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Islamkritik ist durch die Religionsfreiheit gedeckt

Von CHRISTIAN JUNG | Meist wird die Kritik am Islam (oder einer anderen Religion) als unter dem Schutz der Meinungsfreiheit stehend betrachtet (Art. 5 Abs. 1 GG). Dies ist zu einem Gutteil allerdings zu kurz gegriffen. Vielmehr kann man sich bei seiner Kritik und oder Ablehnung einer Religion auf Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz berufen.

Dabei ist nicht unerheblich, auf welches Freiheitsrecht man sich bei seinen Äußerungen beruft bzw. berufen könnte. Zunächst die beiden Artikel im direkten Vergleich:

Art. 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Art. 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Der Vergleich macht deutlich, dass Art. 5 unter anderem in Absatz 2 gewisse Einschränkungen unterliegt, während sich bei Art. 4 GG nur grundgesetzimmanente Schranken ergeben. Das heißt, dieses Grundrecht ist nur insoweit einschränkbar, als dies zum Schutz anderer Verfassungswerte notwendig ist. Daher ist der durch Art. 4 gewährte Schutz vor staatlicher Einmischung „hochwertiger“. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Meinungsfreiheit hinter der Religionsfreiheit zurücksteht oder gar, dass ein Anspruch besteht, seine Religion – mit staatlicher Unterstützung – vor Kritik zu schützen.

Hier soll es ausschließlich darum gehen, inwieweit Islamkritik (oder Religionskritik) dem Schutzzweck der Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG unterfällt.

Jedes Freiheitsrecht trägt immanent das Recht in sich, davon in negativer Weise Gebrauch zu machen. Die Berufsfreiheit enthält somit keine Pflicht, einen (bestimmten!) Beruf auszuüben, was aber nicht den Anspruch gewährt, seinen Lebensunterhalt von anderen gewährt zu bekommen.

Ebenso gibt es keine Pflicht, eine Religion zu haben oder sich zu der Religion oder Weltanschauung zu bekennen. Zunächst hat die negative Religionsfreiheit damit das Recht zur Folge, sich einer oder überhaupt jeder Religion zu verweigern. Die negative Religionsfreiheit ist damit nicht (unmittelbar) das Recht zur Kritik an einer Relgion.

Allerdings enthält Art. 4 Abs. 1 GG auch die Weltanschauungsfreiheit. Die negative, also eine Religion ablehnende bzw. eine antireligiöse Haltung geht auf eine Weltanschauung zurück, die wiederum den selben Schutz genießt.

Die Rechte des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG sind als klassische Abwehrrechte subjektive Rechte, die die Freiheit gewährleisten, sich zu einem Glauben oder einer Weltanschauung zu bekennen, dagegen Stellung zu beziehen oder darüber zu schweigen (Starck in: GG Kommentar v. Mangoldt, Hermann/Klein, Friedrich/Starck, Christian (Hrsg.), 5. Aufl. München 2005, RN 21 zu Art. 4).

Es ist daher Ausfluss der eigenen Religion oder der eigenen Weltanschauung, zu bezweifeln oder zu bestreiten, dass Mohammed als Massenmörder von Khaibar der Prophet eines (die Menschen liebenden) Gottes sein kann. Jeder hat aufgrund der Religionsfreiheit das Recht, das Menschenbild, das der jeweiligen Religion zugrunde liegt, aufgrund eigener religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen zutiefst abzulehnen und diese Ablehnung auch zu äußern und andere von der eigenen Sicht überzeugen zu suchen.

Es entspricht somit der Religionsfreiheit, einen Gott abzulehnen, der eine Infragestellung eines brutalen, raubenden und Frauen und Kinder versklavenden „Propheten“ verbietet und der Zweifel als Abfall von seiner Religion betrachtet und darin ein todeswürdiges Vergehen sieht. Diese Ablehnung darf auch geäußert werden.

Die Religionsfreiheit wird nach dem vorgenannten Kommentar zum GG (v. Mangoldt, Hermann/Klein, Friedrich/Starck, Christian (Hrsg.)) in drei Schichten gewährt. Die erste Schicht gewährt die Freiheit, eine eigene Vorstellung zu Religion und/oder Weltanschauung zu entwickeln.

Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit gewährleistet in ihrer ersten Schicht die elementare Freiheit der inneren Überzeugung, der Gedankenfreiheit in den Fragen des Glaubens, sei er religiös, areligiös oder antireligiös, (Starck in: GG Kommentar v. Mangoldt, Hermann/Klein, Friedrich/Starck, Christian (Hrsg.), 5. Aufl. München 2005, RN 34 zu Art. 4).

Die zweite Ebene ist die Bekenntnisfreiheit, die nach dieser Vorstellung auch das Recht gewährt, seine inneren Vorstellungen nach außen zu tragen.

Anders jedoch Schachtschneider, der die Bekenntnisfreiheit wie folgt versteht [1]:

Schachtschneider entfaltete eine rechtsdogmatische und rechtsphilosophische Fundierung des Grundrechtsbereichs der Religionsfreiheit und legte überzeugend dar, warum die Religionsfreiheit nicht – wie bisher durch das Bundesverfassungsgericht geschehen – als einheitliches Grundrecht mit breiigen Konturen und unabsehbaren Abwägungen begriffen werden sollte, sondern als Mehrheit von Grundrechten, wie dies bereits im Gesetzestext selbst angelegt ist. Art. 4 GG: “Absatz 1: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Absatz 2: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.”

