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München: Polizei-Einsatzleiter zerrt Stürzenberger vor Gericht

[1]Am Montag, den 15. Juli muss ich wegen einer vermeintlichen „Beamtenbeleidigung“ vor Gericht. Zur Vorgeschichte: Ich habe lediglich das gemacht, was die Linken bei den FREIHEIT-Kundgebungen seit fast zwei Jahren durchziehen: Flugblätter als „opponierende Meinungsäußerung“ bei einer Veranstaltung eines politischen Gegners verteilen, in diesem Fall vor einer Filmvorführung der Münchner Grünen (hier der ausführliche PI-Artikel [2] dazu – vorausgegangen war der Rauswurf einer unbescholtenen Münchner Bürgerin aus einem Kinosaal [3] zwei Wochen zuvor beim gleichen Film). Daraufhin bekam ich von dem Einsatzleiter der Polizei eine Anzeige wegen einer “unangemeldeten Versammlung”. Merke: Moslems und Linke dürfen in dieser Stadt fast alles, Islam-Aufklärer fast nichts.

(Von Michael Stürzenberger)

Daraufhin hatte ich mich umgedreht und im Weggehen

“Leck mich am Arsch, was ist denn hier los”

gesagt, was der Beamte als persönliche Beleidigung auffasste, was es aber nicht war. Ich hatte mit der Aussage vielmehr die allgemeine Ungleichbehandlung in München gemeint. Ich bin noch nie wegen Beleidigung verurteilt worden, obwohl ich zusammen mit meinen Mitstreitern in mittlerweile weit über 100 Kundgebungen und Infoständen von hochaggressiven Gegnern regelrecht mit Diffamierungen überschüttet werde. Und mit Polizeibeamten bin ich bisher, auch bei Meinungsverschiedenheiten, immer höflich und respektvoll umgegangen.

Ganz abgesehen davon, hat das Amtsgericht Ehingen in seinem Beschluss vom 24. Juni 2009 [4] (2 Cs 36 Js 7167/09) die Formulierung „Leck mich am Arsch“ nicht als Beleidigung gewertet:

Der bekannte Ausspruch „Leck mich am bzw. im Arsch“ hat seinen literarischen Ursprung bei Johann Wolfgang von Goethe im Schauspiel „Götz von Berlichingen“. Daher wird er häufig mit dem Euphemismus „Götz-Zitat“ umschrieben. Auch Wolfgang Amadeus Mozart betitelte eines seiner Lieder mit „Leck mich im Arsch“ (Köchelverzeichnis Nr. 231).

„Leck mich am Arsch“ hat vielfältige Bedeutungen und Deutungsmöglichkeiten:

„Die Aussage reicht je nach Bildungsstand, Gepflogenheit, Herkunft, Landsmannschaft, Geschmack oder äußerem Anlass von der Ehrenkränkung und Beschimpfung über eine Verfluchung oder über Gefühlsausbrüche bei Schmerz, Freude oder Rührung bis hin zu einem Segensspruch.“

Wer morgen Zeit und Interesse hat, kann gerne dieser Verhandlung beiwohnen:

Montag, 15. Juli, 9 Uhr
Amtsgericht München
Nymphenburgerstr. 16
Sitzungssaal A 220 / II

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#1 Kommentar von Achot am 14. Juli 2013 00000007 14:05 137381071102So, 14 Jul 2013 14:05:11 +0200

Tja Michael, was soll ich sagen?

Komm mal nach Köln, da hast Du neben linken und Muslimen auch noch eine Vielzahl Homosexueller, die besonderes Recht genießen. (Köln war immer schon sehr linientreu)

#2 Kommentar von alexandros am 14. Juli 2013 00000007 14:05 137381073202So, 14 Jul 2013 14:05:32 +0200

Bei den Schwaben wäre das kein Problem
[14]
Ehingen / sz Über die Wirkung vier kurzer Worte hat das Amtsgericht Ehingen geurteilt. Jetzt diskutiert bundesweit die juristische Fachwelt darüber. Stein des Anstoßes ist der aus Goethes „Götz“ entlehnte Satz: „Leck mich am Arsch.“ Für das Amtsgericht ist er im Schwäbischen eine gängige Redewendung. Eine Beleidigung stellt er demnach nicht dar.

[15] ist eine in Schwaben, in anderen, nichtschwäbischen Teilen Baden-Württembergs, in Bayern, in Österreich, in den elsässischen und rheinfränkischen Dialekten[2] des Nachbarlandes Frankreich verbreitete Redewendung. Im Elsässischen hört man allerdings auch die Kurzform „Leck mi“.

