Unsere Spürnase studiert an der Uni Tübingen (Jura) und ist heute zufällig folgende Ankündigung gestoßen. „Das türkische Recht kommt auch in Deutschland vor“, stand da, „beim deutschen Richter kommt es, nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Immigranten aus der Türkei, zur Anwendung, zum Beispiel in familienrechtlichen Angelegenheiten. Daher weist das türkische Recht eine praktische Relevanz auf.“

Ist das der erste Schritt zum Scharia-Recht? Und es ist eine einseitige Bevorzugung von Türken, denn für die ist es ja keine Fremdsprache mehr. Was hat das also mit Fremdsprachenqualifikation zu tun? Das ist also obendrein auch noch absurd.

Im Sommersemester 2010 wird erstmals die Veranstaltung „Einführung in die türkische Rechtssprache“ angeboten.

Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 3 JAPrO (2002).

Eine Anmeldung (online Eintragung) ist erforderlich.

Termine: (Blockveranstaltung) 3., 10., 17. Mai und 7. Juni 2010

Zeit: 13-16 Uhr

Ort: HS 9

Inhalt:

Das türkische Recht lehnt sich sehr stark an das europäische Recht, insbesondere an das deutsche an. Die vielseitigen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei spielen auch im rechtlichen Bereich eine Rolle. Das türkische Recht kommt auch in Deutschland vor dem deutschen Richter, nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Immigranten aus der Türkei, zur Anwendung, z. B in familienrechtlichen Angelegenheiten. Daher weist das türkische Recht eine praktische Relevanz auf.

Ziel des Kurses ist es den Teilnehmern das Erlernen der türkischen Rechtssprache zu ermöglichen. Dazu werden Fachterminologie und Übersetzungsarbeiten geübt. Während der Sprachübungen wird ein Überblick über die türkische Rechtsordnung vermittelt. Der Kurs ist geeignet für Jurastudenten ab 3. dem Semester, aber auch für BWL-und Volkswirtschaftsstudenten, die eine Zusatzqualifikation erwerben wollen. Der Kurs findet überwiegend in türkischer Sprache statt. Notwendige Erläuterungen zur Fachsprache und der Vergleich mit der deutschen Rechtsordnung werden in deutscher Sprache erfolgen. Gute Vorkenntnisse der türkischen Sprache sind erforderlich. Das Kursmaterial wird in der ersten Veranstaltung bekannt gegeben.

So zieht denn ganz offiziell die Scharia bei uns ein. Und wer als Richter besonders „fortschrittlich“ ist, urteilt bei türkischen Familien nur nach deren „Recht“. Es ist ja stark an unseres angelehnt…

(Spürnase: Pjupe)

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76 KOMMENTARE

  1. Vielleicht sollte man denjenigen, die so einen Kurs an ner deutschen Uni verunstalten mal ein paar Praxissemester in z.B. Ankara oder Diyarbakir machen lassen. Würde mich brennend interessieren, ob die nach 5 Jahren immer noch derselben Meinung sind. Natürlich dürften die dort nicht in einer Gegend leben, die von Deutschen bevorzugt wird.

  2. „Türkische Recht“ kann man vor deutschen Gerichten schon länger kennenlernen.
    Hier sollte es aber ehrlicherweise und deutlicher „Türke hat recht“ heißen!

  3. Natürlich ist es sinnvoll, wenn einige deutsche Juristen türkisches Recht kennen.
    Das gibt es auch für französisches Recht, USA-Recht usw.
    Da gibt es ganze Institute, die sich solchen Fragen widmen.

    Wer soll denn z. B. einen Deutschen beraten, der in der Türkei ein Problem bekommt oder ein Projekt vorhat, z.B. mit Familienangelegenheiten, aber auch mit Unternehmen, Aufenthaltsrecht, Strafrecht oder was weiß ich.
    Es gibt ja auch Deutsche, die in der Türkei heiraten.

    Die Menschenwelt wächst nun mal langsam zusammen.
    Die Frage ist nur, mit wie viel Reibung.

    PI: „Das türkische Recht kommt auch in Deutschland vor dem deutschen Richter, nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Immigranten aus der Türkei, zur Anwendung“

  4. Würde mich brennend interessieren, ob die nach 5 Jahren immer noch derselben Meinung sind.

    Wieso „Meinung“?
    Um etwas zu studieren, muss man es doch nicht bewerten. Im Gegenteil, das ist eher hinderlich, weil es leicht zu Blindheit der Sache gegenüber führt.
    Wenn man es mit türkischem (oder anderem) Recht zu tun hat, hilft nicht Meinung, sondern nur möglichst gute Kenntnis von Texten und Anwendungsgepflogenheiten.

  5. Das nenne ich zukunfts-Orient
    -iert.
    Es werden schon heute die Richter, Staatsanwälte und Anwälte von morgen gebacken.
    In Groß-Bitanistan gibt es schon heute 85 Scharia-Gerichte…mit freundlicher Unterstützung von Gordon Brown.
    Ich bin sicher, ähnliches gibt es beim Studium der Politik auch schon.
    Denn wie wir alle wissen, ähnelt der islamische Gottesstaat sehr der westlichen Demokratie.

  6. Das türkische Recht lehnt sich sehr stark an das europäische Recht, insbesondere an das deutsche an.

    Die Frage ist nur an welches, dass des volksgerichtshofes zur NS Zeit ???