In dieser Formulierung liegt eine Unterscheidung begründet: Die Bekenntnisfreiheit ist unverletzlich, d.h. jeder kann und darf ohne jede Einschränkung glauben, was und an was und wie er will. Die Religionsausübungsfreiheit ist jedoch nur innerhalb der von Art. 140 GG in Verbindung mit dem fortgeltenden Art. 136 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung gewährleistet: “Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.”

Hier soll jedoch weiter entlang der bisher (!) durch das Bundesverfassungsgericht angewandten Rechtsdogmatik argumentiert werden. Zumal sich letztlich ohnehin nichts anderes ergäbe. Daher gilt:

In der Bekenntnisfreiheit, die sich auf Religion und Weltanschauung in gleicher Weise bezieht, ist das Recht enthalten, „zu sagen, was man glaubt oder nicht glaubt, und zu verschweigen, dass und was man glaubt, (Starck in: GG Kommentar v. Mangoldt, Hermann/Klein, Friedrich/Starck, Christian (Hrsg.), 5. Aufl. München 2005, RN 36 zu Art. 4).

Somit hat man die Freiheit, eine Religion abzulehnen und die Ablehnung öffentlich zu begründen. Es enthält somit auch das Recht, einen anderen von der eigenen religiösen, areligiösen und antireligiösen Sicht zu überzeugen. Somit hat auch der Atheist ein Recht auf friedliche Mission.

Es gibt keinen Anspruch, von anderen nicht durch Beispiel oder Verkündung in seinem Glauben verunsichert zu werden (Herzog in: Maunz und Dürig, 8. Auflage, München 2009 RN 74 zu Art. 4 GG).

Es kommt dem Staat nicht zu, von seinen Bürgern ein bestimmtes Denken in religiösen oder weltanschaulichen Fragen zu fordern und es ist ihm erst recht versagt, durch Einsatz staatlicher Sanktions- oder auch nur Lenkungsmittel Nachdruck zu verschaffen. Dabei kann es keine Pflicht des Bürgers sein, alle Religionen gleichmäßig negativ zu beurteilen, da dann die Freiheit mit einer Pflicht einherginge, die der Staat nicht verlangen darf. Zwar ist es am Staat, jede Religion und Weltanschauung gleich zu behandeln, dies geht allerdings nicht soweit, vom Bürger eine Nichtdiskriminierung zu verlangen.

Dies bedeutete, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit an sich in Frage zu stellen, da es dem einzelnen obliegt, sich für die aus seiner Sicht „bessere“ oder gar „beste“ Religion zu entscheiden.

Allerdings findet der Gleichbehandlungsgrundsatz dort sein Ende, wo die Religion auf die Abschaffung der freiheitlich demokratische Grundordnung abzielt. Die Freiheit beinhaltet nicht das Recht, diese abzuschaffen. Auch hierzu sei auf die Ausführungen Prof. Schachtschneiders [1] verwiesen.

Dabei kann die Ablehnung der Religion sich jedes beliebigen Arguments bedienen. Die Religion abzulehnen, da sie die Vorgabe macht, Tiere betäubungslos ausbluten zu lassen und somit für den Verzehr unnötigerweise aufgrund uralter Vorschriften zu quälen, ist durch die Religionsfreiheit geschützt.

Es mag den einzelnen Gläubigen (verständlicherweise, wie wir finden), in seinem Glauben verunsichern, weil es der ein oder andere als lächerlich empfindet, dass ein Prophet Gottes auf einem geflügelten mit einem Mädchengesicht ausgestatteten Pferd durch die arabische Nacht geflogen sein soll.

Es gilt aber dennoch zu unterscheiden, ob eine Ablehnung eines Glaubensbestandteils dem Recht auf freie Religionsausübung oder der freien Meinungsäußerung unterfällt. Als Beispiel solle hier die Einführung der Scharia betrachtet werden, die unauflöslicher Teil des islamischen Glaubens ist (was z.B. nicht für die alevitischen Muslime gilt, die allerdings von einem nicht unerheblichen Teil der Umma [Gemeinschaft der Gläubigen/Muslime] als Ungläubige betrachtet werden).

Die Vorstellung über das Rechtssystem und der Meinungskampf hierzu würde im Allgemeinen dem Recht, seine Meinung frei äußeren zu dürfen, unterfallen. Allerdings wäre eine Forderung nach Einführung der Scharia der Sphäre des Religiösen zuzuordnen, da sie auf dem durch die Religion vermittelten Weltbildes fußt. Daher könnte man die Überlegung anstellen, inwieweit – so man hinsichtlich des Islam überhaupt davon ausgeht, dass er dem Schutz des Art. 4 GG unterfällt – diese Forderung unter dem Schutz der Religionsfreiheit steht. Oder aber man betrachtet dies als eine politische Forderung und unterstellt sie somit dem Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Dies zu entscheiden ist nicht dem einzelnen überantwortet, sondern muss anhand objektiver Kriterien entschieden werden. Allerdings ist es in unserem Zusammenhang letztlich unerheblich.

