Die Mörder von Jonny K. treiben sich in der Türkei rum, aber sie könnten genauso gut wieder nach Berlin kommen. Derzeit sind sie nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Gesucht werden sie eh nicht. Warten wir noch einen oder zwei Monate, dann kriegen sie einen Integrationspreis wegen Bereicherung! (Bitte benützen Sie auch unsere Suchfunktion mit dem Stichwort Jonny!)

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152 KOMMENTARE

  1. Das ist einfach unglaublich. Was kann denn mehr Mord sein als sowas? Heimtücke ist gegeben bei sechsfacher Überzahl. Und mit dem Fuß gegen den Kopf eines am Boden Liegenden ist doch klar eine Mordwaffe. Was für Mordmerkmale wollen die noch?

    Stellen wir uns einmal vor, das wäre einem Türken passiert. Da brauchen die Täter nicht einmal Neonazis zu sein. Das wäre Mord mit anschließender Sicherungsverwahrung.

  2. Jeder dieser zahlreichen Angriffe der muslimischen Schläger auf Deutsche und andere Nichtgläubige ist ein rassistisch motiviertes Hassverbrechen. In ihrer Ideologie sind Nichtmoslems nichts Wert und deshalb haben sie auch keine Hemmungen das Opfer noch weiter zu bearbeiten wenn es bereits auf dem Boden liegt. Den Tod des Opfers nehmen sie mindestens in Kauf. Unfassbar diese Staatsanwaltschaft.

  3. Ich möchte nicht wissen, auf welches Delikt die Anklage lauten würde, wenn der Getötete ein Türke und die Täter glatzköpfige Deutsche aus den neuen fünf Ländern wären. Na…?

    Wenn zwei das Gleiche tun… na ihr wisst schon.

  4. Mal ganz ehrlich: Hat eigentlich irgendwer mit etwas anderem gerechnet? Gerade in Berlin…

  5. Die deutschen Strafgesetze sind ein Witz, und die Strafverfolgung ist in einigen Bundesländern besonders ungewillt, was unmittelbar mit der Politik zu tun hat.

    Ich bin dafür das man die Mindeststrafmaße für „Körperverletzung mit Todesfolge“, „Totschlag“ und „Mord“ gleichzieht, z.B. auf 50 Jahre Haft ohne Bewährung oder vorzeitige Entlassung. Eine gesonderte Behandlung von jugendlichen Straftätern macht wenn überhaupt nur bei Kleindelikten wie Schwarzfahren oder minderschwerem Diebstahl Sinn.

  6. Verdammte Schweinebande! Und damit meine ich auch Politiker und die Betreiber unseres „Rechtssystems“.

  7. Aus Mordlust wie damals in der WELT erwähnt wurde vor Gericht lahme Körperverletzung.

    Wetten die kommen ALLE frei, weil sie ALLE die Tat auf den Onur schieben?! Dieser sitzt ja sicher in der Türkei und wird nie wieder kommen.

  8. Mordmerkmale sind:

    Niedrige Beweggründe

    Mordlust – gegeben

    Befriedigung des Geschlechtstriebes – möglich bei diesen perversen Hirnen

    Habgier – Haben die auch das Handy geklaut?

    Sonstige niedrige Beweggründe – vorhanden, widerliches Herrenmenschengehabe

    Besonders verwerfliche Begehungsweise

    Heimtücke – gegeben wenn man mit sechs auf einen einschlägt und eintritt.

    Grausamkeit – auch in diesem Fall gegeben.

    Gemeingefährliche Mittel – gegeben, die machen das doch immer wieder.

    Was braucht die Staatsanwaltschaft denn noch? Erinnern wir uns an den Mörder von Dresden. Was bei dem schon gereicht hat.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)#Mordmerkmale

  9. #2 Achot (06. Mrz 2013 20:36)
    Es bedarf bei der Anklage kein Skandal Urteil, da die Anklage schon einer ist.

    Es wird das übliche Schema F.
    Verhandlung nach Jugendstrafrecht, die Täter zeigen Reue und bekommen milde Jugendstrafen und psychologischen Betreuung.
    Die Angehörigen müssen als Nebenkläger auftreten, wenn sie bzw. die Krankenkasse und Versicherungen des Opfers zivilrechtlich Schadensersatz gelten machen können und müssen sich ein zweites mal zum Opfer machen.

  10. Das ist wirklich eine Schande!! Da wurde ein Mensch totgetreten und das ist kein Mord? Ja das sind sicherlich die Menschen die in der U-Bahn angegriffen werden weil Sie schwarze Haare haben nicht wahr Herr Gauck.

  11. #9 EasyChris (06. Mrz 2013 20:52)
    Die deutschen Strafgesetze sind ein Witz,

    Die Gesetze in Deutschland sind an und für sich völlig ausreichend und im internationalen Maßstab gesehen, sogar noch verhältnismäßig streng.
    Zum Beispiel ist das deutsche Ausländergesetz für straffällige Zuwanderer auf dem Papier als das neue Schweizer Ausländer-Gesetz.
    Dann hat Deutschland noch , einmalig in der Welt, das unselige Jugendstrafrecht, was ein Schlupfloch für bis 21jährige bedeutet und von den Richtern inflationär angewendet wird. Für die Delinquenten bedeutet die Anwendung des Jugendstrafrechts in der Regel Freispruch durch die Hintertür.

  12. @11 lorbas
    Wenn die solche „Gutmensch“floskeln wie diese lesen,lachen sie sich krank. Sie glauben doch nicht im Ernst ,dass Onur und Konsorten sowas wie Schuld empfinden

  13. War doch bloss dummer Jugendstreich.

    Wer hat nicht auch als Bengel mal eine Scheibe eingeschmissen?

    Die konnten ja nicht ahnen, dass dieser Schweinefresser nichts verträgt.

    Im Grunde ist der einzig Schuldige Jonny K.

    Das Gericht sollte die Eltern von Jonny K dazu verurteilen, den Türken Schmerzensgeld zu zahlen und sich im Namen ihres Sohnes bei ihnen zu entschuldigen.

    Immerhin sind wir in Deutschland und können uns nicht leisten türkische Migranten noch mehr zu vergraulen. Die drohen ja bereits seit den Döhnermorden das Land zu verlassen.

  14. Unsere an sich korrekten Gesetze werden eben „regierungsfreundlich“ ausgelegt und entsprechend ausgehöhlt.

    Harte und gerechte Urteile gegen gewalttätige Migranten stören den seligen Schlummer und die faule Untätigkeit der Merkelregierung und sind anscheinend von „Oben“ verboten worden.

  15. Vorhin kam in ProSieben ein Beitrag über Tilidin. Es wurde behauptet, dass u.a. auch die Tat an Jonny K. eine Folge von diesem Zeug sein könnte.

    Nix Mohammeds haben Schuld. Westliches Teufelszeug böse.

  16. In Deutschland hätte es einen Integrations-Bambi mit Buntesverdienstkreuz gegeben:

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/dreijaehriger-jihad-traegt-ich-bin-eine-bombe-shirt-a-887335.html

    Dreijähriger „Jihad“ mit „Ich bin ein Bombe“-Shirt

    Wegen der Kleidung ihres Sohnes könnte eine Französin ins Gefängnis gehen: Sie hatte ihn mit einem Shirt mit der Aufschift „Ich bin eine Bombe“ in den Kindergarten geschickt. Auch der Bruder ist angeklagt, er hatte das Shirt gekauft, das noch eine weitere Botschaft enthält.

    Avignon – Weil sie ihren drei Jahre alten Sohn namens Jihad mit einem T-Shirt mit der Aufschrift „Ich bin einen Bombe“ in den Kindergarten schickte, hat sich eine Frau in Südfrankreich vor Gericht verantworten müssen.

  17. Ein befreundeter Anwalt mußte mir Unverständigem nochmal erklären, dass Eigentumsdelikte hier weit schwerer gewichtet werden, als so ein läppische Sache, wie Körperverletzung.

    Er hat einen Mandanten, dem 90 Tagessätze = 2000€ blühen.
    Sein Vergehen: Das Mitgehenlassen eines 1€-Gegenstandes aus einem Laden (möglicherweise sogar unbeabsichtigt).
    Dummerweise hatte er beim Eintreffen der Polizei ein gewöhnliches Taschenmesser in der Tasche. Damit war es bewaffneter Raub –> bandenmäßiger Diebstahl.
    Besagter Mandant ist älterer unvorbestrafter Deutscher.
    Einfach nur noch zum Kotzen unsere Justiz!

  18. Die Maximalstrafe für „Heranwachsende“ ist zwar im September 2012 auf 15 Jahre angehoben worden, aber wenn man solche lapidaren Anklagen formuliert, kommt man da natürlich nie hin.

    Im Endeffekt ist es wahrscheinlich eine größere Strafe, nicht mehr in diesem Sozialschlaraffenland weilen zu dürfen als hier ein bisschen Jugendstrafe abzusitzen.

    Hier mal ein paar Anklagen und Verurteilungen im Vergleich:

    Der Fall Jonny K. – keine Anklage wegen Mord oder Totschlag – Vergleich mit anderen Fällen

    Guckt euch vor allem mal die Fälle Benjamin Diegmann (Wipperfürth), Thomas M. (Hamburg)und Tim K. (Soest) an. Da fällt einem echt nichts mehr zu ein… genauso so wird es auch im Fall Jonny laufen.

  19. #19 Das_Sanfte_Lamm (06. Mrz 2013 20:59)
    Die Gesetze in Deutschland sind an und für sich völlig ausreichend und im internationalen Maßstab gesehen, sogar noch verhältnismäßig streng.

    Nein die Gesetze sind nicht ausreichend das StGB ist im Vergleich zu USA oder Türkei lax, was insbesondere die praktische Obergrenze für Haftstrafen von 15 Jahren angeht (danach auf Bewährung wenn nicht besondere schwere der Schuld festgestellt wurde), aber auch die deutliche Abstufung von Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag und Mord. Ich behaupte fast man braucht da gar nicht unbedingt eine Abstufung, aufjedenfall sollten man die Strafmaße von Körperverletzung mit Todesfolge und Totschlag deutlich nach oben ziehen.

    Und was das Jugendstrafrecht angeht stimme ich natürlich zu, das dieses bis 21 gilt, und praktisch in der Mehrzahl der Fälle auch so angewendet wird ist wirklich ein Witz, 18 oder 16 (wink mit der abwenkung des Wahlrechtsalters!) wären hier angemessener.

  20. OT oder auch nicht

    Schei..e, ich mag die türkische Kultur, deren Sprache und Musik, ich bin mit Türken aufgewachsen, und kenne aus meiner Jugend sogar jemanden, der Opfer der NSU vertritt.

    Mist, ich finde es absolut Sch… wie sich alles hier entwickelt, darum poste ich hier und stehe für die Freiheit, obwohl ich ein anderes Parteibuch habe,:

    Ne mutlu almanim diyene !

  21. Also mir fällt da gerade ein Lied aus Frankreich ein.

    Auf, Kinder des Vaterlands!
    Der Tag des Ruhms ist da.
    Gegen uns wurde der Tyrannei
    Blutiges Banner erhoben. (2 x)
    Hört Ihr auf den Feldern
    Das Brüllen der grausamen Krieger?
    Sie kommen bis in eure Arme,

    Refrain:

    An die Waffen, Bürger!
    Schließt die Reihen,
    Vorwärts, marschieren wir!
    Damit ein unreines Blut
    unsere Äcker tränkt!

  22. Man muss sich darüber nicht aufregen. Es ist gut, dass dieser Halunke in der Türkei ist.

    Allein der Umstand, dass er nicht mehr als Sozialschmarotzer und Herrenmensch durch unsere Straßen laufen und deutsche Kartoffeln schikanieren kann ist Strafe genug. In der Türkei muss er arbeiten und wenn er die große Klappe hat bekommt er von seinen Landsleuten sofort eins drauf.

    Es ist vorbei mit dem schönen Leben in Deutschland. Adios Onur-Pussy!

