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Identitäre Bewegung Fulda „capture the flag“

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Warum staatliche Erziehung gefährlich ist

geschrieben von PI am in Deutschland,Sozialismus | 42 Kommentare

[1]Im roten Lager plädiert der sozialistische Glaubensmensch schon immer für eine Ausweitung der Staatskompetenzen, vornehmlich aus ökonomischen Gründen, um die Idee einer sozialistischen Ordnung ohne markante soziale Unterschiede zu errichten. Mit wirtschaftlicher Macht lässt sich bekanntlich vieles über dem Arm des Gesetzes hinaus erreichen. Marx selbst versteht das Kapital als größte Bewegungsgewalt internationaler Ordnungen, Kapital beeinflusst unmittelbar Entscheidungen über die Köpfe von Völkern und Politikern hinweg, frei nach dem Schluss, dass jeder Mensch mit einem gewissen Reichtum käuflich ist.

(Von Rechtskonservativer Denker)

Da hat Karl Marx Recht, alles und jeder ist gewissermaßen käuflich. Ich sage, dies ist nicht nur mit materiellen Werten, sondern mit dem Versprechen von Wünschen und Sehnsüchten noch besser möglich.
Versprich jemanden das Blaue vom Himmel und er wird dir folgen und gehorchen. Das taten die Nationalsozialisten mit ihrer übermenschlichen, arischen Volkslehre, das taten die kommunistischen Bolschewiki mit ihren Träumen von unterdrückungsfreien Welten und Gesellschaften.

So ist das gesprochene Wort schon immer die mächtigste Waffe der Sozialisten gewesen, so war es damals, sowohl bei den nationalen als auch den internationalen Sozialisten, und so ist es auch heute noch.
Versetze das Eigene in einen goldenen Schein und beschreibe dich selbst als Befreier und Tausende werden dir folgen.

Ich beobachte mit Sorge, dass das linke Lager immer weiter mit der Umsetzung des Planes voranschreitet, sowohl die Erziehung unser Kinder in Staatshände zu geben, als auch die staatlichen Kompetenzen in Europa zu erweitern. Besonders Deutschland hat man als Meisterzahler an den Tisch getrieben, die Verbrechen der Nazis fest als Argumentationsverstärker im Griff.

Doch wie steht es um das Fremdbilden erwünschter Ansichten und Meinungen?

So sinnvoll die historische Aufrechterhaltung der Vergangenheit sein mag. Ist es sinnvoll, jede väterliche Sünde für unsere Nachkommen in die Zukunft zu tragen? Wie lange muss ich mich als Deutscher noch wegducken, wenn von Europa im Zweiten Weltkrieg die Rede ist?

Ich weiß nicht, wie es Ihnen ergeht, aber ich werde meinen Kindern keine unverschuldete und unangebrachte Büßerhaltung anerziehen, die, auf Verbrechen anderer erbaut, meinen Stammhaltern den Weg in die Zukunft verhagelt.

Ich möchte meinen Kindern deutsche Volkslieder beibringen, mit ihnen deutsches Eisbein verspeisen und ich möchte mit ihnen im Teutoburger Wald auf den Externsteinen stehen und davon erzählen, wie unsere Vorfahren in diesen Wäldern Schlachten schlugen und weitergingen.

Ich will in keinem sozialistischen Verordnungsstaat in Deckung gehen, wenn die rote Chefetage zum Rundumschlag mit der Nazi-Keule ausholt und in Gedanken leidenschaftlich jeden vor Gericht zerrt, der in Reichweite von 1933 geboren ist.

Im heutigen Deutschland sind all diese Dinge noch möglich. Aber wie lange dauert es, bis wir einen Wendepunkt der öffentlichen Meinung erreicht und somit die Meinungsfreiheit praktisch abgeschafft haben?

Dieser Punkt ist dann erreicht, wenn aus der noch relativ selbstständig denkenden Mehrheit die Minderheit geworden ist, dann, wenn der größte Anteil der zukünftig aufwachsenden Bevölkerung gedankenfrei unter dem Zauber von Denkverbot und Vertuscherei leidet.

Wenn eine sozialistische Mehrheit die Auslagerung der Erziehung in öffentliche Stellen anordnet, ist der Weg frei für einheitliche und einfältige Gleichheitserziehung. In öffentlichen Erziehungsanstalten kann ungebremst ein bestimmtes Lebensmodell propagiert und ausgebildet werden.

Was ist, wenn Kinder von klein auf lernen, dass die geteilte Schule elitär, dadurch andere Kinder intellektuell beleidigend und somit abzulehnen ist? Dabei handelt es sich um eine ganz normale Schulform, die weder so leistungsfern wie die Gesamtschule, noch aus ideologischen Gründen mit gesundem Menschenverstand abzulehnen ist.

Den am einfachsten zu überzeugenden und unkritischsten Geist findet man bei Heranwachsenden und Kindern, also Menschen, die im alltäglichen Leben nach Motiven, Vorbildern und Leitfaden suchen, um mit unsicheren Schritten sicher durchs Leben zu gehen. Sie orientieren sich an dem, was sie kennen und an dem, was ihnen am meisten Spaß und Wohlstand verspricht, das Kind geht, genau wie der durchschnittliche Erwachsene auch, praktisch den Weg des geringsten Widerstandes.

Man verwendet also in der einheitlichen Staatserziehung das unkritische Bewusstsein und das opportunistische, hörige Verhalten von Heranwachsenden, um ihnen eine schwarz-weiß gemalte, vorgefertigte Einheitsmeinung einzupflanzen.

Was gut oder schlecht und richtig oder falsch ist, das hinterfragt kein junges Kind, es nimmt die ausgestreckte Hand des Erziehenden und folgt seinem Sagen.

