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Dramatische Roma-Flut in Duisburg-Hochfeld

[1]Laut Innenminister Jäger kommen im Duisburger Stadtteil Hochfeld (Foto) auf 12000 Bewohner 6500 Roma. Die Rheinische Post [2] zitiert den Minister: „Auf 12000 Hochfelder kommen 6500 Roma aus Bulgarien und Rumänien. Es gibt nur wenige Städte, in die die Roma ziehen. Diese sind mit ihrer Integrationskraft überfordert.“

(Von Marsianer)

Im Hinblick auf diese Situation skizziert der Minister die zukünftigen Aufgaben laut RP wie folgt:

Viele Roma, die in den letzten Jahren zugezogen seien, würden dauerhaft hier bleiben. Es sei eine Armutswanderung, wobei viele der Zugewanderten gut ausgebildet seien. Für die Roma seien Schulen zu bauen und die Gesundheitsvorsorge sicher zu stellen.

Aha, Schulen müssen wir ihnen bauen? Gibt es davon keine in den Herkunftsländern? Die Gesundheitsvorsorge müssen wir sicherstellen? Ist das nicht die Aufgabe ihres Heimatlandes? Wer jetzt noch Lust hat, sich dazu ein kleines Video anzuschauen, der klicke hier. [3] Was zurzeit in diesem Land veranstaltet wird, ist nichts anderes als die gezielte, bewusste Überfremdung Deutschlands.

Anlässlich des 17. Juni 1953 in der DDR sagte Bertholt Brecht in der Notiz Die Lösung:

Nach dem Aufstand des 17. Juni ließ der Sekretär des Schriftstellerverbandes in der Stalinallee Flugblätter verteilen auf denen zu lesen war, dass das Volk das Vertrauen der Regierung verscherzt habe und es nur noch durch verdoppelter Arbeit zurückerobern könne. Wäre es da nicht einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?

Dies ist natürlich in der jetzigen Situation nicht praktikabel für die Herrschenden. Wer sollte denn dann noch – verdoppelt – arbeiten? Es gilt also, dass noch bestehende Volk – oder besser die entsolidarisierte Masse der Autochthonen – möglichst lange bei Laune und in Arbeit zu halten. Wenn dann die Krise mitsamt den Armutsschüben kommt, gilt es, unsere „Neu-Bürger“ gegen das eigene Volk in Stellung zu bringen und so wirksam auszuschalten. Dem gilt es Widerstand entgegen zu setzen. Die nächste Bundestagswahl bietet mit der Wahl der AfD eine erste Gelegenheit dazu und im nächsten Jahr sind in NRW Kommunalwahlen, wo es in vielen Kommunen die Möglichkeit geben wird, Pro-NRW mit einer Stimme zu unterstützen.

(Fotocredit: Zukunftskinder)

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Der Istanbul-Prozeß geht weiter

geschrieben von PI am in Europa,Islam,Justiz,Meinungsfreiheit,USA | 25 Kommentare

oic-ihsanoglu-clinton-edited [4]Vor fast zwei Jahren — genau eine Woche vor Anders Behring Breiviks Massaker in Norwegen — haben US-Außenministerin Hillary Clinton und der Generalsekretär der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC), Ekmeleddin Ihsanoglu, den sogenannten „Istanbul-Prozeß“ gestartet. Ihre Initiative war ein Gemeinschaftsprojekt der OIC und der USA und sollte westliche Nationen (ganz besonders die USA) in Übereinstimmung mit der UN-Resolution 16/18 bringen, die die „Bekämpfung von Intoleranz, negativer Stereotypisierung und Stigmatisierung von, sowie Diskriminierung, Aufstachelung zu Gewalt und [Ausübung von] Gewalt gegen Personen aufgrund ihrer Religion oder ihres Glaubens“ zum Inhalt hat.

(Von Baron Bodissey, Gates of Vienna [5] / Übersetzung: Klaus F.)

Das letztendliche Ziel ist, daß die Mitgliedstaaten der UN zum Erlaß von Gesetzen verpflichtet werden, die solche „Stereotypisierung“ und „Diskriminierung“ aufgrund von religiösem Glauben kriminalisieren. Ich muß Ihnen nicht sagen, daß der beabsichtigte Hauptnutznießer der Resolution 16/18 der Islam ist, und daß alle Vorstöße, diese Resolution zu implementieren, von der OIC und ihren von der Moslem-Bruderschaft beeinflußten Verbündeten in den Regierungen und NGOs bedeutender westlicher Nationen ausgehen.

Mrs. Clinton ist inzwischen durch den Bengasi-Skandal von der Bühne verschwunden, aber der Istanbul-Prozeß marschiert auch ohne sie weiter. Die Europäische Union hat zu einem Großteil bereits die Forderungen der Resolution 16/18 umgesetzt, und genau aus diesem Grund war es so eine freudige Überraschung, von der kürzlichen Abstimmung im Europäischen Parlament zu hören.

Am Dienstag, den 18. Juni veröffentlichte das Legal Project [6] den folgenden Bericht [7] über eine sehr willkommene Resolution des EP zur Redefreiheit:

EU stellt sich gegen UN und OIC bei Pressefreiheit
Von Nathaniel Sugarman

Das Europäische Parlament (EP) in Straßburg hat am Donnerstag zwei Resolutionen verabschiedet, die jede einen Satz von Empfehlungen zum Schutz der Rechte von Journalisten beinhalten, frei zu sprechen und zu veröffentlichen.

„Die EU als eine Wertegemeinschaft sollte nach einer Führungsrolle darin streben, den Schutz des freien Wortes, ob gebloggt oder gesprochen, und der Information, ob recherchiert oder photographiert, sicherzustellen. Journalisten und eine freie, pluralistische Medienlandschaft sind lebensnotwendig für Demokratien und zur Begrenzung von Macht. Die Freiheit der Rede und Freiheit nach der Rede sind der Kern einer offenen und freien Gesellschaft,“ sagte Marietje Schaake (ALDE, NL), Berichterstatterin für Presse- und Medienfreiheit in der Welt. Das EP ist das direkt gewählte Parlament der Europäischen Union.

Die erste Resolution (2011/2081(INI) [8]) mit dem Hauptaugenmerk auf der Pressefreiheit „erkennt an, daß Regierungen die Hauptverantwortung dafür tragen, die Freiheit der Presse und Medien zu garantieren und zu schützen.“ Die Resolution weiterhin „weist darauf hin, daß Regierungen auch die Hauptverantwortung dafür tragen, die Freiheit der Presse und Medien zu behindern und, in den schlimmsten Fällen, zunehmend zu gesetzlichen Druckmitteln greifen, diese Freiheit einzuschränken, d.h. durch den Mißbrauch von Antiterrorismus- oder Antiextremismus-Gesetzen und Gesetzen zur nationalen Sicherheit, zu Landesverrat und Subversion.“ Das EP befürwortet eine „Balance“ zwischen den Interessen der nationalen Sicherheit und der Pressefreiheit. Die Resolution geht noch weiter und beklagt die Tatsache, daß „Journalisten in der ganzen Welt häufig verwundet, ermordet oder schwerem Mißbrauch ausgesetzt werden, und das oft ungestraft,“ und betont die „Wichtigkeit der Bekämpfung dieser Straflosigkeit.“

Die zweite Resolution (2013/2082(INI) [9]), die sich um religiöse Freiheit dreht, befürwortet die standfeste Opposition gegen „jeden Versuch, die Redefreiheit im Bezug auf religiöse Belange zu kriminalisieren, etwa durch Blasphemiegesetze.“ Das EP verurteilt vorhersehbarerweise „alle Formen von Gewalt und Diskriminierung,“ aber fährt fort damit, zu betonen, daß „besondere Aufmerksamkeit der Situation derjenigen gewidmet werden sollte, die ihre Religion oder ihren Glauben wechseln, da diese in der Praxis in einer Anzahl von Ländern sozialem Druck, Einschüchterung oder sogar direkter Gewalt ausgesetzt sind.“

Beide Vorstöße des EP stehen im Widerspruch zu den restriktiveren Richtlinien, die von den Vereinten Nationen (UN) und der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) angestrebt werden. Die OIC hat „Blasphemiegesetze“ befürwortet — dieselbe Art von Gesetzen, die vom EP in der heutigen Resolution angeprangert wurden. Obwohl Blasphemiegesetze heutzutage oft euphemistisch als Gesetze zum Schutz vor „Diffamierung von Religion“ bezeichnet werden, bleibt das Konzept das gleiche — Gesetze, die auch kritische, aber keinesfalls zum Haß aufstachelnde Reden über Religion unter Strafe stellen. Die UN hat mit der OIC zusammengarbeitet, um diese Art der Redebeschränkung in internationalem Recht zu kodifizieren.

