Selbstherrliche EU-Bonzen, feige Verfassungsrichter, eitle Psycho-Scharlatane, eine rechtlose Polizei und ein wegen seiner Menschenrechte aus der Sicherheitsverwahrung entlassener und seinem Schicksal überlassener Sexverbrecher – das war die brisante Mischung, die das Leben eines kleinen Mädchens aus Dortmund vielleicht auf Lebenszeit zerstört hat. Immerhin gelang es jetzt, nach einem halben Jahr Ermittlung, eine Speichelprobe dem Verbrecher zuzuordnen und ihn erneut festzunehmen.

Der SPIEGEL berichtet:

Nun wurde bekannt, dass der als Sexualstraftäter einschlägig vorbestrafte 51-Jährige Ende Januar ein sieben Jahre altes Mädchen missbraucht hat. Nach Angaben der Polizei hatte der Mann das Kind am 26. Januar auf dem Heimweg von der Schule angesprochen. Dann lockte er das Mädchen in eine Tiefgarage und verging sich dort an ihm. Die Tat ereignete sich in der Innenstadt von Dortmund.

Der 51-Jährige war laut einem Bericht von „Der Westen“ 1992 wegen mehrfachen Missbrauchs an Jungen verurteilt worden. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) musste er aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Im September 2010 zog er nach Dortmund.

Der EGMR hatte die nachträglich angeordnete oder verlängerte Sicherungsverwahrung in Deutschland als menschenrechtswidrigen Freiheitsentzug beanstandet . Das Bundesverfassungsgericht entschied daraufhin Anfang Mai im Sinne des EGMR, dass die Regelungen verfassungswidrig sind und das Grundrecht auf Freiheit verletzen . Bis Mai 2013 muss die Sicherungsverwahrung grundlegend reformiert werden.

Da das Mädchen den Mann nicht verlässlich beschreiben konnte, führten die Ermittlungen zunächst nicht zur Festnahme des Täters. Erst aufgrund der Auswertung einer Speichelprobe beim Landeskriminalamt konnte er anhand eines DNA-Treffers ermittelt werden. Am Donnerstag wurde der Tatverdächtige festgenommen.

Der Mann, der vor seinem Umzug nach Dortmund in der Region Düsseldorf gelebt hatte, räumte in Begleitung seines Anwalts die Tat ein. Am Freitag soll er dem Haftrichter vorgeführt werden.

Nach Angaben von „Der Westen“ galt der Mann bei Polizei und Therapeuten als Musterbeispiel einer Resozialisierung, weshalb man die Observation Ende 2010 einstellte.

Vor den möglichen Folgen des Einknickens deutscher Verfassungsrichter hatten kritische Blogger gewarnt. Sind die Damen und Herren in den roten Roben noch Richter, oder muss man schon von Komplizen sprechen, sich einer ausländischen Rechtsprechung zum Schaden der eigenen Bevölkerung zu beugen, die sogar noch Monate nach der nun aufgeklärten Tat in einem anderen Fall Deutschland zu Strafzahlungen an einen Sexverbrecher verurteilte (wir berichteten)?


Ein Beitrag vom Autorenteam QUOTENQUEEN

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138 KOMMENTARE

  1. Auf ein Gericht, dessen Urteile solche Folgen haben, sollte man besser gar nicht mehr hören — es gehört abgeschafft.

  2. schön, dass ihr das Thema aufgegriffen habt, bei Welt online sind die Kommentare schon wieder abgeschaltet.

    Das arme Mädchen! Scheiß Menschenrechtler, kümmern sich immer nur um die Rechte der „falschen“ Menschen!
    Aber vielleicht bekommen solche Kerle nun sofort 20 Jahre mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Das ist nämlich erlaubt. Der wurde ja nur freigelassen, weil die Sicherheitsverwahrung nicht schon im Urteil stand…

  3. Auf der Wiener Donauinsel wurde vorgestern ein deutscher Staatsbürger durch Messerstiche brutal ermordet.

    http://aron2201sperber.wordpress.com/2011/07/12/imformationssperre-nach-dounauinselmord/

    Waren die Täter Rechtsextreme, Leute aus der Drogenszene oder sonstwer?

    Obwohl es Zeugen für die Tat gab, erfahren wir nicht das Geringste über die „immer noch flüchtigen Täter“.

    Die Informationen sind dermaßen „politisch korrekt“ verstümmelt, dass man sich fragen muss, wozu überhaupt davon berichtet wird.

    Bei so einer Berichterstattung braucht man sich nicht zu wundern, wenn immer mehr Menschen es vorziehen, sich von „Politically Incorrect“ informieren zu lassen.

  4. Ein Hoch auf die EU-Rechtsprechung! Und die wurde auch noch vom Verfassungsgericht übernommen. Man gönnt sich ja sonst nichts.

  5. Das Bundesverfassungsgericht entschied daraufhin Anfang Mai im Sinne des EGMR, dass die Regelungen verfassungswidrig sind und das Grundrecht auf Freiheit verletzen

    Es gibt auch das Grundrecht auf Unversehrtheit. Insbesondere für siebenjährige Mädchen, so eine Scheiße!!! Der Staat kann seine Bürger nicht schützen, wenn er die von sozialistischen Ärzten – „Schuld hat immer nur der Kapitalismus“ – als ungefährlich eingestufte Kriminelle frei herumlaufen lässt.

    Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich bin nicht für einen Polizeistaat, aber für einen funktionierenden Staat, der in der Lage ist seine Bürger zu schützen. Zynischerweise sprechen ausgerechnet die Marxisten immer von den Polizeistaat-Fanatikern – also beispielsweise von mir -, obwohl gerade sie es sind, die uns unsere Freiheit nehmen wollen…

  6. Es darf keine nachträgliche Änderung von Gesetzen geben die dann rückwirkend gelten! Oder würde einer hier begeistert sein, dass wenn irgendwann eine Regierung hier an die Macht kommt, die gegen PI ist, jeden der hier geschrieben hat einsperrt?
    Es ist hart was dort passiert ist, aber das ist eine Folge eines politischen Versagens. Eines der Urteile der EU die nachvollziehbar sind.

  7. der nächste sargnagel für die vergutmenschlichte demokratie der karteileiche namens europa.

  8. @#6 marooned84:
    Nachtrag zu meinem Beitrag Nummer 6:

    Zynischerweise sprechen ausgerechnet die Marxisten immer von den Polizeistaat-Fanatikern – also beispielsweise von mir -, obwohl gerade sie es sind, die uns unsere Freiheit nehmen wollen…

    Ein marxistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert. – Alexander Issajewitsch Solschenizyn

    Hat selten so gepasst. Davon einmal abgesehen dürfte es keinen europäischen Gerichtshof geben, dieser hat zu viel Einfluss. Wir haben unsere Gerichte einschließlich die obersten Gerichte als letzten Instanzzug sowie das Bundesverfassungsgericht, welches die Verfassung behütet und interpretiert.

  9. So etwas zu kommenieren kann einen Vater von drei Mädchen nur „unter Moderation“ schicken…

    Ich versuche mich mal zu beherrschen:

    Da der Staat seine Bürger nicht nur nicht mehr ausreichend schützt, sondern wissentlich großen Gefahren für Leib und Leben aussetzt, wird es bald zu Konkurrenz zum Gewaltmonopol des Staates kommen! Notwehr, Notstand und selbst die Selbsthilfe werden bald zu neuen Gefängnisinsassen führen, zu anständigen, ehrbaren allerdings.

    Wer von Euch glaubt noch, dass wir in ruhigen Zeiten leben?

  10. Und was HABEN wir Kinderschützer vor diesem und anderen fiesen Pädokriminellen gewarnt! Was war das für ein Aufschrei, der teilweise zum Schweigen gebracht wurde, indem z. T. ein Jahrzehnt alte aus pädokrimer Feder stammende Verleumdungen aus der Mottenkiste gekramt wurden! NUN ist DAS passiert, WOVOR wir gewarnt haben! Passiert JETZT wenigstens das, was längst fällig ist? Ein ganz offizieller Pranger gegen die Pädos dieser Republik? NEIN!

    DIE und ihre Erfüllungsgehilfen prangern lieber „Plagiatoren“ an, recherchieren gegen Rechercheure, versuchen den Spieß umzudrehen, abzulenken, einen Nebenkriegsschauplatz zu eröffnen! DIE, die offen, offiziell namentlich vermeintliche Plagiate und deren Urheber an den Pranger stellen, stellen sich mit aller Wucht und Macht gegen einen Pädo-Pranger! Ja, das ist Wahnsinn, verkehrte Welt!

    Es ist allerhöchste Zeit für härteste Maßnahmen gegen KinderSCHÄNDER, für gleichzeitig mehr Unterstützung für KinderSCHÜTZER!

  11. @#10 Werner-T5:

    Wer von Euch glaubt noch, dass wir in ruhigen Zeiten leben?

    Ich nicht!

    Interessanterweise gibt es Kuschelurteile immer wieder bei Kindesmissbrauch… Dann auch noch das oben Genannte. Und vieles mehr, so versuchst der Staat mit aller Macht, die vollständige Erziehung der Kinder zu verstaatlichen.
    Von diesen mehr als perversen Broschüren des BZGA ganz zu schweigen. Das hat System, meine Meinung.

    http://www.bzga.de/infomaterialien/sexualaufklaerung/

    Die Kinder werden erzogen, damit sie dem System dienen. Einem System, dass von Satanisten geprägt wird. Keine Verschwörungstheorie, zu viele Anhaltspunkte bekräftigen das mittlerweile. Kennt ihr das Buch „Brave New World“ von Huxley? Teilweise alles schon Realität.

  12. Rückwirkend Gesetze erlassen die „Menschen“ ein lebenlang hinter Gitter bringen ist falsch. Bei dem Thema klingt das hart, aber es ist einfach falsch.
    Sonst brauchen wir auch keine Gesetze mehr, sondern irgendwer entscheidet einfach so. Würde hier einer Schreiben, wenn er wüsste das er dafür bald sein lebenlang ins Gefängnis muss? Wohl kaum.

  13. @#13 EU:
    Darum geht es nicht. Wahrscheinlich hast Du selber Dreck am stecken und bist daher so liberal eingestellt…

    Bei gefährlichen Menschen sollte man die Sicherheitsverwahrung nach verbüßter Strafe einsetzen. Klinik. Nicht Gefängnis, sondern ein klinischer Aufenthalt. Dieser ist mit der Menschenwürde zu vereinbaren.

    Sie frei laufen zu lassen kann nicht angehen, zumal der Staat neben der Erziehungs- bzw. Resozialisierungsaufgabe auch die Pflicht hat, seine Bürger zu behüten, was übrigens auch durch Artikel 1 GG betoniert worden ist.

  14. @marooned84
    „…Interessanterweise gibt es Kuschelurteile immer wieder bei Kindesmissbrauch… “
    Man kann sich seinen Teil denken, wer da mit welchem Wissen wahrscheinlich unter Druck gesetzt wird!

    @“EU“
    Rückwirkend wird Menschen die Meinung verboten, einen Kinderschänder beim Namen zu nennen. Rückwirkend soll aber ein hilfloses Kind wie das nun in Dortmund nicht präventiv vor einem Pädokriminellen geschützt werden dürfen? Der Täter darf „vorbeugend“ geschützt werden, das Opfer aber nicht? Pfui! Dieses Kind wäre erst gar nicht Opfer geworden, wenn die EU-Unrechts-Urteile nicht gefällt worden wären!

  15. Es ist wirklich abstoßend und ekelhaft, daß ein deutsches Gericht sich den Vorgaben aus Brüssel beugt.

    Dies ist widernatürlich und pervers wie die Täter, um die es hier geht.

  16. offtopic:

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article13487452/Rechter-Aktivist-fuehrt-Magazin-der-Bundeswehr-Uni.html

    In der Rubrik „Extremismus“ wird darüber berichtet, dass ein rechter Aktivist nun Chefredakteur des Campus“-Magazins der Münchner Bundeswehr-Uni ist. Rechtsextrem scheint er zu sein, weil er für die Junge Freiheit geschrieben hat. Das es so ne Meldung überhauptauf der Internetseite der Welt gibt, ist ein Skandal. Wir haben Politiker, dioe früher Polizisten verprügelt haben und lauter linksdumme Journalisten, aber wenn jmd, der nicht links ist, also rechtsextrem / neonazi, dann ist das ne Skandalmeldung wert. Ich bin ganz kurz davor in die NPD einzutreten, nicht weil ich diesen Schwachköpfen irgendetwas abgewinnen kann, sondern nur um Demokratie auszuüben.

