Der Europäische Gerichtshof könnte in Kürze wieder tief in das deutsche Recht eingreifen und erneut christlich-abendländische Werte beseitigen. Es steht jetzt die Legalisierung der „Geschwisterliebe“ zur Verhandlung. Ein weiteres Urteil der „neuen europäischen Ideologie“ liegt offensichtlich nicht in weiter Ferne.

Der „Focus“ schreibt in einem unfassbaren Bericht:

Sie prangerten Deutschland an, weil Polizisten dem Kindermörder Magnus Gäfgen während der Vernehmung mit Folter gedroht hatten. Ein anderes Mal rügten sie die Praxis der rückwirkenden Sicherungsverwahrung und verhalfen etlichen Schwerverbrechern zur Freiheit. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind dafür bekannt, tief in das deutsche Rechtsempfinden einzugreifen und Urteile zu fällen, die nicht selten Unverständnis und Empörung hervorrufen.

In Kürze steht eine weitere Entscheidung zu einem in Deutschland höchst umstrittenen Thema an. Es geht um die Frage, wer mit wem Sex haben darf und wer nicht. Anders ausgedrückt: Können auch erwachsene Geschwister ungestraft miteinander schlafen und eine Familie gründen – oder müssen sie damit rechnen, ins Gefängnis zu kommen?

Niederlagen auf der ganzen Linie

Eine Gefängnisstrafe ist einem heute 34 Jahre alten Mann aus Sachsen widerfahren. Patrick S. saß insgesamt drei Jahre in Haft, weil er sich in seine Schwester verliebt hatte. Aus der Beziehung gingen vier Kinder hervor. Durch alle Instanzen hat der Inzest-Vater für die Legalisierung der Geschwisterliebe gekämpft – und verloren. Vor den Amtsgerichten Borna und Leipzig. Vor dem Oberlandesgericht Dresden. Vor dem Bundesverfassungsgericht. Schließlich wandte er sich an die obersten Hüter der Menschenrechte in Europa.

Die Richter im französischen Straßburg hätten es sich leicht machen und die Beschwerde Nummer 43547/08 abweisen können. Mit der knappen Begründung, dass Patrick S. etwas zutiefst Verwerfliches getan und ein uraltes Tabu gebrochen habe. Doch die europäischen Topjuristen befassen sich seit nunmehr drei Jahren intensiv mit dem Fall. Nach FOCUS-Informationen lief die letzte Frist für Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten kürzlich ab, schon bald könnte die mit Spannung erwartete Entscheidung fallen.

Kippt der deutsche Inzest-Paragraf?

Angesichts überraschender Urteile wie im Fall Gäfgen dürfte es niemanden verwundern, wenn die Richter das deutsche Inzestverbot aufweichen oder gar kippen würden. In anderen EU-Ländern wird einvernehmlicher Inzest längst nicht mehr verfolgt, etwa in Frankreich, Spanien, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg oder Portugal.
In Deutschland gilt bis heute Paragraf 173 des Strafgesetzbuchs, der „Beischlaf zwischen Verwandten“ unter Strafe stellt. Das gilt auch für den Sexualverkehr unter volljährigen Geschwistern. Im Fall des Inzest-Paares aus Sachsen haben sich sämtliche Richter auf diesen Paragrafen berufen.

So stellte das Bundesverfassungsgericht mit sieben zu einer Stimme klar, dass Inzest „gravierende familien- und sozialschädliche Wirkungen“ nach sich ziehen könnte. Deshalb müsse „der engste Familienverband“, ausgenommen die Eltern, „von sexuellen Beziehungen frei gehalten werden“.

Verteidiger des Vaters prangert Verurteilungen an

Mit dem Schutz der Familie jedoch lasse sich die Bestrafung seines Mandanten nicht rechtfertigen, argumentiert der Verteidiger von Patrick S., der Dresdner Rechtsanwalt Endrik Wilhelm. So stelle das Gesetz nur den Beischlaf unter Strafe, also den Vaginalverkehr. „Andere Praktiken wie Oral- oder Analverkehr sowie homosexuelle Handlungen sind erlaubt.“ Obendrein machen sich laut Gesetz nur Geschwister ab 18 Jahren strafbar, jüngere hingegen nicht. Wilhelm: „Was hat das alles mit dem Schutz der Familie zu tun?“

Zudem, so der Jurist mit Blick auf Millionen von Patchworkfamilien, betreffe das Sexverbot nur Blutsverwandte, nicht aber Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder. „Deren Interessen klammert der Gesetzgeber aus“, so Wilhelm. Deshalb sei es abwegig, Inzest mit dem Schutz der Familie zu begründen. Im konkreten Fall sei durch die Liebe zwischen Geschwistern eine Familie überhaupt erst entstanden. (…)

Wenn dieses Gesetz gekippt wird, könnte als nächstes der „Sex mit Tieren“ auf die Tagesordnung kommen…

(Michael Böthel)

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73 KOMMENTARE

  1. „Was hat das alles mit dem Schutz der Familie zu tun?“

    Tja, das frage ich mich auch.

    Jedes Kind hat immerhin das Recht, durch die Blutsverwandtschaft der Eltern bedingt, behindert zur Welt zu kommen und sein Leben lang auf Pflege angewiesen zu sein.
    *zyn. aus*

    Ihr glaubt nicht, wieviel ich bei diesem Ansinnen zum Kotzen greizt werde….

  2. Es geht um die Strafbarkeit inzestuöser Handlungen.

    Ist mir eigentlich wurscht, was die Leute mit wem treiben.

