Während sich Islamkritiker und Rechtsdemokraten hierzulande unter dem Rubrum „Meinungsfreiheit“ beinahe alles an Beleidigungen gefallen lassen müssen – von „Neonazi“ über „braune Pest“ bis hin zum Terrorismusvorwurf (PI berichtete) – gilt umgekehrt: Jede zugespitzte oder provokante Meinungsäußerung ihrerseits führt fast zwangsläufig zu einer Strafverfolgung durch die in Deutschland politisch weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften.

Neben der Volksverhetzungsklage gegen Michael Stürzenberger in München ist hierfür das neueste Beispiel ein skandalöser Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Köln gegen den PRO-KÖLN-Politiker Jörg Uckermann (Foto oben): 180 Tagessätze zu je 30 Euro, also insgesamt 5400 Euro, soll der ehemalige Vizebürgermeister von Köln-Ehrenfeld bezahlen, weil er bei einer Demo am 19. November 2011 gegen das linksautonome Zentrum in Köln-Kalk angeblich den grünen Bundestagsabgeordneten und Demoblockierer Volker Beck beleidigt haben soll (PI berichtete ebenfalls).

180 Tagessätze – das entspricht einer Ersatzhaft von sechs Monaten bei Nichtbezahlung und liegt ansonsten im bundesdeutschen Justizalltag irgendwo zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Totschlag, besonders wenn die Angeklagten Jugendliche sind und Ali oder Mehmet heißen ….

Was soll also der ehemalige CDU-Politiker Uckermann verbrochen haben, um nach Ansicht der besonders politisierten Kölner Staatsanwaltschaft eine solche Strafe verdient zu haben? Der knappen Begründung des Strafbefehls (s.u.) ist nur zu entnehmen, dass Uckermann den gesetzeswidrig straßenblockierenden Gegendemonstranten Beck als „Müslinazi, grüne SA und Gauleiter“ beleidigt haben soll:

Uckermann selbst bestreitet auf Anfrage von PI, diese Aussagen auf Beck persönlich gemünzt zu haben. Vielmehr ging es in seiner Rede allgemein um das illegale Treiben der Gegendemonstranten mit Volker Beck an der Spitze, die den friedlichen PRO-KÖLN-Demonstranten unter den Augen der Polizei ihre grundgesetzlich geschützten Rechte raubten. „Soll ich da noch Bravo rufen und die demokratische Lauterkeit von Leuten loben, die schon Henryk M. Broder anlässlich des Anti-Islamisierungskongresses zurecht als ‚rote SA‘ bezeichnete?“, so Uckermann gegenüber PI. „Nein, da spiele ich nicht mit. Man will uns mundtot machen mithilfe politischer Staatsanwälte, die auf der anderen Seite jede Beleidigung uns gegenüber straffrei lassen. Aber eher gehe ich ins Gefängnis, als mir meine politischen Freiheitsrechte rauben zu lassen. Demokratie und Meinungsfreiheit müssen täglich neu erkämpft werden, da stimme ich auch Michael Stürzenberger zu. Ich werde deshalb vor Gericht um mein Recht kämpfen.“ Und selbstverständlich werde er auch bei der Wiederholung der Demo am 28. Januar in Köln-Kalk dabei sein.

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107 KOMMENTARE

  1. Die Geschwindigkeit, mit der das Gericht das Urteil gefällt hat, ist geradezu atemberaubend, das Strafmaß eine Unverschämtheit, da es auf jeden Fall gegen jede Verhältnismäßigkeit verstößt. Ich kann Herrn Uckermann nur sagen: Nicht kleinkriegen lassen!!!

  2. So traurig es ist, man muss sich nicht mehr wundern, dass bei diesen Verhältnissen in Deutschland mittlerweile auf Staatsanwälte geschossen wird. 20-cent-Mörder werden freigesprochen, rechtschaffende Bürger verurteilt!

  3. Ich schrieb hier schon öfter, dass ich bereits auf den Tag warte, an dem ein Nicht-Linker vor Gericht wieder mit „Sie sind ja ein schäbiger Lump“ angebrüllt wird! Mittlerweile traue ich den politkorrekten staatlichen Handlangern der Judikative alles zu…
    Habe ich mich jetzt auch wegen Beleidigung strafbar gemacht? :mrgreen:

  4. man wird sich Attribute aus der NS Zeit verkneifen müssen. Die Justiz hat keinen Humor. Aber wie ist es umgekehrt? …und zwar ganz konkrete Vergleiche?

  5. Ist doch eindeutig der Fall.

    Steht auch im Strafbefehl.

    Neben geboren und wohnhaft was unleserlich dargestellt wurde…steht doch eindeutig der Grund für den Strafbefehl.

    Nicht leserlich…gkeit:deutsch

    Tippe mal auf Staatszugehörigkeit ohne Migrationshintergrund.

    🙂

    Der Terminus Nationalität wird da nicht gebraucht.

    Warum nur.

  6. Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften ist ein Bruch der Gewaltenteilung und an sich undemokratisch.

    Müslinazi ist gut. Kommt hin. Angriffskriege abgesegnet, dauernde Versuche, Andersenkende mundtot zu kriegen, sympathisierend mit dem Faschislam…alles in allem eine schöne runde Kombination aus Ignoranz, Selbstüberschätzung, moralischem Pathos und Absolutheitsanspruch. „Müslinazi“ ist keine Beleidigung, sondern eine treffende Zustandsbeschreibung! Ich wohne übrigens in der Nähe von Köln. Der eifrige Weisungsanwalt kann mir auch einen Strafbefehl schicken! Bei Interesse bitte nach Adresse fragen! Mundtot lässt sich ein halbes Volk (oder zwei Drittel) nicht machen und wenn Ihr Euch auf den Kopf stellt und mit dem Arsch Fliegen fangt!

  7. Verdammte Rechtsbrecher!

    Solange nicht gleiche Taten gleich geahndet werden, kann es sich nicht um einen Rechtsstaat handeln!

    Widerlich!

  8. Ich habe aus dem Strafbefehl meine persönlichen Konsequenzen gezogen:

    Per Onlineüberweisung eine Spende an Pro und Mitgliedsantrag 🙂

  9. «Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann…. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen“.»

    Ex-Richter Frank Fahsel in einem Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung vom 9. April 2008.

  10. Liebe Zeitgenossen,

    Das ist ein weiterer Skandal in diesem zunehmend verkommeneren Staat.