Nach einer Urteilsbegründung dient er dazu,

um an ein Gespräch anzuknüpfen
um eine ins Stocken geratene Unterhaltung wieder in Fluss zu bringen
um einem Gespräch eine neue Wendung zu geben
um ein Gespräch endgültig abzubrechen

Thaddäus Troll nannte als weitere Verwendungszwecke noch:[3]

„um eine Überraschung zu vermelden“
„um der Freude über ein unvermutetes Wiedersehen zweier Schwaben […] Ausdruck zu geben“
„um eine als Zumutung empfundene Bitte zurückzuweisen“

#3 Kommentar von unverified__5m69km02 am 14. Juli 2013 00000007 14:10 137381105002So, 14 Jul 2013 14:10:50 +0200

Dem „beleidigten“ Münchner Polizeibeamten widme ich den Kanon des Wolfgang Amadeus Mozart, Köchel-Verzeichnis 231, mit dem Titel:

„LECK MICH IM ARSCH !“

[16]

#4 Kommentar von unverified__5m69km02 am 14. Juli 2013 00000007 14:13 137381121802So, 14 Jul 2013 14:13:38 +0200

Möge Mozart´s Kanon, KV 231, dem Gericht zur Wahrheitsfindung dienen !

#5 Kommentar von BePe am 14. Juli 2013 00000007 14:14 137381126202So, 14 Jul 2013 14:14:22 +0200

Die politische Elite in München greift nach jedem Strohalm um die Freiheit in der Stadt München abzuschaffen. Es ist nicht mehr zu fassen, wie in München mit Demokraten umgegangen wird. Die BRD eine Demakratie? Das ich nich lache.

Ps. Hohe Polizeioffiziere gehören selbstverständlich zur politischen Elite.

#6 Kommentar von GrundGesetzWatch am 14. Juli 2013 00000007 14:14 137381129602So, 14 Jul 2013 14:14:56 +0200

#2 alexandros

Volle Zustimmung.

#7 Kommentar von schlandter am 14. Juli 2013 00000007 14:16 137381141902So, 14 Jul 2013 14:16:59 +0200

In Berlin kennen wir dieses Polizeiverhalten. Weil die tagtäglich von den bunten Mihigrus provoziert und frustriert werden, denn rechtliche Handhaben verbietet der Senat den Polizisten, lassen sie ihren angestauten Frust dann an den wenigen deutschen Bürgern aus, so das Lappalien in hohe Strafe ausarten.

Den verwirrten nackten Deutschen im Neptunbrunnen haben die Polizisten kurzerhand erschossen, in Bremen ließen Polizisten vor wenigen Tagen mal so richtig Frust an einem deutschen Diskobesucher ab.

Solche Vorkommnisse wird man bei der Polizei nie in Verbindung mit Migranten erleben, denn die telefonieren sofort die Verwandtschaft herbei, und dann sieht’s düster für die Polizei aus.

#8 Kommentar von shanghaikid am 14. Juli 2013 00000007 14:20 137381161102So, 14 Jul 2013 14:20:11 +0200

Lächerlich.

Ich gehe davon aus, dass das Gericht auch so sieht.

Nur verfolgen politische „Elite“/Verbrecher hierbei folgende Strategie: unliebsame Kritiker mit Prozessen überziehen, egal wie lächerlich sie sind. Das kostet dem unliebsamen Kritiker Zeit und Geld. Vielleicht gibt so klein bei.

NIEMALS!!!!

Es wird Zeit, dass man diesen Politikverbrecher das Handwerk legt!

#9 Kommentar von Merkwuerden am 14. Juli 2013 00000007 14:23 137381180602So, 14 Jul 2013 14:23:26 +0200

Wenn in der Münchner Fußgängerzone Herrn Stürzenberger mit Kopf abschneiden gedroht wird, scheint der Herr Polizei-Einsatzleiter gerade Urlaub zu haben oder wie?

Sehr merkwürdig. Aber sehr wahrscheinlich wurde ihm durch „irgendjemand“ im Rathaus besonders „ans Herz gelegt“ die Unterschriftensammlung zu stören und zu verhindern.

#10 Kommentar von Klaus Trophobie am 14. Juli 2013 00000007 14:27 137381206702So, 14 Jul 2013 14:27:47 +0200

Ich hoffe mal, dass der Grund des Einschreitens seitens der Polizei vor Gericht auch zur Sprache kommt. Eine Versammlung liegt erst ab drei Personen vor. Wenn Michael Flugblätter verteilt, kann das folglich keine unangemeldete Versammlung sein.

#11 Kommentar von gnef am 14. Juli 2013 00000007 14:29 137381216102So, 14 Jul 2013 14:29:21 +0200

Stürzenberger vor Gericht.
Wie schaffen es da die Gericht die „sonstige“ Münchner Kriminalität abzuarbeiten:
3 904 Fälle bei der Gewaltkriminalität
597 Raubstraftaten
16 482 Delikte Strassenkriminalität
36 066 Delikte Diebstahl
4 115 Fälle von Einbrüchen
( Quelle: Sicherheitsreport der Münchner Polizei 2012 )

#12 Kommentar von Aktiver Patriot am 14. Juli 2013 00000007 14:30 137381224902So, 14 Jul 2013 14:30:49 +0200

Ähnlich muss es im Dritten Reich zugegangen sein. Politisch Andersdenkende wurden verfolgt und verleumdet.

#13 Kommentar von Schüfeli am 14. Juli 2013 00000007 14:32 137381235802So, 14 Jul 2013 14:32:38 +0200

Daraufhin hatte ich mich umgedreht und im Weggehen

“Leck mich am Arsch, was ist denn hier los”

Bei dieser Aufforderung fehlt der persönliche Bezug.
Es könnte jede Person im Umkreis von 10 Metern gemeint werden oder gar niemand.

