Wie oft haben wir schon bei PI und anderswo die Volksabstimmungen in der Schweiz gelobt. Eine echte Demokratie sei das, und wir sollten auch so eine haben. Ohne das Schweizervolk schlechtreden zu wollen, die Wirklichkeit sieht oft anders aus. Paul Engeler schreibt in der aktuellen WELTWOCHE 26/11:

Die Bernerinnen und Berner haben am 13. Februar 2011 beschlossen, die exorbitanten Fahrzeugsteuern aufs schweizerische Mittel zu senken; das kantonale Verwaltungsgericht will das Verdikt nicht anerkennen. Die Schweizer Bürger haben am 24. Februar 2008 ja gesagt zur Reform der Unternehmensbesteuerung; das Bundesgericht will auf Beschwerden aus linken Kreisen gegen das Verdikt eintreten. Volk und Stände haben am 28. November 2010 mit 53 Prozent Ja-Stimmen die Ausschaffungsinitiative der SVP angenommen; eine Expertenkommission verweigert sich der Umsetzung und will den wässrigen Gegenvorschlag, der von allen Ständen mit insgesamt 54,2 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt wurde, zum Gesetz machen.

Wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entschieden haben, ist heutzutage noch gar nichts entschieden. Das Resultat an der Urne bildet bestenfalls eine Basis für ju­ristische Geplänkel – bis das Resultat erreicht ist, das Regierungen, Richtern und Rechts­gelehrten in Budget und Weltbild passt…

Der ganze Artikel liegt nur in der Druckausgabe vor und zeigt, wie selbst in der Schweiz das Volk hinters Licht geführt wird. Erst stimmt man ab, hinterher tun die linken Politiker und Richter was sie wollen, denn das Ergebnis einer Volksabstimmung muß ja in einen Gesetzestext verwandelt werden. Und dann werden fintenreich Menschenrechtskonventionen, UNO-Kommissionen, EU-Recht oder der Europarat ins Spiel gebracht, und alles wird verwässert, gekippt, geändert oder verzögert.

Dies ist auch eine Mahnung an jeden von uns, nicht immer zu glauben, was angekündigt wird. Erst das, was tatsächlich durchgeführt und Praxis ist, das zählt. Was nützen die besten Vorhaben, wenn sie im Endeffekt nicht verwirklicht werden. Wer wird denn beispielsweise in Deutschland tatsächlich, de facto, „ausgeschafft“? Siehe unsere Ausländerrechts-Lobby hier!

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41 KOMMENTARE

  1. historisches Beispiel: Die Umstellung Sommer- / Winterzeit. Da hat das CH Volk nein beschlossen, und siehe da, wir stellen sie doch um.

  2. Das ist wohl die traurige Wahrheit, da fragt man sich wozu das Ganze wenn des Volkes Stimme einen Dreck wert ist.

    Frage:darf man einen Zeitungsartikel fotografieren und die Fotografie ins Netz stellen wenn man die Quelle (Zeitung) angiebt?

  3. Das gibt es auch in Deutschland schon lange. Auf der offiziellen Homepage des Innenministeriums Schleswig-Holstein heißt es unter „Bisherige Volksentscheide“ doch tatsächlich in aller Dreistigkeit:

    Volksentscheid „WIR gegen die Rechtschreibreform“ am 27. September 1998

    Dieser Volksentscheid, der gleichzeitig mit der Wahl zum 14. Deutschen Bundestag durchgeführt wurde, war erfolgreich zustande gekommen. Die so herbeigeführte Änderung des Schulgesetzes wurde jedoch ein Jahr später durch Landtagsbeschluss wieder rückgängig gemacht und die „neue“ Rechtschreibung auch in Schleswig-Holstein eingeführt.

  4. Deswegen ist die Volksabstimmung auch kein Königsweg. Viel wichtiger ist eine Regierung die mit Parlamentsmehrheit die richtigen Dinge tut.

  5. @Puseratze

    Ja das darf man. Wie gesagt, solange die Quelle deutlich sichtbar ist, ist das kein Problem.

  6. Kewil: „Ohne das Schweizervolk schlechtreden zu wollen …“

    Keineswegs. Das wackere und respektable Schweizervolk wird betrogen von „seiner“ internationalistischen „Elite“.

    Wie bei uns. BRD-GmbH ist NICHT Deutschland.
    Ein – mittlerweile GEGENSTANDLOSES – Grundgesetz FÜR die BRD-GmbH ist KEINE Verfassung des Deutschen Volkes.