Mit diesem Verhalten kann man sich schon in jungen Jahren unzählige unkritische und einheitliche Systemmenschen heranzüchten, die einer sturen Schiene folgen und zu denken nicht gelernt haben.

Das Konservative behält das Bewährte bei und setzt auf private Erziehung, bei der Unvoreingenommenheit und Gedankenfreiheit prinzipiell gewährleistet sind. Die Eltern eines Kindes können selbst in die Erziehung einfließen lassen, was sie gemäß ihrer Vernunft und ihrer Liebe für das Kind, als das Beste erachten. Das Geben und Nehmen im gemeinsamen Leben stärkt das familiäre Band und gibt Stärke und Rückhalt im eigenen Familienstamm.

Der roboterhafte Fließband-Sozialist erstrebt die Zersetzung von Volks- und Familienverständnis, um Macht und Hoheit der eigenen Klientel zu sichern. Er akzeptiert keine abweichende Meinung, sondern bekämpft, was seiner ideologisch kranken Doktrin zuwider ist.

Im Sozialismus laufen durch die zentrale Planung alle Fäden der Macht an einem Punkt zusammen und er bietet die beste Voraussetzung für eine waschechte Diktatur. Das Geschichtsbuch bestätigt derartige Entwicklungen seit 1917 bestens.

Ebenso wie es in der Betreuung und Erziehung unserer Nachkommen sinnvoll ist, private und dezentrale Ansätze zu verfolgen, genauso funktioniert es in der Wirtschaft am besten, Macht, Wert und Einfluss auf alle Teilnehmer zu verteilen.

Im kapitalistischen Monopol kann man, sofern es sich nicht um Versorgungsprodukte wie Strom oder Gas handelt, einen Konzern boykottieren, ebenso obliegt einem privaten Konzern nicht die uneingeschränkte, exekutive Staatsgewalt. Im Sozialismus geht dies im allumsorgenden Papi-Staat nicht, alle Kompetenzen liegen an ein und derselben Stelle, es ist unmöglich ihm auszuweichen. Das sozialistische, zwanghafte Zentralisieren und Vereinheitlichen in eine direkte Beschneidung und Zurückdrängung eigener Einflüsse.

Wer will in einem Staat leben, der von abstrus hohen Steuern genährt, all seinen Bürgern sagen will, was sie zu tun und zu denken haben?

So bestimmt der Staat heute politisch korrekt, dass Bio-Nahrung moralisch gut ist, Konservative sind reaktionäre Modernisierungsverweigerer und Auschwitz liegt näher als das direkte Nachbargrundstück, während kommunistische Horror-Verbrechen fahle Märchen aus dem fernen Osten sind.

Bevor man den „Anti“faschismus unterstützt, sollte man zuvor immer kritisch hinterfragen, wie derartige (linke) soziale und politische Ansätze funktionieren und vor allem, warum sie in der Geschichte ständig zusammengebrochen sind. Im Sozialismus sind gewissermaßen alle gleich blöd.

Bekämpft die sozialistische Einheitsfabrik, nehmt unsere Kinder aus der Schusslinie und zeigt ihnen auf eigene Faust die Welt.

Zieht sie auf, wie es sich richtig gehört, mit elterlichen Erfahrungen im Bande der Familie und weist sie von euch – die Büßerhaltung und Staatsdoktrin.

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Überfälle auf Rentnerinnen mit Todesfolge

geschrieben von PI am in Migrantengewalt | 106 Kommentare

[2]Die letzten Tage gab es eine Reihe von Überfällen durch Täter aus dem ominösen „Südland“, bei denen sich die Verbrecher nicht nur damit begnügten, alte Menschen auszurauben, sondern es wurde jeweils noch brutale Gewalt gegen die Rentner und Rentnerinnen ausgeübt. In Berlin verstarb jetzt eine 89-Jährige an den Folgen des Überfalls.

Der Tagesspiegel [3] schreibt:

Zwei der Täter waren am vergangenen Samstag gegen 17.30 Uhr über den Balkon in eine Hochparterrewohnung in der Fritz-Erler-Allee zwischen Löwensteinring und Goldammerstraße eingedrungen. Sie überfielen die dort lebende 89-jährige Rentnerin und ihre 63-jährige Pflegetochter. Ein dritter Täter stand während der Tat vor dem Wohnhaus Schmiere.

Die beiden Frauen wurden laut Polizei von den Männern brutal zusammengeschlagen, beraubt und schwer verletzt zurückgelassen. Erst schlugen die beiden Männer die 63-Jährige solange, bis sie ihnen Geld gab. Anschließend ging einer der Männer in das Schlafzimmer der Wohnung, wo sich die 89-Jährige aufhielt. Er schlug der Frau mehrmals mit der Faust ins Gesicht. Neben dem Geld raubten die Männer auch Schmuck und flüchteten anschließend über den Balkon. Gemeinsam mit dem vor dem Wohnhaus wartenden dritten Täter flüchteten die Männer zu Fuß in Richtung Löwensteinring.

Beide Frauen erlitten durch die Schläge schwere Verletzungen im Gesicht und mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden. Dort erlag die 89-Jährige am Mittwochmorgen ihren Verletzungen. Die 63-jährige liegt nach Angaben eines Polizeisprechers weiterhin im Krankenhaus.

In Kassel [4] wurden eine 85-Jährige und eine 90-Jährige überfallen und ins Krankenhaus geprügelt.

Die zwei Frauen waren mit schweren Gesichtsverletzungen in Krankenhäuser gebracht worden. Die 90-Jährige, die gegen 11 Uhr im Hausflur ihrer Mietswohnung an der Brentanostraße überfallen und sehr massiv geschlagen worden war, ist laut Polizei nach wie vor nicht ansprechbar. Eine 85-Jährige, die gegen 13.20 Uhr im Mercedeshochhaus an der Unteren Königsstraße von einem oder zwei Tätern ebenfalls überfallen und brutal niedergeschlagen worden war, hat gegenüber den Ermittlern mittlerweile ausgesagt.