Die ablehnende Haltung und die Äußerungen hierzu folgt der Forderung schon aufgrund der Vorüberlegungen „in den Schutzbereich“. Auch deshalb, da das Neutralitätsgebot des Staates es schlichtweg verbietet, die Forderung und politische Vorstellung der einen Seite einem weiterreichenden Schutz zu unterstellen als die Wertvorstellungen der Gegenseite. Es steht dem Staat nicht zu, für eine Seite letztlich dadurch Partei zu ergreifen, als dass er eine Forderung mit einem höherwertigen Schutz versieht als die Ablehnung ebendieser Forderung. Daher ist es insoweit unerheblich, welchem Bereich man eine Forderung und deren Ablehnung zuordnet. Keine verdient einen höheren Schutz als die andere und man begegnet sich damit zunächst auf Augenhöhe.

Es gibt allerdings Bereiche, die eine Unterscheidung nach Schutzbereich notwendig macht. So ist es im Beamtenrecht nicht unerheblich, ob eine Äußerung im Bereich der freien Meinung nach Art. 5 oder der Religionsfreiheit nach Art. 4 GG zuzuordnen ist.

Während der Beamte der dienstlichen Pflicht zur Mäßigung beim politischen (!) Engagement unterliegt, darf seine Religiöse Freiheit keine Einschränkung erfahren, es darf ihm auch kein Nachteil aus der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit erwachsen, Art. 33 Abs. 3 Satz 1 und 2 GG [2].

Diese auf den staatlichen Dienst bezogene Bestärkung der Glaubensfreiheit stellt klar, dass der Eintritt in den öffentlichen Dienst und die Tätigkeit in ihm die volle Glaubensfreiheit wahrt (Starck in: GG Kommentar v. Mangoldt, Hermann/Klein, Friedrich/Starck, Christian (Hrsg.), 5. Aufl. München 2005, RN 116 zu Art. 4).

Einschränkungen der Glaubensfreiheit, was das Reden und Handeln anbelangt, lassen sich nur mit der verfassungsrechtlich gebotenen religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates und der für ihn handelnden Beamten begründen. So kann ein Bewerber für eine Beamtenstelle zurückgewiesen werden, der aus religiösen Gründen – welcher Glaubensgemeinschaft er auch immer angehört – nicht bereit ist, sich jederzeit und uneingeschränkt für die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik einzusetzen. Auslöser für die Ablehnung des Bewerbers ist nicht dessen Religion, sondern dessen fehlende Bereitschaft, sich für die Grundordnung einzusetzen (Starck in: GG Kommentar v. Mangoldt, Hermann/Klein, Friedrich/Starck, Christian (Hrsg.), 5. Aufl. München 2005, RN 117 zu Art. 4).

Dem Beamten kann verboten werden im Dienst oder in Uniform zu missionieren. Außerhalb des Dienstes steht dem Beamten die Glaubens(ab)werbung zu und zwar auch dann, wenn er als solcher erkannt wird und wenn sich die Angesprochenen nicht frei fühlen, ihm zu widersprechen oder ihn abzuweisen (Starck in: GG Kommentar v. Mangoldt, Hermann/Klein, Friedrich/Starck, Christian (Hrsg.), 5. Aufl. München 2005, RN 118 zu Art. 4). Soviel zu dem Sonderfall des Staatsdieners.

Zudem darf nicht übersehen werden, dass das christliche Weltbild die Wurzel der Gesellschaftsordnung war und ist (der Autor dieser Zeilen ist im übrigen Atheist mit einer leichten Tendenz zur Agnostik. Es ist somit nicht Sinn und Zweck dieses Beitrages, das Christentum zu propagieren). Das christliche Weltbild als Wurzel ist letztlich auch durch das Bundesverfassungsgericht anerkannt. Aus dem Kruzifix-Urteil [3]:

Auch ein Staat, der die Glaubensfreiheit umfassend gewährleistet und sich damit selber zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet, kann die kulturell vermittelten und historisch verwurzelten Wertüberzeugungen und Einstellungen nicht abstreifen, auf denen der gesellschaftliche Zusammenhalt beruht und von denen auch die Erfüllung seiner eigenen Aufgaben abhängt. Der christliche Glaube und die christlichen Kirchen sind dabei, wie immer man ihr Erbe heute beurteilen mag, von überragender Prägekraft gewesen. Die darauf zurückgehenden Denktraditionen, Sinnerfahrungen und Verhaltensmuster können dem Staat nicht gleichgültig sein.

Insgesamt bleibt festzuhalten: Wer sich gegen die Kritik am Islam wendet, der greift damit das Recht des einzelnen an, eine Religion abzulehnen und dies auch mitzuteilen. Er wendet sich damit gegen die Religionsfreiheit selbst – oft mit der Behauptung, diese schützen zu wollen.

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Krake Paul: Die Zukunft gehört Israel

geschrieben von PI am in Humor,Nahost | Kommentare sind deaktiviert

[4]Krake Paul, der alle Spielergebnisse der Fußball-WM richtig vorhergesagt hatte und dessen Glaubwürdigkeit damit mathematisch bewiesen und im Gegensatz zur Homöopathie über jeden Zweifel erhaben ist, hat sich jetzt erstmals auch zur Zukunft des Nahen Ostens geäußert.

