Demonstriert darf werden. Grundsätzlich. Und wo Juristen grundsätzlich sagen, meinen sie immer: Es gibt Ausnahmen, Gegenausnahmen, Probleme und Schwierigkeiten. Deshalb nachfolgend eine ganz kurze Einführung.
(Von Rechtsanwalt Michael C. Schneider, Frankfurt am Main)
Das Grundgesetz garantiert in Artikel 8 GG:
Art 8 GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Bereits daraus lernen wir, dass nach dem Grundgesetz Versammlungen, die nicht “unter freiem Himmel” stattfinden, keiner Anmeldung bedürfen.
Dies wird bestätigt durch das Versammlungsgesetz, das sich in mehrere Abschnitte einteilt, unter anderem:
Abschnitt II
Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen
und
Abschnitt III
Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge
Entsprechend der Regelung im Grundgesetz gilt nach dem Versammlungsgesetz die Anmeldepflicht für Versammlungen nur für Versammlungen “unter freiem Himmel”:
§ 14 VersG
(1) Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.
Daher mein TIPP 1: Einen Raum anmieten oder ein (z.B. durch einen befreundeten Verein zu einem anderen Zweck aufgestelltes) geschlossenes Großzelt benutzen. So können Sie unangemeldet demonstrieren.
Außerdem muss die Versammlung “friedlich und ohne Waffen” stattfinden.
Andernfalls kann die Versammlung mit dem Grund verboten werden, dass
§ 5 Nr. 2. Versammlungsgesetz: der Veranstalter oder Leiter der Versammlung Teilnehmern Zutritt gewährt, die Waffen oder sonstige Gegenstände im Sinne von § 2 Abs. 3 mit sich führen
Daher mein TIPP 2: Bereits in einer etwaigen Einladung sollten Sie darauf hinweisen: “Wir versammeln uns friedlich. Personen, die Waffen oder andere verbotene Gegenstände bei sich tragen, sind nicht willkommen, sondern von der Versammlung ausgeschlossen.”
Wenn zu einer Versammlung öffentlich geworben wird, muss persönlich Farbe bekannt werden:
§ 2 VersG
(1) Wer zu einer öffentlichen Versammlung oder zu einem Aufzug öffentlich einlädt, muß als Veranstalter in der Einladung seinen Namen angeben.
Daher mein TIPP 3: Überlegen Sie sich vorher gründlich, welcher Verein und welche Menschen auf der Einladung stehen, d.h. mit wem Sie von den Behörden und den Medien identifiziert werden wollen. Manchmal sind fünf einladende Vereine, die einen tadellosen Ruf haben, besser als sechs einladende Vereine, von denen einer einen beschädigten Ruf hat.
Wer eine Einladung schreibt oder gegenüber den Medien vor einer Demo ein Interview gibt, sollte auf jeden Fall Kreide fressen. Denn eine Versammlung, selbst in geschlossenen Räumen, kann verboten werden, wenn
§ 5 VersG
Nr. 4. Tatsachen festgestellt sind, aus denen sich ergibt, daß der Veranstalter oder sein Anhang Ansichten vertreten oder Äußerungen dulden werden, die ein Verbrechen oder ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen zum Gegenstand haben.
Aufgrund der Lufthoheit der marxistischen Sekte der Political Correctness über den Tatbestand der Volksverhetzung kann diese Bestimmung dazu missbraucht werden, Personen und Meinungen, die missfallen, zu unterdrücken.
Daher mein TIPP 4: Fressen Sie Kreide, wenn Sie eine Einladung schreiben oder gegenüber den Medien ein Interview geben, in dem Sie eine Versammlung ankündigen. Vergleichen Sie nicht den Koran mit “Mein Kampf”, auch wenn dies von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, sondern kündigen Sie an, dass Sie “für die bessere Integration von Migranten aus dem islamischen Kulturkreis” eintreten. Dass Sie darunter verstehen, dass diese den Koran verbrennen und sich zu Demokratie und Menschenrechten bekehren sollen, sollte vor einer Demonstration noch nicht zur Sprache kommen.
Wenn Sie eine Demo organisieren, müssen Sie nicht jeden nehmen, der kommt.
§ 6 VersG
(1) Bestimmte Personen oder Personenkreise können in der Einladung von der Teilnahme an einer Versammlung ausgeschlossen werden.
Davon sollten Sie auch Gebrauch machen, um sich von Parteien, Vereinen und Personengruppen zu distanzieren, deren Meinung vielleicht in einem Punkt mit Ihrer Meinung übereinstimmt, mit denen Sie aber nicht in einen Topf geworfen werden wollen. Im Ernstfall hat dann die Polizei die Pflicht, die Eindringlinge zu entfernen, und nicht, die Demo aufzulösen. Auch die Einschleusung von agents provocateurs durch Behörden und politische Gegner wird so erschwert.
Daher mein TIPP 5: Schließen Sie in der Einladung alle aus, die Sie nicht sehen wollen: “Wir sind Bürger der Mitte mit einem Anliegen der Mitte. Angehörige und Sympathisanten der NPD, der DVU, der Linken und der Grünen sind nicht willkommen und von der Versammlung ausgeschlossen. Wir werden sie als Störer behandeln.”
Ansprechpartner der Polizei ist der Versammlungsleiter. Denn:
§ 7 VersG
(1) Jede öffentliche Versammlung muß einen Leiter haben.
Dies muss nicht der Vorstand des Vereins oder der Geschäftsführer sein, sondern sollte eine Person sein, die mit unübersichtlichen Situationen, in denen schnelle Entscheidungen getroffen werden müssen, Erfahrung hat.
Somit mein TIPP 6: Bestimmen Sie als Versammlungsleiter einen früheren Polizisten, Grenzschützer, Berufsoffizier, Feuerwehrmann oder Mitarbeiter eines Rettungsdienstes, der bei unübersichtlichen Situationen klaren Kopf behält und in Sekundenbruchteilen richtige Entscheidungen treffen kann. Nehmen Sie keinen Politiker oder, noch schlimmer, Juristen.
