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Disziplin: Scheinanmeldung

[1]Stellen Sie sich vor, es ist früh morgens! Heftiges Pochen reisst Sie unsanft aus dem wohlverdienten Schlummer. Nachdem Sie noch schlaftrunken in Richtung Eingangstüre gewankt sind, woher das Gepolter zu kommen scheint, öffnen Sie und: werden fast von zwei Polizeibeamten mit gezogener Waffe überrannt, die behaupten wegen Gefahr im Verzug sofort Ihre Wohnung nach gesuchten Kriminellen durchsuchen zu müssen, die hier gemeldet seien. Was um Himmels willen geht da vor, fragen Sie sich.

(Von Mephisto)

Leider ist dieser Fall weder erfunden, noch für die Zukunft undenkbar. Denn, so ähnlich wie geschildert, widerfuhr es einem Berliner Reporter. Dies berichtete gestern die Kriminalhauptkommissarin Ilona Wessner innerhalb der MDR-Sendung „Hier ab vier“ [2] ab 17.00 Uhr und wies damit auf einen Missstand hin, der seit 2006 dank neuer Bundesgesetzgebung existiert.

Als nämlich im September 2006 die Föderalismusreform in Kraft trat, ging im Meldewesen die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz (Art.73, Abs.1 Nr.3 GG) an den Bund über und löste damit die noch gültigen Landesmeldegesetze ab. Knackpunkt ist die Bestimmung, nach der seither bei An- oder Ummeldungen keine schriftliche Bestätigung des Vermieters mehr vorzulegen [3] ist, dass man tatsächlich an der angegebenen Adresse eine Wohnung bezogen hat. Seitdem könne sich jeder anmelden, wo er wolle, erklärte der Berliner Sozialstadtrat Stephan von Dassel (Bündnis 90 / Die Grünen) gegenüber der taz [4] (ohne dort auch tatsächlich zu wohnen, wohl gemerkt).

Zwar werde diese – illegale – Möglichkeit meistens genutzt, um sich Vorteile zu verschaffen, wie um ein Kind in einem anderen Bezirk einschulen zu können oder wenn es darum gehe, Parkvignetten zu ergattern. Für diese Ordnungswidrigkeit, das Missachten der Meldepflicht, sind, so sie aufgedeckt wird, maximal 500 Euro Bußgeld zu zahlen.

Kein Kavaliersdelikt ist es allerdings, wenn dieses „Schlupfloch“ etwa benutzt wird für Kreditkartenbetrügereien, beim Erschleichen zusätzlicher Sozialleistungen (Hartz IV) oder von scheinlegalen Migranten bzw. Kriminellen jeglicher Couleur zum Untertauchen vor den Ermittlungsbehörden. Auch Kristina Tschenett, Sprecherin der Senatsverwaltung für Inneres, räumt ein, dass gerade Berlin ein Problem mit den falschen Anmeldungen habe, wodurch z.B. das Auffinden von Straftätern erheblich erschwert werde.

Es gibt sogar schon Online-Portale [5], die gegen einen entsprechenden Obulus falsche Meldeadressen beschaffen. Eine bloße Postadresse auf drei Monate war Ende 2010 schon für 150,- Euro zu haben, eine gefälschte Adresse zusammen mit dem Nachsendeservice für Briefe und Pakete an die tatsächliche Wohnung kostete für sechs Monate 360,- Euro. Daher berichtete auch die Berliner Morgenpost schon am 19.4.2009: Neues Meldegesetz hilft Kriminellen [6].

Auch angesichts des zunehmenden internationalen Terrors wie z.B. von al-Qaida-Splittergruppen oder der aufhetzenden Tätigkeit sogenannter islamischer Hassprediger trägt die Gesetzesänderung der Bundesrepublik aus dem Jahre 2006 nicht gerade zur Beruhigung besorgter Bürger bei, sondern leistet vielmehr dem Verbrechen Vorschub – ganz geschweige davon, dass des einen oder anderen Nachtruhe empfindlich gestört werden könnte, wenn die Polizei wieder einmal an der falschen Haustür klopft.

