Die Staatsanwaltschaft München I hat das Verfahren wegen Volksverhetzung gegen Michael Stürzenberger und dessen „Thesenpapier gegen die Islamisierung“ bekanntlich im Juni des vergangenen Jahres eingestellt. Der Linke Dietmar Näher, der die Anzeige stellte, seine frühere Internetseite „Politblogger“ bei ebay verkaufte und jetzt unter „Politwatcher“ schreibt, hat die ausführliche siebenseitige Begründung der Staatsanwaltschaft vom 21. Mai auf seinem neuen Blog veröffentlicht:

Staatsanwaltschaft München I, 80097 München
21.05.2013
Aktenzeichen 115 Js 209204/11
Ermittlungsverfahren gegen Michael Johannes Stürzenberger wegen Volksverhetzung

Sehr geehrter Herr Näher,

in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 16.05.2013 folgende Entscheidung getroffen:

Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Gründe:
Dem Beschuldigten lag die Beschimpfung von Bekenntnissen (§ 166 StGB) sowie Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 StGB) aufgrund folgenden Sachverhalts zur Last:

Der Beschuldigte ist Landesvorsitzender der Partei ‚Die Freiheit‘ sowie Verfasser verschiedener Beiträge auf dem Internet-Block blue-wonder.org. Seit geraumer Zeit engagiert sich der Beschuldigte gegen den Bau eines islamischen Zentrums in München. Darüber hinaus tritt der Beschuldigte als Kritiker verschiedener lnhalte des islamischen Glaubens öffentlich in Erscheinung. Unter dem 19.10.2011 und dem 26. Oktober 2011 veröffentlichte der Beschuldigte in dem Internet-Block blue-wonder.org ein ,Thesenpapier gegen die lslamisierung‘. Darin heißt es in dem Beitrag vom 19.10.2011 unter anderem (…)

Das Ermittlungsverfahren war einzustellen, weil die genannten Äußerungen des Beschuldigten keinen Straftatbestand erfüllen.

I.

Die zitierten Äußerungen erfüllen nicht den Straftatbestand des Beschimpfens von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen nach § 166 StGB. Vielmehr handelt es sich um Meinungsäußerungen, die den Schutz des Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz unterfallen.

1. Zu den Beleidigungstatbestanden des Strafgesetzbuchs (§ 185 ff.) haben das Bundesverfassungsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, dass eine Meinungsäußerung nur dann als Beleidigung strafbar sein kann, wenn die Äußerung unmittelbar in die Menschenwürde des von der Äußerung Betroffenen eingreift oder es sich bei der Äußerung urn eine Formalbeleidigung oder Schmähkritik handelt.

2. Bei der Qualifizierung einer Äußerung als Formalbeleidigung oder als Schmähung sind alle Umstände des Einzelfalles einschließlich des Kontexts, in dem die inkriminierte Äußerung gefallen ist, zu berücksichtigen. Als Ausnahme von der grundsatzlich freien Rede ist bei der Annahme einer Formalbeleidigung oder einer Schmahung Zurückhaltung geboten, die Begriffe sind eng zu definieren. Eine Schmähung liegt mithin erst dann vor, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern – jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik – die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (Bundesverfassungsgericht, NJW 2009/749).

Mithin können auch scharfe und übersteigerte Formulierungen, namentlich im Rahmen des öffentlichen Meinungskampfes, starke Ausdrücke, polemisierende Wendungen und überspitzt-plakative Wertungen der Meinungsfreiheit unterfallen (Bundesverfassungsgericht, NJW 1993/1415 ff., OLG München, NJW 1992/1323 ff.). Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob die Kritik berechtigt oder das Werturteil richtig ist, handelt es sich bei der umstrittenen Äußerung um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, so spricht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Vermutung zugunsten der freien Rede (Bundesverfassungsgericht, NJW 1995/3303 ff.).

3. Diese Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Beleidigungstatbeständen kann auf den Tatbestand der Beschimpfung von Bekenntnissen (§ 166 StGB) übertragen werden. Während es bei den Beleidigungstatbestanden (§§ 185 ff. StGB) um den Sehutz des Individuums und dessen sozialen Achtungsanspruchs geht, schützt § 166 StGB den öffentlichen Frieden, der durch ein Verbot, soziale Gruppen mit abweichenden Bekenntnissen in aggressiver, Ietztlich gewaltfördender Weise auszugrenzen, bewahrt werden soll (Fischer, StGB, 60. AufIage, Rdnr. 2 f. zu § 166).

4. Bereits die Deutung der Aussagen in dem inkriminierten Thesenpapier hat im Lichte des Freiheitsgrundrechts des Artikels 5 Grundgesetz zu erfolgen (Bundesverfassungsgericht, NJW 1995/3303 ff.). Vor diesem Hintergrund ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte nicht den islamischen Glauben an sich oder zur Gänze verunglimpft. Vielmehr greift der Beschuldigte einzelne Aussagen des Koran, dessen Auslegung durch bestimmte islamistische Kreise sowie zeitgeschichtIiche Ereignisse, die im Namen und unter ausdriicklicher Berufung auf den Koran stattgehabt haben, heraus, um aus diesen tatsächlichen Anknüpfungspunkten seine Bewertung des Islam als gefahrlich zu begründen.

– So heißt es zu Beginn des Blogs: ‘Bis tief nach Europa fraß sich die islamische Invasion vor‘. Der Beschuldigte spielt damit auf den Vormarsch der osmanischen Truppen unter Führung des Sultans Süleyman I. (der sich zum Islam bekannte) bis vor die Tore Wiens im Jahr 1529 an, der – nachdem durch eine osmanische Vorhut Gräueltaten an der Bevélkerung begangen worden waren – gestoppt werden konnte.

– Weiter schreibt der Beschuldigte: ‘Die Zeit der militarischen Erfolge des lslams ist längst vorbei. Heutzutage geschieht der Dschihad auf zwei Stufen: Offener Terror und schleichende Unterwanderung.‘

Der Beschuldigte nimmt hierdurch erkennbar Bezug auf verschiedenste Terroranschläge islamistischer Extremisten, die diese im Namen und unter ausdrücklicher Berufung auf den Propheten Mohammed und mithin den lslam begangen haben, so etwa die Anschläge auf das World Trade Center in New York im Jahr 2001. lllustriert wird die Bezugnahme durch Bilder schwer bewaffneter Terroristen, die Maschinengewehre oder Granatwerfer in der einen Hand, den Koran in der anderen Hand halten und hiermit sinnbildlich im Namen und unter Berufung auf den Koran gegen Ungläubige in den Kampf ziehen.

– Schließlich nimmt der Beschuldigte Bezug auf die Scharia, das islamische Recht, dass unter Berufung auf diese Rechtsregeln in Regionen, in denen diese als rechtsverbindlich angesehen werden, Sanktionen verhängt werden, die mit dem Wertekanon und den Freiheitsrechten des Grundgesetzes unvereinbar sind, bedarf keiner weiteren Erörterung.

Aus den vorgenannten tatsächlichen Umständen, die in Gestalt des lslamismus einen Teilaspekt des heutigen lslam darstellen, zieht der Beschuldigte die Schlussfolgerung, dass der lslam gefährliche Elemente enthält, die mit dem deutschen Grundgesetz und den durch dieses verkörperten Werten unvereinbar ist.

Gleichzeitig betont der Beschuldigte in seinem Blog, dass alle Menschen, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit, die gleichen Rechte haben, dass Frauen und Männer vor dem Gesetz und im Alltag gleich gestellt sind. Weiter fordert der Beschuldigte, dass sich der lslam von allen verfassungsfeindlichen, gewalttätigen, tötungsbereiten, intoleranten, frauenunterdrückenden und totalitären Aspekten trennen müsse, damit eine ‘friedliche Ko-Existenz’ der Muslime ‘mit Nicht-Moslems auf Dauer’ möglich sei.