Der Versammlungsleiter trägt eine hohe Verantwortung.
§ 8 VersG
Der Leiter bestimmt den Ablauf der Versammlung. Er hat während der Versammlung für Ordnung zu sorgen. Er kann die Versammlung jederzeit unterbrechen oder schließen.
Daraus ergibt sich zunächst TIPP 7: Wer einen bestimmten Verlauf garantieren will, ohne dass ständig Durchsagen erfolgen müssen, sollte ein Programm drucken und verteilen, auf dem großzügig bemessene Uhrzeiten stehen, damit die Teilnehmer wissen, was als nächstes kommt.
Ferner mein TIPP 8: Je nach Größe der Demo muss eine ausreichende Zahl von Ordnern vorhanden sein, die vom Versammlungsleiter vorher darin geschult worden sind, was erlaubt und verboten ist, und wie sie sich in einer bestimmten Situation zu verhalten haben. Wir sind die bürgerliche Mitte. Wir sind anders als die Linken, die die Kritik an Stuttgart21 okkupiert haben, keine Chaoten. Das soll und muss man am Ablauf jeder Veranstaltung merken.
Und zuletzt zu dieser Vorschrift TIPP 9: Nimmt die Versammlung einen für den Versammlungsleiter nicht mehr kontrollierbaren Verlauf, muss er laut rufen: “Die Versammlung ist geschlossen! Bitte gehen Sie nach Hause!” Was danach geschieht, fällt nicht mehr in die Verantwortung von Veranstaltern und Leiter.
Bevor jedoch eine Versammlung dem Versammlungsleiter entgleitet, hat er unter Zuhilfenahme der Ordner und der Polizei, soweit anwesend, Störer aus der Versammlung zu entfernen.
§ 11 VersG
(1) Der Leiter kann Teilnehmer, welche die Ordnung gröblich stören, von der Versammlung ausschließen.
(2) Wer aus der Versammlung ausgeschlossen wird, hat sie sofort zu verlassen.
Daher mein TIPP 10: Rechnen Sie immer mit agents provocateurs aus den Reihen politischer Gegner und sogar von Behörden. Sorgen Sie dafür, dass Sie diese laut und deutlich zum Verlassen der Versammlung auffordern, schon wenn die erste verbale Entgleisung auftritt. Und lassen Sie Ihr Vorgehen von Ordnern mindestens mit der Handy-Kamera filmen, damit Sie später nicht um Beweismittel verlegen sind, die belegen, dass “die” nicht zu “Ihnen” gehören.
Die ersten zehn Tipps beziehen sich auf die grundsätzliche Planung von Versammlungen.
Die folgenden Tipps kommen für öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel noch dazu:
Demos, die sich nicht in eine Halle oder ein Großzelt verlegen lassen, damit sie anmeldungsfrei sind, müssen angemeldet werden.
§ 14 VersG
(1) Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder
einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.
(2) In der Anmeldung ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich sein soll.
Folglich TIPP 11: Melden Sie jede Demo rechtzeitig an. Kalkulieren Sie zudem noch einige Wochen für ein Einstweiliges Rechtsschutzverfahren vor den Verwaltungsgerichten ein, damit Sie die oft unwillige Behörde zwingen können, die Demo in der von Ihnen geplanten Art und Weise zuzulassen. Wer zu spät kommt, den bestraft ein rechtswidriges Verbot, dessen spätere Beurteilung als rechtswidrig ihm aber nicht mehr viel nützt.
Für sogenannte “Spontandemonstrationen” hat die Rechtsprechung es zugelassen, später als 48 Stunden vor dem Aufruf anzumelden, und für ganz spontane Demonstrationen kann die Anmeldung auch entfallen.
Mein TIPP 12: Spekulieren Sie nicht darauf, mit dem Stichwort “Spontandemo” durchzukommen, wenn der Anlass der Demo bereits Tage oder Wochen in der Vergangenheit liegt. Wenn Sie eine Spontandemonstration vom Zaun brechen wollen, müssen Sie das äußerst sorgfältig und nachvollziehbar begründen. Zum Beispiel, wenn am Morgen in Ihrer Stadt ein Verbrechen geschehen ist, und Sie am Mittag eine “Mahnwache gegen religiöse Intoleranz und religiöse Gewalt” aufstellen.
Natürlich wird dort, wo die Political Correctness herrscht (und wo herrscht sie nicht) versucht werden, die Versammlung unter einem Vorwand aufzulösen.
§ 15 VersG
(4) Eine verbotene Veranstaltung ist aufzulösen.
In der Regel wird dies damit versucht, dass behauptet wird, dass Äußerungen auf der Versammlung volksverhetzend seien und damit die öffentliche Sicherheit und/oder öffentliche Ordnung gefährdeten, oder dass die Äußerungen zwar noch nicht volksverhetzend seien, aber so provokativ, dass die Demonstranten nicht mehr vor den Gegendemonstranten geschützt werden könnten, etc. Der behördlichen Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt.
Daher mein TIPP 13: Überlassen Sie es nicht nur der Polizei, die Demo oder Teile davon zu filmen. Jeder Ordner sollte eine Handy-Kamera griffbereit haben und es sollten auch befreundete Medienvertreter mit Presseausweis und mit hochauflösender Kamera bereit stehen, um polizeiliches Fehlverhalten zu dokumentieren und sowohl Verwaltungsklagen als auch Strafanzeigen gegen politisch korrekte Polizeibeamte, welche die Meinungsfreiheit unterdrücken wollen, vorzubereiten. Ferner sollte ein mit dem Versammlungsrecht und mit den örtlichen Gegebenheiten vertrauter Rechtsanwalt für die Dauer der Demo mit Notebook, Notebook-Drucker und Kommentaren im Pilotenkoffer sowie zwei Mitarbeitern und drei empfangsbereiten Handys während der gesamten Demo vor dem Dienstzimmer des zuständigen Richters sitzen, um binnen Minuten einen vorbereiteten Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Regelung gegen die Auflösung der Demo einreichen zu können. Das bringt die Gerichte zumindest in Verlegenheit, weil sofort entschieden werden muss.
