Wie schön, den Arbeitstag im Jungbrunnen des Nachtlebens ausklingen zu lassen! So oder ähnlich mag es sich ein Münchener Enddreißiger an einem Donnerstag im März ausgemalt haben. Statt Entspannung im Club gab es allerdings Stress: Dem Mann wurde der Einlass verweigert – angeblich mit der Begründung, er passe nicht in die Altersgruppe der U-30-Party. Der Abgewiesene wähnt sich diskriminiert und reagiert wenig jugendlich mit einer ausgewachsenen Entschädigungsklage. Das wirkt humorlos, aber ist es rechtlich abwegig? (Pi unterstützt diese Klage. Nur wenn immer mehr derartige Klagen kommen, erkennt die Öffentlichkeit vielleicht, wie blöd die Antisdiskriminierung ist.)

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37 KOMMENTARE

  1. Diskriminieren ist ein Lehnwort aus dem Lateinischen („discriminare“) und heißt auf Deutsch Unterscheiden.

    Wer z.B. zwischen einer Hauswand und einer Haustür nicht diskriminieren kann, holt sich leicht ’ne Beule weg.
    Wer zwischen Männlein und Weiblein nicht diskriminieren kann, ist nicht fortpflanzungsfähig.
    Wer zwischen Doppellinkshändern und geschickten Mechanikern nicht diskriminieren kann, der kann mit seiner Autobude schnell bankerott gehen.

  2. U-30 bedeutet doch wohl unter 30 (Ü-30 = über 30). Der Kläger ist 38 Jahre alt, gehört also nicht auf eine U-30-Party. Der Zutritt wurde ihm daher zurecht verweigert. Wo ist das Problem?

  3. Ich hoffe er gewinnt, dann sollte es eine Ende haben mit der Diskriminierung von politisch Andersgesinnten in Hotels und Restaurants, was ja gerade in München so gerne praktiziert wird, auf ausdrücklichen Wunsch der Stadt.

    Wird interessant sein, wie sie aus dieser Zwickmühle winden.

  4. Wie überflüssig ist das denn, kewil ?
    Der Veranstalter der party kann sich aussuchen, wen er reinlässt oder nicht.Gibt wesentlich wichtigere Themen, gerade heute in Köln.

    Ich wäre auch überflüssig bei einer teenie-party..

  5. #2 geissboeckchen (08. Mai 2012 08:14)

    Schreibt Kewil doch mehr oder weniger: Das ganze ad absurdum treiben… „Nur wenn immer mehr derartige Klagen kommen, erkennt die Öffentlichkeit vielleicht, wie blöd die Antisdiskriminierung ist.“

  6. Der Diskothekeninhaber hat das Hausrecht und kann somit selbst entscheiden, wenn er in seine Räume lässt. Es darf lediglich keine Abweisung aufgrund ethnischer Eigenschaften erfolgen.

    Viele Läden lassen niemanden unter 21 hinein, obwohl man bekanntlich mit 18 volljährig ist. Andere veranstalten z.B. Men-Strip, bei dem oft in der ersten Runde männliche Gäste draußen bleiben müssen. Alles berechtigt, alles kein Grund zur Klage!

    Um den Sinn des Vorgehens nicht selbst der Lächerlichkeit preiszugeben, sollte man sich andere Situationen suchen, die wirklich absurd sind!

  7. Auch das fällt unter die Kathegorie Feutschland schaft sich ab! Die um sich greifende „Zerteilung der Gesellschaft in immer mehr Klein-interessen-Alters und so weiter Gruppen!
    Im Rahmen dieser Parzielisierung geht auch das lette Zusammengehörigkeitsgefühl verloren!
    Am Ende stehen 1000 Isolierte Feindliche Gesellschaftsgruppen gegen 4 Millionen Mosleme!
    Das wars dann

    Hier wird was für die Gesellschaft getan!
    immer Aktuell!
    Alle Presse und Blogmeldungen zu Pro immer Aktuell!!
    Meldungen zu ProNrw