Dass der Polizist es persönlich nahm, ist sein Problem.
Begründet ist es keinesfalls.

#14 Kommentar von johann am 14. Juli 2013 00000007 14:35 137381255702So, 14 Jul 2013 14:35:57 +0200

Mit den Flugblättern steht Michael Stürzenberger ganz in der Tradition der Weißen Rose. Die haben ja auch in der Münchener Uni Flugblätter geworfen. Die strafrechtliche Verfolgung ist heute allerdings noch nicht ganz so schlimm……

#15 Kommentar von Nuernberger am 14. Juli 2013 00000007 14:40 137381282702So, 14 Jul 2013 14:40:27 +0200

Der Herr Einsatzleiter hat vermutlich ansonsten kein Problem damit wenn er und seine Kollegen bei Auftritten von Antifa Linken oder Kulturbereicherern auf übelste beschimpft , bedroht , angespuckt und angegriffen wird .
Denn eine demokratisch legitimierte Executive muss so etwas aushalten .

#16 Kommentar von Hirschhorn am 14. Juli 2013 00000007 14:44 137381304702So, 14 Jul 2013 14:44:07 +0200

Was hat das Verteilen von Flugblättern mit einer „unangemeldeten Versammlung“ zu tun? Seit wann ist ein einzelner Mensch eine Versammlung?

#17 Kommentar von PeterSchniedpiekel am 14. Juli 2013 00000007 14:57 137381384702So, 14 Jul 2013 14:57:27 +0200

Beleidigung ist ein schwachsinniger „Straftat“bestand und gehört im Sinne der freien Meinungsäußerung abgeschafft. Ein weiteres Indiz dafür, dass wir hier nicht in einem freien Land leben.

#18 Kommentar von bergwanderer am 14. Juli 2013 00000007 15:00 137381401103So, 14 Jul 2013 15:00:11 +0200

Also ein Einsatzleiter der Polizei „zerrt“ ganz gewiss keinen Bürger “ vor Gericht“ !! Bitte keine Bildzeitungssprache hier. Wir haben in Deutschland Gewaltenteilung. Wenn jemand vor Gericht erscheinen muß dann ergeht zuvor , die sich wieder auf Ihre Organe stützt, ein Beschluß des Gerichtes z.B auf Grund einer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft. Die Polizei ist nur ausführendes Organ der Staatsanwaltschaft. Ich denke in München ist das nicht anders als in anderen Bundesländern. Vor lauter Symphatie für Herrn Stürzenberger sollte man doch nicht aus dem auge verlieren daß wir in einem Rechtsstaat leben, der das sei gesagt gegen manche „Migranten“ ( z.B. Bremen, Berlin, Hamburg „arab. Mafia Clans) auf beiden Augen blind ist oder zu sein scheint. Und Fakt ist leider auch dass manche Polizeibeamte sehr frustriert sind und übermäßige Gewalt gegen rechtmäßige Demonstranten oder Privatpersonen angewendet haben.

#19 Kommentar von Israel_Hands am 14. Juli 2013 00000007 15:13 137381478903So, 14 Jul 2013 15:13:09 +0200

Für den morgigen Gerichtstermin wünsche ich dem Beklagten viel Erfolg!

Ich nehme an, PI wird über den Ausgang berichten.

#20 Kommentar von fundichrist am 14. Juli 2013 00000007 15:25 137381553303So, 14 Jul 2013 15:25:33 +0200

Wir sind auf dem Weg ins 4.Reich!

#21 Kommentar von Islam go home am 14. Juli 2013 00000007 15:30 137381582803So, 14 Jul 2013 15:30:28 +0200

@ 10 gnef

„Stürzenberger vor Gericht.
Wie schaffen es da die Gericht die “sonstige” Münchner Kriminalität abzuarbeiten:“

Die Münchner Polizei kommt mit dem Abarbeiten der Altfälle nicht nach, da ihr der berüchtigte, verwirrte Gegendemonstrant und Störer A. Schwarz jede Woche einen Stapel Neufälle auf den Tisch wirft. Gestern stampfte der schon WIE-der mit einem Schreibblock übers Gelände und notierte Stürzis Aussagen. Am Sonntag formuliert und verdreht er seine Notizen in einer Weise, dass sich daraus Straftatbestände drehenlassen. Für mich gehört der in die Geschlossne, aber ich hab´ja Nix zu sagen. 🙂

#22 Kommentar von Bewohner_des_Hoellenfeuers am 14. Juli 2013 00000007 15:30 137381584003So, 14 Jul 2013 15:30:40 +0200

Immer blöd, wenn man Polizisten respektvoll behandelt und hochdeutsch redet.

Auf bayerisch hätte er verstanden, wie’s gemeint war:

Bluatsauereivarecktezefixhallelujamileckstamoaschl

#23 Kommentar von Bewohner_des_Hoellenfeuers am 14. Juli 2013 00000007 15:40 137381642703So, 14 Jul 2013 15:40:27 +0200

#18 bergwanderer (14. Jul 2013 15:00)

Also ein Einsatzleiter der Polizei “zerrt” ganz gewiss keinen Bürger ” vor Gericht” !! Bitte keine Bildzeitungssprache hier. Wir haben in Deutschland Gewaltenteilung.

