Er traktierte einen am Boden liegenden Polizeibeamten mit Fußtritten gegen den Kopf. Im anschließenden Prozess berief er sich auf „Notwehr“. Nun hat das Berliner Landgericht Mehmet D. (Foto) zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Totschlags verurteilt.

Der „Berliner Kurier“ berichtet:

Als Einbrecher prügelte er einen Polizisten (42) halb tot: Mehmet D. (24). Mit wuchtigen Tritten zertrümmerte er René B. das Gesicht. Er wollte sich mit „Notwehr“ rausreden. Doch das Urteil: Siebeneinhalb Jahre Haft und 22 000 Euro Schmerzensgeld.

Der Richter: „Es war ein versuchter Totschlag.“ Denn wer so gegen den Kopf eines Menschen tritt, dem sei es egal, ob der andere das überlebt. Mehmet D., ein gescheitelter Typ mit Brille, fassungslos. Er wollte alles auf das Opfer schieben: „Er warf mich zu Boden, gab sich nicht als Polizist zu erkennen, ich wehrte mich in Panik.“

Mehmet D. war in der Nacht zum 8. Dezember 2011 mit zwei Komplizen unterwegs. Sie hatten schon früher gemeinsam krumme Dinger gedreht. Diesmal hatten sie es auf einen Getränkemarkt an der Hasenheide in Neukölln abgesehen. D. sollte Schmiere stehen.

Polizist B. hatte D. im Blick, wollte ihn festnehmen. Dann die Prügelorgie. Ob D. ihn als Ordnungshüter erkannte, ist aus Sicht des Gerichts nicht entscheidend. Der Richter: „Die Tritte waren Ausdruck von Wut gegen einen, der ihn störte.“ Mit etlichen Brüchen im Gesicht kam René B. in die Klinik. Er ist bis heute dienstunfähig.

Für deutsche Verhältnisse sicher ein akzeptables Urteil.

»  Tagesspiegel:Polizisten niedergetretenHohe Haftstrafe für Dieb

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75 KOMMENTARE

  1. … und nach der Revision beim BGH gibt es dann zwei Jahre mit Bewährung. Das steht dann aber nicht in der Zeitung.

  2. Es wird ja immer kritisch auf die USA verwiesen, wo der Anteil von Strafgefangenen an der Bevölkerung höher ist als bei uns.

    Das liegt nicht zuletzt daran, daß Urteile wie dieses dort die Norm sind, wenn sie nicht noch härter ausfallen. Keine Kuscheljustiz in der Art von Riesche, Köln!

    Um eine konsequente Rechtsprechung praktisch möglich zu machen, müßten wir allerdings noch etliche Strafanstalten bauen. Und da sind die rot-grünen Gutmenschen gar nicht mit einverstanden.

  3. Längst ist ein Vertrag mit Russland zur Einweisung von Gewaltverbrechern in ein Arbeitslager in Sibirien fällig. Das dürfte sich Putin auch was kosten lassen. Dafür wäre ich bereit zu zahlen; aber nicht für ESM…

  4. Khaled el-Masri hat den Bürgermeister seiner Stadt ordentlich vermöbelt und wanderte dafür jetzt auch in den Knast.

    Wir ein Polizist zusammengetreten gibt es auch Gefängnis.

    Nur bei Ottonormalsteuerzahler gibt es immer und immer wieder Bewährung sei es

    -der 20 Cent Mörder von Hamburg
    -die Zu-Tode-Jäger von Berlin
    -der Komaschläger von Köln
    -usw. usw. usw.

  5. Lieber Mehmet D,

    ich weiß, dass du vom Polizisten provoziert worden bist und nur deinen Lebensunterhalt für dich und deine 10 köpfige Familie bestreiten wolltest.
    Natürlich war es Notwehr, niemand hat das Recht, einen Kulturbereicherer anzugreifen oder Ihn von seinem Erwerbsleben abzuhalten.

    Bitte ziehe vor den europäischen Gerichtshof und kämpfe für deine Rechte.
    Ich bin mir sicher, dass DU die 22.000€ Schmerzensgeld bekommen solltest, da du am besagten Abend deine Arbeit nicht verrichten konntest und der Polizist für seine Attacke weggesperrt gehört.
    Viele Grüße auch an deine Familie,
    die Multikulti-Gesellschaft Deutschland e.V.

  6. Da könnten sich unsere EU – Mitglieder Bulgarien und Rumänien endlich mal nützlich machen : mit Gefängnisdienstleistungen.
    Ich glaube aber, das ist rechtlich nicht möglich.

  7. Jetzt kann der Richter nur hoffen, dass Mehmets Sippe nicht weiß, wo sein Haus wohnt.

  8. Angesichts der Tatsache, dass der Täter ein x-fach vorbestrafter Berufskrimineller ist, und das Verbrechen in Tateinheit mit einem anderen Verbrechen geschah, sind 7,5 Jahre nicht mal ein Witz.

    In den USA hätte der Partner des angegeriffenen Beamten nach dem ersten Tritt die Akte Mehmed D. für immer geschlossen.

    Die Bundeswehr schickt Piloten zur Ausbildung rüber, vielleicht sollte man das endlich auch mit Polizisten tun.

  9. # 8 wahrersozi
    Mord setzt Heimtücke und Vorsatz voraus, also eine gezielte Tötungsabsicht.
    Bei Totschlag wird keine Tötungsabsicht vorausgesetzt, aber der evtl. Tod wurde vom Täter billigend in Kauf genommen. Dies ist meist bei Zufallsschlägereien der Fall.

  10. Scheint ja deutscher zu sein der bursche sonst wäre er doch abgeschoben oder ? Ist da nicht nach 3 Jahren strafe eh Abschiebung vorgeschrieben wenn nicht DE Staatsbürger ?