Der Tintenfisch, der nachweislich über mehr Weitsicht und Weisheit als alle Politiker zusammen genommen verfügt, beantwortete die Frage des zukünftigen Souverains über Israel und Jerusalem – zur Wahl standen Israel oder die Palästinenser – mit einer klaren Umarmung für  Israel (Foto). Dies berichtet der Blog „Sheikyermani“ [5].

Ob die Anfrage tatsächlich so wie behauptet stattgefunden hat, ist leider zweifelhaft. Zwar besteht für Krake Paul nach wie vor das Angebot des Weltmeisters Spanien auf professionellen Personenschutz, dies beinhaltet aber vermutlich nicht Betreiber und Personal des Oberhausener Aquariums, wo Paul wirkt und forscht. Es ist schwer vorstellbar, dass sich im kulturell bereicherten Deutschland noch jemand trauen würde, eine so brisante Frage an einen Kraken zu stellen, der mehrfach bewiesen hat, dass er ganz und gar der Wahrheit verpflichtet ist, und von dem infolgedessen keine politisch korrekte Rücksichtnahme zu erwarten  ist.

(Foto: Muqata [6])

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Lokalbetreiber dürfen sich nicht mehr wehren

geschrieben von PI am in Multikulti,Österreich | Kommentare sind deaktiviert

[7]In Österreich dürfen Lokalbetreiber künftig nicht mehr ihre vernünftigen Gäste schützen oder ihren Erfahrungsschatz mitbestimmen lassen: „Du bist Moslem, dich lasse ich nicht in mein Lokal“ , ist künftig nach dem „Anti-Diskriminierungsgesetz“ verboten und kann eine Schadensersatzklage nach sich ziehen. (Foto: Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek)

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) ist begeistert [8]:

Bisher konnte man Schadenersatz nur bei Diskriminierungen wegen des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit verlangen, künftig soll man auch Diskriminierungen aufgrund von Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung und Alter einklagen können. So steht es in der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz, die Frauen-Ministerin Gabriele Heinisch Hosek am Montag in Begutachtung geschickt hat. „Mietwohnung nur an Inländer – das ist in Zukunft verboten. Da kann man Schadenersatz verlangen. Oder in Lokalen ist es verboten nicht zu bedienen, wenn jemand eine andere Hautfarbe hat oder eine Frau ein Kopftuch trägt.“

Dieser Diskriminierungsschutz soll auch für das Umfeld einer Person gelten, die Diskriminierung ausgesetzt ist. So darf etwa das Kind eines homosexuellen Elternteils bei der Aufnahme in den Kindergarten nicht benachteiligt oder abgelehnt werden.

Letzteres kommt wahrscheinlich nie vor. Oft dagegen werden Schwule von Moslems diskriminiert, bedroht und attackiert. Ob die dann auch klagen dürfen?

(Spürnase: Andreas J.)

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Welt: Jeder Fünfte mit Zuwanderungshintergrund

geschrieben von PI am in Deutschland,Multikulti | Kommentare sind deaktiviert

[9]
Die WELT erklärt uns, dass jeder fünfte Enwohner einen Zuwanderungshintergrund habe. Abgebildet werden Türken, im Balkendiagramm zum Beitrag – welch Witz – sucht man sie vergeblich. Unsere Zuwanderer bestehen wohl hauptsächlich aus EUlern und Schweizern.

Die WELT berichtet [10]:

Erstmals lebten im vergangenen Jahr mehr als 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland. 2005 waren es noch 15,3 Millionen Menschen ausländischer Herkunft, teilte das Statistischen Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden mit. Demnach stieg der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung von 18,6 auf 19,6 Prozent.

Für den prozentualen Anstieg gibt es den Statistikern zufolge vor allem zwei Gründe: Von 2005 bis 2009 ist der Bevölkerungsteil mit fremdländischen Wurzeln durch Zuzug und Geburten um 715.000 Personen angewachsen. Zugleich schrumpfte die einheimische Bevölkerung um 1,3 Millionen, hauptsächlich durch Todesfälle.

Dazu kommentiert „Peter“:

Im Balkendiagramm hat man mit Absicht auf die Anzeige von Türken, Arabern usw. verzichtet. Man möchte die Deutschen doch schließlich in Sicherheit wiegen. Außerdem wären die Balken sehr hoch geworden, soviel Platz gibt es auf dieser Seite anscheinend nicht.

(Danke an alle Spürnasen)

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Amnesty schürt Israelhass

geschrieben von PI am in Antisemitismus,Gaza,Islam ist Frieden™,Israel,Menschenrechte | Kommentare sind deaktiviert

Amnesty Bild I [11]Wer sich in der Amnesty International Schweiz-Adresskartei befindet, hat heute Post mit dem Bild einer Wasserflasche bekommen. Darauf steht auf Hebräisch und Englisch das Wort „Wasser“ geschrieben und auf dem roten Aufkleber auf dem Etikett „nicht für den Gebrauch durch Palästinenser bestimmt“ (Foto). Im Begleittext zur „Flaschenpost“ [12] steht: „Die Trockenheit in den palästinensischen Gebieten ist nicht die Folge einer Naturkatastrophe, sondern in vielen Fällen gezielter Zerstörung. Die israelische Armee hat Zisternen und Brunnen beschossen und niedergewalzt. Gleichzeitig verhindert sie die Instandsetzung der Wasserversorgung und den Bau von neuen Brunnen.“

