sonst, da der „Verdiener“ im Kittchen sitzt, auf „HartzIV“ umschulen muss…

  53. Also mir persönlich gefällt die Einbrecher-Geschichte am besten.
    Aber das ist natürlich eine Geschmacksfrage der Richter.

  54. Wir dürfen diesen Einzelfall nicht pauschalisieren.

    Wenn wir in uns gehen, und ganz fest daran glauben, dann ist diese Tat eigentlich gar keine.

    Es liegt an den Bürgern in diesem Land, man muss das im gesamtgesellschaftlichen Kontext sehen.
    Würden wir alle besser aufeinander aufpassen , dann würde es nicht soviele Einbrecher geben. Und würde es keine Einbrecher geben, dann hätte der Mann aus dem islamisch, friedlichen Südland auch nicht vor lauter Angst vor den Dieben 68mal auf seine Tochter einstechen müssen.

    Er hatte einfach Angst vor dieser Gesellschaft, ein menschliches Drama.

    Wir fühlen auch mit dem armen Vater, der jetzt ausgerechnet durch ein deutsches und damit zumindest latent fremdenfeindliches Gericht, für die Fehler von uns allen büßen und ins Gefängnis muss…

  55. #41 vogelfreies Leben (11. Mrz 2010 09:58)
    Natürlich nicht. Ich habe ja auch keine Veranlassung hierzu, sondern gehe von folgender Ueberlegung aus:
    In der Schweiz erhält jeder ohne grosse Mühe Auskunft vom Betreibungsamt oder einer Wirtschaftsauskunftei über eine andere Person oder Firma (wie das in Deutschland genau aussieht weiss ich nicht). Somit kann sich beispielsweise ein zukünftiger Vermieter vor insolventen Mietern schützen; ein Arbeitgeber einen verschuldeten Buchhalter nicht einstellen, etc. Wie aber soll ein Vermieter wissen, ob er nicht einen Gewalttäter in sein Haus hohlt? Ein Arbeitgeber wissen, dass er nicht einen Mann einstellt, der ihm bei der geringsten Auseinandersetzung die Pistole an die Brust hält? Ein Vater seine Kinder vor dem Umgang mit (ehemaligen) Verbrechern warnen? Wie soll eine Gemeinde ein Augenmerk auf einen Neuzuzüger halten, von dem er nicht weiss, dass dieser aus dem Gefängnis kommt?
    Ich bin deshalb dafür, dass bei gewissen Taten und ab einem gewissen Strafrahmen Name, Geburtsdatum, Adresse und Migrationshintergrund der Täter in den Medien genannt werden. (Bei gewissen, allerdings eher öffentlich bekannten Personen, halten sich die Medien viel weniger zurück. Und bei Auto-Rasern, so wie Sozialfällen habe ich bereits mehrmals detallierte Angaben zur Person in den Medien gelesen). Hier scheint nebst bei den Gerichten auch bei den Medien eine seltsame Logik zu spielen.

  56. #37 Pamela FFM (11. Mrz 2010 09:38) Der Richter beschreibt in diesem Urteilsspruch alle Einzelelemente,

    Nicht DER Richter .. sondern es war eine Islam-Verständnisvolle Richter-IN
    So wie sie die Begründung eläuterte .. sind alle Türen für eine Revision offen …

    sie sagte zum Beispiel der Täter sei Depresiv … Peng !! FREISPRUCH kommt bald …

    Kein Wort über die Familien-terroristische Erziehung durch den Islam

    Selten SOOO ein verlogenes Urteil gelesen

  57. Ein Beitrag für Boie!!!

    Ja wie sollte der Vater denn auch feststellen das es kein Einbrecher war? Der Einbrecher war ja schließlich vermummt mit Kopftuch. Auch das weibliche schreien deutete er nur als verweichlichten ungläubigen, dem hat er aber Allahs Strafe gegeben. 😀

    So Herr Boie jetzt dürfen sie wieder Unsinn schreiben.

