Mohammed und AishaWie berichtet, hat die österreichische Justiz in erster Instanz befunden, im Falle Mohammeds läge keine Pädophilie vor. Denn er habe zwar seine „Frau“ Aisha geheiratet, als diese sechs und die Ehe vollzogen, als sie neun Jahre alt war. Aber er sei mit ihr noch verheiratet gewesen, als sie das Erwachsenenalter erreichte. Dies gegen die Einschätzung des Gerichts dennoch als Pädophilie zu bezeichnen, hatte daher für Elisabeth Sabaditsch-Wolff eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zur Folge, die in ihrem Fall eine Höhe von 480 Euro ausmacht.

(Von nockerl)

Das Gericht hat in diesem absurden Verfahren Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt, um dann im Urteil selbst den Beweis anzutreten, wie unsinnig und freiheitseinschneidend es ist, wenn der Staat versucht, über Strafnormen einen Diskurs zu bestimmen. Der erste Fehler ist, per Strafandrohung eine Meinung oder religiöse Überzeugung zu verbieten. Der zweite, über eine Meinung zudem jemand richten zu lassen, der nicht weiß, um was es überhaupt geht. Die Richterin des Wiener Straflandesgerichts stocherte daher in vielerlei Hinsicht einfach blind im Nebel herum, um beim ersten Widerstand, den sie über den Taststab der hier tatsächlich blinden Justitia zu erfühlen glaubte, auf den Boden der Wahrheitsfindung gestoßen zu sein. Tatsächlich wirbelte sie nur Bodensatz auf, über den sie dann sogleich auch noch mit der Strenge des Obrigkeitsstaates befand.

Diese Unsicherheit war es wohl auch, warum sie die Angeklagte bei deren Einvernahme fragte, wann Mohammed gelebt habe. Angesichts der Tatsache, dass die Richterin das schon ausformulierte Urteil vor sich liegen und auch nur wenige Minuten später verkündete sowie die – mündliche – Urteilsbegründung verlas, kann man dieser Frage ebenso wenig einen sachdienlichen Aspekt abgewinnen wie dem von Sabaditsch-Wolff eingeräumten und gesprochenen Schlusswort. Dies alles machte angesichts der Verhandlungsführung nur noch den Eindruck eines um seine Bedeutung entleerten Rituals.

Daher wird sich die Islamkritikerin im Rahmen der Berufung an die nächste Instanz wenden, was sie dank der vielen Unterstützer auch können wird. Diese haben Sabaditsch-Wolff schon durch die erste Instanz geholfen, wofür sie sich bei allen Helfern und Unterstützern ausdrücklich bedankt.

Die Notwendigkeit eines „First Amendments“

Zunächst einmal sollte grundsätzlich jede Meinung erlaubt sein. Sowohl – in diesem Fall – dass Mohammed durch den Sex mit einer Neunjährigen als Pädophiler bezeichnet werden darf, wie die Meinung, dies sei eine falsche Zuordnung. Das Urteil löste gerade in dieser Hinsicht eine Diskussion aus. Will die österreichische Justiz nun jeden verfolgen, der das Urteil als falsch betrachtet, weil man Sabaditsch-Wolff zustimmt? Allerdings sollte jeder Demokrat das Urteil als falsch empfinden, unabhängig davon, wie sehr man Sabaditsch-Wolffs Meinung ablehnen mag.

Einmal mehr zeigt sich, wie dringend die Verfassungen Europas und seiner Einzelstaaten eines gesetzlichen Schutzes der Meinungsfreiheit bedürfen, das in seiner Wirkung und damit seinem Schutz genauso weit geht wie der erste Verfassungszusatz (First Amendment) der amerikanischen Verfassung. Eine Forderung, die sowohl von Geert Wilders als auch von Elisabeth Sabaditsch-Wolff erhoben wird. Der erste Verfassungszusatz zur amerikanischen Verfassung verbietet jede(!) Einschränkung der Meinungsfreiheit. Wobei der Aufruf zu Gewalt nicht geschützt ist. Ein meinungsbewertender Staat, der mittels Strafgerichtsbarkeit über die Zulässigkeit von Meinungen befindet, entspricht eher dem Bild von einem Gemeinwesen in Ländern wie Pakistan oder Saudi Arabien, wie Christian Ortner in der Presse zutreffend meint.

Europa hat lange benötigt, um das Recht auf Kritik an einer Religion – oder an Fehlentwicklungen dieser – zu etablieren. Die Richterin des Wiener Straflandesgerichts sollte sich daher auch fragen, wie sie mit den Äußerungen eines Luther oder Voltaires umgegangen wäre.

Die Notwendigkeit von Kritik

Wer sich einen aufgeklärten (Euro-) Islam erhofft, sollte Kritik gegenüber dem Gesellschaftsbild Arabiens des 7. Jahrhunderts, das der Islam tradiert, nicht nur zulassen, sondern auch selbst üben. Aber die Propagandisten eines solchen mit der Modernität kompatiblen Islams halten in der übergroßen Mehrheit gerade eine solche Kritik für unzulässig, um aber gleichzeitig ungestört zu behaupten, es werde gerade innerhalb einer freien und damit kritikwilligen Gesellschaft gelingen, den Islam zu reformieren.

Dass die Propagandisten dieses angeblich möglichen aber bisher nur als Fata Morgana existenten „Euro-Islam“ besonders laut bei Kritik aufheulen, zeigt nur auf, wie wenig sie selbst daran glauben. Sie empfinden auch keinen Widerspruch darin, den Islam als mit westlichen Verfassungen kompatibel zu erachten, aber gleichzeitig einen – gänzlich – anderen, nämlich den „Euro-“ oder gar wie der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude in der Süddeutschen Zeitung, den „bundesrepublikanischen Islam“ herbei zu hoffen. Leider werden die Inhaber solcher Hoffnungen weder nach dem Anlass ihrer positiven Erwartung gefragt, noch danach, warum ein solcher Islam überhaupt notwendig ist, wenn er doch so ohne Probleme sei.

Wertentscheidungen zulässig

Eine Meinung kann auch eine Zuschreibung sozialen Unwerts sein. Die Meinung, Sex mit Kindern – auch wenn er bis zum Erwachsenenalter der Opfer anhält – könne nicht geduldet werden, ganz gleich, ob der Täter sich nun überwiegend oder gar in Gänze diesem Sexualpartner zuwendet oder nicht, vertritt im Übrigen auch das österreichische Strafgesetzbuch.

Die Richterin des Wiener Landgerichts hat im Rahmen ihrer mündlichen Urteilsbegründung zu verstehen gegeben, dass das Thema und die Äußerungen hierzu je stärker durch die Meinungsfreiheit geschützt sind, desto mehr es um eine gesellschaftlich relevante Frage geht. Dabei hat das Gericht die Relevanz der Integration von Muslimen in die österreichische Gesellschaft grundsätzlich als eine solche Frage betrachtet. Man mag dem Gericht verzeihen, wenn es die kritische Auseinandersetzung mit dem Islam trotz solcher Konvertiten wie Nicolas Blancho in der Schweiz oder Pierre Vogel in Deutschland auf ein „Ausländerproblem“ reduziert.