  7. @ Pjube

    Da Sie ja vom Fach sind, hätte ich da mal eine Frage an Sie. Ist jetzt etwas OT, aber ich wollte mal wissen, wie man am besten vorgeht, wenn man einen Richter wegen Rechtsbeugung anzeigen möchte. Mal angenommen, ein Richter fällt mal wieder eines jener Urteile, die für ein normal denkenden und empfindenen Menschen kaum nachvollziehbar sind (beispielsweise Bewährung, trotz telefonbuchdickem Vorstrafenregister, für eine schwere Körperverletzung mit bleibenden Schäden), wo kann ich diesen Richter anzeigen? bei der Polizei? Und wie stelle ich diese Anzeige? Sollte ich vielleicht einen Anwalt konsultieren, der für mich den Anzeigentext schreibt? Ich danke Ihnen vorab für die Antwort…

  8. Das türkische Recht basiert bisher noch ganz überwiegend auf europäischem Recht, aber der Trend in Richtung Scharia ist unübersehbar.

    Die Türkei ist Mitglied in der Organisation islamischer Staaten (OIC), die die Scharia zur Grundlage ihrer Rechstsprechung erklärt haben.

  9. Eines ist fakt !

    Ich bin in einem Unrechtsstaat geboren und aufgewachsen.

    Sollte hier jemand das Grundgesetz und die darauf aufbauende Rechtssprechung aushebeln wollen, werde ich gewalttätig !

    Und beziehe mich dabei auf Art. 20 Abs. 4 GG !

  10. ….und ich dachte immer, auf deutschem Boden zählt DEUTSCHES RECHT !
    Dann wäre ich aber auch dafür, dass jeder imigierte Dieb sich nach dem zweiten Diebstahl nicht mal mehr der Arsch abwischen könnte.

  11. Deutsche Richter sind Dhimmis und sollten sofort Ihres Amtes enthoben werden.

    Türkisches Recht, ja aber dann richtig. Wenn ein Türke klaut sofort Hand ab.
    Wenn er eine Deutsche vergewaltigt, sofort entmannen.

    So stelle ich mir türkisches Recht für Türken in Deutschland vor.

  12. unfassbar.

    wie wäre es mit den kontaktdaten des dekans der fakultät oder des uni-präsidenten ??

  13. Mal in die Kristallkugel schaue : Ahhh ja und kurz vor der Sommerklausur wird aus dem Bundeskanzleramt folgende Verlautbarung dem Kartoffelvolk verkündet : „Mit diesem Ruhmträchtigen Datum wird die Türkei als voller Partner, ohne Einschränkungen in die EU Gemeinschaft aufgenommen. Zudem wird in der EU die Shaira als einheitliches Recht ausgerufen.
    Jegliche Religionen neben dem Islam gelten ab heute als Verfassungswidrig und jegliche Ausübung wird strafrechtlich verfolgt.“

    Frau Roth, wie auch alle anderen Landes-, Volksverräter werden nicht mehr aus ihren Dauerorgasmus kommen und die Fluchtwellen aus Deutschland werden an den EU Grenzen blutig beendet.

    Mein Rat : Wer es noch kann, sollte jetzt jegliche Vorbereitungen zum verlassen des Irrenhauses in Gang bringen.
    Hinter den Verblödungskulissen läuft die Übernahme auf Hochtouren.

    BTW : Weiß jemand ob ähnliche Ansinnen bzgl. JuraStudiengang auch an der Bremer Uni zur Zeit im Raum stehen?

  14. „Der Kurs findet überwiegend in türkischer Sprache statt“
    Und damit ist doch schon mal klar, da die „deutsche Kartoffel“ nicht mitmachen sollte. Oder der Biodeutsche …. . Der Paßdeutsche hat ja seine Muttersprache, auch dank des Herren Erdogan, nicht verlernen dürfen.

    Nur, was kommt als nächstes?

    Das Erlernen anderer Rechtssysteme sollte nicht jeweils auch die Beherrschung der dort geltenden Sprache voraussetzen. Obwohl es ja hilfreich ist. Nur: Was ist das Ziel? Wo geht es hin?

    Rest gelöscht. Uns ist kein „PI-Rendsburg“ bekannt.

  15. In Deutschland wenden wir täglich die Scharia an.
    (Prof.Mathias Rohe, Uni Erlangen

    Und wie sieht es mit der Polygamie aus?

    Wenn ein Mann einreist, der in seinem Heimatland nach den islamischen Vorschriften rechtmäßig mehrere Ehefrauen geheiratet hat, akzeptieren wir diese polygame Ehe auch hier. Es gibt sogar im Sozialgesetzbuch entsprechende Vorschriften, zum Beispiel wenn es um Rentenanwartschaften geht. Würden wir das nicht tun, würden wir den Frauen Steine statt Brot geben. Denn sie haben sich ja darauf eingestellt, was ihre Versorgung angeht.

  16. „#8 Krefelder (07. Apr 2010 17:27) @ Pjube“

    Ich wüßte das auch gern, aber ich glaube er darf das nicht so ohne weiteres sagen. Jedenfalls nicht hier!

  17. Au fein, dann kann man also auch indigenens Recht der Vorfahren wieder einführen!

    Grundsätzlich gilt: Fremde, und nicht Zugehörige haben erst einmal überhaupt keine Recht. Sieht man von dem Recht, sofort erschlagen zu werden, ab (Germania – Tacitus). Treffen und Rechtsprechung beim Thing?

    Seltsame Blüten in Absurdistan.

    🙂

  18. @ #20 HarryM

    Glaubst Du das fällt schon unter „Rechtsberatung“? Ich hatte hier ja schon mal angemerkt, dass man vielleicht einen Spendentopf aufmachen könnte, in dem dann das Geld für Anwälte sammelt, die dann im Namen von PI so einen Rechtsstreit führen würden, also gegen solche Richter. Das würde auf jeden Fall ne Menge Wind aufwirbeln und vielleicht den ein oder anderen zusaätzlichen Leser generieren.

