„Wenn Argumente fehlen, kommt meist ein Verbot heraus.“ (Oliver Hassencamp). So dachten es sich wohl auch die vom Steuerzahler gestützten Zocker von der Commerzbank, als sie „aus grundsätzlichen Erwägungen“ dem rechten Verlag Lesen&Schenken das Girokonto kündigten.

(Von Étienne Noir)

Die Commerzbank wurde mit 18,2 Milliarden Euro vom Steuerzahler gerettet. Als Dank machte die Bank mit enormen Überziehungszinsen auf sich aufmerksam. Man könnte also etwas mehr Demut von solch einem Finanzinstitut erwarten. Doch stattdessen schwingen sich die Gauner in den gläsernen Türmen auf, den Moralapostel zu spielen und ganz im stalinistischen Sinne des linksliberalen Establishments zu entscheiden, wer ein Konto führen darf und wer nicht.

Der Verlag hatte geklagt und vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage einkassiert. Die Bank, so das Gericht, könne frei entscheiden, mit wem sie Geschäfte mache. Ob die Entscheidung auch so ausgefallen wäre, wenn es um einen kurdischen Kulturverein, die SPD, einen Antifaverein oder der Moscheegemeinde gegangen wäre? Wohl kaum.

„Es bestand keine Pflicht, die Kündigung in irgendeiner Weise zu begründen“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers laut Berliner Zeitung. Die Prinzipien aus dem Miet- oder Arbeitsrecht ließen sich nicht auf Verträge über Girokonten übertragen. Die Bank sei nicht verpflichtet, jede Ungleichbehandlung verschiedener Kunden zu rechtfertigen (Az. XI ZR 22/12). Auch gebe es keine Umstände, weshalb die Kündigung „rechtswidrig oder schikanös“ sei, bestätigten die Karlsruher Richter. Die Unannehmlichkeiten, die ein Wechsel der Bankverbindung mit sich bringe, müsse Lesen&Schenken hinnehmen.

So so, Ungleichbehandlung ist also in Ordnung, solange die Ungleichbehandlung nur diejenigen trifft, die sowieso ausgegrenzt werden. Das erinnert an totalitäre Regime. Dort werden auch Oppositionelle mit allen Mitteln bekämpft und auch dort findet sich immer ein Winkelakrobat, der im Zweifel jeden Rechtsgrundsatz in das Gegenteil umwandelt. Hauptsache es passt den Machthabern.

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47 KOMMENTARE

  1. die Gelegenheit auf dem Marsch in den totalitären Gesinnungsstaat noch was draufzusatteln darf sich der BGH nicht entgehen lassen. Die Entscheidung ist ideologisch konsequent, strotzt aber dennoch vor Dummheit und Niedertracht. Das einzige Bewertungskriterium für eine Bank ist vertragsgemäße Kontoführung. Die politische Einordnung der Kontoinhaber gehört nicht dazu. Rechtsbeugung im Amt ist zum Normalfall geworden.

  2. Entweder hat der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers in der Vergangenheit seine Urteile in der DDR gesprochen oder auch ist er reiner Zögling der 68-ger.

  3. Dem starken Pro Deutschland Kreisverband München wird ebenfalls ein Konto verwehrt. Hier meint die Sparkasse, uns zu diskriminieren. Nun sollte auch der, der nicht unserer Meinung ist, Solidarität zeigen. Hass und Diskriminierung darf nicht Platz in einer aufgeklärten Gesellschaft sein. Pro Deutschland steht für Toleranz und Mitmenschlichkeit zu allen Menschen. Und wir diskriminieren auch Hunde nicht von der Steuer her aufgrund ihrer Rasse, sondern dies machen die Etablierten in den einzelnen Gemeinden.

  4. „Winkeladvokat“?
    Konsequent sollten alle nicht linksrotgrün verdummte Kontoinhaber ihr Geld aus diesem Laden sofort abziehen.

  5. Wenn ich demnächst lautstark sage:

    Abtreibung ist Mord, Homosexualität nicht normal und Islam ist Faschismus kündigt mich meine Bank?

    Grüne und Antifa Blockwarte/Blogwarte werden meine Adresse ausspionieren und mich vor meiner Haustüre zusammenschlagen.

    Wir wissen ja, Grüne wollen eine linke Einheitsfront gegen Extremismus schmieden, fordern jedoch als erstes die Extremistenklausel zu streichen…, weil sie auch darunter fallen.

