„Gutmenschliche Täterversteher“? Häufig stehen Haftrichter wie Clemens Becker (Foto) in der Kritik. In manchen Fällen zu Unrecht, lässt doch § 112 StPO kaum Spielraum. Becker, der seinen Dienst am Amtsgericht Frankfurt am Main versieht, hat die Filmemachern Cornelia Uebel und Yüksel Ugurlu nun Einblick in einen typischen Arbeitstag gewährt. Entstanden ist dabei eine rund 30-minütige Dokumentation mit dem Titel „Der Knast-Entscheider – ein Haftrichter und seine Fälle“, die auch für viele PI-Leser von Interesse sein dürfte:

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42 KOMMENTARE

  1. Das israelische oberste Gericht hat kürzlich ein bahnbrechendes Urteil gefällt, dass den Juden zugesteht, ihre ethnisch-nationale Identität in einem ethnisch-jüdischen Staat erhalten zu dürfen. Das Recht, als Volk in seiner biologisch-ethnischen Verwandtschaft und kultureller Schicksalsgemeinschaft sich selbst erhalten zu dürfen, wird über das Individualrecht gestellt, Ausländer heiraten zu dürfen und gleichzeitig sich auch noch individuell den Staat aussuchen zu dürfen, in dem das Paar dann leben will. Letzteres zerstört die Identität attraktiver Länder, die auf diese Weise eine unkontrollierte Einwanderung erleiden.

    Als Antwort auf diese zwei Gefahren verabschiedete das Parlament Israels im Juli 2003 das „Gesetz zu Staatsbürgerschaft und Eintritt in das israelische Recht“. Das Gesetz verbietet, dass palästinensischen Familienmitgliedern automatisch das Aufenthaltsrechts oder die Staatsbürgerschaft erhalten; dabei gibt es zeitlich begrenzte und eingeschränkte Ausnahmen, für die das Innenministerium bescheinigen muss, dass sie sich „mit Israel identifizieren“ oder anderweitig hilfreich sind. Angesichts scharfer Kritik bestätigte der damalige Premierminister Ariel Sharon im Jahr 2005: „Der Staat Israel hat jedes Recht seinen jüdischen Charakter zu erhalten und zu schützen, selbst wenn das bedeutet, dass dies die Einbürgerungspolitik beeinflusst.“

    Winston Churchill 1939.
    Nach Angaben von Sawsan Zaher, einem Anwalt, der das Gesetz anfocht, sind nur 33 der 3.000 Ausnahmeanträge genehmigt worden. Israel ist mit der Übernahme stringenter Voraussetzungen für Familienzusammenführung nicht alleine: In Dänemark gelten zum Beispiel seit einem Jahrzehnt solche Regeln (hier wurde u.a. ein israelischer Ehemann aus dem Land gehalten), die Niederlande und Österreich folgten dem Beispiel.

    Letzte Woche bestätigte Israels Oberster Gerichtshof mit 6 zu 5 Stimmen dieses bahnbrechende Gesetzt und machte es damit permanent. Das Recht jemanden zu heiraten wurde anerkannt, aber das Gericht wies ab, dass dies das Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis beinhaltet. Der designierte Gerichtspräsident Asher Dan Grunis schrieb in seiner Mehrheitsmeinung: „Menschenrechte verordnen keinen nationalen Selbstmord.“

    http://de.danielpipes.org/10637/palaestinensische-rueckkehrrecht

    Dieses Recht auf ethnische und kulturelle Identität Israels ist für alle westlichen demokratischen Staaten und Völker ein großes Vorbild und sollte überall eingeführt werden.

  2. „In manchen Fällen zu Unrecht, lässt doch § 112 StPO kaum Spielraum.“

    Da gibts auch noch den § 112a StPO für Wiederholungsgefahr!

    Das weiß offensichtlich der PI-Schreiber nicht, Haftrichter Clemens Becker hätte es besser wissen müssen, hat die Wiederholungsgefahr aber kein einziges Mal geprüft! Bei Niemandem! Ich habe die Sendung schon gesehen! Obwohl auch ein Betäubungsmittelfall dabei war und der zu Prüfende wegen Drogenhandel immer wieder vor dem Haftrichter kam.

