Gemäß dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 4 Satz 2, wird die „ungestörte Religionsausübung” zwar „gewährleistet”, damit aber keineswegs garantiert — schon gar nicht uneingeschränkt. Eine wie auch immer geartete Einschränkung dieser „ungestörten Religionsausübung” gibt es — zumindest in Artikel 4 GG — zwar nicht. Dennoch ist die Religionsausübung in Deutschland sehr wohl eingeschränkt / beschränkt, und zwar durch andere Artikel des GG wie z.B. Artikel 2 Satz 2 (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit), aber auch durch Paragraphen z.B. des Strafgesetzbuches wie § 211 (Mord).

— Laut Koran Sure 4 Vers 34 ist es muslimischen Männern vorgeschrieben, ihre Ehefrauen bei „befürchteter Widerspenstigkeit” zu „schlagen”. Diese Vorschrift des Korans widerspricht Artikel 2 Satz 2 GG und ist deshalb in Deutschland verfassungswidrig.

— Gemäß Sure 5 Vers 17 des Korans gelten Christen als „Ungläubige”, gemäß Sure 5 Vers 60 des Korans sind diese „Ungläubigen” gar „Affen”, „Schweine” und „Götzendiener”, gemäß Sure 8 Vers 55 des Korans sind die „Ungläubigen” „schlimmer als das Vieh”, und gemäß Sure 9 Vers 5 des Korans sind diese „Götzendiener” zu töten — also zu ermorden.

Das Schlagen von „widerspenstigen” Ehefrauen sowie die Tötung (Ermordung) von „Götzendienern” gehören im «Islam des Korans» zu den „religiösen” Handlungen — den „religiösen” Pflichten!

Damit widersprechen Sure 5 Vers 17, Sure 5 Vers 60 und Sure 8 Vers 55 des Korans dem Artikel 1 Satz 1 GG (Die Würde des Menschen ist unantastbar), und laut § 211 StGB wird Mord in Deutschland mit „lebenslanger” (meist 15-jähriger) Freiheitsstrafe geahndet.

Somit ist weder die „ungestörte” Religionsausübung in allen Fällen und schon gar nicht die uneingeschränkte Religionsausübung in Deutschland vorgesehen. Beides wird durch das GG und das StGB beschränkt.

» Religionsfreiheit-Flyer im DIN A5-Format

(Von Eckhardt Kiwitt, Freising, PI-Gruppe München)

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89 KOMMENTARE

  1. Die Lage ist klar: Bayerns Innenminister Herrmann will Scientology verbieten, mit den gleichen Argumenten, mit denen man jederzeit auch den Islam in Deutschland verbieten kann. Darauf muss es hierzulande wohl zwangsläufig herauslaufen, möglichst bald.

  2. Den politischen Islam als totalitäre Struktur hatte keiner der Väter (und Mütter) des GG im Auge.

    Religionsfreiheit gilt für säkulare Religionen, nicht für gegenstaatliche Strukturen mit religiöser Begründung. Der Islam in seiner politischen Ausprägung kann sich auf Religionsfreiheit nicht berufen. Er ist keine Religion im Sinne des GG.

  3. Ganz richtig, lieber Eckhardt, die uneingeschränkte Relionsfreiheit würde das Steinigen erlauben und das ist mit keinem Gesetz der zivilisierten Welt vereinbar.

  4. Anstatt Religionsfreiheit sollte man mal das Recht auf Religionslosigkeit einführen, das heißt, das man nicht ständig mit dem Thema konfrontiert wird, weil es einen nur noch ankotzt.

  5. Wird der Wähler des Kalifats Al-Laschet (früher Nordrhein-Westfalen) die beiden großen Islamisierungsparteien an der Urne abstrafen?

    http://www.welt.de/politik/nrw-wahl/article7048121/CDU-und-SPD-drohen-in-NRW-schwere-Verluste.html

    CDU und SPD drohen in NRW schwere Verluste
    (68)
    4. April 2010, 12:54 Uhr

    Patt in NRW: Einer Umfrage zufolge können bei der Landtagswahl weder die schwarz-gelbe Regierung noch ein Bündnis aus Sozialdemokraten und Grünen mit einer Mehrheit rechnen. Fünf Wochen vor der Wahl scheint eines allerdings sicher – CDU und SPD müssen sich auf erhebliche Verluste einstellen.

  6. Ich fürchte, die meisten „Tolleranten“ glauben tatsächlich, der Islam ist eine ganz normale Religion, die des Menschen Sehnsucht nach Spiritualität und Antwort auf den Sinn des Lebes gibt.

    Die Verletzungen der Menschenwürde, wie töten und foltern, die mehr als 100 Mal in dieser Schrift nicht nur erlaubt, sondert gefordert werden, sind vielen gar nicht bekannt.
    Die harmloseren wie lügen, betrügen, Frauen diskriminieren und stehlen kommen noch hinzu.

    Und Bremen möchte demnächst, gefolgt von NRW, einen Staatsvertrag mit den Islamisten machen. Dann bekommen sie noch ihren steuerfinanzierten Freifahrtschein. Zum Ko****

  7. 😯
    # 5 Eurabier: Seit Monaten biete ich Wetten an:

    Wir werden hessische Verhältnise bekommen.
    Man könnte auch sagen: Hässliche .. 😮

    Links-Stinke wird in den Landtag einziehen. 👿
    In der Mitte bzw. rechts der CDU das bekannte Vakuum.

    Die Dummheitsskala ist bekanntlich nach unten offen.
    :mrgreen:

  8. @#4 Anti-Islamisierung

    Das ist mal ein Wort, DANKE! Als Atheist frage ich mich schon lange, wieso ich mit meinen Steuergeldern so einen Schwachsinn wie z.B. die „Islam-Konferenz“ überhaupt mitfinanzieren muss.

    Religion hat sich als nachhaltig zivilationsfeindlich erwiesen und sollte – wenn überhaupt- dann nur privaten Bereich ausgeübt werden.ausgeübt werden

  9. Öhm… ich nehme an, das hat kein Mensch mit juristischer Ausbildung geschrieben…? Schon klar dass es Strafnormen gibt, die Grundrechte beschränken, siehe Meinungsfreiheit. Aber es sollte nicht vergessen werden, dass Grundrechte die Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat sind und grdsl. nicht gegen andere Private.
    Ich finde den Text etwas merkwürdig.