Weniger verzeihlich ist es, die Relevanz bei der Auseinandersetzung über das Frauenbild innerhalb des Islam und wieweit dieses mit dem einer modernen Gesellschaft vereinbar ist, nicht zu sehen. Dabei verkannte die Richterin, wie gravierend das (Sexual-) Leben Mohammeds für viele Frauen und auch (kleine) Mädchen weltweit und auch in Österreich ist. Die Vorbildwirkung Mohammeds muss hier nicht erläutert werden. Es genügt hierzu das Wissen über die nach islamischer Lehre Vollkommenheit des Religionsstifters, um deren Bedeutung vollumfänglich beurteilen zu können. Sein Vorbild gibt die Rechtfertigung für „Eheschließungen“ erwachsener Männer mit minderjährigen Mädchen. Dies geschieht auch in Europa und stellt einen vielfachen Missbrauch dar. Sollte die Richterin der Meinung sein, das Wohl dieser Mädchen und Frauen stelle ein geringerwertigeres Schutzgut als ein religiöses Dogma dar?

Doch nicht nur das Leben Mohammeds selbst, sondern auch der Koran erklärt die Ehe – und die Scheidung – von Minderjährigen für zulässig. So legt Sure 65 (Die Scheidung!) Vers 4 fest, wie lange die Wartezeit beträgt, die ein Mann vor der Scheidung einhalten muss. Die notwendigen drei Monate sind auch gegenüber den „Frauen“ abzuwarten, die (wegen ihres jugendlichen Alters, so Paret 11. Auflage) noch keine Menstruation hatten. Ein Mann kann daher nach islamischer Lehre nicht nur eine Minderjährige heiraten, sondern sich auch noch während ihrer Kindheit von ihr scheiden lassen. Es ist nach der Scharia damit zulässig, ein Kind zu heiraten und vor Erreichen des 18. Geburtstages die Beziehung zu beenden. Nach Ansicht des Wiener Landesstrafgerichts – wenn man dessen Logik folgte – wäre dann zwar der Religionsstifter kein Pädophiler gewesen, aber spätestens seine von ihm ins Leben gerufene Lehre erlaubt Pädophilie.

Diesen Aspekt hätte das Gericht vielleicht erkannt, wenn es den Beweisantrag, Robert Spencer als Zeugen zu vernehmen, nicht abgewiesen hätte. Dieser weist auf die Kinderehe in seinem Buch „The politically incorrect guide to Islam“ auf Seite 65 hin.

Aber auch die Verneinung der Behauptung, es sei keine Pädophilie, wenn man den Sex mit Kindern nur lang genug fortsetze – offensichtlich ist der soziale Unwertgehalt der Tat mit dem Erreichen der Volljährigkeit des Opfers erreicht – ist sachlich zumindest wohl nicht unumstritten, worauf der Zentralrat der Ex-Muslime in Österreich hinweist:

Nach der verhaltensorientierten Definition können sämtliche Missbrauchstäter als pädophil eingestuft werden, auch wenn sie (anders als nach Krafft-Ebing) in ihrer Sexualität nicht primär auf Kinder ausgerichtet sind.

Religionen unterschiedlich geschützt?

Wer würde glauben, dass es im Falle eines durch die Münchner Innenstadt getragenen Peniskruzifixes zu einem Strafverfahren käme? Natürlich – und richtigerweise – kommt es nicht dazu. Aber warum kommt es in Europa zu Strafprozessen im Falle der kritischen Auseinandersetzung mit dem Islam? Dem Islam wird faktisch eine Sonderstellung eingeräumt. Nur so ist es möglich, dass der Autor dieser Zeilen persönlich einen der Demonstranten kennt, der bei der Peniskruzifixdemonstration anwesend war und gleichzeitig sehr islamkritisch ist. Während ihm der Applaus bei der Kritik an kirchlichen Auswüchsen sicher ist, wird er gleichzeitig als Hetzer bezeichnet, wenn er den Islam kritisiert.

Aber was ein richtiger Obrigkeitsstaat ist, der kümmert sich nicht um Logik und achtet auch nicht auf die Freiheit seiner Bürger. Daher werden Heines Zeilen aus Krähwinkels Schreckenstagen an die Untertanen „Euch geziemt es, stets das Maul zu halten!“ einmal mehr aktuell – genauso wie die Überwindung der dahinter sich verbergenden Geisteshaltung.

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91 KOMMENTARE

  1. Hallo Leute,

    wer Facebook hat – tretet großen Gruppen auf Facebook bei wie z.B. Stadt Frankfurt die Gruppe hat 87.648 Personen als Mitglieder wenn Ihr Gruppen Mitglied seit Posted ihr auf der Pinwand der Gruppe http://WWW.PI-NEWS.NET und schon habt iht 87.648 Flyer verteilt 🙂

    Sollte die Gruppen Pinwand euren Kommentar oder Link nicht akzeptieren wartet ihr
    bis die Gruppe was mitteilt und kommentiert dieses bei Fußball Vereinen bekommt man
    schnell 200.000 – 800.000 zusammen unter den Kommentar das ist besser als Flyer verteilen 🙂

    „Deo duce, ferro comitante“

  2. Man muss den Kritikern von PI einfach Recht geben. Es stimmt nicht dass man in fast jeden moslemischen Land ganz legal als erwachsener Moslemmann ein kleines Mädchen heiraten und mit ihr die Ehe vollziehen darf. Es wird immer wieder behauptet dass man in Ländern wie Somalia, Saudia Arabien, Jemen, Afghanistan ohne Probleme als moslemsicher Mann ein zweijähriges kleines Mädchen heiraten und mit ihr geschlechtlich verkehren kann. Das stimmt einfach nicht.

    Richtig ist dass man nach den Vorgaben des Korans und dem Vorbildfunktion des großen Propheten folgend nicht eine Zweijährige heiraten kann und mit ihr geschlechtlich verkehren darf. Nein, man darf nach den Vorgaben des Koran gleich vier kleine Mädchen heiraten. Es gibt dort a<absolut keine Alterbeschränkung für sehr junge Bräute. Nur die Anzahl der Ehefrauen ist dort geregelt. Nämlich auf vier Ehefrauen!

    Allerdings wäre dann eine Kindergärtnerin oder eine Kindergruppenbetreuung angebracht und man sollte mal nachfragen ob man in diesen Ländern die Windeln für die Ehefrauen von der Steuer absetzen kann!

  3. Wie kann man nur glauben dass sich ein Gott so ein verachtenswertes, widerwärtiges Drecksschwein zum Propheten gemacht hätte.
    Ich fass es nicht! 🙁
    Man kann sich nur an den Kopf greifen.

  4. Meiner meinung nach müsste man den Richter für sein Urteil entweder als Geistig behinderten lebensland einsperren oder aber gleich 15Jahre ins Gefängniss werfen wegen Machtmissbrauchs.

  5. 4. #4 Jochen10
    zitat
    Wie kann man nur glauben dass sich ein Gott so ein verachtenswertes, widerwärtiges Drecksschwein zum Propheten gemacht hätte.
    zitatende
    ach, ich kann mir das schon vostellen. so ein gott ist auch nur ein kind seiner zeit. 🙂

  6. Kann man Richter/innen,die solche Urteile fällen,eigentlich auch verklagen?Wegen Rechtsbeugung z.Bsp.?Oder ganz einfach auch wegen erwiesener Unfähigkeit?Wüßte ich wirklich ganz gern, nur mal so jetzt,ne.