    Mit der verkürzten Prüfung war die Sendung Volksverdummung. Der Zuschauer meint, der Richter hätte alles geprüft, konnte nicht anders handeln. Glatte Irreführung.

    PI: Wiederholungsgefahr gilt gemäß § 112a StPO nicht für einfachen Diebstahl. Und deshalb war der angesprochene Mann zu sehen – nicht wegen Drogenhandel.

  3. Es ist ein Unding, wenn ganze Gruppen Privilegien bei der Rechtsprechung bekommen, herkunftsbedingt. Denn dann nimmt man an, dass diese Menschen krank, behindert oder nicht ganz bei Sinnen sind. Es ist Rassismus der übelsten Sorte. Wenn man Menschen, die aus p rimitiven Maßstäben kommen, stets ein Entgegenkommen zeigt, siegt auf Dauer das Primitive. Und damit verliert die komplexe Gesellschaft..

    http://ethischer-realismus-workgroup.blog.de/2012/02/08/rechtsuniversalitaet-gilt-12716466/

  4. #2 Faktencheck (08. Feb 2012 21:37)

    Bei dem einen war es sogar ein Wiederholungstäter. Aber dr Richter hat trotzdem nix gemacht…

  5. Die Beschuldigten vor einem Prozess einfach weg sperren das darf ein Rechtstaat nicht.

    Manmanman wo Leben wir eigentlich?

  6. #5 Islam-Nein-Danke, die anderen Fälle habe ich nicht mehr so genau in Erinnerung.

    Ist generell so, dass Täter auch mit zig Vorstrafen nicht in U-Haft kommen. Bestes Beispiel sind ja die Intensivtäter. Intensivtäter ist, wer 10 Straftaten im Jahr begeht. Zu 10 dürfte es gar nicht kommen, wenn der in U-Haft käme bzw. zu Haftstrafen verurteilt würde.

  7. Es freut mich, diesen Film zu sehen und es freut mich zu sehen, dass es noch Leute gibt, die sich auch über Jahre nicht verändert haben. Das Ambiente ist in Frankfurt jetzt richtig schick geworden. Zum Glück sind die guten Leute unverändert. Ich weiß nicht, ob ich diesem Mann einen gefallen tue, wenn ich ihm hier meinen Respekt zolle. Nicht aus dem Filmchen heraus zu sehen -er ist ohne Kamera absolut genauso!

    Richter Becker ist immer die Hürde für Leute gewesen, die juristisch nicht sauber arbeiten. Er ist einer der Richter, die sich nicht für unangreifbar halten und er leidet nicht unter Größenwahnsinn, wie viele heutige Polit-Juristen.

    In allen gezeigten Fällen war die Entscheidung absolut nachvollziehbar. Die U-Haftverhängung bei Becker war immer für die Anwälte ein sicheres Zeichen, dass eine Haftbeschwerde schwer wird.

    Der Mann hat allen Respekt verdient. Er ist einer, der keine Beschwerdemacht scheut und nicht das Verständnis für das Motiv einer Straftat verloren hat.Ich kann versichern, dass Becker in keinem Moment etwas für das Fernsehen vorgespielt hat. Ich finde es gut, dass der Mann über diese lange Zeit als Haftrichter in Frankfurt seine Menschlichkeit erhalten hat.Die Zustände noch vor wenigen Jahren waren viel gravierender.

    Und noch etwas, was hier nicht deutlich wurde:
    Becker ist kein Weichei, er nimmt das Gesetz ernst. Wenn man erlebt hat, wie dieser Mann hochstehende (kriminelle)Persönlichkeiten -begleitet von mehreren Anwälten- mit der gleichen Ruhe in U-Haft geschickt hat, kann man ihn nur verteidigen.

    Leider musste ich jetzt auch mal -ausnahmsweise- unsere Justiz, besser gesagt Richter Becker, verteidigen. 🙂

  8. #2 Faktencheck (08. Feb 2012 21:37)
    Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr ist so gut wie gar nicht begründbar (bestenfalls bei gestörten Sexualstraftäter (mit Gutachten).

    Dazu hätte er auch die Anlasstat (BtMG) -innerhalb eines begrenzten Zeitraums vorher- mehrmals begangen haben müssen. Hat die Akte das hergegeben? Nein!

