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Texas: Vater durfte Vergewaltiger erschlagen

Vor gut zwei Wochen ertappte ein Rancher in der Nähe der Ortschaft Shiner, Texas,  den Farmarbeiter Jesus Mora Flores, wie er sich im Stall an seiner fünfjährigen Tochter verging. Der Vater verprügelte den Mann und schlug ihn tot. Eine Grand Jury aus Laienrichtern lehnte [1] im Bezirk Lavaca eine Anklage gegen den 23-Jährigen ab. Texas. Vermutlich geht es Vater und Tochter psychisch viel besser, als wenn der Täter drei Monate auf Bewährung gekriegt hätte.

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Texas: Vater durfte Vergewaltiger erschlagen"

#1 Kommentar von schweinsleber am 22. Juni 2012 00000006 08:42 134035457408Fr, 22 Jun 2012 08:42:54 +0200

Ich hätte genau gleich gehandelt wie dieser Rancher.

#2 Kommentar von Siggi_GDL am 22. Juni 2012 00000006 08:43 134035458008Fr, 22 Jun 2012 08:43:00 +0200

Nachvollziehbar!

#3 Kommentar von Puseratze am 22. Juni 2012 00000006 08:47 134035485708Fr, 22 Jun 2012 08:47:37 +0200

Mir würde es auch besser damit gehen!
Noch besser wäre es, solche Typen für immer weg zu sperren, keine Gnade!

#4 Kommentar von geissboeckchen am 22. Juni 2012 00000006 08:55 134035532508Fr, 22 Jun 2012 08:55:25 +0200

Da gibt es noch Gerechtigkeit!

#5 Kommentar von Balko am 22. Juni 2012 00000006 08:56 134035536108Fr, 22 Jun 2012 08:56:01 +0200

So ist es richtig!

#6 Kommentar von Domingo am 22. Juni 2012 00000006 09:01 134035570209Fr, 22 Jun 2012 09:01:42 +0200

Die Einschränkung „…nach TEXANISCHEM Recht…“ gefällt mir nicht, obwohl, jetzt scheinen die auch bei der Welt aufzuwachen. Solche Artikel unter dem Rubrum hätte es bis vor kurzem nicht gegeben:

[11]

Na gut, die Hoffnung stirbt zuletzt. $ & € & Co. sind schon…

#7 Kommentar von digestif am 22. Juni 2012 00000006 09:02 134035575409Fr, 22 Jun 2012 09:02:34 +0200

In Deutschland wäre das Ganze übrigens genauso durch Notwehr gedeckt gewesen.

#8 Kommentar von Domingo am 22. Juni 2012 00000006 09:08 134035613009Fr, 22 Jun 2012 09:08:50 +0200

@ #7 digestif (22. Jun 2012 09:02)
Theoretisch.
Jage mal einen inflagranti ertappten Einbrecher mit Waffengewalt von Deinem Grundstück. Wirst Dich wundern, wie fix die Kripo wird. Und die kommt zuerst

zu Dir.

#9 Kommentar von Haudraufundschlus am 22. Juni 2012 00000006 09:08 134035613109Fr, 22 Jun 2012 09:08:51 +0200

Straffrei, das heißt nicht, dass der Vater den Verbrecher „erschlagen durfte“, sondern dass das Verhalten nicht bestraft wird.

In D würde es sich vermutlich um einen Notwehrexzess handeln, der unter Umständen auch ohne Strafe bleiben könnte — rechtswidrig wäre die Tat auf jeden Fall.

Zwischen ‚rechtmäßig‘ und ’straffrei‘ besteht ein Unterschied, der einfacheren Gemütern nur schwer zu vermitteln ist.

#10 Kommentar von Schweinebauch am 22. Juni 2012 00000006 09:11 134035628909Fr, 22 Jun 2012 09:11:29 +0200

#7 digestif

Den Paragraphen will ich sehen ???

#11 Kommentar von Wintersonne am 22. Juni 2012 00000006 09:16 134035657009Fr, 22 Jun 2012 09:16:10 +0200

@ digestif

„In Deutschland wäre das Ganze übrigens genauso durch Notwehr gedeckt gewesen.“

Das bezweifle ich. Das Einschreiten des Vaters hätte man selbstredend toleriert, nicht aber den Totschlag. Um eine Anklage wäre der Mann nicht herumgekommen, auch wenn vermutlich ein Freispruch dabei herausgekommen wäre. In Teilen der USA ist man da noch näher am Volk dran.

#12 Kommentar von JeanJean am 22. Juni 2012 00000006 09:18 134035669709Fr, 22 Jun 2012 09:18:17 +0200

Im Notruf bei der Polizei war deutlich zu hören, dass der Vater vollkommen entsetzt darüber war, den Täter wirklich getötet zu haben. Das hat natürlich geholfen und ist ja auch gut.