  7. #1 noreli
    Für so etwas brauchst du einen Taschenrechner? 😉
    Aber der ist nicht kaputt. 480 Euronen sind bei der Frau vier Monatsgehälter. Den Österreichern geht es demnach schlechter als einem Asylbewerber in Dtl.
    Es ist jedenfalls ein Justizskandal, dass bei den Ösis Pädophilie nicht als solche bezeichnet werden darf.
    Österreich schafft die Meinungsfreiheit ab.

  8. Ich bin fassungslos, dass sich eine Richterin in einem europäischen Land zu solch einem Urteil versteigt!

  9. Ich hoffe, Elisabeth Sabaditsch-Wolff wird aus dem Berufungsverfahren als Siegerin hervorgehen und das skandalöse Urteil wird von höherer Instanz verrissen.

    Ich hoffe auf Gerechtigkeit und dass dieser Schauprozess noch vielen Menschen die Augen öffnet.

    Der Artikel oben hat mir sehr gefallen.

  10. Pädophilie ist doch in etlichen muslimischen Staaten (Saudi-Arabien, Jemen, Afghanistan) auch heutzutage noch normal. Der Prophet sozusagen als Beispiel. – Wie kann Frau Sabaditsch-Wolff da verurteilt werden? – Ich kapiere das alle nicht.

  11. Diese Hirtenreligion eines pädophilen Kriegstreibers ist der größte Klotz am Bein unserer Nation!
    Der Islam gehört auf den Müllhaufen der Geschichte!

    Mustafa Kemal Atatürk 1954

  12. **********************************************
    Die Intention des Beitrags ist natürlich zu befürworten, aber er beinhaltet zwei grundlegende Fehler:

    – Es kann nicht sicher behauptet werden, dass Mohammed pädophil war, weil die meisten Täter, die sich an neunjährigen Mädchen (oder jünger) vergreifen definitiv NICHT pädophil sind. Ein Umstand, den viele nicht wissen. Der Pädophile versucht auch nicht immer mit Gewalt sein Ziel zu erreichen, im Gegenteil. Er will seine Angebetete überzeugen. Er „liebt“ Mädchen. Seine ganze Sexualität ist im Grunde genommen auf Mädchen (oder Jungen) ausgerichtet – nicht auf Frauen (oder Männer). Macht Euch mal schlau.

    Dennoch haben wir das Recht, dies zu behaupten: Artikel 5 GG.

    Ich persönlich gehe davon aus, dass Mohammed kein Pädophiler war, sondern andere Motive hatte. Unter anderem Macht ist hier zu nennen, denn er war ein auf Macht gerichteter Mensch. Und er musste seine Perversionen ausleben, die man auch im Koran wiederfinden kann. Pädophil war er sicherlich nicht, weil seine anderen Frauen keine kleinen Mädchen waren.

    – Der zweite Fehler ist der Bezug auf die amerikanische Verfassung. Kein wirklicher Fehler, aber dennoch unglücklich, dass hier reinzubringen. Ich bin gerade dabei eine politisch inkorrekte Seite von PI aufzubauen.

    Zum einen führt diese totale Meinungsfreiheit auch zu Problemen. Präventivmaßnahmen gegen Rassismus sind hier zum Beispiel zu nennen. Das, was der KKK sich mitunter noch legal leisten kann, ist das, was die Verfassung gewährleistet: Totale Meinungsfreiheit. Ich habe mir reden angehört und muss sagen: Dafür kommste hier bei uns in den Knast.

    Zum anderen wurde die Verfassung schon des Öfteren ausgehebelt und neue Gesetze wurden ins Leben gerufen, die einen Bezug auf die Verfassung lächerlich erscheinen lassen. Wie gesagt: Ich bin noch dabei.

  13. Nicht nur Bundespräsident Wulff findet Gefallen am Islam:

    „Hätte bei Poitiers nicht Karl Martell gesiegt: Haben wir schon die jüdische Welt auf uns genommen – das Christentum ist so etwas Fades-, hätten wir viel eher noch den Mohammedanismus übernommen, diese Lehre der Belohnung des Heldentums: der Kämpfer allein hat den siebenten Himmel. Die Germanen hätten die Welt damit erobert, nur durch das Christentum sind wir davon abgehalten worden“

    Hitlers Tischgespräche 1941-1944 Seite 607

  14. In Deutschland gibt es ein Tierschutzgesetz, das das Schächten von Tieren verbietet, es sei denn es handele sich um die freie Religionsausübung einer besonders gläubigen Menschenrasse.
    Sex mit Kindern ist ebenso verboten, aber sollte man nicht ein Auge zudrücken, wenn das hehre Vorbild einer bestimmten gläubigen Rasse solches praktiziert hat? Schließlich gilt die Religionsfreiheit, die schon beim Tierschutzgesetz angewendet wurde.
    Auch Mord und Totschlag sind in Deutschland verboten, aber das Töten von Ungläubigen wird sicherlich auch demnächst als Recht der freien Religionsausübung weichen müssen.
    Viele Opfer sind schon zu beklagen gewesen, und meistens gab es viel Verständnis für die Motive der rechtgläubigen Rasse.

    Sollte dieser Kommentar einigen Leuten zu rassistisch vorkommen, dann empfehle ich den kritikern, doch mal die Zeitungsmeldungen zu durchforsten, in denen Islamkritiker als Rassisten bezeichnet werden. Also müssen Moslems doch irgendwie, auch wenn sie sich aus verschiedenen Ethnien zusammensetzen, eine Rasse bilden, also, wie es Sarrazin sagte, ein gemeinsames Gen haben.

  15. #14 r2d2

    …Kemalisten gibt es leider immer weniger!

    zum Text: Habe ich das richig verstanden? Wenn ich also eine 9 Jährige heute heiraten dürfte, dann wäre das keine Pädophälie? Das läßt doch bei den Sexverbrechern ungeahnte Hoffnungen aufkommen.

    Pädophälie von Gesetz her zu erlauben ist selbst für die Grünen doch starker Tobak. Aber Eheschliessungen von Minderjährigen zu gestatten, besonders mit Hinblick auf die mit Rücksicht zu behandelenden Moslems, ist doch eigentlich keine Frage mehr?!

  16. Ich verstehe die Verteidigungsstrategie von Frau Elisabeth Sabaditsch-Wolff und ihrem Anwalt nicht ganz. Hat sie das Wort Pädophilie überhaupt in den Mund genommen?
    Ich lese in allen Medien immer nur das Zitat:
    „Gern mit Kindern ein bisschen was.“

    Wo ist da die Aussage zur Pädophilie?
    Es geht hiererst einmal nur darum, ob Aishe mit 6 bzw. 9 Jahren noch ein Kind war oder nicht.
    Eine Frage, die nun wirklich auch die dümmste Richterin beantworten können müsste.

    Die Verteidigung sollte sich darauf als erstes Etappenziel beschränken, wenn es wirklich nur um dieses Zitat geht.