Schon (?) für den 1.11.2014 ist daher die Einführung des Gesetzes zur Fortführung des Meldewesens geplant, die in §19 bzgl. der Bestätigung des Vermieters über Ein- und Auszug eines Mieters die Rückkehr zu den alten Zuständen verheißt. Doch der Gesetzentwurf wird heftig diskutiert [7] und angegriffen und bis zur Einführung, falls es überhaupt dazu kommt, kann noch viel Übles geschehen.

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#1 Kommentar von schnittige Kurzhaarfrisur am 18. Januar 2013 00000001 23:04 135855028911Fr, 18 Jan 2013 23:04:49 +0200

Für mich ist das deutsche Melderecht eher Teil des totalitären Systems. Es werden Listen geführt, wo wer abgeholt werden kann. Und es ist schließlich der Staat, der entscheidet, wer kriminell ist. Heute werden Waffenbesitzer gegängelt, morgen GEZ-Verweigerer. Überhaupt gibt es so etwas merkwürdiges wie eine Pflicht, sich polizeilich zu melden, nur in Deutschland.

#2 Kommentar von Toytone am 18. Januar 2013 00000001 23:05 135855035311Fr, 18 Jan 2013 23:05:53 +0200

Zeit, die Privatadresse von Stephan von Dassel für Interessenten zu posten?

#3 Kommentar von Wurst Hans am 18. Januar 2013 00000001 23:06 135855037311Fr, 18 Jan 2013 23:06:13 +0200

Dass es zu Scheinanmeldungen kommen wird, war den Verantwortlichen sicher klar. Deshalb scheint hier schon etwas kriminelle Energie des Gesetzgebers vorzuliegen. So blauäugig kann nicht einmal ein Blinder sein.

#4 Kommentar von Drohnenpilot am 18. Januar 2013 00000001 23:20 135855121111Fr, 18 Jan 2013 23:20:11 +0200

Zahl der Verurteilungen bei jugendlichen Straftätern sinkt in NRW

Düsseldorf. Während die bundesweiten gewaltsamen Übergriffe von Jugendlichen die gefühlte Unsicherheit in der Bevölkerung steigen lassen, zeigt die Kriminalstatistik in eine andere Richtung: Die Jugendkriminalität geht in Nordrhein-Westfalen weiter zurück. Die Zahl der Verurteilungen sank um 7,5 Prozent.

Laut CDU-Fraktionsvize Peter Biesenbach zeichne Kutschaty ein verzerrtes und zu positives Bild, da die niedrige Zahl von Verurteilungen bei insgesamt „deutlichen Kriminalitätszuwächsen“ kein Erfolg für die tatsächliche Sicherheitslage sei.

———————————————
So fälschen die rot/grünen Realitätsverweigerer die Statistiken von Ausländergewalt. Einfach die Täter laufen lassen, keine Verurteilung, oder nur Bewährung und schon sieht die Ausländergewaltstatistik super schön aus..So einfach ist das..

[17]

#5 Kommentar von Oriflamme am 18. Januar 2013 00000001 23:26 135855161511Fr, 18 Jan 2013 23:26:55 +0200

Als Wohnungsvermieter kann man daraus eine interessante Beschäftigungstherapie gegenüber der Meldebehörde, auch GEZ, machen.

-> Ich meine, weiß aber nicht, weil ich ja nicht gefragt werde, wissen darf, siehe Gesetzgebung.

#6 Kommentar von Chris am 18. Januar 2013 00000001 23:43 135855263811Fr, 18 Jan 2013 23:43:58 +0200

Der Artikel ist inhaltlich falsch. Die Vermieterbestätigung wurde nicht 2006, sondern schon 2002 mit der Novellierung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) abgeschafft. Mit dem Übergang der Zuständigkeit für das Melderecht auf den Bund im Rahmen der Föderalismusreform hat das nichts zu tun, zumal der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz bis dato noch gar keinen Gebrauch gemacht hat. Das wird erst mit dem Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes der Fall sein, das inhaltlich aber umstritten ist und deshalb im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat feststeckt.

