Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Auf dem Schulhof einer Kölner Hauptschule hatte der 15-jährige Kurde Ayoub B. den 14-jährigen Türken Selman C. erschlagen, weil dieser ihn aus Versehen angerempelt hatte (PI berichtete). Nun hat das Kölner Landgericht den Totprügler wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und der Einweisung in eine Erziehungsanstalt verurteilt. Die Familie des Opfers ist über die „Strafe“ entsetzt.

Der „Kölner Stadtanzeiger“ schreibt:

„Ich bin sehr enttäuscht“, sagte Zehra C. am Montagnachmittag, noch mit Tränen in den Augen. In Saal 7 des Landgerichts hatte sie die Verkündung des Urteil gegen Murat T. (15, Name geändert) mitverfolgt. „Für die Jugendlichen ist das ein gefundenes Fressen. Die können sich jetzt denken: Ich kann alles machen, sogar einen Menschen töten.“ Zehra C. ist die Mutter von Selman C., der im vorigen Frühjahr mit nur 14 Jahren an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas und einer Gehirnblutung im Krankenhaus starb. Deswegen angeklagt war Murat T..

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge hat die 4. Große Strafkammer ihn zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt; ein „Tötungsvorsatz“ sei nicht zu erkennen. Mit Rücksicht auf das Alter des Angeklagten war die Öffentlichkeit aus dem Prozess ausgeschlossen. (…)

Die Kammer habe nach Jugendstrafrecht auf „Schwere der Schuld“ erkannt, resümierte Landgerichtssprecher Dirk Eßer die Urteilsbegründung, jedoch nicht auf „schädliche Neigungen“, denn Murat T. sei seit seinem 14. Geburtstag und vor der Tat nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Die Strafe habe zur Bewährung ausgesetzt werden können, weil mit der Unterbringung in einer Erziehungseinrichtung „sichergestellt“ sei, dass vom dem 15-Jährigen „keine Gefahr weiterer Straftaten ausgeht“. Im Jugendstrafrecht stehe grundsätzlich im Vordergrund, auf welche Weise „optimal auf den Täter eingewirkt werden kann“.

Ob Ayoub B. zusätzlich ein zweiwöchiges Fernsehverbot auferlegt wurde, ist nicht bekannt.

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102 KOMMENTARE

  1. Ob Ayoub B. zusätzlich ein zweiwöchiges Fernsehverbot auferlegt wurde, ist nicht bekannt.

    Nein, aber muss 1 Jahr lang den „Integrations-Kickbox-Kurs“ der Claudia-Roth-Stiftung besuchen.

    Aber was rege ich mich auf.
    **** schlägt sich, **** verträgt sich.

    Beim nächsten „Kartoffel-Opfa“ sind sich Kurde und Türke wieder einig.

  2. Das wäre doch ein Fall für ein Scharia-Gericht, oh, pardon: ein „islamisches Gericht“. Vielleicht wird dieser „Konflikt“ ja sowieso zwischen den beteiligten Familien „gelöst“, mit einem „Friedensrichter“. Man darf gespannnt die weitere Entwicklung beobachten.

  3. da er aber sagenhafte 14 jahre schon gelebt hat ohne polizeilich aufzufallen lässt aber doch eher auf KEINE probleme in der famillie schliessen, toll junge, du bist 14 und noch nicht wegen gewaltdelikten, autodiebstal, oder mord in verbindung gekommen, wird das ding wenigens ausgeschafft wenn es seine bewährung im antiagressions training abgeschlossen hat ?!?! der arme junge … wenigens hat er jetzt nen mord auf dem gewissen, krass ist aber wie wenig dieses ding versteht das er da gerade einen menschen getötet hat, könnten wir nicht bei ihm kurz die scharia einführen, ein paar finger abhacken oder säure in die augen träufeln ? vielleicht schafft er es dann ja sogar bis er 18 ist keinen weiteren mord zu begehen!

  4. Wenn der Täter kein Kurde sondern ein Deutscher gewesen wäre, würde er neben Beate Zschäpe auf dem nächsten Titelbild vom SPiegel auftauchen. „Neuer NSU Mord!!!“ Aber so reicht halt ein bisschen Bewährung, man urteilt eben nicht nach der Tat sondern nach den Vorstellungen der Richter von Rassemerkmalen.

  5. Konnte der Richter einen gültigen Dienstausweis vorlegen?
    Diese Frage ist, beachtet man die Bereinigungsgesetze von 2006/2007, wirklich ernst gemeint.

  6. Bei einem Kartoffel-Opfer wäre aus diesen Kreisen überhaupt niemand entsetzt.

    Laut „Express“ ist der Täter kein unbeschriebenes Blatt. Er war bei seinen anderen Leistungen aber noch nicht strafmündig.

  7. Normale Kölner Kuscheljustiz.
    Wenn ich den 14jährigen getötet hätte,wäre ich auch mit Bewährung davon gekommen ? Bin bisher auch noch nie straffällig geworden.
    Aber das ginge nicht,ich bin volljährig und erschwerend dazu noch Deutscher.
    Ich wäre für 10 Jahre hinter Gittern gelandet.

  8. Für mich : Bewährung für Heimtückisch geplanten Mord

    Das Urteil von diesem Kölner Gericht darf doch niemanden überraschen. Es war leider genau so zu erwarten. Man betrachte den Tatablauf. Der Täter fuhr bewußt wieder zur Schule zurück und lauerte dem Opfer auf. Also Vorsatz.

    Dann griff er das Opfer von hinten! massiv an.
    Also Heimtücke.

    Von der Brutalität einmal ganz abgesehen. Und dann ergeht ein Urteil – welch ein Hohn im Namen des Volkes – wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Man kann dem Opferanwalt nur dringend zur Revision raten. Wieder einmal ein Urteil, dass der Brutalität und Verrohung in dieser Gesellschaft vorschub leistet. Diese Richter sind in meinen Augen nichts anderes, als durch Ideologie verblendete Totengräber dieser Gesellschaft und ihrer Werte. Den Schmerz, die Wut und die Trauer der Mutter kann ich nachvollziehen. Sie hat in vollem Umfang recht.
    Mein Mitgefühl gilt der Familie des Opfers.

  9. …dass vom dem 15-Jährigen „keine Gefahr weiterer Straftaten ausgeht“.