  17. Gustave Flaubert ; französischer Schriftsteller, Romancier
    … „Im Namen der Menschheit fordere ich, daß der schwarze Stein zermahlen, sein Staub in den Wind gestreut, daß Mekka verwüstet und das Grab von Mohammed entehrt wird. Das ist der Weg, um gegen den Fanatismus anzugehen.“ …

    Christoph Böhr ; CDU-Politiker und promovierter Philosoph

    … „Das Menschenbild des Islams ist mit dem europäischen unvereinbar“ …

    Otto Schily ; Rechtsanwalt und ein deutscher Politiker

    … „Es muss erlaubt sein zu sagen, dass der muslimische Glaube eine Verirrung ist.“ …

  18. OT Wahl Hamburg Endergebnis:

    SPD 48,3 %, CDU 21,9 %, Grüne 11,2 %,
    FDP 6,6 %, Linkspartei 6,4 %

    Nicht drin: Piraten 2,1 %, NPD 0,9 %, Die PARTEI 0,7 %, FREIE WÄHLER 0,7 %, ödp 0,3 %, RENTNER 0,5 %, BIG Hamburg 0,1 %, Bü-Mi 0,2 %

    Schaut euch das mal an – in Hamburg war auch ein Ableger der Türkenpartei „BIG“ am Start gewesen.

  19. #19 Platow (20. Feb 2011 23:01)
    „Pädophälie von Gesetz her zu erlauben ist selbst für die Grünen doch starker Tobak.“

    Oh Vorsicht, es gibt einen Herrn Beck, den das nicht stören würde.
    Ich erinnere an gewisse Zitate zu gewissen Themen… Also bei grün ist alles möglich, denen traue ich wirklich alles zu. Auch die Schändung unserer Fahne, die dann mit einem Halbmond versehen werden soll.

  20. Mohammed ist also kein Pädophiler, bloss weil er immer noch mit Aisha verheiratet war, als sie volljährig wurde? Geht’s nur mir so oder kann irgendjemand sonst hier auch keinerlei Logik in dieser Aussage erkennen?

  21. Bei George Orwell gab es den Big brother. Hoffen wir, dass es bei uns nicht bald den BIG brother gibt, den dann hätten wir gleich Orwellsche Zustände.

  22. erinnere mich dunkel an einen Artikel vor Jahren in der „Emma“ über einen Links-Terroristen Cohn-Bendit, heute Abgeordneter in irgend so einem überflüssigen „Parlament“, hat der dort nicht beschrieben, wie er als „Erzieher“ von kleinen Kindern angegrabscht wurde und er partout nichts dagegen tun konnte?

    achja, fällt mir gerade ein, der ist ja auch von der „Grottenolmenpartei“ !

    ein Schelm……….

  23. Nur gut das sich niemand in den doch so objektiven staatlichen Zwangsmedien über so ein Urteil aufregt …nachdem man sich aber Monatelang über Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche der fünfziger Jahre aufgeregt hat …Was das Urteil für die Demokratie bedeutet : es ist ein Todesurteil
    eine Mischung aus absoluter Ignoranz zu westlichen ,christlichen Werten und eigener totaler Unkenntnis bzw uneingeschränkter Dummheit der Juristen, welche sich aber mit der Vereidigung islamischer Werte selbst zum Glück dann auch abschaffen…

  24. —-„Leider werden die Inhaber solcher Hoffnungen weder nach dem Anlass ihrer positiven Erwartung gefragt, noch danach, warum ein solcher Islam überhaupt notwendig ist, wenn er doch so ohne Probleme sei.“

    Interesanter Gedankengang. Ich weiss nicht, ob es schonmal hier auf PI erwaehnt wurde, aber in den USA hat sich seit ca. 1-2 Jahren immer mehr die Einstellung breit gemacht, dass es nicht die Aufgabe der USA oder irgendeines anderen Landes waere, dafuer Sorge zu tragen, dass der Islam „gut aussieht“. Darum sollen sich gefaelligst die Leute in den islam. Laendern selber kuemmern. Und falls dies nicht geht, sollten sie sich nach dem ‚warum‘ fragen.

    Und noch so als kleine Info (zwar etwas OT aber vielleicht doch interessant): Anwaelte in Georgia haben beantragt, die Anwendung des Sharia-Gesetzes als verfassungswidrig aufzunehmen. Damit waere Georgia ein weiterer US-Bundesstaat, der die Sharia verbietet.

  25. Mal ein kleines Rätsel:

    „Ein Mann kann sexuelles Vergnügen von einem Kind haben, das so jung ist wie ein Baby. Jedoch sollte er nicht eindringen; das Kind für Sexspiele zu gebrauchen ist möglich ! “

    Sagt wer?

    Nein, Mohammed war es nicht. Weiterraten.

    Allerdings war derjenige gründlich, er kannte seine Pappenheimer. Wenn die sich nicht daran hielten, auf das Eindringen zu verzichten, gilt:

    „Wenn der Mann eindringt und es verletzt dann sollte er für sie sorgen ihr ganzes Leben lang. Dieses Mädchen jedoch gilt nicht als eine seiner vier dauerhaften Frauen.“

    Wäre ja schrecklich, diese nette Zahl von 4 Frauen wegen so einem bißchen pädophilem Spaß auf 3 reduzieren zu müssen. So weit soll es dann ja doch nicht kommen.

    Und: wenn er eindringt und das Kind nicht verletzt – dazu wird nichts gesagt, also passiert auch nichts.

    Na, wem traut ihr zu, Perversionen, für die man bei uns in die Geschlossene käme, derartig wärmstens zu empfehlen?

    Und wer sich schon warmläuft, das als „Fake“ unglaubwürdig zu machen: das Zitat kann ich belegen. Ich habe extra Geld für ein Druckwerk ausgegeben, nur um sicher zu sein, dass dieser Gipfel der Perversion tatsächlich echt ist.

  26. OT

    Schon mal vormerken, kommenden Mittwoch 20:15 in der ARD:

    Der verlorene Sohn

    Mittwoch, 23. Februar 2011 um 20.15 Uhr

    * Bildergalerie
    * Der Film „Der verlorene Sohn“ in Bildern

    Fernsehfilm Deutschland 2008

    Nach zwei Jahren Haft in Israel wird der Terrorismusverdächtige Islamkonvertit Rainer Schröder nach Deutschland abgeschoben. Rainer sucht Unterschlupf bei seiner Mutter, der Handballtrainerin Stefanie Schröder, die nach dem Tod des Vaters, Rainers jüngeren Bruder Markus alleine großzieht. Stefanie ist überglücklich, dass Rainer endlich wieder zu Hause ist und nimmt ihn mit offenen Armen auf. Sie glaubt seiner Darstellung, dass er zwar immer noch bekennender Moslem ist, aber dem heiligen Krieg, dem Dschihad, abgeschworen hat.

    Auch wenn man Rainer nach seiner Rückkehr keinerlei Kontakte zur radikalen islamistischen Szene nachweisen kann, wird er vom Verfassungsschutz offen überwacht. Seine Arbeitssuche und eine Reintegration in die Gesellschaft werden dadurch erheblich erschwert. Auch die schwelende Aggression zwischen den ungleichen Brüdern, die nagende Sorge, die Stefanie immer wieder heimsucht, erhöhen den Druck auf die Familie. Aber Stefanie will den Kampf um ihren verlorenen Sohn nicht aufgeben. Sie will seine Andersartigkeit respektieren, sie will ihm glauben und Rainer einen Neuanfang ermöglichen.

    Mit einer Klage vor einem Landesgericht gelingt es Stefanie, dass Rainers Überwachung eingestellt wird. Rainer findet eine Arbeit die ihm gefällt, er gliedert sich in die Familie ein, alles scheint gut. Aber dann muss Stefanie auf grausame Weise erkennen, dass sie sich getäuscht hat.