    – Schweizer Banker gibt verblüffende Informationen preis –
    http://www.extremnews.com/berichte/wirtschaft/64c1137c850a735

  7. #3 Stresemann

    „Viel wichtiger ist eine Regierung die mit Parlamentsmehrheit die richtigen Dinge tut.“

    Auf der Grundlage einer vom Volk geschaffenen VERFASSUNG. Keine Verfassung – keine LEGALE Regierung.

  8. OT

    http://englishrussia.com/2011/06/21/the-horrors-of-afghanistan-part-2/


    One of the addicts’ name is Masi. He has been using heroin for more than 20 years. When the Taliban came to power, his family fled from Afghanistan to Moscow. Masi entered Moscow State University but couldn’t finish his studies – in the 90?s Germany conducted a program of repatriation of the Germans living in the former Soviet Union and Masi’s parents somehow convinced the authorities that they were German and emigrated to Germany.

    The family settled in the new place. Masi gradually taught German, but his friends still remained the expatriate Soviets. One of them, an Uzbek, hooked him on heroin. After a few drives to the police, it turned out that he was in the country illegally and was sent home – to Afghanistan. The family, however, stayed in Germany.

    Now he has neither a job, nor any prospects to get it. He lives in a cave on a garbage heap, and his only source of income – 200 euros sent by his parents every month.

    Zieht euch das rein, afghanische Familie überzeugt deutsche Volksverräter, dass sie russische Spätaussiedler seien, und kommen nach Deutschland. Das ist der pure Hohn, das ist Sinnbild für unser kaputtes Land. Alles verloren.

    Achja, die 200 Euro deutsches Steuergeld werden monatlich in gutes Heroin investiert. Diese Story muss eine Zeitung aufgreifen, das ist das Hohngelächter der Geschichte.

    @ Kewil
    da könntest du einen Beitrag draus machen.

  9. In der Schweiz sind doch dieses Jahr Wahlen, oder?

    Also liebe Schweizer, Ihr habt es in der Hand! Go SVP!

  10. Besonders interessant ist die Tatsache, dass das Bundesgereicht kein VERFASSUNGSGERICHT ist.
    Ich freue mich schon jetzt auf die Begründung, wieso sich diese Richter in eine Abstimmung einmischen.

    Übrigens ist die Ausschaffungsinitiative überhaupt nicht unter Dach und Fach.
    Lest mal die Artikel genau durch, wie die Lieben und Netten das Recht nach Gutdünken beugen:

    http://fact-fiction.proboards.com/index.cgi?board=aussenpolitik&action=display&thread=250

    Im Oktober muss jeder, der an Volksrechte glaubt, unbedingt die SVP wählen.

  11. Zeitung Wolfgang Ambros

    Glaub ned
    glaub ned
    Glaub ned
    was in der Zeitung steht

    Die Zeitung liest man jeden Tag
    Die Zeitung lügt gedruckt
    Und wann man so drüber nachdenkt
    Dann wird man schier verruckt
    Man sieht die Ungerechtigkeit
    Man sieht die Schweinerei
    Und man ist völlig machtlos
    Oba man is live dabei

    Glaub ned
    glaub ned
    Glaub ned
    was in der Zeitung steht

    Denn in der Zeitung steht
    was irgendeiner will
    was irgendwer glaubt
    Und was irgendein Dreckschwein so behaupt‘
    und es wird agitiert
    Und es wird denunziert
    Und Karrieren werd’n g’macht
    Und zerstört in ana Nacht

    Und irgendaner stesst si dabei

    immer wieder g’sund
    und irgendaner geht gnadenlos vor die Hund
    Und immer wieder dreht si
    letzlich alles nur ums Geld
    Jeder will kassier’n
    Doch des is der Lauf der Welt

    Glaub ned
    glaub ned
    Glaub ned
    was in der Zeitung steht

    A Zeitung kann ma kauf’n
    Dann schreibt sie was man will
    Skandale oder schöne Stories
    Mit viel Herz und Gefühl
    Und hot man erst den Zugang
    zur öffentlichen Meinung
    Fehlt nur mehr Skrupelosigkeit
    Und die richtige Erscheinung

    Glaub ned
    glaub ned
    Glaub ned
    was in der Zeitung steht

  12. Auch in Deutschland bräuchten wir endlich mehr Mitspracherecht. Die repräsentative Demokratie ist vielen doch mittlerweile zu wenig. Ich möchte mitwirken können, politische Entscheidungen beeinflussen, meine Gedanken politisch umgesetzt sehen-sofern sie die Mehrheit teilt.

  13. Da kann man den Schweizern nur empfehlen, bei den nächsten Wahlen die SVP zu wählen.

    Denn nur wenn die SVP über 50% bekommt, werden Volksabstimmungen auch 1 zu 1 umgesetzt.

