Zeitungsbericht der Niederösterreichischen NachrichtenWie in den niederösterreichischen Nachrichten vom 15.01.2013 berichtet wird, ist das Kritisieren des Islams nicht als strafbare Handlung anzusehen. Entgegen anderer Erfahrungen die wir gemacht haben, ist das österreichische Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Berichte von PI-News, diversen anderen unabhängigen Nachrichtenseiten und dem Geert Wilders Support strafrechtlich unbedenklich sind. (Weiter auf geertwilders-supporters.at)

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19 KOMMENTARE

  1. An dieser Beurteilung wollen wir nun das Verhalten von Justiz, Verwaltung, Polizei und Politik in Deutschland messen, wenn diese Institutionen in Zukunft politisch-inkorrekte Vernunftbürger weiter kriminalisieren wollen.

    Denn in Deutschland ist sogar Folgendes erlaubt:

    http://www.hna.de/nachrichten/landkreis-goettingen/goettingen/gericht-goettingen-moslemischer-prediger-darf-bleiben-2704327.html

    Gericht: Moslemischer Prediger darf bleiben

    Die Begründung: Die Verbreitung verfassungsfeindlicher Überzeugungen stellt allein noch keine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dar. Das Gericht gab damit einer Klage des ägyptischen Staatsangehörigen gegen die Stadt Göttingen statt. Diese hatte seine Ausweisung angeordnet, weil er in Vorträgen die Legitimität der demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik bestritten habe. Nach Ansicht des Gerichts ist eine Ausweisung jedoch erst dann gerechtfertigt, wenn jemand konkret und in aggressiver Weise die verfassungsmäßige Ordnung bekämpft (Aktenzeichen 3 A 168/11).

    Der Kläger hatte sich seit Ende 2001 wiederholt für seine Promotion und Studien in Deutschland aufgehalten. Als er die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis beantragte, um am Seminar für Arabistik und Islamwissenschaft der Universität Göttingen an einer Studie zur Phonologie der semitischen Sprachen zu arbeiten, machte das niedersächsische Innenministerium Sicherheitsbedenken geltend.

    Das Ministerium verwies darauf, dass der Ägypter nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden zwei Jahre als Imam in einem islamischen Zentrum tätig gewesen sei, das als Zweigstelle der Muslimbruderschaft in Deutschland diene. In seinen Reden habe er islamistische Positionen verfochten. Besucher der Moscheen, in denen er gepredigt habe, seien dem salafistischen Spektrum zuzuordnen. Die von ihm vorgenommenen Scharia-Auslegungen widersprächen den Grundwerten der Verfassung.

    Die Stadt lehnte daraufhin die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ab und ordnete stattdessen die Ausweisung des Ägypters an. Nach Ansicht des Gerichts erlaubt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit keinen staatlichen Zugriff auf die Gesinnung. Der Staat dürfe erst dann eingreifen, wenn Meinungsäußerungen in konkrete Verletzungen oder Gefährdungen des Rechtsguts umschlagen. Es lägen indes keine Erkenntnisse vor, dass der Kläger einer extremistischen Organisation angehöre oder Aktivitäten zur Errichtung eines islamischen „Gottesstaates“ in Deutschland entfaltet habe oder von ihm eine konkrete Gefahr von Gewalttaten ausgehe. (pid)

  2. lasst euch da nicht täuschen, bei uns wurde eine politikerin zu einer hohen ggeldstrafe verurteilt, weil sie mohammed „nach heutigem recht einen kinderschänder“ genannt hat

  3. #3 Eurabier

    Göttingen ist und bleibt ein linkes Drecksnest – und eines der ersten großen Wahlkreise Hitlers.
    Sozialisten gibt es da also nach wie vor genug…

  4. #6 Toytone (18. Jan 2013 22:45)
    #3 Eurabier

    Göttingen ist und bleibt ein linkes Drecksnest – und eines der ersten großen Wahlkreise Hitlers.
    Sozialisten gibt es da also nach wie vor genug…
    …….
    wurde in Göttingen nicht das Tritt Ihn ausgebildet?
    Das sagt doch wohl alles!!

  5. #7 Yogi.Baer

    Ja. Eine Sozialistenschmiede, auf die die DDR neidisch gewesen wäre. Man sagt dem Kaff auch RAF-Ünterstützung nach. Und wen wunderts: Da hat Gas-Gerd auch seinen Ehrendoktortitel bekommen. Idiotennest!

