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Uni Berlin: Rote SA verhindert De Maiziére-Rede

rote_sa_berlin [1]„Deutschland ist scheiße!“, „Nie wieder Deutschland!“ und „Nie wieder Krieg!“ – mit solchen Sprechchören haben Studenten hat die Rote SA der Berliner Humboldt-Universität gestern Abend einen Vortrag von Thomas de Maiziére (CDU) verhindert. [2] Der Verteidigungsminister wollte über das Thema „Armee der Einheit – Der Beitrag der Bundeswehr zum gesellschaftlichen Zusammenhalt“ sprechen, kam aber wegen der lautstarken Sprechchöre nicht zu Wort.

Er versuchte, mit den Störern ins Gespräch zu kommen, indem er „Wer hat Angst vor einem Argument?“ auf einen Computer schrieb, was aber keinen Erfolg hatte: die Angst linker Studenten vor Argumenten muss sehr groß sein! Dass die linke Humboldt-Uni bei einem Besuch eines Verteidigungsministers keinerlei Sicherheitsdienst hatte, der solcherlei Störungen zu verhindern wusste, ist bezeichnend.

Wer sich vom geistigen Potential dieser „Studenten“ überzeugen will, dem sei das kurze Video sehr empfohlen:

(ph)

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Na, sowas! Neonazi-Netzwerk entdeckt!

geschrieben von kewil am in Kampf gegen Rechts™ | 90 Kommentare

Ein „Netzwerk“ wurde also aufgedeckt, das bis zu dieser Zschäpe reichte. Man hat ihr seitens gewisser Kameraden sogar Briefe geschrieben! Unerhört. Und die ganze „Aufdeckung“ ein Verdienst der SED/PDS/Linken? Gem. §119 Abs.1 StPO ist die Post der Zschäpe mit Sicherheit entweder vom OLG oder von der Bundesanwaltschaft kontrolliert, d.h. gelesen worden. Alles was da drinstand, war also schon lange bekannt. Anhalten kann man die Post allerdings (bisher) nur, wenn sich daraus Flucht- oder Verdunkelungsgefahr ergibt, nicht weil ein Nazidepp „mit kameradschaftlichen Grüßen“ schließt oder irgendwo die Zahl 88 vorkommt.

Die Bildung von „Netzwerken“ ist meines Wissens nach bisher Gefangenen nicht verboten. Linke Gefängnisinsassen bilden seit jeher Netzwerke unter sich und nach draußen. Das war schon zu Zeiten der RAF so und hat sich seither nicht geändert. „Rote Hilfe“ heißt das. Es gibt sogar eine Website und ganz offizielle Organisationstrukturen. Ex-Juso-Vorsitzende Drohsel war Mitglied. (Das schreibt FAZ-Leser Müller [3] auf die lächerliche Sensationsmeldung, die gerade durch die Presse gereicht wird. Er weiß noch nicht, daß die Chefin der Grünen [4] Jugend, Sina Doughan, ebenfalls in der Roten Hilfe sitzt! Das interessiert die gleichgeschaltete Presse aber nicht.)

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Mittelfinger kostet 50% der Taggeldleistung

geschrieben von PI am in Justiz,Migrantengewalt,Schweiz | 92 Kommentare

[5]Vor Gericht bekommt man kein Recht, sondern ein Urteil. Diese Lektion lernte ein Schweizer vor dem Schweizerischen Bundesgericht in Luzern, nachdem er und seine hochschwangere Frau von zwei Kosovo-Albanern in einer Parkgarage brutal attackiert worden waren.

(Von L.S.Gabriel)

Der 36-jährige Banker hatte dabei einen Bruch des Augenhöhlenbogens, der sich bis zur Kieferhöhle fortsetzt und schwere Rissquetschwunden oberhalb und unterhalb der Augenhöhle erlitten und musste operiert werden. Seine Frau kam mit Prellungen davon.