  10. Schächten ächten !

    Gegen das Schächten ! 1

    Gegen den Vertrieb und Besitz geschächteter Produkte 2

    ……….

    1 Jeder Handwerksmeister, jeder Versicherungsmakler, jeder … musste tausende von Euro ausgeben, um sein Gewerbe angemeldet zu bekommen.

    Forderung: amtliche Versieglung aller Schlachträume, bei denen Verdacht auf Schächtung besteht. Aufbrechen des Siegels und Durchrführung der (regelkonformen; also mit Betäubung) Schlachtung durch staatliche Bedienstete. Kosten trägt der Schlachter.

    Bei Verstoß: Ausweisung, wenn Ausländer. Berufsverbot, wenn dt. Staatsbürger.

    2 Nach dem Washintoner Artenschutzgesetzt sind Handel und Besitz diverser Tiere und Tierbestandteile verboten.

    Im selben Rahmen soll mit durch Schächtung hergestellten Fleischprodukten verfahren werden.

    Schächten ächten !

  11. Hitler ist ein Gott, Goebbels war sein Prophet für die Judenhetze kann man die Haßparolen des Koran übernehmen und schon haben wir eine GG geschützte Religion. Oder doch nur eine Ideologie wie der Islam? Wenn man das GG Maul mit Religion so voll nimmt, dann muß man eben auch eine saubere Abgrenzung zur Ideologie schaffen. Wo Religion draufsteht muß keine drin sein. Wer behauptet Islam und GG seien vereinbar ist entweder strunzdumm oder bodenlos niederträchtig, ein Drittes gibt es da nicht.

  12. Klasse Beirag 🙂

    Da der Islam mit verschiedenen Artikel des Deutschen Grundgesetzten verstößt, kann er NICHT DIE VOLLE Unterstützung durch das GG einforden (z. B. Religionsfreiheit).

  13. Islam ist eine Ideologie die ins öffentliche und private Leben eingreift und KEINE Religion….

  14. Hervorragend.

    Wenn wir endlich damit anfangen, solche Flugblätter unseren Mitmenschen in die Hausbriefkasten zu stecken, können wir gewinnen.

    Leider sind wir nur sehr wenige.

    Da es etwa 30.000.000 deutsche Haushalte gibt, müßte j e d e r PI-Leser 1.000 Flyer verteilen!

    Das können wir wohl knicken.

    Aber wer es schafft, 1.000 Flyer zu kopieren (kostet etwa 40,- €) und zu verteilen, der kann davon ausgehen, daß wenigstens sein eigener Wohnort informiert ist.

    Mit Flyern zerschlagen wir die Gleichschaltung der Medien!

    Wenigstens jeder vor seiner Haustür, an seinem Wohnort, in seinem Viertel!

    Probiert es aus, wenn ihr das ganze verteilt habt, geht es euch wirklich besser!

  15. Wie wärs mal, wenn wir endlich ne ehrwürdige Verfassung bekämen? Das Grundgesetz ist ja ganz „nett“, aber es ist eben nur ein „Grundgesetz“ für das von allierten Besetzte Prokterorat Deutschland. Und ausgesprochen unwirksam, argumentiert man gegen totalitär-religiöse Idelogien.

  16. Unsere Gerichte und die Politik müssen sich mit Sektierern, die das Kreuz in Klassenzimmer stört, beschäftigen. Außerdem sind die Scientologen dabei, die Macht in Deutschland zu übernehmen und und und….. Doch die wirkliche Gefahr will man bei uns nicht sehen. Gerade atheistische Linksfaschisten, die am liebsten das Christentum verbieten würden und zurzeit nur Tag für Tag auf die katholische Kirche einprügeln, entdecken beim Islam plötzlich die Relegionsfreiheit im GG und setzen sich dafür ein. Und warum? Weil der Islam genau das schafft, woran viele von diesen Pennern in ihrem Selbsthass schon jahrzehntelang arbeiten, die Vernichtung Deutschlands als Staat.

  17. #12 LastGermanSamurai
    „Wie wärs mal, wenn wir endlich ne ehrwürdige Verfassung bekämen?“
    Alle anderen westeuropäischen Länder haben eine Verfassung. Und bringt´s was? Das Grundgesetz ist mittlerweile eine Verfassung, auch wenn sie nicht so heißt. Nicht umsonst haben sich viele osteuropäische Länder bei ihrer Verfassung am deutschen Grundgesetz orientiert. Das Problem ist nicht das Grundgesetz, sondern unsere Regierung!

  18. Als Mohammed sich mit den „Ungläubigen“ im Kampf befand (ungeachtet dessen, wer diesen nun begonnen oder verschuldet hatte), ruft er mehrfach zum Töten der Gegner auf wie z.B. in Sure 2, Vers 191 ( „Und tötet sie, wo immer ihr auf sie stoßt…!“) und Sure 9, Vers 5 („…tötet die Heiden, wo immer ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf!“). Käme es nun in unserer heutigen Zeit zwischen einem Moslem und einem „Ungläubigen“ (,worunter gemäß der islamhistorischen Begebenheiten nicht nur ein klassischer „Atheist“, sondern im Zweifelsfalle jeder Andersgläubige zu verstehen wäre,) zu einer vergleichbaren oder zumindest für vergleichbar gehaltenen Spannungs- oder Konfliktlage, dürfte/müsste der Moslem nach seiner religiösen Weisung den anderen umbringen.

    Eine solche im Geltungsbereich des deutschen Rechts verübte Tat würde entweder gegen § 212 Strafgesetzbuch (Mord) oder 211 (Totschlag), wenigstens aber 227 (Körperverletzung mit Todesfolge) verstoßen.

    Einen Ausnahmetatbestand – insbesondere für Täter einer bestimmten, derartige Handlungen rechtfertigenden Religionszugehörigkeit – kennt das Gesetz nicht. Auch kennt das Gesetz kein höherrangigeres Recht, welches die Gültigkeit o.g. Normen mit religiöser Begründung durchbrechen und andere Rechtsfolgen (als Verhaftung, Verurteilung und Bestrafung des Täters nach den üblichen Sätzen) herstellen könnte.