    Gruß Andre
    __________________
    Patriotisch, Antiislamisch, Proisraelisch

  8. #7 André,
    wohl richtig! Der vermutete „Masterplan“ könnte eine Fragmentisierung der Gesellschaft zum Ziel haben, wie Sie richtig sagen.
    ich erinnere mich gerne an die 60er Jahre,wo in den angesagten Lokalen (Provinzgroßstadt) Arbeiter, Lehrlinge, Schüler und Studenten relativ einträchtig zusammen waren….. und bei Zoff die kräftigen Burschen immer auf der richtigen Seite standen und blitzschnell für Ruhe im Karton gesorgt haben. Das gibt es nicht mehr.Selbst Berufskriminelle und Zuhältertypen haben nie unmotiviert Schwächere angegriffen.Oh tempores, oh mores.
    Die Fragmentisierung kann ich an einem banalen Beispiel illustrieren:18-jährige sagen: „in das Lokal gehen doch nur 11.Klässler“,dh. ein Jahr jüngere. Wie armselig ist das?

  9. #6 Kodiak

    „Der Diskothekeninhaber hat das Hausrecht und kann somit selbst entscheiden, wenn er in seine Räume lässt. Es darf lediglich keine Abweisung aufgrund ethnischer Eigenschaften erfolgen.“

    In der Tat beschreiben Sie hier korrekt die noch vorhandenen Restbestände des Eigentumsrechtes und der damit verbundenen Vertragsfreiheit.

    Das in der ganzen westlichen Welt geltende Unterscheidungsverbot – oder, in lateinischer Sprache, Anti-„Diskriminierungs“diktat – führt allerdings dazu, daß bestimmte Gruppen einen „Ethnien“(Umschreibung von „Rasse“) -Aufkleber verpaßt bekommen.

    Das hat zur Folge, daß wir in die Prämoderne zurückgefallen sind, mitten im ehemals zivilisierten Europa also wieder eine Standes/Stammes-Gesetzgebung im Rahmen der EU implementiert worden ist.
    Dabei ist Recht immer nur solches, wenn es für ALLE EINZELNEN gültig ist.
    Wenn ich einem EINZELNEN etwas antue, spielt es dabei überhaupt keine Rolle, ob der einen grünen Pullover getragen hat, aus Shanghai stammt, weiblichen Geschlechtes ist oder ein gläubiger Hindu.
    Man bestiehlt weder Träger noch Trägerinnen von grünen Pullovern, auch bestiehlt man gläubige Hindus nicht.
    Zack, Punkt, aus.

    Kewil macht das ganz klasse, weil man die Absurdität des Unterscheidungsverbotes am besten bekämpfen kann, wenn man die Gerichte nur so flutet mit Klagen wegen Unterscheidungsdelikten („Diskriminierungen“). Er ist eben ein ausgefuchster Stratege.

  10. Ich denke, ein Diskobesitzer hat das Recht, die Personen einzulassen die er einlassen möchte. Wenn es sagt: „Heute nur Frauen“ muss das genauso akzeptiert werden wie „Heute nur Männer“ oder „U 30“. Wenn er sagen würde: „Keine Christen“ wäre das OK, jedoch „Keine Moslems“, das ginge nicht.

  11. @PI-Team

    Ihr solltet auf Eurem Notfallblog einen Hinweis hinterlassen wie der unbedarfte User die automatische Umleitung auf das Blog wieder abstellen kann.

    Ctrl+F5 drücken! (für die meisten Browser)

  12. Ich finde es zwar absurd, dass ein 38 jähriger zu alt sein soll für eine Ü30-Party, aber eine Klage? Türsteher entscheiden grundsätzlich nach eigenem Gutdünken, wer reinkommt und wer nicht.
    Und vertritt PI nicht die Meinung es sei jedem Privatmann höcht selbst überlassen, wen er diskriminiert und wen nicht?
    Und 5000 Euro, weil einer nicht in die Disco kann???? LOL.

  13. AGG Allgemeines Gleichstellungsgesetz

    § 1 Ziel des Gesetzes
    Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des
    Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu
    verhindern oder zu beseitigen.

    ,

    Mal sehen wie sich die Justiz da rauswindet. Im Prinzip müssen solche U30 Veranstaltungen verboten werden.

  14. Natürlich ist es unsinnig, wenn man bei einer U30 Party als Alter den Eintritt erzwingen will.
    Jeder vernünftige Mensch wird das von sich aus nicht erzwingen wollen. Andererseits wäre es tolerant gewesen, man hätte den Mann einfach eingelassen. Wie soll ein einzelner Alter eine Party stören?

