Der Bundesgerichtshof verkündet heute das Urteil im Streit zwischen Ex-NPD-Chef Udo Voigt und einem Hotel in Brandenburg. Der Hotelbetreiber hatte Voigt Hausverbot erteilt, nachdem dieser einen Wellnessurlaub gebucht hatte. Unter anderem ist zu klären, ob ein Hotelbetreiber verpflichtet ist, einen NPD-Mann zu beherbergen. Voigts politische Gesinnung sei unvereinbar mit dem Ziel, jedem Gast ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten, so der Hotelier. Voigt hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg, er fühlt sich diskriminiert. Jetzt mit Update!

Das Urteil ist nicht uninteressant. Sollte der BGH dem Hotel Recht geben, dann hieße das doch, in Deutschland darf niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden laut Grundgesetz, Artikel 3, nur die NPD darf diskriminiert werden, obwohl sie nicht verboten ist. Bin gespannt, was den Richtern dazu einfällt!

UPDATE:

BGH: Hotelbetreiber dürfen Rechtsextremisten ablehnen

Hotelbetreiber dürfen Rechtsextremisten wegen ihrer politischen Überzeugung als Gäste ablehnen. Dies gelte aber nicht, wenn die Buchung schon bestätigt wurde, entschied der Bundesgerichtshof. Damit erzielte der ehemalige NPD-Vorsitzende Udo Voigt einen Teilerfolg. Er hatte 2009 einen Wellnessurlaub in einem Hotel in Brandenburg gebucht. Der Hotelier hatte ihm danach ein Hausverbot erteilt. Der BGH hob das Hausverbot für die Zeit der schon bestätigten Buchung auf, bestätigte es aber für die übrige Zeit.

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126 KOMMENTARE

  1. Das Verrückte daran ist, dass es in der Tat in einem wirklich FREIEN Staat jedem Privatmenschen (und somit auch jedem Hotelbetreiber) selber überlassen werden müsste, ob er einen Kunden oder einen Bewerber um einen Arbeitsplatz ablehnt und welche Gründe das sind. In jedem FREIEN Land gibt es jene perfide Kaugummikonstruktion der „Sozialgebundenheit des Eigentumes“ nämlich nicht – dort zeichnet sich das „Eigentum“ durch das Exklusivverwendungsrecht des Eigentümers“ aus, PUNKT! Zudem gibt es in freien Ländern auch noch so etwas wie eine „Vertragsfreiheit“. Von beidem können wir in Deutschland leider nur träumen.

    AAAber – in diesem Fall wird es möglicherweise so laufen, dass OBWOHL es „Antidiskriminierungsgesetze“ und ähnlichen Käse gibt, welche schwachsinniger Weise nicht nur lediglich den Staat und seine Behörden binden (dort wäre dies natürlich logisch), sondern Privatmenschen und Betriebe, der pöhse, pöhse Rechtsradikale juristisch „sonderbehandelt“ wird. Obwohl ich jede Form von Sozialismus – also auch den „nationalen“ – für schwachsinnig halte und somit auch jeden NPDler, ist eines der obersten Gebote in einem Rechtsstaat die „Isonomie“, also die Gleichheit ALLER vor dem Gesetz.

    Wir haben jedoch ein Recht, welches nicht nur zentrale Freiheiten mit Füßen tritt, sondern dabei sich nicht mal mehr an jene Isonomie hält. Dies ist auch für dieses Urteil wiedereinmal zu befürchten.

  2. Der Staat maßt sich mit seinen „Anti“-Diskriminierungsgesetzen an, die Beziehungen der Menschen untereinander zu regeln.
    Tatsächlich sollte sich eine derartige Gesetzgebung, im Sinne der Freiheit, auf das Verhältnis des Staats zum Bürger beschränken.

    Mal davon abgesehen wird der Artikel 3 GG selbst vom Staat unterlaufen, siehe FrauenQuote, bevorzugtes Einstellen von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst usw.

  3. „Kauft nicht bei Nazis“ und natürlich „Nazis raus aus dem Internet“. Die letzte Aktion von der Linkspartei-PDS.

    Es gab auch schon genug Fälle, in denen Nazis oder angebliche Nazis aus politischen Gründen entlassen wurden. In anderen Fällen wurden öffentlich ausgeschriebene und vergebene Aufträge wurden zurückgenommen, als herauskam wie krank der Betreffende politisch dachte. Kewil berichtet darüber immer wieder.

    Der BGH wird auch dieses Mal einen Weg mit legalem Anstrich finden, da bin ich mir sicher. Die sind in diesen Fällen hochkreativ, da gabe ich Kewil Recht.

  4. Mir fehlt jegliche Sympatie für die VS-Partei NPD
    aber:
    Wenn das Hotel Damit duchkommt! Dann Gibt es keine Grenze mehr!
    Bei der nächsten Islamkritschen(-feindlichen) Veranstaltung kann dann die gleiche Argumentation die Zimmervermietung an Islamkritiker verhindern!

    Andre

  5. Full version:
    Es gibt in Deutschland bekanntlich schon die Kampagnen „Nazis raus aus deiner Stadt“, „Kauft nicht bei Nazis“ und natürlich „Nazis raus aus dem Internet“. Die letzte Aktion von der Linkspartei-PDS.

    Es gab auch schon genug Fälle, in denen Nazis oder angebliche Nazis aus politischen Gründen entlassen wurden. In anderen Fällen wurden öffentlich ausgeschriebene und vergebene Aufträge wurden zurückgenommen, als herauskam wie krank der Betreffende politisch dachte. Kewil berichtet darüber immer wieder.

    Der BGH wird auch dieses Mal einen Weg mit legalem Anstrich finden, da bin ich mir sicher. Die sind in solchen Fällen hochkreativ, da gebe ich Kewil Recht.

  6. Unter anderem ist zu klären, ob ein Hotelbetreiber verpflichtet ist, einen NPD-Mann zu beherbergen. Voigts politische Gesinnung sei unvereinbar mit dem Ziel, jedem Gast ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten, so der Hotelier.

    So ähnlich war das auch im 3. Reich bei den Nazis mit den Schildern an den Geschäften:

    „Kauft nicht bei Juden“!

    Heute machen es die linken Nazis mit den Hotels etwa gleichermaßen:

    „Hier im Hotel dürfen nur linke Gutmenschen wohnen“!

  7. Dem Hotelier geht es um das „Wohlfühlerlebnis“ seiner anderen Gäste.
    Was ist denn, wenn sich Gäste beschweren, daß ihr „Wohlbefinden“ von geistig behinderten Gästen gestört wird. Könnte der Hotelier dann mit dem gleichen Argument geistig behinderte Menschen den Aufenthalt im Hotel verbieten?
    Ich bin zwar kein Freund dieser „nationalen Sozialisten“, aber man sollte seinen politischen Gegner doch fair mit Argumenten bekämpfen und sich nicht auf solche niveaulose Verbote herablassen.

  8. Wir sollten bei diesem Urteil nicht ausser Acht lassen,dass auch wir gelegentlich als Nazis tituliert werden,was immer auch damit gemeint wird,nur um das anders Denkende zu diffamieren.
    Also kann es in Zukunft ,ob eines entsprechenden Urteils,durchaus sein ,dass das Bekenntnis zu PI einem Tür und Tor versperrt….!

  9. In Deutschland müssen viele Schüler heute die Kurzgeschichte „Saisonbeginn“ von Elisabeth Langgässer im Deutschunterricht interpretieren. Die Geschichte gipfelt in dem Satz:

    „In diesem Kurort sind Juden unerwünscht“.

    Aber ich höre schon, dieser Hinweis ist wieder eine Verhöhnung der Opfer des Nazi-Terrors …

  10. In anderen Laendern is ein kleines Schild am Eingang mit dem Hinweis „Right of admission reserved“ ueblich, und keiner regt sich darueber auf, weil es sich hauptsaechlich an Penner und Betrunkene wendet. Wahrscheinlich befuerchtete in der Inhaber in diesem Fall, dass irgendein lokales Kaeseblatt wieder zuendelt und die Antifa mit ihrer Hartz4-Gefolgschaft eine geschaeftschaedigende Randale abzieht, und dagegen gibt es noch keinen rechtlichen Schutz.

  11. #9 StefanLaurin (09. Mrz 2012 07:28)

    Man stelle sich den Aufstand der Anständigen vor, wenn nicht Udo Voigt sondern Kenan Kolat aus dem Hotel geworfen worden wäre.

    Anständige?

    Du meinst doch wohl nicht Sozen, Kommunisten und Islamisten?

  12. Wo soll ein solches Urteil enden? Wenn Hoteliers / Restaurantbetreiber / Veranstalter auf eine (oder mehrere) wie auch immer aktualisierte Liste(n) unerwünschter Personen zugreifen, werden dann bald mehr oder weniger willkürlich Absagen von Personen dieser Liste(n) erfolgen?

    Wo ist die Grenze? Wenn konservative oder rechte (also politisch inkorrekte) Politiker, die nichts mit den Rechtsradikalen am Hut haben, aber von Linken Lügnern und Faschisten in einer „Naziliste“ aufgenommen werden, was sehr schnell gehen kann, öffentlich an den Pranger gestellt und denunziert werden, bricht das sozialistische Stasi-Paradies auf Erden aus!