  23. Zum Vergleich:

    Der „Marwa-Mörder“ war in einem kurzen politischen Prozess zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt worden, obwohl er bei der russischen Armee wegen psychischer Probleme für untauglich erklärt wurde.

    Die russische Armee kann bestimmt psychisch Kranke von Simulanten unterscheiden, die deutsche Justiz aber verzichtete auf psychologische Gutachten, hier sollte ein politisches Zeichen gesetzt werden.

    Ahmed S. wird wohl freigesprochen werden, weil ihn die Polizei „zu hart“ festnahm, nachdem er mit einem 30 cm langen Fleischermesser mit vier Stichen die Mitarbeiterin des Jobcenters Neuss brutal getötet hatte:

    http://www.welt.de/vermischtes/article114192249/Angeklagter-beschwert-sich-ueber-Polizeimethoden.html

    Angeklagter beschwert sich über Polizeimethoden

    In NRW hat der Prozess gegen Ahmed S. begonnen, der eine Jobcenter-Mitarbeiterin aus Wut erstochen haben soll. S. beklagte sich nach seiner Festnahme über den harten Körpereinsatz der Polizei.

    Ein Rechtsmediziner berichtete vor Gericht von den Verletzungen, die das Opfer erlitten hatte. Demnach stach Ahmed S. mit einem 30 Zentimeter langen Fleischermesser vier Mal auf die Frau ein, er traf sie in Brust, Bauch und Oberschenkel. Mit welch brachialer Gewalt der Täter vorgegangen sein muss, zeigt die Tatsache, dass der Körper des Opfers komplett durchbohrt wurde.

  24. Deutschland hat Gesinnungsstrafrecht! Wer das Gegenteil behauptet hat nicht mehr alle Tassen im Schrank oder gehört zu den Verbrechern!

  25. OT:

    Kurzmeldung: Muslima mit Kopftuch angegriffen
    Publiziert 6. März 2013. | Von Lawyers Of Truth.

    Die „BILD“ berichtet am 5.03.13 von einem Angriff in Dresden auf eine 15-jährige Schülerin mit Kopftuch. Ein 18 bis 20-jähriger Mann habe versucht, dem Mädchen das Kopftuch herunterzureißen und beschimpfte sie mit anti-islamischen Parolen. Zudem habe er sie ins Gesicht geschlagen, sodass sie davon Nasenbluten bekam.
    Der Täter soll einen Nasenring und einen Pullover mit einem Totenkopfmotiv getragen haben. Der Staatsschutz ermittelt nun wegen Körperverletzung und Beleidigung.

    siehe: http://dawa-news.net/

    Hier wird sogleich der Staatsschutz einegschaltet. Erstaunlich!

  26. #22 Midsummer
    (06. Mrz 2013 21:08)

    Unsere an sich korrekten Gesetze werden eben “regierungsfreundlich” ausgelegt und entsprechend ausgehöhlt.

    Harte und gerechte Urteile gegen gewalttätige Migranten stören den seligen Schlummer und die faule Untätigkeit der Merkelregierung und sind anscheinend von “Oben” verboten worden.

    „Diese Menschen mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind uns will- kommen, sie sind eine Bereicherung für uns alle“

    Dr.Maria Böhmer, CDU

    Daran siehst Du doch wie das von unseren Politikern eingeschätzt wird.

    Die Wähler finden das doch auch alles in Ordnung, sonst würden sie nicht so wählen, wie sie wählen.

    Was willst Du also ?

  27. auch wenn es sich blöd anhört. Können wir nicht im Kollektiv einen Anwalt beauftragen, der wegen Rechtsbeugung eine Klage einreicht?
    Für mich wird hier Recht gebogen, zugunsten von Migranten. Belehrt mich gerne eines Besseren.
    Ich spende jedenfalls sofort, wenn möglich.

  28. #35 WahrerSozialDemokrat (06. Mrz 2013 21:25)

    Vielleicht gibt es ja neben den Migranten- und Jugendboni aufgrund dieser Droge noch den entschuldigenden Hinweis auf Kulturschock und Überforderung.
    So nach dem Motto: “ … denn sie wissen nicht, was sie tun“.

  29. Eine Bitte an alle, die in Berlin und Umgebung wohnen:
    An den Prozesstagen sollte man sich vor dem Gericht treffen und deutlich lesbar den Gauckspruch auf Plakaten hochhalten.
    Bitte organisiert doch da irgendwas.

  30. Fassungslos über die sogenannte Anklage,vorsätzlicher Mord wird verharmlösigt.

  31. Klar, und die 19-21-jährigen Berufs-,Serien-, und Gewohnheitskriminellen werden selbstverständlich nach Jugendstrafrecht abgestreichelt! Integrationspropagnadistisch korrekt und politisch gefordert! Nicht zuletzt damit Presse und Öffentlichkeit so weit wie möglich davon ausgeschlossen bleibt wie diese Mörderbande mal wieder zu Bewährung und ein paar Sozialstunden verurteilt wird! – Ich glaube eher an die Jungfräulichkeit einer Hafenhure als an die Unabhängigkeit der BRDdistanischen Justiz!

  32. Die Staatsgewalt ist nicht mehr Herr der Lage. Soll es erst zu Selbstjustiz kommen?

    Zynik on:
    Ich werde mal ne Studie in Albanien machen, vielleicht gibt es dort Lösungen, die hier zum Glück noch nicht gelebt werden, aber anscheinend dort zum Zusammenleben gehören. Wir sollen doch von anderen Kulturen lernen.
    Zynik off!

    Wie wird sich die Gesellschaft entwickeln? Ich bin hier nicht optimistisch.

  33. In Berlin ist der rote Sumpf am größten. Was erwartet man auch noch, wenn Typen wie Wowereit & Co. die Stadt zugrunde richten. Diese Schandurteile und der zersetzende Migranten- bonus ist einzig und allein dafür bestimmt, zu zeigen, wer hier die Macht hat.

  34. Aus dem verlinkten Welt-Artikel:

    Die türkische Justiz stellte im Februar ein sogenanntes Rechtshilfeersuchen, um die deutschen Ermittlungsunterlagen zu dem geflüchteten 19-Jährigen Onur U. einzusehen. Die türkische Justiz argumentiert, dass der Mann die türkische Staatsbürgerschaft hat.

    „Onur U. ist Türke. Eine Auslieferung nach Deutschland steht damit außer Frage“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die deutsche Justiz prüfe derzeit noch, ob sie dem Rechtshilfeersuchen nachkommt. Denkbar wäre es, dass die türkischen Behörden Onur U. festnehmen, dies sei allerdings noch nicht geschehen.

    Die Berliner Justiz versuche seit Monaten alles, um den Hauptverdächtigen Onur U. zurückzuholen. „Das Ganze ist eine komplizierte Geschichte“, sagte Steltner.

    Bei einer Verurteilung in der Türkei könnte dem Mann eine höhere Strafe drohen als in Deutschland, auch weil dort das Jugendstrafrecht nicht angewendet wird.

    Also wird der Totschläger in dem Fall, daß die türkischen Justizbehörden Anklage gegen ihn erheben (sofern die deutsche Gutmenschenjustiz dem türkischen Rechtshilfegesuch denn nachkommt) umgehend Asyl in Deutschland erhalten, da man vor türkischen Gerichten ja nicht in Watte gepackt wird. So ähnlich, wie die nach Deutschland geflüchteten türkischen Mörder, die eine Gruppe Aleviten in einer Kirche bei lebendigem Leibe verbrannt habem und hierzulande deswegen noch nicht mal angeklagt werden.

  35. #13 Wilhelmine (06. Mrz 2013 20:53)
    Aus Mordlust wie damals in der WELT erwähnt wurde vor Gericht lahme Körperverletzung.
    Wetten die kommen ALLE frei, weil sie ALLE die Tat auf den Onur schieben?! Dieser sitzt ja sicher in der Türkei und wird nie wieder kommen.

    Oh, er wird wiederkommen ins Hartz4-3erBMW-blondedeutscheSchlaxxen-Paradies, zwar als 24-29-jähriger, ausgewachsener Mohammedaner, aber seine Anwälte in TR sind sich über das dt. Recht zweifelsohne bewusst.

    § 227 Körperverletzung mit Todesfolge
    (1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
    (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

    Und falls Jonny ihn bzw. den Rest der Truppe „beleidigt“ hatte, was gegenüber Türken/Moslems hierzulande des Öfteren vorkommt 🙄 :

    § 213 Minder schwerer Fall des Totschlags
    War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

    Ergo: In 3-10 Jahren kann unser Onur über den Alexanderplatz tänzeln.

    § 78 StGB sind folgende Verjährungsfristen geregelt:

    -Taten, die im Höchstmaß mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, verjähren in 30 Jahren,
    -Taten, die im Höchstmaß mit 10 Jahre bedroht sind, verjähren in 20 Jahren,
    -Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als 5 Jahren bedroht sind, verjähren in 10 Jahren,
    -Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht sind, verjähren in 5 Jahren
    -alle übrigen Taten verjähren in drei Jahren.

  36. #14 felixhenn : Mordmerkmale sind…

    ———–

    Von Mord ist die Anklage „Körperverletzung mit Todesfolge“ weit entfernt. Denn hier wird von Anfang an durch die Staatsanwaltschaft unterstellt, dass es zwar die Absicht zum Verletzen gegeben hat, nicht aber die Absicht zum Töten.

    Die Tötungsabsicht ist der Dreh- und Angelpunkt und die ist schwer zu beweisen, wenn Täter und Opfer zufällig aufeinander treffen und keine Waffen im Spiel sind. Wenn es mehrere Täter sind, ist es noch schwieriger zu beweisen, weil man da ja jedem einzelnen Tötungsabsicht nachweisen muss. Deswegen treten diese Subjekte ja auch immer in Rudeln auf und zücken nur Messer, wenn sie sich unbeobachtet fühlen.

    Wenn einer eine Waffe benutzt, sieht die Sache nämlich gleich ganz anders aus. Da kann man bei einem Angreifer immer von einer Tötungsabsicht ausgehen. Der Messerstecher muss beweisen, dass er nicht töten wollte. Bei den Kopftretern ist es umgekehrt. Sie töten genauso sicher wie die Messerstecher, aber man muss ihnen erst einmal nachweisen, dass sie in Tötungsabsicht zutraten. Umkehr der Beweislast.

    Also bevor man einzelne Mordmerkmale prüfen kann, die sich sicherlich im Fall Jonny K. zuhauf finden lassen würden (sogar Töten aus Langeweile ist ein Mordmerkmal), muss man erst mal die Tötungsabsicht beweisen. Bis jetzt sind die Kopftreter mit Bewährungsstrafen davongekommen. Wenn nicht in der ersten Instanz, dann in der nächsten, beide Urteile in 2011 gefallen:

    Hamburg: Kopftreter Onur K. (17) und Berhan I. (18)

    Urteil: Onur K. zu 3 Jahren + 4 Monaten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Berhan I. zu 3 Jahren + 10 Monaten.
    Revision: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet im September 2011, das Urteil gegen Onur K. sei zu hart. Nachverhandlung am 06.12.2011 vor der 4. Strafkammer vor dem Hamburger Landgericht: 2 Jahre auf Bewährung + Sozialtraining

    Wipperfürth: Kopftreter Özgür, Muhammet und Younes

    2 Jahre Jugendstrafe auf Bewährung für den Haupttäter, 8 Monate auf Bewährung für einen zweiten Beteiligten. Die anderen Heranwachsenden werden verwarnt und müssen wegen unterlassener Hilfeleistung Sozialstunden leisten.

    Es kann also durchaus sein, dass der türkische Gewalt-Rapper Meikel K., der wegen seines verschmutzten T-Shirts eine Frau in der U-Bahn-Station am Alexanderplatz totschlagen wollte (die aber überlebte), höher bestraft wird als die Türken-Bande, die Jonny K. totgetreten hat.

    Das jedenfalls kommt dabei raus, wenn Gerichte sich mit dem auseinandersetzen müssen, was im Kopf des Täters vorgegangen sein mag, anstatt die Strafen nach dem Resultat und der Brutalität zu bemessen.