    Besetzung Rolle Darsteller
    Stefanie Schröder Katja Flint
    Rainer Schröder Kostja Ullmann
    Markus Schröder Ben Unterkofler
    Buchner Werner Wölbern

    Regie: Nina Grosse
    Buch: Fred Breinersdorfer und Leonie-Claire Breinersdorfer
    Kamera: Busso von Müller

    http://www.daserste.de/filmmittwoch/sendung_dyn~film,2409~cm.asp

  27. # 3

    Die Windeln nicht, aber eine Spermaspende wenn man braucht, kann man in Deutschland von der Steuer absetzen… 🙂

  28. # 28

    Diese Frage ist aber leicht:

    Das war ein Österreicher der das gesagt hat: er hiess „Komm Eini“…. 🙂

  29. # 9

    Da täuscht du dich aber gewaltig, Österreich ist genau wie Deutschland für totale Meinungsfreiheit: in der Türkei, in Tunesien, Lybien, Ägypten, Jemen, Libanon, Syrien, Iran…. 🙂

    Aber warum sollte in Deutschland und Österreich eine Meinungsfreiheit gelten???

  30. #28 le waldsterben (21. Feb 2011 00:07)

    Chomeini

    Hinsichtlich des Urteils: Mohammed hat Aisha geheiratet, als sie 6 war und (auf Bitten ihres Vaters) dann gewartet und das erste Mal mit ihr geschlafen, als sie neun war. So erzählen es die Mohammedaner selber. Das zu erwähnen, kann ja wohl kaum strafbar sein. Bleibt die Schlußfolgerung, Mohammed sei pädophil gewesen. Weil man den Propheten heute nicht mehr psychologisch untersuchen kann, weil er tot ist, darf man ihn nicht pädophil nennen, ist das von der Richterin gemeint? „Kinderschänder“ wird man ihn dann wohl weiterhin nennen dürfen, denn das steht nach der mohammedanischen Überlieferung schließlich fest, er hat unstreitig mit Aisha geschlafen, als diese neun Jahre alt wurde. Also: Mohammed war ein Kinderschänder, ob er auch pädophil war, wissen wir nicht, weswegen diese Behauptung in Österreich strafbar ist. Mir scheint, die Richterin ist nicht ganz dicht.

  31. also erachtet man des islams wegen in unserem nachbarstaatt das zu „frau nehmen“ einer sechsjährigen und ihre sexuellenmissbrauch mit neunjahren seitens einen alten massenmörders als nicht pädophilie wenn der selber auch in höherem alter sie nicht frei lässt?
    was für umstände und gesetze herschen denn dort?? anscheinend schon die scharia. lol
    einfach nur traurig
    (kopfschüteln) nee, nee, nee pervers ist pervers
    fritzel ist pervers und muha war auch schon, und der horrorvater ist auch pervers und hatte auch nicht von ungefähr mit einigen örtlichen moslems zu tun (man muss unterscheiden viele moslems sind normal anderst als die absicht des islams)

  32. @ #35 Rojas, #36 Grant

    Treffer. Hut ab, das war ja fix. Vor 2 Jahren wurde noch einen Tag lang darüber gestritten, ob das denn echt sein kann.
    Islamkritik lebt vom Wissen, und es ist beruhigend zu sehen: wir werden immer mehr, und das Wissen potenziert sich.

    Nur bei dieser weltfremden, österreichischen Richterin ist so gar nichts davon angekommen.. Vielleicht hätte man der mal das Unicef-Foto des Jahres 2007 zeigen sollen, damit sie weiß, wessen Arbeit sie da erledigt. Wer es noch nicht kennt:

    http://www.faz.net/s/RubCD175863466D41BB9A6A93D460B81174/Doc~E33414E5EF8924575AE3129D3ACFC8868~ATpl~Ecommon~Scontent.html

    Beim Googeln nach dem Foto fand ich übrigens eine Wiedenroth-Karikatur dazu, die möchte ich euch nicht vorenthalten:

    http://www.kunst-fuer-freiheit.de/g_unicef_foto_des_jahres_2007.html

  33. @28 le Waldsterben

    So weit ich mich erinnern kann, war das der hochgepriesene Ayatollah Khomeini – und zwar im 20. Jahrhundert im Iran also noch nicht lange her.

    Das Zitat stand hier auch schon einmal in irgendeinem Blog.

  34. Eine Sauerei ist´s, wie die Minarettisten sich die Zeit mit Kindern vertreiben.

    Wider Menschen-und Naturrecht. Wünsche mir, daß solche Dreckskerle samt ihrer widerwärtigen „Kultur“ so bald wie möglich von deutschem Grund und Boden verschwinden.

  35. Eine Richterin eines vorgeblichen Rechtsstaates im Europa des 21. Jahrhunderts macht sich zur willigen Vollstreckerin der Kinderficker-Lobby.

    Europa hat sich abgeschafft!

  36. das österreichische Gericht hat entschieden, dass der Sex mit 9 jährigen Mädchen keine Straftat darstellt. Habe ich es richtig verstanden? Haben denn diese Richter keine Kinder oder was stimmt mit ihnen nicht? Idiokratie pur.

  37. Wenn der Islam zu Deutschland gehört, gehört dann offiziell akzeptierte Pädophilie auch zu Deutschland, Herr Wulff?

  38. Mal ein kleines Rätsel:

    “Ein Mann kann sexuelles Vergnügen von einem Kind haben, das so jung ist wie ein Baby. Jedoch sollte er nicht eindringen; das Kind für Sexspiele zu gebrauchen ist möglich ! ”


    Das hat DER Eier-Toller gesagt, der Khomeini…

  39. Ich weiß nicht wo ich das OT unterbringen soll???

    Wochen Rap-Blick 12.02.2011
    http://www.youtube.com/watch?v=Kye2R24f4Gg

    Und das aktuelle Video ist auch nicht schlecht…

    Sollte man fördern! Die sind viel cooler als wir! 🙁

    Wie auch diese:

    Nero – typischer Jugendlicher
    http://www.youtube.com/watch?v=chFW7Z4ZZ6Y

    Einfach mal offener sein!!! Wir müssen den Staub von den Schultern wischen…

    Und das sag ich!!! 😉 Da ist unendliche Zukunft! Mal einfach positiv sehen! Und das sag ich!!! 😆 Und mein es absolut ernst!!!

  40. http://diepresse.com/home/meinung/quergeschrieben/christianortner/635106/Was-geht-Mohammeds-Sexualleben-das-Wiener-Straflandesgericht-an?from=suche.intern.portal

    Was geht Mohammeds Sexualleben das Wiener Straflandesgericht an?
    CHRISTIAN ORTNER (Die Presse)

    Die Ägypter haben sich mit Mut und Entschlossenheit endlich des Recht erkämpft, ihre Meinung frei von staatlicher Repression äußern zu können. In Österreich sind wir noch nicht ganz so weit.

    DIE PRESSE in Wien bringt diesen sehr lesenswerten Artikel von Christian Ortner zu dem österreichischen Schandurteil. Der Feuilletonchef der Zeitung springt allerdings dem islamophilen Dummschreiber der FAZ Patrick Bahners bei.