Der oder die Täter hatten ihr neben der hellen Damentasche, die später an der Mönchebergstraße gefunden worden war, auch einen goldenen Armreif sowie einen goldenen Ohrring, eine breitere Kreole, geraubt. Der Armreif soll wie eine gedrehte Kordel ausgesehen haben. Möglicherweise können Zeugen Angaben zum Verbleib des Raubgutes machen.

Zu dem Überfall an der Brentanostraße ist den Ermittlern noch unklar, wo sich die 90-Jährige vor der Tat aufgehalten hatte. Sie gehen davon aus, dass sie mit ihrem Rollator im Wohngebiet des Kasseler Stadtteils Fasanenhof unterwegs war und vom Einkaufen kam.

Täterbeschreibung
Täter eins: Etwa 20-25 Jahre alt, circa 180 cm groß, ziemlich kräftige Figur, südländisches Aussehen, nach oben gegeltes schwarzes Deckhaar, an den Seiten kurz geschnitten, Dreitagebart. Er soll ein mittelblaues T-Shirt ohne Aufdruck und eine etwas dunklere Jeanshose getragen haben. Er soll ein schwarzes Handy in der linken Hand getragen und eine auffällige Tätowierung am linken Oberarm gehabt haben.

Täter zwei: Etwa 20-25 Jahre alt, kräftige athletische Figur, ebenfalls südländisches Aussehen, kräftige athletische Figur. Er soll mit einem hell-gelb-grünem T-Shirt und einer helleren Jeanshose bekleidet gewesen sein.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen melden.

Ähnlich erging es einem 67-jährigen Münchner [5], auf dem noch eingetreten wurde, als er längst am Boden lag.

Ein 67-jähriger Münchner fuhr nach einem Stadtbummel, bei dem er auch am Hauptbahnhof Geld abhob, mit der U-Bahnlinie U2 bis zur Haltestelle Am Hart. Von dort aus fuhr er mit dem Bus 171 in Richtung Kieferngarten und stieg an der Haltestelle Werner-Eck-Bogen aus. Von dort aus wollte er zu Fuß zu seiner Wohnung gehen.

Als er sich im Durchgang zum Anwesen Werner-Eck-Bogen 4 befand, wurde er plötzlich von zwei bislang unbekannten Tätern mehrfach mit Fäusten ins Gesicht geschlagen und nachdem er am Boden lag, dort noch getreten. Einer der beiden Täter nahm ihm seine Umhängetasche weg. Darin befand sich neben Ausweispapieren ein höherer Bargeldbetrag. Mit der Beute flüchteten die beiden Täter unerkannt.
Eine Zeugin, die die Schläge und Tritte gesehen hatte, informierte die Polizei. Der Münchner musste wegen der Verletzungen, die er bei dem Überfall erlitten hatte, mehrere Tage stationär in einer Klinik behandelt werden.

Auswertungen von Kameras der MVG ergaben, dass die Täter den Münchner seit seinem Verlassen der U-Bahn gefolgt waren.

Täterbeschreibung:

1) Ca. 25 – 30 Jahre alt, schlank, kurze, schwarze Haare, kurz geschnittener Vollbart, arabischer Typ; bekleidet mit blauem, langärmeligen T-Shirt, Bluejeans und weißen Schuhen, führte weiße, leichte Stoffjacke mit;

2) Ca. 25-30 Jahre alt, kräftige Figur, kurze, schwarze Haare, Kinn- und Oberlippenbart, südländischer Typ; bekleidet mit Bluejeans, weißem Polo-Shirt mit dünnen, dunklen Querstreifen und dunkler –vermutlich schwarzer – Lederjacke;

Das Bayerische Landeskriminalamt hat für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat oder zur Ergreifung der Täter führen, eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro ausgesetzt, die unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt wird.

Zeugenaufruf:

Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 21, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Das Foto zeigt die beiden Täter aus München.

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Bushido, Kunst und die Erregungsrepublik

geschrieben von PI am in Altmedien,Deutschland,Justiz,Multikulti,Zeitgeist | 54 Kommentare

Inzwischen ist die Empörung über den Sprechsänger Bushido (Foto) und dessen mit Rapperkollegen Shindy aufgenommenem Lied „Stress ohne Grund“ etwas abgeebbt. Doch eine ganze Woche lang war die mediale Erregung groß. Warum eigentlich? Was ist daran so besonders, wenn ein Asozialer, wie Bushido asoziale Bemerkungen absondert? Die Antwort ist einfach: Eigentlich sollte der erfolgreiche Künstler als Beispiel für gelungenen Multikulturalismus herhalten. Dieses Vorhaben ist offenkundig gescheitert.

(Eine Analyse von Rosinenbomber, PI-Münster)

Es erscheint absurd. Bushido stand bereits wegen Körperverletzung, Drogendelikten, Sachbeschädigung und immer wieder aufgrund von Beleidigungen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen ihn wegen eines möglichen millionenschweren Steuerbetrugs. Er wird der organisierten Kriminalität in Form der Zugehörigkeit zum Abou-Chaker-Clans verdächtigt. Und die deutschen Medien empören sich jüngst ernsthaft darüber, dass der Mann Gedankenverbrechen wie „Frauenfeindlichkeit“ und „Homophobie“ begangen haben soll?