    Linke blasen zum großen Halali gegen „Rechts“!
    http://www.zukunftskinder.org/?p=37447

  6. @ #2 PROBayern (16. Jan 2013 18:45)

    Merkwürdig, ich dachte, das obiges Urteil zwar für Privatbanken gilt, nicht aber für öffentlich-rechtliche Sparkassen? Es muß doch eine Institution geben, die sich nicht weigern darf! Was soll man denn machen, wenn alles auf bargeldlosen Zahlungsverkehr umgestellt wird?

  7. Gegen das Urteil wäre vielleicht nicht allzu viel einzuwenden, wenn das wirklich allgemein so gehandhabt würde. Gerade davon kann aber keine Rede sein, die Bank hat ganz offensichtlich in diesem Fall nur aufgrund der ihnen nicht genehmen Weltanschauung der Kontoinhaber so gehandelt.

    Aber abwarten: Einer der wenigen Vorteile von „Europa“ ist, dass man derartige Dinge jetzt am Ende auch vom Europäischen Gerichtshof nachprüfen lassen kann. Und ich könnte mir vorstellen, dass die das anders sehen.

  8. Die Sparkassen sind in vielen deutschen Bundesländern durch Sparkassengesetze und -verordnungen rechtlich verpflichtet („Kontrahierungszwang“), jedermann ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen: In Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie in allen ostdeutschen Bundesländern (außer Berlin) bestehen durch die Sparkassengesetze und -verordnungen ein Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-Konto

  9. Gut zu wissen. Werde meinem Vater sagen, seine Aktien bei dieser bank abzustossen.

  10. „Das erinnert an totalitäre Regime.“

    Ab wann ist es denn ein totalitäres Regime? Die Übergänge sind oft fließend und bei uns fließt im Moment sehr viel.

    Auch eine Berufung auf das Diskriminierungsverbot sei substanzlos, so der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers in der Urteilsbegründung. Denn politische Überzeugungen seien vom Diskriminierungsverbot bewusst ausgenommen worden.

    Ja gut, ja, sei es denn so. Aber natürlich werden nur solche politischen Überzeugungen vom Diskriminierungsverbot ausgenommen, die nicht gewünscht, wenngleich von der Meinungsfreiheit selbstverständlich gedeckt sind. Linke und linksextreme Überzeugungen werden hier überhaupt nicht angesprochen. Selbst Stalin oder Mao dürften bei uns ein Konto eröffnen, wenn sie es denn noch könnten.

    Das nennt man totalitär. So ist jedes sozialistische System. Denn wenn ein freier Meinungsaustauch toleriert wird, ist Sozialismus nicht möglich.

  11. OT

    Überfall am Ring
    Wer erkennt diesen Pistolen-Räuber?

    Köln – Doppelter Raub auf dem Kölner Ring: Am ersten Weihnachtstag, kurz nach fünf Uhr früh, wurde ein 24-Jähriger nahe einer Disco mit einer Waffe abgefangen. Nun fahndet die Polizei mit Aufnahmen aus der Bank

    Beschreibung des Täters in der Bank:
    • 25 bis 30 Jahre alt
    • 176 Zentimeter groß
    • kurze schwarze Haare
    • auffällige Zahnlücke vorne mittig.
    Der Südländer war bekleidet mit einer grauen Strickjacke und Jeanshose.

    Zweiter Räuber:

    • 24 bis 26 Jahre,
    • 170 bis 180 Zentimeter groß
    • dunkle Augen,
    • dunkler Dreitagebart
    • dunkler Teint

    http://www.express.de/koeln/ueberfall-am-ring-wer-erkennt-diesen-pistolen-raeuber-,2856,21467574.html

  12. So ändern sich die zeiten in der BRD.

    Vor genau 12 jahren kündigte die postbank der jungen freiheit das konto.

    Es gab einen proteststurm!