Diese Aussagen des Beschuldigten können durchaus so verstanden werden, dass der Beschuldigte fur ein gleichberechtigtes Miteinander von Muslimen und Nicht-Muslimen auf dem Boden des Grundgesetzes (insbesondere unter Ächtung von Gewaltbereitschaft, lntoleranz, Unterdrückung von Frauen und Totalitarismus) eintritt, er also nicht den lslam als solchen sowie die gläubigen Muslime in ihrer Gesamtheit ablehnt, sondern dass er ledlglich die vorgenannten Teilaspekte, die einen Bezug zum lslam aufweisen, für gefährlich erachtet und durch eben diese eine Gefahr für die Gesellschaft als ganze heraufziehen sieht. Diese Gefahr erachtet der Beschuldigte als in der öffentlichen Diskussion nicht hinreichend thematisiert, weshalb er sich veranlasst sieht, diese Diskussion zu befördern.

Um dieser aus seiner Sicht bestehenden Gefahr zu begegnen, entwickelt der Beschuldigte Lösungsansätze, deren Ziel letztlich eine Distanzierung der Gläubigen von solchen Inhalten ist, die dem Wertekanon des Grundgesetzes zuwider laufen.

Bei der Äußerung dieser seiner Meinung in Gestalt des inkriminierten Thesenpapiers bedient sich der Beschuldigte durchaus drastischer Worte und Formulierungen. Diese weisen jedoch – wie gezeigt – stets einen Sachbezug auf, da sie in untrennbarem Zusammenhang mit den nach Auffassung des Beschuldigten vom Islam bzw. vom lslamismus ausgehenden Gefahren stehen.

Diese (nicht fernliegende) Deutungsvariante der Aussagen in dem Thesenpapier zugrunde gelegt, kann nicht davon gesprochen werden, dass es dem Beschuldigten allein um die Diffamierung einer Glaubensrichtung ohne jegliche Auseinandersetzung in der Sache ginge. Von Verfassungs wegen ist auch geboten, der strafrechtlichen Beurteilung des Sachverhalts eben diese, dem Beschuldigten günstige, Deutungsvariante zugrunde zu legen.

lnsoweit handelt es sich jedoch um Meinungsäußerungen, die den Schutz des Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG genießen und deswegen tatbestandlich kein Beschimpfen im Sinne der Strafvorschrift des § 166 StGB darstellen.

II. Die Äußerungen in dem Thesenpapier erfüllen auch nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung.

1. Die Äußerungen erfüllen nicht das Tatbestandsmerkmal des ‘Aufstachelns zum Hass‘ gegen eine religiöse Gruppe der Bevölkerung (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Aufstacheln zum Hass erfordert nach der Rechtsprechung eine über die bloße Äußerung von Ablehnung und Verachtung hinausgehende Form des Anreizens zu einer feindseligen Handlung, ausdrücklich nicht ausreichend ist eine – wenn auch in feindseliger Absicht erfolgte – Darstellung von negativ zu wertenden Tatsachen.

Das Eingehen auf terroristische Anschläge, die im Namen und unter Berufung auf den Koran weltweit begangen worden sind, ist eine (zeit-)historische Tatsache, die äußerungsrechtlich zwanglos zulässig ist. Unter Zugrundelegung der – von Verfassungs wegen gebotenen – oben dargelegten Deutungsvariante des Thesenpapiers ergibt sich auch, dass der Beschuldigte nicht den Islam oder gläubige Muslime von vorneherein und rundweg ablehnt; kritisiert werden vom Beschuldigten vielmehr mit dem Islam verwobene Teilaspekte, aus denen sich seiner Auffassung nach die besondere Gefährlichkeit dieser Religion ergeben soll. Sofern die Gläubigen diesen Teilaspekten abschwören, seien sie willkommen. Dass der Beschuldigte hingegen Personen, die nicht akzeptieren wollen, ‘dass alle Menschen, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit, die gleichen Rechte haben, dass Männer und Frauen vor dem Gesetz und im Alltag gleich gestellt sind’ nicht weiter in der Mitte der Gesellschaft sehen möchte, vermag kein ‘Aufstacheln zum Hass‘ gegen eine konkret ermittelbare Gruppe von Personen zu begünden.

2. Die Äußerungen stellen auch keinen Angriff auf die Menschenwürde durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden einer bestimmten Bevolkerungsgruppe dar (§ 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB). Diese Tatbestandsalternative erfordert, dass das Recht der Angegriffenen bestritten wird, als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft zu leben. Gerade dieses Recht spricht der Beschuldigte den muslimisch gläubigen Mitbürgern der Bundesrepublik indessen nicht pauschal ab: Vielmehr betont der Beschuldigte immer wieder, dass die Muslime sich von ‘Verfassungswidrigem und Gewalttätigem” trennen mögen, so dass der Islam dann als ungefährliche Religion betrachtet werden könne. Weiter betont er, dass sich ‘die gesamte Auseinandersetzung nicht gegen sie als Menschen richte, sondern ausschIießlich gegen ‘brandgefährliche Elemente’ dieser Religionsrichtung. Würden diese, vom Beschuldigten als gefährlich erachtetem Teilaspekte aufgegeben, seien die Muslime ‘in Deutschland herzlich willkommen‘.

Auch wenn dies aufgrund der teilweise drastischen Wortwahl des Beschuldigten nicht immer offensichtlich ist, konnen die Äußerungen in seinem Block durchaus dahingehend verstanden werden, dass er die Mitbürger muslimischen Glaubens lediglich dazu auffordert, den Islam in einer verfassungsmäßigen und den Wertekanon des Grundgesetzes respektierenden Weise zu praktizieren und folgerichtig auf Terrorakte zur Durchsetzung politischer oder religiöser Ziele sowie die Anerkennung der Scharia als einzig gültiger Rechtsquelle zu verzichten. So verstanden aber stellen sich die Äußerungen des Beschuldigten in seinem Thesenpapier nicht als Angriff auf die Menschenwiirde der in Deutschland lebenden Bürger muslimischen Glaubens dar.

Nach alledem erfüllen die Äußerungen des Beschuldigten in seinem Thesenpapier, wenn sie einer dem Freiheitsrecht des Artikel 5 Grundgesetz folgenden Auslegung unterzogen werden, weder den Tatbestand des Beschimpfens von Bekenntnissen nach §166 StGB noch dem Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 StGB.

Eine strafrechtliche Verurteilung des Beschuldigten ist daher nicht überwiegend wahrscheinlich, so dass für die Erhebung der öffentlichen Klage kein Raum ist und das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen war.

Mit freundlichen Grüßen
gez. ****** Staatsanwalt als Gruppenleiter


Quelle: Politwatcher

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Der Weg der Islam-Aufklärung geht kerzengerade weiter. Es ist die wichtigste gesellschaftliche Aufgabe des 21. Jahrhunderts, die gefährlichen und verfassungsfeindlichen Bestandteile des Islams zu entfernen. Hierzu hat DIE FREIHEIT am Montag eine Verzichtsforderung an alle islamischen Verbände veröffentlicht. Nur damit kann der gesellschaftliche Frieden, die Vermischung der Kulturen, die Auflösung der Parallelgesellschaften und ein Ende der Gewalt sowie des Tötens geschafft werden.

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Es ist unter allen Umständen zu verhindern, dass wir viele kleine Gaza-Streifen in Deutschland erhalten. Und wir dürfen keine weitere Generation von bei uns aufwachsenden moslemischen Kindern an eine Ideologie verlieren, die in vielen Bereichen diametral gegen unsere Werte eingestellt ist.