In den MSM sind sie allerdings ausgetickt, weil die gesamte Gemeinde hinter dem Vater und nicht hinter dem mexikanischen Opfer stand.Tja…Nun können sie sich aufregen und deutlich machen, wie weit weg sie vom „dumpfen Volk“ sind.

Hier finden Sie ein Interview von rason TV mit Charel Murray,zu dessen Buch „Why America is coming apart along classlines“, dass echt interessant ist.
Murray war Mitautor von „The Bell Curve“ -ein Buch über die Vererbbarkeit der Intelligenz.

[12]

#13 Kommentar von joewien am 22. Juni 2012 00000006 09:19 134035676709Fr, 22 Jun 2012 09:19:27 +0200

Bei der Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB sieht das Gesetz Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren vor, in minderschweren Fällen Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren. Der Täter beabsichtigt eine Körperverletzung, diese führt aber zum Tod des Opfers.
, … gefährliche Körperverletzung mit todesdfolge … Ach so, ein Deutscher wäre vermutlich in Deutschland für 5 Jahre eingefahren

#14 Kommentar von Domingo am 22. Juni 2012 00000006 09:20 134035680309Fr, 22 Jun 2012 09:20:03 +0200

@ #9 Haudraufundschlus (22. Jun 2012 09:08)

Richtig, zwischen „rechtmäßig“ und „straffrei“ besteht ein Unterschied.

Leider wurde es versäumt, diesen Unterschied allen, woher sie auch gekommen sein mögen, zu erklären.

#15 Kommentar von zarizin am 22. Juni 2012 00000006 09:32 134035752009Fr, 22 Jun 2012 09:32:00 +0200

OT
neues von den Koranschülern:

„Kämpfer der Taliban haben in der Nacht zum Freitag ein Ausflugshotel vor den Toren der Hauptstadt Kabul angegriffen und sich darin verschanzt. Wie Polizei und Nato am Morgen mitteilten, lieferten sie sich über Stunden ein heftiges Feuergefecht mit afghanischen Sicherheitskräften und ausländischen Truppen. Mehr als sechs Menschen wurden getötet; die genaue Zahl war zunächst aber noch unklar.

Während rund 40 Hotelgäste nach Angaben der Behörden in Sicherheit gebracht werden konnten, waren am Vormittag (Ortszeit) noch immer Dutzende andere in dem Hotel eingeschlossen. „Die Aufständischen benutzen die Zivilisten als menschliche Schutzschilde“, sagte Sedik Sedikki, Sprecher der Innenministeriums in Kabul.

Mindestens sechs Tote

„Die Polizei tut ihr Bestes, um die Zivilisten in dem Hotel zu schützen. Traurigerweise gibt es aber Opfer unter den Zivilisten. Wir wissen nur nicht, wie viele“, sagte Sedikki. Auch drei Sicherheitsleute des Hotels, ein Polizist und zwei Taliban-Kämpfer seien getötet worden.

Nach Angaben des Kabuler Polizeichefs Ajub Salangi waren die Taliban gegen Mitternacht in das Spozmai-Hotel in Kargah eingedrungen. „Zunächst hat die Polizei aus Angst um die Sicherheit der Gäste nicht eingegriffen“, sagte er. Am frühen Morgen habe dann der Einsatz zur Rettung der Gäste begonnen.

Die Nato bestätige eine Beteiligung internationaler Truppen. Der Einsatz werde von afghanischen Kräften geführt und durch ausländische Truppen unterstützt, sagte Major Adam Wojack. Berichte über Opfer unter den internationalen Kräften gebe es aber nicht.“

[13]

#16 Kommentar von zarizin am 22. Juni 2012 00000006 09:53 134035879709Fr, 22 Jun 2012 09:53:17 +0200

Leser Kommentar bei WO:

„Ich weiß nicht wen ich schlimmer finden soll. Ungebildete Taliban, die in ihrem Stumpfsinn nichts anderes als ihren Islam kennengelernt haben oder deutsche Linke, die sich ideologiekonform ihre Wahrheit zusammenschustern.
Schon die Terrorcamps und die Mörderbande von bin Laden in Afghanistan vergessen? Die sagenumwobenen afgahnischen Bodenschätze wurden zum überwiegenden Teil den Chinesen zur Ausbeutung verkauft (oder führen die jetzt Krieg?). Dummerweise kommen die aber nicht dran, weil die Infrastruktur fehlt. Aber mit ein wenig Geduld wird der böse böse Westen auch noch dafür sorgen. Ja, dann freuen wir uns mal darauf, wenn ihre stolzen Taliban wieder an der Macht sind und sie sich dann darüber aufregen…

#17 Kommentar von Thorsten M. am 22. Juni 2012 00000006 09:55 134035894009Fr, 22 Jun 2012 09:55:40 +0200

#3 Puseratze

Es klingt zwar böse, aber jede Lösung durch den Staat hätte den Steuerzahler hunderttausende, wenn nicht Millionen gekostet. Kann sich ein Staat der pleite ist aber Gerechtigkeit & Gewaltmonopol überhaupt noch leisten???!

