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Korangewalt – nicht wegzuübersetzen

Islam ist Frieden [1]Wenn man islamunkundigen Bürgern einschlägige Zitate aus dem Koran vorträgt, kommt immer wieder die Antwort, das wurde bestimmt falsch und islamfeindlich übersetzt – selbst wenn die zitierten Übersetzungen von Muslimen stammen. Doch wie man es auch dreht, schönredet und wendet: gewisse massive Gewaltpassagen lassen sich trotz intensivster gutmenschlicher Bemühungen nicht islamfreundlich-friedlich wegübersetzen. So ein Pech aber auch.

Einer von denen, die es versucht haben, ist Islamwissenschaftler Hartmut Bobzin, der über seine erschreckenden Erkenntnisse auf Focus berichtet [2].

Ich kann auch als Übersetzer nicht verhehlen, dass es bestimmte Stellen gibt, die ich nur ungern ins Deutsche übertragen habe. Niemand übersetzt gern, dass Frauen oder Ehebrecher ausgepeitscht werden sollen. …

Das Wort Strafe ist tatsächlich eines der meistgenannten.

Es tut uns echt leid, liebe Gutmenschen – der Koran wurde absolut richtig übersetzt. Es handelt sich weniger um ein heiliges Buch, als um die Gewaltphantasien eines nicht sehr gebildeten Verrückten, dessen Anhänger sich unter dem Feigenblatt der Religionsfreiheit mit ihrem Totalitarismus gerade in Europa breit machen.

(Mit Dank an alle Spürnasen)

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Hamburg: Gedenken an Morsal Obeidi

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Morsal-Obeidi-Platz [3]Einige Mitglieder der PI-Gruppe Hamburg versammelten sich gestern am Berliner Tor, wo Morsal Obeidi in der Nacht vom 15. auf den 16. Mai 2008 im Namen der islamischen Ehre von ihrem Bruder mit 20 Messerstichen bestialisch ermordet wurde. Wir benannten die Örtlichkeit kurzerhand zum „Morsal-Obeidi-Platz“ um. Auf dem Platz und an den Zugängen zur U-und S-Bahn ganz in der Nähe wurden dazu Flyer verteilt.

Der eine Flyer [4] wies auf die Familientradition hin, der zweite [5] auf die Rolle der Imame. Seit dem 15.05.2008 wurden 55(!) dokumentierte „Ehrenmorde“ und Ehrenmordversuche in Deutschland verübt. Die Dunkelziffer ist groß, da die Verbrechen als Unfall oder Selbstmord getarnt werden. Wie wird die Bilanz am 15.05.2011 aussehen?

Fotos der Aktion:

(Gastbeitrag von Alster)

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Der Westen hat dem Islam Homophobie gebracht

geschrieben von PI am in Islam | Kommentare sind deaktiviert

[6]
Wer richtig dummes Zeug lesen will, der lese heute die WELT. Dort erklärt der Berliner Soziologe Georg Klauda, warum eigentlich der Westen Schuld an der Schwulenfeindlichkeit des Islam hat. Der hat nämlich die Homophobie in den traditionell sehr schwulenfreundlichen Islam erst reingetragen.

In der WELT erklärt er [7]:

Frage: Herr Klauda, gibt es in Deutschland nicht längst eine echte Toleranz gegenüber anderen Lebensweisen, sprich Schwulen und Lesben?

Klauda: Genau diese Konstruktion von gleichgeschlechtlicher Liebe als „andere“ Lebensweise ist das Problem. Nach wie vor ist die Erfahrung die, dass „diese Liebe“ jemanden zu einem „Anderen“ macht. Die Möglichkeit, Intimität mit Menschen des gleichen Geschlechts zu erleben, wird an die Pflicht gebunden, eine abweichende Rolle zu übernehmen. Also lassen es viele lieber ganz bleiben. Der Anteil von Jungen mit gleichgeschlechtlichen Sexualerfahrungen ist nach 1970 übrigens eingebrochen. Laut dem Hamburger Sexualforscher Gunter Schmidt von etwa 18 auf zwei Prozent.