Die Wiedereinführung der Vermieterbestätigung würde im Ergebnis wenig bringen, jedenfalls nicht mit Blick auf Kriminelle oder gar Terroristen. Die legen dann eben eine gefälschte Vermieterbescheinigung vor. Diese Erfahrung hatte man schon vor der Novelle des MRRG 2002 gemacht. Betroffen würde eher „Otto-Normalverbraucher“ sein, der eine solche kriminelle Energie nicht besitzt. Eltern etwa, die ihr Kind an einer Schule in einem anderen Stadtbezirk anmelden wollen und deshalb eine falsche Anschrift bei der Meldebehörde angeben.

#7 Kommentar von HKS am 19. Januar 2013 00000001 00:26 135855516812Sa, 19 Jan 2013 00:26:08 +0200

#6 Chris
Da scheint aber eine(r) sehr kundig zu sein… 😉

Die Wiedereinführung der Vermieterbestätigung würde im Ergebnis wenig bringen, jedenfalls nicht mit Blick auf Kriminelle oder gar Terroristen. Die legen dann eben eine gefälschte Vermieterbescheinigung vor.

Wird diese Vermieterbescheinigung denn nicht nachgeprüft?

#8 Kommentar von unrein am 19. Januar 2013 00000001 00:48 135855648312Sa, 19 Jan 2013 00:48:03 +0200

#4 Drohnenpilot (18. Jan 2013 23:20)

dazu passt noch diese Meldung:

40 Prozent mehr Einbrüche – Täter ziehen von Stadt zu Stadt

[18]

…Tätergruppen aus Südosteuropa haben wesentlich für den Anstieg gesorgt…

Der GdP-Chef sieht die Bürger auch selbst in der Verantwortung: „Man kann nicht nur Geld für Urlaub ausgeben, sondern muss auch sein Haus und seine Wohnung so sichern, dass Einbrecher es schwer haben.“

Also ihr dummen Michels: übt euch in Willkommenskultur & zahlt – ansonsten ist Klappehalten angesagt!

#9 Kommentar von Axel Berger am 19. Januar 2013 00000001 01:22 135855857001Sa, 19 Jan 2013 01:22:50 +0200

Was hier verschwiegen wird:
Es war NOCH NIE eine Bestätigung des Vermieters notwendig. Es gab lediglich auf dem Meldebogen einen Abschnitt der mit „Unterschrift des Vermieters“ beschriftet war und irgendeinen unleserlichen Krakel enthalten mußte. Diese „Bestätigung“ war in KEINER Weise überprüfbar und es wurde nie versucht, irgendetwas zu prüfen. Das abzuschaffen änderte objektiv GAR NICHTS.

#10 Kommentar von Artikel_19_Wahrnehmer am 19. Januar 2013 00000001 02:34 135856284402Sa, 19 Jan 2013 02:34:04 +0200

Früher war es faktisch genauso. Beim Einwohnermeldeamt reichte die Vorlage eines unterschriebenen Mietvertrages.
Da konnte sich auch jeder ein Formular besorgen, einen Fantasievermieter eintragen und einen schönen Krakel als Unterschrift setzen.
Fertig war die neu gewählte Meldeanschrift.

#11 Kommentar von Stefan Cel Mare am 19. Januar 2013 00000001 02:41 135856330002Sa, 19 Jan 2013 02:41:40 +0200

#1 schnittige Kurzhaarfrisur (18. Jan 2013 23:04)

Überhaupt gibt es so etwas merkwürdiges wie eine Pflicht, sich polizeilich zu melden, nur in Deutschland.

Da wär ich mir nicht so sicher.

#12 Kommentar von Tirola am 19. Januar 2013 00000001 02:52 135856394702Sa, 19 Jan 2013 02:52:27 +0200

Knackpunkt ist die Bestimmung, nach der seither bei An- oder Ummeldungen keine schriftliche Bestätigung des Vermieters mehr vorzulegen ist, dass man tatsächlich an der angegebenen Adresse eine Wohnung bezogen hat.

Hab ich was verpasst?

Ich mußte zumindest die letzten 20 Jahre (mit 4 Umzügen) NIE irgendwas beim Einwohnermeldeamt vorlegen.