    Da die anderen Parteien halt nicht wirklich demokratisch einsgestellt sind. (wie bei uns)

  14. Wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entschieden haben, ist heutzutage noch gar nichts entschieden. Das Resultat an der Urne bildet bestenfalls eine Basis für ju­ristische Geplänkel – bis das Resultat erreicht ist, das Regierungen, Richtern und Rechts­gelehrten in Budget und Weltbild passt…

    Ich hatte schon mal beschrieben, wie das läuft, denn vor ein paar Tagen berichtete das Schweizer TV in 10 vor 10, dass die Ausschaffungsinitiative, über die die Schweizer abgestimmt hatten, so nicht kommen wird.

    Es wäre auch
    Reiner Zufall
    gewesen, wenn sich ein Land erlaubt hätte, die Kriminellen nach Hause zu schicken.

    Die Eierei sieht nun so aus, dass die Umsetzung beim Parlament liegt. Vorher muss der Bundesrat entscheiden, welche Variante er dem Parlament vorlegt.
    Da kann man sich vorstellen, was nach diesen Palavern herauskommt, weil man nun auf einmal unterschiede machen will in bezug auf Strafrecht oder Ausländerrecht.

    So sieht sie aus, die schöne Schweizer Volksdemokratie. Alles totale Volksverdummung!
    Und die Schweizer machen alle mit!

  15. Keine Panik, desto mehr die Schweizerische Mitte-Links Nomenklatura den Volkswille sabotiert, desto schneller legt die SVP zu.
    Ich wage sogar zu behaupten, die SVP ist sich im klaren, dass unangenehme Volksentscheide nachgelagert von irgendjemand noch sabotiert werden, und steht bereit dies als Wasser in seiner Mühlen zu verwenden.
    Blocher ist nicht von gestern….

  16. Tja, deutlicher kann die Regierung den Schweizern nicht zeigen, dass die Regierung nichts vom Erklärten Volkswillen hält, wenn der Erklärte Volkswille der Regierung nicht gefällt.

    Wie war das nochmal mit der Definition von „Demokratie“?

    Das ist wie bei uns in Deutschland:
    Die Regierung tut, was sie will und kümmert sich einen Dreck um die Rechte und den Willen des Volkes.

    Man sollte sich überlegen, mehr Jasmin zu pflanzen…
    😉

  17. @ AlterQuerulant

    Schöner Nick. 🙂
    Die Menschen lieben Querulanten, die „Elite“ haßt sie.
    Ein Querulant ist das Gegenteil von SHEEPLE.

    English-Wiki:

    Sheeple (a portmanteau of „sheep“ and „people“) is a term of disparagement, in which people are likened to sheep.

    It is often used to denote persons who voluntarily acquiesce to a perceived authority or suggestion without sufficient research to understand fully the ramifications involved in that decision, and thus undermine their own human individuality or in other cases give up certain rights. The implication of sheeple is that as a collective, people believe or do whatever they are told, especially if told so by a perceived authority figure believed to be trustworthy, without critically thinking about it or doing adequate research to be sure that it is an accurate representation of the real world around them. The term is generally used in a political and sometimes in a spiritual sense.

    Zu Deutsch etwa ‚Lemming‘, ein hilfloses Subjekt („juristische Person“), die jeden Mist glaubt, den die Obrigkeit verkündet.

  18. #12 Reiner-Zufall   (03. Jul 2011 15:08)
     
    So sieht sie aus, die schöne Schweizer Volksdemokratie. Alles totale Volksverdummung!
    Und die Schweizer machen alle mit!
    ******************
    So sieht sie nicht aus, lieber Reiner Zufall! Alle (?) machen da nicht mit! Wir müssen diesen „Experten“-Gruppen den Teppich unter den Füssen wegziehen. Wenn der Volkswille bei der Ausschaffungsinitiative verwässert wird, bringt die SVP eine knallharte, einfachere Variante. Die Unterschriften wären im Nu zusammen. Das Abstimmungsergebnis nicht schwierig zu erraten…

    Im Moment sind diverse Eltern-Organisationen und rechte Parteien dabei, die skandalöse, von „Experten“ gebastelte Agenda 21 – mit dem Sexualkundeartikel – blosszustellen und dann zu verhindern: Petitionen zirkulieren, ein (kantonales) Referendum könnte – bei sturen Erziehungsdirektoren und Parlamenten – jederzeit angesetzt werden (wie bei Harmos). Davor könnten sich aber die „Experten“ fürchten…

    Schaut euch diesen Artikel an: http://www.blick.ch/news/politik/asylkosten-explodieren-175915