    „Von links bis rechts, von der taz bis zum Deutschland Magazin, von Franz Alt bis Günter Zehm, vom Unions-Nachwuchs bis zu SPD-Ortsverbänden. Mit dem „Appell für die Pressefreiheit“ protestierten Journalisten, Publizisten, Schriftsteller, Politiker, Verleger, Generäle, Manager, Wissenschaftler gegen die dreiste Kündigung des Hauptgeschäftskontos der in Berlin erscheinenden Wochenzeitschrift „Junge Freiheit“ (JF) durch die Postbank AG, die mittelbar zu fast 100 Prozent im Staatsbesitz ist.
    „Eine Bank kann kein Medienunternehmen in den Ruin treiben, nur weil ihr dessen politische Richtung nicht paßt“, hieß es in dem Protest, der, kaum verkündet, Erfolg hatte: Die Postbank AG zog ihre Kündigung zurück, nachdem sie „ihre Entscheidung sachlich überprüft habe“. Zuvor noch hatte als Sprecher der Bank Joachim Strunk erklärt, für sie sei die Erwähnung der „Jungen Freiheit“ im Verfassungsschutzbericht das Kriterium für die Kündigung. Weil dort gesagt werde, so Strunk, die Zeitung trage dazu bei, daß „die Grenze zwischen konservativ und, na, ich sag mal, rechtsextrem verwischt wird“. Die Kündigung sei ausgesprochen worden, weil „wir uns verpflichtet fühlten, ein Zeichen zu setzen … gegen Ausländerhaß, gegen Gewalt und für Demokratie“.
    Gerade aber im Namen der Demokratie prostestierten die Unterzeichner des Appells „gegen diesen Grundrechtseingriff in die Pressefreiheit“ und forderten die Postbank auf, die Kontenkündigung gegen die „Junge Freiheit“ wieder zurückzunehmen. Deren Chefredakteur Dieter Stein berichtete auch von anderen Solidaritätsbeweisen: „Reihenweise kündigen private Kunden Konten der Postbank, Omas räumen ihre Sparbücher ab, Familien ihre Haushaltskassen.“ Kleinlaut mußte die Postbank auf die Frage nach den Reaktionen auf die Kontenkündigung einräumen: „Ja, die gab es. Und ich muß fast sagen, leider etwas einseitig, nämlich Kritik … auch von Kunden, die einen Abzug von Konten angekündigt haben.“
    Die weit links angesiedelte taz („Die Tageszeitung“) sah sich zu der naheliegenden Frage veranlaßt, ob die Bank aufgrund politischer Einsicht oder aus Opportunismus die Kontenkündigung rückgängig gemacht habe, und stellte zur „Eiferei“ der Postbank fest: „An Stelle des politischen Streits soll die Denunziation treten. Inzwischen deutet vieles darauf hin, daß auch frisch gebackene Antirassisten an diesem Modell Gefallen finden.“ Mag sein, daß auch die taz von eigennützigen Erwägungen in diesem Fall nicht ganz frei ist, muß sie doch fürchten, daß, wenn politisch motivierte Kontenkündigungen zum deutschen Alltag werden, sie selbst eines Tages davon betroffen sein könnte.
    Auch Alexander Kulpok, der Vorsitzende des Berliner Journalisten-Verbandes, nannte die Kündigung der Postbank „skandalös“. Er bedauerte zugleich, daß sich die „JF“ dadurch als „Märtyrer“ darstellen könnte.
    Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz hält an seiner Einschätzung der „JF“ fest und will die Zeitung „als Brücke zwischen Rechtskonservativen und Rechtsextremen“ auch weiterhin beobachten. Der Chefredakteur des „Focus“, Helmut Markwort („Fakten, Fakten, Fakten“), hingegen, hält die „JF“ „keineswegs für eine rechtsextreme Zeitung“. Er wundert sich vielmehr „über jeden Journalisten, der den Appell gegen die Kontenkündigung nicht unterschrieben hat“, und sieht die JF in der demokratischen Rechten angesiedelt, die es ja auch in Deutschland gebe. Zum Verfassungsschutz meint er maliziös: „Der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen beobachtet alles, was nicht auf dem linken Flügel der SPD beheimatet ist.“
    Interessant auch, daß die „Frankfurter Allgemeine“, die „Süddeutsche Zeitung“ und die „Berliner Morgenpost“ das Inserat mit dem „Appell für die Pressefreiheit“, für das der ehemalige Generalbundesanwalt Alexander von Stahl verantwortlich zeichnete, in ihre Zeitungen aufnahmen. „Die Welt“ allerdings, bei der zunehmend die „Edel-68er“ das Sagen haben, lehnte die Anzeige ab. Redakteur Gernot Facius rettete die journalistische Ehre des Blattes, indem er den Appell unterschrieb.
    Was bleibt, ist die Frage nach den Verfassungsschutzberichten, wenn sie als politisch korrekte Handlungsanweisung mißverstanden werden, und wie es sie in keiner anderen Demokratie in dieser Form gibt. Sie waren in der Zeit des Kalten Krieges ein notwendiges Instrument zur Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, als die Bundesrepublik Deutschland von einem dichten Netz kommunistischer Wühlarbeit überzogen war. Diese war deshalb so gefährlich, weil sie ihren Rückhalt in dem atombombengestützten sozialistischen Lager hatte, das von Moskau aus die Weltrevolution betrieb. Gleichzeitig war die Demokratie neonazistischen Gefährdungen ausgesetzt, die nicht selten den Kommunisten zuspielten. Es sollte sorgfältig geprüft werden, ob ein deutscher Sonderweg bei der Abwehr extremistischer Gewalt, von wem auch immer sie ausgeht, im Europa von heute noch gerechtfertigt ist.