Dem geneigten Leser und willigen Spender soll demnach suggeriert werden, die Israelis würden die armen Palästinenser mutwillig verdursten lassen. Mit dem Beispiel der „palästinensischen Bäuerin Fatima al-Nawajah“ soll persönliches Mitgefühl erzeugt werden. Fast wie in den schwedischen Organraubschauermärchen [13] erscheinen die Juden Israelis wie über der Wüste kreisende Aasgeier, die auf das Verenden ihres Opfers warten. Dies kommt in Aussagen des Generalsekretärs von Amnesty Schweiz, Daniel Bolomey, zum Tragen wie:

Sie (die Palästinenser) sind gezwungen, ihr Land, auf dem ihre Vorfahren zum Teil seit Generationen gelebt haben, zu verlassen, weil sie schmutziges Wasser trinken müssen.

Eigentlich gibt es im Gazastreifen und im Westjordanland genügend sauberes Wasser für alle. Ganz in der Nähe … steht die illegale israelische Siedlung Sussia. Dort baden Kinder im Swimmingpool, Sprinkleranlagen bewässern Felder und Gärten und alle haushalte verfügen über fließendes Wasser. Die PalästinenserInnen hingegen dürfen oft nicht einmal das Regenwasser sammlen.

Als Besatzungsmacht ist Israel gemäß Genfer Konventionen verpflichtet, dafür zu sogen, dass die Zivilbevölkerung Zugang zu Gesundheitseinrichtungen und Ressourcen hat.

Israel ist also gemäß Amnesty im eigenen Staat, der den Vorvätern bereits gehörte, eine „Besatzungsmacht“ – besser hätten es Hamas und Hisbollah auch nicht ausdrücken können.

Amnesty Bild II [14]

Am Ende des Briefes [15] heißt es:

Mit gezielten Aktionen, sowie mit Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit setzen wir uns dafür ein, dass die israelische Regierung mit den willkürlichen Zerstörungen aufhört.

Wir brauchen Ihre Hilfe, um dieses Ziel zu erreichen. Deshalb bitte ich Sie heute um zwei Dinge: Unterschreiben Sie unsere Online-Petition unter www.amnesty.ch und unterstützen Sie unser Engagement mit Ihrer Mitgliedschaft (ab CHF 75.-) oder einer Spende. …

PS: In den palästinensischen Gebieten sind Menschenleben in Gefahr. Gerade durch die sommerliche Hitze verschlimmert sich die Situation zusätzlich. Danke, dass wir auf Ihre Hilfe zählen können.

Amnesty Bild III [16]

Gemäß hoher Schule der Manipulation werden die in Europa gegenwärtig überdurchschnittlichen Temperaturen sogar noch dazu verwendet zu suggerieren, in den Palästinensergebieten sei es jetzt auch heißer als sonst im Sommer. In Gaza herrschen heute hingegen normale Sommertemperaturen von 23-35 Grad Celsius [17], was in einem trockenen Klima viel weniger drückend ist als unsere Hitzewelle hier.

Und wie sieht es mit dem Zugang der Palästinenser zu Wasser aus?

Hilfsgütertransport

Israel schickt täglich ganze Lastwagenladungen von Hilfsgütern [18] (Foto) an die armen Palästinenser.

Was konkret das Wasser anbelangt, koordinierte Israel mit der UNO erst kürzlich einen Transfer von Equipment für die UNRWA, um die Abwasserpumpstation in Gaza zu erneuern. 2009 fuhren 127 Lastwagen mit 3.000 Tonnen Hypochlorit in den Gazastreifen, um das Wasser zu reinigen. Hinzukamen 48 Lastwagen mit Material zur Verbesserungen der sanitären Infrastruktur. Die dazugehörige Wasseraufbereitungsanlage, die früher die jüdischen Bewohner benutzten, wurde den Palästinensern 2005 zur Gewinnung sauberen Wassers überlassen [19]. Details zum Thema finden Sie hier [20].

Passt irgendwie nicht ganz zum Märchen von der armen Bäuerin, die nicht einmal Regenwasser sammeln darf, oder?

Wer Amnesty gerne mit Aufklärung und Fakten „helfen“ möchte, wende sich bitte an:

Amnesty International Schweizer Sektion
Speichergasse 33
CH-3001 Bern
Telefon: +41 31 307 22 22
E-Mail: contact@amnesty.ch [21]

PS: Dies ist übrigens der Pool [22] des palästinensischen Geschäftsmannes Munib al-Masri in Nablus in der Westbank:

Und das ist kein Einzelfall [23], auch in Gaza existieren riesige Pools…

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ARD und ZDF: Mullahs sitzen in der ersten Reihe

geschrieben von PI am in Altmedien,Antisemitismus,Dhimmitude,Iran,Islam ist Frieden™,Menschenrechte,Political Correctness | Kommentare sind deaktiviert

[24]Während sich beim ZDF Kurt Westergaard dafür rechtfertigen muss, warum er Karikaturen zeichnet, die man dem Gebührenzahler vorenthält (PI berichtete [25]), zeigen sich die beiden öffentlich rechtlichen Sender gegenüber dem iranischen Mullah-Regime wesentlich aufgeschlossener [26]. So haben sich vor kurzem, wie jetzt bekannt wurde, ARD-Vorsitzender Boudgoust (r.) und ZDF-Intendant Schächter (m.) mit dem Chef des iranischen Staatsfernsehens, Ezzatollah Zarghami (l.), getroffen. Dieses feiert den Propagandaerfolg umfänglich.

