- PI-NEWS - https://www.pi-news.net -

Auf „links“-gekrämpelte „rechts“-Verdreher

[1]Das ist schon ein starkes Stück: in der gestrigen Sendung „Kulturzeit“ [2] auf 3sat wurde geradezu mitleidsvoll darüber berichtet, dass sich so genannte „Initiativen gegen Rechtsextremismus“ neuerdings zum Grundgesetz unseres Landes bekennen müssen, um in den Genuss staatlicher Förderung zu kommen. Sollte das nicht selbstverständlich sein? Frank Furter über den politischen Irrweg der auf „links“-gekrämpelten „rechts“-Verdreher.

Der Kulturzeit-Beitrag (Video s.u.) begann mit ein paar abschreckenden Bildern aus den 90ern: brennende Asylbewerberheime, rechte Gewalt. Die Bilder sind deswegen aus den 90ern, da es im vergangenen Jahrzehnt nichts dergleichen auf deutschem Boden mehr gegeben hat. Trotzdem heisst es in dem Film sowie auf der Seite von 3sat einleitend:

Rechtsextremismus ist in Deutschland ein lange bekanntes Problem: Nachdem das Thema spätestens im Zuge der Brandanschläge in den 1990ern in den Fokus der Aufmerksamkeit geriet, schwelt rechtsextremes Gedankengut bis heute in Ost und West. Besserung ist nicht in Sicht, im Gegenteil. Viele Initiativen arbeiten dagegen, manche Mitarbeiter riskieren dabei ihr Leben. Dafür wurde im November 2010 in Dresden wieder der sächsische Demokratiepreis vergeben. Doch draußen demonstrierten einige Initiativen, eine lehnte sogar den mit 10.000 Euro dotierten Preis ab. Der Grund: Die sogenannte Extremismus-Klausel der Regierung, die die Projekte unterschreiben sollen. Darin heißt es: Die Initiativen müssen „auf eigene Verantwortung“ für alle externen Referenten und Partner geradestehen, dass diese grundgesetztreu sind. Sind Initiativen gegen Rechtsextremismus bei der Regierung also unter Generalverdacht des Linksextremismus?

Nicht ein einziges Mal seit Bestehen der Bundesrepublik ist eine rechtsextreme Partei in den Bundestag eingezogen. Freilich gibt es rechte Chaoten auch heute noch. Doch ihr Einfluss scheint geringer denn je. Ganz anders jedoch ihre Pendants am linken Rand des politischen Spektrums: kaum ein paar Wochen vergehen, ohne dass wieder Bilder aus dem Hamburger Schanzenviertel über die Mattscheiben flimmern, die jenen aus Solingen und Rostock nur allzu ähnlich sind.

Kein Wunder also, dass selbst in unserer nach links verrückten politischen Landschaft die Bedrohung durch linke Extremisten mittlerweile zumindest thematisiert wird. Zu offensichtlich ist deren Streben nach einer Gesellschaft, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung beileibe nichts mehr zu tun hat. Und zu eindeutig ist ihre politische Radikalisierung, die Gewalt als legimites Mittel zum Durchsetzen ihrer verfassungsfeindlichen Ziele akzeptiert und fördert. Der Kampf gegen Rechts wird von dieser Klientel als Alibi instrumentalisiert, frei nach dem Motto: wer gegen das wahrlich böse kämpft, kann selber doch nur wahrlich gut sein.

Gefangen in diesem antiquierten Denkschema ist jedoch nicht nur die randalierende Meute der Antifa. Auch viele bürgerliche und gebildete Menschen in diesem Land sind durch jahrzehntelange mediale Indoktrination geradezu hypersensibilisiert, geht es um die Gefahr durch rechte Extremisten; und geradezu blauäugig hinsichtlich der Gefahr durch linke. Die Öffentlich-Rechtlichen haben dieses falsche Klischee mitentwickelt, und sind offenbar nicht im Stande, sich davon zu lösen:

„Ein moralisches Problem ist es, weil dem Ganzen eine kleine Unterstellung mitschwingt, dass die Projekte gegen Rechts automatisch links sein müssen“, sagt Anetta Kahane, Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung. „Was Blödsinn ist. Die konservative Regierung hat ein starkes Bedürfnis, sich auch mit dem linken Spektrum auseinander zu setzen. Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass die Programme gegen Rechtsextremismus dafür missbraucht werden.“

Wahrscheinlich wären diese „Projekte gegen Rechts“ wesentlich glaubwürdiger, wenn sie sich auch gegen linke Extremisten positionieren würden – oder gegen Extremismus im Allgemeinen. Das geschieht jedoch nicht, ganz im Gegenteil. Ähnlich wie muslimische Verbände melden sie sich jedes mal zu Wort, kaum dass eine Gewalttat den Anschein vermittelt, einen rechtsradikalen Hintergrund zu haben. Begehen jedoch vermeintlich Gleichgesinnte eine Unrechtstat, herrscht das berühmte Schweigen im Walde.

