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Gericht verurteilt Pastörs trotz Indemnität

[1]Eigentlich darf ein Abgeordneter nicht wegen einer im Parlament getätigten Äußerung strafrechtlich verfolgt werden. Indemnität [2] nennt sich dieses im Grundgesetz, den Landesverfassungen und dem Strafgesetzbuch verankerte Prinzip. Es soll sicherstellen, dass Abgeordnete ihre Meinung ohne Angst vor Repressalien auch zugespitzt formulieren können. Einzige Ausnahme: „Verleumderische Beleidigungen“. Wegen dieses Sonderfalls ist nun der mecklenburg-vorpommersche NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs (Foto) verurteilt worden.

Die „Welt“ schreibt [3]:

Trotz besonderen Schutzes von Abgeordneten ist der NPD-Bundesvize Udo Pastörs für eine Landtagsrede zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er soll indirekt den Holocaust geleugnet haben. Laut Gericht fallen Verunglimpfung und Verleumdung nicht unter das Schutzrecht.

Pastörs erhielt wegen seiner Aussagen zum Holocaust acht Monate Haft auf Bewährung. Das Amtsgericht Schwerin sprach den 59-Jährigen am Donnerstag der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und der Verleumdung schuldig. Die Richter folgten mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft, nach deren Überzeugung der Rechtsextremist in seiner Rede den Holocaust indirekt geleugnet und die Opfer des Nazi-Regimes verächtlich gemacht hatte. (…)

Im Januar 2010 hatte Pastörs im Landtag von einer «Auschwitzprojektion» der Demokraten und einem «Sieg der Lüge über die Wahrheit» gesprochen. Anteilnahme am Leid der Opfer bezeichnete er damals als «Betroffenheitstheater» und «Schuldkult». Ein Mitschnitt der Rede war in dem Prozess gezeigt worden. Die Richterin sprach von einer «Hetzrede».

Die Verteidigung hatte auf die sogenannte Indemnität von Abgeordneten verwiesen. Demnach dürfen Mitglieder von Landtagen, Bundestag oder Bundesversammlung zum Schutz der freien Meinungsäußerung nicht wegen Aussagen im Parlament gerichtlich belangt werden. Verleumderische Beleidigungen seien laut Strafgesetzbuch aber ausdrücklich von der Straffreiheit für Abgeordnete ausgenommen, hatte der Klagevertreter argumentiert. Dem folgte nun auch das Gericht, räumte aber ein, dass es sich in dem Fall um eine Auslegungssache handele.

Und jedes Kind weiß, dass in einem Rechtsstaat bei Zweifeln durch „Auslegungssache“ der Grundsatz „In dubio pro reo [4]“ – Im Zweifel für den Angeklagten – gelten muss. Doch wenn der Angeklagte ein bekannter NPD-Politiker ist, scheint dieses alte Juristengesetz und mit ihm die in Art. 3 GG [5] festgelegte Gleichheit vor dem Gesetz über Bord geworfen werden zu dürfen.

Darauf deuten auch weitere krasse Rechtsfehler hin. So wurde Pastörs wegen Verleumdung gemäß § 187 StGB [6] in Tateinheit mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gemäß § 189 StGB [7] verurteilt.  Dumm nur: Zwar wäre eine Verurteilung wegen Verleumdung allein (bis 1975 „verleumderische Beleidigung“ genannt [8]) rechtmäßig gewesen, nicht jedoch ein Richterspruch wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.*

Bleibt noch der Vorwurf der Verleumdung. Schauen wir uns also zunächst an, was Pastörs am 28. Januar 2010 – einen Tag nach dem offiziellen Holocaust-Gedenken des Landtages – in einer Rede vor eben jenem konkret gesagt hat:

Auch was Sie gestern hier im Schloss wieder veranstaltet haben, war nichts anderes, als dem deutschen Volk ebenso raffiniert wie brutal Ihre Auschwitzprojektion überzustülpen. Sie, meine Damen und Herren, hoffen auf den Sieg der Lüge über die Wahrheit.

Und werfen wir nun einen Blick auf den Tatbestand der Verleumdung:

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§  11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wir halten fest: Um sich der Verleumdung schuldig gemacht zu haben, müsste Pastörs wider besseres Wissen (!) eine unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt haben. Werturteile werden von § 187 StGB nicht erfasst. Die von der Presse kolportierten Begriffe „Betroffenheitstheater“ und „Schuldkult“ sind insofern juristisch belanglos.

