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Europäischer Gerichtshof rügt deutsche Polizei

[1]Der sogenannte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) arbeitet neben den Genossen der EU weiter stark daran, die Sicherheit und Ordnung in den Nationalstaaten massiv abzubauen. So hat jetzt die Überinstanz in Straßburg das vorbeugende Präventiv-Gewahrsam der deutschen Polizei, das bei Demonstrationen und linksextremen Aktivisten erfolgreich angewandt wurde, gerügt. Zudem muss Berlin zwei vorläufig festgenommenen G8-Demonstranten jeweils 3000 Euro Entschädigung zahlen.

Die Berliner Morgenpost [2] berichtet:

Deutsche Polizeibeamte werden in Zukunft die vorsorgliche Festnahme potenzieller Demonstranten sehr viel vorsichtiger prüfen müssen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), der am Donnerstag zwei Studenten aus Jena und Berlin Recht gegeben hat. Die zwei 25 und 26 Jahre alten Männer hatten gegen ihre vorsorgliche Festnahme beim G8-Gipfel in Heiligendamm bei Rostock geklagt.

Die Polizei hatte die Männer fünf Tage lang – bis nach Ende des Gipfeltreffens im Juni 2007 in Polizeigewahrsam festgehalten – für die Straßburger Richter ein Verstoß gegen die Grundrechte auf Freiheit und Sicherheit und auf Versammlungsfreiheit der Menschenrechtskonvention. Die Regierung in Berlin muss den beiden Aktivisten jeweils 3000 Euro Entschädigung zahlen. „Es gab keinen Grund, uns in der Zelle unsere Lebenszeit vergeuden zu lassen“, sagte der Beschwerdeführer aus Jena nach der Urteilsverkündung.

Die Beamten hatten bei einer Identitätskontrolle festgestellt, dass die zwei Männer eine Fahne mit der Aufschrift „Freiheit für alle Häftlinge“ bei sich trugen. Es gab keine Hinweise, dass die beiden Gewalt anwenden oder Straftaten begehen wollten, deshalb sei dieser Gewahrsam nicht nötig gewesen, hieß es in dem EGMR-Urteil. Gegen diesen Richterspruch kann eine Berufung beantragt werden.

Für Deutschland, beziehungsweise die Bundesländer, bedeutet dieses Urteil mehr Vorsicht beim vorsorglichen Polizeigewahrsam. Polizeigesetze sind Ländersache. Bei politischen Protesten, Castor-Transporten oder Kundgebungen gegen Großbauvorhaben wie Stuttgart 21 setzt die Polizei nach Angaben der Anwältin der Beschwerdeführer, Anna Luczak, gern auf dieses Mittel, um potenzielle Demonstranten abzuschrecken.

Allerdings, so Luczak, würden deutsche Gerichte in der Regel vorsorgliche Festnahmen als unverhältnismäßig ablehnen. In diesem Fall war die Justiz in Rostock allerdings zu dem Schluss gekommen, dass der Gewahrsam der Männer notwendig gewesen sei, um eine Straftat zu verhindern. In der angespannten Lage rund um Rostock mit bis zu 10 000 Globalisierungsgegnern habe die Polizei angemessen gehandelt, um die öffentliche Ordnung zu garantieren, befanden die Gerichte. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde der Aktivisten ohne Begründung abgelehnt.

„Die deutsche Justiz wird in Zukunft das Instrument des vorsorglichen Polizeigewahrsams mit großer Vorsicht einsetzen müssen“, sagte Luczak.

Es bleibt nur zu hoffen, dass solche „Richter“, die die Rechtsstaatlichkeit auflösen und die innere Sicherheit beschneiden, sich  irgendwann selbst für ihre Taten vor Gericht verantworten müssen.

(Foto oben: Polizei gegen linksextreme Blockierer beim G8-Gipfel in Heiligendamm 2007)

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#1 Kommentar von WH6315 am 1. Dezember 2011 00000012 20:32 132277153308Do, 01 Dez 2011 20:32:13 +0200

Sorry OT, aber was für einer

Türkischer Minister verspricht Hilfe
Bisher hat sich die Türkei nicht sehr für die Angehörigen der Neonazi-Mordopfer interessiert. Doch nun kommt der türkische Außenminister zu den Hinterbliebenen persönlich und bezeichnet die Toten als „Gefallene“, an deren Seite die Türkische Republik stehe.

