Die Heilbronner Justiz hat wieder einmal zugeschlagen. Nachdem es augenscheinlich ihr Ziel ist, den islamkritischen Publizisten Michael Mannheimer aus Heilbronn zum Schweigen zu bringen, hat es diesmal einen anderen erwischt: Am 22. Januar 2014 ging ein Strafbefehl des Amtsgerichts Heilbronn beim Bundesgeschäftsführer der Bürgerbewegung Pax Europa, Axel Conny Meier, der ebenfalls im Einzugsbereich der Zuständigkeit des selben Amtsgericht wohnt, ein. Das Interessante dabei ist, dass die beiden Fälle Mannheimer und Meier sowohl örtlich als auch thematisch unmittelbar miteinander verbunden sind: Denn Meier war als Prozessbeobachter im Verfahren gegen Mannheimer dabei und verfasste darüber einen Artikel, der bei PI veröffentlicht wurde („Prozess-Farce am Amtsgericht Heilbronn“) und auch in englischer Übersetzung bei Gates of Vienna erschien.

Dieser Artikel gefiel dem damals Vorsitzenden Richter Thomas Berkner überhaupt nicht. Denn er fand darin seine Würde und Ehre verletzt, weswegen er Anzeige wegen Beleidigung an Meier erstattete. Doch es ist in diesem Fall viel komplizierter: Berkner hat sich – so ist zu vermuten – bei seinem Dienstvorgesetzten, dem Präsidenten des Amtsgerichts Heilbronn Reiner Hettinger, über den Text von Meier beschwert. Bei Beamten scheint es möglich zu sein, dass nicht der unmittelbar Betroffene, sondern dessen Vorgesetzter Anzeige erstatten kann (Fürsorgepflicht des Vorgesetzten). Das genaue Prozedere darf man sich in der Folge etwa so vorstellen:

Hettinger stellt in seiner Funktion als Vorgesetzter des Richters am Amtsgericht Heilbronn, Thomas Berkner, einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Die nur wenige hundert Meter neben besagtem Amtsgericht arbeitenden Staatsanwälte, die in nahezu täglichem und persönlichem Kontakt mit den Amtsrichtern stehen, führen das Ansinnen des Gerichtspräsidenten willfährig aus. Nun schickt Hettingers Gericht den Strafbefehl in eigener Sache an den Beschuldigten Axel Conny Meier. Somit ist das Amtsgericht nicht unabhängig, sondern parteiisch und in eigener Sache tätig, und zwar zugleich als Beschwerdeführer und Urteilsbefinder in ein und derselben Causa… lustig!

Aus der Anzeige Berkners bzw. seines Vorgesetzten Hettinger erging nun ein Strafbefehl in Höhe von 2.400 Euro (60 Tagessätze à 40 Euro) an Meier. Gegen diesen Strafbefehl erhob Meiers Anwalt fristgerecht Einspruch. Damit wird es zu einem weiteren Prozess am Amtsgericht Heilbronn gegen einen mit Islamkritik befassten deutschen Bürger kommen, wobei die zuvor erwähnten Bedingungen – sehr vorsichtig ausgedrückt – erhebliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens aufkommen lassen. Die Zweifel mehren sich, wenn man die Anklage liest. Wörtlich heißt es in besagtem Strafbefehl:

Der Angeklagte veröffentlichte am 18.4. 2013 bis heute in dem Internet Blog „Politically Incorrect“ unter der Überschrift „Prozess-Farce am Amtsgericht Heilbronn“ einen Artikel, der sich mit dem Strafverfahren gegen M.M. vor dem Amtsgericht beschäftigte. Darin übte er ganz überwiegend herabwürdigende Schmähkritik an dem zuständigen Richter am Amtsgericht Berkner, wobei er diesen bewusst und gewollt persönlichkeitsbezogen als „Amtsrichter Thomas Berkner“ abqualifizierte und in entsprechender Absicht ehrverletzend ausführte: „eine Verschiebung des Gerichtstermins wurde vom Amtsrichter Berkner unter fadenscheinigen Begründungen abgelehnt.“

Halten wir – erstaunt und sichtlich betroffen – vorerst fest: Es ist also eine Beleidigung und Abqualifizierung, einen Richter an einem Amtsgericht als „Amtsrichter“ zu bezeichnen. Das nachzuvollziehen erscheint uns selbst bei bestem Willen schwer bis unmöglich, insbesondere vor der Tatsache, dass – man halte sich nun fest – niemand Geringeres als der „Deutsche Richterbund“ (dem der klageführende Gerichtspräsident am Amtsgericht Heilbronn Reiner Hettinger stellvertretend für seinen ihm untergebenen Richter Berkner, ebenfalls am Amtsgericht Heilbronn, vermutlich beide angehören), seine Richter an den Amtsgerichten in Deutschland wie nennt? Richtig: „Amtsrichter“. So steht auf der Homepage des Deutschen Richterbunds wörtlich folgendes: „Mehr als die Hälfte aller Richter, die bundesweit in der ordentlichen Justiz tätig sind, sind Amtsrichter. Sie stellen damit die Mehrheit der Richter in der ordentlichen Justiz.“

Und – um der Absurdität dieses Strafbefehls schließlich die Krone aufzusetzen – existiert ein eigener, ganz spezieller Berufsverband, dem ausschließlich Richter an deutschen Amtsgerichten angehören können, und der nicht etwa heißt: „Verband von an Amtsgerichten tätigen Richtern“, sondern „Amtsrichterverband e.V.“. Mit anderen Worten: Die von Conny Axel Meier für den Richter am Amtsgericht Heilbronn Berkner gewählte Bezeichnung „Amtsrichter“ wird sowohl vom Deutschen Richterbund als auch vom Berufsverband der Amtsrichter exakt so als Berufsbezeichnung für den Richterstand jener deutschen Richter benutzt, die als Richter an deutschen Amtsgerichten tätig sind. Wozu ohne jeden Zweifel auch Thomas Berkner zählt.

Doch das Amtsgericht Heilbronn sieht in der üblichen und hochoffiziellen Berufsbezeichnung „Amtsrichter“ eine „ganz überwiegend herabwürdigende Schmähkritik“ mit dem Ziel der Abqualifizierung (!) des klageführenden Richters Berkner. Nun haben wir – wenn die Sichtweise des Amtsgerichts Heilbronn zutreffen sollte – als juristische Laien folgende Fragen an den Beschwerde führenden Richter Berkner, an dessen Dienstvorgesetzten, den Amtsgerichtspräsidenten Hettinger und deren beider Arbeitsstelle, das Amtsgericht Heilbronn, das den Strafbefehl gegen Axel Conny Meier ausstellte:

1. Sollte Meier diesen Strafbefehl bezahlen (indem er seine Beschwerde zurücknimmt) und wegen Beleidigung Berkners, den er als „Amtsrichter“ (so der Strafbefehl) herabwürdigte, bestraft werden: Müsste dann das Amstgericht Heilbronn nicht umgehend Strafbefehle gegen den „Deutschen Richterbund“ und gegen seine eigenen Berufsverband, den „Amtsrichterverband e.V.“, ausstellen, die beide (s.o) exakt diese Bezeichnung für Richter an Amtsgerichten führen?

2. Sollte Meier den Prozess durchziehen und verlieren: Müsste dann das Amtsgericht Heilbronn nicht sofort den „Deutschen Richterbund“ und den Berufsverband der Amtsrichter ebenfalls verklagen? Schließlich wird von beiden der im Strafbefehl erwähnte „abqualifizierende“ Begriff „Amtsrichter“ ganz offiziell als Berufsbezeichnung von Richtern geführt, die an Amtsgerichten tätig sind.

3. Oder wird ein solcher juristischer Fauxpas intern ohne jedwede Konsequenzen für Mitarbeiter eines Berufsstands abgewickelt, der manchmal – wegen dessen Quasi-Unangreifbarkeit selbst bei klaren Gesetzesverstößen – als „Herrgötter in Schwarz“ bezeichnet wird?