    Eine türkische Politikerin darf Deutsche als Promenadenmischung bezeichnen. Eine Oberbürgermeisterin Deligierte der Partei „Die Freiheit“ als Rassisten u.ä. und das alles ohne Folgen. Das ganze hat mit Rechtsstaat wenig und mit Gesinnungsjustiz sehr viel zu tun.

    Wir lassen uns aber nicht mundtot machen und bekunden unseren Protest nach wie vor. Müssen aber aufpassen, dass wir den Gesinnungsterroristen keine Steilvorlage geben.

    Gruß
    Matthäus 5

  11. Man muß sich fragen ob in manchen Kreisen die Baupläne für die Umerziehungslager nicht schon wieder in den Schubladen liegen.
    Dieses Land ist weiter auf Talfahrt in eine „Links“ faschistische Diktatur.

  12. In der „DDR“ hatte man das Tool „Boykotthetze“.

    Damit konnte man jeden x-beliebigen fertigmachen.

    Machmal (leider immer häufiger) komme ich mir vor wie in den 30er Jahren

    vor der Machtergreifung der National-Sozialisten !.

  13. Ich bin froh, dass ich in diesem Land, in dem Linke, Gutmenschen und Neo-Kommunisten praktisch Narrenfreiheit haben und jeden auf juristischem Weg so einfach mundtot machen können, in dem von linksradikalen Gruppierungen Drohbriefe an Menschen verschickt werden, die es „wagen“ ihre linksverdrehte Meinung nicht zu teilen, wo linke Hetzblogger glauben bestimmen zu können, wer was wie zu denken hat, oder in dem der linke hysterische Mob überall Rassismus hineininterpretiert, wo es ihm argumentativ gerade passt, nicht lebe.

  14. (Um)Volker Beck der mutige Held, genau so ne geistig verwirrte Person wie diese Roth, das grüne Fossil Ströbele oder Zottelbart Thierse.

    Der soll mal in die Türkei gehen und dort für den nächsten Christstopher Street Day Werbung machen. Mal sehen ob er da überhaupt wieder rauskommt.

    Claudia Roth,
    Opfer ihrer eigenen grünen Bildungspolitik:

    http://www.youtube.com/watch?v=wts6gLuqA8o

  15. Herr Uckermann hat laut Kölner Stadtanzeiger noch andere Verfahren am Hals, da geht es um Betrug, Urkundenfälschung und Begünstigung einer Straftat. Weiß jemand mehr darüber?

  16. zu 6 HKS (14. Jan 2012 12:47)

    Ganau das gleiche ging mir eben auch durch den Kopf als ich die Meldung las.

    Deutschland ist auf dem besten Wege sich in Struckturen wie 1933 zu manüvrieren.
    Man bedenke: Ein Toschläger bekommt Bewärung.

    Im Artikel zuvor wird berichtet das Einbrecher die eine Familie bedrohen und misshandeln wieder auf freien Fuß gesetzt weil kein Grund dafür besteht sie zu Inhaftieren.

    Das nennt sich Justitz.

    Das Urteil gegen Herrn Jörg Uckermann ist natürlich ein Politisch Motiviertes Urteil.
    Man will uns Mundtot machen.

    Aber das wird der roten SA nicht gelingen.

    Wir weden nämlich immer mehr!!

    Herr Uckermann, lassen Sie sich nicht unter kriegen.
    Es sind Zigtausende auf Ihrer Seite.

    Cyrus

  17. Jungens, wieso kann ich diesen höchstinteressanten und wahrheitsschwangeren Artikel hier nicht via one-klick auf facebook veröffentlichen? Das kann man doch nun wirklich alles von zwielichtigen Staatsorganen wie Spiegel bis Bild machen … warum noch bei einem unabhängigen und seriösen Meinungsblock wie PI nicht?

  18. Natürlich ist das Urteil eine ausgemachte Sauerei. Aber wen wundert’s, wenn ohnehin das ganze Volk umgepflügt werden soll.

    Was AH und danach die Besatzungsmächte nicht geschafft haben, findet jetzt statt – und das waren immer schon linke Ziele: Zerstörung der nationalen Identität und kulturelle Entwurzelung. Da landet man dann eben auch bei so einer Justiz.

  19. Ist schon seltsam ausgerechnet Muslime sprechen von „Hasspredigern“

    http://www.muslim-markt.de/forum/messages/3273.htm

    Von Fatima Özoguz am 25. September 2011 17:37:26:

    Rechtspopulisten sagen Kundgebung ab
    Die für den heutigen Samstag geplante Kundgebung von Rechtspopulisten auf dem Paradeplatz ist von den Veranstaltern kurzfristig abgesagt worden. Das teilte die Stadtverwaltung gestern am frühen Nachmittag mit. Als Grund nannten die Veranstalter demnach die Erkrankung von Rednern.

    Die vorgesehene Kundgebung der Bewegung „Pax Europa“ und des als rassistisch eingestuften Internet-Blogs „Politically Incorrect“ unter dem Motto „Nein zu Islamisierung und Scharia“ hatte für viel Protest in der Stadt gesorgt.

    http://www.morgenweb.de/region/mannheim/artikel/20110924_mmm0000002238471.html

    Die Mannheimner haben halt keine Lust auf Hassprediger, und das ist gut so!!

  20. Nur zur Info : gegen einen Strafbefehl läss sich Einspruch erheben , erst dann geht es vor Gericht! Bis dato ist es nur eine Zahlungsaufforderung!

    Dennoch verwundert die Zügigkeit des Verfahrens und lässt auf eine politische Forcierung schließen.

  21. Und da lästert die Deutsche Mainstreampresse über die Ukrainische Justiz im Falle Timoshenko. Die EU droht sogar wegen dem „Politischen Prozess“ mit Abbruch der Gespräche. Und dass die Gas Prinzessin wirklich gemauschelt ist ja auch bekannt.
    Aber der hier vorliegende Fall ist doch auch absolut politisch.
    Droht die EU jetzt auch Deutschland?

  22. #22 watislos (14. Jan 2012 13:13)

    … und des als rassistisch eingestuften Internet-Blogs “Politically Incorrect”

    +++

    Hab ich da was nicht migekriegt, PI rassisitisch??

  23. Sofern Uckermann das persönlich bezogen so gesagt hat, kann ich kein gravierendes Fehlverhalten seitens der Staatsanwaltschaft erkennen. Die Begehung per Lautsprecher sowie die Vorbestrafung des Uckermann dürften strafverschärfend wirken und die Anzahl der Tagessätze rechtfertigen.