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(Fotos: Roland Heinrich)

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92 KOMMENTARE

  1. Glückwunsch! Freut mich sehr, dass Gerechtigkeit und nicht nur ein Urteil gesprochen wurde.

  2. Ein sachgerechtes Urteil und eine Klatsche für den Antragsteller. Glückwunsch!

  3. Da kullert mir doch glatt eine Träne der Freude die Wange hinunter.

    Herzlichen Glückwunsch Herr Stürzenberger

  4. Wie man auf der Seite lesen kann, ist es wohl der gleiche Staatsanwalt, der bei dem Verfahren wegen des Göbbels-Plakat in Berufung gehen will.
    Irgendwie passt das nicht zusammen.
    Also erstmal abwarten und nicht zu früh freuen.
    Man weiß nicht, was da noch kommen kann.
    Aber gut, dass das Verfahren erst einmal eingestellt wurde.

  5. Schade, das es hier keinen like Button gibt. Dieser Erfolg und dazu die derzeitige kostenlose Werbung- denke bald wird Herr Stürzenberger doch in irgend einem TV-Sender zu sehen sein. Die Verlogenheit in München zuckt in den letzten Zügen.
    Wenn jetzt dann mal zu einer Kundgebung ein paar Hundert kommen würden- von den 7000 in England möchte ich gar nicht träumen, dann gehts mit grossen Schritten vorwärts.

  6. Wenn der Staatsanwalt auch nur die geringste Chance auf Erfolg gesehen hätte, hätte er mit Sicherheit nicht eingestellt.

    Wir sind jetzt soweit, dass wir jedes einzelne Wort auf Gesetzesmäßigkeit überprüfen müssen, während Linke und Moslems wahllos und immer beleidigen dürfen.

  7. Und noch einmal: die Forderungen der „Freiheit“ entsprechen der gängigen Rechtspraxis in Kasachstan!

    Vom weltweiten Aufschrei der Mohammedaner gegen die „Unterdrückung“ in Kasachstan ist nichts zu vernehmen.

    Sie KÖNNEN damit leben – wenn sie wollen!

  8. @ #7 WahrerSozialDemokrat (28. Mai 2013 09:20)

    Die Treuen sind aber geblieben. Wer sich bei jedem Windstoß aus dem Staub macht, auf den ist niemals Verlass.

  9. Es kommt so gut wie nie vor, dass man bei der Lektüre von PI-Artikeln zufrieden lächelt, aber dieses Mal ist das absolut der Fall.

    GRATULATION

    Vielleicht sind ja doch nicht komplett verloren.

  10. Kurz gesagt,

    Herr Stürzenberger bewegt sich mit seinem Anliegen im Recht und im Rahmen des Grundgesetzes.
    Den Münchener Polizisten dürfte es nach dieser Einschätzung des Staates sicher leichter fallen die Veranstaltungen von M. Stürzenberger und der „Freiheit“ zu begleiten.

    Die Gegendemonstranten haben nun keine ernst zu nehmende Grundlage mehr.

  11. #10

    So sollte es da stehen:
    „Vielleicht sind „WIR“ ja doch nicht komplett verloren.“

  12. Da schreibt auf Dietmar Näher‘ s Politwatcher ein „Jake 19 mal Moslem“

    ganz perfide und bösartig:

    Als ebenso ‚erfreulicher Bonus‘ kommen die knappe Handvoll abgefahrenen ‚Schaechter(England/Frankreich /etc.) gerade recht und ebenso, seit Langem beschworen und ersehnt, waere doch jetzt endlich irgendein blutiger Terroranschlag in Deutschland so absolut wuenschenswert um letztendlich Bestaetigung/Anerkennung und die erhoffte Aufmerksamkeit zu erlangen.
    Ueber was man sich nicht Alles freuen kann/koennte/wuerde …. und in Deutschland stehen solch grausliche Elemente weiterhin unter Artenschutz!! ???

  13. Sehr gut! Herzlichen Glückwunsch Herr Stürzenberger!

    Wie dringend notwendig es ist das notwendige Bewusstsein in Puncto Islamisierung zu schaffen zeigt auch der heutige Artikel im „kleinen Stürmer“ taz: http://taz.de/Bengalen-in-London/!116967/

    Zwischen den gutmenschlichem Phrasengestrüpp lässt sich erahnen welche Verhältnisse herrschen wenn Moslems (dank Geburtenjihad und massiver Zuwanderung) die politische Mehrheit bekommen und an die Macht kommen.

    Und nein, das ist leider keine Fiktion sondern Realität in UK.

    Aber NATÜRLICH sind hier nicht Koran und Sunna Schuld an Menschenverachtung und Extremismus – nein es ist die Gesellschaft und deren Representanten – na klar!

    „Der Bruch zwischen Teilen der bengalischen Gemeinde und dem politischen Establishment liegt allerdings schon länger zurück, mindestens zehn Jahre: Gehörte die erste Generation bengalischer Zuwanderer eher säkularen linken Strömungen an, begannen deren Kinder sich – vor allem nach den Anschlägen vom 11. September 2001 – zunehmend als Muslime zu verstehen. Das bestehende politische System hatte ihnen wenig zu bieten. Innerhalb der Labour Party vertiefte der damalige Premier Tony Blair diesen Bruch, indem er an der Seite von US-Präsident George W. Bush in den Irak einmarschierte.“

    Tja liebe Linke – das blüht Euch auch:

    „Der konservative Stadtrat Peter Golds, der aus einer jüdischen Familie aus Hamburg stammt, spricht von einer „Dorfpolitik mit einem Ältestenrat“. Die Stimmung im Rathaus sei für ihn, was das Nazi-Deutschland der Dreißiger für seine Eltern gewesen sei. Wenn sich der Abgeordnete, der sich offen als schwuler Politiker gibt, bei einer Sitzung zu Wort meldet, zische es ihm aus dem Publikum
    „Scheißschwuchtel“ entgegen.“

  14. Der nennt uns grausliche Elemente und die blutrünstigen Terroristen sind nur ein paar handvoll abgefahrene Schächter?

  15. Es gibt wirklich sehr sehr böse Menschen und „Jake 19 mal Moslem“ ist einer davon.

  16. …dem Herrn (soviel Zeit muss sein)Kastner einen Gruss…

    ….und Die SZ macht Werbung mit Herrn Stürzenberger…

    Danke auch dafür.

  17. Was waren das noch für schöne Zeiten, als München blau-weiß und nicht bunt = monokulturislam war.

    Habe gern an der Münchner Freiheit gespielt später flaniert. Hätte nie gedacht, dass die Münchner Freiheit eine andere Bedeutung im Sinne des Widerstandes für mich gewinnen würde.

  18. Super! Hab mich gefreut, dies als erste Morgenmeldung zu lesen!
    Herr Stürzenberger, es wäre sehr schlimm, wenn Ihre (unsere) Gegner etwas finden und dann irgendwie Recht bekommen.
    Viel Kraft! Und wenn Sie, wie ich es erkenne, den Wunsch nach dem Frieden und der Freiheit in diesem Land haben, dann wird Ihnen auch kein Hass „entrutschen“. (Nur wohin mit der Wut?) Wieviel Sandsäcke hänge bei Ihnen zu Hause? 😉

    Da muss ich doch schon den Kopf schütteln: Wie kann jemandem Hass-predigen vorgeworfen werden, wie Herrn Michael Stürzenberger, der NIE NIE NIE jemanden zum Töten auffordert. Indes aber anklagt, dass es andere Tun (Koran + Extremisten) und lediglich um diese Aufmerksamkeit kämpft. 8-o

  19. #13 5to12

    Insgesamt sind 48 Besucher online: 0 registrierte, 0 unsichtbare und 48 Gäste (basierend auf den aktiven Besuchern der letzten 15 Minuten)

    Sind wahrscheinlich 47 Linksextremisten aus Scherer 8 und der Antifa. Der 48. bist du beim Zählercheck… :mrgreen:

  20. Glückwusche an Michael und an DF!

    Schön, wie der Staatsanwalt eine juristisch saubere Verfügung abgibt.