    Dann sind wir endgültig im Jahr 1984 angekommen. Orwell lässt grüßen.

    Wie soll sich ein unbescholtener, demokratisch lebender Bürger, der warum auch immer und von wem auch immer angeschissen, auf eine solche Liste gerät, wer löscht ihn / sie dann wieder? Und: Wo bleibt die Meinungsfreiheit?

    Die Strömungen in Europa bzgl. der freien Meinungsäußerung (vor allem hins. Islam) sind mehr als besorgniserregend.

    Wenn Bürgerrechtler, die ihre Staatsform gegen xenomorphe Schmarotzer verteidigen wollen und diese offen ansprechen, vom eigenen Staat isoliert und denunziert werden, hat dieser Staat keine Daseinsberechtigung mehr. Er setzt die Antikörper seines eigenen Immunsystems außer Kraft, macht sie mundtot und stellt sie auf die gleiche Stufe der feindseligen Schmarotzer, Viren, Bakterien, Veschmutzungen (Eindringlinge), die ihn ausbeuten, aussaugen und vernichten wollen.

    In der Natur ist ein Wirtsorganismus der seine Abwehrkräfte abschafft zum Sterben verurteilt. Vollkommen zu Recht.

    Die Demokratie schafft sich auf demokratischem Wege ab und öffnet Tür und Tor für einen neuen Faschismus, die islamische Hölle, das 4. Reich.

    Europa ist dem Tode geweiht.

  13. „politische Gesinnung sei unvereinbar mit dem Ziel, jedem Gast ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten“
    …und sollte
    da mal jemand einem Mohammedaner die Herberge
    verweigern…Mann, was wäre das für ein Geschrei!!!

  14. In Köln nichts ungewöhnliches.

    Da werden Grundstücke nicht an Pro Köln Mitglieder verkauft. Da wir offen von der Politik aufgerufen, Teilnehmern des AntiIslamKongress keine Zimmer zu vermieten.

    Der alltägliche Faschismus.. in Köln ist er real.

  15. Wenn gleiches Recht für alle gilt, bin ich für den Hotelier, denn dann könnte ich in meiner Firma ganz offen dafür werben, keine Aufträge für Linke oder Mohamedaner auszuführen, was ich jetzt immernoch mit den Worten „…keine Kapazitäten“ machen muss !

    Es wäre in jedem Fall eine Aushebelung des GG, was sicherlich einiges in diesem Land verändern würde !

    …selbstverständlich halte auch ich die Entscheidung des Hoteliers für nicht tragbar und falsch !!

  16. Da dieses Land den Pfad von Demokratie und Rechtsstaat längst verlassen hat und wir uns bereits in einer sozialistischen Diktatur light befinden kann getrost davon ausgehen das es als rechtens erklärt wird Herrn Voigt zu diskriminieren, man sollte jedochnicht in den Irrtum verfallen das dadurch das Selbstbestimmunsrecht gestärkt wird. Andere Gruppen wie Muslime oder Rote, Grüne, etc. auf die gleiche Art zu behandeln wird auch in Zukunft zumindest zivilrechtliche Schritte und mediale Lynchjustiz nach sich ziehen. Nur wer als Untermensch oder im heutigen sprachlichen gebrauch als Nazi defamiert wird darf sich einer solchen Behandlung erfreuen, bei allen anderen wäre es ja auch Autobahn! Den ichtern im BGH wird es schon gelingen das gannze im geistigen Sinne eines Volkgerichtshofes oder kommunistschen Tribunals in die richtige Richtung zu drehen.

  17. Mal eine grundsätzliche Frage…..

    Wie erkennen denn die anderen Gäste denn, das es sich bei einem der vielen anderen Gäste um ein unerwünschtes Exemplar handelt?

    Marschiert der Herr nur im Stechschritt durch das Hotel und grölt dabei den Badenweiler?
    Hat der Mann sich eine entsprechende Armbinde tätowieren lassen, die auch im Massagebereich des Wellnesshotels zu sehen ist, oder kriegt er gar ein goldenes Parteiabzeichen an den Bademantel?

  18. 16 Sebastian (09. Mrz 2012 08:04)

    , was ich jetzt immernoch mit den Worten “…keine Kapazitäten” machen muss !
    ———————————
    -dann bist Du ja genauso ein Heuchler wie ich, mit dem Unterschied ,du bist ein junger und ich bin ein alter Heuchler. (in diesem Bezug)!!!

  19. #1 Pantau
    > PUNKT!

    Ihre Ausführungen bringen es genau auf selbigen.

    Dazu Roland Baader, in:
    Markt oder Befehl, S. 158f

    „Ein Zwang zur wechselseitigen Gleichbehandlung der Bürger _untereinander würde alles Leben ersticken, alle Freiheiten auslöschen und alles Handeln unmöglich machen. Wenn die Menschen überhaupt überleben könnten, dann nur als ameisenhafte, ihrer Persönlichkeit und ihres Menschseins beraubte Sklaven und Befehlsempfänger.

    Auf eine solche bis ins innerste Mark sozialistische Gesellschaftskonstruktion, auf ein derart perverses Menschenbild, auf eine so weitgehende Auslöschung der Privatautonomie und der Vertragsfreiheit (als dem Wesenskern der persönlichen Freiheit) zielen die Antidiskriminierungsgesetze.

    Damit wird das Individuum kollektiviert – und Rechtsstaat und Zivilrechtsgesellschaft weichen dem _totalitären Gesinnungsstaat. Ein Privatrecht ohne freie Wahl der Vertragspartner ist nur noch eine leere Worthülse“

    Erstrebenswert ist keine Gleichheit im Unrecht. Das Unrecht selbst muss aus der Welt. Und das Unrecht ist hier: der staatliche Zwang zur wechselseitigen Gleichbehandlung der Bürger untereinander.

    Es gehört zu Wesen und zum Leben einer jeden Person, dass sie andere unterschiedlich behandelt. Dieses höhere Ziel sollte nicht zugunsten eines niederen Zieles geopfert werden. Hier heisst es: Größe zeigen, auf das Höhere hinweisen:

    „Der Diskriminierungsbegriff oder das Gleichbehandlungsgebot ist im Privatrecht (wozu auch die berufliche und geschäftliche Sphäre gehört) ein Fremdkörper, ein eitriges Geschwür“ (Roland Baader)

    Die Diskriminierungsgesetze sind die Trojaner des etatistisch-sozialistischen Komplexes. Lassen wir uns von ihnen nicht verwirren, rufen wir nicht auch noch selbst unseren finalen Untergang als ethische Individuen herbei.

    Entweder|Oder: Markt oder Befehl
    tertium non datur, ein Drittes gibt es nicht.

    Vor dem materiellen Bankrott kommt immer der geistige Bankrott: insbesondere der Verlust des Ethischen.

  20. Sarrazin in Kreuzberg

    Als man Nationalisten Übernachtung, Essen und die Redefreiheit verweigerte, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Nazi.

    Als sie die „Rechtspopulisten“ ausgrenzten, verprügelten und ihre Versammlungsfreiheit aufhoben, habe ich geschwiegen; ich war ja kein „Rechtspopulist“.

    Als sie den Sozialdemokraten Sarrazin beschimpften, gesellschaftlich ächteten und mundtot machten, habe ich nicht protestiert; ich war ja kein kritisches SPD-Mitglied.

    Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.

    Nach Martin Niemöller

  21. @#4 Andre. das sehe ich auch so ähnlich. Meinetwegen sollen sie die NPD verbieten, mit der habe ich nichts am Hut. Ich befürchte allerdings auch, dass daraus ein Kaugummi wird, mit dem sie dann Islamkritiker mundtot machen werden.

  22. DIE GESINNUNGSPOLIZEI WARNT…

    Die Verunsicherung in der vielbeschworenen Zivilgesellschaft wächst: Täglich warnen Politiker, Journalisten und Pfarrer vor dem gefährlichen Rechtsextremismus, ohne die Infektionswege zu benennen. Zudem erkennt man davon befallene Personen schon lange nicht mehr an ihrem Äußeren. Da es noch immer keine Verordnung gibt, die Rechtsextremisten zwingt, dem bekannten Klischeebild (Glatze, Stiefel, Baseballschläger) zu entsprechen, ist inzwischen eine noch gefährlichere Gruppe entstanden, die von selbsternannten Experten als „verschleierte Rechtsextremisten“ geführt wird.
    Sie stammen direkt aus der Mitte der Gesellschaft, kommen äußerlich unauffällig daher, sind sympathisch und kennen sich verdächtig gut in der Politik aus.
    Weil sie meist unerkannt mitten unter uns leben, müssen sie an den wenigen bekannten Merkmalen identifiziert und enttarnt werden:
    Wenn ihnen also ein nüchterner Mitbürger mit normaler Frisur, sauberen Schuhen und intelligtem Aussehen begegnet, der die aktuelle BRD-Politik als unverantwortlich kritisiert, verständigen Sie am besten sofort die Polizei.
    Es handelt sich bei dem verdächtigen mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen verschleierten Rechtsextremisten, der frisch aus der Mitte der Gesellschaft angereist ist, um arglose Menschen mit seiner Weltanschauung ins Verderben zu reißen.
    Unternehmen Sie nicht auf eigene Faust und spielen Sie nicht den Helden! Wer sich in Diskussion mit diesen bestens geschulten Typen einläßt, hat schon verloren und läuft Gefahr, als Helfershelfer eingestuft zu werden. Weichen Sie jedem Gespräch unbedingt aus, bis die Polizei vor Ort ist und die Gefahrenquelle unschädlich macht.
    Belasten Sie sich nicht mit der Frage, wohin das Risikosubjekt verbracht wird, da die akute Gefahrenabwehr absoluten Vorrang hat.
    Und beachten Sie vor allem: Rechtsextremismus ist auch ohne Körperkontakt ansteckend und befällt vor allem jüngere Menschen.
    Also rechtzeitig vorsorgen: Scheuklappen, Hirnkondome, Kruzifix und BILD-Zeitung für den Ernsfall bereithalten.
    Uns seien Sie versichert: Die Bundesregierung betet an Ihrer Seite, wenn sie nicht gerade mit der Euro-Rettung beschäftigt ist.
    -SN-

    Dieser Artikel ist nicht von mir. Ich habe eine Kopie des Artikels aus einer Zeitung ohne Quellenangabe.