    Somit bleibt Mord Mord und kann auch nicht durch „Ehre“ oder ähnliche Begleitumstände relativiert werden. Die konkrete Ausführung von o.g. Glaubensforderungen ist also in jedem Falle kriminell und entsprechend zu ahnden, was von Gesellschaft, Politik und Gerichten im großen und ganzen aber auch (noch) nicht bezweifelt wird und wie entsprechend erfolgreiche Rechtsanwendungen (z.B. Verurteilung von 9/11-Terrorhelfer Motassadeqh und Verhaftung der gescheiterten Kofferbomber im Jahr 2006) ja belegen.

    Fraglich ist aber nun, ob derartige koranische Glaubenforderungen an sich schon gegen gültiges Recht verstoßen und dementsprechend verboten bzw. ihre Verfasser unter Strafe gestellt werden können. Laut § 111 Strafgesetzbuch wird „wie ein Anstifter“ bestraft, „wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat auffordert.“

    Da im Koran unstreitig vielfach zu rechtswidrigen Taten (Tötungen und Körperverletzungen) mit zeitloser Dauerwirkung aufgerufen wird, verstößt der Verfasser des Korans – zumindest aber der einschlägigen Verse – gegen die Norm des §111. Da aber der oder die Verfasser dieser rund 1300 Jahre alten Schriften natürlich längst nicht mehr am Leben sind, ist die Frage nach diesem Täter entbehrlich. Wenn aber nun eine lebende Person wie z.B. ein Imam in einer Moschee die bewussten Verse mit der dazu passenden Absicht/Willenslage rezitiert, verstößt er ebenso gegen deutsches Recht und wird straffällig. Auch dieser Fall ist nach herrschender Meinung und Praxis noch unstrittig.

    Wie aber ist die Rechtslage, wenn ein Imam lediglich zum LESEN dieser Stellen aufruft oder aus dem (zumindest teilweise rechtnonkonformem) Koran nur rechtskonforme Passagen vorträgt bzw. dieser (teilweise rechtsnonkonforme) Koran im Geltungsbereich der deutschen Gesetze einfach nur weiterverbreitet wird (,was ja tagtäglich der Fall ist)? Die Antwort muss lauten: Die Verbreitung entweder der gesamten Schrift oder aber zumindest der darin enthaltenen rechtsnonkonformen Handlungsanweisungen müsste – analog Hitlers „Mein Kampf“ – verboten werden (Anmerkung: Einer angeblich vor Jahren von einem hohen deutschen Gericht ausgesprochenen diesbezüglichen Klageablehnung mit der Begründung, dass „Mohammeds Tötungsaufrufe zwischenzeitlich verjährt“ seien, kann nicht beigepflichtet werden, da – wie bereits oben erwähnt – die Forderungen des „Propheten“ nach koranischer Selbsterklärung und allgemein herrschender rechtstheologischer Auffassung für jede Zeit, an jedem Ort und für jeden Muslim gelten…).

    Fraglich ist aber nun, ob ein Verbot des Korans bzw. einzelner Verse desselben an einem höherrangigeren Recht wie z.B. der grundgesetzlich geschützten Meinungs- bzw. Pressefreiheit scheitern könnte. Gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes hat nämlich „jeder (…) das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…). Die Pressefreiheit und (…) werden gewährleistet.“ Absatz 2 der Vorschrift aber lautet: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

    Ein solch allgemeines Gesetz ist z.B. das deutsche Strafgesetz. Da o.g. Koranforderungen – wie bereits dargestellt – gegen mindestens eine Norm dieses Gesetzes verstoßen, wäre das Recht auf Verbreitung des Korans bzw. der entsprechenden Passagen insoweit auf die in Art.5, Abs.2 GG genannten Schranken gestoßen. Das heißt, der Koran bzw. die bewussten Passagen, dürften nicht weiter verbreitet werden, und der Verbreiter müsste unter Strafe gestellt werden – eigentlich eine klare Sache.
    Quelle (Auszug):Koran auf Kollision mit dem Rechtsstaat

    http://www.deusvult.info/

  19. #8 Libertina Grimm

    Öhm… ich nehme an, das hat kein Mensch mit juristischer Ausbildung geschrieben…? Ich finde den Text etwas merkwürdig.

    ————–
    Dem schließe ich mich an. Eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema ist für die weitere Aufklärung elementar wichtig, zumal das BverfG Art 4 GG bedenklich extensiv auslegt. Für einen Einstieg mit der Materie empfehle ich den auf der PI-Seite verlinkten Artikel von Schachtschneider.

  20. @ #8 Libertina Grimm (04. Apr 2010 15:32)

    Islam hat nichts mit Privatheit zu tun, sondern kann als eine Art Staatsform oder Rechtsgrundlage für einen islamischen Staat bezeichnet werden, da der Islam alle Belange des privaten wie des gesellschaftlichen Lebens haarklein regelt und vorschreibt.

    EK, FS

  21. Na dann wartet ‚mal darauf, daß genau mit diesen Argumenten ein Staatsanwalt aktiv wird!

    Die haben das bisher vermieden und werden das auch in Zukunft tun. Deutsche Staatsanwälte haben schon anderen Rechtsnormen nicht zur Geltung verholfen.
    Sie suchen sich die Fälle aus, in denen sie tätig werden und wie sie dann handeln. Natürlich suchen sie nicht selbst. Man sagt ihnen, was verfolgt wird und was nicht verfolgt werden darf. Z.B. Straftaten von Entreicherern, die ignoriert man am besten….Anderer kultereller Hintergrund und so… Hier in D. haben sie scheinbar weitgehend Narrenfreiheit.

    Da diese herrengläubigen Moslems jetzt offenbar schon zur Oberschicht gehören, die mit Samthandschuhen anzufassen sind, werden diese staatlicherseits weiter aktiv gefördert werden, auch wenn das nicht im GG vorgesehen ist, ja sogar wenn es dem diametral entgegenläuft.
    Wir brauchen diese „netten Menschen“ unbedingt zur Bereicherung unserer Kultur. Diese kostet immer Geld. Früher kam dabei so manches Kunstwerk heraus. Heute ist es mehr Döhner oder ähnliches. Geld kostet es trotzdem.