Keine Frage: „Stress ohne Grund“ ist eine intellektuelle Zumutung. Doch auch schlechte Kunst wird von der Kunstfreiheit geschützt. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben ihr völlig zu Recht einen hohen Stellenwert zugemessen. So heißt [6] es in Art. 5 GG:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Man beachte: Während die Grundrechte der Meinungsfreiheit, der informellen Selbstbestimmung und der Pressefreiheit ihre Grenzen explizit in den Gesetzen und insbesondere im Jugendschutz, sowie der persönlichen Ehre finden, ist eine derartige Schranke für die Kunstfreiheit nicht niedergeschrieben. In der Praxis kann freilich auch Kunst strafbar sein und zwecks Jugendschutz indiziert werden – so wie kürzlich der inkriminierte Bushido-Titel.

Das Weglassen einer entsprechenden Einschränkung lässt allerdings erkennen, wie wichtig den Grundgesetzgebern die Freiheit der Kunst gewesen sein muss. Es nimmt insofern nicht Wunder, dass das Bundesverfassungsgericht folgerichtig immer wieder anmahnt, die geltenden Gesetze kunstfreundlich auszulegen. Dies muss man im Hinterkopf behalten, wenn man die Strafbarkeit des Liedchens beurteilen können will.

Genau das haben zwei Berliner Staatsanwälte unabhängig voneinander getan. Vorläufiges Ergebnis: Das schlimme Lied, das für so viel mediale Hysterie gesorgt hat, ist nicht strafbar [7]. Aber schauen wir uns die Stellen, welche strafrechtlich relevant sein könnten, einmal genauer an. Zu beachten ist dabei wiederum, dass alle Erwähnten Personen des öffentlichen Lebens sind und zum Teil wie Oliver Pocher ebenfalls nicht gerade auf den Mund gefallen sind – was ihre Persönlichkeitsrechte gegenüber dem unbekannten Normalbürger deutlich herabsetzt.

Halt die Fresse, fick die Presse, Kay Du Bastard bist jetzt Vogelfrei, Du wirst in Berlin in deinen Arsch gefickt wie Wowereit

Bei Kay handelt es sich um den Rapper Key One, mit dem sich Bushido einen Kleinkrieg liefert. Dieser hat keinen Strafantrag gestellt und wird dies wohl auch nicht tun. Eine etwaige Strafbarkeit kann daher dahinstehen. Ganz anders sieht es beim regierenden Bürgermeister von Berlin, der sofort Anzeige ankündigte, aus.

Bedenkt man, dass es sich bei Klaus Wowereit um eine Person des öffentlichen Lebens handelt, er bekennend schwul ist und Analverkehr zu einer gängigen Praxis Homosexueller gehört, erscheint vor dem enormen Stellenwert der Kunstfreiheit eine Strafbarkeit wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB [8] jedoch auch hier fernliegend.

Yeah, fick die Polizei, LKA, BKA

Da nicht nur von der Polizei allgemein die Rede ist, sondern mit BKA und LKA eine abgrenzbare Personengruppe vorhanden ist, könnte eine Kollektivbeleidigung vorliegen. Es sind allerdings keine Strafanträge von LKA- oder BKA-Angehörigen bekannt. Zudem dürfte auch diese Äußerung von der Kunstfreiheit gedeckt sein.

Ich verkloppe blonde Opfer so wie Oli Pocher

Es ist kein Strafantrag bekannt. Des Weiteren genießt Pocher durch seinen Status als Person des öffentlichen Lebens und eigene Verbalausfälle lediglich ein gemindertes Persönlichkeitsrecht.

Ich mach Schlagzeilen, fick deine Partei [Yeah]
und ich will das Serkan Tören jetzt ins Gras beisst
Yeah Yeah, Was für Vollmacht, du Schwuchtel wirst gefoltert

Hier könnte eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 StGB [9] vorliegen. Da es jedoch am Aufforderungscharakter mangelt, ist dies abzulehnen. Auch eine Bedrohung gemäß § 241 StGB [10] liegt nicht vor, da kein Verbrechen angedroht wird. Die einfache Beleidigung durch Billigung des Todes dürfte hier wieder durch die Kunstfreiheit und den Status des FDP-Politikers Tören als Person des öffentlichen Lebens gerechtfertigt sein. Die Bezeichnung „Schwuchtel“ bezieht sich zudem offenbar auf den zuvor erwähnten „Key One“. Zumindest ist dies nicht mit der erforderlichen Sicherheit widerlegbar.

Ich schieß auf Claudia Roth und sie kriegt Löcher wie ein Golfplatz

Hierbei handelt es sich sicher um jene Äußerung, die noch am ehesten strafbar ist. Eine Öffentliche Aufforderung zu Straftaten muss mangels Aufforderungscharakter zunächst wieder verneint werden. Dafür könnte diesmal eine Bedrohung vorliegen, da Bushdio mit einem Verbrechen, nämlich Totschlag gemäß § 212 StGB [11] oder Mord gemäß § 211 StGB [12] droht. Allerdings wäre hierzu die Ernsthaftigkeit der Drohung erforderlich. Da diese offenkundig nicht vorliegt, dürfte es einmal mehr bei einer durch die Kunstfreiheit gerechtfertigten Beleidigung bleiben.

Bushido mag also ein miserabler Musiker sein, aber er dürfte über einen fähigen Anwalt verfügen. Nichtsdestotrotz kann die deutsche Öffentlichkeit mit dem Brachialprovokateur nach der rechtlichen Klärung nun endlich das tun, was sie schon viel früher hätte tun sollen und was ihn am meisten ärgert: Ihn ignorieren.