Bleiben noch die Formulierungen „Auschwitzprojektionen“ und „Sieg der Lüge über die Wahrheit“. Diese sind allerdings äußerst vage. Eine konkrete Tatsachenbehauptung – insbesondere die von der Staatsanwaltschaft behauptete Holocaustleugnung – lässt sich daraus nicht zweifelsfrei erkennen. Es handelt sich viel mehr um dehnbare Allerwelts-Phrasen ohne konkreten Inhalt.

Doch auch wenn man die Passagen als Holocaustleugnung bewertet, wäre der Verleumdungs-Tatbestand noch nicht erfüllt. So müsste Pastörs „wider besseres Wissen“ gehandelt haben. Dies ist die „sichere Kenntnis der Unwahrheit; dass der Täter diese nur für möglich hält, genügt nicht, wohl aber, dass er von der Unwahrheit einer aus der Luft gegriffenen Behauptung überzeugt ist.“**

Dem NPD-Politiker aber gerichtsfest nachzuweisen, dass er von der Existenz des Holocausts überzeugt ist, diesen jedoch dennoch geleugnet hat, dürfte ein Ding der Unmöglichkeit darstellen. Eine Verurteilung wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB [9] Abs. 3, die in einem solchen Fall eigentlich zur Anwendung kommen würde und bei der es auf die Überzeugung des Äußernden nicht ankommt, ist indes aufgrund der bereits angesprochenen Indemnität ausgeschlossen.

Weiteres Tatbestandsmerkmal: Die Behauptung einer falschen Tatsache „in Beziehung auf einen anderen„. Auch dieses ist offenkundig nicht erfüllt – trotzdem kam es zu einer Verurteilung.

Dass eine Volljuristin wie die Vorsitzende Richterin versehentlich derartig viele Rechtsfehler begeht – in den Staatsdienst werden in der Regel nur die besten Jura-Absolventen übernommen – kann als ausgeschlossen gelten. Viel mehr war hier offensichtlich der politische Wunsch Vater des Gedankens. Und wenn eine solche Gesinnungsjustiz einem Rechtsextremisten wie Pastörs widerfahren kann, kann sie auch jedem anderen Bürger und auch uns Islamkritikern widerfahren – die beiden Strafbefehle gegen Michael Mannheimer (siehe hier [10] und hier [11]) beweisen es.

Die inkriminierten Äußerungen finden sich von 3:20 bis 5:20 in unten stehendem Video. Ab 9:50 folgt eine Erwiderung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Norbert Nieszery. Bei 29:35 schließt Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider Pastörs aus, weil dieser die „Vernichtung des jüdischen Bolschewismus“ in einem Zwischenruf als „gute Idee“ bezeichnet hatte.

*Vergleiche: Lackner/Kühl: „Strafgesetzbuch – Kommentar“, 27. Auflage, München 2011, S. 273
**Zitiert nach: Lackner/Kühl: „Strafgesetzbuch – Kommentar“, 27. Auflage, München 2011, S. 890

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Gauck grüßt zum Ende des Ramadan

geschrieben von kewil am in Islamisierung Deutschlands | 113 Kommentare

Irgendwann heute nacht endet der diesjährige Ramadan. Bundespräsident Gauck freut sich darüber, dass das Fest des Fastenbrechens in Deutschland immer mehr zu einem selbstverständlichen Teil des Lebens wird, das nicht nur von muslimischen Bürgern wahrgenommen wird. Lesen Sie den Rest der präsidialen Grußbotschaft [12] hier! Noch müssen wir nicht fasten. Plusminus 2040 könnte das anders sein.

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Zschäpe wegen zehn Morden plus angeklagt

geschrieben von kewil am in Altmedien,Justiz,Kampf gegen Rechts™ | 78 Kommentare

[13]Der Schleier im Fall Zschäpe/NSU lüftet sich, alles was PI gestern zum Stand der Dinge [14] geschrieben hat, bewahrheitet sich. Die Bundesanwaltschaft hat nichts in der Hand, schlägt jetzt aber voll zu und will die einsitzende Beate Zschäpe (Foto) wegen Beteiligung an zehn Morden und an 14 Banküberfällen ihrer Zwickauer Bett- und Tischgenossen, Böhnhardt und Mundlos, sowie einem versuchten Mord im Zusammenhang mit schwerer Brandstiftung anklagen. Das ist das Maximum, was sie aus 680 Aktenordnern bislang herausfischte. In der Hand hat die Bundesanwaltschaft nämlich nichts, was jetzt sogar der sich selber als Star fühlende „Chefaufklärer“ Leyendecker von der Süddeutschen zugibt. 