4. Wie kann es sein, dass ein deutsches Amtsgericht nicht weiß, dass seine Richter von offizieller Seite und ihren eigenen Berufsverbänden „Amtsrichter“ genannt werden?

5. Wie kann es sein und durchgehen, dass ein Amtsgericht Klage führt gegen einen deutschen Bürger, der einen Richter am Amtsgericht zutreffend als „Amtsrichter“ betitelt, mit der Begründung, dies sei eine „überwiegend herabwürdigende Schmähkritik an dem zuständigen Richter am Amtsgericht Berkner“?

4. Geht es dem Amtsgericht Heilbronn, das diesen Strafbefehl erlassen hat, in erster Linie gar nicht um den (völlig unzutreffenden und absurden) Vorwurf der Beleidigung, sondern um den Tatbestand, dass ein deutscher Bürger es gewagt hatte, einen Richter überhaupt zu tadeln? Geht es hier also um die zukünftige Verhinderung jeder Richterschelte, die – man lese entsprechende Artikel – von vielen Richtern auch als „Majestätsbeleidigung“ eines sich unangreifbar wähnenden Berufsstands gesehen wird?

Fragen über Fragen, bei denen wir allerdings ziemlich sicher sind, dass wir seitens des Amtsgerichts Heilbronn keine Antworten hören werden. Aber vielleicht findet diese Justiz-Posse ja Eingang ins Allerheiligste der deutschen Juristen, und zwar als Artikel in der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ (NJW), der laut Wikipedia „bedeutendsten Zeitschrift für die juristische Theorie und Praxis in Deutschland“ und wird darin – abgeschirmt von der lästigen nichtjuristischen Öffentlichkeit – intern juristisch besprochen.

Nun, das war der erste Streich des Amtsgerichts Heilbronn gegen Conny Axel Meier. Richter Berkners zweiter Vorwurf im Hinblick auf die in Meiers Artikel angeblich enthaltene Schmähkritik lautet wie folgt (wörtlicher Auszug aus dem Strafbefehl gegen Meier):

[…] eine Verschiebung des Gerichtstermins wurde vom Amtsrichter Berkner unter fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Ein Angeklagter, dem das Recht auf Verteidigung auf solch miese Art vorenthalten wird, ist selbst aus den Volksgerichtsprozessen des Roland Freisler unbekannt. Obwohl auch dort die Urteile meistens schon vor Prozessbeginn feststanden, erlaubte man doch pro forma den Angeklagten die Hinzuziehung eines Verteidigers. Selbst dies wurde Michael Mannheimer am Amtsgericht verwehrt. Ein faires Verfahren sieht anders aus.

Eine wissenschaftliche Nachforschung wird belegen, dass Meiers Aussage zu Roland Freisler historisch richtig ist. Eine juristische Nachforschung wird belegen, dass es ebenfalls richtig ist, dass Berkner gegen § 217 StPO, 218 verstieß, als er den Antrag des Mannheimer-Verteidigers, den Gerichtstermin aufgrund einer zu spät eingegangenen Einladung an die Verteidigung zu verschieben, abschmetterte. Es wird ebenfalls bewiesen werden, dass die seitens der Mannheimer-Verteidigung gegen Berkner (und andere Richter) eingegangenen Befangenheitsanträge ebenfalls zu Unrecht abgewiesen wurden.

Damit ist die Behauptung Meiers, dass das Heilbronner Gericht einem Angeklagten rechtswidrig verweigerte, von seinem Anwalt verteidigt zu werden und eine eine Verschiebung auf einen anderen Termin ebenfalls verweigerte, wahrheitsgetreu und richtig. Die von Meier zitierten Fakten sind sowohl jede für sich als auch in ihrer Analogie zueinander unstrittig. Aus ihnen zu schlussfolgern (was vermutlich seitens Berkner, seinem Dienstvorgesetzten und seitens der Heilbronner Staatsanwaltschaft erfolgte), dass Meier damit den Richter Berkner auf dieselbe Stufe mit Roland Freisler gestellt habe, ist unzutreffend und durch nichts belegt.

Meier bedient sich eines Vergleichs, der gerade angesichts unserer NS-Vergangenheit und den Bemühungen Deutschlands nach der NS-Zeit, sich von dieser Ära abzugrenzen, berechtigt und zutreffend ist. Dass Berkner kein Freisler ist, ist wohl unstrittig und wurde uns von Meier auch ohne Wenn und Aber bestätigt. Allein die Verhinderung eines Anwalts durch Berkner war das Thema, diesen mit der Praxis Freislers in Zusammenhang zu bringen, der dies in diesem singulären Analogiepunkt den Angeklagten im Gegensatz zu Berkner eben gestattete. Wenn solche Analogien von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt sind, dann gibt es keine Meinungsfreiheit mehr.

Conny Axel Meier sieht dem Prozess gelassen entgegen. Gegenüber PI sagte er, er sei nur erstaunt gewesen, dass Richter so dünnhäutig seien. Im Übrigen wolle er sich zu seinem laufenden Verfahren nicht weiter äußern.

Nachtrag:

Während eine Klage gegen Mannheimer wegen angeblicher „Volksverhetzung“ – die zeitlich lange vor der Klage Bodenmillers erfolgte, immer noch nicht eröffnet wurde (Grund war Mannheimers Aufruf zum Widerstand gegen das politische Establishment. Klageführer ist ein Imam in Nordrhein-Westfalen), wurde die zeitlich später erfolgte Bodenmiller-Klage im Eiltempo durchgedrückt und mit dem (für außenstehende Beobachter) erwarteten Schuldspruch beendet. Man wollte Mannheimer schuldig sehen. Dies schien allen Prozessbeobachtern (außer den anwesenden Medienvertretern, die Mannheimer ebenfalls gerne verurteilt sähen) klar zu sein.

Die Klagen gegen Mannheimer zielen damit primär auf die gerichtliche Behinderung bzw. das Abstellen jeder Islamkritik (die ein Teil des Grundrechts der Meinungsfreiheit ist), während die Klage gegen Meier die Strategie verfolgt, jede Kritik an Richtern zu kriminalisieren. Beide Themen hängen eng miteinander zusammen, sowohl räumlich als auch inhaltlich: Denn die beauftragten Richter sind in Sachen Islamkritik befasst.

Ließen sie es zu, dass ihre Verfahrensweise oder Urteile kritisiert würden, wären sie bei ihren Urteilen gegen Islamkritiker angreifbar. Daher gehen sie gegen Islamkritiker ebenso schonungslos und mit rechtlich fragwürdigen Methoden vor (um es ganz vorsichtig zu formulieren) wie gegen jene, die sie kritisieren. Denn wenn eine Kritik an Richtern nicht mehr möglich ist, dann sind sie dort, wo sich viele Richter gerne sehen: Über dem Gesetz schwebend als „Götter in schwarzen Roben“.

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106 KOMMENTARE

  1. Wir haben für alles neue Bezeichnungen, die man nicht mehr mit guten deutschen Begriffen benennen darf: Negerkuß, Zigeuner, Eskimo, Lehrling, Putzfrau und viele andere mehr.

    Gehört da jetzt der Amtsrichter auch dazu?

    Wie soll man denn einen Amtsrichter nennen, den man nicht Amtsrichter nennen darf?

  2. Hauptsache, überführte Mörder, Vergewaltiger und Totschläger laufen dank korrekter Herkunft frei rum und können rotzfrech Zeugen, Justiz und Staat bedrohen und verhöhnen!
    Die Gerichte sind ja mit dem Kampf gegen Rächtz vollauf ausgelastet, wie man sieht!

  3. #2 Uschi Obermayer (07. Feb 2014 14:41)

    Ob Conny Meier vor Gericht als “Schäbiger Lump” bezeichnet wird?