    Nicht gerechtfertigt scheint mir hingegen die Höhe der Tagessätze. Aber dass die Staatsanwaltschaft die Tageseinkünfte eines Beschuldigten als höher einschätzt, als diese tatsächlich sind, kommt öfter vor und muss nicht politisch motiviert sein.

    Dass Uckermann die Bezeichnungen nicht auf Volker Beck persönlich gemünzt haben will, halte ich für eine Schutzbehauptung. Pro NRW-Chef Markus Beisicht hat ja auch gegenüber PI behauptet, Beck nicht als „Gauleiter“ tituliert zu haben – obwohl ein von Pro selbst veröffentlichtes Video das Gegenteil beweist.

    Wenn Uckermann seine Aussagen vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sieht, weil Beck die Blockade verteidigt hat, steht es ihm ja frei, gegen den Strafbefehl Widerspruch einzulegen und ein Gericht entscheiden zu lassen. Oder sind die Gerichte jetzt auch schon alle politisch?

  24. „Müslinazi, grüne SA und Gauleiter“

    Ich verstehe gar nicht, wieso diese Formulierungen überhaupt irgendwie strafrechtlich geahndet werden können. Bestenfalls die Bezeichnung „Nazi“ ohne irgendeinen Zusatz wäre nach meinem Verständnis eine Beleidigung.
    Alle anderen Begriffe und Kombinationen sind mehrdeutig und im übrigen hat selbst der der mittelmäßigste Kabarettist viel mehr solcher Sachen in seinem repertoire.
    Noch absurder wird die Rechtsauffassung des Amtsgerichts vor dem Hintergrund, dass jeder nicht-linke Bürger sich bei jeder Gelegenheit (vor allem auf nicht-linken Veranstaltungen, Vorträgen etc.) als „Rassist“, „Nazi“ o. ä. beleidigen lassen muß und kein Amtsgericht dies ahnden würde.

  25. #23 sasha

    Sie haben völlig recht. Ein guter Anwalt zerpflückt diesen Strafbefehl. Gab es nicht in Köln einen Sozi – Politiker der Pro – NRW als braune Brühe bezeichnet hat , die man in den Rhein kippen werde. Wo bleibt der Strafbefehl gegen diesen “ Haßprediger “ mit rotem Parteibuch?

  26. Scheiss-Deutsche, Scheiss-Christen, Schweinefleischfresser, Volk der Täter, braune Brut (MSM- und Politiker-Jargon) sind nicht strafbar.

    Das dt. Volk ist nicht beleidigungsfähig.

    Schon vor 13 Jahren in JUNGE FREIHEIT Nr. 16/98 – 10. April 1998

    Neueste Nachricht aus den Katakomben der BRD: Letztes Jahr wurden hier sage und schreibe 7.949 Strafverfahren wegen „Volksverhetzung“ abgewickelt (Verfahren wegen politisch motivierter Gewalttaten: 781). Tausende von Jahren Gefängnis wurden verhängt, tausende bürgerlicher Existenzen vernichtet. Zur Zeit sitzen wegen sogenannter „Propagandadelikte“ in Deutschland mehr Menschen hinter Gittern als jemals in den letzten Jahren der DDR.

    Pankraz alias Günter Zehm war ab 1957 drei Jahre DDR-Häftling wg. Kritik an der SED. In den Zuchthäusern Waldheim und Torgau eingesperrt.
    Dieser „Bösmensch“ schreibt für die „rechte“ JF.

    Und der weiss, wovon er schreibt.

  27. Uckermann soll das Urteil bis hin zum EMRG anfechten, da laut einem ähnlichen Urteil dieses Gerichtshofes
    1)Die Meinungsfreiheit unzulässig eingeschränkt wurde
    2)Die Aussagen als tatsachengestützte Werturteile zu sehen sind und
    3)Politiker mehr aushalten müssen als Normalbürger

    Diese Urteilsbegründung stammt aus einer Klage des Autors Scharsach gegen die Republik Österreich, als dieser die FPÖ Politikerin Rosenkranz als „Kellernazi“ bezeichnete und dafür in Österreich rechtskräftig verurteilt wurde.

    http://derstandard.at/1481574

  28. 5.400 EURO wegen dieser ‚Beleidigung‘? So viel? Heftig. Da hakt’s wohl. Sofort in Berufung gehen. Das Urteil nicht akzeptieren.

  29. #35 Wolfgang (14. Jan 2012 13:48)

    Ja jetzt bist Du schon der zweite, der das verlinkt.
    Hat denn da nun ein Prozeß stattgefunden, oder wurden die Ermittlungen eingestellt?

  30. Das Paradies hat keine 72 Jungfrauen, das Paradies hat 16 Bundesländer…. oder “ Lieber 4 Wochen im Monat ungläubig als eine Woche im Monat unrein. “ Oder “ Islamhörig “ Sind das auch Beschimpfungen ? Lieber Gott, wo kommen wir hin. Und wann helfen uns endlich offen die Homosexuellen, wann merken die endlich was auf Sie zukommt ?

  31. #31 johann (14. Jan 2012 13:36)

    Wenn dich jemand derart öffentlich als „Nazi“ bezeichnen würde, würde das sehr wohl geahndet werden. Jedenfalls sofern du nicht zu irgendeiner neonationalsozialistischen Kameradschaft gehörst. 😉

    „Rassist“ andererseits ist ein Begriff, der mehrdeutig definiert wird und daher schwerlich als Beleidigung gewertet werden kann. Aber wenn Uckermann Beck als „Demokratiefeind“ bezeichnet hätte, hätte ihm die Staatsanwaltschaft ja auch keinen Strafbefehl zugeschickt. Der Begriff ist nämlich ebenfalls weit auslegbar…

    Damit dein Verständnis von Meinungsfreiheit zum Zuge kommt, müsste man den Beleidigungsparagrafen komplett streichen.

  32. Das sind die unrühmlichen Anfänge einer totalen Linksdiktatur! Aber Gottseidank gibt es immer mehr Menschen, die sich das nicht mehr gefallen lassen! Das wird – leider – in seiner Zuspitzung in einem Bürgerkrieg enden, da der Staat das Recht auf demokratischer Basis immer mehr einschränkt und nur noch die Linksideologen und Rechtabschaffer das Sagen haben in ihrer verdummten Wut gegen Andersdenkende!

  33. #30 Rosinenbomber (14. Jan 2012 13:32)
    “Oder sind die Gerichte jetzt auch schon alle politisch?”