Aha! der Ausdruck „andere Lebensweise“ ist demnach gleichzusetzen mit dem staatlichen Ermorden Homosexueller.

Frage: Das weit verbreitete Denkmodell „toleranter Westen, homophober Islam“ ist Ihrer Meinung nach ein Selbstbetrug des Westens. Warum?

Klauda:
Im geschichtlichen Rückblick war es eher die islamische Welt, die eine schwunghafte Tradition gleichgeschlechtlicher Liebe in der hochsprachlichen Dichtung unterhielt.
(…)
Frage: Das müssen Sie erklären. Homophobie ist also in den Islam getragen worden? Wie ist sie denn in die muslimischen Länder gekommen?

Klauda: Verkürzt gesagt, waren es ab Mitte des 19. Jahrhunderts zuerst die Herrscherhöfe, dann die Nationalisten und schließlich die Islamisten, die seit der Ära der Kolonialisierung einen Kampf gegen die „sexuelle Abweichung“ führten und sich hier gegenseitig überboten. Dabei produzierten sie auch eine neue Norm: die monogame Ehe. Selbst wenn dieser Kampf heute nicht mehr im Namen der Modernisierung, sondern im Namen der kulturellen Authentizität geführt wird, und selbst wenn er nicht mehr der Annäherung an den Westen, sondern der Abgrenzung von ihm dienen soll, dürfen wir nicht vergessen, dass die dabei verwendeten Begriffe fast immer aus dem Diskurs-Universum des Westens stammen: „Sexualität“, „Perversion“, „normal/anormal“, „natürlich/unnatürlich“.

Und die Krönung zum Schluss:

Frage: Auch manche Schwule und Lesben neigen zu Islamophobie. Wie erklären Sie sich das?

Klauda: Vielen fällt es schwer zu begreifen, warum es auch nach dem Fall antihomosexueller Strafgesetze auf deutschen Straßen noch homophob zur Sache geht. Sie suchen sich junge Migranten als Sündenbock, obwohl die unter den Tätern nicht nachweisbar überrepräsentiert sind. Dabei hatten Lesben und Schwule mit dem Islam in Deutschland bisher nur wenig Probleme: Selbst konservative Moschee-Vereine haben es in den letzten Jahren nicht an glaubwürdigen Stellungnahmen gegen Homophobie und sexuelle Diskriminierung fehlen lassen, auch wenn man natürlich sagen muss, dass ihnen – wie auch dem Papst – das „Dogma“ von der Sündigkeit des Analverkehrs partout nicht auszureden ist.

Gut zu wissen, dass Schwule sich die Abneigung von Migranten nur einbilden. Und der Papst – bei aller Abneigung bringt er doch eher selten Schwule um. Aber, darf man von Schwulen überhaupt reden?

(Danke an alle Spürnasen)

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„Türkischstämmige Kanzlerin keine Utopie mehr“

geschrieben von PI am in Altparteien,Deutschland,Dhimmitude,Gutmenschen,Islamisierung Europas,Multikulti | Kommentare sind deaktiviert

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, hat in einem Focus-Interview [8] nicht ausgeschlossen, dass Deutschland bald von einem türkischstämmigen Kanzler oder einer Kanzlerin regiert wird. Dies sei „keine Utopie mehr“, so die CDU-Politikerin. „Empört“ sei sie über Unternehmen, die trotz gleicher Noten lieber deutsche Lehrlinge als junge Migranten einstellen. „Wenn jemand allein wegen seines Namens oder seiner Herkunft keine Chance bekommt, ist das Diskriminierung. So etwas darf nicht sein“, sagte Böhmer und verwies auf die Bedeutung von Migranten für die deutsche Wirtschaft. „Wir benötigen dringend Fachkräfte, um den demografischen Wandel zu bewältigen und um im Wettbewerb um die besten Köpfe zu bestehen.“

» maria.boehmer@bundestag.de [9]

(Spürnasen: Antivirus, Daniel Katz [10])

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Käßmann verunglimpft gefallene Soldaten

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Käßmann [11]Am 13. Mai 2010 führte die ehemalige Vorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD), Frau Dr. Käßmann, auf dem Ökumenischen Kirchentag in München eine öffentliche Bibelarbeit vor über sechstausend Zuhörern durch. Dabei verlas sie die vollständigen Namen der vor einigen Wochen in Afghanistan gefallenen deutschen Soldaten. Im unmittelbaren Anschluss daran las sie mehrere Namen von angeblich beim Luftwaffeneinsatz in Kunduz getöteten Afghanen vor.