    Zumindest wird er Schürsenkel, Gürtel, Hosenträger und Krawatte abgeben müssen…

  4. Gibt es eigentlich schon bei Guido Knopp Pläne für eine ZDF-Reihe „Freislers und Benjamins ErbInnen?“

  5. Hurra! Das Amtsgericht Heilbronn darf jetzt eine neue Statue von Justizia aufstellen: In der rechten Hand eine Banane, in der linken eine Gurke und über den Augen eine runtergerutschte Narrenkappe.

    Helau!

  6. # 1 Oxenstierna

    Man könnte ihn “ ausführendes Organ der Rechtsbeugungsindustrie “ nennen. Mir würde zwar noch anderes einfallen, aber dafür würde ich hier rausfliegen 🙂

  7. Ich finde das Wort „Amtsrichter“ hat etwas Würdiges, Erhabenes. Ein Mann in dieser Position sollte stolz auf diese sein. Wenn er sich dennoch bei der Nennung der eigenen Berufsbezeichnung diskreditiert fühlt, sollte er froh sein weder als Fischputzer noch als Schiffschaukelbremser sein Geld verdienen zu müssen.

    😉 semper PI!

  8. Provinzposse? Realsatire?

    Daß die Bezeichnung „Amtsrichter“ herabwürdigend und ehrverletztend sein soll, zeigt, in welches Irrenhaus sich die BRD längst verwandelt hat.

    Die (Amts-?)Richter Berkner und Hettinger gehören beide wegen (Amts-?)Anmaßung und Rechtsbeugung verurteilt und abgesetzt!

  9. Würde das in anderen Ländern und mit anderen politischen Inhalten passieren, unsere Politike und Medien würden von Dissidenten sprechen, für deren Meinungsrechte es sich einsetzen gilt.

  10. Ursprünglich galt das Grundgesetz nur für Deutsche.
    Hätte man die Ausländer nicht in jeder Hinsicht mit den Deutschen gleichgestellt, könnte man ihnen die Religionsfreiheit z.B. dort, wo Gott Mordbefehle erteilt, einschränken. Das wurde nicht getan, sondern es ist ihnen garantiert, treu nach ihrem Glauben leben und handeln zu dürfen. Da muß man sich schon vorher Gedanken darüber machen, was es an Komplikationen mit sich bringen kann, wenn man Millionen und Aber- millionen wesensfremder Rassen nichtintegrierbarer Kulturen und Religionen mit gewaltigen Finanzprämien regelrecht anlockt. Auf islamischen Internet-Seiten wird dazu aufgerufen, deutsche Islam-Kritiker nach den Regeln des Koran bestialisch zu töten.
    Die Menschen Allahs wurden für ihr Kommen mit viel Geld und treuherzigen Worten von unseren Politikern belohnt, und die Deutschen haben in ihrer Mehrheit diese Politiker trotzdem gewählt. Den Moslems wurde hoch und heilig versprochen, daß sie in der BRD volle Religionsfreiheit genießen würden. D.h., es ist ihnen ausdrücklich garantiert worden, als gute Moslems korangetreu zu leben, um Allah zu gefallen. Daß Allah von ihnen verlangt, Ungläubige zu töten, kann man den Gläubigen nicht zum Vorwurf machen. Es waren BRD-Politiker die das Grundgesetz für die Ausländermassen extra neu interpretiert, also zurechtgebogen und seinen Wirkungsbereich auch auf alle Ausländer ausgedehnt haben.
    Wer multikulturell A sagt, muß auch religiös B sagen, und wenn’s Kopf, Hände und Füsse kosten sollte, oder?

  11. Es sei jedem Islamkritiker dringend empfohlen nur noch mit einem Pseudonym zu veröffentlichen!

    Wieso den System-Juristen auch noch eine Angriffsfläche bieten?

    Selbstverständlich sollte man trotz eines Pseudonym immer sachlich bleiben und sich an die Rechtslage halten.

    Aber man kann dann wenigstens nicht mehr wegen jeder Kleinigkeit von der herrschenden rotgrünen Macht-Clique schikanieren und mundtot gemacht werden. 😉

  12. Einfach mal die Legitimation des Richters einfordern.

    Heute (31.01.2012) Mittag um 13:10 Uhr Ortszeit war vor dem Amtsgericht Ribnitz-Damgarten eine Verhandlung wegen „Beleidigung“ des Bürgermeisters Jürgen Borbe (CDU) angesetzt.
    Man bat den vermeintlichen „Angeklagten“ Michael Hechtel gegen 13.10 Uhr in den Gerichtssaal. Dieser blieb jedoch an Tür zum Gerichtssaal stehen.
    Der angebliche Richter Chris Neumann (geb. 1965) forderte den vermeintlichen „Angeklagten“ Michael Hechtel auf in den Gerichtssaal einzutreten, welches dieser zurückwies und erst einmal die Legitimation von Herrn Chris Neumann forderte, welche ihn als Richter bestätigt. Weiterhin forderte Michael Hechtel eine Bestätigung vom angeblichen Richter Chris Neumann, dass dieses Gericht (Amtsgericht Ribnitz-Damgarten) ein staatliches Gericht sei. Weiterhin wurde die Rechtsgrundlage eingefordert, auf Basis derer diese Verhandlung geführt werden solle, denn durch die Bundesbereinigungsgesetze von 2006/2007 wurden unter anderem die Einführungsgesetze der ZPO, STPO und OWiG aufgehoben und damit ist der Geltungsbereich dieser Gesetze erloschen. Auf all diese Fragen gab der angebliche Richter Chris Neumann keine Antworten. Michael Hechtel gab dem vermeintlichen Richter Chris Neumann eindeutig und klar zu verstehen, dass er sich dieser freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht unterstellt! Herr Chris Neumann verließ den Gerichtssaal und begegnete auf dem Flur des Amtsgerichtes dem sogen. Angeklagten, welcher nochmals die Legitimation als Richter von ihm einforderte. Sichtlich nervös und verunsichert war die Antwort von Herrn Chris Neumann “ Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag!“.
    weiter:
    http://kulturstudio.wordpress.com/2012/01/31/eilmeldung-richter-wortkarg-staatsanwaltin-verlasst-fluchtartig-das-amtsgericht-ribnitz-damgarten/

  13. Furchtbare Richter konnten sich nach 1945 und nach 1989 aus der Verantwortung stehlen, weil andere furchtbare Richte über deren (Un)Taten urteilten. Die vertrauen eben drauf, dass sowas immer wieder funktioniert.

  14. Reicht es schon aus, wenn PI irgendeinen Namen unter einem Artikel schreibt, irgendeinen Namensgleichen vor Gericht zu zerren?

    Wo ist der Beweis, daß der Autor wirklich so heißt?

  15. #11 Kara Ben Nemsi (07. Feb 2014 14:57)

    Islamkritiker sind die neuen Dissidenten der rotgrünen Meinungsdiktatur!

    😉

  16. Wenn die Polit-Medien-Maffia (und die Europäische Union) bereits seit 1973 im Dienste der Nazi-Faschisten stehen, warum sollte es sich dann in der Justiz anders verhalten?

    Für die Richter zum mitschreiben:
    „Der Islam ist keine ´Religion´.“

    „Gegen den Nazi-Kadaver vorzugehen ist ein Menschenrecht.“

  17. etwas OT:

    Sieben Frauen im Zug sexuell belästigt
    Ein 19-jähriger Asylsuchender bedrängte mehrere Frauen im Zug – darunter sogar ein 12-jähriges Mädchen. Jetzt wurde ihm das Handwerk gelegt.