    Ich denke übrigens, sowas ist Gang und Gäbe bei uns, wo kämen sonst die ganzen Wähler des linksrotzgrünen Konglomerats her, wenn deren Eltern keine Geschwister sind???

  3. Entschuldigung. Ich konnte das nicht zu Ende lesen. Bitte nicht auch das noch!

    So widerlich kann selbst die bösartige Diktatur der EUDSSR nicht sein.

  4. Oberstes Gebot ist meiner Meinung nach, dass in die persönliche Freiheit nur dann eingegriffen werden darf, wenn Rechtsgüter von Dritten ansonsten verletzt werden (das ganze muss natürlich auch in einem Verhältnis stehen).

    Da der kinderproduzierende Inzest aber das Recht der entstehenden Kinder auf bestmögliche Startchancen und ein Leben in Gesundheit gravierend beeinträchtigt (zumindest sehr häufig, es ist kein Garant für behinderte Kinder), kann ich nicht verstehen, wieso man dies legalisieren möchte. Vollkommen absurd.

  5. Ich habe es gelesen. Sie werden so Bösartig sein.

    Phuuuu…. geht das überhaupt noch mit demokratisch/rechtsstaatlichen Methoden?

  6. Ein entsprechendes Urteil des EUGH könnte die Legitimation des täglichen Inzestes in islamistischen Kreisen in Deutschland sein.

    Auf diese nicht legitimierte Institution EUGH dürfte kein deutsches Gericht Rücksicht nehmen, doch die Realität sieht leider ganz anders aus. Es wird Zeit, dass Deutschland das Recht wieder in die eigene Hand nimmt und sich nicht von ideologischen und moralischen Ansichten europäischer Gutmenschenrichter vereinnahmen lässt.
    Deshalb: Austritt aus der jetzigen EU! und Neuausrichtung auf eine reine Wirtschaftsunion

  7. Der Focus-Beitrag kündigt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs spekulativ an, aber m.E. wird es keine Aufhebung des § 173 StGB geben. Die Folgekosten der Krankenkassen für die kranken gezeugten Kinder sind allgemein-sozial belastend.

    Der Schlusssatz in dem PI-Beitrag zur Sodomie erscheint entbehrlich, da der Geschlechtsverkehr mit Tieren bereits jetzt straflos ist.

  8. Wenn dieses Gesetz gekippt wird, könnte als nächstes der „Sex mit Tieren“ auf die Tagesordnung kommen.

    Das heist heute Zoophilie (wusste ich auch nicht, ich dachte immer Sodomie) und wurde 1969 durch die Große Strafrechtsreform leider aufgehoben. Für mich absolut unverständlich.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Zoophilie

  9. Na was denn?

    Wir sind doch alle in Deutschland der Meinung, dass, was im Bett zwischen zwei zustimmenden Erwachsenen geschieht, die Gesellschaft nichts angeht 😉

    Das „Erwachsenen“ muss so vorerst so stehen bleiben…

  10. … könnte als nächstes der „Sex mit Tieren“ auf die Tagesordnung kommen…

    Nein, nein, als nächstes kommt erst mal der Sex mit Kindern dran. Das muss vorrangig entkriminalisiert werden. Da warten die Perversen aus der linksrotgrünen Ecke mit ihrem Vorsitzenden Volker Beck doch schon sehnsüchtig drauf. Und auch die islamischen Kampfgenossen wollen ihrem „Propheten“ nacheifern und möglichst viele kleine Mädchen unter 10 heiraten .

    Wenn das durch ist, dann wird der Verkehr mit Eseln und Kamelen legalisiert (sprich entkriminalisiert).

  11. #9 Total meschugge (22. Mai 2011 22:59)

    Prinzipiell richtig, aber dann müßte man mindestens 50 Prozent der Bevölkerung kastrieren…

    Was meinen Sie genau damit?

    Denn wenn ich von manchen Leuten Kastrationsphantasien lese (bezogen oft auf Vergewaltiger), dann bekomme ich Pickel.

    Oder meinen Sie, dass soviele Leute keine Kinder bekommen sollten? Abgesehen von der Zahl, der ich nicht unbedingt zustimme, ist das ein Unterschied, da die Kinder von Geschwistern nunmal eine ziemlich hohe Chance auf schwerste körperliche und geistige Schäden haben. Das ist etwas anderes als Eltern, deren individueller Sprung in der Schüssel *möglicherweise* einen negativen Einfluss auf die Persönlichkeit eines Kindes haben *könnte*.

  12. #13 La ola (22. Mai 2011 23:07)

    Ich kenn noch jeden Menge Menschen, die allgemein-sozial belastend sind.

    Und was ist mit denen?

    Sie werden vermehrt und importiert.

    Deutschland ist ein Tollhaus!!

  13. Heute legalisiert die EU-Diktatur Inzest und morgen dann die Sodomie- Ehe.
    In Deutschland durften wir zwar keine EU Unterwerfung wählen, haben tun wir sie aber trotzdem.

  14. @Islam-Nein-Danke

    Der Prozess ist nicht mehr aufzuhalten. Wir sind keine Nation mehr. Die Bremer Wahl zeigt das sehr deutlich. Die Hälfte der Bremer hat mangels Alternativen nicht gewählt. Die Vertreter des „Mainstreams“ und des „gender mainstreaming“ verraten alle Werte, die uns als Volk ausgemacht. Das Chaos der 68er kann meiner Meinung nach nur durch ein Chaos beseitigt werden.
    Der Ausbreitung des Islam steht Europaweit nichts mehr entgegen.
    Das „Politically correct“ ist tödlich und bringt uns letztendlich zum Schweigen.
    Ich sehe keine Entscheidungsträger, die da etwas ändern wollen. Die 50% Nichtwähler sind schweigende Hasenfüße.Damit kann man keinen Staat machen.