  37. Jetzt wird auch klar, wieso die NSU Ermittlungen so lange dauern. Man möchte unbedingt vermeiden, daß es zu einer Anklage wegen „Körperverletzung mit Todesfolge“ kommt.

    Ansonsten kann ich mir nicht erklären, wieso man ein Rudel Raubtiere ungeschoren läßt.

    Es wird Zeit für eine Bürgermiliz zum Schutz. Der Staat hat sich ja verabschiedet.

  38. Jetzt im Vorfeld eine Mega-Demo und der politische Druck würde wachsen. Achso.. ich hab vergessen. Die rote SA wird etwas dagegen haben!

  39. Damit macht sich das Gericht mit schuldg an zukünftgen Morden, wie diesem,
    denn viele solcher Türkenschläger werden jetzt ihre Opfer einfach tottreten und es dann de Onur nachmachen.

  40. #47 Stracke (06. Mrz 2013 21:45)

    Korrigiere mich. Der Typ ist ja erst 18, 19 also würde (höchstwahrscheinlich) das JGG (Jugendgerichtsgesetz)gelten. Dementsprechend stünde die erzieherische Einwirkung im Vordergrund und größtenteils geringere Haftstrafen…

  41. #31 EasyChris : Nein die Gesetze sind nicht ausreichend das StGB ist im Vergleich zu USA oder Türkei lax … aber auch die deutliche Abstufung von Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag und Mord. Ich behaupte fast man braucht da gar nicht unbedingt eine Abstufung, aufjedenfall sollten man die Strafmaße von Körperverletzung mit Todesfolge und Totschlag deutlich nach oben ziehen.

    ———————-

    Was mich mal interessieren würde ist, wie Kopftreten mit Todesfolge in anderen Ländern bestraft wird. Wir haben ja mit diesem Straftatbestand eine Handulng definiert, die darauf abzielt, jemanden absichtlich zu verletzen ohne ihn absichtlich zu töten.

    Wir beurteilen das Geschehen also aus den unterstellten Absichten des Täters heraus und nicht anhand des Resultates.

    Muss man aber nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass es eine Todesfolge geben kann, wenn man jemanden absichtlich verletzt?

    Wenn andere Länder diese Unterscheidungen nicht vornehmen: sind dort weniger Kopftreter zugange, weil diese wissen, dass sie verknackt werden?

    Bei uns brauchen diese Töter, die ihre Schuhe als Waffe benutzen, ja einfach nur zu behaupten, sie hätten keine Tötungsabsicht gehabt und schon sind sie aus dem Schneider.

    Mich beschleicht das Gefühl, dass die türkisch-arabischen Gangs das sehr genau wissen und daher fleißig Kickboxen üben, um anschließend ungestraft ihrem Tötungsdrang nachgehen zu können.

    Die wissen genau, dass sie nur dann mit Konsequenzen zu rechnen haben, wenn sie mit Messern, Schlagringen oder Baseballschlägern töten. Die Füße gelten nicht als Waffen.

  42. Mir fällt dazu immer ein:
    Steht dir der Sinn nach stechen,morden,raufen.Sauf dich erst voll bis an den Rand,und schon lässt man dich laufen.

  43. Auch wenn es unmenschlich ist, da kann man sich nur wünschen, dass es das nächste Mal den Sohn oder die Tochter der Berliner Staatsanwälte trifft, welche diese Anklagen erhoben.
    Ob sie dann als Nebenkläger auch mit einer derartigen Anklage zufrieden wären?

  44. #60 Al-Harbi (06. Mrz 2013 22:05)
    Das mit dem Kopftreten bei dieser „Ethnie“ fällt mir auch regelmäßig auf. Vielleicht kennt sich einer mit Kickboxen etc. aus und klärt uns mal hier über Ähnlichkeiten auf……..

  45. OT – Prozess in Frankreich: Dreijähriger „Jihad“ mit „Ich bin ein Bombe“-Shirt
    Avignon – Weil sie ihren drei Jahre alten Sohn namens Jihad mit einem T-Shirt mit der Aufschrift „Ich bin einen Bombe“ in den Kindergarten schickte, hat sich eine Frau in Südfrankreich vor Gericht verantworten müssen.

    Vor dem Gericht in Avignon wurde am Mittwoch auch dem Bruder der Mutter der Prozess gemacht, der das T-Shirt gekauft hatte, auf dessen Rückseite die Aufschrift „Jihad, geboren am 11. September“ stand. Die Anklage lautet auf „Verherrlichung von Verbrechen“.
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/dreijaehriger-jihad-traegt-ich-bin-eine-bombe-shirt-a-887335.html

    Die gute sollte man mit Sack und Pack hinjagen, wo sie hergekommen ist.

  46. #53 Al-Harbi (06. Mrz 2013 21:48)
    #14 felixhenn : Mordmerkmale sind…

    ———–

    Von Mord ist die Anklage “Körperverletzung mit Todesfolge” weit entfernt. Denn hier wird von Anfang an durch die Staatsanwaltschaft unterstellt, dass es zwar die Absicht zum Verletzen gegeben hat, nicht aber die Absicht zum Töten.

    Die Tötungsabsicht ist der Dreh- und Angelpunkt und die ist schwer zu beweisen, wenn Täter und Opfer zufällig aufeinander treffen und keine Waffen im Spiel sind. Wenn es mehrere Täter sind, ist es noch schwieriger zu beweisen, weil man da ja jedem einzelnen Tötungsabsicht nachweisen muss. Deswegen treten diese Subjekte ja auch immer in Rudeln auf und zücken nur Messer, wenn sie sich unbeobachtet fühlen.

    Wenn beschuhte Füße und Fäuste eines Boxers keine Mordwaffen sind, was dann? Bei einem Glatzkopf wäre es schon eine Mordwaffe wenn er im falschen Moment furzt.

  47. Und dann wundern sich die Gutmenschen aus Politik und Medien, daß man als einigermaßen aufgeklärter Normalbürger ein ungutes Gefühl verspürt, wenn man Türken und Arabern wie diesen Mördern / Totschlägern auf der Straße begegnet?

    Nein, man kriegt auch noch die Nazikeule übergebraten, von wegen mangelhafte Willkommenskultur.

    Es ist nur noch zum Kotzen.

    Es ist meines Erachtens auch nur noch eine Frage der Zeit, wann wir von den ersten Fällen von Selbstjustiz lesen. Der Staat ist fähig (siehe Rockerbanden) aber nicht willens, den Bürger zu schützen. Wenn es soweit kommt, wird das Geschrei aber groß sein. Muss wohl erst soweit kommen.

  48. @ #67 felixhenn (06. Mrz 2013 22:44)

    #53 Al-Harbi (06. Mrz 2013 21:48)
    #14 felixhenn : Mordmerkmale sind…

    ———–

    Von Mord ist die Anklage “Körperverletzung mit Todesfolge” weit entfernt. Denn hier wird von Anfang an durch die Staatsanwaltschaft unterstellt, dass es zwar die Absicht zum Verletzen gegeben hat, nicht aber die Absicht zum Töten.

    Die Tötungsabsicht ist der Dreh- und Angelpunkt und die ist schwer zu beweisen, wenn Täter und Opfer zufällig aufeinander treffen und keine Waffen im Spiel sind. Wenn es mehrere Täter sind, ist es noch schwieriger zu beweisen, weil man da ja jedem einzelnen Tötungsabsicht nachweisen muss. Deswegen treten diese Subjekte ja auch immer in Rudeln auf und zücken nur Messer, wenn sie sich unbeobachtet fühlen.

    Wenn beschuhte Füße und Fäuste eines Boxers keine Mordwaffen sind, was dann? Bei einem Glatzkopf wäre es schon eine Mordwaffe wenn er im falschen Moment furzt.

    Frau Zschäpe soll ja jetzt wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes angeklagt sein. Ihr Tatbeitrag bestand darin, für Uwe & Uwe die Pausenbrote geschmiert zu haben, wenn die beiden auf Tour gingen. Kann mir das mal einer erklären?

    Widerlich. Einfach widerlich.

  49. #71 PI-User_HAM (06. Mrz 2013 23:03)
    ———–


    Frau Zschäpe soll ja jetzt wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes angeklagt sein. Ihr Tatbeitrag bestand darin, für Uwe & Uwe die Pausenbrote geschmiert zu haben, wenn die beiden auf Tour gingen. Kann mir das mal einer erklären?

    Das ist doch einfach. Ohne Brote hätten die das nicht bis zum Opfer geschafft, wenn die je auf dem Weg gewesen sein sollten, was ja richterlich noch völlig offen ist.

  50. #67 felixhenn : Wenn beschuhte Füße und Fäuste eines Boxers keine Mordwaffen sind, was dann? Bei einem Glatzkopf wäre es schon eine Mordwaffe wenn er im falschen Moment furzt.

    ————————–

    Deswegen habe ich ja auch geschrieben:

    Bei uns brauchen diese Töter, die ihre Schuhe als Waffe benutzen, ja einfach nur zu behaupten, sie hätten keine Tötungsabsicht gehabt und schon sind sie aus dem Schneider.

    Mich beschleicht das Gefühl, dass die türkisch-arabischen Gangs das sehr genau wissen und daher fleißig Kickboxen üben, um anschließend ungestraft ihrem Tötungsdrang nachgehen zu können.

    Die wissen genau, dass sie nur dann mit Konsequenzen zu rechnen haben, wenn sie mit Messern, Schlagringen oder Baseballschlägern töten. Die Füße gelten nicht als Waffen.

    So, und jetzt will ich wissen, wie das in anderen Ländern geregelt ist. Wenn in England, Frankreich, Holland, Spanien, USA oder wo auch immer Kopftreter zugange sind, müssen die Richter dann auch beweisen, dass die Täter eine Tötungsabsicht verfolgten? Oder reicht es, wenn sich die Richter das Ergebnis auf Polizeifotos ansehen?

  51. #70 PI-User_HAM (06. Mrz 2013 23:03)
    man stelle sich jetzt mal vor, dass Tschäpe jetzt nur wegen „Broteschmierens“ und „konspirativen Mitwohnens“ oder so ähnlich verurteilt werden könnte (falls sie gute Anwälte hat): Das Gejaule derselben Medienöffentlichkeit, die bei Jonny K. laut schweigt, wäre riesengroß.

  52. @ #71 felixhenn (06. Mrz 2013 23:14)

    #71 PI-User_HAM (06. Mrz 2013 23:03)
    ———–


    Frau Zschäpe soll ja jetzt wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes angeklagt sein. Ihr Tatbeitrag bestand darin, für Uwe & Uwe die Pausenbrote geschmiert zu haben, wenn die beiden auf Tour gingen. Kann mir das mal einer erklären?

    Das ist doch einfach. Ohne Brote hätten die das nicht bis zum Opfer geschafft, wenn die je auf dem Weg gewesen sein sollten, was ja richterlich noch völlig offen ist.

    Die Beweislage bei diesem sogenannten NSU ist mehr als nur fragwürdig, jedenfalls fragwürdiger als im Fall Jonny.

    Trotzdem werden die „unabhängigen“ Richter Frau Zschäpe wegen Mordes verknacken, weil das politisch nun mal so gewollt ist. Diese Justiz in der BRD ist nur noch ein einziger Skandal.