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Reichstag wegen roten Randalierern abgesperrt

geschrieben von kewil am in Linksfaschismus,Linksfaschismus,Lumpen,Rote SA | 39 Kommentare

[13]Das Berliner Regierungsviertel ist heute großräumig abgesperrt. Es gibt zum 20. Juli ein Bundeswehrgelöbnis vor dem Reichstag. Aber das ist nur die Viertelswahrheit. Es würde ja genügen, ein Stück Wiese dort abzusperren. Stattdessen fangen die Barrikaden seit 12 Uhr schon direkt nach dem Brandenburger Tor an. Man kann gerade noch einen Meter durchgehen, dann steht man vor Eisengittern bis runter zur Siegessäule. Tausende Touristen sind dort den Tag über unterwegs und wollen weiter. Viele fragen die Polizisten, was los sei, und kriegen die falsche Antwort.

Deutsche Touristen hören das mit dem Gelöbnis und sind leicht verärgert, Ausländer denken an eine große Truppenparade, und die Polizisten mit ihrem wenigen Englisch geben ungenügend Auskunft. Auch die Bundeswehr versagt. Denn der Grund der überdimensionalen Absperrungen ist nicht das Gelöbnis, sondern rote Randalierer und Gesetzesbrecher, die das Ereignis auch mit Lautsprechern und Vuvuzelas von weither mit ihrem Geschrei stören wollen. Darum der weite Abstand – bis heute abend 22 Uhr ungefähr. Das Gelöbnis beginnt um 18 Uhr. Die JF berichtet [14]:

Linksextremisten haben anläßlich des Gelöbnisses der Bundeswehr vor dem Reichstag am Sonnabend zu Protesten aufgerufen. Der Landesverband der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsgegner (DFG-VK) Berlin-Brandenburg kündigte an, vor der Neuen Wache in Berlin Unter den Linden ein Blutbad zu veranstalten.Hierzu wolle man Badewannen mit Blut füllen. „Die Neue Wache als Symbol preußisch-deutscher Militärherrlichkeit wie auch deren tödlicher Folgen ist ein passender Ort für unsere satirische Protestaktion. Wir werden einen Soldaten in voller Uniform in ein Blutbad zwingen…

Wegen diesen paar roten Rabauken werden Tausende Besucher teuer per Gitter abgedrängt und wissen nicht, daß sie es nur linken Irren zu verdanken haben.

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Australien verlagert alle Asylanten nach Papua-Neuguinea

geschrieben von kewil am in Asyl-Irrsinn,Australien | 86 Kommentare

Australien schiebt ab sofort alle Asylanten, die das Land per Boot erreichen, nach Papua-Neuguinea ab. In einem neuen Abkommen hat sich Papua-Neuguinea verpflichtet, eine unbeschränkte Anzahl Migranten zu übernehmen und all jene Asylsuchenden, die als Flüchtlinge anerkannt werden, danach auch zu beheimaten. Das gaben am Freitag der australische Premierminister Kevin Rudd (Foto r.) und Peter O’Neill (l.), Premier von Papua-Neuguinea, bekannt. Diese Politik wird in Australien von Rechts und Links mitgetragen. Die Australier wollen keine Einwanderer, die nicht gefragt sind [15] und die einfach hereindrängen. Dabei hat Australien weniger Asylanten als beispielsweise die Schweiz!

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„Auch ich hätte Trayvon Martin sein können“

geschrieben von PI am in Justiz,Obama,USA | 78 Kommentare

Obama_0c245_image_1024w1Jetzt hat sich auch US-Präsident Obama zum Freispruch von George Zimmermann (PI berichtete [16]) zu Wort gemeldet. Farbige Amerikaner betrachteten diesen Fall vor dem Hintergrund „einer Reihe von Erfahrungen und einer Geschichte, die niemals weicht“, erklärte er am Freitag im Weißen Haus. „Auch ich hätte Trayvon Martin sein können, 35 Jahre früher“, sagte Obama. Auch er habe vor seiner Wahl ins Staatsamt mitbekommen, wie Autofahrer ihre Türen verriegelten und Frauen ihre Geldbörsen fester umklammerten, wenn er an ihnen vorbeigelaufen sei, so Obama weiter. Erstaunlich, dass diese rassistischen US-Amerikaner ihn zweimal zum Präsidenten gewählt haben. (ph)

» WELT: Obama bricht sein Schweigen im Fall Trayvon Martin [17]
» FoxNews: Obama enters Martin debate with personal remarks [18]

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Eine SZ-Überschrift und ihr Wahrheitsgehalt

geschrieben von byzanz am in Altmedien,Altparteien,Kampf gegen Rechts™,Wahlen | 34 Kommentare

Von der Alpen-Prawda Süddeutschen Zeitung sind wir schon einiges gewohnt. Wegen ihrer Lüge [19], ein Teilnehmer einer FREIHEIT-Veranstaltung habe „Deutsche wehrt Euch, kauft nicht bei Juden!“ gerufen, mussten wir sie vor Gericht zerren, denn in Wahrheit war es ein linker israelhassender Gegendemonstrant gewesen. Der Presserat hat diese Falschdarstellung bestätigt, aber leider auf eine Rüge verzichtet, obwohl die SZ diese Falschdarstellung online fünf Wochen (!) stehen ließ, was extrem rufschädigend ist. Die SZ lässt nichts unversucht, um DIE FREIHEIT in die rechtsradikale Ecke zerren zu können. Auch mit dieser wahrheitswidrigen Überschrift über den Wahlantritt der FREIHEIT in Oberbayern, in der die Tatsachen schlicht und ergreifend völlig auf den Kopf gestellt werden.

(Von Michael Stürzenberger)

In der Überschrift packt SZ-Redakteur Dominik Hutter natürlich die NPD ganz bewusst mit der FREIHEIT zusammen und phantasiert:

Rechte Parteien in Bayern
Wahlkreisausschuss lehnt „Freiheit“ und NPD ab

Die rechtsextreme NPD darf nicht an der Landtagswahl teilnehmen, das hat der Wahlkreisausschuss Oberbayern entschieden. Auch die islamfeindliche Partei „Die Freiheit“ ist ausgeschlossen worden, darf aber bei einer anderen Wahl doch noch teilnehmen.