    paz vom 10.2.2001

    Mal sehen, wer heute protestiert von denen. Vermutlich kaum jemand

  13. So so, es gibt also unterschiedliche „Prinzipien“ im Recht. Schön, daß wir das jetzt mal schriflich haben (für spätere Generationen). Die Konsequenz die sich daraus ergibt ist nämlich, daß es im Rechtsystem nicht mehr durchgängig um ein am Richtigen/Guten orientiertes übergeordnetes Recht geht, welches bis dato Grundlage jeder höheren Zivilisation gewesen ist. Selbst die Könige mußtem sich dem göttlichen Recht beugen. Dieses Prinzip wurde mit Aufkommen des Sozialismus aufgegeben, denn in der Folge nahmen Ideologie/Staat göttlichen Rang ein. Folglich muß man in Zukunft immer Fragen, welcher Person, oder welcher Weltanschauung, oder welcher Organisation das Recht gerade folgt. Böse Zungen nennen das was daraus entsteht auch Willkürherrschaft, denn die Justiz ist dann einem willkürlichen Wertesystem unterworfen. Im Gegensatz zum ewig gültigen göttlichen Wertesystem von Gut und Böse, dem Richtig und Falsch folgen, welches auch dem „gesunden Menschenverstand“, der naturgegebenen Empfindung von Moral und Unmoral, zu Eigen ist.

  14. #7 Hayett (16. Jan 2013 18:53)
    Wozu die Aufregung? Es steht völlig im Belieben der Bank, mit wem sie Verträge schliessen will.

    Das ist richtig. Viel interessanter ist hier aber, daß dies beispielsweise im Arbeits oder Mietrecht nicht gilt. Abgesehen davon, daß wir davon ausgehen könne, das auch in diesem Fall das Urteil anders ausgesehen hätte, wenn die Bank z.B. einem Moscheeverein gekündigt hätte. Es sind vor Gericht nicht mehr alle gleich.
    Und vor kurzem hatte es ein Gericht noch einer privaten Krankenkasse verboten, mit Lebensschützern/Abtreibungsgegnern zusammenzuarbeiten. Kläger waren Linke Gruppen.

  15. OT

    WARNUNG – WARNUNG – WARNUNG – WARNUNG!

    Ab dem 1. Januar 2013 gibt es in der Türkei eine neue Währung, die „Neue türkische Lira“ (Yeni Turk Lirasi), die die alte Lira ersetzt, sehr unterbewertet. Die neue Lira ähnelt ungeheuer der 2-Euro-Münze.
    Wenn Sie die zwei Münzen vergleichen, stellen Sie fest, dass sie
    offenbar gleich sind (ein Kupfer-Teil von einem Teil aus Nickel umgeben), auch mit der gleichen Größe. Eine Seite der Medaille hat, wie viele Euro Münzen einen Kopf aufgeprägt (in diesem Fall ist es Atatürk).
    Der einzige Unterschied besteht darin, dass anstelle von „2 Euro“ eine „1“ steht. Die türkische Lira ist eine Nachahmung der 2-Euro-Münze.
    Nur im Wert von knapp € 0,40 (nicht gültig in Europa, also wertlos!

