Wenn man die Rechtsprechung der letzten Jahre aufmerksam verfolgt, wird man den Eindruck nicht los, dass die Beweislastumkehr nicht mehr nur eine Ausnahme innerhalb unserer Gesetze darstellt, sondern dass sie seit den Links68ern in der Rechtsprechung inzwischen eine ungeschriebene Regel ist. Die Theorie beschränkt sich allerdings nach wie vor auf wenige Paragraphen, die sich mit der Beweislastumkehr beschäftigen. § 476 BGB geht z.B. davon aus, dass ein Gegenstand, der innerhalb von sechs Monaten nach einem Eigentümerwechsel kaputt geht, bereits vor dem Zeitpunkt des Eigentümerwechsels defekt war und der Schaden somit dem Vorbesitzer anzulasten und von diesem wie auch immer zu regulieren ist. Auch §§ 363 und 2336 befassen sich mit der Beweislastumkehr.

(Von Pythagoreer)

In der Praxis aber sieht das Ganze etwas anders aus. Ertrinkt Nachbars Kind in meinem Gartenteich, bin ich schuld, dass ich den Teich nicht gegen hineinfallende Kinder abgesichert habe, die unerlaubter Weise auf meinem Grundstück herumlaufen. Fällt jemand auf meinem Grundstück in eine Grube und bricht sich ein Bein, wird mir vorgeworfen, ich habe die Grube nicht richtig abgesichert. Niemand aber fragt, was derjenige auf meinem Grundstück zu suchen hatte. Brechen Zigeunerbanden in mein Haus ein, werde ich vermutlich demnächst nach neuer Rechtslage der Schuldige sein, weil ich mein Haus nicht normkonform wie Fort Knox gegen Einbruch abgesichert habe. Zerschlägt an meinem Auto jemand die Windschutzscheibe und stielt mein Navi, bin ich schuld, dass ich das Navi dort habe gut sichtbar im Fahrzeug liegen lassen, Verleitung zum Diebstahl. Bekomme ich demnächst von einem Krieger Allahs ein Messer in den Rücken, bin ich schuld, weil ich nicht kultursensibel… Halt!

Diese Art der Rechtsprechung stempelt das Opfer zum Täter und umgekehrt. Für mich ist das ein klarer Missbrauch des richterlichen Ermessensspielraums zugunsten gewisser ethnischer und sozialer Gruppen, Rassismus in Reinkultur also. Die rechtliche Ausnahmeklausel der Beweislastumkehr wird in der Rechtsprechung immer mehr dazu missbraucht, gemäß linkskonformer Ideologie nach allen möglichen Ausreden zu suchen, um Straftaten gewisser Gruppen kleinzureden. Die Nachbrut der 68er-Richtergeneration hat auch hier den gesunden Menschenverstand durch politische Korrektheit ersetzt. Politische Korrektheit und gesunder Menschenverstand aber sind bekanntermaßen Antagonisten. Vor dem deutschen Gesetz sind eben nicht mehr alle gleich, es gibt jetzt Gleiche und Gleichere.

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37 KOMMENTARE

  1. das wird eben gebraucht, um EU-Diktaturkritiker auf Verdacht hin anzuklagen.
    Die Menschen werden sich vorsehen und vor Angst nichts mehr wagen, was irgendwie , gegen irgend welche Vorschriften verstoßen könnte.
    Jeder beobachtet jeden, und petzt wo es nur geht, denn ein Vergehen,gegen Umwelt und Klima nicht anzuzeigen, kann auch zu Unannehmlichkeiten führen.
    Das Ganze läuft unter Zivilcourage.

  2. #2 Holy_Pig (08. Dez 2013 12:14)

    Kritik am System: Ja
    Interpretieren von Rechtsnormen: Bitte den fachkunden überlassen
    ————-
    Den Fachkundigen?

  3. Es wäre ganz gut, wenn zu den Paragraphen die Gesetzbücher mit Kürzel genannt werden könnten. Ansonsten weiß fast keiner, ob nun Bürgerliches Gesetzbuch, Strafgesetzbuch oder eine speziellere Gesetzgebung gemeint ist.