    Im Ernst gefragt? Nein, kann nicht sein!

    Der oberste Dienstherr der Gerichte ist der jeweilige Justizminister!
    Der ist Politiker! Und er überträgt die Richtlinienkompetenz seines Chefs in der Staatskanzlei … auf sein Ressoir. Und die ersten Erfüllungsgehilfen sind die Staatsanwaltschaften.

    Wenn Uckermann lt. Rosinenbomber gegen den Strafbefehl Widerspruch einlegt und ein Gericht entscheiden lassen will, wirft er dem guten Geld schlechtes hinterher!
    Kein Einzelfall!

    Was der KStA schreibt „…. soll erschwindelt…. gekauft haben….Unterlagen liegen vor…“ Wo ist das Urteil?
    Wie in der DDR: „Bei dem war die StAsi.“ Dann war man erledigt. Heute hat man die Schmierfinken von DuMont und Springer.

  34. Mir tun die Polizeibeamten leid, die solche Leute, wie in dem obigen Video gezeigt, auch noch schützen müssen

  35. #36 DieNetteKette (14. Jan 2012 13:52)

    Uckermann ist auf jeden Fall rechtskräftig wegen Körperverletzung verurteilt worden.

  36. Der Stadtanzeiger aber auch nicht! 😉

    Naja, Wulff musste 400 Fragen – oder waren es 500? – beantworten zu der Finanzierung seines Hauses. Hast du einen Link auf die Gegendarstellung von Uckermann ?

  37. #43 Heide (14. Jan 2012 13:58)

    Richter sind – anders als Staatsanwälte – nicht weisungsgebunden. Und wenn Uckermann unschuldig ist, würde der Strafbefehl nach einer Verhandlung vor dem Amtsgericht aufgehoben und die Kosten würden der Staatskasse zur Last fallen.

    Also kommen Sie mal wieder runter!

  38. Uckermann ist auf jeden Fall rechtskräftig wegen Körperverletzung verurteilt worden.

    Ok, dann haben wir also jemaden vor uns, der zumindest mal vorbestraft ist.

    Uckermann selbst bestreitet auf Anfrage von PI, diese Aussagen auf Beck persönlich gemünzt zu haben.

    Offenbar war das Gericht anderer Meinung. Gibt es Aufnahmen von dieser Veranstaltung und ggf. Film und Tonmitschnitte?

  39. #41 UP36

    Es nur noch ein Frage der Zeit, bis die aufgehetzten Linken bürgerliche Regimegegner in Umerziehungslager stecken. Und unter Linken muß man nicht nur die klassischen Linken verstehen, Linke findet man heute bis hinein in die angeblich bürgerlich-konservative Mainstream-Parteien. Deutschland stehen mal wieder dunkle Zeiten bevor! Und mal wieder kommt die Gefahr aus dem linken Loch gekrochen. Denn wir haben es mit einer 80-90% linken Parteienlandschaft in den Parlamenten zu tun!

  40. Umvolker Beck, Bester der Guten und Studienabbrecher:

    http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_frontpage&Itemid=1&limit=30&limitstart=30

    Menschenrechte und Innere Sicherheit

    In einem aktuellen Positionspapier erläutern Volker Beck und Claudia Roth die innenpolitische Rolle der Grünen aus menschenrechtspolitischer Sicht. Beide warnen davor, sich zu einem „Wettbewerb um die schärfste und neueste sicherheitspolitische Forderung“ hinreißen zu lassen. Die Menschenrechte könnten „auch in Bedrohungslagen nicht geopfert werden, selbst wenn eine Mehrheit dies wünscht“, heißt es in dem Papier. „Es wäre ein Irrglaube anzunehmen“, dass die Grünen „jemals als Partei der Inneren Sicherheit wahrgenommen werden würden“. Ihre Rolle müsse vielmehr die des „Mahners zur Besonnenheit“ sein, der zuerst die Menschenrechte verteidige.

  41. @ #35 Wolfgang (14. Jan 2012 13:48)

    Jörg Uckermann wurde vom Landgericht Köln im Juni 2011 in einem anderen Zusammenhang bereits wegen der Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung zu einer Geldstrafe verurteilt

    Oha! Dises Vergehen ist keine „Petitesse“!

    Der Mann ist kein unbeschriebenes Blatt, nun ja, dann sieht der Fall schon wieder ganz anders aus.

  42. #48 Wolfgang (14. Jan 2012 14:07)

    Ein Gericht hat noch gar nicht entschieden. Ein Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft bei kleineren Delikten erlassen, um dem Beschuldigten die Möglichkeit zu geben, um eine Verhandlung und die damit verbundenen Kosten (bei einer Verurteilung muss er auch die gesamten Prozesskosten tragen) zu ersparen.

    Videoaufnahmen von der Kundgebung gibt es einige, z. B. diese.

  43. Unglaublich. Da wurde eine Demo in Köln-Kalk rechtswidrig blockiert. Verurteilt wurden dann aber nicht die Rechtsbrecher!

    Ein anderes Beispiel:
    Vor zwei oder drei Wochen war in der DuMont-Presse zu lesen, daß ein Leverkusen ein 19-jähriger Rechtsextremist festgenommen worden sei. Er hatte in einen Raum „Reizgas“ (was immer das auch sein mag) hineingesprüht, in dem politische Gegner waren.

    Ich traue dieser Presse nicht, aber gut so, falls der Sachverhalt so stimmt.

    Und nun das Gegenstück: Vor etlichen Jahren haben einige Linksextremisten „Reizgas“ (was immer das auch gewesen sein mag) in einen Raum hineingesprüht, in dem ein paar Mitglieder und Gäste von pro Köln saßen. Einige der Anwesenden wurden dabei verletzt. Die Täter sind später identifiziert worden, es handelte sich um bekannte Linksextremisten.

    Weder die DuMont-Presse hat darüber berichten wollen noch wurden die Täter verurteilt. Sie wurden nicht einmal angeklagt, weil sich der Staatsanwalt weigerte, die Klage anzunehmen.
    Die Täter, die schweren Landfriedensbruch begangen hatten, wurden nicht angeklagt, folglich natürlich auch nicht bestraft.

    Das ist auch ein Beispiel für politische Justiz in Deutschland. Und hier regen sich manche, insbesondere aus dem linksgrünen Spektrum, darüber auf, was in totalitären Staaten geschieht!