    Es passierte immer wieder auf der Strecke zwischen Chur und Sargans. Ein 19-jähriger Afrikaner näherte sich Frauen im Zug, bedrängte seine Opfer und belästigte sie sexuell. Konkret: «Er betatschte die Frauen, weiter ging er aber nicht», sagt Polizeisprecher Thomas Hobi von der Kantonspolizei Graubünden.
    Immer wieder erhielt die Polizei sich ähnelnde Meldungen, aber die Beschreibungen der Opfer reichten nicht aus, um dem Täter auf die Schliche zu kommen. Bis eine geistesgegenwärtige Frau noch aus dem Zug heraus einen Übergriff meldete. In Chur erwartete die Polizei den 19-Jährigen bereits und konnte ihn dank der Beschreibung des Opfers festnehmen.
    Die weiteren Abklärungen ergaben, dass er mindestens sieben Frauen auf dieser Strecke bedrängt hat. Unter den Opfern befindet sich auch ein 12-jähriges Mädchen. «Von diesen sieben Übergriffen wissen wir nun sicher – es könnte aber noch mehr Opfer geben», sagt Mediensprecher Thomas Hobi.
    Ausserdem konnten dem Mann, der in einem Asylheim wohnte, mehrere Diebstähle sowie der Konsum von Betäubungsmitteln nachgewiesen werden. Der Asylsuchende wurde bei der Staatsanwaltschaft Graubünden angezeigt, vorübergehend in Untersuchungshaft genommen und anschliessend in Ausschaffungshaft versetzt.

    http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/Sieben-Frauen-im-Zug-sexuell-belaestigt-20653164

    Die Schweizer greifen hart durch – Ausweisung!!!

  18. „Wie soll man denn einen Amtsrichter nennen, den man nicht Amtsrichter nennen darf?“

    Kriminellen Rechtsbeuger.

  19. # 1 Oxenstierna
    # 8 Zwiedenk

    Mir fällt da spontan das “ Königliche Bayrische Amtsgericht “ ein.
    Da war´s der Herr Rat. 😉

  20. Der Begriff Dissident (von lateinisch sidere „setzen“, dissidere „auseinander setzen, absetzen, widerstreben“) oder Systemkritiker bezeichnet einen Andersdenkenden, der seine von der Regierungslinie oder -politik abweichende Meinung öffentlich ausspricht.

    Im Allgemeinen wird der Begriff nur für Andersdenkende in Diktaturen und totalitären Staaten verwendet, weil das ungehinderte Aussprechen der eigenen Meinung in Demokratien ein Grundrecht ist und damit selbstverständlich sein sollte.

    Vereinzelt werden jedoch auch Andersdenkende in Demokratien so bezeichnet.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Dissident

    😆

  21. Amtsrichter scheint mir tatsächlich eine Beleidigung zu sein wenn ich täglich lesen muss wie diese „Richter“ ihre pol. Vorgaben von oben befolgen. Es sollte daher richtigerweise für viele Richter „Amtshandlanger“ oder „Polithandlanger“ heissen das wäre fairer und die „Herabwürdigung“ des Begriffes Amtsrichter wäre aus der Welt ( obwohl diese garnicht erst existiert). Diese ganze Anklage ist ein kompletter Witz und kein ernsthafter Richter in diesem Land kann so einen Müll noch Ernst nehmen. Einfach nur Kinderkram und Schmollverhalten eines betroffenen Richters der mit Urteilen wild um sich haut aber wenn er zu recht kritisiert wird, wie ein Fünfjähriger herumheult.

  22. Daß die Bezeichnung „Amtsrichter“ in Deutschland als Beleidigung taugt, haben sich diese Herrschaften mit skandalösen Urteilen redlich verdient.

  23. PI:

    Denn wenn eine Kritik an Richtern nicht mehr möglich ist, dann sind sie dort, wo sich viele Richter gerne sehen: Über dem Gesetz schwebend als “Götter in schwarzen Roben”.

    Leute, bleibt mal auf dem Teppich! Was Meier letzten April bei PI abgeliefert hat, war keine Kritik, sondern eine kraftmeierische Schimpfkanonade. Braucht sich nicht zu wundern, hab ich schon damals gedacht, wenn die derart Angegangenen sich zur Wehr setzen, jetzt hat er den Salat. „Herabwürdigende Schmähkritik“ trifft es genau, sollte es ja auch sein.

  24. Sieben Frauen im Zug sexuell belästigt
    Ein 19-jähriger Asylsuchender bedrängte mehrere Frauen im Zug – darunter sogar ein 12-jähriges Mädchen. Jetzt wurde ihm das Handwerk gelegt.

    Durch das Zugruckeln wurden die Frauen an den Asylanten geschleudert. Deswegen liegen keine Umstaende vor, die die Schuld des Angeklagten beweisen. Wenn die Frauen sich nicht festhalten koennen, selber schuld. Mein Mandant ist freizusprechen.

  25. PI-webseite hat es für eine zwei-zehntel Sekunde geschafft mit ihrem Beitrag in den TV-Nachrichten zur besten Sendezeit aufzublitzen.

    Damit kein unbedarfter Bürger das http://www. lesen konnte wurde schnell wieder ausgeblendet.

    Dies läßt hoffen, daß die Medien-Maffia sich auch andersweitig informiert, damit sie beim offenen Kriegsausbruch in Europa sofort wieder mitreden kann.

  26. …wenn ich jetzt zu jemandnen :“Du bist ja soO ein Amtsrichter!“ sage, werde ich also wegen Beleidigung verklagt ?!?
    Man fragt sich , ob mittlerweile alle Richter ihre Entscheidungen in der Küche bei Arbeitsweinchen, Hochmut und Eitelkeit fällen …

  27. Dieser Artikel gefiel dem damals Vorsitzenden Richter Thomas Berkner überhaupt nicht.
    ++++

    Sozenrichter und Islamisten halten fest zusammen!

    Sozen und Islamisten haben schließlich auch den gleichen Stallgeruch:

    Beide wollen immer an das Geld anderer!

  28. #29 Heike_Mareike
    erst lesen, dann schreiben 😉

    #19 Felix Austria
    Der Asylsuchende wurde bei der Staatsanwaltschaft Graubünden angezeigt, vorübergehend in Untersuchungshaft genommen und anschliessend in Ausschaffungshaft versetzt.

  29. bei wichtigen Prozessen bekommen die Richter nichts gebacken: die Rechtsprechung dauert ewig
    – Kirch (Premiere Pleite)
    – Hypo Real , HSH, Landesbank

    und dann kommt nichts raus!
    in USA werden die Bank wenigstens zu enormen Schadenersatz verdonnert

    angebliche Vergewaltiger waren jahrelang unschuldig im Gefängnis (in dubio pro reo ?)

    die Gustl Mollath Farce ist immer noch nicht zuende

    + feig:
    Das Verfassungsgericht fragt in einer wichtigen Entscheidung den EuGH um Rat: Der soll urteilen, ob der unbegrenzte Kauf von Staatsanleihen durch die EZB rechtens ist

  30. … er sei nur erstaunt gewesen, dass Richter so dünnhäutig seien.

    Nun, das ist nicht schwer zu erklären:

    Sie sind sich ihrer massiven Schuld durchaus bewusst!

    Aber offensichtlich haben sie aus dem Teil der Geschichte, nach dem bekannt ist, dass kein Jurist des 3. Reiches zur Verantwortung gezogen wurde (stattdessen der Verfasser des widerlichen juristischen Kommentars – das ist so eine Art Gebrauchsanweisung- zu den sogenannten ‚Rassegesetzen‘, Hans Globke, noch unter Adenauer Karriere machen durfte) eines gelernt: nämlich, dass sie IMMER davonkommen – mit einer Ausnahme: und zwar, wenn einer ihrer „Schätzchen“ weiß, wo das Haus des Richtes wohnt!

    Erscheint mir daher alles sehr folgerichtig. Zwar feige ohne Ende ( = nur dem Schwächeren wird der Arsch aufgerissen), aber: folgerichtig.