    Frohe Ostern!

  22. #16 A Prisn
    Ich würde dem Islam nicht absprechen,(auch) eine Religion zu sein. Außerdem müsste man dann anders argumentieren, also sagen, dass der Islam nicht unter den Schutz des Art. 4 I,II GG fällt, da er gar keine Religion ist. Es fehlt aber im Beitrag eine juristische Definition des Begriffs „Religion“, wie er im GG gemeint ist. Auch wird im Text nicht behauptet, der Islam sei gar keine Religion.
    Ich würde den Flyer lieber nicht in Umlauf bringen. Ist nicht bös gemeint, aber wenn ein Jurist das liest, lacht er sich kaputt.

  23. @ #8 Libertina Grimm (04. Apr 2010 15:32)

    Ach ja, noch was :

    In den Staaten, wo der Islam Staatsreligion ist (z.B. Saudi-Arabien) ist die in unserem GG garantierte Menschenwürde keinen Pfifferling wert.

    Woran liegt das wohl ??
    Hast Du eine Antwort ?

  24. #19 Libertina Grimm (04. Apr 2010 16:44)

    … wenn ein Jurist das liest, lacht er sich kaputt.

    Statt sich kaputt zu lachen sollte er Gegenargumente bringen und darlegen, ob und wie gewisse Inhalte der islamischen Lehre mit unserem GG und unserem StGB vereinbar sind.

    Mir kam es nur auf den Hinweis an, dass sie es nicht sind.

  25. Ach ja, noch was :

    In den Staaten, wo der Islam Staatsreligion ist (z.B. Saudi-Arabien) ist die in unserem GG garantierte Menschenwürde keinen Pfifferling wert.

    Woran liegt das wohl ??
    Hast Du eine Antwort ?

    Was hat das jetzt mit obigem Beitrag zu tun?

  26. #23 A Prisn
    Also entschuldigen Sie mal, haben Sie schonmal gehört, dass ein Moslem in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung für das Schlagen seiner Frau oder das Ermorden von Ungläubigen bekommen hat?

  27. Die Religionsfreiheit hat das niederste aller Grundrechte zu sein.
    Recht auf Leben, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Freiheit der Kunst – all das hat höher zu rangieren als Religionsfreiheit.

  28. Eigentlich ist doch bereits der Aufruf zu Mord bzw. Gewalt strafbar. Leute wie Hassan Dabbagh werden deshalb ja auch wegen Volksverhetzung angeklagt. Aber sie zitieren ja nur was der Koran sagt. Wahlweise auch das islamische Recht oder die Kairoer Erklärung der Menschenrechte. Die Expertenaussagen über den Inhalt des Korans in Wilders Verhandlung wiederum werden unter Auschluss der Öffentlichkeit gemacht – denn die Experten werden Wilders voraussichtlich recht geben. Wenn das aber die Bevölkerung hören würde stünde ein Koranverbot auf der Tagesordnung – und man will es sich doch nicht mit Gaddafi & den Ölländern verscherzen.

    Grüsse,

    Arent

  29. Es fehlt immer noch die juristische Prüfung, ob es sich beim Koran um eine volksverhetzende Schrift handelt oder nicht. M. E. schon, aber damit sollten sich endlich einmal die Staatsanwaltschaften und die höchsten Gerichte im Lande beschäftigen, solange dies noch möglich ist. Ist es überhaupt noch möglich?

  30. Religionsfreiheit im Prinzip schon, aber der Islam ist keine Religion sondern eine Anleitung für Volltrottel zur Beherrschung der Welt, insoweit ohne weiteres sogar für echte Bürger von Deutschland zu verbieten.

    Gastarbeiter, Ilsameinschleicher, Gesindel mit muselmanischen Glauben, haben in Deutschland überhaupt kein Recht sich auf Religionsfreiheit zu berufen. Sie müssen konsequent die Gesetze und Gebräuche dieses Landes beachten, bis über ihren Verbleib oder Ausweisung von Deutschen entschieden wird.

    So und nicht andere läuft es in allen autonomen und Selbstbewusten Staaten auf der Welt und es wäre schön, wenn unseren Politclowns in Berlin dies langsam aufginge. Wenn nicht, düfen sie sich nicht wundern, wenn die Suche nach radikalen Lösungen des hier nicht gewollten islamistischen Deppenclubs sich erheblich beschleunigen wird.

  31. Solinger Haßprediger Ibrahim Abou-Nagie :
    Wir leben unter Ungläubigen.
    Wenn sie den Islam nicht annehmen gehen sie in die Hölle.

  32. @ #26 Libertina Grimm (04. Apr 2010 16:58)

    „Im März 2007 sorgte das Urteil einer Frankfurter Familienrichterin in Deutschland und darüber hinaus für großes Aufsehen. Die Richterin hatte einer aus Marokko stammenden Frau die vorzeitige Scheidung von ihrem prügelnden Ehemann mit Bezug auf einen Koran-Vers verweigert, der es dem muslimischen Ehemann ausdrücklich gestattet, ja sogar vorschreibt, seine Frau unter bestimmten Bedingungen zu schlagen.“

    Nachzulesen in meinem Aufsatz „Das Islam-Prinzip“.

  33. #4 Anti-Islamisierung:

    Du meinst Religionsfreiheit – und zwar richtig gedeutet als Freiheit VON Religion und nicht als Freiheit DER Religion! ,-)

    Das sehe ich genauso. Ob nun Christentum, Islam, Scientology usw. Das sind alles Ideologien, die Menschen mit vorgefertigten Universalwahrheiten vollstopfen und ihnen die Freiheit des eigenständigen Denkens rauben.

  34. #1 abderit (04. Apr 2010 14:58)

    Die Lage ist klar: Bayerns Innenminister Herrmann will Scientology verbieten, mit den gleichen Argumenten, mit denen man jederzeit auch den Islam in Deutschland verbieten kann. Darauf muss es hierzulande wohl zwangsläufig herauslaufen, möglichst bald.