[…]

Einige haben bereits die Ansicht geäußert, daß dem Europäischen Parlament, obwohl ideologisch lobenswert, der Wille fehlt, diese Resolutionen als Gesetz zu verabschieden, die momentan lediglich als Empfehlungen existieren. Ob die Resolutionen 2081 und 2082 irgendwann auf irgendeine Weise kodifiziert werden oder nicht, die Handlungsweise des EP bleibt bedeutungsvoll angesichts des Drucks, der von UN und OIC ausgeübt wird, um eine restriktivere internationale Politik in Bezug auf Redefreiheit durchzusetzen.

Was geht hier vor? Nur wenige Tage, nachdem diese Resolution angenommen worden war, sagte Generalsekretär Ihsanoglu, der „Istanbul-Prozeß muß auch als Aushängeschild für die Kooperation zwischen OIC, USA und EU angesehen werden.“ Also was ist mit dem dritten Standbein der 16/18-Triade geschehen? Hat sich die EU vom Istanbul-Prozeß verabschiedet? Oder war dies nur eine letzte, zahnlose Geste europäischen Trotzes gegen ein illiberales Regime, das jegliche Gedankenverbrechen den Islam betreffend kriminalisieren wird?

Ereignisse rund um den Istanbul-Prozeß erscheinen oft in mysteriöser Gleichzeitigkeit mit anderen bedeutenden Ereignissen. Manchmal nutzen seine Befürworter eine glückliche Fügung aus, wie es bei dem Breivik-Massaker der Fall zu sein scheint — welches just eine Woche nach dem Start des Istanbul-Prozesses geschah. Ersatzweise werden gewisse Ausbrüche von „Islamophobie“ sorgfältig im voraus arrangiert, zumindest teilweise, und dann im richtigen Moment als Wasser auf die Mühlen der OIC benutzt. Ein Beispiel dafür ist der berüchtigte Mohammed-Film, der offensichtlich gerade rechtzeitig zu den „Freiheit für den blinden Scheich“-Demos in Kairo am 11. September 2012 im arabischsprachigen Internet verbreitet wurde. Die Ereignisse in Bengasi haben diesem Projekt einen Strich durch die Rechnung gemacht — unmöglich zu sagen, wie es ausgegangen wäre, wenn Al Qaeda in Libyen nicht vom vorbereiteten Drehbuch abgewichen wäre.

In einer weiteren erstaunlichen Zusammenfügung begann die nächste Runde des Istanbul-Prozesses nur einen Tag, nachdem das Legal Project seinen Bericht über die EP-Resolution veröffentlicht hatte: Am 19. Juni kam die OIC zu ihrem dritten Treffen zum Thema „Religiöser Haß“ in Genf zusammen. Die malaysische Nachrichtenagentur Bernama kündigte das dreitätige Ereignis wie folgt an (Betonung hinzugefügt):

OIC veranstaltet dritte Konferenz über „Religiösen Haß“ in Genf (s. Bericht von EuropeNews [10])

KUALA LUMPUR, 18. Juni (Bernama) — Die Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) hält vom 19.-21. Juni die dritte Konferenz zur Umsetzung der Resolution des UN-Menschenrechtsrats zur Bekämpfung von Intoleranz und Aufstachelung zu religiös begründetem Haß ab.

Die Konferenz findet in Genf in der Schweiz statt und wird sich voraussichtlich auf konkrete Schritte zur Umsetzung von einigen der Maßnahmen unter der UN-Resolution 16/18 konzentrieren, in der es um „Bekämpfung von Intoleranz, negativer Stereotypisierung und Stigmatisierung von, sowie Diskriminierung, Aufstachelung zu Gewalt und [Ausübung von] Gewalt gegen Personen aufgrund ihrer Religion oder ihres Glaubens“ geht.

Die Experten werden Themen diskutieren wie „öffentliches Eintreten gegen Intoleranz einschließlich Unterstützung religiösen Hasses, die Aufstachelung zur Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt darstellt“ sowie die „Annahme von Maßnahmen, Aufstachelung zu bevorstehender Gewalt basierend auf Religion oder Glauben, wie in der UN-Resolution beschrieben, zu kriminalisieren,“ sagte die OIC in einer Verlautbarung.

Ein weiterer Diskussionspunkt sei „die Anerkennung der positiven Rolle, die eine offene, konstruktive und respektvolle Debatte von Ideen sowie ein interreligiöser und interkultureller Dialog auf lokaler und internationaler Ebene beim Kampf gegen religiösen Haß, Aufhetzung und Gewalt spielen kann,“ fügte sie hinzu.

Von großer Wichtigkeit, so OIC-Generalsekretär Ihsanoglu, der dem dreitätigen Treffen beiwohnen wird, sei die Entwicklung eines besseren Verständnisses innerhalb der internationalen Gemeinschaft für die Probleme und die Ausarbeitung eines geeigneten Plans.

Die erste Konferenz war im Jahr 2011 in Washington abgehalten worden, während die zweite in Wilton Park in London ein Jahr später stattfand.

Die Resolution 16/18 des UNHRC ist ein Teil des Rahmenwerks des Istanbul-Prozesses, der vom Generalsekretär der OIC und der ehemaligen US-Außenministerin Hillary Clinton 2011 eingeleitet worden war.

Hier ist die offizielle Presseerklärung der OIC [11], die mehr oder weniger das gleiche aussagt.

Bemerkenswert an diesen Aussagen ist die Verschmelzung des Begriffes „Aufstachelung zu bevorstehender Gewalt“ mit „Intoleranz, negativer Stereotypisierung und Stigmatisierung von, sowie Diskriminierung… gegen Personen aufgrund ihrer Religion oder ihres Glaubens“. Aber Aufstachelung zu bevorstehender Gewalt ist auch jetzt schon verboten und überall im Westen ein krimineller Akt. Das Motiv hier ist, bereits das Kritisieren des Islams als „Unterstützung religiösen Hasses, die Aufstachelung zur Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt darstellt“ zu bezeichnen und dies dann mit der Aufstachelung zu bevorstehender Gewalt gleichzusetzen, als ob Islamkritiker genau das gleiche wären wie Leute, die von einem umgestürzten Auto herunter ihre Mitrandalierer anheizen „Tötet Weiße“ (oder „Grüne“ oder „Sambos“ oder was auch immer die verhaßte Gruppe sein mag).

Dieser Logik durch seinen Umgang mit islamischer Doktrin folgend, würde Dr. Bill Warner genauso schuldhalft an moslemischer Gewalt sein, wie wenn er durch ein Megaphon Gläubige dazu aufgerufen hätte, hinauszugehen und Ungläubigen die Kehlen aufzuschlitzen. Tatsächlich wäre er sogar noch mehr schuldig, zumal Moslems — wie bereits offensichtlich wurde in der britischen Zweiklassen-„Justiz“ — niemals für öffentliche Aufrufe zum Töten von Ungläubigen zur Rechenschaft gezogen werden.

Auf diese Weise wird, was als nette, flauschige Gelegenheit für „interreligiösen und interkulturellen Dialog“ angekündigt war, zu einem Mandat für die gesetzliche Unterdrückung aller Informationen über den Islam mit Ausnahme dessen, was Moslems selber zur Veröffentlichung auswählen.

usaoicminarets [12]

Die Veranstaltung letzte Woche begann wie geplant. Nicht viel ist über den Verlauf bislang veröffentlicht worden; jedoch wissen wir, daß eine starke amerikanische Präsenz da war, wie sich für ein bedeutendes Ereignis im Rahmen des Istanbul-Prozesses geziemt. Einer der Redner [13] kam vom Außenministerium:

Michael Kozak, stellvertretender Staatssekretär für Demokratie, Menschenrechte und Arbeit, spricht bei den Vereinten Nationen in Genf am 21. Juni auf einer Konferenz zum Istanbul-Proceß organisiert von der OIC…

Unter den Diskussionsteilnehmern [14] waren:

Prof. Evelyn Aswad, Professorin für Recht, Prof. Herman G. Kaiser, Lehrstuhl für Internationales Recht an der Universität von Oklahoma und Mr. Turan Kayaoğlu, außerordentlicher Professor für Internationale Beziehungen an der Universität von Washington in Tacoma

Viel mehr konnte ich über die amerikanische Delegation nicht herausfinden.