  4. Gestern berichtete mir ein Maler, dass ein Mitbewohner ,in einem Mehrparteienhaus, die Berufsgenossenschaft herbei gerufen habe, weil der Malerbetrieb zu laut war, von wegen Lärmemissionen…, obwohl nur stundenweise mal etwas Lärm entstand.Ist eben so, wegen Böden und Decken geschliffen werden.
    Die Korinntenkacker hatten dann auch tatsächlich etwas zu beanstanden, die Aufhängung einer Schuttrutsche.
    Aber darin sind die Deutschen eben Meister.
    Tausend Vorschriften und Vordrucke zur Anzeige.

  5. Was ist denn mit den Salafisten in Bonn Bad Godesberg? Nicht die Salafisten, die auf die Polizei losgegangen ist und zwei Beamte verletzt haben sind schuld, nein es ist ProNRW gewesen, da sie provoziert haben.

    Mit der Grube bzw. Pool gab es vor zwei Jahren einen Fall hier in der Nähe von Köln.

    Ein Hausbesitzer mußte dafür haften, das ein Besucher einer Mieterin, der sich auf die Balkonmauer setzte und runterstürzte, da seine Balkonum“zäunung“ nicht der vorgeschriebenen 96cm (glaub ich war es) sondern nur 92cm Höhe hatte.

  6. Vor allem werden immer mehr Beweise fuer nichtbeweisbare Dinge gefordert. Z.B. Vergewaltigung in der Ehe. Ist ja an sich lobenswert, aber wie will man solche eine Vergewaltigung nachweisen. Es gibt keine Zeugen und es steht Aussage gegen Aussage, zudem streiten sich die Eheleute meistens wegen so ziemlich allen. Es laeuft dann hinaus, dass der Richter nach Sympathie bzw. nach politischer Gesinnung entscheidet. Die rotgruene Richterin kann den Macho-Mann nicht ab, und deshalb ist es Vergewaltigung. Oder, das Mobiltelefon im Auto hat den migrantischen Dieb real nicht verleitet, sondern dieser sucht gezielt als erwerbsmaessiger Krimineller nach der leichtesten Beute. Der linksgruene Richter entscheidet dann, dass der Migrant wegen Diskriminierung keinen Arbeitsplatz finden konnte, angeblich keine Absicht zum Klauen hat und gewissermassen sowieso einen Kompensationsanspruch hat. Und aktuell, die Asyslverfahren sollen auf 3 Monate verkuerzt werden. Nur wie soll das gehen. Die Angaben die ein Asylbewerber machen, also insbesondere das dieses und jenes politische Verfolgung ist, ueberhaupt stattgefunden hat und sonstwie verifizierbar ist, finden vor dem Hintergrund statt, dass alles geglaubt werden muss und emotional gewichtet wird. Ist ein Schwuler also wirklich so verfolgt oder nur nicht geliebt von der Gesellschaft, leidet ein Kurde wirklich unter Verfolgungsdruck, oder geht es nur um materielle Vorteile. Wenn die Verfahren auf 3 Monate verkuezt werden, ist das nichts anderes als eine Abwicklung von Fristen- und Prozessordnung die immer zum Asyl- bzw. Duldungsbescheid nach Fristablauf fuehrt. Die Asylanwaelte werden tonnenweise Antraege stellen, unmoegliche Dokumente usw. anfordern, die linksgruenen Regierungen werden einfach zu wenige Richter einsetzen usw., so dass immer entschieden wird nach blosser Gesinnung und politischer Einflussnahme der Politik auf die Justiz.

  7. #4 PSI (08. Dez 2013 12:35)

    Den Fachkundigen?

    Er meint sicher die „Experten“. 😉

  8. @#6 Bonn (08. Dez 2013 12:41)

    Es wäre ganz gut, wenn zu den Paragraphen die Gesetzbücher mit Kürzel genannt werden könnten.