    Zu geil, der Todenhöfer freut sich über Demokratiebewegungen in Tunesien etc. und seinesgleichen verbieten hier das nicht-links-seien.

    kranke welt

  17. @#18 Mag:
    Allerdings!!! Insbesondere Kinder und Jugendliche müssen behütet werden. Und das klappt nicht, wenn man potentielle Gewalttäter frei herumlaufen lässt. Bei denen ist es nur eine Frage der Zeit, bis sie zuschlagen.

    Der oben genannte Fall ist ein Beispiel. Und nicht das Letzte, leider.

  18. Wieder einmal ein typisches Beispiel unseres ach so tollen Rehabilitationssystems. Ich bleibe da bei meiner Meinung – das einzig sichere Heilmittel für aggressiv-antisoziale Soziopathie und Pädophilie ist und bleibt eine intrakraniale Bleiinjektion.

  19. @#14 Toytone

    hab ich was verpasst?

    hab grad noch den letzten satz mitbekommen, der reicht mir schon: „wer für das kreuz ist, kann eigentlich nicht gegen das (muslimische) kopftuch sein.“

    nun, ich als fußballfan bin für werder bremen und gegen die bayern. das geht!

  20. @#17 marooned84 Danke für die Unterstellung stehe ich drüber. Zu dem Hauptargument, ich teile die Meinung vollkommen, dass solche Menschen lebenslang hinter Gitter gehören oder von mir aus auch in eine psychiatrische Einrichtung.
    Nur solche Gesetze muss es vor einer Tat geben und man darf solche Gesetze nicht erst nach einer Tat erlassen. Es ist mir vollkommen bewusst das das alles emotional hochgradig ist. Aber sie müssen einfach das Gesamte sehen.

    @Mag Dieses Kind wäre nicht Opfer geworden, wenn wir hier klare Gesetze hätten die einen solchen Täter lebenslang einsperren, nur Gesetze nachträglich einführen kann niemals gut sein. Schon die Aussage: EU-Unrechts-Urteile , was ist wenn die Aussage in einem rückwirkend mit fünf Jahren Knast belegt wird? Dann sind sie immer noch der Einstellung?

  21. Es ist immer das Selbe.
    Wer sowas macht hat keine zweite Chance verdient. Das Mädchen hat diese auch nicht.
    Kann denn nicht rechtlich gegen die „Ermöglicher“, EGMR, vorgegangen werden?

  22. #10 Werner-T5 (14. Jul 2011 22:08)

    So etwas zu kommenieren kann einen Vater von drei Mädchen nur “unter Moderation” schicken… Drei Kinder Respekt!

    Ich versuche mich mal zu beherrschen:

    Hat geklappt. 😆

    Da der Staat seine Bürger nicht nur nicht mehr ausreichend schützt, sondern wissentlich großen Gefahren für Leib und Leben aussetzt, wird es bald zu Konkurrenz zum Gewaltmonopol des Staates kommen! Notwehr, Notstand und selbst die Selbsthilfe werden bald zu neuen Gefängnisinsassen führen, zu anständigen, ehrbaren allerdings.

    Anscheinend will man das.

    Wer von Euch glaubt noch, dass wir in ruhigen Zeiten leben?

    Alle die ich kenne glauben das nicht mehr!

  23. @#25 EU:
    Zu Deinem Rechtsverständnis:

    Nicht rückwirkend. Es geht nicht darum, dass einer rückwirkend abgestraft wird, sondern darum, dass Kriminellen der Weg geebnet wird.

    Normalerweise bedeutet lebenslang lebenslang, jedoch kann nach 15 Jahren der Rest auf Bewährung ausgesetzt werden. Der Täter kommt also nach 15 Jahren aus dem Gefängnis, ist also frei. Mal angenommen wir würden diese Regelung jetzt ändern, weil die EU das so will. Dann würden diejenigen, die jetzt schon draußen sind, draußen bleiben dürfen, aber diejenigen, die jetzt reinkommen, länge als 15 Jahre sitzen. Klar?

  24. So ist das eben, wenn man Rechtsstaat und -idealismus nicht richtig im Gesamtzusammenhang sieht. Was bei Abwesenheit existenzieller Gefahren funktionieren mag, verliert seinen hehren Anspruch als oberstes Rechtsgut, wenn die Bedrohungen steigen. Der Sicherheit der einzelnen Person und des Volks muß Vorrang eingeräumt werden. Denn was hilft das Recht denen, die getötet wurden?

  25. Wo bleibt die Giftspritze ?!

    Da bin ich Eiskalt, da braucht auch keiner mit mir zu Diskutieren.

    Ich wäre auch nicht bereit als Steuerzahler lebenslang für solche Bestien zu zahlen.

    Ihr wisst ja was so ein Gefängnisaufentalt im Monat kostet, vorallem in Deutschland.

    Solche Subjekte haben jegliches Recht verwirkt und gehören aussortiert !

  26. #24 Hausarrest

    Ja.. Gutmenschenpropaganda und Naivität par excellence.

    Der übliche realitätsferne Schwachsinn. Nichts verpasst.

  27. Kann den Artikel nicht verstehen.

    Es ist nnumal ein Grundsatz des Rechtsstaates, dass dieser sich an ein einmal gefälltes Urteil halten muss! Nachträglich Sicherheitsverwahrung anordnen ist einfach nicht korrekt und passt in tyranische Regime, nicht in einen modernen, demokratischen Rechtsstaat!

    Und bevor jetzt wieder auf billige Art mit Emotionen argumentiert wird:

    Dann hätte das Gericht von vorneherein ein anderes Urteil fällen und Sicherheitsverwahrung anordnen müssen! Das ist KEIN Fehler unseres Rechtssystems, sondern es war ein Versäumnis der damaligen Gerichte!

  28. OT

    Bei Maybrit Illner, ZDF, geht es gerade wieder um den Euro (noch bis 23.15 Uhr). Prof. Unsinn ist auch dabei.

  29. @“Irish_boy_with_german_Father“

    Vorsicht, für d i e s e Meinung könnte dir eine härtere Strafe aufgebrummt werden als für Kinderpornobesitz! ;(

  30. @#32 Irish_boy_with_german_Father:
    Moralisch könnte ich Dir Recht geben, aber da ich mich immer großkotzig auf das Grundgesetz beziehe…

    Muss ich Dir sagen, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Todesstrafe gegen Artikel 1 GG verstößt. Folglich haben wir Artikel 102 GG.

    Unabhängig davon muss konstatiert werden, dass die Todesstrafe nur dann nützlich ist, wenn wir so beschissene Regelungen haben. Würden solche Täter nach Verbüßung ihrer Haft in Kliniken gebracht werden, bräuchten wir keine Todesstrafe und ein Klinikaufenthalt ist ebenfalls mit Artikel 1 GG zu vereinbaren. Jetzt rede ich schon selber wie ein Gutmensch…

    #31 Kahlenberg 1683 hat es gut erklärt:

    So ist das eben, wenn man Rechtsstaat und -idealismus nicht richtig im Gesamtzusammenhang sieht. Was bei Abwesenheit existenzieller Gefahren funktionieren mag, verliert seinen hehren Anspruch als oberstes Rechtsgut, wenn die Bedrohungen steigen. Der Sicherheit der einzelnen Person und des Volks muß Vorrang eingeräumt werden. Denn was hilft das Recht denen, die getötet wurden?

    Gut erklärt, 1+ ;-).

  31. @#29 marooned84 Selbstverständlich wurde die Sicherheitsverwahrung rückwirkend eingeführt. Und das wurde zu Recht beanstandet. Es sitzen im übrigen nicht nur Sexualstraftäter in dieser Sicherheitsverwahrung, sondern auch Betrüger usw.

    Es ist mir schon klar, das wenn man jetzt die Gesetze ändert ein Teil frei kommt , nur ist das ein Grundsatz des Rechts.

    Man darf nicht rückwirkend verurteilt werden. Denn man wusste vorher nicht das ein solches Gesetz irgendwann kommt.

    Ist das schwer zu verstehen? Heute ein Strafzettel Falschparken 15 Euro. Neuer Beschluss in zwei Jahren: Strafzettel Falschparken 1000 Euro. Rückwirkend für alle die 5 Jahre vorher einen Strafzettel hatten.

    Glauben sie mir ich finde es widerlich das diese Menschen nicht lebenslang kriegen. Aber es sind einfach Grundsätze und wenn sie die aufweichen dann sind sie sehr schnell bei Willkür.

  32. auch wenn es manchmal schrecklich ist. ich denke da mitunter an eine reportage im fernsehen bei der es um kinder die nach dem sie missbraucht worden sind und ihre welt zerstört und und und … , ihrerseits im bereich solcher sachen an anderen kindern schuldig wurden. weswegen sie dann in speziele heime kommen wo man sie zu heilen sucht. was auch in vielen fällen gelingt. so muss man sagen entweder kann man feststellen, und das tatsächlich zuverlässig(also keine hoffnungsdijagnostik sondern tatsachendijagnostik), dass sie geheilt werden oder man kann sie nicht freilassen.

  33. p.s. weil sonnst logischer weise irgend wann auch die genesenen Kinder nicht mehr akteptiert werden.

  34. @#40 EU:
    Nein, Du verstehst nicht, dass dieser Scheiß auf Grund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes so ist.

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass beispielsweise Deutschland im Falle eines Häftlings gegen das Grundrecht auf Freiheit und das Verbot rückwirkender Strafen verstoßen hat.

    Nicht Deutschland sieht das so, sondern der Europäische Gerichtshof. Und unser oberster Gerichtshof für Strafrecht ist das BGH in Karlsruhe, für die Interpretation der Verfassung ist das Bundesverfassungsgericht (ebenfalls Karlsruhe).

  35. #38 marooned84 (14. Jul 2011 22:44)

    Ja aber dann wären wir wieder bei den Kosten, bezüglich „Klinik“.

    Aber vielleicht könnte ma das ja „Outsourcen“, in Deutschland wird ja so vieles „Outgesourct“.

    Ich denke in Sibiren könnte man das kostenneutral hinbekommen !

    Das sollte man mit allen Gefägnisen machen, alles privatisieren und „Outsourcen“.

    Mal sehen ob Gangster Ali, der Menschen und Drogenhandel betrieb, immer noch lachen wird, wenn er in Sibirien Uran fördern muss.

  36. Es lebe der EG….:
    Das ist kein Einzelfall!!!

    Bereits 1995 war der Mann wegen sexuellen Missbrauchs eines sechsjährigen Mädchen und versuchten Mordes – er hatte versucht das Kind nach der Tat umzubringen – zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Diese war Ende Mai 2010 nach einem Beschluss des Bundesgerichtshof aufgehoben worden.

    http://www.mv-online.de/aktuelles/muensterland/1585488_Kinderschaender_69_geht_fuer_den_Rest_seines_Lebens_hinter_Gitter.html

  37. #28 Werner-T5 (14. Jul 2011 22:34)

    OT : jetzt ARD Monitor gucken “Schulkampf”

    ich habs zufällig halb gesehen, eine Mutter hat Klartext geredet: sie will ihr Kind nicht auf eine Schule schicken mit einem 90%igen Mohammedaneranteil!

    Interessant, diese Mutter war selber Migrant_IN™ (Asiatin/Thailänderin?) – also Nichtmohammedanerin, man sieht alsom ganz klar WO die Bruchlinien laufen! Mit MiHiGru hat das nix zu tun… aber das wissen wir ja schon lange

    Der (deutsche) Vater hat sich etwas indirekter/p.c. ausgedrückt: er wolle sein Sohn nicht auf ne Schule schicken wo erstmal Sozialverhalten einstudiert werden muss… wir wissen genau was & wen er meint!

    Die Sendung ist hoffentlich morgen in der Mediathek – unbedingt anschauen

    http://www.wdr.de/tv/monitor/

  38. Sind die Damen und Herren in den roten Roben noch Richter, oder muss man schon von Komplizen sprechen

    Als ich den Satz der Richterin Kirsten Heisig „und dann kommt wieder ein Alt-68er-Richter und spricht die Jugendlichen frei“ (sinngemäß) gelesen habe, wurde mir einiges klarer.