  58. Die Mutter trat als Nebenklägerin ihres Importbräutigams auf, redete nur von „dem Angeklagten“ und setzt sich nun für die nachträgliche Sicherheitsverwahrung ein.
    Nachdem bekannt wurde, daß seine Tochter einen Freund hatte, wurde er in der Moschee nicht mehr gegrüßt.Nach der Tag rief er seinen Iman an.
    Quelle Schweinfurter Tagblatt

  59. “Es handelt sich keinesfalls um einen klassischen ‘Ehrenmord’”, sagte Ott in der Urteilsbegründung. Vielmehr habe der 46-Jährige die Jugendliche getötet, “weil er es nicht ertragen hat, dass Büsra eine Beziehung zu einem jungen Mann eingegangen ist”. Das westlich orientierte Mädchen habe sich nicht den Wünschen seines Vaters gebeugt, sich seinem Willen gar widersetzt. Der Türke habe das als tiefe Kränkung empfunden, Wut und Ärger seien die Folge gewesen, erläuterte die Vorsitzende der Kammer.

    Ist eine „tiefe Kränkung“ denn keine Verletzung der Ehre?

    Doch, ist es.
    Auch wenn dieser Schandmord nicht nach dem üblichen Muster der Familienarbeit abgelaufen ist, ist der Mord durch die ehrverletzende Kränkung des Vaters motiviert und somit als Schandmord anzusehen.
    Die Motivation zählt und nicht die Anzahl der Beteiligten.

    Aber da Islam Frieden sein muss und Ehrenmorde dem Ansehen des Islam schaden, hat es eben kein Ehrenmord zu sein.

    Auch Richterin Elisabeth Ott handelt entweder nach Anweisung von oden oder ist Überzeugungstäterin im Schönreden.

  60. Das gehört doch in die Rubrik Satire? Mich erinnert das an Dialoge bei Monthypythons. Sie haben also Ihre Tocher der Ehre wegen erstochen? Nein, ich dachte Sie sei ein Einbrecher. Also weil Sie dachten weil Sie ein Einbrecher sei? Nein, weil Sie nicht den Islamweg gehen wollte. Also wegen der Ehre. Nein Einrbrecher. Also Nicht. Doch. (mann stelle sich da noch John Cleese als Fragesteller und Michael Palin als Antworter vor, die übrigens auch die entsprechend intelligenten Gesichter dazu machen könnte)

  61. Es gibt nach dem deutschen Recht keinen Ehrenmord im § 211 steht alles genau drin also soll der Muselmörder einfach mal seine dumme islamverseuchte Drecksfresse halten.

    (ja das tat jetzt gut ) also zum §211

    § 211
    Mord

    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

    (2) Mörder ist, wer

    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

    einen Menschen tötet.

    Damit is alles gesagt.
    MORD AUS NIEDEREN BEWEGGRÜNDEN

    und selbst wenn „Nur“ Totschlag auch da:

    § 212
    Totschlag

    (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

    (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

  62. Ich töte aus Schutz…Wow…Wenn das mal ein Deutscher tun würde…er wäre glatt ein Nazi…

    Darum bin ich als Halb-Türke gegen solche Arschlöcher der Gesellschaft….die produzieren nur Probleme…

  63. Wieso der überhaupt verurteilt wird?

    Er hat sie doch nur getötet, damit sie nicht entführt wird und ihr nicht zustößt.

    Mensch Meier, haben die einen an der Hacke…

  64. @ Plato: Eher Eric Idle 😉
    Aber Du hast schon recht. Wenn es nicht so traurig wäre, müßte man eigentlich von Satire sprechen.

    Wann wacht die Justiz in diesem Land endlich auf und tut etwas gegen diese menschenverachtende Religion?

  65. @43 Zuppler (11. Mrz 2010 10:11)

    Tragödie? Und diese Äußerungen von einer Frau, die den Fall zu beurteilen hat??

    Das krankhafte Bemühen, die Tat als was anderes darzustellen als sie ist, macht mich auch rasend. Hätte jemand im Fall der vom Deutschrussen ermordeten Ägypterin Marwa El-Sherbinidas das Wort ´Tragödie´ gebraucht, wäre sogleich ein gutmenschliches Feldgeschrei losgebrochen, das jenes von Jericho in den Schatten stellt. So ein verlogenes, krankes und schamloses Gesindel.

  66. Dann wäre es doch konsequent wenn der Vater aus Angst vor dem Gefängnis den Suizid vorzieht und sich selbst Messer macht.

  67. Die Auslassungen des Richters sind mir auch sauer aufgestoßen – aber egal:

    LEBENSLANGE HAFT ! Wegen MORDES!
    Sehr gut!

    Da gab es schon ganz andere, ungerechtere Urteile. Eine angemessene Strafe! Und somit ist die Gesellschaft 13-15 Jahre vor diesem Supermoslem geschützt.

