Der Fall der Entführung des damals 11jährigen Jakob von Metzler war vor neun Jahren in aller Munde. Nicht nur, weil der Bankierssohn einer prominenten Familie angehörte, sondern vor allem, weil der damalige Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner, dem Entführer mit Folter drohte, was ein klarer Rechtsbruch war. Trotzdem ist es schamlos, wenn der Entführer und Kindermörder Gäfgen für diese Drohung nun ein beträchtliches Schmerzensgeld fordert.

(von Thorsten M.)

N24 berichtet:

Der Fall Magnus Gäfgen geht in die nächste Runde. Ein Gericht soll entscheiden, ob dem verurteilten Mörder Schmerzensgeld zusteht. Polizeibeamte hatten dem Entführer vor neun Jahren Folter angedroht. Wie ein Bumerang kehrt der Fall Magnus Gäfgen immer wieder zur Frankfurter Justiz zurück. Nun steht die Entscheidung an, ob der inzwischen 36 Jahre alte Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler vom Land Hessen Schmerzensgeld für psychische Spätfolgen erhält, die auf ein Polizeiverhör vom 1. Oktober 2002 zurückzuführen sein sollen. Ein Befangenheitsantrag Gäfgens gegen die zuständige Zivilkammer des Landgerichts steht noch aus.

Viele Menschen, darunter Politiker und Jura-Professoren, unterstützten Daschners Vorgehen, der seine Drohungen in einer Akten-Notiz selbst öffentlich gemacht hatte. Das Urteil des Rechtsstaats fiel anders aus. Daschner und der von ihm beauftragte Vernehmungsbeamte wurden wegen Nötigung verurteilt, Strafen wurden ihnen aber nur angedroht, ihre Polizeikarrieren gingen weiter.

Wer eine solch ungeheuerliches Verbrechen begangen hat, sollte „psychische Spätfolgen“ besser als Teil einer sowieso nie angemessenen Strafe akzeptieren und nicht versuchen sich selbst zum Opfer umzudefinieren. Zumal nachdem Magnus Gäfgen auch schon damit aufgefallen war, dass er allen Ernstes eine Stiftung gründen wollte, die sich um Kinder kümmert, die Opfer einer Straftat geworden sind. Unsere Zeit ist so aus dem Gleichgewicht geraten, dass die Böcke sich frech zum Gärtner ausrufen.

Man kann nur hoffen, dass die Richter bei diesem Spiel nicht mitspielen.

Update: Was zu befürchten war, ist eingetreten. Das Landgericht Frankfurt sprach dem Kindermörder Gäfgen heute eine Geldentschädigung von 3.000,00 € plus Zinsen zu. Lediglich ein „Schmerzensgeld“ wurde ihm von den Richtern verweigert. Diese Unterscheidung kann man als juristischer Laie getrost als Spitzfindigkeit interpretieren.

Like
Beitrag teilen:
 

192 KOMMENTARE

  1. Sollte dieser Kindesmörder tatsächlich Schmerzensgeld bekommen, wieviel Schmerzensgeld bekommen dann die Kindeseltern vom Kindesmörder?

    Ich rate mal: Nichts.

  2. Allein schon wenn ich den Namen Gäffgen höre, bekomme ich Aggressionen.
    Die armen armen Eltern von Jakob.

  3. So wie ich unsere Täterschutz Justiz einschätze, wird er das Geld wohl bekommen. Da bin ich mir ziemlich sicher.

  4. Wie üblich in der BRD (Bananen Republik Deutschland)

    Täterschutz vor Opferschutz

    Warum haben die Eltern des kleinen Jacob kein Schmerzensgeld verlangt? Können sie das jetzt noch, das wäre vielleicht eine Möglichkeit diesem Mörder das Geld abzujagen und einem guten Zweck zuzuführen.

  5. Gäfgen ist der Schatten links-grüner 68er Gutmenschen Politik und Justiz.

    Ein Vorzeigefall, wie durchsetzt das System in Deutschland schon ist und was die Früchte dieser Politik und Justiz sind.

    Kindermörder fordern Schmerzensgeld.

  6. … Strafen wurden ihnen aber nur angedroht, ihre Polizeikarrieren gingen weiter.

    Wenigsten ein positiver Lichtblick in diesem absurden Schmierentheater um den perversen Killer Gäfken.

    Im übrigen sollte man das Schmerzensgeld, wenn Kindesmörder Gäfken es erstreiten kann, sogleich gepfändet und an die Familie des Opfers weiter geleitet werden.

  7. Ich frage auch was hat der Herr Gäfgen an Schmerzensgeld an die Eltern des Kindes bezahlt das er ermordet hat?! Oder ist das noch nicht durch??

  8. Und wehe dem der es wagt auch nur ein Bild von diesem Dr..chwein in der Presse zu veröffentlichen! Nicht das die Persönlichkeitsrechte dieses verkommenen Subjektes verletzt werden!….

  9. Mörder die Schmerzensgeld fordern.
    Vergewaltiger die Wein, Weib und Gesang fordern.
    Aus der Sicherheitsverwahrung entlassene Täter, die prompt rückfällig werden.

    Je abartiger das Verbrechen umso dreister die Forderungen.

    Eine schlimmere Verhöhnung der Opfer gibt es nicht.
    Deutschland, das Land der Täterschützer. Es ist unfassbar!

    Wenn es nach mir ginge, würden diese Verbrecher ihre gerechte Strafe erhalten und vor allem keine Presse!
    Kein Privilegien, kein Kuschelknast,keine Gnade und keinen Rechtsbeistand.

  10. Das war abzusehen.
    Das Gewissen ist abgeschafft, eine Verantwortung vor Gott gibt es auch kaum noch.
    Gesetze und jede Menge Rechtsverdreher sind da, weiß in schwarz und schwarz in weiß zu verwandeln.
    Der Selbstbeschau im Angesicht Gottes kann sich dennoch keiner entziehen. Dann kocht die Scham siedendheiß im Menschen hoch für alles was er angerichtet hat …

  11. Ah ja.

    Also der Mord an einem unschuldigen Kind bereitet dem Gäfken kein psychischen Spätfolgen. Damit kann er gut schlafen.

    Schuld an seiner verkommenen Psyche ist allein die leere Drohung eines Polizeibeamten.

    Ist ja interessant …..

  12. „Auch wenn es manchmal schwer fällt, im Rechtsstaat gilt, worauf die ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht und dann am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Renate Jäger vor kurzem hinwies: Auch Mörder haben Rechte.“

    Jerzy Montag, Grüner.

    Tja, die Steilvorlagen versucht Gäfgen eben zu nutzen und Schamlosigkeit ist doch in der bunten Republik keine Straftat sondern alltäglich.

  13. #12 Forelle:

    Könnten Sie sich irgendwann vielleicht einmal auf die Sache beschränken und Ihr ewiges Rumgeseiere von Ihrem seltsamen Gott unterlassen?

    Es muss doch nun wirklich nicht jeder Thread zu Ihrer Propaganda missbraucht werden.

    Das wird langsam unerträglich!

  14. #12 Forelle

    …eine Verantwortung vor Gott gibt es auch kaum noch.

    Der Selbstbeschau im Angesicht Gottes kann sich dennoch keiner entziehen.

    Sofern man glaubt, dass ein Gott existiert…

  15. Ein Kindermörder der schon jahrelang im Knast sitzt und noch Forderungen stellt….

    Der Knast ist wohl auch nicht mehr das, was er mal war…..

  16. was ist mit dem Schmerzensgeld für die Familie????

    wenn dieses Subjekt von den Kuschelrichtern irgendein Zugeständnis bekommen sollte,dann müsste dieses umgehend der Familie des Opfes zugute kommen.!!!

    Vorsorglich sollte auch die hinterbliebende Familie so einen Antrag stellen:!!!!!!!!!Auch wenn Sie das Geld nicht unbedingt brauchen.

  17. Es gibt ja Juristen, die das, was Daschner mit dem Gäfgen gemacht hat, als peinliche Befragung bezeichnen. In einer peinlichen Befragung geht es darum, einen Beschuldigten durch Folter oder Androhung von Folter in einen psychischen Ausnahmezustand zu versetzen, dass er dann eine Aussage macht, die als persönliches Beweismittel in dem Strafverfahren zu seinen Lasten verwendet werden kann. Daschner ging es aber gar nicht um die Erlangung eines persönlichen Beweismittels, als er dem Gäfgen Gewalt androhte, sondern nur darum, den Aufenthaltsort Jakob von Metzlers zu erfahren.
    In einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung gemachte Aussagen etwa im Anschluss an eine Wohnungsdurchsuchung bieten meist keine tragfähigen persönlichen Beweismittel. Eine falsche Taktitk, die von Anwälten oftmals angewandt wird, ist es, auf ein Verwertungsverbot einer solchen Beschuldigtenvernehmung zu pochen. Wenn das Gericht dann ein Verwertungsverbot verneint, gerät dabei gleichzeitig die schwache Tragfähigkeit des in der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung gewonnenen persönlichen Beweismittels aus dem Blick. Es ist also besser, die Frage des Verwertungsverbots auf sich beruhen zu lassen, während man gleichzeitig die Schwäche eines solchen persönlichen Beweismittels herausarbeiten sollte.

  18. Beamte wie Wolfgang Daschner sind in meinen Augen Helden.Wenn ein Kind entführt wurde muß jedes aber auch jedes Mittel eingesetzt werden, damit man es lebend frei bekommt.Solche Tiere wie der Gäfgen haben all ihre Rechte verwirkt.Wir müssen ganz dringend weg von dieser alles für den Täter und gar nichts für das Opfer Justiz.Lebenslange Sicherheitsverwahrung für Kindermörder und Kinderschänder auf jeden Fall.

  19. Fordern kann er ja.

    Es ist aber schon absurd, wenn man erwartet, daß sich ein Kindermörder anständig verhält.

  20. #16 fritzberger78
    #17 Toytone

    Das macht Sie doch, denke ich, nicht nervös.
    Da stehen Sie doch drüber, oder?

  21. Würde mich wundern, wenn er damit durchkommt. Irgendwo hab ich mal was davon gehört, dass die Verjährungsfrist für Geldforderungen bei 3 Jahren liegt. Ausser man hat nen Titel in der Hand. Den hat er wohl sicher nicht.

  22. In Anbetracht der von Gäfgen gezeigten Uneinsichtigkeit und mangelnden Sühne müsste Gäfgen jetzt Sicherungsverwahrung bekommen.

  23. Inzwischen traue ich der deutschen Justiz alles zu,auch einem Kindesmörder noch Schmerzensgeld zuzusprechen!!!

  24. #22 Karl Martell

    Es ist aber schon absurd, wenn man erwartet, daß sich ein Kindermörder anständig verhält.

    Warum sollte er sich anständig verhalten wenn der Gestzgeber diese „Unanständigkeit“ zulässt. Wo steht, das man den Spielraum den der Gesetzgeber lässt nicht nützen darf ?
    Wer erlässt die Gesetze und „Auch Mörder haben Rechte“.
    Wer wählt das Parlament ?
    Demokratisch ändern kann man dies wohl nur bei Wahlen. Die Mehrheit der Wähler bekommen eben das was sie verdienen.

  25. das ein Mörder Schmerzensgeld verlangt, zeigt doch wie Tief wir gesunken sind……

    Bananen Republik Deutschland

  26. Trotzdem ist es schamlos, wenn der Entführer und Kindermörder Gäfgen für diese Drohung nun ein beträchtliches Schmerzensgeld fordert.

    Es mag ja „schamlos“ sein, ist damit aber noch lange nicht rechtswidrig. Und: Was viele hier offenbar übersehen, seine Forderung richtet sich nicht gegen die Eltern des Opfers, sondern gegen den Staat, der sich ihm gegenüber rechtswidrig verhalten hat!

    Es gibt hier nicht wenige Beiträge, die nebst der Kommentare nicht minder moralinsauer sind wie die Auswürfe der Linken!

    #9 Kitu (04. Aug 2011 10:03)

    Ich frage auch was hat der Herr Gäfgen an Schmerzensgeld an die Eltern des Kindes bezahlt das er ermordet hat?! Oder ist das noch nicht durch??

    Das z. B. wäre doch eine Möglichkeit, denn die Eltern könnten ein solches Schmerzengeld pfänden lassen. Hätte das Ganze dann nicht auch noch ein Gutes?

  27. #27 ricban25

    Inzwischen traue ich der deutschen Justiz alles zu,auch einem Kindesmörder noch Schmerzensgeld zuzusprechen!!!

    Warum nicht, wenn der Gesetzgeber dies zulässt ?

  28. #24 forelle:

    Natürlich stehen wir darüber – aber es ist nicht sehr förderlich für das Zusammenleben in diesem Blog, was Sie betreiben. Es nervt!

  29. Da ihm ja nur gedroht und niemals angewandt wurde steht ihm auch nur ein ungültiger Scheck in beliebiger Summe zu. Alternativ ein Bild mit Geldscheinen. Da mit dürfte der Gerechtigkeit genüge getan sein.

  30. #33

    Forelles Beitrag war einer der Besten.
    Wenn Sie es stört, leben Sie damit.
    Den Mund verbieten, nur damit Sie nicht mit dem Gedanken an Gott belästigt werden, das ist eine Art atheistische politische Korrektheit, die Sie hier etablieren wollen.
    Dagegen wehre ich mich entschieden.
    Und daran sind schon andere gescheitert.

  31. #21 Krusau59 (04. Aug 2011 10:27)

    So sehe ich es auch…

    Einfach nur noch unerträglich, wenn man so etwas lesen muss, das ein unglaublich brutaler Kindermörder, auch noch so dreist ist und Schmerzensgeld einfordert.
    Irgendwo hat auch Demokratie einmal sein Ende.

    Gruss aus Hannover

    Lindener

  32. Ich hoffe darauf, dass die Medien seine Entlassung rechtzeitig mit Ort und Zeit bekannt machen.

  33. #39 MatthiasW (04. Aug 2011 11:10)
    „Warum ist der Gäfgen überhaupt noch am Leben? Sitzt der in Einzelhaft?“
    Die meisten seiner „Mitbewohner“ werden einem anderen Kulturkreis angehören und einen anderen Begriff von Ehre und Gerechtigkeit haben….