Der Chef des iranischen Fernsehens, Ezzatollah Zarghami, ist Mitglied der Revolutionsgarden und gehört bei diesen laut Spiegel zu den Hardlinern. Während die USA gegen die Revolutionsgarden Sanktionen durchsetzten [27], wird diesen durch das mit Zwangsgebühren finanzierte deutsche Staatsfernsehen Gelegenheit zur Propaganda gegeben. Da diese Finanzmittel nun auf Umwegen dem Regime des Ahmadinedschad zugute kommen, kann man die Gebühren getrost als Dhimmi-Steuer (Jizya) bezeichnen, die Ungläubige an die Muslime zu entrichten haben. Die Jizya-Sender werden allerdings auch kritisiert:

„Das ist kein konservatives Fernsehen, sondern eines der Geheimdienstes und des Zwangsapparats“, kritisiert der iranische Exilpolitiker Mehran Barati die Einladung des einflussreichen Hardliners. „Es muss doch eine Schamgrenze da sein, auch gegenüber den Amerikanern.“ Zarghami, so der Vorwurf verschiedener Oppositionsgruppen, soll an einer spektakulären Geiselnahme der Mullahs beteiligt gewesen sein. Diese hatten 1979 für mehr als ein Jahr mehr als 50 US-Diplomaten gefangengenommen.

Aber das ficht die Chefs der Jizya-Sender wohl kaum an. Wollen sie doch nun nach Pallywood [28] augenscheinlich auch noch Mullywood etablieren.

„Propaganda, Manipulation und Repression“

„Solche Treffen sind nichts ungewöhnliches“, sagt Ausland-Korrespondent Ulrich Tilgner. Er berichtet regelmäßig aus Teheran, bis 2008 auch für das ZDF. Ausländische Sender seien eben auf das Wohlwollen des Regimes angewiesen, deswegen gäbe es Kooperationsverträge. Wenn dann mal der Irib-Chef durch Europa reise, „kann man ihm schlecht einen Besuch verwehren“.

Man müsse sich aber auch über die Arbeitsbedingungen in Iran im Klaren sein. „Das ist nicht so toll“, sagt Tilgner. „Zum Beispiel werden Journalisten der Deutschen Welle arg behindert, die Ausstrahlung des Programms unterbunden.“ Man könne sich fragen, ob es nicht eine Solidarität deutscher Sender untereinander geben sollte – und man bei Kooperationen den freien Empfang der Deutschen Welle in dem Land zur Bedingung mache.

Der Spiegel weist auf das angebliche Dilemma hin, indem die Jizya-Sender steckten:

ARD und ZDF stecken in einem Dilemma, das wissen auch die Kritiker des Treffens. Die Kungelei mit undemokratischen Machthabern auf der ganzen Welt gehört zum Geschäft. Auch aus Ländern wie China kann kaum ohne Rückgriff auf die oft staatliche Infrastruktur berichtet werden. Dass aber ausgerechnet Zarghami von Boudgoust und Schächter persönlich empfangen werden muss, sorgt nun doch für Empörung.

Tatsächlich ist aber nur die Frage zu beantworten, ob sich die deutschen Staatssender zum Diener des Gottesstaates machen wollen.

Dass ARD und ZDF künftig frei aus Iran berichten können, glaubt Mehran Barati nicht: Die BBC versuche schon seit mehr als einem Jahr, eine Sendegenehmigung für Iran zu bekommen. „Deswegen hat die BBC über die Oppositionsbewegung nur moderat berichtet“, sagt Barati. Doch auch das habe „zu nichts geführt“. ARD und ZDF sollten sich darüber klar sein, dass Kooperation auch immer bedeute, leise zu treten.
Am Ende würde immer noch das Regime bestimmen, worüber ausländische Korrespondenten berichten dürfen. Barati sieht das kritisch: „Ich weiß nicht, ob die Öffentlich-Rechtlichen diesen Preis zahlen sollten.“

Aber wenn letztlich die Mullahs bestimmen, was ARD und ZDF aus dem Iran berichten, sollte auf jede „Berichterstattung“ verzichtet werden. Oder ist es dem Zwangsgebührenzahler wirklich zuzumuten, dass die Inhalte von ihm bezahlte „Dokumentationen“ schlussendlich von einer Religions-Diktatur bestimmt wird und damit letztlich Propaganda darstellt?