  19. Das Erlernen anderer Rechtssysteme sollte nicht jeweils auch die Beherrschung der dort geltenden Sprache voraussetzen.

    Bitte? Wenn Du nur theoretisch anhand der von anderen Leuten übersetzten und gefilterten Informationen blafaseln willst, brauchst Du die Sprache vielleicht wirklich nicht.

    Aber für jeglichen praktischen Anwendungszweck macht das Erlernen einer Rechtssprache ohne die Sprache selbst Null Sinn.

    Bitte ein Mindestmaß pragmatisch denken.

  20. „Natürlich ist es sinnvoll, wenn einige deutsche Juristen türkisches Recht kennen.“ Stimmt!!

    Dann muss die Veranstaltung aber in unserer Landessprache erfolgen, so können nur die Türken lernen Ihr Recht hier anzuwenden.

  21. Da ist was oberfaul!

    Wenn es sich lediglich um ein Kolloquium oder ein Seminar über das türkische Recht handelt würde, ok. Das gibt es auch für französisches, spanisches, italienisches Recht etc. Allerdings ist die Vorlesung oder das Kolloquium immer auf Deutsch und nicht etwa auf französich, spanisch oder italienisch; nicht aber – wie hier – auf türkisch!!!

    Verdächtig ist außerdem: “Das türkische Recht kommt auch in Deutschland vor”…“dem deutschen Richter, nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Immigranten aus der Türkei, zur Anwendung, z. B in familienrechtlichen Angelegenheiten. Daher weist das türkische Recht eine praktische Relevanz auf.”

    Da rollen sich bei mir als Juristen die Fußnägel auf!!! Richter haben in Deutschland ausschließlich nach deutschem Recht zu urteilen. Ich denke immer noch an den Fall am AG Frankfurt/Main, wo eine deutsche Richerin indirekt die Mißhandlung der Ehefrau durch den marokkanischen Ehemann als shariakonform und daher weniger schlimm qualifizierte. Ist das das „auch in Deutschland vorkommende türkische Recht“; die „praktische Relevanz in familienrechtlichen Angelegenheiten“?

  22. @ #23 Zuppler

    Ich kenn den Artikel, dort wird aber keine einzige meiner Fragen, die ich weiter oben an Pjube gestellt hab, beantwortet.

  23. Wie verrückt ist das denn?

    Einige Verantwortliche in unserem Land, das Deutschland heißt, haben den Sinn für die Realität mittlerweile verloren …

    In Deutschland ist noch immer das Deutsche Gesetz und Recht maßgebend und keine Vermischung von irgendwelchen anderen Gesetzgebungen.

  24. Was ist denn das für eine Logik: Die Anzahl Türken legitimiert türkisches Recht in Deutschland. Frei nach dem Motto: „Die Gebährmütter sind unsere Waffen…“ Schon klar…

    „Das türkische Recht kommt auch in Deutschland vor dem deutschen Richter, nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Immigranten aus der Türkei, zur Anwendung.“

  25. #11 Raubgraf (07. Apr 2010 17:34)

    ….und ich dachte immer, auf deutschem Boden zählt DEUTSCHES RECHT !

    tja, das Ganze nennt sich Internationales Privatrecht, es bestimmt wann ein Gericht welches Recht anzuwenden hat. Das ist absolut nichts besonderes und gilt für türkische Gerichte genauso wie für deutsche.
    Diese Meldung hier ist also nichts wie heisse Luft.

  26. „Der Tag ist nicht mehr fern, da wird die nächste Generation deutscher Richter ihren 68er Vorgängern und heutigen “Rechtsprechern” die Pest an den Hals wünschen.“

    Das glaube ich nicht!
    Es gibt eigentlich keine größeren Oppurtunisten als Juristen.
    Juristen haben im 3.Reich Recht gesprochen, Juristen haben in der DDR gerichtet und Menschen wegen Republikflucht§213, Staatsfeindliche Hetze §206, Asoziales Verhalten §249 ( StGB der DDR ) nicht nur nach Bautzen u.a. Gefängnisse geschickt,
    nein sie haben auf Basis der Rechtslage geurteilt, das Leben und die Zukunft tausender Menschen -vorallem Jugendlicher- vernichtet … und alles im Namen des Volkes, im Namen des (damals geltenden) Rechts!

    Wenn ich Widerstand für notwendig halten würde, wäre mir es sch..egal – ob das durch Artikel 20 Abs.4 des GG der BRD – gedeckt wäre oder nicht!

  27. Der erste Schritt war schon vor Jahren da saß ein tükischstämmiger Schöffe mit im gericht (ja ja der wird wohl nen Germanistan Pass gehabt haben ) mehr aber auch nicht.

  28. Das türkische Recht lehnt sich sehr stark an das europäische Recht, insbesondere an das deutsche an.

    So ein Gewäsch! Wenn es dem so wäre, hätten die Christen dort auch so viel Freiheit und Respekt, wie hier die Moslems.

  29. #18 Eduard (07. Apr 2010 17:40) In Deutschland wenden wir täglich die Scharia an.
    (Prof.Mathias Rohe, Uni Erlangen

    Und wie sieht es mit der Polygamie aus?
    ——————-

    in österreich wird die polygamie samt kinder anerkannt und alimentiert, sofern die partner aus einem land kommen, in der polygamie anerkannt ist.