Da stellt sich die Frage, wer hier wen „missbraucht“. Der Regierung wird unterstellt, sie würde die Programme gegen Rechtsextremismus dazu missbrauchen, sich auch mit dem linken Spektrum auseinanderzusetzen. Das zeigt, wie vollkommen weltfremd, mehr noch, wie dreist dieses Klientel mittlerweile ist. Ihrem Kampf gegen Rechts wird jede Rechtsstaatlichkeit untergeordnet; selbst das Grundgesetz erscheint in diesem Zusammenhang als Störfaktor. Und der Regierung wird „Missbrauch“ vorgeworfen, da sie es wagt, neuerdings auch gegen linke Extremisten vorzugehen, die sich nur allzuoft hinter dem Deckmantel des „Kampfes gegen Rechts“ verstecken – und Kapital daraus schlagen. Das ist es übrigens, worum es den so genannten „Antikapitalisten“ eigentlich geht:

Die Situation ist ernst für die Initiativen: Unterschreiben sie nicht, dass sie auf eigene Verantwortung ihre externen Mitarbeiter „durchleuchten“, bekommen sie kein Geld mehr vom Staat. Zudem ist die Sache für sie auch juristisch heikel, denn die Klausel ist nicht eindeutig: „Juristisch problematisch ist die schwammige Formulierung“, sagt der Rechtswissenschaftler Uwe Wesel. „Dass gesagt wird, sie sollen das erklären und auch selbst untersuchen. Es wird nicht gesagt, was die Folgen sind. Man will den Verfassungsschutz heraus halten und sie sollen das gefälligst selber machen – selbst Verfassungsschutz sein, selbst Gesinnungsschnüffelei betreiben.“

Als hätten die Linken jemals ein Problem damit gehabt, „Gesinnungsschnüffelei“ zu betreiben – wenn nötig auch unter ihresgleichen. Das juristische Problem ist freilich nur vorgeschoben, und Rechtssicherheit für die Organisationen wäre einfach dadurch zu erlangen, dass eigene und externe Mitarbeiter ein entsprechend formuliertes Bekenntnis unterschreiben; ein Bekenntnis übrigens, das nicht mehr und nicht weniger als die Verfassungstreue des Unterzeichners bestätigt. Doch das scheint es zu sein, was viele in diesem Millieu mit ihrem „Gewissen“ nicht vereinbaren können. Vor dem Hintergrund erscheint es umso bemerkenswerter, dass Vertreter dieser Organisationen nun Krokodilstränen weinen, da der Staat, dessen Geld sie wollen, sich erdreistet, von ihnen zu verlangen, sich zu seinen Gesetzen zu bekennen.

Wer nun jedoch glaubt, das Geschilderte sei an Widersprüchlichkeit nicht mehr zu überbieten, der irrt. Schlussendlich kam im Film Gesine Schwan zu Wort, und offenbarte ihre ganz eigene Sicht der Dinge:

Die Politikwissenschaftlerin Gesine Schwan sieht die Situation ebenfalls kritisch. Sie war bei der Verleihung des Demokratiepreises in Dresden Laudatorin und beteiligte sich dort an der Diskussion. Sie fühlt sich an den sogenannten Radikalenerlass erinnert, der 1972 politische Einstellungsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst regelte. Gesine Schwan befürwortete den Erlass damals zunächst. „Das war theoretisch auch nicht falsch“, so Schwan. „Es war meiner Ansicht nach aber völlig überzogen und hat Schnüffelei und Ängstlichkeit befördert. Umgekehrt hat es diejenigen gestärkt, die in Behörden bereit zu willkürlichem Handeln waren. Hinter der neuen Klausel steht ein neuer Anlauf, den ich auch im Familienministerium sehe, gemäß einer sehr wenig differenzierten Totalitarismustheorie linksextrem und rechtsextrem einfach gleich zu setzen.“ Dass bei Initiativen gegen Rechts nun nach Linksextremismus gesucht wird, hält sie für falsch.