  68. Nach der Aussage der Tante des erstochenen Mädchens hat der Mord schon etwas mit Ehre zu tun. Der Vater soll wegen des Verhaltens seiner Tochter in der Moschee nicht mehr gegrüßt worden sein.

    Schweinfurter «Ehrenmord»-Prozess wohl vor dem Abschluss
    (. . . . . .)
    Büsras Tante sagte aus, viele türkische Männer hätten nie akzeptiert, dass sich ihre Töchter mit einem Jungen treffe. So habe Mehmet Ö. ihr gegenüber geklagt, dass er in der Moschee nicht mehr gegrüßt werde.
    (. . . . . .)

    Was für eine wichtige Rolle die islamische Gemeinde im Leben des Mörders gespielt hat, beweist die Tatsache, dass er nach seiner Bluttat als erstes den Imam informiert hat.

    Tochter erstochen: Türkischer Vater informierte erst Imam
    (. . . . . .)
    „Ich habe wahrscheinlich einen Mord begangen, es ist jemand aus der Familie, den ich gerne habe.“ Mit diesen Worten zitierte der Imam (31) einer Schweinfurter Moschee Mehmet Ö., der sich vor dem Schwurgericht Schweinfurt wegen der Tötung seiner Tochter Büsra (15) verantworten muss. Am 24. Juni 2009 gegen 3.30 Uhr habe der 46-Jährige ihn per Handy angerufen und mit „zittriger Stimme“ gesagt, dass er Büsra getötet habe, weil sie einen Freund habe, so der Prediger als Zeuge.
    (. . . . . .)

  69. Gut, dass es kein Ehrenmord war. Sonst hätte es, wie gehabt, 15 Sozialstunden gegeben!

  70. @#87 Soziophober

    Gut, dass es kein Ehrenmord war. Sonst hätte es, wie gehabt, 15 Sozialstunden gegeben!

    So habe ich es noch nie gesehen. Vielleicht ist das die grundlegende Bedeutung von „Islam hat aber auch gar nichts mit Islam zu tun“?? Ergo kann ab sofort jeder Migrant nach deutschem Strafrecht wie eine Deutsche Kartoffel verurteilt werden? HÖCHSTSTRAFE!!!

  71. “Es handelt sich keinesfalls um einen klassischen ‘Ehrenmord’”, sagte Ott in der Urteilsbegründung. Vielmehr habe der 46-Jährige die Jugendliche getötet, “weil er es nicht ertragen hat, dass Büsra eine Beziehung zu einem jungen Mann eingegangen ist”. Das westlich orientierte Mädchen habe sich nicht den Wünschen seines Vaters gebeugt, sich seinem Willen gar widersetzt. Der Türke habe das als tiefe Kränkung empfunden, Wut und Ärger seien die Folge gewesen, erläuterte die Vorsitzende der Kammer.

    Das ist doch die klassische Definition eines Ehrenmordes. Klassischer geht’s gar nicht mehr. Unsere Richter haben nicht mehr alle Tassen im Schrank.

  72. Lebenslänglich: Mehr kann man derzeit nicht erhoffen!

    Die Richterin wird irgendwann auch die richtigen Worte finden – einstweilen ein sehr gutes Urteil!

    Danke PI, fr rächzschrepkoriktur

  73. na so was! wenn man falsche deutsch schreibt, verweigert PI neuerdings die Veröffentlichung

    🙂 🙂

  74. Fazit: Wenn also Muselpapa in seiner Rechtfertigungsrede vor Gericht das Wort „Ehre“ nicht verwendet (wie ihm sein Anwalt vermutlich geraten hat), wars auch kein Ehrenmorden! Logisch.

    Weils kein Ehrenmord war, könnte sich das Gericht aber auf eine Alternativbezeichnung einigen: z.B. Ährenmord

  75. „In seinem Schlusswort sagte der Angeklagte: “Ich habe sie getötet, um sie zu schützen.” Er habe Angst gehabt, dass Büsra entführt werden oder ihr sonst etwas zustoßen könne.“

    diese sätze haben den erschütternden donnerhall eines tarantinofilms. unlogisch, widersinnig, zynisch bis zur ekelgrenze und doch, bei entsprechender gewalt und epik vorgetragen, von einer konsequenten dynamik getragen.

    „herr nachbar, ich hatte angst, dass jemand ihr haus niederbrennt. um das zu verhindern, habe ich es selbst angezündet. sehen sie, jetzt kann keiner mehr ihr haus abfackeln. kriege ich denn jetzt endlich ein dankeschön oder eine belohnung?“

Comments are closed.