  15. Das Ganze ist total kaputt, scheint in der „Familie“ vererbt zu sein:

    10.11.2005

    Susan K. sei „einfach strukturiert“, sagt ihr Anwalt Sven Kuhne. Wenn er heute mit der 21jährigen Mutter spricht, ist es, als rede er mit einem Kind. Susan K. kann nur mit Mühe lesen und schreiben, sie erreichte nur knapp die achte Klasse in der Förderschule. Wenn Sven Kuhne sie etwas fragt, lächelt sie verschüchtert, oft sagt sie „weiß nicht“, und wenn sie eine „Bravo“ durchblättert, strahlt sie. Sie ist ein stilles Mädchen, und wenn sie etwas erzählt, dann geht es meistens um die Zusammenhänge im „Big Brother“-Camp oder um ihre Kinder.

    Patrick S. sagt, sein letzter Pflegevater habe ihn manchmal geschlagen und einen „Taugenichts“ genannt.

    http://www.welt.de/print-welt/article176718/Unter_Geschwistern.html

  16. Der Verteidiger und somit die Person, welche mutmaßlich laut z.B. welt.de die Aussage zur Anfechtung des Gesetzes gemacht hat, ist ein in Wuppertal geborener und wahrscheinlich in Dresden lebendes SPD-Mitglied.

    Spricht der jetzt für die SPD?

  17. Bei den Richtern am europäischen Gerichtshof kann man sich zu 100% darauf verlassen dass ihre Urteile nachteilig für die Europäer und vorteilhaft für die Mohammedaner sind.

    Die Pest der Political Correctness und die Plage des Gutmenschentums haben sich hier in Europa festgesaugt und sie werden nur mit brutalster, härtester Gewalt zu entfernen sein.

  18. #21 erkanmallekken (22. Mai 2011 23:17)

    die folgen sehe ich jeden tag, wenn ich an unserer behindertenschule vorbei fahre. dort ist der südländeranteil signifikant höher als in unserer stadt.

    vielleicht ändert man ja den namen der behindertenschule demnächst in fatih-gymnasium?

  19. Sven K. ist nun kastriert und die Kinder waren wohl eher ein Kollateralschaden und letztendlich geht es auch nicht um die beiden, da ich befürchte das Inzest anscheinend vererbt wurde… (überspitzt)

    In Wirklichkeit geht es um legalisierte „Brauchtumspfleger“ der Neu-EU-Bürger…

    Wenn ich nun weiter darüber nachdenke, wie man den ganzen Irrsin noch irgendwie aufhalten könnte, dann kommen mir ganz böse und drastische Gedanken!

  20. Systemisch logisch ist das Inzestverbot nicht, wenn man es bspw. im Fall von Erbkrankheiten vergleicht, wo das wesentlich risikobehaftetere Zeugen von Nachwuchs nicht geahndet wird, nicht geahndet werden darf.

    Man sollte Leuten, die bewusst oder leichtfertig erbkranken Nachwuchs zeugen, die Wohltaten des Sozialsystems entziehen, aber das, vermute ich, wird gleich den nächsten erfolgreichen Gang zu den Verfassungsgerichten auslösen.

    Junge Deutsch-Türkin kämpft gegen Verwandtenehen:
    http://www.preussische-allgemeine.de/nachrichten/artikel/wider-die-traditionalisten.html

  21. # 12

    Rückzug der Polen auf die Grenzen von 1937…

    Rückzug der Italiener auf die Grenzen von 1913..

    Rückzug der Türken auf die Grenzen von 622…

  22. Die Ärzte der Berliner Charité hatten ja mal auf die Problematik von Verwandtenehen zwischen Cousin und Cousine aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, dass sich die Erbkrankheiten unter Muslimen überproportional häufen.

    Der Artikel ist nicht mehr auffindbar seit einem Aufschrei der Politisch-Korrekten …

  23. # 14

    Da waren schliesslich schon 700.000 Moslems hier…

    Man kann ja schliesslich nicht 700.000 Moslems in Deutschland einsperren…

  24. # 23

    „Was hat das alles mit dem Schutz der Familie zu tun?“ sagt der Anwalt….

    Aber von den 4 teilweise schwer behinderten Kindern aus dieser Inzestehe von Sven K. spricht er nicht???? Ach ja, die fallen ja der Allgemeinheit zur Last und nicht dem Anwalt oder dem Pärchen, das sich nur mit schnackseln beschäftigt und nicht mit dem bestreiten des eigenen Lebensunterhalts und das ihrer schwerbehinderten Kinder…

  25. Kippt das Gesetz, darf dann im Schwarzwald legal gehumpelt ( als Folge der Degenerierung) werden.

  26. Wenn das stimmt, was ich zu dem Thema „Geschwisterliebe“ mal gehört habe, dann hat Mutter Natur so eine Art Sperre eingebaut, damit Inzest nicht passiert. Allerdings ist dieser Fall wohl etwas anders gelagert, denn die Geschwister (sofern mich meine Erinnerung nicht täuscht und es sich bei den beiden um diejenigen handelt, über die ich vor Jahren einen Bericht hörte), wurden im Kindesalter getrennt, trafen sich erst später wieder und verliebten sich ineinander. Somit konnte die „Sperre“ nicht aktiviert werden.