#13 Kommentar von ro am 19. Januar 2013 00000001 02:52 135856397202Sa, 19 Jan 2013 02:52:52 +0200

im angelsächsichen gibt es solche sachen wie Meldegestzt und Perosnalausweis gar nicht. Bei uns stammt, das doch aus dem Mittelalter als die Kirchen ihre Schäflein zählten.
Wenn wir weniger Staat wollen brauchen wir auch kein Meldegesetzt. Was geht es den Staat an wo ich wohne. Wenn der Staat keine Almosen verteieln würde brauchte er auch keine Meldepflicht.

#14 Kommentar von Brainwashed Zombie am 19. Januar 2013 00000001 04:04 135856826404Sa, 19 Jan 2013 04:04:24 +0200

Kleiner Tipp meinerseits:

Werdet einfach Migrant!

[19]

#15 Kommentar von loherian am 19. Januar 2013 00000001 06:00 135857523706Sa, 19 Jan 2013 06:00:37 +0200

Rechtlich sind hier zwei Dinge zu unterscheiden:
Ist eine Meldeadresse überhaupt erforderlich? – und:
Begründet sich die Wohnungsdurchsuchung ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl (Gefahr im Verzuge) angesichts der Rechtslage noch sinnvoll?
Wenn die Polizei doch weiss (und sie sollte es wissen!), dass eine Meldeadresse nicht notwendigerweise einen Hinweis auf den tatsächlichen Aufenthaltsort einer gesuchten Person gibt,darf sie sich dann bewusst dumm stellen und eine willkürliche Hausdurchsuchung mit einem nichtssagenden Eintrag im Melderegister begründen?
Ich meine: Nein!
Zudem ist bei Personen, die man sinnvollerweise mit gezückter Pistole besuchen sollte, grundsätzlich davon auszugehen, dass diese Personen sich eben nicht bevorzugt dort aufhalten, wo die Polizei leichten Zugriff hätte (und das übrigens unabhängig davon, ob der Vermieter ein Mietverhältnis bestätigt hat oder nicht).
Hier ist also vor allem die Dummheit deutscher Beamter zu beklagen und weniger eine schlecht konstruierte Gesetzeslage.
(Wie sieht eigentlich eine dienstliche Äusserung zu dem im Artikel genannten polizeilichen Vorgehen aus?:
„Tja, dann war er eben nicht bei seiner Mutter. Okay, hat die alte Dame schon etwas mitgenommen, als wir ihr eine 9mm ins Gesicht gehalten und sie auf den Boden geschmissen haben…- aber Eigensicherung geht eben vor“).

#16 Kommentar von Paul Maxx am 19. Januar 2013 00000001 07:01 135857890707Sa, 19 Jan 2013 07:01:47 +0200

Scheinanmeldungen können auch eine Folge davon sein, dass Einwohnermeldeämter die Daten verkaufen und weiterleiten.

#17 Kommentar von StopEUdSSR am 19. Januar 2013 00000001 07:03 135857902207Sa, 19 Jan 2013 07:03:42 +0200

Die Meldepflicht gehört ganz abgeschafft. Sie dient nur der Gängelung von uns Normalbürgern durch kontrollwütige Bürokraten und Politiker… und neuerdings auch als Erfüllungsgehilfe der GEZ-Stasi.
In den USA braucht es auch keine Meldepflicht.

#18 Kommentar von Bundesfinanzminister am 19. Januar 2013 00000001 07:07 135857924107Sa, 19 Jan 2013 07:07:21 +0200

OT Gelungene Integration

[20]

Damit geht der Tag gleich prima los, finde ich.

#19 Kommentar von Atomkraft am 19. Januar 2013 00000001 07:29 135858057507Sa, 19 Jan 2013 07:29:35 +0200

#10 Axel Berger (19. Jan 2013 01:22)
#11 Artikel_19_Wahrnehmer (19. Jan 2013 02:34)

Das ist aber kein bloßer Verstoß gegen das Meldegesetz mehr (OWi), sondern eine Urkundenfälschung (Straftat).