    Wer die Stimmung „im Volk“ kennenlernen will, muss die Leserkommentare anschauen!
    All das braucht aber eine gewisse Zeit. Und Engagement von Seiten der Bürger und einzelner Politiker.
    Und selbstverständlich sollten dann alle unzufriedenen Bürger im Herbst wählen gehen (Parlamentswahlen). Wie in Deutschland hat leider die Tomaten- und Gurkenpolitik (AKW-Hysterie und Bioflop) auch bei uns in der Schweiz manche Köpfe vernebelt. Wenn’s allerdings ans Portemonnaie geht – wie die Zahlen zu den Asylkosten – könnte auch bei den Salatköpfen die ideologische Barriere verschwinden…

  19. Die Varianten der Expertengruppe werden im Parlament keine Mehrheit finden.In Tele Blocher sagte Herr BLOCHER WIR WERDEN NICHT SOLANGE WARTEN;Wenn unsere Gesetzeesvorlage,die in die Expertengruppe eingebracht wurde nicht umgesetzt wird werden wir diese vors Volk bringen in einem Referendum,das Volk wird dies annehmen und dann gilt was der Initiativtext verlangt.Also keine Sorgen werder Regierung noch Expertengruppe kann das was ändern.Im Herbst SVP wählen.

  20. Es ist in der Tat so, dass in der Schweiz die elitäre Politikerkaste und ihre Verbündeten in Medien, Aemtern, Gerichten etc. mit allen erdenklichen Mitteln und Kniffen versucht, die Volksrechte nach Strich und Faden auszuhebeln und in ihrem Sinne zurecht zu biegen. Viele dieser Leute hocken in wichtigen staatlichen Aemtern und wurden ausgebildet bzw indoktriniert an stark linkslastig besetzten Universitäts-Lehrstühlen, notabene in der Schweiz nicht selten besetzt von Linksdeutschen. Es wird auch manipuliert und Meinungsbeeinflussung betrieben was das Zeug hält. Jüngstes Beispiel aus dem staatl. CH-Rotfunksender SF DRS. Da wurde in den letzten Tagen folgende Umfrage gestartet: Sollen Volksinitiativen vor Beginn der Unterschriftensammlung auf Kompatibilität mit dem Völkerrecht durch Juristen geprüft werden? (wird von linker Seite gefordert)
    JA
    NEIN, zu starke Einschränkung.
    Ich habe die Ergebnisse laufend verfolgt. Nach 2 Tagen war der Stand:
    72 % Nein, zu starke Einschränkung
    28 % Ja
    Nach 3 Tagen Endresultat:
    73 % Ja
    27 % nein, zu starke Einschränkung

    Konklusion: Die Rotfunk-TV-Anstalt SF DRS hat das Ergebnis ganz einfach umgekehrt weil es ganz und gar nicht in ihr Konzept gepasst hat. So wird von staatl. Medien manipuliert was das Zeug hält.

    Noch ist die Schlacht gegen das politische Establishment in der Schweiz bei weitem noch nicht verloren. Die Schlacht hat erst richtig begonnen und genügend Munition zum breit schlagen in aller Oeffentlichkeit ist mehr als vorhanden. Die SVP wird diese Munition auszûnützen wissen. Davon bin ich überzeugt.

  21. Ich denke, es wird Zeit, sich so ganz langsam mit dem unangenehmen Gedanken anzufreunden, dass es möglicherweise Demokratie überhaupt nicht gibt.

    Ich meine damit nicht nur, dass die derzeitigen Länder, die sich Demokratien sind, keine sind – also nicht das sind, was uns unter diesem Namen eingeredet wird („das Volk bestimmt die Politik“), sondern noch krasser: Dass das gar nicht möglich ist.

    In einer Demokratie hat das Volk genauso wenig Einfluss auf die eigentliche Politik wie in einer Diktatur. Das Volk bildet sich in einer Demokratie nur ein, es hätte diesen Einfluss und ist daher ruhig gestellt: „Man kann den ja abwählen“ denkt man in einer Demokratie, wenn die Politik katastrophale Züge annimmt. In einer Diktatur denkt das niemand und zumindest einige denken hingegen: „Wir müssen den stürzen.“

    Ein Diktator, der mit Namen und Gesicht jedem als Verantwortlicher bekannt ist, könnte sich das, was die europäischen und die nordamerikanischen Demokratien sich erlauben, nicht leisten, ohne Gefahr zu laufen, mit einer Kugel im Kopf zu enden.

    So eiert man rum und ärgert sich über den Nachbarn, der „falsch gewählt“ hat. Er wird aber immer „falsch wählen“ – und man selber auch! So zieht sich das von Wahl zu Wahl.