#18 Kommentar von wien1529 am 22. Juni 2012 00000006 09:58 134035908409Fr, 22 Jun 2012 09:58:04 +0200

gut so. wer eine fünfjährige vergewaltigt, soll so bestraft werden.

in den usa.

bei uns hätten sich sämtliche soziologen, psychiater, kriseninterventionsteam, psychologen, sonstige -logen

.
.
.
.
.

des armen vergewaltigers angenommen.

#19 Kommentar von Heinz am 22. Juni 2012 00000006 10:00 134035925010Fr, 22 Jun 2012 10:00:50 +0200

In Texas hat mir ein Texaner mal erklärt, dass man dort in solchen und ähnlichen Fällen den Täter um jeden Preis umbringen muss, oder nicht tun. Wörtlich: „Wenn du deine Frau mit einem anderen im Bett erwischst und du erschießt ihn, dann gehst du straffrei aus. Wenn du ihn verprügelst, dann werden seine Schmerzensgeld-Prozesse dich für immer ruinieren!“

#20 Kommentar von Balko am 22. Juni 2012 00000006 10:01 134035927610Fr, 22 Jun 2012 10:01:16 +0200

In Deutschland wäre der Vergewaltiger das eigentliche Opfer und bekäme wahrscheinlich noch Schadensersatz von den Politkartoffeln.

#21 Kommentar von wolfi am 22. Juni 2012 00000006 10:30 134036104210Fr, 22 Jun 2012 10:30:42 +0200

Wer glaubt, in Deutschland wäre der Vater straffrei geblieben, der schaue sich mal den Fall von Sven G. an, der sich selbst verteidigt hat (also nicht eine andere Person), was ja noch eher straffrei sein sollte.
[14]

#22 Kommentar von Meckerziege am 22. Juni 2012 00000006 10:34 134036125810Fr, 22 Jun 2012 10:34:18 +0200

@10 Schweinebauch und andere Schnellschreiber
Bitte kommentieren Sie öfter mal mit dem Organ weit oberhalb des Schweinebauchs. Oder googlen Sie einfach mal „Rechtswidriger Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut“

#23 Kommentar von Yogi.Baer am 22. Juni 2012 00000006 10:36 134036139810Fr, 22 Jun 2012 10:36:38 +0200

Gab es da nicht mal einen Kinderfreund im alternativen Kindergarten der Uni Frankfurt (1973) Daran lässt sich ermessen, welch grauenhaftes Schicksal Kinderfickern in Schland droht.
Zur Strafe musste er ein Buch schreiben:
Der Grosse Bazar (Trikont- Verlag, 1975). Nach Ableistung dieser grauenhaften Strafe musste er für das Grüne ins Europaparlament und dort weiter (gutbezahlte) Busse tun.
Wer war das noch gleich???
PS: Google, Suchbegriff: Grüne Kindersex, 10600 Einträge am 22.Juni 2012, 10:35.
Noch Fragen?

#24 Kommentar von Sebastian am 22. Juni 2012 00000006 10:39 134036158910Fr, 22 Jun 2012 10:39:49 +0200

#19 Heinz (22. Jun 2012 10:00)

Ein alter Hut, der nicht nur für Texas gilt….

#25 Kommentar von MilitesChristi am 22. Juni 2012 00000006 10:42 134036175810Fr, 22 Jun 2012 10:42:38 +0200

Ich kann nicht umhin Texas für dieses Vorgehen zu loben. Ein Täter hat eben ein bestimmtes Berufsrisiko, das auch die Gerichte mit bewerten sollten.

Unrecht darf kein Freibrief sein wie hierzulande leider üblich.

Da lob ich mir die hessische Verfassung mit ihrem Artikel 21.

MilitesChristi

#26 Kommentar von Lasker am 22. Juni 2012 00000006 10:42 134036176410Fr, 22 Jun 2012 10:42:44 +0200

und wie war das mit dem Prophet und seiner jungen Gattin? — Wenn der Rancher der Vater des Mädchens gewesen wäre , wie sähe die Welt heute aus? —

#27 Kommentar von LucioFulci am 22. Juni 2012 00000006 10:47 134036206310Fr, 22 Jun 2012 10:47:43 +0200

Mali: Hundert Peitschenhiebe wegen unehelichem Kind
[15]

[16]

#28 Kommentar von berlina am 22. Juni 2012 00000006 10:47 134036207810Fr, 22 Jun 2012 10:47:58 +0200

ein weiterer bereicherer der unglück und leid bringt… erdinc k.