Leider wird viel zu wenig daran gedacht bzw. ist es selbst manchen Juristen nicht bekannt, dass man das Anmeldegebot (§ 14 VersG), die Möglichkeit von Auflagen und Verboten (§ 15 VersG) und die Bannmeile (§ 16 VersG) ganz elegant umgehen kann:
§ 17 VersG
Die §§ 14 bis 16 gelten nicht für Gottesdienste unter freiem Himmel, kirchliche Prozessionen, Bittgänge und Wallfahrten, gewöhnliche Leichenbegängnisse, Züge von Hochzeitsgesellschaften und hergebrachte Volksfeste.
Hieraus folgt mein TIPP 14: Sie veranstalten nicht eine “Demo gegen islamische Gewalt”, sondern suchen sich einen Priester, Pfarrer oder freikirchlichen Pastor, der mit Ihnen zusammen einen “öffentlichen Gedenkgottesdienst für die Opfer religiös motivierter Gewalt und für den christlichen Weltfrieden” abhält. Ohne Anmeldung, ohne Auflagen, ohne Verbotsmöglichkeit, ohne Beachtung der Bannmeile. Wenn Sie einen solchen Priester, Pfarrer oder Pastor nicht finden können, wissen Sie, wo Sie mit der Reformation anzufangen haben.
Halten Sie sich im Rahmen der Gesetze, und tun dies die linken Chaoten, wie üblich, nicht, so besteht eine strafrechtliche Handhabe im Versammlungsgesetz:
§ 21 VersG
Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hierzu mein TIPP 15: Befreundete Pressevertreter, die nicht Teilnehmer an der Demo sind, diese aber mit zwei oder drei Kameras aus verschiedenen Blickwinkeln filmen, sind Gold wert. Dafür lohnt es sich sogar, wenn mehrere Freunde einen Presseausweis beantragen, weil sie sowieso gerne für die Vereinszeitung schreiben, und jeder die 500 oder 1.000 € für eine halbwegs ordentliche Handkamera ausgeben. Denn: Die Solidaritätsfront zwischen politisch korrekten Polizisten und linken Chaoten ist dort, wo es sie gibt (zum Glück nicht überall, es gibt sehr viele vernünftige Polizisten, leider eher in den unteren Rängen) nur mit objektiver Dokumentation aufzusprengen. Wer einen vereins- und strafrechtlich versierten Rechtsanwalt vor Ort und mit im Boot hat, sollte sich die Mühe machen, hinter jede gesprengte Demo eine juristische Jagd auf die Chaoten zu setzen, die das zu verantworten haben.
Zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass auch die Bundesländer sich in jüngerer Zeit an Versammlungsgesetzen versuchen, so dass mit einem Rechtsanwalt vor Ort geklärt werden muss, welche Regelungen bei Ihnen, dort, wo Sie Ihre Demonstration planen, zu beachten sind. In der Regel werden diese aber dem Versammlungsgesetz des Bundes, so wie es hier vorgestellt worden ist, zumindest ähnlich sein.
Zuletzt mein persönlicher TIPP 16: Verlieren Sie niemals den Mut und die gute Laune! Wer auf der Grundlage von jüdisch-christlichem Menschenbild, Demokratie und Menschenrechten steht, ist gegen die Feinde der offenen Gesellschaft und ihre willigen Vollstrecker in Politik, Wirtschaft, Medien, Gewerkschaften und Kirchen im Recht. Der Nationalsozialismus ist gefallen! Der Kommunismus ist gefallen! Der Islam wird fallen!
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Bisher 73 Kommentare:

Wenn der PI-Server streikt...
Was ist “politisch inkorrekt”?





















































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Danke für den Beitrag!
Uff ………, kein Wunder, daß man bei uns jeden Tag froh sein darf, wenn man nicht im Kanst landet.
Überall und allzeit nur Vorschriften.
Da wird Einem fast jegliche Selbstständigkeit streitig gemacht.
Ein (Groß-) Zelt bedarf übrigens i.A. einer Baugenehmigung.
Daumen hoch…!
Für meine Rechtschreibung werde ich wohl nie gelobt werden! Verständlicherweise!
Aber das geht nun gar nicht!
Sehr guter und vorallem hilfreicher Artikel, danke.
OT
Ein Artikel zu dem Massaker an den irakischen Christen und der Verlogenheit unserer Medien:
http://koptisch.wordpress.com/2010/11/02/der-kelch-lief-schon-uber-ich-bin-stocksauer/
Ansonsten Danke für den Artikel!!!
#4 WSD
Oder bin ich jetzt blöd…???
Bin schon ganz verwirrt
Egal, muss los…
Die Pauschalverdächtigungsadressen in Richtung Polizei hätte der Autor sich sparen können.
Aber ansonsten gibt er die Rechtslage größtenteils korrekt wieder.
Ein Hinweis darauf fehlt noch, dass Versammlungsgesetze mittlerweile Ländersache sind und sich die Formvorschriften somit von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können. Also vorher lieber mal vor Ort Erkundigungen bei der zuständigen Versammlungsbehörde einziehen. Ein Blick in’s Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Wie war das noch mal mit Lenin, den Deutschen, dem Bahnhof und dem Billett ?!