„Bereit zu willkürlichem Handeln“ scheint man schon seit langem dort zu sein, wo es um den heiligen Krieg gegen das rechte Phantom geht. Dabei macht Gesine Schwan nicht einmal vor geschichtlicher Verklärung halt. Denn es ist keine „wenig differenzierte Totalitarismustheorie“, sondern die objektive Erfahrung des 20. Jahrhunderts, dass linke und rechte Extremismen zu gleichsam großem Übel führen. Wie abscheulich das Ergebnis schlussendlich ist, scheint weniger vom System, als vielmehr vom Grad der Perversion der jeweils Herrschenden abhängig.

So mag sich das Leid der Menschen in rechts- und linksradikalen Systemen in Nuancen unterschieden haben. Und moralisch gesehen erscheint Hitlers Holocoust tatsächlich wie der traurige Höhepunkt menschlicher Abartigkeit. Wer dieses jedoch als einziges Übel verklärt, begeht ein Verbrechen an der Wahrheit, und leugnet unterschwellig die Millionen Opfer, die in Stalins und Maos Lagern zu Buche stehen. Dort waren es nur keine Juden, sondern Systemfeinde.

Das zeigt, wie betrübend, geradezu beängstigend der heutige Zustand ist. Von Antisemitismus scheinen die Menschen hierzulande – zumindest die Deutschen unter ihnen – weitestgehend geheilt. Die so genannten Linken jedoch haben es offensichtlich versäumt, aus dem 20. Jahrhundert die richtigen Lehren zu ziehen. Sie meinen auch heute noch, über dem Gesetz zu stehen, und ordnen sogar unsere Verfassung unter, wenn es um den heiligen Krieg gegen ihre Systemfeinde geht. Sie sind auf „links“-gekrämpelte „rechts“-Verdreher. Sie sind die wahren Nazis unter uns! Bleibt nur zu hoffen, dass dieser politische Irrweg nicht irgendwann in Machtübernahme mündet.

(Karikatur: Wiedenroth)

Like

Offener Brief von Pastor Fouad an die Grünen

geschrieben von PI am in Christentum,Deutschland,Grüne,Islamisierung Europas | 115 Kommentare

Pastor Adel Fouad [3]PI berichtete heute Morgen [4] über die Auffassung der Grünen, dass es keine christlich-abendländische Kultur gibt, und dass der Islam eigentlich ganz OK ist. 180 Leser kommentierten bereits ihr Unverständnis. Auch Pastor Adel Fouad (Foto), Islamwissenschaftler und heute christlicher Gemeindeleiter, war schockiert von der religiösen, politischen und rechtlichen Ignoranz der Grünen Führungsspitze.

In einem Offenen Brief an das Büro von Cem Özdemir schreibt Pastor Fouad:


Sehr geehrter Herr Schettler,

als orientalischer Theologe und Islamwissenschaftler, sehe ich mich verantwortlich Ihnen zu erklären, was Sie vielleicht nicht wissen. Zunächst dachte ich, hier schreibt ein völlig unbedarfter Deutscher seine Meinung, doch dann war ich schockiert, als ich realisierte, dass Sie eine Politiker sind!

In Ihrem Brief haben Sie behauptet, die Christlich-abendländische Kultur als solche existiere nicht. Diese Behauptung ist für mich und für die anderen intellektuellen Leser ein deutlicher Hinweis, dass Sie – leider – überhaupt keine Ahnung haben, weder von Ihrer eigenen Deutschen Geschichte noch von unserem Grundgesetz. Wenn wir über Christlich-abendländische Kultur sprechen wollen, müssen wir wissen, wo wir herkommen. Wo ist die Quelle des Grundgesetzes und seiner Menschenrechte – Meinungsfreiheit – Religionsfreiheit – Pressefreiheit – Rechtsstaat – Freiheit der Kunst…etc..