    Damit wird es den islamophilen Populisten und Negativ-Demokraten schwieriger fallen, Islamkritiker zu diffamieren.

    Nun erst einmal die Moschee in München verhindern und die ehemaligen Volksparteien, insbesondere die CSU, an den Pranger stellen, denn die sind die wahren Killer von Freiheit und Demokratie.

    Danach sollten wir uns den Göbbels-Erben zuwenden, denn ohne dieses Gesoxe von tief gebildeten und moralisch Verlogene wäre die Republik ein weites Stück gerechter und freiheitlicher.

    Deutschland braucht kein Stasis, keine Maoisten, keine Kinder aus NSDAP Familien, etc. in den Schaltstellen der Gesellschaft!

  21. @ #9 WahrerSozialDemokrat (28. Mai 2013 09:20)

    als ich den Artikel hier heute morgen las, kam mir auch gleich der Gedanke diese wirklich guten Nachrichten auch an die Leute zu übermitteln, die unser GG anders auslegen wollten und dann auch noch mit dem Finger auf Stürzenberger zeigten, nach dem Motto: selber Schuld das Dich der VS beobachtet, habs Dir ja gesagt…

    http://www.blu-news.eu/2013/04/12/i-told-you-so/#comment-12678

    Mein Kommentar is leider noch nich freigeschaltet.
    Vielleicht hilft das ja auch dem Einen oder Anderen seine Sicht auf das GG nochmal zu überdenken und sich zu überlegen ob man wirklich immer auf irgendwelche ständig beleidigten Moslems Rücksicht nehmen muss.

  22. Gratulation! Damit folgt auch, daß die „Verzichtserklärung“ keine Volksverhetzung ist.

    Christian Jung lag also mit seiner Stänkerei gegen das Thesenpapier auch falsch. Er sollte sich bei Stürzenberger entschuldigen, auch für seine hinterfotzige Frage bei Herrmanns Pressekonferenz. Das hätte Jung wohl gefallen, wenn das „Thesenpapier“ Auslöser für die Beobachtung durch den bayer.Verfassungsschutz gewesen wäre.

  23. die krux ist nur, die mohammedanisten können den gewaltsuren im koran nicht abschwören. denn dann wären sie keine mohmmedanisten mehr. sie müssten ihre sogenannte -religion- verleugnen. laut erdogan – islam ist islam – und nicht nur dieser spricht so.

  24. Nun, das ist doch mal eine gute Nachricht.

    So wie ich den Text lese, scheint der Staatsanwalt ein gewissen Wohlwollen für die Thesen zu hegen.

    Danke auch für den link zum „Politwatcher“.
    Den kannte ich bisher nicht.
    Es ist doch immer wieder schön zu erkennen, gerade in den Kommentaren, was dort für eine Verblendung herrscht. Bei diesen Leuten, deren Lieblingsbeschäftigung es ist, anderen Primitivität,Hetze, Dummheit/falsche Informationen, etc… vorzuwerfen.

    Aber,auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn.
    Z.B. der Forist „Gast“, der -wohl unbeabsichtigt- den Kern der Sache trifft.

    Zitat:“… als wolle byzanz die Muslime dazu auffordern, den Islam „in einer verfassungsmäßigen und den Wertekanon des Grundgesetzes respektierenden Weise zu praktizieren“!
    Achso, liebe Staatsanwaltschaft München, die Muslime tun das also nicht von alleine ohne die liebvoll mahnenden Worte des PI-Hetzers?“

    Ja, genau.
    Ok, an der Wortwahl zu Herrn Stürzenberger muß „Gast“ noch arbeiten. Aber er hat -unbewußt- den entscheidenden Punkt erfasst.

    Die Muslime tun es nicht von alleine.

    Wie man aus Ländern unter muslimischer Herrschaft drastisch vorgeführt gekommt.
    Zudem beweisen die aktuellen Vorfälle in Stockholm, das Attentat in London, etc…
    dies nur allzu deutlich.

  25. Schone Meldung am Morgen. Bei der Begründung denke ich, dass der Staatsanwalt sich auch ein paar Gedanken über den faschistischen Islam gemacht hat und dass es auch bei ihm langsam dämmert.
    Am besten fand ich die Erkenntnis zur Scharia, „die mit dem Wertekanon und den Freiheitsrechten des Grundgesetzes unvereinbar sind, bedarf keiner weiteren Erörterung.“

  26. Sollten wir uns neben Günther Grass, Jakob Augstein, Wolfgang Benz auch den Namen Wilhelm Kempf merken, wenn es um Antisemitismus und Israelkritik in Deutschland geht ?

    Über Antisemitismus und Israelkritik schreibt der Konstanzer Friedensforscher Wilhelm Kempf im neuesten Journal of the Study of Antisemitism (JSA)….

    http://www.barbarafritz.net/text_kempf.pdf

  27. #31 pidding (28. Mai 2013 09:54)

    die krux ist nur, die mohammedanisten können den gewaltsuren im koran nicht abschwören. denn dann wären sie keine mohmmedanisten mehr.

    Tja…

    Das kann ja nun wahrlich nicht unser Problem sein.
    Der Religion der Mayas, die Herzen aus lebenden Menschen schnitten um die Götter zu beruhigen, wird hier auch kein Raum gegeben.

    Auch Menschenfresserreligionen werden nicht geduldet und diese Menschen vor die Wahl gestellt. Wer weiter Menschen fressen will muss es eben in Menschenfressanien machen oder sich vom Menschenfressen verabschieden.

    So einfach ist das !

  28. Einfach nur ekelhaft… Israelhass pur!!!

    Rolf Verleger spricht über Israel

    Eichstätt (EK) Die Vereinigung Pax Christi und die Katholische Hochschulgemeinde Eichstätt setzen ihre Vortragsreihe zu Israel und Palästina fort und konnten mit Rolf Verleger einen prominenten Referenten gewinnen. Am morgigen Mittwoch, 29. Mai, spricht er ab 20 Uhr im Universitätsgebäude Kapuzinerkloster (Raum 001) über das Thema: „Israels Irrweg.

    http://www.donaukurier.de/lokales/eichstaett/Eichstaett-Rolf-Verleger-spricht-ueber-Israel;art575,2763576

  29. OT

    News Brief

    Israelis say they were verbally attacked at Berlin Beyonce concert

    The young Germans began to shout at the Israelis to “go, go, go,” he said. They accused the Israelis of pushing, “which was not true because we were first in line. We had no need to push. We were there already.

    Spokespeople for the Berlin police and the concert organizer, Go-On Promotion, said no incident had been reported. The incident was first reported in the Israel Hayom newspaper. ???????

    http://www.jta.org/2013/05/27/news-opinion/world/israelis-say-they-were-verbally-attacked-at-berlin-beyonce-concert

  30. der wichtigste Abschnitt :

    Vielmehr handelt es sich um Meinungsäußerungen, die den Schutz des Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz unterfallen.

    BEGREIFT es endlich ihr Mahner und Forderer, Verdreher und Hetzer……
    DAS GRUNDGESETZ hat GÜLTIGKEIT in DEUTSCHLAND

  31. Ich freue mich so für Herrn Stürzenberger, jetzt ist die Tortur mit dem Thesenpapier auch ausgestanden. Es geht weiter, weiter immer weiter.

  32. So wie ich den Didi einschätze ist er ein lupenreiner Narzisst der sich nur für seinen eigenen Glanz und Gloria interessiert. Was er in erster Linie anstrebt ist Anerkennung und Bewunderung aber einen dicken Posten mit dickem Geld würde er natürlich auch gerne annehmen.