[12]

#2 Kommentar von nicht die mama am 1. Dezember 2011 00000012 20:32 132277155708Do, 01 Dez 2011 20:32:37 +0200

Alternativ und in Ehrfurcht vor dem Urteil des Hohen Volksgerichtshofes der EUdSSR sollte die Polizei beim nächsten Politikertreff ganz gepflegt die Rechte der gewalttätigen Linksextremisten Friedensaktivisten achten und seelenruhig zusehen, wie die gewalttätigen Linksextremisten Friedensaktivisten mit den Politikern lustige Klatsche-Patsche-Boden-Spielchen veranstalten.

Sie wollen es, sie sollen es bekommen.

#3 Kommentar von AlterQuerulant am 1. Dezember 2011 00000012 20:32 132277155908Do, 01 Dez 2011 20:32:39 +0200

Das Unwort des Jahres . Aktivisten

#4 Kommentar von Falkin am 1. Dezember 2011 00000012 20:37 132277184808Do, 01 Dez 2011 20:37:28 +0200

Gutes Urteil. Oder will einer der Autoren gerne vorsoglich in Haft genommen werden? Das kann doch keiner ernsthaft befürworten.

Es würde reichen, vorhandene Gesetze nach einer Tat konsequent anzuwenden und Strafen zu vollstrecken. Aber vorher…? Da kommt sie um die Ecke… Die Gedankenpolizei.

#5 Kommentar von Bonusmalus am 1. Dezember 2011 00000012 20:46 132277238108Do, 01 Dez 2011 20:46:21 +0200

Einfach nur unglaublich.

#6 Kommentar von WH6315 am 1. Dezember 2011 00000012 20:49 132277257508Do, 01 Dez 2011 20:49:35 +0200

#3 AlterQuerulant (01. Dez 2011 20:32)

Wie wärs, wenn wir aus den Unwörtern der Jahre 2000 bis heute (inkl. Ihres Aktivisten) mal einen lustigen Satz formen.

Für „betriebsratsverseuchte“ (2009) AKTIVISTEN ist es „alternativlos“ (2010), neben den „notleidenden Banken“ (2008), der so genannten „Herdprämie“ (2007), der „Entlassungsproduktivität“ (2005) oder auch den „national befreiten Zonen“ (2000) alles zu bekämpfen, was ihrem angeblich humanen Weltbild entgegensteht und dennoch auf die „freiwillige Ausreise“ (2006) aller inzwischen hier lebenden „Gotteskrieger“ (2001) zu verzichten, da sie sich selbst zum „Tätervolk“ (2003) rechnen und weder “Ich-AG“ (2002) noch „Humankapital“ (2004) sein wollen, sondern einfach nur gut.

🙂

#7 Kommentar von moppel am 1. Dezember 2011 00000012 20:51 132277266808Do, 01 Dez 2011 20:51:08 +0200

„Die deutsche Justiz wird in Zukunft das Instrument des vorsorglichen Polizeigewahrsams mit großer Vorsicht einsetzen müssen“, sagte Luczak.

Das gilt dann auch für gewaltbereite Hooligans und rechte Demonstranten. Ob das die Linksgrünen dann auch noch gut finden?

#8 Kommentar von Amalasvintha am 1. Dezember 2011 00000012 20:54 132277286508Do, 01 Dez 2011 20:54:25 +0200

#3 Falkin

Bravo Falkin, so ist der Deutsche alles verbieten und in Präventionshaft…ja auch Linke haben Rechte….frei nach Rousseau…

Freiheit ist das einzige was zählt….um mit Westernhagen zu ergänzen.

Nur was dann eben fehlt ist die konsequente und harte Strafe, wenn es denn dann zum Rechtsbruch gekommen ist…

Wobei der Castor allerdings ein schlechtes Beispiel ist und eher nach Artikel 20 ruft;

Ich bin absolut für Atomkraft aber mit Verstand und im Konsens und mit Abreicherung statt blödsinnigem Endlager im Salz, insofern müßen die zukünftigen Steuerzahler jedem Demonstranten dankbar sein, wenn ein weiteres Milliardengrab verhindert wird…

Nun auch das wieder ist unsinnig, den die zukünftige Bevölkerungsmehrheit kann den Müll ja an die Glaubensbrüder in der Sahara verscherbeln…

#9 Kommentar von Basilisk am 1. Dezember 2011 00000012 21:03 132277341009Do, 01 Dez 2011 21:03:30 +0200

Mir reicht es. Ich werde mal wieder hier etwas beitragen: [13]

#10 Kommentar von Sebastian am 1. Dezember 2011 00000012 21:20 132277445809Do, 01 Dez 2011 21:20:58 +0200

#4 Falkin (01. Dez 2011 20:37)

Richtig, da bin ich ganz deiner Meinung, die Schutzhaft gehört abgeschafft !