  22. Ergänzung / Korrektur zu #16 Phylax2000 / BRD-GmbH / S. Gabriel

    Die von den westl. Besatzungsmächten 1949 initiierte völkerrechtswidrige Staatssimulation, von diesen genannt „Bundesrepublik Deutschland“ („BRD“), ist KEINE GmbH …

    Die Merkel ist auch keinesfalls Geschäftsführerin dieser GmbH, wie viele Schwachmaten (z.B. Sigmar Gabriel) oft und gerne, aber wahr-heitswidrig, behaupten!

    Wie vorstehend eindeutig, zweifelsfrei und nachprüfbar nachgewiesen ist, ist die völkerrechts-widrige Staatssimulation, genannt „Bundesrepublik Deutschland“ („BRD“), KEINE GmbH! Sie ist nach wie vor lediglich ein von den westl. Besatzungsmächten völkerrechtswidrig errichtetes Selbst-verwaltungskonstrukt, errichtet im westl. Teil des Staatsgebietes des existenten Deutschen Reichs.

    Der Pseudostaat „BRD“ existiert weiterhin, … wenn auch – durch Wegfall der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches des GG (Art. 23 a.F.) am 17.07.1990 – ohne jegliche staatsrechtliche Grundlage. Hierbei agieren die Regierungsvertreter (nicht Volksvertreter) konträr zu ihrem Diensteid aus dem sich u.a. ergibt:
    „…. dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden ….“.

    http://ralfengel.com/politics/die-brd-soll-eine-gmbh-sein

  23. #7 schweinsleber

    #11 Meister Herrmann

    Ja, ich freue mich auch schon auf die Schweizer Wahlen, aber 50% für die SVP sind nie drin. 33% sind schon eher gut.

  24. #16 Phylax2000 (03. Jul 2011 16:06)

    Ja, das kenn ich.

    Allerdings ist diese Sache dermassen vertrackt, dass da lieber die Staatsrechtler streiten sollen, ob die BRD völkerrechtswidrig ist und ob das Deutsche Reich noch besteht oder doch andersherum.

    Ausserdem ist das nur wieder ein Nebenkriegsschauplatz.

    Es ist nämlich ziemlich egal, ob unser Land nun den Namen BRD oder Deutsches Reich trägt.
    Es kommt darauf an, wie sich die Regierung verhält.

    Auch ist die Frage, ob unser GG nun eine Verfassung ist oder nicht, ebenso völlig marginal.

    Unsere derzeitige Regierung hält sich nicht ans GG und dieselbe Regierung würde sich auch nicht daran halten, wenn auf dem GG „Verfassung des Deutschen Volkes“ stehen würde.

    Das kommt davon, wenn die Regierung die Richter einsetzen darf, welche darüber zu entscheiden haben, ob die Regierung Straftaten begeht oder nicht.

    Äquivalent dazu könnte ich auch Berufsverbrecher zu Richtern über andere Berufsverbrecher ernennen.
    😉

    Die Namen von Ministern, Bundeskanzler, Bundespräsidenten, Polizeichefs und Richter gehören auf die Wahlzettel und nicht die Namen von Parteien.

  25. @Alter Querulant: Super Gedicht! Danke.

    @phylax2000: Vielleicht ist das, was Du über die BRD
    schreibst, eines Tages unser Glück – ein Vorteil gegenüber den Nachbarländern, deren Regierungen auch nicht besser sind, aber juristisch auf einer soliden Basis stehen.

    Nichts, was diese Regierungen und ihre Ämter getan haben, ist rechtskräftig, z.B. waren sie nie berechtigt, deutsche Staatsbürgerschaften zu verleihen, haben das auch nie getan sondern nur BRD-Staatsbürgerschaften. 8)