  23. #3 Hayek #4 Andre

    Hierin liegt das größte Übel: Wer entscheidet wer Nazi ist und wer nicht?
    Nur weil ich einen braunen Pullover trage bin ich doch kein Nazi.
    Wer darf sich das anmaßen, einen anderen als Rassisten zu beschimpfen und wer nicht?

  24. Hätte PI auch empört berichtet, wenn der Hotelier Deutschlands Vorzeigeislamisten Vogel den Aufenthalt verboten hätte? Die NPD ist eine Ansammlung sehr unappetitlicher Gestalten. Wer solche Leute nicht unter seinem Dach beherbergen will, hat mein vollstes Verständnis. PI erweist sich mit solcher Berichterstattung einen Bärendienst.

  25. Wie das Urteil wohl ausfallen würde, wenn ich als Hotelbetreiber einem Mohammedaner mit der gleichen Begründung Hausverbot erteilen würde?

  26. Naja. Wir stehen ja bekanntlich kurz vor Errichtung des Vierten Reiches, der Hysterie nach zu urteilen. Hätten damals nur alle Hoteliers der NSDAP den Aufenthalt verweigert und stattdessen Kommunisten beherbergt, als Kompensation sozusagen, dann wäre nie dieser Hitler an die Macht gekommen. Es hat damals eben an mutigen Hotelers gefehlt aber die SA, liest man, traf sich zu der Zeit in „Sturm“ – Lokalen. Also Lokalen, die mit der NSDAP sympathisierten. Die Rolle der willigen Hoteliers in der Nazizeit wurde ja nie so ganz aufgearbeitet.

    Hier und heute darf zwar niemand wegen seiner … diskriminiert werden, was für Schauergeschichten muß man immer lesen, von Bunten Mitbürgern, denen rassistische Türsteher den Eintritt verwehrten aber gleich vor dem Gesetz sind deshalb noch nicht Alle. Viele sind sehr viel gleicher.

  27. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, das eingangs aufgeführte Gesetz würde universal gelten.
    Es regelt lediglich das Verhältnis zwischen Staat und Bürger, nicht jedoch das Verhältnis von Bürgern untereinander. Der BGH wird deshalb die Klage abweisen.

  28. @Zoopalast
    An Leuten wie dir mit einem verdrehten Rechtsgefühl scheitert unser Rechtsstaat, weil sie nicht verstehen können und den Weitblick haben, daß es mit dem „Nazi-Übernachtungsverbot“ anfängt und mit einem Unrechtsstaat enden wird.
    Auch für einen Herrn Vogel würde ich mich einsetzen, denn seine islamistische Gesinnung und Aufrufe zur Gewalt wären das Problem unserer Behörden, eine Übernachtung in einem Hotel nicht. Funktioniert das eine, brauchen wir keine Gesinnungsschnüffelei und kein Denunziantentum und jeder Bürger könnte in jedem Hotel übernachten.
    Das Urteil wird heute mit viel Geschwurbel zu Ungunsten Herrn Voigts ausfallen.

  29. @ Zoopalast

    „Die NPD ist eine Ansammlung sehr unappetitlicher Gestalten.“

    Das sind die Linkspartei und die Grünen ebenfalls, und dennoch käme niemand auf die Idee, einem Angehörigen dieser Parteien die Tür zu weisen.

  30. So weit ich weiß, gilt Vertragsfreihheit. Ich muss nicht als Händler an jeden verkaufen. Ich darf nur nicht sagen, weil Sie Türke sind, verkaufe ich Ihnen das Ding nicht oder lasse Sie nicht in meine Disco rein.
    Es gibt eine Ausnahme, bin ich Monopolist, etwa die einzige Tankstelle am Ort, dann muss ich Benzin abgeben,sogar an Juden und Christen…..Erinnert Euch an die Frauencafes in den 70 ern.

  31. ## wintersonne
    Vor jeder Disco steht ein Türsteher und entscheidet, wer den Schuppen betreten darf. Warum sollte dies für ein Hotel nicht gelten ?

  32. Diskriminierung ist okay, solange sie sich gegen

    – Männer
    – Weiße
    – Westler
    – Deutsche
    – Nazis

    richtet.

  33. @Wintersonne

    Grün_Innen und Link_Innen lösen bei mir oftmals Brechreiz aus, allerdings würde ich sie nicht mit den Oberdumpfbacken der NPD 1:1 vergleichen. Die Lösung unserer Probleme kann nicht rechtsaußen liegen.

  34. #26 black sheep

    Genial. Auch wenn’s nicht von dir ist. 😉
    Ich würd aber die BILD da raus lassen, die publizieren zwar auf einfachstem Niveau, aber gehören noch zu den Vernünftigeren der MSM.

  35. Was wäre eigentlich, wenn Herr Voigt eine Frau Voigt wäre, und der Herr Hotelier sich hinstellt und sagt:
    „Du kommst mir hier nicht rein, denn ich beherberge alleinreisende Frauen nicht, nur in Begleitung von ihrem Ehemann.“

    Auf den sich dannerhebenden Aufstand der Anständigen wäre ich sehr gespannt…

  36. Warum hatte die Vertragsfreiheit keine Gültigkeit bei Rauchern? Gesetze werden in diesem Land nach Bedarf zurechtgebogen. Der eine wird rausgeworfen, der andere erhält Schadensersatzansprüche.

  37. Wurde vom BGH auch erklärt wer oder was unter „Rechtsextremist“ zu verstehen ist?
    NPD-Mitglieder? Graue Wölfe? Die PKK? PI-Leser?
    Leute mit zu großen Ohren?

  38. Dann darf wohl auch jedes Hotel den Wulff, die Roth, die Merkel, den Gabriel ablehnen? Bei dem Özdemir gibt es wohl Schwierigkeiten, der fühlt sich dann als Moslem und Türke diskriminiert und das geht ja schon mal gar nicht.

  39. Damit hat ich kein Problem.
    Eine extreme 1%-Partei würde ich auch nicht in mein Haus lassen.

    Und wenn die Hotelkette bestimmte „Gäste“ nicht haben will, dann ist es eben so.
    Mit wem ich Geschäfte mache, bleibt mir in einem freien Land ja wohl selbst überlassen. Dass allerdings von politisch-juristisch-ideologischer Seite hier wieder in das Leben eines angeblich freien Landes und freier Bürger per Gesetz wieder reingepfuscht wird, gefällt mir nicht.

  40. … und man stelle sich mal vor, der Westerwelle wird abgelehnt weil er schwul ist. Das Geschrei würde ich gerne mal hören.

  41. Der BGH hob das Hausverbot für die Zeit der bestätigten Buchung auf, bestätigte es aber ansonsten. Grundsätzlich könne ein privater Hotelbetreiber „frei darüber entscheiden, wen er als Gast aufnimmt und wen nicht“, sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung.

    Das kann ja heiter werden.
    Der BGH beweist, dass Deutschland mit Sicherheit keine Demokratie mehr ist!
    Das passt auch zu den übrigen Bananen-Attitüden der Republik!
    Bald gibt es für jede Personengruppe eigens zertifizierte Hotels.
    Ein Bürgerkrieg ist vorprogrammiert!

  42. #44 felixhenn (09. Mrz 2012 10:06)

    … und man stelle sich mal vor, der Westerwelle wird abgelehnt weil er schwul ist. Das Geschrei würde ich gerne mal hören.

    Jo, in der Tat zum Schreien!

    Der BGH macht’s möglich!

  43. Die Wahrscheinlichkeit aufgrund seiner politischen Gesinnung verurteilt zu werden ist höher als jemandem mit dem Stiefel ins Gesicht zu treten.

  44. Das Urteil lädt förmlich zur Schaffung von „black lists“ ein und man darf sich schon fragen, wo hört das dann mal auf?

    Beim Islam-kritisierenden FDP Mitglied?

