[1]Nachdem das Bundesverfassungsgericht im November 2011 die 5%-Hürde für Parteien bei der Europawahl wegen Verstoßes gegen die Wahlrechtsgleichheit und die Chancengleichheit der politischen Parteien gekippt hatte [2], erließen der deutsche Bundestag und Bundesrat im vergangenen Sommer rasch ein neues Gesetz, das eine 3%-Hürde vorsieht. Es wurde mit großer Mehrheit verabschiedet und ist seit Oktober in Kraft. Völlig klar: Die etablierten Parteien wollen keine EU-Kritiker im europäischen Parlament haben. Dagegen klagen 19 Parteien wie DIE FREIHEIT, Republikaner, ÖDP, Piraten, Freie Wähler, NPD und Organisationen wie der Verein „Mehr Demokratie [3]„. Am vergangenen Mittwoch war Verhandlung [4] vor dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe.
(Von Michael Stürzenberger)
Hier erste Statements der Kanzlei PWB Rechtsanwälte [5] in Jena, die die Partei DIE FREIHEIT [6] in der Klage vertritt:
Es scheint im Bereich des Möglichen, dass die 3%-Hürde fällt. Das Urteil wird im Frühjahr noch vor der Europawahl verkündet.
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