    Ich erinnere mich an früher (Ich bin so ein Alter), da gab es bei öffentlichen Tanzveranstltungen und Bällen (so genannt, als noch die Saurier hier herumliefen) überhaupt keine Ausschlüsse, es sei denn, z.B. zu jung(Jugendschutz), unpassend gekleidet (schlampiges Äußeres), schon angedröhnt bei Eintritt (durch Vorglühen schon besoffen).
    Was früher ein Hinderungsgrund war, ist jetzt eine Vorbedingung, damit man herein kommt. Ob das besser ist, das hat der Kommerz schon entschieden. Ja, die Gäste sollen jung sein (Minderjährige bevorzugt), lässig gekleidet (das ist besser als früher), vorgeglüht macht Stimmung.
    Ansonsten aber jedes Alter, jedes Geschlecht und Muslime gab es damals keine in Deutschland.

  15. noch 30.000 und PI wird heute die 59 Millionenmarke erreichen. (ca. 17.00 Uhr)

  16. Köstlich. Wenn jetzt noch die Anhänger des Wotan-Kults jetzt noch eine Salafistenhinterhofmoschee auf Herausgabe der Räumlichkeiten zwecks Sonnenwendefeier verklagen geht’s mit gut.

  17. Köstlich. Wenn jetzt noch die Anhänger des Wotan-Kults eine Salafistenhinterhofmoschee wegen Nicht-Herausgabe der Räumlichkeiten zwecks Sonnenwendefeier verklagen geht’s mit gut.

  18. #10 felixhenn

    „Wenn er sagen würde: “Keine Christen” wäre das OK, jedoch “Keine Moslems”, das ginge nicht.“

    Isso!

    Die EU bzw. die deutschen Gerichte unterscheiden („diskriminieren“) hier die Kläger je nach Standes(oder „Ethnien“)-Zugehörigkeit.
    Nicht jeder Stand hat auch die gleichen Rechte. Erinnert ein wenig an die Kastenhierarchie in Indien.

  19. Man kann nicht behaupten, dass das AGG kompletter Unsinn ist. Natürlich gibt es in der modernen Gesellschaft Machtkonzentrationen, die hin und wieder zu ungerechtfertigten Diskriminierungen führen. So hat der Gesetzgeber beispielsweise im SGB IX bestimmt, dass Unternehmen zu einer bestimmten Quote Schwerbehinderte zu beschäftigen haben, um die brutal hohe Arbeitslosenquote der Schwerbehinderten zu senken. Bislang waren die gesetzgeberischen Bemühungen weitgehend erfolglos, weil die Unternehmen sich trotz Quoten weigern Schwerbehinderte zu beschäftigen.

    Jetzt ist die Frage, ob das AGG denn wenigstens in diesen gerechtfertigten Fällen ein brauchbares Gesetz ist. Nach nun einigen Jahren AGG lässt sich sagen, dass es eine weitestgehend stumpfe Waffe geblieben ist:

    Zum einen muss der Kläger am Ort des Beklagten klagen. Das kann für so einen schwerbehinderten Menschen schon einmal eine unüberwindbare Hürde sein, weil die Gerichte gerne das persönliche Erscheinen des Klägers anordnen und dieser häufig aus gesundheitlichen Gründen nicht reisen kann. Ob ein Anwalt wirklich immer finanzierbar ist, lasse ich mal dahingestellt, weil zumindest im Arbeitsrecht in erster Instanz kein Anwaltszwang besteht. Der Kläger soll grundsätzlich in der Lage sein sein Anliegen kostengünstig selbst vorzutragen.

    Eine weitere Hürde ist die Kostenfolge im wenigstens anteiligen Unterliegensfall:

    Die Kläger sind wegen der restriktiven Haltung der Gerichte gezwungen ihre Klageforderungen auf nicht unter 10.000 Euro zu setzen, sonst kommen sie nicht vor das BAG als häufig rettende Revisionsinstanz. Sprechen die Gerichte dann aber nach § 253 Abs. 2 BGB nur eine Entschädigung in weit geringerer Höhe zu, ist die Verlustquote der Kläger häufig so groß, dass sie über die Gerichtskosten den größten Teil ihrer „gewonnenen“ Summen wieder verlieren.