  11. Hätte Hans mit einem Polizisten in der Türkei gemacht, wäre er nicht mehr aufgetaucht.

  12. @ WahrerSozialDemokrat

    Rechtlich gesehen ist das richtig mit versuchter Totschlag.

    Versuchter Mord ist nicht gegeben, weil die einer Planung vorausgeht. Da sich Opfer und Täter wohl vorher nicht begegnet sind, scheidet dieser Vorwurf aus.

    Schwere Körperverletztung ist immer gegeben, wenn eine Waffe eingesetzt wird. Dazu zählt auch ein Schuh. Hätte er den Schuh vorher ausgezogen und barfuß zugetreten, dann wäre es einfache Körperverletztung oder nur Körperverletzung.

    Ist halt deutsche Juristensprache. Dies spielt inbesondere beim Strafmaß eine Rolle. 10 Jahre wäre die Höchststrafe für Totschlag. Somit ist das Urteil mit 7 1/2 Jahre gerechtfertigt, weil das Opfer nicht (Gott sei Dank) gestorben ist.

  13. @12 NoDhimmi

    Sehr bedauerlich, dass Hinterbliebene von Deutschen sich nicht fragen wo der Richter wohnt nachdem dieser eine orientalische Fachkraft und Intensivtäter zum widerholten Male auf Bewährung laufen lässt.

    Mich persönlich würde es sehr freuen, wenn solche Richter mal unangemeldeten Besuch bekämen. Dabei wäre es mir egal pb die Besucher Ali oder Herbert heißen.
    So viel Toleranz muß sein.

  14. @ WSD

    Ich bin auch kein Jurist. Ich versuche trotzdem mal zu erklären. Für Mord müssen sogenannte Mordmerkmale vorliegen. Heimtücke zum Beispiel. Liegen keine Mordmerkmale, aber Tötungsabsicht vor ist es Totschlag. Ohne Tötungsabsicht Körperverletzung mit Todesfolge.

  15. @Kooler

    >>Die Bundeswehr schickt Piloten zur Ausbildung rüber, vielleicht sollte man das endlich auch mit Polizisten tun.<<

    Ja wie denn…? Unsere Polizisten bilden doch gerade in Afghanistan neue Polizisten aus.
    Auch wenn die hier in Deutschland nicht mehr für die Sicherheit garantieren können, Hauptsache die bringen den Afghanen bei wie man einen ordentlichen Strafzettel schreibt.

  16. #13 WahrerSozialDemokrat (15. Jul 2012 20:27)

    Totschlag ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen. Versuchter Totschlag ist die versuchte Tötung eines Menschen. Was ist daran nicht zu verstehen?

  17. Wenn jemand gegen den Kopf einer Person tritt die am Boden liegt, ist das ganz klar ein Mordversuch. Und dafür kann es Lebenslänglich geben.

    Mordversuch: Das Mordmerkmal „Heimtücke“ ist ja wohl erfüllt wenn man jemand vom Leben zum Tod befördern will ohne, dass der sich wehren kann.

  18. Hätte der Polizist seine Dienstwaffe rechtzeitig gezogen wäre es gar nicht so weit gekommen (ich meine jetzt nicht erschießen oder so), irgendwie auch selber Schuld…Selbst ohne Waffe hätte er die Sache im Griff haben müssen, Reizgas, Abwehrstock usw. Ich meine wir reden hier von einem 42 Jährigen, also gehe ich davon aus, er ist einigermaßen fit und Ausgebildet/Ausgerüstet…!?

  19. Hätte,könnte und wäre.Diese Worte haben bei Gericht nichts verloren.
    ER HAT!Nichts anderes.
    Wer mit seinem Opfer keine Gnade kennt hat vor Gericht auch keine Gnade zu erwarten.
    Leider sieht die Realität anders aus.

  20. @ #6 D-503

    Um eine konsequente Rechtsprechung praktisch möglich zu machen, müßten wir allerdings noch etliche Strafanstalten bauen. Und da sind die rot-grünen Gutmenschen gar nicht mit einverstanden.

    Durch das Umfallen unserer schwarz-gelben Regierung werden doch jetzt eine ganze Menge Kernkraftwerke frei, mit dicken Mauern?

  21. Man sollte anerkennen: Keine Sozialstunden mehr! Ist ein Fortschritt.

    Die 22.000 EUR Schmerzensgeld (lächerlicher Betrag) wird er vom HartzIV die nächsten 300 Jahre abstottern.

    Die Schadensersatzansprüche des Landes wegen der Dienstunfähigkeit des armen Polizisten kann man gleich in den Wind schreiben (aber das ist immer so, wenn ein Sozialbetrüger kriminell wird).

  22. 7,5 Jahre Haft, das ist wirklich der blanke Hohn!

    Die Folgen für den Schläger sind echt drastisch!

    Dach über den Kopf.

    Zentralheizung

    Fernseher.

    Medizinische Versorgung.

    Regelmäßige Verköstigung.

    Zugang zur Bibliothek.

    Und als Zuckerl noch eine Berufsausbildung.

    Aber vielleicht kommt er auch gleich in einen Luxusknast?

    http://www.bz-berlin.de/aktuell/welt/breivik-21-jahre-im-luxus-knast-article1436491.html

    http://www.tz-online.de/nachrichten/deutschland/luxus-knast-einzelduschen-separates-1262949.html

    Und das Opfer?

  23. In den USA hätte man Mehmet D. erschossen.
    (Siehe Trayvon Martin)

    In diesem Fall wünscht man sich amerikanische Verhältnisse.