    Selbst wenn, hätten tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen müssen, dass er eine entsprechende Tat erneut begeht.

    Ich denke mal im vorliegenden Fall hätten Sie sicherlich dem LG -als nächster Instanz- gute Beweise vorgelegt. 🙂

    Noch etwas:
    Die U-Haft ist nicht zu Schutz der Bevölkerung ausgelegt sondern zur Sicherung des Verfahrens! Die Prävention obliegt dem Polizeirecht, nicht dem Strafrecht.

    Ich wünsche nur allen hier, sollten sie unschuldig in eine solche Situation kommen, einen Richter, wie Becker. Den interessiert nämlich die Meinung des Justizministers absolut überhaupt nicht.

  9. Zu diesem Richter fällt mir nichts mehr ein.

    Ein Fall: Richter zum Kamerateam: „Am 14.02. festgenommen worden wegen Diebstahls mit Waffen, am 15.02. ist er entlassen worden und eine Stunde nach der Entlassung hat er wieder geklaut … der Beschuldigte ist dort bekannt und postalisch erreichbar … warum muß man dann gleich wieder einen Haftbefehl beantragen? … Kommentator: „Ein Bagatelldelikt – noch dazu ein fester Wohnsitz – keinerlei Gründe für einen Haftbefehl, das sollte auch der Amtsanwalt wissen.“

    Nächster Fall: Richter, sehr belustigt: „… jetzt hat er wieder eine Handtasche geklaut, macht doch nichts, ist doch nicht schlimm, wir haben ihn wieder … hahaha …“

    Solchen ahnungslosen Typen haben wir viele Probleme zu verdanken. Ob so ein Richter einen „Diebstahl mit Waffen“ auch noch als Bagatelle empfindet, wenn es ihn selbst betrifft oder seine 16-jährige Tochter?

  10. Der Absatz 3 von §112:

    soweit durch die Tat Leib oder Leben eines anderen gefährdet worden ist, nach § 308 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht…… wird also konsequent NICHT angewendet. WARUM NICHT liebe Richter?

  11. Die deutsche Rechtsprechung ist für die Richter eigentlich viel zu schwer zu verstehen.

  12. #12 MichaelKohlhaas
    „Die U-Haft ist nicht zu Schutz der Bevölkerung ausgelegt sondern zur Sicherung des Verfahrens! Die Prävention obliegt dem Polizeirecht, nicht dem Strafrecht“

    Dass Polizeirecht nur Präventionsrecht ist, ist auch mir klar. Das StPO dient aber nicht nur nur zur Sicherung des Prozesses.

    Im gleichen Paragraphen steht auch „… die Haft zur Abwendung der drohenden Gefahr erforderlich (…) ist – das ist eindeutig präventiv.

  13. #14 Hoffmann v. Fallersleben (08. Feb 2012 22:53)

    Wen sprechen Sie jetzt an, die „lieben Richter“ oder den mit den hier gezeigten Fällen Richter Becker? Welchen gezeigten Fall würde Sie darunter subsumieren?

    Ich ziehe den Sachverhalt mal etwas abstrakter auf:

    Angenommen, Sie würden verhaftet, weil Sie bei PI posten: Würden Sie sich -nach Sichtung dieses Videos- bei solch einem Haftrichter gut aufgehoben fühle, oder nicht?

  14. 11 Rosinenbomber (08. Feb 2012 22:22) Dann finden Sie die Zustände in Deutschland auch toll?

    Da waren alle Fälle nachvollziehbar?

  15. @17 MichaelKohlhaas (08. Feb 2012 23:03)
    nochmal langsam für Dich zum Mitdenken.

    Der Absatz 3 von §112:

    soweit durch die Tat Leib oder Leben eines anderen gefährdet worden ist, nach § 308 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.

    Bei PI posten gefährdet also Leib und Leben – Richtig? oder ticken wir anders?

  16. #13 Valentino,

    „“Am 14.02. festgenommen worden wegen Diebstahls mit Waffen, am 15.02. ist er entlassen worden und eine Stunde nach der Entlassung hat er wieder geklaut …“

    Der 112a StPO, also die Wiederholungsgefahr, deckt nur bestimmte Delikte ab: Schwere Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Betäubungsmittel-Verstöße, besonders schwerer Diebstahl (aber eben nicht einfacher Diebstahl), Raub, und Brandstiftungen.