[17]

#29 Kommentar von Kahlenberg 1683 am 22. Juni 2012 00000006 11:05 134036313011Fr, 22 Jun 2012 11:05:30 +0200

Ja, im Lone Star State läuft eben einiges besser. Er hätte den Verbrecher wohl auch mit einer .357 Magnum aus seinem Revolver „streicheln“ dürfen.

#30 Kommentar von Kahlenberg 1683 am 22. Juni 2012 00000006 11:05 134036315611Fr, 22 Jun 2012 11:05:56 +0200

Ja, im Lone Star State läuft eben einiges besser. Er hätte den Verbrecher wohl auch mit einer .357 Magnum aus seinem Revolver „streicheln“ dürfen.

#31 Kommentar von HKS am 22. Juni 2012 00000006 11:10 134036340111Fr, 22 Jun 2012 11:10:01 +0200

#21 Wolfi

Wer glaubt, in Deutschland wäre der Vater straffrei geblieben, der schaue sich mal den Fall von Sven G. an, der sich selbst verteidigt hat (also nicht eine andere Person), was ja noch eher straffrei sein sollte.

Sven G. fiel ja auch einem Richter Manfred Götzl in die Hände (allein, dass man in Deutschland wieder eine solche Formulierung verwenden muss, ist schon schlimm genug). Mir antwortete mal ein Richter auf meine Frage, wie unabhängig die deutschen Gerichte seien, „sagen Sie mir, wo das Verfahren stattfindet und ich sage Ihnen, wie es ausgeht.“ Das ist übrigens schon etliche Jahre her…

#32 Kommentar von Thomas_Paine am 22. Juni 2012 00000006 11:18 134036393511Fr, 22 Jun 2012 11:18:55 +0200

Tja, der „Prophet“ Mohammed durfte als über 50-jähriger seine 9-jährige Aischa ganz offiziell und mit dem Einverständnis von deren Eltern heiraten.

Hat eben nicht jeder Kinderschänder soviel „Glück“, gleichzeitig ein Prophet zu sein.

#33 Kommentar von Kahlenberg 1683 am 22. Juni 2012 00000006 11:29 134036456411Fr, 22 Jun 2012 11:29:24 +0200

OT, aber nur ein bißchen

Prof. Dr. Wolfgang Huber, ehemals EKD-Vorsitzender, gibt auf einer Hör-CD, die Beilage der aktuellen Print-Ausgabe von DIE ZEIT ist, einiges über ETHIK von sich. Zu meiner Ehrenrettung muß ich sagen, daß ich mir ansonsten DIE ZEIT schon lange nicht mehr kaufe.

Er fängt tatsächlich mit folgender Geschichte an. Ein 18-Jähriger schlägt in einer U-Bahn einen Mann zu Boden und tritt auf den Reglosen ein. Er läßt erst von dem Mann ab, als andere dazu kommen. Er wird angeklagt wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung. Er wird zunächst zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Nach Revision wird die Strafe nicht vollstreckt und eine katholische Kirche nimmt den Täter auf.

In Texas wenden sie sicher eine andere ETHIK an.

#34 Kommentar von Schweinsbraten am 22. Juni 2012 00000006 12:11 134036711912Fr, 22 Jun 2012 12:11:59 +0200

Ich hätte es vermutlich auch getan. Eine spontane Tat zum Schutz meines Kindes, gewissermaßen als Form von Notwehr. Aber Selbstjustiz lehne ich ab.

#35 Kommentar von Kaleb am 22. Juni 2012 00000006 12:20 134036762112Fr, 22 Jun 2012 12:20:21 +0200

#7 digestif (22. Jun 2012 09:02)
In Deutschland wäre das Ganze übrigens genauso durch Notwehr gedeckt gewesen.

Was soll das???

In Deutschland hätte die Mehrzahl der Staatsanwälte in etwas so argumentiert:

Gefahrenabwehr ja. Aber wenn die Gefahr abgewehrt ist, ist dem Täter nicht mit Selbstjustiz zu begegnen.

Dem Vater, der seine Tochter aus der Gewalt des Kinderschänders befreit hat, würde hier genau dies vorgehalten werden.

Hier zählen nur bewiesene Fakten und der einzige Fakt ist eben der Tod des Kinderschänders. Der „neue“ Täter (Vater des Kindes) kann nicht beweisen das seine „Tat“ wirklich in Notwehr geschah.

So wird, weil in Deutschland nie einer allein Schuld sein kann („man will ja politisch korrekt, kein Schwarz-, Weiß- Denken“) auch der Vater bestraft werden.

Das der Vater vielleicht selbst um sein Leben fürchten musste, weil der Kinderschänder sich wehrte, interessiert die Justiz genauso wenig, wie die mögliche Tatsache, dass der Vater vielleicht nur sein Kind befreien wollte und es dabei unbeabsichtigt zu den tödlichen Verletzungen kam.