Nachstehend einige Auszüge aus der Rede von Generalsekretär Ihsanoglu [15], dem „Statement Seiner Exzellenz, dem Generalsekretär beim 3. Treffen zum Istanbul-Prozeß über das weitere Vorgehen bei der Implementierung der HRC-Resolution 16/18 in Genf, Schweiz (19.-21. Juni 2013)“. Teile des Textes wurden für die weitere Diskussion fett markiert:

Der Kampf gegen Diskriminierung und Intoleranz ist eine der gewaltigsten Herausforderungen unserer Zeit. Er ist eine Angelegenheit von zentraler Bedeutung für die OIC. Im Laufe des vergangenen Jahrzehnts erhielt die Debatte über religiöse Intoleranz und ihre Beziehung zur Meinungsfreiheit größere Aufmerksamkeit sowohl in den Medien als auch im politischen Diskurs. Unglücklicherweise, ungeachtet der öffentlichen Anerkennung, die dem Kernproblem zuteil geworden ist, haben Divergenzen über die Herangehensweise die Inkraftsetzung effektiver und konkreter Gegenmaßnahmen auf der internationalen Ebene verhindert. In diesem Zusammenhang hat die OIC, der Sache aufs höchste verpflichtet und entschlossen, eine gemeinsame Grundlage zu erreichen, einen alternativen Ansatz erarbeitet, der sich in der Resolution 16/18 über die „Bekämpfung von Intoleranz, negativer Stereotypisierung und Stigmatisierung von, sowie Diskriminierung, Aufstachelung zu Gewalt und [Ausübung von] Gewalt gegen Personen aufgrund ihrer Religion oder ihres Glaubens“ wiederspiegelt.

Die in beiderseitigem Einverständnis erarbeitete Passage der HRC-Resolution vom März 2011 erhielt breite Anerkennung als eine positive Entwicklung. Sie demonstrierte die Fähigkeit der OIC, in dem sensibelsten aller Problembereiche aktueller internationaler Beziehungen einen Konsens zu schmieden. Die Resolution kodifiziert die acht Punkte, die in meiner Ansprache zur 15. Sitzung des Menschenrechtsrates im September 2010 identifiziert wurden. Diese Punkte stellen Aktionsbereiche auf nationaler wie auf internationaler Ebene dar. Ich bin hoch erfreut, daß sie die Basis für einen Konsens bilden konnten. Daraus ergab sich die Möglichkeit, sich auf die wirklichen Probleme fern von der Politisierung und Polarisierung eines ganzen Jahrzehnts zu konzentrieren.

[…]

Wir haben es nicht nur bei der Verabschiedung einer Resolution bewenden lassen. Der Istanbul-Prozeß, der zusammen mit Außenministerin Hillary Clinton und der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Catherine Ashton begonnen wurde, um auf dem Konsens weiter aufzubauen, der in die Resolution 16/18 einging, muß vorangebracht werden. Während die Resolution einen Triumph des Multilateralismus darstellt, muß der Istanbul-Prozeß auch als ein Aushängeschild für die Kooperation zwischen der OIC, den USA und der EU angesehen werden. Unsere Zusammenkunft heute ist ein Teil dieses Prozesses. Ich begrüße ausdrücklich, daß dieser Prozeß nunmehr als der zu beschreitende Weg von allen Interessenvertretern anerkannt wird. Sein Vorzug liegt in seiner Akzeptanz als kleinster gemeinsamer Nenner. Dieser Ansatz tägt ein großes Potential in sich, einen internationalen Konsens darüber zu entwickeln, wie unter Berücksichtigung von rechtmäßigen Bedenken aller Parteien in der Sache weiter zu verfahren ist. Der wirkliche Test liegt jedoch in seiner praktischen Umsetzung. Andernfalls wäre der Konsens zerbrechlich. Der Ansatz der Resolution 16/18 ist kein Selbstzweck. Er ist ein Mittel zum Zweck. Wir müssen darauf aufbauen.

[…]

Die zweite Sitzung der Zusammenkunft berührt eines der wichtigsten Elemente der Resolution 16/18. Es ist hauptsächlich charakterisiert durch die Divergenz der Ansichten über die Einführung von Maßnahmen, die Aufstachelung von Gewalt aufgrund von Religion oder Glauben zu kriminalisieren. Es muß anerkannt werden, daß ausreichende Klarheit darüber besteht, zumindest nach bestehendem internationalem Recht, wie die Befürwortung von nationalistischem, rassistischem oder religiösem Haß, die eine Aufstachelung zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt darstellt, anzugehen ist. Dennoch ist der Prozeß im Hinblick auf konzertiertes internationales Handeln für dieses Ziel von weitgehender Politisierung und Polarisierung der Angelegenheit beschädigt worden.

Lassen Sie mich ganz klar wiederholen, daß dies eine Angelegenheit von zentraler Bedeutung für die OIC ist. Der alternative Ansatz durch die Resolution 16/18 sollte die Politisierung und Polarisierung im Bezug auf Inhalt oder Titel der früheren Resolution überwinden, indem die wirklichen Probleme auf Basis eines Konsenses angesprochen werden. Der zunehmende Trend der Islamophobie ist in der Tat bedenklich in einer globalisierten Welt. Es gibt einen alarmierenden Anstieg an Intoleranz und Diskrimiernung gegen Muslime. Es muß anerkannt werden, daß es zunehmenden öffentlichen Druck auf die OIC-Mitgliedsstaaten gibt, konkret etwas zu unternehmen. Die alarmierende Zunahme islamophobischer Vorfälle wie das Utøya-Massaker in Norwegen, die Verbrennung des Korans durch den Pastor in Florida und die Veröffentlichung dieses verwerflichen Trailers auf YouTube [sic] verletzen andauernd die religiösen Gefühle von über 1,5 Milliarden Muslimen. Die politische Führung der OIC-Mitgliedsstaaten hat zur unverzüglichen Ergreifung von Gegenmaßnahmen aufgerufen. Es geschah in dieser Situation, daß die OIC als eine verantwortliche internationale Organisation ein Gremium aus bedeutenden Rechtsanwälten und Menschenrechtsexperten gründete, um die Angelegenheit aus der Perspektive des internationalen Rechts zu untersuchen. Das Gremium befürwortete den 16/18-Ansatz und den Istanbul-Prozeß als die geeigneten Wege des Engagements. Es kam überein, daß keine Notwendigkeit dafür besteht, ein völlig neues gesetzliches Instrument einzuführen. Die Bestimmungen der bestehenden Instrumente, einschließlich Artikel 19 und 20 des ICCPR [16], sind ausreichend, die Anliegen der OIC zu erfassen. Es sind die Fehlstellen oder Lücken in der Interpretation, Implementation und Information, die geschlossen werden müssen. Es gibt Differenzen, die beigelegt werden müssen, um ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln. Die Anliegen aller Parteien müssen verstanden und unter Evolution einer Konsenslösung adressiert werden. Ich glaube, die Zumessung gleichen Gewichts für die Belange auf beiden Seiten könnte einen guten Ausganspunkt darstellen. Der Istanbul-Prozeß besitzt diesbezüglich eine ausreichende Belastbarkeit. Ich bin zuversichtlich, die Beratungen an dieser Zusammenkunft werden einen wichtigen Beitrag dazu leisten.

[…]

Lassen Sie uns nun das Augenmerk auf das Wort „respektvoll“ richten. Eine offene und konstruktive Debatte von Ideen ist in der Tat nützlich. Sie muß hochgehalten werden als eine Angelegenheit der Meinungs- und Ausdrucksfreiheit. Jedoch wird sie zu einem Fall von Aufstachelung zur Diskrimination, Feindseligkeit oder Gewalt, wenn die Freiheit dazu mißbraucht wird, Symbole oder Persönlichkeiten, die der einen oder anderen Religion heilig sind, zu verunglimpfen. Es muß als eine Angelegenheit von Identität verstanden werden. Es muß anerkannt werden, daß die Menschen in einigen Teilen der Welt dazu neigen, sich mehr mit einer bestimmten Religion zu identifizieren als anderswo. Es ist deshalb essentiell, zwischen freier Rede und Haßrede eine rote Linie zu ziehen — daher die Bedeutung des interreligiösen und interkulturellen Dialogs. Die OIC hat als erste 1998 zu solch einem Dialog aufgerufen. Wir haben gesehen, daß der Dialog eine erhebliche Zeit fortgedauert hat, ohne viel an Ergebnissen hervorzubringen. Was wir brauchen, ist eine Bewegung jenseits ereignisbasierter Aufrufe hin zu einem ernsthaften, strukturierten und ergebnisorientierten Dialog. Auf ähnliche Weise könnten wir von einer integrierten Herangehensweise bezüglich internationaler Bemühungen im Kampf gegen Intoleranz, Diskriminierung und Aufstachelung zum Haß profitieren. Der Istanbul-Prozeß, so glaube ich, kann als ein Weg für eine solche integrierte Herangehensweise dienen, indem er auf anderswo erreichter Verständigung aufbaut und ihr konkrete Form verleiht.

