Das Aktionskomitee „Gegen die Strategische Islamisierung der Schweiz“ fordert auf Grund der Gutachten von Dr. Hans-Peter Raddatz und Dr. Heinz Gstrein das Schweizerische Bundesamt für Justiz auf, den islamisch-fundamentalistischen Verein „Islamischer Zentralrat Schweiz“ (IZRS) Nicolas Blanchos als illegal zu erklären und zu verbieten.

Der IZRS widerspricht nämlich dem in der Schweiz gültigen Rechts- und Gesellschaftssystem. Das Aktionskomitee stellt klar, dass die in der Schweiz geltende Religionsfreiheit nur dann garantiert bleibt, wenn Ideologien, die selber weder Toleranz noch Freiheit für Andersgläubige kennen, zurückgebunden und an der Expansion gehindert werden.

» Gutachten: Dr. Hans-Peter Raddatz
» Gutachten: Dr. Heinz Gstrein
» Schreiben an das Bundesamt für Justiz

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28 KOMMENTARE

  1. Die Schweiz ist ein Leuchtturm der Freiheit !

    Und deswegen ist sie auch den faschistoiden Beamten in Brüssel und Straßburg ein Dorn im Auge. Die würden die Schweiz am liebsten platt machen, damit die Völker Europas nicht sehen können, dass auch Demokratie funktionieren kann.

  2. Stimmt. Diese Forderung unterstütze ich mit.

    Nazis raus – Muslime raus – Kommunisten raus

  3. Die guten Nachrichten an diesem Tag reißen nicht ab,… man möchte schon sagen endlich hört man was schönes

  4. Ich sehe hier eindeutig die Rechte von PI und seinen zahlreichen Kommentatoren verletzt. Wir posten doch mittlerweile unsere Kommentare alle mit (TM) und jetzt schreiben die unveblümt ab. Oder ist es einfach so, daß jede normale Intelligenz zu diesem Ergebnis kommt?

  5. #5 nomoslems (30. Apr 2010 20:24)

    Die guten Nachrichten an diesem Tag reißen nicht ab,… man möchte schon sagen endlich hört man was schönes

    Morgen ist 1. Mai, bin mal gespannt, wie die Linken Spinner dann wieder in der Presse wegkommen!

  6. 1.) Dieses Aktionskomitee will doch nur auf sich aufmerksam machen.

    2.) Diese „Gutachten“ (komisch in der CH gibt’s niemanden der einen solchen Erguss verfassen kann?) beinhalten nebst viel BlaBla Anschuldigungen, die zuerst einmal bewiesen werden müssen. Viel Spass beim Suchen.

    3.) Wie peinlich ist dass denn? Diese Trottel wissen nichtmal mit Sicherheit welche Behörde für Ihren Antrag zuständig ist.

  7. OT !

    Unfassbar, die von dem heiligen Geist der 68′ er heimgesuchte Evangelische Akademie, ist sich für nichts zu Schade:

    Die Evangelische Akademie Bad Boll hat zu ihrer Tagung „Partner für den Frieden“ auch Vertreter der islamischen Terrororganisation Hamas eingeladen.

    http://tinyurl.com/35b6l8a

  8. #1 li.berte & #10 Zeus

    Auf dieser Seite gibt es auch ein Umfrage: „Ist eine eigene Partei für Migranten sinnvoll?“ Typisch sind wie bei der Welt gewohnt die Antwortmöglichkeiten:

    * Ja, denn in den traditionellen Parteien sind Migranten unterrepräsentiert
    * Nein, das erschwert die Integration in Deutschland nur noch mehr

    Das kann man doch beim besten Willen nicht als Auswahl bezeichen.

    Übrigens: Der Parteichef heißt Haluk Yildiz. Aus welcher Migrantengrupe stammt der wohl her?

  9. Zum Thema auch eine Stellungnahme von
    Ulrich Schlüer
    Komitee «Ja zum Minarettverbot»,

    „Kein Minarett – kein Muezzin – keine Sharia

    Das Minarett und die Steinigungs-Gelüste

    Das Minarett hat nichts mit Religion zu tun. Das Minarett ist ein politisches Herrschaftssymbol. Wo das Minarett dominiert, ist auch der Ruf nach Steinigungen nicht weit.

    Die Gegner des Minarettverbots sahen und sehen im getroffenen Entscheid eine Verletzung der Religionsfreiheit. Wenn sie sich bewusst für dieses Symbol, das allein politischen Machtanspruch zum Ausdruck bringt, im Namen angeblicher «Religionsfreiheit» einsetzen, dann unterstützen sie damit – ob sie das wollen oder nicht – auch die im Namen angeblicher Religionsfreiheit von Muslim-Scharfmachern geforderte Steinigung.

    Fundamentaler Unterschied

    Zwischen dem Islam und allen andern Weltreligionen besteht ein fundamentaler Unterschied: Der Islam ist einerseits eine Religion. Dagegen ist nichts einzuwenden. Wer sich von dieser Religion angesprochen fühlt, darf sich im Namen der Glaubensfreiheit auch zu ihr bekennen. Im Gegensatz zu anderen Weltreligionen auferlegt der Islam seinen Anhängern zusätzlich verbindliche Rechts- und Gesellschaftsnormen, die in Vielem – auch mit der Forderung nach Züchtigung oder gar Steinigung «unbotmässiger Ehefrauen» – in unauflösbarem Widerspruch zu den Grund- und Freiheitsrechten stehen, wie sie die Schweizerische Bundesverfassung jedem in der Schweiz lebenden Menschen zusichert. Indem der Schweizer Souverän am 29. November 2009 die Minarette als politische Herrschaftssymbole verboten hat, hat er klar verlangt, dass hierzulande verbrecherischen Auswüchsen wie Steinigungen – selbst wenn sie unter religiösem Vorwand propagiert werden – rigoros der Riegel zu schieben ist. Wer mit Steinigungen liebäugelt, wer Steinigungen rechtfertigt, identifiziert sich mit strafbaren Handlungen. Er ist strafrechtlich zu belangen. Hier aufgewachsene Konvertiten-Scharfmacher sind nach Schweizer Gesetz ins Recht zu fassen.