  39. #35 Rheinlaenderin (14. Jul 2011 22:40)

    Ich habe den Prof. Sinn füher auch als Prof. Unsinn beschimpft. Vor der Finanzkrise hat er das verdient. Er hat sich aber vom Saulus zum Paulus gewandelt – spätestens seit der Euro-Krise. Jetzt verdient er es nicht mehr, als Prof. Unsinn bezeichnet zu werden.

  40. „#34 Agora (14. Jul 2011 22:39)
    Kann den Artikel nicht verstehen.

    Es ist nnumal ein Grundsatz des Rechtsstaates, dass dieser sich an ein einmal gefälltes Urteil halten muss! “

    Ziel der Freiheitsstrafe ist die Resozialisierung, das Gericht ordnet also einen Vorgang an, der in der Zukunft liegt und der entweder gelingen oder nicht gelingen kann. Insofern muss es bei solchen schwerwiegenden Fällen auch eine Möglichkeit geben, die Bevölkerung zu schützen, wenn sich im nachhinein ergibt, dass die Resozialisierung nicht erfolgreich war. das kann der Richter zur Zeit des Urteils ja noch garnicht absehen.

  41. @#40 EU:
    Nachtrag für den EU-Fan:
    Das Bundesverfassungsgericht sagte, dass es sich bei der Sicherungsverwahrung um eine sogenannte Maßregel handelt, indes nicht um eine Strafe; denn diese wurde bereits verbüßt. Dein Beispiel mit den Strafzetteln ist ohnehin Murks.

    Die Eurorichter sagen, dass die Sicherungsverwahrung wie eine Strafe wirkt und daher gilt auch für sie das strafrechtliche Rückwirkungsverbot.

    Alles paletti??? Das EU-Parlament ist kein Parlament, auch das hat das Bundesverfassungsgericht übrigens entschieden. Der Europäische Gerichtshof ist kein Gericht, übt aber eine unglaubliche Macht aus. Und so weiter. Scheiß Europa-Murks!!!

  42. #46 unrein

    Und das in Monitor!!! Jetzt, wo die Tiefroten selber betroffen sind, wird es zum Thema.

    Wie heisst es doch so schön: Wer nicht hören will,…

  43. DER ZENTRALRAT DER HAMMER
    verlangt die abschaffung des staatlichen
    GEWALTMONOPOLS für solche fälle.
    vor allem gegen die RICHTER!

  44. Manchmal bin ich einfach nur froh kein Vater zu sein! Obwohl es das traurigste ist, was ich dazu sagen kann!

    Warum merkt nur Keiner, das wir von Verbrechern regiert werden? Evtl. liegt es nur daran, das wir unsere eigenen persönlichen Verbrechen damit einfach relativieren können? Ansonsten kann ich mir diese Ignoranz nicht erklären… Evtl. sind es aber auch einfach die Kinder der Anderen, deren Leid wir nicht mehr mitfühlen können? Ich weiß es nicht!

    Ich wünsche dem Mädchen, den Eltern, Freunde und Verwandten alle Kraft der Welt und Gottvertrauen als Trost. Zu wenig! Ich weiß…

    Leider passt es:

    die MADE
    http://www.youtube.com/watch?v=HEGApFJQu50

  45. #43 marooned84 Immerhin hast du verstanden worum es geht. Das Verbot rückwirkender Strafen. Nicht mehr und nicht weniger. Und das Verbot ist hier im Rechtssystem schon ewig verankert. Genauso wie in jedem guten Rechtssystem.

  46. #59 mike hammer (14. Jul 2011 23:30)

    #58 WahrerSozialDemokrat
    mir würde RACHE reichen,
    das wäre GERÄCHT!

    Das ist es doch !

    Man will Rache, nicht Recht.

    Das Recht, dass im Gericht gesprochen wird, gleicht einer 2. Vergewaltigung durch den Staat bzw. dem Richter_In via Urteil.

  47. @#60 EU:
    Ja, aber darum geht es eben nicht… Das Bundesverfassungsgericht des Bundesverfassungsgericht – genannt EuGH – hat entscheiden, dass der Sachverhalt so ist, wie er jetzt eben ist.

    Nicht unser Rechtssystem hat das entscheiden, sondern die EU-Diktatur, da sie aus der Maßnahme eine Strafe gemacht hat. Und somit greift erst eines der höchsten Güter unseres Rechtsstaates. So will es die Dogmatik. Ich hätte kein Problem damit gehabt, dass das EuGH gesagt hätte, das die SV signifikant verändert werden müsse, weil kaum ein Unterschied zum eigentlichen Strafvollzug besteht.

    Aber aus einer wichtigen Maßnahme einen Strick für Karlsruhe zu drehen halte ich für falsch.

  48. Da können wir greinen ,jammern oder fluchen die Mehrheit unseres Volkes wünscht anscheinend solche Urteile.Wenn es Angehörige trifft wird auch mal gemurrt ,aufgearbeitet und dann,natürlich verziehen,die Umstände.Dieses dumme Schwein Hitler wirft einen so langen Schatten auf das Selbstbewusstsein unserer Nation das es einen graut.Und an alle Abtreibungsgegnerfreaks wie sollte denn eine solche auf unendliche Zeit verfemte Nation guten Gewissens Nachkommen zeugen.Da rauft sich jeder drittklassige Psychologe die Haare.

  49. @#62 marooned84 Es ist einfach Grundprinzip. Man darf nur die Strafe kriegen die vor der Tat existiert. Und das ist richtig.

  50. @#64 EU:
    Das ist richtig. Eine Maßnahme ist aber keine Strafe… Hinzu kommt noch, dass Artikel 1,1 GG nicht mehr uneingeschränkt verwirklicht werden kann.

  51. #61 Irish_boy_with_german_Father
    ja. ich fühle mich persönlich angegriffen
    wenn so etwas in meinem universum passiert.
    im hebräischen sucht man oft nach wortürsprüngen
    um etwas zu beleuchten.
    RECHT – RACHE – GE-RÄCHT – GE-RECHT…..
    RICHTER – RICHTET – GE-RÄCHT – GERECHT…..
    da hat der DUDEN mit dem E und dem Ä ein wenig zu arg differenziert.

  52. @#65 marooned84 Nur wird diese Maßnahme dann nicht mehr durch Gerichte beschlossen. Keine Trennung der Judikative, Exekutive und Legislative mehr.

  53. #55 Toytone (14. Jul 2011 23:10)

    Und das in Monitor!!! Jetzt, wo die Tiefroten selber betroffen sind, wird es zum Thema…

    …aber nicht ohne erstmal die Lüge aufrecht zu erhalten, dass den Einwandererkinder ihre Bildungschancen vorenthalten werden, wie die verlogene Rotfunktusse anmoderiert… wie zu sehen ist es aber genau so NICHT!

    Die Sendung ist jetzt online! Beitrag ab min. 19:00

    http://www.wdr.de/tv/monitor/

    …hier wählt fast jeder Zweite grün(!) oder links(!)…

  54. #49 GW (14. Jul 2011 23:06)

    Ziel der Freiheitsstrafe ist die Resozialisierung, das Gericht ordnet also einen Vorgang an, der in der Zukunft liegt und der entweder gelingen oder nicht gelingen kann. Insofern muss es bei solchen schwerwiegenden Fällen auch eine Möglichkeit geben, die Bevölkerung zu schützen, wenn sich im nachhinein ergibt, dass die Resozialisierung nicht erfolgreich war. das kann der Richter zur Zeit des Urteils ja noch garnicht absehen.

    Danke für Ihren konstruktiven Einwand (ernstgemeint).

    Bei einem Kinderschänder und -mörder ist immer davon auszugehen, dass dieser durch die Haft nicht resozialisiert wird. Da ist im Kopf zuviel falsch verschaltet.

    Deswegen müsste und kann (!) das Gericht auch die Sicherheitsverwahrung in ihrem Urteil unter Vorbehalt anordnen und von Gutachten nach Haftverbüßung abhängig machen (egal, was man nun von solchen Gutachten hält). Bei eienr so schweren Straftat kann die Sicherheitsverwahrung auch von vorneherein beschlossen werden, sie lässt sich schließlich im Nachhinein auch noch aufheben, wenn Seelenflicker da doch ein Wunder vollbringen sollten.

    All das ist möglich. Lediglich im Nachhinein kann und darf man nunmal keine Zusatzstrafen verhängen, nachdem derjenige seine angeordnete Strafe für dasselbe Verbrechen bereits verbüßt wurde.

    Und es ist auch absolut nicht nötig meiner Meinung nach, siehe oben.

  55. O.T.
    Ingo Appelt sinkt gerade auf tiefstes Niveau herunter (Pro 7) !!

    Erst den Papst als Tunte betitelt, sich über seine Kleidung lustig gemacht, dann gings weiter gegen Sarrazin, plumpe Beleidigungen am laufenden Band, er sei hässlich und spricht wie Didi Hallervorden, etc. ob dieser Idiot weiß, dass Sarrazin nen Schlaganfall hatte, wo auch seine Aussprache drunter litt. Oh mann und dafür bekommt der Geld.
    Ob Ingo Appelt weiß, dass mehr als die Hälfte der Deutschen Sarrazin Recht geben ?

  56. @#68 EU;
    Von Gewaltenteilung will ich nichts hören, diese haben wir sogar offiziell nicht. Hinzu kommt noch, dass unser Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sitzt und nicht in Straßburg.

    Ich bleibe dabei: Fragwürdige Entscheidung.

  57. #61 Irish_boy_with_german_Father (14. Jul 2011 23:37)

    Das Recht, dass im Gericht gesprochen wird, gleicht einer 2. Vergewaltigung durch den Staat bzw. dem Richter_In via Urteil.

    Mann und Frau und auch Kind kann viel erleiden und ertragen, aber nicht unvergoltenes Unrecht und besonders nicht wiederholtes! Vergebung kann nur mit Recht und nicht mit Unrecht entstehen! Rechtlich sanktionierte „2. Vergewaltigung“ führt zur Depression mit dem Resultat einer Gewalt nach Innen oder nach Außen!

  58. #13 EU (14. Jul 2011 22:18)

    Rückwirkend Gesetze erlassen die “Menschen” ein lebenlang hinter Gitter bringen ist falsch. Bei dem Thema klingt das hart, aber es ist einfach falsch.
    Sonst brauchen wir auch keine Gesetze mehr, sondern irgendwer entscheidet einfach so. Würde hier einer Schreiben, wenn er wüsste das er dafür bald sein lebenlang ins Gefängnis muss? Wohl kaum.

    Die Sicherungsverwahrung hat schlicht und einfach den Sinn und Zweck, Menschen, ganz besonders Kinder, vor Sexual- und Gewaltverbrechern zu schützen. Wer die Todesstrafe ablehnt – was ich tue – der muss für die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung sein. Das ist so ähnlich wie die geschlossene Psychiatrie, die es auch geben muss, selbst wenn die Insassen unzurechnungsfähig sind. Der Schutz des Lebens Unschuldiger, besonders unschuldiger Kinder, hat im Zweifel Vorrang vor dem Freiheitsrecht eines potenziellen Täters.

  59. Bekloppte Republik Deutschland.

    Hier auch ein typisches Beipiel in der letzten „Monitor“-Sendung: fleissig linksgrün wählende Bionade-Bürger in Berlin(istan)-Mitte, deren Kinden plötzlich auf eine „normale“ (also Multi-Kulti ergo islamisch dominierte) Schule in Wedding gehen sollen:

    Die Mauer in den Köpfen – Migrationspolitik in der Grundschule durch die Hintertür

    Anschauen und sich nicht vom überwiegend politisch korrekten GEZ-Staats-TV-Kommentar stören lassen und schmunzeln über die linksgrünen Pappnasen, deren Kinderchen mit der Realität konfrontiert werden sollen. Wasser predigen und Wein saufen – oder hier besser: Bleibe- und Komme-Recht für alle – aber ohne meine Kinder!

  60. @#74 Rojas:
    Der EU Mann argumentiert verhältnismäßig clever, aber er richtet sich vornehmlich nach EU-Entscheidungen.
    Wenn der EU-Mann gnadenlos auf Rechtsstaatlichkeit pocht – die das Bundesverfassungsgericht eigentlich ja bewahrt hat, jetzt aber nach der EU gehen muss -, so sollte er sich lieber mal fragen, weshalb ein Herr Mahler für JAHRE in den Knast muss!!!

    Auch das ist Willkür und Gewalt, und moralisch toll finden braucht er das auch nicht, weil er ja ausschließlich nach dem Gesetz geht. Er bevorzugt dabei die EU-Entscheidungen, aber okay.