[…]

In einer Welt, die sich mit der Plage des Terrorismus konfrontiert sieht, kann und darf die Aufstachelung zu Haß, Diskriminierung und Gewalt nicht ignoriert werden. Andernfalls würden wir uns einem Risiko aussetzen, das wir uns nicht leisten können, nämlich, daß die Agenda von Radikalen und nichtstaatlichen Akteuren übernommen und bestimmt wird. Wir müssen handeln, um die Initiative von der Straße weg und an den Verhandlungstisch des bedeutungsvollen und ergebnisorientierten multilateralen Diskurses zu bringen. Veranstaltungen wie diese Zusammenkunft werden immer wichtiger. Unsere Beratungen hier müssen darauf gerichtet sein, miteinander verbundene Probleme mit besonderem Augenmerk auf die Grauzonen direkt zu adressieren. Wir müssen Strategien entwickeln, die die Lücken in der Interpretation, Implementation oder Information auf Konsensbasis abbauen können. Ich persönlich glaube und schlage vor, daß wir die Aussichten der Entwicklung von weichen Gesetzen näher betrachten sollten, die das gemeinsame Verständnis der internationalen Gemeinschaft zu diesem wichtigen Problem wiedergeben können. Das könnte in der Form von einigen Prinzipien, Richtlinien oder einer Deklaration geschehen. Ich würde es gerne der kollektiven Weisheit und dem gemeinsamen Verständnis der Experten überlassen, uns zu diesem Behufe zu erleuchten. Der Istanbul-Prozeß basierend auf den von allen geteilten Zielen, reflektiert in der Konsens-Strategie der Resolution 16/18, verleiht mir Grund zu diesbezüglichem Optimismus.

Es ist wichtig, sich Prof. Ihsanoglus Reden sehr genau anzuhören, weil zwischen den ganzen einschläfernden Textbausteinen die entscheidenden Ausdrücke und Sätze eingestreut sind, die die Absichten der OIC (und des Außenministeriums) für unser aller Zukunft verraten.

Wenn sich der Generalsekretär auf „die Debatte über religiöse Intoleranz und ihre Beziehung zur Meinungsfreiheit“ bezieht, dann sieht er offensichtlich nur einen möglichen Ausgang solch einer Debatte vor, nämlich den gleichen, der vor mehreren Monaten von kanadischen Imamen in Ottawa vorgeschlagen [17] worden war: Jegliche solche Rede sollte per Gesetz verboten sein.

Bis heute, sagt der Generalsekretär, haben wir nichts getan außer geredet. Die Zeit zum Handeln sei gekommen: „Der wirkliche Test liegt jedoch in seiner praktischen Umsetzung.“ Und nur für den Fall, sie haben es vergessen, erinnert er seine Zuhörer an „das Utøya-Massaker in Norwegen“ — das allerdeutlichste Beispiel für die fürchterlichen Konsequenzen, die unausweichlich folgen, wenn die Weltgemeinschaft nicht ein Machtwort spreche und „religiöse Intoleranz“ zum Verbrechen erkläre, d.h. auf gut deutsch das Kritisieren des Islams. Weitere Beispiele werden gegeben: Die „Verbrennung des Korans durch den Pastor in Florida“, Terry Jones, und der „verwerfliche Trailer auf YouTube“, der so überaus perfekt plaziert war, um den Zwecken der OIC zu dienen.

Mit „Fehlstellen oder Lücken in der Interpretation, Implementation und Information“ meint er, daß einige Länder nachlässig bei ihrer Verabschiedung von Gesetzen waren, die die Inhaftierung und Strafverfolgung von Islamkritikern ermöglichen. Großbritannien, Schweden, Finnland, die Schweiz und Österreich warem offensichtlich gehorsam. Aber was ist mit den Vereinigten Staaten? Und Islamophobe in Kanada sind ziemlich mutig geworden, seit Ezra Levant und Mark Steyn den HRC-lern die Stirn geboten haben. Aus der Sicht der OIC ist es Zeit für Amerika, die Sache anzupacken!

Prof. Ihsanoglu betrachtet einige Arten der Diskussion als zulässige Ausprägungen von „Meinungs- und Ausdrucksfreiheit“. Aber andere Reden übertreten klar die rote Linie und werden „zu einem Fall von Aufstachelung zur Diskrimination, Feindseligkeit oder Gewalt, wenn die Freiheit dazu mißbraucht wird, Symbole oder Persönlichkeiten, die der einen oder anderen Religion heilig sind, zu verunglimpfen“. Wir müssen „zwischen freier Rede und Haßrede eine rote Linie zu ziehen“.

Verunglimpfung liegt natürlich im Auge des Betrachters. Wir wissen bereits, welches Kriterium den Grad von Verunglimpfung bestimmt: ob Moslems beleidigt sind oder nicht. Dieser Standard ist im Westen schon weithin in Gebrauch, sowohl formal als auch informell. Und da Moslems durch so viele Dinge beleidigt sind — Schweine, Hunde, Karikaturen, unbedeckte Frauen, Fehlen von Fußwaschbecken, kein Halal-Essen, Nichtmoslems, die den Koran oder die Hadithen zitieren — ist es leicht zu sehen, wieviel Redefreiheit für uns übrigbleibt, wenn der Istanbul-Prozeß erst vollständig umgesetzt worden ist.

Der Generalsekretär denkt, wir müssen in die Hufe kommen und all diese netten Pläne in die Realität umsetzen. „Was wir brauchen, ist eine Bewegung jenseits ereignisbasierter Aufrufe hin zu einem ernsthaften, strukturierten und ergebnisorientierten Dialog.“ Wegen der dauerhaft präsenten Drohung des Terrorismus — welcher das ist, was passiert, wenn eine ausreichend große Anzahl von Moslems sich ausreichend beleidigt fühlt — „kann und darf die Aufstachelung zu Haß, Diskriminierung und Gewalt nicht ignoriert werden“.

Er erkennt an, daß es „Grauzonen“ gibt, die eine Interpretation erschweren, aber sieht eine Lösung in den „Aussichten der Entwicklung von weichen Gesetzen, die das gemeinsame Verständnis der internationalen Gemeinschaft zu diesem wichtigen Problem wiedergeben können“.

„Weiche Gesetze“? Was ist das denn?

Ist das, wenn Menschen ihren Job verlieren, weil sie sich in der Öffentlichkeit gegen die Scharia ausgesprochen haben?

Ist das, wenn Verlage sich entscheiden, bestimmte Bücher nicht zu veröffentlichen aus Angst, ihre Herausgeber werden getötet und ihre Büros niedergebrannt?

Ist das, wenn Soldaten von ihren Kommandeuren verboten wird, bestimmte Bücher zu lesen, bestimmte Veranstaltungen zu besuchen, oder bestimmte Meinungen den Islam betreffend auszudrücken? Wenn sie trainiert werden, in Richtung weg von Mekka zu urinieren?

Ist das, wenn Hotels und Konferenzveranstalter Buchungen von Islamkritikern mysteriöserweise in letzter Minute stornieren?

Wenn das so ist, dann sind „weiche Gesetze“ bereits in Kraft. Aber ich wette, die OIC hat vor, sie über die nächsten paar Jahre noch etwas härter zu machen.

* * * * * * * * * * * * * * *

Noch einmal zurück auf die Gleichzeitigkeit von Ereignissen rund um die OIC-Konklaven, halten Sie Ausschau nach weiteren Geschehnissen, die sich für die Agenda des Istanbul-Prozesses wie zufällig passend ergeben.

Vielleicht ist es bereits geschehen. Vielleicht war es die Resolution, die vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, die in irgendeiner Weise von der OIC (wahrscheinlich mithilfe der Europäischen Kommission) dazu benutzt werden wird, den Istanbul-Prozeß in Europa zu beschleunigen.

Aber behalten Sie Ihre Augen offen. Ekmeleddin Ihsanoglu und die OIC sind noch nicht mit uns fertig.


 
Dymphna hat den folgenden Kommentar [18] hinzugefügt:

Teil des Istanbul-Prozesses ist die schiere Masse an Papierkram und Schwachsinn, mit dem sie uns überhäufen. Chruschtschow hat in einem berühmten Ausspruch damit gedroht, uns „zu begraben“. Die OIC setzt das in die Tat um mit ihrer bösartigen bürokratischen Logorrhoe.

Sie haben die geistige Kernschmelze von Konferenzen, Meetings und allerlei Blasen mit großartigen Namen gemeistert. Sie sind sich sicher in dem Wissen, daß sowieso niemand aufpassen wird — alle fleißig am Fernsehschauen — während sie gewaltige Monumente aus Papier errichten, die dafür entworfen werden, für den menschlichen Geist undurchdringlich zu sein.

Es ist kein Trost zu wissen, daß unser eigener Senat und Kongreß genau das gleiche machen mit ihren „Gesetzesvorlagen“ voller versteckter Fallen für den nichtsahnenden Bürger.