    Was wetten, dass von diesem Kulturschatz genau das Gegenteil ausgeht.

    Dieser Wahnsinn kann nicht mehr mit einzelnen Fehlurteilen abgetan werden.

    Willkommen im nahen Osten.
    Deutschland, Februar 2012

  10. Ob Ayoub B. zusätzlich ein zweiwöchiges Fernsehverbot auferlegt wurde, ist nicht bekannt.

    Glaube ich nicht, das würde gegen die Grünen Menschenrechtskonventionen verstoßen, da stünden Claudia, Cem und AI sofort auf der Matte und würden so Sachen mit „Nazi“ und „Holocaust“ skandieren.

  11. #7 Kulturbanause

    Konnte der Richter sicherlich nicht. Aber in diesem Fall hätte dem kurdischen Täter auch ein ADAC-Mitgliedsausweis als richterliche Legitimation gereicht.

  12. Dazu passend:
    Vor ein paar Tagen wurde ein Einbrecher zu 9 Jahren verurteilt, er hatte nachts in Elektromärkte eingebrochen.
    Zu 7 Jahren wurde ein Anabolika-Händler verurteilt.
    Diese Urteile halte ich für gerecht, aber Menschenleben sind bei uns wirklich nur einen Dreck Wert. Geschützt wird nur, was „Geldwert“ hat, denn die Richter wollen ja von den dadurch generierten Steuereinnahmen alimentiert werden, logisch das man da ein Auge drauf hat.

  13. Bewährungsstrafen für „Kulturschätze“ sind anscheinend eine Kölner Spezialität.

    Kölner Koma-Schläger kommt wieder einmal frei

    Intensivtäter Erdinc S. wurde vom Gericht nach Hause entlassen – trotz Schuldspruchs

    Mindestens 18 Mal wurde gegen Erdinc S. bereits wegen schwerer Körperverletzung und Raub ermittelt. Oft stand er vor Gericht und wurde schuldig gesprochen. Auch zur Bewährungsstrafe wurde er schon verurteilt, weil er einen 44-Jährigen vor den Augen seiner vier Kinder ins Koma geschlagen hatte.

    http://www.welt.de/wams_print/article3166939/Koelner-Koma-Schlaeger-kommt-wieder-einmal-frei.html

  14. Seit dem elenden Jahr 1968 wird es wieder Zeit in den Justizpalästen zu skandieren:

    „Unter den Talaren der Muff von 44 Jahren!“

  15. Meine Güte. Was ist in diesem Land los? Das ist nicht normal. Drehen die alle durch? Ich meine, es ist ja verständlich, dass Gerichte auf die Fortschritte des Täters in seinem weiteren Leben mit ihrem Urteil Rücksicht nehmen, aber das nimmt Formen an, die nicht nur für den Täter destruktiv sind, weil dieser bei so einer milden Strafe sehr wahrscheinlich rückfällig wird oder zumindest die Wendung zum Schlechteren nehmen wird. Es ist auch für die Menschen in seiner Umgebung, die nun mit diesem Verbrecher leben müssen eine Zumutung. Eben weil sie zum vermeidbaren Opfer werden! So ein Gericht ist eine Schande für das ganze Land und ist mitschuldig am Niedergang der Gesellschaft durch zukünftig grassierende Kriminalität! Leute, die so belohnt werden wie dieser Kurde, indem sie nun volle Kost, Logis und laaaaange Gespräche mit verständnisvollen Sozialpädagogen (wobei, das ist tatsächlich eine Strafe!) genießen dürfen, also die volle positive Aufmerksamkeit von Vater Staat genießen, LERNEN NICHTS! Kann man sich solche Urteile in irgendeinem anderen Land dieser Welt vorstellen? Ich kenne keines! Wir sind hier mal wieder einmalig! Ein herzliches Dankeschön an die Reformer unter den 68ern.

  16. @#2 johann (07. Feb 2012 15:06)

    Bei Fällen wie diesem würden Scharia-Gerichte wahre Wunder bewirken. Denn jetzt könnte die türkische Familie die Tötung des Murat T. oder eine erhebliche Summe Geld als Schmerzensgeld fordern.
    Kein Muslim würde mehr morden, wenn ihm der Tod dafür sicher wäre.

  17. Ob Ayoub B. zusätzlich ein zweiwöchiges Fernsehverbot auferlegt wurde, ist nicht bekannt.

    Bei einem zweiwöchigen Fernsehverbot würde sofort der europäischen Menschenrechtsdingsda in Aktion treten.

    #8 76227 (07. Feb 2012 15:10)

    Laut “Express” ist der Täter kein unbeschriebenes Blatt. Er war bei seinen anderen Leistungen aber noch nicht strafmündig.

    Ayoub B. ist also ein Leistungsträger. 🙄

  18. In einem anderen Fall sprach die „festgestellte Spontanität des Angeklagten gegen schädliche Neigungen“. Murat T. jedoch war nach dem versehentlichen Rempler von Selman C.

    zurück in die Klasse gegangen und nach Schulschluss mit dem Bus Richtung City Center Chorweiler gefahren. Doch er kehrte um und passte Selman C. auf dem Schulhof ab.

    Es verging genug Zeit, um sich „abzukühlen“, stattdessen wurde diese schlimme Tat begangen. Der Begriff „schädliche Neigung“ stammt aus dem Nationalsozialismus, vielleicht daher die Vorsicht.

  19. und da wundern sich noch Leute, wenn in den Gegengesellschaften (muslimisches Hoheitsgebiet)
    in Berlin und anderswo die deutsche „Justiz“ nicht mehr belästigt wird, sondern man die Angelegenheit unter sich regelt.
    Diese Familie ist von einem möglichen Glauben an deutsche Gerechtigkeit gründlich geheilt.
    Mit Recht!
    So wird das Rechtsempfinden nachhaltig zerstört!

  20. Ich schätze mal, daß die Opferfamilie nach diesem Urteilswitz mittelfristig ihre eigene Genugtuumg suchen wird und in einiger Zeit ein oder mehrere Sippenmitglieder der Täterfamilie massakrieren wird.

    2. Jahre Kindergarten für einen Toten ist ein Witz. In diesem Land sind Tote inzwischen weniger Wert als hinterzogene Steuern.