  34. Ich denke dass in zehn Jahren arbeitslager Gulag eine umgefaähre Leuterung eingetreten sein könnte. Und nach weiteren hundert Jahren Gulag und einige Inkarnationen als Weiterbildung und Prüfungen er unter Umständen und mit viel guten Willen glaubhaft auf der Höhe sein könnte eine Stifung glaubwürdig zu gründen und führen

  35. Es geht Einfach nicht, das in einem Rechtsstaat – Folter angewendet oder
    angedroht wird.
    Wir leben eben nicht in der Sharia!
    Das ist die Grenze zu einem Unrechts System.

  36. #33 fritzberger78 (04. Aug 2011 10:43)

    #24 forelle:

    Natürlich stehen wir darüber#35 Theo (04. Aug 2011 10:49)

    #33

    Forelles Beitrag war einer der Besten.

    Leute seid doch tolerant,ich als gläubiger Atheist sage dies. Null Toleranz, und deswegen sind wir alle auf dieser Seite,gegenüber der Etablierung des Islamismus.!!!!!!!!!!!!!!!!

  37. Mit seiner verrückten Forderung provoziert Gäfgen geradezu die erneute Diskussion über die Todestrafe in einem so eindeutigen Falle!

    Wer ein Kind entführt und dann auch noch brutalst ermordet, sollte mit dem Tode bestraft werden!

    Was Gäfgen anbetrifft, so erhält er doch schon seit Jahren „Schmerzensgeld“: er darf in einem hotelartig ausgestatteten Raum mit TV, Bücherregal, bequemen Bett, gut geheizt und mit bestem Essen (drei stehen zur Auswahl!) versorgt, ohne Arbeit Tag um Tag sorglos leben! Das kostet den Steuerzahler – wie auch bei jedem anderen Gefangenen – ca. 3.000 Euro monatlich! Bisher also sage und schreibe 324.000 Euro! Wenn dieser Mörder noch weitere 30 Jahre im Knast sitzt, wären das noch einmal 1.080.000 Euro!!!

  38. So wie ich diesen Fall verstehe (vielleicht verstehe ich ihn aber nicht):

    Nicht alles, was unser Recht dem Einzelnen einräumt, ist für jedem nachvollziehbar. Gut aber, dass das Recht „noch“ im Sinne von Recht eng gefasst ist.

    Wenn ich über die Unterhöhlung des Rechts in vielen Ländern (gerade in den USA = Aushebelung des Prinzips des habeus corpus), bin ich froh, dass ich mich eines Tages vielleicht in die Hände eines (deutschen) Rechtsystems begeben kann / muss, das „noch“ Mechanismen aufweist, die Einzelrecht gewähren und die Auslegung von Recht (rule of law) eng fasst.

    Versteht mich nicht falsch: wenn ich meinen Urinstinkten folgen würde, hätte Gäfgen nicht viel zu lachen. Gut, dass Urinstinkte durch funktionierendes Recht in Schranken gehalten wird…

    Eines Tages könnte diese Engauslegung des Rechts DIR zugute kommen…

  39. Es ist amtlich: Der Kindesmörder bekommt 3.000,–€ Schmerzensgeld!! Dieser Staat ist einfach nur noch zum Kotzen!!!!

  40. Wie ich weiter oben schon geschrieben habe, er bekommt Schmerzensgeld.
    Deutschland, ein Paradies für Verbrecher. Gefördert durch Staat und Justiz.
    Täterschutz vor Opferschutz.

  41. Ich habe keine Ahnung wie die Rechtslage für diese Forderung von Schmerzensgeld tatsächlich ist. Meines Erachtens ist ein Anspruch auf irgendwas dieses Mörders so oder so völlig verwirkt.
    Aber interessieren würde mich, wie z.B. auch der Schaden aus finanzieller Hinsicht für Polizeieinsätze etc. reguliert wird. Muss da dieser Mörder von seinem Privatvermögen (so er denn was hat) nichts zahlen ? Ganz zu schweigen von dem unendlichen Schmerz welcher der Familie des Buben zugefügt wurde.

  42. Der ist auf die Idee bestimmt nicht von alleine gekommen! Fragt mal den Ströbele und Co…

    Mit Sicherheit hat auch ein Laber-Therapeut ihm erklären können, das nicht er für seine Tat verantwortlich ist, sondern es nur die Umstände waren und der Polizeibeamte…

    Jeder der auch nur einen Ansatz von Reue hätte, würde sich in Grund und Boden schämen und nur wünschen, das niemand mehr über ihn spricht! Da versagen auch Therapeuten, Anwälte, Richter, Justiz, Politiker, Medien… letztendlich ist es aber ein Symptom unserer kinderlosen Gesellschaft… Doch da ist die Frage nach Henne und Ei nicht falsch…

  43. Dank unseres umfangreichen Täterschutzes wird er jetzt mit 3000 Euro „belohnt“.
    Da frage ich mich, ob er nun das ihm entgangene Lösegeld von den Eltern des von ihm ermordeten Kindes einfordern wird?
    Ich wünsche mir, daß er angemessene Bestrafung erhält, ob im Knast oder danach spielt keine Rolle.

  44. das ist die Antwort auf die Frage, warum die
    Deutschen immer weniger Kinder in die Welt sezten:
    Weil sie ohne Wert sind in diesem Lande.
    Die dürfen totgeschlagen, verprügelt, ermordet, vergewaltigt werden zu einem ganz billigen Preis, den die Herrschaften dafür zu bezahlen haben. Sogar nun wird Schmerzengeld in Aussicht gestellt.
    Selbst haben wir zusammen drei Kinder erzogen. Haben ihnen eine gute „konservative“ Erziehung gegeben, sich für sie eingesetzt bei Ungerechtigkeiten. Sie haben Schulbildung, Berufsausbildung erhalten ohne Staatgelder zu beanspruchen, außer daß ich das Kindergeld genommen habe.
    Und für was für eine Welt?
    Das Normale kommt kaum noch durch.
    Die Leute, die Kinder haben möchten um der Kinder Willen und nicht dem Staate des
    Geldabzockens Willen, überlegen es sich sehr genau, ob sie einem Kind das Leben hier momentan zumuten möchten.

  45. Auch ich finde es ungeheuerlich, dass

    „Polizeibeamte dem Entführer vor neun Jahren Folter angedroht [haben].“

    Sie hätten sie ihm angedeihen lassen sollen.

  46. Schmerzensgeld für Kindsmörder Gäfgen

    Der Mörder Magnus Gäfgen bekommt Schmerzensgeld vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht sprach dem 36-Jährigen 3000 Euro zu. Gäfgen hatte das Land verklagt, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte.

    Also, für Recht erkannt.

    Und wer hier wieder von Täterschutz schwadroniert, sei daran erinnert, daß hier üblicherweise die Auffassung vertreten wird, solche Sprüche kämen nur im Zusammenhang mit den Schätzchen heraus. Ich halte die Entscheidung für richtig.

    http://www.faz.net/artikel/C30857/wegen-folterdrohung-schmerzensgeld-fuer-kindsmoerder-gaefgen-30479214.html

  47. #51 potato (04. Aug 2011 11:34)

    Dank unseres umfangreichen Täterschutzes wird er jetzt mit 3000 Euro “belohnt”.

    Oh oh, Pisa läßt grüßen! Täter war Gäffken im Mordprozeß und hat alles bekommen, was machbar war.

    In diesem Verfahren war der Polizeibeamte Täter, für dessen Tat nunmehr der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird.

    Übrigens mal so am Rande für die hier versammelte Unkenntnis:

    Gäffken Strafverfahren war mit Sicherheit recht teuer. Im Falle der Verurteilung werden dem Verurteilten diese Kosten auferlegt.

    Um was wetten wir, daß die Verfahrenskosten noch nicht beglichen sind? Hier kann sich die Landeskasse also befriedigen!

  48. #12 Forelle (04. Aug 2011 10:07)

    Das Gewissen ist abgeschafft, eine Verantwortung vor Gott gibt es auch kaum noch.

    Das ist richtig! Hier eine Erklärung und dieses Zitat soll nur verdeutlichen, wie krank unsere Gesellschaft, in der abendländische Werte nicht mehr von Relevanz sind, die kein Gewissen mehr besitzt, bereits ist. Die nun linksgrüne Gesellschaft ist erfolgreich umerzogen worden.

    „Die Geschichte scheint in den letzten 200 Jahren aber eher noch erschreckendere Wege eingeschlagen zu haben als zuvor. Durch diese Zeit zieht sich ein blutig-roter Faden. Die totalitären Staatsformen, die dritte Welt der vorzeitig Entkolonisierten, der religionslose Nihilismus, die Vernichtung der Natur durch maßlose Technik kennzeichnen sie. Dazu kommt eine alptraumhafte Dekadenz. Woher kommt sie?

    Grundlegend aus der Wertfreiheit, die sich weigert, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden, aber auch von der ideologisch-politischen Gleichsetzung der Dummheit mit dem Wissen und der Erfahrung. Man zieht die maximale Regierung niedrigster Qualität der minimalen Regierung höchster Qualität vor.
    Loyalitäten (in Volk, Land oder Regierung) wurden systematisch zerschlagen. An die Stelle der Loyalität der Regierung Gott gegenüber ist die Anbetung der veröffentlichen Meinung getreten, die von Halbgebildeten und gottfernen Ideologien bestimmt wird. Wer nicht an Gott glaubt, glaubt alles (Chesterton). Der Fortschritt wird zum tröstenden Fetisch einer geistlosen und gottlosen Menschheit.

    Was bleibt? Es bleibt kein Optimismus, aber es bleibt die Hoffnung: Glaube, Hoffnung, Liebe. Als Christen haben wir das Versprechen der Anwesenheit Jesu bis an das Ende aller Tage und so bleibt das Schlusswort aus der ´Tragödie des Menschen´ von Emmerich Madach: ´Mensch kämpfe und vertraue vertrauend!´“ (Erik von Kuehnelt-Leddhin: Die falsch gestellten Weichen, Wien u.a. 1985).

    Anm.: maximale Regierung niedrigster Qualität = die derzeitigen linken Blockflöten.

    Allerdings kann Gräfgen Schmerzensgeld fordern wegen der Folgen, die aus dieser ungesetzlichen Handlung resultieren – unabhängig von anderen Faktoren (seiner Tat). Folter ist eben verboten, auch wenn ich der Meinung bin, dass diese angewandt hätte werden sollen, wenn das Leben des kindes damit hätte gerettet werden können. Aber ein evtl. Missbrauch von Folter kann dann zukünftig – bei Erlaubnis – auch nicht mehr ausgeschlossen werden. Eine Differenzierung findet nicht statt, eine moralische Bewertung findet jedenfalls nicht statt, und zwar dergestalt, dass der Anspruch an seiner Tat gemessen würde, der damit aber gar nicht in Zusammenhang steht. Und die Bewertung kann nur subjektiv sein, womit die objektive Grundlage des Gesetzes verloren ginge.

    Genaugenommen – so paradox es auch erscheinen mag – entspricht die Gleichheit vor dem Gesetz auch dem christlichen Ethos; Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit sind biblische Begriffe. Doch ist unter Freiheit und Gleichheit in der Bibel die Freiheit und Gleichheit vor Gott gemeint, nicht die gesellschaftliche Freiheit und Gleichheit, die aber mit Herausbildung der Demokratie im Zuge der Aufklärung auch sozio-politische Verwirklichung fanden. Die Idee findet sich allerdings im Christentum und Demokratien entstanden eben auch nur dort, wo sich das Christentum etabliert hatte.

    Vor Gott sind alle gleich, Gott verzeiht jedem jede noch so schreckliche Tat, so er bereut, aber er richtet auch jeden, so er nicht bereut. Nach irdischem Recht ist auch Gräfgen gerichtet worden.

  49. Wenn man ein deutsches Kind töten und eine Familie bis an ihr Lebensende unglücklich macht,
    bekommt man vom Landgericht Frankfurt 3.000 Euro zu gesprochen!
    So sehe ich das,abgesehen davon dass ihm mit Folter gedroht wurde.

    Frankfurt wird von Linksfaschisten regiert.

  50. „Rechtsbruch“? Häh?

    Das Leben eines Kindes ist weniger wert als ein geringes Unwohlsein des Entführers oder wie?

    Mit der gleichen „Logik“ dürfte man niemanden mehr in den Knast stecken, oder überhaupt polizeilicher Gewalt aussetzen. Schließlich ist nicht nur Folter verboten, sondern auch Freiheitsentzug oder Nötigung.

  51. Der Mörder bekommt 3000€ Schmerzensgeld, obwohl ihm gar keine Schmerzen zugefügt wurden!

    Ihm wurden nur Schmerzen angedroht;

    Wenn nur das androhen von Gewalt zu Schmerzensgeldanspruch führt, wie sieht das dann mit den Drohungen unserer Kulturbereicherer in der U-Bahn gegen die deutsche Restbevölkerung aus?

  52. Wählen soll helfen??
    Unsere Parteien sind seit jahrzenten
    an der Macht und nicht eine hat
    für mehr Schutz der Bevölkerung
    gesorgt!! Warum?

  53. Ad #12 Forelle (04. Aug 2011 10:07)
    „Dann kocht die Scham siedendheiß im Menschen hoch für alles was er angerichtet hat …“

    Auf sadistische Wunschphantasien möchte ich mich nicht verlassen.

    Ad #21 Krusau59 (04. Aug 2011 10:27)
    „Lebenslange Sicherheitsverwahrung für Kindermörder und Kinderschänder auf jeden Fall.“

    Völlig sichere Sicherheitsverwahrung kostet nur einen Strick, sie sollte wieder eingeführt werden.

  54. Eigentlich traurig, was in einem Rechtsstaat alle möglich ist. Hat der ermordete Junge nicht auch unsäglich gelitten?

  55. Man kann nur hoffen, dass die Richter bei diesem Spiel nicht mitspielen.

    Nun, dazu kann man nur anmerken, dass diese Richter von denselben Menschen ausgebildet wurden, die Kindermördern wie Gäfgen ihre vollen Rechte zubilligen bzw. selbst die Ausbilder dieser Zubilliger von vollen Rechten für Kindermörder sind.

    Der Fisch stinkt immer vom Kopf her.

    Die WELT bzw. deren beratende Fachleute schätzen die Chancen von Gäfgen auf Entschädigung durchaus realistisch ein.

    Auf einem Nebenschauplatz hatte Gäfgen Erfolg: Er erstritt Prozesskostenbeihilfe für den Zivilprozess gegen das Land Hessen.