    Volker Beck, Teilnehmer an der gesetzeswidrigen Blockade der Demo von Köln-Kalk, ist übrigens Mitglied des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Statt die beleidigte Leberwurst zu spielen, sollte er sich lieber dafür einsetzen, daß hier jedermann seine garantierten Rechte wahrnehmen kann!

  44. #49 Rosinenbomber (14. Jan 2012 14:05)

    „Richter sind – anders als Staatsanwälte – nicht weisungsgebunden.“
    Oh, ja, und wie….
    Besonders wenn sie multikriminelle Totschläger/-treter auf Bewährung herumlaufen lassen oder Kifi-Lehrer freisprechen.

    Erzähle das armen Sonderschülern, falls die das noch glauben würden.

  45. #47 BePe (14. Jan 2012 14:01)

    Mal was positives von Heute. Die publizistischen Stichwortgeber der Justiz,

    Stern und Spiegel befinden sich im Auflagen-Sinkflug! 🙂

    Die Auflage des Spiegels ging um 4,8% zurück, und beim Stern ging um 6,9 Prozent in den Keller!! 🙂 🙂 🙂
    ———————————————
    Georg Masculo, Chefredakteur des SPIEGEL, bat schriftlich um meinen Rückruf, nachdem er die Begründung zu meiner Abo-Kündigung gelesen hatte 🙂

  46. Rosinenbomber, Sie sind ein Linksextremist hier. Vielleicht sind Sie extra für PI abgestellt. Sie scheinen nicht zum ersten Mal gut informiert zu sein und bekräftigen hier noch die Lügen des Kölner Stadt-Anzeigers. Mit ihrem „wegen Körperverletzung verurteilt“ spielen Sie an auf die skandalöse Provokation im Bezirksrathaus in Köln-Ehrenfeld.

    Genau das ist auch ein politischer Skandal, und Sie sind ebenfalls ein Skandal hier auf PI.

  47. #20 7xLeo
    #35 Wolfgang

    Naja, nachdem ca. 2000 rauskam dass der damalige Herr Bundesaußenminister zusammen mit dem Links-Terroristen Klein und seine linken militen Prügelkumpanen mehrfach Polizisten verprügelt hat, und dass eine Mordwaffe in seinem Auto transportiert wurde, sah kein linkes Schmierblatt die Notwendigkeit eines Rücktritts der Herrn rot-grünen Bundesaußenministers! Man hat alles als lässliche Jugendsünde verharmlost, obwohl sich Fischer nie von dieser Gewalt distanziert hat.

    Will sagen, wenn heutige Linksblätter wegen solcher Lappalien (im Verhältnis zu Fischers Taten) wie beim Uckermann ein Faß aufmachen, ist das pure Heuchelei! Alle Linksblätter haben damals wohlwollend über Fischer berichtet, immer darauf bedacht, Fischer nicht zu allzusehr schaden.

  48. #58 Heide (14. Jan 2012 14:19)

    Was haben milde Urteile mit Weisungsgebundenheit von Richtern zu tun?

    #62 dieentebleibtdraussen (14. Jan 2012 14:28)

    Das ist so dämlich, dass sich jede inhaltlich Antwort verbittet.

  49. #46 Rosinenbomber

    wegen Körperverletzung verurteilt“

    Na und!!!!

    Begründung siehe hier: #62 BePe

  50. Ich wäre vorsichtig damit, der Justiz eine bestimmte politische Gesinnung zu unterstellen.

    Hinsichtlich meiner Einschätzung der Gegendemonstranten besteht kein Zweifel.

    Juristisch gesehen kommt es aber nur darauf an, ob der Beleidigungsparagraph auf den „Fall“ anwendbar ist. Das müssen aber Juristen beurteilen. Und der Beschuldigte muss sich halt wehren falls er anderer Ansicht ist. So wie umgekehrt jemand Anzeige erstatten sollte, wenn er sich zu unrecht als „Nazi“ tituliert sieht.

    Was ich nicht verstehe ist, dass es straffrei möglich ist, dass „Gegendemonstranten“ anderen Demonstranten unter den Augen der Polizei ihre grundgesetzlich geschützten Rechte rauben können.

  51. #64 BePe (14. Jan 2012 14:37)

    Dass Fischer auch gewalttätig war, macht die Sache in Ihren Augen also besser? Das ist allen Ernstes ihr Argumentation? Ein Politiker, der handgreiflich wird, hat seine moralische Integrität verspielt. Egal, ob ein anderer Politiker auch oder noch viel schlimmer gewalttätig geworden ist.

  52. Raitingargentur

    Gäb es eine Raitingargentur die Recht und Demokratie in einem Land bewerten sollte käm die BRD auf

    BBC

  53. taz spricht erstmals von „Islamisierungsbestrebungen“ in Deutschland
    Das geschieht natürlich mit den üblichen politisch-korrekten Verdrehungen. Bemerkenswert ist außerdem, wie naiv die Islamisierung („böse Überraschungen…“) verhindert werden soll: „auf die Minderheit zuzugehen, mit den Menschen zu sprechen, ihre Motive kennenzulernen.“ Da ist offenbar noch ein weiter Weg der Erkenntnis zurückzulegen.

    tazHH_hamburg_8162485642
    13.01.2012Mehrheit muss auf Minderheit zugehen
    Die Motive kennenlernen
    Kommentar von Niels Holsten

    Da soll eine Ladenpassage mit ausschließlich muslimischen Mietern entstehen – und mancherorts ist die Aufregung groß. Ein Vergleich wird da schnell gezogen: „Stell dir vor, das würden andersherum passieren“.

    Aber es ist eben ein Unterschied, ob eine Mehrheitsgesellschaft eine Minderheit diskriminiert – oder ob eine Minderheit sich von der Mehrheit abzugrenzen versucht. Letzteres geschieht meist aus der eigenen Erfahrung von Ausgrenzung heraus. Und es dient oft der Wahrung der eigenen Identität. Ob das im Falle der Frau Abdi auch der Grund ist, sei mal dahingestellt.

    Nun darf man nicht naiv sein. Es gibt sicher ganz bewusste Bestrebungen der Islamisierung. Man sollte aber auch die Moschee im Dorf lassen. Wäre die Initiatorin des Harburger „Firdaus-Center“ nicht so offenherzig mit ihren Plänen umgegangen, sondern hätte sie – wie jedes „normale“ Einkaufszentrum auch – ihre Auswahlkriterien geheim gehalten: Es hätte wohl kaum jemand von ihrem Projekt Notiz genommen. Frau Abdi aber hat alles dafür getan, um sich verdächtig zu machen – und bis auf weiteres unter Beobachtung zu stehen.