Schön, dass es hier auch noch Leute mit Humor gibt. 😉

#24 Kommentar von Powerboy am 14. Juli 2013 00000007 15:44 137381669303So, 14 Jul 2013 15:44:53 +0200

Gleiches Recht für alle? Das war einmal. Das haben die Blockparteien-Funktionäre faktisch in München abgeschafft.

Da machen Antifa-SA und Islamo-Faschisten bei jedem Auftreten von „Der Freiheit“ eine ungenehmigte Versammlung und Beleidigen auf das Gröbste bis hin zu eindeutigen Morddrohungen!

Selbst die Gutmenschen-Justiz stellt Ermittlungen wegen extrem gewalttätige Angriffe, wo die Antifa-Schläger, die einer Frau von „Der Freiheit“ in den Rücken gesprungen sind und nach der Tat vor Ort verhaftet worden sind einfach ein.

Das nennt man Rechtsbeugung und das hat mit einem Rechtsstaat nicht mehr am Hut was in Scharia-Udes München abgeht. Scharia-Ude zeigt schon vorab wie es in einem Scharia-Gotteskrieger-Staat auf deutschen Boden aussehen wird. Alles Recht für moslemische Herrenmenschen und keine Rechte für ungläubige, unreine und minderwertige einheimische Untermenschen!

Ein Skandal ohne Gleichen! Deshalb Michael: Weiter so! Sei der Stachel im Fleische unserer rotgrünen und gelbschwarzen Islamisierungsbefürworterer. 😉

#25 Kommentar von Logiker am 14. Juli 2013 00000007 15:46 137381680503So, 14 Jul 2013 15:46:45 +0200

Im Weggehen, ist also nicht an den Beamten gerichtet gewesen, eher als allgemeiner Gefühlsausbruch.
Grundsätzlich ist aber fraglich was an einer Aufforderung zu einer Handlung, selbst wenn man sie wörtlich nimmt, eine Beleidigung sein soll.

Vor Gericht würde ich auch mal die Unleichbehandlung ansprechen. Wie oft sieht man Videos wo Polizeibeamte mit „Hurensöhne“ etc. beleidigt werden und gar nichts passiert. Obwohl das eindeutig und schlimmer ist!

#26 Kommentar von eagle am 14. Juli 2013 00000007 15:47 137381684103So, 14 Jul 2013 15:47:21 +0200

Die wohl differenzierte „Dünnhäutigkeit“ dieses Beamten ist bezeichnend. Während man offensichtlich auf der einen Seite auf jeden Detail in der Formulierung achtet, scheint man andererseits völlig taub zu sein.
Man fragt sich dabei sofort, wer im Hintergrund die Fäden in diesem bösen Spiel zieht,wohl vermutlich kaum der Einsatzleiter…..

#27 Kommentar von Powerboy am 14. Juli 2013 00000007 15:51 137381711103So, 14 Jul 2013 15:51:51 +0200

Und das Perverseste daran wird sein, dass unsere rotgrüne Spinner die Verhandlung gegen Michael als „rechtsradikale Straftat“ in ihre Fantasie-Statistiken im Kampf gegen Rechts aufnehmen.

Selbst wenn ein Islamo-Faschist ein Hakenkreuz an eine Synagoge schmiert um seinem Judenhass Ausdruck zu geben, verwenden die rotgrünen Realitätsverweigerer diese islamische Kulturbereicherung um zu zeigen wie viele rechtsradikalen Straftaten es angeblich in Deutschland gäbe um mehr Geld im Kampf gegen Rääächts zu fordern.

Pervers! Nicht wahr?

#28 Kommentar von BePe am 14. Juli 2013 00000007 15:55 137381730703So, 14 Jul 2013 15:55:07 +0200

#21 Powerboy

so ist es halt in einem sozialistischen System, es herrscht reine Willkür.

Ein marxistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert

Alexander Solschenizyn

#29 Kommentar von Religion_ist_ein_Gendefekt am 14. Juli 2013 00000007 16:00 137381762604So, 14 Jul 2013 16:00:26 +0200

#18 bergwanderer (14. Jul 2013 15:00)

Wir haben in Deutschland Gewaltenteilung.

Der war gut… ROFL

#30 Kommentar von Felix Austria am 14. Juli 2013 00000007 16:01 137381767404So, 14 Jul 2013 16:01:14 +0200

#18 bergwanderer

Wir haben in Deutschland Gewaltenteilung

Das ist ja wohl kein Argument. Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden und Deutschland ist kein Staat. Alle sogenannten Beamten sind Privatpersonen und für ihre Anordnungen persönlich haftbar.
[17]

#31 Kommentar von ujott am 14. Juli 2013 00000007 16:09 137381814704So, 14 Jul 2013 16:09:07 +0200

wenn stürzenberger im einzeleinsatz eine unangemeldete versammlung ist, dann geht auch das:
kommt ein mann zum fotografen:
„ich hätte gern ein gruppenfoto von mir.“
darauf der fotograf:
„kein problem,stellen sie sich im halbkreis auf.“

#32 Kommentar von ridgleylisp am 14. Juli 2013 00000007 16:18 137381868404So, 14 Jul 2013 16:18:04 +0200

Kann man wegen eines reinen Goethe-Zitates belangt werden? Eigentlich sollte sich der besagte Beamte doch geschmeichelt fühlen!