Unabhängig davon wie man zum politischen Sinn des Afghanistan-Einsatzes steht: Die deutschen Soldaten sind in Ausübung eines international und national legitimierten Einsatzes gefallen. Bei den am 4. September in Kunduz getöteten Afghanen dagegen handelt es sich mit Sicherheit um unmittelbar oder mittelbar Beteiligte an einem Raubmord. Mit hoher Wahrscheinlichkeit bereitete ein großer Teil von ihnen einen Angriff auf das Leben deutscher Soldaten vor.

Ohne zu bewerten, wie solche Beleidigungen rechtlich zu werten sind, meine ich, wer öffentlich die Namen von Raubmördern gemeinsam mit den Namen unserer Soldaten vorliest, diffamiert in böswilliger Absicht unsere Gefallenen.

Man kann sich unschwer vorstellen, wie den Angehörigen der toten Soldaten zumute sein wird, wenn der Name des Ehemannes oder Sohnes in der Öffentlichkeit zusammen mit dem eines Afghanen verlesen wird, der mit hoher Wahrscheinlichkeit an einem Raubmord beteiligt war.

Was die Truppe davon halten wird, braucht sicher nicht weiter gemutmaßt zu werden. Das Bewusstsein, ständig in Todesgefahr zu schweben, ist schon schlimm genug, da wirkt die Aussicht, dass nach dem Tod der eigene Name zusammen mit einem afghanischen „Freischärler“ öffentlich verlesen wird, sicher sehr erhebend. Die Militärseelsorger vor Ort werden sich auf eine Menge Fragen einstellen müssen.

Zu einer Offizialklage wird es wohl leider nicht kommen. Allenfalls wäre denkbar, dass einzelne Angehörige Anzeige gegen Frau Dr. Käßmann nach § 189 StGB stellen. Wenn dann das Verfahren eingestellt wird, sind die Toten zum zweiten mal entehrt.

Auszug aus der Bibelarbeit von Frau Dr. Käßmann am 13.05.2010 in München:

„Margot Käßmann, Danke, das tut mir gut!“ „ …Ja, wir trauern um die deutschen Soldaten, zuletzt am Karfreitag um Niels Bruhns (35). Robert Hartert (25) und Martin Augustiniak (28) – alle aus einem Fallschirmjäger- Bataillon im niedersächsischen Seedorf. Und eine Woche später, am 15. April 2010 um Thomas Clemens Broer (33), Jörn Radloff (38), Marius Josef Dubnicki (32) und Josef Otto Kronawitter (24). Aber wir sollten auch der Toten in Afghanistan gedenken. Marcel Mettelsiefen und Christoph Reuter haben in einem sehr eindrücklichen Buch14 etwa die Toten von Kunduz am 4. September letzten Jahres wahrnehmbar gemacht in der Trauer ihrer Angehörigen. Die 91 Toten sind da nicht länger ein „Schaden“, sondern Personen mit Namen und Geschichte. Das ist gut biblisch. Der Namen gedenken! Da sind etwa die drei Söhne von Hadschi Dschalat: Assadullah (18), Dschuma Gul (22) und Said Mohammed (32). Der 15jährige Gul Alam, Sohn von Mir Afgahn. Die drei Söhne von Adschi Abdul Basir: Samiuallah (20), Mohammed Ibrahim (22) und Abdul Rahim (25)….“(Quelle: www.evangelisch.de [12])

(Gastbeitrag von Samiel)

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CDU und CSU streiten über Umgang mit Islam

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Die Idee eines gemeinsamen Kirchentages von Christen und Mohammedanern, die Bundesinnenminister Thomas de Maizière (r.) zuletzt [13] in die Islam-Debatte gebracht hat, ist bei der CSU auf Kritik gestoßen [14]. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (l.) entgegnete de Maizière, es werde „mit Sicherheit keinen gemeinsamen Kirchentag mit dem Islam“ geben. „Es tut dem Dialog mit dem Islam und der christlichen Prägung unseres Landes nicht gut, wenn wir das alles in einen Topf werfen“, so Hermann in der Montagsausgabe des Münchner Merkurs.