    Ach, deshalb die überaus kritische Betrachtung des Islam in den Medien und im öffentlichen Leben sowie die überaus restriktive Moscheebaupolitik…
    *Ironie aus*

    Die derzeitige Politik wird einen Dreck tun, den Koran auf den Index zu setzen wäre ja eine konsequente Anwendung unserer Gesetze, die „Migranten“ benachteiligen und ihre „Kultur“ geringer schätzen würde.
    Mit Gutmenschen geht sowas nicht, dazu brauchts einen klaren Verstand der nicht von der „alle Kulturen sind gleich“-Doktrin vernebelt ist.

    Ausserdem gäbe das die internationale Ächtung des Vierten Reiches und Bürgerkrieg mit unseren talentierten Schätzen im Inland.

    Natürlich hast Du damit Recht, dass der Koran auf den Index gehört und die Verbreitung seiner Lehren untersagt werden müsste.
    Deutschland wird und darf sich dabei aber nicht in die Vorreiterposition stellen-> Adolf und so.
    Ganz abgesehen davon, dass wir dazu Politiker, Staatsanwälte und Richter mit Eiern bräuchten.

    Ein anderer Weg wäre, den Mohammedanern das Leben hier zu verleiden, damit sich ein Grossteil freiwillig verdrückt.
    Restriktive Einwanderung und Einbürgerung, strikte Ausweisung von Straftätern, Sozialleistungen nur für Staatsbürger, keine Zugeständnisse und Sonderregelungen für „Religionen“, keine „Kultur“boni, keine „Kultur“förderung und so weiter.
    Das alles ginge mit den bestehenden Gesetzen, die freie Religionsausübung wäre davon nicht betroffen.
    Niemand verbietet die Unterwerfung zu Hause.

    Aber wie gesagt, dazu brauchts eine Staatsführung mit Eiern.
    Frohe Ostern.

  35. Religionsfreiheit total

    Die Hindus dürfen in den Städten ihre Toden verbrennen.

    Alle sind eingeladen. Am besten Würstchen mitbringen.

  36. Das Grundgesetz steht doch eh nur auf’m Papier.
    Recht kriegt der, der die meiste Kohle locker machen kann, oder einen Migru-Hintergrund hat!
    Wir leben hier doch sowieso in einer Bananenrepublik.
    Mörder,Schläger,Kinderschänder, das ganze Pack läuft hier frei auf den Straßen rum.
    Schmierige Politiker die sich einen Scheiß ums Volk kümmeren,interessiert das GG doch sowieso nicht!
    Natürlich ist der Koran nicht mit Unseren Werten vereinbar,aber das juckt doch eh keine Politikersau.

  37. @ #26 Libertina Grimm (04. Apr 2010 16:58)

    Zustände wie die in dem Bild oben links möchte ich in Deutschland und in Europa nicht sehen !

    Und auch sonst nirgends.

    Wie schaut’s bei Dir aus ???
    Willst Du so etwas ?
    Findest Du das gut ?

  38. #42 A Prisn (04. Apr 2010 17:48)

    Sie haben völlig Recht. Es vergeht mittlerweile ja auch kein Monat mehr, in dem man nicht von Gerichtsurteilen liest, in denen sich der „religiös-kulturelle Hintergrund“ des Täters strafmildernd auswirkte.

  39. #50 Abdu (04. Apr 2010 18:29)

    Tag Sonderbar.

    Hast Du nen neuen Acc zum Spielen bekommen?

    Leute, spart Euch den Sondosable-Dreck.

    PS: Bei Youtube fleissig petzen hat den Sonderbar schon ein paar Accs gekostet :mrgreen:

  40. #10 Libertina Grimm (04. Apr 2010 15:32)

    Öhm… ich nehme an, das hat kein Mensch mit juristischer Ausbildung geschrieben…? Schon klar dass es Strafnormen gibt, die Grundrechte beschränken, siehe Meinungsfreiheit. Aber es sollte nicht vergessen werden, dass Grundrechte die Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat sind und grdsl. nicht gegen andere Private.
    Ich finde den Text etwas merkwürdig.

    Das ist dein gutes Recht. Nur ist Kritik um der Kritik willen nicht hilfreich. Hättest du konkrete Kritikpunkte eingebracht, könnten wir darüber streiten und dabei vielleicht noch etwas lernen.

  41. #42 A Prisn
    naja, das hat aber nichts mit unserer hier sehr wohl geltenden rechtsordnung zu tun. das ist ein sehr skurriles urteil, ich weiß nicht, was die richterin geritten hat, so zu argumentieren. außerdem wird der beitrag nicht besser, wenn du jetzt im nachhinein irgendwelche beispiele anbringst, die nicht im beitrag erwähnt sind.

    #47 A Prisn
    jetzt mach mal halblang. ich habe lediglich gesagt, dass der text an qualität zu wünschen übrig lässt. die quintessenz ist doch folgende: mord ist strafbar. ach nee. körperverletzung ist auch strafbar. ach nee. religionsfreiheit hat grenzen. ach nee. ich frag mich nur, wo da der witz sein soll.

  42. #33 Noergler

    Recht auf Leben, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Freiheit der Kunst – all das hat höher zu rangieren als Religionsfreiheit.

    Interessant hierbei ist, daß die Femifaschisten unter „Gleichberechtigung“ wohl nur das „Recht“ auf Arbeit verstehen, sprich, Frauen sollen sich am Bewerberüberhang um die ohnehin schon knappen Arbeitsplätze mitbeteiligen und so beim Drücken der Löhne mitwirken.

  43. „Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit.“ oder
    „Keine Toleranz gegenüber denjenigen, die selber intolerant sind.“

    Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz der „wehrhaften Demokratie“ liegt dem Grundgesetz als Ausdruck der „kämpferischen Verfassung“ zugrunde und soll ihren Kernbestand schützen.

    „Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit“ bedeutet aber auch, dass es keine Religionsfreiheit für die Feinde der Religionsfreiheit geben darf.

    Eine Religion bzw. eine Religionsgemeinschaft, die einen „Alleinvertretungsanspruch“ für sich in Anspruch nimmt und keine andere Religion neben sich duldet, verstößt somit gegen die grundgesetzliche Religionsfreiheit und kann sich nicht auf die Religionsfreiheit berufen (einmal ganz abgesehen von weiteren/anderen Grundrechtsverstößen bzw. -Missbräuchen)

    So einfach ist das – jedenfalls nach meiner unmaßgeblichen Meinung.