  30. #35 kosak (07. Apr 2010 18:11) nein ! video links von youtube stehen unter moderation.

    ABER WARUM ?
    ————————–

    weil hier früher radikallinks gepostet worden sind.

  31. Als Jurastudent der Uni Bielefeld möchte ich anmerken:

    Türkische Rechtssprache wird bei uns neben
    Russischer
    Französischer und
    Englischer
    Rechtssprache als Seminar angeboten.
    Alles in der jeweiligen Landessprache.

    Das allerdings in der Türk.Resprache keine nicht Türken sitzen, weil der durchschnittlich erzogene Deutsche idR Englisch, Französisch oder (überwiegend in den neuen Bundesländern) Russisch gelernt hat… nunja, wen wunderts?

    GUT finde ich das mit der türkischen Rechssprache übrigens auch nicht..
    Die Meisten der Kandidaten könnten eher einen Sprachkurs in deutscher Amtssprache gebrauchen. Mit „Ey du Hu**, isch f*** deine Mutter, Alter“ ist nämlich niemandem geholfen. Ich wäre ja schon froh, wenn die das „S“ aus dem „CH“ bei ICH lassen würden.

    aber .. Hey, es ist wohl das erste Mal, dass eine UNI ZIELGRUPPENORIENTIERTE Kurse anbietet! Die wollen halt türkisch sprechen, türkisch lernen, türkische Klienten gibts ja zu Hauf.

    In Jura wie in BWL sind übrigens erstaunlich viele Türken eingeschrieben. Ob sie erfolgreich abschliessen, kann ich nicht beurteilen – aber eingeschrieben sind sie.

  32. Bei uns an der Uni Hamburg wird zwar kein türkisches, aber dafür polnisches ind italienisches Recht angeboten. Findes das nicht problematisch. Ganz im Gegenteil.Es ist interessant das Rechtsystem eines anderen Staates kennenzulernen.

  33. @ Krefelder

    Ich werde die Frage(n) stückchenweise beantworten (bin noch nicht fertig mit dem Studium und somit noch kein Fachmann, aber ich tue, was ich kann).

    „Mal angenommen, ein Richter fällt mal wieder eines jener Urteile, die für ein normal denkenden und empfindenen Menschen kaum nachvollziehbar sind […], wo kann ich diesen Richter anzeigen?“

    Anzeigen ist möglich, dürfte wie bei jeder anderen Straftat bei Polizei oder Staatsanwaltschaft (auch Amtsgericht geht) anzuzeigen sein. Aber: Genau das reicht nach Rechtsprechung des BGH nicht für die Rechtsbeugung aus. Ein unvertretbares Urteil allein genügt nicht. Siehe gänge Strafrechtskommentare oder den Text bei Wikipedia.

    „Und wie stelle ich diese Anzeige? Sollte ich vielleicht einen Anwalt konsultieren, der für mich den Anzeigentext schreibt?“

    Das kostet nur Geld und bringt nichts. Eine Anzeige muss nicht juristisch scharfsinnig formuliert sein. Das machen die, die die Anzeige aufnehmen. Eine Anzeige kann man meines Wissens auch formlos erstatten.

    Weitere Infos dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige

    Zum Thema:
    Hätte ich gewusst, dass PI meinen Hinweis, der dazu noch zu sehr später Uhrzeit erfolgt ist, quasi als Zitat übernimmt, hätte ich mit dem Hinweis gewartet, bis ich psychisch zu einer besseren Formulierung in der Lage bin. Ich dachte PI wird die interne Kommunikation (so war es gedacht) schon in einen passablen Text verwandeln. Aber gut, nun ist es so. Ich werde es bei zukünftigen Hinweisen berücksichtigen.

    Was mich ärgert, ist die Formulierung, dass türkisches Recht vor deutschen Gerichten zur Anwendung kommt. Das schariarechtgeprägte Familienrecht ist da schon schlimm genug, da geraten Richter dann oft in Konflikt, wenn sie ein Recht berücksichtigen müssen, das in Deutschland verfassungswidrig ist. Das können sie dann auch nicht so anwenden. Dennoch ist es eine bedenkliche Tendenz, einen Kurs anzubieten, dessen Recht von verfassungswidrigen Elementen (Scharia) geprägt ist und so die Studenten dafür zu desinsibilisieren. Und was ist, wenn die Türkei und ihr Rechtssystem noch weiter islamisiert und der Scharia unterworfen werden? Wird das dann bei uns gehorsam übernommen, nur weil wir einen großen Haufen Türken im Land haben?
    Das andere, was ich fast noch unverschämter finde, ist der Umstand, dass man den Kurs nur belegen kann, wenn man der türkischen Sprache mächtig ist. Bei dieser Fremdsprachenqualifikation geht es aber nicht nur um das Kennenlernen einer fremden Rechtsordnung, sondern auch um den Nachweis einer Fremdsprache. Ich habe z.B. das amerikanische Rechtssystem belegt und musste dabei auch Englisch sprechen. Klar, das ist für mich ne Fremdsprache. Aber jemand, der gut in Türkisch ist, spricht das in der Regel muttersprachlich. Für ihn ist es aber somit keine Fremdsprache mehr, weswegen er gegenüber den anderen Studenten bevorzugt wird, weil er eben keine Fremdsprachenkenntnisse mehr nachweisen muss.