#20 Kommentar von Atomkraft am 19. Januar 2013 00000001 07:35 135858092407Sa, 19 Jan 2013 07:35:24 +0200

#14 ro (19. Jan 2013 02:52)

im angelsächsichen gibt es solche sachen wie Meldegestzt und Perosnalausweis gar nicht. Bei uns stammt, das doch aus dem Mittelalter als die Kirchen ihre Schäflein zählten.

Und schon wieder die böse Kirche…

Gab’s in England im Mittelalter wohl keine Kirche?

Hast Du schon ein Taufregister gesehen? Geburt (Eltern) – Taufe – Eheschließung – Tod. Nix mit Adresse, Umzug, Vermieter und GEZ.

Die Taufregister waren die Vorgänger der standesamtlichen Register, die durchaus ihre Berechtigung haben, und nicht der Meldestellen.

Ohgotoohgottohgott…

#21 Kommentar von Informant am 19. Januar 2013 00000001 08:25 135858395108Sa, 19 Jan 2013 08:25:51 +0200

Die Wiedereinführung der „Vermieterbestätigung“ ist Schwachsinn und wird bei Leuten, die eh kriminelle Energie haben nichts bringen – die melden sich erst garnicht an oder fälschen so eine Bescheinigung. Insofern leiden zukünftig wieder nur die Ottonormalverbraucher unter Mehraufwand.

Aber: Hintergrund der Angelegenheit wird ein anderer sein – Im Einwohnermelderegister werden durch die Wiedereinführung der Vermieterbelege erstmalig sämtliche Vermieter einer Wohnung gespeichert ! Es reicht nicht die Bescheinigung vorzulegen, es werden auch die Daten gespeichert des Vermieters.

Zwar konnte man das vorher auch anders herausfinden, so wirds allerdings um ein Vielfaches einfacher – UND so lassen sich aus einer Datenbank Verknüpfungen ziehen zwischen Vermieter und Mieter. Kann im Rahmen des Staatsschutzes ganz praktisch sein, könnte aber auch für steuerliche Kontrollzwecke missbraucht werden.

Die Kommunen wehren sich auf Grund des erhöhten Arbeitsaufwandes gegen die Vermieterbelegpflicht, es ist jedoch auf Bundesebene gewollt dass sie kommt, insofern ist wahrscheinlich auch damit zu rechnen.

#22 Kommentar von DK24 am 19. Januar 2013 00000001 09:09 135858656009Sa, 19 Jan 2013 09:09:20 +0200

Hackerangriff auf die Homepage DieFreiheit von Niedersachsen.
„Hacke haben dort einen Virus eingebaut, der sich auf Euren PC einschleicht und den kaputt macht, sobald ihr auf die Seite gegangen seid.“

#23 Kommentar von Lady Bess am 19. Januar 2013 00000001 09:22 135858735309Sa, 19 Jan 2013 09:22:33 +0200

OT

Wegen Nichtigkeit mit Messer verletzt

Marzahn-Hellersdorf

Weil er „ guckte“ wurde gestern Abend in Marzahn ein 24-Jähriger von einem bisher Unbekannten mit einem Messer verletzt.

Der junge Mann lief gegen 19 Uhr 50 die Landsberger Allee in Höhe Bruno-Baum-Straße entlang, als ihn der Unbekannte aggressiv ansprach und fragte, warum er so gucke. Als der Angesprochene daraufhin verwundert nachfragte, ob der andere Streit suche, zog dieser plötzlich ein Messer, stieß den 24-Jährigen zu Boden und schnitt ihm, nachdem er sich wieder erhoben hatte, mit dem Messer durch das Gesicht. Anschließend flüchtete der Täter zu Fuß.

Der Verletzte musste in einem Krankenhaus ambulant behandelt werden. Die Kriminalpolizei ermittelt.

[21]

#24 Kommentar von LupusLotarius am 19. Januar 2013 00000001 09:30 135858783609Sa, 19 Jan 2013 09:30:36 +0200

OT

CDU-Fraktionsvize Michael Fuchs geht juristisch gegen abgeordnetenwatch.de vor

[22]

#25 Kommentar von IslamAbschaffen am 19. Januar 2013 00000001 09:51 135858909309Sa, 19 Jan 2013 09:51:33 +0200

Kommt mir bekannt vor. Abends klingelte hier die Polizei, um sich zu erkundigen, ob ein gewisser Herr X. hier lebt. Der war aber hier noch nie gemeldet, somit ging es wohl auch um eine Scheinanmeldung.