  24. OT

    „“Freitag, 13. Juli 2012
    Tödlicher Überfall auf WeingutJugendliche verurteilt
    Bewaffnet und maskiert überfällt eine Gruppe junger Männer ein kleines Weingut in der Südpfalz. Einer von ihnen ersticht den Enkel des Winzers. Nun sind die ersten Urteile gesprochen. Doch die Bluttat wirft weiterhin Fragen auf…

    Der Hauptverdächtige war in den Libanon geflohen und soll demnächst angeklagt werden. Er hatte nach seiner Auslieferung in der vergangenen Woche die tödlichen Stiche gestanden. Der ebenfalls geständige Fahrer des Fluchtautos wird zunächst psychiatrisch begutachtet, sein Verfahren wurde abgetrennt.““
    Mehr bei:
    http://www.n-tv.de/panorama/Jugendliche-verurteilt-article6728416.html

  25. Möchte gerne mal wissen, was für’n Zeug der Richter geraucht hat… faselt da was von, dem Türken wäre es egal, ob der Polizist überlebt oder nicht und spricht dann von versuchtem Totschlag? Wenn einem Täter das Überleben des Opfers egal ist, ist es versuchter Mord (er nimmt den Tod des Opfers schließlich billigend in Kauf) – und darauf stehen 25 Jahre.

  26. Da wird sich Linksgrün ja die Hände reiben: Skandalurteil gegen eine unverstandene Fachkraft und warum? Weil er auch noch einen verhaßten Staatsdiener befördern wollte, da braucht Ihr keine Angst haben, den boxt ein Wassermelonen-Gutmenschenanwalt gleich wieder raus inkl. Haftentschädigung und der bereicherte Polizist muß sich auch entschuldigen wegen offenkundigem Rassismus und Schadenersatz zahlen wegen Verdienstausfall beim täglichen Einbruchsgeschäft!

    Das der Bereicherer in der Bereicherungs-Hall of Fame ein Platz zugesichert wird und er bis an sein Lebensende von seinen Opfern alimentiert wird, ist selbstverständlich!

  27. Wenn die U-Haft angerechnet wird und der Sozialpsychologe ihm eine gute Prognose stellt, dürfte er von den 7,5 Jahren netto knapp die Hälfte, maximal jedoch 5 Jahre, absitzen.
    Da er (vermutlich) ohnehin von H4 gelebt hat und der breite und tiefe 3er BMW auf den Cousin, Bruder oder einen anderen Verwandten zugelassen war, wird das Opfer vom Schmerzensgeld nicht viel zu sehen bekommen, ebenso wie die Krankenversicherung, die sich die Behandlungskosten zivilrechtlich einklagen wird.

  28. #24 r2d2 (15. Jul 2012 20:45)
    ….
    Ja wie denn…? Unsere Polizisten bilden doch gerade in Afghanistan neue Polizisten aus.

    Hat mich auch irgendwie verwundert, aber ich denke die Deutschen Polizisten spielen die Gangster und die Afghanen lernen an ihnen, wie man Kriminellen die Hucke vollhaut.

    Das Traurige ist einfach, wie Polizisten die Bürger schützen sollen, wenn sie sich nicht mal selbst gegen die Kriminellen schützen können?

    Solche Vorfälle wie in Berlin zerstören das Vertrauen der Bürger in die Polizei. Der Fall Mehmed D. ist vielleicht etwas extremer, aber Ähnliches passiert doch jeden Tag.

    Es ist heute gang und gäbe, dass die Polizei sich absichtlich Zeit lässt und erst auftaucht wenn sie sicher sind, dass die Kriminellen weg sind.

  29. #24 Waherersozi
    Versucht bedeutet immer, daß das Opfer überlebt hat. Mord wäre, wenn dem Täter nachgewiesen würde, daß er gezielt die Absicht hatte, sein Opfer zu töten. Im vorliegenden Fall wäre es Mordversuch gewesen, wenn er z.B. dem Opfer ein Messer in die Brust gerammt hätte. In diesem Fall wäre man davon ausgegangen, daß der Täter durch Mord eine Straftat verdecken wollte, einen Zeugen also. Bei Sexualmorden wird dies in der Regel angenommen. Tot ist eben nicht tot, es gibt viele Abstufungen.

  30. #7 IntensivDeutscher (15. Jul 2012 20:18)
    Lieber Mehmet D,

    ich weiß, dass du vom Polizisten provoziert worden bist und nur deinen Lebensunterhalt für dich und deine 10 köpfige Familie bestreiten wolltest.
    Natürlich war es Notwehr, niemand hat das Recht, einen Kulturbereicherer anzugreifen oder Ihn von seinem Erwerbsleben abzuhalten.

    Bitte ziehe vor den europäischen Gerichtshof und kämpfe für deine Rechte.
    Ich bin mir sicher, dass DU die 22.000€ Schmerzensgeld bekommen solltest, da du am besagten Abend deine Arbeit nicht verrichten konntest und der Polizist für seine Attacke weggesperrt gehört.
    Viele Grüße auch an deine Familie,
    die Multikulti-Gesellschaft Deutschland e.V.

    Laut Aiman Mazyek sind Taten, wie die von Mehmet D., lediglich eine Reaktion auf den Rassismus, die Ausgrenzung und Benachteiligung durch die deutsche Gesellschaft.
    Eigentlich gehört demnach der Polizist verklagt, der vermutlich mit Kopfstössen versuchte, den Fuss von Mehmet D. zu brechen.

  31. #26 hateinerdiezeit (15. Jul 2012 20:59)
    Hätte der Polizist seine Dienstwaffe rechtzeitig gezogen wäre es gar nicht so weit gekommen (ich meine jetzt nicht erschießen oder so), irgendwie auch selber Schuld…Selbst ohne Waffe hätte er die Sache im Griff haben müssen, Reizgas, Abwehrstock usw. Ich meine wir reden hier von einem 42 Jährigen, also gehe ich davon aus, er ist einigermaßen fit und Ausgebildet/Ausgerüstet…!?

    Ziehen Sie als Polizist einmal die Dienstwaffe, wenn das Gegenüber Mehmet und nicht Herbert oder Klaus heißt und feuern einen Warnschuss oder gar einen Beinschuss ab.
    Viel Spaß bei den Konsequenzen.
    Oder wehren Sie sich als Herbert oder Klaus gegen einen Mehmet und verletzen oder töten Sie ihn dabei, auch hier viel Spass bei dem, was darauf folgt – ein gewisser Deutscher namens Sven aus Berlin Neukölln hätte sicher einiges zu berichten.