  53. Mord & Justiz 1993 vs. Mord & Justiz 2013

    Heute schweigt die Presse und was tat sie gestern

    Bsp.:

    Schmerzensgeld für den Täter

    http://www.zeit.de/1993/02/schmerzensgeld-fuer-den-taeter

    Armes Deutschland ❗

    Zitat

    „Die Grenzmoral kann als eine Kosten-Nutzen-Kurve moralischen Handelns aufgefaßt werden: Sie zeigt, welcher ökonomische Ertrag welchem Aufwand für moralisch korrektes Verhalten entspricht.“

    Rupert Lay (*1929), dt. Theologe, Philosoph, Rhetorik- u. Hochschullehrer (1997 emeritiert)

  54. Auch wenn es zynisch klingen mag für die Angehörigen des ermordeteten Jonny K. und es mir den Magen rumdreht dass ein Mörder nicht vor Gericht gestellt werden kann, die Berliner Justiz sollte den mußmasslichen Mörder Onur auf keinen Fall nach Deutschland holen wo ihm nichts schlimmes droht. Das Schlimmste für so einen Wichser ist die lebenslange Sperre jemals wieder nach Deutschland einreisen zu können. Lieber sollte man soviel Beweise zusammenstellen daß er dann wenigstens in der Türkei angeklagt werden kann, in einem türkischen Gefängis werten auch nur 3 Jahre so viel wie in Deutschland vieleicht 10 oder gar 15 Jahre.
    Aber vieleicht sollte man Onur auch mal einen Besuch in der Türkei machen. Wäre ich ein Angehöriger eines Opfers ich täte es und wäre nach Herstellung der Gerechtigkeit innerhalb von wenigen Stunden wieder in Deutschland, man könnte ja auch an Verwandten von Onur in Deutschland ein Exempel statuieren.
    Eine Partei die die doppelte Staatsbürgerschaft ablenht und das Jugendstrafrecht auf 18 Jahre begrenzt hat meine Stimme

  55. Dieser Onur ist einfach ein feiges Würstchen. Mit mehreren Leuten auf ein wehrloses Opfer eintreten kann er, aber ist nicht Manns genug sich seinem Urteil zu stellen.

  56. Bei Tschäpe bin ich nicht auf dem neuesten Stand. Gibt es eigentlich außer dieser seltsamen Zeugin, die sich viele Jahre später nach Ansicht massenhafter Tschäpe-Fotos plötzlich erinnert, sie in der Nähe eines Tatorts gesehen zu haben, irgendwelche anderen Belege für ihre aktive Mittäterschaft?

  57. Die deutsche Gesetzgebung ist nicht das Problem! Es ist deren Anwendung!
    Es kommt nur und ausschließlich darauf an, woher der Täter kommt und woher das Opfer!

    In diesem Fall sind VORSÄTZLICHE MÖRDER natürlich nur „dumme Jungs“, die eine Jugendsünde begangen haben und ein paar Tage auf Bewährung sind ausreichend!
    Ist ja alles nicht so schlimm: das Opfer ist ja kein Bereicherer! Der kann ruhig totgetreten werden.

    Und anders herum? Genau!

    Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass der (deutsche!) Vater von Jonny, als er sich gegenüber einigen Journallien für eine harte Strafe ausgesprochen hatte, „gebeten“ wurde, die „rassistischen Äußerungen“ zu unterlassen!

    Und die Schwester wird permanent gebrieft, was sie in Talkshows sagen darf und was nicht!
    Nicht wundern:
    Ich bin in der Berliner Thai-Gemeinde sehr aktiv und kenne die Details genau.

  58. @ #76 TVLadyMilena (06. Mrz 2013 23:37)

    Lieber sollte man soviel Beweise zusammenstellen daß er dann wenigstens in der Türkei angeklagt werden kann, in einem türkischen Gefängis werten auch nur 3 Jahre so viel wie in Deutschland vieleicht 10 oder gar 15 Jahre.

    Sie glauben doch bitte nicht ernsthaft, da? Onur Dingsbums in der Türkei wegen eines Mordes an einer Kartoffel in Deutschland angeklagt wird. Eher kriegt der von Erdogan einen Orden um den Hals gehängt.

    Und bitte nicht vergessen: Unsere Bw-Soldaten verteidigen mit ihren Patriot-Raketen in Anatolien auch Leben und Gesundheit von solchen Kreaturen wie diesem Onur.

    Und dafür dürfen sich unsere Jungs und Mädels in flecktarn-oliv auch noch von den Türken vor Ort UND „unseren“ tollen Politikern wie Exkrement behandeln lassen. Ausspucken möchte man.

  59. Verfolgt Onur Urkal eigentlich noch deutsche Medien oder hat er schon die Satellitenschüssel gen Osten gedreht?

  60. @ #79 1123 (06. Mrz 2013 23:56)

    Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass der (deutsche!) Vater von Jonny, als er sich gegenüber einigen Journallien für eine harte Strafe ausgesprochen hatte, “gebeten” wurde, die “rassistischen Äußerungen” zu unterlassen!

    Und die Schwester wird permanent gebrieft, was sie in Talkshows sagen darf und was nicht!

    Was hat der Vater denn so pöhses gesagt, was man als „Rassismus“ auslegen könnte?

    Und warum lässt sich die Schwester briefen und von irgendwelchen GEZ-Affen vorschreiben, was sie sagen darf und was nicht? An deren Stelle würde ich gar mehr in solche Sabbelshows gehen.

    Wäre ich Angehöriger eines von Türken oder Arabern umgebrachten Opfers, würde ich mir nicht den Mund verbieten lassen.

    So eine Einflussnahme durch unsere „objektiven“ Medien, sei es Staatsfernsehen oder Zeitungen, wie Sie es beschreiben, gehört öffentlich gemacht!

    Andererseits wird den Angehörigen der Opfer, die durch diesen angeblichen NSU (was noch lange nicht bewiesen ist) jede öffentliche Bühne geboten, damit die sich da produzieren können. Das machen die dann auch dankbar.

  61. Cemile Giousouf
    Muslima wird CDU-Direktkandidatin für Hagen

    Die muslimische Deutsch-Griechin Cemile Giousouf, setzt sich in Hagen als CDU-Direktkandidatin durch. Hintergrund ihrer Bewerbung um die Kandidatur in Hagen, ist ihr politischer Schwerpunkt Integration, denn die 187.000 Einwohner zählende Stadt hat einen enorm hohen Migrantenanteil. Der Bundespartei passt die stellvertretende Vorsitzende des Deutsch-Türkischen Forums der NRW-CDU gut ins Konzept. Doch die Basis grummelt.

    http://www.zukunftskinder.org/?p=38932

    http://www.cdu-hagen.de/8-aufmacher/425-nominierung-giousouf

    Hagen ist in weiten Teilen schon nicht mehr deutsch. Deshalb finde ich die Entscheidung der CDU eigentlich nur konsequent. Wer als Deutscher noch in Hagen wohnt, sollte aber irgenwann migrieren………

  62. @ #83 johann (07. Mrz 2013 00:14)

    …und trotzdem ist nicht sicher, dass die C*DU mit ihrem Islamkriecher-Kurs die Wahl gewinnt.

    Ob mit oder ohne diese Kandidatin, die C*DU ist ein würde- und charakterloser Haufen ohne jedes Rückgrat.

    Ich bin vor drei Jahren aus diesem Verein ausgetreten, war auch physisch nicht mehr auszuhalten.

  63. #79 1123 (06. Mrz 2013 23:56)
    #82 PI-User_HAM (07. Mrz 2013 00:11)

    Da frage ich mich auch, warum die Schwester von Jonny überhaupt in solchen Talkshows auftritt.

    Immerhin musste sie sich die ungeheuerliche Aussage von Maybrit Illner (ab 57:50) über deutsch-thailändische Schlägertrupps, die durch Berlin ziehen, reinziehen:

    http://www.youtube.com/watch?v=hGFJTK_BMq8

  64. Ab welcher Anzahl ideologisch motivierter Täter spricht man von einer „Terroristischen Vereinigung“?

    Wenn es Deutsche sind, reichen drei Täter aus.

    Wieviele ideologisch motivierte Täter treten im Rudel Nichtmohammedaner zusammen, weil sie Nichtmohammedaner oder Nichttürken, Nichttmarokkaner oder Nichtneger sind?

    Egal, das sind trotz der Rudelbildung „Einzelfälle“ und keinesfalls „Terroristische Vereinigungen“.

    Es dürfen einfach keine Terroristischen Vereinigungen sein, das passt nicht in die herrschende politische Agenda.

  65. Als betroffener Vater würde ich so ausrasten. Wenn dein Kind wie ein Insekt zertreten wird… und die Justiz ist unfähig das zu ahnden….und dann noch gemassregelt zu werden wie man sich darüber zu äussern hat…..das ist einfach zuviel.

  66. In Flensburg gab es unlängst eine „Messerstecherei“, die wurde auch vom SHZ Verlag gar veröffentlicht.

    Leser äußerten sich kritisch dazu, dass wieder mal Ross und Reiter bewusst nicht genannt wurden und bekamen dazu von Joachim Dreykluft, dem SHZ-Online Chefredakteur die Info, dass er das bewusst nicht wolle, und auch weiterhin nicht wollen werde, da ja „südländisch“ Spanier, Italiener, Portugiesen etc bedeutet.

    Das ist ein Fall für Babieca !

    Ich habe den Vorgang zwar im Lesezeichen, aber ich kann das nicht verlinken.

    Ein Chefredakteur einer Landeszeitung erklärt klipp und klar, dass er nicht Willens ist und auch nicht sein wird, Täter nach Hautfarbe oder Akzent in seinem Blatt zu benennen.

    Das bedeutet allerdings, dass dieser Herr Dreykluft die Bitten der Polizei um Mithilfe bewusst sabotiert.

    Also: Babieca, Sie finden das. Das Forum ist rasch gesperrt worden, aber des Chefredakteurs Aussagen leben !

  67. # 60

    ganz so scheint es aber nicht zu sein…

    einer der moslemischen Fachkräfte, die in Köln eine Spielhalle überfallen und die dort arbeitende Servicekraft ins Koma getreten hat, wurde in den letzten Tagen zu 14 Jahren !!! verurteilt….

    Siehe es geht auch anders….

  68. #87 dermarkus (07. Mrz 2013 00:51)
    Als betroffener Vater würde ich so ausrasten. Wenn dein Kind wie ein Insekt zertreten wird… und die Justiz ist unfähig das zu ahnden….und dann noch gemassregelt zu werden wie man sich darüber zu äussern hat…..das ist einfach zuviel.

    Und wenn Jonnys Vater sich als Nebenkläger anmeldet, dadurch die Adresse von dem Freigänger herausbekommt und dem die Fresse poliert, geht der länger in den Knast als die Mörder. Willkommen in Deutschland 2013.

  69. Auch in diesem Falle gilt: Wir bekommen als „Mehrheitsgesellschaft“ genau DAS, WAS WIR VERDIENEN. FÜR WAS WIR SEIT JAHREN, JAHRZEHNTEN ARBEITEN und all unser Tun und Streben investieren. (gesellschaftlich gesehen).

    Die TÄTER in diesem Falle heißen NICHT „Onur“ oder „Mehtin“ oder was für ein türkisch-mohammedanischer Name auch immer. Die TÄTER_innen heißen John, Gauck, Schmidt, Kohl, Genscher, Böhmer, Trittin. Um nur EINIGE zu nennen.

    DAS sind die Verantwortlichen. NICHT diese türkischen Würstchen. Diese Türken sind selbst quasi Opfer dieser komplett verfehlten Politik.

    Aber letztlich würde ich jeden Vater und Mutter und Schwester und Bruder verstehen – die die konkreten TÄTER zur Strecke bringen.

    Denn ERSICHTLICH ist von unserem Rechtssystem KEINE GERECHTIGKEIT mehr zu erwarten; wenn die Gesetzesbrecher, Mörder, Vergewaltiger eben TÜRKEN ODER MOHAMMEDANER oder AUSLÄNDER sind.

  70. #32 Thobry (06. Mrz 2013 21:19)

    Tja, Du wirst aber zugeben müssen, dass wir etwas unternehmen müssen, wenn wir in Deutschland nicht auf eine Katastrophe zusteuern wollen. Ich gebe zu, dass an der Situation primär wir Deutschen selbst schuld sind.

    Die Muslime nehmen sich natürlich alle Freiheiten und fordern alles Mögliche wie kleine Kinder, wenn man keine verbindlichen Grenzen setzt.

    Leider trägt auch Erdogan mit seinen Unverschämtheiten, die sich unsere Politiker widerspruchslos gefallen lassen, nicht zu einem normalen Verhältnis zwischen Deutschen und Türken bei.