    Aus dem Kontext heraus kann es sich nur um das vorher schon genannte BGB handeln. 🙂

  9. Islamkritische Versammlungen werden in Köln nicht mehr geschützt, weil Islamkritiker mit Fakten die Angehörigen einer gewaltbereiten „Religion“ provozieren. Der Einsatzleiter sieht keine Veranlassung eine ordentlich angemeldete Kundgebung zu schützen, weil anschienend Aussagen nicht provokativ sein dürfen. Wenn man die Gewalt einer Religion anprangert, dann muss man sich auch dieser Gewalt ausgesetzt sehen.

  10. @ Achot

    Mit der „Islamophobie“ ist es ähnlich. Denkt ein „Herrenmensch“, sein geliebter Mohammedanismus werde schlecht dargestellt, ist dies „Islamophobie“, egal ob die genannten Fakten zu 100 Prozent zutreffend sind. Wichtig ist nur, daß der Mohammedanismus stets positiv erwähnt wird, ansonsten greifen die Scharia und schlimmste Fatwas.

  11. OT:
    In einem Gastkommentar für das Nachrichtenmagazin „Focus“ schrieb der Bestseller-Autor: „Deutschland hat sich in eine Falle begeben: Freizügigkeit für EU-Bürger und Anspruch auf Sozialleistungen im frei gewählten Aufenthaltsland vertragen sich nicht.“ Die deutsche Grundsicherung werde damit „zum Mindestlohn für ganz Europa“. Nicht einmal arbeiten müsse man dafür, sondern lediglich seinen Wohnsitz in die Bundesrepublik verlegen.

  12. Das ist ekelhafte dt. Justiz!

    Ja wenn Giuseppe M. sich von den beiden Türken ins Koma prügeln lies, dann wäre alles ganz anderes gekommen.. Ja wer’s den glaubt?
    Sicher die beiden Schläger-Türken wollten ja nur nach dem Weg fragen… 😉
    ————————————–

    Ausländerbonus: Was rennt der auch so schnell?

    Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft konnte der Vorsitzende Richter Ralf Ehestädt keine Hetzjagd der polizeibekannten Schläger auf das Opfer erkennen. Stattdessen sei Giuseppe M. durch eine „Verkettung unglücklichster Umstände“ gestorben.
    Das Opfer habe durch eine Kurzschlußreaktion den eigenen Tod herbeigeführt. „Es war eine Flucht Hals über Kopf. Wenn er etwas langsamer gelaufen wäre, wäre es nicht passiert“, begründete der Richter das milde Urteil nach einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa.
    Strafmildernd wertete er zudem, daß Ali T. während seiner Inhaftierung selbst Opfer eines Angriffes geworden sei. Damit habe er durch seine Tat selbst Nachteile erlitten, die beim Urteil berücksichtigt werden mußten, bestätigte ein Gerichtssprecher gegenüber der JUNGEN FREIHEIT.
    Wegen Körperverletzung mit Todesfolge wurde der Haupttäter zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, sein Bekannter zu vier Monaten.
    http://sosheimat.wordpress.com/2012/03/30/auslanderbonus-was-rennt-der-auch-so-schnell/

    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Ausländerbonus für türkischen Kinderschänder

    Am 18. April 2013 wurde vor dem Regensburger Landgericht ein türkischer Kulturbereicherer wegen schweren sexuellen Missbrauchs und der Misshandlung von Kindern in mehr als 60 Fällen lediglich zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Das Skandalurteil ist beschämend und zugleich kennzeichnend für die lasche BRD-Kuscheljustiz gegenüber ausländischen Straftätern und Kinderschändern.

    Täterschutz statt Opferschutz

    Dem bereits wegen Vergewaltigung vorbestraften Türken aus Regensburg und seiner sieben Jahre jüngeren Lebensgefährtin wurden zu Last gelegt, seit 2011 den erst fünf Jahre alten Sohn und die siebenjährige Tochter seiner Lebensgefährtin in mehreren Fällen sexuell missbraucht und misshandelt zu haben. Da der 43-jährige osmanische Kinderschänder offenbar während der Taten unter Alkoholeinfluss stand und ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, wurde dies wohl mit einer Strafmilderung belohnt.
    Vor der Urteilsverkündung wurde das Vorstrafenregister des kriminellen Türken verlesen, welches bereits sechs Vorstrafen und eine Vergewaltigung seiner früheren Lebensgefährtin aufwies. Ob der Kulturbereicherer nach Vollendung der geringen Haftzeit wieder in sein Heimatland zurückkehren muss bleibt abzuwarten.