    Durch die Einstellung des Verfahrens gegen M.S. hat nicht nur seine Karriere sondern auch sein Selbstwertgefühl einen herben Rückschlag erlitten.

    Der Typ ist ein Egotripper der den PC Zeitgeist für sich instrumentalisiert und man kann ihn am härtesten treffen indem man ihn einfach ignoriert.

  33. !!!!!!!!!! G R A T U L A T I O N !!!!!!!!!!!!
    wird bestimmt in einer ner nächsten Talkrunden von ARD und ZDF zum großen Thema gemacht.
    …. oh äh ah der Wecker klingelt, ich muß raus.

  34. Ja, wenn die einfach zugehört hätten, hätten sie dem deutschen Staat auch die Prozesskosten ersparen können.

    Aber ich befürchte, die Gegenseite ist ideologisch so verbohrt, dass die beim Lesen des Urteils aus allen Wolken fallen und nur Verrat wittern…

  35. Hier scheinen einige wohl einem Irrtum aufzusitzen.Das ist kein “ Urteil “ und kein
    “ Freispruch “ , der Staatsanwalt sieht lediglich keine Chance mit der Anklage vor Gericht durchzukonmmen und hat das Verfahren eingestellt.

  36. #9 WahrerSozialDemokrat (28. Mai 2013 09:20)

    Wegen diesem Thesenpapiers gab es doch sogar Streit in der Freiheit. Unter anderem auch darauf hin haben die besonders “Liberalen” in den eigenen Reihen die Partei verlassen, weil sie Angst hatten und im Zweifel lieber den Kölner Dom zur Moschee machen würden, als dieses Thesenpapier zu unterstützen, denn man könnte ja staatsanwaltschaftlich Ärger bekommen….

    Werden die sich nun entschuldigen?

    Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch, Michael! Jetzt müssen „wir“ noch den zweiten Prozess wegen des Himmler-Bildes und die Klage gegen die Beobachtung der „Freiheit“ durch den Verfassungsschutz in
    Bayern erfogreich bestehen!
    Dann werden bei mir die Sektkorken knallen! Für den Erfolg in beiden Fällen sehe ich beste Aussichten – vor allem gestärkt durch obiges Urteil!
    Aber, lieber WSD, ich denke nein! Diese übervorsichtigen „Liberalen“ passten vermutlich von vornherein nicht zur „Freiheit“! Sie sahen oder erhofften sich wahrscheinlich nur die Möglichkeit, auf der Pöstchenleiter schneller nach oben zu kommen, als dies bei den Blockparteien mit ihren festgefügten Mitgliederstrukturen naturgemäß möglich ist! Denn selbstverständlich haben „Altgediente“ auch ältere Ansprüche – es sei denn es handelt sich um Zugewanderte („Migranten“) – dann ist man bzw. Frau schwuppdiwupp MinisterIn, kurz nachdem man oder Frau die Partei zum ersten Mal bei einem Parteitag gesehen hat. Aber – sei’s drum – vielleicht kehrt der Eine oder die Andere irgendwann doch reumütig zurück, obwohl ich – leider – sagen muss, dass ich der AfD
    derzeit die besseren Aussichten einräume, zumal die „Freiheit“ zur BTW nicht antreten wird! Und „wir“ brauchen unbedingt baldige Erfolge, ehe die verhängnisvolle Islamisierungs- und Europapolitik „alternativlos“ so weitergeführt wird!
    Was wir nicht brauchen, das sind 5 konservative Parteien mit je 0,5 bis 1,5 % der Wählerstimmen! Damit verhilft man – ungewollt – womöglich auch noch der schlimmeren „Alternative“ von rot-grün zum Erfolg und beschleunigt den Niedergang dieses Landes in bisher ungeahntem Ausmaß!
    Also bitte bei dieser – vielleicht schon für unsere weitere Zukunft entscheidenden Wahl die Stimmen zusammenhalten – wenn das acuh bei dem Einen oder der Anderen nur mit einem gewissen Zähneknirschen möglich ist! Wie heißt es so treffend in einem Sprichwort?
    „Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach!“ (damit sin d nicht gehörlose Frauen gemeint)

  37. Das ist ja interessant, es gibt einen Politikblog, der ist sozusagen extra für PI news da.
    Dort werden die Artikel, Ansichten, Darstellungen und teilweise die Kommentare kommentiert.
    Aber immer ohne Argumente. Das ist ja langweilig.

    Die Haupt“argumente“, die ich so herauslesen konnte, sind:
    Die PIler sind braun oder betrunken.

    In der Psychologie gibt’s dafür einen Fachbegriff: Projektion. Oder wie jedes Kind schon weiß: Wer’s sagt, isses selber.

  38. Polizei sucht Sex-Täter von Neugraben

    In Hamburg-Neugraben ist laut Polizei ein 16-Jähriger Anfang März von einem Unbekannten sexuell belästigt worden. Nun fahnden die Ermittler öffentlich mit Fotos aus einer Überwachungskamera nach dem Täter.

    Den Angaben zufolge war dieser mit seinem Opfer in der S-Bahn Richtung Neugraben ins Gespräch gekommen. Als sie die Endstation erreicht hatten, habe der Unbekannte den 16-Jährigen in einen Feldweg gelotst und sich an ihm vergangen.

    http://www.ndr.de/regional/hamburg/missbrauch879.html

    Fahndungsfoto angucken und schon ist alles klar…..

  39. #53 Pimpelhuber (28. Mai 2013 10:50)

    Wer muss denn die Prozesskosten tragen, doch der Anzeigenerstatter oder?

  40. #39 Agnostix (28. Mai 2013 10:02)

    tja,
    verstehe ich sie richtig.
    das würde letztlich bedeuten -mohammedanismusverbot- in deutschland. ich bin sofort dafür.

  41. # Agnostix

    Es gibt keine Prozeßkosten, da es keinen Prozeß gab.Sozusagen ein kostenloser „Service“.

  42. Ein Sieg auf ganzer Linie und ein Katzenkopf an alle, die sich eilfertig und gutmenschlich vom Thesenpapier, Michael, der Freiheit und nicht zu Letzt von PI distanziert haben. Das war ganz großes Kino und unheimlich hilfreich für alle, die sich für ein demokratisches, friedliches, ja: Scharia freies Deutschland einsetzen… Naja, wenigstens haben einige dieser Warmduscher die islamkritische Blogszene um eine Facette „bereichert“: Dampfplaudern auf höchstem intellektuellen Niveau… ist doch auch schon was!

  43. #62 pidding (28. Mai 2013 11:22)

    Eben da muss man differenzieren. Auch die Menschenfresserreligion darf hier praktiziert werden (Religionsfreiheit), nur eben ohne Menschenfressen und auch ohne sonstiges was gegen das GG steht. Aber in seinem stillen Kämmerlein kann er zu seinem Menschenfressergott beten.

    Da sogut wie alles im Koran gegen das GG steht käme theoretisch eine Entschärfung einem Verbot gleich. Aber eben nur theoretisch, praktisch kann er immer noch seinem Glauben anhängen.
    Wenn dann auch die Justiz entsprechend reagieren würde und alle sofort ausweist, die sich eben daran nicht halten, wäre Europa in 10 Jahren wieder so liebenswert wie vor 30 Jahren…

  44. Haben die CSU und andere etwa die Muenchener Staatsanwaltschaft vergessen zu beeinflussen bei ihrem Krampf gegen die Freiheit.

    Glueckwuenach an Michael Stuerzenberger. So darf es weitergehen.