1. Bibel und Menschenrechte

Die allererste universelle Erklärung der Menschenrechte finden wir im Alten Testament in 1. Mose 1,26-27: „Gott schuf den Menschen nach seinem Bilde, nach dem Bilde Gottes schuf er ihn, als Mann und Frau schuf er sie.” Gott erklärt also, dass jeder Mensch, Mann oder Frau, nach seinem Bild geschaffen ist, und zwar ohne jegliche Einschränkung, weder der Rasse noch des Geschlechts noch der Intelligenz noch des Glaubens. Dieser Bibeltext ist als die größte revolutionäre Aussage bezeichnet worden. Keine Frage: Dieser Satz hat die Welt grundlegend verändert. Gott spricht dem Menschen die größte denkbare Würde zu: Gottesebenbildlichkeit. Jeder Mensch hat daher ein Recht darauf, dass diese Würde respektiert wird. Und jeder Staat hat die Pflicht, diese Würde durch Gesetze zu schützen und unter Umständen mit rechtsstaatlichen Mitteln durchzusetzen. Diese universelle Erklärung der Würde des Menschen beinhaltet zugleich seine individuelle Freiheit.

Am Leben Jesu kann man sehen, dass er keine Rassenvorurteile kannte. Er unterhielt sich sogar mit einer samaritischen Frau (Johannes 4,9), was für das damalige Judentum undenkbar war. Am Kreuz trägt Jesus die Sünde der Welt (Johannes 1,29). Indem Gott für den Sünder stirbt, erklärt er endgültig, dass die Menschenwürde niemandem, auch keinem Verbrecher, aberkannt werden darf. D.h. Weihnachten, indem GOTT selber Mensch wird, und Jesu Tod am Kreuz sind also Gottes neutestamentliche allgemeine Erklärung der Menschenwürde und damit der Menschenrechte.

Daraus ergibt sich, was Paulus im Galaterbrief 3,28 schreibt: „Da ist nicht Jude noch Grieche, da ist nicht Sklave noch Freier, da ist nicht Mann und Weib; denn ihr alle seid einer in Christus Jesus.”
Jesus erklärt jedoch: „Ich aber sage euch, liebet eure Feinde.“ Das Schwert, ganz im Gegensatz zu Mohammed, wird ausdrücklich abgelehnt. „Mein Reich ist nicht von dieser Welt. Wär mein Reich von dieser Welt, meine Diener würden darum kämpfen,..; nun aber ist mein Reich nicht von dieser Welt“ (Johannes 18, 36).

Als Petrus mit ebenso einem Schwert Jesus befreien will, lautet seine Antwort: „Stecke dein Schwert an seinen Ort! „Wer zum Schwert greift, wird durch das Schwert umkommen“ (Matthäus 26,52).

Seit dem Kommen Christi befinden wir uns durch sein Opfer im Zeitalter der Gnade. Damit ist durch den von Jesus Christus eingeleiteten Abschnitt der Heilsgeschichte jede Gewaltanwendung zur Verbreitung des Glaubens untersagt. Niemand kann sich dabei auf das Neue Testament berufen. Dass ein irregeleitetes und verpolitisiertes Christentum viel Blut vergossen hat, braucht nicht sonderlich betont zu werden. Doch ausdrücklich sei hervorgehoben, dass Jesus wiederum genau diese Entwicklung vorausgesagt hat und ebenso deutlich erklärte, dass sich solche Menschen zwar als Christen bezeichnen mögen, es in Wirklichkeit aber gerade nicht sind. „Es kommt aber die Zeit, daß, wer euch tötet, meinen wird, er tue Gott einen Dienst damit. Und dies werden sie tun, weil sie weder den Vater noch mich erkannt haben“ (Johannes 16,2-3).

2. Grund- und Menschenrechte in der Deutschen Verfassung

Das Grundgesetz in Deutschland garantiert grundlegende Freiheits-, Gleichheits- und Unverletzlichkeitsrechte, die dem Einzelnen in Deutschland gegenüber dem Staat, aber auch allgemein in der Gesellschaft zustehen (Art.1-17, 33, 101-104 GG). Die meisten dieser Grundrechte sind zugleich Menschenrechte. Das bedeutet, nicht nur deutsche Staatsbürger können sich auf sie berufen, sondern alle Menschen, die in Deutschland leben.

3. Menschenrechte im Islam

Im Islam gibt es ganz klar abgestufte Menschenwürde und –rechte als islamisches Dogma. Islamwissenschaftler und Gelehrte schreiben dazu: „Vor dem Gesetz des Islam sind nicht alle Menschen gleich. In einem islamischen Staat, wo die Scharia konsequent angewandt wird, bleiben grundsätzliche Unterschiede zwischen Muslimen und Nichtmuslimen, zwischen Männern und Frauen sowie zwischen freien und versklavten Menschen.”

