Justitia weder blind noch taub
Dass die deutsche Justiz durchaus in der Lage ist Straftaten mohammedanischer Krimineller mit kritischen Augen zu betrachten und auch bei deren Vernehmung auf feine Zwischentöne zu hören, wurde am Montag, den 30. Juni im Heidelberger Amtsgericht offenkundig. PI- und BPE-Mitglieder der Kundgebung “Christenverfolgung durch Muslime weltweit” am Heidelberger Bismarckplatz am 27.11.2010 hatten gegen zwei türkischstämmige “Deutsche” namens Mustafa A. und Haydar A. geklagt, von denen sie als Nazis beschimpft, beleidigt, bespuckt, bedroht und angegriffen worden waren.
PI berichtete: /2010/12/bpe-heidelberg-das-recht-auf-meinungsfreiheit/ [22]
Die Verhandlung führte Richterin Englert-Biedert, deren Doppelname bei manchen erstmal Verdacht erregte, sie könne zur Gattung der “furchtbaren Juristen” gehören, die als Alt-68er in letzter Zeit durch ihre skandalösen Kuschelurteile für mohammedanische Vergewaltiger und Mörder zu trauriger Berühmtheit gelangten. Dieses Vorurteil erwies sich allerdings schnell als unbegründet. Frau Englert-Biedert wies gleich zu Anfang einen jungen, wohl ebenfalls türkischstämmigen Sympathisanten der Angeklagten in die Schranken, der gemeint hatte, sich durch Zwischenrufe in Szene setzen zu können. Sie machte ihm unmißverständlich klar, dass er zu schweigen habe oder andernfalls des Saales verwiesen werde.
Frau Englert-Biedert ist eine Frau “in den besten Jahren”, der man ihre Lebens- und Berufserfahrung anmerkt und die sowohl eine unaufdringliche persönliche Autorität als auch viel Humor, Menschlichkeit und Verständnis für ihre Klientel mitbringt, also eine Richterin wie aus dem Bilderbuch des demokratischen Rechtsstaats.
Den Beklagten teilte sie vor Eröffnung des Verfahrens mit, dass sie eine gewisse Fürsorgepflicht habe und machte ihnen deshalb ein Angebot, das sie eigentlich nicht hätten ablehnen sollen: Sollten sie sich schuldig bekennen, könne das Verfahren abgekürzt werden, die Zeugen müssten nicht vernommen werden und die Kosten für deren Vernehmung hätten sie in diesem Fall nicht zu tragen. Außerdem würde das Strafmaß geringer ausfallen. Die Beklagten wiesen dieses Angebot weit von sich und bestätigten auf nochmalige Nachfrage, sie wollten “das ganze Programm”.
Die Beklagten bemühten sich den Eindruck von völlig zu Unrecht Verdächtigten und Opfern von Ausländerhass und -Diskriminierung geworden zu sein. Sie schienen ihrer Sache sehr sicher zu sein, da sie davon ausgingen mit dieser langerprobten und weitverbreiteten Masche ganz selbstverständlich Erfolg zu haben. Am Amtsgericht Heidelberg konnte ich selbst schon Zeuge ganz erstaunlicher Kumpaneien zwischen Richter und Gaunern türkischer Herkunft werden.
In den Vernehmungsakten der Polizei waren die beiden Beklagten als “Der Dicke” und “Der Dünne” bezeichnet worden, was mich unwillkürlich ganz unkorrekt an “Dick und Doof” denken ließ.
“Der Dicke” namens Haydar A., geboren in Heidelberg, 35 Jahre alt, Vater von 4 Kindern und Hartz4-Empfänger war tatsächlich groß und kräftig gebaut wie Bud Spencer und konnte allein schon durch seine körperliche Erscheinung beängstigend wirken. Wie sich gegen Ende der Verhandlung herausstellte, war er bereits vorbestraft. Zur Person befragt, zählte er eine lange Liste seiner Krankheiten und deren Behandlungen auf, vermutlich um Mitleid bei Staatsanwalt und Richterin zu bewirken.
“Der Dünne” namens Mustafa A., Anfang 20, Azubi und Türsteher in einem großen Kaufhaus am Bismacksplatz, wirkte eher drahtig und durchtrainiert, war auch sprachlich wesentlich gewandter als sein “Kollege”.
Er war ebenfalls vorbestraft und wegen Bandendiebstahls in fast 40 Fällen zu 2 Jahren Haft verurteilt worden. Ob ihn wohl diese Berufserfahrung zum Security-Mitarbeiter des Kaufhauses qualifizierte?
Beide leugneten die Anschuldigungen und behaupteten dagegen, von den Betreibern des Standes als “Scheißausländer” beleidigt und zum Verlassen des Landes aufgefordert worden zu sein, kaum dass sie sich dem Stand genähert und einen Flyer in die Hand genommen hätten. Sie hätten an der Polizeistation geklingelt, um sich dort über diese Behandlung zu beschweren. Diese war allerdings nicht besetzt.