    Und das sind nur die Hürden die sich aus den Vefahren ergeben. Viel böser sieht es aus, wenn man an die materielle Anspruchsbegründung geht. Zwar gibt es die Beweislastregel des § 22 AGG, nach der der Nachweis von Hilfstatsachen (Indizien) die Vermutung einer Diskriminierung entstehen lassen, allerdings hat der Beklagte die Möglichkeit diese Vermutungswirkung durch Vollbeweis zu entkräten. Es ist nur die Frage, was die Gerichte als Vollbeweis akzeptieren. Und an dieser Stelle beweisen die Gerichte bei der Abwehr von (meiner Ansicht nach häufig berechtigten Ansprüchen) eine unglaubliche Kreativität. Nicht umsonst muss sich das Bundesarbeitsgericht immer wieder zu Detailfragen äußern, deren Beantwortung kein halbwegs gut ausgildeter Jurist überhaupt jemals für erforderlich gehalten hätte.

    Schließlich haben die Gerichte noch einen ultimativen Trick auf Lager: Selbst wenn es zu einer nachgewiesenen Diskriminierung gekommen ist, bewerten sie diese häufig als „Bagatelle“ bzw. zwar als gewichtig, aber nicht als vollumfänglich entschädigungspflichtig. Kurz: Der Kläger wird dann mit einer Entschädigungszahlung von unter 1.000 Euro abgespeist, was unter Berücksichtigung der o.g. Kostenproblematik wieder einen Großteil der Gewinne auffristst.

    Entgegen aller Unkenrufen kann man mit AGG-Klagen in Deutschland nicht „reich“ werden. In der überwältigenden Mehrzahl der Fälle stecken die Kläger viel Arbeit in diese Klagen und gehen ein hohes Kostenrisiko ein, ohne in Bezug auf die (häufig tatsächlich bestehende) Diskriminierung auch nur den geringsten Erfolg zu erzielen.

    So ist es z.B. so, dass wenn ein Schwerbehinderter auf Entschädigung klagt und dann mit 750-1.000 Euro „abgespeist“ wird, das für das beklagte Unternehmen im Vergleich zu den laufenden Kosten der Beschäftigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters noch immer ein „Schnäppchen“ ist, das ich jederzeit gerne bezahlen würde.

    Dann ist noch zu bedenken, dass man im AGG zwar die Möglichkeit vorgesehen hat, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Fällen der Diskriminierung aktiv wird, man ihr aber nicht das Recht gewährt einen Rechtsstreit für den Betrofenen zu führen. Auch hier hat man wieder eine nichtsnutzige Behörde und bloß den Anschein eines gesetzgeberischen Willens vorgespiegelt, Diskriminierungen wirklich zu beenden.

    Man sieht: Das AGG ist ein vollkommen stumpfes Schwert, von dem für niemanden der wirklich diskriminieren will, auch nur im Entferntesten so etwas wie eine realistische Bedrohung ausgeht. Es wird viel darüber berichtet, zeigt aber in der Rechtswirklichkeit keinerlei Wirkung. Und das ist so gewollt.

  20. #17 Markus Oliver

    „Natürlich gibt es in der modernen Gesellschaft Machtkonzentrationen, die hin und wieder zu ungerechtfertigten Diskriminierungen führen. So hat der Gesetzgeber beispielsweise im SGB IX bestimmt, dass Unternehmen zu einer bestimmten Quote Schwerbehinderte zu beschäftigen haben, um die brutal hohe Arbeitslosenquote der Schwerbehinderten zu senken.“

    Wer Schwerbehindert ist, ist viel schlechter dran als Andere. Aber auch wer einen sehr niedrigen Intelligenzquotienten hat, besonders Frauen haben es schwer, wenn sie unabänderlich sehr unschön aussehen, ohne das noch optisch kompensieren zu können.

    Es ist nun die Kernfrage, ob man darob jakobinermäßig das Schicksal ausrotten will und dann Ausnahmefälle mißbraucht, um die Regeln des Eigentumsrechtes und der Freiheit zu zerstören und ob man die Grundlagen des Erkenntnisapparates, daß wir NUR durch Unterscheidung („Diskriminierung“) sehen können und unsere Eindrücke gedankllich verarbeiten, und damit die abendländische Aufklärung von Kant und Co. nicht mehr erträgt unter dem ganzen Gleichheitsfanatismus.