Erstens: DIE FREIHEIT ist keinesfalls „ausgeschlossen“ worden, sondern darf zur Landtagswahl in Oberbayern antreten, denn sie hat die nötige Zahl von 2000 durch Landratsämter beglaubigte und von der Regierung von Oberbayern nochmals geprüfte Unterschriften geschafft. Lediglich bei der Unterschriftensammlung zur Bezirkstagswahl reichte es knapp nicht: Die FREIHEIT kam nur auf 1888 beglaubigte Unterschriften, von denen letztlich 1768 durch die Regierung von Oberbayern anerkannt wurden. Dies ist für DIE FREIHEIT insofern schade, da es bei der Bezirkstagswahl keine 5%-Klausel gibt und daher die Erringung eines Sitzes im Bereich des Möglichen gewesen wäre. Dies ist im SZ-Artikel ausnahmsweise korrekt dargestellt:

Die islamfeindliche Partei „Die Freiheit“ darf an der Landtags-, nicht aber an der Bezirkswahl teilnehmen. Der Wahlkreisausschuss Oberbayern unter Vorsitz von Regierungspräsident Christoph Hillenbrand hat nach Begutachtung der eingereichten Listen festgestellt, dass die Mindestzahl von 2000 gültigen Unterstützerunterschriften lediglich beim Landtag erreicht wurde. Für die „Freiheit“ ist das ein herber Rückschlag, da sich die Partei vor allem bei der Wahl zum Bezirkstag Chancen ausgerechnet hatte – auf dieser politischen Ebene gibt es keine Fünf-Prozent-Hürde.

Nach SZ-Informationen wurde bei der „Freiheit“ bereits in der Vorprüfung durch das Münchner Kreisverwaltungsreferat eine überdurchschnittlich hohe Zahl an ungültigen Unterschriften festgestellt. Ungültig sind die Einträge, wenn sie unleserlich sind oder der Unterstützer kein Wahlrecht in Oberbayern hat. Weder für die Landtags- noch für die Bezirkswahl zugelassen wurden die „Frauenliste“ und die rechtsextreme NPD.

Unterstützerunterschriften werden nach Auskunft der Regierung von Oberbayern von jeder Partei benötigt, die bei der jüngsten Landtagswahl weniger als 1,25 Prozent erreicht hat. Auf dem Stimmzettel für die Landtagswahl werden am 15. September voraussichtlich zwölf Parteien auftauchen: CSU, SPD, Freie Wähler, Grüne, FDP, Linke, ÖDP, Republikaner, Bayernpartei, Bürgerrechtsbewegung Solidarität, Freiheit und Piratenpartei.

DIE FREIHEIT sieht diese Wahlteilnahme als Möglichkeit, den etablierten Parteien im Wahlkampf bei politisch inkorrekten Themen wie Islamisierung, EU, Euro, Asylpolitik, Zuwanderung und Sozialhilfemissbrauch kräftig in die Suppe zu spucken. Außerdem ist es wichtig, dass sich DIE FREIHEIT unbeeindruckt von der massiven medialen, politischen, gewerkschaftlichen und kirchlichen Gegenkampagne zum Bürgerbegehren gegen das ZIEM zeigt.

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Für die junge Partei wird es aber kaum einen Überraschungserfolg geben, denn das Wahlgesetz im Freistaat Bayern ist restriktiver als in anderen Bundesländern. Denn hier muss man als Partei in allen sieben Regierungsbezirken Unter-, Mittel- und Oberfranken, Oberpfalz, Ober- und Niederbayern sowie Schwaben jeweils zwischen 830 (Oberpfalz) und 2000 (Oberbayern) Unterstützungsunterschriften schaffen, um flächendeckend antreten zu können. In Niedersachsen beispielsweise sind gesamt nur 2000 Unterschriften für das gesamte Bundesland nötig, in Bayern hingegen 8258, wenn man alle Regierungsbezirke zusammenrechnet. Selbst, wenn DIE FREIHEIT in München und Oberbayern auf ein gutes Wahlergebnis kommen sollte, wird es auf ganz Bayern hochgerechnet zu gering sein.

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In ganz Bayern antreten zu können, ist eine wahre Herkulesaufgabe, die man nur schaffen kann, wenn man überall aktive Mitglieder hat, die bereit sind, sich auf für hochkontroverse und sensible Themen einzusetzen. Dies gilt bei der FREIHEIT Bayern momentan nur für Oberbayern, hauptsächlich den Raum München, und im Ansatz gerade noch Mittelfranken und vielleicht die Oberpfalz, wenn sie sich weiter gut entwickelt. Wir hätten es in der kurzen Zeit von nur fünf Wochen auch in Oberbayern kaum geschafft, wenn wir nicht so tatkräftige Unterstützung von FREIHEIT-Mitgliedern aus Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bekommen hätten.

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Wer einmal Unterstützungsunterschriften für den Wahlantritt einer jungen Partei gesammelt hat, kann beurteilen, wie schwer das ist.

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Unser Weg gegen die Geisteskrankheit der politischen Korrektheit ist lang, steinig und steil. Aber wer sich bewusst ist, wie wichtig die Aufgabe und wie notwendig die Erreichung des Ziels ist, wird sich auf diesem Weg anschließen und ihn zusammen mit uns konsequent gehen.