3.1. Wer ist ein Muslim?

Um dieses Dogma zu behandeln, müssen wir erst definieren, wer ein Muslim ist. Um Muslim zu sein, muss man:

1. an den Koran als Allahs endgültige Offenbarung und
2. an den Hadith, das heißt „Erzählung – Überlieferung“ von Mohammed glauben.

Die sprachliche und rechtliche Bedeutung des Wortes „Islam“ ist der Anhaltspunkt, der uns zur Definition des Wortes Muslim führt. Wenn wir von einem Muslim reden, reden wir nicht vom Charakter, sondern von angeeigneten Eigenschaften, und zwar von islamischen Eigenschaften. Islam heißt wörtlich „unterwerfen“. Denn der ist ein Muslim, der sich niederwirft und dem Willen Allahs und seines Gesandten Mohammed gehorsam ist. Nach dem islamischen Dogma hat sich die vollkommene islamische Persönlichkeit in Mohammed verkörpert, er ist das Vorbild. In seinem „Hadith“ und seiner Lebensgeschichte steht alles, was er während seines Lebens gesagt und getan hatte. Also ist niemand ein echter Muslim ohne Koran, ohne Hadith und ohne an Mohammed als Vorbild zu glauben. Das führt uns dazu, die Inhalte des Korans und des Hadiths, sowie die Lebensgeschichte Mohammeds genau zu studieren. Von 66 Feldzügen führte Mohammed 27 selbst an, die er alle in seiner Moschee vorbereitet hatte. So wurde in der Moschee von Anfang an Politik gemacht und zum bewaffneten Kampf gegen die „Al-Kufar“ (Lebensunwürdige) aufgerufen.

Oft wird auch behauptet (besonders von Grünen-Politikern wie Claudia Roth), der Islam habe nichts mit Zwangsehen zu tun. Doch schon Mohammed heiratete als über 50-jähriger alter Mann eine 6-jährige Mädchen Aischa, So sagte Aischa:
„Der Gesandte Allahs, nahm seine Eheschließung mit mir vor, als ich sechs Jahre alt war, und mit mir ehelichen Beziehungen erst unterhielt, als ich neun Jahre alt war.“ (Hadith von Sahih Al-Bukhari, Band 5, Buch 58, Nummer 234)

3.2. Koran: Gegen Menschenrechte?

Im Koran gibt es 206 Stellen, die zur Gewalt gegen die Ungläubigen aufrufen und zur gewaltsamen Verbreitung des Islam auffordern. Ungläubige heißt in Arabisch „Kuffar“, und bedeutet genau übersetzt „Lebensunwürdige“ Die entsprechenden Gewalthandlungen gegen die Kuffar werden eindeutig beschrieben. (Sure 98:1+6; Sure 9:73;Sure 5:33+72), zum Tode verurteilen (Sure 2:191; 8:12-13+17+39; Sure 9:14+29+30; Sure 47,35), als Tiere (Sure 8:22), Schweine und Affen bezeichnet. (Sure 5,59-60).

3.3. Keine freie Religionswahl im Islam

Während das Grundgesetz in Deutschland die Grundrechte eines Menschen in Artikel 4, Absatz 1 definiert und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 1 die Freiheit des Glaubens, des Gewissens, der religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse als unverletzlich erklärt, fordert der Koran genau das Gegenteil. Was Nichtmuslime erwartet, ist sehr drastisch beschrieben wie z.B. im folgenden Koranvers (Sure 9,29) : „(Wa Katilu) Tötet diejenigen, die nicht an Allah glauben und nicht an den letzten Tag und nicht verbieten, was Allah und sein Gesandter verboten haben, und nicht die Religion der Wahrheit befolgen –diejenigen, denen die Schrift gegeben wurde.“