    Eine besondere Unterstützung von Schwerbehinderten finde ich durchaus wünschenswert, nur muß man im Bestreben nach Ausgleich für wirklich stark eingeschränkte Staatsbürger nicht die ganze Basis mitteleuropäischen Wirtschaftsstrebens kurz und klein schlagen.

  21. Ich versuchs jetzt doch auch einmal. 70 ist in der nach oben offenen Ü-30-Skala ja theoretisch durchaus drin, oder. Muss aber meinen Bodyguard mitnehmen dürfen, wegen der Horden von lästigen U-30-Mädels (U nicht Ü). Fritz Wepper und die anderen chilli-scharfen Jungs machen das auch so.
    Vielleicht aber kauf ich mir einfach so einen Laden und führe ein lustiges Leben, wie der „Old Eden“ in Berlin. Keiner hat mir dann den Zutritt zu meinen Lieblingsgirls zu verwehren. Ob Bunga-Bunga-Berlusconi wohl zur Einweihungsfeier mit seinem heissem Harem käme? Schon beim dran Denken wackeln meine Kniescheiben und …. Na lassen wir das lieber.

  22. #21 Yanqing

    „Ob Bunga-Bunga-Berlusconi wohl zur Einweihungsfeier mit seinem heissem Harem käme?“

    Berlusconi rockt und weiß Bescheid, wie die Häschen laufen! Und verbessert hat sich Italien jetzt auch nicht gerade mit diesem neuen devoten EU-Büttel.

  23. Warum regt eine Altersdiskriminierung in der Disco so auf? Besteht doch in der Arbeitswelt eine viel schwerwiegende Altersdiskriminierung. Headhunter wie Arbeitgeber haben meist einen Altersfilter und laden, sofern es überhaupt eine Antwort gibt, einen vielsprachigen 50-Jährigen trotz bester internationaler Erfahrungen und als ach so gesuchten Diplomingenieur nicht einmal zu einem Vorstellungsgespräch ein. Dies passiert mir seit einem Jahr ständig, in über 100 Bewerbungen nicht eine einzige Einladung. Auf einen Discobesuch könnte ich gerne verzichten, aber auf eine Lebensgrundlage leider nicht. Nachdem ich meinen Kindern ihr Studium finanziert habe und auch selbst noch mal Wirtschaftsstudium abgeschlossen habe um lebenslanges Lernen vorzuleben, bin ich kurz davor dieser verlogenen Gesellschaft Ade zu sagen und für immer segeln zu gehen. Da bin ich als Skipper die Legislative, Exekutive und die Judikative in Personalunion und habe nur selbst unter meinen Entscheidungen zu leiden.

  24. Nich schleeeeecht !
    Auf die Weise könnte man gezielt und ohne großen Aufwand einen Großteil der turkarabischen Verbrecherkaschemmen lahmlegen. Immerhin einen Hauptzweig des Drogen und Nachtlicht Ressourcen- Gewinnungszweig dieser „Community“. Es braucht nur gut organisierter 3er/4er Teams, eine Videokamera; und fertig wären die „Aktionen“. 😉

  25. Allerdings besteht ein Teil des Problems der westlichen Gesellschaften sehr wohl in der Vergötzung der “Jugendlichkeit”. Das beginnt mit der Einführung von “Berufsjugendlichen” und endet mit der Forderung nach MEHR EINWANDERUNG von JUGENDLICHEN.

    Ein Aspekt davon ist die absurde Fokussierung der Wirtschaft auf Jugendlichkeit in jeder Form – als “Mitarbeiter” wie als Konsumenten; die Umwandlung der Innenstädte in Konsumtempel für die – mittlerweile weitgehend migrantische – Jugend (gleiches gilt übrigens auch für die neugestalteten Bahnhöfe).

    Die westlichen Gesellschaften können mit natürlichen Phänomenen wie Alterung nicht mehr umgehen. Das ist ein Teil unseres Problems..