    Bitte kontrollieren Sie deshalb, ob die 2-Euro-Münzen, die Sie erhalten, keine
    türkischen Lira sind, denn sie sind bereits im Umlauf. Also aufgepasst!

    http://blog.finanzasinversores.com/noticias/economia/nueva-moneda-lira-turca-ojo-que-no-te-la-den-en-lugar-de-una-de-2-euros/

  16. Ich kann dem Verlag, den ich nicht kenne, nur raten, sein Geschäft von einem vorgeschalteten Islamischen Kulturverein e.V. betreiben zu lassen. Dass man Mohammedaner ist, muss man niemandem beweisen.

  17. Das ist richtig. Viel interessanter ist hier aber, daß dies beispielsweise im Arbeits oder Mietrecht nicht gilt

    Um Gewerberäume zu kündigen braucht es keine Begründung.

  18. Ich hab nichts dagegen, solchen tiefbraunen Gesellen das Konto zu schließen, aber das möge man bitte auch bei den linksextremen Steineschmeißern und radikalen Islamverbänden machen. Da hätten die Banken aber wohl zu recht Angst um ihre schönen Prunkbauten aus Glas.

  19. „Man könnte also etwas mehr Demut von solch einem Finanzinstitut erwarten.“

    ???

    Demut? Von einer Bank? Auch noch von der Commerzbank?

    Da sagt doch schon der Name, welchem Götzen die die Stiefel lecken.

    Eher friert die Hölle zu …

  20. Hin- oder Wegsehen – Rechter Verlag im Dorf

    Wenn man an Verlage im Norden denkt, dann fallen einem „Gruner+Jahr“ ein, „Springer“, der „Spiegel“ – doch es gibt auch andere, die hier Meinung machen. Und das ganz weit rechts. In dörflicher Abgeschiedenheit, in Martensrade bei Plön, sitzt der harmlos klingende Verlag „Lesen&Schenken“.

    Jahrelang konnte der Verleger dort im Stillen arbeiten – nun regt sich Widerstand.

    „Lesen&Schenken“ – Drei Millionen Euro Jahresumsatz

    Der unscheinbare Name dieses Verlags: „Lesen&Schenken“.

    Das Angebot: Alles andere als unscheinbar, auch wenn manches davon einen seriösen Anschein erwecken will. Wie das Magazin „Zuerst!“, die „Deutsche Militärzeitschrift“ (DMZ) oder „Der Schlesier“. Alle machen Stimmung: „Zuerst!“ nennt den Paragraphen 130 im Strafgesetzbuch „unselig“ – er verbietet die Leugnung des Holocaust. Das Magazin ätzt über die „Verschwuchtelung des deutschen Protestantismus“. Und die DMZ feiert „Popstar Rommel“.

    http://www.ndr.de/regional/dossiers/der_norden_schaut_hin/martensrade101.html

  21. Wie ist es eigenlich bei dieser Bank um die Moral bestellt wenn es sich um den COMMERZ mit dem Baukran-Unrechts-Regime der Mullhas im Iran dreht ❓

    Stichwort:

    Iran-Affäre: Commerzbank am Haken der US-Justiz

    https://www2.commerzbank.de/konzern/niederlassungen/land/index.cfm?language=deu&land=iran

    Übrigens staatliche Doppel Moral – und Sitten Wächter aufgepasst ❗

    Was antwortete der ehemalige Aufsichtratsvorsitzende der Deutschen Bank vor einigen Jahren im GEZ – TV zu später Stund auf die Frage seines Interwiev Partners:

    Herr Aufsichtratvorsitzender, was bedeutet eigentlich der Querbalken im Deutsche Bank Symbol ❓

    Seine Antwort:

    “ Ganz einfach Links ist unten und Rechts ist oben”

  22. Aber Racial Profiling (gezielte Kontrolle von Südländern, da die Kriminalitätsrate in deren Milieu nuneinmal am höchsten ist) ist laut Oberverwaltungsgericht Koblenz unzulässig. Artikel 3, Absatz 3 GG ist eben doch ein Witz… benachteiligt werden darf jeder, solange er nicht grün oder Muslim ist.

  23. Aktenzeichen XY lügt wiedermal die Fälle politkorrekt zurecht bzw. Verbrechen von Moslems begangen kommen nie vor!

  24. Man wird das übernehmen und solche Willkürurteile kantianisch-neokonsvervativ uminterpretieren: Jeder der an die Scharia-Sklaverei glaubt wird in einer zukunftigen islamkritischen Bankenpolitik ausgeschlossen werden. Es gibt kein Recht auf Sklaverei,nirgends. Das wird dann auch weltweit mit allen Mitteln durchgesetzt.(und selbstverständlich auch innenpolitisch).