    @ #5 Agora (22. Mai 2011 22:53)

    […] das Recht der entstehenden Kinder auf bestmögliche Startchancen und ein Leben in Gesundheit […]

    Na, da sind aber z. B. etliche Politiker anderer Meinung. Die reden schon seit Jahren davon, daß es (für Eltern) kein Recht auf ein gesundes Kind gibt! Somit hat aber auch das Kind kein Recht auf Gesundheit …

  27. „Sex mit Tieren“ ist in Deutschland nicht verboten. Mir ist nicht ganz zugänglich wie der Verfasser dieses Textes auf die Idee kommt das es hier verboten wäre? Das wurde schon 1969 als Strafrechtstatbestand abgeschafft.

  28. „gravierende familien- und sozialschädliche Wirkungen“

    Ein Land, welches Schwule und Lesben mit heterosexuellen Paaren gleichstellt, sollte auch keinen Inzest diskriminieren.
    Diese können von sich aus überhaupt keine Kinder bekommen, warum sollten also Inzuchtfamilien nicht das Recht auf Heirat, sowie Adoption haben?
    Jedem der schwulesbischen Paaren Kinder erlaubt, den Inzüchtern jedoch bei Strafe verbietet, dem sind die Kinder per se scheißegal, derjenige beharrt nur auf seinen eigenen kruden Moralvorstellungen.

    Wenn man schon für absolute Freiheit für alle, für sexuelle selbstbestimmung sowie für Toleranz gegenüber Andersartigen ist, der sollte auch keine Geschwister-, Kinder-, oder Ziegenficker diskriminieren. Sofern die Kopulation einvernehmlich ist, selbstverständlich. Und wer sagt, dass die Ziege nicht auch mal geil auf einen heißen Araberhengst ist?

  29. Es gibt ein paar uralte Regeln des menschlichen Zusammenlebens, die zum Zeitpunkt des Erstellens sinnvoll waren und es heutzutage immer noch sind. Und dazu gehört auf jeden Fall das Inzestverbot (OK, ob darauf gleich Gefängnis stehen muss, ist eine andere Frage). Meine Vorredner haben gut dargelegt, warum das Verbot sinnvoll ist. Andere Regeln, wie z.B. das Verbot der Homosexualität sind dagegen eher Regeln des Zeitgeistes und dieser ist eben flüchtig und ändert sich regelmäßig.

    Zum medizinischen Aspekt kommt dazu, dass ich ebenfalls wie einige Vorredner den Verdacht nicht los werde, dass hier Schritt für Schritt die Regeln der islamischen Gesellschaftten etabliert werden sollen. Und das ist das Erschreckendste daran …

  30. homoehe, islamische vielehe, inzestehe, ehe mit kindern, wohl bald tierehe und objektehe (mann heiratet toaster). fehlt eigentlich nur noch die ächtung der überholten normalen ehe.

  31. Zu #13 La ola (22. Mai 2011 23:07)

    Der Focus-Beitrag kündigt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs spekulativ an, aber m.E. wird es keine Aufhebung des § 173 StGB geben. Die Folgekosten der Krankenkassen für die kranken gezeugten Kinder sind allgemein-sozial belastend.

    :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

    Entschuldige bitte, dass ich lache, aber DAS hat bisher ja weder unsere Regierung noch die EUdSSR interessiert.
    Das Pack interessiert sich ja nichtmal das Wohl der betroffenen Kinder.

    Wie oben schon erwähnt, nach der Ideologie dieser Perversen Menschen darf man offensichtlich bewusst das vermehrte Risiko eingehen, ein behindertes Kind zu zeugen, welches in schweren Fällen sein Leben lang in verschissenen Windeln dahinvegetieren darf und in leichten Fällen „nur“ ebenso grenzdebil wie die Mutter laut WSDs Beitrag vor sich hin sabbert.
    Gut, als Grünwähler wärs noch zu gebrauchen.

    Und dabei interessiert mich der Kostenfaktor wirklich am Allerwenigsten.
    Der „blöde Rechte“ ist offenbar doch weitaus mehr Mensch als der „gute Gutmensch“.

    Dieses entmenschlichte Zeug von Anwalt und seine Unterstützer in der Politik, der Justiz und der Gesellschaft, man verzeihe mir den verachtenden Ausdruck, sind wirklich Perverse in Reinform, anders kann man dieses Verständnis von „Recht“ nicht nennen.
    Das Recht wurde geschaffen, um Menschen und die Gesellschaft zu schützen und zu bewahren und nicht dazu, jeglichen Menschenverstand und Logik ins genaue Gegenteil des ursprünglichen Grundgedankens zu verkehren, zu pervertieren.

    Raus aus dieser EU, dann können uns die „Urteile“ aller illegitimen Gerichtsbarkeiten der EUdSSR mal ganz gepflegt am Arsche lecken.

    Mit unseren Volker Becks und Cohn-Bendits kommen wir selbst klar…

    Uuuund übrigens…warum wohl wird dieser „Kindersex ist Menschenrecht“-Skandal wohl von unseren furchtlosen „Enthüllungsjournalisten“ totgeschwiegen?
    Genau, weil es dabei nicht gegen „Rächtz“ sondern gegen „Gute“, weil „Grüne“ ginge…

    Wie sähe wohl die Bürgerzustimmung für „grüne“ Politik aus, wenn diese Wahrheiten mal gründlich thematisiert würden?

    Lägen die Wählerzustimmungszahlen für die „Grünen“ dann auch um die 20-30%?

    Sicher nicht.

  32. PI: Wenn dieses Gesetz gekippt wird, könnte als nächstes der „Sex mit Tieren“ auf die Tagesordnung kommen…

    EU sagte es bereits: Sodomie ist schon lange nicht mehr strafbar. Wäre ja auch absurd: Sex mit Tieren wird geahndet, das millionenfache Töten von Tieren, damit sie in unseren Töpfen laden können, aber nicht.