    Das Urteil würde nur Sinn machen, wenn man der Unternehmerfreiheit an und für sich Freiraum gegeben hätte – dann dürfte man aber einem Hotelier überhaupt nicht vorschreiben, mit wem er Verträge abschließt und mit wem nicht und sich nicht aufregen, wenn ein Behinderter, Schwarzer oder Schwuler auch mal ne Absage bekommt.

  45. Mohammedaner streben die Weltherrschaft an.
    Mohammedaner halten sich für die beste Gemeinschaft.
    Mohammedaner teilen die Welt in Gäubige (Allah) und Lebensunwerte (Kuffar).
    Damit sind sie Faschisten in einem System der Apartheid.
    Demnach sollten sie in keinem Hotel Einlass finden.

  46. Ich finde es schön, daß jetzt Mohammedaner „wegen ihrer politischen Überzeugungen“ draußen bleiben können.

    😀

  47. Auch das ist löblich:

    Grundsätzlich könne ein privater Hotelbetreiber “frei darüber entscheiden, wen er als Gast aufnimmt und wen nicht”, sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung.

    😉

  48. @ fraktur

    „Vor jeder Disco steht ein Türsteher und entscheidet, wer den Schuppen betreten darf. Warum sollte dies für ein Hotel nicht gelten ?“

    Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Ein Türsteher vor einer Disco sortiert unter anderem betrunkene oder aggressive Personen aus. Herr Voigt wird lediglich wegen seiner politischen Gesinnung diskriminiert, was rein rechtlich gar nicht möglich sein dürfte.

  49. Und der versteckte Nachtrag zu:

    Grundsätzlich könne ein privater Hotelbetreiber “frei darüber entscheiden, wen er als Gast aufnimmt und wen nicht”, sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung…

    … steckt im Kleingedruckten oder der Fußnote:

    Es sei denn, er ist Mohammedaner. Für den besteht eine Beherbergungspflicht, egal was für einen Haß und Herrenmenschen-Dünkel er gegenüber allem Nicht-Mohammedanischem versprüht. Allein sein Salbadern „Islam ist Frieden“ weist ihn als lupenreinen, toleranten Demokraten aus.

  50. Ich hoffe, dass demnächst auch die Stadt Essen den „Grauen Wölfen“ die Anmietung der Grugahalle untersagt.

  51. #42 ErikZ. (09. Mrz 2012 10:04)

    Wurde vom BGH auch erklärt wer oder was unter “Rechtsextremist” zu verstehen ist?

    Ich denke, wer schon so komisch guckt, ist rechtsextrem.

    Wer noch komischer guckt, ist linksextrem.

    Wer beleidigt guckt und dabei schreit, ist Moslem.

    Wer drei schwarze Halbkreise auf der gelben Armbinde hat, ist halbblind.

    Wer drei schwarze Gänse auf der gelben Armbinde hat, ist Gans blind.

    Wer BGH-Richter ist, ist ganz blind.

    Usw., usw..

    Ich erwarte hierzu stündlich eine zweifelsfreie Definition des BGH’s! 🙂

  52. Das verstößt m.M.n gegen das Grundgesetz.

    Man kann gespannt sein wie es aussieht wenn das gleiche einem Linken oder Grünen passiert.

    Cyrus

  53. #53 Wintersonne (09. Mrz 2012 10:19)

    Herr Voigt wird lediglich wegen seiner politischen Gesinnung diskriminiert, was rein rechtlich gar nicht möglich sein dürfte.

    Doch!
    Siehst Du ja!

    Der BGH sollte umgehend zu geschissen werden!

  54. Das ist ein interessanter Präzedenzfall, der zukünftig auch auf andere unbeliebte Gäste ausgeweitet werden kann:
    Islamisten, Linksextreme, Schwarze, Zigeuner, Ossis, Arme, Assis … der Phantasie bzw. Abneigung und Diskriminierung sind nun keine Grenzen mehr gesetzt.
    Da werden sich die Gutmenschen noch in den A*** beißen für.

  55. @ Zoopalast

    „Die Lösung unserer Probleme kann nicht rechtsaußen liegen.“

    Es geht nicht um die Lösung „unserer“ Probleme, sondern um die Tatsache, dass einem Mitglied einer nach wie vor genehmigten Partei Hotelverbot erteilt wurde. Das verstößt aus meiner Sicht nicht nur gegen geltendes Recht, sondern könnte willkürlich auch auf andere Lebensbereiche sowie politisch unliebsame Gruppen ausgedehnt werden. Ansonsten bin auch ich kein Fan der NPD und habe das hier schon mehrfach zum Ausdruck gebracht.

  56. #19 WH6315; Das hab ich mich auch gefragt. Der wird ja sicher keine NS-Flagge an seine Hoteltür tackern oder als Schal verwenden. Den würde ich nichtmal auf der Strasse erkennen, wenn er mir gegenüber steht. Was aber nicht für die Hundertschaft an linken Weltverschlechterern gilt, die ihm grölend und steinewerfend auf Schritt und Tritt folgen dürften.

    #29 ErikZ.: Ich gehe davon aus, dass auch das Nichtbeherbergenwollen von Erdowahn vollkommen in Ordnung ist. Und Pi würde sicher drüber berichten, genauso wie über den Spleen von Gaddafi, immer im Beduinenzelt auf dem Hof vom Hotel zu übernachten.

    was für Schauergeschichten muß man immer lesen, von Bunten Mitbürgern, denen rassistische Türsteher den Eintritt verwehrten

    Da wird ja auch gern geklagt, weil der so rassistische Türsteher den edlen wilden nicht reinlässt. Dabei ist das überall so, der TS hat halt mal Hausrecht.
    Kein Mensch macht dem Hotelfuzzi nen Vorwurf, wenn er einen Gast abweist, weil er voll ist.
    Aber nach der Buchung jemand abzuweisen, geht gar nicht. Oder ist das Geld von nem politisch nicht linken plötzlich weniger wert?
    Muss man künftig, wenn man irgend ein Hotel bucht, gleich seine Parteizugehörigkeit mit angeben. Dann kann ich den Betroffenen nur raten, eine zusätzliche Mitgliedschaft bei den Grünen oder sonstigen LInken abzuschliessen. Wenns jetzt nicht dieser eine prominente ist, fält das denen nicht mal auf.

    #51 Babieca; Au ja, das wird ein Fest, wenn bei so nem Islamisierungskongress sämtliche Moslems wegen ihrer Judenfeindlichen Einstellung mitm Schlafsack unter der Brücke…

  57. Hoffentlich geht H.Voigt gerichtlich weiter vor, beim europäischen gerichtshof und beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
    Denn entweder gilt Artikle 3 des GG und die Antidiskriminierungsgesetze für ALLE oder für KEINEN.

  58. Also wenn ich mir die Hohlköpfe bei der NPD so ansehe habe ich nichts gegen ein NPD Verbot. Da haben aber unsere Weicheier Politiker Angst vor. Genauso wie sie Angst davor haben den Hetze-Koran zu verbieten und den politischen Islam zu bekämpfen.

    Das hier schiesst aber meilenweit über das Ziel hinaus. Denn u.a. sind viele Ansichten für andere extrem und rechtsradikal. Das ist eben eine Sache des Standpunkts. Die logische Konsequenz von diesem Urteil wäre es, wenn Hotels in Zukunft auch einen Gregor Gysi und eine Claudia Roth ablehnen dürfen.

  59. #59 moppel (09. Mrz 2012 10:34)

    Das ist ein interessanter Präzedenzfall, der zukünftig auch auf andere unbeliebte Gäste ausgeweitet werden kann:
    Islamisten, Linksextreme, Schwarze, Zigeuner, Ossis, Arme, Assis … der Phantasie bzw. Abneigung und Diskriminierung sind nun keine Grenzen mehr gesetzt.
    Da werden sich die Gutmenschen noch in den A*** beißen für.

    Glaube ich nicht!

    Ich glaube eher, dass der BGH zukünftig vom Nachfolger Roland Freisler’s entscheiden wird, was sein darf und was nicht!

  60. @ Loti

    „Doch!
    Siehst Du ja!

    Der BGH sollte umgehend zu geschissen werden!“

    Hab’s gerade gelesen. Das dürfte dann auch für bekannte Islamkritiker gelten, die ja gern mit Rechtsextremisten in einen Topf geworfen werden. Zu deinem letzten Satz – Zustimmung.

  61. der Hotelier hätte auch einfach behaupten können, er muss stornieren weil Zimmer zu knapp oder ein Brand oder sowas…

    aufgrund der Gesinnung zu kündigen ist natürlich dumm.

    Andererseits wie schon gesagt, sollte das halt auch zur Freiheit gehören.

    Läuft aber eh alles auf EUSSR und DDR 2.0 hinaus

  62. Hallo,
    im Prinzip ist es eines jeden geschäftsinhabers Recht einen ungewünschten Gast abzulehnen.

    Die Gesinnung hat zwar nix damit zu tun ob der Gast einen Wellnessurlaub bucht oder ne Kaffeefahrt veranstaltet aber man muss das halt dann hinnehmen.