  25. Leicht OT:

    Bei Providern (DSL und/oder GSM/UMTS) gibt´s
    gelegentlich Filter von WebSites, u.a. PI-News.net.

    Manchmal ist der Grund,
    dass der WebFilter von IBM benutzt wird.

    Link hierher:
    filterdb.iss.net/urlcheck/url-report-dboem.asp,
    bzw:
    https://www.xforce-security.com/apploupe/

    In beiden Links kann man/frau die Kategorie eines ev Filters abfragen und ggfs kommentieren.

    Vielleicht helfen viele Kommentare dazu,
    PI-News die dämliche Kategorie
    „Political Extreme / Hate / Discrimination“
    abzugewöhnen. 🙂

  26. Die Commerzbank ist bekannt dafür, nach Lust und Laune Konten zu kündigen. Wer bei diesem dubiosen Verein tatsächlich noch ein Konto haben sollte, der ist selber schuld! Da kann man sein Geld auch gleich wie im Mittelalter im Wald vergraben.
    Ich würde mir schnellstens ein anderes Konto bei einer anderen Bank besorgen!

  27. Wäre es nicht die angemessene Reaktion für freiheitliche Kreise in Deutschland, eine „eigene“ Bank zu gründen?

    Oder gibt es bereits eine Bank, deren Geschäfts-„Politik“ solche Diskriminierungen ganz ausdrücklich NICHT vorsieht? Wenn ja, dann wäre das doch für viele, viele freiheitlich denkende Menschen eine Empfehlung zum Kontowechsel, oder?!

  28. Gibt es auch einen Fall, wo einer linksradikalen Oranisation das Konto gekündigt wurde………….???

  29. Die Deutsche Bank betreibt das gleiche Spiel gegenüber Politikern von Pro Köln. Anfragen nach der Legitimität solchen Verhaltens werden gegenüber den Betroffenen ignoriert, gegenüber Dritten mit dem Hinweis auf den Datenschutz abgebügelt. Natürliche Personen sollten ihre Konten bei solchen Instituten unter Protest kündigen und zu Direktbanken gehen. Dort gibt es dem Vernehmen nach keine politische Diskriminierung, erst recht nicht, wenn die Bank ausländische Wurzeln hat (z.B. die ING DiBA).

  30. Das ist ein Mix von Freisler & Hilde Benjamin Justiz!

    Beide waren zu ihren Lebzeiten waschechte Kommunisten/NSDAP/SED.

    So kann es kommen, wenn man unreflektiert Syteme vereinigt und Kommunisten nicht kaltstellt.

    Arme, alte BRD 1.0.

  31. @Freya (#30) „Das Angebot: Alles andere als unscheinbar, auch wenn manches davon einen seriösen Anschein erwecken will. Wie das Magazin ‚Zuerst!‘, die ‚Deutsche Militärzeitschrift‘ (DMZ) oder ‚Der Schlesier‘. Alle machen Stimmung: ‚Zuerst!‘ nennt den Paragraphen 130 im Strafgesetzbuch ‚unselig‘ – er verbietet die Leugnung des Holocaust. Das Magazin ätzt über die ‚Verschwuchtelung des deutschen Protestantismus‘. Und die DMZ feiert ‚Popstar Rommel‘.“

    Bei allem Respekt – der Paragraph 130 ist wirklich unselig, weil er einseitig die Holocaustleugnung bzw. -verharmlosung unter Strafe stellt, die Leugnung oder Verharmlosung anderer Massenmorde (Stalin, Mao) jedoch nicht. Er widerspricht dadurch einem elementaren Rechtsgrundsatz, wozu das BVerfG eine ganz verschwurbelte utilitaristische Begründung geliefert hat. Andere Äußerungen in Büchern und Zeitschriften des Verlags kann man zwar mit gutem Grund als allzu rechtslastig ablehnen. Aber befugt das Banken zu einer Diskriminierung, die unter umgekehrtem Vorzeichen an 1933 erinnert?