  13. OT

    Hallo liebe PI,ler frohes Advent!
    Habe eine kleine Anekdote die ich euch nicht vorenthalten möchte 😀

    Gestern habe ich an ein erste-hilfe-kurs teilgenommen wegen meinem Führerschein.
    Wir waren eine kleine Gruppe von 6 Leuten (3 Türken dabei)
    Irgendwann ging es darum zu lernen wie man Menschen wiederbelebt, an einer Puppe sollte Mund zu Mund Beatmung geübt werden.
    Der Knaller: Die Türken weigerten sich es zu machen! Sie meinten sie würden nie im Leben Fremde Leute wiederbeleben denn -achtung Zitat- “ DENN ES KÖNNTEN JA JUDEN SEIN“ und sie deshalb lieber weiter fahren würden und sich gegebenenfalls lieber Strafbar machen!!!

    Die Medizin Studentin die es geleitet hat war völlig Sprachlos, so wie ich und die Paar restlichen normalen Menschen auch.

  14. @ 1291

    In Kiev demonstrieren ungefähr 1’000’000 Menschen für das Assoziierungsabkommen mit der EU.

    Und in Berlin hatten 100.000 Schafe frenetisch ihrem neuen „Messias“ Obama zugejubelt, der inzwischen den Drohnenkrieg und die Einschränkung der Pressefreiheit in den USA auf ein Ausmaß ausgebaut hat, das es vorher unter keinem republikanischen Präsidenten gab.

    Soll heißen: Massenaufläufe bewirken selten was gutes.

    Es ist ein Phänomen das sich bei allen osteuropäischen Völkern beobachten lässt. Nach jahrzehntelanger Unterdrückung durch die UDSSR strebt man völlig kritiklos und blind einer EU entgegen, die mittlerweile totalitätre Großmachtsbestrebungen entfaltet.
    Ist man dann in der EU, verschwindet die Euphorie recht schnell.

  15. OT: Offener Brief an die bayerischen Grünen wegen ihrer Protestaktion zum Trümmerfrauen-Denkmal

    https://www.facebook.com/alternativefuer.de/posts/661330277239919

    Interessant dabei dieser Ausschnitt zur Geschichte der Grünen:

    Reinhard Brückner (*1923) war von 1941 – 1945 Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 8.604.663) bevor er nach dem Krieg zur Grünen Partei (heutige Bündnis ’90/Die Grünen) wechselte.
    Der 1983 gewählte grüne Bundestagsabgeordnete Werner Vogel (*1907) welcher von 1938–1945 der NDAP angehörte und aktives Mitglied der SA gewesen ist.
    August Haußleiter war bei der Gründung der Grünen mit von der Partie. Haußleiter veröffentlichte 1942 das NS-Propagandabuch „An der mittleren Ostfront“. Zudem soll er nach dem Krieg in Westdeutschland antiamerikanische und antijüdische Gesinnungen geschürt haben.
    Baldur Springmann,SA bis März 1934, der SS und ab 1939/40 der NSDAP mit der Mitgliedsnummer 7433874, spielte ebenfalls eine wichtige Rolle in der Entstehungsphase der deutschen Grünen. Er verließ die Partei 1980.

  16. #12 Freies Land ® (08. Dez 2013 12:53)

    #4 PSI (08. Dez 2013 12:35)

    Den Fachkundigen?