  21. das jugendstrafrecht braucht dringend eine reform. dass der erziehungsgedanke im vordergrund steht war vllt. noch vor 40 jahren nachvollziehbar. da klauten jugendliche vllt kaugummis und wenns hoch kam mal zigaretten. heute brechen jugendliche, bewaffnet mit messern, in einfamilienhäusern ein, oder ziehen bewaffnet auf die staße und überfallen leute für ein paar euro oder schlagen einfach jemanden aus langweile zum krüppel oder tot.

    erziehungsmethoden kann man auch anwenden wenn die täter bereits im knast sitzen. es muss ne debatte her.

  22. Um solche Fälle kann sich nur ein Shariagericht kümmern, im vorauseilendem Gehorsam haben die „Richter“ am Landgericht Köln dafür den Weg freigemacht.

  23. je nach dem wie hoch die familien gestellt sind
    gibt das „blüträche“.
    sicher sind schon schariarichter unterwegs.

  24. @ Bernhard
    „In diesem Land sind Tote inzwischen weniger Wert als hinterzogene Steuern.“

    Hinterzogene Steuern führen zu einer Streichung auf der Einnahmenseite. Der Tod eines Menschen führt gelegentlich zu einer Streichung auf der Ausgabenseite.
    Was ist dem Staat wohl verhasster?

  25. Da Einzelheiten über den Tathergang der Öffentlichkeit vorenthalten werden, ist eine objektive Wertung des Urteils letztlich nicht möglich. Dass unser Jugendstrafrecht dringend einer Überarbeitung bedarf, steht auf einem anderen Blatt. Übrigens : eingeführt wurde es in der Weimarer Republik von den Sozialdemokraten…

  26. Die zahlreichen skandalösen Urteile dieser Art werfen zwangsläufig die Frage auf, ob die zuständigen Richter korrupt sind.

    Weil die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger trotz all dieser Justizskandale untätig bleibt, trägt sie dafür volle Verantwortung und hat sich disqualifiziert.

    Da FDP diese unfähige Frau als Justizministerin duldet und jeden Versuch der Kriminalitätsbekämpfung blockiert, ist FDP die Partei für Kriminelle.

    DIE STAATSANWALTSCHAFT MUSS BEI JEDEM SOLCHEN SKANDALÖSEN URTEIL PRÜFEN, OB GELD AN DEN RICHTER GEFLOSSEN IST.

  27. tja, was sagt man dazu. wieder ein Beweis mehr, dass das Jugendstrafrecht gründlich überholt werden muss. Denn auch ein Teenager kennt den Unterschied zwischen Gut und Böse, zwischen Recht und Unrecht! Egal obs ein Murat war oder ein Peter, einen Menschen zu töten muss in jeden noch so kleinen Geist gehn, dass dies nicht richtig sein KANN! Haben die Richter jetzt auch schon die Hosen voll? Wage sich ein deutsches Kind eine solche Tat, dann kommt was für ein Nazibalg..tzzz..was für eine Gesellschaft ist das denn?tja was tut man nicht alles damit man den 72 Jungfrauen näher rückt!!

  28. Der Islam gehört zu Deutschland:

    Der 35-jährigeTäter, der nur drei Häuser neben dem Opfer Ahmet E. wohnt und aus der selben Region in der Türkei stammt, hat den 39-Jährigen mit mindestens sechs Schüssen in Kopf und Brust getötet. Nach Angaben der Polizei feuerte der Täter Munition des Kalibers neun Millimeter aus einer Waffe des Fabrikats Beretta – offenbar aus verletztem Ehrgefühl: Der Schütze soll vermutet haben, dass Ahmet E. ein Verhältnis mit seiner Frau hatte.

    http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/verletztes-ehrgefuehl-als-motiv-fuer-toedliche-schuesse-auf-ahmet-e-in-duisburg-beeck-id6325565.html

    Knarren haben sie massenweise, tollwütig sind sie, Tötungshemmung haben sie keine, Selbstjustiz ist Pflicht. Warum haben wir diese Mordmaschinen nochmal im Land?/rhetorische Frage

  29. Sehr geehrte Damen und Herren,
    sehr geehrter Herr Zerbes,

    ich beziehe mich auf die in Ihrem Gericht getroffenen Urteile. Besonders unangenehm aufgefallen in der letzten Zeit sind die Urteile im Fall des „Komaschlägers“ Erdinc K. und gegen den 15jährigen Totschläger Ayoub B. vor kurzem.
    Das Landgericht Köln fällt des öfteren unangenehm mit derartigen Urteilen auf.
    Mal abgesehen von der Gesetzeslage, die hier geändert werden müsste, sind diese unverständlich milden Urteile ein Skandal.
    Solche „Rechtssprüche“ sind eine Schande und ein Schlag ins Gesicht der schutzbedürftigen Bürger in diesem Land!
    Für die Opfer und für die weiteren Opfer, die derart sanft behandelte Täter mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft verursachen werden. Das könnten dann Ihre Kinder, Freunde, etc. sein!
    Es sind solche Urteile, die mitschuldig sind an der Erosion der Gesellschaft und besonders der Migrantengewalt, die sich offenbar nur noch lachhaften Bewährungsstrafen gegenübersieht und täterbegünstigenden Richtern, die argumentieren, dass Strafe nichts mit Vergeltung zu tun habe.
    Solche Belehrungen jedoch braucht das Volk nicht!

    Es ist Ihre Aufgabe, das Volk zu schützen! Sie kommen Ihrer Aufgabe nicht ausreichend nach! Können Sie der Mutter des erschlagenen Selman C. In die Augen sehen? Wie kann hier noch ein Erziehungsgedanke im Vordergrund stehen?
    Bei solchen Gerichten wie dem Ihren und solchen gesetzlichen Regelungen kriegt man keine Angst vor einer Straftat, sondern vor deren gerichtliche Legitimation durch Urteile, die etwa die gleiche Signalwirkung auf andere Gewalttäter haben, wie ein Werbeschild: „ Willkommen in Deutschland! Schlag jemanden tot und kriege einen Klaps auf den Hintern, dann mach weiter!“

    Diese Urteile gibt es ja nun im ganzen Land immer wieder. Traurig sind sie und naiv ist die Vorstellung, dadurch würden sich diese Verbrecher in die richtige Richtung entwickeln.
    Eine Bitte hätte ich an Sie: „Im Namen des Volkes“ ist nicht die angemessene Formel für derartige Richtersprüche. Denn diese dürften den Rückhalt der größten Mehrheit des Volkes nicht genießen! Ebenso ist es ein Hohn, dies im Namen des Volkes zu sagen, wenn es das Volk ist, dass solcherlei soziale Experimente dann ausbaden darf!
    Das ist kein Recht mehr! Das ist die Unterhöhlung der Sicherheit, des Friedens und des Rechtsgedankens in dieser Gesellschaft.
    Nehmen Sie meinen Protest zur Kenntnis und ich hoffe, Sie sind nun nicht beleidigt, sondern nehmen mein Schreiben zum Anlass, diese Dinge einmal in Frage zu stellen. So kann es nicht weitergehen!