    Wenn Hr. Voigt natürlich wegen seiner politischen Einstellung abgelehnt wurde dann ist das BGH-Urteil m.M. nach ein klassisches Fehlurteil, da hier eine Diskriminierung vorliegt.

    Und das ist doch m.W. nach Antidiskriminierungsgesetz verboten!?!

    Wenn ich ein Hotel oder Geschäft hätte würde ich im Prinzip auch Leute wie C.Roth, Gysi, Lötsch, Lafo, etc. ablehnen und nicht beherbergen oder bedienen, dass ist auch mein gutes Recht!!!

    Hier, lieber Hr. Voigt heißt es hinnehmen!!!

  63. Nachtrag:
    Bei mir im Mietshaus wird auch bald ne Wohnung frei und ihr glaubt doch nicht das da die Kopftuchhansels oder sonst eine Bagage einzieht.
    Ich suche mir da die Leute auch aus, wer mir nicht passt, der schaut die Wohnung noch nichtmal an.

  64. #63 uli12us (09. Mrz 2012 10:41)

    Muss man künftig, wenn man irgend ein Hotel bucht, gleich seine Parteizugehörigkeit mit angeben.

    Oder alternativ sich einen Persilschein von Roland Freislers Richter Nachfolgern beim BGH beantragen.

  65. #69 cableguy (09. Mrz 2012 10:48)

    Wenn ich ein Hotel oder Geschäft hätte würde ich im Prinzip auch Leute wie C.Roth, Gysi, Lötsch, Lafo, etc. ablehnen und nicht beherbergen oder bedienen, dass ist auch mein gutes Recht!!!

    Denen würde ich Hotelzimmer mit echtem Gulag-Interieur anbieten! 🙂

  66. Der BGH hob das Hausverbot für die Zeit der schon bestätigten Buchung auf, bestätigte es aber für die übrige Zeit.

    Daraus lernen wir:
    Nach 2009 gilt Art 3 GG nich mehr.
    Auch der BGH schafft Deutschland ab.

  67. Eröffnet dann bitte bald der erste ein moslemfreies Hotel? Bevorzugt in Ägypten oder Tunesien? 😀

  68. #65 Platow (09. Mrz 2012 10:45)

    „Also wenn ich mir die Hohlköpfe bei der NPD so ansehe habe ich nichts gegen ein NPD Verbot.“

    Eine ganz simple Frage: Wieso soll die NPD verboten werden? Können Sie ein paar Gründe nennen?
    Und warum nicht die Linken, die Grünen, die SPD (in Bremen handeln die bewußt, das GG auszuhebeln, um Ausländern das Wahlrecht zu ermöglichen) oder Linkshänder?

  69. #75 esszetthi (09. Mrz 2012 11:04)

    Daraus lernen wir:
    Nach 2009 gilt Art 3 GG nich mehr.
    Auch der BGH schafft Deutschland ab.

    Und ich lerne daraus, dass diese Institutionen in der folgenden Reihenfolge zu geschissen werden sollen:

    1.

    Bundestag

    2.

    BGH

    3.

    Parteizentralen von SPD/SED/Grünen/CDU/CSU/FDP.

  70. #76 miamary1 (09. Mrz 2012 11:07)

    Eröffnet dann bitte bald der erste ein moslemfreies Hotel? Bevorzugt in Ägypten oder Tunesien?

    Oder Ahmadinedschads Inn in Tel Aviv! 😉

  71. #37 Zoopalast (09. Mrz 2012 09:43)
    Grün_Innen und Link_Innen lösen bei mir oftmals Brechreiz aus, allerdings würde ich sie nicht mit den Oberdumpfbacken der NPD 1:1 vergleichen. Die Lösung unserer Probleme kann nicht rechtsaußen liegen

    Warum nicht „Dumpfbacken“ mit „Dumpfbacken“ vergleichen ?

    Die Lösung unserer Probleme kann aber auch nicht linksunten liegen !

    Dieses Urteil verstößt eklatant gegen das Grundgesetz und ist absolut nicht begrüßenswert, da es eine Ebene für Leute schafft, die die Demokratie dieses Landes abschaffen werden !

    Ich werde dieses Urteil ausdrucken und mich zukünftig öffentlich darauf berufen, sollten Anfragen an meine Firma bezüglich der Ausführung von Aufträgen oder Bewerbungen um einen Arbeitsplatz, geschehen.
    Ich als Firmeninhaber entscheide ab sofort, daß ich ausschließlich für und mit Deutschen arbeite .
    Bis zum heutigen Tage mußte ich dies verschleiern, jedoch nun berufe ich mich auf dieses Urteil !

    Artikel 3 des GG gelten ab dem heutigen Tage nicht mehr !

    „Demokratie heißt Vielfalt“, wird uns tagtäglich eingetrichtert, aber daß wiederum muß heißen, daß diese Vielfalt für Leute mit „brauner Hautfarbe“ genauso gelten muss, wie für Leute mit „brauner Gesinnung“ !!

    Die Politik und die daraus resultierende Entwicklung in diesem Land tut alles dafür, um aus normalen Bürgern einen Nazi zu machen, nicht mehr lange und dann haben sie es auch in meinem Fall geschafft !

  72. #37 Zoopalast (09. Mrz 2012 09:43)

    Die Lösung unserer Probleme kann nicht rechtsaußen liegen.

    Niemand sieht hier die Lösung in rechtsaußen.

    Es geht um gleiches Recht für alle.

    Eine gesunde Demokratie sollte auch ein paar Fehlgeleitete aushalten können.

  73. BGH: Hotelbetreiber dürfen Rechtsextremisten ablehnen

    Wer definiert nun Rechtsextremisten? Für mich heisst das auch im Umkehrschluß das ich Aufträge für Mitglieder der – bspw. Grauen Wölfe – ablehnen darf…

  74. Sehr interessant:

    Vergleiche Kommentar #24 TanjaK und den unmittelbar darauf folgenden #25 AndrewWilleke.

    Wobei ich voll hinter TanjaK stehe.

  75. Natürlich kann ein Hotelier einen stinkbesoffenen und mit Erbrochenem besudelten abweisen, aber einen Menschen wegen seiner Gesinnung, auch wenn man diese nicht teilt, ablehnt,bekämpft, einfach auszuschließen geht in Richtung politischem Mord. Welche Möglichkeit hat dieser Mensch zum Leben, Wohnung bekommt er nicht mehr, aus den gleichen Gründen, Arbeit bekommt er nicht mehr aus den gleichen Gründen. Er bleibt nur noch auf Unterstützung angewiesen oder wandert aus. Wohin soll er auswandern ? Bahnreise, Flugreise, Schiffsreise verweigert aus den gleichen Gründen. Pistole zum Selbstmord verweigert, aus den gleichen Gründen. Gesinnungsterror = Diktatur !
    So geht es nicht, wenn wir von Demokrtatie sprechen und auch wirklich meinen, müssen wir jede Meinung, auch wenn sie uns nicht passt, aushalten und versuchen ihr argumentativ entgegen zu treten. Bloß, was jetzt unter dem Begriff Kampf gegen Rechts abläuft, ist eine kommunistische Säuberungsaktion. Wann wird PI aus dem Netz entfernt ?

  76. Ja… sieht zwar auf den ersten Blick wieder aus wie ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit (vor allem, weil Spiegel u.a. es wieder so darstellen, als ginge es nur um Nazis) aber tatsächlich geht es allg. betrachtet nur darum, dass das Hausrecht ggnüber der Diskriminierung stärker gewichtet wird.
    Sprich: Du kannst auch Grüne oder Linke ablehnen, weil sie grün oder links sind.

  77. Aus der Urteilsbegründung :

    „Das Prinzip des Grundgesetzes, wonach niemand wegen seiner politischen Überzeugung benachteiligt werden darf, gelte zwischen Privatpersonen und Unternehmern nicht unmittelbar.“

    😯
    Aha !
    Gut, nehme ich so zur Kenntnis und wende es zukünftig, wie im vorigen Kommentar beschrieben an, denn der 5. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat es ja nun schwarz auf weiß in seiner Begründung bestätigt !!

    Das Widerlichste an dieser, ohnehin schon absolut fragwürdigen Entscheidung, ist aber die Tatsache, daß der rote Baumeister, für seine Mißachtung des GG auch noch mehrere Auszeichnungen erhielt !!

    http://www.berliner-zeitung.de/brandenburg/hausverbot-fuer-npd-hotelchef-schreibt-rechtsgeschichte,10809312,11042534.html

    Ich glaube, ich war lange Zeit nicht mehr so aufgebracht, wie nach diesem diktatorischem Urteil, der sämtliche Grundsätze dieses Landes ad absurdum führt !!

    Unwort des Jahrzehnt : Zivilcourage

  78. Selbstverständlich beschränkt sich diese Praxis nicht auf NPD-Funktionäre sondern wird allgemein im Kampf gegen Rechts eingesetzt. Teilnehmern von PRO-Veranstaltungen in Köln werden ganz offiziell Unterkunft, Taxi und Restaurantbesuch verwehrt. Anbieter die sich nicht daran halten, haben existenzvernichtende Strafmaßnahmen der antifa zu befürchten. Auch Geert Wilders hat Hausverbot im Carat Hotel Monschau: http://www.pi-news.net/2010/03/hausverbot-fuer-geert-wilders-im-carat-hotel/

    Neu ist nur, dass das Vorgehen jetzt vom höchsten Gericht abgesegnet wird. damit macht das Gericht deutlich, dass das Antidiskriminierungsgesetz, das eben die unternehmerische Freiheit einschränkt, nicht für die gesamte Bevölkerung gilt. Das ist bedenklich.