  26. Wenn man ie Kommentare liest könnte man meinen die deutschen glauben nun sei alles unter Dach und Fach weil die Expertengruppe entschieden hat.FALSCH! Diese haben nur 4 Vorschläge ausgearbeitet die jetzt dem Bundesrat vorliegen,dieser muss entscheiden welcher dem Parlament vorgelegt wird,der Bundesrat kann ansonsten gar nichts entscheiden..Wenn nicht der Gesetzesentwurf der SVP vorgelegt wird gibts ein Referendum,das heisst das Volk wird entscheiden.Schweinsleber weder das Bundesgericht noch andere Richter können sich in die Abstimmung einmischen,also brauchste nicht gespannt sein! Nochmals diese Expertengruppe kann sich der Umsetzung nicht verweigern,weil die Umsetzung nicht deren Aufgabe ist,auch nicht die der Regierung,darüber kann nur das Parlament befinden,wenn dies den Volkswillen nicht umsetzt,wird das Volk entscheiden.Das Kriterium wird sein welchen Vorschlag die Regierung dem Parlament unterbreitet.Wenn die Unternehmer Steuerreform eine Nationale Abstimmung war,kann mich nicht mehr erinnern,kann das Bundesgericht nicht darauf eintreten!Nach der Minarettinitiative hat man dies auch versucht,das Bundesgericht musste und hat dies zurückweisen weil der Souverän über dem Bundesgericht steht,somit das B.G. keine Möglichkeit hat auf eine nationale Abstimmung einzugehen.Auch in Strassburg ist man abgeblitz¨Die Muslime wollten eine Initiative starten weil dies die einzige Möglichkeit ist das Minarettverbot aufzuheben.Bis ende April sollten die Unterschriften beisammen sein,passiert ist ausser Funkstille nichts.

  27. #11 Meister Herrmann (03. Jul 2011 14:44)

    Da kann man den Schweizern nur empfehlen, bei den nächsten Wahlen die SVP zu wählen.
    Denn nur wenn die SVP über 50% bekommt, werden Volksabstimmungen auch 1 zu 1 umgesetzt.

    Im Nationalrat (=Legislative) mag das möglich sein, der Bundesrat (=Exekutive) wird aber nach der berühmten „Zauberformel“ besetzt, sprich nicht wirklich nach dem Wahlergebnis.
    Blocher wurde ja bisher immer eine Teilnahme an der Regierung verweigert. Eine schöne „Konkordanzdemokratie“ ist das.

    Bei näherer Betrachtung ist die Schweizer Welt also doch nicht so heil, wie die europäischen MSM immer gerne behaupten.
    Auch dort bleibt die Demokratie regelmäßig ganz gewaltig auf der Strecke.

  28. #28 Lilibet
    Ich hoffe sehr, dass du Recht hast.
    Das hört sich fast schon zu gut an.
    Wir werden sehen, was am Ende rauskommt.
    Das muss man jedenfalls weiter beobachten.
    Die Linken werden nicht so schnell aufgeben.

  29. #2 Puseratze (03. Jul 2011 12:57)

    Frage:darf man einen Zeitungsartikel fotografieren und die Fotografie ins Netz stellen wenn man die Quelle (Zeitung) angiebt?

    § 49 Urheberrechtsgesetz: Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare

    (1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel sowie mit ihnen im Zusammenhang veröffentlichter Abbildungen aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Zeitungen und Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Kommentare, Artikel und Abbildungen, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind. Für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, es sei denn, daß es sich um eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht handelt. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

    (2) Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz bleibt unberührt

    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__49.html

  30. Die Initiative Bundesratswahl durch das Volk ist zustande gekommen und wird am Donnerstag eingereicht!Wenn die Schweizer JA sagen wird das Parlament in Zukunft den Bundesrat nicht mehr wählen.Hayek die Linken wollten auch bei der Minarettinitiative nicht aufgeben,gebracht hats NICHTS.Nun die Linken nicht mehr wählen dann gibts eine Kehrtwendung.In der Arena am Freitag Auschaffungsinitiative umsetzen aber wie,wurde die linke Nationalrätin scharf zurechtgewiesen für meine Begriffe.Sollen Initiativen vor Beginn der Unterschriftensammlung von Juristen geprüft werden!Darüber haben wir heute im Bekanntenkreis diskutiert,die Meinung war klar auch darüber wird der Souverän entscheiden.Die Linken können fordern aber sicher nicht entscheiden!

  31. Totales Rauchverbot in Bayern: das Volk hat in Abstimmung entschieden und binnen 6 Monaten wurde das totale Rauchverbot eingeführt und konnte auch vor Gericht nicht gekippt werden.

    Also geht doch!!

  32. #24 Phylax2000 (03. Jul 2011 16:34)

    Die von den westl. Besatzungsmächten 1949 initiierte völkerrechtswidrige Staatssimulation, von diesen genannt „Bundesrepublik Deutschland“ („BRD“),

    1. Was soll dieser Streit, um das angeblich formell fehlerhafte Zustandekommen des Grundgesetzes, wenn doch völlig klar ist, dass eine Volksabstimmung über das Grundgesetz jederzeit positiv ausgehen würde? Aber sei’s drum.

    2. Das Grundgesetz wurde von den Westalliierten nicht inhaltlich vorgeschrieben, sondern vom Parlamentarischen Rat erarbeitet.