    Und das deutsche Recht sagt eindeutig, dass Herr Mahler da nicht hingehört, weil er nichts rechtswidriges getan hat. Er hat den Holocaust geleugnet, das ist nicht rechtswidrig und daher gehört er sofort frei gelassen und entschädigt. § 130 StGB ist in dieser Form Willkür und Gewalt und keine Rechtsstaatlichkeit. Ein Meinunsgverbot sozusagen – Verstoß gegen Artikel 5 GG -, aber eben kein allgemein gültiges Gesetz, wie es der Rechtsstaat vorsieht. Und dem EU-Mann geht es ja um die Rechtsstaatlichkeit.

    Artikel 1 GG gilt auch für andere Personengruppen, die Verbliebene eines Genozids oder Kriegsverbrechens geworden sind. Dennoch dürfen andere Verbrechen verharmlost oder geleugnet werden. Und das Beste kommt noch: Sie werden sogar unterstützt, vom guten Rechtsstaat, von den guten Volksvertretern und vom EU-Mann? Da bin ich jetzt mal gespannt.

  61. #57 mike hammer (14. Jul 2011 23:19)

    Wie kann man beitreten? Ich stehe auch zur Hammer-Taktik und trage die gleichen Schwingen, wie einst Idi Amin der A***, wenn Du weißt was ich meine.

  62. OT: PI übernehmen Sie!!!
    E-Mail von Professor Dr. Wilhelm Hankel

    Schäubles Waterloo – Bundesverfassungsgericht: Die Euro-Rettung steht unter dem Verdacht des Verfassungsbruchs

    Die Szene am 5. Juli in Karlsruhe ist ebenso gespenstisch wie politisch explosiv. Da erklärt das höchste deutsche Gericht, es wolle die hunderte von Milliarden kostende Rettung der Euro-Währung rein rechtlich „unter Ausschluß ökonomischer Argumente“ (so der Präsident des Bundesverfassungsgerichts) behandeln. Da rechtfertigt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) seinen Aktionismus in dieser Sache damit, man habe im Mai 2010 vor der „Notsituation“ gestanden, eine Staatspleite Griechenlands mit unabsehbaren Folgen für das Finanzsystem und die Gemeinschaftswährung abwehren zu müssen – eine mögliche Kettenreaktion, gefährlicher als die nach dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers im Herbst 2008.

    Wie viele Straftatbestände kommen hier zusammen? Der deutsche Finanzminister bekennt sich offen – wie seine bisherige französische Amtskollegin Christine Lagarde, die neue Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF) – zum Bruch der EU-Verträge, die genau dieses, nämlich die Haftung von EU-Staaten für andere (No-Bailout-Klausel) ausschließen. Schäuble betreibt mit Steuergeldern, was privatrechtlich unter Strafe steht: Konkursverschleppung in Griechenland und anderen Defizitländern der Euro-Zone. Und was noch schwerer wiegt: Er geht über „das Königsrecht des Parlaments“ (so einer der Verfassungsrichter) hinweg und verpfändet eine dreistellige Milliardensumme fast in der Größenordnung des Bundeshaushaltes auf Jahre hinaus für Hilfsaktionen, von denen er noch nicht einmal darlegen kann, ob diese Reparaturen am Haus Europa überhaupt notwendig sind und wem sie nützen: Griechenland, dem Finanzsektor, der sein in Griechenland verzocktes Geld dadurch wieder erhält, oder dem Euro. Und das aus dem Munde eines Ministers, der bei Amtsantritt geschworen hat, „Schaden vom deutschen Volk abzuwehren“ (Artikel 56 Grundgesetz). In jedem anderen demokratischen Land sähe sich ein solcher Finanzminister den bohrendsten Fragen von Öffentlichkeit, Medien sowie der parlamentarischen Opposition ausgesetzt. Doch diese interessiert offenbar der Frauen-Fußball mehr als die Perspektiven der Staatsfinanzen. Jetzt wäre Unruhe allererste Bürgerpflicht – denn es geht nicht nur um die Zahlungs- und Funktionsfähigkeit des Staates, sondern das Einkommen aller Bürger „nach Steuerabzug“. Dieser Staat dürfte nach Erfüllung der für Europa eingegangenen Verpflichtungen noch weniger „netto“ von „brutto“ übrig lassen als bisher. Wolfgang Schäuble weiß, warum er die Steuersenkungspläne seines FDP-Kollegen Philipp Rösler aus dem Wirtschaftsressort und seiner Kanzlerin für „Träumereien“ hält.

    Kein Parlament, auch nicht das deutsche, darf unter Zeitdruck und dem Zwang einer „behaupteten, aber nicht bewiesenen Notsituation“ seine Kontrollpflichten vernachlässigen, so Dietrich Murswiek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht an der Uni Freiburg und Prozeßvertreter des in Sachen Euro-Rettung klagenden CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler. Diese Kontrollpflichten sind unabdingbar. „Not kennt kein Gebot“, gilt nicht für den Gesetzgeber. Doch hat diese angebliche Notsituation wirklich bestanden und besteht sie noch immer?

    Der Verfasser hat dem Gericht erläutert, warum erst die überstürzt und mit fragwürdiger Begründung beschlossenen „Rettungsschirme“ für Griechenland und den Euro die jetzigen Probleme geschaffen haben. Hätte man Griechenland im Mai 2010 keine Hilfe gewährt, was wäre geschehen? Das Land hätte die Euro-Zone verlassen, es hätte seine neue Währung kräftig abgewertet. Das Ausland hätte Griechenland freiwillig einen Schuldennachlaß („haircut) anbieten müssen, denn die Alternative wäre gewesen, kein Geld aus Athen zu bekommen, weil es seine Auslandstransfers eingestellt hätte. Griechenland befände sich seit einem Jahr auf Erholungskurs, denn es brauchte weder die demokratiefeindlichen noch die ökonomisch unsinnigen Auflagen von EU und IWF erfüllen. Der Euro wäre nach dem Ausscheiden der Konkursstaaten kräftiger denn je! Denn aus wie vielen Staaten eine Währungsunion besteht – aus 17, 16 oder nur 12 – kann nicht politisch beschlossen werden. Das entscheidet einzig und allein die innere Stabilität der die Währungsehe eingehenden Staaten (und ihr Wille, sie auch zu wahren).

    Wie auch immer man es dreht und wendet: Ein Finanzminister, der seinen Haushalt sprengt, Deutschlands Rolle als Finanzier konkursreifer Staaten in Europa unbegrenzt festschreibt, seine Mitbürger um den Gegenwert ihrer hart verdienten und erbrachten Steuerleistungen prellt, indem er es ermöglicht, daß europäische Pleitestaaten die eigene Steuerleistung durch Kredite und Hilfszahlungen aus der EU „ersetzen“ können und diese Generation und die folgenden aufs Schwerste mit untragbaren Steuerhypotheken belastet – ein solcher Finanzminister wäre in jedem anderen Land politisch ein toter Mann. Wollte Angela Merkel wirklich Schaden vom deutschen Volk abwehren, (was auch sie geschworen hat) und ihr Überleben im Amt sichern, sie müßte diesen Minister jetzt entlassen. Denn nach dem Spruch aus Karlsruhe, wie immer er ausfällt, ist es für sie zu spät. Dann haftet auch sie für einen Minister, der mit Starrsinn, Unbelehrbarkeit oder mangelnden Fachkompetenz – man kann sich den Grund aussuchen – sie und ihr Kabinett ins politisch Aus manövriert hat.
    Ihr
    Wilhelm Hankel

  63. #74 Rojas (15. Jul 2011 00:33)

    Der Schutz des Lebens Unschuldiger, besonders unschuldiger Kinder, hat im Zweifel Vorrang vor dem Freiheitsrecht eines potenziellen Täters.

    Dann sollte man eine Mauer um Deutschland ziehen, denn jeder Mensch ist „potentieller Täter“ für alles.

    Die Sicherungsverwahrung hat schlicht und einfach den Sinn und Zweck, Menschen, ganz besonders Kinder, vor Sexual- und Gewaltverbrechern zu schützen. Wer die Todesstrafe ablehnt – was ich tue – der muss für die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung sein. Das ist so ähnlich wie die geschlossene Psychiatrie, die es auch geben muss, selbst wenn die Insassen unzurechnungsfähig sind.

    Ich bin mir nicht sicher, ob Sie absichtlich Tatsachen verdrehen oder ob es sich um ein allgemeines Missverständnis handelt.

    Denn es geht nicht um die Sicherheitsverwahrung an sich. Niemand zweifelt deren Wichtigkeit an, ich bin ebenfalls strikter Gegner der Todesstrafe.

    Es geht um die Ablehnung NACHTRÄGLICH ANGEORDNETER Sicherheitsverwahrung. Das ist ein Riesenunterschied!

    Es geht nicht darum, dass man das Freiheitsrecht von Menschen nicht dauerhaft durch Verwahrung einschränken dürfe. Es geht darum, dass man niemanden, der rechtskräftig verurteilt wurde, nach Verbüßen seiner Strafe noch einmal für dasselbe Vergehen, für das er doch bereits bestraft wurde, einzusperren. Das kann und darf in einem Rechtsstaat nicht möglich sein.

  64. @#74 Rojas Die Sicherungsverwahrung hat schlicht und einfach den Sinn und Zweck, Menschen, ganz besonders die Menschen, vor Gedanken- und Gewaltverbrechern zu schützen. Wer die Todesstrafe ablehnt – was ich tue – der muss für die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung sein. Das ist so ähnlich wie die geschlossene Psychiatrie, die es auch geben muss, selbst wenn die Insassen unzurechnungsfähig sind. Der Schutz des Lebens Unschuldiger, besonders unschuldiger Menschen, hat im Zweifel Vorrang vor dem Freiheitsrecht eines potenziellen Täters.

    Ist umgeschrieben. Darum geht es mir immer noch nicht , es geht darum das man nicht nachträglich Gesetze erlassen erlassen darf die Menschen für immer wegsperren.

  65. @#80 Agora:

    Das kann und darf in einem Rechtsstaat nicht möglich sein.

    Das ist auch nicht der Fall, denn die „Strafe“ ist keine Strafe. Die EU-Ideologen hätten anders entscheiden sollen. Die SV müsste weiter ausgelegt werden, so dass der Inhaftierte mehr Freiheiten hat. So war der Unterschied zwischen einer Strafe und der SV zu marginal – das ist der Knackpunkt der Geschichte.

    Ich verweise aber auf 77. Für diejenigen, die auf Rechtsstaatlichkeit pochen.

  66. #82 EU (15. Jul 2011 00:53)

    Und warum nicht? Nur weil die EU es nicht zuläßt? Die Opfer lassen grüßen.

  67. @#84 EU:
    Nein, ich kenne das Urteil. Signifikant war, dass die SV als Strafe anzusehen ist. Das ist entscheidend gewesen!

    Lese bitte 77 und dann sehen wir mal weiter. Wenn Du Dich nicht für die Freilassung von Alt- oder Neonazis aussprichst, sorry, dann bist Du nicht glaubwürdig.

    In einem Rechtsstaat dürfen keine Sondergesetze erlassen werden, die Willkür und Gewalt verdeutlichen – aber keine Gleichheit.

    In einem Rechtsstaat wie Deutschland gilt Artikel 3 GG für jeden, aber dennoch werden Muslime vor Gericht anders behandelt.

    In einem Rechtsstaat wie Deutschland gibt es auch eine Exekutive namens Polizei. Die Muslime sind nicht die Exekutive, aber dennoch haben sie durch das bloße Fordern erzwungen, dass die Polizei in eine Wohnung eingebrochen (!) ist und die Israel-Fahne abgehangen haben… Artikel 13 GG gilt auch für Nichtmuslime.

    So ein Einbruch geht nur in absoluten Sonderfällen!!! Muslime sind also die Exekutive? Ist das Rechtsstaatlichkeit? Wo bleibt das Bundesverfassungsgericht des Bundesverfassungsgericht? Wo???

  68. #34 Agora (14. Jul 2011 22:39)

    … stellvertretend für viele Kommentare hier:

    … es war ein Versäumnis der damaligen Gerichte!

    Und das muss ein kleines Mädchen, so unschuldig wie nur was, so zerbrechlich wie keine andere Altersstufe, nun ausbaden?
    Im Namen der Gerechtigkeit womöglich noch?