  31. Gegen 21 Uhr raubte am Donnerstag eine Gruppe von vier Jugendlichen einem 15- Jährigen das IPhone. Der Junge war in Begleitung eines Bekannten auf der Stettiner Straße unterwegs. Die Täter verlangten sofort das Handy des Geschädigten und schlugen schon auf ihn und seinen Freund ein, bevor er reagieren konnte. Als beide am Boden lagen, traten die Täter noch nach. Der 15- Jährige lief nach der Tat nach Hause. Seine Mutter brachte ihn aufgrund der Verletzungen ins Krankenhaus, wo er stationär aufgenommen wurde. Von dort aus wurde die Polizei alarmiert. Die Täter werden als etwa 16 bis 18 Jahre alt, 170 bis 175 cm groß und von südländischem Erscheinungsbild beschrieben.

    http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/11559/2659202/pol-ac-mehrere-kinder-und-jugendliche-auf-der-strasse

    Mein Wort zum Freitag

  32. Das sollte man „durchziehen“ und hoffendlich in der
    ersten Instanz verlieren. Die „Amtsrichter“ sollen sich ruhig blamieren. Dann in die Berufung gehen, die gewinnt, wegegen hoffendlich die Amtsrichter Einspruch erhenben um sich dann in der 3. Instanz so richtig bis auf die Knochen zu blamieren.

  33. OT

    Währenddessen schaffen es eingewanderte islamische Vergewaltiger, Phantombildern der Polizei eine völlig neue Qualität zu verschaffen: Hat jemand diese Streifen-Unterhose gesehen? Steckt ein Türke drin:

    http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/59461/2659094/pol-std-14-jaehriges-maedchen-in-buxtehude-opfer-einer-vergewaltigung-polizei-sucht-taeter-und

    Die Mopo hat wie üblich alle Hinweise auf einen Türken entfernt:

    http://www.mopo.de/umland/wer-kennt-diesen-mann–buxtehude–14-jaehrige-hinter-sporthalle-vergewaltigt,5066728,26119286.html

  34. Stimmt, hab ich ueberlesen, dachte das waere in Deutschland. Danke fuer die Korrektur, wir wollen ja nur die Wahrheit sagen,

  35. Also wenn sich Richter und deren Vorgesetzten um so einen albernen Quark kümmern können,entgegen des normalen Menschenverstand das Wort „Amtsrichter“ als herabwürdigend juristisch verfolgen zu lassen,so lange kann man mal darüber nachdenken das dieses Amtsgericht personell überbesetzt ist.
    Da könnte man mindesten eine von Steuergeldern finanzierte Stelle einsparen!!

  36. Das irrationale Verhalten des Amtsgerichtes Heilbronn irritiert mich schon sehr. Es kommt mir irgendwie panisch vor. Wenn jemand souverän, selbstsicher auf seinem Posten sitzt, hat er so einen Machtkampf nicht nötig. Denn mehr als ein armseliger Machtkampf eines offensichtlich unsicheren Richters ist das nicht.

  37. #14 My Fair Lady (07. Feb 2014 15:04)
    Furchtbare Richter konnten sich nach 1945 und nach 1989 aus der Verantwortung stehlen, weil andere furchtbare Richte über deren (Un)Taten urteilten. Die vertrauen eben drauf, dass sowas immer wieder funktioniert.

    @ Womit sich in der Geschichte wieder bewahrheitet hat „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!“

  38. In islamischen Ländern könnte man die Amtsrichter als Amtshenker bezeichnen. In Deutschland geht das natürlich (noch) nicht.

  39. #34 Felix Austria (07. Feb 2014 15:25)
    #43 Heike_Mareike (07. Feb 2014 15:30)

    Daß der wirklich ausgeschafft wird glaube ich erst, wenn er in Afrika angekommen ist.

  40. Würde sagen, der Richter (ich lasse jetzt mal das „Amts“ weg) ist einfach nicht ausgelastet…

    Solche Eskapaden kenn ich auch von der ARGE, wenn nichts los ist.

  41. @ #14 Felix Austria

    Nicht nur der Bürgermeister von Ribnitz-Damgarten, nein auch der Bürgermeister von Kirchweye , zieht wegen angeblicher „Beleidigung“ gegen seine Kritiker zu massiv Felde.

    Scheint ein Hobby von Bürgermeistern zu sein, die politisch in der Klemme sind, sich der Justiz zu bedienen, statt sich aufrichtig in einer politischen Schlacht zu schlagen.

    Ich werde ausführlich berichten, wie das Verfahren ausgegangen ist.

    Schönes Wochenende Allen Lesern.

  42. Kommt mir genauso vor, wenn einem verbal die Argumente ausgehen oder keine vorhanden sind, wird zugeschlagen.

    Kennen wir doch auch von unseren Schätzchen.

  43. Europa möchte definitiv Krieg! Bürgerkrieg!
    Oder wie soll ich das noch interpretieren?

    Immer mehr Rechte werden entzogen, bald darf man alles schön bunt reden, egal wie dreckig es ist…

  44. Hoffentlich gibt der Richter der Klage nicht statt und entlässt den Bürgermeister mit besten Wünschen, nicht so kleinlich zu sein.

    Wer austeilt, muss auch einstecken können.

  45. Man sollte statt Amtsrichter besser „Kadi“ sagen. Das passt besser zu dem Herrn, weil auch im Arabischen das Wort für Richter „Kadi“ ist. Wir haben es vor langer Zeit aus dem Arabischen übernommen.

  46. Europa möchte definitiv Krieg! Bürgerkrieg!

    Rischtig! Wenn alles zerstört ist, kommt das Militär, um die letzten Kämpfer plattzumachen. Dann eine Währungsreform, ein globaler Schuldenschnitt unter der USA-Fuchtel, und Deutschland als Urheber der ganzen Querelen darf die Schäden alle bezahlen.-> Rothschilds und die Bilderberger. Manchmal denke ich, dass Miss Roth schon etwas ahnt, nicht umsonst hat die eine Finca in der Türkei…

  47. Und am besten noch über nen Proxy wegen der IP.

    Wie ist das eigentlich mit der IP? Sollte verschluesselt in die Datenbank, am besten doppelt md5, nicht dass Hacker hier rumschnüffeln und per IP auf die Schreiber kommen. Dann kann ich gleich unter echtem Namen und Adresse schreiben.

    Am besten erst gar nicht speichern!

  48. Einen politisch korrekt unterwürfigen Armleuchter als „Amtsrichter“ zu bezeichnen geht garnicht. Da müssen sich echte Amtsrichter doch geschmäht und beleidigt fühlen.
    Deutschland hat den Geist der Nazidiktatur immer noch nicht überwunden. Er weht in Amtsstuben, Gerichtssälen und politischen Ämtern immer noch wie damals….
    Wer die Macht hat, braucht sich nicht an Gesetze halten. Es ist nur fürs dumme Volk…

  49. „Somit ist das Amtsgericht nicht unabhängig, sondern parteiisch und in eigener Sache tätig, und zwar zugleich als Beschwerdeführer und Urteilsbefinder in ein und derselben Causa… lustig!“

    Es kommt sogar noch schlimmer – es ist auch kein Antrag auf Besorgnis der Befangenheit gegen die Richter des zuständigen Amtsgerichts möglich.
    Gegen alle Richter eines Gerichts kann man nämlich, selbst wenn berechtigt, keinen Antrag auf Besorgnis der Befangenheit stellen.

    Was die Anzeige durch den Dienststellenleiter betrifft:
    Das ist so vorgeschrieben und korrekt, dass der Dienststellenleiter die vermeintliche Straftat zur Anzeige bringt.
    Ist in jedem Amt und jeder Behörde so.
    Vorteil:
    Mit dem Strafbefehl, bzw. der Geldstrafe im amtsgerichtlichen Verfahren ist die Sache dann auch absolut beendet.
    Der Richter als (vermeintlich) geschädigte Person kann nicht nach dem amtsgerichtlichen Urteil hingehen und in einem Zivilverfahren noch Schmerzensgeld (wg. der Beleidigung) erstreiten – eine Privatperson hingegen könnte das!

  50. “eine Verschiebung des Gerichtstermins wurde vom Amtsrichter Berkner unter fadenscheinigen Begründungen abgelehnt.”