    Mit freundlichen Grüßen, Sebastian XYZ

  30. Bonn: Die Angriffe auf Busfahrer und Passagiere häufen sich zunehmend, Polizei kann nicht viel machen:

    „Nicht nur Fahrgäste, sondern auch Fahrer der Busse und Bahnen fühlen sich zunehmend von aggressiven Jugendlichen bedroht. Ein Fahrer musste sogar auf eine andere Strecke versetzt worden. Die Täter sind der Polizei bekannt, doch tun können sie nicht viel.“
    http://www.ksta.de/html/artikel/1328096150562.shtml

  31. #26 moppel

    „Kein Muslim würde mehr morden, wenn ihm der Tod dafür sicher wäre.“

    Kleine Korrektur meinerseits in Klarsprech:
    Kein Mohammedenaner würde mehr morden, wenn ihm der Tod dafür sicher wäre.

    Dieter Nuhr würde dazu nur sagen: „Doch.“ 😉

  32. Ich habe den Fall damals verfolgt, weil ich oft WDR-Köln sehe.

    Da ist natürlich überregional total pc immer nur allgemein von JUGENDGEWALT die Rede gewesen.

    Während die
    http://www.bild.de/regional/koeln/gewalt/junge-von-mitschueler-fast-totgeschlagen-18094450.bild.html

    noch die Herkunft benannte:

    Auf Kölner Schulhof Junge (14) von Mitschüler fast totgeschlagen
    „Hassan sprang Nuri von hinten an und rammte ihm von der Seite die rechte Faust voll gegen die Schläfe. Er kippte sofort um.“ Der Augenzeuge weiter: „Dann packte er Nuri, der benommen auf dem Boden lag, mit beiden Händen am Kopf und rammte ihm zwei, dreimal das Knie ins Gesicht.“

    Ist die blaue BLÖD natürlich viel ausländerfreundlicher:
    http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13421641/14-Jaehriger-stirbt-nach-Schulhof-Schlaegerei.html?print=true#reqdrucken

    “In einer Kölner Hauptschule ist ein 14-Jähriger von einem Mitschüler erschlagen worden. Das Opfer hatte den Gleichaltrigen zuvor versehentlich angerempelt.
    Zwei Wochen nach einer brutalen Schulhof-Prügelei in der Gustav-Heinemann-Hauptschule in Köln-Seeberg ist ein 14-Jähriger an Organversagen gestorben.“

    Auch RTL schrieb verharmlosend:
    „Ein neuer Fall von extremer Schulhof- Brutalität schockiert Deutschland: Ein 14-Jähriger hat in Köln einen Mitschüler so schwer verprügelt, dass das Opfer nach Zeitungsinformationen hirntot ist. Freunde des Prügel-Opfers demonstrierten am Wochenende dagegen, dass der mutmaßliche Täter wieder auf freien Fuß ist.“

    Wenn der Täter, was zwar nie vorkam, Matthias oder Sebastian geheißen hätte, dann hätten die Ticker bis in den letzten Busch getrommelt, was für Bestien die Deutschen sind.

    Und nach dieser Methode handeln auch die Gerichte – Als Huren der Justiz!

  33. Das Jugendstrafrecht stammt aus den 70er Jahren. Damals waren Gewaltverbrechen dieser Schwere, verübt von Tätern in diesem Alter, unvorstellbar.

    Dieses Jugendstrafrecht passt nicht mehr zu seiner heutigen „Klientel“ und müsste dringend überarbeitet werden.

    Um Keulenschwingern zuvorzukommen: „Klientel“ umfasst Täter ohne und mit Mihigru…

  34. Was soll das denn aussagen?

    „denn Murat T. sei seit seinem 14. Geburtstag und vor der Tat nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten.“

    Der Täter ist 15 Jahre alt. Nun bekommt er einen Bonus, weil er seit dem er 14 ist nicht mit dem Gestz in Konflikt kam?

  35. ob die Türken solche Schandurteile hinnehmen wird sich zeigen. Im Regelfall gibts da eine eindeutige Antwort.

  36. Geht von euch noch jemand zur Polizei? Ich weiß von mehreren Überfällen durch Südländer in meiner Umgebung bei welchen die Polizei scheinbar garnicht ermittelte. Wer meldet bei solchen Aussichten noch ein gestohlenes Fahrrad? Selbstjustiz wird in naher Zukunft unumgänglich sein.

  37. Die Richter sind „furchtbare Jursiten“ , die heute Täter hofieren mit mildesten Urteilen. Früher waren sie selber Täter im 3. Reich, heute lassen sie Täter viel Spielraum für Verbrechen und verstecken sich hinter Pädagogik.
    Sadistisch,was die Kuschelrichter da machen.

  38. Korrektur von 2 Fehlern:

    Die Richter sind “furchtbare Juristen” , die heute Täter hofieren mit mildesten Urteilen. Früher, die Generation vor den 68ern, waren sie selber Täter im 3. Reich, heute lassen sie Tätern viel Spielraum für Verbrechen und verstecken sich bei ihren Urteilen hinter Pädagogik.
    Sadisten waren sie früher und sinds heute auch noch, heute nur als Kuschelrichter.

  39. Was passiert denn mit dem Totschläger in dem Erziehungsheim?
    Die werden ihn doch auch nicht mehr erziehen können.
    Hat jemand eine Vorstellung, was uns allen das kostet, wo doch schon ein Haftplatz über 100 Euro pro Tag kostet?

  40. Ein weiteres Kuschelurteil der Täterwohl-orientierten Justiz.

    Aber wenigstens können die Eltern des Erschlagenen gegen das Urteil protestieren und einen Trauermarsch organisieren, ohne als „Nazis“ diffamiert zu werden.