#33 Kommentar von SPIEGEL-Leser am 14. Juli 2013 00000007 16:26 137381920704So, 14 Jul 2013 16:26:47 +0200

Das dürfte ein klarer Freispruch werden. Herr Stürzenberger ist ein Mensch mit Anstand und guten Umgangsformen. Völlig undenkbar, dass er (selbst in großer Verärgerung) plötzlich einen Polizeibeamten duzen würde (Leck mich …).

Bei Verurteilung bitte Rechtsmittel einlegen und Spendenaufruf starten.

#34 Kommentar von Bewohner_des_Hoellenfeuers am 14. Juli 2013 00000007 16:38 137381989704So, 14 Jul 2013 16:38:17 +0200

#25 Bewohner_des_Hoellenfeuers (14. Jul 2013 15:40)

Damit mein obiger Kommentar nicht missverstanden wird:

Natürlich gibt es in Deutschland Gewaltenteilung. Und der Polizist hat natürlich Herrn Stürzenberger vor Gericht „gezerrt“, weil hat Strafanzeige erstattet hat, anstatt einfach über diese Bemerkung des Erstaunens hinwegzugehen. Auf diesem Hintergrund fand die „rechtlichen“ Betrachtungen von bergwanderer belustigend.

#35 Kommentar von Klabautermann48 am 14. Juli 2013 00000007 18:02 137382494306So, 14 Jul 2013 18:02:23 +0200

Hier in Norddeutschland ist der Spruch als bayrisches Synonym für „Ich glaub es nicht“ bekannt. Vielleicht gibt es ja einen bayrischen Richter in diesem Verfahren, der eine gewisse Weltoffenheit und allgemeine Lebenserfahrung mitbringt und das sehr wohl kennt.

#36 Kommentar von Ulrich Lenz am 14. Juli 2013 00000007 18:13 137382561406So, 14 Jul 2013 18:13:34 +0200

Das Verteilen von Flugblättern auf dem Gehweg an Passanten stellt KEINE Versammlung im sinne des Versammlungsrechts dar. Was sollte dieser Blödsinn eigentlich?

#37 Kommentar von 1. Advent 2009 am 14. Juli 2013 00000007 18:16 137382579506So, 14 Jul 2013 18:16:35 +0200

Dazu muss ich unbedingt aus dem Beitrag über das böse Plakat mit den importierten Fachkräften #11 Abu Sheitan   (10. Jul 2013 18:14)  zitieren:

Ich nehme an, der Ausruf war halb auf Latein:
“Lex mihi Ars !(Gesetz ist mir Kunst)”

Darüber konnte ich ausgiebig lachen – was mir beim Lesen von PI nicht oft passiert… Ironie soll zum Arsenal jedes Islamkritikers gehören, denn sonst landen wir beim Psychiater oder resignieren…

Also auch hier: Vulgärlatein war die vom einfachen römischen Volk gesprochene Umgangssprache, ohne die rhetorischen Schnörkel der Elite. Und da die Römer halt eine lange Zeit auch in Mitteleuropa wirkten, gelangte ihre „vulgäre“ Kultur auch zu den Barbaren: Mit einem echt bajuwarischen Akzent landen wir doch tatsächlich bei Goethe und Mozart! Das ist doch lebendige Volkskunst – fast schon Ethnographie. So einem kulturellen Erbe ist Sorge zu tragen.

Wieder seriöser: Viele merken, dass die Verteidigung der Meinungsfreiheit (auch bei uns wieder) einen Preis fordert. Die Lösung muss Widerstand heissen, nicht Vogel Strauss!

#38 Kommentar von deruyter am 14. Juli 2013 00000007 18:30 137382663606So, 14 Jul 2013 18:30:36 +0200

-Sarkasmus an-Sorry, im oberen Link, sind meine Sarkasmus an bzw aus Links verschwunden..galten für den ersten Absatz

Wer so gegen Qatar argumentiert, darf sich nicht wundern, wenn die staatlichen Organe etwas “sensibel” reagieren, Herr Stürzenberger.
Für die Zukunfkt wäre es besser, die arabische Halbinsel in Ihrer Argumentation auszublenden, denn Menschenrechtsverletzungen und die Realität, werden schnell verdrängt, wenn es um Kohle geht, Kritiker…. -Sarkasmus aus
Heute in der Bild am Sonntag :

Emir von Katar will 118 „Leopard“-Panzer kaufen

Der deutschen Rüstungsindustrie winken Aufträge in Milliardenhöhe aus dem Nahen Osten. Das Emirat Katar, VW-Großaktionär und Ausrichter der Fußball-Weltmeisterschaft 2022, will in den nächsten sieben Jahren weitere 118 „Leopard“-Panzer sowie 16 „Panzerhaubitzen 2000“ ordern. Das erfuhr BILD am SONNTAG aus katarischen Regierungskreisen.