#26 Kommentar von schnittige Kurzhaarfrisur am 19. Januar 2013 00000001 10:11 135859030910Sa, 19 Jan 2013 10:11:49 +0200

# 9 WSD

Natürlich will ich nicht, dass sich Türken und Zigeuner unter meiner Adresse melden und die Polizei dann zu mir kommt. Dagegen hilft aber auch keine neue Gängelung durch’s Ordnungsamt. Das Melderecht kann keine bewachte Staatsgrenze ersetzen – die brauchen wir nämlich. Die Meldegesetze gehören abgeschafft, denn sie richten sich vor allem gegen Deutsche.

#27 Kommentar von TanjaK am 19. Januar 2013 00000001 10:44 135859228510Sa, 19 Jan 2013 10:44:45 +0200

Soso, PI ist also jetzt nicht mehr dafür Illegale aufzustöbern, weil das ein Schlag gegen die Freiheit sei? So ungefähr habe ich mir das gedacht…

#28 Kommentar von franco am 19. Januar 2013 00000001 11:21 135859448411Sa, 19 Jan 2013 11:21:24 +0200

Das lustige an der Sache ist ja, das man als Vermieter nicht mehr so einfach wie früher einen Auszug vom Bezirksamt erhält, auf dem alle gemeldeten Personen vermerkt sind.
Man muß dafür einen Antrag stellen, mit Begründung wofür man diesen Auszug braucht.
Des weiteren muß man eine Liste mit allen Personen die im Haus wohnen erstellen.
Auf der anderen Seite wird man als Vermieter, im Zusammenhang mit der Zweitwohnungssteuer, quasi als „Steuereintreiber“ eingespannt, mit
Hinweis auf die Mitwirkungspflicht des Vermieters.

Mir hat jemand vom Ordnungsamt gesagt, das es hier in Köln-Mülheim Häuser gibt, die eigentlich für ca. 8 Personen Platz haben, es aber bis zu 50!!! angemeldete Personen gibt.
Diese kommen überwiegend aus Bulgarien bzw. Rumänien.

#29 Kommentar von masha85 am 19. Januar 2013 00000001 11:45 135859592911Sa, 19 Jan 2013 11:45:29 +0200

bei uns im haus sind 2 wohnungen an mieter vermietet, südländischer herkunft, die selber die wohnungen garnicht nutzen. das jobcenter zahlt aber an den vermieter. der vermieter kennt die situation, ihn interessiert aber nur die monatliche miete. so hat man dann einen ständig wechselnden personenkreis im haus.

#30 Kommentar von Haremhab am 19. Januar 2013 00000001 11:51 135859628911Sa, 19 Jan 2013 11:51:29 +0200

Und es ist schließlich der Staat, der entscheidet, wer kriminell ist. Heute werden Waffenbesitzer gegängelt, morgen GEZ-Verweigerer.

Bald werden alle in Lager gesperrt, die Klimaleugner sind oder Neger sagen.

#31 Kommentar von deris am 19. Januar 2013 00000001 12:11 135859749912Sa, 19 Jan 2013 12:11:39 +0200

#9 WahrerSozialDemokrat (19. Jan 2013 01:05)