  45. @Agnostix
    Sicher kann er weiter zu seinem Menschenfressergott beten, jedoch darf er die Lehre nicht an Kinder vermitteln. Ebenfalls ist die Ankündigung Menschen zu fressen eine geplante und wann auch immer zur Ausführung vorbereitete Straftat, die, wenn sie nicht zur Anzeige gebracht wird auch dadurch einen Straftatbestand zeitigt. Ganz so einfach ist es nicht. Die Tötungsbefehle sind nachweisbar schriftlich fixiert und werden unmündigen Kindern gelehrt.
    Im Grunde ist der Glaube unabwendbar vom geistigen Zustand des Glaubenden ab, aber die grundgesetzliche Verpflichtung der Volksgemeinschaftsvertretung gegenüber dem Gläubigen besteht nur in der Gewähr der Freiheit des Glaubens, des Gewissens und der Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Eine ungestörte „Religionsausübung“ wird nur gewährleistet, wenn sie mit dem herrschenden Grundgesetzvorlagen übereinstimmt. Art.146 WRV (Religionsunabhängigkeit von Rechten und Pflilchten) (1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
    Daher sehe ich die „rituale Tierschächtung“, die Beschneidung unmündiger Kinder, die Koranlehre für unmündige Kinder, die Ungleichbehandlung der Frauen und letztendlich die Koranlehre als absolut gegen allgemein in Deutschland geltendes Recht und Gesetz geregelt und ist eine durch Politiker und Juristen ermöglichte Ungleichbehandlung der Bürger vor Recht und Gesetz und somit eine Straftat. Wir bräuchten kein Grundgesetz, wenn hier der Moslem seine Sonderrechte aufgrund politisch-religiöser Erpressung unser Grundgesetz aufhebeln kann und in meiner Nachbarschaft Tiere zu Tode gequält werden dürfen. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Wer seine Sonderrechte behalten will, der soll sie in seinem Herkunftsland ausleben.

  46. Gratuliere!!!!!

    Endlich steht es schwarz auf weiss das hier keine Verhetzung stattfindet sondern eine ehrliche Auseinandersetzung mit dem Problem.

    Und das auch noch von der Staatsanwaltschaft, ich glaubs echt nicht das man das noch erleben darf 🙂

  47. #70 handler (28. Mai 2013 12:27)

    Daher sehe ich die “rituale Tierschächtung”, die Beschneidung unmündiger Kinder, die Koranlehre für unmündige Kinder, die Ungleichbehandlung der Frauen und letztendlich die Koranlehre als absolut gegen allgemein in Deutschland geltendes Recht und Gesetz geregelt und ist eine durch Politiker und Juristen ermöglichte Ungleichbehandlung der Bürger vor Recht und Gesetz und somit eine Straftat.

    Da bin ich ganz bei Ihnen, zur Zeit werden permanent Gesetze gebrochen und es folgen keine Repressionen.
    Das ist natürlich ein eklatant wichtiger Punkt, Gesetzesbrüche MÜSSEN geahndet werden, das würde sich aber vermutlich, sollte der Koran offiziell für Europa umgeschrieben werden müssen, dann auch politisch umsetzen lassen.

    Derzeit mit den Grün-Rotfaschisten ist das natürlich nicht zu machen, aber der Wind dreht sich zunehmend und mit jedem Tottreten und jedem Bombenanschlag wird es wahrscheinlicher. Ich glaube nicht daran, dass sich die Europäer so einfach überrennen lassen.
    Es wird einen massiven Rechtsruck (leider auch -extrem) geben in Europa. Mit schwindenen Geldmitteln wird sich wieder auf die eigene Nation konzentriert werden (z.B. Griechenland mit der Partei Morgenröte) aber auch in anderen Ländern steigt das Bewusstsein fürs eigene Volk und die schwindene Lust Fremde auszuhalten, insbesondere natürlich unintegrierbare (Zigeuner, Moslems).

    Deutschland wird leider aufgrund seiner Vergangenheit das Schlusslicht in Europa sein, aber besser spät als nie…

  48. Schon mal auf die Seite des Politwachtlers geschaut??
    Die Kommentatoren dort speiben Gift und Galle!
    LOL

  49. #23 WahrerSozialDemokrat (27. Mai 2013 23:55)
    Mir egal. Ich bin für solchen Stress nicht geboren.
    Und werde vermutlich nur dumm da stehen, weil ich weiß sonst zu explodieren. Mir nen Kaffee besorgen und eine Ziggi nach der anderen rauchen.

    Mir ergeht es ähnlich bzw. bin ähnlich gestrickt. War am vergangenen Samstag (25.05.13) wieder einmal für ein paar Stunden am Rindermarkt und habe das Geschehen beobachtet.

    Mir „schwillt“ wirklich der Kamm wenn ich diese asozialen Typen der „Gegenseite“ sehe. Absoluter Abschaum unserer Gesellschaft. Keine Argumente, nur hohle Phrasen dieser Dumpfbacken wie „halt’s Maul“ usw. sind zu hören.

    Dennoch suche ich vereinzelt das Gespräch mit unbeteiligten, „neutralen“ Beobachtern. Im Rahmen meiner bescheidenen Möglichkeiten gelingt es ab und zu jemanden davon zu überzeugen für das Bürgerbegehren zu unterschreiben. Ich habe nicht mitgezählt, aber um die 15 Leute konnte ich schon überzeugen.

    Von daher solltest Du, wie angekündigt, am 01.06. erscheinen und deinen Kaffee trinken und deine Ziggis rauchen. Ich werde mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls wieder vor Ort sein, einen oder mehrere Kaffee trinken und meine Ziggis rauchen und vielleicht noch jemanden davon zu überzeugen, dass er unterschreibt 😉

    Eventuell gibt es ja noch ein paar Leutchen hier, die mal ihr Herz in die Hand nehmen um M. Stürzenberger und seine Mitstreiter mit Anwesenheit zu unterstützen und somit auch Solidarität zeigen. Ich fahre übrigens auch 500 km (hin und zurück). Mir ist es das wert!

  50. Der NäherIn gebührt ein herzlicher Dank – für die Anzeige und für die Veröffentlichung des überaus erfreulichen Resultats derselben!

  51. Ein Lichtblick in diesem Land der politischen Dekadenz…

    Zumal Herr Stürzenberger es verdient hat, für seine Demokratischen Bemühungen und Aufklärung.

    Wir müssen ihn alle dankbar sein!

  52. Die Staatsanwaltschaft mußte in diesem Falle aufpassen, dass sie nicht versehentlich einen Präzedenzfall schafft, den die Gegenseite dann munter für sich in Anspruch nehmen könnte, weil vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Konkret meine ich damit tatsächlich rechtsextreme Gruppen, die den §166 STGB dann auch zum Schutz ihrer „Bekenntnisse & Weltanschauungen“ nutzen könnten. Das hieße, dass jeder „Kämpfer gegen Rechts“ der Gefahr ausgesetzt wäre, sich strafbar zum machen, wenn er die Anschauung „Deutschland den Deutschen“ beschimpft, verunglimpft oder beleidigt.
    Das bringt mich zum schmunzeln, zeigt mir aber auch, dass unser Recht funktioniert. Wir sollten alles daran setzen, dass das so bleibt.
    By the way: die Staatanwaltschaft hat sich nun aber selbst einer Gefahr ausgesetzt. Sie könnte, genau wie im Falle Sarazin von der UN Kommission gegen Rassismus gerügt werden, offiziell, vor aller Welt (http://www.tagesspiegel.de/berlin/rassismus-vorwuerfe-un-ruegen-deutschland-wegen-sarrazin/8082520.html).
    Für uns hier in Deutschland ist die Sache aber damit klar und der Kampf kann weitergehen. Die Meinungsfreiheit wird als sehr hohes Gut angesehen, ist im GG verankert, und erzwingt hohe Maßstäbe für den Straftatbestand der Bekenntnisbeleidigungen. Nazis können sich nun nicht freuen, aber „Die Freiheit“ München kann aufatmen. Und das ist gut so.
    Etwas stimmt aber traurig: wir hatten doch nie große Probleme mit Moslems bei uns in Deutschland. Ich persönlich hatte Moslems in meiner Oberschulklasse. Wo sind die alle geblieben? Warum konnten sie sich nicht gegen die Fanatiker in den eigenen Reihen (der Umma) zur Wehr setzen?