    10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz in unbenannter Höhe verlangt er vor der Zivilkammer. Die Chancen stehen nicht schlecht: Schon die Beihilfeentscheidung zeigt, dass die Justiz einen Erfolg für möglich hält. Auch wird die Drohung als Fakt nicht bestritten.

    http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13517427/Kindsmoerder-Gaefgen-kann-auf-Schmerzensgeld-hoffen.html

    Nun, natürlich haben auch Kindermörder wie Gäfgen und Massenmörder wie Breivik noch gewisse Rechte, wie es Claudi-Fatima mit ihrem zynischen und menschenverachtendem Spruch „Gewalt ist immer auch ein Hilferuf“ so schön auf den Punkt brachte.

    Aber eben nur gewisse, deutlich eingeschränkte, Rechte und nicht die vollumfänglichen Bürgerrechte unbescholtener Bürger, sonst wäre ein Schutz der Unbescholtenen vor Verbrechern, die sich aus freier Entscheidung ausserhalb von Recht und Gesetz gestellt haben und die Rechte der Unbescholtenen aus freier Entscheidung heraus ignorierten und verletzten, ebenfalls nicht durchsetzbar.

    -gelöscht-

  56. #63 Denker (04. Aug 2011 11:47)

    Der Mörder bekommt 3000€ Schmerzensgeld, obwohl ihm gar keine Schmerzen zugefügt wurden!

    Schon mal davon gehört, daß man sowohl physische wie psychische Schmerzen haben kann?

    Nein? Dann wurde es Zeit.

  57. Polizeibeamter und Folter, wenn auch nur angedroht, unabhängig vom vorgegebenen Fall, ist mit Sicherheit nichts was man allgemein begrüßen sollte!!!

    Ein Schmerzensgeld in Höhe von einem Euro, wäre der Gerechtigkeit angemessen gewesen und wäre symbolisch auch ein klares Signal für die Wertigkeit!

  58. #64 Denker (04. Aug 2011 11:47)

    Falsch, dieses verkommene Subjekt gibt doch an, einen psychischen Schaden infolge der Gewaltandrohung erlitten zu haben. Daraus resultiert sein Anspruch. Allerdings sollte eine psychiatrische Untersuchung angesetzt werden, warum er wirklich einen psychischen Schaden hat, bestimmt nicht wegen der Androhung.
    Ich versuche nur mal, in trockenen juristischen Kategorien zu denken, aber emotional bin ich jetzt soweit, dass ich den Thread verlasse. Ich begreife nicht, dass es solche Menschen gibt, und ich glaube, so mancher Richter muss auch an sich halten, wenn er „Rechtsprechen“ muss für Menschen, die keine Menschen mehr sind.
    Das gilt auch für alle, die willentlich und bei vollem Bewusstsein einer mörderischen und barbarischen Ideologie die Füße küssen, gleichgültig warum. Dekadenz! Moralische Verkommenheit!

  59. Ich habe es auch gerade im Radio gehört. Der Kindesmörder erhält 3000 Euro Schmerzensgeld, weil seine persönlichen Rechte beschnitten worden seien.

    Leute, wir leben in einer Irrenanstalt. Das Signal: Wenn das nächste Mal ein Entführer gefasst wird, der in irgendeinem Loch ein armes Kind versteckt hält – lasst es lieber verhungern, liebe Polizisten, als alles zu versuchen, um dieses Kind zu retten.

    Ich verachte den Rechtsstaat, der solch ein Urteil zulässt. Bei uns gilt offensichtlich Täterschutz vor Opferschutz. Dieses Land muss vom Kopf wieder auf die Füße gestellt werden. Es gibt viel zu tun..

  60. #58 Jan van Werth (04. Aug 2011 11:43)

    Er hats also tatsächlich bekommen…warum wundert mich das nun nicht?
    :kotz:
    Der Nächste, der Schmerzensgeld zugesprochen bekommt, weil ihm Schläge …Verzeihung…Folter angedroht worden ist, wird dann der Breivik sein, oder nicht?

    Nun gut, damit kann er wenigstens einen Teil seiner verursachten Kosten zurückzahlen.

    Blöd nur, dass man ermordete Kinder nicht für 3000,- Öcken wiederbeleben kann.

  61. Zum Fall Gäfgen
    . Wenn man ein deutsches Kind töten und eine Familie bis an ihr Lebensende unglücklich macht,
    bekommt man vom Landgericht Frankfurt 3.000 Euro zu gesprochen!
    So sehe ich das,abgesehen davon dass ihm mit Folter gedroht wurde.

    Frankfurt wird von Linksfaschisten regiert.
    Hier der Pressesprecher, ich werde ihm meine Solidarität mit der Familie Metzler aussprechen und meine Empörung über diese Linksfaschistische Entscheidung.
    Arne.Hasse@LG-Frankfurt.Justiz.Hessen.de
    In einem Gutachten bestätigte nun der renommierte Münchener Gerichtspsychiater Norbert Nedopil, dass Gäfgen an einer „posttraumatischen Belastungsstörung“ leide. Die „Ohnmachtsgefühle“ bei der polizeilichen Folterdrohung könnten mit dazu beigetragen haben, so der Psychiater. Es gebe aber noch mehrere andere mögliche Ursachen für das Entstehen der psychischen Störung, etwa der Verlust von Gäfgens Lebensperspektive und die Erfahrung, einen Menschen getötet zu haben. Nun muss das Gericht entscheiden, ob es das rechtswidrige Vorgehen der Polizei als Grund für Gäfgens Probleme anerkennt.
    e-mail: norbert.nedopil@med.uni-muenchen.de

  62. #67 nicht die mama (04. Aug 2011 11:58)

    Nun, dazu kann man nur anmerken, dass diese Richter von denselben Menschen ausgebildet wurden, die Kindermördern wie Gäfgen ihre vollen Rechte zubilligen bzw. selbst die Ausbilder dieser Zubilliger von vollen Rechten für Kindermörder sind.

    Diese Rechte stehen im Grundgesetz und im einfachen Gesetz, sind also weniger eine Frage der Ausbildung oder Interpretation.

    Gäffken ist mit der Drohung Unrecht widerfahren, also hat der Verursacher zu zahlen.

    Und ja: Auch ein Mörder hat die vollen Rechte, lediglich sind einige davon in der Haft eingeschränkt (also nicht suspendiert).

    Von Dir hätte ich schon ein wenig mehr Vernunft erwartet!

  63. Eigentlich sollten die 3000 Euro gleich wieder für einen Teil der Kosten der Inhaftierung (und die Polizeieinsätze etc, für die ja generell der Steuerzahler aufkommt) einbehalten/aufgerechnet werden.

  64. @ udosefiroth und Ausgewanderter: Danke.

    Die Forderung ist schamlos und das Ganze ist abstoßend, aber es geht eben auch darum, was einem der Rechtsstaat wert ist.

    @ byzanz

    Warum „Täterschutz vor Opferschutz“? Wie #59 Ausgewanderter (04. Aug 2011 11:43) ganz richtig geschrieben hat, geht es hier um eine Angelegenheit zwischen Polizist und Gäfgen, und die wird vom Mordfall getrennt behandelt. Man kann also nicht beides gegeneinander ausspielen. Soll sich der Richter etwa von seinen Gefühlen leiten lassen?

  65. #30 Ausgewanderter (04. Aug 2011 10:40)

    in Thailand schafft es so ein Kerl je nach Situation von der Verhaftung ab nicht mal mehr ins Polizeirevier – oder vom Polizeirevier nicht zum Gerichtssaal zu seiner Verhandlung.

    Der wird auf der Flucht erschossen. Fertig.

  66. Ich halte die Schadensersatzforderung von Gäfgen für ziemlich unredlich in Anbetracht dessen, was er getan hat.

    Lächerlich ist auch die Selbstdarstellung als Opfer. Das *Androhen* eines *Handgelenkshebels* ist etwas anderes als die mittelalterliche Folterkammer.

    Nichtsdestotrotz muss eines klar sein: Das Verbot von Folter darf unter keinen Umständen angerührt werden. Auch kann man niemandes Menschenrechte verwehren, egal was dieser getan hat. Zumindest nicht wenn man sich als Rechtsstaat verstehen möchte. Und ich denke jeder hier auf PI sollte sich mit dem Rechtsstaat identifizieren, schließlich wird hier die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte“ oft und zu Recht kritisiert.

    Es ist auch vollkommen richtig, dass der Herr, der damals mit der „Folter“ drohte dafür bestraft wurde, auch wenn es eher symbolischer Natur war und die Situation nicht um das Erzwingen eines Geständnisses ging, sondern weil nach damaligem Kenntnisstand das Kind noch lebte und der Entführer nur nicht sagen wollte wo es ist (und es infolge dessen dann versterben würde).

    Daschner hat meiner Meinung nach vollkommen richtig gehandelt.
    Das ändert aber nichts daran, dass sein Handeln rechtswidrig war und man daran nichts ändern kann, wenn man nicht grausigen Entwicklungen Vorschub leisten will. Da die Ggerichte dies erkannt haben, wurde Daschner auch wie bereits erwähnt eher symbolisch bestraft.

  67. Der Typ sollte froh sein, dass es in Deutschland keine Todesstrafe gibt. Meines Erachtens ist dies das Einzige, worauf brutale Mörder einen Rechtsanspruch haben sollten.

  68. Vor allen Dingen : WAS sind das für miese Anwälte , die sich für bösatige Raubtierartige MÖRDER hergeben ??

    Wohl bei Stöbele in die Schule gegangen ??

  69. OT:
    Fjordman soll vernommen werden

    http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/europa/Breiviks-Lieblingsautor-und-der-fuehrenden-Gelehrten-auf-der-Spur/story/19810330

    Toll, Leute, die Gutmenschen-Stasi schlägt zu…. Aber sagt mal, irre ich mich da? Ich mag mich erinnern, dass unsere Linke allen Despoten, Diktatoren, Mördern und sonstigem Gesocks zugejubelt und ihnen hofiert hat, solange sie nur Links waren. Angefangen bei Lenin über Stalin zu Mao und Che bis Honecker und Castro. Nach der linken Logik sind doch jetzt alle diese Jubler verwantwortlich für die Millionen Opfer des linken Terrors.

    Unsere Welt ist verrückt geworden…..

  70. Zitat…#80 Honest (04. Aug 2011 12:20) Vor allen Dingen : WAS sind das für miese Anwälte , die sich für bösatige Raubtierartige MÖRDER hergeben ??

    Wohl bei Stöbele in die Schule gegangen ??

    __________________________________________

    Ein Anwalt soll und muß die Intressen seines
    Mandanten durchsetzen; keineswegs ist ein An-
    walt für Gerechtigkeit zuständig.

  71. Der Typ bekommt offenbar 3000 Euro vom Staat geschenkt.

    Wenn man eine Gesellschaft zerstören möchte, dann ist die Ent-Kriminalisierung der Täter ein wichtiger Baustein. Um weiter zu gehen, werden die eigentlichen Opfer zu Tätern gemacht. Das ist für Anwälte übrigens das täglich Brot.

    Die linke Frankfurter Schule hat dies für die 68er-Jünger philosophisch und öffentlich aufbereitet:

    1. Ent-Christlichung der Öffentlichkeit

    Habermas sieht darin, dass sich Massenatheismus ausbreite und der (bisher christlich-orientierte) Bürger dem Staate seine (schuldige) Loyalität entziehe.
    Das Kreuz wird aus der deutschen Öffentlichkeit verdrängt.
    Obwohl sich die große Mehrheit des Volkes zum Christentum bekennt.
    Kein Zufall, dass das Kreuz im juristischen Verfassungsstreit angegriffen wird, im Berliner Reichstag mittlerweile kein Kreuz zu finden ist, sehr wohl aber ein Hinweis auf
    Mekka.

    2. Ent-Institutionalisierung der Gesellschaft

    Tragende Institutionen wie Schulen, Gerichte, Parlamente und Behörden und Massenmedien werden `umfunktionalisiert´, sie werden mit neuen `alternativen´ Aufgaben betraut.

    3. Ent-Ethisierung des Rechts

    Die Rechtsnormen des Staates, die Gesetze, werden außer Kraft mit Hilfe von Zusatzparagrapehen außer Kraft gesetzt. Siehe Beispiele des § 175 StGB und Einführung des § 218 StGB

    4. Ent-Kriminalisierung des Verbrechens

    Verbrechen werden weniger individuell dem Täter zugerechnet und angelastet als kollektiv den gesellschaftlichen Verhältnissen. Man ist (fast zwangsläufig) kriminell, weil man unter `kriminell-kapitalistischen´ Verhältnissen, unter `struktureller Gewalt´ aufwachsen musste und lebt. Gemäß dieser Argumentation müssten eigentlich die bedingenden Ursachen bestraft und `resozialisiert´ werden und nicht der Täter.

    5. Ent-Pathologisierung der Krankheit

    Man ist nicht etwa krank, weil der Naturhaushalt aus dem Gleichgewicht geraten ist, sondern weil man durch gesellschaftlichen Stress, durch vergiftende Umwelt, durch Leistungsdruck der kapitalistischen Wirtschaft oder durch repressive Normen der christlich-bürgerlichen Moral (Triebverzicht/Askese) beschädigt wurde.

    6. Ent-Ästhetisierung der Kunst

    Die moderne Kunst folgt nicht mehr den Regeln des Schönen, Wahren, Guten, des Ehrwürdigen oder der Harmonie der Ordnung, sondern ganz bewusst und provokativ der Veralberung und Verächtlichmachung, der Propaganda und Agitation: Das Hässliche, Sinnlose, Anstößige wird dominant.

  72. Hallo zusammen !

    Gerade kam in den Nachrichten, dass dieses Stück Dreck, dessen Namen ich nicht nennen mag, 3000 EURO zugesprochen bekam.

    Zahlen tut natürlich mal wieder der STEUERZAHLER !

    Armes, armes Deutschland !

  73. eine Sauerei ist das von diesem Gäfken.
    Hoffentlich muss er das Geld direkt an die Opferfamilie weiterleiten. Was ist mit ihrem Schmerz???

    Gäfken ist ein durchtriebenes Drecksschwein. Mehr man dazu nicht sagen. Hessen kann stolz auf seine Polizeibeamten sein, die das Leben eines Kindes höher bewerten als die Würde dieses Mörders.

  74. #53 sommerwind

    Wir haben Junge + Mädchen, danke für deine Worte. Ich selber fühle nur HASS

  75. Das sind die ersten Anzeichen für den Zerfall einer Gesellschaft. Die Dekadenz hat schon an die Tore Justizias geklopft.