In der jüngsten Zusammenfassung des Prantl-Blattes zum Stand der Dinge [15] liest man das:

Obwohl es weiterhin keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie unmittelbar an den Verbrechen beteiligt war, will die Anklagebehörde Zschäpe auch wegen der zehn Morde und wegen der 14 Banküberfälle der Bande anklagen. Die Ermittler des BKA beschäftigen sich in ihrem Vermerk intensiv mit der angeblichen Position von Zschäpe in der terroristischen Vereinigung.

Von einer BGH-Entscheidung bezüglich des Haftprüfungstermins ist noch nichts bekannt. Aber angeblich hat die Bundesanwaltschaft noch bis Montag an der Anklage geschrieben, vor man die 680 Aktenordner (andere Blätter schreiben von 313 wichtigen) einreichte, um Zschäpe im Knast zu halten. Und die Bundesanwaltschaft strickt mit heißer Nadel weiter. Wie soll eigentlich der BGH soviele Aktenordner in fünf Tagen lesen. Schon das zeigt, wie Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft mit dem Rücken zur Wand stehen.

Selbstverständlich können alle Anklagepunkte stimmen. Wir möchten an dieser Stelle deshalb nicht die vielen Ungereimtheiten wiederholen, aber spätestens vor und während dem Prozeß werden wir alle bisherigen Justizwindungen und seltsamen Vorgänge in diesem Fall bringen. Für einen Staranwalt muß es ein Genuß sein, die Anklage gegen Zschäpe zu zerpflücken. Der aktuelle „Beweis“ für ihre Beteiligung an zehn Morden besteht aus zwei Fingerabdrücken auf einem Zeitungsartikel! Muß man sich die Mordbeteiligung also wie auf dem Foto vorstellen?

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Wie Kirchenvertreter den Islam schönfärben

geschrieben von byzanz am in Dhimmitude,Evangelische Kirche,Islam,Katholische Kirche | 74 Kommentare

[16]Auf idea.de ist vorgestern ein hervorragender Artikel über die Islamwissenschaftlerin und Buchautorin Rita Breuer (Foto) erschienen. Sie findet deutliche Worte für die unerträgliche Islamverharmlosung führender Kirchenvertreter, die den Islam schönreden und gleichzeitig die Augen vor der massiven Christenverfolgung in islamischen Ländern verschließen. Diese Heuchelei und rückgratlose Buckelei vor einer intoleranten, aggressiven und tötungslegitimierenden Ideologie kann nicht oft genug angeprangert werden.

(Von Michael Stürzenberger)

Rita Breuer zitiert die übelsten Aussagen deutscher Kirchenvertreter, beispielsweise vom EKD-Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider:

„Es ist ein Irrtum zu sagen, der Islam sei deutlich weniger am Frieden interessiert als das Christentum.“

Unfassbar, wie ein Kirchenmann so eine dreiste Falschdarstellung in die Welt setzen kann. Er verrät damit rund 100.000 Christen, die jedes Jahr in islamischen Ländern umgebracht werden. Von den zig Millionen, die gemäß Koran verfolgt und diskriminiert werden, ganz zu schweigen. Was für ein „vorbildlicher Repräsentant“ des Christentums. In diese Linie passt auch die Aussage des Hamburger Weihbischofs Hans-Jochen Jaschke:

„Wir alle kennen den Koran nur in spitzen Aussagen und stoßen uns daran. Muslime müssen uns dabei helfen, dass er richtig verstanden werden kann. Wir müssen den Koran dahingehend lesen, dass er Gewalt verurteilt.“

Der Konter von Rita Breuer hierzu bei idea:

„Müssen wir das? Oder sollten es nicht besser die Muslime tun?“ Der Autorin zufolge ist zwar das Streben der Kirchen nach achtungsvollem Umgang mit den Muslimen und einem konstruktiven Dialog „aller Ehren wert“. Dabei dürfe man aber den real existierenden Islam und seine Auswirkungen auf die orientalischen Christen nicht ausblenden.