  32. #38 Das_Sanfte_Lamm

    Ziehen Sie als Polizist einmal die Dienstwaffe, wenn das Gegenüber Mehmet und nicht Herbert oder Klaus heißt und feuern einen Warnschuss oder gar einen Beinschuss ab.
    Viel Spaß bei den Konsequenzen…

    Lieber viel Spaß bei den Konsequenzen haben als im Krankenhaus mit entstelltem Gesicht liegen.

    Man soll endlich aus der Opferrolle rauskommen, das haben z.B. Israelis schon vor 60 Jahren begriffen.

  33. #41 Sauron

    „Man soll endlich aus der Opferrolle rauskommen, das haben z.B. Israelis schon vor 60 Jahren begriffen.“

    FALSCH!
    In Deutschland wird sich zusammengerollt und gesungen während man zusammengetreten wird, den Deutschen soll der Überlebensinstinkt aberzogen werden, je wehrloser und verblödet, umso leichter fällt dann die Islamisierung.
    Der Vergleich „Herbert und Klaus vs. Mehmet“ hat schon einen gewissen Wahrheitsgehalt, nur sollten Herbert und Klaus sich besser bereichern lassen, als umgekehrt, weil Herbert und Klaus haben deutlich andere Konsequenzen zu erwarten als Mehmet!

  34. #41 Sauron (15. Jul 2012 21:52)
    Man soll endlich aus der Opferrolle rauskommen, das haben z.B. Israelis schon vor 60 Jahren begriffen.

    „Wir“ sind doch die Täter und müssen auch in der dritten Generation Busse tun und vor allem: zahlen und demütig sein.
    Weil Mehmet D. ds eigentliche Opfer ist, Aiman Mazyek sagt das immer wieder – und wenn der das sagt, muss das einfach stimmen.

  35. #4 D-503 (15. Jul 2012 20:14)
    Um eine konsequente Rechtsprechung praktisch möglich zu machen, müßten wir allerdings noch etliche Strafanstalten bauen. Und da sind die rot-grünen Gutmenschen gar nicht mit einverstanden.

    Wieso müssen wir neue Strafanstalten bauen?
    Nein, wir brauchen eine Strafrechtreform.
    Strafanstalten müssen ihrem Namen gerecht werden und wieder Orte der Strafe werden und keine Hotels mit Rundum-Versorgung einschließlich Kuschel-Psychologen.
    Auch da sind uns die USA voraus.

    Ich plädiere für die Wiedereinführung der Zuchthäuser. Es sollte eine Trennung gemacht werden zwischen Kleinkriminellen und Intensivtätern. Letztere sollten in Zuchthäusern untergebracht werden.

    Bei den Kleinkriminellen sollte die Eigenverantwortung gefördert werden. Das heißt, wer aus diesem Personenkreis Hafterleichterung oder Vergünstigung oder vorzeitige Entlassung will, muß sich das verdienen.

    Bei besonders schweren Verbrechen wie Mord, Terrorismus oder Kindesmißbrauch sollte die Formel x mal Lebenslänglich angewandt werden. Dies böte die Möglichkeit, die Gesellschaft wirkungsvoll vor Schaden zu bewahren.

  36. Mit dem „Ausweisen“, das könnte ihr vergessen.
    Gab es doch neulich ein Urteil, wonach Einreisesperren -in jedem Falle-zu begrenzen sind.
    Klartext: Ist der Typ einmal hier, werden wir ihn NIE NIE NIE NIE mehr los.
    Egal, womit der uns bereichert.
    Herrlich.

  37. “Wir” sind doch die Täter und müssen auch in der dritten Generation Busse tun und vor allem: zahlen und demütig sein.

    Ich wurde nach dem Krieg geboren und schulde niemandem und nichts.
    Wenn ich angegriffen werde, werde ich nach Möglichkeit zurückschlagen.

    Lieber vor Gericht stehen als im Grab liegen.

  38. Zum Thema „Ausweisen“.

    Was wenn die Türkei sagt, „Nö, nehmen wir nicht. Haben wir keine Verwendung für.“?
    Ja, dann kucksdu.
    Wir nehmen -auf Wunsch von CDU, FDP, SPD, Grüne und LINKE- alles was wir kriegen können.
    Nur werden wir die NIE wieder los.

  39. #47 getupstandup

    Tja, leider bekommt man keine Bereicherer raus.
    Schade eigentlich, das wir kein Mittelalter mehr haben, damals hätte sich kein Moslem in eine europäische Stadt getraut weil Schweine und Hunde in den Straßen lebten und es keine Alimentierung gab, manchmal ist Fortschritt schon kontraproduktiv.
    Früher war halt alles besser!

  40. #4 D-503

    Um eine konsequente Rechtsprechung praktisch möglich zu machen, müßten wir allerdings noch etliche Strafanstalten bauen.

    Warum sollte ich meine Steuergelder für den Bau von Strafanstalten verschwenden, die bei vernünftiger Einwanderungspolitik gar nicht nötig wären?

  41. Ich möchte hier kein Polizist sein. Ich möchte hier kein Opfer sein. Ich möchte auch nicht der Richter sein, der so ein lächerliches Urteil für ein beinahe ausgehauchtes Leben spricht!

  42. Ich finde wir sollten uns so langsam mal die Dienstwaffen bei der „Polizei“ sparen. Ich habe noch keinen Polizisten alleine auf Streife gesehen. Also wie kann ein Beamter da bitte mehrfach getreten werden, ohne dass der Partner da dem Täter zumindest die Kniescheiben weg schießt?
    Ich verstehe es wirklich nicht. Nach mehreren Aufenthalten in den USA habe ich eines immer erlebet, der Polizist hat die Hand an der Waffe. Punkt. Und da wird dann nicht einmal mehr falsch gefurzt und das ist auch richtig so.
    Bevor der Fuß auf den Kopf trifft wäre in den USA das Bein weg.