  33. So widerlich kann selbst die bösartige Diktatur der EUDSSR nicht sein.

    Oh doch – sie kann und sie ist.
    Schauen Sie sich die Eliten doch an, die Daniel Cohn-Bendits, die Dominik Strauss-Kahns und wie sie alle heißen, diese perversen Säcke.
    Sie müssen sich doch selbst frei sprechen.
    Darum tun sie das.

  34. Und was lassen sich die EU-Diktatoren als nächstes einfallen?
    Halal in allen Restaurants?
    Herabsetzung der Altersgrenze für Geschlechtsverkehr mit Erwachsenen auf 4 Jahre (Mohammed lässt grüßen)?
    Einführung der Sharia?
    Die Vielehe?
    Die Straffreiheit für die Tötung Ungläubiger (Christen, Juden, Atheisten)?
    Die Liste lässt sich fast unendlich weiterführen….
    Es gibt viel zu tun! Packen wir ein!

  35. Vor dem Bundesverfassungsgericht. Schließlich wandte er sich an die obersten Hüter der Menschenrechte in Europa.

    „… die obersten Hüter der Menschenrechte in Europa.“ *Kotz* Wohl eher die ranghöchsten Komplizen des Verbrechens in Europa. Aber auch rangniedrigere Juristen sind zu mindestens 50% Handlanger der Kriminellen – egal ob als Anwälte, Staatsanwälte oder Richter.

  36. Warum werden hier eigentlich immer meine Postings gelöscht?? Ihr Deppen seid auch nicht besser als die Linken! Pfui!

  37. Wenn ich das das schon wieder lese kommt mir schon wieder ein Würgreiz. Dieses ganze geblöke nach Legalisierung ist doch wieder nichts anderes als vorauseilender Gehorsam um den neuen Machthabern den roten Teppich auszurollen. Nicht das die sich etwa deutschen Moralvorstellungen unterwerfen müssen. Unterwerfung gibt es im Islam nur für Ungläubige. Also werden unsere Werte einfach über Bord geworfen damit sich die Satansanbeter auch wirklich wie zu Hause fühlen! 🙁

  38. #38 nicht die mama (23. Mai 2011 00:38)

    Lies einfach richtig, bevor du deine drei green-smileys bemühst.

    Satz eins und zwei von mir sind m.E. korrekte wertende Aussagen ohne Bedingung voneinander, zu denen ich stehe.

    Mach also bitte nicht so eine Welle. 😉

  39. #45 La ola (23. Mai 2011 01:40)

    Das war keinesfalls gegen Dich persönlich gerichtet, sollte das so rübergekommen sein, tuts mir leid.

  40. #26 kongomüller (22. Mai 2011 23:28)

    vielleicht ändert man ja den namen der behindertenschule demnächst in fatih-gymnasium?

    Der ist Spitze, den muß man sich merken. 😆 😆 😆

  41. Der Sittenverfall ist nur eine Begleiterscheinung vom allgemeinen Verfall. Wobei uns immer noch von IM Geldschäufle suggeriert wird, wir hätten unheimlich vom T€uro profitiert:

    http://religionsbehoerde.wordpress.com/2011/05/23/teuro-es-ist-absolut-klar-und-unstreitig-dass-deutschland-enorm-von-der-einfuhrung-des-euro-profitiert-hat/

    Gleichzeitig kommen aber aus der Kombinatszentrale ganz andere Töne!

    Und bitte tut mir den Gefallen und rechnet noch mal nach, was ich da ausgerechnet habe. Ich glaube, mein Taschenrechner spinnt.

  42. Bildung ist die eine Sache, die der deutschen und westeuropäischen Jugend verweigert und vorenthalten wird, um sich ein verblödetes Volk zu schaffen, damit die allgemeine Verdummung der Politiker nicht mehr so stark ins Gewicht fällt. Zuwanderung aus bildungsfernen Ländern gepaart mit Lernverweigerung, die andere. Aber dass man jetzt noch einen Schritt weiter gehen möchte und den Schwachsinn in Form von Inzest fördern will, das hätte ich jetzt nicht gedacht.
    Ich muss schon sagen, die EU -Dumpfbacken haben sich selbst übertroffen.
    Aber schaut man sich mal die Hackfressen aus Brüssel an, dann wird es einem angst und bange.

  43. Downbreeding nach Programm!

    Niemand glaube, daß diese Maßnahmen und Gesetze nicht gezielt aufgrund einer Agenda gegen de europäischen Völker eingesetzt werden!

    Das mit dem Geschwistersex ist zu relativieren. Es gibt nicht mehr viele Geschwister.

  44. #13 La ola (22. Mai 2011 23:07)

    Der Focus-Beitrag kündigt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs spekulativ an, aber m.E. wird es keine Aufhebung des § 173 StGB geben. Die Folgekosten der Krankenkassen für die kranken gezeugten Kinder sind allgemein-sozial belastend.

    Das sehe ich leider ein wenig anders. Im Beitrag wird zutreffend darauf hingewiesen, daß man lange Zeit hatte, eine abschlägige Entscheidung zu fällen, das aber nicht tat.

    Hinzu kommt: In der EU soll auch das Recht vereinheitlicht werden. Nun werden in dem Beitrag diverse EU-Staaten aufgezählt, in denen Beischlaf zwischen Verwandten nicht bestraft wird. Auch das ein Wink mit dem Zaunpfahl.