Wie der „Tagesanzeiger [6]“ berichtet, wollte das Ehepaar nachts nach einem Fest mit dem Auto das Parkhaus verlassen. Zwei Kosovo-Albaner hätten das langsam an ihnen vorbeifahrende Paar mit Gesten provoziert und beschimpft. Daraufhin habe der Mann die Scheibe heruntergelassen und den jungen Männern den Mittelfinger gezeigt. Die beiden rannten dem Auto nach, rissen die Fahrertür auf und prügelten so lange auf ihr Opfer ein, bis es bewusstlos gewesen sei.

Die Täter seien ermittelt und verurteilt worden, jedoch sei in weiterer Folge bei einem Täter die anfangs verhängte Strafe von 22 Monaten auf 18 Monate reduziert worden, wovon der Gewalttäter aber im Endeffekt nur acht Monate in Haft verbringen müsse. Diesen Beschluss habe das Gericht  mit einer leichtgradigen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit wegen des Alkoholkonsums begründet.

Die Unfallversicherung des Geschädigten, die „Allianz Suisse“ entschied, dass das Opfer eine Mitschuld trage, da er ja an der Schlägerei beteiligt gewesen wäre und halbierte das Taggeld. Diese Entscheidung wurde durch das Zürcher Sozialversicherungsgericht aufgehoben. Das befand, dass die brutale Reaktion der Kosovaren auf das Zeigen des Mittelfingers übertrieben gewesen wäre und das Opfer damit nicht hatte rechnen können. Die Aggression sei einzig von den zwei jungen Kosovaren ausgegangen.

Die sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Luzern hat dieser Argumentation im Urteil vom 22. März 2013 [7]nun widersprochen und gab der „Allianz Suisse“ recht, da es unerheblich sei, wer mit dem Streit begonnen habe. Entscheidend sei einzig, ob das Opfer die Gefahr einer tätlichen Auseinandersetzung gekannt habe oder hätte kennen müssen. Das sei hier eindeutig der Fall gewesen.

„Die beiden jungen Erwachsenen hatten es geradezu auf Streit abgesehen, was dem Beschwerdegegner und seiner schwangeren Ehefrau nicht entgangen ist. Ihnen in einer solchen Situation mit einer obszönen Geste zu entgegnen, war nach der allgemeinen Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge geeignet, einen Unfall von der Art des eingetretenen herbeizuführen. Denn in der heutigen Zeit ist bei solchen Vorkommnissen mit einer derartigen Eskalation zu rechnen.“

Dabei stützt sich das Bundesgericht auf Art. 49 Abs. 2 lit. a UVV, der Verordnung für die Unfallversicherung [8],  der da lautet:

Die Geldleistungen werden mindestens um die Hälfte gekürzt für Nichtberufsunfälle, die sich ereignen bei:

a. Beteiligung an Raufereien und Schlägereien, es sei denn, der Versicherte sei als Unbeteiligter oder bei Hilfeleistung für einen Wehrlosen durch die Streitenden verletzt worden;

b. Gefahren, denen sich der Versicherte dadurch aussetzt, dass er andere stark provoziert;

Bernadette Zürcher, die Rechtsanwältin des Ehepaares, sagte dazu, die Begründung des Bundesgerichts, dass ihr Klient mit einer solchen brutalen Gewalteskalation habe rechnen müssen, gehe in Richtung einer Rechtfertigung der Tat.

Fragwürdig ist es auf jeden Fall, weil die provozierte Handlung, also das Zeigen des Mittelfingers, das ja auf eine eindeutige Provokation folgte, als Beteiligung an einer Schlägerei gewertet wird und die eigenständige Regelung, wie sie unter lit.b beschrieben wird, unberücksichtigt bleibt. Und auch die Erstprovokation, die ja im Grunde erst die Reaktion des Opfers ausgelöst hatte, wird im Urteil nicht entsprechend gewertet.

Was bleibt ist der schale Beigeschmack, dass ausländische Schläger für die Tatsache, dass sie während einer Tat betrunken waren, gewissermaßen einen Unzurechnungsfähigkeitsbonus erhalten und im Gegenzug deren auserkorene Opfer angehalten werden, jede Art der Provokation still zu erdulden, um die Aggressoren milde zu stimmen. Ja, bei Gericht bekommt man nicht „Recht“, sondern ein Urteil, das offenbar aber auch nicht immer etwas mit Rechtssprechung zu tun haben muss.

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