    Eure (meinetwegen juristisch einwandfreien) Kommentare machen mich beinahe wütender als die Tat dieses Irren!

    Denn NUR solche Ansichten, NICHTS ANDERES, sind der Grund für das Schicksal dieses und tausender anderer Kinder.

    Denn kranke Irre gibt es immer, aber solche Juristen oder ein solches „Recht“ kann man sich ersparen!

    Und außerhalb dieses Drecksladens namens EU wäre uns das sogar rechtsstaatlich einwandfrei erspart worden!

    Kann gar nicht so viel fressen, wie ich jetzt kotzen will!

  69. Aber eines zeigt es doch:

    Das das Bundesverfassungsgericht nichts mehr zu melden hat.

    Die Soveränität wurde längst an die EU abgegeben.

    Wozu eigendlich dieses „höchste Gericht“ ?!

    Es dient ja nur noch zum Abnicken !

    Soweit ich weiss, ist ein Urteil/Gesetzt der EU höherwertiger als eines auf Mitgliedsstaaten-Ebene.

    In etwa so wie Bundesrecht, Landesrecht bricht.

    Von daher sollte man sich nur noch an die EU-Kasper orientieren, die Bundesdeutschen Arschlöcher haben dem nach eh nichts zu melden.

    Oder nicht ?!?!

  70. Da lob ich mir die USA. Wenn dort ein bekannter Sexualverbrecher freigelassen wird (nach Verbüssung seiner Strafe) wird die Nachbarschaft in seinem neuen Wohnort davon in Kenntnis gesetzt. Die Gutmenschen hier – würden natürlich aufschreien, und von Verletzung der Menschenwürde- oder -rechte jammern. Wenn dann noch ein Mensch von diesem Unhold ermordet wird. „“Ja schade, das konnte NIEMAND voraussehen! Wirklich nicht!
    Und in Texas kann jeder einen Einbrecher in seinem eigenen Haus erschiessen. Das Eigentum wird dort hoch geachtet. Bei uns hätte der Hausbesitzer, auch bei einem körperlichen Überfall, die grössten Schwierigkeiten, falls er sich mit einer Waffe wehren würde.
    Aber wie immer in der GEschichte der Menschheit, wechseln sich die permissiven Zeiten, mit den rEpressiven – ab.
    Dann können wir „danke ihr Versager -im Nachhinein sagen“ Aber das sind nicht nur eine handvoll Namen. Das sind jetzt schon Hunderttausende politische, mediale und klerikale Versager in unserem Europa. Das haben die Völker Europas wirklich nicht verdient! Solche Massenversager. Früher versagte oft die Regierung eines Landes.
    Jetzt können wir uns über kontinentale, ja globale Versager entfreuen!
    Dafür kann sich der >Islam, und die Verbrecher freuen. Also irgendwer, irgendwo – profetiert einer immer!

  71. @#87 le waldsterben:
    Und diese sind noch nicht einmal juristisch einwandfrei… Lese Dir meine Kommentare durch, dann weißt Du, wie sehr diese Leute von der EU geblendet werden.

    Aber der Irish Boy hat es verstanden, denn der Superstaat EU – seit 1963 – herrscht über seine Provinzen. Zentralistisch.

  72. #86 marooned84 (15. Jul 2011 01:07)

    In einem Rechtsstaat wie Deutschland gibt es auch eine Exekutive namens Polizei. Die Muslime sind nicht die Exekutive, aber dennoch haben sie durch das bloße Fordern erzwungen, dass die Polizei in eine Wohnung eingebrochen (!) ist und die Israel-Fahne abgehangen haben… Artikel 13 GG gilt auch für Nichtmuslime.

    So ein Einbruch geht nur in absoluten Sonderfällen!!! Muslime sind also die Exekutive? Ist das Rechtsstaatlichkeit? Wo bleibt das Bundesverfassungsgericht des Bundesverfassungsgericht? Wo???

    Da gehe ich zur Abwechslung mit Ihrer Meinung konform, was mich überrascht, da ich das so gut wie nie guten Gewissens kann 😉

    Aber die Fälle die sie beschreiben haben mich auch absolut verärgert und zum Schäumen gebracht.

    Nur weil solche Dinge geschehen darf das doch kein Argument sein, in allen anderen Fällen auch auf Rechtsstaatlichkeit zu pfeifen. Das wäre doch eine ziemlich fatalistische Selbstaufgabe!

    Es ist eher ein Grund, sie verbissener zu verteidigen.

  73. @#91 Agora:

    Da gehe ich zur Abwechslung mit Ihrer Meinung konform, was mich überrascht, da ich das so gut wie nie guten Gewissens kann

    Also, ich bin ein toller Typ ;-).

    Es ist eher ein Grund, sie verbissener zu verteidigen.

    Absolut. Macht man das konsequent, müssen aber alle Nazis, die auf Grund von 130 – das ist kein Gesetz, sondern eine Anordnung der Antideutschen – sofort entlassen und entschädigt werden. Das ist Rechtsstaatlichkeit.
    Interessanterweise äußert sich zu 130 keiner, was schon verdeutlicht, dass hier doch auch Moral eine Rolle spielt. Leider nicht bei den Kindern – warum auch immer.

    Hinzu kommt noch, dass die Entscheidung aus Straßburg keine Entscheidung aus Karlsruhe canceln dürfte. Meine Meinung.

  74. #92 marooned84 In ihrer Wahrnehmung sind doch § sowieso egal. Wieso wird sich dann über den §130 beschwert?
    In einem Jahr wenn man dem Diktum folgt, gibt es einen §10321 und der verbietet rückwirkend zu essen. Bei Todesstrafe.

  75. #87 le waldsterben (15. Jul 2011 01:08)

    … es war ein Versäumnis der damaligen Gerichte!

    Und das muss ein kleines Mädchen, so unschuldig wie nur was, so zerbrechlich wie keine andere Altersstufe, nun ausbaden?
    Im Namen der Gerechtigkeit womöglich noch?

    Eure (meinetwegen juristisch einwandfreien) Kommentare machen mich beinahe wütender als die Tat dieses Irren!

    Denn NUR solche Ansichten, NICHTS ANDERES, sind der Grund für das Schicksal dieses und tausender anderer Kinder.

    Denn kranke Irre gibt es immer, aber solche Juristen oder ein solches “Recht” kann man sich ersparen!

    Und außerhalb dieses Drecksladens namens EU wäre uns das sogar rechtsstaatlich einwandfrei erspart worden!

    Kann gar nicht so viel fressen, wie ich jetzt kotzen will!

    Nanana, Sie müssen ja nicht gleich allen ihr Abendessen präsentieren.
    Allerdings ist Ihre Argumentation genau die Art von emotionaler Polemik, die ich bereits vorhergesagt habe.

    Mit Ihrer Argumentation kann man JEDE Art von Tyrannei und Diktatur rechtfertigen und einführen. Man muss nur billig an die Emotionen der Massen appellieren und traurige Kinderaugen oder tragische Fälle von Kindern, die zu Opfern wurden instrumentalisieren.

    Fakt ist, dass Möglichkeiten bestehen, solcherart gefährliche Täter aus dem Verkehr zu ziehen. Das reicht und ist richtig.

    Diese nicht zu nutzen und dann im Nachhinein Recht, Gesetz, Freiheit und Demokratie abzuschaffen (sofern realistisch betrachtet vorhanden) ist irrational und unverhältnismäßig.

    Seien wir ehrlich, ich habe keinen nennenswerten Respekt vor der Juristerei.

    Aber ich will in einem Staat leben, in dem ich nicht willkürlich eingesperrt werden kann. Und nachträgliche Sicherheitsverwahrung oder nachträgliche Anwendung von Gesetzen, die es zur Tatzeit noch nicht gab öffnen Tür und Tor dafür.

    Das Beispiel kam schon aber: Wie wäre es denn, wenn morgen Ihre Meinung für illegal erklärt wird und man Sie dann rückwirkend für Ihre zahlreichen Gesetzesverstöße der letzten 5 Jahre bestraft?
    Und wenn man Sie dann entlässt, am besten nochmal Sicherheitsverwahrung dran, weil Ihre Meinung gegen den Islam ja doch ganz schlimme Volksverhetzung war (zufällig ist eine islamische Partei bei ihrer Haftentlassung in der Regierung, Zukunft und so).

    Oder ein Dieb. Er bekommt 3 Jahre Haft und verbüßt sie. Dann, als er entlassen wird entscheidet man sich, ihn doch nochmal 3 weitere Jahre einzusperren. Egal ob ich keine Liebe für den Dieb empfinde ist das nicht richtig.

    Man muss sich auf ein Urteil verlassen können, wenn es gefällt wurde!

    Und das Gericht hätte damals „korrekt“ entscheiden können. Aber nur weil ich mit einem Gerichtsurteil nicht einverstanden bin und es falsch war, kann ich nicht unser gesamtes Rechtssystem auf den Müll werfen und stattdessen ein neues einführen, dass in etwa auf dem Stand einer zentralafrikanischen Bananendiktatur ist.

  76. @#93 EU:
    Das widerlegt nicht die fehlende Rechtsstaatlichkeit, die einen Mann für insgesamt 12 (!) Jahre wegsperrt. Wegsperren ist Freiheitsentzug, und 12 Jahre wegen Meinungsäußerungen sind extrem. Der Freiheitsentzug verstößt übrigens gegen Artikel 5 § 1 EMRK (Recht auf Freiheit und Sicherheit).

    Ich gebe zu, die Polemik ist gut. Aber wenn man die Rechtsstaatlichkeit schützen will – und ich werde eigentlich genötigt Dir Recht zu geben -, dann muss man auch mit solchen Problemen fertig werden.

    Und Gewaltenteilung haben nicht nur die Muslime ausgehebelt, sie ist auch dann nicht vorhanden, wenn die Staatsanwaltschaften Opportunitätsentscheidungen zu treffen hat, sich die Politik indes einmischen kann. Das nenne ich nicht Gewaltenteilung.

    Daher habe ich mich auf Kant bezogen: Politik ist ausübende Rechtslehre, aber die vorliegende Rechtslehre ist ausübende Politik. Verfolgt also ein politisches Ziel, was nicht sein darf.

  77. Ratten in Roben, kann ich da nur sagen.

    Wozu soll man sich überhaupt um Entscheidungen eines ominösen Europa-Gerichts kümmern?
    Das hier ist Deutschland, wir haben ein eigenes Rechtssystem, wir haben eigene Richter und bei uns haben laut Grundgesetz nur die Menschen Regierungsgewalt, welche auf einem Wahlzettel standen.
    Somit haben auch nur unsere Volksvertreter das Recht, für uns auf unserem Staatsgebiet zuständige Richter zu berufen.

    Dieses wie alle anderen „Gerichte“ haben laut GG keine Weisungsbefugnis.

    Schon gar nicht, was den Umgang mit unseren Verbrechern angeht.
    Die Rechte der Verbrecher?
    Lachhaft, lachhaft und völlig uninteressant.

    Wer sich durch sexuellen Missbrauch an Kindern strafbar macht, der hat einen Teil seiner Rechte in Eigenverantwortung aufgegeben, jeder Verbrecher weiss das.
    Wenn er den Einschnitt in seine Rechte nicht hinnehmen will, muss er nur die Rechte der Anderen achten.
    Ganz einfach, oder?

    Gerade bei Kindesmissbrauch darf es keine Wiederholungstäter geben, wenn der Staat seiner Verantwortung den Bürgern gegenüber gerecht werden will.

  78. Es gibt 4 Möglichkiten,wie man mit Sexualstaftätern umgehen kann:
    1.) Sicherheitsverwahrung
    2.) Eine solange Haftstrafe, das der Mann nicht mehr in der Lage ist erneut eine Tat zu begehen
    3.) Einweisung in eine geschlossene psychatrische Anstalt auf Lebenszeit
    Oder (mein Favorit):
    4.) Freiwillige Kastration, um Punkt 1, 2 oder 3 zu vermeiden

  79. @#98 mabank:
    Punkt 4: Gibt es in Deutschland, aber das wird auch noch zum Gegenstand der Rechtswissenschaft werden. Davon bin ich überzeugt.

    Ich bin für das Abbüßen der Haftstrafe und kurz vor der Vollendung der selbigen sollten mehrere Gutachten erstellt werden. Geht noch Gefahr aus, auch wenn diese nicht genauer spezifiziert werden kann und der Täter eventuell keine Straftaten mehr begehen wird, so soll der Täter eine menschenwürdige Sicherheitsverwahrung mit Freizeitangeboten erhalten einschließlich die Option eines kontrollierten Ausgangs.