Viele hilfreiche juristische Tipps findet ihr auch unter –> http://www.deutsches-rechtsbuero.de
Des weiteren kann ich nur das Buch “Mäxchen Treuherz: Rechtsratgeber für den politischen Aktivisten zur Verwirklichung von Grundrechten” empfehlen –> http://www.amazon.de/M%C3%A4xchen-Treuherz-juristische-Fussangeln-Rechtsratgeber/dp/3980964809/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1288701526&sr=8-1
schöner artikel
#8 Last_Centurion (02. Nov 2010 13:35)
-> Ein Blick in’s Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. <-
Das ist nicht ganz richtig.
Was da steht, muß nicht das bedeuten was geschrieben ist. Es wird im Rechtsgebrauch oftmals ganz anders interpretiert als man es zu lesen glaubt.
Also nicht einfach nur lesen, sondern die Steigerung davon: erkundigen. Am Besten bei der Polizei oder bei Gericht.
#9 Sehen und Staunen:
“Wie war das noch mal mit Lenin, den Deutschen, dem Bahnhof und dem Billett ?!”
Hier geht es nicht um “Revolution”, sondern um “Demonstration”.
Ansonsten: klug zusammengestellter Artikel! Respekt.
Perfekt! Das ist schon sowas wie eine “Gebrauchsanleitung”;
wichtig finde ich dabei besonders das hier:
@ #9 Last_Centurion (02. Nov 2010 13:35)
Ist wohl ein Erfahrungswert – vorrauseilender Gehorsam ist vor allem in Kommandostrukturen zu finden.
Wenn ich das schon lese: Versammlungsgesetze sind mittlerweile Ländersache. Wer hat davon einen Nutzen außer die Politikergarde? Deutschland schafft sich nicht nur demographisch, wirtschaftlich sondern auch durch diese Parteiendiktatur ab. Ich habe vor 40 Jahren gelernt: Bundesrecht bricht Landesrecht. Der Lehrer war wohl nicht richtig informiert.
…und hier ein Lehrfilm der GrünInnen und Grün_innen darüber, wie es auszusehen hat,
wenn alle 16 Tips des
Demonstrationsrechtes vorbildlich erfüllt werden.
(Von Rechtsanwalt Michael C. Schneider, Frankfurt am Main)
“…Bestimmen Sie als Versammlungsleiter einen früheren Polizisten, Grenzschützer, Berufsoffizier, Feuerwehrmann oder Mitarbeiter eines Rettungsdienstes, der bei unübersichtlichen Situationen klaren Kopf behält und in Sekundenbruchteilen richtige Entscheidungen treffen kann. Nehmen Sie keinen Politiker oder, noch schlimmer, Juristen.”
LOL !!
Aber der Herr Rechtsanwalt ist ehrlich und GUT.
Vielen Dank an Rechtsanwalt Schneider für diese professionellen Tips!
Hier ein aktuelles Beispiel dafür, was die linksgrünen Meinungsbesitzer und Gesinnungsdiktatoren unter “Demonstrationsfreiheit” verstehen:
Alle Türken. Araber etc. haben das Recht, sich mit oder ohne Anmeldung oder Erlaubnis gewaltbereit und bewaffnet zu versammeln.
Mit anderen Worten: Man muss viel Geld verfügbar haben, um der Behördenwillkür zum Trotz eine vom Versammlungsgesetz geschützte Demo bis zum Ende durchziehen zu können.
Dennoch danke für den guten Ratgeber-Beitrag! Leider liest auch der demonstrierende und gegendemonstrierende Feind die nützlichen Tipps mit, aber das lässt sich nun einmal nicht verhindern.
Wie kommen Sie darauf? Der Hinweis steht doch deutlich am Ende des Beitrags:
FRAGE:
Wie sieht es denn mit einer 1-Mann-Demo aus.
Wenn die Jungs in Lübeck nun nicht zu mehreren dort mit ihrem Schild gestanden hätten, sondern nur 1 Mann ( wie der Danke-Thilo-Mann).
1 Mann ist ja keine Versammlung.
Bei uns läuft immer eine alte Dame durch die Fußgängerzone mit einem grßen Schild : “Jesus rettet ” bzw. steht manchmal an einer Ampelkreuzung.
Kann denn soetwas auch verboten werden ???
http://www.stern.de/panorama/anschlag-auf-mainzer-synagoge-molotowcocktail-prallt-an-baum-ab-1619469.html
Molotowcocktail Anschlag auf Synagoge im islamisch bereicherten Frankfurt.
Ich habe einen Verdacht. Prallt an Baum ab.
Ganz schön dämlich die Terroristen.
Und Schwesterwelle sagt:
“Antisemitismus darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben”.
DER ISLAM IST ABER EIN TEIL DEUTSCHLANDS???
PASST DAS???
Vielleicht gehört das nicht zum Thema, aber so wie es aussieht bereitet sich Israel auf eine Entschuldigung und Schmerzensgeld Zahlung vor.
http://www.haaretz.com/print-edition/opinion/turkey-is-not-israel-s-enemy-1.322380
OT zur TV Sendung Tacheles : “Islam ist Frieden” wollte ich hier noch einen Brief speichern:
(Sendung vom 17.Oktober 2010 http://www.tacheles.tv/aktuell/religion-und-gewalt/)
Sehr geehrter Herr Fernsehpastor Jan Dieckmann und
Herr Vorsitzender des Rates der EKD Präses Nikolaus Schneider,
diese Sendung aus der Marktkirche Hannover war ein Glanzstück!
Herzlichen Glückwunsch, in meinen Augen bekommen Sie den Appeasement-Preis
des 21sten Jahrhundert. (Anmerkung: Chamberlain hat ihn im letzten Jahrhundert nach der Münchner Konferenz gewonnen und Sie wissen, was danach passierte, oder?)