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Schweizer Bischöfe für Burkaverbot

geschrieben von PI am in Christentum,Islam,Katholische Kirche,Schweiz | Kommentare sind deaktiviert

[15]Die Arbeitsgruppe „Islam“ der katholischen Schweizer Bischofskonferenz [16] stellt sich in der Debatte um ein Burka-Verbot hinter die Schweizer Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf, die sich für ein Verbot der Vollverschleierung stark macht. „Eine Totalverhüllung der Frau ist aus christlicher Sicht abzulehnen“ erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe [17]. Die Burka komme einer „Nichtbeachtung der Frau im öffentlichen Bereich“ gleich.

Zur Meinungsbildung waren die Bischöfe in den Libanon und nach Syrien gereist und haben sich dort mit führenden muslimischen und christlichen Persönlichkeiten getroffen. Durch die Erfahrungen dieser Reise, wurden sie ihn ihrer Meinung bestärkt, die Ganzkörperverschleierung abzulehnen. Eine Rechtfertigung für die Burka gebe es außerdem weder im Kora noch in der Sunna. Jüdische Vertreter fürchten eine generelle Einschränkung der religiösen Freiheiten und sind daher gegen ein Burka-Verbot: Es bestehe „kein Grund, dass sich ein liberaler Rechtsstaat einschalten müsste“.

(Spürnase: Wolfgang H.)

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Offener Brief eines Israelis an Medwedew

geschrieben von PI am in Antisemitismus,Israel,Nahost,Russland,Syrien | Kommentare sind deaktiviert

Jüdischer Kriegsveteran [18]Herr Medwedew, im letzten Jahr und besonders in den letzten Wochen vor dem 9. Mai haben Sie sehr viel davon gesprochen, was uns unsere Veteranen bedeuten und, dass wir alles, was wir Nachkriegsgenerationen heutzutage haben, insbesondere unser Leben, den Veteranen verdanken. Wir Juden verstehen dies wie niemand sonst auf der Welt! Für uns ist der 9. Mai nicht einfach Tag des Sieges über Nazi-Deutschland, sondern ein Feiertag des Lebens, und für kein anderes Volk der ehemaligen Sowjetunion hat dieser Tag solche Bedeutung und Heiligkeit wie für die Juden.

(Original erschienen auf der russischsprachigen israelischen Webseite Botnik [19], Übersetzung von Bella)

Wir können die Augen zudrücken, dass die ex-sowjetischen Medien darüber schweigen, dass nur die jüdischen Soldaten der Roten Armee niemals auf der Seite des Feindes kämpften. Sie schweigen darüber, dass das jüdische Volk den größten Anteil an den „Helden der Sowjetunion“ hat. Sie schweigen darüber, dass die meisten Partisanenverbände in den okkupierten Gebieten von Juden gegründet wurden mit dem Ziel, Volksbrüder zu retten. Sie schweigen über die Helden des Warschauer Ghettos und die sowjetischen Helden vom spanischen Bürgerkrieg.

Dazu können wir die Augen zudrücken, aber dies können wir nicht machen, wenn Sie von der Bedeutung des Sieges über den „Hitlerismus“ sprechen und gleichzeitig zu einem offiziellen Besuch nach Syrien fliegen und sich mit dem Anführer der terroristischen Organisation „Hamas“ treffen. Dabei vergessen Sie, welche Bedeutung die Persönlichkeit Adolf Hitler in der islamischen Welt hat, wo er als „großer Verteidiger Islams“ bezeichnet wird und sein Werk „Mein Kampf“ zu den beliebtesten Büchern gehört. Natürlich verstehen wir, dass Ihre Liebe zu den arabischen Terroristen vom traditionell-sowjetischen politischen Antisemitismus in Form von „Antizionismus“ geprägt ist, aber falls Sie schon von der Liebe zu Veteranen sprechen, vergessen Sie bitte nicht, wie viele Veteranen des Großen Vaterländischen Krieges in Sderoth und anderen von den arabischen Terroristen als Ziel erfassten Städten wohnen.

