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Versorger dürfen Kunden Strom abdrehen

Eine gute Nachricht gegen Rote Socken! Energieversorger dürfen säumigen Zahlern weiterhin den Strom abdrehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Seit Jahren, besonders auch seit durch die idiotische Energiewende der Strompreis steigt und steigt, mehren sich die rotversifften Stimmen im Land, daß Strom ein Menschenrecht sei und Bedürftigen und Betrügern kostenlos zur Verfügung gestellt werden müsse. Und wer soll das dann bezahlen? Wieder „die Reichen“ natürlich im linken Gedöns für „mehr soziale Gerechtigkeit“! Das ist vorläufig [1] abgewendet!

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Kein Homosex in Indien, keine Homoehe in Australien

geschrieben von kewil am in Schwule | 154 Kommentare

Gleichgeschlechtlicher Sex ist in Indien wieder eine Straftat. Das oberste Gericht hob am Mittwoch eine Entscheidung einer unteren Instanz auf, die 2009 erklärt hatte, einvernehmlicher Sex zwischen homosexuellen Erwachsenen sei erlaubt. Laut dem 152 Jahre alten Gesetz, das noch aus der Zeit der britischen Kolonialherrschaft stammt, ist Geschlechtsverkehr zwischen zwei Männern oder zwei Frauen „gegen die natürliche Ordnung“. Er kann mit bis [2] zu zehn Jahren Haft bestraft werden.

Und in Australien hat das oberstes Gericht die Homo-Ehe verboten! Dort wollte die Region Canberra ausscheren. Das Gericht sprach sich aber für ein überall einheitlich [3] geltendes Bundesrecht aus.

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Bayern verbietet Hitlers „Mein Kampf“

geschrieben von kewil am in Altmedien,Geschichte,Meinungsfreiheit | 89 Kommentare

Die bayerische Staatsregierung mit dem dauerwankelnden Horst Seehofer will eine Veröffentlichung von Hitlers „Mein Kampf“ trotz des Auslaufens der Urheberrechte im Jahr 2015 verhindern. Sie stellte sich am Dienstag mit diesem Vorstoß gegen einen Beschluss des Landtags, wonach es von 2015 an eine „kommentierte, historisch-kritische Edition“ von „Mein Kampf“ geben sollte. Das Institut für Zeitgeschichte in München, das bereits an einer kommentierten Fassung arbeitet, müßte das Projekt damit beenden.

Dort zeigte man sich überrascht über die Entscheidung. Die Staatsregierung hat für das Projekt bislang schon eine halbe Million Euro gezahlt. Staatskanzleichefin Christine Haderthauer stellte klar. „Der Auftrag ist gestoppt.“

Die Wende kommt völlig überraschend. Erst im Februar hatte der Landtag parteiübergreifend beschlossen, die Staatsregierung möge mit Hilfe von Experten „ergebnisoffen“ eine Veröffentlichung von „Mein Kampf“ prüfen. Dem Institut für Zeitgeschichte wurde bedeutet, bereits an einem Standardwerk für Bibliotheken, Schulen und Hochschulen zu arbeiten.

Nun trifft die Staatsregierung die Entscheidung im Alleingang. Das Buch sei volksverhetzend, sagte Staatskanzleichefin Haderthauer. Wenn Verlage das Buch in Zukunft veröffentlichen wollten, werde die Staatsregierung Strafanzeige stellen. Die Opposition im Landtag reagierte verärgert. (Kompiliert aus Süddeutsche!) [4]

Das Thema ist aber damit nicht beendet, die Diskussionen werden weitergehen! [5] Wer das Buch trotzdem lesen will, kein Problem: einfach nach „Mein Kampf“ gugeln, und man findet genügend Links!

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