Wer allen Ernstes behauptet, “Islam ist Frieden”, der macht sich schuldig
an dem was nun folgt. Unruhen und Bürgerkrieg werden Sie sicher noch erleben. Denn die
gewaltsame Beendigung unserer Kultur und Werte – ja und besonders unserer Religion ist
erklärtes Ziel des Islam. Und wer dabei noch lacht, wie Sie Herr Dieckmann, der steigert diese Aussage noch. Vielen Dank, mein Kirchenaustritt in dieser Woche, den habe ich spontan nach Ihrem Auftritt vollzogen! Ich werde von nun an alle und jeden darauf aufmerksam machen, wie sehr Sie unsere christlichen Werte in meinen Augen verraten.
Ich finde jeder engagierte Christ sollte aus der Kirche austreten und seinen (auch finanziellen) Beitrag direkt in seiner Gemeinde leisten. Das führt dann wie in einer echten Demokratie hoffentlich dazu, dass mit unseren WERTEN wieder verantwortungsvoll umgegangen wird.
#23 karlchen:
“Wie sieht es denn mit einer 1-Mann-Demo aus”
Das ist wie im akademischen Leben: Tres facit collegium! (für MMB: erst ab drei Leuten zählt’s).
@ #23 karlchen (02. Nov 2010 14:04)
1-Mann-Demo ist keine Versammlung
Du kannst dich nicht alleine versammeln – (außer du wurdest vorher irgendwie zerteilt)
Damit ist wohl das Versammlungsrecht nicht anwendbar.
Um so etwas zu verbieten muss man was anderes heranziehen: Ruhestörung, Erregung öffentlichen Ärgernisses, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, … oer ähnliches.
Habt Ihr Euch schon mal gefragt, woher Obama seinen Spruch “Yes We Can” hat?
http://4.bp.blogspot.com/_BDGVoAb92JQ/S7UgWfEHwgI/AAAAAAAAAw8/L1OwGYi4pzY/s1600/bobthebuilder.jpg
@ #27 WissenistMacht (02. Nov 2010 14:08)
Eine Versammlung beginnt ab ZWEI Personen!
Christlicher Friedhof in Türkei geschändet!!!
http://sosheimat.wordpress.com/2010/11/02/christlicher-friedhof-in-der-turkei-geschandet/
#30 Denker:
“Eine Versammlung beginnt ab ZWEI Personen”
Heisst das, dass bereits zwei eine Versammlung bilden? ich habe “ab zwei” immer als “mehr als zwei” interpretiert, kann mich natürlich täuschen. Errare humanum est
PolitikerInnen und Politiker_innen sind
oftmals so positiv angetan über die
von ihnen erlasssenen Demo-Gesetzte,
dass sie bisweilen spontan (mit)
in rhythmische Begeisterung fallen…
Der Tip Nr. 14 des Herrn Rechtsanwalts Schneider ist ja wirklich Gold wert.
Man suche einen Priester, Pfarrer oder freikirchlichen Pastor, der einen “öffentlichen Gedenkgottesdienst für die Opfer religiös motivierter Gewalt” abhält. Wer eine solche Demonstration verhindert oder zu verhindern sucht, wird mit Freiheits-oder Geldstrafe bestraft.
Anlaß zu solchen Gedenkgottesdiensten haben wir tagtäglich tausendfach. Täglich gibt es tausende Gewalttaten von “jungen Männern” gegen Deutsche. Diese Verbrechen sind kein “soziales” Problem, wie uns Medien und Politik weismachen wollen.
Sie sind die Konsequenz der Aufrufe zur Gewalt gegen “Ungläubige”, so wie sie jeden Freitag von ausländischen Hasspredigern momentan noch ungestraft in Deutschland gegrölt werden dürfen.
Demonstrationen für Menschenwürde, gegen die Versklavung der Frau und gegen eine verbrecherische Ideologie, die sich als Religion tarnt, sind Gottesdienste.
Jawoll, sie sind Gottesdienste. Überhaupt kein Zweifel.
http://tinyurl.com/2uchrm8
http://tinyurl.com/3xxo3c8
#28 Denker:
#Ruhestörung, Erregung öffentlichen Ärgernisses, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr,”
Das trifft also zu, wenn sich jemand mit seinem Ghetto-Blaster auf die Strassenbahnschienen setzt und zusätzlich noch seine Geschlechtsteile raushängen lässt.
Je nachdem, was man dann da zu sehen bekommt, ist es sicher strafwürdig
@ Rechtsanwalt Michael C. Schneider
Danke auch von mir. Sie sind cool! Geben Sie Rabatte für Gesinnungsgenossen? (Oh, das klingt aber übel…)
Geben Sie Rabatte für eifrige PI-Leser/-Poster?
Das ist die Antwort auf den Vorfall in Lübeck, gelle?
@ #34 hypnosebegleiter (02. Nov 2010 14:24)
Auch der Nachsatz ist dabei wichtig:
#32 WissenistMacht
ZWO Leute sind schon als Versammlung zu werten. Die Versammlungsfreiheit schützt auch vor dem Verlust des letzten Freundes. Mit dem Satz konnte ichs mir immer gut merken. Solange dein bester Kumpel noch zu dir hält, seid ihr zwei eine Versammlung.
@ #36 Hausarrest (02. Nov 2010 14:28)
Frag nicht, was er für dich tun kann,
sondern frag, was du für ihn tun kannst.
@ #32 WissenistMacht (02. Nov 2010 14:23)
In Bayern weiß ich es sicher:
eine Versammlung gilt ab zwei Personen
Artikel 2 des bayerischen Versamlungsgesetzes regelt die Definition:
http://by.juris.de/by/VersammlG_BY_Art2.htm
#39 Denker:
Danke! Wieder etwas gelernt
@ #40 Denker
Ooops, Entschuldigung!
@ IsraelHands: Stimmt, habe ich überlesen. Ich ziehe folglich meine Behauptung zurück.
@ Denker: Tja, zuweilen bekleckert sich die Führung nicht wirklich mit Ruhm, das stimmt wohl…
@ #43 Hausarrest (02. Nov 2010 14:53)
???????????????????