    Ist der Täter gestört, so soll er in eine geschlossene psychatrische Anstalt gebracht werden, die aber ebenfalls die Menschenwürde nicht verletzt. Das ist teuer, aber wenn wir die Muslime alle rausschmeißen würden, so hätten wir genug Geld zur Verfügung…

    Das nenne ich eine sozialistisch-islamische Umverteilung ;-). Ansonsten hasse ich den Sozialismus natürlich, aber na ja.

  80. @ #94 Agora (15. Jul 2011 01:30)

    „Man muss nur billig an die Emotionen der Massen appellieren…“

    Mitgefühl mit einem geschändeten Kind ist billige Emotion. Ok- man muss wohl Einserjurist sein, um das nachvollziehen zu können.

    “ Aber ich will in einem Staat leben, in dem ich nicht willkürlich eingesperrt werden kann.“

    Und ich finde Staaten, in denen der Tod kleiner Kinder fast schon minuziös geplant wird, auch nicht sonderlich lebenswert.

    „Wie wäre es denn, wenn morgen Ihre Meinung für illegal erklärt wird…“

    Gewisse Unterschiede zwischen Meinung äußern und Kinderficken / Kindermorden sehe ich aber schon noch.

    “ … unser gesamtes Rechtssystem auf den Müll werfen und stattdessen ein neues einführen, dass in etwa auf dem Stand einer zentralafrikanischen Bananendiktatur ist.“

    UNSER Rechtssystem hatte diese Handhabung, wenn ich richtig informiert bin, doch ermöglicht, erst die „Recht“sprechung der EUdSSR hat uns das Problem beschert – oder habe ich da was falsch verstanden?
    D.h. du bescheinigst der bundesdeutschen Rechtsprechung den Charakter einer Bananenrepublik?

    Und nun mal bitte eine ehrliche Antwort:
    Welche Entschuldigung möchtest du jetzt schon für dich in Anspruch nehmen, wenn du auf meine Argumentationslinie einschwenkst, nachdem es dein eigenes Kind erwischt hat?

    Ich staune nämlich immer wieder darüber, wie unrechtsstaatlich sich Eltern regelmäßig äußern, wenn ihnen ein solches Unglück widerfahren ist. Ruckzuck sind Unterschriftenlisten pro Todesstrafe voll. Und dann heißt es immer, sie seien von ihrer Trauer überwältigt worden und können keine klaren Meinungen mehr fassen.

    Nein, ich denke, es liegt an etwas ganz anderem: manche spüren erst am eigenen Leib, um was es bei diesen Fragen eigentlich geht.
    Und ich nehme für mich in Anspruch, das auch unbeteiligt bereits vorher fühlen zu können!

    Das will ich dir mal an einem anderen Beispiel verdeutlichen:
    Als in den Nachrichten kam, dass 20.000 Japaner gestorben sind – hast du da in der Nacht einigermaßen ruhig geschlafen?

    Und meinst du, du hättest auch ruhig schlafen können, wenn du am nächsten Tag einen Termin zur Amputation eines Armes gehabt hättest?

  81. #98 mabank (15. Jul 2011 01:58)

    Methode 1 ist auch weiterhin in Deutschland möglich, was auch richtig so ist.

    Dann ist Ihre favorisierte Methode allerdings absoluter Unsinn. Beschäftigen Sie sich mal mit dem Thema Vergewaltigung und Kindesmissbrauch, dann werden Sie erkennen, dass Sie mit Körperstrafen da nichts erreichen können. Abgesehen davon, dass diese zu Recht hier bei PI in islamischen Ländern als unzeitgemäße Rückschrittlichkeit kritisiert werden.

    @ marooned84

    Wenn Sie mit „130“ einfach unseren Paragraph 130 meinen (ich blickte da beim Lesen nicht so richtig durch), dann haben Sie Recht. Ich bin auch gegen jede Art von Gesinnungsgesetzen. Die Leute dürfen auch alles mögliche leugnen, wenn Sie möchten. Wichtig sind für mich die Taten. Ich kann nur Taten bestrafen, nicht Gedanken, egal ob mir die Gedanken z.B. eines Neonazis nicht gefallen. Sofern er niemanden totschlägt, kann er sagen und denken was er will. Einzige Ausnahme wäre für mich, der „Auftrag“ an Dritte, Gewalttaten zu begehen, ähnlich wie Todesfatwas islamischer Geistlicher.

    Ansonsten auch volle Zustimmung was den Mangel an Gewaltenteilung oder die Abgabe juristischer Entscheidungen an die EU angeht.

  82. #75 Prussia (15. Jul 2011 00:36)

    Witzig.

    Was für Arbeiterkinder zumutbar war, ist für die Kinder der linksgrünen Traumtänzer nicht gut genug.
    Der Arbeiter, der sein Kind vor Jahren schon nicht auf Schulen schicken wollte, wo die zukünftigen Mitschüler erstmal „sozialen Umgang“ und die Sprache lernen mussten, um beschulbar zu sein, diese Arbeiter wurden vom linksgrünen Traumtänzer-Gesochse mal ganz schnell als „Nazi“ und „Ausländerfeind“ diffamiert.
    Die Linksgrünen, die heute protestieren, wollen das natürlich nicht sein.

    Blöd, da hat man als Linksgrüner jahrelang bejubelt, dass sich die Problemausländer weigern, unsere deutschen sozialen Umgangsformen und die Sprache zu lernen, man hat das Sozialisieren nach deutschen Normen gar als Zwangsgermanisierung verteufelt und man hat das Verbleiben in der alten Kultur und das Pflegen der eigenen Normen als Kulturerhalt bejubelt.

    Aber nun betrifft es die eigenen Blagen und plötzlich wird aus dem Linksgrünen dieselbe „braune, xenophobe und ewiggestrige Bestie“, wie der Arbeiter, der seinen Kindern dieses Schicksal, die verachtete Minderheit im eigenen Land zu sein, welche sich den Neubürgern gefälligst zu unterwerfen und nach deren Regeln zu leben hat, ersparen wollte.

    Obwohl es mir um die Kinder der Linksgrünen ehrlich leid tut, vergönne ich den Eltern dieses Gefühl von Herzen.

    Wer weiss? Vielleicht wählt sogar ein nicht geringer Teil der linksgrünen Eltern in Zukunft dasselbe wie der Arbeiter?
    Deutschland den Deutschen?

    Uiuiui…wie pöhse 😀

  83. Zum § 130 StGB, weil er hier immer wieder genannt wird: Das ist ein Auswuchs, der immer wieder erweitert wird. So führte Rot-Grün etwa den Abs. 4 ein, da macht man sich schon für viel weniger strafbar, als eine Holocaustleugnung. Es genügt schon, öffentlich (also z.B. in einem Kommentarbereich wie diesem) Rudolf Heß zu verherrlichen um dafür bis zu 3 Jahre Knast zu kassieren.

    Das geht nicht aus der Vorschrift hervor, ist zu unbestimmt und sonst krass verfassungswidrig ? Denkste, das BVerfG hats abgenickt. Das Urteil ist übrigens sehr interessant, auch die Stellungnahme der Regierung usw., da haben doch welche tatsächlich behaupten wollen, 130 IV StGB wäre ein allgemeines Gesetz i.S. des Art. 5 II GG. Da müsste es jedem Jura-Studenten nach der Vorlesung „Staatsrecht II: Die Grundrechte“ übel aufstoßen. Das hat das BVerfG dann zwar auch verneint, aber die Norm dennoch nicht kassiert. Es hat für den Nationalsozialismus eine Art absolute Ausnahme herbeiargumentiert – und dabei, wie ich finde, sich weit unter das eingene Niveau begeben.

    Was Mahler angeht kann ich nur empfehlen da nicht genauer hinzusehen, sonst verliert man noch den Glauben an unsere Justiz. Wenn ich mich recht erinnere, hatte man z.B. einen einheitlichen Vorgang in zwei eigenständige Taten aufgespalten, dann nach § 53 StGB eine Gesamtstrafe gebildet, in dem man das Strafmaß jeweils voll ausschöpfte und zusammen auf 6 Jahre addierte. Kommt sonst praktisch nie vor (ka was dann noch alles dazu kam, aber alleine das ist schon abenteuerlich im Vergleich zum sonstigen Vorgehen). Das ganze Thema ist ein ziemlicher Schandfleck für unsere Justiz … um so lächerlicher finde ich es dann, wenn unsere Politiker mit dem Finger auf Russland zeigen, wenn es um den Fall Chodorchowski geht – viel besser sind die Mahler-Urteile ja auch nicht.

  84. @#101 Agora:
    Danke. Um das mal klar zu stellen: Ich habe mich um den Wahnsinn zu erläutern auf Horst Mahler bezogen, was aber nicht heißt, dass ich alles absegne! Allerdings ist 130 oder auch 166 Gesetze, die eher diktatorischen Charakter haben, als einen freiheitlich-demokratischen.

    Wenn er (Mahler) seine Auffassung von Geschichte verbreitet, Vereine auf deutschem Boden verboten werden, wo Faurisson und Co Mitglied sind, er (Mahler) vor Gericht den Hitlergruß zeigt… Wen interessiert das? 12 Jahre Gefängnis für was? Dieselben Delikte werden Türken in Deutschland übrigens gestattet und die werden gnadenlos hofiert, das soll mir mal einer erklären.

    Es geht hier um Kinderleben, das ist interessant. Daher bin ich sehr wohl für eine andere Regelung, die einfach das Leben schützen. Andererseits bin ich für eine weite Auslegung der Meinungsfreiheit. Wie in den Staaten. Ausnahme würde ich lediglich bei dem Leugnen oder Verharmlosen von Genoziden oder Kriegsverbrechen machen, aber auch nur dann, wenn das Gesetz allgemeine Gültigkeit hat, wie auch zwingend vorgeschrieben. Ansonsten bin ich für eine weite Auslegung von Artikel 5 GG.

    Auch wenn man sich damit Probleme mit den Muslimen ins Boot holt, Meinungsfreiheit ist ein extrem hohes Gut.

  85. #100 le waldsterben (15. Jul 2011 02:09)

    Mitgefühl mit einem geschändeten Kind ist billige Emotion. Ok- man muss wohl Einserjurist sein, um das nachvollziehen zu können.

    Und schon wieder Emotion statt Ratio. Damit können Sie sicher bei vielen Leuten punkten, ich finds billig.

    Aber Einserjurist bin ich nicht…ich hab was anständiges gemacht 😉

    ” Aber ich will in einem Staat leben, in dem ich nicht willkürlich eingesperrt werden kann.”

    Und ich finde Staaten, in denen der Tod kleiner Kinder fast schon minuziös geplant wird, auch nicht sonderlich lebenswert.

    Ich weiß nicht genau, was Sie meinen (Abtreibung? Wenn ja hat die hier nichts mit zu tun), aber ist kein Argument gegen meine Aussage. Ich gehe davon aus, Sie wollen auch nicht plötzlich willkürlich eingesperrt werden.

    “Wie wäre es denn, wenn morgen Ihre Meinung für illegal erklärt wird…”

    Gewisse Unterschiede zwischen Meinung äußern und Kinderficken / Kindermorden sehe ich aber schon noch.

    Das ist überhaupt nicht der Punkt, und das wissen Sie.

    Sie wollen ein wesentliches rechtsstaatliches Prinzip abschaffen, um gefühlte Gerechtigkeit in einem bestimmten Fall zu erreichen.

    Wenn Sie das geschafft haben, haben Sie jedoch die Büchse der Pandora geöffnet. Sie können so ein Prinzip nämlich nicht nur in diesem Einzelfall abschaffen. Das gibts entweder im Komplettpaket oder gar nicht!

    ” … unser gesamtes Rechtssystem auf den Müll werfen und stattdessen ein neues einführen, dass in etwa auf dem Stand einer zentralafrikanischen Bananendiktatur ist.”

    UNSER Rechtssystem hatte diese Handhabung, wenn ich richtig informiert bin, doch ermöglicht, erst die “Recht”sprechung der EUdSSR hat uns das Problem beschert – oder habe ich da was falsch verstanden?
    D.h. du bescheinigst der bundesdeutschen Rechtsprechung den Charakter einer Bananenrepublik?

    Sie verdrehen teilweise meine Aussage. Ja, unser System hatte das vorher ermöglicht. Und das war einem modernen Rechtsstaat nicht würdig.