    Zum Kontakt:
    Ich bin froh, dass PI die Kontaktdaten nicht veröffentlicht hat (auch wenn man sie leicht rauskriegen könnte). Denn erstens sind die Zuschriften von PI-Lesern ja leider oft nicht gerade höflich und der Mann hätte es echt nicht verdient, von einer Flut von Wutbriefen überflutet zu werden. Ich kenne ihn und er ist an sich ein netter Mann. Ich weiß auch nicht, ob das seine Idee war oder ob man ihn am Ende vielleicht umsonst anfeinden würde, nur weil er zufällig der Überbringer der Botschaft ist.

  34. Um die Gemüter etwas zu beruhigen, sei darauf hingewiesen, dass im Zivilrecht Vertragsfreiheit herrscht und jeder, wenn er möchte, theoretisch zB das Vertragsrecht, das 1875 auf den Samoa-Inseln geherrscht hatte, als anzuwendendes Recht vereinbaren kann, soferne es nicht – wie im Falle zB der Polygamie – gegen den so genannten „ordre publique“ verstoßen würde (das rechtmäßige Bestehen seines Anspruch müsste er nur darauf gestützt beweisen können, was in diesem Fall etwas schwierig sein dürfte).

    Mit Scharia hat das türkische Zivilrecht jedoch nicht einmal ansatzweise etwas zu tun. Die Türkei führte unmittelbar nach der Ausrufung der Republik das 1907 in der Schweiz in Kraft getretene ZGB ein, das als jüngste und dadurch modernste Zivilrechtskodifikation (sogar als weiterentwickelte Fassung des heute noch in Deutschland geltenden BGB) angesehen wurde.

    Von daher sollte man keinen Skandal wittern, wo keiner ist.

  35. Ich glaub das jetzt nicht. Türkisches Recht findet in Deutschland Anwendung? Kann ich mir dann bei Gericht auch aussuchen, nach welchem Recht der Richterspruch erfolgen soll? Dann sind wohl die ganzen Kuschelurteile „Dank“ des türkischen Rechts zustande gekommen?

    @ # 8 Krefelder:

    Bin zwar kein Jurist, aber:

    Grundsätzlich kann erst mal jeder gegen jeden wegen allem Anzeige erstatten, ob begründet oder nicht, spielt erst mal keine Rolle. Soviel ich jedoch weiß, kommt es dann auf die Begründung der Anzeige an, und die sollte dann schon Hieb- und Stichfest sein, was für einen Laien schwer zu realisieren ist (wegen der ganzen §§, da wird z.B. § xyz in Verbindung mit § abc angewendet, was mitunter bedeutet, daß die Straftat aus § xyz durch § abc abgemildert oder gar neutralisiert wird). Bedeutet, einem Richter Rechtsbeugung nachzuweisen, dürfte sich schwierig gestalten. Schon allein deswegen, weil du selbst nicht in das Verfahren involviert bist, nicht beurteilen kannst, ob ggf. Verfahrensfehler vorliegen, geschweige denn die Urteilsbegründung ausgehändigt bekommst. Einen Sinn für eine Anzeige gegen eine/n RichterIn sehe ich allenfalls dann, wenn man selbst Beteiligter in solch einem Verfahren ist und der/m RichterIn dann auch Rechtsbeugung nachgewiesen werden kann.

  36. In der Tat. Dies erstaunt zunächst, aber deutsche Gerichte wenden bei Fällen mit Auslandsbezug häufig ausländisches Recht an. Die Scheidung einer in China geschlossenen Ehe richtet sich nach chinesischem, die einer türkischen Ehe nach türkischem Recht, Ausnahmen dort wo dies mit Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung (z.B. Gleichberechtigung) nicht mehr vereinbar ist. Relevant z.B. bei den ganzen Briefkastenfirmen nach englischem Recht (Limiteds), dort wird von deutschen Gerichten bei Fragen der Eintragung in das Handelsregister oder der Durchgriffshaftung englisches Recht angewandt. Bei solchen Fällen mit Bezug zu islamischen Staaten kann es tatsächlich dazu kommen, dass deutsche Gerichte Scharia-Recht anwenden müssen (aber, wie gesagt, nur soweit dies mit Grundsätzen deutschen Rechts vereinbar ist. Sprich: kein Hände abhacken oder ähnliches).

  37. Bei mir hat mal ein Professor in der Vorlesung (in welchem Fach hab ich vergessen) gesagt, die Tatsache dass muslimische Immigranten in der Strafstatistik übervertreten seien, bedeute nicht, dass sie deswegen krimineller seien als andere Gruppen.

  38. @ #51 Pjupe und #55 vossy

    Erstmal Danke für Eure Antworten. Ich denke eben auch, dass es sich schwierig gestalten würde, als Laie den Versuch zu unternehmen, einen Richter wegen Rechtsbeugung dranzukriegen. Dafür wäre dann eben der Anwalt gedacht, der den Sachverhalt im Vorfeld prüft und eine realistische Beurteilung der Erfolgsaussichten eines möglichen Prozesses abgibt.

    Einen Sinn für eine Anzeige gegen eine/n RichterIn sehe ich allenfalls dann, wenn man selbst Beteiligter in solch einem Verfahren ist und der/m RichterIn dann auch Rechtsbeugung nachgewiesen werden kann.

    Sehe ich ähnlich. Vielleicht wäre es ja möglich, diese Beteiligten über einen von PI bezahlten Anwalt direkt anzusprechen und für eine Anzeige zu gewinnen?! Ich für meinen Teil würde sehr gerne in eine „Kriegskasse“ zahlen, die sich dieser Problematik endlich annimmt. Mich würde nun auch interessieren, was PI von dieser Idee hält…

  39. Kann sich demnach der pakistanische Ehemann durch dreimaliges aussprechen von „Ich verstoße Dich!“ (talaq) in Deutschland von seiner ebenfalls pakistanischen Ehefrau scheiden? Oder verstößt das gegen unsere Rechtsprinzipien?