Alles andere ist Willkür, die mir als Ost-Berliner aus früheren Tagen bereits bekannt ist !

#11 Kommentar von naughty am 1. Dezember 2011 00000012 21:26 132277479709Do, 01 Dez 2011 21:26:37 +0200

Super Urteil, bald wird sich auch die Staatsgewalt komplett von der rotgrünen Farce komplett trennen, seht das positive dadrin rot Grün schafft sich ab und wenn noch viel Pech dabei ist dann gibt’s bald noch nen putch

#12 Kommentar von Karl Martell am 1. Dezember 2011 00000012 22:19 132277799510Do, 01 Dez 2011 22:19:55 +0200

Mir tun unsere Polizisten leid. Was sagt denn diese Schand-EU dazu, wenn Polizisten durch Attacken wie von Aufständischen verletzt und bedroht werden, ohne sich angemessen verteidigen zu dürfen?

#13 Kommentar von bernte am 1. Dezember 2011 00000012 22:32 132277877910Do, 01 Dez 2011 22:32:59 +0200

OT: [14]

Europa müsse neu überdacht werden, betonte Sarkozy in der Grundsatzrede zur Zukunft der EU. Dazu gehöre auch der Schengen-Vertrag über die grenzenlose europäische Mobilität.

#14 Kommentar von white_elefant am 1. Dezember 2011 00000012 22:53 132278002310Do, 01 Dez 2011 22:53:43 +0200

Das ist ausnahmsweise mal ein positives Urteil des EGMR!

Habt ihr schon vergessen was in Bruessel los war als Touristen festgenommen worden sind weil die Polizei dachte die wollen auf die Demo zur Erinnerung an 9/11 ? Jemanden festnehmen weil man denkt er wird an einer Demo teilnehmen? Und was ist wenn man sich alleine hinstellen will (also keine Versammlung, siehe „Danke Thilo“ Mann)? Das war’s dann mit der „Meinungsfreiheit“ in der BRD GmbH…

#15 Kommentar von esszetthi am 1. Dezember 2011 00000012 23:08 132278090711Do, 01 Dez 2011 23:08:27 +0200

Das Urteil gilt natürlich nur für linksgedrehte Aktivisten.
Wenn allerdings bei zwei Nichtlinken eine Hakenkreuzfahne gefunden würde, wäre das selbstverstänlich ein Hinweis darauf, „dass die beiden Gewalt anwenden oder Straftaten begehen wollten.“

#16 Kommentar von Agora am 1. Dezember 2011 00000012 23:21 132278167411Do, 01 Dez 2011 23:21:14 +0200

#16 esszetthi (01. Dez 2011 23:08)

Wenn allerdings bei zwei Nichtlinken eine Hakenkreuzfahne gefunden würde, wäre das selbstverstänlich ein Hinweis darauf, “dass die beiden Gewalt anwenden oder Straftaten begehen wollten.”

Finden Sie eine Hakenkreuzfahne irgendwie in Ordnung oder unverfänglich?!?
Zumindest steht diese Fahne in einem anderen Licht (Weltkrieg und Holocaust) als ein Spruch wie „Freiheit für alle Häftlinge“.

Klar, es bedeutet nicht automatisch, das derjenige auf einer Demo Gewalt ausüben möchte.

Zu dem Urteil: Was ist daran schlecht? Manche Leute sollten sich mal entscheiden, in was für einem Land sie leben wollen. Freiheit oder authoritäres Regime.
Wenn man wirklich für Freiheit und Menschenrechte sein möchte, kann man nicht gleichzeitig dafür sein, Leute ohne Strafbestand ins Gefängnis zu stecken.