Kontakt:

» zuschauerredaktion@zdf.de [29]
» info@daserste.de [30]

Weiterführende Links:

» homylafayette: Regime’s propagandist welcomed by two German television network presidents [31]
» JP: German public television hosts Iranian broadcast boss [32]
» LA Times: German trade with Iran has life of its own [33]
» Wadi Blog: ARD & ZDF: Hier sitzt das iranische Regime noch in der ersten Reihe [34]
» Ali Schirasi: ARD und ZDF empfangen Hauptmann der Revolutionswächter Ezzatollah Zarghami [35]

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Berlin: 90 Prozent der Häftlinge sind Moslems

geschrieben von Gastbeitrag am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

[36]Diese Meldung ist politisch völlig inkorrekt, aber wir dürfen sie ohne Diskriminierungsverdacht zitieren, da sie von Moslems selber kommt. Denn die Islamische Religionsgemeinschaft Berlin hat dies bereits im Februar in einer Pressemitteilung [37] erwähnt: „Rund 90 Prozent der Häftlinge, die zur Zeit in Berliner Haftanstalten einsitzen, sind Muslime.“

Hochinteressant, wie die fromme Gemeinschaft auf diese alarmierenden Fakten reagiert. Nein, man fragt nicht nach den Ursachen, man überlegt nicht, was man gegen diese Dominanz der Rechtgläubigen bei kriminellem Verhalten unternehmen kann – nein, man tut, was man am besten kann: Man fordert. Und zwar muslimische Seelsorger, die sich um die frommen Brüder kümmern können.

Und bei dieser Gelegenheit können sich diese „Seelsorger“ dann auch noch um die restlichen Häftlinge kümmern, die noch nicht bei der Religion des „Friedens“ und der „Gewaltlosigkeit“ angekommen sind. Denn das Missionieren fällt erfahrungsgemäß bei Menschen, die vor den Scherben ihres verpfuschten Lebens stehen, besonders leicht. Diesen Verzweifelten kann man den Islam als vermeintlichen Ausweg aus ihrer Hoffnungslosigkeit einfacher vermitteln. So ist auch der kriminelle Ex-Boxer Mike Tyson solchen Missionierungsbestrebungen im Knast aufgesessen und pilgert jetzt nach seiner Entlassung nach Mekka und Medina [38]. Auf den Spuren seines gewalttätigen „perfekten Vorbilds“ Mohammed.

Sehr aufschlussreich übrigens auch, wer diese Forderung nach muslimischen Seelsorgern in Berlin einbrachte: Kein Geringerer als Abdurrahim Vural, ehemaliger Präsident der Islamischen Religionsgemeinschaft und langjähriger Justitiar der Islamischen Föderation, dessen Spur durch deutsche Kriminalakten lang und breit ist, wie man in diesem PI-Artikel aus dem März dieses Jahres [39] umfassend nachlesen kann. Dazu sollte man sich aber etwas Zeit nehmen.

Unfreiwillige Komik liefert auch der Schlussabsatz der Pressemitteilung der Islamischen Religionsgemeinschaft Berlin:

Die Islamische Religionsgemeinschaft mit Sitz in Berlin ist satzungsgemäß bestrebt, die Toleranz zwischen den Weltreligionen und den dahinter stehenden in Berlin lebenden Bürgern verschiedener Nationalitäten herzustellen. Sie möchte damit einen Beitrag zu einer besseren, friedlicheren und toleranten Welt leisten. Daher vertritt die Religionsgemeinschaft zwar selbstbewusst die islamischen Lehren, lehnt jedoch ausdrücklich jegliche Form fundamentalistischer Strömungen oder gar Aufrufe zur Gewalt gegen Andersdenkende ab.

Haben die frommen Brüder ihren Koran etwa beim Lesen falsch herum gehalten? Welche islamische Lehren vertreten sie denn selbstbewusst? Nicht etwa, dass Ungläubige weniger wert als Tiere sind, dass sie zu den schlimmsten Geschöpfen zählen, dass sie bekämpft, unterworfen und bei Gegenwehr getötet werden sollen? Nachdem jetzt selbst der Islamverharmloser Christian Pfeiffer in seiner aktuellen Studie festgestellt hat, dass es einen Zusammenhang zwischen islamischer Frömmigkeit und Gewaltausübung [40] gibt, dürfte den Rechtgläubigen das Flunkern in Zukunft immer schwerer fallen. Keine gute Zeiten für Taqiyya.

Wie schlimm aber die Zustände in Berlin mittlerweile sind, zeigen auch Auszüge der Emails von Jugendrichterin Kirsten Heisig, die ja leider nicht mehr unter uns weilt, an den Autor dieses Berichtes:

Sie können sich vielleicht vorstellen, dass ich mich in einer schwierigen Lage befinde. Ich kann jede Unterstützung gebrauchen und freue mich außerordentlich darüber. Es steht in den nächsten Jahren mehr auf dem Spiel, als gemeinhin angenommen wird (..) Herr Reusch ist dem Vernehmen nach „auf eigenen Wunsch“ zur StA beim Kammergericht versetzt worden. Nach außen hat er sich aus meinem Thema völlig zurückgezogen. Bin dementsprechend all alone. Gegenwärtig glaube ich nicht, dass noch eine Reportage hilfreich wäre. Es muss erst neuer Stoff her, sonst heißt es, Frau Heisig bläst sich mit derselben Botschaft immer wieder auf, weil sie öffentlichkeitssüchtig ist. Ist hier im Gericht ohnehin die allgemeine Meinung. Macht es mir nicht leichter. Wenn sich die Dinge weiterentwickeln, können wir vielleicht was zusammen machen.

Beste Grüße vom sinkenden Schiff

Kirsten Heisig

Frau Heisig, wir Islamkritiker vermissen Sie schmerzlich. Auf dem sinkenden Schiff Berlin waren Sie eine der wenigen, die sich dem Untergang mutig entgegenstellten..