    Der einfache Diebstahl nach § 242 StGB ist nicht beim § 112a StPO aufgelistet.

    Wenn der Diebstahl in den Bewährungszeitraum fällt und zuvor das gleiche Delikt, Diebstahl, begangen wurde, dann widerruft das Gericht die Strafaussetzung, siehe § 55f Absatz 1.
    Müsste das Gericht. Ob das Gericht das konsequent so handhabt, bezweifle ich.

  17. #17 MichaelKohlhaas,

    „Angenommen, Sie würden verhaftet, weil Sie bei PI posten: Würden Sie sich -nach Sichtung dieses Videos- bei solch einem Haftrichter gut aufgehoben fühle, oder nicht?“

    Was soll DAS für ein Beispiel sein? Es geht nicht darum, ob es für bestiimmte Gruppen angenehmer oder unangenehmer vor diesem Richter sein könnte – sondern ob dieser Richter das Gesetz konsequent für ALLE GLEICH anwendet!

    Ein Richter hat und darf keine Vorlieben oder Abneigungen für jemand haben, sei es politisch oder sonstwie!

  18. #16 Faktencheck (08. Feb 2012 22:59)
    Lesen Sie sich den Satz mal ohne die Zeileneinschübe durch. Dann werden Sie feststellen, dass die Aussage „zur Abwehr der drohenden Gefahr“ auf die Wiederholung gedacht ist.

    Aber in der Tat sprechen Sie hier -für die Rechtsprechung des Haftrichters sekundär-einen (verfassungs-) rechtlichen Fauxpas an.

    Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr ist in der Tat eher präventiv. Aber Prävention ist primär Länderrecht. Die StPO ist Bundesrecht.

    Ist der Richter vielleicht auch Garant i.S. des § 13 StGB?

    Die von Ihnen angesprochene Achillesverse ist nur eine (die verfassungsrechtliche) von vielen, die Anwälte in der Haftbeschwerde gegen einen Beschluss wegen Wiederholungsgefahr anvisieren können. Mit jeder gewonnen Beschwerde schrumpft die Anklage.

  19. #21 Faktencheck (08. Feb 2012 23:20)

    „Korrektur zu #20 Faktencheck: 56f StPO, nicht 55f“

    Nochmal Korrektur, jetzt aber richtig: § 56f StGB, nicht StPO. (Kommt davon, wenn man beide Beck’sche Textausgaben gleichzeitig aufgeschlagen hat.)

  20. #23 MichaelKohlhaas
    „Lesen Sie sich den Satz mal ohne die Zeileneinschübe durch. Dann werden Sie feststellen, dass die Aussage “zur Abwehr der drohenden Gefahr” auf die Wiederholung gedacht ist. “

    Ach nein. Darauf wäre ich nie gekommen. Gut, dass Sie mich darauf hingewisen haben.

  21. #22 Faktencheck (08. Feb 2012 23:27)
    Sie haben mich mißverstanden: Ich bin Kantianer und Kant geht davon aus, dass der Mensch grundsätzlich in der Lage ist, zwischen gut und böse zu unterscheiden. Das ist der Grund, warum ich diese Frage gestellt habe.

    Zur Klarstellung:
    Ich habe hier keinen Kommentar, sondern einen „Erfahrungsbericht“ -mit nachweisbarem juristischen Sachverstand- zu dem Mann abgegeben. Haben Sie schon einmal einen Methadon-Substituierten in U-Haft gesehen?

    Es handelt sich hier um todkranke Leute, für die jeder Tag nur noch Überlebenkampf ist. Ist das Strafrecht der Ersatz für fehlende andere Maßnahmen, die Politiker zu feige sind zu treffen? Ganz sicher nicht, sonst müssten wir hier alle sehr aufpassen.

    Genau das kennt ein Becker, der in Frankfurt alles durch hat.

    @PI:
    Ich finde es sehr gut, dass dieser Artikel vollkommen wertneutral -ohne Seitenhiebe- eingestellt wurde.