#17 Kommentar von Tom62 am 2. Dezember 2011 00000012 00:46 132278680812Fr, 02 Dez 2011 00:46:48 +0200

An dem Urteil gibt es m. E. nichts auszusetzen. Ich sehe keine Begründung dafür, weswegen ein Mensch festgesetzt werden darf, ohne daß ihm auch eine Tat zur Last gelegt werden kann. Schutzhaft? Nein danke.

Wenn jemand Straftaten begeht, wie etwa bei den jüngsten Castor-Transporten, wenn er sich vermummt oder Waffen oder solche Gegenstände mitführt, die als Waffen verwendet werden sollen, oder wenn er den Anweisungen der Polizei nicht Folge leistet, dann soll auch entsprechend durchgegriffen werden können. Aber das hier ist eine andere Sache und sollte zumindest mit Vorsicht angewandt werden.

#18 Kommentar von Yanqing am 2. Dezember 2011 00000012 02:05 132279153002Fr, 02 Dez 2011 02:05:30 +0200

Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass die Festgesetzten eine Vorgeschichte aufweisen können, welche die Behörden zu diesem vorbeugenden Schritt veranlasst hat.

Wenn es bewiesen ist, dass bestimmte Personen bei ähnlichen Gelegenheiten bereits gewaltätig geworden sind oder sonstwie gegen Gesetze verstoßen haben, dann ist der Schutz von Mensch und Material vorrangig vor der Freiheit der Betroffenen gesetzwidrige Taten zu wiederholen.

Den Betroffenen ist zu empfehlen, sich von derartigen Gelegenheiten fern zu halten. So wie Stalkern verboten wird, sich der Person ihrer Leidenschaft zu nähern und als gewalttätig bekannten Fußballfans der Eintritt ins Stadion verwehrt wird, so ist auch ein nachweisbar gewaltbereiter Demonstrant vom möglichen Ziel seiner Aggressionen fernzuhalten.

Raus au der EU,ohne die waren wir souverän. Jetzt bestimmen alle Möglichen über uns.

#19 Kommentar von unverified__5m69km02 am 2. Dezember 2011 00000012 02:18 132279231302Fr, 02 Dez 2011 02:18:33 +0200

„Europäischer Gerichtshof rügt deutsche Polizei.“

Da hat der Dr. Eisenbart den Vorsitz….

[15]

#20 Kommentar von K98 am 2. Dezember 2011 00000012 07:12 132280995907Fr, 02 Dez 2011 07:12:39 +0200

wieder ein schlechter artikel von PI! das Niveau lässt in letzter Zeit stark nach. wenn die demonstranten keine vorgeschichte hatten, hat das gericht richtig entschieden.
zum egmr folgendes: deutschland zeigt gerne mit dem finger auf andere. man vergisst aber gerne, dass dabei drei auf einen selbst gerichtet sind.
die brd bekennt sich zu den menschendrechten. da pi dies ebenfalls tut, sollte das urteil akzeptiert werden.

#21 Kommentar von Titanic am 2. Dezember 2011 00000012 09:12 132281715109Fr, 02 Dez 2011 09:12:31 +0200

Leute nutzt die Gelegenheit, werdet Randalierer, schneller kann man Geld nicht „verdienen“. Aber natürlich immer schön links bleiben dabei. Das ist wichtig, sonst gibts nichts.

#22 Kommentar von wieauchimmer am 2. Dezember 2011 00000012 11:51 132282671711Fr, 02 Dez 2011 11:51:57 +0200

Wie schon diverse andere hier anmerken, ist diese Entscheidung absolut richtig. Völlig unabhängig von der politischen Richtung ist es völlig unakzeptabel, daß jemand den man nicht als konstante Gefahr einstuft, ohne eine Straftat begangen zu haben in Haft genommen wird.

#23 Kommentar von john3.16 am 2. Dezember 2011 00000012 16:35 132284370204Fr, 02 Dez 2011 16:35:02 +0200

Der Europäische Gerichtshof ist völlig unglaubwürdig. Die äußerst brutale Folterung und der schließliche Mord an Gaddhafi durch die jetzigen libyschen Demokraten (!?) wurde nicht einmal gerügt.

Es wurde auch nicht darauf beharrt, dass der Sohn des Despoten, „Schwert des Islam“ (Saif al-Islam), ausgeliefert wird. Ganz im Gegensatz übrigens zu den Serben-Führern, die das Kosovo gegen das Vordringen der Mohammedaner verteidigt haben. Dafür wurde Serbien viele Jahre lang durch Ächtung bestraft.