[18]

PI, bitte dieses Veröffentlichen

#39 Kommentar von 1. Advent 2009 am 14. Juli 2013 00000007 18:35 137382694706So, 14 Jul 2013 18:35:47 +0200

PI könnte doch einen Fonds für engagierte Mitstreiter einrichten, damit nicht die Angst vor dem Richter und den damit verbundenen Kosten zusätzlich Kräfte raubt. Ein Spendenaufruf ist immer zu begrüssen – etwas „für den Fall der Fälle“ auf auf einem Konto zu haben, würde aber doch jedem den Rücken stärken, nicht wahr?

Soeben sehe ich, dass ähnliche Gedanken bereits formuliert wurden (Freiheitskämpfer Markus):

#119 johann   (14. Jul 2013 02:05)  
#110 Vasil (13. Jul 2013 17:25)
Deinen Vorschlag unterstütze ich. Es muß gar nicht monatlich sein, sondern einfach alle paar Monate einen Spendenaufruf für z. Hd. Michael Stürzenbergers

#40 Kommentar von TT am 14. Juli 2013 00000007 18:42 137382736706So, 14 Jul 2013 18:42:47 +0200

Leck mich am Arsch, hat die Staatsanwaltschaft nichts Besseres zu tun?

#41 Kommentar von 1. Advent 2009 am 14. Juli 2013 00000007 18:53 137382798506So, 14 Jul 2013 18:53:05 +0200

OT

Heute ist in Frankreich Nationalfeiertag, der 14 Juillet, der „jour de gloire“ . Nicht aber für Monsieur le Président, wurde er doch ziemlich laut auf den Champs-Elysées ausgepfiffen…

[19]

Wird man wohl kaum in der Tagesschau sehen oder hören…

#42 Kommentar von rob1234 am 14. Juli 2013 00000007 18:58 137382831006So, 14 Jul 2013 18:58:30 +0200

Dieser Polizist hätte von Michael Stürzenbeger noch viel härtere Worte verdient, als nur ein harmloses leck mich am Arsch.
Ich hoffe Herr Stürzenberger macht trotz aller Ungerechtigkeiten ihm gegenüber weiter, da er unheimlich mutig ist, muss ich mir wohl keine Sorgen machen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!

#43 Kommentar von sunsamu am 14. Juli 2013 00000007 19:33 137383040407So, 14 Jul 2013 19:33:24 +0200

Der Spruch „Leckmichamarsch!“ ist im bayrischen Sprachgebiet ein Ausdruck von Verwunderung, Erstaunen, Begeisterung oder auch Anerkennung. Ich habe ihn noch nie im Zusammenhang mit beleidigenden Absichten gehört…
War der Einsatzleiter der Polizei etwa ein Mohammedaner?
Dann wäre der Fall klar: diese Menschen müssen sich immer beleidigt fühlen. Das ist in den Genen verankert und nicht änderbar.
Lieber Michael, auf zum nächsten Freispruch!!!!

#44 Kommentar von Martin Schmitt am 14. Juli 2013 00000007 19:42 137383095507So, 14 Jul 2013 19:42:35 +0200

In Zukunft einfach sich nicht provozieren lassen.

#45 Kommentar von sasha am 14. Juli 2013 00000007 19:50 137383140007So, 14 Jul 2013 19:50:00 +0200

Ein Gesinnungsprozess: Warum? Ganz einfach!

Die (auf Video festgehaltenen) Todesdrohungen gegen Stürzenberger und Co: zB.:

„Ich schneide dir deinen Kopf ab“
„Ich stech dir ein Messer in den Kopf“
„Ich steck dir eine Kalaschnikov in die Möse und drücke ab“
„Kauft nicht bei Juden“

…werden geduldet bzw die Anzeigen gar nicht erst verfolgt!! Besser kann sich ein diktatorisches System nicht entblößen! LMAA gegen die ganze verkommene münchner Justizia, die Menschenrechte mit Füßen tritt und bei nicht-genehmer Ideologie Unrecht , Recht werden lässt!

Viel Glück Stürzi!

#46 Kommentar von sasha am 14. Juli 2013 00000007 19:59 137383195107So, 14 Jul 2013 19:59:11 +0200

#45 Martin Schmitt (14. Jul 2013 19:42)
In Zukunft einfach sich nicht provozieren lassen.

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Sind sie betriebsblind ?

1. gibt es in der Juristerei keine Beamtenbeleidigung, das ist ein Mythos, der sich seit Jahrzehnten in der Bevölkerug hält.
2. zeigen Polizisten Beleidiungen an, aber nie ohne Hintergedanken. Ich habe selbst erlebt wie sich Moslems vor Polizisten positioniert haben, sie aufs Übelste beleidigt haben und normal weiter gingen. Ohne Konsequenzen.
3. Wenn eine Stadt voller Gesinnungsfaschisten es auf einen abgesehen hat, ist es unmöglich nicht zu provozieren. Sie sehen doch an der Plakatwillkür, den gefährlichen Einkesslungen von Moslems und den Einschüchterungen gegen Bürger die das Bürgerbegehren unterschreiben wollen, dass „DIE“ immer einen Grund finden um einen fertig zu machen.