    Übrigens ist der Straftatbestand auch in der Rechtswissenschaft nicht unumstritten. Zum Thema Rechtsgut wird im Lehrkommentar zum StGB (Schönke/Schröder, 22. Aufl., S. 1124 [habe bewußt eine ältere Auflage verwendet]) ausgeführt:

    Rechtsgut des § 173 ist nach h. M. die Freihaltung der engsten Familie von sexuellen Beziehungen; daneben werden als Strafgrund auch Gefahren für doe psychische Entwicklung des Partners (minderjährige Tochter, Geschwisterinzest) und die angebliche Gefahr eugenischer und genetischer Schäden genannt (…). Doch ist zu bezweifeln, ob sich eine rationale, am Gesichtspunkt der Sozialschädlichkeit orientierte Begründung für die Strafbarkeit der „Blutschande“ wirklich finden läßt, m. a. W. ob hier nicht letztlich doch überlieferte Moralvorstellungen strafrechtlich sanktioniert werden (…).

    So weit zum damaligen Stand. Wie Studien aus Deutschland, Dänemark und England (nur einige Beispiele) zeigen, sind die eugenischen und genetischen Schäden erheblich, was nach hiesiger Auffassung eine Strafbarkeit unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Gesellschaft rechtfertigt.

    Aber wie gesagt, ich glaube der § 173 StGB wird kippen.

    Der Schlusssatz in dem PI-Beitrag zur Sodomie erscheint entbehrlich, da der Geschlechtsverkehr mit Tieren bereits jetzt straflos ist.

    In der Tat. Da sollte mal wieder richtig Schaum geschlagen werden.

    #14 GrundGesetzWatch (22. Mai 2011 23:08)

    Das heist heute Zoophilie (wusste ich auch nicht, ich dachte immer Sodomie) und wurde 1969 durch die Große Strafrechtsreform leider aufgehoben. Für mich absolut unverständlich.

    Also, in meinem Creifelds („Rechtswörterbuch“) wird noch immer das Wort „Sodomie“ verwendet. Dabei handelt es sich um das führende Werk für Juristen.

    Das Problem ist wie oben bereits dargelegt die Frage nach der Sozialschädlichkeit der Sodomie. Strafrecht ist die Ultima ratio. Im Übrigen wird es mit der Beweisführung schwierig, da das Tier in aller Regel der einzige „Zeuge“ ist.

  45. #53 Ausgewanderter

    Das strafrechtliche Verbot der Blutschande hat ganz klar medizinische Gründe, da eine erheblich erhöhte Gefahr besteht ein behindertes Kind zur Welt zu bringen. Mit der Zeugung von höchstwahrscheinlich (< 70%) behinderten Kinder, durch Inzest wird den betroffenen Kinder vorsätzlich das Recht auf ein unversehrtes Leben genommen.

    PS: Sodomie ist Ausdruck einer gestörten Sexualität und eines schweren psychischen Schadens.

  46. #1 Islam-Nein-Danke meint:

    „Dem Islam wird eben der Weg bereitet…“

    Es geht nicht um islam, der ist erst in den letzten jahren hochstilisiert worden.

    Es geht um die zersetzung der letzten werte unserer zivilisierten völker. Schon seit jahrzehnten geht es tröpfchenweise ums „TABUBRECHEN“.
    Alles, was uns hoch und heilig ist und war, wird auf die perfideste art zersetzt.

    Am 5.1.11 wurde unter http://www.pi-news.net/2011/01/buch-die-geschichte-der-politischen-korrektheit/ die verheerenden folgen des wirkens der frankfurter schule beschrieben.
    Sie trommelte das verderben in die köpfe der studenten.
    Kulturell tradierte, bewährte werte der familie als keimzelle des staates gab man der lächerlichkeit preis, verunglimpfte sie als faschistoid. Sie wurde als hort des faschismus verleumdet, abgewertet, zersetzt. Den kindern wurde die geborgenheit genommen, die geschichtlichen wurzeln abgeschnitten.

    Durch umwertung aller werte in weiten bevölkerungskreisen wurden neue formen von „familien“ geschaffen: Kommunen mit kindern, frühsexualisierung, hedonismus, massenabtreibungen auf krankenschein, pille für halbwüchsige, pätschworkfamilien, schwulen- und lesbenehen mit rentenansprüchen bei gleichzeitiger forcierter masseneinwanderung zweifelhafter elemente aus aller herren länder. Eine satanisch eingefädelte „bereicherung“ des arglosen gastvolkes, vom „gastgeber“ bezahlt!
    Parellel dazu materielle anreize zur auswanderung der jungen und tüchtigen.

    Und nun auch noch das inzestverbot, das eigentlich allein schon aus gründen der volksgesundheit (heute verpöntes wort) untragbar ist.
    Dann werden die väter, die mit ihren töchtern „familien“ bilden, kinder ZEUGEN, auch nicht mehr belangt?

  47. Sitzen da überhaupt Richter aus der EU, bzw. sind die alle zum Islam konvertiert, so kommt es mir langsam vor. Allein der menschliche, logische, vortgeschrittene und vor allem zivilisierte Verstand stellt diesen Paragraphen nicht in Frage. Dann sollten das diese möchtegern hoch gestellten Juristen auch nicht.

  48. Mir fallen immer viele behinderte Migrantenkinder auf und wenn man dann bedenkt durch Inzest ist nur eine erhöhte „Chance“ auf Behinderung gegeben dann kann man sich ja denken wie hoch der Inzestanteil bei denen wirklich liegt.
    Das einzige frische Blut sind dumme deutsche Diskoschlampen zwischendurch oder ebenfalls dumme Konvertitentussen.

  49. so ist das nunmal fängt man erstmal an Tabus zu brechen kommen immer mehr dran. Scheidung, Homosexualität, Transgender. Und jetzt eben Inzest und später Sodomie und Pädophilie. Mich wundert es nicht und ich weiß, dass dieser Paragraph, wenn nicht jetzt irgendwann gekippt wird. Das wird solange passieren bis jeder alles poppen darf. Schöne neue Welt.