Und genauso die EU mit ihrer unmoralischen „Verfassung“. Ganz sicher ist dieses Durcheinander verfassungswidrig in einer Reihe von EU-Ländern. Aber das hat nichts zu sagen. Die Idee der „Nationen“ ist ja sooo 20tes Jahrhundert. Wir brauchen etwas robustes und globales. Eine Umma, vielleicht?

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Markus Beisicht: „Unser Europawahlkampf wird dezidiert islamkritisch sein!“

geschrieben von PI am in Europa,Islamaufklärung,Wahlen | 26 Kommentare

[19]Für viele überraschend hat PRO NRW am Montag verkündet [20], neben der NRW-Kommunalwahl am 25. Mai 2014 auch bei der zeitgleich stattfindenden Europawahl anzutreten. PI hat dem PRO-NRW-Vorsitzenden Markus Beisicht (Foto r. mit Filip Dewinter) zu den Gründen befragt und schon jetzt in Erfahrung bringen können, dass Deutschland nach der NRW-Landtagswahl 2012 mit der anschließenden bundesweiten Salafisten-Diskussion wohl erneut ein heißer, islamkritischer Wahlkampf ins Haus stehen wird.

PI: Herr Beisicht, lassen Sie uns gleich zu Beginn dazu kommen, dass PRO NRW am 25. Mai 2014 überraschend zur Europawahl antritt.

Markus Beisicht: So überraschend kommt diese Entwicklung keineswegs. Wir haben immer gesagt, dass wir auch zur Europawahl Verantwortung übernehmen wollen.

Im gemeinsamen Verbund mit möglichen anderen freiheitlichen bzw. islamkritischen Formationen?

Ja, wofür in den letzten beiden Jahren beinahe bis zur Selbstverleugnung geworben und gearbeitet haben. Aber alle Versuche haben bisher nicht gefruchtet und sind an kleinlichen Gruppenegoismen oder der Politikunfähigkeit bestimmter Akteure gescheitert. Deshalb wird nun PRO NRW selbst in den Ring steigen – als die bundesweit bekannteste islamkritische Formation mit guten Beziehungen zu den wichtigsten rechtspopulistischen Parteien in Europa.

Schwächt das nicht Ihre Strategie des Aufbaus von unten nach oben, also vor allem die Kommunalwahlantritte in Nordrhein-Westfalen?

Nein, da wir einen intelligenten, medien- und internetbezogenen Europawahlkampf führen werden, der keine Kräfte von unseren Hochburgen bei der Kommunalwahl abziehen wird. Im Gegenteil wird es sogar zusätzliche Vorteile für unsere Wahlantritte vor Ort geben: durch Wahlspots im Radio und Fernsehen, zusätzliche mediale Erwähnungen im Rahmen des EU-Wahlkampfes, den Effekt des „Durchwählens“ bei den verschiedenen Stimmzetteln am Wahltag und durch thematische Ergänzungen zur Kommunalpolitik, etwa in Form unserer Forderung nach einem sofortigen Stopp der Beitrittsverhandlungen mit der islamistisch beherrschten Türkei.

Wie wollen Sie denn im Zuge des Europawahlkampfes die allgegenwärtige Medienblockade gegen islamkritische Gruppierungen durchbrechen?

Nun, vor Ort gelingt uns das ja immer wieder. Und auch bei überregionalen Wahlen haben wir das stets eindrucksvoll unter Beweis gestellt – ich erinnere nur an die letzten Landtagswahlkämpfe. Glauben Sie mir, uns wird schon auch zur Europawahl die eine oder andere spektakuläre Aktion einfallen, gerade mithilfe unserer europäischen Freunde und Partner! Wir werden auf jeden Fall einen dezidiert islamkritischen Europawahlkampf führen und dafür sorgen, dass dieses Thema – wie bei der letzten NRW-Landtagswahl – bundesweit heftig diskutiert wird.

Warum dann erst zur Europawahl, und nicht schon im September zur Bundestagswahl?

Weil das eine mit dem anderen nicht zu vergleichen ist. Um deutschlandweit zur Europawahl antreten zu können, reichen 4000 Unterstützungsunterschriften, die wir mit etwas Glück in zwei oder drei Wochen gesammelt haben. Zudem gibt es bei der Europawahl keine 5 % Hürde, vielleicht sogar überhaupt keine Sperrklausel, wenn das Bundesverfassungsgericht vor Mai 2014 nochmals entscheidet. Bei den Bundestagswahlen scheitern die meisten neuen Parteien aufgrund der komplizierten Hürden doch schon bei der Zulassung vieler Landeslisten, spätestens jedoch an der 5 % Hürde. Und jeder Antritt, der nicht flächendeckend erfolgt, ist von vorne herein zum Scheitern verurteilt, da die „weißen Flecken“ mit null Stimmen zu Buche schlagen. Deshalb werden wir bei der Europawahl nun zum ersten Mal deutschlandweit antreten – auch mit der Option, noch andere islamkritische Formationen daran zu beteiligen und Nicht-PRO-NRW Mitglieder mit auf die Liste zu nehmen.

Zurück zu den nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen: Sind Sie bisher zufrieden mit den Vorbereitungen?

Auch hier gilt, wie bereits gesagt, dass nur flächendeckende Kandidaturen Sinn machen. Dementsprechend sind wir jetzt schon dabei, Kandidaten und Listen aufzustellen. Vor allem da, wo noch Unterstützungsunterschriften gesammelt werden müssen. In den ersten Großstädten wurden bereits alle Kandidaten nominiert, zahlreiche weitere Städte und Kreise werden bis zum Frühherbst folgen. Dort, wo wir schon im Rat und Kreistag vertreten sind und deshalb keine Unterschriften mehr sammeln müssen, werden die letzten Nominierungsversammlungen Anfang 2014 durchgeführt werden.
Insgesamt bin ich derzeit schon zufrieden, aber wir dürfen ab sofort bis zum 25. Mai 2014 keinen Tag mehr verschenken. Unser Ziel ist eine Vervielfachung unserer Mandate, d.h. mehrere hundert Sitze in den Stadträten, Bezirksvertretungen und Kreistagen des Bundeslandes. Dieses Ziel ist nach aktuellem Stand auf jeden Fall möglich und realistisch. Ich hoffe aber noch auf einige zusätzliche Kandidaturen, als die bisher feststehen, damit wir eine möglichst hohe dreistellige Zahl an Mandaten erreichen können. Für engagierte Mitglieder und Interessenten heißt das, dass man sich in den nächsten Wochen noch bei unserer Landesgeschäftsstelle melden kann, wenn man als Kandidat mitmachen möchte oder sogar selbst einen Wahlantritt bei sich zuhause auf den Weg bringen will.

Wo liegen die regionalen und inhaltlichen Schwerpunkte bei der Kommunalwahl 2014?

Auf jeden Fall im Rheinland, Ruhrgebiet und im Bergischen Land. Hier werden wir wohl in der Mehrzahl aller Kreise und kreisfreien Städte antreten können. Zusätzlich werden wir mit einigen Schwerpunktkandidaturen auch in Westfalen Akzente setzen. Inhaltlich gibt es natürlich unterschiedliche Problemlagen in den Kommunen, wobei aber die desolate Haushaltslage, hohe Kriminalitätsraten und Probleme mit bestimmten Zuwanderern und Islamisten fast in allen größeren Städten drückend sind. Jetzt brauchen wir noch überall Menschen, die glaubwürdig vor Ort für unsere Lösungsansätze einstehen und denen die Menschen zutrauen, eine echte Alternative zu den verbrauchten und oftmals korrupten Altparteien zu sein. Egal ob in der Stadt oder auf dem flachen Land.

Sie sprechen von engagierten Menschen, die dieses Land und PRO NRW jetzt brauchen. Sie selbst standen in den letzten Monaten als solcher bundesweit im Mittelpunkt, weil Sie für Ihr Engagement gegen radikale Islamisten beinahe Opfer eines salafistischen Mordkommandos wurden. Wie geht es Ihnen jetzt und wie waren die Reaktionen darauf?

Natürlich waren die letzten Monate für meine Familie und mich nicht leicht. Aber ich bin überzeugt davon, dass unsere Sache richtig ist und es daher notwendig ist, unser Land und unsere Demokratie gegen solche Auswüchse zu verteidigen. Ich persönlich habe dabei auch viel Solidarität erfahren dürfen, für die ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken möchte! Und ich bitte alle, diese Solidarität jetzt PRO NRW und PRO KÖLN als Ganzes zukommen zu lassen. Helfen Sie uns, das Jahr 2014 zum Jahr der PRO-Bewegung zu machen und mit einem politischen Erdbeben von Nordrhein-Westfalen bis nach Brüssel Deutschlands freiheitliche Opposition aufzuwecken!

Vielen Dank für das Gespräch.