  76. Wie soll das denn konkret ablaufen ? Ich glaube nicht dass einer den Gäfgen in seiner Zelle aufsuchen wird, 3000 Euro auf den Tisch blättert und sich im Namen der deutschen Justiz für die erlittenen „Schmerzen“ entschuldigt.

    Ich gehe mal davon aus dass der Gäfgen die 3000 Euro erst sieht wenn er entlassen wird. Und das kann noch 20 oder mehr Jahre dauern.

  77. „weil der damalige Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner, dem Entführer mit Folter drohte, was ein klarer Rechtsbruch war.“

    Das kann ich nicht in vollem Umfang erkennen, denn ihm wurde nur eine verschärfe Gangart versprochen, die auch ich als angemessen angesehen hätte. Die konkreten Beispiele waren etwas daneben, aber was sagt man nicht angesichts dieser Fresse vor Augen, die dreist lügt, hinhält und offensichtlich ein Schwerstverbrechen beging. Das Urteil ist auch grotesk, weil es für hinterhältigen, berechenden, erwiesenen und geständigen Mord die Todesstrafe geben sollte.

    DIESER führt das große Mundwerk, der andere ist hier – unbedingt anschauen, aufgenommen von mir im vergangenen Juli – http://www.campodecriptana.de/blog/wp-content/uploads/2010/07/frankfurt-8.jpg

  78. #4 Danke für den Tip, ich sehe das auch so wie einige Kommentatoren dort. Die Politik betreibt aktive Vertreibung Deutscher. Wir müssen uns stärker vernetzen und politisch organisieren.

  79. #77 Ausgewanderter (04. Aug 2011 12:09)

    Ich unterscheide hier deutlich zwischen tatsächlich angewendeter Gewalt, also Folter, und angedrohter und nicht angewendeter Gewalt zur Rettung des Kindes.

    Dass Gäfgen der Entführer war und alleine weiss, wo das Kind liegt, war zu dieser Zeit bereits bekannt.

    In Meinen Augen wiegt das Recht des Kindes auf Leben deutlich höher als das „Recht“ des Entführers, keine Gewalt angedroht zu bekommen.

    Anders wäre es, wenn die Polizei den Mörder tatsächlich körperlich gefoltert hätte, dann könnte ich das Urteil verstehen.

  80. Ich gehe jede Wette ein, daß der von der deutschen Justiz Recht bekommt!
    Der Täter ist Opfer seines Umfeldes und seiner Erziehung, Mordopfer hingegen neigen zum Getötetwerden.
    Die verbale Androhung schmerzhafter Konsequenzen falls er den Ort des Versteckes des Jungen (man rechnete damals ja noch damit das Opfer lebend zu finden) nicht nenne würde, war ja schon ein Verbrechen!
    So ticken deutsche Richter und die Mehrheit findet das absolut perfekt, ja will noch viel lockereren Umgang mit Mördern und anderem Pack, wie die Wahlergebnisse schlüssig beweisen.

  81. Verkehrte Welt! Der grausame Täter bekommt Schmerzensgeld zugesprochen … wie müssen sich die Eltern des ermordeten Kindes wohl dabei fühlen? Ihr Schmerz ist sicherlich mit keinem Geld zu vergelten. Diese nachträgliche Verhöhnung des Leids der Eltern durch dieses Gericht/durch die Justiz hätte vermieden werden können. Einfach: Klage abweisen und auf das geradezu perverse Ansinnen des Täters nicht eingehen.

  82. 3.000 Euro für einen grausamen Kindermörder!

    Es ist kein
    Reiner Zufall,
    dass dieses Schandurteil bestätigt, dass die BRD KEIN Rechtsstaat ist!

    Wer hier auf Gerechtigkeit hofft, kann nur naiv oder blöd sein.

  83. Ihm gewährt man mehr Rechte, als sein Opfer je hatte. Unser Rechtsstaat gibt das nicht her, doch wünscht sich nicht jeder normal Empfindende ein gleiches Martyrium für diesen Täter?
    Man möge mir verzeihen, dass ich hier mit einigen Bibelaussagen hadere. Doch gibt das Alte Testament doch mehr Klarheit.

  84. #99 Reiner-Zufall

    Wer hier auf Gerechtigkeit hofft, kann nur naiv oder blöd sein.

    Nicht hoffen sondern anders wählen.

    „Nur die dümmsten Kälber…usw.“

  85. Was uns der Europäische Gerichtshof zumutet ist ein starkes Stück. Dar kann man sehen, welche „Koryphäen“ hier das Sagen haben.

  86. Wenn es um die Kinder geht, das Wichtigste was es gibt in der Welt, dann darf (muss!) gefoltert werden. Wenn

  87. Zitat…#104 Martin Schmitt (04. Aug 2011 13:22) Wenn es um die Kinder geht, das Wichtigste was es gibt in der Welt, dann darf (muss!) gefoltert werden. Wenn

    ________________________________________

    Unsinn… der Folterer bekommt immer die
    Antworten, die Er auch hören will. Und
    das wissen wir aus der Geschichte der In-
    quisition. Folglich… UNTAUGLICH

  88. Es heisst noch lange nicht, dass alles richtig ist, was ein Rechtsstaat tut. Und dass heutzutage die Täter mehr geschützt werden als die Opfer, ist auch bekannt. Der Hinweis auf „unerträgliche Schmerzen“ die dem Mörder zuteil wurden, ist ein Hohn erster Güte. Das Opfer hat wohl nicht unerträglich gelitten? Die Schmerzen Gäfgens sind eigentlich schon durch die Schmerzen des Opfers beglichen.

  89. Und auch hier erzählen uns unsere Eliten:

    „Im Namen des Volkes“

    Na dann wird in dieser Demokratie schon alles in Ordnung sein. Also ihr Lemmingwähler: wieder so wählen, wie es Euch die Massenmedien vorschreiben – wie immer…

  90. #84 Honest (04. Aug 2011 12:20)

    Vor allen Dingen : WAS sind das für miese Anwälte , die sich für bösatige Raubtierartige MÖRDER hergeben ??

    Was sind das für miese Charaktere, die hier einen solchen Haß versprühen? Du bist nicht einen Deut besser als Gäfken. Denn hätte man ihn Dir überlassen, Du hättest ihn gevierteilt.

    Als Anwalt ist man Organ der Rechtspflege, hat also dazu beizutragen, daß ein rechtsstaatliches Verfahren durchgeführt wird.

    Ein Mordverfahren ist immer ein Fall der notwendigen Verteidigung (hier: § 140 I. Nr. 1 – 6 StPO). Und das aus gutem Grund!

    Würde sich kein „mieser“ Anwalt dazu hergeben, den Angelklagten zu vertreten, dann könnte der überhaupt nicht verurteilt werden! Willst Du das? Der wäre ganz schnell wieder draußen!

    Nach § 338 Nr. 5 StPO ist ein ergangenes Urteil aufzuheben, „wenn die Hauptverhandlung in Abwesenheit … einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt, stattgefunden hat“ (das ist ein absoluter Revisionsgrund!!!). Ohne Verteidiger, würde keine Kammer, die nur halbswegs ihre Sinne beieinander hat, auch nur die Hauptverhandlung eröffnen und den Beschuldigten nach einigen Monaten aus der U-Haft entlassen!

    Ist also besser als so ein „mieser“ Anwalt, wie?

    Keine Ahnung, aber Blähungen ablassen!

  91. Man kann nur hoffen, dass die Richter bei diesem Spiel nicht mitspielen.
    Doch, sie spielen mit!
    3000 € bekommt dieses miese Stück Sch…
    Man kann nur hoffen, dass ihm das gleich zwecks Begleichung von Prozeßkosten wieder weggenommen wird.

  92. Hätte der Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner, dem Entführer nicht nur Folter angedroht sondern ihm wirklich Schmerzen zugefüg,t so wüsste dieses Stück Sch…. wenigstens warum er Schmerzensgeld verlangen kann.

    Ich würde den Hinterbliebenen des damals 11jährigen Jakob von Metzler empfehlen jeden Cent den diese Bestie erhält als Schadenersatz einzufordern.

    Die deutsche Justiz und ihr Täterschutz ist ein Trauerspiel, man findet keine Worte für solche Urteile.

  93. Es war auch ungeschickt, dass ein hoher Polizeibeamter dies vor Zeugen dem Verbrecher angedroht hat. Da gibt es doch viele Möglichkeiten…

  94. #96 nicht die mama (04. Aug 2011 12:50)

    #77 Ausgewanderter (04. Aug 2011 12:09)

    Ich unterscheide hier deutlich zwischen tatsächlich angewendeter Gewalt, also Folter, und angedrohter und nicht angewendeter Gewalt zur Rettung des Kindes.

    Schon die Androhung von Gewalt ist verboten. Was meinst denn Du, wie viele Leute das tatsächlich für bare Münze nehmen würden?

    Dass Gäfgen der Entführer war und alleine weiss, wo das Kind liegt, war zu dieser Zeit bereits bekannt.

    Was aber nichts an den Voschriften der StPO ändert.

    Wie viele Jahrzehnte existiert die BRD mit dieser StPO, ohne daß jemals Gewalt angewendet wurde, man trotzdem ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielte.

    Man hätte Gäfken darauf hinweisen können, daß, wenn er sagt, wo das Kind ist, eine deutlich geringere Strafe zu erwarten hat. Kommt er damit nicht heraus – insbesondere wo er Jura studiert hat – ist eigentlich klar, daß das Opfer tot ist.

    In Meinen Augen wiegt das Recht des Kindes auf Leben deutlich höher als das “Recht” des Entführers, keine Gewalt angedroht zu bekommen.

    Natürlich ist höchstes Rechtsgut das Leben, aber auch die körperliche Unversehrtheit. Es gibt, wie oben ausgeführt, genügend Möglichkeiten, den Beschuldigten zum Sprechen zu bringen. Hat bisher auch immer geklappt, nur hier nicht. Sollte zu denken geben. Und überhaupt: Täter, hier Mörder, ist er erst mit rechtskräftiger Verurteilung. Woher will ein Vernehmungsbeamter konkret wissen, den richtigen Täter vor sich zu haben um dann Gewalt anzudrohen?

    Wieviele Beschuldigte haben schon gestanden und später stellte sich heraus, daß sie zur Tatzeit bei ihrem Figaro auf dem Stuhl saßen?

  95. #113 Ausgewanderter (04. Aug 2011 14:16)

    Tagtäglich müssen Richter und auch Polizisten die Rechte der Bürger nach Vorrang unterschiedlich gewichten.

    Beispielsweise werden bereits bei einer simplen Blaulichtfahrt Rechte unterschiedlich gewichtet.
    Hier das Recht des Bürgers, dass Gesetze und die StVo für alle gelten und das Recht, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die StVo halten.
    Und dort das Recht dessen, welcher auf die Hilfe oder den Schutz der Polizei wartet.

    Gerade bei diesem simplen Beispiel ist die tagtägliche und unterschiedliche Rechtegewichtung offensichtlich.

    Und bei einem Kindermörder und zur legitimen Gefahrenabwehr lediglich angedrohten!! Schlägen soll die unterschiedliche Gewichtung von Bürgerrechten nun nicht möglich sein?

    Das stinkt, gerade zum Zweck der Gefahrenabwehr hat die Polizei das Recht und die Pflicht, eine schnelle Entscheidung und damit auch eine Rechteabwägung zu treffen und ggfs. Bürgerrechte einzuschränken.

    Du weisst selbst besser als ich, welche Bürgerrechte ein Polizist verletzt bzw. einschränkt, wenn er zur Gefahrenabwehr gewaltsam in eine Privatwohnung eindringt und den Bewohner ggfs. fixiert.

    Dieses Urteil beinhaltet in meinen Augen ein fatales Signal an die Polizei.

    „Auch wenn zur Gefahrenabwehr der mutmassliche Täter nicht auf „bitte, bitte“ reagiert, dürft Ihr nichts mehr tun. Die Rechte des Täters auf Schutz vor Gewaltandrohung wiegen schwerer als das Recht auf Gefahrenabwehr für Opfer“

    Alternativ dazu möchte ich mal einen Richter sehen, der von einem Zeugen verklagt wird, weil der Richter dem unbotmässigen Zeugen eine Beugehaft „androht“ oder wenn ein Polizist einem Verdächtigen die U-Haft „androht“.

    Auch Androhung von Freiheitsentzug kann als Folter angesehen werden.

    Klar, ich bin kein Jurist, habe nichtmal eine Hochschule besucht aber ich glaube, ein gesundes Rechtsempfinden zu besitzen, welches auch Verbrechern Rechte zugesteht.

    Ich kann hier nur von mir ausgehen, aber wenn die nötige und alltägliche Rechtegewichtung dermassen aus dem Ruder läuft, dann habe ich ernsthafte Zweifel an der Justiz.

  96. Hört doch auf, über diesen was auch immer zu schreiben. Der sammelt vermutlich alles, wo sein Name draufsteht in einer Pressemappe. Der ist mir so zuwider, dass ich seinen Namen nicht mal eintippe..ist doch alles Wasser auf die Mühlen seiner Persönlichkeitsstörung.
    Wenn ich diese Visage nur sehe, könnte ich mich übergeben.

  97. #115 nicht die mama (04. Aug 2011 14:59)

    Verbesserung…

    Du weisst selbst besser als ich, welche Bürgerrechte ein Polizist verletzt bzw. einschränkt, wenn er ohne richerlichen Beschluss zur Gefahrenabwehr gewaltsam in eine Privatwohnung eindringt und den Bewohner ggfs. fixiert.

  98. Wenn ich mich recht erinnere, war es ja nach seiner Festnahme so, dass seine Entführung unzweifelhaft feststand, aber niemand wußte, ob das Opfer noch lebt und wo es sich befindet. Der Mörder hat hartnäckig geschwiegen. Es bestand die Möglichkeit, dass es noch am Leben war, aber nun elend verhungert und verdurstet. Diesem unglaublichen Druck sah sich die vernehmende Polizei ausgesetzt. Der Vorschlag nun härtere Maßnahmen anzudrohen, um das Kind zu retten, wurde vor diesem grausamen Hintergrund vom Innenministerium gebilligt, was alles zum Schutz der Vernehmer sauber dokumentiert wurde.
    Es sollte trotzdem nicht mit Folter gedroht werden – ANWENDEN sollte man sie!
    Deutschland sollte sich ein Beispiel an den Amis nehmen, die haben für sowas Guantanamo, wo fern der US-Gesetzgebung, aber nah der Kultur der Insassen, eine dem angepasste Behandlung von Terroristen erfolgt. Ab und zu überlebt einer der Insassen diese trotzdem nicht, was als Kolateralschaden Verständnis bei der amerikanischen Bevölkerung erzeugt.
    Vielleicht sollte sich Deutschland für besondere Fälle irgendwo, nicht zu weit entfernt, so eine Enklave anmieten. Am Besten in einem Land, welches auch nicht so zimperlich rumzickt. Wie wärs denn z.B. mit Algerien oder dem Irak oder Uganda?