Zehntausende von Kriegsveteranen – nicht nur jüdische – gehören zu den Zielen der Islamisten, sie Ihr einziges Ziel nicht nur in Vernichtung des Staates Israel sehen, sondern -genauso wie Hitler es sich damals wünschte – in der kompletten Vernichtung des jüdischen Volkes. Ihr freundliches Treffen mit dem Anführer von Hamas-Terroristen nur vier Tage nach dem Tag des Sieges ist eine unverschämte Tat im Bezug auf die russischen Veteranen und die Veteranen anderer Sowjetrepubliken, die in Israel leben.

In den sowjetischen Zeiten haben unsere Veteranen gelernt zu schweigen, deswegen äußern sie selten ihre Unzufriedenheit. Uns Enkelkinder können Sie als Verräter bezeichnen, da wir – in unserem historischen Vaterland lebend – dieses Land mehr lieben als Russland, wo wir geboren sind. Oder Sie können uns als Aggressoren bezeichnen, da wir gezwungen sind, in der Armee kämpfen, um unsere Familien zu verteidigen. Aber bitte spucken Sie nicht in die Seelen unserer Veteranen, die das Recht auf Leben Ihres und unseres Volkes verteidigt haben.

Die Syrier spielen zur Begrüßung Medwedews mit haram-Blasintrumenten die Nationalhymnen Russlands und Syriens:

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Etwa doch keine Freiheit im Glauben?

geschrieben von Gastbeitrag am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

[20]Immer wieder wird im „Interreligiösen Dialog“ Dialüg von muslimischer Seite erklärt, es gäbe keinen Zwang im Glauben (Islam). Dabei wird auf den 256. Vers der 2. Sure verwiesen. Nun ist ein sensationelles Video aufgetaucht, das doch tatsächlich leichte Zweifel an dieser Lesart nährt und in dem ein saudischer Scheich darlegt, dass dies – man glaubt es kaum – aus dem Zusammenhang gerissen ist.

Scheich Saleh bin Al-Fawzan (Foto) erklärt in diesem Video, dass der Vers mitnichten irgend etwas mit Religionsfreiheit wie sie durch Art. 4 des GG gewährt wird, zu tun hat. Er wendet vielmehr eine Lesart der sechs Interpretationen dieses Verses an, wovon keine(!) Religionsfreiheit im Sinne einer aufgeklärten Gesellschaft bedeutet.

Die Interpretationen:

1. Der Vers ist abrogiert (siehe Abrogation [21]).

2. Dies bezieht sich nur auf die Kinder in Medina, die jüdisch erzogen wurden oder vor der Ankunft des Islam zum Christentum konvertiert waren, mittlerweile erwachsen waren und die nun von ihren mittlerweile muslimisch gewordenen Eltern zur Konversion gezwungen werden sollten. Dies sollten sie unterlassen. Diese Interpretation bezieht sich ausschließlich auf diese historische einmalige Situation.

3. Dies bezieht sich nur auf Dhimmis, die nicht zur Konversion gezwungen werden durften, nicht jedoch auf Muslime. (Anmerkung: Den Dhimmi-Status „erlangt“ man erst durch islamische Eroberung, somit „schützt“ dieser Vers nicht vor der muslimischen Eroberung.)

4. Der Vers bezieht sich ausschließlich auf das Verhältnis von Gott zum Einzelnen. Gott, der Allmächtige, nutzt diese Macht nicht, um zum Glauben zu zwingen. Der Glaube des Einzelnen war nicht determiniert (vorherbestimmt). Eine Sichtweise, wie sie die sog. Mu’taziliten vertraten. Aber auch diese befanden: Gott erlaubt dem Einzelnen die Wahl der Erlösung, Menschen nicht. Auch die Mu’taziliten (siehe islamische Philosophie [22])waren sich einig. Religionsfreiheit ist nur für Dhimmis. Aber gegenüber Gott bist du frei.