Häh?
Ich hab doch nur einen dummen Spruch gebracht.
Dennoch: als Fazit aus dem Leitartikel kann man ein Kochrezept für Demos basteln.
Man braucht nunmal die richtigen Leute am richtigen Ort – und natürlich kostenlos!
Ich bezweifle, ob überhaupt jemand gewillt ist, in seinem Beruf kostenlose Überstunden in seiner Freizeit für unsere Sache zu machen.
Iran: Drohende Hinrichtung an Frau Ashtiani in den nächsten Tagen:
“Das oberste Gericht in Teheran hat die Hinrichtung von Sakineh Mohammadi Ashtiani genehmigt.”
http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/asien-und-ozeanien/Iranerin-koennte-morgen-hingerichtet-werden/story/25157201
In den nächsten Tagen könnte die barbarische Hinrichtung leider wirklich statt finden. Dagegen müssen wir protestieren. Hier gibt es gute Vorschläge, bei denen jeder mithelfen kann, sowie und E-Mail-Adressen verschiedener Politiker:
NICS BLOGHAUS II: DRINGEND: Hinrichtung Sakineh Ashtianis steht vermutlich unmittelbar bevor
MISSION FREE IRAN: URGENT: Execution of Sakineh Ashtiani Believed to be Imminent: 5 Things You Should Do NOW
Das folgende nützliche Beispiel eines Protestbriefs findet man bei »Mission Free Iran«:
[Sehr geehrte/r]
Ich schreibe Ihnen mit der dringenden Bitte, bei den Behörden der Islamischen Republik Iran zu intervenieren.
Sakineh Mohammadi Ashtiani soll für ihren angeblichen Ehebruch getötet werden.
Ob durch Steinigung oder durch Erhängen ist hier nicht die Frage. Die Tatsache der Hinrichtung an sich ist verwerflich. Der Fall Sakineh steht als Beispiel für alle, die durch die barbarischen Methoden der Islamischen Republik unterdrückt werden. Hinrichtungen und Folterungen als Mittel den Machtapparat der islamischen Republik zu erhalten.
Ich fordere die sofortige und bedingungslose Freiheit für Sakineh Ashtiani.
Um die Islamische Republik zu der Einhaltung internationalen Rechts und den Normen der Menschenrechte zu zwingen, müssen diplomatische Sanktionen einschließlich Reiseverbote, Einfrieren von Bankkonten und die Ausschließung aus internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen – vor allem aus der UN-Kommission für die Rechtsstellung der Frau – verwendet werden.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name, Unterschrift]
An einen Englisch sprechenden Empfänger kann man so schreiben:
Dear Sir/Madam,
I am writing to you with an urgent request that you intervene with the authorities in the Islamic Republic of Iran, who are preparing to execute Ms. Sakineh Mohammadi Ashtiani for the alleged act of adultery, a non-crime.
By stoning or by hanging, it is wrong to execute her. And by standing for Sakineh, I stand for all those threatened by the Islamic Republic’s barbaric use of execution as its primary method of repressing and terrorizing the population in order to stay in power. I demand immediate and unconditional freedom for Sakineh Ashtiani.
Diplomatic sanctions, including travel bans, freezing of bank accounts, and expulsion from international organizations such as the UN – especially the UN Commission on the Status of Women – must be used to force the Islamic Republic to comply with international law and standards of human rights.
Sincerely,
[your name]
Protestbrief an einen französischsprachigen Empfänger:
Mesdames, Messieurs,
je me permets de vous écrire avec une demande très urgente d’intervenir auprès des institutions de la République islamique d’Iran. Sakineh Mohammadi Ashtiani est menacée d’être tué à cause de son soi-disant adultère.
Si c’est une mort par lapidation ou par pendaison, peu importe, son exécution même est une action barbare et inacceptable. Et l’exemple de Sakineh est symbolique pour tous ceux qui vivent en Iran, opprimés par les méthodes brutales de la Républqie islamique. Un régime dictatorial qui se sert de tortures et exécutions pour maintenir son pouvoir.
Je demande donc la libération immédiate et inconditionnelle de Sakineh Ashtiani. Pour contraindre la République islamique de se tenir aux normes du droit international et aux droits de l’homme, il faut des sanctions diplomatiques, dont interdictions de voyager, gel des comptes bancaires et l’exclusion des organisation internationales comme l’ONU et la commission de l’ONU sur le statut des femmes.
Respectueusement,
[Votre nom]
Drohende Hinrichtung an Frau Ashtiani:
Nics Bloghaus u. a. empfehlen, den französischen Außenminister Bernard Kouchner bernard.kouchner@diplomatie.gouv.fr anzuschreiben und ihn zu bitten, dass Frankreich als erstes Land die Botschaft der Islamischen Republik Iran in Frankreich schließen möge:
Dear Mr. Kouchner,
It has come to my attention that the Islamic Republic intends to execute Sakineh Ashtiani within the next two days. If the Islamic Republic executes Sakineh Ashtiani, I urge the French government to close the doors to the Embassy of the Islamic Republic of Iran in France. The honorable people of France, and in particular the women of France, have shown their broad and consistent support for Sakineh Ashtiani and her family; Carla Bruni Sarkozy has publicly advocated in Sakineh’s defense, and drawn a slanderous response from the Islamic regime for doing so; and France’s President Sarkozy has taken it as his personal duty to defend Sakineh Ashtiani. France should take the international lead in closing the regime’s embassy in Paris. It is the only appropriate diplomatic response to the Islamic Republic regime’s ongoing perpetration of human rights atrocities.