(Also: Kufar – Lebensunwürdige, denen die Schrift gegeben wurde. Die Leute der Schrift sind die Juden und Christen.)
„Tötet sie, bis es keine Versuchung zum Abfall vom Islam mehr gibt, und die gesamte Religion auf der Erde nur für Allah ist.“ (Sure 2,193; 8,39)
(Sure 9,111) „Allah hat von den Gläubigen (Muslimen) ihre Seelen und ihren Besitz abgekauft dafür, dass ihnen das Paradies gehört (bzw. gehören soll). Darum müssen sie für Allah mit Waffen kämpfen.
„Und wenn sie sich abkehren (von der Religion Allahs), dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie findet.“ (Sure 4:89)
„Tötet die (Muschrikeen) die Götzendiener, die Trinitarier: (die an die Dreieinigkeit glauben) wo immer ihr sie findet, und ergreift sie und belagert sie und lauert ihnen in jedem Hinterhalt auf.“ (Sure 9:5)
Die verfolgten Christen in islamischen Ländern sind die Beweise dafür, dass der Islam gegen Menschenrechte, gegen die freie Religionswahl und gegen die Menschenwürde ist.

3.4 Keine Gleichheit für die Menschen im Islam

Die Gleichheit (frz. égalité) ist in Deutschland und anderen westlichen Staaten ein verfassungsmäßiges Recht. Das Deutsche Grundgesetz Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) bestimmt:

„(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Jetzt Untersuchen wir was der Islam lehrt: Der Islam lehrt, dass Muslime anderen Menschen überlegen seien. So heißt es in (Sure 3:110) „Ihr seid die beste Gemeinschaft, die für die Menschen hervorgebracht wurde.“
Das begründet, dass die Muslime überzeugt sind, zur einzig wahren Religion zu gehören, die allen anderen Glaubensformen überlegen ist, und dass Angehörige anderer Religionen verloren sind: „Und wer etwas anderes als den Islam als Religion erstrebt, so wird er sicher nicht von ihm (Allah) angenommen, und er ist im letzte Tag einer von den Verlierern.“ (Sure 3:85) Hier weitere Beispiele aus dem Koran: … „Tötet sie, Allah wird sie strafen durch eure Hände, und macht sie zuschanden und hilft euch gegen sie.“(Sure 9:14)
Das ist eine klarer Verstoß gegen StGB § 130 Volksverhetzung “Aufruf zur Gewalt”, den Kuffar = Lebensunwürdige zu töten.
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird bestraft.
Verstoß gegen Artikel 4 GG, Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (1) und (2) Artikel 2 GG, Persönliche Freiheitsrechte.

3.5 Keine Toleranz im Islam

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) Artikel 1 garantiert, dass alle Menschen frei sind und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Im Islam wird genau das Gegenteil gesagt. Den Moslems wird befohlen, keine Freundschaft mit Juden oder Christen zu pflegen wie z.B. in Sure 5:51:“O ihr, die ihr glaubt, nehmt nicht die Juden und Christen zu Freunden…“

Die Muslime dürfen nicht Juden und Christen zum Frieden einladen, Falls sie die Macht haben, so sagt Allah im Koran im Kapitel 47:35 unter dem Titel „Sure Mohammed“: „..und ladet die Juden und Christen nicht ein zum Frieden, während ihr die Oberhand habt.“

Meine Bitte an Sie: Leiten Sie diesen Brief Herrn Cem Özdemir mit meinen Grüßen zu. Über eine Antwort von ihm würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Pastor Fouad Adel M.A.
Islamwissenschaftler der
Christliche Gemeinde Dienst (CGD)

Like

Hassprediger treffen sich über Silvester in Bonn

geschrieben von PI am in Deutschland,Dschihad,Islam,Terrorismus | 129 Kommentare

Abu AbdullahIm Dezember plant eine Gruppe islamischer Extremisten, ein dreitägiges Seminar in der Al-Muhsinin-Moschee [5] in Bonn-Beuel abzuhalten. Es ist bereits bekannt, dass dort Hassprediger wie Abu Abdullah [6] (Foto) auftreten werden, die dem Westen gegenüber feindlich eingestellt sind und zum sogenannten „Heiligen Krieg“ aufrufen. Da die Gruppe, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, bereits in Duisburg durch radikale Äußerungen und Missachtung der Demokratie aufgefallen ist, bleibt die Frage, warum diese skandalöse Veranstaltung von der Stadt Bonn nicht unterbunden wird.

» stadtverwaltung@bonn.de [7]

(Spürnase: casimier)

Like

Fast 70 Prozent für verschärftes Ausländerrecht

geschrieben von PI am in Deutschland,Islamisierung Europas,Multikulti | 122 Kommentare

[8]Vor einer Woche entschieden die Schweizer mehrheitlich dafür, straffällig gewordene Ausländer unmittelbar nach ihrer Verurteilung bei schweren Delikten aus der Schweiz abschieben zu können. Wie ist die Meinung der Deutschen dazu, wollte der Focus [9] mit einer Umfrage wissen. Heraus kamen hochinteressante Ergebnisse.