    Artikel zum ThemaIntegration
    Sortenreine LadenzeileEs ist aber anderes nötig als bloß empört aufzuschreien. Der beste Schutz der Mehrheitsgesellschaft vor bösen Überraschungen wäre es, auf die Minderheit zuzugehen, mit den Menschen zu sprechen, ihre Motive kennenzulernen.

    http://www.taz.de/Kommentar-muslimisches-Gewerbecenter/!85642/

  54. #61 dieentebleibtdraussen

    Wie erkenne ich einen Linken?

    Linke halten sich an linke Diskussionsstrategien, und daran kann man sie erkennen! 😉

    Schaut mal hier wie die Linken das machen.

    15 linke Regeln um Diskussionen zu ersticken. (Es gibt aber noch mehr)

    http://www.wahrheiten.org/blog/2009/01/26/bloss-keine-diskussion-um-fakten-15-regeln-fuer-wirksame-propaganda/

    Agitation und Propaganda bringt man den kleinen verhetzten linken Nachwuchsagitatoren schon in frühester Jugend in diversen linken Jugendverbänden bei. Immer nach dem Motto, wie schade ich meinem politischen Feind, obwohl ih keine Argumente habe und obwohl mein politischer Feind die besseren Lösungen hat.

  55. Broder bekommt es mit Blockwart zu tun:

    http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/berliner_blockwart_2012/

    “Sehr geehrte …
    Leider muss ich Ihnen mitteien, dass ich die Idee dem unter Islamophobie leidenden H.B. Broder ein Forum für seine rechtspopulistische Propaganda zu bieten für nicht sehr werbewirksam für ihre Buchhaltung halte.

    Herr Broder unterhält mehr oder weniger enge Beziehungen zu Stefan Herre, dem Chef des Blogs PI (Politically Incorrect), der offen gegen den Islam hetzt und ohne Differenzierung jeden Muslim für einen Gewalttäter hält. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit ist hier bereits wohl überschritten; immerhin hat sich der Verfassungsschutz hier schon eingeschaltet.

  56. „Richter sind – anders als Staatsanwälte – nicht weisungsgebunden.“

    Naja das ist nur die halbe Wahrheit. Deren Karriere ist zu Ende wenn die eine Anweisung, die sie nicht bekommen haben nicht befolgen.

  57. #67 Rosinenbomber

    hahaha

    Jetzt haben sie linke Diskussions-Regel 3. auf mich angewendet!

    „3. Missinterpretierte den Gegner: Unterstellte ihm eine Position, die sich dann leicht attackieren lässt.“

  58. #65 ingres (14. Jan 2012 14:45)

    Was ich nicht verstehe ist, dass es straffrei möglich ist, dass “Gegendemonstranten” anderen Demonstranten unter den Augen der Polizei ihre grundgesetzlich geschützten Rechte rauben können.

    Das ist es nicht. In Münster wurden Linksextremisten, die einen Aufzug von Lebensrechtlern blockiert haben, konsequent wegen Versammlungssprengung gemäß § 21 VersG angeklagt. Und auch gegen die Hintermänner der Blockade eines rechtsextremen „Trauermarsches“ in Dresden wird vorgegangen. Bei der in Rede stehenden Demonstration von Pro Köln wollte die Polizei die Personalien der Blockierer feststellen. Anklageerhebungen könnten also auch hier folgen.

    Falls nicht, muss dies jedoch nicht zwangsläufig politisch motiviert sein. Es könnte auch schlicht an der Überlastung unserer Justiz liegen. Daran, dass massenhaft Geld umverteilt wird, das Justizsystem aber nur mit Müh und Not die wichtigsten Fälle bearbeiten kann und viele Verfahren aufgrund mangelnder Kapazitäten einfach eingestellt werden müssen, daran gibt es jedoch zweifellos eine politische Komponente. Verantwortlich hierfür sind einzig und allein linke Politiker, die für alles mögliche Geld ausgeben, nur nicht zur Sicherstellung von Recht und Ordnung.

  59. Die PC machen sich immer lächerlicher

    Zeige Islam keinen Respekt … es dreht sich alles nur um den Quran

    http://newstime.co.nz/frank-gaffney-oic-is-the-most-dangerous-sharia-jihadi-group.html

    (video) Frank Gaffney – Center for Secrutity Policy: “Organization of Islamic Cooperation (OIC) is the most dangerous Sharia-jihadi group”

    Frank Gaffney: Obama Administration Bowing to “International Muslim Mafia”

    Pamela Geller “Why can’t we say negative things about Islam?

    … free speech protects ALL speech, Michael, ALL SPEECH. Not just the ideas what we like. Because that’s easy. I mean the ideas that we don’t like … who decides, what’s good & what’s forbidden? The CIAR? The government? The OIC? This is a very dangerous territory.

    … And as long as my ideas are heard, I believe the truth will out. The bottomline is: THERE IS A WAR ON THE TRUTH”

    In Europe it is already a crime

  60. #73 BePe (14. Jan 2012 15:08)

    An Ihrem „Na und!!!!“ (#64 BePe 14. Jan 2012 14:37) kann man relativ wenig missinterpretieren…

  61. zu #74 Rosinenbomber (14. Jan 2012 15:15) Falls nicht, muss dies jedoch nicht zwangsläufig politisch motiviert sein. Es könnte auch schlicht an der Überlastung unserer Justiz liegen.

    Aha. Es könnte? Tut es aber nicht. Im Fall Uckermann war die Justiz überhaupt nicht überlastet – so blitzschnell erfolgt kaum ein anderes Urteil.

    …und viele Verfahren aufgrund mangelnder Kapazitäten einfach eingestellt werden müssen, daran gibt es jedoch zweifellos eine politische Komponente.

    Aha. Aber für die Verurteilung eines politischen Gegners reichen die Kapazitäten der Kapazitäten?

    Verantwortlich hierfür sind einzig und allein linke Politiker, die für alles mögliche Geld ausgeben, nur nicht zur Sicherstellung von Recht und Ordnung.

    Aha. Eine nützliche Demutsgeste von Ihnen für den Versuch abzulenken?

  62. #76 Rosinenbomber

    selbstverständlich haben sie missinterpretiert. Es geht in meiner Begründung nämlich nicht um meine persönliche Meinung, ich habe lediglich das Verhalten den Medien im Fall Fischer und dem Fall Uckermann verglichen.