  79. halb so wild .
    dann kann im Gegenzug doch wohl jeder Hotelier einer Sarah Wagenknecht oder ähnlich gesinnten leuten auch das recht auf logie verwehren ,oder?

    #Andy 2
    Ihr Kommentar hat die nummer 88.
    Seien Sie vorsichtig. 😉

  80. … nicht aber, wenn die Buchung schon bestätigt ist…

    Gäste müssen demnächst ihre Gesinnung beim Buchen offenlegen. Und bitte daran denken, wer Nazi ist, legt nicht der Nnazi fest, sondern immer noch der Anti – Nazi. Nur, damit keine Illusionen aufkommen. Unterm begeisterten Publikum.

    Jeder möge auch bedenken, daß das, was man ausländischen Regimes vorwirft, weswegen die beseitigt gehören, nämlich die Opposition zu schikanieren und zu behindern, in Deutschland Duldung, Beifall und Unterstützung hat.

  81. So, und nachdem festgestellt wurde, dass „Rechtsextremisten“ gerichtlich und damit rechtsstaatlich wegen ihrer politischen Gesinnung ausgegerenzt werden dürfen, muss die Justiz eine klare und justiziable Definition des Ausgrenzungsgrundes „Rechtsextremist“ liefern.

    „Ein gesellschaftlich zu ächtender Rechtsextremist ist, wer: ….“

    Alles Andere ist nämlich nicht rechtsstaatlich und gewährt nur der Willkür Vorschub.

    Und dann geht der Spass erst richtig los.
    😀 😀 😀

    Wenn nämlich amtlich festgestellt ist, wie der „Extremist“ definiert wird, dann muss man, das betrifft besonders die Politik und ihre Justiz, logischerweise nach rechtsstaatlichen Grundsätzen dieselben amtlich festgestellten Merkmale, die einen Menschen zum „Rechtsextremisten“ stempeln, auf Linke und auf Islamis anwenden und die entsprechenden Extremisten aus diesen politischen Lagern ganz legal ebenso ausgrenzen und der gesellschaftlichen Ächtung anheim fallen lassen darf, wie man „Rechtsextreme“ ausgrenzen darf.

    Je mehr sich die Politik und ihre Justiz auf das Glatteis wagt, die Hoheit über die Gedanken der Bürger zu beanspruchen, desto lächerlicher, voreingenommener und unrechtsstaatlicher erweist sich diese Gesinnungsjustiz.

  82. Nicht das mir das Urteil gefällt,
    es ist nun aber einmal so, daß jeder Gastwirt, Hotelier oder Diskothekenbesitzer ein Hausrecht besitzt, und generell jedem, ohne Angabe von Gründen den Zutritt zu seinen Räumen bzw. Herberge verweigern kann.

    Deshalb geht es in dem Urteil auch nicht um diesen Sachverhalt, sondern darum, ob der Bereits zugesicherte Aufenthalt auch eingehalten werden muss.

    Das ist so in .de, ob es einem passt oder nicht.

  83. Gleichberechtigung würde dann bedeuten, dass man einem Moslem den Aufenhalt verwehrt, weil er wahrscheinlich radikal und einer Religion angehört, deren Meinung unerwünscht ist. So weit sind wir inzwischen. Die Linken Gutmenschen sind weitaus gefährlicher, als die NPD. Man mag von denen halten, was man mag, aber dieses Urteil geht zu weit.

  84. „Kauft nicht bei Nazis“ Mir scheint da steckt im Antifa selbst mehr vom Nazi als im Nazi selbst, was auch erklären würde warum die Antifa so besessen ist von einer marginalen Minderheit politisch Verwirrter mit Alkoholproblem.

  85. Meinungsfreiheit hat man in Deutschland nur dann, wenn man die „richtige“ Meinung der Gutmenschen vertritt.
    Und mal ehrlich, inzwischen reicht es bereits, wenn man sagt, dass man keinen Döner mag. Dann kommen Fragen, wie „Hast du was gegen Türken?“ -Ich mag einfach keinen Döner. Das ist alles! So schnell wird man als Nazi abgestempelt. -Ist mir genau so passiert.

  86. In Zukunft wird man bei der Buchung bestätigen müssen, dass man kein „Rechter“ ist. Wenn man dann im Hotel eintrifft kann einem trotz Buchungsbestätigung mit der Begründung die Aufnahme verweigert werden, man habe nicht die Wahrheit gesagt, alles nach der freien Einschätzung der linken Gutmenschen. Und machen wir uns nichts vor: Mit freier Marktwirtschaft hat das alles nichts zu tun, niemals wird ein Gericht erlauben, dass andere Ablehnungsgründe, schon gar nicht politisch unkorrekte, angeführt werden. Das Urteil ist einfach nur ein weiterer Baustein in der ideologischen Umerziehung der Gesellschaft.

  87. „Niemand darf wegen […] seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

    Good Bye GG.

  88. #28 Zoopalast (09. Mrz 2012 08:51)

    Hätte PI auch empört berichtet, wenn der Hotelier Deutschlands Vorzeigeislamisten Vogel den Aufenthalt verboten hätte? Die NPD ist eine Ansammlung sehr unappetitlicher Gestalten. Wer solche Leute nicht unter seinem Dach beherbergen will, hat mein vollstes Verständnis. PI erweist sich mit solcher Berichterstattung einen Bärendienst.

    Der „Bärendienst“ wäre erwiesen, wenn PI die Erlaubnis des Gerichtes unterstützen würde.

    Das Gericht sagt, dass man einem wie Voigt die Zimmervermietung verweigern darf, weil man nicht mag, wie „einer wie Voigt“ denken könnte!!
    Das heisst, dass man „einem wie Voigt“ auch eine Wohnung oder einen Arbeitsplatz vorenthalten darf.
    Es besagt, dass man „einem wie Voigt“ im Extremfall den Erwerb von Essen und Trinken verweigern darf.

    Ist das denn rechtsstaatlich?

    Wie definiert sich denn überhaupt „einer wie Voigt“?

    Kann man in dessen Kopf schauen oder muss man sich darauf verlassen, dass das Berichtete auch stimmt?
    Dann muss man sich allerdings darauf verlassen können, dass das Berichtete der Wahrheit entspricht und nicht dem, was der Berichterstatter über „einen wie Voigt“ vermitteln will.

    Erweist „man sich einen Bärendienst“ wenn man rechtsstaatliche Grundsätze auch für „einen wie Voigt“ gelten lässt?

    Im Gegenzug hiesse das nämlich, dass man einem politischen Mohammedaner wie Vogel, Maizeck, Kolat oder gar diversen Minister_Innen dasselbe vorenthalten darf, was man „einem wie Voigt“ vorenthalten darf.
    Hotelzimmer, Wohnung, Arbeit und im Extremfall sogar Essentielles wie Essen und Trinken.

    Und ich behaupte, keiner hier würde die obengenannten Personen kaltlächelnd verhungern oder verdursten lassen!

    Traurig genug, dass sich unser „Rechtsstaat“ immer öfter und sichtbar vom Grundgesetz trennt, da muss eine „schlechtgemachte“ Seite wie PI das nicht auch tun.

    Wenn „einer wie Voigt“ ein Verbrechen begeht oder gegen ein Gesetz verstösst, ist er anzuklagen und dem Gesetz entsprechend zu bestrafen, einzusperren oder auszuweisen, wenn der Verbrecher kein Deutscher ist.

    Wenn man einem wie Voigt aber keine Verstösse oder Verbrechen nachweisen kann, gelten die Gesetze auch für einen wie Voigt oder Vogel oder Maizeck oder Kolat.

    Heute ist es das Undefinierte „einer wie Voigt“.

    Morgen ist es einer wie Du, Du, oder Du.

  89. Das Urteil wäre nur dann zu verstehen, wenn es bei uns dieses Antidiskriminierungsgesetz nicht gäbe. Dann könnte tatsächlich jeder frei entscheiden, wen er in seinem Hause beherbergt, und das fände ich auch gut so.

    So aber widerspricht dieses Urteil dem Antidiskriminierungsgesetz. Das spricht eher gegen dieses Gesetz als gegen das Urteil. Trotzdem halte ich es für sehr fragwürdig. Es könnte doch sein, daß MEIN exzellentes Wohlfühlerlebnis beeinträchtigt wird, wenn ich die Anwesenheit gewisser anderer Leute wahrnehme. Ich glaube kaum, daß der Bundesgerichtshof dann so urteilen würde wie in diesem Fall. Das schaut schon sehr nach politischer Justiz aus. Merke: Auch ein NPD-Mitglied hat Anspruch darauf, daß für ihn das Grundgesetz und alle anderen Gesetze angewendet werden.

    Aber wen wunderts, wir wissen doch inzwischen wo wir leben und wo dieser Staat hinstrebt.