Merke: In Deutschland gilt meist Täterschutz vor Opferschutz.

Mit Ausnahmeder der Anwendung der besonderen Härte des Gesetzes, wenn das Opfer selbst zum „Täter“ wird, weil man sich selber effektiv wehren konnte.

Dies wird dann ganz schnell als Selbstjustiz ausgelegt. Sich selbst gewehrt zu haben und dabei den Täter zu schädigen, ist in unserem Rechtssystem das schlimmste aller möglichen Verbrechen.

#36 Kommentar von topcruiser am 22. Juni 2012 00000006 12:52 134036952512Fr, 22 Jun 2012 12:52:05 +0200

In den USA hätte er für den Missbrauch eines fünf-jährigen Mädchens keine „drei Monate auf Bewährung“ bekommen, sondern 30 Jahre Knast. Man darf nicht die amerikanische Justiz mit der Kuscheljustiz in Europa und Deutschland verwechseln!

Trotzdem hätte er bestraft werden sollen, denn Selbstjustiz steht niemandem zu!

#37 Kommentar von sge am 22. Juni 2012 00000006 13:05 134037030701Fr, 22 Jun 2012 13:05:07 +0200

Sauber!

#38 Kommentar von HKS am 22. Juni 2012 00000006 13:14 134037085601Fr, 22 Jun 2012 13:14:16 +0200

#36 topcruiser

Trotzdem hätte er bestraft werden sollen, denn Selbstjustiz steht niemandem zu!

Das steht nur deswegen niemand zu, weil der Staat das Gewaltmonopol für sich beansprucht und im Gegenzug dafür jedem Bürger Schutz und Recht garantiert.
Wenn der deutsche Staat diese Garantien, aus welchen Gründen auch immer ,den Bürgern offensichtlich nicht mehr gewährleisten will und/oder kann, gibt es auch keine Grundlage mehr, dem Bürger Selbstjustiz zu verweigern.

#39 Kommentar von Muensteraner am 22. Juni 2012 00000006 14:01 134037367302Fr, 22 Jun 2012 14:01:13 +0200

God bless Amerika!

#40 Kommentar von Muensteraner am 22. Juni 2012 00000006 14:03 134037383402Fr, 22 Jun 2012 14:03:54 +0200

In diesem Fall natürlich „America“, nicht „Amerika“.

#41 Kommentar von Demokedes am 22. Juni 2012 00000006 14:09 134037418302Fr, 22 Jun 2012 14:09:43 +0200

Ich bin zwar eindeutig gegen die Todesstrafe, aber ich kann den Vater verstehen.

#42 Kommentar von Nalwood am 22. Juni 2012 00000006 14:37 134037583502Fr, 22 Jun 2012 14:37:15 +0200

Bei uns hier, wenn der Vater einen vernünftigen Anwalt anheuert der dafür sorgt das der Richter eine/r ist der selber Kinder hat, wirds Totschlag im Affekt sein und eine Bewährungsstrafe. Man muss nur Wissen wie.

Ansonsten wo ist der Informationsgehalt dieses Beitrags? Papa hat getan was Papa tun musste? Verstehe ich nicht.

#43 Kommentar von Kartoffelkaefer am 22. Juni 2012 00000006 15:11 134037789903Fr, 22 Jun 2012 15:11:39 +0200

#9 Haudraufundschlus (22. Jun 2012 09:08)

Straffrei, das heißt nicht, dass der Vater den Verbrecher “erschlagen durfte”, sondern dass das Verhalten nicht bestraft wird.

In D würde es sich vermutlich um einen Notwehrexzess handeln, der unter Umständen auch ohne Strafe bleiben könnte — rechtswidrig wäre die Tat auf jeden Fall.

Zwischen ‘rechtmäßig’ und ‘straffrei’ besteht ein Unterschied, der einfacheren Gemütern nur schwer zu vermitteln ist.
——————————————–

1. Wer hat den das gewöhnliche Rechtsempfinden der Menschen durch tausende von Gesetzen verquirlt?

2. Wie hätten Sie denn gehandelt, wenn es Ihr Kind gewesen wäre?

3. Ob ich selber Gift schlucke,oder es mir verabreicht wird, das Ergebnis bleibt dasselbe. – – -Soviel zu „Straffrei, das heißt nicht, dass der Vater den Verbrecher “erschlagen durfte”, sondern dass das Verhalten nicht bestraft wird“.

Wenn das Ergebnis einer Tat folgenlos bleibt, warum dann einen Popanz machen?

Genau wegen dieser Juristen-Geldverdienmaschine, und angeblicher Rechtsstaatlichkeit, beginnen diese dummen Disskusionen doch immer wieder.