Nach Einschätzung Breuers hat sich die Christenverfolgung in muslimischen Ländern verschärft. Saudi-Arabien, Pakistan, Afghanistan, der Iran, Nigeria und die Malediven, eine Inselgruppe im Indischen Ozean, stellten nur die Spitze eines Eisbergs dar. Gleichzeitig werde in Europa einer „per se pro-islamischen und antichristlichen Grundhaltung in vorauseilendem Gehorsam Folge geleistet“. Mit aller Macht versuche man, „die religiösen Gefühle Andersgläubiger und insbesondere der Muslime zu schonen und zu schützen“. Nach Ansicht der Autorin ist es keinesfalls „islamfeindlich und schon gar nicht ‚islamphob‘, auf die desolate Situation vieler Christen in der islamischen Welt hinzuweisen“. Vielmehr sei es „christenfeindlich“, es nicht zu tun.

So ist es. Kirchenvertreter, Politiker, Medien, Gewerkschafter und das Heer der von der Integrationsindustrie gut lebenden Sozialarbeiter überbieten sich in der Verharmlosung des Islams. Eine größere Gehirnwäsche hat es in der Geschichte der Menschheit wohl kaum gegeben. Schade, dass es nur wenige wie Rita Breuer gibt, die das öffentlich ansprechen:

Zwar sei das Ausmaß der Diskriminierung und Verfolgung christlicher Minderheiten in muslimisch geprägten Ländern etwas stärker im öffentlichen Bewusstsein präsent als noch vor wenigen Jahren. Dennoch gebe es nach wie vor eine „ausgesprochene Unverhältnismäßigkeit“ im politischen Engagement für Benachteiligte und im Besonderen für Christen: „Vor allem im liberalen oder auch religionskritischen Milieu gewinnt man bisweilen den Eindruck, es sei geradezu peinlich sich für Christen einzusetzen und sich mit ihnen zu solidarisieren.“

Es sind die Kirchenhasser der 68er Generation, die dieses Denken hoffähig gemacht haben und nun dem Islam den roten Teppich ausrollen, da sie sich mit ihm in der Feindschaft zum Christentum geistig verbündet sehen. Dieses kranke Denken wurde mittlerweile Mainstream in Deutschland, und dieser zersetzende Geist muss konsequent bekämpft werden. Weiter bei idea:

In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung sagte die Islamwissenschaftlerin, dass sich Verfolgte zu wenig durch westliche Kirchen unterstützt fühlen: „Mich haben schon vor 20 Jahren Christen in der muslimischen Welt fassungslos gefragt, wie es denn sein könne, dass die Kirchen sich sehr für die Rechte von Muslimen einsetzen, was ja nicht falsch ist, aber gleichzeitig keinen Sinn dafür haben, was mit den Christen in muslimischen Ländern geschieht. Viele, von einfachen Christen bis zu hohen kirchlichen Würdenträgern, haben resigniert gesagt, die Hoffnung auf Unterstützung hätten sie sich abgewöhnt.“

Resignation ist der absolut falsche Weg. All diesen verlogenen Gestalten muss klar widersprochen werden und man muss sie als Verräter an den verfolgten und getöteten Christen outen. Leider ist aber auch bei Rita Breuer noch ein Rest gutmenschlichen Denkens vorhanden – am Beispiel des mehrheitlich moslemischen Landes Gambia, wo offenbar Christen nicht verfolgt werden, schließt sie, dass Friedfertigkeit auch im Islam möglich sei:

In ihrem Buch vertritt Breuer die Ansicht, dass muslimisch-christliches Zusammenleben gelingen kann – auch dort, wo Muslime in der Mehrheit sind. Als Beispiel nennt sie das westafrikanische Gambia, wo 70 Prozent der Bevölkerung muslimisch seien und es keine religiöse Diskriminierung gebe. Grund sei das säkulare Staatswesen. Breuer zufolge sind Bürger in aller Regel nicht an religiösen Grabenkämpfen interessiert. Sie wollten ein würdiges Leben für sich und ihre Nachbarn. Allerdings arbeite die „islamistische Lobby“ mit „beängstigendem Erfolg“ daran, die Solidarität der Menschen untereinander zu zerstören. Am Ende ihres Buches blickt die Islamwissenschaftlerin eher skeptisch in die Zukunft: „Im Moment jedenfalls ist ein Ende der Abwärtsentwicklung und der massiven Auswanderung der Christen aus der islamischen Welt nicht abzusehen, und es könnte alles noch viel schlimmer kommen. Gebe Gott (Allah), das ich mich irre.“

Was Allah anbelangt, braucht man sich keinen Illusionen hinzugeben. Er befiehlt nicht nur das Töten, er tötet sogar selbst durch die Hände der Moslems, wie in Sure 8 Vers 17 eindrucksvoll dargestellt. Mit einer solch totalitären und tötungsbereiten Religion kann es niemals eine friedliche Koexistenz geben. Das hatte auch schon der frühere bosnische Staatspräsident Alija Izetbegovic in einer Denkschrift klar formuliert [17]:

Die erste und wichtigste Schlußfolgerung ist die Unvereinbarkeit islamischer und nichtislamischer Systeme. Es gibt keinen Frieden und keine Koexistenz zwischen dem islamischen Glauben und nichtislamischen gesellschaftlichen und politischen Institutionen. Der Staat muß ein Ausdruck der moralischen Konzeptionen der Religion sein.