    Sehr interessant, dass das Amtsgericht wg Beleidigung ermittelt sehen will und nicht wegen Übler Nachrede.
    Die Beleidigung, als zwingendes Tatbestandsmerkmal in dieser Konstellation, erfordert nämlich, dass die Beleidigung „dem Beweis nicht zugänglich“ ist.
    Kann also bewiesen werden, dass die vom Richter damals verwendete Begründung „fadenscheinig“ war, würde der Tatvorwurf platzen wie ein Kinderluftballon.
    Die Üble Nachrede hätte erfordert, dass der Tatvorwurf „nicht erweislich wahr ist“.
    Was bedeutet das?
    Das Gericht zieht es vor, sich mit dem Beschuldigten über die Auslegung des Wortes „fadenscheinig“ zu streiten (freie Beweiswürdigung des Richters) anstatt sich mit dem Beschuldigten darüber zu streiten, warum der Gerichtstermin verschoben wurde (offenbar war die Verschiebung wohl doch nicht so ganz sauber gelaufen…).

  51. Das, was die Justiz hier wieder abliefert, ist einfach UNGEHEUERLICH.
    Mich erinnert das an Unrechtsstaaten.

  52. Irgendwann schickt uns die Ukraine Prozessbeobachter. Nordkorea auch, aber die nur um noch was zu lernen

  53. Dass die islamische Paralleljustiz schon lange unseren Rechtsstaat gefährdet, pfeifen ja mittlerweile schon die Spatzen vom Dach.
    Dass bei vielen Gerichtsurteilen eine Fehlbeurteilung vorliegt, ist auch nicht von der Hand zu weisen.

    Dass die Fakten, die Herr Mannheimer zu seinerm Widerstandsaufruf veranlasste, stimmen, ist ebenfalls hinreichend belegbar. Herr Mannheimer vertritt ja eigentlich nur das, was eigentlich deutsche Juristen schon längst hätten dringend verteidigen müssen, nämlich dass unser Rechtssystem nicht zur Disposition stehen, die Scharia in keinem Bereich des deutschen Rechtssystems eingefügt werden darf. Und er stellt somit auch die wichtige Frage, ob nicht die Freiheiten, die unser Grundgesetz sogenannten politisch-religiösen Glaubensgemeinschaften gewährt, im Grundgesetz nicht exakter definiert werden müssten, um die Einwirkung der Scharia eindeutig auszuschließen. Eine Scharia, die nicht mit unseren rechtsstaatlichen Prinzipien, den Gesetzen und den Menschenrechten konform ist.

    Herr Meyer hat zurecht den von dem genannten Richter herbeigeführten Verhandlungsablauf kritisiert.
    ***Damit ist die Behauptung Meiers, dass das Heilbronner Gericht einem Angeklagten rechtswidrig verweigerte, von seinem Anwalt verteidigt zu werden und eine eine Verschiebung auf einen anderen Termin ebenfalls verweigerte, wahrheitsgetreu und richtig.***

    Die Zermürbungstaktik, die hier zur Anwendung kommt, ist dem Stand eines Richters unwürdig, weil die Offensichtlichkeit einer gekränkten Eitelkeit und ihrer völlig überzogenen Reaktion noch hinzukommt, und dass politisch korrekt hier der Entstehung der politisch-religiösen Diaspora, der grundgesetzwidrigen Koranideologie, zum Daueraufenthalt verholfen und jeder Kritiker dieser Vorgehensweise zum Schweigen gebracht werden soll.

    Juristen, die das Grundgesetz nicht verteidigen können oder wollen, was braucht Deutschland solche Juristen? Man erkennt, dass sich hier ein Eigenleben entwickelt hat: Hier bekommt man zu einem hohen Prozentsatz kein Recht mehr, sondern ein Urteil.

  54. „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“
    König Friedrich Wilhelm I.

    Richtig erkannt 😛

  55. merke:
    §1 der Richter hat immer Recht.

    §2 sollte er ausnamsweise mal nicht Recht haben, tritt §1 in Kraft.

    §3 anderes hat nicht vor zu kommen.

  56. OT

    CitizenTimes berichtet:

    Grundschule in Kirdorf/Taunus führt islamischen Religionsunterricht ein. Lehrplan unter Mitwirkung von DITIB und Ahmadiyya erstellt. Lokaljournalisten rühmen „Vorzeigeprojekt“:

    Die Journalistin Sabine Münstermann von der Taunus-Zeitung bezeichnet die Kirdorfer Bildungseinrichtung wörtlich als „veritable Vorzeigeschule“. Grund für die Euphorie von Frau Münstermann: Die Grundschule hat islamischen Religionsunterricht eingeführt und das mit geradezu pompöser Begleitrhetorik: „Unser Gott heißt Allah“, heißt es schon in der Überschrift ihres Artikels ganz unverblümt. Dieser Vorgang ist ein bedenkliches Beispiel für mangelnde Sachkompetenz und naive Islamophilie vieler Journalisten, besonders bei weiterer Betrachtung des sträflichst unkritischen Artikels: „Der Unterrichtsplan wurde mit Hilfe der türkischen Moscheengemeinschaft Ditib und der Ahmadiyya Muslim Jamaat erstellt“, schreibt Frau Münstermann voller Begeisterung. Und spätestens hier ertönen bei sachkundigen Demokraten zu Recht die Alarmglocken.

    http://www.citizentimes.eu/2014/02/04/islam-in-der-grundschule/

  57. OT

    CitizenTimes wirbt jetzt für die Online-Petition „Schützen Sie die Meinungsfreiheit in der EU #FreeSpeechEU“ auf OpenPetition:

    https://www.openpetition.de/petition/online/schuetzen-sie-die-meinungsfreiheit-in-der-eu-freespeecheu

    Es geht um die merkwürdigen Absichten des „Europäischen Rates für Toleranz und Versöhnung“ (ECTR), die Meinungsfreiheit deutlich zu beschränken:

    http://www.freiewelt.net/nachricht/eu-verordnet-toleranz-durch-intoleranz-10020610/

    Die Online-Petition ist offenbar auch an anderer Stelle bei PI schon verlinkt, wie die Herkunftsangaben der Unterstützer vermuten läßt.

    Bitte zeichnen, es werden noch 49.500 Unterstützer in 37 Tagen benötigt!

  58. #60 WutImBauch (07. Feb 2014 16:01)

    tatsächlch, das amtgericht auf seiner webseite schreibt selbst von -amtsrichter-.
    das zeigt, wie an den haaren herbeigezogen die begründung ist.

  59. #12 GG vs. Verfassungsschutz

    Auf islamischen Internet-Seiten wird dazu aufgerufen, deutsche Islam-Kritiker nach den Regeln des Koran bestialisch zu töten.

    Wollen Sie uns nicht mehr verraten? Hyperlinks?
    Sollte nämlich diese Aussage zutreffen, sind Sie, sind wir alle vorbeugend VERPFLICHTET, sämtliche Belege inkl. Namen der in D lebenden Adressaten und als Täter in Frage kommenden Islamisten an alle zuständigen Sicherheitsbehörden zu melden und an die größtmögliche mediale Glocke zu hängen!!!
    Wer als Adressat auf dieser Liste steht, benötigt 24/7 Personenschutz – wer zum Kreis der Sympathisanten expressis verbis/möglichen Täter zählt, muss entweder 24/7 überwacht oder bei konkretem Tatplan sogar in sog. Unterbindungsgewahrsam (= ehml. Vorbeugehaft) genommen werden.

    Angesichts dieser Drohung verlieren die üblichen Begleiterscheinungen der Gutmenschen-Justiz wie diese Prozessfarce gegen MM fast jede Bedeutung. (Übrigens: Wer in Heil-bronn wohnt, macht sich vielleicht dadurch schon verdächtig … ;-))

  60. Das Multikulti-Blockparteiensystem kann Islamkritik nicht zulassen.

    Was sollten die Politiker auch darauf antworten, sie wären hoffnungslos unterlegen. Die ganze schwarz-rotgrüne Multikulti-Scheinwelt würde in sich zusammenbrechen.