Es ist offensichtlich das geltendes Recht gegen Stürzenberger und Co entweder völlig überzogen wird oder außer kraft gesetzt wird. Das Versammlungsgesetz z.B. gibt es bei den SAntifas nicht. Die können eine Demo stören und platzen lassen wie es ihnen gefällt, obwohl darauf 5 Jahre Knast stehen.

Wenn Stürzi so agieren würde, er wäre längst inhaftiert.
Der Hinweis , nicht zu provozieren, ist eine Kapitulationserklärung an diktatorische Handlungsweisen, die sich langsam einschleichen. Das kommt dem Hinweis eines Politikers gleich, bei Ubahn-Schlägern doch einfach den Waggon zu wechseln.

#47 Kommentar von silversurfer am 14. Juli 2013 00000007 20:01 137383208208So, 14 Jul 2013 20:01:22 +0200

@ Michael Stürzenberger

Aus meiner Sicht kannst du keinesfalls verurteilt werden, wenn du dich auf die sprachwissenschaftliche Auslegung deines Ausrufs berufst. Ludwig Zehetner schreibt in seinem Standardwerk „Bairisches Deutsch“ (2. überarbeitete Auflage 1998) auf Seite 196:

Leck/Leckt(s) mich am Arsch
(…)
2. (nicht beleidigend): a.) Ausdruck der Überraschung. b.) Ausdruck von Anerkennung, Bewunderung. L., das heiß ich eine Figur! Du hast ein 1,0-Abitur, da leckst mich am Arsch.
Die Bed.-Nuancen hängen weitgehend von der Prosodie ab (…)

Sätze wie „Leck mich am Arsch, was ist denn hier los“ sind demnach und vor allem im Kontext des Nebensatzes eindeutig nicht personenbezogen, sondern ein Ausdruck der Verwunderung in einer für den Sprecher überraschenden Situation. Und diese war hier ja wohl gegeben.

Ein Richter mit 1,0-Abitur sollte dies erkennen.

Falls du Interesse hast, kann ich dir die Seite aus dem Buch scannen und als pdf schicken.

#48 Kommentar von Hansemann75 am 14. Juli 2013 00000007 20:17 137383306008So, 14 Jul 2013 20:17:40 +0200

Es gibt keine Beamtenbeleidigung im Strafgesetzbuch! Warum auch? Sind es bessere Menschen?

#49 Kommentar von FANG am 14. Juli 2013 00000007 20:24 137383344508So, 14 Jul 2013 20:24:05 +0200

es wäre eine antwort mehr auf diese sich provoziert fühlende linke …..

wenn mehr zu den kundgebungen kämen und sei s nur kurze zeit….
natürlich auch zur unterschrift 😉

#50 Kommentar von Guitarman am 14. Juli 2013 00000007 21:13 137383641209So, 14 Jul 2013 21:13:32 +0200

Immer wieder amüsant, dass jeder Beamte, wenn er sich beleidigt fühlt reflexartig den Begriff ‚Beamtenbeleidigung‘ in den Mund nimmt.
Dabei gibt sie es nicht. Die Gesetzgebung kennt nur die Beleidigung. Die einzige Person die man im „besonderen Maße“ beleidigen kann ist der Papst.

Die Cops glauben das ihre Person, bzw. ‚Staatsdiener‘ im Recht über den Bürgern stehen und der Fall einer Beleidigung schlimmer ist als die Beleidigung eines Bürgers 😆 😆 .

#49 silversurfer

Ein Richter mit 1,0-Abitur sollte dies erkennen.

Gibts solche überhaupt noch? Wenn man sich das gesamte Verhalten dieser ganzen Appeaser in München mal anschaut, wie sie mit der FREIHEIT, ihren Kundgebungen u. mit M.Stürzenberger so umgehen drängt sich zwangsläufig der Gedanke auf, die Mehrheit im Münchner Justizapparat ist ohne Abitur mit einem Abgangszeugnis einer Sonderschule zu ihren Positionen gekommen!

@#53 FANG
Ich glaube FJS hätte seine Linie genauso schnell verlassen wie die ganzen Blockparteien in Bavaria jetzt. Ich versteh‘ einfach nicht, warum FJS immer noch so glorifiziert wurde. Der Mann war korrupt u. wollte unliebsame Journalisten Mundtot machen!

@ M.Stürzenberger
Stellen Sie sich schon mal auf eine Geldstrafe ein. Bei den derzeitigen Verhältnissen in München wirds darauf hinauslaufen. Dazu kommt noch dass Sie zum ‚Tatzeitpunkt‘ alleine waren. Falls Sie keinen Zeugen auf Ihrer Seite haben, siehts leider leider schlecht aus.

Aussage Bürger gegen Aussage Beamter = Recht für den Beamten, weil a) Staatsdiener u. damit grundsätzlich Staatstreu b) Aussagen eines Beamten vor Gericht gegen die eines Bürgers doppeltes Gewicht haben.

Ich hoffe das ich mich irre u. falsch liege und Wünsche Ihnen viel viel Erfolg! Das alle unhaltbaren Vorwürfe gegen Sie ad acta gelegt werden u. Sie freigesprochen werden.