  40. Das muselmanisch-türkische „Recht“ findet hier doch schon seit einigen Jahren anwendung.

    Der türk-Muselmane wird vor Gericht in „Streitigkeisfällen mit Körperbeschädigung“ weniger schwer gestraft wie der deutsch-Ungläubige.

  41. „#24 Krefelder (07. Apr 2010 17:53) @ #20 HarryM

    Glaubst Du das fällt schon unter “Rechtsberatung”? Ich hatte hier ja schon mal angemerkt, dass man vielleicht einen Spendentopf aufmachen könnte, in dem dann das Geld für Anwälte sammelt, die dann im Namen von PI so einen Rechtsstreit führen würden, also gegen solche Richter. Das würde auf jeden Fall ne Menge Wind aufwirbeln und vielleicht den ein oder anderen zusaätzlichen Leser generieren.“

    Ich bin auch kein Jurist, habe aber ein paar Erfahrungen sammeln müssen.
    Ich glaube schon, daß er sich da auf’s Glatteis begibt, weil er sich sehr schnell in’s Abseits unter den Juristen stellt.
    Einmal gebrandmarkt, aus ist’s mit der Carriere. Es gibt mehrere Anwälte, die auf ihre Rechte vertraut haben, und nun sehr ruhig geworden sind… Auch Staatsanwälte und Richter, die umgehend abgelöst worden sind.
    Wie bei anderen diversen Organisationen gibt es bei der Justiz offenbar eine Art „Zwang zum Zusammenhalt“. Selbst Dein Anwalt ist davon nicht ausgenommen.
    Das Problem, wie ich es sehe, ist einen ehrlichen und mutigen Anwalt zu finden, ohne dabei einem „U-Boot“ oder Abzocker auf den Leim zu gehen.
    Das nächste Problem, es entscheidet immer wieder ein Richter über einen Richter…
    Nach aller Erfahrung (Internetrecherchen) gehen z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden fast immer negativ für den Beschwerdeführer aus.
    Kein Richter oder Staatsanwalt entscheidet nach meinem Wissen „aus eigener Kraft“, wenn das auch laut Gesetz so sein sollte. Er erhält offenbar schlicht die Richtung von oben, so meine Erfahrung, also erhält er da über fast alle Instanzen auch die Rückendeckung dazu…und die Beförderung.
    Der Rechtsstaat ist nach meiner Erfahrung eine glatte Farce. Du kannst jede Menge Beweise liefern, wenn der Richter sie nicht würdigen will, findet er einen Weg, diese zu ignorieren. Wenn ich dies nicht beweisen könnte, wäre ich blöd, das hier so offen zu schreiben… Aber wie gesagt, im Ernstfall werden auch die Beweise ignoriert.
    Bei Beschwerde über einen Gerichtsbeschluß muß der Fall sofort an die nächst höhere Instanz abgegeben werden… einfach ignoriert…
    Die vierte Gewalt kannst Du auch vergessen, …Angst. Wenn man ‚mal Artikel oder Bücher liest, die etwas kritisch mit der Justiz umgehen, dann findet man immer den Hinweis, daß das natürlich nur Ausnahmen sind…
    Und es werden fast nur abgeschlossene Fälle präsentiert. Keine Kritik erwünscht…
    Politiker anschreiben? Kannst Du auch vergessen.
    Wenn sie gestern noch von Bürgerrechten geschwärmt haben und zu Demonstrationen aufgefordert haben, es war nicht so ernst gemeint…
    Am besten Du vergißt das alles oder…
    Noch eine Informationsmöglichkeit:
    www. beschwerdezentrum.org

    Viele Grüße „HarryM“

  42. Ja, neee ist klar!!!

    türkische Rechtssprache,
    türkische Rechtschreibung
    türkische Quietscheentchen malen.
    türkische Dönerrezepte auswendig lernen.
    türkisches Messerstechen (präventiv)
    türkische Rethorik (Yalla, verstäst Du alda)

    Und fertig ist der Fachjurist. Hej, die wollen auch mal nen Schein!

    Seit doch nicht so kleinlich, nachdem Sarazzin sich beschwert hat werden jetzt eben akademische Berufe speziell für Türken kreiert: Vom Fachjurist bis zum Imam.

    Erst türkisches Gymnasium, dann türkische Fachstudiengänge natürlich auf Beamtenjobs, damit keiner (offiziell) merkt was da aus Harz 4 ausgelagert worden ist.

    Was nicht passt wird passend gemacht!

  43. Frage an die Jura-Studenten/Juristen hier im Blog

    Erstmal danke für die weiterführenden Informationen, anscheinend gibt es auch unter Juristen unterschiedliche Meinungen dazu.

    Könnt ihr mir mal bitte kurz erklären, wieso die Richter in D. so milde urteilen? Insbesondere Bewährungsstrafen werden doch von Gewaltkriminellen überhaupt nicht als Strafe wahrgenommen. Die meisten Urteile deutlich unter 10 Jahren. Gibt das deutsche Recht nicht mehr her, oder sind es die „furchtbaren Juristen“? Welche Mentalität steckt dahinter, wohnen Justizangestellte alle im Rotweingürtel?

    Ist die Justiz wirklich unabhängig oder die jetzige lasche Rechtsprechung der Bundesregierung und den Landesjustizministern anzulasten?