    Er meint sicher die “Experten”. 😉
    —————
    🙂

  17. Wenn jemand in mein Haus einbricht, und ich bring ihn zur Strecke, so wäre es sicher für den Richter interessant zu wissen, warum er in meinem Haus ist! Er könnte ja behaupten, ich hätte ihn freundlich auf ein Bier eingeladen, aber da er er inzwischen auf dem Boden liegend mit Sturmhaube, Tasche mit Beute noch in der Hand, von der Polizei aufgefunden wurde, wird der gutmenschlichste Richter nicht umhin können, dies anzuzweifeln.

    Ich bin deshalb der Meinung, dass jeder, der unter merkwürdigen Umständen in meinem Haus aufgefunden wird, nachweisen muss, wie er dort hingekommen ist und warum. Wenn er keine glaubwürdige Auskunft geben kann, ist ihm das „Unglück“, welches ihm widerfahren ist zurecht geschehen.

  18. Sorry, aber diese ganzen Geschichten die man sich erzählt, ob aus Amerika oder bei uns sind blühender Unsinn. Und was der Autor da dagegen einzuwenden hat, dass ein neu gekaufter Gegenstand innerhalb eines halben Jahres auf jeden Fall kommentarlos repariert, bzw ersetzt werden muss, muss er schon mal erklären.

    Danach geht die Diskussion aber auch schon los, meiner Meinung nach ehört das ganze auf 2 Jahre ausgeweitet. Es kann ja wohl nicht sein, wenn man sich bei ner angenommen Kaffeemaschine, die nach 7 Monaten undicht wird, mit dem Verkäufer drüber streiten muss, dass man den Schaden selbst verursacht hat.

  19. @ „#21 WutImBauch (08. Dez 2013 13:38)
    @#20 1291: Die Moderation könnte auch an 3+ Links bzw. dem Youtube Link liegen.“

    danke für den Hinweis.

  20. Fällt jemand auf meinem Grundstück in eine Grube und bricht sich ein Bein, wird mir vorgeworfen, ich habe die Grube nicht richtig abgesichert.

    Da fällt mir eine Begebenheit aus den 1980igern ein.
    Ein Grundstückseigentümer hat auf seinem eigenen Grund und Boden angefangen von Hand einen Brunnen zu graben. Das Grundstück war durch einen hohen Zaun gegen unbefugten Zutritt abgesichert. Das in Arbeit befindliche Loch wurde während der ruhenden Arbeiten mit ein paar Schaltafeln abgedeckt.
    Ein wegen Einbruch Vorbestrafter betrat Nachts unbefugt das Grundstück und brach durch die Abdeckung, dabei fügte er sich einen komplizierten Bruch zu.
    Bei dem späteren Prozess behauptete der Anwalt des Eindringlings das dieser „Hilferufe“ gehörte hätte und deswegen das Grundstück betreten hätte.
    Am Ende mußte der Grundstückseigentümer dem Eindringling ein Entschädigung zahlen, sowie sämtliche Kosten übernehmen.

  21. Sorry, aber dieser Artikel ist wirklich unterste Schublade. Niveau unter Null.

    Sämtliche genannten „Beispiele“ in der erten Hälfte des zweiten Absatzes haben mit Beweislastumkehr überhaupt nichts zu tun, sondern allenfalls mit Überdehnung der Rechtspflichten oder des Fahrlässigkeitstatbestandes. Ob es die Entscheidungen überhaupt jemals so gegeben hat, kann nicht geprüft werden, weil der Autor nicht eine einzige Quelle nennt.

    Und der Rest ist reine Phantasie des Autors, was er denkt, was in der Zukunft passieren könnte. Das mag er denken oder nicht, mit der Realität hat das nichts zu tun. Er kann sich nicht einfach selbst etwas ausdenken und das dann als Grundlage für seine Kritik nehmen.

  22. @ #23 the_thing
    Also einen Moslem laß ich auch auf der Straße liegen. Erstens darf ich als Ungläubiger ihn nicht berühren und zweitens will ich ihn am Weg ins Paradies nicht hindern.

  23. Ertrinkt Nachbars Kind in meinem Gartenteich, bin ich schuld, dass ich den Teich nicht gegen hineinfallende Kinder abgesichert habe, die unerlaubter Weise auf meinem Grundstück herumlaufen. Fällt jemand auf meinem Grundstück in eine Grube und bricht sich ein Bein, wird mir vorgeworfen, ich habe die Grube nicht richtig abgesichert. Niemand aber fragt, was derjenige auf meinem Grundstück zu suchen hatte.