  6. Das wissen wir dosch schon längst.

    Der Grund ist ganz einfach. Die Kritik richtet sich gegen Tötungsbefehle inm einem Buch und dagegen, daß das Leben eines seit 1300 Jahren vermoderten Beduinen, namens „Mohamed“ der Zeit seines Lebens Menschen umgebracht, versklavt hat und Kinder, wie z.B. seine „Lieblingsfrau Aische“ mit 6 „geheiratet“ hat sicher nicht geeignet sien kann, sich dem höchsten, nämlich Gott zu nähern.

    Wenn es doch möglich sein sollte sich mit einer derartigen Liste an Untaten Gott zu nähern, dann lasst uns alle mortden und vergewaltigen, denn der Himmel steht uns dann offen.

    Ein Moslem ist ein armes Wesen, das gezwungen ist sich mit diesem Irrsinn kraft Geburt (muslimische Frauen gebären automatisch muslimische Kinder, was nichts anderes als krasser Religionsrassissmus ist) auseinanderzusetzen und damit eigentlich eine echt arme Sau, die Mitleid verdient

  7. Ich sehe es genauso wie WSD : Es gibt keine Entwarnung, eher ist mit dem Gegenteil zu rechnen. Die Angst der Blockparteien steigt vor einer unkontrollierten Eruption, nicht vor einer wirklich demokratischen Partei, denn diese ist einfach mit dem Label rechtsradikal in Schach zu halten. Wir müssen eher davon ausgehe, dass wie in den Hochzeiten einer Diktatur die Gesinnungsschnüffelei zunimmt.

  8. Vergesst nicht, es wurden bereits mindestens 2 Personen in Ö wegen Islamkritik verurteilt:

    Sabbaditsch-Wolf und Winter von der FPÖ.

    Von daher würde ich dem ganzen nicht trauen.

  9. Seit dem Ende der Nazi-Diktatur (Mai 1945) darf man in Deutschland Kritik an allem üben.

    Dieses Recht auf Kritik ist im Grundgesetz verbürgt:

    Art 5
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich
    aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
    Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.[…]

    Das mag in den jeweiligen Heimatländern der Mohammedaner anders gehandhabt werden, deswegen kommen sie ja auch massenhaft nach Europa. In Deutschland jedoch ist sachliche Kritik noch lange kein Grund jemanden wegzusperren. Und wenn doch ist das in jedem Fall ein glasklarer Verstoß gegen Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes.

  10. WAAAASSS?
    Kritik an der neuen Herrenmenschenideologie ISLAM ist noch kein Straftatbestand? Ist ja allerhand!

    Das muss gesetztlich dringend geändert werden. Zackzack ihr Staatssekretäre…

  11. Österreich ist mit einer durch und durch sozialistischen Richterschaft, die grundsätzlich jeden Betrug, jede Korruption und jedes Verbrechen von Sozialisten unverfolgt lässt und die schützende Hand über Finanzkriminelle, ja sogar Rüber und Mörder hält hält um keinen Deut besser, als die BRD. Österreich ist längst zu einer Softporno-Variante der DDR verkommen.
    Es dauert bei uns nur immer etwa 5 Jahre, bis wir den Grad der Minderwertigkeit der BRD erreicht haben. Wir sind eben immer etwas langsamer…

  12. #16 vlad (19. Jan 2013 19:02)

    Es dauert bei uns nur immer etwa 5 Jahre, bis wir den Grad der Minderwertigkeit der BRD erreicht haben.

    Wenn Ihnen das hilft, sich ein ganz klein wenig besser zu fühlen, sei’s gegönnt… (sagt ein Halbösterreicher 😉

  13. Der Begriff „allah“ ist ein vorislamischer Name und bezeichnet einen der ca. 300 Götzen der Araber. Mohammed übernahm diesen Namen um überhaupt eine Chance bei den alten Araber-Stämmen zu haben, seine neue Lehre auszubreiten.

    Was man wissen muss ist, dass „allah“ in hebräisch „Fluch“ heisst!!! Dies ist sicher kein KEIN Zufall.

    Zudem stellt der arabische Schriftzug „allah“ eine Schlange (2 liegende S mit dem Kopf senkrecht nach oben) dar.

    Das heisst dass der Begriff allah mit der alten Schlange, die da heisst Luzifer, vergleichen werden kann.

  14. Aus dem Grundgesetz:

    Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20, 1 GG). Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist (Art. 20, 2).

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