  50. #54 Kaventsmann (23. Mai 2011 10:01)

    #53 Ausgewanderter

    Das strafrechtliche Verbot der Blutschande hat ganz klar medizinische Gründe, da eine erheblich erhöhte Gefahr besteht ein behindertes Kind zur Welt zu bringen.

    Sehe ich genauso, schrieb das aber auch:

    So weit zum damaligen Stand. Wie Studien aus Deutschland, Dänemark und England (nur einige Beispiele) zeigen, sind die eugenischen und genetischen Schäden erheblich, was nach hiesiger Auffassung eine Strafbarkeit unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Gesellschaft rechtfertigt.

  51. Mit den gleichen Argumenten mit denen sich eine Heirat gleichgeschlechtlicher Partner begründen läßt, wird sich auch eine Inzest-Beziehung rechtfertigen.

    Danke 68er, danke für das Schleifen sämtlicher gesellschaftlicher Tabus.

  52. Sollte es denn auch älteren Frauen verboten werden, Kinder zu bekommen, wenn die Gefahr einer Behinderung besonders hoch ist?

    Sollte es behinderten Menschen verboten werden, Kinder zu bekommen?

    Sollte es Menschen mit geringem IQ verboten werden?

  53. 60 Steinhauer (23. Mai 2011 12:40)

    Mit den gleichen Argumenten mit denen sich eine Heirat gleichgeschlechtlicher Partner begründen läßt, wird sich auch eine Inzest-Beziehung rechtfertigen.

    Danke 68er, danke für das Schleifen sämtlicher gesellschaftlicher Tabus.

    Mit dem winzigen unterschied, das besagte gleichgeschlechtliche Paare keinem Menschen damit schaden…Hirn anschalten.

  54. @#62 Agora

    Sehe ich etwas anders.

    Ansonsten, sei doch bitte nicht so unfreundlich.
    Danke

  55. Es ist sowieso schwachsinnig den Geschlechtsverkehr zwischen zwei Menschen zu verbieten. Jeder volljährige Mensch hat Recht selbst zu entscheiden mit wem und was er schläft und was nicht ; Wir leben doch in einem demokratischen Staat.

    Möchte jemand mit seinen Hund ficken, bitteschön, mir ist das scheißegal.

    Möchte jemand mit seiner Schwester Geschlechtsverkehr haben, mir ist das scheißegal, soll jeder Mensch doch machen was er für richtig hält solange es niemand schadet.

    Sollte jedoch behinderte Kinder auf die Welt kommen, sind heftige Gefängnisstrafen unter dem Tatbestand schwere Körperverletzung durchaus angebracht.

    Aber im Grunde hat der Staat den Burgern nicht vorzuschreiben was sie in ihren Privaten Vier Wänden machen; solange wir in einem demokratischen Staat legen.

    Mal abgesehn davon dass solche Gesetze eh nicht kontrollierbar sind.

  56. Da wird es dann bald ehen zwischen tieren und menschen geben.

    Ein widerlicher us-film hats ja schon mal vorgezeigt vor jahren: Ein mann mit einem schaf.

    Der Spiegel schrieb am 01.11.2005 über den sodomistenfilmer Woody Allen

    „Ich würde alle Fehler noch einmal begehen“
    In einem Interview hat Regisseur Woody Allen ungewöhnlich offen über die einst skandalöse Beziehung zur Adoptivtochter und späteren Ehefrau Soon-Yi Previn gesprochen. Er gab zu, mit fortschreitendem Alter wenig oder gar nichts dazugelernt zu haben.

    Gestern in ard bei Anne Will berichtete Matussek vom Spiegel, die usa machen die meisten porno-filme.

    Wie konnte die menschheit 1,5 mio jahre überleben ohne solche art von aufklärung…?
    Mit der sie untergehen wird, wenn homos und sodomisten die welt bevölkern.

  57. Euch ist echt nicht mehr zu helfen mit euerm moralinsauren Gequatsche hier im Kommentarbereich. Und sowas fürchtet sich vor dem Islam?! Ihr seid doch selbst nicht besser… Ihr deid doch insgeheim froh wenn der Islam sich durchsetzt, dann werden endlich wieder die Homos verfolgt und weggesperrt (nie wieder zwei küssende Männer auf der Straße, was für eine Erleichterung!), Frauen kommen wieder hintern Herd (da gehören sie auch hin!) und Sexualkunde wird am besten ganz aus dem Unterrichtsplan gestrichen.

    Und jetz mal Klartext, PI: Ob die das Inzestverbot abschaffen ist mir SOWAS VON SCHEIßEGAL!! Und euch kann das auch scheißegal sein! Die Evolution hat uns mit genügend Abwehrmechanismen ausgestattet, die Inzest verhindern. Dafür brauchen wir keine Gesetze! Niemand wird nach der Verbotsaufhebung auf einmal auf seine eigenen Geschwister abfahren, das ist doch lächerlich! Den meisten (mir inklusive) dreht sich bei dem Gedanken an Inzest der Magen rum. Aber das Leben anderer Leute geht euch nichts an und hat euch nichts anzugehen. Also wenn zwei (aus welchen Gründen auch immer) in so etwas verfallen, dann lasst sie halt in Ruhe solang sie keine Kinder zeugen. Ich find es zwar komisch und abstoßend, aber wollt ihr diese Menschen wirklich strafrechtlich verfolgen?! Ich halte das für menschenverachtend! Es gibt wichtigeres als die Schlafzimmerbetten meiner Mitbürger.