  43. #52 FreiesEuropa1683 (15. Jul 2012 23:42)
    Ich möchte hier kein Polizist sein. Ich möchte hier kein Opfer sein. Ich möchte auch nicht der Richter sein, der so ein lächerliches Urteil für ein beinahe ausgehauchtes Leben spricht!

    Ich geh soweit zu behaupten, dass in einschlägigen Kreisen die Wohnadressen von Richtern und Staatsanwälten bekannt sind, was die zum Teil auffällig milden Urteile gegen Mitglieder der kriminellen Grossclans erklären könnte, wenn gegen ein Familienmitglied ein Strafverfahren angestrengt wird.
    Mehmet D. gehörte anscheinend keinen der Clans an, was eine plausible Erklärung für die verhältnismässig harte Bestrafung sein kann.

  44. Man soll endlich aus der Opferrolle rauskommen, das haben z.B. Israelis schon vor 60 Jahren begriffen.

    Lieber Sauron,

    wir befinden uns nicht in der Opferrolle,
    sondern in der TÄTER-Rolle.

    Lieber vor Gericht stehen als im Grab liegen.

    Und das wirst du lieber Sauron.
    Und du wirst verurteilt werden, WEIL du dich gewehrt hast. (siehe Sven G.)

    Dann kommst du in den Knast, in eine Zelle mit Mohammed, Yussuf und Yüldirim
    und spätestens nach der zweiundzwanzigsten
    Vergewaltigung überlegst du dir dreimal,
    ob du dich nochmal wehrst, oder dich einfach
    krankenhausreif schlagen läßt.

  45. Sie hatten bereits früher gemeinsam Straftaten begangen.

    Und auch die Polizei muss wissen, dass der Kollege ebenso wie viele andere Opfer von Ausländergewalt auch heute unbeschadet sein Leben führen könnte, wenn „unsere“ Regierung und ihre Justiz deutsche Gesetze angewendet hätte, anstatt sie zu beugen und fremdstaatliche „Gesetze“ aus Brüssel über unsere eigenen Gesetze zu stellen.

    Wiederholungstäter fliegen auch dann raus, wenn sich die ausweisungsrelevante Haftzeit aus mehreren Einzelstrafen addiert.

    D. hatte sich auf Notwehr berufen……Er sah einen Mann mit einer Hundeleine, der sich nicht als Polizist zu erkennen gegeben habe. „Plötzlich warf er mich zu Boden, ich wehrte mich in Panik“, sagte der Angeklagte.

    Soso, der Richter sah hier also kein Mordmerkmal.

    Wie ist es denn?
    Darf ein Richter beim Täter, möglicherweise sogar aufgrund seiner Herkunft und Abstammung, soviel Dummheit voraussetzen, dass der Täter nicht wissen konnte, dass massive Kopftritte zum Tod führen können?

    Und wie ist es damit, dass ein Tötungsversuch zum Verschleiern einer anderen Straftat -hier der Einbruch- sehr wohl als Mordmerkmal gewertet wird?

    Sei es drum, wenn sich Justiz und Regierung nicht mehr an die eigenen Gesetze halten, warum sollte das dann der Bürger noch tun?

  46. Für armselige deutsche Verhältnisse ja schon die Hälfte der „Höchststrafe“.

    Reelle Rechtssprechung, z.B. in den USA oder auch Südostasien ODER AUCH die Heimat des Tätes, wo immer diese sein mag, hätten dem Täter ca. 50 Jahre eingebracht – ohne Bewährung und ohne 5-Sterne schnickschnack Knast.

    Das wäre eine angemessene Strafe.

  47. #38 fraktur (15. Jul 2012 21:36)

    Im vorliegenden Fall wäre es Mordversuch gewesen, wenn er z.B. dem Opfer ein Messer in die Brust gerammt hätte. In diesem Fall wäre man davon ausgegangen, daß der Täter durch Mord eine Straftat verdecken wollte…

    War das denn hier nicht der Fall – auch ohne Messer?

  48. #53 Heilige Handgranate (15. Jul 2012 23:51)

    Ich finde wir sollten uns so langsam mal die Dienstwaffen bei der “Polizei” sparen. Ich habe noch keinen Polizisten alleine auf Streife gesehen. Also wie kann ein Beamter da bitte mehrfach getreten werden, ohne dass der Partner da dem Täter zumindest die Kniescheiben weg schießt?
    Ich verstehe es wirklich nicht. Nach mehreren Aufenthalten in den USA habe ich eines immer erlebet, der Polizist hat die Hand an der Waffe. Punkt. Und da wird dann nicht einmal mehr falsch gefurzt und das ist auch richtig so.
    Bevor der Fuß auf den Kopf trifft wäre in den USA das Bein weg.

    So wäre das auch richtig, das sehen die meisten Polizisten ebenso. Aber die haben ihre Dienstanweisungen à la Deeskalation (laßt euch zusammenschlagen, wenn der erhobene Zeigefinger und das „Dudu, das macht man doch nicht“ nichts nützen) und würden bei richtigem Eingreifen ihren Job riskieren.

    Ironie an:
    So bekommen sie wenigstens noch ihre Pension.
    Ironie aus.

  49. Was den Polizisten betrifft, und das geht aus dem Artikel ja nicht hervor, so halte ich es für möglich, dass er gerade allein unterwegs war, weil er z.B. gerade dienstfrei hatte. Deshalb gab es keinen Partner, keine Dienstwaffe, Reizgas o.ä. und der Täter konnte ihn somit auch auf Grund der fehlenden Dienstkleidung nicht als Polizisten identifizieren. Mangelnde Sprachkenntnisse haben auch die verbale Identifizierung als Polizei behindert.
    Sei es drum, für mich sind Tritte gegen den Kopf eines wehrlos am Boden liegenden Menschen ebenfalls ganz klar „versuchter Mord“. Jedem Richter, der da anders entscheidet, wünsche ich genau diese Erfahrung.
    Würde man in der Öffentlichkeit z.B. eine Katze mehrfach vor/auf den Kopf treten, während sie nur noch zuckend am Boden liegt, würde man garantiert die voll Höchststrafe von 3 Jahren bekommen.