    Ausdruck „furchtbarer Jurist“:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Filbinger#Die_Filbinger-Aff.C3.A4re

  44. @ #63 HarryM

    Danke HarryM für die ausführliche Darlegung Deiner Sicht der Dinge. Werde mich wohl an Deinen Ratschlag halten, die letzten Reste meines Glaubens an einen funktionstüchtigen Rechtsstaat vergessen, meine Idee verdrängen und das Unerträgliche ertragen 🙂

    Viele Grüße und ein schönen Abend noch

    Martin

  45. #49 sim; Da sieht man mal wieder, wieviel 5% von knapp 4% in Wirklichkeit sind.

    Aber jemand, der gut in Türkisch ist, spricht das in der Regel muttersprachlich.

    Das möchte ich mal sehr bezweifeln. Nicht das mit muttersprachlich, sondern dass die Mutter tatsächlich türkisch spricht und nicht z.B. ankaraisch. Erst vor ein paar Tagen war die Nazan Eckes, Nachrichtentürkin von RTL in irgendner Talkshow zu Gästin, die sagte sinngemäss, dass praktisch keine(r) der Türk(inn)en, die sie so kennt ein vernünftiges Türkisch kann. Ihre Mutter machte nach der Schule, wo sie einzige Türkin in der Klasse war noch türkische Diktate und ähnliches mit den Kindern. Dadurch kann sie sehr gut deutsch und auch entsprechend türkisch. Ich vermute jetzt mal ins blaue, dass ihre Eltern wohl keine anatolischen Bauern waren, sondern eher dem auch in der Türkei vorhandenen Bildungsbürgertum angehören.

  46. Na klar, wir passen uns den Gepflogenheiten dieser Wilden hier an. Mein Gott, es gibt ja kaum noch eine Nachricht, die mich noch erschüttern kann.

  47. #66 Krefelder (07. Apr 2010 20:45)
    Hallo Martin

    Unser Bloggerfreund
    #57 Zazaz (07. Apr 2010 19:41)
    ist Jurist und kennt sich auf diesem Gebiet besser aus als ich. Er wird sicher meine Aussagen bestreiten.

    Aber ich habe eben die unumstößlichen Erfahrungen gemacht. Ich hätte auch gern darauf verzichtet, aber es ist so, wie es ist.
    Ich bin nicht begierig, die Justiz schlecht zu reden, zumal es auch nicht sonderlich „gesund“ sein soll…

    Allerseits schönen Abend noch. Ich muß morgen etwas vorhaben.

  48. @ confluctor et al.:

    Ich muss Euch hier einfach einmal Recht geben, diese Meldung ist wirklich sehr überspitzt dargestellt! Die Ankündigung aus dem Infoflyer der Uni betrifft nicht das türkische Strafrecht, denn das deutsche Strafrecht gilt für alle im Inland verübten Straftaten (§ 3 StGB)!

    Die Anerkennung von „internationalem Privatrecht“ ist auch in Deutschland Usus, zum Beispiel könnte sonst nicht orts- und zeitnah eine Nachlass-Regelung für im Inland verstorbene Ausländer getroffen werden! Es muss in vielen Fällen das Recht des Heimatlandes mit beachtet werden, dies trifft insbesondere auf hier lebende EU-Bürger zu.

    Hier aber kommen wir an den spannenden Punkt, die mit der Türkei geschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen erlauben/ erzwingen über das Einführungsgesetz zum BGB, die ZPO und andere Verordnungen den Einsatz von türkischem Zivilrecht! Darüber jetzt zu lamentieren kommt reichlich spät!

    Die einzige wirkliche Problematik ist, dass zu Teilnahme am Seminar die türkische Sprachkenntnis in muttersprachlicher Qualität vorliegen MUSS, ohne diese Vorbildung sind (wie in allen Sprachen) kaum juristische Fachbegriffe verständlich! Da aber die wenigsten deutsch-geborenen Jura-Studenten diesen Vorteil besitzen werden sie hier indirekt diskriminiert!

    Andererseits, es kann auch sein, dass es KEINE deutschsprachigen Fachdozenten für türkisches Recht gibt, und somit, um wenigstens fachliche Bildung anzubieten, ein türkisch-sprachiger Dozent geladen wurde!

    Alles in allem, von meiner Warte aus, sehe es mit gemischten Gefühlen, es kann z.B. bei familienrechtliches Auseinandersetzungen auch großen Vorteil besitzen, wenn der Prozessbevollmächtigte der deutschen Partei sich mit dem türkischen Recht auskennt, sofern denn die z.B. „Zwangs-Ehe“ in der Türkei geschlossen wurde!

  49. Also, um es nochmal ganz einfach zu sagen:

    1.
    Es spricht zunächst einmal nichts dagegen, auf einer Universität fremde Rechtssysteme zu studieren.

    2.
    Es kommt übrigens täglich in Deutschland vor, daß türkisches (oder sonstiges ausländisches) Recht angewendet wird, z.B. bei einer Scheidung, wenn beide Ehepartner türkische Staatsangehörige sind.
    Für die Anwendung ausländisches Rechts bei (teils) ausländischen Parteien im Einzelfall gibt es ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen (sog. Rechtsfälle mit Auslandsberührung).
    Ob man diese für sinnvoll hält, steht allerdings auf einem völlig anderen Blatt. Insbesondere ist es nämlich für einen Richter und für Anwälte oft alles andere als einfach, sich in ein fremdes Rechtssystem hineinzuversetzen geschweige denn sich mit diesem auszukennen.
    Es hat dies alles aber nichts mit Unterwerfung unter eine andere Rechtsordnung zu tun.