    Ausländische Steinigungs-Befürworter sind ohne Verzug des Landes zu verweisen.

    Scharfmacher und Helfershelfer

    Nicolas Blancho, der in der «Arena» seine Steinigungs-Gelüste ausgelebt hat, ist nicht der erste, der in der Schweiz mit Steinigungen sympathisiert. Vor ihm tat dies der als «renommiert» eingestufte Genfer Muslim-Sprecher Tariq Ramadan. Die hiesige Classe politique und die Behörden sahen geflissentlich darüber hinweg. Das deutliche Ja des Schweizer Souveräns zum Minarettverbot hat inzwischen bewirkt, dass, wenn ein Scharfmacher Steinigungen propagiert, kein Politiker in der Schweiz darüber einfach hinwegzusehen wagt. Ein wichtiger Zwischenerfolg, den der Souverän da erreicht hat.

    Es gibt zwar noch eine Verlierer-Minderheit (Giusep Nay und Georg Kreis sind ihre Wortführer), welche via angebliches Völkerrecht darauf ausgeht, das Ja zum Minarettverbot rückgängig zu machen. Ihnen muss klar gemacht werden: Wer solchen Anschlag auf die Demokratie plant, wird, ob er das will oder nicht, zum Verbündeten der Befürworter von Steinigungen.

    Steinigungen verstossen aufs schwerste gegen hier geltendes Recht. Das Minarettverbot gibt auch muslimischen Scharfmachern zu verstehen: Unsere Regeln, unsere Gesetze sind verbindlich für alle, die sich in der Schweiz aufhalten wollen. Wer dagegen verstösst, hat hier nichts zu suchen! Wer diesen Grundsatz aufweichen will, begünstigt Anarchie und Gewalt, wie sie durch Steinigungen zum Ausdruck kommen.

    Mit dem Minarettverbot fordert der Souverän: «Wehret den Anfängen!». Jene Muslim-Scharf-macher, die heute Steinigungen fordern, zeigen, wie unbedingt nötig das Minarettverbot ist und bleibt.“

    Ulrich Schlüer

    Komitee «Ja zum Minarettverbot», Postfach 23, 8416 Flaach – http://www.minarette.chinfo@minarette.ch

  10. #7 Platow (30. Apr 2010 20:29)
    Ich sehe hier eindeutig die Rechte von PI und seinen zahlreichen Kommentatoren verletzt. Wir posten doch mittlerweile unsere Kommentare alle mit (TM) und jetzt schreiben die unveblümt ab. Oder ist es einfach so, daß jede normale Intelligenz zu diesem Ergebnis kommt?
    ……………
    Die Revolution frisst ihre Kinder.
    Wer glaubst Du der Du bist. Ein Islamkritiker aus dem Jahr 2007 ?….

    Ische 70ziger Jahre:
    http://www.youtube.com/watch?v=qB0vGGY57S8

  11. überall werden Verbote erlassen oder bringt sie in die wege, aber bei uns ist immer alles gleich Verfassungswidrig.

    Der Islam is Verfassungswidrig schlechthin, oder haben unsere Politiker noch nie den Koran auch nur ansatzweise gelesen?

  12. #8 klausklever (30. Apr 2010 20:30)
    Morgen ist 1. Mai, bin mal gespannt, wie die Linken Spinner dann wieder in der Presse wegkommen!

    Ich hoffe das wenigstens einmal objektiv berichtet wird und nciht subjektiv Links… wäre wünschenswert! Hoffe das das Linke PACK ein draufkriegt,… von wem auch immer^^

  13. @ 3 Terpentin (30. Apr 2010 20:07)
    So ist es. Wir wollen keine Kommunisten, keine Nazis und keine Muslime!

    Ich will auch keine Gutmenschen – die ziehen nur diese Fehlgeleiteten an! 😉

  14. Als Aufrechter Moslem muss er dem Aufruf nach Ausreise folgen und kann bald in Deutschland begrüßt werden!

  15. kurz und prägnant.. typisch Schweiz. Die Souverenität eines Staates hat schon etwas für sich, zumal wenn man Bürger hat, die Demokratie leben.

  16. Zeit die eigene Meinung in Frage zu stellen. Bisher habe ich von Hans Küng eine ganze Menge gehalten, aber da dieser Typ den Koran als Friedensbuch darstellt (weiss einer wo und in welchem Zusammenhang?), ist er für mich nicht mehr lesenswert.

  17. Die Vorgehensweise, direkt zwei Gutachten von authentischen Fachpersonen in Auftrag zu geben, scheint mir als zeitgemäßer und ordentlicher Weg, seiner Besorgnis um die Demokratiefeindlichkeit des benannten Vereins Gehör bei den Behörden zu verschaffen.
    Ich bin sehr gespannt, wie sich das Schweizerische Bundesamt für Justiz dazu äußern wird bzw., ob rechtliche Schritte gegen das IZRS eingeleitet werden können oder müssen.

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