  22. Eine Handtasche klauen heißt Kleindelikt?
    Der Werteverfall beginnt bei dem Gesetzgeber.

  23. #26 MichaelKohlhaas
    „Haben Sie schon einmal einen Methadon-Substituierten in U-Haft gesehen?“

    Hier gehts auch um Güterabwägung. Kann der Methadon-Substuierte noch sich selbst steuern, wieviele alte Frauen darf der noch überfallen, um seine Sucht weiter zu befriedigen? Wieviele Menschen müssen noch unter ihm leiden?

    Bin kein Fachmann für Drogensüchtige in U-Haft, aber da gibt’s bestimmt noch einen Plan B dafür. Z.B. Aufenthalt in einer Suchtklinik.
    Kann aber nicht sein, dass die Freiheit eines Drogensüchtigen über das Recht auf Unversehrtheit der Allgemeinheit geht, speziell wenn der Abhängige zuletzt andere Menschen überfallen oder erpresst hat, und die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass er das wieder macht.

  24. Dazu: Jemand, der nicht mehr Herr seines Willens ist und eine Gefahr für die Öffentlichkeit oder für sich selbst darstellt, kann grundsätzlich zwangseingewiesen werden, egal ob der nun eine Stratat beging oder nicht.

  25. Das Grundübel ist die Politik.
    Wir brauchen schärfere Gesetze, da sich die Realität geändert hat.

    Wir brauchen auch Richter, die diese Gesetze anwenden.
    Das Justizsystem soll reformiert werden, da es offensichtlich nicht mehr richtig funktioniert.

    Wir haben jedoch statt einer Justizministerin eine Karikatur. Solange sie im Amt bleibt, wird wohl nichts.

  26. #2 Ostdeutschland

    Letzte Woche bestätigte Israels Oberster Gerichtshof mit 6 zu 5 Stimmen

    Im Klartext: Auch dort sind bereits 5 Gutmenschen eingeschleust.

  27. Jeder Feuerwehrmann, jeder Polizist wird ausgebildet zu helfen … oberste Prämisse dabei ist, sein eigenes Leben zu schützen (jetzt könnten Zyniker sagen, weil die Ausbildung dieser Personen viel Geld gekostet hat … Stimmt!!!) … nur sagen darf man das nicht.

    Es gab mal Zeiten, in denen man als Richter, Staatsanwal (und restliches Volk) einfach mal sagen durfte (und konnte), was einem durch den Kopf ging. … Die Zeiten sind vorbei, heute hängt einem sofort der „Staatsschutz“ im Nacken. … Wer ist der Staat? Weit gefrehlt, es ist nicht mehr das Volk.

    Irgendwie schon traurig, früher hat man durch die Gegensätzlichkeit gelernt, sein eigenes Tun und Handeln zu überdenken … wenn mich aber jemand zwingt …

    … brauch ich nicht mehr über mein Tun und Handeln nachzudenken, da liege ich richtig!

  28. Einer der Filmemacher Yüksel Ugurlu
    http://de.wikipedia.org/wiki/Y%C3%BCksel_U%C4%9Furlu
    ineressant hier aufgeführte Yimpas Affaire

    Biite unbedingt lesen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Yimpa%C5%9F
    den größten Anlagenskandal, den Deutschland jemals erlebt habe.[3]
    Islam-Holdings werden als gottgefälliger und islamkonformer Weg angeboten, Geld profitabel, jedoch unverzinst, anzulegen, da Zinsen im Islam verboten sind. Die Anteilscheine an den Unternehmen bot man vor allem in deutschen Moscheevereinen an, wo die meisten strenggläubigen Deutschtürken zu finden sind. Daher blieben diese Vorgänge von der deutschen Mehrheitsgesellschaft weitgehend unbemerkt.[6]

  29. Mir kommen gleich die Tränen, so sehr hat mich der Vergewaltiger gerührt. Würde man ihn kastrieren, würden mit schon wieder Tränen kommen, Freudentränen. Was wird aber mit ihm passieren? Wenn er überhaupt mehr als zwei Jahre bekommt und die Haft antreten muss, wird die Untersuchungshaft angerechnet und nach Verbüßung von 50% ist er draußen, wenn er sich im Ausland anmelden lässt. Vorher kommt er noch in den offenen Vollzug, dann wird wahrscheinlich die Untersuchungshaft mit Partyservice die einzige „wirkliche“ Haft bleiben.