    Das Innenministerium sagte, dass man wohl „diese Kröte schlucken müsse“. Die sind in einer misslichen Lage, eineseits als billigende Oberbehörde, andererseits als legitime Verteidiger dessen, was unter „Rechtstaatlichkeit“ zu verstehen ist.
    Es wird deshalb niemand geben, der Revision beantragt!

    Dem Kindermörder wurde bestätigt, „dass seine Menschenwürde in erheblichem Ausmaße verletzt wurde“. Die Menschenwürde einer Bestie!
    Die armen Eltern werden nochmals verhöhnt!

    Es sollte sich doch irgendeine Institution finden lassen, welche den betroffenen Beamten eine schöne Prämie und eine Tapferkeitsmedaille für ihr mutiges und vorbildliches Verhalten verleiht. PI kann es nicht sein, weil es dann aus allen Ecken schreit „wieder die Rechtspopulisten!“

  99. #115 nicht die mama (04. Aug 2011 14:59)

    Kleines Geheimnis: Frankfurt wurde zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt, nicht Daschner, der „Täter“! Warum wohl?

  100. #73 byzanz (04. Aug 2011 12:07)

    Leute, wir leben in einer Irrenanstalt. Das Signal: Wenn das nächste Mal ein Entführer gefasst wird, der in irgendeinem Loch ein armes Kind versteckt hält – lasst es lieber verhungern, liebe Polizisten, als alles zu versuchen, um dieses Kind zu retten.

    sie haben völlig recht, das signal, dass unser „rechtsstaat“ an einen mutigen mann wie den herrn daschner sendet, ist verheerend.

    Ich verachte den Rechtsstaat, der solch ein Urteil zulässt. Bei uns gilt offensichtlich Täterschutz vor Opferschutz. Dieses Land muss vom Kopf wieder auf die Füße gestellt werden. Es gibt viel zu tun.

    sehe ich inzwischen genauso. dieser „rechtsstaat“ in D kann mir gestohlen bleiben.

    #96 nicht die mama (04. Aug 2011 12:50)

    In Meinen Augen wiegt das Recht des Kindes auf Leben deutlich höher als das “Recht” des Entführers, keine Gewalt angedroht zu bekommen.

    mit dieser aussage werden sie bei jedem nicht-linken elternteil 100%-ige zustimmung ernten.

    Anders wäre es, wenn die Polizei den Mörder tatsächlich körperlich gefoltert hätte, dann könnte ich das Urteil verstehen.

    wenn die polizei gäfgen gefoltert hätte, um ein geständnis für die entführung aus ihm herauszupressen, wäre die folter ein verbrechen gewesen, das zu ahnden wäre.

    es ging aber darum, den aufenthaltsort des kindes herauszufinden, nachdem dieses wertlose stück scheisse die entführung des kindes bereits zugegeben hatte. selbst wenn der herr daschner dem gäfgen die eier abgeschnitten hätte, um ihn zum reden zu bringen, würde ich dem herrn daschner für seine tat einen orden verleihen.

  101. Vorschlag:

    wenn der Steuerzahler schon 3000 Euro an diesen Jurastudenten zahlen soll, dann bitte mit persönlicher Übergabe.

    Stellvertretend eine handvoll Männer, die den Steuerzahler vertreten, mit dem Betrag in seine Zelle lassen, abschließen und nach 20 Minuten wieder aufschließen.
    Vielleicht sollte der Richter ebenfalls mit in der Zelle sein – als hochgradig Beteiligter.

  102. …wie war nochmal der Name dieses Richters, der angeblich im Namen des Volkes zu glauben spricht?
    Nur für die Nachwelt, nur der Transparenz wegen…

  103. Ganz im Ernst, hat jemand von euch, welcher/welche über Einfluß verfügt, eine Idee, wie der Vorschlag von #121 agentjoerg dafür einen Orden auszuloben, wirklich umgesetzt werden könnte?
    Die vernehmenden Beamten, welche ja seitdem unter erheblichem Druck stehen mussten, haben eine hohe Anerkennung verdient, auch wenn es ihnen nicht gelungen ist, mit ihrer mutigen Tat am Rande der Legalität, das Leben des Kindes zu retten. Das war gelebte Zivilcourage, welche ja sonst immer lauthals gefordert wird. manche der Zivilcouragierten leben halt nicht mehr.
    PI kommt dafür kaum infrage. Da tönt es sofort aus der Unterschicht „typisch die Rechtspopulisten“. Die Kirchen sind zu feige dazu, denen reichen ihre 2000 Jahre alten Märtyrer, da muss man sich nicht noch anlegen.
    Es wäre für die Eltern ein Trost zu wissen, dass, das Rechtsempfinden der anständigen Bevölkerung diesen Skandal keinesfalls mittragen kann!
    Ich bin neugierig auf die sicher sehr zahlreichen Ideen.

  104. Gäfgen ist ein riesengroßes ….. Das ändert aber nichts daran, dass in diesem Land niemand über dem Gesetz stehen darf. Das Handeln des Polizisten war Unrecht, das Geld steht Gäfgen zu. So ist es im Rechtsstaat, tut mir leid.

  105. @ schmibrn

    Danke für den gut formulierten Kommentar. Dermassen „Diplomatisch“, sah ich mich nicht in der Lage zu schreiben. 💡

  106. #120 Ausgewanderter (04. Aug 2011 15:43)

    Ich weiss nicht genau, aber ich schätze, dass Frankfurt als Herrn Daschners Dienstherr die Haftung innehat?

    Zumindest war das so, als ich noch im Angestelltenverhältnis war und „Mist“ baute, dass Chefchen bzw. dessen Versicherung den Schaden übernehmen musste und ich lediglich Anschiss bekam 😀 .

    Was aber auch nichts daran ändert, dass das Gericht hier bei diesem Urteil die Rechtegewichtung in meinen Augen pervertiert hat.

    Ein gerechter Richterspruch hätte die Klage unter Verweis auf den Fall und der Tatsache, dass die Gewalt zur Gefahrenabwehr zum Wohle des entführten Kindes lediglich angedroht aber nicht ausgeübt wurde und dass Gäfken selbst als Hauptverantwortlicher sich selbst und das Kind in diese Lage brachte und daher Gäfken an dieser Sachlage die Alleinschuld trug, abweisen müssen.

    Ja, ich weiss…“Recht“sprechung und Rechtsempfinden.

    Aber solche Verstösse gegen das Rechtsempfinden des Fussvolkes sind es, die wirklich Hass im Volk auf die Regierung und die Justiz wecken, das ist offensichtlich.

    Und auch gerade weil die Rechtsprechung immer ein gewisses „Auslegen des Gesetzestextes“ erfordert und die angesprochene Abwägung und Gewichtung von Rechten durchaus Bestandteil der Rechtsprechung ist, ist „die Justiz“ nicht frei von Verantwortung.

  107. Als ich das heute im Radio gehört habe, bereute ich, in der Mittagspause nicht mehr gegessen zu haben, so sehr wollte ich kotzen!

    Rechtsstaat schön und gut, Mensche des Würde unantastbar und so weiter und so fort…es gibt einfach Grenzen, die sobald einmal überschritten, den Zugang zu solchen rechtsstaatlichen Mitteln verwirken sollten.

    Dieser Mann hat einen kleinen Jungen ermordet, und hat die beispiellose Dreistigkeit, seelischen Schaden geltend zu machen da ihm von der Polizei Schmerzen angedroht wurden…mein Gott, in welchem Land leben wir hier mittlerweile eigentlich?

  108. Es sollte sich doch irgendeine Institution finden lassen, welche den betroffenen Beamten eine schöne Prämie und eine Tapferkeitsmedaille für ihr mutiges und vorbildliches Verhalten verleiht. PI kann es nicht sein, weil es dann aus allen Ecken schreit “wieder die Rechtspopulisten!”

    Wenn nicht „die Rechtspopulisten“, wer dann?

    Immerhin hat sich Herr Daschner eindeutig und durchaus selbstlos für den Jungen, damit für Recht und Gesetz und damit für alle Menschen hier im Land eingesetzt.

    Wenn „Linke“ diesen Heldenmut -ich finde die Bezeichnung treffend- nicht respektieren können, sagt das sehr viel über sie aus.

  109. ich finde das mit der entschädigung gut. ich würde sogar noch weiter gehen. der arme kindesmörder gäffgen wurde bestimmt durch das kind zu seiner tat provoziert. nun sitzt er ganz alleine in seiner zelle. das ist ja schon isolationsfolter. ich würde ihn zu unseren moslemischen ehrenmord brüdern stecken und denen erzählen das er ein moslemisches kind zu tode geschändet hat. alles weitere würde sich damm schon von ganz alleine finden

  110. #105 udosefiroth
    quatsch mit soße! hast du eine ahnung was alles
    an anschlägen wegen der begrenzten folter möglichkeiten, die die usa und israel im
    grenzfall ausüben, verhindert wurden?
    ich wünsche dir das durchzumachen was die
    fammilie des opfers erleben durfte und
    danach aus einem alptraum aufzuwachen!
    weißt du wie viele verschollene dadurch
    befreit wurden? ich habe so fammilienmitglider
    freibekommen, in einem vergessenen krieg
    der ehmaligen udssr!
    ICH WÜRDE DIE 6000 EURO ZAHLEN UND NOCHMAL
    6000 DEM 1 FC-HAUDANEBEN ZAHLEN, WENN ICH GÄFDRECK DIE KOHLE ALLEIN GEBEN DÜRFTE!
    das was er gemacht hat ist schlimmer als
    jeder ander grund, er mordete ein kind wegen GELD!

  111. #127 nicht die mama (04. Aug 2011 16:29)

    #120 Ausgewanderter (04. Aug 2011 15:43)

    Ich weiss nicht genau, aber ich schätze, dass Frankfurt als Herrn Daschners Dienstherr die Haftung innehat?

    Zumindest war das so, als ich noch im Angestelltenverhältnis war und “Mist” baute, dass Chefchen bzw. dessen Versicherung den Schaden übernehmen musste und ich lediglich Anschiss bekam 😀 .

    So kenne ich Dich! 😉

    Im Ergebnis mag man es als Widerspruch empfinden, wenn der Staat die Folter unter keinen Umständen als Instrument der hoheitlichen Gefahrenabwehr einsetzen darf, aber gleichzeitig selbst seine eigenen Beamten nicht durch Strafandrohungen davon abhalten kann, ggfls. eigenmächtig in entsprechender Weise Nothilfe zu leisten (Prof. Dr. Walter Erb, „Stellungnahme zum Fall Daschner, S. 4 Rdn.-Nr. 10). 😉

  112. #130 nicht die mama
    WER wenn nicht PI?
    das was der bulle gemacht hat war doch
    hyper PI!
    und die leute werden aufhorchen.

  113. Ich bin sicher gegen die Todesstrafe, da diese in einem zivilisierten Land nichts zu suchen hat. Allerdings bei Zeitgenossen wie Gäfgen, der seit er verurteilt ist laufend versucht, die Justiz am Nasenring vorzuführen und damit gleichzeitig beweist, dass er nicht die Spur von Reue hat, habe ich Zweifel, ob ich mit der eingangs geäußerten Meinung richtig liege …

  114. Hier ist immer die Rede von unserem Rechtstaat.
    Welcher Rechtstaat?
    Ist damit unsere Juristen- und Gutachterspielwiese gemeint?

  115. Es kann und darf nicht sein, dass einem Verbrecher mehr Menschenrechte zugesprochen werden als einem unschuldigen Opfer.
    Was für ein psychopathisch, moralisch verkrüppelter Richter hat denn hier wieder mal „Recht“ gesprochen?

    Pfui, Schande verlogenes Deutschland!

  116. Gäfgen bekommt im übrigen 3.000,– Euro Schmerzensgeld. Toll, nicht wahr. Ich kann gar nicht soviel essen, wie ich kotzen möchte.

  117. Dem Gäffgen hätte ich damals höchstpersönlich die Eier zermahlen, wenn er das Versteck des entführten Jungen nicht bekanntgegeben hätte. In dem Moment bin ich im übergesetzlichen Notstand, wenn ich dadurch ein Leben retten kann. Da sind mir die Eier dieses miesen Charakters voll egal – Ächzstaat hin, Rechtsstaat her.

  118. Zitat…#132 mike hammer (04. Aug 2011 17:08) #105 udosefiroth
    quatsch mit soße! hast du eine ahnung was alles
    an anschlägen wegen der begrenzten folter möglichkeiten, die die usa und israel im
    grenzfall ausüben, verhindert wurden?

    _________________________________________

    Das ist dann Willkür und hat mit unseren
    Rechtssystem nichts mehr zu tun.
    Der Zweck darf nie die Mittel heiligen.

  119. #136 KDL
    todesstrafe? der kerl hat gesunde organe und /oder das projekt LASST DIE ZUGSPITZE AUF 80000m
    WACHSEN lässt sich nur mit zwangsarbeit finanzieren.
    der müsste vom tod träumen, genau wie der irre norweger und noch so ein paar mörder!

  120. Ich fühle mich von dem heute gesprochenen Fehlurteil zugunsten dieses widerwärtigen Verbrechers zutiefst beleidigt und psychisch traumatisiert und werde von dem Richter nun Schmerzensgeld einfordern …
    Lasst uns zusammenschließen und eine Sammelklage einreichen!

  121. Nur mal zur Erinnerung: Jeder Mensch, auch ein Straftäter, ist von den Organen des Staates weiterhin als Mensch zu behandeln. Auch der Straftäter hat seine Menschenwürde nach Art. 1 GG, und diese ist unbedingt weiterhin zu achten. Das Unrecht, welches Herrn G. angetan wurde, wird nicht dadurch zu Recht, weil das von ihm begangene Unrecht sehr viel größer war.