  50. Gut dass die allermeisten hier tatsächlich nur anonym Kommentare in einem Blog von sich geben. Mit dem gefährlichem 1/20 Wissen in Bezug auf Justiz, Polizei und Gesetze ist das auch das Beste. Aber Hauptsache den Polizisten vom Bürostuhl aus erzählen wie sie ihren Job richtig machen.

    Ich habe ein Bild von einem fettleibigen, verschwitzten Fußballfan mit Bier in der Hand vor dem Fernseher am Samstag vor Augen.

  51. Wenn wir sparen müssen dann bei der Vollstreckung ( D r. K ö r t i n g
    Senator für Inneres 2003)
    Tagessatz für die Verpflegung der Gefangenen bei 2,53 Euro je Kopf liege”.
    Kosten für Betreuung und Verpflegung während der Haftzeit, ca. 6 € pro Tag,
    Ein Haftplatz in einer niedersächsischen JVA kostet durchschnittlich 86 Euro (Niedersachsens Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann im Nov. 2007)

    Der persönliche Tagessatz für einen Abschiebungshäftling beträgt 62 Euro (Verpflegung, direkte Bewachung, Sanitätsdienst, Benutzung des Haftraumes, Fernseher, Wäschedienst etc.) So werden derzeit unerlaubt aufhältliche vietnamesische Staatsangehörige, die nicht im Besitz eines gültigen Passes oder einer Rückkehrberechtigung sind, irakische, afghanische und somalische Staatsangehörige sowie palästinensische oder kurdische Volkszugehörige mit ungeklärter Staatsangehörigkeit aus dem Libanon, die nicht im Besitz eines document de voyage sind, nicht zum Zwecke der Aufenthaltsbeendigung festgenommen und eingeliefert. Daneben werden alle Ausländer, die in Berlin gemeldet sind, oder die sich bis zu drei Monaten visafrei in Deutschland aufhalten dürfen, allerdings ohne hier einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu dürfen, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht zur Sicherung der Abschiebung in Haft genommen werden, selbst wenn sie hier bei einer unerlaubten Erwerbstätigkeit – mit Ausnahme der unerlaubten Prostitutionsausübung – ange-troffen werden.
    Voraussetzung ist allerdings in allen Fällen, dass die Identität des Betroffenen nachgewiesen ist.

    Der Erfolg dieser Bemühungen zeigt sich daran, dass noch im Jahr 1997 10.690 Einlieferungen in den Abschiebungsgewahrsam zu verzeichnen waren, denen 2.854 Abschiebungen aus der Abschiebungshaft gegen-überstanden.

    Berlin, den 18. Juni 2003
    D r. K ö r t i n g
    Senator für Inneres
    (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2003)
    Da sagt noch einer, die Justiz könne nicht sparen………..?
    Vor den Gesetz sind alle gleich…….

  52. Also mal wieder ein muslimischer Schädeltreter mit der entsprechenden Qualifikation. Tritte gegen den Kopf, wenn es ein Deutscher gewesen wäre, dann würde das Gemerkel ihr Maul kilometer weit aufreissen und von einen Angriff auf uns alle plappern.

    Da es sich in diesem Fall aber um einen Kulturbereicher handelt, ist alles völlig normal für das Weib. Hauptsache man kann international über CO2 schwadronieren.

    Diesem scheiss Politpack ist da deutsche Volk völlig egal.

  53. Tagessatz für die Verpflegung der Gefangenen bei 2,53 Euro je Kopf liege”.
    Kosten für Betreuung und Verpflegung während der Haftzeit, ca. 6 € pro Tag,
    Ein Haftplatz in einer niedersächsischen JVA kostet durchschnittlich 86 Euro (Niedersachsens Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann im Nov. 2007)

    Der persönliche Tagessatz für einen Abschiebungshäftling beträgt 62 Euro (Verpflegung, direkte Bewachung, Sanitätsdienst, Benutzung des Haftraumes, Fernseher, Wäschedienst etc.) So werden derzeit unerlaubt aufhältliche vietnamesische Staatsangehörige, die nicht im Besitz eines gültigen Passes oder einer Rückkehrberechtigung sind, irakische, afghanische und somalische Staatsangehörige sowie palästinensische oder kurdische Volkszugehörige mit ungeklärter Staatsangehörigkeit aus dem Libanon, die nicht im Besitz eines document de voyage sind, nicht zum Zwecke der Aufenthaltsbeendigung festgenommen und eingeliefert. Daneben werden alle Ausländer, die in Berlin gemeldet sind, oder die sich bis zu drei Monaten visafrei in Deutschland aufhalten dürfen, allerdings ohne hier einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu dürfen, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht zur Sicherung der Abschiebung in Haft genommen werden, selbst wenn sie hier bei einer unerlaubten Erwerbstätigkeit – mit Ausnahme der unerlaubten Prostitutionsausübung – ange-troffen werden.
    Voraussetzung ist allerdings in allen Fällen, dass die Identität des Betroffenen nachgewiesen ist.

    Der Erfolg dieser Bemühungen zeigt sich daran, dass noch im Jahr 1997 10.690 Einlieferungen in den Abschiebungsgewahrsam zu verzeichnen waren, denen 2.854 Abschiebungen aus der Abschiebungshaft gegen-überstanden.