  44. #38 Jopema (04. Apr 2010 17:35)

    Gastarbeiter, Ilsameinschleicher, Gesindel mit muselmanischen Glauben, haben in Deutschland überhaupt kein Recht sich auf Religionsfreiheit zu berufen. </blockquote

    Die aussage, so denke ich, ist falsch. Wenn es das Recht auf Religionsfreiheit gibt, so muss es für jeden in der BRD lebenden Menschen gelten. Alles andere wäre Stammesrecht, das es seit mehr als 1000 Jahren nicht mehr gibt.

    Die Frage muss doch eher sein, heißt Religionsfreiheit, dass ich das Recht habe, meine Religion offensiv und öffentlich zu leben?
    Oder heißt Religionsfreiheit, dass ich im privaten Bereich meine Religion ausleben kann, ohne Gefahr zu laufen, dafür verfolgt zu werden?

  45. … das oben Gesagte gilt natürlich nicht nur für Religionen oder Religionsgemeinschaften, sondern sinngemäß auch für Ideologien und entsprechende Gruppen, Vereinigungen, Sekten, Parteien….

  46. # 32

    #23 A Prisn
    Also entschuldigen Sie mal, haben Sie schonmal gehört, dass ein Moslem in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung für das Schlagen seiner Frau oder das Ermorden von Ungläubigen bekommen hat?

    Eine Genehmigung bekommen die Mohammedaner (noch) nicht, aber da sie nur in den seltesten Fällen bei derartige Taten ernsthafte Konsequenzen zu fürchten haben, kommt das, was die Justiz sich hier momentan erlaubt, (für mich persönlich) einer Ausnahmegenehmigung schon ziemlich nahe.

  47. Es ist simpel, religiösen Konflikten vorzubeugen:
    Religion ist eine private Geisteshaltung. Sie darf gelebt werden, soweit sie im Einklang mit dem Grundgesetz steht. Amen.

  48. Polen – auch dort breitet sich die islamische Unterwerfungsideologie aus.

    Es ist Zeit zum handeln – ich suche Mitwirkende die Texte von PI und anderen Blogs ins polnische übersetzten.

    Nachricht bitte an: wolnaeuropa(malpa)washington.usa.com

    Sam blog z tlumaczeniami znajduje sie pod:
    http://wolnaeuropa.wordpress.com/

    Wolnosc TAK – islam NIE!
    Freiheit JA – Islam NEIN!

  49. @ #55 Libertina Grimm (04. Apr 2010 19:07)

    ich frag mich nur, wo da der witz sein soll.

    Ich wollte eine Diskussion anstoßen, mehr nicht.

    Den Rest überlasse ich gern den Juristen.

    Bei uns in Deutschland entscheiden Juristen letztlich gemäß den Vorgaben des Gesetzgebers, ob konkrete Handlungsanweisungen des Korans sowie andere rechtliche Vorgaben des Islams mit unserem GG, mit unserem StGB sowie mit allen anderen in Deutschland gültigen Rechtsnormen vereinbar sind.

    So schaut zumindest die Theorie aus; die Praxis ist evtl. eine andere.

    In Diktaturen / Willkürherrschaften sind die Zustände jedoch weit schlimmer als bei uns, denn dort gibt es oftmals überhaupt keine Rechtssicherheit !

    Mach mal Urlaub in Saudi-Arabien, in der Türkei, auf den Malediven etc.
    „Viel Vergnügen“ wünsche ich Dir lieber nicht.

    EK, FS

  50. Wir müssen damit aufhören uns vorzutäuschen, dass es sich beim Islam um eine Religion handelt. Sicherlich sind beim Islam religiöse Symbole vorhanden, aber es ist keine Religion. Es ist eine totalitäre Ideologie, welche nicht das Recht auf religiöse Freiheit in Anspruch nehmen darf.

  51. #23 das verstehe nicht
    Muslime missionieren 500 Schweizer setzen ihr Leben aufs Spiel
    Dieser Satz ist so, wie er dasteht, sinnlos. Es könnte heißen:

    Muslime! Missionieren 500 Schweizer, setzen ihr Leben aufs Spiel?
    Muslime missionieren. 500 Schweizer setzten ihr Leben aufs Spiel.
    Muslime missionieren? 500 Schweizer setzen ihr Leben aufs Spiel
    Muslime missionieren! 500 Schweizer setzen ihr Leben aufs Spiel.
    Muslime missionieren 500. Schweizer setzen ihr Leben aufs Spiel.
    Muslime missionieren 500 Schweizer, setzen ihr Leben aufs Spiel.

  52. Damit Islam GG-konform ist, süßten viele Suren rausgenommen werden. Frauenfeindlichkeit, Aufruf zur Gewalt gegen Andersgläubige, Kindermissbrauch und andere Verbrechen dürfen nicht mit Freiheit auf Religion erlaubt werde. In Jemen wird jedes Mädchen unter 15 Jahre zwangsverheiratet und vergewaltigt. Das dürfen wir in Deutschland nicht zulassen und mit allen Mitteln verhindern.

  53. @ #61 Ingmar (04. Apr 2010 19:31)

    Es ist simpel, religiösen Konflikten vorzubeugen:
    Religion ist eine private Geisteshaltung. Sie darf gelebt werden, soweit sie im Einklang mit dem Grundgesetz steht.

    So ist es !

    Jeder soll glauben, wozu er lustig ist.

    Ich „glaube“, dass Transistoren aus Helium und aus Quecksilber gefertigt werden — statt aus Silizium.

    „Glauben“ darf ich das, so blödsinnig es auch sein mag.

  54. Letztlich ist das immer eine Frage wieviele Strengläubige ins Land kommen. Wenn innerhalb von 30 Jahren 3 Millionen Zeugen Jehovas oder Evangelikale einwandern würden, gäbe es auch Stress. Oder was glaubt ihr, wenn die 30 Millionen Katholiken im Land plötzlich das tun würden, was der Papst lehrt…

  55. Das Pro und das Kontra gehört zu jeder
    Diskussion und Debatte, in der jeder seine Meinung frei äußern darf — unabhängig davon, welche Meinungen seine Kontrahenten vertreten.