Wer weiß, warum die Gambianer offensichtlich so friedlich sind – am Islam kann es nicht liegen. Hier der gesamte Artikel „Kirchen idealisieren den Islam [18]“ bei idea.

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Kioskväter: Haben Ausländer ein Menschenrecht auf Betrug?

geschrieben von kewil am in Deutschenfeindlichkeit,Diskriminierung,Idioten,Linksfaschismus,Lumpen | 24 Kommentare

Da sich deutsche Männer gegen Geld dazu bekannten, der Vater eines Ausländerkindes zu sein, was diesem, der Mutter und nach Scheidung und Heirat des richtigen ausländischen Vaters auch diesem die deutsche Staatsbürgerschaft einbringt, wurde den Behörden erlaubt, in Verdachtsfällen einen Vaterschaftstest zu verlangen. (HartzIV-Empfänger konnten bedenkenlos unterschreiben, Alimente hatten sie nicht zu fürchten.) Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen, wenn der deutsche Staat beschissen werden soll. Denkste! Verstößt vielleicht gegen die nur in Deutschland geltenden Menschenrechte! 

Das Bundesverfassungsgericht soll entscheiden:

Das BVerfG prüft, ob Behörden weiterhin nichteheliche Väter zum DNA-Test zwingen dürfen. Sie können falsche Vaterschaftsanerkennungen anfechten, die Migranten einen Aufenthaltstitel sichern. Karlsruhe soll entscheiden, ob das diskriminiert: Bei ehelichen Kindern gibt es keine Anfechtung – auch bei einer Scheinehe. Vor allem aber geht es doch um die Rechte der zum Objekt degradierten Kinder,

meint Herbert Griewotz in der Legal Tribune [19]. Man kann sich nur noch aufregen, was unseren linken Rechtsverdrehern alle naslang einfällt: Menschenrecht auf Betrug am deutschen Steuerzahler für Ausländer!

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Pussy, Pussy, Pussy, Riot, Riot, Riot!

geschrieben von kewil am in Altmedien,Linksfaschismus,Rote Socken,Russland | 198 Kommentare

[20]Nachdem gestern drei mysteriöse, offenbar leicht gestörte Weibsbilder einer dubiosen, von wem finanzierten Punk-Band namens „Pussy Riot“ in Moskau zu zwei Jahren Lager verurteilt wurden, da sie im für Laien verbotenen Teil der wieder aufgebauten [21] orthodoxen Erlöser-Kathedrale, die von den Bolschewisten unter Stalin einst abgerissen und in ein Schwimmbad verwandelt worden war, randaliert hatten, brach im Westen ein Orkan los, der das Putin-Regime im Herbst zum Einsturz bringen wird, wenn man aufgewühlten deutschen Medien glauben darf. 

In Berlin demonstrierten knapp 200 Empörte (Foto, Künast und kampfesmutiger Hinterbänkler), in Hamburg 100, in London 20, in Dublin 3, und in der Ukraine sägte eine barbusige Blondine ein orthodoxes Holzkreuz ab und verschwand dann im Gebüsch. Die GEZ-Glotze war hingerissen. Die Zahlen für Mexiko City, Rio, Tokio, Peking, Bombay und Mekka liegen uns nicht vor, aber insgesamt weitere 200 Empörte dürften es global schon gewesen sein, die gegen Putin demonstrierten. In Moskau – 15 Mio Einwohner – wurde ein Bus voller Demonstranten abtransportiert.

Die Frage ist, warum müssen wir uns von unseren Mainstream-Medien täglich anlügen und indoktrinieren lassen. Daß die linksideologische ZEIT nur linksideologisch Brünstiges absondert, ist man ja schon gewohnt. Beispiel gefällig von Mariam Lau [22]:

Etwas an den Dreien rührt die Welt an. Wir haben eigentlich keine Helden mehr; das Wort ist verbrannt nach zu vielen militärischen Grausamkeiten, für die Epauletten und Standbilder vergeben wurden. Aber diese drei sind welche: moderne Heldinnen.