  41. #30 Borste (07. Feb 2012 15:41)

    Der Begriff “schädliche Neigung” stammt aus dem Nationalsozialismus, vielleicht daher die Vorsicht.

    Das Wort Autobahn übrigens auch …

    Das Jugendstrafgesetz hat Deine Probleme nicht, dort steht:

    Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist.

  42. #49 Elink (07. Feb 2012 16:34)

    Was soll das denn aussagen?

    “denn Murat T. sei seit seinem 14. Geburtstag und vor der Tat nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten.”

    Das sagt aus, dass der Richter der Ansicht ist, bei „denen“ wäre es normal, bereits sehr früh mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

    Kuschel-Richter_In ist nur ein weiteres Synonym für Rassist_In.

  43. @50 Elink

    „“denn Murat T. sei seit seinem 14. Geburtstag und vor der Tat nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten.”“

    Aber vorher, und nicht zu knapp. Jedenfalls laut „Express“.

  44. #50 mohammeds ghostwriter (07. Feb 2012 16:39)

    Geht von euch noch jemand zur Polizei? Ich weiß von mehreren Überfällen durch Südländer in meiner Umgebung bei welchen die Polizei scheinbar garnicht ermittelte. Wer meldet bei solchen Aussichten noch ein gestohlenes Fahrrad? Selbstjustiz wird in naher Zukunft unumgänglich sein.

    Selbstschutz organisieren:
    http://www.razyboard.com/system/user_Sebastian1979.html

  45. unsere zeit wird später das „düstere zeitalter“ genannt werden. wo zudem noch NOTWEHR bestraft wurde. noch niemals in der geschichte der zivilisierten menschheit war ein menschenleben weniger wert. wenn mir also keine tötungsabsicht und kein vorsatz nachgewiesen werden kann, ich einen schlechten tag hatte und betrunken war. und wenn das auserwählte opfer mir nicht bekannt war, kurzum, wenn ich den erstbesten der mir über den weg läuft umbringe, wieviel bekomme ich dann noch an entschädigung ausbezahlt?

  46. Die regeln dass unter sich. War ja keine Kartoffel die brav noch den anderen SOhn zum abstechen hinterher wirft.

    In der Haut dieses Früchtchens möchte ich nicht stecken.

  47. @ #66 udosefiroth

    Was auch immer „Zettern“ bedeutet, wirft es doch aber die Frage auf, ob man nicht auch schon 15jährige bestrafen kann. Der ist nämlich nicht erst 14, sondern 15.
    Bitte Artikel richtig lesen, dann kommentieren.

  48. Zwei OT Sachen

    Auf den Malediven putschen sich anscheind gerade Islamisten an die Macht und das gegenüber einem ziemlich vernünftig eingestellten Präsidenten. Der echte Islam scheint sich also mal wieder gegen einen modernen und demokratiefähigen Islam durchzusetzen. http://www.welt.de/politik/ausland/article13855521/Islamistischer-Putsch-im-Insel-Paradies.html

    Dann ein TV-Tipp:

    Heute Abend um 22:15 Phoenixrund mit dem Thema „Von Ägypten bis Syrien – scheitert der Arabische Frühling?“

  49. #66 udosefiroth (07. Feb 2012 17:16)

    Ja? Und?

    Der Erschlagene war auch 14.

    Ändert das was?

    Das Jugendstrafrecht gehört wegen der geänderten „Qualität“ der Taten geändert.

    Ursprünglich eingeführt um das Kaugummi-klauen „dummer Jungs“ angemessen bestrafen zu können, ist das Jugendstrafrecht nicht mehr zeitgemäss, wenn aus „Streichen dummer Jungs“ Mord und Totschlag wurde.

  50. Oh, mit gewichtiger Miene hat der Richter die „Schwere der Schuld“ erkannt. Na dann ist ja alles in Butter.
    Das dt. Justizsystem hat sich ja den Erziehungsauftrag auf die Fahnen geschrieben. Mit solchen Urteilen wird die Erziehung zur Respektlosikeit gegenueber dem Justizsystem mit Selbstjustiz als Gegenreaktion verangetrieben.

  51. …alles Einzelfälle, do wi dieser aus Berlin_in :

    Pressemeldung
    Eingabe: 07.02.2012 – 09:45 Uhr
    Mann auf U-Bahnhof attackiert

    Neukölln
    # 0425

    Aus bislang noch ungeklärter Ursache wurde ein Mann gestern Abend aus einer Gruppe von fünf Männern heraus auf dem U-Bahnhof Hermannstraße attackiert und mehrfach getreten. Gegen 19 Uhr 25 sahen Fahrgäste auf dem Mitteldeck des U-Bahnhofes den 22-Jährigen am Boden liegend von fünf Personen umringt, die auf ihn eintraten. Anschließend entfernte sich die Gruppe in unbekannte Richtung. Herbeigeeilte Fahrgäste alarmierten die Polizei. Der 22-Jährige erlitt bei dem Angriff einen Nasenbeinbruch und musste in einem Krankenhaus ambulant behandelt werden. Ein Fachkommissariat der Polizeidirektion 5 prüft derzeit die Hintergründe der Tat.

  52. …oder dieser :

    Pressemeldung
    Eingabe: 07.02.2012 – 09:40 Uhr
    Frau bei Überfall geschlagen

    Neukölln
    # 0423

    Prellungen an Kopf und Knien erlitt eine junge Frau gestern Nachmittag bei einem Überfall in Neukölln. Zwei Männer fragten gegen 17 Uhr 30 die 21-Jährige in der Juliusstraße zunächst nach der Uhrzeit. Als sie daraufhin ihr Handy herausholte, um nach der Uhrzeit zu schauen, versuchte einer der Täter es ihr aus den Händen zu reißen. Da die junge Frau das Handy jedoch festhielt, schlug der Unbekannte ihr mit der Faust ins Gesicht, so dass sie durch die Wucht des Schlages mit dem Hinterkopf gegen die Hauswand schlug und zu Boden fiel. Dort schlugen nun beide Männer mit Fäusten und Ellenbogen auf den Kopf des Opfers. Als das Duo im Begriff war auf die 21-Jährige einzutreten, eilte ein vorbeikommender Passant zu Hilfe, woraufhin die Täter ohne Beute in Richtung Grenzallee flüchteten. Das Opfer erlitt Prellungen im Gesicht sowie an den Knien und begibt sich selbst in ärztliche Behandlung.