Laut einer FOCUS-Umfrage sprechen sich fast 70 Prozent für eine schnellere Abschiebung straffälliger Ausländer aus. 68 Prozent der Deutschen sind laut der Emnid-Umfrage für FOCUS dafür, dass Ausländer, die wegen Schwerverbrechen, Sozialhilfebetrug oder Schwarzarbeit verurteilt wurden, automatisch abgeschoben werden. 26 Prozent sind dagegen.

Unter den Sympathisanten der Linken fand diese Forderung mit 85 Prozent die höchste Unterstützung. Bei der CDU/CSU unterstützen sie 75 Prozent, bei der SPD 67 Prozent und bei den Grünen 47 Prozent. 49 Prozent der Grünen-Anhänger lehnten die Forderung ab. Das Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid befragte für FOCUS tausend repräsentativ ausgewählte Personen. […]

(Spürnasen: Cornelia K., John A.)

Like

Integrationsdebatte: taz über linke Lebenslügen

geschrieben von PI am in Altmedien,Grüne,Gutmenschen,Islam ist Frieden™,Linksfaschismus,Multikulti | 105 Kommentare

[10]Der Aufmacherartikel der heutigen taz hat es in sich. Da müssen irgendwo Aufwachpillen verteilt worden sein… Und es ist erstaunlich, dass man gerade Norbert Bolz so prominent in diesem Blatt hat schreiben lassen. Heraus kam ein wunderbarer LinksGrünen-Entzauberungsartikel. [10]

(Spürnasen: Hausener Bub, Klaus R., Rudolf L., J.R.)

Like

„Christlich-abendländische Kultur existiert nicht“

geschrieben von PI am in Altparteien,Christentum,Deutschland,Grüne,Islam,Linksfaschismus | 205 Kommentare

Leon Schettler [4]Im Rahmen eines „Bürgerdialogs“ schrieb Dr. Hans Penner dem türkisch-stämmigen Vorsitzenden der Grünen, Cem Özdemir, einen Brief und stellte ihm folgende Frage: „Meinen Sie tatsächlich, der Islam sei integrierbar in die christlich-abendländische Kultur, die das heutige hohe Lebensniveau in Deutschland hervorgebracht hat?“. Ein paar Tage später erhielt er eine vielsagende Antwort aus dem Özdemir-Büro von Praktikant Leon Schettler (Foto).

Von: Leon Schettler [mailto:Leon.Schettler@gruene.de]
Gesendet: Freitag, 3. Dezember 2010 12:38
An: post@hanspenner.de
Betreff: Islam mit dem Grundgesetz vereinbar

Sehr geehrter Herr Penner,

im Namen von Cem Özdemir antworte ich Ihnen auf Ihr Schreiben vom 25.11.2010 in dem Sie uns fragen, ob der Islam in die christlich-abendländische Kultur integrierbar sei.

Ich denke, dass die Christlich-abendländische Kultur als solche nicht existiert. Vielmehr wird sie konstruiert, um andere Gruppen von ihr auszuschliessen.

Die Religion des Islam ist sehr wohl mit dem Grundgesetz vereinbar, eine fundamentalistische Auslegung und das Aufrufen zu Gewalt hingegen nicht. Dies gilt ebenso für christlichen Fundamentalismus, denn genau so wie
sie Zitate aus dem Koran welche zu Gewalt aufrufen anführen, könnten sie entsprechende Zitate aus der Bibel finden.

Wir Grünen sind für Religionsfreiheit und bürgerschaftliche Gleichberechtigung und gegen Fundamentalismus jeglicher Art.

Beste Grüße,

Leon Schettler


Leon Valentin Schettler
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Büro des Bundesvorsitzenden
Platz vor dem Neuen Tor 1
10115 Berlin

Tel.: +49 (0) 30 28442-163
Fax.: +49 (0) 30 28442-235
E-Mail: cem.oezdemir@gruene.de

http://www.cem-ozdemir.de
http://www.gruene.de
http://www.facebook.de/cem

Den kompletten Bürgerdialog zwischen Dr. Hans Penner und dem Özedemir-Büro kann man sich hier [11] durchlesen…

Like