    Auch Deine Bezeichnung „Opfer der NSU“ ist sicherlich nicht dazu geeignet, zu einem normalen Verhältnis zwischen Deutschen und Türken beizutragen, da nicht nur ich hier an der Existenz eines NSU berechtigte Zweifel hat. Vielleicht solltest Du ruhig mal die These in Betracht ziehen, dass die Opfer von Türken ermordet wurden.

    http://www.medienanalyse-international.de/doenermorde.html
    http://www.medienanalyse-international.de/doenerfragen-2012.html

  71. #90 RechtsGut (07. Mrz 2013 01:12)

    Stattdessen aber läuft die kleine, junge Schwester vom Totschlagopfer und redet “gegen Gewalt”.

    Gibt es davon ein Video oder eine andere Quelle?

  72. Mich nervt, dass hier die Hobby-Juristen immer wild drauf losbrüllen, ohne nur irgend einen Funken Ahnung zu haben. Zu Klarstellung: Ein Totschlag oder Mord §§ 212, 211 StGB setzt stets Vorsatz hinsichtlich der Todesfolge voraus, welche zumindest von den Tätern billigend in Kauf genommen werden musste. Ergibt sich aus dem Ermittlungsverfahren kein hinreichender Verdacht, dass bei der Gewaltanwendung der Tod des Opfers billigend in Kauf genommen wurde, so macht eine Anklage wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes keinen Sinn, da in der BRD der Grundsatz „in dubio pro reo“ gilt. Ich bezweifel, dass hier nur einer der Schreihälse die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens kennt, um die Anklage zu bewerten. Auch gibt § 227 StGB einen Strafrahmen von 3 bis 15 Jahren haft, so dass es den Richtern freisteht, eine relativ hohe Haftstrafe auszusprechen. Auch wenn es oft dem Gerechtigkeitsgefühl widersprich, haben wir uns in Deutschland für bestimmte rechtsstaatliche Prinzipien entschlossen, die wir nicht aufgeben sollten.

  73. #60 Al-Harbi (06. Mrz 2013 22:05)

    Mich beschleicht das Gefühl, dass die türkisch-arabischen Gangs das sehr genau wissen und daher fleißig Kickboxen üben, um anschließend ungestraft ihrem Tötungsdrang nachgehen zu können.
    Die wissen genau, dass sie nur dann mit Konsequenzen zu rechnen haben, wenn sie mit Messern, Schlagringen oder Baseballschlägern töten. Die Füße gelten nicht als Waffen.

    Dazu passt auch ganz gut diese Aussage vom Bambiträger:

    http://www.focus.de/panorama/boulevard/bushido-du-hast-theoretisch-einen-mord-frei_aid_477985.html

  74. Die Bildzeitung hat übrigens in den letzten Tagen etliche Täterbilder von älteren Fällen gelöscht. Da steht zum Teil noch im Titel „So sieht XY aus“ – „Das ist der Messerstecher“ usw. Alle Fotos weg.

  75. #96 Elfigo (07. Mrz 2013 02:03)

    Nach meinem Verständnis nehme ich den Tod eines Menschen billigend in Kauf, wenn ich ihm – bereits auf dem Boden liegend – mehrmals mit dem Fuß auf den Kopf trete. Ohne die Ermittlungsakte zu kennen, setze ich diese Tatsache durch übereinstimmende Berichte in verschiedenen Medien als gegeben voraus.

  76. Wir werden verraten und verkauft. Und wo sind die Bürger, die dies artikulieren? Auf PI-News? In anderen Foren? Da dürften zehntausende sein. Aber wo sind sie auf den Straßen? Wo sind die Demos? Wo sind die Deutschen?

  77. #96 Elfigo (07. Mrz 2013 02:03)
    Mich nervt, dass hier die Hobby-Juristen immer wild drauf losbrüllen, ohne nur irgend einen Funken Ahnung zu haben. Zu Klarstellung: Ein Totschlag oder Mord §§ 212, 211 StGB setzt stets Vorsatz hinsichtlich der Todesfolge voraus, welche zumindest von den Tätern billigend in Kauf genommen werden musste. Ergibt sich aus dem Ermittlungsverfahren kein hinreichender Verdacht, dass bei der Gewaltanwendung der Tod des Opfers billigend in Kauf genommen wurde, so macht eine Anklage wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes keinen Sinn, da in der BRD der Grundsatz “in dubio pro reo” gilt. Ich bezweifel, dass hier nur einer der Schreihälse die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens kennt, um die Anklage zu bewerten. Auch gibt § 227 StGB einen Strafrahmen von 3 bis 15 Jahren haft, so dass es den Richtern freisteht, eine relativ hohe Haftstrafe auszusprechen. Auch wenn es oft dem Gerechtigkeitsgefühl widersprich, haben wir uns in Deutschland für bestimmte rechtsstaatliche Prinzipien entschlossen, die wir nicht aufgeben sollten.

    Das ist immer eine Sache der Auslegung. Für mich will jemand, der mit dem Fuß gegen den Kopf einer Person tritt die am Boden liegt, diese Person gezielt töten. Ein Tritt einer kräftigen Person kann dafür genügen. Und ein Boxer sollte dafür kräftig genug sein. Selbst ein Faustschlag ohne Boxhandschuhe durch einen Boxer kann für eine ungeübte Person tödlich sein. Der Boxer begeht also vorsätzlichen Mord wenn er einem Nichtboxer ohne Handschuhe gegen den Kopf schlägt. Und früher wurde das auch mal so gewertet, da wurden die Fäuste der Boxer als Waffen bezeichnet und Boxer die sich in Schlägereien einließen wurden aus dem Verband sofort ausgeschlossen.

    Es ist natürlich sicher, dass die Staatsanwaltschaft und nachher auch die Richter alles wunderbar erklären können, mit dem gesunden Empfinden dieses Volkes in dessen Namen nachher das Urteil gesprochen wird, hat das jedoch nichts zu tun. Und wenn morgen ein Gesetz herausgebracht wird, das Schuhe gegen den Kopf mit Messern oder Schusswaffen auf eine Stufe stellt als Mordwaffen, dann wird das ganz bestimmt nicht unsere freiheitliche Grundordnung oder rechtsstaatliche Prinzipien zerstören.

    Wie war das in Dresden? Da hat einer im Affekt gehandelt und bekam Lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung, was ich für richtig erachte. Hätte da jedoch ein Türke gegen eine Deutsche genauso gehandelt, mit ähnlicher Vorgeschichte, es hätte weder Lebenslänglich noch Sicherungsverwahrung gegeben. Wenn das Recht für alle gleich sein soll, darf es sowas aber nicht geben.

  78. #96 Elfigo (07. Mrz 2013 02:03)
    ob du den Funken Ahnung hast, ist nicht bewiesen. Lies dir mal den Tagesspiegel-Artikel bzw. die Leserkommentare dazu durch. Fast alle können nicht verstehen, wieso das brutale Kopftreten auf den am Boden liegenden Jonny K. nur als „Körperverletztung“ bewertet wird.

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/toedliche-attacke-am-alexanderplatz-fall-jonny-k-vier-verdaechtige-angeklagt/7886534.html

    Ergibt sich aus dem Ermittlungsverfahren kein hinreichender Verdacht, dass bei der Gewaltanwendung der Tod des Opfers billigend in Kauf genommen wurde,…
    Da sind wir doch alle ziemlich gespannt, wie die Staatsanwaltschaft das Kopftreten so interpretieren wird, dass „der Tod des Opfers nicht billigend in Kauf genommen“ worden ist.

    Nur mal eine Rückblende zum Fall Ermyas M. in 2006: Ein „unglücklicher“ Faustschlag, dem eine verbale und wohl auch eine Rangelei von seiten des Ermyas M. vorausgegangen war, streckte den M. bewußtlos zu Boden. Danach kam der Generalbundesanwalt angeflogen, Uwe-Carsten Heye machte no-go-areas für Ausländer in ganz Deutschland aus undsoweiter.
    Die zu Unrecht Angeklagten hatten alle Mühe, halbwegs wieder aus der Sache rauszukommen.

  79. #99 Abu Iblis (07. Mrz 2013 02:18)
    #96 Elfigo (07. Mrz 2013 02:03)

    Nach meinem Verständnis nehme ich den Tod eines Menschen billigend in Kauf, wenn ich ihm – bereits auf dem Boden liegend – mehrmals mit dem Fuß auf den Kopf trete. Ohne die Ermittlungsakte zu kennen, setze ich diese Tatsache durch übereinstimmende Berichte in verschiedenen Medien als gegeben voraus.

    Nein!!! Ich nehme den Tod nicht billigend in Kauf, ich will ihn gezielt töten und das ist Fakt.

    Was will ich denn normalerweise mit einer Schlägerei erreichen? Wenn mich einer beleidigt hat, will ich den vielleicht maßregeln. Wenn der aber am Boden liegt, ist der genug gemaßregelt und ich habe ihm eine Lehre verpasst. Was kann es da noch mehr geben um ihn zu maßregeln? Absolut nichts mehr, ich habe ihn schon genug gedemütigt.

    Lediglich hirnlose Steinzeitmenschen geben sich damit nicht zufrieden. Obwohl, das ist eine Beleidigung für Steinzeitmenschen, die hätten nämlich nicht überlebt, hätten die sich so verhalten. Also muss es heißen: Lediglich hirnlose Vollidioten die in keiner Gesellschaft klar kommen, verhalten sich so. Und warum soll die Gesellschaft für diesen Abschaum Steuergelder abdrücken?

    Wir haben gesehen wie man den Freigang des anderen Mordverdächtigen zurückgenommen hat als die Bevölkerung aufgemuckt hat. Vielleicht sollte man vor dem Gericht demonstrieren wie das der Vogel in Dresden gemacht hat?

  80. Übrigens: Würden weitere Zahlungen der Krankenkassen an die Türkei von der sofortigen Auslieferung Onurs abhängig gemacht werden, wäre der morgen in Deutschland im Knast. Einfach mal probieren, Versuch macht klug.

  81. HAT NICHTS MIT DEM ISLAM ZU TUN

    EINZELFALL

    „“Düsseldorf – Fröhlich lacht Baran (†12) in die Kamera. Seit Dienstagabend ist sein Strahlen erloschen. Der Junge wurde von seinem Bruder Ali Can (16) erwürgt…

    Dienstagnachmittag: Die Brüder kommen nach Hause, sind alleine in der Wohnung. Aus ungeklärter Ursache kommt es zum Streit. Ali Can greift seinem Bruder an den Hals. Ralf Finke, Leiter der Mordkommission: „Er hat ihn mit seinen Händen erwürgt.“…

    Am Abend findet die Mutter dort den toten Baran! Als sie um Hilfe schreit, würgt Ali Can auch sie. Dann schlägt er mit einer Hantel auf ihren Kopf. Die Frau flieht zu einer Nachbarin. Um 20.08 Uhr der Notruf bei der Polizei…““
    http://www.bild.de/regional/duesseldorf/toetungsdelikt-erwuergen/mutter-fand-barans-leiche-in-abstellkammer-29401496.bild.html
    Och, der arme Täter war vor kurzem erst Halbwaise geworden, weil sich der Vater selbst ermordete…

    Also mein Zwillingsbruder und ich wurden mit 14 Halbwaisen, wir ermordeten keinen. Ich ging dann viel in die Kirche, auch mit Vorwürfen an Gott…

    Gut, mein Gott ist ja auch nicht Allah, über den man sich bei Todesstrafe nicht beklagen darf. Der Täter war in psychologischer Therapie. Westliche Psychologie kann hier nicht helfen, islamische gibt es nicht.
    http://www.bild.de/regional/duesseldorf/toetungsdelikt-erwuergen/mutter-fand-barans-leiche-in-abstellkammer-29401496.bild.html

  82. #103 felixhenn (07. Mrz 2013 02:43)
    „Etwas billigend in Kauf nehmen“ ist eine juristisch übliche Umschreibung für den Terminus Eventualvorsatz und bedeutet im konkreten Fall, dass die Täter wussten, dass sie mit den Fußtritten auf Jonnys Kopf diesen töten würden, damit aber fortgefahren haben, da ihnen der Tod des Opfers egal war:
    http://lawww.de/Library/Vorsatz/skript.html

    Öffentlicher Druck (Demo vor Gericht) ist wahrscheinlich die einzige Möglichkeit, zu einem halbwegs gerechten Urteil zu gelangen.