    Viele Kommentare hier unterstützen die Polzisten, die damals, in einer sicher sehr schwierigen Situation, aber zweifelsfrei Recht gebrochen haben. Der Artikel 1 GG, der nicht umsonst an erster Stelle des Grundgesetzes steht, ist euch scheinbar nicht besonders viel wert, Hauptsache die Verletzung des Grundrechts trifft „den Richtigen“.

    Die vom Grundgesetz garantierte Menschenwürde kann aber nur dann gewährleistet werden, wenn sie uneingeschränkt für jeden Rechtsgenossen gilt. Die Menschenwürde gehört nicht zu den abwegungsfähigen Rechtsgütern, wie z.B. Eigentum, Handlungsfreiheit usw.

    Es handelt sich hierbei nämlich um einen der „tragenden Pfeiler“ unserer Verfassung- aber auch unserer gesamten Zivilisation, deswegen müssen Angriffe auf die Menschenwürde gegen jeden Angriff konsequent verteidigt werden!

  122. Hmm, jemand der scheinbar völlig schmerzfei ist
    fordert Schmerzensgeld …

    Wer ein 11 jähriges Kind lebendig eingräbt soll zu Empfindungen, Gefühle, Trauer , Seelenschmerzen fähig sein ? Wer glaubt denn sowas ?

    Ich finde es von auch von justiziarer Seite nicht einsehbar, daß ausgerechnet der Steuerzahler Forderungen dieser Ratte begleichen soll.

    Wie wir hier sehen ist der Bürger nicht bereit auch nur ein Cent an so jemanden zu zahlen.

    Wenn das Gericht schon so pervers ist, soll sie doch das Geld von den Eltern des Kindes vom Gehaltskonto pfänden !
    Das war ja schließlich IHR Kind , warum Gäfgen erst in diesen Schlamassel reingeraten ist !

  123. #140 udosefiroth
    das ist güterabwägung und WIR haben gar kein rechtssystem, ein unrechtssystem haben wir!

  124. @ #145 AdmiralSchipper

    Im Art. 1 GG steht nichts aber auch gar nichts, dass dieser Mörder eines wehrlosen Kindes 3000 Euro vom Steuerzahler und somit von den Eltern seines Opfers zu bekommen hat.
    Gehen Sie mal davon aus, dass auch die Väter des GG das nicht gemeint haben – ganz sicher nicht.

    Und nun gutmenscheln Sie weiter mit irgendwelchen unsinnigen Mitleidsbekundungen mit dem Jurabürschchen.

  125. Gut, dann eben die PC-Version…

    #134 Ausgewanderter (04. Aug 2011 17:13)

    Ja, die Aussage von Herrn Prof. Dr. Erb ist nach meinem Geschmack.

    Leider, und das sag ich ja schon die ganze Zeit irgendwie, stört diese realistische Einschätzung von Herrn Prof. Erb und die dazugehörige und angewendete Praxis dazu die linksradikalen Subjekte hier im Land.

    Völkisches Rechtsempfinden trifft auf linksextremistische Gesellschaftskonstuktion.

    Blöd, wenn linksradikale Subjekte nun auch Roben tragen und das Volk “erziehen” dürfen.
    Nun sind die Polizisten mit “Erziehung” dran, damit die von Erb beschriebene Praxis abgeschafft wird.

    Ich traue mich zu wetten, der “Richter” ist politisch kein Neutrum.

  126. Urteil im Namen des Volkes ! Somit sollten wir uns alle schämen. Ich will nicht dass so ein Urteil in meinem Namen gesprochen wird und ich denke der Großteil der Bevölkerung will das auch nicht.

  127. Rechtlich ist das Urteil formal nicht zu beanstanden. Ebenso wie das, was im Zusammenhang mit der ebenso rechtskräftig für strafbar befundenen „Rettungsfolter“ ergangen ist. Ohne hier groß mit Paragraphen herum werfen zu wollen: Wer findet, dass Ermittlungsorgane Aussagen durch Folter beibringen dürfen, hat sich, mit Verlaub gesagt, das Rechtsverständnis verinnerlicht, dass in Diktaturen täglich angewendet wird. So gut wie ich die Emotionen, die aufkamen verstehen kann, rechtfertigt es keinen Bruch geltenden Rechts, denn wo ist die Grenze zu ziehen? Bei Gefahr für Leib und Leben, wie im betreffenden Vorgang, bei politisch unliebsamen Personen, die ihre „Gesinnungsgenossen“ verraten sollen und zur Einräumung von Vergehen gegen die staatliche Ordnung „überredet“ werden, um sie zu inhaftieren oder schon bei der Erpressung jeglicher Aussagen, um einfach ein irgendwem genehmes Urteil sprechen zu können. Das kann und darf nicht unser Anspruch sein.

  128. Admiral Schipper, mit Verlaub,
    ihre Argumentation ist genau so pervers , wie das heutige “ Urteil“ !
    Sie arbeiten stupide Paragraphen , Gesetzbücher duch, ohne auch nur ein einziges mal Ihr eigenes Gehirn zu benutzen !

    So zu urteilen ist zutiefst menschenverachtend !

    Das Grundgesetz ist 65 Jahre alt. Und trug natürlich dem Nazi-Irrsinn Rechnung. „Die Würde des Men… “
    Jemand der aber so etwas tut HAT KEINE WÜRDE !!!
    Und verdient natürlich auch keine.
    Das selbstherrliche Auslegen von Gesetzen der Justiz ist ein Schlag ins Gesicht, der Gesellschaft.
    Sowie die windelweichen Urteile gegen „Ehrenmörder “ .
    Was für ein Irrsinn, Admiral Schipper weitere weiter Typen wie Gäfgen durch solche „Urteile “ auch noch zu ermuntern !?

  129. Jaette :

    „Rechtlich ist das Urteil formal nicht zu beanstanden. “

    Ja, auch Du lieber Jatte bist leider pervers,
    siehe dazu meine Kommentar an den Admiral …

  130. #149 nicht die mama (04. Aug 2011 18:24)

    Gut, dann eben die PC-Version…

    #134 Ausgewanderter (04. Aug 2011 17:13)

    Ja, die Aussage von Herrn Prof. Dr. Erb ist nach meinem Geschmack.

    Leider, und das sag ich ja schon die ganze Zeit irgendwie, stört diese realistische Einschätzung von Herrn Prof. Erb und die dazugehörige und angewendete Praxis dazu die linksradikalen Subjekte hier im Land.

    Also, die Rechtsmeinung von Erb ist nicht PC sondern allein der Tatsache geschuldet, daß der Staat zu solchen Mitteln nicht greifen darf. Man muß sich die dahinterstehende MAcht einmal vor Augen führen.

    Aber er kann und darf es auch seinen Mitarbeitern nicht verbieten, unter ganz engen Voraussetzungen zu solchen Mitteln zu greifen. Ein Ausgleich, der couragierte Mitarbeiter erfordert.

    Und ohne realistische Einschätzung irrt ein Jurist eben im Dunkeln.

    Übrigens ziehe ich realistische Einschätzungen allemal solchen Haßorgien vor, wie sie hier zelebriert wurden. Die Masse der hier klecksenden Kommentatoren ist nicht einen Deut besser als Gäfken, eher noch kranker in der Birne als der.

  131. #154 paul stanley

    Das mag ihre Sicht sein. Das GG, wie untestellt, war nicht mein Thema, jedoch die Einhaltung weiterer zwingender Rechtsnormen. Wer daraus, ich zitiere Sie Das selbstherrliche Auslegen von Gesetzen der Justiz ist ein Schlag ins Gesicht, der Gesellschaft. ableitet, hat verbindliche, in Gesetzen verankertes Recht als Solches nicht begriffen: Hier wird nichts ausgelegt, hier wird angewendet und umgesetzt. Man kann darüber streiten, ob es immer mit der erforderlichen, im Rahmen des Strafmaßes möglichen, Härte geschieht, was hier jedoch nicht zu betrachten war. Es steht Ihnen somit weiterhin frei, sich darüber auszulassen und Andere als Perverse zu bezeichnen. Es ändert aber nichts daran, das geltendes Recht, insbesondere von Seiten seiner wegen Diensteides dazu verpflichteten Organe, niemals zu brechen ist. Ich hoffe für Sie, dass Sie niemals mit einem staatlichen System in Kontakt kommen, was Ihre Meinung teilt.

  132. #155 Ausgewanderter

    Warum sind Sie eigentlich ausgewandert, wenn Sie sich doch den ganzen Tag hier herumtummeln?

  133. Er lässt in Revision gehen und er erhält ja Prozesskostenbeihilfe….Seit Jahren bekommt er Aufmerksamkeit, es ist eine Schande.

  134. Jaette “
    Ich hoffe für Sie, dass Sie niemals mit einem staatlichen System in Kontakt kommen, was Ihre Meinung teilt.“

    Hi jaette , Sie spielen wohl auf sowas wie Diktatur an…
    Ist mir höchst zuwieder .
    Ansonsten :
    Die „Anwendung“ und „Umsetzung“ von Gesetzen mögen sie in Ihrer Profession wohl beherrschen. Sodenn ist , nach Ihren Sachkenntnis , das Urteil in Ordnung.
    Gut. Ich frage den Fachmann , also Sie :

    Wäre es nicht gerechter , wenn die Eltern das Schmerzensgeld an das Opfer , also Gäfgen bezahlen ? Es ist ja IHR Kind.
    Der Steuerzahler kann ja für all das nichts.
    Wie sehen sie das , als Fachmann , jaette ?

  135. eigentlich ist der fall daschner DAS paradebeispiel für das auseinanderfallen der wahrnehmung der abgehobenen eliten und dem rechtsempfinden des durchschnittsbürgers in D.

    unsere eliten hier: juristen wie Ausgewanderter, AdmiralSchipper etc.

    unsere durchschnittsbürger hier: der überwältigende rest der kommentatoren.

    ich habe damals, als der fall daschner durch die presse ging, in meinem freundeskreis um meinungen dazu gebeten (und meine eigene kundgetan), ich habe mit meinen nachbarn gesprochen und ich habe meinen vater gebeten, sich in seinem bekanntenkreis umzuhören.

    na, was war das ergebnis ? bis auf einen bekannten (notar) meines vaters und einen hobbyjuristen in meinem bekanntenkreis haben alle gesagt, der herr daschner hat richtig gehandelt und er sei in ihren augen ein held.

    und die aussagen, was mit gäfgen geschehen sollte, waren teilweise noch um einiges härter als das, was hier im strang steht.

  136. Jaette – was bist du für eine PDS/FDP-Koalitions-Tante! Das geltende Recht ist dehnbar, du Intellektuelle, vor allem ist es skandalös anwendbar und manche sehen etwas, was widerum andere nicht sehen wollen. Die Frage ist immer, ob man Anstand und Verstand besitzt. Hat man das, erkennt man den unafssabaren Müll, der hier zu „Recht“ wurde, in dem man einen, der eigentlich eine Giftspritze erhalten müsste, zu einem verhandelbaren Objekt in puncto Recht werden ließ. Vor Jahren schrieb ich schon diese Satire, die nicht gelten würde, wenn Typen wie du nicht mit einer „Opposition“ in Verbindung gebracht würden, der du nicht angehörst –

    Eilmeldung! Eilmeldung!Eilmeldung!

    Der bekannte Rechtsexperte Magnus Gäfgen erklärt moslemischen Glauben für verfassungswidrig!

    Gäfgen sagte gegenüber der Schrumpfzeitung, Kindermörder würden im Islam die Todesstrafe erhalten, diese Praxis stünde aber im Widerspruch zur zivilen Rechtsordnung des Westens. Die „antiislamische Opposition“ erklärte Gäfgen daraufhin zum “Freund aller freien Kinder” und widmete ihm einen Artikel. Der Stammtisch “Kruzitürken” lud Gäfgen spontan als Referendar zum Thema “Recht und Ordnung im Niemandsland” ein. Derzeit, erklärte ein Sprecher, sei jedoch eine Veranstaltung aus “zwingenden Gründen” leider unmöglich. Man bedauere das zutiefst, da es doch darum ginge, jetzt gemeinsam gegen die drohende Decadence vorzugehen.

  137. WEISSER RING zur Schmerzensgeldklage eines Kindesmörders: Aus Opfersicht nicht nachvollziehbar

    Bei allem Respekt vor den Regeln eines modernen Rechtsstaates ist die von einem Kindesmörder immer wieder in Szene gesetzte Unzufriedenheit mit der gerichtlichen Aufarbeitung des Falles weder aus Opfersicht noch im Empfinden der Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar. So reuelos auf öffentliche Aufmerksamkeit und Kapital aus einem Verbrechen zu spekulieren, sei an Zynismus und scheinbar völlig außer Kraft gesetzter Selbstwahrnehmung kaum noch zu überbieten, so Helmut K. Rüster, Sprecher der bundesweiten Opferschutzorganisation WEISSER RING.

    http://www.presseportal.de/pm/6758/2090001/weisser-ring-zur-schmerzensgeldklage-eines-kindesmoerders-aus-opfersicht-nicht-nachvollziehbar

  138. #159 paul stanley

    Wäre es nicht gerechter , wenn die Eltern das Schmerzensgeld an das Opfer , also Gäfgen bezahlen ? Es ist ja IHR Kind.
    Der Steuerzahler kann ja für all das nichts.

    Sie argumentieren hier somit auf Basis des Verursacherprinzips? Somit wären die Eltern des Kindes als Auslöser des Ereignisses, da es schließlich ihr Kind war, was die nun aufgelaufenen Kosten im Rahmen des Prozesses bedingt, zur Schuldübernahme, hier monetär, verpflichtet?
    Für die Denkweise, die Sie hier in Ihren, im Zitat angeführten Ausführungen, einbringen, wäre die von Ihnen verwendete Bezeichnung „pervers“ eher angebracht. Hier geht es nicht darum, wer die Summe X zu entrichten hat, hier geht es darum, wie ein Rechtsbruch zu bewerten ist. Bleibt Ihnen das verschlossen?

  139. eigentlich ist der fall daschner DAS paradebeispiel für das auseinanderfallen der wahrnehmung der abgehobenen eliten und dem rechtsempfinden des durchschnittsbürgers in D.

    unsere eliten hier: juristen wie Ausgewanderter, AdmiralSchipper etc.

    Also ich finde oben Genannten nicht abgehoben.
    Eher unterirdisch.