    Eckhardt Kiwitt, Freising

  56. #32 Libertina Grimm

    Natürlich.Eine Familienrichterin in Frankfurt lehnte die Härtefallscheidung einer mit einem Muslim verheirateten Frau der sie schlug ab,mit der Begründung, sie habe gewusst das ihrem Mann laut dem Koran ein Züchtigungsrecht zusteht.

    Dieses Urteil wurde in von einer höheren Instanz kassiert.

    Auch wenn das Flugblatt nicht juristisch ausgefeilt sein mag, zeigt es jedoch auf, wo die Probleme liegen: Unsere Gesetze ermöglichen es einem Muslim nicht, seinen Glauben zu leben.

    Entweder müssen wir Grundgesetz und Strafgesetze ändern, damit sie den Muslimen erlauben ihren Glauben zu leben, oder den Islam verbieten.

    Genaugenommen müssten wir uns nur der Kairoer Erklärung der Menschenrechte anschließen, und die Erklärung der Universellen Menschenrechte der UN Konvention widerrufen. Schon würde es passen.

  57. Und die Präambel des Grundgesetzes bestimmt, für wen das Grundgesetz gilt: für das Deutsche Volk!!!

  58. #73 bratpfanne (04. Apr 2010 22:46)

    Und die Präambel des Grundgesetzes bestimmt, für wen das Grundgesetz gilt: für das Deutsche Volk!!!

    Das ist fast vollkommen richtig.

    1. Problem: Muslim mit deutschem Pass ist Bestandteil des deutschen Volkes, folglich gilt das GG auch für ihn.
    Man kann es anschauen wie man möchte, aber will man nicht Gesetze willkürlich auslegen, sollte man das akzeptieren.

    Der Bestandteil des GG, der sich mit den Menschenrechten befaßt gilt für alle in der BRD lebenden Menschen, Deutscher oder Ausländer.

    Man kann es anschauen wie man möchte, aber will………siehe oben.

  59. #74 AdvocatusDiaboli (04. Apr 2010 23:40)

    sorry

    2.Problem: Der Bestandteil des GG, der sich mit den Menschenrechten befaßt gilt für alle in der BRD lebenden Menschen, Deutscher oder Ausländer.

    Man kann es anschauen wie man möchte, aber will………siehe oben.

  60. Zu dem Flugblatt, das ich begrüße, möchte ich als Hintergrund mal anders herum die Frage eines zum Islam Konvertierten aufzeigen:
    „Verbietet das deutsche Recht das Leben der Muslime nach der Scharia?“
    Ab Absatz 6 heißt es:
    „Und nun Spass beiseite: Schwieriger wird es, wenn man sich mit Einzelbestimmungen des deutschen Rechts einerseits und der islamischen Lebensweise andererseits befaßt.
    Auf die Verwendung des Wortes „schari’a“ verzichte ich hier, um eine langwierige Definition zu vermeiden und keinen Anlass zu Verwirrung zu geben, ebenso auf strafrechtliche Bestimmungen…“
    ——–
    Diese folgende Gegenüberstellung des Grundgesetzes mit dem Koran würde für die unsrige Gesetzgebung genügend Stoff ergeben, um den Islam als nicht vereinbar mit dem GG, insbesondere dem Artikel der Religionsfreiheit mitsamt der Freiheit VON der Religion zu erklären.
    Also ab Absatz 6:
    http://web.archive.org/web/20031217174702/http://i-g-d.com/Verbietet+das+deutsche+Recht+das+Leben+der+Muslime.htm

  61. Auf vielfachen Wunsch nun nochmal eine Rangliste der schelechtesten Kanzler der letzen 100 Jahre:

    Auf Platz 1 nachwievor Gehard Schröder, der ja auf perfide Art und Weise Rot-Grün einführte und sich von Eingebürgerten die eh keiner so brauchte gerne „wählen“ lies und damit den Islam ins Land und auch nach Europa holte.

    Auf platz 2 …Adolf Hitler, der blöde Bauer aus Braunau , hatt zwarDeutschland zu einer Großmacht wieder gemacht und war auch richtig frech zu Frankreich und England und den zu verdammenden Versiller Vertrag von 1919, der genauer besehen die Ursache allen Übels auf der Welt ist durchlöchert, aber das nutze nichts, denn dieser Unhold war letztendlich ein Massenmörder wie Stalin und Mao, der Millionen von jungen Soldaten in den unnötigen Tod schickte ( „Verteidigung“ von Berlin 1945 sei hier besonders genannt und selbstverständlich auch der Holocaust.

    3. Franz von Papen, der absolute Steigbügelhalter vom 2. genannten, zum Vorkommnis 30. Januar 1933 überzeugte er Reichspräsident Hindenburg davon, das er den Unhold demokratisch zähmen kann wenn er ihn zum Kanzler ernennt…perfider geht es ja wohl kaum….was dann folgte steht ja in den Geschichtsbüchern.

    Was vom 1. Genannten in den Geschichtsbüchern stehen wird kann nun noch nicht abschließend beurteilt werden weil es zu neu ist,aber im anderen Sinn, wie war denn die Beurteilung bei dem Nobelpreispreis von Obama, auch als Hauptnote eher im präventiven Bereich.

    Ich habe viele Gründe den Schröder auf Platz eins zu setzen, möcht aber hierzeu abschließend nur einen nennen…er hatt das vernüftige Wesen im Land abgeschaltet und ist auch noch dummdreist einen solchen Auftritt wie 2005 nach seiner Wahlniederlage im TV abzugeben.
    Anstatt seiner Wahlkampflüge von 2002 abzumildern…..keine Kriegsbeteiligung im Irak, dabei waren schon Awacs und Geheimdienst vor Ort.

    Meine sehr vereehrten Damen und Herren einen Krieg benutzt man nicht zu Wahlkampfzwecken.

    Denn jeder halbwegs gebildetet Bundesbürger weiß, das wir keine Angriffsarmee haben sonderen eine reine Verteidigungsarmee hinsichtlich im damals kalten Krieg .

    1956 wurde das so festgeschrieben……wir haben keine Angriffsarmee, sondern nur eine in das Natobündniß eigegliederte reine Verteidigungsarmee.

