
Anfrage der LINKE an den Bundestag zu PI und FREIHEIT wegen „antimuslimischen Rassismus“
Ausgerechnet die LINKE. Die nicht nur vom Verfassungsschutz beobachtet wird, sondern auch im Verfassungsschutzbericht steht. Dort ist zu lesen, dass Teile von ihr anstreben, die freiheitliche Grundordnung Deutschlands zu überwinden, um ein sozialistisches System zu etablieren. Eine Partei, die sich immer wieder in Kommunismusdebatten befindet. Diese extremen Linken stellten gerade eine kleine Anfrage an den Bundestag wegen der Islam-Aufklärung der FREIHEIT und PI.
(Von Michael Stürzenberger)
Angeregt von den Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Nicole Gohlke, Frank Tempel, Petra Pau, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE. Unterschrieben von Gregor Gysi, der in der DDR eine mehr als zweifelhafte Rolle spielte. Und diese Figuren wollen PI und der FREIHEIT nun „antimuslimischen Rassismus“, „Fremdenfeindlichkeit“, „Gewaltverherrlichung“, „Hass“ und weiteren ideologisch verdrehten Blödsinn unterstellen. Die Anfrage im Wortlaut:
Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus
Islamfeindliche Internetportale wie der von mehreren Zehntausend Besucherinnen und Besuchern täglich genutzte Web Blog „Politically Incorrect“ (PI) und Parteien wie „Pro NRW/ Pro Deutschland“ und „Die Freiheit“ warnen vor einer angeblichen „Islamisierung Europas“. In Leserkommentaren werden auf PI Musliminnen und Muslime in rassistischer, fremdenfeindlicher, beleidigender, hasserfüllter und zum Teil gewaltverherrlichender Weise pauschal erniedrigt und beschimpft.
Die Partei „Die Freiheit“ agitiert seit Monaten gegen den geplanten Bau des Moscheeprojekts ZIEM in der Münchner Innenstadt. Dabei vergleicht der bayerische Landesvorsitzende der Partei, Michael Stürzenberger, den Koran mit Hitlers „Mein Kampf“. Auf Kundgebungen gegen das ZIEM werden Plakate mit der Aufschrift „Christus ist die Wahrheit, Mohammed ist die Lüge“ gezeigt.
Das bayerische Innenministerium stuft den bayerischen Landesverband der Partei „Die Freiheit“ und die Münchner Ortsgruppe von PI seit März 2013 als verfassungsfeindlich ein. Der Blog verletze die Menschenwürde von Musliminnen und Muslimen, schüre pauschale Ängste vor ihnen und bedrohe das friedliche Miteinander von Menschen unterschiedlicher Herkunft und Religion.
Auf Bundestagsdrucksache 17/6910 vom 5. September 2011 hatte die Bundesregierung erklärt, bei PI ließen sich keine rechtsextremistischen Bestrebungen feststellen. Die überwiegende Mehrheit der Einträge bediene sich „keiner klassischen rechtsextremistischen Argumentationsmuster“. Zudem seien islamkritische bis islamfeindliche Einstellungen insgesamt Ausdruck von Ängsten vor Überfremdung und müssten nicht zwangsläufig Ausdruck einer verfassungsschutzrelevanten Bestrebung sein.
Im November 2011 erklärte die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/7569, „ihre Sichtung und Auswertung von mutmaßlichen islamfeindlichen und antimuslimischen Äußerungen intensiviert“ zu haben, ohne dass dies zu einer Änderung ihrer Einschätzung geführt habe. Zugleich erklärte sie, die weitere Entwicklung, „insbesondere im Hinblick auf eine mögliche neue Form des Extremismus“ abzuwarten.
In der Bund-Länder-Statistik „Kriminalpolizeilicher Meldedienst – Politisch motivierte Kriminalität“ werden muslim- bzw. islamfeindliche Straftaten bislang nicht als solche spezifisch erfasst, sondern allgemein unter Hasskriminalität oder als fremdenfeindlich eingestuft.
Angesichts einer wissenschaftlich belegten Zunahme von antimuslimischen Einstellungen innerhalb der deutschen Bevölkerung (vgl. „Die Mitte im Umbruch – Rechtsextremistische Einstellungen in Deutschland 2012“ der Friedrich-Ebert-Stiftung) fordern muslimische Verbände, wie das „Netzwerk gegen Diskriminierung von Muslimen“ aber auch Kriminalwissenschaftler eine solche separate Erfassung muslim- bzw. islamfeindlicher Straftaten analog zur seit 1993 vorgenommenen separaten Erfassung antisemitischer Straftaten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hält die Bundesregierung an ihrer auf den Bundestagsdrucksachen 17/69190 und 17/7569 getroffenen Einschätzung des Web Blogs Politically Incorrect und anderer islamfeindlicher und antimuslimischer Websites und Organisationen fest?
a) Wenn ja, mit welcher Begründung?
b) Wenn nein, wie lautet die neue Einschätzung der Bundesregierung und worauf stützt sich diese Einordnung?
c) Wie beurteilt die Bundesregierung die weitere Entwicklung der muslim-bzw. islamfeindlichen Websites seit Ende 2011 „insbesondere im Hinblick auf eine mögliche neue Form des Extremismus“?