    In Ihrem justizialem Wolkenkuckucksheim jeden Bezug zur Realität längst verloren.

    Das sind eben die Leute, die eben nach Gesetzeslage, den Mörder noch mit 3000.- Tacken belohnen….Krank ! Wie der Mörder selbst.

  140. WEISSER RING – nur die „Liberalen“ bei PI, bei denen das Zelebrale vor allem tuckt, statt tickt, sind anderer Meinung und zwar der, die gewöhnlich jene einehmen, die erst die Gesellschaft (ab)schafften, so, wie sie ist. Wer meint, daraus erwüchsen Widersprüche die etwas änderten, ist ein Depp, der sich selbst mit T und einem B schreibt.

  141. ich bin strikt gegen Folter, gegen Gewalt, und doch weiß ich nicht, was ich getan hätte um das entführte Kind aus den Fängen dieses Monsters zu retten. Vergessen wir nicht, der hatte bereits gestanden und hoffte aus der Nichtpreisgabe des Verstecks Vorteile zu ziehen. Es gibt Verbrechen, da ist es unabwendbar sich von den Tätern abschließend zu trennen.

  142. Gemach, Gemach! Das Eine ist nicht das Andere.
    Natürlich musssssssssssss das Schmerzensgeld als
    Wiedergutmachung an die Opfer bezahlt werden über diesen juristischen Umweg.

  143. #161 TanjaK

    Es wäre sicher dienlich, einmal nicht in Andeutungen und Unterstellungen zu sprechen. Ich formuliere einmal direkt: Was ist Ihr Problem. Und heute bitte keine Reime über Licht, Wicht sowie geistig Schiefliegendes wie Zeigt euch!, nennt Eure Namen! Einfach einmal etwas Sinnvolles zum Thema.

  144. Na klar darf die Würde eines Menschen nicht angetatstet werden.

    Aber: In dem konkreten Fall stand die Würde des Täters der Würde des Opfers gegenüber. Eine typische Dilemmasituation. Und in einer solchen Situation kann man nicht mehr nach Vorlage urteilen, da muss man abwägen. Das führt dann zur Güterabwägung oder zum Wahl des geringeren Übels. Im ersten Fall steht das Gut Unantastbarkeit der Würde des Täters gegen Leben und Würde des entführten Kindes. Die Konsequenz ist doch klar !!!
    Im anderen Fall steht das Übel der Verletzung der Würde des Täters dem Übel der Qual bzw. des drohenden Todes des Opfers entgegen. Auch hier ist die Sache klar !!!

    Und: Dass die Würde unantastbar ist, kann so nicht stimmen. Schon die Festnahme durch die Polizei, das Anlegen von Handschellen, die Unterbringung in einem verschlossenen Raum etc. widersprechen der Würde im Sinne der hier gemachten „juristischen“ Einwände gegen die Folterandrohung. Die Polizei darf sogar auf Verdacht einen Bürger so „unwürdig“ behandeln!

  145. Ich glaube, ich muss zu dem Fall einmal rechtlich etwas klarstellen:

    Wir schießen in Deutschland nach den jeweiligen Länderpolizeigesetzen Straftätern im Rahmen einer Güterabwägung gezielt in den Kopf. Rechtlich vollkommen abgesichert. Im vorliegenden Fall hat der Halunke den Beamten bis zur letzten Minute glauben gemacht, dass der Junge noch am Leben ist. Man hat dann mit einem Mediziner ausgerechnet, wie lange das Kind überlebt, wenn es in einem Erdloch -ohne Versorgung- gefangen gehalten wird. Nachdem der Mistkerl die Beamten mehrmals an falsche Stellen geführt hat, hat Daschner in anbetracht der fortgeschrittenen Zeit, die Anordnung gegeben, die Drohung auszusprechen.

    Das geschah im Rahmen des Polizeirechts -also zur Gefahrenabwehr. Die Justiz -also die Staatsanwaltschaft- ist da vollkommen raus. Man wollte von dem Mistkerl auch kein Geständnis.

    Mit anderen Worten, ich darf nach dem Polizeirecht in Abwägung der Rechtsgüter zwar einem in den Kopf schießen, aber einen kleinen Jungen darf ich nicht mit Androhung von Prügel vor dem Krepieren retten. Ein solches Gesetz, das dies verlangt, gibt es selbst in der Banana-Republic Germanistan tatsächlich nicht.

    Man hat sich ja auch sehr schwer getan, einen Grund für die Verurteilung zu basteln. Verstoß nach Paragraph 136a StPO ging ja nicht, weil Polizeirecht, das vorgeht, hier tragend war.

    Andererseit hat der links-grüne Mob den Kopf gefordert. Also hat eine total überforderte Richterin wegen Nötigung verurteilt.

    Nötigung setzt aber voraus, dass der Zweck der Drohung oder der Gewaltanwendung verwerflich ist. Was bitte ist daran verwerflich, wenn jemand versucht einem kleinen Jungen das Leben zu retten??

    Ein Kopf, der Kopf von Daschner, für den linken Abschaum von der deutschen Elendsjustiz auf dem Silbertablett kredenzt.

    Genauso sah die Sache aus!

    Der gleiche Richter, der dem Halunken 5.000 Euro zugeschustert hat, hat in Frankfurt einem Polizisten, der unbegründet mit Strafverfahren über 3 1/2 Jahre überzogen und mit seiner Familie unschuldig durch die Medien geschmiert wurde, gerade mal 8.000 Euro (oder sogar noch weniger) zugesprochen.

    Was glaubt ihr wohl, wer den Prozess und den Anwalt von Gäfgen bezahlt hat?

    Glaubt ihr, dass dass Herr und Frau Metzler jemals Schmerzensgeld bekommen?

    Jämmerlich Justiz!!!

  146. Guter Herr Jaette :

    sie habe ich ja leider vergessen in die Rechtsverdreher-Kade ala justiz-Schipper einzureihen, entschuldigung !
    Sie sprechen von Rechstbruch? Sie meinen wohl die Entführung und Ermordung des Jungen, richtig?

    Nein , scheinbar nicht. Ihnen geht es um Täterschutz.

    Ihr Zitat:

    „Hier geht es nicht darum, wer die Summe X zu entrichten hat, hier geht es darum, wie ein Rechtsbruch zu bewerten ist. Bleibt Ihnen das verschlossen?“

    Ich finde bei Entführung , lebendig eingraben ist ALLES erlaubt um das Opfer zu retten .

    Jaette:
    nur mal so: wenn es IHR Kind wäre:
    ( ich weiß, das mögen Sie sich lieber nicht vorstellen,ok, solange es Anderen passiert , ihnen egal )
    Aber wenn : Wie ist Ihr Vorschlag ?
    Diskutieren ? “ Ihr Handeln verstößt aber gegen Gesetze , ich lese mal eben vor und dann sagen Sie bitte wo Sie mein Kind gefangenhalten !!!

    Jaette:Deine Bigraphie Menschen gehen zur Schule , machen Abitur, studieren , werden z.B. Anwälte.

    Und sind/bleiben trotzdem so unglaublich dumm , wie Du ?
    Da ist das Geld nicht nur zum Fenster rausgeschmissen ,mit solchen Leuten wie Dich ist unsere Gesellschaft erledigt.
    Das Bildungssystem in DE ist in ernster Gefahr .

  147. Zunächst ist bereits die Androhung von Folter eine klare Rechtsverletzung- und natürlich haben die Polizisten welche G. damals Folter androhten um ein Menschenleben zu retten, sich schuldig gemacht.

    Schuldig zwar in einer Notlage, aber trotzdem eindeutig schuldig: weil Folter, auch die Androhung von Folter, als Verletzung der Menschenrechte und der im Grundgesetz für unantastbar erklärten Menschenwürde in einem Rechtsstaat unter keinen Umständen erlaubt sein darf.

    Dieser Grundsatz gilt für alle Rechtsgenossen, selbst für einen verurteilten Kindermörder. Gerade indem unsere Gesellschaft sich auch in solchen Fällen an ihre Gesetze und ihre ethischen Maßstäbe hält, zeigt sie sich dem kriminellen Gesetzesbrecher überlegen.

    Genau dies ist der springende Punkt- den manche hier nicht verstehen wollen- oder nicht verstehen können?!

  148. Dass die Würde unantastbar ist, kann so nicht stimmen. Schon die Festnahme durch die Polizei, das Anlegen von Handschellen, die Unterbringung in einem verschlossenen Raum etc. widersprechen der Würde im Sinne der hier gemachten “juristischen” Einwände gegen die Folterandrohung.

    Spannend, #169 ViVeVi, Sie meinen also, dass die Beschränkung von Freiheitsrechten (Nein hier geht es nicht um Menschenwürde, aber egal)unzulässig ist. Dann sollten Sie hier nicht posten, da Sie anscheinend unser Grundgesetz nicht mögen. Art. 104 GG regelt diese, die geforderten förmlichen Rechtsvorschriften dazu sing gültig, eindeutig und anwendbar. Auch und besonders auf Menschen, die gewaltsam demonstrieren und den „Scheiß Staat“ bekämpfen wollen. Tip verstanden? Gut!

  149. #172 AdmiralSchipper (04. Aug 2011 21:11)

    So einfach ist das aber nicht. Jura ist ein bischen mehr, wie gutmenschlische Floskeln loslassen, die man im SPIEGEL gelesen hat. Schon mal was von Gefahrenabwehrrecht oder dem Schlagwort gezielter Todesschuss gehört?

    Eine ganz, ganz böhhhseee Menschenrechtsverletzung, die die Polizei in Deutschland (vorwiegend das SEK) ständig begeht. Und keiner macht was (heul, jammer).

  150. #171 paul stanley

    Für Sie noch einmal:

    GG § 104 (1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.

    Ist das so schwer zu verstehen? Der erste Satz bedingt weitere gültige Rechtsnormen, die vorhanden sind und angewendet worden sind. Der zweite Satz ist nicht interpretierbar, ihm ist zwingend Folge zu leisten
    Das mögen Sie „Dumm“ nennen, aber es ist so zu handhaben, egal, welche Emotionen und Gründe dazu verleiten, es nicht so zu halten.

  151. Zitat aus der heutigen Urteilsbegründung:

    „Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben.“

    Ein Gericht darf sich auch nicht von der öffentlichen Meinung, welche z.B. von der Abscheu über das Verbrechen eines Täters getragen sein mag, mitreißen lassen. Auch hierin liegt eine grosse Stärke unserer Rechtssprechung.

    Das ist doch eigentlich gar nicht so schwer zu vesretehn- oder?!

  152. Jaette, was meine Problem ist? Nun, dass hier ein Brandstifter im Haus ist.

    Am 3. Januar 2007 schrieb ich –

    Biedermann und Brandstifter

    Warum Nero wohl heute eine Brandschutz-Versicherungsanstalt leiten würde

    Von Tanja Krienen
    – – –
    Nun hat also der Kinder-Mörder Gäfgen eine Stiftung gegründet. Fein. Und ist es nicht „demokratisch“, dass das geht? War es nicht Zeit, dass sich was dreht? Wenn doch alle Relativierungen des Rechts, der Wahrheit, des Lebens, der Geschlechter, des Schwarz-Weiß funktionierten, warum nicht auch das? Eben: warum nicht auch das? Wo doch ein Volker Beck die Hinrichtung des Saddams als Menschenrechtsexperte kommentieren darf, sollte doch eine Hausfrau mit drei Jahren LPG-Erfahrung einen „Leitfaden für die Kindererziehung“ herausbringen dürfen, wenn schon kuchendicke Schwarzgelockte mit Alkoholexzessgesichten Dauersendungen zur fröhlichen Menschheitsbeglückung durch Sternekieken moderieren können, ja dann, dann darf auch ein Kindesmörder eine „Stiftung zugunsten jugendlicher Verbrechensopfer” ins Leben rufen.

    Da hat Göring doch glatt in Nürnberg die große Chance verpasst jene Meilensteine zu setzen, über die Satiriker nicht mal mehr stauen können. Wenn er da eine „Stiftung für die Opfer der national-sozialistischen Gewalt“ ins Leben gerufen hätte! Oder Erich Mielke noch im November 1989 die „Stiftung für die Opfer der national-sozialen Staatssicherheit! Oder Saddam 2003 eine „Stiftung für kurdische Waisenkinder“ oder Putin eine „Stiftung für den mutigen Journalismus“ oder der Kannibale Meives eine „Stiftung zur geschmacklichen Verbesserung zwischenmenschlicher Beziehungen“. So wäre es nicht ausgeschlossen, dass Nero heute eine Brandschutz-Versicherung gründen könnte oder Vlad Tepes eine „Stiftung für die Witwen aufgehängter Osmanen“. Warum also nicht? Der Markt ist groß und Perversitäten werden heute sowieso liebevoll „Paraphilie“ genannt.

  153. Admiral Schipper , Du als Entführungsofer , stell Dir mal vor : Du sitzt in einem Loch , irgendwo im Wald. Du weißt nicht warum .

    ( gut, kannst Du Dir nicht vostellen, weil Du kein Abstraktionsvermögen besitzt, schade..)

    Irgendjemand weiß, wo Du bist, der Typ, der Dich eingegraben hat.

    Möglicherweise hat die Polizei auch eine Spur,einen Täter , davon ist auszugehen.
    Aber Du schmorst in seinem Versteck. Tagelang, ohne Wasser ohne Essen in Deiner Scheiße.

    Aus menschenrechtlichen Gründen, in dem Erdloch, ist Deine größte Sorge aber, daß die Polizei Ihn foltern könnte, um zu erfahren wo Du bist. Selbst in diesem Erdloch bist Du aber Humanist: Nein zur Folter , so etwas lehne ich ab. Wenn Folter der Preis meiner Befreiung sein soll , nein , lieber ersticken in der eigenen Scheiße.

    So dürfte wohl nachvollziehbar jedes Enttführungsopfer denken. Mehr als verständlich !

    admiral und jette, und Andere Juraspinner , erwartet bitte nicht daß sowas jemand akzeptiert.
    Ich bleibe dabei: die deutsche Justiz ist dumm, krank und pervers.
    Und Ihr somit auch, leider !

  154. Es ist immer wieder schwer das Gutmenschengesabber von Leuten ertragen zu müssen, die glauben in einem demokratischen Rechtsstaat zu leben. Es sind die Gleichen, die Verständnis aufbringen, wenn Tot- und Komaschläger zu 10 Sozialstunden verurteilt werden.