    Die USA verhandeln mit den TALIBAN, also jenen Koranschülern, die sie vertreiben wollten. Bisher fielen bereits 40 deutsche Soldaten für die „Freiheit am Hindukusch“, also für fremde Händel. Der Artikel ist in der FAZ frei zugänglich.

  41. Das Urteil ist der Skandal, die angebliche Pädophelie Mohameds nicht. Denn bis heute ist noch nicht bewiesen, dass Mohamed überhaupt gelebt hat.
    War er eine Erfindung, dann war der Schreiberling krank und hat seine machthungrigen und abnormalen Wertvorstellungen zu Papier gebracht

  42. nockerl: Nimm mal einen kurzen Moment an ein Bekannter deines „Peniskreuz“-„demonstranten“ wäre vor vielen vielen Tagen wegen einer Unterstellung gekreuzigt und so schuldlos ums Leben gebracht worden ….

    Nimm mal des weiteren kurz an, dass eine sektiererische Gruppe einen übertriebenen PR-Feldzug um die Methode des Tötens am Kreuz entfacht hat, der nicht um die Andenken unschuldig Getöter zum Sinnen bringt, sondern ums Kinderschrecken und Verängstigen wirbelnd machen solle und auf diesen Verunsicherungen trügerische Hoffnungen künstlich zu inszenieren suchte und ein Umfeld schaffen solle welches durch inzenierte Fehlemotionalisierungen Fragen abdrängen solle….

    Würde der Bekannte die Methode ins Lächerliche ziehen wollen durch welcher sein Bekannter einst gemordet wurde ?

  43. Der „Presse“ Text von Ortner ist daneben, denn das Thema ist nicht Meinungsfreiheit, sondern das darunter befindliche.

    Zwischen den Fragen „Ist Mohammed mit Aischa unseren Begriffen nach sexuelle Egomanie vorzuwerfen ?“ und wird von offizieller islamer Seite das Schrifttum für authentisch gehalten und anerkannt, welches Geschlechtsverkehr mit Aischa mit um die 9 als historischen Fakt zu belegen sucht pendelnd kann lediglich dies festgehalten werden:

    1) Der bei weitem überwiegende Teil islamer Führer hält diese diesbezügliche Quelle für authentisch.
    2) Weitere Koranpassagen, wie etwa 65/4oder5, 24/33, eine Hadith zum Verschonen von Kindern vorm Ermordetwerden zum Zwecke der Versklavung (die jedoch als Kinder kaum für schwere Arbeit missbraucht worden sind…) und ähnliche Hadith mehr weisen auf ein Umfeld hin in welchem sexuelle Vergewaltigung üblich (auch als Zwangshochzeit getarnt) gewesen ist und auch die Grenze zur sexuellen Vergewaltigung von Kindern durchbrochen gewesen ist und dies unter Führerschaft des Mohammed.

    Sind Hadithe (Bezug unter 1) als „“Propheten“zitate“ und oder „Aussagen über den „“Prophet““ unter vielen „säkularen“ oder sich „säkular“ gebenden Muslimen noch eben mal „diskutierbar“, so sind nach Koranlehre die Koranworte (Bezug unter 2) völlig indiskutabel und sind hiermit die Grundlage muslimischen Bekennens.

    Herrn Ortner, diese gegen jegliches zivilisatorisches Ringen verstossende pseudo-religiöse Bekenntnisgrundlage persönlich BEWERTEN zu dürfen ist DIE THEMATIK dieses Prozesses.
    Dahinter steckt die Frage ob eine Gruppe von Personen als „religiös“ anerkannt werden soll, die gegen ein Prinzip jeglicher entwickelter Zivilisationen gröblichst verstösst.

    Hier gehts nicht um die Frage ob ihnen Erdbeermarmelda mehr schmeckt wie Pfirsichmarmelade oder keine von beiden, sondern die ……., oder sie tunlichst Brotaufstriche vermeiden, denn in dieser Thematik von Geschmack ist Freiheit zu werten und auch ihr möglicher Geschmackswandel kein Thema welches ihnen selbst oder irgendeiner weiteren Person brutale Gewalt zufügte.

  44. Wenn man also eine sechsjährige heiratet, in der Absicht, sich nie oder zumindest nicht vor ihrer Volljährigkeit von ihr scheiden zu lassen, dann ist es keine Pädophilie ?

  45. Zu Mohammed und dem Islam kann ich auf Matthäus 7, 15-23 verweisen: Hütet euch aber vor den falschen Propheten, die in Schafskleidern zu euch kommen, inwendig aber sind sie reißende Wölfe.

    —————————–

    Wenn man die Entstehungsgeschichte des Islam betrachtet kann man es nur als geschickten Schachzug Mohammeds betrachten, dass er den Islam auf die beiden in seiner Ursprungsregion bereits existierenden Bücher Bezug nehmen lässt und sich lediglich als nachfolgenden letzten Propheten legitimiert.

    Ebenso, wie Jerusalem die heilige Stadt für Juden und Christen durch die sog. „Nachtreise“ Mohammeds plötzlich zur heiligen Stätte des Islam wird und die Macht mit dem Bau einer Großmoschee nach der Einnahme Jerusalems im 7. Jh. zementiert wird.

    Von diesen beiden Fakten abgesehen hat es sich aber recht bald mit den Gemeinsamkeiten zwischen Islam und Christentum. Insbesondere, wenn man betrachtet, dass Jesus Frieden predigt, während Mohammed die Ausbreitung des Islam mit dem Schwert betreibt und von seinen Anhängern fordert.

    Für mich ist Mohammed einer der in der Bibel angekündigten falschen Propheten.

  46. #15 marooned84 (20. Feb 2011 22:53)

    Ob man es aus Tätersicht medizinisch unkorrekt Pädophilie nennt oder aus Opfersicht richtig Kindesmissbrauch, müsste für den Strafprozess ohne Belang sein.

    Zur damaligen Zeit war ein versautes Verhalten wie das des Propheten aber gesellschaftlich normal. Insofern ist es natürlich grundsätzlich problematisch, einem Religionsführer kriminelles Verhalten vorzuwerfen.

    Gerechtfertigt wird dies meiner Meinung aber durch den Umstand, dass, wie im Artikel zu recht gesagt wird, Mohammedaner das Leben Mohammeds zum Vorbild für ihr eigenen Leben nehmen und solche Praktiken in vielen (nicht nur islamischen Ländern) leider üblich sind.

    Siehe UNICEF-Bild 2007:
    http://www.unicef.de/presse/pm/2007/071217-unicef-foto-des-jahres-2007/

    Sabaditsch-Wolf hat durch die deutliche Formulierung auf das Unrecht der im Islam vielfach praktizierten Kinderverheiratungen aufmerksam machen wollen. Somit halte ich ihre Aussagen nicht für strafwürdig.

  47. Grüß Gott Freunde,
    googelt mal. Die Grünen hatten bis ende der 80er eine Pädo.-Fraktion.
    Jetzt kann man doch deren Islameuphorie verstehen, oder

  48. #62 Nelson (21. Feb 2011 07:27)

    Gerechtfertigt wird dies meiner Meinung aber durch den Umstand, dass, wie im Artikel zu recht gesagt wird, Mohammedaner das Leben Mohammeds zum Vorbild für ihr eigenen Leben nehmen und solche Praktiken in vielen (nicht nur islamischen Ländern) leider üblich sind.