  90. #42 ErikZ. (09. Mrz 2012 10:04)
    Wurde vom BGH auch erklärt wer oder
    was unter “Rechtsextremist” zu
    verstehen ist?
    — — — — — — — — — — — — —
    „Rechtsextremist“ ist eine Person die NICHT unbedingt denkt, dass der Islam „Frieden “ ist.. alles klar??…

  91. So furchtbar ich Voigt und seine NPD-Kumpane auch finde, aber das is wirklich krass!
    Muss man sich jetzt noch eine politische Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen bevor man in ein Hotel eincheckt?

    Eine lächerliche Figur gibt der Hotelbetreiber ab. Ist der jetzt auf seine eigenen Diskriminierungen noch stolz? Fühlt er sich als Held?
    Es ist schön, dass er was gegen Nazis hat, aber er sollte doch bitte sein eigenes Tun nicht aus den Augen verlieren, das nicht einen Deut besser ist!

  92. Da muss man sich schon fragen – warum lehnt der BGH aber noch mehr die Verfassungrichter den Koran, Islam, die religiösen Muslime nicht zur Gänze ab. Lässt zu dass in tausenden Moscheen und Koranschulen- demokratie, menschen-. frauenfeindliches Brandreden täglich verkündet werden dürfen.
    Anstatt den Musliminnen aus ihrer gewalttätigen Umgebung herauszuholen. Das Kopftuchtragen zu verbieten. Ebenfalls die verhüllende Kleidung. Ihnen endlich ihre demokratischen Rechte zu erklären. Gewalttätige Muslime auszuweisen, diese Gewalt&Hassreligion „Islam“ zu verbieten, und nicht mehr zuzulassen, dass eine demokratie-, freiheitfeindliche- und christenfeindliche- Hassideologie frei und ungehindert in einer Demokratie verkündet werden kann.
    In keinem der 57 islam. Staaten herrschen Menschenrechte, herrschen weltliche Gesetze.
    Alle 57 islam Staaten haben eine kranker & militante Gersellschaft hervorgebracht, die sich jetzt ungeniert, ja dreist, zu hohen Kosten für die Steuerzahler – hier breit gemacht hat.
    Kein Land der Erde ist durch den ISLAM bereichert worden. Im Gegenteil der Islam ist die menschenverachtendste, frauenfeindliche, kinderdeformierende Gesellschaft, die noch jedes Land devastiert hat.
    Wer solches zulässt in einem demokratischen Land = ein Landesverräter, ein Verräter an der Demokratie.

  93. Ich sage Bravo!
    Eine Justiz, ein Staat, der sich selbst (und sein Grundgesetz) so diskreditiert, kann keine Zukunft haben.
    Das alte Schlechte – macht seine ersten Anstalten zu gehen, das neue Gute kann nun erfochten werden.
    Nur Mut!

  94. Vielleicht werden demnächst Hotelbuchende einem Gesinnungstest unterzogen . Das sind schon äußerst bedenkliche Urteile , die mich fragen lassen : Wohin gehst du Deutschland! Man kann die NPD und ihre Vertreter abgrundtief verabscheuen , ihnen aber Rechte vorzuenthalten die allen Bürgern dieses Landes zustehen, entspricht einer merkwürdigen Rechtsauffassung. Hier haben sich die Verfassungsrichter ganz offensichtlich der Ideologie der „Politischen Korrektheit“ gebeugt . Es ist ein Wesensmerkmal totalitärer Ideologien die Judikative zu beherrschen . In Deutschland sind sie diesem Ziel sehr nahe gekommen.

  95. #92 Cedrick Winkleburger (09. Mrz 2012 13:18)
    Nicht das mir das Urteil gefällt,
    es ist nun aber einmal so, daß jeder Gastwirt, Hotelier oder Diskothekenbesitzer ein Hausrecht besitzt, und generell jedem, ohne Angabe von Gründen den Zutritt zu seinen Räumen bzw. Herberge verweigern kann.

    Der bolschewistische Hotelier hat aber die Gründe für die Ablehnung genannt – ihm paßt die politische Haltung von Voigt nicht .
    …und das ist das Verwerfliche !

  96. Das Urteil zeigt doch, wie wichtig die NPD als Feindbild für den „Kampf gegen Rechts“ ist. Die NPD sollte uns einen Gefallen tun und sich selbst auflösen. Dann wäre die Schreierei bei Rot/Grün mangels Feindbild riesengroß und es wäre interessant, wer als neuer „Feind“ auserkoren würde.Anhand der Arbeitslosenstatistik könnte man sehen, dass die NPD vorzugsweise aus V-Männern des BVS bestand.

  97. politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden laut Grundgesetz, Artikel 3, nur die NPD darf diskriminiert werden, obwohl sie nicht verboten ist.

    Zur Info:

    Es ist egal ob die NPD verboten ist oder nicht, laut GG3 darf man Sie als NPD Sympathisant (wenn NPD verboten ist, gibt es Mitglieder nicht mehr) oder Funktionaer nicht diskriminieren.

    GG3 ist unabhaengig von politischen Parteien oder sonstwelchen Gruppierungen es ist ein persoenliches Recht.

    Man darf ihnen verbieten NPD Arbeit zu machen, wenn man die NPD verbietet, aber nicht das zu glauben oder zu sagen was die NPD sagt oder sie deswegen zu bevorzugen oder zu benachteiligen.

    Sorry, unser GG sieht den Schutz der Minderheiten (auch von Idioten) vor der Merheit vor. Anders wuerden radikale Typen wie Dietmar Näher, Volker Pispers oder 90% der SED-LINKE in diesem Land ja auch nicht florieren koennen.

    Und am Rande, wenn das mein Hotel waer wuerde ich ihn auch nicht reinlassen. „Wir sind leider ausgebucht“ oder extra fuer ihn zwei schwule kongolesische Mitarbeiter einstellen.

  98. Wenn ich ein Hotel habe, will ich gefälligst selbst entscheiden, wenn ich rein lasse und wen nicht und aus welchen gründen nicht. Fertig. Das ist Freiheit.

  99. Als man Nationalisten Übernachtung, Essen und die Redefreiheit verweigerte, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Nazi.

    Als sie die „Rechtspopulisten“ ausgrenzten, verprügelten und ihre Versammlungsfreiheit aufhoben, habe ich geschwiegen; ich war ja kein „Rechtspopulist“.

    Als sie den Sozialdemokraten Sarrazin beschimpften, gesellschaftlich ächteten und mundtot machten, habe ich nicht protestiert; ich war ja kein kritisches SPD-Mitglied.

    Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.

  100. BGH: Hotelbetreiber dürfen Rechtsextremisten ablehnen

    Gut so. Israelhassern keinen Raum.

    Nun müßte nur noch Herr Polenz die Mitgliedschaft in der NPD beantragen.

  101. Für alle diejenigen, die meinen, ein Gastwirt oder Hotelier sollte Hausrecht haben. Bin sehr dafür, nur:

    Sage mal zwei Schwulen oder einem Schwarzen, in meinem Hotel möchte ich Sie nicht haben. Was ist dann?

  102. So läuft’s doch fast immer in Deutschland. Die Gesetze sind da und klingen gut, aber es wird sich nur dran gehalten, wenn’s gerade passt.
    Und Richter sind extrem links und höhlen gerne Gesetze aus.
    Das sieht man z. B. am Ausländergesetz. Es gilt, wer illegal einwandert, wird abgeschoben. Real werden unter 1 % abgeschoben. Es heißt, wer als Ausländer schwere Straftaten begeht, wird abgeschoben. Real bleiben 99,9 % der Schwerkriminellen hier.

    Ich kann das Urteil nicht nachvollziehen, die NPD ist doch erlaubt, also verfassungskonform.
    Mit diesem Urteil wird eine Erlaubnis zur Selbstjustiz gegeben, wer nicht gefällt, kann in seinen Rechten beschnitten werden.
    Ich finde das gefährlich.

    Wer darf dann noch alles nicht gleichbehandelt werden? Sektenmitglieder der Scientology oder der Zeugen Jehovas? Esoteriker, die Reiki praktizieren?
    Veganer? Hochintelligente aus dem Mensaclub?

    Mit diesem Urteil haben die linken Richter ein Zeichen für Lynchjustiz gesetzt, finde ich.

  103. Generell ist dem Urteil zuzustimmen; es scheint mir jedoch mangelhaft begründet. Das Problem ist, daß damit Diskriminierungen Tür und Tor geöffnet werden, und auch Antifa &Gen., die so manchen Gastwirt schon unter Druck gesetzt (sprich genötigt) haben, die eine oder anderen Gruppierung nicht in ihr Haus zu lassen, sei es nun begründet oder auch nicht.

    Auch wenn ein Unternehmer natürlich Hausrecht hat und daher einlassen oder abweisen kann, wen er will, sollte eine Abweisung immer nur mir einem mangelhaften Verhalten eines Gastes begründet werden dürfen, nie aber mit dessen Gesinnung. Ein Hotel ist weder eine politische Partei noch eine religiöse Organisation, die mögliche Agitatoren auszuschließen hätten, weil die ihr gefährlich werden könnten.