    Gut kann sein es ändert sich was , oder hatt sich geändert, auf alle Fälle im Wahlkampf 2002 hatt er auf schändlichst Art un Weise gelogen.

    Gruß

  62. Ich sag ja schon lange das man das GG entsprechend ändern sollte. Die „Relgionsfreiheit“ hat darin einen viel zu hohen Stellenwert. Wer sich mit Jura auskennt, weiß wovon ich rede. Aber im Prinzip muss man das GG nicht mal ändern. Man muss einfach nur die jahrzehntealte und immer schlimmer werdende, linksbraune Interpretation von „Religionsfreiheit“ korrigieren.

  63. #77 Indianer Jones (05. Apr 2010 03:03)
    Schröder auf Platz 1??? Noch vor Hitler? Aber sonst geht es dir gut, oder? Und dann deine Begründung. Einfach lächerlich. Die Mohammedaner kamen schon lange vor Schröder ins Land. Gut er hat die Sache „perfektioniert“, aber der Grundfehler liegt schon bei den „Gastarbeitern“, die nie wieder gegangen sind.
    Mir ist Schröder sogar ziemlich sympathisch, weil er ein Kanzler war, der wenigstens geführt hat. Oft in die falsche Richtung meinetwegen, aber nur wer führt macht auch Fehler! Wer nur alles dumm aussitzt wie Kohl und Merkel ist für diesen Posten absolut ungeeignet. Ohne Schröder hätten wir heute noch keine Arbeitsmarktreform!!! Das ist nur dem Schröder und seiner Basta-Politik zu verdanken. Ich mach auch ne Rangliste, aber nur ab 1945. Find’s lächerlich Bundeskanzler mit Nazis zu vergleichen.

    Top – die harten Hunde
    #1 Adenauer – Westanbindung & Antikommunismus
    #2 Schmidt – NATO-Doppelbeschluss & RAF
    #3 Kiesinger – Kampf gegen 68er-Brut
    #4 Schröder – Hartz IV

    Neutral
    Erhardt – US-Anbindung
    (Wirtschaftswunder war unter Adenauer, als er „nur“ Wirtschaftsminister war. Als Kanzler aber war er unauffällig.)

    Flops
    #1 Brandt – notorischer 68-Schwätzer, keine einzige herausragende Leistung
    #2 Merkel – totale Führungsschwäche, sitzt alles aus, extremer Linksruck, Reformen: 0
    #3 Kohl – saß auch alles aus, aber hat es irgendwie geschaftt 16 Jahre an der Macht zu bleiben, was an sich schon eine Leistung ist. Für EU-Verrat und Wiedervereinigung mein persönlicher Mega-Flop, aber das darf man nicht laut sagen…

  64. Die Religionsfreiheit sollte ersatzlos gestrichen werden. Was erlaubtist, ist ohnedies jedem erlaubt, ob er nun religiös ist oder nicht – und für das Verbotene soll es keine religiös begründeten Ausnahmen geben.

  65. #80 Argutus rerum existimator (05. Apr 2010 08:44)

    Die Religionsfreiheit sollte ersatzlos gestrichen werden. Was erlaubtist, ist ohnedies jedem erlaubt, ob er nun religiös ist oder nicht – und für das Verbotene soll es keine religiös begründeten Ausnahmen geben.

    Mit derselben Argumentaion könnten wir das gesamte GG streichen.

    Nur was machen wir, wenn plötzlich etwas nicht mehr erlaubt sein sollte? Auf den Koran berufen?

  66. #80 Argutus rerum existimator

    „Die Religionsfreiheit sollte ersatzlos gestrichen werden. […] für das Verbotene soll es keine religiös begründeten Ausnahmen geben.“

    ich kann mich dem nur anschliessen, aber ich würde formulieren “ für das Verbotene DARF es keine religiös begründeten Ausnahmen geben“.

    aber ich bin kein jurist. mich würde aber vielmehr interessieren, wie die juristen unter den PI-lesern die meinungsfreiheit in D sehen. insbesondere die einschränkung derselben durch die §§130 und 166 des StGB.

    ist das wirklich meinungsfreiheit ?

  67. Lieber Eckhart Kiwitt,

    SUPER Flugblatt! (Danke hierfür)
    Toll der Artikel!

    Mit Deinen Denkanstößen hast Du genau den Richtigen Ton getroffen. Denn darum geht es eigentlich:

    Wir haben in Deutschland Gesetze in denen die Rahmenbedingungen festgelegt werden. Innerhalb dieser dürfen Menschen Ihren Gusto leben.

    Wenn aber jemand eine andere Ideologie verherrlicht muß er Zwangsläufig mit den Rahmenbedingungen in Konflikt geraten. Hier liegt das Problem des Islam mit unserem deutschen und wohl auch mit den Gesetzen anderer europäischer Nationen.

    Ein Mohammedaner muss den Regeln des Islam folgen, sich unterwerfen. Er muss diese höher stellen als unsere freiheitliche Grundordnung. Daher wird es Zeit das Thema aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten:

    Sieht man den Islam nicht mehr ais eine Religion, sondern als eine theokratische Ideologie fallen all die Dinge die er mit sich bringt unter ein anderes Licht.

    Und erschreckenderweise bekommen Fragen nach dem Warum, Weshalb, Weswegen eine Sinnvolle Antwort.

    Versucht es mal!

  68. Ich hatte mich letztens mit einem muslimischen Studenten unterhalten, dieser behauptete ernsthaft, dass erst der Islam Kultur in diese Welt gebracht hätte.
    Da fragt man sich natürlich, was diese Leute unter Kultur verstehen.

  69. #85 FreeSpeech (05. Apr 2010 11:34)

    Religionsfreiheit ist eine Form der Meinungsfreiheit, nicht mehr.

    Dann wäre sie überflüssig, weil redundant.

  70. #79 Hayek (05. Apr 2010 03:37)
    @
    Gut, daß man mal darüber gesprochen hatt.
    Egal wie auch immer, über die Figur Schröder muß gesprochen werden, die Zeit wird eh kommen, warum also nicht vorbereitet sein?

    Gruß

  71. OTOT

    Neuer Wahlwerbespot von Pro NRW für die Landtagswahl 2010

    youtube.com/watch?v=ot3GhmaiQQQ

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