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Wenn getroffene Hunde bellen

geschrieben von PI am in Altmedien,Linksfaschismus,Polizei | 38 Kommentare

[21]Der Streit um die Berichterstattung über den Polizeieinsatz bei den Frankfurter „Blockupy“-Ausschreitungen geht weiter: Die linke taz kritisierte gestern die „Gewerkschaft der Polizei“ (GdP) dafür, dass diese in ihrer Zeitung GdP digital einen Beitrag von blu-News [22] hierzu wortgleich übernommen hat. Und da die taz die gut recherchierte Berichterstattung von blu-News nicht entkräften kann, diffamiert sie blu-News nun als „fragwürdige Quelle“, die hauptsächlich „durch Hetze gegen den Islam und Linke sowie durch Homophobie“ auffalle.

(Von Peter H., Mönchengladbach)

Erinnern wir uns: Am 1. Juni gab es in Frankfurt die sogenannte „Blockupy“-Kundgebung. Es kam zu Ausschreitungen linker Krawallmacher des „Schwarzen Blocks“, woraufhin die Frankfurter Polizei die Krawallmacher einkesselte, um deren Personalien aufzunehmen. Die deutsche Presse beklagte daraufhin im Chor „Polizei-Gewalt“, Jakob Augstein verstieg sich im SPIEGEL gar dazu, die Ereignisse in Frankfurt mit dem Niederknüppeln der Proteste in Istanbul zu vergleichen (PI berichtete hier [23], hier [24], hier [25] und hier [26]). Lediglich blu-News überzeugte damals durch objektive Berichterstattung, die auch mit einem Video und anderem Bildmaterial entsprechend belegt wurde. Auch PI-News hat sich damals auf die Berichterstattung von blu-News berufen.

Am 12. Juni hat die GdP in ihrer Gewerkschaftszeitung GdP digital einen Beitrag von blu-News zu den Frankfurter Ereignissen wortgleich wiedergegeben, in dem die Berichterstattung der Frankfurter Rundschau massiv kritisiert wurde. Ein Vorgang, der die taz gestern veranlasst hat, in einem Beitrag mit dem Titel „Ein Fall von Propaganda“ [27] ihren Kollegen der Frankfurter Rundschau zur Hilfe zu eilen. In diesem Beitrag teilt die taz wüst aus und bezichtigt blu-News der „Hetze“.

Warum blu-News?

„Doch musste für diese Erkenntnis die Onlineplattform blu-News als Quelle herhalten?“ – mit dieser rhetorisch gemeinten Frage kritisieren Timo Reuter (Foto oben, l.) und Jürn Kruse (r.) in der taz, dass GdP digital den Beitrag von blu-News übernommen hat, nachdem sich herausgestellt hat, dass die Berichterstattung der Links-Medien sich nicht mit dem gedeckt hat, was die Polizisten, die an diesem Tag im Einsatz waren, berichtet haben. Und Reuter und Kruse erklären sogleich, warum sie blu-News für eine „fragwürdige Quelle“ halten:

„Blu-News‘, deren Herausgeber der ehemalige bayerische Landesvorsitzende der rechtspopulistischen Partei ‚Die Freiheit‘, Christian Jung, ist, fällt hauptsächlich durch Hetze gegen den Islam und Linke sowie durch Homophobie auf.“

Dabei wäre die Frage der Herren Kruse und Reuter so einfach zu beantworten gewesen: blu-News musste deswegen als Quelle „herhalten“, weil die Kollegen von blu-News die einzigen Journalisten waren, die sich die Mühe gemacht haben, objektiv und wahrheitsgemäß über die Ereignisse in Frankfurt zu recherchieren und zu berichten. Außer den Journalisten der Mainstream-Medien und denen von blu-News gab es niemand, der an diesem Tag vor Ort recherchiert hat. Nachdem die GdP digital-Redakteure beide Berichterstattungen mit den Aussagen der Polizisten verglichen hatten, die an diesem Tag im Einsatz waren, wussten sie genau, wer die Wahrheit gesagt hat und wer nicht.

Und das kann auch die taz nicht widerlegen. Zur Verteidigung ihrer eigenen Berichterstattung und jener der Frankfurter Rundschau zum Frankfurter Polizeieinsatz fällt der taz nichts Besseres ein, als darauf zu verweisen, dass sich alle Berichterstatter etablierter Medien in ihren Reportagen „selten so einig gewesen seien“. So, als ob mediale Gleichschaltung ein Beweis für Wahrheit wäre. Würde man dieser Logik folgen, so müsste man feststellen, dass die gleichgeschalteten Zeitungen des NS- und des DDR-Regimes immer nur die Wahrheit gesagt haben – schließlich waren sie sich in ihrer Berichterstattung ja immer einig!

Offensichtlich jedoch ist sich die taz selber bewusst, dass diese Argumentation nicht überzeugend ist. Also greift sie zum nächsten Mittel: der Diffamierung. Reuter und Kruse diffamieren blu-News der „Hetze“. Und ganz besonders empört zeigt sich die taz über folgende Aussage der blu-News-Berichterstattung, die auch von GdP digital übernommen wurde.

„Spätestens jetzt sollte sich die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) gehörig dafür schämen, dieses linksradikale Propagandablatt vor dem verdienten Bankrott gerettet zu haben.“

Von diesem Passus will sich GdP digital in seiner nächsten Ausgabe distanzieren. Vom Rest der blu-News-Berichterstattung nicht. Warum auch? Was die Kollegen von blu-News geschrieben haben, war gut recherchiert und wahrheitsgemäß. Und das weiß auch die Polizei. Die Reaktion der taz hingegen erinnert an das Bellen getroffener Hunde. Wenn der taz keine bessere Antwort einfällt, als blu-News zu diffamieren und der „Hetze“ zu bezichtigen, so präsentiert sie sich damit selber als linksradikales Propagandablatt, das Hetze betreibt.

Quod erat demonstrandum. Noch eindrucksvoller hätte die Kritik von blu-News wie auch unsere an der Berichterstattung linker Medien zu den Frankfurter Ereignissen gar nicht mehr bestätigt werden können.

» Blu-News: Linksradikale Propaganda [28]

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EUdSSR will Meisterbrief abschaffen

geschrieben von PI am in Deutschland,EUdSSR | 109 Kommentare

[29]Wer in Deutschland zum Beispiel einen Friseursalon betreiben und ausbilden will, braucht einen Meistertitel. Leuchtet irgendwie ein. Die Grünen sind anderer Meinung, und nun empfiehlt es auch Brüssel: Weg mit dem unnützen Meisterbrief!

(Von Verena B., Bonn)

Bereits im Jahr 2003 [30] hatte sich der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker für Gewerbefreiheit (BUH e.V.) auch im Handwerk positiv zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Bremischen Bürgerschaft geäußert, den Meisterzwang abzuschaffen (Drucksache 15/1137). Der BUH erwartet nach Abschaffung des Meisterzwangs eine Gründungswelle mit positiver Auswirkung auf den Arbeitsmarkt. Die OECD beklagt seit Jahren, dass in Deutschland die Selbstständigenquote zu gering sei. Sie sagt, in Deutschland brauche man entsprechende Rahmenbedingungen, dann könne man 500.000 neue Selbstständige bekommen. Nach Schätzung von Professor Hellwig, dem Vorsitzenden der Monopolkommission, könnten bei Abschaffung des Meisterzwangs 1.000.000 (eine Million!) Arbeitsplätze neu entstehen.

Der Meisterzwang tauge nicht als Qualitätsgarantie oder Verbraucherschutz, und die niedrigere Insolvenzquote im Handwerk resultiere aus dem Konkurrenzschutz durch den Meisterzwang. Für die Behauptung, die erzwungene Weiterbildung oder sogar nur die Meisterprüfung würde die niedrigere Insolvenzquote sicherstellen, gebe es keine wissenschaftlichen Belege, wohl aber diverse wissenschaftliche Belege dafür, dass die niedrigere Insolvenzquote Folge der Marktabschottung sei.

Der Meisterzwang konstituiere eine Inländerdiskriminierung, weil Bewerber mit Erfahrungen aus anderen EU-Staaten ohne sachliche Begründung einen erheblich leichteren Marktzugang hätten. Außerdem verstoße der Meisterzwang in seiner heutigen Form gegen EU-Recht, weil entgegen der stand-still-Klausel des EG-Vertrags (Art. 62 EWG-Vertrag, alte Fassung) die Marktzugangsbeschränkungen der HwO in mehreren Schritten seit 1957 verschärft wurden. Der Meisterzwang schränke die freie Berufsausübung unverhältnismäßig und unnötig ein und sei schon deswegen verfassungswidrig. Desgleichen sei der Meisterzwang ökonomisch schädlich und juristisch äußerst fragwürdig. Es sei also höchste Zeit, allen Menschen, die arbeiten wollen, dies auch zu erlauben.