5. Wenn man es als unbefriedigend empfinden mag, dass Gott keinen Zwang ausüben sollte, der Mensch aber schon, halten die Mu’taziliten eine zweite Interpretation bereit. Danach kann es auch keinen menschlichen Zwang geben, da es schlichtweg nicht möglich ist, andere zum Glauben zu zwingen. Man kann andere allenfalls zwingen, sich wie ein Gläubiger zu verhalten. Deshalb bleibt man in seinem Innersten frei. Allerdings war man in seinem sozialen Verhalten jeder Form von Zwang erlegen. Kurz: Die innere, nicht jedoch die äußere Person war frei. Tatsächlich gingen die Mu’taziliten davon aus, dass die erzwungene Konversion eine gute Sache war, da der Gezwungene selbst oder seine Kinder zu dem wahrhaften Glauben finden würden und so vor dem ewigen Höllenfeuer bewahrt werden würden. So hätte man sie gezwungen, die Wahrheit zu akzeptieren. So fände ihr Beitritt zum Glauben in Übereinstimmung mit ihnen selbst statt. Du (der Muslim) hast sie nur in die Gemeinschaft der Muslime gezwungen, was es ihnen ermöglichte, die Wahrheit zu erkennen.

Die beiden letzten Interpretationen zogen in die schiitische und sunnitische Lehre ein, wobei ihr mu’tazilitenischer Ursprung bald vergessen war. Die beiden Interpretationen findet man zusammen mit den drei erstgenannten in einer bedeutenden Anzahl sunnitischer und schiitischer Kommentare über die ganze Zeit hinweg und bis zur Moderne.

6. Danach ist die erzwungene Konversion unzulässig, was sich aber nicht auf Dhimmis bezieht. Was verboten ist, ist, Muslime zur Aufgabe des Islam zu zwingen.

Auch sonst ist seine Darstellung der Religion des Friedens™ von erfrischender Klarheit und vollkommen taqyyia-frei, wenn er von der Pflicht zum Dschihad spricht. Dass er dabei weniger den geistig-spirituellen „inneren Kampf“ meint, wird nur allzu deutlich. Vielleicht könnte Herr De Maiziere Scheich Al-Fawzan zum nächsten Kirchentag einladen [13]. Das dürfte dann wirklich zu einem offenen Dialog beitragen.

(Gastbeitrag von Nockerl)

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16-jähriger Türke ersticht 14-Jährige

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[23]Ein 16- jähriger Türke hat am Freitagmorgen eine 14-jährige Landsmännin in Bad Saulgau (Baden-Württemberg) erstochen, weil sie seine Gefühle nicht erwiderte. BILD überschreibt [24] den Mord als „Teenagertragödie“, ganz so, als handele es sich um ein unabwendbares Ereignis wie eine schwere Krankheit oder einen Unfall.

BILD berichtet:

Freitagmorgen gegen neun Uhr: Laut Deryas Verwandten klaut Kaan den grünen VW Sharan seines Vaters, fährt damit den Schulweg von Derya ab. Als ihm das Mädchen entgegen kommt, soll er ihr angeboten haben, sie zum Unterricht zu fahren. Die 14-Jährige steigt ein – ihr Todesurteil.

Haben die Teenager sich plötzlich gestritten? War die Tat lange geplant?

Nach BILD-am-SONNTAG-Informationen soll Kaan im Auto immer wieder auf die hübsche Schülerin eingestochen und sie schwer verletzt liegengelassen haben. Dann soll er zu seinem Vater gelaufen sein, um die Tat zu beichten. Kaans Vater will der Schülerin helfen, steigt in das Auto, in dem das blutende Mädchen liegt, fährt es ins Krankenhaus.

Dort stirbt Derya wenig später.

BILD zerbricht sich den Kopf darüber, warum der Junge das Mädchen erstochen haben könnte. Gab es Gründe, die die schändliche Tat rechtfertigen?