    3. Der Parlamentarische Rat war durchgehend demokratisch legitimiert, weil er von den Länderparlamenten gewählt worden war, die wiederum von den Bürgern gewählt waren.

    4. Die DDR ist nach Art. 23 GG (a. F.) dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten. Insofern bedurfte es keiner erneuten Abstimmung über das Grundgesetz nach Art. 146 GG (a. F.).

  33. 1. Was soll dieser Streit, um das angeblich formell fehlerhafte Zustandekommen des Grundgesetzes, wenn doch völlig klar ist, dass eine Volksabstimmung über das Grundgesetz jederzeit positiv ausgehen würde?

    Abstimmungen, bei denen nur eine Alternative vorgegeben ist, pflegen meist positiv auszugehen. Bei Vorlage einer alternativen Verfassung hingegen, die von guten Leuten ausgearbeitet ist, sehe ich für das Grundgesetz schwarz. Wir werden lediglich auf das Ding eingeschwopren wie Salafisten auf den Koran und die meisten führen sich – mit Verlaub – auch genauso hirnlos-folgsam auf.

    2. Das Grundgesetz wurde von den Westalliierten nicht inhaltlich vorgeschrieben, sondern vom Parlamentarischen Rat erarbeitet.

    Das eine schließt doch das andere nicht aus.

    Das Grundgestz ist seit dem Vertrag von Lissabon sowieso obsolet. Ob das Gesindel, das ihn unterzeichnet hat, berechtigt war, für Deutschland Verträge abzuschließen, warten wir einfach mal ab. Im Moment kann das naturgemäß nicht vor Gericht geklärt werden. Aber Zeiten ändern sich.

  34. #36 Skuld (03. Jul 2011 20:00)

    Abstimmungen, bei denen nur eine Alternative vorgegeben ist, pflegen meist positiv auszugehen. Bei Vorlage einer alternativen Verfassung hingegen, die von guten Leuten ausgearbeitet ist, sehe ich für das Grundgesetz schwarz.

    Es kann Dir doch allenfalls um einzelne Artikel des GG gehen. Interessant wäre mal stichwortartig zu hören, was Du eigentlich ändern würdest.

    Um einzelne Grundgesetzartikel zu ändern, muss man jedoch nicht über die ganze Verfassung eine Volksabstimmung veranstalten. Es ist doch viel zielgerichteter, die einzelnen Artikel mit verfassungsändernder 2/3-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat anzupassen, so wie schon viele Male seit Inkraftreten des GG geschehen ist.

    Nirgendwo steht, dass das GG eine Volksabstimmung zur Legitimation benötigt. Da das GG eine parlamentarische Demokratie vorschreibt, reicht eine lückenlose Legitimationskette aus.

    Warum soll also eine völlig überflüssige Volksabstimmung durchgeführt werden?

    Du kannst doch jederzeit für Deine Vorschläge für eine Verfassungsänderung auf parlamentarischem Wege und über Petitionen werben. So ist das nun mal in einer parlamentarischen Demokratie, und wenn Du die zugunsten einer Basisdemokratie abschaffen willst, muss Du entweder für eine verfassungsändernde parlamentarische Mehrheit werben oder eine Revolution machen. Manche „hirnlos-folgsamen“ Nachbeter der Reichsideologen oder der KKR wollen das nicht verstehen.

  35. @Nelson: Das Thema ist zu komplex für den Kommentarbereich eines Blogs, dazu noch zu einem Artikel, bei dem es offtopic ist. Außerdem habe ich nie gesagt, dass ich in der Lage wäre, eine Verfassung auszuarbeiten.

    Deshalb belassen wir es dabei, abzuwarten.
    Es sind schon viele Schriften gekommen und wieder gegangen, Papier ist nicht sehr haltbar.

    Ich wünsche unseren Nachgeborenen jedoch eine Welt, in der von festgestellt wird, dass unsere Regierungen NICHT befugt waren, für Deutschland zu handeln.

  36. #38 Skuld (03. Jul 2011 20:39)

    „off topic“ hat man hier nicht selten am Ende eines „toten“ Artikels.

    Außerdem habe ich nie gesagt, dass ich in der Lage wäre, eine Verfassung auszuarbeiten.

    Das habe ich auch nie verlangt; aber wenn Du schon eine „von guten Leuten“ ausgearbeitete neue Verfassung verlangst, musst Du doch mindestens ein paar Gründe dafür angeben können. Es geht Dir doch nicht um die angeblich fehlende formelle Legitimation.

    Ich wünsche unseren Nachgeborenen jedoch eine Welt, in der von festgestellt wird, dass unsere Regierungen NICHT befugt waren, für Deutschland zu handeln.