  83. #96 Elfigo (07. Mrz 2013 02:03)

    Gezielte und massive „Elfmeter“-Tritte gegen den Kopf sind Beweise für einen bestehenden Tötungsvorsatz.

    Es sei denn, man nimmt an, dass „die“ schlichtweg zu blöde sind, die Gefährlichkeit von Kopftritten zu erkennen oder die Ankläger sind zu böde, die Gefährlichkeit von Kopf-Elfmetern zu erkennen.

    Aber dann haben Beide in einer zivilisierten Gesellschaft nichts zu suchen.

  84. Und falls nun jemand meint, man könne mit einem eventuellen Nichtwissen über die Gefährlichkeit von gezielten Kopftritten atgumentieren, dann ist dieser „Argumentation“ nach auch ein gezielter Kopfschuss kein Tötungsvorsatz und damit auch kein Mord.

    Woher soll die entwaffnete Kartoffel denn wissen, dass ein Kopfschuss tödlich ist?

    Die Kartoffel darf keine Waffe haben und darf es nicht probieren und dass die nötige Intelligenz für die Kombinatorik „Geschoss->Wirkung->Tod“ vorhanden ist, darf man nach dieser „Argumentation“ auch nicht unterstellen.

    In dubio pro reo.

  85. „Ein Tötungsvorsatz sei bei den Angeklagten nicht nachweisbar, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner. Deshalb gebe es keine Anklage wegen Mordes oder Totschlags. „Wir haben ein relativ klares Bild.““

    Ich ergreife hier nicht Partei für die Täter. Ich finde es nur nicht in Ordnung, dass hier ohne jegliche Kenntnis des Ermittlungsverfahrens Empörung ausbricht. Auch während des Verfahrens kann die Anklage erweitert werden, falls sich Hinweise ergeben.

  86. Ich finde es nur nicht in Ordnung, dass hier ohne jegliche Kenntnis des Ermittlungsverfahrens Empörung ausbricht.

    Und ich finde es überaus in Ordnung, dass eine öffentliche Debatte darüber geführt wird, wie sehr sich die Rechtsauffassung der Justizvertreter von der Rechtsauffassung der Bürger dieses Landes entfernt hat und wie teilweise das Recht gebeugt wird, um politische Interessen zu vertreten.

    Wenn nur Druck etwas zu verändern mag, dann müssen wir Bürger eben Druck ausüben.

  87. #12 lorbas (06. Mrz 2013 20:52)
    Feige Mörder!

    „Möge die Schuld euch jeden Tag zerfressen!“

    Aus seiner Sicht war es doch ein religiöser Akt:
    “Sure 2, Vers 191: “Und erschlagt sie (die Ungläubigen), wo immer ihr
    auf sie stoßt,…! oder

    Sure 9, Vers 5: “Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind,
    dann tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet,…”

  88. wie lauten eigentlich die namen, dieser staatsanwälte, die diese anklage verbrochen haben?

    und gibt es rechtsmittel um diesen typen feuer unter dem popo machen zu können?

    denn diese anklage ist ein hohn!

  89. Gab es da nicht einmal eine Regel die da hieß: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“? Wenn ich falsch parke oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehe, also nicht weiß, dass ich einen Fehler mache, muss ich auch berappen. Und wenn Ali behauptet, er wäre zu blöd um zu wissen, dass Tritte gegen den Kopf zum Tod führen, was eigentlich schon ein Kleinkind wissen sollte, warum wird der dann nicht entsprechend bestraft?

  90. Und wie ist es, wenn einer der Täter nachgewiesen bekommt, dass irgendwann einmal einer seiner Lehrer ganz deutlich zu ihm gesagt hat: „Tritte gegen den Kopf bringen einen Menschen mit Sicherheit um“? Kann der sich dann immer noch auf bedingten Vorsatz herausreden? Oder wird das dann auf einen Feldversuch geschoben um herauszufinden ob der besagte Lehrer Recht hatte? Also quasi um die Wissbegier zu stillen?

  91. Was nur auch verblüfft: Anfangs wurde klar gesagt, es werde wegen Mord ermittelt, jetzt ist es nicht einmal mehr Totschlag. Und dann verstehe ich auch nicht, was an einem Rechtshilfeersuchen oder Auslieferungsersuchen so kompliziert sein soll. Sowas wird doch wohl nahezu täglich gemacht. Und Türken die rechtswidrig zwei Pässe haben, gibt es auch genug, dass dies kein Einzelfall sein kann.

    Oder haben wir schon DDR Recht, wo die Politik bestimmt wie die Richter zu urteilen haben?

  92. Hier ist die Anklage etwas ausführlicher erklärt:

    http://www.bz-berlin.de/tatorte/gericht/anklage-im-fall-jonny-k-erhoben-article1649119.html

    Der Tötungsvorsatz müsste zwingend bei der Handlung vorgelegen haben (ergibt sich aus § 16 I S.1 StGB), die zum Tod geführt hat. Der Tod wurde hier durch einen ungünstigen Sturz verursacht. Das heißt, wurde z.B. der Sturz lediglich durch ein Schubsen der Täter verursacht, könnte kaum Vorsatz hinsichtlich der Tötung angenommen werden.

  93. 3-15 Jahre haft für Körperverletzung mit Todesfolge ist einfach zu wenig, das sollte man vom Strafmaß deutlich erhöhen.
    Das hätte nur zur Folge das vielleicht der ein oder andere normale Räuber, der einer Oma die Handtasche entreisst, wo die Oma wegen Blödheit meint diese festhalten zu müssen, dadurch stürzt und ein paar Meter mitgeschleift wird und dadurch zusammen mit schon vorhandenen körperlichen Gebrechen zu Tode kommt, dann auch plötzlich eine hohe Haftstrafe bekommen könnten.
    Ich sehe darin gar kein Problem sondern das Pech dieser Räuber! Oder was meint ihr, sollte „Körperverletzung mit Todesfolge“ nicht auch deutlich härter bestraft werden?

  94. Ein weiterer Meilenstein in der Verneigung der deutschen Justiz vor der Unvernunft des politischen Kalküls.
    Selbstverständlich hätte hier eine Anklage gegen wenigstens zwei aus der Gruppe der Angreifer wegen Mordes erfolgen können.
    Das Herumgeschwafel, man könne aus sachlichen Gründen leider nur gemeinschaftliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge…, zeugt nur von juristischer Unwissenheit.
    Merke: Du kannst unbesorgt selbst Verbrechen begehen – Du solltest nur nicht dazu stehen, alles ableugnen egal wie dumm die Ausrede ist. Flucht ins Ausland und die Verkomplizierung der Verfahren durch juristische Schachzüge lassen die Wahrscheinlichkeit anwachsen, dass die Staatsanwaltschaft irgendwann einknickt.
    (Ausnahme: bitte keine Anschläge gegen Politiker oder Wirtschaftsvertreter – dann hast Du nämlich gleich ganze Hundertschaften an den Hacken – meuchel lieber einen Nobody, Familienväter, Hausfrauen, etc.)

  95. #118 Elfigo (07. Mrz 2013 05:40)
    Hier ist die Anklage etwas ausführlicher erklärt:

    http://www.bz-berlin.de/tatorte/gericht/anklage-im-fall-jonny-k-erhoben-article1649119.html

    Der Tötungsvorsatz müsste zwingend bei der Handlung vorgelegen haben (ergibt sich aus § 16 I S.1 StGB), die zum Tod geführt hat. Der Tod wurde hier durch einen ungünstigen Sturz verursacht. Das heißt, wurde z.B. der Sturz lediglich durch ein Schubsen der Täter verursacht, könnte kaum Vorsatz hinsichtlich der Tötung angenommen werden.

    Und wer sagt das? Die Täter bei deren Festnahme man sich so lange Zeit ließ damit sie sich entweder selbst stellen oder mit anwaltlicher Hilfe gut absprechen können bzw. sich in die Türkei absetzen?

    Damit das glaubwürdig wird, müssen die aber mehr unbeteiligte Zeugen auftreiben als die die das anders gesehen haben. Und wenn diese Zeugen Türken sind, sind die wohl total neutral.

  96. Die Klageschrift ist fertig. Doch keiner der mutmaßlichen Tot-Prügler muss sich wegen Mordes oder Totschlags vor Gericht verantworten. Der Grund: Jonny K. († 20) starb nicht durch die massiven Schläge und Tritte gegen seinen Körper, sondern bereits durch den Sturz des ersten Angriffs. So eindeutig die Rechtslage für den Staatsanwalt ist, so unverständlich muss die Anklage für Familie und Freunde des Getöteten sein. …

    Das ist einfach unglaublich. Hoffentlich hat die Familie K. eine gute Nebenklage.

  97. Und woher weiß man das, dass er beim ersten Sturz starb bei dem er nur geschubst wurde? Wenn der neben einem Stein liegt und einer der Mörder gegen den Kopf tritt, hat es dieselben Anzeichen.

  98. Das war abzusehen!

    Wie immer, wenn ein Ausländer aus dem Südosten brutalst einen Deutschen sonst andersartigen mordet. Selbst Erstechen fällt bei denen nicht unter Mord.
    Ist eben kulturell bedingt.

    Die jetzt Angeklagten werden alles auf die Flüchtige schieben. Das Ende ist schon abzusehen.

    Dafür gehts jetzt im April gegen Zschäpe los in München. Das wird ein Schauprozess. Mordanklage ohne am Tatort gewesen zu sein. Das übertrifft schon die Stasi-prozesse der DDR.

  99. #121 felixhenn (07. Mrz 2013 07:29)

    Die Staatsanwaltschaft scheint einen Zeugen gefunden zu haben: Den Hl. Migrantius, Schutzpatron der Kopftreter aus „Südland“.

  100. @ 10 micke

    Mal ganz ehrlich: Hat eigentlich irgendwer mit etwas anderem gerechnet? Gerade in Berlin…

    Nein, etwas anderes war nicht zu erwarten, denn das linksrotgrüne Berlin schützt seine Täter – aber nur, solange sie aus dem Migrantenmilieu kommen.

    Die bewusste Herabstufung des Verbrechens von Mord auf Körperverletzung öffnet bereits heute die Tür zur Verurteilung auf Bewährung. Sollten die Killer tatsächlich irgendwann einmal vor Gericht stehen, dürfen sie als freie Menschen die Verhandlung verlassen.

    Man sehnt sich nach der Todesstrafe, vor allem für jene Politiker, die diese Zweiklassenjustiz zu verantworten haben.

  101. #12 lorbas (06. Mrz 2013 20:52)

    Feige Mörder!

    Möge die Schuld euch jeden Tag zerfressen!
    ——————————-

    Das wird es gewiss nicht tun,
    DIE sind da noch stolz drauf!!

  102. Den Tätern zwischen 19 und 21 Jahren drohen bei Jugendstrafrecht maximal 10 Jahre Haft.

    Bei guter Führung sind sie nach ca. 7 Jahren wieder raus. Werden sie allerdings nicht maximal bestraft, sind sie sogar noch früher wieder in Freiheit ( unter 7 Jahren Haft) und somit vollständig rehabilitiert.

    Auch können sie in aller Ruhe während der Haft höherwertige Schulabschlüsse oder Ausbildungen absolvieren.

    Sie werden demnach die Haftzeit zu ihrem Vorteil nutzen können und die Gefängniszeit wird für die Totschläger nicht zur Strafe, sondern zum Nutzen sein.

    Unter diesen Gesichtspunkten ist es völlig unlogisch, dass Täter auf der Flucht sind. Sie werden alle wieder weit vor ihrem 30.Geburtstag wieder frei sein und können dank staatlicher Hilfe beruflich voll durchstarten.

    Und was ist mit Johnny K.? Bedauerlicher „Betriebsunfall“ im Multi-Kulti-Betrieb Deutschland.