Sie haben meine volle Zustimmung! Das deutsche Melderecht hatte seinen guten und nützlichen Sinn! Es verhinderte, dass kriminelle oder Personen, die sonstwie untertaucehn wollten oder andere Ineressen verfolgten, sich einfach irgendwo anmeldeten! Als Vermieter musste ich selbsrt schon mehrmals feststellen, dass Personen in meinen Obejekten angemeldet wurden, die nie dort wohnten bzw. dass auch ehemlaige Bewohner nicht abgemeldet waren! All dies sind Missstände, gegen die man als Vermieter nicht ankommt, da man keine rechtliche Handhabe hat, sich die An- bzw. Abmelcungen zeigen zu lassen, wie es früher einmal war!
Eine ganz andere Sache sind Wildwüchse beim Austausch von Anschriften! Diese müssen – in der Regel – ausschließlich bei den Gemeinden in Dateien geführt werden, auf die Unbefugte keinen Zugriff haben!
Dass acuh dies nicht immer gewährleistet ist, zeigte vor etlichen Monaten der „Ehrenmord“ an der jungen Jesidin, deren gehime Anschirift – soweit ich mich erinnern kann – durch eine ausländisches „U-Boot“ (eine türkische oder anderswo herkommende Beschäftigte) an die „interessierten“ Vwerwandten weitergegeben wurde! Meine Frage: Wurde die fragliche „Dame“ erstens entlassen und zwietens strafrechtlich verfolgt? Oder bekommt sie nun einen „Integrationspreis“ für ihre vorbildliche „Integrationsarbeit“ mit der mörderischen Verwandtschaft? Bei Herrn !Naatzie-„Jäger vermute ich eher letzteres – oder war das in einem anderen Bundesland?
Wer kann mir weiterhelgfen?
P.S.: In einem Fall stieß ich auf falsche Meldedaten ausgerechnet über den Müllgebhrenbescheid der Gemeinde, weil Größe der Abfallbehälter sich nach der Personenzahl richtet und es daher zu einer zu großen (gemeldeten) Anzahl an Bewohnern kam!

#32 Kommentar von 9 n.u.Z. am 19. Januar 2013 00000001 12:37 135859904912Sa, 19 Jan 2013 12:37:29 +0200

#6 Chris (18. Jan 2013 23:43)

Der Artikel wird n i c h t „falsch“ dadurch, daß a) die Frau Kommissarin zitiert wird,
b) die Föderalimusreform, auf der die zitierte Änderung beruht, nun einmal im September 2006 in Kraft trat.

#33 Kommentar von HendriK. am 19. Januar 2013 00000001 12:42 135859932612Sa, 19 Jan 2013 12:42:06 +0200

Deutschland ist ein Land der Bürokratie, aber wenn sie Bürokratie abbauen, warum tun sie es bei einer falschen Sache ? Die alte Regelung, das man eine schriftliche Bestätigung des Vermieters vorlegen musste, dass man da auch wohnt, war richtig und hätte bleiben müssen. Somit hätten solche Fehlentwicklung, dass sich Fremde unter falschen Adressen anmelden, gar nicht erst passieren können. Gerade Kriminelle , auch viele aus dem Ausland treiben so ihre Machenschaften aus und der geschädigte Normalbürger bekommt einen Schreck. Die Betrugszahlen auch bei ähnlichen Delikten hat massiv zugenommen. Regelmäßig berichtet z.b. Akte 2013 darüber. Es muss durchgegriffen werden und zwar richtig.

#34 Kommentar von Mephisto1 am 19. Januar 2013 00000001 13:30 135860220601Sa, 19 Jan 2013 13:30:06 +0200

#10 Axel Berger (19. Jan 2013 01:22)

Die Unterschrift des Vermieters ist ja gerade die Bestätigung.
Wie immer bei solchen Sachverhalten wird eine Bestimmung nur dann wirksam, wenn sie auch entsprechend überwacht wird. Die Unterschrift muß natürlich entsprechend verifiziert werden. Das ist z.B. auch beim Vorlegen gestohlener Kreditkarten der Knackpunkt.

#35 Kommentar von Mephisto1 am 19. Januar 2013 00000001 13:35 135860251101Sa, 19 Jan 2013 13:35:11 +0200

#13 Tirola (19. Jan 2013 02:52)

Falls Sie nicht (sogar) in Tirol wohnen: im Bundesgebiet macht(e) den Unterschied aus, daß bis 2006 die jeweiligen Landesmeldegesetze galten, je nachdem was diese vorsahen, wurde gehandelt.

#36 Kommentar von Mephisto1 am 19. Januar 2013 00000001 13:52 135860356101Sa, 19 Jan 2013 13:52:41 +0200

#2 Toytone (18. Jan 2013 23:05)

Von Dassel war dem Bericht nach nicht f ü r diese neue Regelung, sondern machte auf ihre Auswirkungen aufmerksam.