Sincerely,
[Ihre Unterschrift]
Olle Kammelen, aber selbst der BR hat damit Probleme:
Ulrike Ebenbeck: “(…) Im Eifer des Gefechts habe man die Anmeldung bei den Behörden vergessen.”
http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/eklat-br-team-sarrazin-lesung-tz-940945.html
@ Rechtsanwalt Michael C. Schneider
zuerst mal danke für den informativen artikel und die mühe, denselbigen zu erstellen.
ich muss ihnen allerdings gestehen, dass meine schon vorher bestehende starke antipathie gegen rechtsvertreter und unseren sogenannten
durch ihren artikel nicht vermindert, sondern weiter gestärkt wurde.
wenn die oben angeführten verordnungen unseren
charakterisieren, dann brauche ich denselbigen nicht mehr. dann gehe ich eher zu den glatzen, den hells angels oder der russen-mafia, um mir ggfs. mein recht zu kaufen.
die spanier haben ein gutes sprichwort:
das kann el conquistador übersetzen.
#13 MohaMettBroetchen (02. Nov 2010 13:44)
Der war gut!
Im ersten Fall mag man ja eine Auskunft erhalten, trauen würde ich der aber nicht. Aufgabe der Polizei ist nicht umsonst, Straftäter nicht abzuurteilen, sondern einzusammeln. Selbst im Ermittlungesverfahren ist nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens.
Alternative zwei ist dagegen der Brüller schlechthin. Hast Du solche Fragen schon mal einem Richter gestellt? Der wird Dich an einen Anwalt verweisen, denn seine Aufgabe ist nicht die Rechtsberatung, sondern Rechtsprechung.
#27 WissenistMacht (02. Nov 2010 14:08)
Tres facit collegium!
faciunt
SCNR
Das ganze ist halb so kompliziert, wie es klingt. Eine Einmanndemo ist eigentlich nur eine einfache Flugblätter-Aktion, oder du stehst ihrgendwo, hältst irgendwo einen Transparent oder Plakat. Solltest du irgendwas vorführen (wie Musik, Rede, oder Jongleur-Tricks) dann mußt du das mit dem Verkehrsamt klären.
Ansonsten kann man jede Flugblattaktion einzeln oder mit 2-3 Freunden unangemeldet in jeder Fußgängerzone durchziehen. Nur eine gültige Postadresse soll darauf sein (für den ViSdP)
Wenn du einen kleinen Tisch mit 2-3 Leuten aufstellen willst, dann mußt du einen Info-Tisch beim Verkehrsamt beantragen.
Und für eine Versammlung von mehreren Leuten, oder wenn du eine Mahnwache, Transparenten, Plakaten o. ä. bei deiner Veranstaltung haben willst, dann geh zum Ordnungsamt.
Sag ihnen genau dein Konzept und versuche eine freundschaftliche Beziehung zum Ordnungsamt aufzubauen. Sie sind mit den normalen Bürgern schon ok. Sie erkennen, wenn jemand Krawalle anzetteln oder wenn jemand nur seine Rechte wahrnehmen und andere informieren möchte.
#51 Argutus:
Nach dem mir bekannten akademischen Brauch (Justus-Liebig und Georgia-Augusta) ist “collegium” Subjekt und “tres” Objekt.
Sonst hättest Du natürlich Recht
SNCR??
unter freiem Himmel
Macht es denn gar keinen Unterschied, ob unter diesem freien Himmel eine öffentliche Verkehrsfläche liegt oder ein privtes Grundstück wie beispielsweise ein Garten?
Sehr hilfreicher Artikel! Danke dafür.
Ein Highlight für mich: “Wenn Sie einen solchen Priester, Pfarrer oder Pastor nicht finden können, wissen Sie, wo Sie mit der Reformation anzufangen haben.” Gut, dass der Autor seinen Humor nicht verloren hat.
#53 WissenistMacht (02. Nov 2010 16:00)
Nach dem mir bekannten akademischen Brauch … ist “collegium” Subjekt und “tres” Objekt.
Dsa wäre aber ziemlich befremdlich, denn das Kollegium macht ja nichts – es wird gemacht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Tres_faciunt_collegium#Tres_faciunt_collegium.
SCNR = Sorry, could not resist
Sich an diese Regeln zu halten, ist kontraproduktiv.
Hätten sich die DDR-Bürger 1989 an irgendwelche Regeln gehalten, gäbe es heute noch die Mauer.
Nur das konsequente – aber friedliche – Missachten von Vorschriften hat diese Revolution erst ermöglicht. Sicher werden dafür einige verhaftet oder anders belangt.
Aber nur dadurch kann man den Staat demaskieren. Je mehr Leute wegen friedlichem Protest von den Organen schikaniert werden, umso eher wächst das Bewusstsein in der Bevölkerung, dass etwas falsch läuft.
Schon peinlich, wenn man meint, hier ständig seine vermeintliche Bildung demonstrieren zu müssen und dann einen nachgewiesenen, eindeutigen Fehler verteidigt.
@ #56 Argutus rerum existimator (02. Nov 2010 16:08)
FULL ACK
—
Aber langsam fühle ich mich hier 60 Jahre zurückversetzt.
Da das Versammlungs- und Demonstrationsrecht nur Deutschen zusteht, würde mich interessieren, auf welcher Grundlage Anti-Israel-HaSS-Demos hier in Deutschland von Arabern durchgeführt werden.
http://www.youtube.com/watch?v=OEAzR2RUjFE
Da das Versammlungs- und Demonstrationsrecht nur Deutschen zusteht, würde mich interessieren, auf welcher Grundlage Anti-Israel-HaSS-Demos hier in Deutschland von Arabern durchgeführt werden.
http://tinyurl.com/2fbl596
Ich hätte gerne drei Fragen an den Autor:
Ab wann gilt eine Demo juristisch als eine Demo, bzw. ab wieviel Leuten wird es zur Demo? Im Artikel nebenan von Lübeck ist es meines Erachtens klar, gleich zwei Leute mit Plakat. Solch ein vorbereitetes Plakat auf einem Stiel ist eine Demo.