  26. Zu den “U”- und “Ü”-Parties ist zudem noch zu sagen, dass es diese Art von Parties erstens keineswegs “immer” gab und zweitens auch heute in vielen Ländern NICHT gibt. Wie mich mich dumpf erinnere, enstanden “Ü”-Parties als Reaktion auf die zunehmende Anzahl aggressiver “Jugendlicher” einer spezifischen “Kultur” in den normalen Klubs und Diskotheken; und zwar in den Neunzigern.

    Seither meide ich beides – in Deutschland. Zum Glück gibt es noch andere Länder, in denen das Alter kein Problem oder gar Diskriminierungsgrund darstelt – in der einen wie der anderen Riichtung. Und in Deutschland – fand ich es Klasse, auf einem Ska-Konzert einen Jugendlichen von meiner alten Schule kennenzulernen, der mir bestätigte, dass eine alte Tradition, die von MEINER Abi-Klasse eingeführt wurde, immer noch aufrechterhalten wird: am Tag der Verteilung der Abiturzeugnisse mit einem Truck vor der Schule vorzufahren und die Schule mit Alice Coopers “Schools Out” wegzublasen…

    Auf einer “Ü”- oder U-Party nicht möglich, so ein Zusammentreffen.

  27. #26 Stefan Cel Mare

    „Die westlichen Gesellschaften können mit natürlichen Phänomenen wie Alterung nicht mehr umgehen.“

    Habe die Hälfte meiner statistischen Lebenserwartung schon lange hinter mir und zähle mich darob zu den Alten.
    Buchneuerscheinungen muß ich zwangsläufig mit dem vergleichen, was ich im Laufe meines Lebens bereits gelesen habe. Allein dadurch diskriminiere ich mich von den Jungen, die natürlich auch nicht so leicht „Rücken“ haben wie ich und manches mehr.

    Eine ganz natürliche Angelegenheit und wer mich nun als „Senioren“ beschimpft, wie z.B. die CDU mit einem Ministerium für Familie, Jugend, Frauen und Senioren, der macht sich nicht gerade beliebt bei mir.

  28. @ #20 Markus Oliver

    Bislang waren die gesetzgeberischen Bemühungen weitgehend erfolglos, weil die Unternehmen sich trotz Quoten weigern Schwerbehinderte zu beschäftigen.

    Ja, selbstverständlich. Wie sollte ein Arbeitgeber denn reagieren, wenn er Gefahr läuft, an einen Behinderten zu geraten, der sich mit seiner Behinderung angefreundet hat? Das Problem ist nicht die Behinderung, sondern der Kündigungsschutz samt Sozialauswahl.

  29. #27 Stefan Cel Mare

    „Auf einer “Ü”- oder U-Party nicht möglich, so ein Zusammentreffen.“

    Unberechenbar die Jugend von heute! Läßt sich mein Essen schmecken, mein Neffe (18), schnippt zu den uralten Sachen von Ray Charles („Hit the road“, „Makin‘ whopee“ …) vergnügt mit den Fingern und klappt mir dann fast zusammen, als ich in den Player ’nen Schwarz-Weiß-Streifen („Lohn der Angst“) schiebe.

  30. @PI
    Liebes PI, warum schon wieder Bashing von Älteren? (es gab schon einen Artikel mit Senioren-Bashing)
    Habt ihr nichts zu tun?
    Gibt es nicht genug andere Gegner?

    Hört damit auf!
    So gewinnt man keine Sympathien!

    Was Diskriminierung anbelangt.
    Die Diskriminierung von Älteren gibt es real. AUF DEM ARBEITSMARKT HERRSCHT APARTHEID FÜR ÄLTERE – IHNEN WIRD DER ZUTRITT EINFACH VERWEIGERT.
    Und die Altersgrenze sinkt immer weiter. Jetzt wird es schon ab 40 schwierig, Arbeit zu finden! Da gibt es ja blutjunge spanische und griechische Arbeitslose, die es für die Hälfte machen.
    DAS IST DAS THEMA, DAS DIE AUFMERKSAMKEIT VON PI VERDIENT.

  31. Hoffentlich gibt es hier auf PI nicht auch

    so etwas wie: Ü-30 Ü-40 Ü-50 + Scheintote!

