Es gelten keine Regeln, EU-Verträge werden mißachtet. Trotzdem wird die Bundesregierung gegen die EZB nicht vor Gericht ziehen. Die Bürger aber könnten klagen – und sollten es tun. Ein origineller Vorschlag in der WELT!

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15 KOMMENTARE

  1. Allmählich wird der Widerstand gegen den Rettungswahn breiter. Hat lange genug gedauert.

  2. Gibt es eine Sammelklage ähnlich der gegen den ESM von dem Verein mehr Demokratie e.V? Dort haben rund 30 tausend Bürger Klage in Karlsruhe eingereicht. Bis 05.08 kann man noch mitmachen.

    http://www.verfassungsbeschwerde.eu/

    Einzelklagen wären schön, aber wer hat heute noch Geld für so einen Luxus?

  3. Wenn diese Rechtsauffassung stimmt, wäre auch eine grenzüberschreitende Klage möglich, evtl. organisiert von einer eurokritischen Partei im benachbarten Ausland.

  4. “ Der Aufstieg des Westens ist untrennbar mit dem Rechtsstaat verbunden. Gibt der Westen den Rechtsstaat auf, gibt er sich selbst auf, und es bleibt nur die Revolution.“
    Zitat:WON

    Langsam merken auch die wo die Reise endet.

  5. #1 Tramp (02. Aug 2012 07:18)

    Gibt es schon eine Sammelklage, der man beitreten kann?

    😯
    Hast du die letzten Monate in Isolationshaft verbracht ?
    Schon sehr lange, ja !
    …einfach mal informieren !

    Stichwort : Beatrix von Storch

  6. Bin halt ein Dornröschen.
    Aber ernsthaft:
    Ich meinte nicht gesellschaftlichen Widerstand, sondern ganz konkret eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

  7. ein Kommentar aus der WOL :

    DerIngenieur
    Das kann das Problem nicht sein. Selbst eine neu gegründete, sogenannte Splitterpartei könnte mit einer solchen Klage von jetzt auf gleich 20% bei der nächsten Bundestagswahl erreichen, da werden sich Leute finden. Und auch ich selbst werde mir im Rahmen meiner finanziellen Möglichkeiten schon was einfallen lassen. Versprochen!

    da brodelt was im deutschen Volke.

  8. #1 Tramp (02. Aug 2012 07:18)
    Gibt es schon eine Sammelklage, der man beitreten kann?
    …………………………………..

    Falls ja, bitte sofort bekannt geben. Schließe mich an.
    Habe mich auch der Klage gegen ESM angeschloßen.

  9. Eine Strafanzeige ist kostenlos.

    Die Frage ist nur, ob eine Staatsanwaltschaft eine Klage weiterverfolgt.

    Wir sollten das hier auf PI organisieren und es gibt doch einge RAs hier auf PI.

    Zusammen mit Beatrix von Storch, Schachtschneider et al muss das möglich.

    Die EU, meine Meinung, erfüllt alle Tasbestände einer kriminellen Vereinigung nach deutschen Strafrecht.

    Unter einer kriminellen Vereinigung versteht man einen Personenzusammenschluss von gewisser Dauer, dessen Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen.

    Mit der kriminellen Vereinigung befassen sich das Grundgesetz in einer abstrakten Verbotserklärung (Art. 9 Abs. 2 GG), das öffentliche Vereinsrecht, das die ordnungsbehördliche Umsetzung des Verbots und die Auflösung der kriminellen Vereinigung regelt (§ 3 VereinsG), und das Strafrecht (§ 129 StGB).

    Der Tatbestand findet sich im Strafgesetzbuch im Abschnitt der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung und soll vor allem so genannte Organisationsdelikte unter Strafe stellen, also Bandenkriminalität und Terrorismus.

    Im deutschen Strafrecht ist sowohl die Bildung einer kriminellen Vereinigung als auch die Beteiligung an ihr in § 129 StGB unter Strafe gestellt.

  10. #1 Tramp (02. Aug 2012 07:18)

    Gibt es schon eine Sammelklage, der man beitreten kann?
    ……………………………………………………………………………………………….

    ESM: Bürger stellen Strafanzeige wegen Hochverrat durch die Regierenden ! 💡

    Deutschland beginnt sich zu wehren. Mutige Bürger haben ganz aktuell eine Strafanzeige wegen Hochverrats gegen all jene Politiker gestellt, die dem ESM-Vertrag zugestimmt haben und ermuntern alle – also auch Sie, lieber Leser dieses Blogs – sich dieser Strafanzeige anzuschließen…
    …Der ESM-Vertrag ist ein gröbster Verstoß gegen einen der absoluten Grundsätze der Demokratie: ”Keine Taxation (Besteuerung) ohne Repräsentation!” und erfüllt nicht nur aus Sicht der Initiatoren der vorliegenden Sammelklage denTatbestand eines Hochverrats an der Verfassung und damit an den Bürgern Deutschlands…“

    http://michael-mannheimer.info/2012/07/17/esm-burger-stellen-strafanzeige-wegen-hochverrat-durch-die-regierenden/

    Michel aufgewacht !!

  11. OT:
    Sexuelle Belästigung durch Moslems in Belgien filmisch dokumentiert:
    http://www.taz.de/Sexismus-in-Belgien/!98699/

    -Diskutabel ist hingegen die Auswahl des Quartiers, das wie ebenfalls zu sehen ist, vorwiegend von Immigranten aus Nordafrika bewohnt ist. Da in der Tat „neun von zehn“ Männern, die sie vor der Kamera belästigt haben-

    Och,9 von 10 Männern ? Hat nix mit Islam zu tun

  12. #14 geissboeckchen   (02. Aug 2012 17:44)
     
    Moslems in Belgien

    ****************
    Die NZZ bringt überraschend offen die Bereicherung zur Sprache:

    http://www.nzz.ch/aktuell/international/wo-der-sittenwaechter-alkohol-verbietet-1.17426796

    Unglaublich ist einfach wieder die Aussage des Sozialarbeiters Peter Calluy: „…er habe seine sozialistischen Parteifreunde, diverse Bürgermeister, andere Politiker und Minister schon vor Jahren mit Dossiers über Belkacem und Konsorten versorgt und warnend betont, dass der von politischer Korrektheit vorgeschriebene Multikulti-Ansatz zum Scheitern verurteilt sei. Statt angehört zu werden, habe er seine Stelle als Sozialarbeiter verloren.“

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