(Text: byzanz)

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Einheitsfront will heute NRW übernehmen

geschrieben von PI am in Deutschland,Grüne,Linksfaschismus | Kommentare sind deaktiviert

[41]Heute Mittag will Hannelore Kraft sich zur Ministerpräsidentin von NRW wählen lassen. Mangels einer ausreichenden Mehrheit will die SPD-Kandidatin eine Minderheitsregierung von Gnaden der Linkspartei bilden. Diese gilt in NRW als besonders radikal und verfassungsfeindlich [42].

UPDATE: Erwartungsgemäß ist Hannelore Kraft soeben im zweiten Wahlgang mit 90 Ja-Stimmen, so viele wie auch das rot-grüne Lager hat, zur NRW-Ministerpräsidenten gewählt worden. 80 Abgeordnete votierten mit Nein – die Summe des schwarz-gelben Lagers, elf Abgeordnete enthielten sich (die Linkspartei verfügt über elf Sitze).

Anhänger kurdischer Terrororganisationen, Stalinisten und DDR-Nostalgiker werden im Landtag nach Krafts Plänen eine Position erhalten, die der der alten SED im DDR-Regime nicht unähnlich ist: Das Parlament mag debattieren und streiten, aber am Ende entscheidet die Partei, die immer Recht hat, welches Gesetz durchkommt und welches nicht.

Heute Mittag wird sich zeigen, ob es unter den 90 Abgeordneten von SPD und GRÜNEN, ähnlich wie seinerzeit in Hessen, einige wenige gibt, die noch Anstand besitzen, und sich dem Verrat am Wähler und der Demokratie entgegen stellen.

Phoenix überträgt die Wahl in Düsseldorf seit 11.30 Uhr:

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Türkin sechs Jahre lang schwer misshandelt

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Islam ist Frieden™,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[43]Eine heute 28-jährige Türkin erlebte durch ihren Mann, dessen Bruder, Vater und Schwiegermutter mitten in Deutschland ein jahrelanges Martyrium. Die junge Frau wurde von ihren Besitzern sechs Jahre lang schwer misshandelt. Einen Fall mit derartigen Verletzungen habe sie in ihrer knapp 20-jährigen Praxis in der Rechtsmedizin noch nie erlebt, erklärte gestern eine medizinische Sachverständige zum Prozessauftakt.

Die Augsburger Allgemeine schreibt [44]:

Die Übergriffe begannen laut Anklage im Jahr 2003, kurz nach der Geburt des ersten Kindes. Nach der Heirat in der Türkei kam die junge Frau 2001 nach Deutschland. Bis heute spricht sie kaum Deutsch, wurde durch die türkische Familie ihres Ehemannes isoliert. Bis zu ihrer Flucht aus dem Haushalt im Oktober 2009 soll es immer wieder zu gewalttätigen Übergriffen gekommen sein. Allein dem 30-jährigen Ehemann werden elf Fälle der gefährlichen Körperverletzung zur Last gelegt.

Er soll sie immer wieder mit verschiedensten Gegenständen geschlagen und ihr den Oberarm gebrochen haben. Auch dessen Vater und Bruder stehen wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. So soll der Bruder seine Schwägerin Ende Oktober 2005 gefesselt und geknebelt haben und ihr mit einem Stock so lange auf die Oberschenkel geschlagen haben, bis er keine Kraft mehr hatte. Auf der Anklagebank sitzt auch die Mutter des Hauptangeklagten, die ihre Schwiegertochter ebenfalls geschlagen haben soll.

Als Folge der jahrelangen Misshandlungen trug die junge Frau nach Einschätzung der medizinischen Sachverständigen Dr. Jutta Schöpfer Schäden davon, die irreversibel sein könnten. So etwa an den Oberschenkeln und am Ohr, das nach Schlägen mit einem Besenstil deformiert ist. Einen Fall mit derart zahlreichen Verletzungen, ausgelöst durch so massive Gewalteinwirkung, habe sie in ihrer knapp 20-jährigen Praxis in der Rechtsmedizin noch nie erlebt, erklärte Schöpfer gestern der Kammer unter Vorsitz von Richter Karl-Heinz Haeusler. Über eine halbe Stunde listete die Sachverständige die festgestellten Narben am Körper der jungen Türkin auf, die von den schweren Misshandlungen zeugen.

Wenns nach Linken und Grünen geht, dürfen solche Fälle nicht mal erwähnt werden. Schließlich gibt es ja auch prügelnde deutsche Männer… – Verbotsirrtum?

(Spürnase: Denker)

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Westerwelle möchte “Reintegration” von Taliban

geschrieben von PI am in Afghanistan,Altparteien,Dhimmitude,Dschihad,Gutmenschen,Islam ist Frieden™,Terrorismus | Kommentare sind deaktiviert

Bundesaußenminister Guido Westerwelle setzt sich dafür ein, zahlreiche Taliban-Kämpfer von der UN-Terrorliste zu streichen [45], um deren „Reintegration“ in die afghanische Gesellschaft zu fördern. Bei einem Besuch des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr in Geltow bei Potsdam sagte der FDP-Chef, es sei „grundsätzlich richtig“, den „Prozess der inneren Aussöhnung“ zu fördern. Die Streichung der Namen ist eine Bedingung der Taliban für die Aufnahme von Gesprächen mit der Regierung in Kabul.

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