    Berlin, den 18. Juni 2003
    D r. K ö r t i n g
    Senator für Inneres
    (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2003)

    Abschiebehaft pro Monat (30Tage) 1860 €
    Niedersachsen JVA (30Tage) 2580 €

    Harz V für über 50 jährigen Arbeitslosen der 30 Jahre gearbeitet hat
    I. Arbeitslosengeld II (§ 29 Abs. 2 – 3 SGB II, Hartz 4)
    ALG II Eckregelsatz = 100% = 374 EUR
    Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II); Single: ca. 300 bis 400,- €
    674 – 774 € zZgl. Sozialversicherung

    Was lernen wir ?

  54. @62Stan richtig mit dem gefährlichen Halbwissen und die Vergleiche zu den USA, die ganz andere Voraussetzungen haben.

    Relativ weit oben stand, dass es sich um eine SCHWERE Körperverletzung handelt, wenn man mit Werkzeugen etc auf einen schlägt. Das ist FALSCH, es handelt sich um eine GEFÄHRLICHE Körperverletzung. Eine Schwere KV liegt vor, wenn bleibende Schäden zurückbleiben (Verlust, Gliedmaßen, Augenlicht, Zeugungsfähigkeit, Entstellung etc.)

    Es liegen auch keine rechtlichen Vorraussetzungen vor, bei einem Einbrecher die Schusswaffe zu ziehen. Also bleibt nichts anderes überig, als ranzutreten, den Überraschungsmomen ausnutzen und zugreifen und unter Kontrolle zu bringen, was in diesem Fall wohl leider nicht geschehen ist.

    Am Boden liegend und auf sich eintretend, da will ich einen von hier sehen, wie der die Waffe zieht und schiessen kann. Wo der Kollege war (falls der Beamte im Dienst war) ergibt sich ja nicht aus dem Artikel.

  55. #62 Stan (16. Jul 2012 08:33)
    Gut dass die allermeisten hier tatsächlich nur anonym Kommentare in einem Blog von sich geben. Mit dem gefährlichem 1/20 Wissen in Bezug auf Justiz, Polizei und Gesetze ist das auch das Beste. Aber Hauptsache den Polizisten vom Bürostuhl aus erzählen wie sie ihren Job richtig machen.

    Ich habe ein Bild von einem fettleibigen, verschwitzten Fußballfan mit Bier in der Hand vor dem Fernseher am Samstag vor Augen.

    Ganz so schlimm wird es mit dem Klischee des fettleibigen, verschwitzten Fußballfan mit Bier in der Hand vor dem Fernseher am Samstag nicht sein. Es haben sich sicher viele der meisten hier nicht ohne Grund angemeldet.
    Ich habe noch den verzweifelten Brief eines Vaters in Erinnerung, der von regelrechten Überfällen und Hetzjagden durch junge Migranten auf Teilnehmer von Abiturfeiern aus einer Stadt in NRW berichtete,
    wohlgemerkt ohne dass die Polizei auch nur ansatzweise dagegen etwas unternahm.
    Und ich muss gestehen, mein Bild von der deutschen Polizei ist auch nicht mehr das allerbeste, so wurde bei einer Verkehrskontrolle bei mir mit vorgehaltener Maschinenpistole (!) kontrolliert, ob mein Erste-Hilfe-Kasten im Auto nicht das Verfallsdatum überschritten hatte – neben einer Disco, die vom südosteuropäischen Import-Exportgeschäft frequentiert wird.
    Und ich gehe davon aus, derartige Erlebnisse, wie akribische Kontrolle von Warnwesten oder Reifen-Profiltiefe (sogar an Fahrrädern) mit der Polizei haben mittlerweile sehr viele Normalbürger machen dürfen , währen es zehn- oder gar mittlerweile hunderttausende Mitbürger wie Mehmet D. gibt, die alimentiert vom Normalbürger ihr Unwesen treiben, bis sie eben mal in Panik geraten und Köpfe eintreten.

  56. ich habe mich durch alle beiträge durchgelesen.
    dieser vorfall, wie viele andere, wird den deutschen staat schwer belasten. angefangen von belastung der justiz, kosten für justizvollzug bis zur versorgung des opfers.
    in keinem eintrag finde ich einen hinweis oder eine frage, unter welchen familienverhältnissen der täter aufgewachsen ist.
    kein mensch wird als verbrecher geboren. manche menschen werden einfach in die welt geworfen und sich selbst überlassen.
    noch hat der deutsche rechtsstaat im justizvollzug den resozialisierungsauftrag, abgesehen von fällen zur verwahrung.
    eine gefahr der staatszersetzung sehe ich im kulturellen und gezieltn geburtendschihad.

  57. Zitat r2d2

    Khaled el-Masri hat den Bürgermeister seiner Stadt ordentlich vermöbelt und wanderte dafür jetzt auch in den Knast.

    Wir ein Polizist zusammengetreten gibt es auch Gefängnis.

    Nur bei Ottonormalsteuerzahler gibt es immer und immer wieder Bewährung sei es

    -der 20 Cent Mörder von Hamburg
    -die Zu-Tode-Jäger von Berlin
    -der Komaschläger von Köln
    -usw. usw. usw.

    RICHTIG! Der Unterschied ist, daß der Polizist ein williger Staatsdiener ist, der sich im Bedarfsfall auch gegen die eigenen Bürger einsetzen läßt. Die normale steuerzahlende Melkkuh hingegen ist nur ein Staatssklave. Und wenn einem Sklaven der Schädel eingetreten wird – das finden unsere Richter zwar nicht wirklich schön, aber auch nicht sooo tragisch, daß man gleich über eine Bewährungsstrafe hinausgehen sollte.
    Die Justiz hat in der Geschichte eben IMMER flexibel an sich ändernde Machtverhältnisse angepasst.

  58. Was für ein Idiot. Wie auch konnte er sich einen Staatsdiener für seinen Gewaltexzess heraus suchen.
    Einen ziviles Opfer ohne Beziehungen hätte er tottreten können und wäre bei der Recherche wegen schwerer Kindheit auf Bewährung davon gekommen!