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(Fotos: Roland Heinrich)

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Kohl Trauzeuge bei Schwulenhochzeit

geschrieben von kewil am in Altparteien,Schwule | 86 Kommentare

Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl (83) ist auf seine alten Tage noch einmal Trauzeuge geworden – bei der Hochzeit seines Anwalts Stephan Holthoff-Pförtner mit einem anderen Juristen. Holthoff-Pförtner (64, kl. Foto oben) und Partner Klaus Sälzer (54, kl. Foto unten) gaben sich schon vor einigen Tagen am Tegernsee das Ja-Wort. Der frühere CDU-Vorsitzende bestätigte nun, dass er nicht nur als Gast, sondern auch als Trauzeuge dabei war. „Ich habe es – gerade auch menschlich – für einen guten Freund sehr gern getan“, so Kohl am Freitag laut der Deutschen Presse-Agentur [25]. Weiterer Trauzeuge war Außenminister Guido Westerwelle (FDP), der mit seinem Partner Michael Mronz ebenfalls in einer eingetragenen Partnerschaft lebt. Helmut Kohl ist derjenige Bundeskanzler, der einst in den achziger Jahren die geistig-moralische Wende im Lande herbeiführen wollte.

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Bonn: Missbrauch statt Marihuana

geschrieben von PI am in Deutschland,Einzelfall™,Kriminalität,Multikulti,Rauschgift | 60 Kommentare

[26]Dass der Konsum von Rauschgift nicht ungefährlich ist, dürfte allgemein bekannt sein. Dass auch der Umgang mit Dealern und anderen Angehörigen der Drogen-Szene seine Tücken aufweist, musste kürzlich eine junge Frau in der Nähe von Bonn erfahren. Die 25-Jährige wollte von einem Bekannten Marihuana erwerben – doch stattdessen musste sie Ghanem F. und zwei seiner Freunde oral befriedigen.

Der „Express“ schreibt [27]:

Bonn/Alfter – Wenn Bea T. (25, Namen geändert) geahnt hätte, welches Horror-Erlebnis ihr bevorsteht, hätte sie am 9. November wohl nicht das Haus verlassen. Die Frau wurde von einem Bekannten auf einen Alfterer Sportplatz gelockt, dann von drei Sex-Tätern vergewaltigt.

Demnächst müssen sich Beas Peiniger vor Gericht verantworten – und zwar vor einer Jugendkammer. Die Angreifer sind gerade mal 18, 19 und 20 Jahre alt.

Der 20-jährige Ghanem F. hatte Bea in die Sex-Falle gelockt. Zunächst hatten sie sich mit einem Bekannten in dessen Wohnung getroffen, um Marihuana zu kaufen, so die Anklage. Gegen 21 Uhr der Aufbruch – Bea dachte, dass sie beide einen Spaziergang machen.

Der endete zunächst am Vorplatz der Gemeinschafts-Hauptschule in Oedekoven, wo Ghanem F. die 25-Jährige zweimal ins Gesicht schlug. Dann sollte sie ihn mit dem Mund befriedigen.

Als Bea sich zunächst weigerte, drohte ihr der Fiesling weitere Schläge an. Völlig eingeschüchtert und schluchzend, so die Staatsanwältin, vollzog die junge Rheinbacherin dann den Oralverkehr.

Später führte F. Bea zum nahe gelegenen Sportplatz. Nachdem er seine Kumpels per SMS herbeizitiert hatte. Jetzt sollten auch der 18- und der 19-Jährige auf ihre Kosten kommen.

Nachdem sie endlich fertig waren, setzten die Peiniger Bea am Bahnhof in Duisdorf ab, von wo aus sie nach Rheinbach fuhr. Völlig aufgelöst vertraute sie sich einer Freundin an, die sie zur Polizei begleitete.

F. hatte dem Opfer früher am Abend das Handy weggenommen. So konnte der 20-Jährige sicher als Täter identifiziert werden – er hatte bei seiner Festnahme Beas Mobiltelefon immer noch bei sich.

Die Täter behaupten, der Sex sei freiwillig gewesen. Prozesstermin noch unklar.

Die Hohepriester des Multikulturalismus werden es sicher verstehen auch diesen Verbrechen geschickt auszublenden oder als “Einzelfall” abzutun…

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Qualitätspresse desinformiert über Fall Trayvon Martin

geschrieben von kewil am in Altmedien,Antiamerikanismus,Justiz,USA | 50 Kommentare

[28]Unsere dämliche, selbsternannte Qualitätspresse schreibt über den Fall Trayvon Martin durchgehend denselben uninformierten politkorrekten Quark wochenlang – eben hat sich wieder Obama eingemischt. Der brave Jüngling Trayvon ging abends ein bißchen spazieren, da kam der Rassist George Zimmerman – schon dieser Name – daher und schoß den Schwarzen einfach über den Haufen, wie es in Texas leider üblich ist. Und das Urteil des Geschworenengerichts natürlich ein Skandal ersten Ranges. War das so? Die WELTWOCHE berichtet anderes:

Am 26. Februar 2012 war der 17-jährige Afroamerikaner Trayvon Martin, der an einer Tankstelle eine Büchse Eistee und ein Päcklein Kau-Dragées gekauft hatte, auf dem Weg zum Haus der Freundin seines Vaters in einer Gated Community in Sandford, Florida. Der 28-jährige George Zimmerman, der mit einer 9-Millimeter-Pistole bewaffnete Angehörige einer Nachbarschaftswache, hielt den jungen Schwarzen für verdächtig und alarmierte telefonisch die Polizei: «Der Kerl sieht so aus, als ob er nichts Gutes im Schilde führe. Der ist auf Drogen oder so.» Als Martin zu laufen begann, folgte ihm Zimmerman, verlor ihn aber aus den Augen. Die Polizei wies den Wachmann an, nichts Weiteres zu tun, er antwortete: «O.k.» und beendete den Anruf um 19.15 Uhr. Unmittelbar darauf kam es zu einem heftigen Kampf zwischen den beiden Männern, und dabei erschoss Zimmerman den unbewaffneten Jungen.