4./letztens: Wenn ein Puma nen Wolfsjunges angreift, was macht wohl das Wolfsrudel?

Bei den Gesetzen die wir haben, grenzt es schon an ein Wunder, dass nicht alle Bürger in die Klapse eingewiesen werden. .

#44 Kommentar von Kurt Kowalski am 22. Juni 2012 00000006 16:14 134038165304Fr, 22 Jun 2012 16:14:13 +0200

Falscher Titel!
Er durfte den Vergewaltiger keineswegs erschlagen.
Er blieb lediglich für diese verbotene (wenn auch verständliche!) Tat ohne Strafe!
Das ist ein großer Unterschied.

#45 Kommentar von Kleinzschachwitzer am 22. Juni 2012 00000006 16:50 134038381204Fr, 22 Jun 2012 16:50:12 +0200

Nach deutschem Recht ist ein an sich strafbares Verhalten durch Nothilfe zu Gunsten eines Dritten gerechtfertigt, das geeignet und erfordelich ist, einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf den Dritten sofort und endgültig zu beenden (§ 32 StGB). Eine Rechtsgüterabwägung findet grundsätzlich nicht statt.

Vorliegend hat – nach deutschem Strafrecht – der mexikanische Arbeiter das Recht der Tochter des Ranchers auf sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit angegriffen.

Welches Maß der vom Vater eingesetzten Gewalt durch Nothilfe gedeckt wsr, hängt entscheidend vom reaktiven Verhalten des Mexikaners ab. War es ausreichend, den Mexikaner einfach nur von der Tochter wegzureißen? Oder klammerte sich der Mexikaner an der Tochter fest und versuchte, den sexuellen Missbrauch fortzusetzen? Leistete er womöglich seinerseits Gegenwehr gegen den Vater und schlug auf diesen ein? Mit welcher Intensität? Setzte er womöglich dabei Gegenstände oder Waffen, z.B. einen Knüppel oder ein Messer, ein?

Aber auch, wenn die vom Vater eingesetzte Gewalt objektiv nicht (mehr) geboten war, um den Angriff des Mexikaners zu beenden, könnte das Verhalten des Vaters entschuldigt sein, wenn er die Grenzen des Notwehrrechts aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschritten hat (§ 33 StGB). Hinzu kommt, dass ein Faustkampf zwischen erwachsenen Männern eine Eigendynamik entwickeln kann, die sich nicht mehr kontrollieren lässt oder einem vorgefassten Plan folgt.

All dies wissen wir nicht. Und weil wir die Einzelheiten nicht kennen, ist es müßig, den Fall aus der Ferne und in Unkenntnis der Details entscheiden zu wollen.

Nach deutschem Recht strafbar wäre das Verhalten des Vaters dann, wenn er schuldhaft das durch Notwehr gebotene Maß an Gewalt (zur Beendigung des Angriffs auf seine Tochter) überschritten hätte, z.B. um den Mexikaner zu „bestrafen“.

#46 Kommentar von Kartoffelkaefer am 22. Juni 2012 00000006 17:09 134038494805Fr, 22 Jun 2012 17:09:08 +0200

#45 Kleinzschachwitzer

War es ausreichend, den Mexikaner einfach nur von der Tochter wegzureißen?

———————————————

Hier beginnt etwas, was kein „MENSCH“ verstehen kann.

Ich will mal den obersten Richter eines Staates sehen, der an die Gesetzeslage denkt, wenn er der Vergewaltigung seiner Tochter zusieht.

Irgendwie passt dies in unsere Zeit.

Der Mensch ist nur noch ein biologischer Roboter, der sich an Anweisungen/Befehle zu halten hat.

Für mich gilt dann…..Nein Danke!

#47 Kommentar von berndericious am 22. Juni 2012 00000006 17:16 134038536305Fr, 22 Jun 2012 17:16:03 +0200

Ich höre andauernd Leute, die enthusiastisch Folter und Tod für Menschen fordern, die Kinder sexuell missbrauchen. Unsere gesamte Gesellschaft ist blutrünstig, wenn es um diese Individuen geht, und die Rechtsprechung und die Medien heizen das Feuer nur mehr an.

Erkennt denn niemand den Wahnsinn daran? Ja, das sind furchtbare Verbrechen, aber unsere Gesellschaft verhält sich im Umgang mit ihnen wie ein wilder Pöbel. Es ist, als wäre unser ganzes Rechtssystem vergessen und der einzig akzeptable Weg wäre der der Barbarei. Das Abscheulichste ist, dass die, die am nachdrücklichsten nach Tod rufen, als Wächter der Gerechtigkeit gesehen werden!