    Genau das ist der Punkt. Wer damit argumentiert, das sei Geschichte und so sei das damals eben gewesen, unterschlägt, daß das heute noch in vielen mohammedanischen Ländern unter Hinweis auf das Beispiel des Propheten so praktiziert wird. Im Ergebnis werden durch solche Urteile diese Praktiken hier und heute geschützt. Mitten in Europa. Kindesmissbrauch ist keiner und darf bei Strafe auch so nicht genannt werden, wenn der Mann Moslem ist und sein neunjähriges Opfer vorher heiratet.

    Dann ist das Ausdruck seiner Religionsfreiheit und die gilt es in Österreich offenbar unter allen Umständen zu schützen, seien die Folgen für das Opfer, pardon, die Ehefrau auch noch so unmenschlich. Ich frage mich, wie selbstgerecht man als Richter eigentlich sein muss, um nach so einem Urteil noch in den Spiegel schauen zu können.

  49. Tja, andere Zeiten, andere Sitten.

    Früher war es auch in Europa üblich, sehr früh zu heiraten: der englische König John Lackland heiratete seine Gattin Isabella von Angouleme mit kirchlichem Segen, als diese 12 Jahre alt war.

    Und das Mindestalter von 12 Jahren wurde auch erst im 12. Jahrhundert, also unmittelbar vor dieser Hochzeit, durch den Papst festgelegt.

    „Gerechtfertigt wird dies meiner Meinung aber durch den Umstand, dass, wie im Artikel zu recht gesagt wird, Mohammedaner das Leben Mohammeds zum Vorbild für ihr eigenen Leben nehmen“

    Wahrscheinlich nehmen sich auch viele katholische Priester heute noch diese päpstliche Festlegung als Vorbild 🙂

  50. Den wichtigsten Punkt dieser ganzen Farce hat der Artikel allerdings unterschlagen: Elisabeth hat während ihres Seminar zu keinem Zeitpunkt gesagt, Mohammed sei ein Pädophiler.
    Genau diese Tatsache, dass sie für etwas verurteilt worden ist, was sie nicht gesagt hat, auf Grund eines Gesetzes, dass nicht existiert ist der springende Punkt.
    Mehr Info und Teile des Transkripts hier:
    http://gatesofvienna.blogspot.com/2011/02/sentence-first-verdict-afterwards.html

  51. #65 Prach

    (…)

    Früher war es auch in Europa üblich, sehr früh zu heiraten: der englische König John Lackland heiratete seine Gattin Isabella von Angouleme mit kirchlichem Segen, als diese 12 Jahre alt war.

    Und ausserdem gab es Päpste, die ganz offen mehrere Geliebte hatten und sogar Orgien veranstalten ließen.

    Martin Luther hatte ja nicht ganz grundlos mit der katholischen Kirche gebrochen (was jetzt aber nicht so klingen soll, als wäre ich Lutheraner).

    Aber es wäre immer noch ein Riesenunterschied, ob Christen solches Verhalten von Jesus selbst überliefern würden, so, wie Muslime es von Mohammed überliefern.

    Schließlich soll Mohammed ja angeblich seine „Offenbarungen“ direkt von „Gott“ bekommen haben.

  52. Der Papst ist immerhin offiziell „Vicarius Iesu Christi“ – also der Stellvertreter Christi auf Erden. Was er sagt, hat also Gewicht. Ist der Papst eigentlich auch nachträglich unfehlbar? 😉

  53. Wer von den Gutmenschen behauptet, dass solche Dinge, die der olle Mo mit der armen Aisha angestellt hat nicht auch in der Moschee an der Ecke möglich sind, der LÜGT.

    Pädo-Pfaffen werden hierzulande recht schnell enttarnt und das ist auch gut so, aber wie hoch die Ziffer bei moselmanischen Geistlichen ist will ich gar nicht wissen.

  54. #69 Prach

    Der Papst ist immerhin offiziell “Vicarius Iesu Christi” – also der Stellvertreter Christi auf Erden. Was er sagt, hat also Gewicht. Ist der Papst eigentlich auch nachträglich unfehlbar?

    Und trotzdem: Der Papst ist nur der Papst und nicht Jesus.

    Das Christentum mag vom naturwissenschaftlich-logischen Standpunkt aus betrachtet genauso absurd wie der Islam sein. (Und ich bin überzeugter Anhänger der Evolutionstheorie.)

    Aber ethisch gesehen ist das Christentum eine hochstehende Religion. Der Islam ist aber nicht nur absurd sondern auch noch ethisch minderwertig, u.a. wegen der von Muslimen selbst völlig unbekümmert überlieferten Ehe mit Aischa. Aber auch z.B. wegen der von Mohammed begangenen oder angeordneten Morde (und ich meine ausdrücklich Morde, keine „Notwehrhandlungen“ oder ähnliches, siehe z.B.: http://www.freitag.de/2002/03/02031802.php ).

    Das heisst, man kann Kindern z.B. im Religionsunterricht Jesus zumindest als einen ethisch hochstehenden Menschen präsentieren, Mohammed sicherlich nicht.

    Oder wie will man einer neunjährigen Muslima im Religonsunterricht erklären, dass ebenjener Mensch, der ihre Religion begründet hat, sich ganz selbstverständlich an einem Mädchen ihres Alters vergriffen hat?

    Bei einer neunjährigen Christin hätte man zumindest dieses Problem nicht.

    Und deshalb sind kinderschändende Priester auch leichter zu entlarven als kinderschändende Imame oder Hodschas. Denn wenn schon der Prophet selbst Aischa geheiratet hat, als diese neun Jahre alt war, wie kann dann ein Unrechtsbewusstsein für Kindesmißbrauch entstehen? Wie könnten missbrauchte islamische Kinder auch nur auf die Idee kommen, dass das, was mit ihnen geschieht, ein Unrecht ist? Schließlich geschah mit Aischa ja dasselbe.

  55. Mal voellig abgesehen von der Zertruemmerung der Meinungsfreiheit in Oesterreich, wie soll ich diese absurde Paedophilierechtsauffassung eines oesterreich. Gerichts nun verstehen?

    Wer als Mann ein (derz. ja sowieso nicht ehelichbares sechs-, resp. neunjahriges) weibl. Kind voegelt, es aber -bevor es zu einer gerechten, langjaehrigen Haftstrafenverurteilung wg. Paedophilie, resp. Kindesmissbrauch, Kindervergewaltigung, oder wie auch immer- vor Tatentdeckung das Maedchen rechtl. einwandfrei ehelicht, ist das dann kein paedophiler Kinderficker mehr?

    Soll man das jetzt, nach dem „Urteil“, so verstehen, in Oesterreich?

    Das ist doch krank, so eine Auffassung.
    Andersherum, und mich ekelt bei der Vorstellung. Kindervergewaltiger haben dann in Oesterreich demnach Aussicht auf Strafbefreiung, wenn der Kinderficker spaeter sein frueheres Opfer ehelicht?

  56. … und wieder einmal mehr ein politisches Urteil, das dann im Namen des Volkes verkündet wird. Wartet mal ab, die ganzen NAZI-Richter wurden auch angeklagt und zum Teil verurteilt, gleiches könnte sich wiederholen.
    Mit welcher Dreistigkeit dieses Urteil gesprochen wurde, ist für normal denkende Menschen nicht nach voll zieh bar. Wenn dieses schriftlich fixierte Verhalten nicht pädophil ist, was ist es dann? Normal so etwas als rechts konform zu bezeichnen ist das wahre Verbrechen!