#37 Kommentar von Midsummer am 19. Januar 2013 00000001 13:59 135860399901Sa, 19 Jan 2013 13:59:59 +0200

#18 StopEUdSSR (19. Jan 2013 07:03)

„In den USA braucht es auch keine Meldepflicht.“

Die USA haben strenge Zuwanderungsregeln und keine offenen Grenzen wie Deutschland.

#38 Kommentar von exKomapatient am 19. Januar 2013 00000001 14:50 135860700102Sa, 19 Jan 2013 14:50:01 +0200

@ 9 n.u.Z. (heute 12:37)

Ich bin 2002(wegen EHZlg) in mein selbst gebautes Haus eingezogen und habe mich bei der Gemeinde selbst angemeldet. Vermieter? 😮
Der Gemeinde war durch Bauantrag ja meine Status als Bauträger bekannt, auch durch Eintrag ins Grundbuch. Preußisch hoch³! 👿

#39 Kommentar von Wanderfalke am 19. Januar 2013 00000001 17:32 135861674205Sa, 19 Jan 2013 17:32:22 +0200

Man merkt es als Vermieter meist erst beim Müllbescheid.
Dann werden Personen abgerechnet, die man meist gar nicht kennt.
In dem Falle trägt man als Vermieter die Beweislast, daß die Leute niemals im Hause waren. Das ist eine richtige Sauerei !
Selbst ein Aufstand am Einwohnermeldeamt hat nichts genutzt.
Obwohl ich dann mit denen übereingekommen war eine Sperre einzurichten hatte ich ein Jahr später wieder einen Parasiten auf dem Müllbescheid !

#40 Kommentar von Chris am 19. Januar 2013 00000001 21:04 135862945409Sa, 19 Jan 2013 21:04:14 +0200

#7 HKS

Wird diese Vermieterbescheinigung denn nicht nachgeprüft?

Nein, die Meldebehörde hat angesichts der gro0en Zahl von An- und Zmmeldungen nicht die Möglichkeit, die Richtigkeit dre Vermieterbestätigung im Einzelfall nachzuprüfen.

#33 9 n.u.Z.

Der Artikel wird n i c h t “falsch” dadurch, daß a) die Frau Kommissarin zitiert wird,
b) die Föderalimusreform, auf der die zitierte Änderung beruht, nun einmal im September 2006 in Kraft trat.

Die Novellierung des Melderechtsrahmengesetzes trat bereits im April 2002 in Kraft. Die Melderechtsreferenten von Bund und Ländern verständigten sich im März 2004 darauf, die Abschaffung der Vermieterbestätigung bis spätestens 01.06.2004 bundeseinheitlich in allen Ländern anzuwenden.
Die Föderalismusreform von 2006, die u.a. zur Abschaffung der Rahmengesetzgebung durch den Bund führte, hat mit der Änderung des MRRG von 2002 nichts zu tun.

Die Landesmeldegesetze sind im Übrigen nach wie vor gültig. Das werden sie solange bleiben, bis der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Melderecht Gebrauch gemacht hat. Das wird erst mit dem Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (korrekt „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens – MeldFortG“) geschehen, dem der Bundesrat aber noch nicht zugestimmt hat. Das BMG wird auch erst 18 Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten. So sieht es der aktuelle Entwurf des Gesetzes vor.

#41 Kommentar von AlterQuerulant am 20. Januar 2013 00000001 10:26 135867756610So, 20 Jan 2013 10:26:06 +0200

Welche Folgen hat eine falsche Adresse?

Die Schlinge der Ermittler wurde in den letzten Tagen immer enger. Fotos aus Überwachungskameras der U-Bahn führten zu dem 28-jährigen, türkischstämmigen Wiener. Mustafa A. war bereits wegen Vermögensdelikten, gefährlicher Drohung und Körperverletzung amtsbekannt. Am Samstagvormittag stürmten Polizei und WEGA seine Wohnungsadresse. Doch statt des Gesuchten fand sich dort ein älteres türkisches Ehepaar. „Es handelte sich um eine Scheinadresse. Die Leute haben nichts mit dem Gesuchten zu tun und sind auch nicht mit ihm verwandt“, sagt Keiblinger.