    Insgesamt gibt die Einstellung des Verfahrens auch Anlass zur Hoffnung: islamophilen Fanatikern wurde ein Stopschild gezeigt. Je mehr es davon gibt, desto größer wird die Chance für diejenigen, die wirklich daran interessiert sind einen modernen, europäischen Islam zu entwickeln, der dermaleinst auf seine „Vorgänger“ mit dem gleichen Grausen schaut, wie die Christen auf die Hexenverfolgung.

  53. #67 Agnostix (28. Mai 2013 11:33
    #70 handler (28. Mai 2013 12:27)

    ich habe die weiteren einträge verfolgt und gelesen.

    vor vielen-vielen jahren sah ich den ludwigshafener ernst bloch im fernsehen. er sagte beiläufig, -wenn theorie und praxis nicht übereinstimmen, schlimm für die praxis-.

  54. Die wahren Nazis!

    München

    Gericht

    München: Linker wegen Hitlergruß verurteilt

    Der Student Jan-Thorsten R. (33) soll in München auf dem Schweizer Platz den Hitler-Gruß gemacht haben. Er bestreitet die Vorwürfe.

    München – Student Jan-Thorsten R. (33) versteht die Welt nicht mehr: „Ich bin Partei-Mitglied bei der ,Linken’ – und jetzt stehe ich als Neo-Nazi vor Gericht.“ Staatsanwalt Peter Preuß wirft ihm vor, dass er in der Öffentlichkeit verfassungswidrige Kennzeichen verwendet haben soll. Und das ist strafbar.

    Anzeige
    Am 9. November 2012 betreibt Moschee-Gegner Michael Stürzenberger mit seiner umstrittenen Rechts-Partei „Die Freiheit“ einen Infostand am Schweizer Platz in Fürstenried. Ausgerechnet am Jahrestag von Adolf Hitlers Reichspogromnacht 1938. Jan-Thorsten R. steht mit seiner türkischen Lebensgefährtin bei den Gegendemonstranten.

    30 Polizisten sind im Einsatz.

    Gegen 17.25 Uhr will der Angeklagte die Unterschriften am Stand einsehen, tut so, als wolle er sich eintragen. Man verweigert ihm die Liste und sagt: „Unser Büro ist schon geschlossen.“ Darüber soll sich Jan-Thorsten R. geärgert haben. Aus Wut habe er den rechten Arm zum Hitler-Gruß erhoben und „Sieg Heil“ geschrien.

    Die Beamten, die das gehört haben wollen, umstellen ihn, nehmen seine Personalien auf und machen eine Anzeige. Jan-Thorsten R. (Anwältin Füsun Yavuz) widerspricht den Vorwürfen: „Ich habe die rechte Hand erhoben, Zeige- und Mittelfinger gespreizt und gesagt: ,Ja, ja. Sät Heilkräuter wie oder was?’

    Jetzt will mir die Polizei was anhängen. Seit meinem 16. Lebensjahr verfolgen die mich.“

    Zwei Zeugen bestätigen aber den Hitler-Gruß und die „Sieg Heil“-Äußerung. Urteil: 500 Euro Strafe in Raten.

    http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.gericht-muenchen-linker-wegen-hitlergruss-verurteilt.c6e8a0a8-dd2f-4219-a841-82a8ce3cb987.html

  55. Das Urteil ist sehr klar und logisch in seiner Begründung.
    Nur schade, dass Linke, die ja bekanntlich Autisten sind, damit nichts anfangen können.

  56. #80 Wilhelmine

    „Ich bin Partei-Mitglied bei der ,Linken’ – und jetzt stehe ich als Neo-Nazi vor Gericht.“

    Tja, da muss sich der Extremist und Verfassungsfeind Jan-Thorsten R. nun aber wirklich nicht wundern. Schließlich sind die linksextremen roten Sozialisten doch Gesinnungsbrüder der braunen nationalen Sozialisten Adolf Hitlers. Die Unterschiede zwischen diesen beiden antidemokratischen Organisationen sind nur sehr marginal. Beiden ist gemeinsam, dass sie Demokratie, Freiheit und Menschenrechte ablehnen, sobald es Menschen betrifft, die nicht mit ihnen konform gehen.

    Warum also jammert der Strolch?

    Er ist doch nur ein Nazi und wird als solcher behandelt.

  57. Das Urteil ist in sich völlig logisch; ich habe den Sachverhalt nie anders gesehen; es wäre in der Tat nicht nachvollziehbar, hätte das Gericht anders geurteilt. Aus der Schlußfolgerung dieses Urteils aber ergibt sich für den Antragsteller eine „Klatsche“ erster Klasse; er darf sich fragen lassen, wie er es selbst mit dem Grundgesetz, ergo mit Recht und Gesetz hält. Hieraus ergeben sich auf Seiten des Klägers erhebliche Demokratiedefizite, um es höflich auszudrücken.

  58. #80 Wilhelmine (28. Mai 2013 15:52)

    Ausgerechnet am Jahrestag von Adolf Hitlers Reichspogromnacht 1938.

    Da kann man nur feststellen: Gerade am Jahrestag der Reichspogromnacht, denn die Übergriffe gegen Juden (von Moslems) nehmen in Deutschland und ganz Europa immer stärker zu.

  59. Nach dem herrschenden Parteiengesetz (§ 1 Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgabe der Parteien) ist nach Absatz (1) und Absatz (2) die politische Willensbildung des Volkes durch das Wirken der Parteien ausdrücklich genannt. Die Anregung des Bürgers zur Mitgestaltung wird hier ausdrücklich gewünscht.
    Die SZ spricht aber öffentlich von islamophober verhetzender Parteiarbeit der Freiheit. Das heißt, die SZ unterstellt den Parteimitgliedern der Freiheit eine medizinische Erkrankung, eine krankhafte Abneigung gegen die Verbreitung der Koranlehre, eine Erkrankung, die durch keinen Fachmediziner verifiziert wurde und auch nicht verifiziert werden kann, denn eine in einem demokratischen freien Land geäußerte Meinung einer Partei ist ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, ein öffentliche Aufgabe, die zur politischen Willensbildung des Bürgers beitragen soll. Da die SZ Kritik an einer in jeder Hinsicht beweisbar gefährlichen Lehre auch noch mit rechtspopulistischer Verhetzungsarbeit belegt, dies aber ohne konkrete Begründung vornimmt, darf man davon ausgehen, dass hier eine krude Fehleinschätzung und bewusst erzeugte Verleumdung der Öffentlichkeit durch die SZ vorgetragen wird. Die Parteiarbeit der Freiheit, die wahrheitsgemäß den Koraninhalt und seine in der ganzen Welt erlebbaren grausamen Auswirkungen zur Sprache bringt, muss dem Bürger in Deutschland veranschaulicht werden. Wenn andere Parteien diese Aufklärung nicht für wichtig halten, sie unterlassen, kann daraus keine Begründung für die Diskriminierung einer sich kritisch zur Koranlehre äußernden Partei abgeleitet werden.
    Wenn die Münchner Bürger sich nun gegen den Bau der Moschee entscheiden, dann haben also diese Menschen nach SZ-Aussage alle eine Phobie, sind medizinisch krankhaft besetzt und alle die der Koranlehre hörig sind gesund? Wer finanziert die SZ?