    Wieviel nicht weniger Grenzwertiges als bei „Lesen & Schenken“ gibt es in linksextremen Blogs und Publikationen sowie im islamisch-fundamentalistischen Bereich, ohne daß irgendeine Bank daran Anstoß nähme! Allein die Verehrung eines heiligen Buches, indem zur Ermordung Andersgläubiger aufgerufen wird, wäre schon Anlaß genug.

    Für Verleumdungen, Beleidigungen oder den Verstoß gegen den Paragraphen 130 gibt es ordentliche Gerichte. Banken haben sich da herauszuhalten.

  32. diese kontokuendigungen durch banken sind
    ein billiges opportunistisches politikum:
    wuerde sich die privatwirtschaft um jeden „oefftl druck/drohung m imageschaden/etc“ scheren, waere sie handlungsunfaehig.

    gegen diese „willkuerliche diskriminierung“ gibt es bei der bundesregierung aber eine teure „anti-diskriminierungsstelle“ !:

    im falle von kontokuendigungen aufgrund offenbarer nationalitaet und vermuteter politischer gesinnung / zielsetzung empfiehlt die deutsch-iranische handelskammer hamburg gekuendigten iranischen kontoinhabern, sich an ebendiese regierungssstelle zu wenden.
    http://www.dihkev.de/de/news/3676-Antidiskriminierungsstelle-beschaeftigt-sich-mit-Kontokuendigungen

    der dunkelrote staatsfunk rbb berichtet
    dazu ueber zwei kontogekuendigte perser
    http://www.youtube.com/watch?v=2VcUOw8A8jo

    wenn sich auslaendische gaeste hier –
    durch wen oder was auch immer –
    zu ihrem nachteil „diskriminiert“ fuehlen
    und an diese stelle wenden *koennen*,
    sollten deutsche buerger dies massenhaft tun.

    erst recht bei banken, die an MEINEN einlagen, zins, gebuehren und provisionen
    gut verdienen.

    was nicht verboten ist, ist erlaubt –
    auch konten von politisch radikalen denkern
    und haendlern mit radikalen staaten.

  33. Willkommen in der Diktatur!
    Dass uns das noch überrascht was hier läuft….
    Die beste Reaktion wäre, wenn alle Kunden der Commerzbank ihr Konto kündigen und dies auch mit dieser Entscheidung begründen.
    „Eine Schneeflocke ist nichts, Millionen Schneeflocken lassen einen Baum zusammenbrechen“.
    In diesem Sinne. Widerstand im Kleinen, dieser aber massiv, kann Welten zum Einsturz bringen.

  34. Da ich selbst Banker bin -> zum Kontenproblem:

    Es gibt zumindest bei den Sparkassen den sogenannten Kontrahierungszwang. Damit ist ein „Jedermann“ Konto gemeint. Damit ist die Bank VERPFLICHTET für jedermann ein Konto (auch wenn nur auf Guthabenbasis) zu eröffnen.

    Auszug WIkIpedia „Jedermannkonto“:
    Die Sparkassen sind in vielen deutschen Bundesländern durch Sparkassengesetze und -verordnungen rechtlich verpflichtet („Kontrahierungszwang“), jedermann ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen: In Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie in allen ostdeutschen Bundesländern (außer Berlin) bestehen durch die Sparkassengesetze und -verordnungen ein Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis.

  35. „Die Bank, so das Gericht, könne frei entscheiden, mit wem sie Geschäfte mache.“

    Dieser Satz ist meiner Meinung nach der entscheidende.

    Umgekehrt hat der Steuerzahler (der Verlag gehört mit Sicherheit irgendwie dazu) aber KEIN Recht, frei zu entscheiden, ob die Bank gerettet wird, oder nicht….

    Daher die Aufrgeung

    #7 Hayett (16. Jan 2013 18:53)

    denn es steht eben NICHT im Belieben der die Bank rettenden Steuerbüttel, zu entscheiden ob und wer gerettet wird.

    Ich finde das ist eine unglaubliche Frechheit der Bank. Wenn sie es sich leisten können, nicht nur potenzielle Kunden zu verschrecken, sondern, schlimmer noch, BESTANDSKUNDEN (mit deren Geld sie arbeiten und durch die sie Geld verdienen) zu kündigen, kann es der Bank so schlecht noch nicht gehen.

    Ein Witz. Es wird in diesem linken Irrenhaus hier wirklich immer unerträglicher.

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