    Und noch was: Mit Pädophilie oder Sodomie hat einvernehmlicher Sex nie etwas zu tun. Also spart euch euer: „Heute Homosexualität, morgen Pädophilie!“ Homosexualität ist eine von den Gefühlen her der Heterosexualität gleichwertige Form der Liebe und dies mit Kindsmissbrauch zu vergleichen offenbart das geistige Niveau eines Schimpansen auf zwei Beinen.

  58. S. Richard Wagner: „Die Walküre“, 2. Aufzug:
    Fricka: … Wann ward es erlebt, daß leiblich Geschwister sich liebten? – Wotan: Heut hast Du`s erlebt….. – Fricka: So ist es denn aus mit den ewigen Göttern … .

  59. #66 Linu86 (23. Mai 2011 14:31)

    Aber das Leben anderer Leute geht euch nichts an und hat euch nichts anzugehen. Also wenn zwei (aus welchen Gründen auch immer) in so etwas verfallen, dann lasst sie halt in Ruhe solang sie keine Kinder zeugen. Ich find es zwar komisch und abstoßend, aber wollt ihr diese Menschen wirklich strafrechtlich verfolgen?!

    Dieses Paar hat aber Kinder gezeugt.
    Vier behinderte Kinder gehen auf das Konto derer, in deren Leben man sich nicht einmischen darf.
    Ausser, wenn es darum geht, für die Folgen des Inzests geradezustehen, da „darf“ sich die Gesellschaft plötzlich einmischen.

    Es geht nicht darum, dass man sich in das Leben von Erwachsenen beim einvernehmlichen Sex einmischen will, es geht darum, dass das bewusste Eingehen des hohen Risikos einer Behinderung des Kindes gegen die Rechte des Kindes verstösst.
    Und nein, ich setze das nicht mit der Abtreibung gleich.

    Mit derselben Argumentation könnte man übrigens den Kannibalen Armin Meiwes freisprechen.
    Dessen Nachspeise liess sich ja freiwillig also „einvernehmlich“ fressen.
    Als ob das Opfer trotz seines psychischen Problemes kein Recht auf Schutz hätte…

    Und mit dieser Argumentation kann man, je nach Definition von „einvernehmlich“, auch sexuellen Missbrauch von Tieren und Kindern oder geistig Behinderten legitimieren.

    Wer nicht wegläuft oder sich nicht „energisch genug“ wehrt, machts freiwillig.

  60. erst Homosexualität, jetzt Inzucht.. Als nächstes die Legalisierung von Zoophilie und Pädophilie.. Es weiß wohl jeder, was mit Sodom und Gomorra passiert ist.

  61. Reality Check:
    Sodomie, oder besser Zoophilie (Sodomie ist ein irreführender Begriff), ist bereits seit 1968 nicht mehr strafbar.

    Wer Geschwistern den einvernehmlichen SEx mit der Begründung verbieten will, es besteht die Gefahr behinderte Kinder zur Welt zu bringen, sollte dabei im Hinterkopf behalten, das es nach jetziger Rechtslage völlig legal ist, wenn zwei nicht-verwandte aber bereits behinderte Menschen Sex haben.

    Nochmal in kurz: Zwei Menschen mit Down-Syndrom, schweren Fehlbildungen oder anderen eindeutig erblichen Belastungen dürfen Nachwuchs zeugen.
    Zwei völlig gesunde Geschwister nicht.

    Also entweder man verbietet _allen_ vorbelasteten Menschen den Sex, oder gar keinen.

    Das jetzige Gesetz stellt bei Inzestbeziehungen übrigens ausschließlich den Vaginalverkehr unter Strafe. Wer seine Schwester anal oder oral gern hat, dem droht auch keine Strafe. Absurd genug, oder?
    Noch absurder geht es aber trotzdem. So ist es völlig legal, wenn der Bruder seine Schwester künstlich befruchten lässt.

  62. #68 nicht die mama (23. Mai 2011 16:26)

    Die Antwort auf ihren Einwand hat mein Mitkommentator (#70 Das Kaninchen vor der Schlange) schon sehr schön vorformuliert. Ich sage nochmal: Es geht mir lediglich um den Aspekt der Strafbarkeit, nicht um Gutheißung. Sonst müssten sie konsequent auch die Strafbarkeit fordern, wenn behinderte Menschen miteinander Sex haben. Und wie siehts bei gleichgeschlechtlichem Inzest aus? Da zieht ihr Argument schonmal gar nicht.

    es geht darum, dass das bewusste Eingehen des hohen Risikos einer Behinderung des Kindes gegen die Rechte des Kindes verstösst.

    Lassen Sie mich raten, Sie sind gegen die PID??

    P.s.: Es dient dem Schutz eines Kindes, wenn man es für unmündig erklärt (daher kann es bei so etwas kein Einvernehmen äußern). Tiere können gar keinen Willen äußern. Ein psychisch kranker Mensch (Kannibalenopfer) fällt unter die Fürsorgepflicht des Staates.

  63. #69 Sitzender (23. Mai 2011 16:55)

    Es weiß wohl jeder, was mit Sodom und Gomorra passiert ist.

    War das vor oder nachdem Noah die Arche gebaut hat und zehntausende kleiner Insektenarten aus der ganzen Welt dazu brachte, sich auf einem Boot zu paaren? Was war eigentlich mit den Nachkommen dieser Tiere, wenn es nur zwei von jeder Sorte gab? Die können sich ja nur durch Inzest wieder weiter vermehrt haben, oder?

    Na ja, ich persönlich bevorzuge das Märchen vom dicken, fetten Pfannkuchen, das ist auch viel lustiger. 🙂

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