2. In welchen Bundesländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung welche islam- bzw. muslimfeindlichen Websites und Gruppierungen als verfassungsfeindlich (auch: Verdachtsfälle) eingestuft bzw. von Landesämtern für Verfassungsschutz überwacht?
3. Inwiefern liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte für die Verfassungsfeindlichkeit des Web Blogs „Politically Incorrect“ und seiner Ortsgruppen vor?
4. Inwieweit gedenkt das Bundesamt für Verfassungsschutz nach der Einstufung des bayerischen Landesverbandes der Partei „Die Freiheit“ und der Münchner Ortsgruppe des Web-Blogs „Politically Incorrect“ (PI) als verfassungsfeindlich diese beiden Gruppierungen auch überwachen zu lassen?
5. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Partei „Die Freiheit“ vor?
a) Wie viele Mitglieder gehören der Partei „Die Freiheit“ nach Kenntnis der Bundesregierung an?
b) Welche Aktivitäten der Partei „Die Freiheit“ sind der Bundesregierung bekannt (bitte aufschlüsseln nach Ort, Zeitpunkt, Art der Veranstaltung, Teilnehmerzahl)?
c) Sind der Bundesregierung Äußerungen rassistischen, fremdenfeindlichen oder volksverhetzenden Charakters durch Vertreterinnen/Vertreter der Partei „Die Freiheit“ oder deren Veröffentlichungen bekannt, und wenn ja, welche, wann und von wem?
d) Inwieweit bestehen nach Erkenntnissen der Bundesregierung Kontakte der Partei „Die Freiheit“ zu rechtsextremen Organisationen oder rechtsextremen Einzelpersonen im In- und Ausland?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Übernahme von Funktionärsposten von Mitgliedern oder ehemaligen Mitgliedern der Partei „Die Freiheit“ in der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD)?
6. Inwieweit haben Polizeibehörden von Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder seit Ende 2011 Überlegungen über eine Erweiterung des Themenfeldkatalogs beim Begriff „Hasskriminalität“ um ein Unterthema „islamfeindlich“ oder „muslimfeindlich“ angestellt?
a) Wann, bei welcher Gelegenheit und mit welchem Ergebnis wurde diese Thematik erörtert?
b) Welche diesbezüglichen Forderungen von Behörden, muslimischen Verbänden oder aus der Kriminologie sind der Bundesregierung bekannt?
c) Inwieweit wurden von Seiten internationaler Organisationen und Gremien diesbezügliche Erwartungen an die Bundesregierung geäußert, und wie reagierte diese darauf?
d) Wie begründet die Bundesregierung, dass bislang keine derartige erweiterte Unterteilung des Themenfeldkataloges „Hasskriminalität“ um ein Unterthema „islamfeindlich“ oder muslimfeindlich erfolgt ist?
Berlin, den 13. Mai 2013
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass das bayerische Innenministerium den bayerischen Landesverband der Partei „Die Freiheit“ und die Münchner Ortsgruppe von PI nicht als verfassungsfeindlich einstuft, sondern seit März 2013 beobachtet, ob man die Aktivitäten so bewerten kann. Hiermit betritt der Bayerische Verfassungsschutz Neuland, indem er sachlich begründete Islamkritik in die Nähe der Verfassungsfeindlichkeit ansiedelt. Völlig absurd, denn gerade DIE FREIHEIT und PI sind es, die vor einer totalitären verfassungsfeindlichen Ideologie warnen. Auch der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Dr. Hans-Georg Maaßen, sieht auf Bundesebene keinen Grund, ein solches Bestreben beobachten zu lassen.
DIE FREIHEIT hat die verfassungsfeindlichen Elemente des Islams in einer Verzichtsforderung ausführlich dargestellt.
Die Partei Die LINKE begeht den massiven gedanklichen Fehler, sachlich fundierte Aufklärung über eine totalitäre politische Ideologie im Mäntelchen einer Religion mit „anti-muslimischem Rassismus“ zu verwechseln. Da der Islam keine Rasse ist, kann Islamkritik folglich auch kein Rassimus sein.
PI und der FREIHEIT geht es ausschließlich um die Kritik an dieser Ideologie, nicht an den Menschen. Daher ist der Vorwurf, Moslems würden „pauschal erniedrigt und beschimpft“, gegenstandlos. Vielmehr wird das „religiöse“ Motiv für Gewaltexzesse und Mord benannt. Diejenigen, die im Namen Allahs fürchterliche Taten verüben, werden bei PI selbstverständlich nicht verharmlost oder in Schutz genommen, sondern scharf angegriffen. Völlig absurd ist die Unterstellung von „Fremdenfeindlichkeit“. In der islamkritischen Bewegung befinden sich mehr Ausländer als in der Partei DIE LINKE.
Aber wer seine Wurzeln selber in einem totalitären System hat und sich statt einer demokratischen Gesellschaft mit Pluralismus eine sozialistische Diktatur wünscht, der ist möglicherweise auch gar nicht in der Lage oder willens, dies zu erkennen.
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