Die Zukunft eines Kernstücks deutscher Handwerkstradition steht somit auf dem Spiel. Wie Volkmar Vogel, CDU-Bundestagsabgeordneter aus Ostthüringen, meldet, stehe der Meisterbrief in Brüssel auf der Abschuss-Liste.

Der General-Anzeiger [31] berichtet:

In der Tat: Im wirtschaftspolitischen Pflichtenheft für die Bundesrepublik, das die EU-Kommission Ende Mai veröffentlichte, steht der Meisterbrief ausdrücklich unter den „ungerechtfertigten Beschränkungen und Marktzutrittsschranken“ im Baugewerbe und anderen Branchen. Die Botschaft ist klar: Weg damit!

Die „länderspezifischen Empfehlungen“, zu denen die Ermahnungen an die Berliner Adresse gehören, sind mehr als Fingerübungen marktradikaler Eurokraten. Sie gehören vielmehr in den Zusammenhang der großen Finanzkrise, beziehungsweise der Versuche, deren Wiederholung zu verhindern. Durch gegenseitige Überwachung soll die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit jedes einzelnen EU-Mitgliedstaates auf Vordermann gebracht werden. Das sind also nicht nur unverbindliche Ratschläge. Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre Kollegen wollen die Vorgaben auf dem EU-Gipfel Ende der Woche persönlich beraten und verabschieden.

Und das ist auch keine reine Formsache. Einzelne Länder, das ungebärdige Ungarn vorneweg, fühlen sich unfair angegangen und wollen sich die vermeintliche Gängelei nicht gefallen lassen. Deswegen wird bis zuletzt heftig darum gerungen, welche Empfehlungen im endgültigen Text stehen und welche nicht. Und Deutschland? Was ist mit dem Meisterbrief? „Die Empfehlungen sind ein wesentlicher Anstoß zu Strukturreformen“, heißt es auf deutscher Seite. „Wir wollen mehr Verbindlichkeit – wir stimmen zu!“ Und zwar einschließlich der Passage zum Meisterbrief.

Der Abgeordnete Vogel muss sich trotzdem keine großen Sorgen machen. Warum, erläutert der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber: „Das kann man sehr gelassen sehen. Wir sollten unser Modell offensiv verkaufen, gerade für Südeuropa. Überall, wo es gilt, einen Mittelstand aufzubauen, ist das duale System mit dem Meisterbrief als Befähigungsnachweis ein Positiv-Beispiel.“ Der Zugang zu Dienstleistungsberufen in Deutschland sei weniger reglementiert als in vielen anderen Ländern. Dass die Kommission das Thema immer wieder auf den Tisch bringe, entspringe einer „sehr papierorientierten, formalistischen Betrachtungsweise“.

Auch bei der Bundesregierung sieht man den Meisterbrief bei aller grundsätzlichen Wertschätzung der Länderempfehlungen als eine Art Beißring der Brüsseler Beamten – die eingesetzte Energie ist beträchtlich größer als das greifbare Resultat. Das liege schlicht an der Schwäche der Argumentation, heißt es. Schließlich bekomme Deutschland aus Brüssel Bestnoten für sein System der dualen Ausbildung, dem es wesentlich zu verdanken sei, dass Jugendarbeitslosigkeit bei uns nicht das gewaltige Problem sei wie bei den EU-Partnern.

Ach was, Merkel & Co. werden es schon schultern: Herabgesetzte Schul-, Ausbildungs- und Universitätsstandards, damit es auch diejenigen mit dem niedrigsten IQ noch in die Arbeitslosigkeit schaffen, weg mit dem Meistertitel, weg mit „Made in Germany“ – künftig heißt es: „Made in EUdSSR“. Hurra!

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Berlusconi: Italiens Richter in roten Roben

geschrieben von kewil am in Italien,Justiz | 57 Kommentare

[32]Das aktuelle Urteil gegen Berlusconi erfreut unsere „Qualitätspresse“. Vermutlich ist sie tatsächlich so blöd und glaubt, italienische Richter seien gerecht mit verbundenen Augen. Nichts könnte falscher sein. In manchen Städten ist die italienische Justiz durchwuchert von Kommunisten, Bolschewisten und Anarchisten, die mit ihren Urteilen massiv in die Politik eingreifen. Lassen wir einmal Berlusconi auf der Seite und kommen zum Schweizer Unternehmer und Milliardär Stephan Schmidheiny, in dessen italienischen Eternit-Fabriken vor 40 Jahren auch Asbest verwendet wurde, was damals völlig normal war, weil niemand über die Gefährlichkeit dieses Stoffes Bescheid wußte. Ein italienischer Richter sprach jetzt von Wannseekonferenz, verglich also Schmidheiny mit Hitler und verknackte ihn zu 18 Jahren Zuchthaus. Lassen wir die WELTWOCHE (23/13) sprechen:

Sechzehn Jahre zum Ersten. Achtzehn Jahre zum Zweiten. Als am Montag das Urteil am Turiner Berufungsgericht im Asbest-Prozess gefällt wurde, wähnte man sich auf einer Auktion. Die italienischen Richter hatten die Gefängnisstrafe ­gegen den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny gegenüber der ersten Instanz noch einmal um zwei Jahre nach oben gedrückt, eine Farce für einen Rechtsstaat. Achtzehn Jahre. Ein Strafmass, welches gewöhnlich über ­gedungene Mörder verhängt oder höchstens noch bei vorsätzlichen Tötungsdelikten ­ausgesprochen wird.

Dass sich Stephan Schmidheiny solches in italienischen Eternit-Firmen hätte zuschulden kommen lassen, ist schlichtweg absurd. Skandalös für einen Rechtsstaat ist jedoch die Tatsache, dass ein Richter am Appella­tionsgericht in Turin unwidersprochen das unternehmerische Wirken Schmidheinys mit der berüchtigten Wannseekonferenz der Nationalsozialisten von Januar 1942 verglich.

Eine Eternit-Konferenz im deutschen Neuss, die 1976 einen «safe conduct» im Umgang mit der Faser ausarbeitete, wurde von dem Richter in Verbindung gesetzt mit jener Konferenz, an der die Nazis die Endlösung und damit die ­industrielle Ermordung von über sechs Mil­lionen Juden beschlossen hatten. Was der Richter noch als Frageform formuliert hatte, gerann in den italienischen Medien umgehend zur Gewissheit. Schon Monate zuvor hatte ein TV-Talkmaster die Asbestkatastrophe mit dem Holocaust verglichen, und auch er blieb in den italienischen Medien unwidersprochen. Es war eine unappetitliche Allianz zwischen ­vorverurteilendem Justizapparat und vorverurteilenden Medien, die Stephan Schmidheiny implizit auf eine Stufe stellte mit mordenden Nazi-Schergen. Ein wohl einmaliger Vorgang in einem demokratischen Land. Diese Saat ist nun in Form eines drakonischen ­Urteils aufgegangen.

Hier ist nicht Recht gesprochen worden. Es ging um die «Diabolisierung des Angeklagten», wie das der Zürcher Strafrechtler Martin Killias nennt. Und wer des Teufels ist, ist nicht mehr von dieser Welt, der kann seiner irdischen Güter entledigt werden. Das war denn auch bereits vor dem Prozess das Ziel: den ­Angeklagten um Millionen zu erleichtern. Im Namen des Rechts. In Tat und Wahrheit wurde das Recht gemordet.

Kein Wunder hat Berlusconi in Italien soviele Anhänger, [33] aber Sesselpupser wie Clemens Wergin in der WELT [34] oder der Schnösel Dirk Schümer in der FAZ haben von Italien keine Ahnung, auch wenn sie so tun als ob, weil sie schon mal in Venedig auf der Biennale waren oder in Rom ein Eis gegessen haben.

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Tumulte unter Asylanten im Sauerland

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Multikulti | 87 Kommentare

[35]Im sauerländischen Deilinghofen (NRW) scheint es Probleme wegen der kulturellen Vielfalt im örtlichen Asylanten-Heim zu geben. Bis zu 100 Bewohner waren an einer Massenschlägerei zwischen Nordafrikanern und Schwarzafrikanern beteiligt.

„Der Westen“ berichtet [36]:

Gegen 21.15 Uhr kam es zu der Massenschlägerei zweier rivalisierender Gruppen. Die nordafrikanischen Bewohner eines Hauses gingen gegen schwarzafrikanische Bewohner eines anderen Hauses vor. Mit mehreren Fahrzeugen rückte die Polizei aus Hemer, Iserlohn und Menden an. Auch ein Diensthund wurde eingesetzt. Die Polizei nahm drei mutmaßliche Rädelsführer im Alter von 18, 23 und 29 Jahren fest. Die Marokkaner erwartet nun eine Anzeige wegen Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung. Die Ermittlungen dauern an.

Lage drohte erneut zu eskalieren

Bereits am Samstagnachmittag hatte es eine Auseinandersetzung gegeben, bei der ein Mann mit Verletzungen in die Klinik gebracht werden musste.