Daraufhin sei die Situation eskaliert. Man könnte allerdings auch vermuten, das Klingeln sei erfolgt, um sich zu vergewissern, dass von polizeilicher Seite nichts zu befürchten sei, denn kurz darauf gingen die beiden zum Angriff über, rissen einer Teilnehmerin die Kamera weg und packten einen Teilnehmer am Kragen. Dieser wehrte den Angriff allerdings mit einem Schlag ab und die beiden Täter sahen sich plötzlich doch mit einer größeren Schar Gegner konfrontiert als sie erwartet hatten. Nach Mustafas Darstellung wurde er von ca. 10 Gegnern zusammengeschlagen und getreten, war benommen und musste in’s Krankenhaus zur Untersuchung. Bei der Zeugenvernehmung während der Verhandlung behauptete er sogar, einen der Täter wieder zu erkennen, der ihn mit Kapuzenshirt gewandet und mit Springerstiefeln bekleidet zusammengetreten hätte. Dies führte bei den Prozeßbeteiligten zu einer zwar unbeabsichtigten aber unübersehbaren Erheiterung. Die als Zeugen vorgeladenen PI- und BPE-Mitglieder machten sämtlich nachvollziehbare und widerspruchsfreie Aussagen, während die Beklagten sich zwar laut und dramatisch als Opfer darstellten, aber in ihren fantasievollen, jedoch hemmungslos übertriebenen Vorwürfen, jegliche Glaubwürdigkeit verspielten. Es waren auch noch zwei Polizisten und drei junge Männer als Zeugen vorgeladen, die aber nichts wesentlich Neues beitragen konnten. Ein junger deutscher Soldat wollte dem vermeintlich bedrängten “Ausländer” zu Hilfe kommen. Aus seiner Sicht “sin die uff den druff”. Auf Nachfrage der Richterin musste er aber zugeben, dass er diesen Eindruck aus einer Entfernung von ca. 50 Metern gewonnen hatte. Richterin Englert-Biedert fragte ihn auch, ob denn die Veranstaltung von Pax Europa für ihn nicht interessant gewesen sei, denn “Pax” heiße ja Friede auf lateinisch. Als er verneinte, merkte sie verständnisvoll schmunzelnd an, “Pax” sei ja allerdings auch weiblich…
Bei der Urteilsverkündigung folgte die Richterin nicht den Anträgen des Staatsanwalts, sondern verurteilte beide Beklagten nur zu je 15 Tagessätzen à 15.- Euro und der Zahlung der Verfahrenskosten.
Sie wies daraufhin, dass sie die PI-Videos im Netz gesehen habe und sprach unverblümt vom offenkundigen Thema der Veranstaltung, nämlich der Islamisierung Europas. Die Beklagten erinnerte sie daran, dass sie beide auf Kosten des deutschen Steuerzahlers lebten, was diese wohl kaum beeindrucken konnte. Haydar A. warf sie vor, sich bei der “unsäglichen Geschichte am Bismarcksplatz” als “selbsternannter Vollstrecker” aufgespielt zu haben. Beide bekamen nochmals ausführlich Gelegenheit, sich über das aus ihrer Sicht ungerechte Urteil zu beklagen und ihre Jammertiraden zu wiederholen.
Aus den beiden so aggressiven, selbstgerechten und siegessicheren Machos waren im Laufe der Verhandlung zwei bemitleidenswerte Schulbuben geworden, die sich durch ihr ständiges Verstricken in ihre Lügengeschichten immer unglaubwürdiger gemacht hatten. Wie Kinder, denen keine Grenzen gesetzt werden, waren sie über die Stränge geschlagen und hatten geglaubt keine Konsequenzen befürchten zu müssen. Sie hatten die Freiräume, die ihnen von Gesellschaft und Staat überlassen wurden, genutzt und weder mit einer Anzeige und schon gar nicht mit einer Verurteilung rechnen können. Mein Respekt und Dank gilt allen, die den Mut aufgebracht haben, die Informationsveranstaltung am Heidelberger Bismarcksplatz zu wagen und auch nicht davor zurückgeschreckt sind, Mühsal und Umstände einer Anzeige auf sich zu nehmen.
Da alle PI- und BPE-Mitglieder nur für ihre Zeugenaussagen in den Gerichtssaal zugelassen wurden und ich der Einzige war, der die Verhandlung von Anfang bis Ende mitbekommen hatte, blieb es mir vorbehalten ihnen die frohe Botschaft vom glücklichen Ausgang zu verkünden. Man hatte ja mit allem rechnen müssen und konnte sich keineswegs eines positiven Ergebnisses sicher sein.
Die Erleichterung und Freude darüber war natürlich bei allen Betroffenen dementsprechend groß.
Insgesamt war es ein Hoffnung machender Prozeß, der deutlich werden ließ, dass es sehr wohl auch junge Staatsanwälte und erfahrene Richterinnen an unseren Gerichten gibt, die sich nicht von Multikulti-Ideologie oder verordneter Islamophilie blenden und bestimmen lassen.
In Zeiten vieler schlechter Nachrichten gibt diese Geschichte Mut und Zuversicht. Der Dank gilt der couragierten Richterin. Sie erinnert ein wenig an Kirsten Heisig [23] …