#51 Kommentar von Nebel von Avalon am 14. Juli 2013 00000007 22:01 137383927110So, 14 Jul 2013 22:01:11 +0200

Klingt wie eine Posse aus der damaligen TV-Serie „Königlich Bayerisches Amtsgericht“.

Aber der Stürzenberger wird sich schon zu wehren wissen.

#52 Kommentar von Freigeist am 14. Juli 2013 00000007 22:15 137384010610So, 14 Jul 2013 22:15:06 +0200

Lieber Michael Stürzenberger,

warum hast Du Dir denn diesen Spruch nicht für den CSD an diesem Samstag in München aufgehoben? Dort hätte man sich über eine solche „Einladung“ ganz gewiss gefreut und hätte Deiner Aufforderung nur allzu gerne Folge geleistet.

Also, verbale Aufforderungen immer an das jeweilige Gegenüber anpassen, dann gibt’s in Zukunft keine Probleme mehr mit der Justiz.

Es grüßt herzlichst

Freigeist

#53 Kommentar von Foggediewes am 14. Juli 2013 00000007 22:46 137384200610So, 14 Jul 2013 22:46:46 +0200

gefühlskorrupte Polizisten haben im Staatsdienst nichts zu suchen.
Da ist Neutralität angesagt.

Nun umzingeln Stürzenberger nicht nur linke und Moslems, nun stehen ihm auch noch feindliche Beamte gegenüber, die eigentlich Stürzenbergers Recht auf politische Meinungsbildung und Sammlung von Unterstützungsunterschriften zu schützen hätten.
An wen sollte man sich den nun wenden?
Ist der Polizist nicht ein Fall für den Verfassungsschutz?
Solche Beamte sorgen immer wieder für das schlechte Ansehen ihrer Zunft.

#54 Kommentar von Draga Draga am 14. Juli 2013 00000007 23:08 137384331611So, 14 Jul 2013 23:08:36 +0200

LÄCHERLICH!

#55 Kommentar von Humbold_Gauss am 14. Juli 2013 00000007 23:50 137384580811So, 14 Jul 2013 23:50:08 +0200

Ich wage die Prognose: Einstellung des Verfahrens, die Kosten übernimmt die Gerichtskasse.

#56 Kommentar von Humbold_Gauss am 14. Juli 2013 00000007 23:51 137384588711So, 14 Jul 2013 23:51:27 +0200

Sollte es anders kommen Michael, so melde dich! Ich spende auch zum 3.mal in diesem Monat!

#57 Kommentar von punctum am 15. Juli 2013 00000007 09:23 137388018409Mo, 15 Jul 2013 09:23:04 +0200

Leider hat Michael Stürzenberger Goethe falsch zitiert.
.

Leck mich im Arsch!

wäre korrekt gewesen.
.

„… am Arsch!“

dagegen ist ein Fall für den Staatsanwalt. !

#58 Kommentar von Lou_Cifer am 15. Juli 2013 00000007 11:19 137388718911Mo, 15 Jul 2013 11:19:49 +0200

#45 sunsamu (14. Jul 2013 19:33)

Der Spruch “Leckmichamarsch!” ist im bayrischen Sprachgebiet ein Ausdruck von Verwunderung,

Ich kenne Herrn Stürzenberger nicht persönlich. Spricht er eigentlich hochdeutsch oder bayerisch?

#59 Kommentar von Chopin am 15. Juli 2013 00000007 14:17 137389784902Mo, 15 Jul 2013 14:17:29 +0200

Der werte Herr Beamte ist wohl auf eine Beförderung aus 😉

#60 Kommentar von SPIEGEL-Leser am 15. Juli 2013 00000007 20:13 137391920508Mo, 15 Jul 2013 20:13:25 +0200

Vorhin bei Alpenprawda online gesehen: Verurteilung!

Lieber Herr Stürzenberger, sind Sie wirklich ohne Anwalt vor Gericht gegangen?!

#61 Kommentar von john3.16 am 15. Juli 2013 00000007 20:56 137392179808Mo, 15 Jul 2013 20:56:38 +0200

Sicher ist der Einsatzleiter ein strammer SPD-Genosse mit Ambitionen nach oben – das muss man in unserer Republik schon verstehen.
Wenn Ulli H. schon ein mildes Urteil zugesichert bekommt, bevor er überhaupt vor Gericht erscheint, was will man da noch von unserer Justiz erwarten?

#62 Kommentar von srb_o am 15. Juli 2013 00000007 21:27 137392367609Mo, 15 Jul 2013 21:27:56 +0200

@SPIEGEL-Leser
„Alpenprawda“ – Hey, bitte etwas mehr Entwicklungshilfe für Nordlichter wie mich. SZ hätte mir ja was gesagt – aber Alpenprawda? Welch köstlicher Begriff. Egal.

Als Typ aus dem Norden und mit viel Zuneigung für München, gehört für mich z.B. das „Joh mei, leck mi doch am Oarsch“ irgendwie zu München wie der Viktualienmarkt oder der Stachus. Davon eine Beleidigungsklage abzuleiten bezeichne ich schon als sehr abenteuerlich.