    Und was Sie fordern, bringt uns dann zur Bananendiktatur, ganz genau.

    Ich weiß gar nicht was Sie wollen. Niemand hat die Sicherheitsverwahrung abgeschafft! Sie muss nur eben vom Gericht verhängt werden und kann nicht später nach Tagesform und Lust und Laune verhängt werden, obwohl jemand schon verhandelt wurde und seine Strafe beschlossen und verbüßt wurde.

    Und nun mal bitte eine ehrliche Antwort:
    Welche Entschuldigung möchtest du jetzt schon für dich in Anspruch nehmen, wenn du auf meine Argumentationslinie einschwenkst, nachdem es dein eigenes Kind erwischt hat?

    Das mir jemand sagt, dass ich ein dämlicher Idiot bin. Oder zumindest ein Heuchler oder dass ich aus Trauer meine Grundsätze vergesse. Je nachdem wie ich mich verhalte und ausdrücke.

    Ist aber ein Totschlagsargument, weil dadurch nur jemand gegen dich argumentieren dürfte, der ein ermordetes Kind hat und du allen anderen die Meinung absprichst.

    Nein, ich denke, es liegt an etwas ganz anderem: manche spüren erst am eigenen Leib, um was es bei diesen Fragen eigentlich geht.
    Und ich nehme für mich in Anspruch, das auch unbeteiligt bereits vorher fühlen zu können!

    siehe oben….schon etwas überheblich, anderen die Meinung ohne die Vorerfahrung abzusprechen, für sich selbst aber andere Maßstäbe anzulegen, oder finden Sie das nicht?

    Ich staune nämlich immer wieder darüber, wie unrechtsstaatlich sich Eltern regelmäßig äußern, wenn ihnen ein solches Unglück widerfahren ist. Ruckzuck sind Unterschriftenlisten pro Todesstrafe voll. Und dann heißt es immer, sie seien von ihrer Trauer überwältigt worden und können keine klaren Meinungen mehr fassen.

    Da stimme ich zu. Da bin ich jedes Mal schockiert und zweifele jedes Mal an meiner urdemokratischen Gesinnung.

    Das will ich dir mal an einem anderen Beispiel verdeutlichen:
    Als in den Nachrichten kam, dass 20.000 Japaner gestorben sind – hast du da in der Nacht einigermaßen ruhig geschlafen?

    Ja, klar. Wieso nicht? Sonst käme ich ja nie zum Schlafen. Bin ich deswegen ein ganz ganz schlimmer böser Mensch? Ich finde, die meiste angebliche „Anteilnahme“, die ich von Leuten zu so etwas gehört habe, war ziemliche Heuchelei.

    Und meinst du, du hättest auch ruhig schlafen können, wenn du am nächsten Tag einen Termin zur Amputation eines Armes gehabt hättest?

    Selbstverständlich nicht, denn ich mag meine Arme doch mittlerweile ganz gern. Tut aber meiner Meinung nach nichts zur Sache. Ich finde die Vorstellung, morgen den Arm amputiert zu bekommen zu jedem Zeitpunkt unschön und gestehe jedem zu, dass er das genauso sieht.

    Auch wenn ich Ihre Meinung absolut nicht teilen kann und der Meinung bin, wenn Ihre Rechtsvorstellungen herrschten, bräuchte man auch nicht mehr gegen den Untergang des Abendlandes angehen…
    Ich danke Ihnen für Ihre freundliche Schreibweise, man merkt, dass Ihnen wirklich etwas am Gedankenaustausch liegt, was im Netz längt kein Standard ist.

  86. @#103 Voldemort:
    Guter Beitrag. Man darf nicht vergessen – unabhängig davon, dass 130 verfassungswidrig ist -, dass dieser Artikel genau das Gegenteil von dem erreicht, was er bezwecken soll, nämlich die Gleichheit und die Würde des Menschen zu betonieren.

    Das erreicht man indes nicht durch 130, weil andere außen vor bleiben und sich dieses Gesetz somit wieder der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft nähert. Geradezu paradox, was in Karlsruhe betrieben wird. Keine Neutralität, die der Staat offeriert, sehr interessant. Aber na ja, ich gehe davon aus, dass Du den ganzen Diskurs verfolgt hast. Und somit können wir das glaube ich abhaken.

    Fazit: Ein alter und bärtiger Mann kommt für insgesamt 12 Jahre ins Gefängnis, wenn er Meinungen vertritt, die die Politik nicht hören will. Kinderschänder dürfen weiterhin morden und Muslime dürfen die Exekutive in die Hand nehmen und immer wieder fordern, dass Polizisten rechtswidrig Israel-Fahnen einsammeln und sogar in Wohnungen einbrechen, um den Muslimen den Gefallen zu tun.

    BRD adé

  87. @#109 EU:
    Warum lustig, das Thema ist tot ernst. Frag mal Ernst Zündel, auch er wurde strafrechtlich verfolgt. § 130 StGB verstößt ja gegen elementare Grundsätze, ähnlich wie das mit dem Gesetz und der rückwirkenden Bestrafung. Und diese ist nicht vorhanden, sondern wurde von Straßburg konstruiert.

    @#110 EU:
    Das habe ich nicht verstanden. Hauptsache wir sind beide für diesen Mann hier: http://thefreeman.net/journal/wp-content/uploads/2010/06/geert-wilders.jpg

  88. #24 Hausarrest

    Du bist also für Christentum und Gegen Islam, weil Du Christentum-Fan bist?
    Es geht Dir gar nicht um Rechtsstaat, Religionsfreiheit, Demokratie etc, sondern einfach darum, dass Du ein Christ bist und die anderen nicht, oder wie soll man das verstehen?
    Und da behaupten einige, Atheisten hätten keine Moral…

  89. @#112 mabank:
    Das war eher Ironie, darfst nicht ernst nehmen. Er ist kein Christentum-Fan. Überhaupt dieser Vergleich: 1. FC Bayern München und Werder Bremen sind Fußballvereine mit Tradition und spielen beide in der 1. BL.

    Islam ist nicht einfach nur Religion, sondern gleichzeitig auch ein Gesellschaftssystem, welches Gesetze – auch Strafrecht -, Militär, Ökonomie und vieles mehr beherrschen will. Eine Trennung zwischen Staat und Religion ist im Islam per se nicht möglich.

    Ein Vergleich mit einer spirituellen Religion wie dem Christentum verbietet sich eigentlich. Kein einziger Bibelvers schreibt einen theokratischen Staat vor.

  90. @#114 EU:
    Aber einigen wir uns darauf, dass in Deutschland so einiges nicht stimmt? Auch ohne 130. Das wäre ja ein Schritt in die richtige Richtung.

  91. Dieser Beitrag ist für die Leser diese Portals sicherlich nichts Neues,denn ich meine, all die, welche hier reinschauen schauen schon über den Tellerrand hinaus, aber irgend ein kluger Kopf meinte mal 90% der Bevölkerung seien dumm. Dem stimme ich voll und ganz zu und diese Masse hat einfach noch garnicht kapiert, wie die heutige Welt funktioniert. Und deshalb sage ich nichts, aber auch garnichts ist in der heutigen Welt noch nach dem demokratischen Prinzip geordnet. Ob Politik, Wirtschaft oder eben auch Rechtsprechung. Alles ist beeinflußt und dient einzig dem Vorteil weniger. Erwartet also nicht zu viel vom System!

  92. Als Vater von zwei Töchtern, sage ich mal vorsichtig, wenn das meinem Kind widerfahren wär…. Meine Antwort würde in den Nachrichten kommen

  93. Man fragt sich bei solchen eklatanten Vorfällen
    wer hier noch perverser ist ? Der Täter oder die
    “ Richter “ ?

  94. Da fehlt eigentlich nur noch, dass die Verfassungsrichter die Rechtmässigkeit des Korans bestätigen und jeder Moslem jeden Ungläubigen übefallen, foltern und abstechen kann wie es Ihm beliebt!

  95. #10 Werner-T5 (14. Jul 2011 22:08)

    Wer von Euch glaubt noch, dass wir in ruhigen Zeiten leben?

    Ich, aber es ist die Ruhe vor dem Sturm…..

  96. #48 GW (14. Jul 2011 23:06)

    „Ziel der Freiheitsstrafe ist die Resozialisierung“

    Genau das ist der Punkt.

    Ziel einer Freiheits S T R A F E

    M U S S

    die Bestrafung eines Täters sein….
    …..N I C H T eine Rsozialisierung. Punkt.

    Nein, falsch…

    A U S R U F E Z E I C H E N !!!!!!!!

  97. Die Bürger müssen doch langsam erkennen, daß Politik und Justiz derartige Schandtaten geradezu mutwillig provozieren und bereitwillig ermöglichen.

    Also müssen sie auch die Konsequenzen ziehen und dürfen Politiker und Parteien, die solche Fälle erst ermöglichen nicht länger wählen.

    Sie müssen Parteien wählen, die so etwas strikt – und von mir aus auch radikal – unterbinden und dürfen sich nicht länger durch gutmenschliches und verbrecherunterstützerisches Gewäsche („radikal, extremistisch“) von der Wahl verantwortungsbewußter Politiker und Parteien abhalten lassen.

  98. Verfassungsrichter werden in Deutschland durch die Politik installiert. Sie sind nicht mehr unabhängig, vertreten die entsprechende Parteilinie und sind selbstverständlich damit Komplizen. Wir sind auf dem besten Weg in eine Diktatur und kaum einer merkt es!

  99. #128 Landsmann (15. Jul 2011 09:10)

    Wir sind auf dem besten Weg in eine Diktatur und kaum einer merkt es!

    Erster Teil des Satze:
    Falsch…

    Wir sind bereits mitten drin, in einer Diktatur!

    Zweiter Teil des Satzes:
    (leider) allzu wahr…

  100. Man muss sich dabei fragen ,wieviele EU -Richter und EU – Verantwortliche sind selber Kinderschänder ? Was war damals in Belgien ,wieviele Richter haben sich an kleine Kinder verganngen ?Muss man nicht endlich untersuchen wer von den europäischen Politiker ein Kinderschänder ist,denn diese sind ja überall ? Muss nicht ein Aufschrei in der europäischen Bevölkerung statt finden ,um diesen Kindern Schutz vor solchen Verbrecher zugewähren ? Ist dieser Täterschutz der Kinderschänder eine Anpassungung an den Islam und ihren Anhängern ? Geht Khomenis der Ex-Prediger des Irans und Kinderschänder Mohammeds Geist durch alle europäischen Politikern und Richtern ?Ist nicht die Zeit gekommen um uns zubewaffnen um unsere Kinder und Enkelkinder zuschützen vor solcher einer Ideologie wie es die Grünen-SPD-CDU-CSU-FDP-Linken mit Hilfe auch Deutscher Richter die dem Kinderschänder-Kult und Islamisierung in Deutschland weiter betreiben ?Khomeni war sogar für Sex an Babys und scheinbar gilt dies auch für ganz Europa ,denn der Islam mit ihren vielfältigen Sexmöglichkeiten an Kinder ,Tieren und an Vergewaltigungen westlicher Frauen ,haben die in Brüssel und in allen europäischen Regierungen keine Probleme damit Kinder zum Freiwild und ihren obzönen Spielchen zumachen . Wer Kinderschänder die Freiheit gibt und ihnen weiterhin das Recht gibt auf Gerechtigkeit und Freiheit ,ist in meinen Augen Mittäter an diesen Verbrechem . Egal ob Richter oder Politiker . In Deutschland sind sie jetzt dafür ,das in Schulen die Vielfältigkeit entweder Schwul oder Lesbisch zuwerden ,und auch die Möglichkeit zuerfahren wie man am besten sich befriedigen kann ,scheinbar pantomiemisch . Da frage ich mich ,wer beschützt diese Kinder ,wenn der Staat solches reformiert ? Ihr scheinbar nicht ,ihr Eltern ,denn sonst hätte ich einen Aufschrei gehört ,oder habe ich was verpasst ?