  57. Gemäß dieser Rechtsprechung darf ein erwachsener Mann also mit einer 9-jährigen verkehren, wenn er bis zu ihrem 18. Lebensjahr damit weitermacht? Aha. Ich kenne mein Land nicht mehr. Wie werden wir unsere wahnsinnig gewordenen Machthaber los? Diese Richterin muss ja ein Halbmensch sein.

  58. #71 attempto

    Wenn Oesterreich seine Richter nicht mehr schuetzen koennte vor den Hassausbruechen von Islamideologen, dann allerdings waere Oesterreich bereits besiegt.

  59. @#12 rapid100 (20. Feb 2011 22:42)

    Die Verschiebung der demographischen zieht allmähliche Neuordnung der Machtverhältnisse nach sich. Die finanziellen und juristischen Zugriffsrechte von Ausländern in Deutschland beispielsweise sollen diese ruhigstellen; die Deutschen bezahlen sie mit hohen Abgaben und repressiven Gesetzen. Und die Zurückhaltung von Presse, Justiz und Polizei gegenüber der Gewaltkriminalität muslimischer Provenienz findet ihre Erklärung in der Furcht der Amtsträger und Journalisten vor Vergeltung.

    Genau hierzu: Herzerfrischend unverblümt und offen, wie z.B. der dt. Presserat seine Aufgabe als „Wächter der politisch erwünschten Gesinnung“ bereits in seinen Statuten verankert hat:

    http://www.presserat.info/inhalt/der-pressekodex/pressekodex/richtlinien-zu-ziffer-12.html

  60. Man kann nur immer wieder staunen, dass im 21. jahrhundert, wenn es um die grausamkeiten des islam geht, immer in sachen christentum aufs mittelalter zurückgegriffen wird, obwohl in den folgenden jahrhunderten keine dieser sitten bis heute bestand hatte.

    Wenn es um geografie geht, redet auch keiner davon, dass damals die erde als scheibe empfunden wurde.

  61. Wie man hier wieder mal sieht, handelt es sich beim Proleten Mohammed um eine Sau. Vermutlich dürfen seine Anhänger deshalb kein Schweinefleisch essen.

  62. Hallo #80 Dmichel:

    Im interesse der tiere muss ich dir widersprechen, denn jede sau hat mehr instinkt als eine stinkender Mohammed, den du hier als sau titulierst.

  63. Es ist als erstes Falsch den Islam als Religion zu sehen.
    zweitens, ist das Islam nicht von Gott erschaffen, sondern (Rahib Buhayra).
    Der als Mönch im Kloster war. Man kann Ihn mit Davinci vergleichen. Er ist der Gründer des Islam, und sein Name wird nicht gerne in der Islamische Welt gehört. Die Religion nahm sein weg durch die Islamische Oberhäupter.

    Die Aramäische Sprache gibt es seit mehr als 5500 Jahre vor dem Islam.

    Sie kennen den Islam am besten von innen.

  64. #9 La ola (20. Feb 2011 22:38) #1 noreli
    Für so etwas brauchst du einen Taschenrechner?
    Aber der ist nicht kaputt. 480 Euronen sind bei der Frau vier Monatsgehälter. Den Österreichern geht es demnach schlechter als einem Asylbewerber in Dtl.
    Es ist jedenfalls ein Justizskandal, dass bei den Ösis Pädophilie nicht als solche bezeichnet werden darf.
    Österreich schafft die Meinungsfreiheit ab.

    —————————–

    na selbstverständlich darf man in ö pädophile so bezeichnen …………….. wenn es sich um katholische priester handelt.

    die mobilisieren nicht die katholikenummah, können auch selten flugzeuge fliegen, veranlassen so gut wie nie ihre „schäfchen“, sich in einer möglichst großen menge zu sprengen und an öl haben sie auch nur das zur krankensalbung. und sie gehen ins gefängnis.

    der mohammedaner kommt in den himmel. hoffentlich sind die huris auch minderjährig, sonst machts ja keinen spass.

  65. @ one world_

    Noch eine Aussage von Khomeini:

    Ein Mann kann sexuelles Vergnügen von einem Kind haben, das so jung ist wie ein Baby. Jedoch sollte er nicht eindringen; das Kind für Sexspiele zu gebrauchen ist möglich ! Wenn der Mann eindringt und es verletzt dann sollte er für sie sorgen ihr ganzes Leben lang. Dieses Mädchen jedoch gilt nicht als eine seiner vier dauerhaften Frauen. Der Mann ist nicht geeignet, die Schwester des Mädchens zu heiraten Es ist besser für ein Mädchen, zu einem Zeitpunkt heiraten, dass sie die erste Menstruation im Haus ihres Ehemanns anstatt ihres Vaters bekommt. Jeder Vater, der seine Tochter so verbindet, hat einen dauerhaften Platz im Himmel.
    Ayatollah Khomeini, aus seinem Buch
    “Tahrirolvasyleh”, fourth volume, Darol Elm, Gom, Iran, 1990

  66. #62 Nelson (21. Feb 2011 07:27) #15 marooned84 (20. Feb 2011 22:53)

    Ob man es aus Tätersicht medizinisch unkorrekt Pädophilie nennt oder aus Opfersicht richtig Kindesmissbrauch, müsste für den Strafprozess ohne Belang sein.

    Zur damaligen Zeit war ein versautes Verhalten wie das des Propheten aber gesellschaftlich normal. Insofern ist es natürlich grundsätzlich problematisch, einem Religionsführer kriminelles Verhalten vorzuwerfen.

    ————————-

    in WK II war es normal und geltendes recht, partisanen zu erschiessen. trotzdem sind partisanenerschiesser nach dem ende verurteilt worden.

  67. fällt denn niemand von euch auf, dass die richterin bereits VOR der einvernahme elisabeths das urteil fix und fertig vor sich hat liegen lassen?

    das ist doch ebenfalls ein skandal sondergleichen. das rückt es doch in die nähe stalinistischer und nationalsozialistischer schauprozesse, da hatte der angeklagte auch keine gerechtigkeit zu erwarten.

    einen winzigen trost habe ich: sollte es jemals zur übernahme österreichs durch den islam kommen, dann hat die frau richterin keinen auftrag mehr. frauen als schariarichterinnen? niemals.

  68. Die Urteilsbegründung macht echt fassungslos … Justicia quo vadis?

    Bemerkenswert auch die 120 Tagessätze, was ganz schön deftig ist.

  69. #87 wien1529 (21. Feb 2011 17:18)

    fällt denn niemand von euch auf, dass die richterin bereits VOR der einvernahme elisabeths das urteil fix und fertig vor sich hat liegen lassen?

    das ist doch ebenfalls ein skandal sondergleichen. das rückt es doch in die nähe stalinistischer und nationalsozialistischer schauprozesse

    Nein.

  70. #90 Nelson (21. Feb 2011 20:23

    Oh doch. Wenn das Urteil schon geschrieben ist, bevor die mündliche Verhandlung zuende ist, kann sich Madam Richterin das Urteil wo hinstecken.

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