Wo ist unsere Zivilisiertheit? Zivilisiertheit bedeutet nichts, wenn wir uns dazu entscheiden können, Mord zu begrüßen, wenn es beliebt ist. Ich kann nicht einmal eine Diskussion um der Diskussion willen führen, weil das Spielen des Advocatus Diaboli immer auf die gleiche Weise endet: „Du bist bestimmt auch pädophil!“ „Warum würdest du Kinderschänder verteidigen wollen?“ „Magst du es, wenn Kinder vergewaltigt werden?“

Hat unser Rechtssystem, das (unter anderem) dazu dient, die ethischen Grundlagen unserer Gesellschaft durchzusetzen, überhaupt noch eine Bedeutung, wenn es völlig vergessen (oder manipuliert) werden kann, sobald es nur genügend Empörung gibt? Wo ziehen wir die Grenze? Wenn es in Ordnung ist, bestimmte Kriminelle als subhumane Kreaturen zu betrachten, die das Leben nicht verdienen, wo ist dann die Grenzline dieser Kategorie von Menschen, die von Mitgefühl ausgeschlossen sind?

Ich behaupte, das kein Verbrechen so kategorisch böse ist, dass der Tod die einzige Lösung ist.

#48 Kommentar von Kartoffelkaefer am 22. Juni 2012 00000006 17:39 134038679605Fr, 22 Jun 2012 17:39:56 +0200

#47 berndericious

Hat unser Rechtssystem, das (unter anderem) dazu dient, die ethischen Grundlagen unserer Gesellschaft durchzusetzen, überhaupt noch eine Bedeutung, wenn es völlig vergessen (oder manipuliert) werden kann, sobald es nur genügend Empörung gibt?
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Naturgesetze sind nicht Menschengemacht, aber unumkehrbar/nichtveränderlich, aber Menschengesetze. Menschengesetze kommen und gehen, werden verabschiedet, verändert, oder ganz kassiert. D.h. es ist nichts wahrhaftes, oder nachhaltiges.

Es gab/gibt Länder, die unter dem Namen des eigenen Gesetzes schlimme Dinge tun/taten. Wer entscheidet eigentlich was schlimme Dinge sind. Sind es Dinge, die es erlauben Unschuldige zu ermorden, oder Dinge, die es erlaubt, Schuldige nicht zu verurteilen/freizulassen?
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Wo ziehen wir die Grenze? Wenn es in Ordnung ist, bestimmte Kriminelle als subhumane Kreaturen zu betrachten, die das Leben nicht verdienen, wo ist dann die Grenzline dieser Kategorie von Menschen, die von Mitgefühl ausgeschlossen sind?
—————————————-
Sie schreiben es doch selber, Kriminelle!!!!!!

Hierzu haben wir Gesetze, die für mein dafürhalten zu Opferfeindlich sind.

Mitgefühl können nur Menschen haben, aber keine Gesetze. Immer so wie es gerade passt.

#49 Kommentar von MR-Zelle am 22. Juni 2012 00000006 17:48 134038729605Fr, 22 Jun 2012 17:48:16 +0200

USA: Polizei erlaubt Mutter Waffeneinsatz

Eine junge amerikanische Mutter wusste sich und ihr drei Monate altes Baby gegen zwei Einbrecher zu verteidigen. Sarah McKinley aus Oklahoma, deren Mann Weihnachten an Lungenkrebs starb, rief die Polizei, als zwei Personen in ihr Haus eindrangen. Die Polizeibeamten gaben der Mutter am Telefon das Recht, sich und ihr Baby selbst zu verteidigen. Daraufhin erschoss die 18-Jährige einen der Verbrecher.

In Deutschland würde die junge Mutter jetzt vermutlich vor Gericht gezerrt werden und der überlebende Ganove könnte Schmerzensgeld beantragen.

[18]

#50 Kommentar von alec567 am 22. Juni 2012 00000006 18:04 134038827106Fr, 22 Jun 2012 18:04:31 +0200

Ts.. diese rückständigen Amis, benehmen sich doch glatt wie die Neandertaler.

Ich denke 3 Monate auf Bewährung PLUS Boxkurs, Antiaggressionsraining und Psycho-Gequake wäre angemessene „Bestrafung“.

*Ironie off*

Man kann hieran nur sehen, was eine ganz normale Reaktion ist, beruhend auf gesundem Menschenverstand. Jeder auf dieser Welt kapiert es, jeder kann es nachempfinden, im Grunde billigt jeder das Verhalten des Vaters. Und die Richter und Behörden in Texas sehen das ganz offensichtlich genauso.

Nur linksgrüne Rechtsverdreher und Eurokraten, die abgeschirmt in ihren Villen in den Rotweingürteln mit Pistole unterm Kopfkissen (C.F. Roth) leben, die maßen sich an, solch Notwehrmaßnahmen verbieten zu wollen, gar zu bestrafen.

Warum? Wer gibt ihnen das Recht? Was soll das? Wieso wird auf das (insb. in BRD) entwaffnete Volk eine (dazu noch importierte) Verbrecherhorde straffrei losgelassen ??