  53. …oder jener :

    Pressemeldung
    Eingabe: 07.02.2012 – 18:25 Uhr
    Drei Haftbefehle gegen mutmaßliche Serien-Räuber

    Neukölln
    # 0432

    Im Zusammenhang mit acht schweren Raubtaten wurden vergangenen Freitag drei junge Männer im Alter von 18, 20 und 21 Jahren festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, zwischen Ende Dezember 2011 und Ende Januar 2012 drei Tankstellen, zwei Zeitungsläden, zwei Supermärkte sowie eine Tierfutterhandlung in Neukölln überfallen zu haben. Dabei sollen sie mit Schusswaffen, Messern, Schlagstöcken und Reizgas bewaffnet gewesen sein. Die Beute bestand regelmäßig aus Bargeld und Zigaretten. Der 18-jährige Tatverdächtige wurde bereits mit Haftbefehl in anderer Sache gesucht. Alle drei befinden sich nun in Untersuchungshaft.

    und so weiter…..

    http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/presse.html

  54. #76 Sebastian (07. Feb 2012 18:33)

    Und wenn diese 5 Typen je gefasst werden sollten, wird man ihre Personalien feststellen und sie sofort wieder auf freien Fuss setzen. Sollte es danach u.U. zu einem Gerichtsverfahren kommen, wird der Richter—Achtung Dramatik—wahrschienlich wieder mit ernster Miene die Schwere der Tat konstatieren und die 5, mit oder ohne Bewaehrung, auf die Menschheit loslassen. Na, dann geniesst mal euer sicheres Deutschland.

  55. #43 Babieca (07. Feb 2012 16:15)

    Ha! Mal wieder richtig vermutet.
    Es war mir schon klar, als in der ersten dpa-Meldung mal wieder von „Männern“ geredet wurde.

  56. Aufruf an alle PI-Leser: Bitte sachlich bleiben!

    Es ist durchaus verständlich und menschlich, wenn angesichts des tragischen Todes eines jungen Menschen die Emotionen hochkochen.

    Auch wenn es schwer fällt – wir alle und auch die Eltern von Selman C. sollten diesen Vorfall und die Begleitumstände objektiv analysieren:

    Eins ist sicher: dem jungen Straftäter Ayoub B. wird ab jetzt eine ganz besondere Betreuung zuteil.

    Mindestens ein oder vielleicht auch zwei einfühlsame Sozialpsychologen oder fürsorgliche Jugendbetreuer werden sich um den Deliquenten kümmern und seinen weiteren Lebenslauf proaktiv begleiten.

    Es gibt in Deutschland professionelle Dienstleister, die das zu einem lukrativen Geschäftsmodell ausgebaut haben und damit sozialpädagogisch qualifizierten Mitarbeiter_Innen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten bieten.

    Ein Beispiel:

    Fast 80 % aller wegen einer Gewalttat inhaftierten Jugendlichen werden nach ihrer Entlassung rückfällig. Weil sich nichts an ihrem Verhalten und an ihren Motiven geändert hat.

    Seit fast 10 Jahren bieten wir jugendlichen Gewalttätern die Chance, während ihrer Haftzeit an einem Anti-Gewalt-Training teilzunehmen. Im Zentrum steht – neben der Tataufarbeitung – die Auseinandersetzung mit Motiven, Ideologie und Rechtfertigungsstrategien. Nach ihrer Entlassung schließt sich ein bis zu 12-monatiges Stabilisierungscoaching an.

    http://www.violence-prevention-network.de/violence-prevention-network

    Mancher von uns eher konservativ denkenden PI-Lesern wird sich jetzt vielleicht die Frage stellen, ob sich nach all den vielen Jahren mit “Stabilisierungscoachings” oder ähnlichen Sonne-Mond&Sterne-Aktivitäten an der Rückfallquote von 80% signifikant etwas geändert hat.

    Aber das ist die falsche Frage, denn auf den Erfolg solcher pädagogischen Maßnahmen kommt es gar nicht an.

    Wichtig ist nur eins:

    Jeder jugendliche Straftäter sichert Arbeitsplätze in der Sozialindustrie, und je früher er bei seiner kriminellen Karriere unterstützt wird, desto besser!

  57. #81 Stefan Cel Mare (07. Feb 2012 18:57)

    Das zeigt, daß Pi-Leser eine außerordentlich hohe, interkulturelle Kompetenz besitzen. 😉

    Auch der Fall der vermißten Afghanin in HH (1996 mit Ehemann aus Kabul nach Deutschland gekommen) geht wie schon geahnt islamüblich aus:

    http://mobil.abendblatt.de/hamburg/polizeimeldungen/article2180996/Ehemann-der-vermissten-Afghanin-verhaftet.html

    Bereits bei diesem Artikel war alles klar:

    Erst vor drei Wochen hatte sie sich mit ihrem Ehemann versöhnt.Schon seit drei Monaten führte die Luruperin Mahwasch Afghannawis als Pächterin die umsatzstarke „Nur Hier“-Filiale im Edeka-Markt an der Eppendorfer Landstraße. Die selbstbewusste 42-Jährige schien auf einem guten Weg zu sein.

    http://mobil.abendblatt.de/hamburg/polizeimeldungen/article2174473/Ehemann-und-Sohn-bangen-um-vermisste-Afghanin.html

  58. er sei seit seinem 14. Geburtstag nicht erwischt worden, hat das Gericht verkündet. Prima , und zuvor?

  59. „Kein Muslim würde mehr morden, wenn ihm der Tod dafür sicher wäre.“ (#26 Moppel)
    Dies ist nur insoweit zutreffend als es sich um Straftaten von Mohammedanern untereinander handelt. Jedem, der mit zynischem Augenzwinkern fordert: „Na los, oké, Schariaurteile für alle Straftaten, da würde den Mohammedanern das Rauben/Vergewaltigen/Morden schnell vergehen!“, ist ja hoffentlich klar, daß dies auf KEINEN FALL gilt, wenn ein Kuffar von einer Straftat betroffen ist. Dann nämlich ist die Straftat keine Straftat mehr, sondern ein vernachlässigbarer Vorfall, etwa so als zerträte man einen Käfer.
    Das gilt im übrigen auch für die so gern geäußerte Behauptung von Mohammedanern, der Islam verböte das Töten von Menschen. Pure Takiya. Denn der Europäer versteht unter „Mensch“ ein atmendes, zweibeiniges Wesen wie sich selbst. Für den Mohammedaner dagegen ist ein Mensch nur und ausschließlich ein Mohammedaner vulgo Rechtgläubiger. Alle anderen werden nicht zu den Menschen gezählt. Daher ist der Spruch – aus mohammedanischer Sicht – völlig richtig und nicht gelogen. Der höhere Witz dabei ist, daß der Europäer diese Aussage vor dem Hintergrund seiner Kultur völlig anders und völlig gegenteilig versteht/verstehen muß. Da wird sich schon mancher Bärtige in die Faust gelacht haben.