  30. #34 Schweinsbraten:

    …den größten Anlagenskandal, den Deutschland jemals erlebt habe.

    Nicht habe, hat! Eine fabelhafte ARD-Doku von Cornelia Uebel und Yüksel Ugurlu, oft wiederholt, „Konkurs im Namen Allahs“, und eine widerwärtige Methode, kleinen Leuten die Ersparnisse aus der Tasche zu ziehen, es ging um Milliarden, Cornelia Uebel hatte auch einen „Zeit“-Artikel zum Thema. Später wollten betrogene Türken uns die Schuld in die Schuhe schieben, die deutsche Finanzaufsicht BaFin hätte den massenhaften Betrug verhindern müssen, wurde argumentiert.

    http://www.beucker.de/2004/tk04-05-24.htm

  31. Hier ist schon wieder für Nachschub für den Herrn Richter gesorgt worden:

    Gestern ab Mitternacht auf eins-extra eine weitere Gehirnwäsche in sachen Türkenimport.

    Meine Liebe in Deutschland
    Natürlich vom türkisch dominierten WDR.

    „“Eigentlich hatte ich nie vor, eine Frau aus der Türkei zu heiraten“, sagt Atilla Gümüstas. Aber dann hat es ihn erwischt: In Kastamonu, einer Provinzstadt in Anatolien, hörte der 24-jährige Deutsch-Türke die Stimme einer Radiomoderatorin.

    Sie ließ ihn nicht mehr los. Er lernte Cavidan kennen, es war Liebe auf den ersten Blick. Nun sitzt er mit seiner Frau im winzigen Hotelzimmer in Ankara und büffelt mit ihr für die Deutschprüfung. Wenn Cavidan besteht, kann sie endlich zu ihm nach Köln kommen. Die beiden sind schon zwei Jahre verheiratet. Eine Liebe mit Hindernissen.

    Auch Güzide Öztürk aus Ahlen kann es kaum erwarten, dass sie zusammenleben: Ihr Mann wollte vor anderthalb Jahren schon nach Deutschland ziehen, gleich nach der Hochzeit. Aber er hat sie immer wieder vertröstet: Burak, 33, lässt seinen PC-Laden mit angeschlossenem Internet-Café in einer Kleinstadt südlich von Ankara nur schweren Herzens hinter sich. Er weiß, in Deutschland wird alles anders: „Der Tee wird anders schmecken.“ Und er muss Deutsch sprechen können.“

    Ja, so schlimm ist das für die guten Türken, wenn sie in die BRD gezwungen werden.
    Frage: Warum gehen die Partner aus D nicht in die Türkei?
    Antwort: Rundumversorgung durch den dt. Steuermichel.

  32. #10 Islam-Nein-Danke (08. Feb 2012 22:20)

    #8 MichaelKohlhaas (08. Feb 2012 22:11)

    Welche Drogen nehmen Sie denn???

    – – – – –

    Islam-Nein-Danke! Was haben Sie hier zu suchen?

  33. Na sowas, fast nur Migranten als Täter! Ist doch sicher eine repräsentative Auswahl der Täter!? Yüksel Ugurlu wird ja seine Leute nicht freiwillig schlecht darstellen und politisch inkorrekt möglicher Weise ausländerfeindliche Ressentiments schüren.

  34. Die drogenschmuggelnde Nigerianerin hat auch noch Sonderwünsche: anderes Essen, kein Tee. Aber das ist ja keine Kuscheljustiz, nein nein. 🙁
    In Indonesien wäre jetzt eine ganz andere Strafe fällig für diese Drogendealerin. Ich finde genau die richtige, um diesen Drogenschmuggel einzudämmen. Auch in China wird erfolgreich gegen Drogendealer vorgegangen.

  35. Für die Lutsche ist ein Taschendiebstahl nichts,da sollte er einmal den/die Bestohlene fragen .
    Kein Wunder hier braucht sich keiner vor einer Straftat zu fürchten .

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