  155. Ich habe heute ein paar mal gelesen „so bitter es ist, es zeigt wie gut unser Rechtstaat funktioniert, da wir kein Folterstaat sind“.

    Moment, was zum Zeitpunkt der Festnahme und der Verhöre, der Junge nicht noch am leben?

    Es ging also zu dem Zeitpunkt ’nur‘ um Erpressung und nicht um Mord. Darf ein Polizist zum verhindern schlimmerer Straftaten keine Gewalt androhen?

    Ist ein „Halt oder ich schiesse“ dann nicht auch ein androhen von Gewalt? Nach der Argumentation des Richters im Fall Gäfgen wohl schon.

    Mal davon ab, das ich nicht glaube, das ein Kindermöder 9 Jahre nach der Tat noch immer psychisch unter den Gewaltandrohungen leidet.

  156. #178 TanjaK (04. Aug 2011 21:56)

    2 kleine korrekturen:

    Nun hat also der Kinder-Mörder Gäfgen eine Stiftung gegründet.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Magnus_G%C3%A4fgen

    Eine von Gäfgen geplante Stiftung „zur Unterstützung von Kindern, die Opfer einer Straftat wurden“ wurde von der zuständigen Aufsichtsbehörde im August 2006 abgelehnt, da die Stiftungsgründung gegen „das Anstandsdenken aller gerecht denkenden Menschen“[15][16] und damit gegen die guten Sitten verstoße.

    inzwischen glaubt man ja schon gar nicht mehr, dass es in D auch noch juristen gibt, die „gerecht denken“.

    oder Vlad Tepes eine „Stiftung für die Witwen aufgehängter Osmanen“.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Vlad_III._Dr%C4%83culea

    Chronisten zufolge fanden die Türken einem „wahren Wald mit Gepfählten“ vor. Eine halbe Stunde lang soll die osmanische Armee an etwa 20.000 gepfählten türkischen Gefangenen und bulgarischen Muslimen vorbeigezogen sein. Unter diesen befand sich auch der verwesende Leichnam von Hamza Pascha, der auf dem am höchsten stehenden Holzpflock gepfählt worden war, was seine ranghohe Stellung symbolisieren sollte.

    also ich finde, eigentlich war der gute vlad tepes doch so richtig kultursensibel, als er die osmanen-invasoren auf übergrosse döner-spiesschen gesteckt hat. der knabe kannte wohl seine pappenheimer.

    aber jetzt wird wiki so richtig unkorrekt, dass ich mich fast nicht traue, es anzuführen:

    Vlad hatte während seiner Zeit als türkische Geisel das Pfählen kennengelernt, was auch in Europa zur Hinrichtung von Feinden und Kriminellen bekannt war. Vor den Städten verwesten oft die toten Körper auf ihren Pfählen als Abschreckung gegen Diebe, Lügner und Mörder. Walachischen Überlieferungen zufolge sollen Verbrechen und Korruption durch Vlads Strenge schon bald nach seinem Regierungsantritt weitgehend verschwunden sein, und Handel und Kultur wieder floriert haben. Viele Untertanen verehrten Vlad für sein unerbittliches Beharren auf Recht, Ehrlichkeit und Ordnung.

    ach du liebe güte, was bin ich heute wieder rechts.

  157. #125 Sig551 (04. Aug 2011 16:27)

    Gäfgen ist ein riesengroßes ….. Das ändert aber nichts daran, dass in diesem Land niemand über dem Gesetz stehen darf. Das Handeln des Polizisten war Unrecht, das Geld steht Gäfgen zu. So ist es im Rechtsstaat, tut mir leid.

    Absolute Zustimmung!
    Ich bin dafür, daß in solchen Extremfällen, die immer eine Ausnahme und Seltenheit sein werden (wie oft gibt es ähnlich oder gleich gelagerte Fälle?), Folter anzudrohen oder notfalls sogar anzuwenden.
    Trotzdem muß der Folterer anschließend nach geltendem Gesetz bestraft werden bzw. wie hier, dem „Folteropfer“ Entschädigung bezahlt. Das ist ein zu erbringendes Opfer eines funktionierenden Rechtsstaates. Die Alternative, Folter bedingt zu erlauben, kostet ebenso Opfer! Da braucht man sich keine Illusionen machen, es wären ebenso Unschuldige betroffen.
    Die 3000€ bezahlen wir für eine funktionierende Rechtssprechung nach geltenden Gesetzen, und der Preis ist meiner Meinung nach *nicht* zu hoch!

    Auch wenn es zugegebenermaßen zunächst gegen die menschliche Intution geht. Aber das unterscheidet eben die Zivilisation von Barbaren.

  158. #178 TanjaK

    Jaette, was meine Problem ist? Nun, dass hier ein Brandstifter im Haus ist. &c. pp.

    Es steht Ihnen frei, es, das virtuelle Haus, zu verlassen. Aber das nur am Rand. Was bringt uns das jetzt weiter? Ich behaupte, kein noch so kleines Stück. Es geht um Recht,
    das nicht gebeugt gehört. Der „Radikalenerlass“ unter Brandt war legitimiert und seine Umsetzung folgerichtig. Ein NPD-verbot ist es (leider noch) nicht.Es ändert nichts an der Tatsache, dass mir beide Spektren zuwider sind. Noch einmal: Fehlt die gültige Rechtsgrundlage, kann Mensch sicher dagegen auf begehren, aber das Problem nicht rechtsstaatlich lösen. Dort liegt der Schlüssel. Ihre Unterstelllungen von zündelnden Friedern machen es nicht einfacher, den Schlüssel einzusetzen. Nein, im Gegenteil, sie bremsen! Und das wissen Sie!

  159. @paul stanley

    „Selbst in diesem Erdloch bist Du aber Humanist: Nein zur Folter , so etwas lehne ich ab. Wenn Folter der Preis meiner Befreiung sein soll , nein , lieber ersticken in der eigenen Scheiße.“

    Genau so ist es auch, Menschenrechte und Humanismus gelten doch nicht nur bei schönem Wetter (wie sie sich das offenbar vorstellen).

    G. wurde bei seiner Vernehmung durch die Polizei mit Folter bedroht. Diese Drohung war rechtswidrig und grobes Unrecht- und somit eine Verletzung der Kernprinzipien unseres Rechtsstaats.

    Ich kann mich da nur wiederholen: Das Unrecht, das durch diese Drohungen an G. begangen wurde, kann nicht unter Hinweis auf das von ihm begangene (sehr schwere und sicherlich perverse) Verbrechen entschuldigt oder relativiert werden.

  160. Ich bin sicher, dass jeder hier, der so einen Schwachsinn wie „gerechtes Urteil, Menschenrechte auch für Mörder usw.“ absondert, keine eigenen Kinder hat !
    Denn ich glaube nicht, dass so jemand in vergleichbarer Situation der Polizei gesagt hätte „bitte bitte tun sie dem Verdächtigen nicht weh und/oder bedrohen ihn; ich opfere lieber das Leben meines Kindes“.
    Falls ja, wäre er in meinen Augen ein krankes Arschloch !
    Und dass diese Sau von Gäfgen im Gerichtssaal überhaupt noch sitzen kann, erstaunt mich doch sehr. Gefängnisse sind wohl auch nicht mehr das, was sie mal waren. Gab es doch früher mal bestimmte Hierarchien je nach Straftat…
    Sorry für meine deutlichen Worte, aber so eine „Rechtsprechung“ wie heute kotzt mich einfach nur an !
    Wer nachweislich und zugegebenermaßen einen anderen Menschen vorsätzlich getötet hat, hat in meinen Augen sein Recht auf Menschenwürde verwirkt !
    Und schon gar nicht sollte er überhaupt die Möglichkeit bekommen, auf die Verletzung seiner Menschenrechte zu klagen.
    Einfach nur erbärmlich.

  161. #185 Sternenwanderer (05. Aug 2011 00:37)

    1. bin ich Mutter,
    2. wäre ich jedem Polizisten dankbar, der alles versucht, um mein Kind zu retten,
    3. würde ich selbst in solch einer Situation wahrscheinlich ähnlich handeln,
    und 4. bin ich trotzdem der Meinung, dass der Staat seinen Prinzipien treu bleiben muss, wenn nicht der Willkür Tür und Tor geöffnet werden sollen.

    Kompliziert, wa? So kompliziert wie das Leben selbst.

    Wie hier manche auf dem hohen Ross sitzen und ihre Moralkeulen gegen alle schwingen, die dieses Urteil anders bewerten, als sie selbst, ist einfach unerträglich. Und ich dachte immer, solche Leute gibt’s nur bei links-grün.

    #182 schnuffelchen (04. Aug 2011 22:40) – schließe mich voll und ganz an.

  162. #154 Ausgewanderter (04. Aug 2011 18:58)

    Der Halbsatz mit der „PC-Version“ ging an PI, die erste Version ging in Mod, weil meine Bezeichnung für diese Art Richter mit „Ge“ anfängt und mit „sindel“ aufhört.
    Das schien dem Mod zuviel gewesen zu sein.

    Sorry, ich bin oft Diner Meinung aber hier bin ich auch Pöbel, der das Recht auf Würde, Gesundheit und Leben der Opfer im Zuge der Güterabwägung höher gewichtet als das „Recht“ auf „Würde“ von Leuten, die Unschuldigen ihre Würde, ihre Gesundheit und ihr Leben einschränken und sogar, wie Gäfgen hier vorging, völlig absprechen.

    Zumal hier die „Gewalt“ gegen Gäfgen nur angedroht und nicht ausgeübt wurde.

    Der Täter zwingt dem Opfer zuerst etwas auf bzw. spricht zuerst Rechte ab und stellt sich damit selbst und völlig freiwillig ausserhalb von Recht, Gesetz, Moral und Anstand.

    Dann darf er später, Formaljurismus hin, Formaljurismus her, nicht erbärmlich winseln, wenn seine Rechte eingeschränkt werden.

    #169 David08 (04. Aug 2011 21:07)

    Hat es in meinen Augen voll getroffen.

  163. #159 agentjoerg (04. Aug 2011 19:56)

    eigentlich ist der fall daschner DAS paradebeispiel für das auseinanderfallen der wahrnehmung der abgehobenen eliten und dem rechtsempfinden des durchschnittsbürgers in D.

    unsere eliten hier: juristen wie Ausgewanderter, AdmiralSchipper etc.

    unsere durchschnittsbürger hier: der überwältigende rest der kommentatoren.

    ich habe damals, als der fall daschner durch die presse ging, in meinem freundeskreis um meinungen dazu gebeten (und meine eigene kundgetan), ich habe mit meinen nachbarn gesprochen und ich habe meinen vater gebeten, sich in seinem bekanntenkreis umzuhören.

    na, was war das ergebnis ? bis auf einen bekannten (notar) meines vaters und einen hobbyjuristen in meinem bekanntenkreis haben alle gesagt, der herr daschner hat richtig gehandelt und er sei in ihren augen ein held.

    Also: Der Tenor hier lautet, hängt ihn an den Eiern auf. Das ist alles andere als zivisiliert, konkurriert eher mit den Schätzchen, denn die denken genau so.

    Im Übrigen habe ich mit nicht auch nur einer Wendung behauptet, Daschner habe falsch gehandelt, eher das Gegenteil:

    #133 Ausgewanderter (04. Aug 2011 17:13)

    Im Ergebnis mag man es als Widerspruch empfinden, wenn der Staat die Folter unter keinen Umständen als Instrument der hoheitlichen Gefahrenabwehr einsetzen darf, aber gleichzeitig selbst seine eigenen Beamten nicht durch Strafandrohungen davon abhalten kann, ggfls. eigenmächtig in entsprechender Weise Nothilfe zu leisten (Prof. Dr. Walter Erb, “Stellungnahme zum Fall Daschner, S. 4 Rdn.-Nr. 10)
    .

    Was Du hier als „Eliten“ bezeichnest, sind vielleicht Leute, die zunächst ihr Fach studiert und verinnerlicht haben, insbesondere aber in der Lage sind, zu differenzieren.

    Für den feigen Mord hat Gäfgen lebenslänglich bekommen,was wollt Ihr also mehr?

    Für die Drohung im Ermittlungsverfahren ist nicht Polizist Daschner, sondern sein Dienstherr zu 3.000 Teuronen verdonnert worden. Das muß man mal klar auseinander halten!

    Für mich ist das Thema damit durch.

  164. #188 nicht die mama (05. Aug 2011 01:57)

    Ich lese Deine Beiträge trotzdem weiterhin gern, okay? 😉

    PS: Ich hätte gewettet, hier kommen wieder um die 500 Beiträge zusammen.

  165. #189 Ausgewanderter (05. Aug 2011 04:23)

    Aber hey, man muss ja nicht immer der gleichen Meinung sein, um sich zu respektieren, zu mögen und sich gegenseitig gern zu lesen.
    🙂

  166. #113 Ausgewanderter (04. Aug 2011 14:16)

    Man hätte Gäfken darauf hinweisen können, daß, wenn er sagt, wo das Kind ist, eine deutlich geringere Strafe zu erwarten hat.

    ach so, statt 15 jahren im knast (lebenslänglich geht ja in D nicht, da der verurteilte dann keine „perspektive“ mehr hat und das wäre doch „inhuman“) dann nur 8 oder vielleicht nur 5 jahre, das wäre also ihre alternative.

    sorry, wenn das so ist, dann bin ich dafür – obwohl eigentlich ein gegner der todesstrafe – das dreckschwein gäfgen nach der verurteilung gleich kaltzumachen. wenn ich straffrei ausgehe, mach ich’s auch persönlich, null problemo.

    Kommt er damit nicht heraus – insbesondere wo er Jura studiert hat – ist eigentlich klar, daß das Opfer tot ist.

    was für sie nicht so alles klar ist, ts ts ts. sie scheinen ja ’ne art hellseher zu sein und der erfahrene herr daschner war wohl ein anfänger, dass er VOR ORT zu seiner „fehleinschätzung“ kam.

    solche jura-experten wie sie können mir gestohlen bleiben. und ihr „rechtsstaat“ und das GG auch.

    P.S. sie haben hier jede menge juristischen dünnschiss abgelassen, aber in einer sache haben sie völlig recht:

    Würde sich kein “mieser” Anwalt dazu hergeben, den Angeklagten zu vertreten, dann könnte der überhaupt nicht verurteilt werden

    auch der angeklagte gäfken verdient einen anwalt, der im prozess FÜR ihn da ist.

Comments are closed.