    Es gibt Tage, da fühle ich mich wie hundert
    und es gibt Tage, da könnte ich Bäume ausreißen! 😉

    Ich hatte vor kurzem Geburtstag…
    mein Mann, charmant, wie er nun mal ist,
    schenkte mir ein sehr edles Geschenk und eine
    super Geburtstagskarte, darauf stand:

    Frauen zwiscchen 50 und 60 sind die aufregendsten!!!

    Ich habe mich mehr über die Karte gefreut,
    als über das sehr teure Geschenk! 😀

    Nein, ich habe keine Probleme mit dem Alter,
    sonst müsste ich meinen Mann diskriminieren,
    er ist nämlich 14 Jahre älter als ich!

    Trotzdem, ich würde niemals in eine Disco für
    Ü-30 gehen, man soll ja auch dem Nachwuchs
    eine Chance geben! 😀

    http://www.youtube.com/watch?v=LdnAbtIF3YM

    Liebe kennt kein Alter…

  32. Hm, der Ü18-Nachwuchs in meinem Umfeld reisst sich drum, mitzudürfen, wenn wir „alten Herren“ ein Fest oder eine Ausfahrt veranstalten. 😀

    Es kommt hier aber darauf an, warum der Herr klagt.

    Klagt er, weil er alles dürfen und nicht Eingeschränkt werden will, find ich die Klage lächerlich.
    Immerhin hat der Discobetreiber das Hausrecht und darf sehr wohl selektieren, wen er in sein Haus lässt, und wen nicht.

    Klage der Abgewiesene allerdings deswegen, um den Irrsinn des „Antidiskriminierungsgesetzes“ aufzuzeigen, ist die Klage richtig.
    Denn es geht nicht an, dass das Hausrecht bei „Migranten“ nicht gilt und sich „Migranten“ in Discos, Vereine und Firmen klagen dürfen, aber „Alte“ nicht.

    Neben je 1.250 Euro Schadensersatz verlangen die Kläger die gerichtliche Feststellung, dass ihnen nicht mehr der Zutritt aufgrund ihrer Hautfarbe verweigert werden darf. Die Clubs müssen die Vorschriften des 2006 verabschiedeten Gesetzes in die Praxis umsetzen. „Das ist vielen nicht klar“, betont David Simon, der die Betroffenen anwaltlich vertritt.

    Ein mutiger Schritt, dem erfolglose Gespräche mit den Betreibern vorausgegangen waren. Dabei verfolgen sie primär keineswegs finanzielle Interessen. „Das Ziel war nicht, zu klagen, sondern einen Einlass für alle zu ermöglichen“, stellt Bartel klar. „Jede Ablehnung am Eingang ist eine Diskriminierung.“

    http://www.l-iz.de/Politik/Engagement/2012/02/Rassismus-vor-der-Disco-Betroffene-klagen-am-Leipziger-Amtsgericht-40169.html

    Wie irrsinning das Ganze ist,sieht man daran, dass sich unsere Gutmenschen aufregen, wenn „Migranten“ draussen bleiben müssen, sich aber nicht aufregen, wenn beispielsweise Frauen andere Moscheeingänge und Beträume nutzen müssen als Männer und Nichtmoslems nicht in Moscheen dürfen.

    Und noch interessanter wird es, wenn man diskriminierungsverachtende Gutmenschen befragt, warum sie ihre Wohnung absperren, sich ihre Freunde aussuchen und nicht mit jedem ins Bett gehen, wenn sie doch angeblich zwischen Menschen keine unterschiedliche Behandlung befürworten.

    Ohne „Diskriminierung“ kann keine Gesellschaft bestehen, Diskriminierung ist ein Grundrecht.

  33. Ich habe einen netten Geschäftspartner, der immer mal so renovierte Eigentumswohnungen aufkauft und vermietet.

    Der besorgt sich jetzt seine Mieter regelrecht „unter der Hand“ und nur noch auf Empfehlung. Grund ist, eine Klage die er erhalten hat, weil ein Bewerber meinte, er habe keinen Mietvertrag bekommen nur weil er einen Migrationshintergrund hat.

    Saubere Sache!!!

  34. #32 stuttgarte,

    aber ja, das würden viele begrüßen.
    Bei den Grünen gibt es einige, nicht nur Cohn-Bendit, die gern zu einem Kindergeburtstag zwecks Anbahnung von Freundschaften gängen!

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