    Richtig, denn solche Unfälle können eigentlich nur vorkommen, wenn man die auf seinem beanspruchten Eigentum (Grundstück) geschaffenen Gefahren (Teich, Grube) nicht absichert (Grundstückseinfriedung).

    Es ist nämlich ein Irrtum, anzunehmen, das Privateigentum an der Erdoberfläche sei quasi der naturgesetzliche Normalfall. Der Normalfall ist vielmehr, dass die gesamte Erdoberfläche als Grundlage menschlichen Lebens unteilbar gemeinfrei ist und dass derjenige, der (die rechtsphilosophische Unmöglichkeit dessen einmal außen vor) Privateigentum an einem Teil davon erwirbt und anderen den Zutritt verwehren will, selbst die nötigen Vorkehrungen zu treffen hat, ein Betreten unmöglich zu machen. Es kann ja nicht jeder Bürger ständig mit allen Grundbuchblättern unterm Arm unterwegs sein und erst recht nicht jedes (noch dazu schuldunfähige) Kind.

  24. Apropos UKRAINE und Maidan und 1 Mio :

    Wenn jemand glaubt dass diese Massen wirklich was gutes vollbringen irrt sich gewaltig!!

    Wer den Le Bon Gustave kennt und seine Bücher, weiß das!

    Paar Zitate:

    Moderne Massen sind vor allem durch einen schrankenlosen Egoismus charakterisiert, der Zerfall und geistig unfruchtbare Pöbelherrschaft mit sich bringt.
    ———-
    Eine Masse ist grundsätzlich impulsiv, beweglich, irritierbar, suggestibel, leichtgläubig, besessen von übertriebenen und genialen Ideen, intolerant und diktatorisch.
    ———-
    Die Masse denkt nicht logisch, sondern in Bildern, die häufig durch einfache Sprachsymbolik hervorgerufen werden.
    ———-
    Sie kann sehr grausam werden, weit über das dem Einzelnen Mögliche hinaus, und ist bei geeigneter Führung bereit zu Revolutionen.
    ———-
    Die moralischen Urteile einer Masse sind unabhängig von der Herkunft oder dem Intellekt ihrer Mitglieder.

    ….
    ..

    etc….

  25. @ AUTOR!!!

    Das erste Beispiel mit dem ertrinkenden Kind ist reichlich bescheuert, da ich hier tatsächlich eine Mitschuld des Teichbesitzers sehe. Kinder sind nämlich (über das entsprechende Alter darf man gern streiten) bis 14 strafunmündig. Das ergibt sich daraus, dass sie laut Gesetzgeber bis dahin nicht die Tragweite ihres Handelns vollständig überblicken können. Daraus ergibt sich auch eine Gewisse Unmündigkeit in Bezug auf das Erkennen von Gefahren.
    Wenn nun ein 4Jähriger durch das offene Hoftor des Nachbarn in dessen Garten rennt und im Teich ertrinkt, so kann man rechtlich dem Teichbesitzer und den Eltern des Kindes daraus einen Strick drehen.
    Abgesehen von der rechtlichen Relevanz dieses Falls sind beide Parteien mit Sicherheit durch die Tragik des Falles genügend gestraft. Hier sollte der Staat genau prüfen, ob eine Strafverfolgung angemessen ist.

    In den restlichen Fällen mit Personengruppen im strafmündigen Alter gebe ich dem Autor Recht, auch wenn die Rechtsprechung hier diverse skurrile Gegenbeispiele bereit hält.

  26. #33 Hawai5-0 (08. Dez 2013 19:25)

    @ #23 the_thing
    Also einen Moslem laß ich auch auf der Straße liegen. Erstens darf ich als Ungläubiger ihn nicht berühren und zweitens will ich ihn am Weg ins Paradies nicht hindern.

    LMFAOOO

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