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Berlin: Kriminelle Familienclans sind kein Problem

geschrieben von PI am in Altparteien,Einzelfall™,Gutmenschen,Islam ist Frieden™,Justiz,Linksfaschismus | Kommentare sind deaktiviert

[25]Es gibt leider nur sehr wenige Abgeordnete, welche die Gefahren, die von den türkisch-arabischen Familienclans in den deutschen Metropolen ausgehen, in den Landtagen regelmäßig thematisieren. Der rot-grüne Bremer Senat musste bereits mehrfach abwinken [26]. Jetzt teilen uns die Gutmenschen-Politiker des rot-roten Berliner Senats ähnliches mit.

Auf eine Anfrage des Abgeordneten René Stadtkewitz [27] ist zu lesen:

Polizei und Justiz entlasten – Kriminelle Familienclans aus Zuwandererfamilien konsequent abschieben

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung: Die Anfrage geht von der grundsätzlich falschen Vorstellung aus, dass die Zuordnung eines Straftäters bzw. einer Straftäterin zu einer Familie ein wesentlicher Ermittlungsgegenstand ist. Dies ist nicht der Fall. Strafermittlungsverfahren richten sich, der Natur des Strafrechts folgend, gegen Individuen.
Darüber hinaus erzeugt der Begriff „Familienbanden“ den Eindruck, als seien bestimmte soziale Zusammenhänge von Kriminalität geprägt. Eine solche Annahme ist grundsätzlich falsch. Die Ermittlungen der bis zum 31.12.2008 im Landeskriminalamt tätigen „Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Ident“ lassen die Annahme zu, dass die weitaus überwiegende Mehrheit aller Mitglieder solcher Familien, zu denen auch Frauen und Kinder gehören, strafrechtlich unauffällig ist.

Die zugewiesenen Eigenschaften „arabisch“ und „türkisch“ sind aufgrund ihrer Undifferenziertheit lediglich zu einer pauschalen Etikettierung geeignet, die nicht sachgerecht ist und keinen nennenswerten Erkenntnisgewinn zur Folge hat.

1. Treffen die Informationen zu, dass in Berlin 13 arabische und 2 türkische Familienbanden pro Jahr mehr als 200 Straftaten begehen und „ganze Straßenzüge unter sich aufgeteilt“ haben?

Zu 1.: Die in Frage 1 angegebenen Zahlen sind nicht nachvollziehbar und können daher nicht bestätigt werden. Der Senat hat keine Hinweise darauf, dass so genannte „Familienbanden“ eine „Aufteilung ganzer Straßenzüge“ in Berlin vorgenommen haben. Eine gesonderte statistische Erfassung der Zugehörigkeit von Beschuldigten zu so genannten „Familienclans“ sowie eine Verknüpfung mit relevanten „Straßenzügen“ erfolgt weder in den Systemen der elektronischen Daten-verarbeitung in der Polizei noch in denen der Justiz. Zutreffend ist, dass in einer nennenswerten Anzahl von Verfahren wegen des Vorwurfs des unerlaubten Han-dels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Täter/innen aus arabischen und türkischen Großfamilien eine tragende Rolle spielen. Ein Großteil dieser Täter/innen besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft.

2. Welche Straßenzüge Berlins sind davon betroffen und welche Straftaten sind dies?

Zu 2.: Entfällt.

3. Wie viele Ermittlungsverfahren hat es in den letzten fünf Jahren gegeben, die den genannten Clans zugeordnet werden können und wie viele Verfahren konnten durch Anklage abgeschlossen werden und in wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen, welche Urteile waren dies?

4. Welche Kosten haben diese Verfahren für Polizei und Justiz verursacht?

Zu 3. und 4.: Unter Hinweis auf die Vorbemerkung entfällt die Beantwortung der Fragen 3 und 4.

5. Liegen dem Senat Erkenntnisse über die Vernet-zung dieser Clans über andere Bundesländer vor und wenn ja, welche Bundesländer sind dies?

Zu 5.: Dem Senat ist bekannt, dass das Ruhrgebiet und Bremen weitere Siedlungsschwerpunkte für arabische Großfamilien bilden. Konkrete Erkenntnisse über deren Vernetzung liegen nicht vor.

6. Trifft es zu, dass diese Familien außerhalb ihrer kriminellen Aktivitäten von Sozialleistungen leben, wenn ja, welche Sozialleistungen sind dies und wie hoch sind diese Leistungen für diese 15 Clans jährlich ungefähr?