    Gerechtigkeit muss man woanders suchen!

  103. @96 Elfigo
    teilzitat
    Auch wenn es oft dem Gerechtigkeitsgefühl widersprich, haben wir uns in Deutschland für bestimmte rechtsstaatliche Prinzipien entschlossen, die wir nicht aufgeben sollten.
    teilzitatende

    rechtsstaatliche prinzipien die dem gerechtigskeitsgefühl der menschen widersprechen, gehören endlich auf den müllhaufen der justizgeschichte. so wird ein schuh draus. abgedrehte juristen haben es im verlauf der letzten jahrzehnte geschafft, dem volk die absurdesten gesetze und verordnungen anzutackern. und wer profitiert davon? mörder und nochmals mörder, „weil juristen einen kleinen mord , einen mittleren und einen großen erfunden haben“. das schafft kostenintensive prozesse, juristen verdienen daran herrlich auf kosten der allgemeinheit. pfui, kann ich dazu nur sagen.

  104. Jaja, vorhin höre ich im Radio, daß die Nebenkläger im NSU-Prozess Unterstützung bei ihren Übernachtungskosten in München suchen, unterstützt von der Opferhilfe (?) und mit der Ungewissheit, daß sie evtl. Auslagen nur im Falle einer Verurteilung der NSU erstattet bekämen. (so ungefähr)

  105. Die Abgrenzung Mord/Totschlag ist auch unter Juristen umstritten. Aber es ist am Ende immer nur eine Frage der Auslegung, also des wollens. Man kann, wenn man denn will, auch entprechend auslegen. Ich würde bei Totschlag aus Gründen der Ehre grundsätzlich einen niederen Beweggrund annehmen. Und dann ist es Mord. Ob ich mein Eigentum oder mein Ansehen schützen will ist aus meiner Sicht kein wesentlicher Unterschied. Der Grund für den Totschlag ist ein egoistischer, also niederer Beweggrund. Also Mord.

  106. Auch WeltOnline hat Bericht erstattet. Wie gesagt: Bericht erstattet, und nicht mehr.
    Die dreissig Kommentare innerhalb nur weniger Minuten übernehmen eindeutig das, was in nahezu sämtlichen politkorrekten Medien fehlt: Sie schalten den gesunden Menschenverstand ein, und sprechen mit Unverständnis, Wut und massiver Kritik, dem schockierten Leser aus dem Herzen.

    Folge: WeltOnline schaltet postwendend den Kommentarbereich ab.

  107. In diesem besonderen Fall geht es um den Vorsatz. Hier reicht dolus eventualis, also die billigende Inkaufnahme. Die gängige Abgrenzung ist: kein Vorsatz war es wenn der Täter darauf vertrauen konnte es werde schon nicht passieren. Und beim umschubsen konnte er eben glaubhaft darauf vertrauen der werde schon nicht gleich sterben dabei. Vorsatz ist gegeben wenn er die Todesfolge für möglich, auch wenn nicht unbedingt sehr wahrscheinlich hielt, d.h. er hielt es für möglich und es war ihm schlicht egal. Das würde ich beim Kopftreten grundsätzlich immer unterstellen. Ob sich eindeutig beweisen lässt, dass er an der Folge des Sturzes starb, wage ich ernsthaft zu bezweifeln. CSI und co sind shows.

  108. Hier liegt die Schwierigkeit noch woanders. Die Täter haben ja beides getan. Also auch das anschliessende Kopftreten, dass er schon tödlich verletzt war wussten sie ja nicht. Wen es interessiert googelt mal „Jauchegrubenfall“. Das hier ist dann evtl ein umgekehrter Jauchegrubenfall. Dabei wird es auf fahrlässige Tötung hinauslaufen. Die Staatsanwaltschaft hat wahrscheinlich Körperverletzung mit Todesfolge angenommen um nicht am Ende bei fahrlässiger Tötung im Vorbereitungsstadium zu landen. Ist aber wie gesagt alles eine Frage der Auslegung und des Wollens. Und ungerecht. Und nicht vermittelbarer Juristenscheiss.

  109. Dieser Staat mit DIESER KONKRETEN ZWEIKLASSEN-ZWEIRASSEN-JUSTIZ – der hat fertig.

    Das SPÜREN immer mehr Menschen. Auch wenn sie nicht PI lesen.

    Und das ist auch gut so. Ich bin für 10 Sozialstunden!

    Also zwei pro Diskriminierungsopfer! 😀

  110. Typischer Migrantenbonus, der in der Bunten Republik allerdings nur für bestimmte Zuwanderergruppen vergeben wird. Und den türkischen Mördern, die sich in die Türkei angesetzt haben, wird nichts, aber auch gar nichts passieren, weil die Türken sie weder ausliefern noch den Prozess machen werden. Fazit: Man ist für solche Totschläger praktisch Freiwild.

    Wann endlich platzt den Menschen angesichts dieser unglaublichen Schandjustiz und der dahinter stehenden politischen Klasse der Kragen?!

  111. Freunde, es ist doch langsam völlig klar was in diesem Land Sache ist. Wir leben schlicht und ergreifen in einer Zweiklassengesellschaft. Dahinter stecken politische Interessen. Was glaubt ihr denn, warum Kirsten Heisig nicht mehr unter uns ist? Warum wurde Herr Reusch aus dem Verkehr gezogen?

    Unsere Regierung, Justiz und unsere Medien verkaufen uns für ein Linsengericht. Die Identitäre Bewegung sollte eine regelmäßige, stetig an Anzahl der Beteiligten wachsende Mahnwache am Alexanderplatz einrichten und die maximal Strafe für die Mörder fordern. Ohne Druck seitens des Volkes wird sich in diesem Land NICHTS ändern. Es stecken hier Machtspiele dahinter, das muss man einfach akzeptieren. Das einzige Mittel ist massiver Druck….

    Vergesst die Bundestagswahl 2013 nicht. Es ist Zeit massiv mobil zu machen, um Parteien wir die FREIHEIT oder die Partei der Vernunft ins Parlament zu hiefen.

    Wenn jeder regelmäßige PIler es schafft in den nächsten sechs Monaten 20 Leute zu überzeugen, dass die Stimme an die kleinen Parteien NICHT verloren ist, verliert die etablierte Einheitspartei SPDCDUFDPGRÜNELINKE rund 1,4 Millionen stimmmen….

    Wenn diese perverse Rechtssprechung nicht aufgehalten wird, kommt es in diesem Land früher oder später zu massiver Selbstjustiz.

    Zeit für Widerstand.

  112. Der Türke ist doch nicht schuld. Vielleicht bekommt er in der Türkei sogar einen Orden für seine Tat. Er hat doch gemäß den Vorgaben seiner Religion gehandelt und einen „Ungläubigen“ getötet. Für ihn gilt unser Grundgesetz nicht – ebenfalls die Gebote Gottes: „Du sollst nicht töten! (2. Mose 13) gelten für ihn nicht.

    Dieses Gebot ist ein sicherer Beweis, dass „Allah“ nicht Gott ist, sondern der Widersacher Gottes.

    Schuld an solchen Vorfällen, wie die Tötung eines Menschen, sind unsere Regierenden, die uns diese Menschen, die Anhänger dieser s……… „Religion“ aufgehalst haben. Die sollten vom Volk bestraft werden!

  113. #67 felixhenn : Wenn beschuhte Füße und Fäuste eines Boxers keine Mordwaffen sind, was dann? Bei einem Glatzkopf wäre es schon eine Mordwaffe wenn er im falschen Moment furzt.
    ————————————————–

    Bei Naziglatzen wurden die Springerstiefel tatsächlich als Mordwaffe gewertet. War Ende der 90er, da hatten welche einen Punk totgetreten.

    Die Anklage ist eine Schande. Wenn man überlegt welche Strafen schon für „Gesinnungsverbrechen“ nach § 130 verhängt werden.

  114. Vor ein paar Tagen ging eine Meldung durch die Presse, dass ein Fussballfan, glaube Bremen, wegen versuchten Totschlags zu 4 Jahren Haft verurteilt wurde, er hatte den gegnerischen Fan gegen den Kopf getreten, mehrfach. Hier wurde der Tötungsvorsatz also bejaht, und dies aus gutem Grund. Zumindest dolus eventualis muss man einem Kopftreter vorwerfen, bzw. in diese Richtung ermitteln, da die Gefährlichkeit des Tretens gegen den Kopf für das Leben jedem klar sein muss. Wer es dennoch tut, nimmt den Tod billigend in Kauf.
    Bei meinem „Heimatgericht“ werden Jugendliche, die mit beschuhtem Fuß treten, mindestens wegen gefährlicher KV angeklagt und für 2 Wochen in Dauerarrest geschickt, auch schon für Tritte in den Allerwertesen. Den Jugendlichen wird deutlich ins Gebetbuch geschrieben, wie gefährlich Tritte sind, und welche schlimmen Folgen die haben können.

    Wenn dann sogar mehrere einen Bewusstlosen immer weiter treten, potenziert sich die Gefahr und verwirklicht sich. Wie man dann darauf kommt, die Täter hätten keinen Eventualvorsatz gehabt, ist mir ein Rätsel.

    Den Tötungsvorsatz nachzuweisen, ist aber grundsätzlich schwierig. In meiner Referandarzeit sollte ich für die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift verfassen. Der Täter hatte einen Polizisten aus der Nähe mit einer Schrottflinte ins Gesicht geschossen. Ich hatte einen versuchte Totschlag subsumiert, der Staatsanwalt fragte nur, wie ich denn den Tötungsvorsatz beweisen wolle. Bei einer Schrotflinte eine berechtigte Frage, bei nicht enden wollenden Tritten von mehreren keine berechtigte Frage.

  115. Die meisten deutschen Richter und Staatsanwälte lenkt offenbar die pure Angst vor „Allah´s Rache“, wenn sie aufgerufen sind ein der Tat angemessenes Urteil zu fällen! Von solchen Anklägern und Richtern sind daher für diesen muslimischen Personenkreis auch keine nachhaltig wirksamen Urteile zu erwarten, die wirklich auch als Strafe empfunden werden.

    Zum Schutz ihrer eigenen Unversehrtheit beugen sie lieber 10x das Recht, als dass sie 1x mit der entsprechend gebotenen Härte vorgehen und bestrafen. Die Mittel und Möglichkeiten dazu sind durchaus immer vorhanden – man muss sie nur auch anwenden!

    Völlig anders hingegen sieht es bei deutschen Tätern aus, die es ja auch gibt. Sie bekommen meist die volle gesetzliche Härte zu spüren, weil die Richter und Staatsanwälte wissen, dass sie in solchen Fällen auch nichts zu befürchten haben, was ihr persönliches Wohl beeinträchtigen könnte.

    Fazit : Auch Richter und Staatsanwälte wählen hier in Deutschland – genau wie auch die Politiker – immer nur den Weg des geringsten Widerstands! Diese gerichtliche Darstellung des Mordfalls Jonny K. ist für das deutsche Rechtssystem mehr – als nur eine Schande!

  116. @ 135 muhli

    Wenn diese perverse Rechtssprechung nicht aufgehalten wird, kommt es in diesem Land früher oder später zu massiver Selbstjustiz.

    So wird es wohl kommen.

    Besonders LinksRotGrüne lernen nicht durch Nachdenken und Überlegen, sondern nur durch schmerzhafte Erfahrungen. Also muss erst einmal die schmerzhafte Erfahrung in Form der massiven Selbstjustiz und Bürgerkrieg kommen, bevor diese Menschen klug werden.

    Schade ist nur, dass die nachweislich Klügeren, die ihr Gehirn einschalten, dann mitleiden müssen.

  117. #88 rasmus (07. Mrz 2013 01:04)

    Danke für den Hinweis! Hier erst mal der Kommentar des „Online Chefredakteurs“, der dem bewährten Abrakadabra-weg-ist-die-islamische-Komponente-Trick folgt:

    – Wir erfinden 1. gezielt einen politkorrekten Begriff („Südländer“), um den Sachverhalt (Türke, Araber, Mohammedaner) zu verschleiern.