  60. Nochmal zum obigen Thema (#26 – Moppel / # 86:

    So, nun schauen wir uns die Sharia unter diesem Gesichtspunkt an und wir kommen der Wirklichkeit ein ganzes Stück näher. Es gibt nämlich bei dieser Herangehensweise für jeden Straftatbestand vier veschiedene Fälle, die ich nun systematisch abarbeite. Beginnen wir mit
    Mord:
    1) Ein moslem tötet einen moslem –>
    Todesstrafe für den Mörder
    2) Ein nichtmoslem tötet einen moslem –>
    Todesstrafe für den Mörder
    3) Ein moslem tötet einen nichtmoslem –>
    Völlig uninteressant. Maximal Sachbeschädigung. In Deutschland wird ja auch kein Mensch verurteilt, weil er auf einen Regenwurm tritt, oder?
    4) Ein nichtmoslem tötet einen nichtmoslem –>
    Völlig uninteressant. In Deutschland beschäftigt sich ja auch kein Gericht mit dem Fall, dass ein Käfer eine Ameise gefressen hat, oder?
    ————–
    Diebstahl:
    1) Ein moslem bestiehlt einen moslem –>
    Hand ab
    2) Ein nichtmoslem bestiehlt einen moslem–>
    Todesstrafe für den nichtmoslem, der ist weniger wert als das Vieh und lebt nur darum, weil ein moslem es ihm erlaubt
    3) Ein moslem bestiehlt einen nichtmoslem –>
    Völlig uninteressant. Der moslem kann sich von einem nichtmoslem nehmen, was er will. In Deutschland wird ja auch kein Bauer verurteilt, weil er die Milch der Kuh stiehlt, oder?
    4) Ein nichtmoslem bestiehlt einen nichtmoslem–>
    Völlig uninteressant. Wenn eine Krähe einer Amsel nen Brotkrümel stiehlt, ist das ja auch kein Fall fürs Bundesverfassungsgericht, oder?
    ——–
    Vergewaltigung:
    1) Ein moslem vergewaltigt eine moslemfrau —>
    Die Frau braucht vier männliche Zeugen, um das zu beweisen. Ansonsten wird die Frau wegen Ehebruchs gesteinigt. Auch wenn 100 Frauen es gesehen haben, es MÜSSEN vier MÄNNLICHE Zeugen gesehen haben! Aus diesem Grund gibt es auch so wenige Vergewaltigungsanzeigen in islamischen Ländern; die Frauen wären ja bescheuert, bei dieser Beweislage eine Anzeige aufzugeben…
    2) Ein nichtmoslem vergewaltigt eine moslemfrau –>
    Todesstrafe. Ohne Wenn und Aber. Was fällt so einem Stück Dreck ein, sich an einer moslemfrau zu vergreifen? Achja…falls es keine 4 männlichen Zeugen dafür gibt, wird die Frau übrigens gleich wegen Ehebruchs mit „entsorgt“.
    3) Ein moslem vergewaltigt eine nicht-moslemfrau–>
    Und? Problem? Der moslem kann sich nehmen, was er will. Die nichtmoslems haben keine Rechte.
    4) Ein nichtmoslem vergewaltigt eine nichtmoslemfrau –>
    *gähn*
    Ich glaube, ihr habt mich verstanden.
    http://killerbeesagt.wordpress.com/page/5/

  61. Wegen Körperverletzung mit Todesfolge hat die 4. Große Strafkammer ihn zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt; ein „Tötungsvorsatz“ sei nicht zu erkennen.

    Ein Tötungsvorsatz ist deutlich zu erkennen, denn jeder, auch ein Kind, weiss, dass, wenn ich auf den Schädel eines Menschen einschlage, dieser dann infolge der Hirnblutung und Ausfall wichtiger Hirnzentren sterben kann oder zumindest irreversible Schäden davontragen kann. Kevin aus Gladbeck z.B. wird immer ein Pflegefall sein, er liegt im Wachkoma.

    Bewährungsstrafe für das Auslöschen eines jungen Menschenlebens bedeutet die Aufforderung zum Weitermorden.

  62. Wäre der Täter ein Deutscher gewesen, hätte es wieder ein Exempel gegeben. Lichterketten von der Maas bis an die Memel, Kniefall vor dem Islam und dem Täter wäre ein hohes Strafmaß gewiss gewesen. Ich kann nicht soviel essen wie ich k… möchte, wenn ich sowas lese. Wer schützt uns vor solchen Richtern.

  63. Murat T. sei seit seinem 14. Geburtstag und vor der Tat nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

    Was soll denn dieser Satz bedeuten?

    Zur Tatzeit war er 15. Bedeutet der Satz also, dass er etwa ein Jahr lang „clean“ war? Whow! Was hat er vor seinem 14. Geburtstag alles ausgefressen?

    Wäre sein Opfer ein einheimisches deutsches Kind gewesen, hätte der Richter ein noch milderes Urteil gesprochen – aus lauter Angst, andernfalls als Rassist gebrandmarkt zu werden.

  64. Die bürgerliche Gesellschaft braucht … Muslime, die die Schätze ihrer Religion in den demokratischen Diskurs einbringen und dabei zur Kraft des Friedens werden.

    Der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm am 25.1.2012

  65. # 70 kuala

    Dann ein TV-Tipp:

    Heute Abend um 22:15 Phoenixrund mit dem Thema “Von Ägypten bis Syrien – scheitert der Arabische Frühling?”