Zu 6.: Dem Senat ist nicht bekannt, in welchem Um-fang oder auf welcher rechtlichen Grundlage (Sozialge-setzbuch II, Sozialgesetzbuch XII oder Asylbewerber-leistungsgesetz) die Betroffenen Leistungen erhalten, da der Fragesteller keine konkreten Aussagen zu den relevanten Personen getroffen hat. Die in der Fragestellung genannte Zahl („15 Clans“) kann vom Senat nicht bestätigt werden (s. Antwort zu Frage 1).

7. Teilt der Senat die Auffassung, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass diese Familienbanden ihre krimi-nellen Handlungen aufgeben und stattdessen auf absehbarer Zeit einer geregelten Arbeit nachgehen, wenn nicht, bitte um Begründung?

Zu 7.: Auf die Vorbemerkung wird hingewiesen. Aussagen über die Wahrscheinlichkeit der Veränderung von persönlichen Lebensentwürfen kann der Senat nicht treffen.

8. Welche rechtlichen Bedingungen sprechen gegen den Entzug der Sozialleistungen und eine konsequente Abschiebung a) der Straftäter oder b) der gesamten Fa-milien in ihre Herkunftsländer? (Bitte nach a) und b) erläutern).

Zu 8.: Grundsätzlich ist der teilweise oder völlige Entzug von Sozialleistungen im Einzelfall unter den Voraus-setzungen des § 66 Sozialgesetzbuch I – Folgen fehlender Mitwirkung – möglich. Konkrete Erkenntnisse im Sinne der Kleinen Anfrage liegen dem Senat nicht vor. Allgemein gilt, dass der Senat gegenüber schwerkriminellen Straftätern und Straftäterinnen eine konsequente Ausweisungs- und Abschiebungspolitik verfolgt. Je nach Lage des Einzelfalls und des ausländerrechtlichen Status kann jedoch eine angestrebte Aufenthaltsbeendigung sehr unterschiedlichen Schwierigkeiten begegnen.

a) Bei der Aufenthaltsbeendigung lediglich geduldeter Straftäter/innen – insbesondere libanesischer Herkunft – bereitet die Beschaffung von Heimreisepapieren von Amts wegen oftmals Schwierigkeiten. Straftäter/innen, die im Bundesgebiet geboren oder als Minderjährige in das Bundesgebiet eingereist sind und über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügen, können aufgrund der Regelungen zum besonderen Ausweisungsschutz nach § 56 Aufenthaltsgesetz in vielen Fällen nur bei Vorliegen rechtskräftiger Verurteilungen wegen schwerer Straftaten ausgewiesen werden. Sind die Täter/innen selbst minderjährig oder heranwachsend, gelten zusätzliche Schutzvorschriften. Für Heranwachsende greift dieser zusätzliche Schutz bei serienmäßiger Begehung nicht unerheblicher vorsätzlicher Straftaten allerdings nicht.
Arbeitnehmer/innen mit türkischer Staatsangehörigkeit und ihre Familienangehörigen genießen in vielen Fällen einen besonderen Ausweisungsschutz nach Art. 14 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) über die Entwicklung der Assoziation. Ihre Ausweisung setzt unter anderem eine gegenwärtige, tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, voraus.

b) Straftaten eines einzelnen Familienmitglieds rechtfertigen im Regelfall keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegenüber nicht straffälligen Familienmitgliedern oder der gesamten Familie. Familiäre Bindungen zu aufenthaltsberechtigten Familienmitgliedern stehen aber grundsätzlich nicht der Durchsetzung einer vollziehbaren Ausreisepflicht eines/einer schwer straffällig gewordenen Ausländers/Ausländerin entgegen. Sind alle Familienmitglieder straffällig geworden, kommt grundsätzlich eine Aufenthaltsbeendigung der gesamten Familie in Betracht. Die unter Buchstabe a) dargelegten, teils sehr hohen rechtlichen Anforderungen müssen dann bei jedem einzelnen Familienmitglied erfüllt sein.

Dr. Ehrhart Körting
Senator für Inneres und Sport

PI: Innensenator Körting kniet vor dem Islam [28]

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