    Dennoch darf er natürlich auch Herrn Voigt zurückweisen, solange der nicht gebucht hat und solange der keine von sich ausgehende Gefahr gegen den Hausfrieden erkennen läßt – in dem Fall nämlich ginge es um Vertragsbruch und nicht mehr um Hausrecht.

    #111 kewil (09. Mrz 2012 17:15)

    Für alle diejenigen, die meinen, ein Gastwirt oder Hotelier sollte Hausrecht haben. Bin sehr dafür, nur:

    Sage mal zwei Schwulen oder einem Schwarzen, in meinem Hotel möchte ich Sie nicht haben. Was ist dann?

    Zweierlei Maß; im letzten Falle wäre es (falls wegen der Hautfarbe) Rassismus. Das könnte man dem Wirt, moralisch gesehen, in dem Fall ankreiden, dennoch darf er es. Wir sollten uns das „zweierlei Maß“ der Linken (genannt „political correctness“) nicht zu eigen machen. Was im einen Falle als „rechtens“ gilt, wird auch im andern Falle als „rechtens“ gelten müssen. Ob es in jedem Falle moralisch richtig wäre, steht auf einem andern Blatt.

  104. Hat schon wer die Aktenzeichen / Volltexte der Urteile gefunden?
    Wenn wenigstens einer der Texte allgemein gehalten wäre, könnte sich jeder Hotelier, Pensions- oder Discothekenbetreiber unerwünschte Gäste wie Moslems, Neostalinisten/Kommunisten/Grüne/Sozen/sonstige Linksextremisten (sowie natürlich auch Nahtzies), welche das „Wohlbefinden“ anderer Gäste beeinträchtigen könnten, vom Hause halten.

    #8 Heinrich Seidelbast

    Wir sollten bei diesem Urteil nicht ausser Acht lassen,dass auch wir gelegentlich als Nazis tituliert werden,was immer auch damit gemeint wird,nur um das anders Denkende zu diffamieren.

    Genau! Das Diffamieren haben die Rot-Grünen Antidemokraten in Europa inzwischen perfektioniert.

  105. #113 kewil (09. Mrz 2012 17:15)

    Für alle diejenigen, die meinen, ein Gastwirt oder Hotelier sollte Hausrecht haben. Bin sehr dafür, nur:

    Sage mal zwei Schwulen oder einem Schwarzen, in meinem Hotel möchte ich Sie nicht haben. Was ist dann?

    Siehe hier:

    Der BGH hob das Hausverbot für die Zeit der schon bestätigten Buchung auf, bestätigte es aber für die übrige Zeit.

    So wie ich das sehe, koennen Sie kein generelles Hausverbot gegen Anti-Fa, regulaere Nazis, Islamisten, Schwule und Schwarze verhaengen, nur gegen jedes Individum im Einzelfall. Also wenn die Schwulen oder der Schwarze gebucht haben und Sie bestaetigen das, muessen Sie die reinlassen.

    Warum Sie jetzt aber gerade Schwule oder Schwarze nicht reinlasen wollen ist mir schleierhaft. Die koennen ja nix dafuer, dass sie so sind wie Sie sind. Die wurden so geboren. Ein Granatenarschloch wie Udo Voigt kann da schon was fuer. Dummheit von Geburt alleine reicht nicht als Erklaerungsmodell dafuer, warum man Faschist ist (Siehe Dieter Bohlen). Uebrigens, es gibt auch unter Schwarzen und Schwulen ganz grosse Arschloecher.

  106. Ich habs:

    Bundesgerichtshof Aktenzeichen: V ZR 115/11 (noch kein Volltext)
    Brandenburgisches Oberlandesgericht 1. Zivilsenat Aktenzeichen 1 U 4/10


    Der Gesetzgeber hat nämlich bewusst davon abgesehen, das Diskriminierungsverbot auf Benachteiligungen wegen politischer Überzeugungen zu erstrecken. Auch auf Art. 3 Abs. 3 GG kann sich der Kläger nicht mit Erfolg berufen. Nach dieser Vorschrift darf zwar niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden. Sie gilt aber im Verhältnis zwischen Privaten nicht unmittelbar. Im Rahmen der ihr zukommenden sog. mittelbaren Drittwirkung hat eine Abwägung mit den ebenfalls grundgesetzlich geschützten Interessen der Beklagten stattzufinden, denen der Vorrang einzuräumen ist. Das Verbot, das Hotel der Beklagten nicht zu nutzen, betrifft den Kläger nur in seiner Freizeitgestaltung. Demgegenüber geht es für die Beklagte um das von ihr zu tragende wirtschaftliche Risiko für das Geschäftskonzept eines Wellnesshotels. Das lässt es gerechtfertigt erscheinen, der Beklagten die Freiheit einzuräumen, solchen Gästen den Zutritt zu verweigern, von denen sie annimmt, der Aufenthalt könne mit Blick auf die von ihnen vertretene politische Auffassung diesem Konzept abträglich sein.

    Also: mißliebigen Personen wie Links- und Rechtsextremisten sowie radikalen Moslems das Aktenzeichen unter die Nase halten, Hausverbot erteilen (wichtig!) und wegtreten lassen 🙂

  107. So, ein mögliches Beherbungsverbot für Falschgesinnungsträger wäre schon mal geschafft. Folgt sicherlich demnächst ein Vermietungsverbot von Wohnraum und ein Kündigungsgebot für bereits bestehende Verträge.

    P.S. Eine Verbrennung von Büchern mit nicht konformen Inhalten muss natürlich aufgrund des hohen CO²-Ausstosses unterbleiben.

  108. #118 Her Meggido

    Ein Glück, dass es so überragend kluge Menschen gibt wie Sie, die Leute mit der falschen politischen Einstellung so einfach als „Granatenarschloch“ identifizieren können. Vielen Dank für Ihre sachliche Argumentation und Analyse. Damit heben Sie sich hervorragend von jeglichen faschistischen Tendenzen ab.

    Sicher können Sie mir dann auch erklären, was genau eigentlich ein Faschist ist? Jemand, der Andersdenkende als „Granatenarschloch“ beleidigt, ja offenbar nicht, oder?

  109. #113 kewil

    Sage mal zwei Schwulen oder einem Schwarzen, in meinem Hotel möchte ich Sie nicht haben. Was ist dann?

    Man darf es nur nicht zu direkt sagen. Das ist alles, was man mit solchen Gesetzen erreicht.

  110. NPD? Verbieten?

    Hier sind viele zweifelhafte Statements abgegeben worden über die NPD.
    Gleich vorweg:
    NEIN! Ich gehöre nicht dazu!

    Für mich persönlich diskreditiert sich diese Partei alleine schon durch ihren exorbitanten Anteil an Verfassungsschutz-Mitarbeitern – und mir sind in diesem Staat keine übleren mafiösen Strukturen bekannt als eben der Verfassungsschutz, die CDU, die SPD, die FDP und die Grünen!

    Meine Devise im Streit der Meinungen:
    „Ich mag verdammen, was du sagst. Aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst“ (Voltaire)
    Das ist für mich die richtige Überzeugung!!
    Was wollen wir denn mit der NPD machen?
    Verbieten? …oder wie wäre es mit einem schwarzen Stern für alle „Rechten“?
    Es gibt viele verschiedene Meinungen von Rechts bis Links, von oben bis unten.
    Und das ist gut so.
    Meine Meinung ist nicht der Nabel der Welt – aber es ist eine Vernünftige unter vielen.
    Auch bin ich alt und Manns genug, dass man mir eine ehrliche Meinung ins Gesicht sagen kann – mit der Kritik anderer muss jeder leben können.
    Ausnahmen gibt es nur für Waschweiber, Diven und Kinder!

  111. #44 schmibrn (09. Mrz 2012 10:05)

    „Damit hat ich kein Problem.
    Eine extreme 1%-Partei würde ich auch nicht in mein Haus lassen.“

    Und wo stand beim Herrn Voigt drauf, daß er eine Partei ist?
    Muß ich als Nächstes bei der Hotelbuchung angeben, welche Gesinnung ich habe oder besser, nicht habe?

    Voigt sollte bei den europäischen Gerichten weiterklagen.
    Solche Urteile sind einer unabhängigen Justiz nicht würdig! Das sieht ja eher nach einem Grundsatzpapier der Jusos aus als nach einem Urteil eines höchsten Gerichts.
    Naja, vielleicht liegt es an den roten Roben? 😉

  112. #120

    „Der Gesetzgeber hat nämlich bewusst davon abgesehen, das Diskriminierungsverbot auf Benachteiligungen wegen politischer Überzeugungen zu erstrecken.“

    Denkste!
    Du weißt doch ganz genau, daß der Islam eine Rasse oder ersatzweise eine Religion ist. Und Linksextremist ist Livestyle und keine politische Überzeugung!
    Alles kommt auf die Definitionshohheit an!
    Du musst noch viel lernen! 😉

  113. #122 Enoch Arden (09. Mrz 2012 18:53)

    Nur zur Info, ich habe Ihnen geantwortet, bei der PI Moderation hat aber gerade jemand einen zimperlichen, deswegen koennen Sie es nicht lesen.

    nix fuer ungut.

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