    Das multikulturelle Pulverfaß BRD wird sicher bald hochgehen. Siehe die Angriffe auf deutsche Karnevalisten.

  61. #38 Leitplanke; Aha, bei Drogendealern ist sowas ja kein Problem, bei Wetterfröschen ists auch noch gegangen, bloss bei der Tschäpe, der konkret eigentlich gar nix vorgeworfen wird, geht das natürlich nicht. Die war deutlich länger wie ein Jahr eingesperrt, bevor der „Prozess“ begann.

    #42 wolaufensie; Träumer, du glaubst doch nicht im Ernst daran, dass irgendein Richter einer nachgelagerten Instanz so ein Urteil kassiert. Genauso kann mans sich sparen, nen Anwalt wegen erwiesener Untätigkeit zu verklagen.

  62. Meine Frau und ich kennen Conny Meier noch aus unseren aktiven BPE-Zeiten und wissen daher sehr genau, dass er sich schon durch Intellegenz und Fachwissen von unseren AMTSRICHTERN unterscheidet. Es ist sicher, dass sich C.M. durch dünnhäutige, parteiische (nicht unabhängige und zudem unfaire) Handlanger eines in unserer Zeit sehr zweifelhaften Berufsstandes nicht den Mund verbieten lässt!

  63. Amtsbüttel wäre die korrekte Dienstbezeichnung des Herrn Berkner gewesen.

    Gerade wollte ich meine Frau darüber informieren, dass Herr Meier 60 Tagessätze aufgebrummt werden sollen, weil er einen Amtsrichter als Amtsrichter bezeichnet hat, aber ich habe es vor lauter Lachen nicht geschafft.

  64. Tststs, das ist ja Majestätsbeleidigung, Toleranzblasphemie, Obrigkeitsunhörigkeit und anti-buntes Denken in Tatunion, das geht nicht in Bunt-EUtopia.

  65. Weil man sich nicht alles gefallen lassen sollte, wäre eine Eingabe beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Verletzung der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie dem Recht auf ein faires Verfahren wärmstens zu empfehlen. Nur wenn einschlägige Verurteilungen seitens dieses Gerichts vorliegen, wird die linkslastige Justiz reagieren!

  66. Der bayerische Schriftsteller Ludwig Thoma sagte: „ER war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande.“ – Insofern war für mich „Jurist“ ein Schimpfwort, das ich jetzt wohl mit „Amtsrichter“ deutlicher machen kann.

  67. Was ihre Einlassungen zu den Passus „Amtsrichter“ und „fadenscheinigen Begründungen“ betrifft, scheinen die Herren Amtsrichter ebenso dünnhäutig wie juristisch faktenresistent zu sein: Der Strafbefehl steht auf extrem brüchigem Eis. Oder wie können mir diese Herrschaften erklären, was das mit „personenbezogener Schmähkritik“ zu Diffamierungszwecken (wie demnach unterstellt) zu tun haben soll?

    Polemisch: Aber es soll in der deutschen Rechtsgeschichte ja Leute in der Robe gegeben haben, die behauptet hätten, daß sie ein Bürgerliches Gesetzbuch nicht mehr benötigten, um Urteile zu fällen. Das Ganze riecht jedenfalls extrem nach Zurechtbiegung und Anwendung von Gesetzen nach Gutdünken. Der Freisler-Bezug hinsichtlich der (faktischen) Verweigerung eines Verteidigers seitens dieser Herrschaften in Schwarz wäre also auch aus dieser Perspektive vielleicht etwas „sehr böse“, aber so weit wohl nicht hergeholt.

    Vielleicht sollten die oben genannten Herrschaften, insbesondere der benannte Amtsrichter nebst Vorgesetztem, auch einfach mal eine kalte Dusche nehmen. Das hilft mitunter gegen Überhitzung, gerade auch einer solchen wegen persönlicher Empörung, man kann wieder klarere Gedanken fassen, und man tut sich viel leichter, um zur Rationalität (und am Ende sogar noch zum BGB) zurückzukehren. Polemik Ende.

    Anbei, OT: An PI einen herzlichen Dank für die langersehnte Editierfunktion!

  68. Der Vergleich mit Volksgerichtshofprozessen ist wohl der entscheidende Punkt in der Sache.

  69. @ #16 Ferrari

    Reicht es schon aus, wenn PI irgendeinen Namen unter einem Artikel schreibt, irgendeinen Namensgleichen vor Gericht zu zerren?

    Wo ist der Beweis, daß der Autor wirklich so heißt?

    Eben. Ich kann mir kaum vorstellen dass dieser Herr Conny Meier hier Texte schreibt. Soll das Gericht erst mal den Gegenbeweis antreten.

  70. Wie auch immer,
    die deutsche Justiz ist drauf und dran, sich lächerlich zu machen.
    Es heißt mW „Vor den Gesetz sind alle gleich“ osä, aber manche scheinen gleicher zu sein!

  71. Reine Richterwillkür, was sich da in Heilbronn abspielt. In dieser Stadt offenbart sich offenbar alles, was man dem Richtersstand in allen Diktaturen zu Recht nachsagt. Und in den meisten Demokratien ebenfalls zu Recht vermutet:

    Dass es sich bei diesen Herren um eine vom normalen Leben abgeschottete und über dem Recht und Regeln des Staates schwebende eigene Autokratie handelt.

    Einem kleinen, aber feinen Herrrenclub, der glaubt, nichts und niemandem gegenüber Rechenschaft ablegen zu müssen.

    Der so entrückt ist von der Realität, dass er nciht einmal – wie im vorliegednen Faall – überprüft, ob ein Strafbefehl überhaupt Hand und Fuß hat.

    Man kann es als Justizposse werten. Mann kann es aber auch als ein Symptom einer verfaulten und verrotteten Justiz sehen, die über Jahrzehnte gewohnt ist, niemals belangt werden zu können. Ich tendiere zu zweiterer Analyse.

    Denn Conny Axel Meier ist klug und kann dieser justitiellen Anmaßung vielleicht dank seiner Bekanntheit und der Unterstützung, die er jetzt bekommen wird, bekommen.

    Ich denke aber an all die zahllosen, unbekannten Menschen, die durch ähnliche Anmaßungen seitens eines verkommenden Berufsstand zu Unecht verurteilt wurden und lebenslang gezeichnet sind.

    Diese Provinzposse aus Heilbronn steht für mehr als nur das selbstherrliche Amtsgericht dieser Stadt. Sie zeigt den Niedergang unserer rechsstaatlichen Kultur insgesamt.

    Und alle Geschichte lehrt: Verlieren die Menschen erst einmal das Vertrauen zur Justiz, dann gehts zu Ende mit dem Staat. So oder so.

  72. Der hat das Amt als Richter hingerichtet. Auch ein dem politischen und juristischen Mainstream-Angepasster.

  73. Sind die Heilbronner Richter (und deren Vorgesetzte) schon offiziell zum Islam konvertiert oder nur mit jungen Mohammedanerinnen verheiratet worden?

  74. die erwähnung des namen -roland freisler- ist ein rotes tuch für die richter in zusammenhang mit einem streitfall. ehefrau freisler erhielt noch jahrzehntelang witwenpension bis zu ihrem tod. das ist deutsches recht.
    ein richter denkt, er sei mittepunkt der welt. alles drehe sich um ihn herum. sie erhalten ein urteil, nicht recht, sagt er.
    ich frage mich, ob sich der ganze aufwand in einem rechtsstreit lohnt, nervlich und kostenmässig. die herren haben doch die macht. recht geht vor macht, ein schöner spruch. daran glaube ich nicht.
    sollte es zu einer rechtskräftigen verurteilung kommen, so ist diese als ein ritterschlag zu werten im kampf gegen die islamisierung in einer mehrheitlich uneinsichtigen deutschen gesellschaft.
    der anzeigende imam ist der wirklich schuldige. er benutzt scheinheilig das deutsche rechtssystem im kampf um die durchsetzung seines totälitären islamfaschismus.