  59. Zitat #60 pidding:

    kein mensch wird als verbrecher geboren. manche menschen werden einfach in die welt geworfen und sich selbst überlassen.

    Ach, und weshalb werden dann aus einige zu Verbrechern, während andere, die unter gleichen oder noch ungünstigeren Verhältnissen aufwachsen nicht?
    Fakt ist, daß nicht nur die Intelligenz, sondern auch grundlegende Charaktermerkmale wie Agressionspotential, Impulsivität, Sexualtrieb und natürlich auch Empathiefähigkeit, etc… in ihrer Ausprägung sehr wohl auch genetisch determiniert sind. Darüber herrscht unter Neurologen und Humangenetikern seit langem Einigkeit.
    Leider bedeuten in manchen Kulturen bestimmte negative erbliche Charaktergrundeigenschaften einen evolutionären Selektionsvorteil, der sich über Jahrhunderte auf die charakterliche Zusammensetzung einer Ethnie auswirken kann. Es gibt da auch eine negative Rückkopplung. D.h. je mehr sich negative Charaktereigenschaften in einer Kultur etablieren, desto größer wird auch der Selektionsvorteil dieser Charaktermerkmale unter den nachrückenden Generationen.
    Das beste Beispiel sind hier die Zigeuner unter denen ein jahrhundertelanger negativer Selektionsprozeß gewirkt hat und auch weiterhin wirkt.

  60. Wenn man all diese Berichte was hier in D so passiert, muß man die Befürchtung haben,
    daß wir demnächst noch viel mehr Geld brauchen werden, um die Rechtsextremisten zu bekämpfen. 🙁 🙂

  61. @ #18 SidFK:

    Bitte geben Sie keine Auskünfte mehr in strafrechtlichen Dingen an andere Menschen. Falscher als das was sie in diesem Beitrag geschrieben haben kann’s kaum werden. Nichts für ungut und danke.

    Im Übrigen verwundert mich ein wenig, dass nicht auf Mord erkannt wurde. Wenn der Tötungsvorsatz bejaht wird (zumindest bedingter Vorsatz), was zweifelsfrei bei Totschlag gegeben sein muss, dann sehe ich ganz deutlich ein zusätzliches Mordmerkmal: Nämlich zur Verdeckung einer anderen Straftat. Der Typ wollte ja gerade eben, dass sein Einbruch nicht entdeckt und er nicht dafür belangt wird. Insofern für mich einwandfrei gegeben, lebenslängliche Haft wäre also drin gewesen – oder zumindest eine deutlich längere zeitige Strafe.

  62. Mit dem Fuss auf den Kopf eines am Boden liegenden Menschen zu treten ist also, ich muss das nochmal wiederholen „VERSUCHTER“ Totschlag?

    Das ist ein Urteil das Monthy Pyhton gefallen hätte. Krasser geht es nimmer mehr!

  63. Anstatt den jungen Mann in ein deutsches menschenunwürdiges Gefängnis zu werfen sollte man ihn eine Stelle bei der Polizei anbieten. Das würde seine Integration ungemein fördern.

  64. Ich verstehe das Geschrei nicht.Ich wäre auch genervt, wenn mich die Polizei auf der Arbeit überfällt.
    Die trainieren ja schliesslich nur ihren Fachbereich für den sie als Facharbeiter von der Bundesregierung angeheurt wurden oder wie bitte sollen Plünderungen und Überfälle reibungslos ablaufen, wenn die schei….Deutschen kein Geld mehr haben um die Sozialhilfen auszuzahlen????
    (Deutsche sind Bürger ohne Migrationshintergrund.Nicht mehr und nicht weniger).
    Sich also an Dinge wie Besitz zu klammern, den ein Migrationshintergründler begehrt ist also volkommen Schwachsinnig und illegal.jeder muss geben können.Die Reichen sollem dem Staat ja gefälligst jetzt auch ihr Geld geben, damit mehr Facharbeiter geholt werden und der bunte Traum weiter gehen kann.Hier muss also jeder Deutsche sich daran gewöhnen enteignet zu werden.Vom Staat oder vom Begehrenden direkt,macht dabei keinen wesentlichen Unterschied.Ich hoffe ein ,vom Parlament zum Abnicken geeignetes Gesetz, wird schon von den Grünen ausgearbeitet, damit von vorne rein klar ist, wieviel wir von unserem Gehalt direkt abgeben und wieviel Nebenplünderei ein Facharbeiter erarbeiten darf.

  65. Das Urteil ist natürlich zu milde! Unsere Gesetze sind gut, aber die Justiz verwässert alles zugunsten der Täter.

    Es bleiben auch Fragen: Warum gibt es bei gewaltsamen „Demos“ der Linksfaschisten immer so viele verletzte Polizeibeamte, aber keine verletzten Chaoten? Warum abgefackelte Autos, zerborstene Fensterscheiben und Plünderungen, aber keine Festnahmen, Verurteilungen und Schadensersatz?

  66. Man drehe es mal um. Bei der Festnahme hätte einer der Polizisten den Täter am Boden noch mal getreten, der dann nach polizeilicher Identifizierung auf der Wache am Abend schon wieder zu Hause gewesen wäre: 75 Jahte Knast und eine Empörungswelle in Deutschland mit Claudia Roths Tränengesicht an der Spitze!

  67. 7 1/2 Jahre… wow! Soviel bekommen andere wegen Steuerhinterziehung.
    22.000 Euro sind für einen deutschen Polizisten sicher nicht wenig, aber für ein zertrümmertes Gesicht….?

  68. Werden diese ganzen „Bereicherer“ eigtl abgeschoben? Ich befürchte nein. Kann man nicht mal eine Art Verzeichnis machen und das verfolgen um unserem „Rechts“staat diesen Rechtsbruch zum Nachteil der Deutschen schwarz auf weiß nachzuweisen?

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