    3.
    Gleichwohl kann die Anwendung ausländichen – v. a. islamischen Rechts äußerst „problematisch“ sein. So hat wohl ein Frankfurter Familiengericht vor einiger Zeit eine Ehe nach iranischem Schariarecht geschieden, indem der Richter die Scheidung durch dreimaliges Aussprechen des Satzes „ich veerstoße dich“ gegenüber der Ehefrau vollzog. Spätestens hier sollte für zivilisierte Menschen und und erst für recht Juristen eines Rechtsstaates Schluß mit lustig sein.

    4.
    Äußerst bedenklich in dem Beitrag ist jedoch folgender Satz:
    „Der Kurs findet überwiegend in türkischer Sprache statt.“

    Was soll das ?
    Ein solches Seminar kann sich aus unter 2. genannten Gründen nur an Deutsche richten.
    Der Türke soll, wenn er schon in Deutschland studieren darf, dies gefälligst in deutscher Sprache tun.
    Im übrigen kann er sein eigenes Rechtssystem am allerbesten in der Türkei studieren – das kann er dann dort auch in türkischer Sprache tun und er kann auch gleich dort bleiben, (weil er natürlich dort seine türkischen Rechtskenntnisse am besten verwerten kann).

    Türkisches Recht in türkischer Sprache brauchen wir in Deutschland definitiv nicht!
    Das ist Unterwerfung !

    Die Gerichtssprache ist DEUTSCH – § 184 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) !!!

  50. #58 Raucher (07. Apr 2010 19:56)

    Bei mir hat mal ein Professor in der Vorlesung (in welchem Fach hab ich vergessen) gesagt, die Tatsache dass muslimische Immigranten in der Strafstatistik übervertreten seien, bedeute nicht, dass sie deswegen krimineller seien als andere Gruppen.

    Prinzipiell hat er wohl recht.

    Man muss auch Struktur verschiedener Gruppen berücksichtigen. Wenn, z.B. 80-90% der in Deutschland lebenden Thailändischer Staatsangehörigen Frauen wären, dann wäre diese Gruppe im Schnitt möglicherweise „weniger verbrecherisch“, als die Deutschen mit 50% Frauenanteil. Weil Frauen im Schnitt „weniger verbrecherisch“ sind, als Männer.

    Das gleiche gilt für andere Faktoren, wie Alter, Bildung etc.

  51. Das ist so typisch für meine Uni. Tübingen ist so linksbraun, linksbrauner geht’s gar nicht mehr.
    Die „unabhängige“ und „unpolitische“ Studentenvertretung fordert ernsthaft die Umbenennung in Ernst-Bloch-Universität.
    Die einzige Zeitung ist die Neckar-Prawda.
    Regiert werden wir von einem Ökostalinisten names Boris Palmer, der mit seinem Größenwahn und dem Motto „Tübingen macht blau“ die Erde im Alleingang retten will. Und als würde das noch nicht ausreichen, kriecht er auch noch der glühenden Antisemitin und BVK-Trägerin Felicia Langer in den Arsch.

  52. Die türkischen Islamisten rüsten nun deutlich auf:

    http://tinyurl.com/yc7x47o

    Ironisch könnte man jetzt fast anmerken, daß die Türkei gut ausgebildete Juristen dringend benötigte, um den dort (noch) in der Verfassung verankerten Laizismus zu verteidigen. Unter der Regierung Erdogan sieht es für die bislang vergleichsweise säkulare Türkei allerdings schwarz aus.

  53. # 65

    Der Richter hat jenen Ermessensspielraum, den ihm das Gesetz (das einen Strafrahmen und einen gesetzlich definierten Katalog an Erschwerungs- und Milderungsgründen definiert) und die Rechtsprechung der Höchstgerichte bieten.

    Es ist üblich, zB bei Ersttätern so weit es vertretbar ist Haft zu vermeiden, um ihn nicht in die dort praktizierte kriminelle Subkultur zu integrieren und ihn dadurch noch gefährlicher zu machen. Bei Eigentumsdelikten o.ä. ist das auch sinnvoll, zumal es außergerichtliche Möglichkeiten gibt, dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen und den Schaden zu ersetzen.

    Das Jugendstrafrecht vergrößert den Spielraum der Richter bei der Strafverhängung nach unten und sieht noch mehr Möglichkeiten vor, andere Sanktionen zu verhängen als Knast oder Geldstrafe. Wiederum bei leichten Delikten sinnvoll.

    Allerdings haben sich nicht wenige Richter – vor allem aus dem 68er-Dunstkreis – angewöhnt, die ihnen zukommenden Möglichkeiten zur Strafmilderung, Verhängung von Bewährungsstrafen etc. zum Zwecke der Verfolgung ideologischer Ziele zu missbrauchen. Manchmal geht ein Staatsanwalt gegen ein zu mildes Urteil in Berufung, wenn er dies nicht macht, ist allerdings nichts mehr zu machen.

    Richter Schill hatte andererseits zB den ihm gegebenen Rahmen ausgeschöpft, um schwere Delikte mit schwereren Sanktionen zu ahnden.

    Es liegt also jeweils am Spielraum, den das Gesetz einräumt und an der Persönlichkeit des Richters, wie er die einzelnen Merkmale der Tat gewichtet.

  54. Diese Republik ist so verkommen, daß man sich manchmal fragen muß, ob es sich überhaupt noch lohnt für dieses Land zu kämpfen!! Diese linksdrehenden Gendermainstream Borgs sind dermaßen geistig islamisiert, durch ihren Selbsthaß, daß ich jedesmal fassungslos von solch einem Geschreibsel bin!

    Andreas Hofer übernehmen Sie!
    Gott schütze unser Vaterland!

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