  75. @ Tumult 96
    Wegleugnung und Verdrehung des Sachverhaltes, Ablehnung von Beweisanträgen usw. sind ein probates Vorgehen in Justizkreisen, die Urteile zu erreichen, die man für wünschenswert hält.
    Denn, man muss sich vorstellen, das Fehlen oder die Nichtbeachtung auch nur eines einzigen Sachverhaltes in einem Prozess, kann das Urteil zu Ungunsten des Unrechts ausfallen lassen. Der Spruch: Vor Gericht und auf hoher See……, den viele Erfahrungsträger immer wieder gerne zitieren, kann getrost als Realitätsbeschreibung bundesdeutschen Gerichtsalltags genannt werden. Das Vertrauen zur Jusitz ist somit eigentlich schon gekippt. Und wenn man ganz ehrlich sein soll, dann kann sich ein Normalverdiener kein Fehlurteil mehr finanzieren – hat von Vorneherein die schlechten Karte, während das Gericht hier alle Zeit der Welt eingeräumt bekommt. Nun ja, 5 Jahre soll nun als höchste Verfahrensdauer für einen Prozess als Richtschnur dienen. Aber 5 Jahre sind viel, um dann am Ende ein Fehlurteil kassieren zu müssen.

    Dass hier „arme“ Aufenthalt suchende Imame, rechtliche Gleichstellung vor dem deutschen weniger betuchten Bürger einen Vorteil erhalten, ist die „Gerechtigkeit“, wie sie schon immer auf der Welt geherrscht hat.
    Dass aber das Ansinnen, eine politisch-religiöse Erpressungsstrategie als vom Grundgesetz vorgesehene Freiheit des persönlichen Bekenntnisses und damit verbundener religiösen Unantastbarkeit juristisch noch gefördert wird, kann ich nicht mehr nachvollziehen. Daher stößt die Widerstandshaltung dieser juristischen Fehlleistung gegenüber wohl auch so vehement in diesen Kreisen auf Ablehnung.

    Juristisch gesehen, kann eine politisch-religiöse Konspiration in Deutschland keine Beheimatung beantragen. Eine Integration koranischer Hörigkeit ist aufgrund der grundgesetzwidrigen Lehraussage in vielen Teilen des Korans juristisch nicht vertretbar, es gibt weder die Begründung, dass der Islam eine Religion in Deutschland ist, noch besteht das öffentliche Interesse d.h. der Antrag der Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland, grundgesetzwidrige Elemente in Deutchland zu etablieren. Sollte es aufgrund dieser staatlich verordneten Zwangsislamisierung mal zu Aufruhr oder einem Aufstand kommen, so sieht die Gesetzeslage die rechmäßige Niederschlagung dieses Geschehens vor, dass heißt, man wird unter Umständen bei Teilnahme eines Aufstandes rechtmäßig erschossen. (GG – Menschenrechtskonvention 43.Aufage 2011, Beck-Texte im dtv Seite 73 – Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Fassung und Bekanntmachung vom 22.Okt.2010).

    Die Angelegenheit, wie bei fast allen juristisch abzuklärenden Fragen, spielt auf Zeit. Hier wird, dank deutscher Förderer, alles getan, um, wie im Kosovo, die Anzahl der Koranhörigen auf die dazu erforderliche Population zu pressen, die es ermöglicht, wie im Kosovo, die Spaltung der Gesellschaft zu vollziehen und der Scharia ihren unrechtmäßigen Anspruch auf Parallelstaatlichkeit zu ermöglichen.

    Überall die gleiche Strategie. Kritiker dieser Abläufe werden als Toleranzverbrecher mittlerweile von der EU kriminalisiert.

    Daher ist Entmündigung und Enteignung das beste Mittel „Aufruhr und Aufstand“ entstehen zu lassen. Und wenn man ganz ehrlich ist, wenn man den Koran im Land hat, wird man ihn früher oder später immer intensiver erleben müssen.

    Daher spielt die Justiz allein schon aus tierschutzrechtlichen Gründen eine Rolle, die, wenn sie schon den aufgeklärten Menschen dieses Landes verhöhnt, auch noch ihren Beitrag liefert Tiere auf grausamste Art und Weise quälen lässt und hier einer konspirativen politisch-religiösen Vereinigung ein Vorrecht einräumt, dass einer Bekenntnisideologie niemals in einem gesunden demokratischen Staat eingeräumt werden darf, dessen Tierschutzgesetz die sittliche und moralische Haltung gegenüber jedem wehrlosen Lebewesen Rechnung trägt, d.h. die Zufügung eines so grausamen Vorgangs, wie der Schächtung eine Absage erteilt.

    Die Einführung der Schächtung ist eine reife Leistung – und wer Tiere quält, der ist zu allem fähig. Deutschland bekommt genau das wieder, was die gelehrten Juristen politisch korrekt fördern. Wir sind wieder da, wo wir eigentlich nie wieder hin wollten – Entmündigung durch eine Justiz, die wegschaut.

    Eine Justiz, die seit Jahren in Deutschland zuschaut, wie Kinder hier den Koraninhalt verinnerlichen und die „einfache Bevölkerung“ schon seit Jahren eindeutig Ablehnung signalisiert, kann nur das Argument bringen, dass in Deutschland Religionsfreiheit herrscht. Und wer die Koranlehre kennt und sie als menschenwürdige Lehre für Kinder beurteilt, der hat keine Argumente für Kritiker dieser Einstellung, sondern nur den Satz „Jedem seine Religion in einem freien Land“ – steht im Grundgesetz – ist nichts dran zu rütteln – und Schächten gehört dazu.

    Und so werden die Deutschen in Zukunft in die Gerichte schleichen mit dem Gefühl, dass dort die Gerechtigkeit sitzt, die dem Tier in Deutschland zusteht – nämlich keine. Millionenfacher Schmerz, juristisch zur Qual verurteilt – Deutschland 2014.

  76. „Auf hoher See und vor Gericht ……)
    Natürlich spielen hier politische Interessen mit hinein. Die Justiz wird erneut zum Machtinstrument politischer Vorstellungen gegen unbequeme Bürger, während im Gegenzug zugewanderte Totschläger mit Bewährungsstrafen rechnen dürfen.

    Getreu nach dem Zitat:

    „In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat.“
    (Carl von Ossietzky)

  77. @102 eagle
    Das Zitat von Cal von Ossietzky entspricht der Wahrheit. Und der Überbringer der schlechten Nachrichten hat schon immer schlechte Karten gehabt.
    Die Hoffnung der Gewalt ist laut Brecht, die Tatsache, dass wenn die Dummheit mal gewisse Ausmaße hat annehmen dürfen, diese dann unsichtbar wird. Und leider steht diese Entwicklung in Deutschland wieder vor der Tür, mit einem Fuß schon so weit drin, dass nur noch Verblödung den Fuß dort akzeptiert, der sich Einlass erpressen will.

  78. Wenn Richter selbst Gesetze beugen
    und glauben, sie stehn über’m Recht
    wird’s höchste Zeit, dass wir beäugen
    ihr Tun, bis ihnen wird schlecht,
    weil wir nun ihre Namen nennen
    laut und deutlich in aller Welt,
    so dass alle Menschen sie kennen
    und Richter um Richter vom Sockel fällt..

    Und sollte dies nicht helfen weiter,
    dann klettern wir halt auf der Leiter
    der Hierachie, so lange hoch nach oben,
    bis alle in den schwarzen Roben,
    die sich einen Scheißdreck d’rum scher’n,
    ob Recht gilt oder ’s Rechtsverdreh’n

    in hohem Bogen aus den Ämtern fliegen
    und nie mehr nie ’nen Posten kriegen.

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