  60. Staatsanwaltschaft München I, 80097 München
    21.05.2013
    Aktenzeichen 115 Js 209204/11

    Der Staatsanwalt stellt die Dinge sehr genau, sachlich und vorallem wahrheitsgemäß dar.

    Danke für und an alle Staatsanwälte, die nicht in erster Linie karriere- oder zeitgeist-verpflichtet sehen, sondern sich um ihre Arbeit in vernünftiger und gesetzeskonformer Weise kümmern!

    Und dir, Michael, Glückwunsch zu diesem fairen Urteil!

  61. Hier wäre eine Anzeige von Stürzenberger gegen den Erstanzeigenden wg. Falscher Verdächtigung zu prüfen. Dies ist eine Straftat.

  62. Erstmal Glückwunsch Herr Stürzenberger.

    #5reinemann

    Wie man auf der Seite lesen kann, ist es wohl der gleiche Staatsanwalt, der bei dem Verfahren wegen des Göbbels-Plakat in Berufung gehen will.
    Irgendwie passt das nicht zusammen.

    Dann ist der Staatsanwalt sehr zwiespältig.
    In dieser Einstellung des Verfahrens bekommt man sehr wohl den Eindruck das dieser Staatsanwalt kapiert hat dass Stürzenberger versucht aufzuklären ohne Menschen zu beleidigen oder gar zu diffamieren.

    …Die Äußerungen stellen auch keinen Angriff auf die Menschenwürde durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden einer bestimmten Bevolkerungsgruppe dar (§ 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB). Diese Tatbestandsalternative erfordert, dass das Recht der Angegriffenen bestritten wird, als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft zu leben. Gerade dieses Recht spricht der Beschuldigte den muslimisch gläubigen Mitbürgern der Bundesrepublik indessen nicht pauschal ab: Vielmehr betont der Beschuldigte immer wieder, dass die Muslime sich von ‘Verfassungswidrigem und Gewalttätigem” trennen mögen, so dass der Islam dann als ungefährliche Religion betrachtet werden könne. Weiter betont er, dass sich ‘die gesamte Auseinandersetzung nicht gegen sie als Menschen richte, sondern ausschIießlich gegen ‘brandgefährliche Elemente’ dieser Religionsrichtung. Würden diese, vom Beschuldigten als gefährlich erachtetem Teilaspekte aufgegeben, seien die Muslime ‘in Deutschland herzlich willkommen‘.

    Wenn er sich jetzt da an einem Himmlerplakat aufhängt, wo er doch weiss das Stürzenberger weder rassistisch ist noch auf irgeneine andere Weise daran interressiert ist Menschen zu diffamieren… da komm ich dann nicht mehr mit.
    Dazu kommt das da gerade die linksfaschistischen Ankläger mit steinen im Glashaus nur so um sich schmeissen.

  63. Die Begründung der Einstellung des Verfahrens käme vor Gericht einem Freispruch 1. Klasse gleich.

  64. Niemand wird diese Verzichtsforderung unterschreiben, weil dies zu einer Spaltung des Islam und Differenzen zwischen den Islamverbänden führen würde. Es wäre auch eine Anerkennung das der Islam nicht im Einklang mit unseren Werten steht, was auch tatsächlich so ist, aber natürlich nicht zugegeben werden kann, weil dies den Islam schwächen würde. Wenn diese von dem einen oder anderen unterschrieben würde, was würde es denn ändern ?

    Die Abspaltung und Reformation einer Religion Islam von islamischen Recht und der Ideologie kann nur über den Gesetzgeber zwingen erfolgen. Ein erster Ansatz wären zwingende gesetzliche Regelungen zu den üblichen aber illegalen islamischen Realitäten wie Polygamie, Lustehe (islamische Prostitution), Schariarichter, die dann auch entschlossen durchgesetzt werden. Auch ein Verschleierungsverbot, wie in Frankreich und Belgien, würde die Bedeutung der westlichen Werte und Menschenrechtsverständnis stärken judn bei der Bevölkerung eine bessere Akzeptanz des Islam ermöglichen.

    Solange der Gesetzgeber aber den Forderung der Islamverbände stets nachkommt, wird es keine echte Integration für Muslime geben können.

    Hier muss eine drastische Kehrtwende zugunsten unserer Wertegesellschaft erfolgen.

  65. Das ist vor allen Dingen eine schallende Ohrfeige mit extremen Nachhall für die Demokratiegefährder Ude, Herrmann und NRW Innenminister Jäger.

    Ich mache jetzt eine Kerze an!

  66. Kann jemand mit juristischem Hintergrund erklären welche Auswirkung diese Urteil auf die Beobachtung der FREIHEIT durch den Verfassungsshutz bedeutet. Soweit ich mich entsinnen kann hat sich Innenminister Friedrich der Argumentation bedient, die nun von der Staatsanwaltschaft widerlegt wurde.

  67. Programmhinweis

    Heute bei Phoenix (22.15 Uhr) wird ein weiterer Versuch unternommen, islamischen Terror zu verharmlosen:

    Angst vor Einzeltätern – Wie sicher sind wir noch?

    Pinar Atalay diskutiert in der PHOENIX Runde u. a. mit

    – Prof. Crister Garrett (Politologe, Universität Leipzig)
    – Guido Steinberg (Stiftung Wissenschaft und Politik) und
    – Bärbel Bongartz (Kriminologin).

    Zwei Extremisten ermorden in London einen Soldaten auf offener Straße. Ein Geschwisterpaar verübt einen Bombenanschlag beim Boston-Marathon und tötet drei Menschen. Ein Einzelner lässt in Oslo eine Bombe hochgehen, läuft danach Amok und tötet 77 Menschen.

    Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 riefen die USA den „Krieg gegen den Terror“ aus. Im Visier damals: organisierte Terrorgruppen wie Al Kaida. Heute scheint der Terror eine neue Qualität bekommen zu haben. Hinter den jüngsten Anschlägen stecken immer öfter Einzeltäter oder kleine Terrorzellen. Diese Täter sind meist in dem Land aufgewachsen, in dem sie ihre Anschläge verüben. Sie haben sie alleine und im Stillen geplant. Ihnen auf die Schliche zu kommen, ist oft nur sehr schwer möglich. Sicherheitsbehörden stehen vor kaum zu bewältigende Aufgaben.

    Welche Mittel bleiben, um Anschläge zu vereiteln? Wie kann ein Überwachungsstaat vermieden werden? Was bedeuten die Anschläge für das Vertrauen innerhalb einer Gesellschaft?

    http://www.phoenix.de/content/phoenix/die_sendungen/diskussionen/angst_vor_einzeltaetern_wie_sicher_sind_wir_noch_/695861?datum=2013-05-29

  68. Sehr gut. In München handelt man noch nach Recht und Gesetz.

    Man sollte diese Entscheidung bereithalten, und Forenbetreibern zeigen, wenn sie von Linksfaschisten mit Volksverhetzungsanzeige bedroht werden.

  69. Glückwunsch!

    Das geht runter wie Öl.
    Wenn man jetzt allerdings bedenkt, dass, sollte der Herr Kolat seine Ideen durchkriegen, in Zukunft solche Entscheidungen von Leuten mit islamischen Hintergrund gefällt werden…
    Da sehe ich schwarz.
    Wie der politische Kurs unseres Landes.

  70. Herzlichen Glückwunsch, Herr Stürzenberger!

    Ich kann es nur wiederholen: Sie machen alles richtig, machen Sie weiter so.

    Dass jetzt auf einmal der bayrische Innenminister bei Anne Will eingeladen ist,

    hat dieser Herr mit Sicherheit auch Ihnen zu verdanken!

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