    Das scheint mir wohl eher eine rhetorische Frage zu sein. Neben den weniger ueberzeugenden ‚Erfolgsgeschichten‘ in Libyen und Aegypten, sieht es in Syrien auch nicht gerade rosig aus. Dort geraet die Situation gerade voellig ausser Kontrolle. Nach den USA schliessen nun auch Italien und Frankreich ihre Botschaften. Und die Mitglieder des Gulf Cooperation Council, zu dem Saudi Arabien, Kuwait, Bahrain, die Vereinigten Arabischen Emirate, Oman and Qatar zaehlen, haben auch bereits angekuendigt, dasss sie ihre Botschaften schliessen und die syrischen Diplomaten aus ihren Laendern schmeissen. Waehrenddessen gehen Bombardement und Gefechte in Syrien weiter und verstaerken sich.

    http://www.washingtonpost.com/world/russian-foreign-minister-visits-syria-as-shelling-continues/2012/02/07/gIQAx438vQ_story.html?wpisrc=nl_cuzheads

  66. anscheinend haben die meisten es immer noch nicht verstanden. so ein TOTSCHLÄGER schafft in DEUTSCHLAND viele gutbezahlte arbeitsplätze. viele davon beamtenstellen von A 12 besoldung an aufwärts. und zwar bei JUSTIZ, SCHUTZ-und KRIMINALPOLIZEI, SOZIALAMT, DROGENBERATUNG, RETTUNGSDIENSTEN, KRANKENHÄUSERN, WOHLFAHRTSVERBÄNDEN, STREETWORKERN, BEERDIGUNGSINSTITUTEN, FRIEDHÖFEN, LEICHENBESTATTERN, VERSICHERUNGEN, ÄRZTEN, APOTHEKEN, PHARMAINDUSTRIE, ORTHOPÄDIEFABRIKANNTEN, PFLEGEDIENSTEN, GEFÄNGNISSEN, JUSTIZWACHTMEISTERN, PSYCHOLOGEN, PSYCHATERN, HARTZ 4 VERWALTERN (ARGE) und nicht zuletzt bei den FINANZÄMTERN. denen die verantwortungsvolle aufgabe zufällt das steuergeld der bürger einzusammeln. damit die „STRAFTÄTERBETREUUNGSINDUSTRIE“ auch immer flüssig ist. die opfer stellen wesentlich weniger ansprüche. ein sarg und ein grab genügen meist.

  67. Der Totschläger kann sich bewähren, indem er wieder mordet.

    Deshalb kriegt er Bewährung.

  68. #91 esszetthi (07. Feb 2012 21:32)

    Die bürgerliche Gesellschaft braucht … Muslime, die die Schätze ihrer Religion in den demokratischen Diskurs einbringen und dabei zur Kraft des Friedens werden.

    Der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm am 25.1.2012

    wer solche „Freunde“ hat, braucht kein Feinde!

    „Schätze ihrer Religion“ wovon spricht dieser Mann? evt. 4.35?

    „..demokratischen Diskurs einbringen..“ sollen Blinde auch ihre Eindrücke von Farbe einbringen?

    „und dabei zur Kraft des Friedens werden“
    es gibt zwar eine Sure die „Beute“ heist, aber keine, die „Frieden“ heist!

    In welcher Galaxis lebt dieser „Christ“?

  69. #93 brontosaurus (07. Feb 2012 22:06)

    Genau so ist es.

    Eine wichtige Berufsgruppe fehlt allerdings noch in Ihrer Aufzählung:

    Die politisch korrekten Journalisten und GEZ-Lakaien, die jede Kritik an zu laschen Strafurteilen reflexartig in die rechte Ecke stellen.

    Ach, nur so nebenbei:

    Gab es in Berlin nicht diese Jugendrichterin, die sich für schnelle und harte Strafen für jugendliche Gewalttäter engagiert hat?

    Merkwürdig, man hört gar nichts mehr von ihr…

  70. #97 Dirty Harry (07. Feb 2012 23:29)

    Ach, nur so nebenbei:
    Gab es in Berlin nicht diese Jugendrichterin, die sich für schnelle und harte Strafen für jugendliche Gewalttäter engagiert hat?

    Merkwürdig, man hört gar nichts mehr von ihr…

    du sprichst von Kirsten Heisig
    kein Wunder, daß man nichts mehr von ihr hört..
    Sie wurde geselbstmordet

  71. „Körperverletzung mit Todesfolge“

    So ein Dünschiss kann nur von der linken Justitz kommen. Ja, auch ein Kopfschuss ist „Körperverletzung mit Todesfolge“. Mord und Todschlag haben wohl ausgedient?

  72. Nicht das es wichtig wäre,aber es ist eine Gesamtschule und keine Hauptschule.
    Aber egal,vor dieser Justiz kann man doch keinen Respekt haben,oder?Wenn der Schläger ein Heinz oder Karl gewesen wäre hätte es sicher keine Bewährung gegeben.Stichwort Komaschläger.

  73. Zur Zeit ist beim Bundesgerichtshof ein die Grundsatzfrage anhängig, ob Steuerhinterzieher noch Bewährung erhalten dürfen oder grundsätzlich ins Gefängnis müssen.

    Bewährung für Mörder und Totschläger.

    Deutschland schafft sich ab.

  74. Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes müssen Steuerflüchtlinge, wenn sie mehr als eine Million Euro hinterzogen haben, zwingend zu einer Haftstrafe verurteilt werden.

    Der BGH fällte dieses Urteil, weil in der Vergangenheit zu viele Steuersünder mit Bewährungsstrafen davon kamen.

    So weit, so gut.

    Wann kommt mal ein BGH Urteil, nachdem Schläger, die andere Menschen zum Krüppel schlagen oder töten, zwingend in den Knast müssen?
    Wann wird hier mal der Ermessensspielraum unserer Richter (der von diesen ständig für viel zu geringe Strafen missbraucht wird) eingeschränkt?

    Wer der Integrationsindustrie und den EU-Umverteilern Gelder entzieht, kommt in den Knast, aber wer andere Menschen grundlos angreift, darf nach wie vor auf milde 68er Richter hoffen (sofern er keine Biokartoffel ist).

    Warum wundert mich das in der BRD nicht?

  75. GEstern berichtete Brisant über Erziehungsmassnahmen ausserhalb des Elternhauses.
    Das kostet 180 Euro pro Tag.
    Noch übler ist, dass die Jugendämter das „Geschäft“ auslagern zu privaten Trägern!

    Teure ABM!

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