#51 Kommentar von nicht die mama am 22. Juni 2012 00000006 18:33 134039001806Fr, 22 Jun 2012 18:33:38 +0200

Wenn ein Vater den Vergewaltiger seines Kindes erschlagen darf, dann ist das Scharia.
(Wenn er darf, darf er auch ausserhalb einer Affekthandlung!!)

Wenn er den Vergewaltiger im Affekt erschlägt, ist das menschlich.

Wenn er für sein Fehlverhalten von seinen Richtern getadelt aber nicht bestraft wird, ist es eine gesunde Rechtsprechung.
(Vorausgesetzt, der Totschlag war nicht im Vorsatz!)

Und wenn der Vater nun wegen dieser Affekthandlung bestraft und der Vergewaltiger bedauert wird, ist es eine Perversion der Rechtsprechung.

Nun kann sich jeder die Frage beantworten, in welchem Rechtssystem er lebt und ob ihm das gefällt.

#52 Kommentar von what be must must be am 22. Juni 2012 00000006 18:52 134039114506Fr, 22 Jun 2012 18:52:25 +0200

@7 digestif

In Deutschland wäre das Ganze übrigens genauso durch Notwehr gedeckt gewesen.

Schön wär’s!

Deutsches Recht verpflichtet jeden Überfallenen, selbst im Moment höchster Überraschung und Panik abzuwägen, welches Ausmaß seine Verteidigung anzunehmen hat:

Will der Angreifer nur „drohen“ mit erhobener Faust (ganz einfach: nur flugs erkennen, ob er wirklich zuschlagen will, ob er vielleicht ein kleines Messer oder einen scharfen Gegenstand in der Hand hat) oder will er wirklich angreifen?

Reicht die in Panik gefühlte Bedrohung aus, mich zu verteidigen oder muß erst mein Unterkiefer splittern bzw. scharfes Metalls so nach und nach die Muskeln meiner Bauchdecke durchtrennen, dann sich giftige Fäzes (Scheiße) in meinen Bauchraum ergiessen, bevor ich zuschlagen bzw. auch ein bißchen messern darf?

Wenn man bedenkt, daß „Gewalt immer auch ein Hilferuf ist“, wird es nicht schwerfallen, die eigene Reaktion einmal mehr in Richtung Deeskalation zu lenken.

Wer das nicht macht, bekommt im Fall angemessener Selbstverteidigung 4 1/2 Jahre wg Notwehrüberschreitung aufgebrummt. Im vorliegenden Fall hat der „Täter“, ein 30jähriger Informatikstudent alles abgesessen; als er wieder herauskam, titelte die örtliche Schmierenpresse: „Messerstecher aus U-Bahn wieder frei“.

Die 5 Albaner, die zuvor grundlos ihn und seinen Freund angegriffen hatten – schliesslich lag der Freund bewußtlos am Boden – wurden wg ihrer Attacken noch nicht einmal angeklagt.

#53 Kommentar von Jeremias am 22. Juni 2012 00000006 19:03 134039182707Fr, 22 Jun 2012 19:03:47 +0200

In Sachsen-Anhalt gehen die MdLs für die Würde des Tätes auf die Straße.
Gehen sie auch für die Würde des Opfers auf die Straße?!
Hier gilt: Gleich und gleich gesellt sich gern.

#54 Kommentar von Basilisk am 22. Juni 2012 00000006 20:16 134039620708Fr, 22 Jun 2012 20:16:47 +0200

Da bewundere ich das Rechtssystem der USA wieder einmal. Hierzulande hätte man den Rancher vor Gericht gezerrt.

#55 Kommentar von 1123 am 22. Juni 2012 00000006 20:19 134039634408Fr, 22 Jun 2012 20:19:04 +0200

Die Ansichten der hier Tippenden gehen völlig an den tatsächlichen Gegebenheiten in der BRD vorbei!
Man sollte hier genau so (!) differenzieren wie die Straftat in der BRD geahndet werden würde! Ist der Vater ein Moslem und der Vergewaltiger ein Deutscher, dann mag die Darstellung einiger Schreiber hier zutreffen.
Ist aber der Vater ein Deutscher und der Vergewaltiger ein Moslem, dann ist GANZ SICHER, dass der Mann, der seine Tochter schützen wollte und im Affekt einen Moslem erschlagen hätte, für sehr sehr lange Zeit kein Tageslicht mehr sieht. Er wäre ein Nazi und ganz schnell der NSU nahegebracht und sehr schnell wären Betroffenheits-Menschenketten gebildet ……………

#56 Kommentar von Auf ein Wort am 22. Juni 2012 00000006 23:21 134040728611Fr, 22 Jun 2012 23:21:26 +0200

Eine wahrhaft gute Entscheidung des Gerichts.