Am Montag drohte die Lage erneut zu eskalieren. Nach dem Mittagessen hatten sich die Gruppen wieder zusammengerottet. Die Polizei rückte erneut mit einem großen Aufgebot an, konnte die Kontrahenten trennen und eine weitere Schlägerei verhindern. Die Polizei kündigte daraufhin dauerhafte Präsenz in und vor der Unterkunft an, konnte die Lage aber offenbar nicht befrieden.

Gegen 18 Uhr eilten erneut mehrere Einsatzwagen nach Deilinghofen. Bei einer weiteren Auseinandersetzung wurden zwei Bewohner verletzt und mit Rettungswagen in Kliniken gebracht.

Die Asylantenkollegen in München haben derzeit andere Probleme. Dort ist man mit der Residenzpflicht und den Unterkünften unzufrieden und deshalb in einen Hungerstreik [37] getreten.

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Massenschlägerei in Moers

geschrieben von PI am in Migrantengewalt,Multikulti,Siedlungspolitik | 33 Kommentare

In Moers (NRW) sind in der Nacht zu Dienstag laut Polizeibericht [38] etwa 40 Jugendliche in Gruppen zu je 20 Personen mit Holzlatten und Besenstielen aufeinander losgegangen. Die WAZ [39] referiert korrekt den Polizeibericht: Kontrahenten unterschiedlichster Nationalitäten schlugen im Einmündungsbereich Münchenstraße/Dresdener Ring aufeinander ein. Die Jugendlichen hatten sich mit Holzlatten und Kunststoffbesenstielen bewaffnet. Als die Polizei am Tatort eintraf, waren die meisten der Schläger bereits von der Bildfläche verschwunden. Bei der Schlägerei wurde ein 15-jähriger Jugendlicher aus Moers leicht verletzt. Zwei Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren wurden in Gewahrsam genommen. Die Ermittlungen dauern an. Die Zusammensetzung des Schlägermobs wird von der Rheinischen Post [40] hingegen verschwiegen.

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Razzien bei islamischen Terroristen

geschrieben von PI am in Dschihad,Islam,Terrorismus | 65 Kommentare

In Süddeutschland gab es heute Morgen großangelegte Razzien gegen potentielle islamische Terroristen, die Anschläge geplant und Geldwäsche für den Jihad betrieben haben sollen. Nach Informationen des SWR hatten mehrere islamische Terroristen einen Anschlag mit ferngesteuerten Mini-Flugzeugen geplant [41]. Laut BR sind die Verdächtigen tunesischer Herkunft. Festnahmen gab es keine. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Auch in Paris gab es Razzien, bei denen allerdings 6 islamische Terroristen festgenommen wurden [42]. (ph)

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München: Großeinsatz beim Unterschriften-sammeln gegen ZIEM und für FREIHEIT

geschrieben von PI am in Freiheit,Islamaufklärung,Moscheebau,Wahlen | 52 Kommentare

Am Wochenende waren wieder mehrere Teams von Unterschriftensammlern aus verschiedenen Bundesländern nach München gekommen, darunter auch eine größere Gruppe aus Rheinland-Pfalz. Wir verteilten uns in Zweier-Gruppen quer durch München, um Unterschriften für das Bürgerbegehren gegen das Europäische Islamzentrum zu bekommen. Da DIE FREIHEIT Bayern auch bei der Landtagswahl antritt, geht es auch um wichtige Unterstützungsunterschriften, wofür nur noch eine Woche Zeit ist. Impressionen eines Tages auf Münchens Straßen.

(Von PI-Koblenz [43])

Meine Mitstreiterin und ich hatten uns erst mal vor einer Supermarktfiliale an der Forstenrieder Allee postiert. Hier war das Unterschriftensammeln recht einfach, denn die Besucher erwiesen sich als bodenständige Münchner. Viele gaben uns ihre Unterschrift für den Bürgerentscheid gegen das ZIEM, und die meisten ließen sich auch davon überzeugen, noch eine Unterschrift für den Antritt der Partei DIE FREIHEIT zur Landtagswahl zu geben.

Als dann am Nachmittag nicht mehr so viele Münchner am Einkaufen waren, beschlossen wir zur Einweihungsfeier des Harras zu gehen. Dieser Platz in Sendling wurde neu gestaltet und auch hier waren zahlreiche Münchner, die bereit waren zu unterschreiben. Einige hatten noch die Diskussion um die geplante Sendlinger Großmoschee gut in Erinnerung. Schon der Erste, den wir wegen einer Unterschrift fragten, war gleich ein Volltreffer. Ein Journalist, der uns zahlreiche Insider-Informationen gab. Zum Beispiel über Herrn Prantl von der Süddeutschen Zeitung, der ein reiner Lohnschreiber und Opportunist sei und früher auch für erzkonservative Blätter unter Pseudonym geschrieben habe. Jedenfalls war der Herr sofort bereit zur Unterschrift.

Erstaunlich ist, wie viele Münchner mittlerweile schon von Michael Stürzenberger wussten. Er ist aufgrund der vielen Zeitungsberichte über das Bürgerbegehren schon eine kleine Berühmtheit. Die Verleumdungsaktionen von Bürgermeister Ude, dessen Warnbriefe mittlerweile großflächig in die Briefkästen und bei allen Bürgerversammlungen in München verteilt werden, tragen ebenfalls dazu bei. Allerdings war es positiv, wie viele Personen sich trotzdem ein eigenes Bild von der Situation machen und nicht auf die Bauernfängerei der Münchener Politiker hereinfallen.

40 [44]

Neben viel Zustimmung für unser Anliegen gab es natürlich auch Gegner. Ein Linksradikaler fragte mich, ob ich für den Nationalsozialismus sei. Ich konnte ihn beruhigen. Für Sozialismus war ich noch nie. Als meine Mitstreiterin den Linken darauf aufmerksam machte, dass es sich bei dem Finanzier um einen Terrorunterstützer handelt, meinte dieser Linke, dass er das ZIEM nun gerade unterstützen würde, Terror sei schließlich gut. Einige Linke äußern in München auch immer wieder, dass sie Deutschland hassen würden. Dies zeigte sich auch bei der Kundgebung am vergangenen Samstag durch eine handgreifliche Attacke auf die Deutschlandfahne. Warum wandern diese linksextremen Anti-Patrioten eigentlich nicht in sozialistische „Paradiese“ wie Nordkorea oder Kuba aus? Antwort: Da ist die Sozialhilfe eben nicht so üppig wie bei uns..

29 [45]

Schwer für uns wurde es erst, als ein Mitglied des Bezirksausschusses auf uns aufmerksam wurde und uns immer weiter abgedrängt hat. Aber auch an den Zugängen zum Einweihungsfest war noch viel los. Erstaunlich war auch, wie viele Personen Angst hatten, bei uns zu unterschreiben, da dann der politische Gegner eventuell die Daten missbrauchen könnte. So tief sitzt bereits das Misstrauen gegenüber Ude & Co!

WICHTIG:

Die Münchner brauchen noch Unterschriften, um zur Landtagswahl und Bezirkswahl antreten zu können. Wer in Oberbayern und in Mittelfranken seinen Erstwohnsitz hat, kann mitmachen. Bitte bei der FREIHEIT Bayern melden, man erhält dann die Formulare für die Unterschriften zugemailt und kann diese dann per Post zurückschicken.

kontakt@bayern.diefreiheit.org [46]

Wer Zeit hat, kann auch nach Bayern kommen und die Freiheitskämpfer beim Sammeln direkt unterstützen. Auch hierfür könnt Ihr Euch an die FREIHEIT Bayern oder PI München [47] wenden.

58 [48]

Momentan fehlen noch 600 Unterschriften. Es ist noch eine Woche Zeit, daher ist am Wochenende Großeinsatz. Kommt nach München und helft mit!

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(Fotos: Roland Heinrich)

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Türkei: Westerwelle knickt ein

geschrieben von PI am in Deutschland,Europa,Türkei | 65 Kommentare

Drohen lohnt sich. Zumindest, wenn man Deutschland droht: Nachdem der türkische Europa-Minister Egemen Bagis der deutschen Regierung in den letzten Tagen mehrfach gedroht hat (PI berichtete hier [50] und hier [51]), hat Außenminister Westerwelle (FDP) der Türkei jetzt neue Verhandlungen über einen EU-Beitritt in Aussicht gestellt. „Einerseits können wir nicht so tun, als würden die Beratungen hier in einem luftleeren Raum stattfinden und als hätte es die letzten Tage nicht gegeben. Andererseits aber müssen wir auch sehen, dass unsere gemeinsamen, allseitigen strategischen, langfristigen Interessen gewahrt werden,“ so Westerwelle [52]. (ph)

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