    Das ist ein Wunsch, der sich nie erfüllen wird.

    Ohne demokratisches Werben für die eigenen politischen Meinungen ändert sich eben nichts in Deinem Sinne. Und dieses Werben ist ein langer, zäher Weg. So sind nun mal die Spielregeln der Demokratie. Die Behauptung einer angeblich fehlenden Legitimation des GG und damit der Bundesregierung führt da m. E. nur zu einer Vergeudung von Kräften, weil sie letztendlich zu Nichts führen wird.

  37. Die „Experten“ drohen immer gern mit dem Völkerrecht und mit Strassburg. Da wird man in der Schweiz ziemlich schnell sauer!
    Wie Lilibet gut beschrieben hat, gilt es, die verfassungsmässigen Möglichkeiten auszuschöpfen und durchzusetzen! Mit gut informierten Bürgern geht das schon. Da gibt es dann eben manchmal in Bern lange Gesichter… Man bedauert, dass das Image der Schweiz im Ausland beschädigt würde… Der schönste Gegenbeweis ist dann in den Leserkommentaren und den Internetforen nachzulesen.
    Hätten wir diese Möglichkeit nicht, wäre die Sache natürlich schon heikler, ja, bedrohlicher! Für diese MeinungsFREIHEIT müssen und wollen wir aber kämpfen. Ein Anfang ist doch in Deutschland gemacht.

  38. Es geht Dir doch nicht um die angeblich fehlende formelle Legitimation.

    Doch, mittlerweile auch. Es geht mir aber nicht um einzelne Artikel, sondern um den Geist, der dahinter steht. Ein Beispiel: die Aussage zur Meinungsäußerungsfreiheit/Redefreiheit (Meinungsfreiheit bedeutet nebenbei bemerkt wörtlich was anderes – etwas, das einem keiner nehmen kann).

    Sie wird im Radio-Eriwan-Stil gewährt („Im Prinzip ja, solange sie nicht durch ein Bundesgesetz eingeschränkt ist)

    Das GG schützt den Staat vor dem Volk.

    Dass der Inlandgeheimdienst „Verfassungsschutz“ heißt, spiegelt diese Haltung wieder. Der Name „Gestapo“ (wörtlich genommen) wäre zutreffender, wobei ich nicht sage, dass die Methoden gleich sind oder sein sollten, aber der Verfassungsschutz ist nunmal eine geheime Staatspolizei.

    Vergleiche das mit dem 1. Amendment: „Der Kongress darf keine Gesetze erlassen, welche die Redefreiheit einschränken“

    Eine Verfassung wie die amerikanische schützt das Volk vor dem Staat. (wenigstens in der Theorie!)

    Die BRD ist nicht in der Position, Dir oder mir Redefreiheit zu gewähren. Die hat uns bereits Gott gewährt. (für Atheisten: „frei geboren“ oder so). Eine Verfassung hat die Aufgabe, Regierungen/staatliche Organe einzuschränken. Was Du und ich nicht dürfen, gehört ausschließlich ins Strafgesetzbuch.

    Korrekt ist, dass es da de facto auch ist, das GG zählt keine Sanktionen auf („Wer die Würde des Menschen antastet, wird mit Gefängnis nicht unter 3 Jahren bestraft“ oder so).

    Es fällt aber auf, wie – vor allem hier – gefordert wird, Moslems (als Beispiel) mögen sich ans Grundgesetz halten! Es ist offenbar verinnerlicht, dass das GG etwas ist, woran sich die Bevölkerung halten muss (zum Volk zähle ich Moslems nicht, aber die Leute, die solches fordern, tun’s wahrscheinlich).

    Das ist ein Wunsch, der sich nie erfüllen wird.

    Das ist möglich. Ich wünsche es dennoch.

    führt da m. E. nur zu einer Vergeudung von Kräften

    Ich persönlich verbrauche dafür keine Kraft, ich lese nur sehr gelegentlich auch darüber. Aber natürlich hast Du recht, dass andere viel Kraft darin investieren.

    Ich halte Parteiarbeit für Kraftvergeudung, weil ich meine, dass die so genannten „demokratischen Spielregeln“ sicherstellen, dass kein anständiger Mensch jemals in eine politische Machtposition kommt, wobei die Parteien als Ausfilterstation dienen. (Und ich meine das nicht polemisch sondern vollkommen ernst). Junge neue Parteien filtern noch nicht – haben aber auch keine Macht! Daher werden sie zwangsläufig entweder durch Diffamierung (und daran arbeitet der Verfassungsschutz zusammen mit der Presse und Spitzenpolitik mit) ruiniert oder unter dem Druck angepasst.

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