Der Schütze wurde von dem um 19.17 Uhr am Tatort eingetroffenen Streifenmann festgenommen. Die lokale Polizei untersuchte den Todesfall. Der zuständige Staatsanwalt befand, Zimmerman habe aus Notwehr gehandelt, und liess ihn laufen. Einige Wochen später, nachdem der Fall landesweit bekannt geworden war und eine heftige Rassismusdebatte ausgelöst hatte, wurden Polizeichef und Staatsanwalt entlassen. Die vom Gouverneur eingesetzte Sonderstaatsanwältin erhob Anklage wegen Mordes zweiten Grades. Nach ­einem fünf Wochen dauernden Prozess wurde Zimmerman am letzten Samstag von einem aus sechs Frauen bestehenden Geschworenengericht freigesprochen.

«Ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die immer noch an Gerechtigkeit in diesem Lande glauben.» Diese Worte des Aktivisten Reverend Al Sharpton sprechen für viele Afroamerikaner. Auch in Europa ist man mehrheitlich empört über die «Amis» mit ihrer Waffengläubigkeit, ­ihrer Justiz, ihrem Rassismus. Bezeichnend ein Kommentar im Guardian: «Man soll es festhalten, dass an diesem Tag, Samstag, dem 13. Juli 2013, es in den USA immer noch für legal gehalten wird, einen unbewaffneten jungen Mann, der auf dem Weg vom Laden nach Hause ist, totzuschiessen, weil man sein Aussehen nicht mag.»

Auch bei uns herrscht Unverständnis über den Freispruch. Ein finsterer Bürgerwehrler erschiesst einen unbewaffneten, auf den überall verbreiteten Fotos sehr sympathischen, fröhlichen Teenager, von dem Präsident Obama gesagt hatte: «Wenn ich einen Sohn hätte, würde er wie Trayvon aussehen.» Was ist in die Geschworenen gefahren?

Nun, sie haben über fünfzig Zeugen und Experten angehört und sind zum Schluss gekommen, dass die Darstellung des tödlichen Zwischenfalls, die Zimmerman unmittelbar nach dem Vorfall gegenüber der Polizei abgab, der Wahrheit entsprach: Nachdem er Martin aus den Augen verloren hatte, ging Zimmerman zurück zu seinem Wagen. Plötzlich stand Martin hinter ihm. Es folgte ein Wortwechsel, Martin boxte ihm in Gesicht, so dass er zu Boden fiel. Darauf setzte sich Martin auf Zimmerman und begann, dessen Kopf gegen das Trottoir zu schlagen. Zimmerman rief um Hilfe, und Martin hielt ihm den Mund zu. Martin sah die Pistole, die Zimmerman auf sich trug, und er versuchte, sich ihrer zu bemächtigen. Es kam zum Gerangel um die Waffe, und Zimmerman schoss Martin aus nächster Nähe in die Brust. Er war sofort tot.

Eine der immer noch anonymen Geschworenen berichtete am Montag einem Journalisten von CNN, sie sei sicher gewesen, dass Zimmerman um sein Leben gefürchtet habe. Ursprünglich hätten drei der Geschworenen den Angeklagten freisprechen wollen, zwei wollten auf Totschlag befinden und eine auf Mord. Die Sechs hätten dann noch einmal alles Beweismaterial und alle Tonbandaufnahmen der Telefonate (auch Martin hatte während des Vorfalls mit einer Freundin telefoniert) durchgeackert und seien zum Schluss gekommen, das Gesetz erlaube kein anderes Verdikt als den Freispruch. Sie dachten stundenlang über den Fall nach, und als sie dem Weibel ihr Urteil übergaben, hätten sie alle geweint.

Nach Aussagen der Geschworenen machte der Hauptermittler Chris Serino einen tiefen Eindruck auf das Gericht. Man habe ihm als erfahrenem Polizisten zugetraut, einen Lügner zu erkennen. Serino sagte aus, er glaube Zimmerman. Auch sei dieser, der sich als hispanic bezeichnet (er hat eine peruanische Mutter), kein Rassist. Ein einziger Zeuge, John Good, sah den Kampf. Er sagte vor Gericht: «Ich öffne meine Tür. Ein schwarzer Mann mit einem schwarzen Kapuzenshirt war auf dem andern, einem Kerl mit einem roten Sweatshirt, der am Boden war und rief:‚‹Hilfe!› Ich versuchte, ihnen zu sagen, sie sollten aufhören… und dann hämmerte der Kerl oben einfach Schläge auf den andern Kerl, etwa im Stile von MMA [mixed martial art – orientalische Kampfsportart].»

Es wurde auch bekannt, dass Martin kein schmächtiges Büblein (1 Meter 83 gross, 72 kg schwer) und kein Unschuldsengel war. Er nahm Drogen, die Polizei fand bei ihm gestohlene Ware, und in der Schule war er bekannt als Raufbold.

All das wissen bei uns die wenigsten. Am Montag fasste 20 Minuten den Fall so zusammen: «Trayvon Martin war auf dem Weg nach Hause in Sandford, als er George Zimmerman über den Weg lief. Das Mitglied einer Bürgerwehr schoss dem schwarzen Teenager mit einer Pistole in die Brust. Trayvon verblutete.» Kein Wort von einem Kampf, kein Wort über den Hilferuf Zimmermans. Also: kaltblütiger Mord, Justizirrtum.

Soweit die WELTWOCHE 29/2013 [29]! PI hat aber mehrmals ähnlich berichtet, das erste Mal haben wir den Fall bereits im April 2012 [30] gebracht. Prophetisch sozusagen!

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