    Das „na und“ muß man im Zusamenhang mit meiner Begründung in #64 sehen! Nachdem die linken Zeitungen/Politiker damals Fischer verteidigt haben, und Fischer im Amt geblieben ist, seitdem hängt die Latte dafür, ab wann ein Politiker zurücktreten muß und ab wann die linken Zeitungen/Politiker einen Politiker moralisch verurteilen dürfen, ziemlich hoch.

  63. @ #53 Wilhelmine

    Wegen einem können sie nicht auf etwas anderes schließen was inhaltlich gar nichts miteinander zu tun hat.

  64. Ich habe mal daran geglaubt, dass es in der deutschen Justiz irgendwie und mit den normalen, menschlichen und unvermeidbaren Schwächen GERECHT zugeht.
    Seitdem ich mich aber mit dem Thema Migration und Islam befasse, stelle ich fest, dass die Kritiker leider Recht haben.
    Es ist unendlich traurig, miterleben zu müssen, wie eine ehemals demokratische und dem Gesetz und der Gerechtigkeit verpflichtete Justiz den Bach herunter geht.
    :-(((
    Vor dem Gesetz sind alle gleich!! Das war einmal!

  65. Kann ich nu erwarten, dass Fachkräfte die aus ihrer natürlichen Herzlichkeit und Lebensfreude heraus zu einer sehr liberalen Verwendung des Begriffs ‚Nazi‘ neigen (z.B. wenn sie bemerken, dass die einheimische Willkommeskultur noch erkennbare Schwächen beim Vorlassen am McDoof-Tresen hat)auch direkt mal zu 180 Tagessätzen verurteilt werden?

  66. 180 Tagessätze – das entspricht einer Ersatzhaft von sechs Monaten bei Nichtbezahlung

    Die RAF-Häftlinge haben sich seinerzeit als „politische Gefangene“ beschrieben – obwohl sie tatsächlich Schwerkriminelle waren.
    Der Begriff wird leicht instrumentalisiert.
    Leuten im kölnischen Klüngelfilz Befangenheit nachzuweisen, dürfte schwierig werden.
    Wenn Uckermann aber tatsächlich für Sprüche wie „Müslinazi, grüne SA und Gauleiter“ einfahren würde, während vergleichbare Äusserungen ihm oder anderen politisch unliebsamen Leuten gegenüber nicht verfolgt oder bestraft wurden und werden, dann hätte die Bundesrepublik meiner Einschätzung nach schon eine Art politischen Gefangegen.

  67. Also ich muss sagen, dass ich der Argumentation von Rosinenbomber in #74 durchaus folgen kann.

    Ich bin eigentlich auch davon ausgegangen, dass die Sprengung einer Demonstration prinzipiell nicht straffrei sein kann und vermute auch, dass die Polizei dies aber wegen der Gewaltbereitschaft und der Übermacht der linken Störer, vor Ort aus praktischen Gründen nicht verhindern kann oder will.

    Freilich ging ich davon aus, dass man dann zumindest Anzeige gegen die „Störer“ erstatten muss, um sie über Geld- oder Haftstrafen treffen zu können.

    Das Problem ist m. E. aber wieder (wie beim Islam) nicht nur ein politisch Subjektives, sondern in jedem Fall auch ein Objektives. Linke Störer sind so zahlreich und gewaltbereit, dass es einfach schwierig (bzw. unmöglich)ist, mit den gewöhnlichen Mitteln des Rechtsstaates gehen sie vorzugehen. Selbst wenn die Politik die Problematik so erkennen und benennen würde, gäbe es noch längst keine politische Lösung dafür!

  68. Die in der Vergangenheit oft dem Linksterrorismus nahestehenden Grünen, die freien Sex mit Kindern befürworteten, haben dort nicht nur eine Drohkulisse aufgebaut, sondern sich auch gemeinschaftlich zusammengerottet, um Straftaten wie Beleidigungen und gefährliche Körperverletzung zu begehen. Unter anderem wurden Gegenstände auf pro NRW Teilnehmer geworfen. Ausländer haben Volker Beck bereits aufgrund offenbar unflätigen und mutmaßlich kriminellen Verhaltens verhaftet.( http://www.welt.de/politik/article900178/Volker_Beck_in_Moskau_zeitweise_festgenommen.html).

  69. Es ist sicherlich legitim, das jemand, der als Nazi von „VOlker BEcks“ Leuten beschimpft wird, „Grüne SA“ zurückruft.

    Das die Staatsanwaltschaft hier überhaupt ermittelt, sollte uns veranlassen, Demokraten wie Henrik M. Broder einzuschalten.

  70. #77 dieentebleibtdraussen (14. Jan 2012 15:30)

    Im Fall Uckermann war die Justiz überhaupt nicht überlastet – so blitzschnell erfolgt kaum ein anderes Urteil.

    Das war ja auch kein Urteil, sondern ein Strafbefehl. Und der ist – wie Sie unschwer erkennen können – mit ein paar Sätzen durch die Staatsanwaltschaft gemacht.

    #78 BePe (14. Jan 2012 15:46)

    #76 Rosinenbomber

    selbstverständlich haben sie missinterpretiert. Es geht in meiner Begründung nämlich nicht um meine persönliche Meinung, ich habe lediglich das Verhalten den Medien im Fall Fischer und dem Fall Uckermann verglichen.

    Das hört sich in #64 BePe (14. Jan 2012 14:37) aber ganz anders an.

  71. Einspruch einlegen! Soll die StA mal ihre Karten auf den Tisch legen und den Tatnachweis führen. Allerdings: Sollte dies gelingen, wird es möglicherweise nicht bei dem im Strafbefehl festgesetzten Strafmaß bleiben.

  72. Kenn ich, habe letztes Jahr auch einen Strafbefehl ins Haus bekommen, weil sich ein SED-Politiker durch den Inhalt einer meiner Mails beleidigt fühlte… 15 Tagessätze à 10 Euro (da kam mir wohl mein geringes studentisches Einkommen zugute…)

  73. #85 BePe

    „Staatsschutz ermittelt gegen Kopp-Autor Ulfkotte wegen virtueller Körperverletzung“

    Diese Körperverletzung begehen unsere Politiker schon an uns, wenn sie den Mund aufmachen.
    Und erst recht die linke Journaille des Staatsfernsehens. Jeden Tag.

  74. Aber sicher gibt es in der angeblich „freiesten Demokratie aller Zeiten auf deutschem Boden“ eine politische Justiz.

    Jedes Kuschelurteil für einen „Bereicherer“ ist so ein politisches Urteil.