Solcher Quark ist sogar den ZEIT-Lesern  zuviel, aber von einer seriösen Presse und den Nachrichten in ARD und ZDF würde man eigentlich objektive Meldungen erwarten. Und die gehen so:

Der Autokrat Putin ist auf welche Weise auch immer erst im März mit großer Mehrheit zum Präsidenten gewählt worden. Wie sollen ihn drei herumhampelnde Gören stürzen? Zweitens stellt sich die Frage, was sich Politiker wie die Merkel hier davon versprechen, wenn sie Putin wegen einem Gerichtsurteil angreifen. Nützt das Deutschland?

Drittens müßte gemeldet werden, daß wahrscheinlich die Hälfte der Russen von den „Pussies“ noch nie gehört hat und die andere Hälfte mit überwiegender Mehrheit das Urteil billigt. Nicht jeder in der Welt muß denken wie der durchschnittliche, gehirngewaschene, grünrote, grauhaarige „Menschenrechtsaktivist“, der meint, alle ticken wie er und am deutschen Wesen muß die Welt genesen.

Erwarten würde man von seriösen Medien auch, daß sie nicht mit den Objekten der Berichterstattung poussieren und sich nicht mit ihnen gemein machen, sondern endlich wahrheitsgemäß die Vollpfosten bei den Piraten und die maskierten Trottel bei Occupy unter die Lupe nehmen. Keiner dieser neumodischen Narren-Vereine hat einen Plan.

Da kampieren die Grenzdebilen von Occupy sechs Monate vor der Bundesbank in Frankfurt, sie haben keine Idee, was sie wollen, außer ein saftiges bedingungs- und arbeitsloses Grundeinkommen, und wenn man das zugepißte und vollgeschissene Gelände endlich räumt, kommen osteuropäische Zigeuner aus den Zelten geschlichen (Foto). Ist das Politik? Soll so eine Clown-Partei unser Leben bestimmen? Soll so einer Bundeskanzler werden?

Soll Rußland, das riesige Reich mit seinen Riesenproblemen, von schrägen Weibern wie „Pussy Riot“ und deren Fans regiert werden? Geht das? Ist dann alles gut? Die hiesige Journaille hat nur noch einen an der Klatsche!

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Gericht erlaubt „Hasta la vista, Salafista!“

geschrieben von kewil am in Islamisierung Deutschlands | 56 Kommentare

Auch in zweiter Instanz hat das Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) „Pro Deutschland“ erlaubt, mit den alten, von Kanzlerin Merkel prämiierten Mohammed-Karikaturen [23] zu demonstrieren. Die Partei „Pro Deutschland“ will an diesem Samstag vor vier Moscheen in Neukölln und Wedding demonstrieren. Das OVG wies einen Eilantrag dreier Vereine gegen die entsprechende Erlaubnis ab. Auch das OVG sieht das Zeigen der Karikaturen nicht als „Beschimpfung“ des Glaubens in dem Sinne, ihn verächtlich zu machen. 

Die betroffenen Moscheen möchten keine Gegenveranstaltung, aber der Tagesspiegel schreibt: [24]

Das „Bündnis Neukölln: Miteinander für Demokratie, Respekt und Vielfalt“, dem unter anderen die Neuköllner Linke, SPD und Grüne angehören, sowie das Deutsch-Arabische Zentrum und der islamische Verein „Irschad“ haben für 15 Uhr zur Gegendemo aufgerufen.

Siehe auch die Seite von Pro Deutschland, die sich über das Medienecho freut [25]. Trotzdem hat man den Eindruck, daß solche Aktionen aktuell mitten im August zum Ende des Ramadan der Pro-Bewegung nichts bringen. Die Heuchler in der Presse, die sich künstlich um die Moslems Sorgen machen  und gleichzeitig tränenreich „Pussy Riot“ verteidigen, sind aber unglaubwürdig, und der dauernde Versuch, der Pro-Bewegung Gewalt zu unterstellen, ist eine Frechheit.

Nebenbei an alle Sofakartoffeln: was wie eine Kleinigkeit erscheint, ist mit viel Arbeit verbunden. Demo anmelden, zweimal vor Gericht ziehen, zur Demo gehen, sich dem Haß des linken Pöbels zu stellen… Kein Wunder, wenn die Teilnehmerzahl überschaubar bleibt.

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