  101. Immer ruhig, Freunde! Das BVerfG hat die Regelung zur Sicherungsverwahrung zu Recht gekippt. Der tragische Fall, der jetzt publik wird macht klar, dass eine neue Regelung durchaus Sinn macht. Aber: Keine Strafe ohne gesetz und damit auch keine Rückwirkende Bestrafung. Auch ist die Sicherungverwahrung keine Bestrafung sondern ein verwahren. Den daran anknüpfenden Bedürfnissen wurde sie bisher nicht gerecht.
    Auch ist die eigentlich für untherapierbare Kinderschänder gedachte Regelung pervertiert worden. Heute werden mehr notorische Taschendiebe in Verwahrung gegeben als Kinderschänder.
    Der Öffentlichkeit wurde damals verkauft, dass es nur um Triebtäter geht, die über die Haftzeit hinaus therapiert werden müssen, bevor sie wieder in die Gesellschaft entlassen werden.
    Schuld sind die Herren um unseren Gas-Gerd, die publikumswirksam ein Gesetz geschaffen haben, statt mit Weitsicht die Verfassungsmässigkeit zu prüfen und die Regelung bedarfsgerecht zu gestalten. Das BVerfG ist in dieser Angelegenheit nicht zu beneiden.

  102. Fast vergessen: Die Überschrift des Artikels spottet jeder Beschreibung. Als hätten die Richter in Karlsruhe den Missbrauch von Kindern gestattet. Ich dachte immer, dass PI zur Verfassung steht. Wie schon gesagt, Rot-Grün hat eine Regelung erlassen, die mit den Grundsätzen der BRD unvereinbar ist.

  103. Der Artikel ist erhellend, zeigt er doch das anhaltende Unvermögen auf Seiten von PI, den eigentlichen Sachverhalt richtig einzuordnen, stattdessen die Übernahme gesellschaftlicher Reflexe, aus diesem Unvermögen heraus auf die Justiz einzudreschen.

    Es gibt sicherlich Gelegenheiten, Richer zu kritisieren, Vorgehensweisen von Gerichten zu problematisieren. Dieser Fall gehört nicht dazu.

  104. Heute schreibt die Süddeutsche Zeitung:

    „In einem anderen Fall muss ein Kinderschänder, der ebenfalls nach der Entlassung aus der Sicherungsverwahrung wieder ein Mädchen missbraucht hat, wohl den Rest des Lebens hinter Gitter. Das Landgericht Münster verurteilte den 69-Jährigen am Donnerstag zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis und verhängte erneut eine anschließende Sicherungsverwahrung.

    ‚Im Ergebnis heißt das für Sie, dass Sie den Rest ihres Lebens inhaftiert bleiben‘, sagte der Richter zum Angeklagten. Das Gericht ging bei der Strafe über die Forderung der Anklage hinaus. Der einschlägig vorbestrafte Verbrecher war wie der Mann in Dortmund wegen der Änderungen der Gesetzeslage bei Sicherungsverwahrten freigekommen. Er war daraufhin ins Münsterland zu seiner Partnerin gezogen und hatte dort wenige Monate später die fünfjährige Tochter der Nachbarn missbraucht.“

    Was sagt uns das alles?

    Diese EU, die ist total Europas Unglück, in jeder Beziehung. Es werden alle sitten und Gebräuche der Völker zerstört, die Moral abgeschafft, jeglicher Abartigkeit alle Tore geöffnet.

    Das ist kein
    Reiner Zufall,
    denn die Geschichte der PC hat das schon beschrieben, wie planvoll alles abläuft.

    Das ende vom bösen Lied wird sein, dass sich die Völker eines tages in dem riesigen Chaos nach einem Wohltäter sehnen werden.

    Der übertrifft dann alle bisherigen Diktaturen. Es wird dann keiner mehr da sein, der Widerstand leisten kann.

    (Lest mal von Jewgenij Samjatin „WIR“!)

  105. @ #105 Agora (15. Jul 2011 02:30)

    Einige Punkte möchte ich noch verdeutlichen, obwohl wir höchstwahrscheinlich durch Argumente nicht auf einen Nenner kommen werden. Das zu belegen will ich mal vorziehen:

    Ja, unser System hatte das vorher ermöglicht. Und das war einem modernen Rechtsstaat nicht würdig.

    Wenn du also bereits unser System, bevor es durch die (nebenbei: absolut nicht demokratisch legitimierten) Brüsseler Eurokraten überfahren wurde, für unwürdig hältst – was sagst du dann erst zum Rechtssystem der USA, wo solche Täter manchmal sehr effektiv durch den elektrischen Stuhl an einer zweiten Tat gehindert werden? Barbarisch dürfte die Vokabel sein, oder?

    Für mich sind die USA hingegen ein Rechtsstaat, in dem ich durchaus gerne leben würde, auch wenn ich als Gegner der Todesstrafe diesen Aspekt der Justiz nicht teile. Wobei ich Gegner von Hinrichtungen nur wegen des Aspektes der unvermeidlichen Justizirrtümer bin, nicht, weil ich solchen Monstern irgendwelche Rechte zubillige: die haben sie für mich entweder durch solche Taten verwirkt, oder sie sind derartig krank, dass die Gesellschaft das Recht hat, sich vor solchen Kranken zu schützen, indem es ihnen die Freiheit lebenslang einschränkt (wobei zum Ausgleich die geschlossenen Einrichtungen meinetwegen so luxuriös wie möglich sein dürfen – auch solche Kranke haben sich ihre Krankheit sicher nicht ausgesucht, Fragen von Schuld und Sühne stellen sich hier nicht!)

    Und das beantwortet auch die andere Frage:

    „Und ich finde Staaten, in denen der Tod kleiner Kinder fast schon minuziös geplant wird, auch nicht sonderlich lebenswert.“

    Ich weiß nicht genau, was Sie meinen (Abtreibung? Wenn ja hat die hier nichts mit zu tun)

    Nein, was ich meinte, ist dies: wenn sich die sogenannten ‚Gutachter‘ beispielsweise einer Erfolgsquote von zwei Dritteln rühmen, die nach günstiger Prognose nicht wieder straffällig werden, bedeutet das: ein Drittel wird rückfällig, somit wird mit jedem dritten haftentlassenen Sexualstraftäter der Tod eines Kindes beschlossen.

    Es braucht dann ein paar Monate, dann hat das Kind einen Namen und ein Gesicht. Man stelle sich mal vor, schon bei der Haftentlassung wäre klar, welches Kind dafür mit dem Leben bezahlen wird. Welcher Gutachter nähme das auf sich?

    Aber solange das Kind, das nur noch wenige Monate zu leben hat, keinen Namen hat, tun sich diese ‚Gut’achter leicht, seinen Tod zu beschließen.

    Und das ist für mich nicht nur eines Rechtsstaates unwürdig: das ist einer Zivilisation unwürdig! Hier entfaltet für mich das Alte Testament eine unerwartete Attraktivität:

    Du sollst das Böse aus deiner Mitte fortschaffen!

  106. #135 le waldsterben (15. Jul 2011 11:56)

    Wenn du also bereits unser System, bevor es durch die (nebenbei: absolut nicht demokratisch legitimierten) Brüsseler Eurokraten überfahren wurde, für unwürdig hältst – was sagst du dann erst zum Rechtssystem der USA, wo solche Täter manchmal sehr effektiv durch den elektrischen Stuhl an einer zweiten Tat gehindert werden? Barbarisch dürfte die Vokabel sein, oder?

    Das Wort barbarisch verwende ich so ungern, weil es zu Unrecht so einen negativen Klang hat heutzutage, aber das wäre ne lange Geschichte 😉

    Da ich unter anderem aus demselben Grund wie Sie gegen die Todesstrafe bin, kann ich das System ebenfalls nicht positiv beurteilen, ganz richtig.

    Das ich das EU-Gericht nicht anerkenne mangels demokratischer Legitimation steht ohnehin außer Frage, wie auch schon vorher von mir erwähnt.

    Allerdings verstehen Sie nicht, worum es geht, das belegt diese Aussage. Sie tun imme rso, als sei ich gegen Sicherheitsverwahrung, was nicht der Fall ist.

    Wenn der Vergleich stimmen soll, müsste in den USA der Kinderschänder zur Haft verurteilt werden. Dann, nach Verbüßen der Strafe wird nachträglich die Todesstrafe verhängt (welche sie ja zum Schutz der Gesellschaft verhängen, ähnlich wie die Sicherheitsverwahrung).

    Das geht in den USA aber auch nicht, und das aus gutem Grund! Wenn die Todesstrafe verhängt wurde, dann im ursprünglichen Strafprozess! NICHT zusätzlich nach dem Urteil und nach dem verbüßen der festgesetzten Strafe!

    Nein, was ich meinte, ist dies: wenn sich die sogenannten ‘Gutachter’ beispielsweise einer Erfolgsquote von zwei Dritteln rühmen, die nach günstiger Prognose nicht wieder straffällig werden, bedeutet das: ein Drittel wird rückfällig, somit wird mit jedem dritten haftentlassenen Sexualstraftäter der Tod eines Kindes beschlossen.

    Achso, dann verstehe ich was Sie meinen.
    Halte ich aber an dieser Stelle auch für sehr polemisch, diesen Leuten zu unterstellen, Sie würden „den Tod eines Kindes beschließen“.

    Diese Leute haben den Auftrag, Gefahrenprognosen zu erstellen. Nach dem Motto „Einer muss es tun“. Da das keine exakte Wissenschaft ist, kommt es zu Fehlern.

    Wie wollen Sie das Problem lösen? Sie können nicht jeden für jedes Verbrechen für die Ewigkeit einsperren, das wäre der einzige Weg. Wenn Sie manche Leute aber wieder freilassen wollen, vorallem Leute mit weniger Geistesstörung als Kindermörder, müssen Sie irgendwie doch entscheiden, ob von demjenigen eine Gefahr ausgeht. Und da hat man dann das Dilemma das jemand das beurteilen muss. Wäre kein Job, de rmir gefiele.

    Ich bezweifele auch, dass bei allen Gutachten gleich liberal vorgegangen wird. Es gibt nicht nur Gutachten über Kindermörder, sondern auch über Leute andere, weniger schlimme Verbrechen verübt haben. Ich denke, einem wiederholten Taschendieb wird eher ein positives Gutachten zugebilligt als einem gestörten Kindermörder, weil auch ein Gutachter keinen Spaß daran hat, wenn jemand wegen seinem Gutachten auf freien Fuß kommt und dort jemanden tötet.

  107. Lieber SPIEGEL,
    was ist das für eine Sprache? Er „räumte die Tat ein“? Früher hieß so etwas: „Er gestand die Tat“.
    „Räumte ein“ klingt so als hätte der Täter gesagt „Na ja, ich habe das Verbrechen schoooon begangen, aber schuldig bin ich eigentlich nicht…“

  108. Hat jemand wirklich daran geglaubt, daß kein Kind durch diese entlassene und kranke Schweine mißbraucht wird? Und bitte keine Aufregung!!! Es handelt sich „NUR“ um Mißbrauch für die unantastbare Demokratie.

  109. Viele Kommentare unterstellen dass die EU, zu der man stehen mag wie man will, nun auch noch die Sicherungsverwahrung per Urteil gekippt hat. Das ist sachlich falsch. Der EGMR untersteht nicht der EU, er ist Organ des Europarates, dem u.A. auch die Türkei (Vgl. Urteil im Fall Dink) und Russland angehören, welche regelmäßig von EGMR gemaßregelt werden.
    Weiterhin kann dem EGMR nicht unterstellt werden, die Rechte der Täter zu schützen. Es wurde lediglich darauf hingewiesen und dazu aufgefordert, sich an geltendes Recht zu halten und es nicht nachträglich zu beugen. Das Problem der Sicherungsverwahrung ist somit das Problem des deutschen Strafrechts, was in besagten Fall keine Mittel anwendete, den gefährliche Straftäter sofort rechtswirksam daran zu hindern, weitere Straftaten zu begehen. Somit bleibt nur, alle Vorwürfe an die deutsche Justiz zu richten. Der EGMR ist definitiv die falsche Adresse dafür. Er hat lediglich auf nicht hinzunehmende Fehler im Umgang mit dem Instrument Sicherungsverwahrung hingewiesen, was auf Grund seiner Anrufung sowohl seine Pflicht als auch sein Recht war. Eigentlich muss man dafür dankbar sein, weil so sicher dieses Problem endlich rechts-sicher definiert und die Fehler im Umgang damit ausgemerzt werden können, wenn der entsprechende Wille dazu vorhanden ist. Im Weiteren ist allein die Sensibilisierung der Bürger für dieses Thema ein angenehmer Nebeneffekt, da mittlerweile eine größere Anzahl fordert, das Strafrecht direkter an den Opfer – als an den Täterschutz anzunähern.

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