    – Dann 2. greifen wir gezielt den verschleiernden Begriff an, weil er so „vage“ ist.

    – Und 3. Voilá! Weg ist das Islam-Problem und die islamimmanente Dauermörderei.

    „Südeuropäisches Erscheinungsbild“

    Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

    es gibt hier Einige, die meinen, die Angabe „südeuropäisches Erscheinungsbild“ würde zum Fahndungserfolg beitragen. Wir bei shz.de meinen: Das ist nicht so. Ich kenne dicke Südeuropäer und dünne, große und kleine, hellhaarige und dunkelhaarige, welche mit Bart und welche ohne. Könnte ich persönlich zum Fahndungserfolg beitragen, würde mir „südeuropäisches Erscheinungsbild“ nicht helfen. Wie sieht so jemand konkret aus? In der Abwägung meinen wir stattdessen, dass solche Hinweise Vorurteile schüren. Deshalb haben wir hier auf diese sehr unspezifische Angabe verzichtet – und werden es auch in Zukunft tun.

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachim Dreykluft
    Online-Chefredakteur.

    http://www.shz.de/nachrichten/schleswig-holstein/panorama/artikeldetail/artikel/polizei-sucht-messerstecher-in-flensburg.html

  118. Der Tötungsvorsatz müsste zwingend bei der Handlung vorgelegen haben (ergibt sich aus § 16 I S.1 StGB), die zum Tod geführt hat. Der Tod wurde hier durch einen ungünstigen Sturz verursacht. Das heißt, wurde z.B. der Sturz lediglich durch ein Schubsen der Täter verursacht, könnte kaum Vorsatz hinsichtlich der Tötung angenommen werden.

    Achtung: Alle Mohammedaner und alle ihre Anwälte wissen inzwischen, daß Tod durch „Schubsen“ und folgenden Sturz einen Freifahrtschein bedeutet. Diese Strategie ist inzwischen in fast jedem Prozeß erfolgreich, in dem Mohammedaner jemanden totgeschlagen/getreten/geprügelt haben, weil sie in ihrer tollwütigen Aggression gerade Lust darauf hatten.

    Prominenteste Beispiele und Urteile für Tod/Koma durch „Schubsen“ und „unglücklichen Fall“ sind das des mohammedanischen HH-„20-Cent-Mörders“ und das des in der Düsseldorfer Altstadt von Mohammedanern ins Koma geprügelten portugiesischen Kellners.

    Immer wieder: „Ich habe ihn nur geschubst und er fiel unglücklich“. Diese Art des „Schubsens“ und „unglücklichen Fallens“ mit Koma/Todesfolge kommt ausschließlich bei Mohammedaner-Straftaten und ausschließlich bei von Mohammedanern begangenen Angriffen vor. Und die finden mittlerweile täglich statt.

    Islam im Land – Albtraum ohne Ende.

  119. Das Gutachten würde ich gerne einmal sehen und mit dem Gutachter sprechen. Ich habe ca. 1978 mal einen Prozess beobachtet, da ging es um einen Autounfall in einer langgezogenen Kurve. Das Auto ist abgehoben und 60m weit geflogen. Der Fahrer hat überlebt weil er nicht angeschnallt war und ebenso eine Mitfahrerin auf dem Rücksitz die auch nicht angeschnallt war. Der Beifahrer dem das Auto gehörte und der den Fahrer immer mit: „Fahr schneller“ angetrieben hat, kam ums Leben. Er war mit Hosenträger-Gurten angeschnallt. Das Auto war neu und die hatten sich gerade in einer Werkstatt 2nd Hand Reifen und Felgen aufziehen lassen.

    Der Gutachter hat sich im Gerichtssaal aufgeführt wie eine Diva, es war widerlich. Ohne die Aussage des Fahrers zu berücksichtigen, dass der Wagen plötzlich das „Schwimmen“ anfing und sich dann nicht mehr steuern ließ, hat der Gutachter klar bestimmt, dass die Geschwindigkeit 146,3 Km/h betragen hätte und somit den Abflug verursachte, Fahrfehler und überhöhte Geschwindigkeit. Der Fahrer sagte mir, dass er über 160 drauf gehabt hätte (war auch erlaubt) und vorher in anderen Kurven alles problemlos ging aber plötzlich was geschah.

    Der Gutachter hat die ganze Zeit dagesessen und Show abgezogen und mit dem Rechenschieber gerechnet. Jemand der auch nur ein klein wenig vom Rechnen mit dem Rechenschieber versteht, weiß, dass die Aussage 146,3 Km/h hirnloser Blödsinn ist. Erst einmal gibt es immer einen Ablesefehler der auch kumulieren kann und dann wusste der Gutachter ja nicht, ob nicht gerade eine Windböe über die Autobahn geblasen hat, wusste nicht, woher der Wind in dem Moment genau kam und mit welcher Stärke. Wusste nicht in welchem Winkel der Wagen abhob und ob der während des Fluges Gegenwind hatte. Und vieles mehr. Die genaueste Aussage hätte sein können: „Zwischen 130 und 170 oder so ähnlich, aber bestimmt nicht Kommagenau. Aber genau diese Aussage hatte den Richter überzeugt. Und kein Anwalt war auch nur in der Lage den Blödsinn des Gutachters zu zerrupfen. Ich habe nur noch den Kopf geschüttelt. Aber seitdem weiß ich, was ein Gutachten vor Gericht wert ist.

    Übrigens, ich vermute in dem beschriebenen Fall, dass irgendwas mit den Felgen, den Reifen oder der Auswuchtung passiert war. Den Wagen durfte ich mir auf dem Schrottplatz nicht anschauen, auch nicht zusammen mit dem Fahrer.

  120. @ Al-Harbi (06. Mrz 21:14)

    Die Maximalstrafe für “Heranwachsende” ist zwar im September 2012 auf 15 Jahre angehoben worden, aber wenn man solche lapidaren Anklagen formuliert, kommt man da natürlich nie hin.

    Vergleichbar mit Vergrößern des Fallschiermes, der immer schön gefaltet im Schrank vestaubt. Aber nach Draußen wird schön proklamiert: „Wir haben die Fallschirme vergrößert!“ Für die Motten!

  121. Immer wieder: “Ich habe ihn nur geschubst und er fiel unglücklich”. Diese Art des “Schubsens” und “unglücklichen Fallens” mit Koma/Todesfolge kommt ausschließlich bei Mohammedaner-Straftaten und ausschließlich bei von Mohammedanern begangenen Angriffen vor. Und die finden mittlerweile täglich statt.

    Islam im Land – Albtraum ohne Ende.

    Auch hier – wir bekommen, was wir in unserer übergroßen Mehrheit VERDIENEN.

    Der Freifahrtschein stammt von uns, der Mehrheitsgesellschaft. Nicht die türkischen Täter-Würstchen sind die eigentlichen Verantwortlichen, sondern die POLITIKER.

    John, Schmidt, Kohl, Merkel, Schäuble, Böhme, Westerwelle – um nur ein paar Namen zu nennen.

    DAS SIND DIE TÄTER. Nicht die paar türkischen OPFA! 😀

  122. Wenn 6 Türken einen Deutsch/Thailänder zu Tode prügeln ist das Körperverletzung mit Todesfolge……

    Danke Gutmenschen, jetzt wissen wir wieder wo wir stehen: Deutsch, männlich, nicht Mohammedaner – so sehen die rechtlosen Menschen 2. ter Klasse in euerer BRDDR also aus!

    Dennoch, oder gerade Deshalb:

    semper PI!

  123. Integrations- und Asylindustrie (ProAsyl, AWO, Diakonie, Parität etc.) fordert „Systemwechsel“:

    Asylsuchende sollen selbst bestimmen können, in welchem Land der EU sie den Antrag auf Schutzgewährung stellen und ihr Asylverfahren durchlaufen möchten. Für einen solchen Systemwechsel sprechen mehrere Gesichtspunkte:
    Das Prinzip der freien Wahl wird dazu führen, dass Asylsuchende dort hingehen,
    wo sie die Unterstützung ihrer Familien oder Communities erhalten. Dies ist nicht nur für die
    Flüchtlinge von Vorteil, sondern führt auch dazu, dass sie sich besser integrieren und zurechtfinden
    können…..

    http://www.proasyl.de/de/presse/detail/news/fluechtlingsaufnahme_in_der_eu_breites_gesellschaftliches_buendnis_fordert_grundlegende_neuausricht/

  124. Hallo,
    also ich weis nicht, könnte es nicht auch Notwehr der „angegriffenen“ Turkmenen sein?
    Man kennt doch diese Sensiblchen, wer die auch nur einen Moment anschauen muss reitzt diese zu so einer Notwehrhandlung

  125. #147 johann (07. Mrz 2013 13:46)

    Bei solchen Artikeln finde ich es immer wieder interessant, warum nie, nie, nie ein Quälereijournalist die Frage stellt, warum Millionen Mohammedaner nie in den reichen Mohammedaner-Paradiesen in der islamisch-andalusisch-jüdisch-christlich-muslimischen Dialüg-Tradition Schutz suchhen, sondern immer nur in den überschaubaren Staaten der 1. Welt – westliches Europa, USA, Kanada, Austalien – in denen die Frage nach „islamischem Dialog“ zum Vorteil ihrer Entwicklung, ihrer Intelligenz, ihrer Toleranz und ihrer Freiheit nie eine Rolle gespielt hat.

    Nun, nachdem diese Staaten ohne die mörderische, erdrückende, tötende, lähmende Bürde des Islams aufblühen konnten, kommt der Islam ankrakeelt und fordert die Blüte dieser Staaten für sich, wärend er seine tötende, lähmende, erdrückende Bürde auf sie legt.

    Widerlich.

  126. Zur ‚Unterstützung‘ für die Mehrfachstaatsbürgereikampagne empfehle ich – vielleicht als Aufkleber – folgendes:

    Die Visage des mutmaßlichen Täters Onur U. und als Sprechblase:
    „Doppelpass ? – Ich find’s gut !“

    oder:
    Abbildung eines deutschen und eines türkischen Ausweises und als Unterschrift:
    „Doppelpass! Mit dem zweiten killt sich’s besser.“

  127. #1 WahrerSozialDemokrat (06. Mrz 2013 20:35)

    ALT… JA, ABER AKTUELLER DENN JEH ❗ ❗ ❗

  128. „Ein Tötungsvorsatz habe sich aufgrund der gerichtsmedizinischen Untersuchungen nicht bestätigt“

    Wirklich nicht? Zweifel, dürften wohl noch erlaubt sein, ob Jonny K. keine Türken ermorden wollte!

  129. “Ein Tötungsvorsatz habe sich aufgrund der gerichtsmedizinischen Untersuchungen nicht bestätigt”

    Kann mir mal jemand diese Bewgründung erklären?

    Ich greife jemanden an, dessen Tod ich zumindest in Kauf nehme, indem ich ihn zu Boden schlage und dann auf seinen Kopf eintrete.
    Dass ich ich ihm schon durch den Sturz tödliche Verletzungen beigebracht habe, weiß ich nicht und trete weiter.
    Das heißt doch nur, dass ich mir die weitere Mühe hätte sparen können. Aber aus den tatsächlchen Todesumständen auf die Tötungsabsicht zu schließen, verstehe ich wirklich nicht.

  130. Warum lassen sich Opfer ständig Urteile gefallen – die menschenverachtender sind als die Tat??

  131. Solange sich Deutsche von Islamis alles gefallen lassen, solange werden unsere Schätzchen auch Deutsche tottreten, warum auch nicht? Es passiert denen ja nichts, und die dummen deutschen Mädchen finden das auch noch sexy, mit einem türkischen Totschläger bekannt zu sein, der ihr etwas Aufmerksamkeit schenkt…

  132. “ Das Böse triumphiert allein dadurch,
    dass gute Menschen nichts unternehmen.“

    Edmund Burke

    Ich möchte es bei dieser Weisheit und Wahrheit belassen. Was wäre dem noch hinzu zufügen.

    Auf ein Wort

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