    Ebenso, wie jedes harte Urteil gegen einen deutschen Selbstverteidiger ein politisches Urteil darstellt.

    Jedes Urteil gegen einen Deutschen, der die migrantische Eigenart, Deutsche als „Kartoffeln“ oder mit schlimmeren Beleidigungen zu bezeichnen, mit Gleichem vergilt, ist ein politisches Urteil.

    Die ganzen Urteile illegitimer, europäischer „Gerichte“ über die Zugangsberechtigungen zu unseren! deutschen Sozialkassen und über angebliche Aufenthaltsberechtigungen von Ausländern in Deutschland, das weder „dem Ausländer“ noch der EUdSSR und auch nicht dem „Gericht“ sondern uns Deutschen gehört, sind politische Urteile.

    Und die Urteile der „Gerichte“ zu sogenannten „Anti“Diskriminierung sind politische Urteile, da eine Bevorzugung des Einen zwingend eine Benachteiligung des Anderen nach sich zieht.

  75. @ GrundGesetzWatch

    Das Prinzip ist Dir sicher auch klar: Es wird prinzipiell immer mehr, gibt also stets was drauf. Das gilt insbesondere dann, wenn die Taten „einschlägig“ sind. Dies nur mal so allgemein gesagt.

    In ein Strafmaß fließen immer mehrere Faktoren ein.. wie gesagt, ich würde „Einspruch“ einlegen!

  76. Jetzt beginnt die offene Verfolgung von Demokraten, der finale Todesstoß!

    Herr Uckermann, bleiben Sie standhaft, gehen Sie lieber ins Gefängnis und zahlen Sie keinen Cent.
    Der Staat den Knastaufenthalt bezahlen.

    Und Sie haben auch nichts mehr zu verlieren, wenn Sie dann „vorbestraft“ sind.
    Es reicht, PRO-Mitglied zu sein, um gesellschaftlich hingerichtet zu werden.

    #85 BePe (14. Jan 2012 17:09)
    Der VS ermittelt gegen Ulfkotte, ohne daß man ihm die Vorwürfe schriftlich vorgelegt hat!

    Aber sein Brief ist klasse, Ulfkotte, wie wir ihn lieben (nochmal der Link):

    http://www.kopp-online.com/hintergruende/deutschland/redaktion/kein-aprilscherz-staatsschutz-ermittelt-gegen-kopp-autor-ulfkotte-wegen-virtueller-koerperverletzun.html

  77. @ #92 Heide (14. Jan 2012 17:44)
    #85 BePe

    Diese Körperverletzung begehen unsere Politiker schon an uns, wenn sie den Mund aufmachen.

    Was manche „Politiker“ nicht im Kopf haben, haben sie im Kehlkopf!

  78. @ #95 Mueslibruder (14. Jan 2012 18:47)

    Und Sie haben auch nichts mehr zu verlieren, wenn Sie dann “vorbestraft” sind.

    Vorbestraft im juristischen Sinne, bist Du bereits mit der Erlassung des Strafbefehls.

  79. #97 Wilhelmine (14. Jan 2012 19:14)

    Vorbestraft im juristischen Sinne, bist Du bereits mit der Erlassung des Strafbefehls.

    Nein. Nur wenn man gegen diesen keinen fristgerechten Widerspruch einlegt.

  80. #97 Wilhelmine (14. Jan 2012 19:14)
    #98 Rosinenbomber (14. Jan 2012 19:22)

    Egal, PRO-Mitgliedschaft reicht und Du bist vogelfrei…

  81. @ #98 Rosinenbomber (14. Jan 2012 19:22)

    … gegen Strafbefehle legt man „Einspruch“ und nicht „Widerspruch“ ein…

    Ob man „Einspruch“ oder „Widerspruch“ gegen den Strafbefehl einlegt ist aber egal.
    Es ist nur wichtig, dass sich aus dem Schreiben ergibt, dass man den Strafbefehl abwehren will.

    Eine Person gilt als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt wurde und diese Maßnahme „rechtskräftig“ geworden ist.

    Gemäß § 53 BZRG dürfen sich Verurteilte als „unbestraft“ bezeichnen, wenn im Zentralregister nur eine einzige Strafe eingetragen ist und das Strafmaß 90 Tagessätze (bei einer Geldstrafe) oder drei Monate (bei einer Freiheitsstrafe) nicht überschreitet.

  82. @ #99 Mueslibruder (14. Jan 2012 19:27)

    Die „Hells Angels“ haben doch immer die besten Anwälte…..

  83. #67 Rosinenbomber

    Dass Fischer auch gewalttätig war, macht die Sache in Ihren Augen also besser?

    Rosinenbomber, haben wir heute wieder Relativierungstag? 🙁

  84. #93 nicht die mama

    Jedes Kuschelurteil für einen “Bereicherer” ist so ein politisches Urteil

    Das ist wohl so, nur in einem Rechtsstaat kann man nun mal nicht gleiches Unrecht sondern nur gleiches Recht für jeden fordern.
    Daher kann man eine Anklage, wenn sie denn juristisch nach Recht und Gesetz erfolgt, nicht kritisieren.

    Natürlich ist es notwendig die Ungleichbehandlung zu thematisieren.

  85. Ich war in #103 ingres etwas zu vorschnell.

    Ein politisches Urteil wäre ja u. U. eines, dass auf missbräuchliche Weisung der exekutiven Gewalt an einen Richter zustande gekommen wäre. Das ist ja aber eine gefährliche Unterstellung.

    Natürlich empfinde auch ich viele Urteile als „Kuschelurteile“ aber d. h. ja nicht, dass sie auf Weisung (also auf einen Missbrauch) der exekutiven Gewalt zustande gekommen sind.

  86. Fähiger Anwalt dringend benötigt – Wenn Hr. Uckermann gegen die 120 TS vorgehen will, muss er vollumfänglichen Einspruch einlegen.

    Es folgt dann eine Hauptverhandlung.

    In aller Regel machen sich die Gerichte schon Gedanken darüber, ob sie die 90 TS-Grenze überschreiten. Man hat es in diesem Fall wohl leider für erforderlich gehalten.

    Man kann die Strafe auch in Raten zahlen, oder Umwandlung in gemeinnützige Arbeit beantragen.

    ttp://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/BZR__node.html

  87. Ein Spendenaufruf für die Anwaltskosten wären seitens PI zu überdenken.

    Wehret den Anfängen.

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