> Ein hochgehaltenes DIN-A4-Blatt mit Text eines Einzelnen aus einer Menge welche als Zuschauer dort sind, ist dies eine Demo?
> Wenn zwei räumlich sichtbar auseinander sind (einer am Rathauseingang wo die Veranstaltung ist, der andere 50-100 Meter weg auf der anderen Straßenseite in einer Menschenmenge, oder wo die Limosinen zum Aussteigen lassen anhalten) wäre dies eine Demo?
> Der einzelne “Danke Thilo-Mann” war dies überhaupt eine Demo? Ich wage es zu bezweifeln, da ich es nur für seine Äußerung der Meinungsfreiheit halte. Ich bitte um eine juristische Bewertung von ihnen.
TIPP 13
und es sollten auch befreundete Medienvertreter mit Presseausweis und mit hochauflösender Kamera bereit stehen…
Diese Forderung von Ihnen eines Presseausweises kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Der Verband welche einen ausstellt ist eine Lobbygruppe deren politischen Ansichten ich sowieso nicht teile, und wüst ausgedruckt kann man sich mit dem Fetzen Papier irgendwas damit putzen, mal höflich ausgedrückt. Ich denke mit Verlaub durch den Medienwandel im Internet ist ein Presseausweis nicht mehr zeitgemäß (Den forderte die AntiFa von mir auch, als ich ihre Krawall-Demo durch Bild und Video dokumentierte). Ich werde auch ohne Presseausweis von allen Veranstaltungen weiterhin berichten.
Danke für die Antworten.
ABER ?: Heisst das also auf dem Bericht bezogen::
http://www.pi-news.net/2010/11/polizei-in-luebeck-verbietet-wulff-kritik/
hätte dort nur 1 Mann mit dem Schild :NO EURABIA gestanden, hätte die Polizei ihn nicht wegschicken dürfen. ???
ist dich für zukünftige Aktionen hilfreich
@ #45 Denker
Wenn ich diese smilys noch in meinen favoriten gefunden hätte, würde ich dir einen wink oder sonstwas halbwegs Ironisches als Antwort geschickt haben, lieber Freund. So blieb mir nur der blanke Text, un der ist manchmal (es liegt garantiert an meiner eingeschränkten kreativen Ader) missverständlich.
Natürlich haue ich Ironie auf Ironie.
Blinzel, wink, lächel!
PS.: Aber vom Herrn Rechtsanwalt hätte ich trotzdem ger ein Zeichen! (Ich bin zwar schon geschieden, aber man weiß ja nicht, was noch so kommt…)
Abermals: blink… wink… lächel…
Stellt Euch am Besten einen Kulturbereicherer daneben, der “Juden ins Gas” auf seinem Transparent stehen hat. Damit sind eure friedlichen Absichten für jedermann ersichtlich.
Die Muslima, die den britischen MP Stephen Timms niederstach, hat ihn erst vorher noch angelächelt, bevor sie ihm das Messer zweimal in den Körper rammte.
Ist so viel Herzlichkeit der Mohammedaner noch zu ertragen?
Das sollte mindestens strafmildernd berücksichtigt werden.
Wir erinnern uns an den Fall Marwa…mal sehen, wie viele Menschen hier mit Kerzen auf die Straße gehen.
Das Geschrei der Linken und der Grünen möchte ich hören, wenn sie in einem Atemzug mit der NPD und der DVU genannt werden.
TIPP 6:
“Nehmen Sie keinen Politiker oder, noch schlimmer, Juristen.”
Herr Schneider, danke für die guten Tipps!
Ich mag Ihre Artikel…
#2 MohaMettBroetchen (02. Nov 2010 13:22)
Wenn heute laufend behauptet wird, dass in der DDR angeblich jeder zu jeder Zeit gelenkt, kontrolliert und überwacht wurde, muss ich nur müde lächeln.
Ich habe mich damals bei Weitem nicht so eingeengt gefühlt wie heutzutage.
Mal abgesehen von der Mauer drumherum.
(Bevor mich jetzt gleich wieder einige Übereifrige mit “gespitzter Tastatur” anprangern: Nein, ich war nicht angepasst. Und ich möchte auch nicht das Modell der DDR als die bessere Alternative zur Demokratie bewerben!)
sehr guter Leitfaden !
Tipp 14 mit dem öffentlichen Freiluftgottesdienst ist der beste von allen.
Der Rest erfordert leider beste Organisation, einen Haufen Kleingeld und einen ganzen Stab von Mitarbeitern. Und wenn dann nur 30 oder 40 Hanseln auftauchen bei der Demo, dann hat sich das Ganze am Ende nicht wirklich gelohnt.
Versammlungsrecht §§ bla bla…
Hätten beim Erdogan Besuch 10, 100 oder 1000 Türken da gestanden mit einem Plakat “Willkommen Herr Erdogan”…ohne Anmeldung!
Hätte die Polizei etwas unternommen???
N E I N !!!!
Das ist das Problem. Nicht §§ bla bla.
Grundgesetz und “Rechtsstaat” garantieren so manches.
Leider ist das alles graueste Theorie.
In der Praxis gibt es z.B. keine Gleichbehandlung vor dem Gesetz, keine fairen Verfahren, kein Beschwerderecht, Meinungsfreiheit (?), keine Verteidigung durch den Anwalt, kein Briefgeheimnis, kein Eigentumsrecht u.s.w. Willkür hieß das früher einmal!
Wenn man die Schönreden zum 60.Jahrestag des GG verfolgt hat und das Geschwafel über Bürgerrechte, dann denke ich nur an das berühmte M.
Ausgerechnet die Leute, die am anrührendsten und salbungsvollsten über Menschenrechte reden, pfeifen offenbar in der Wirklichkeit am leichtesten darauf. Thilo Sarrazin, Horst Seehofer und Kristina Schröder kratzen nur an der Wand des Saustalls…
In Wirklichkeit ist alles noch viel schlimmer.