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Wird Mord künftig neu definiert?

mord [1]Bundesjustizminister Heiko Maas von der SPD (kleines Foto) will die Paragraphen 211 (Mord) und 212 (Totschlag) des Strafgesetzbuches neu ausrichten lassen. Warum? Weil sie vielleicht den heutigen Gewaltdelikten nicht mehr gerecht werden? Nein, natürlich nicht. Änderungsbedarf besteht, weil die Formulierung der „niedrigen Beweggründe“ aus der Zeit des Nationalsozialismus stamme und „einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen“ darstelle und das geht gar nicht.

(Von L.S.Gabriel)

Maas fühlt sich „beklemmt“ und kritisiert, dass das Gesetz hier nicht die Tat beschreibe, sondern sich auf den Menschen, der sie begeht beziehe und wäre eben „noch immer die beklemmende Beschreibung eines Mörders, wie ihn sich die Nazis vorgestellt haben“, sagt er.

Die FAZ [2] schreibt:

Maas sagte, viele Laien verstünden unter Mord eine geplante, genau überlegte Tötung – und unter Totschlag eine Tötung im Affekt. Ungefähr so sei es auch bis 1941 geltendes Recht gewesen. Dann hätten die Nationalsozialisten die Mordmerkmale geändert und Begriffe wie „niedrige Beweggründe“ oder „Heimtücke“ eingeführt.

Diese Debatte ist aber nicht neu, auch der Deutsche Anwaltverein [3] hatte neulich eine Änderung gefordert. Und schon im vergangen Jahr nahm Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk an den Paragraphen 211 und 212 aus den gleichen Gründen Anstoß. „Sie müssen dringend überarbeitet werden, ihr Wortlaut steht eindeutig in Widerspruch zum Geist des Grundgesetzes“, sagte sie.

Wie der Spiegel [4] damals berichtete, hielt der Strafrechtler Walter Rubach aus Augsburg vehement in dagegen:

„Die beiden Vorschriften sind nicht verfassungswidrig. Paragraf 211 knüpft keineswegs ausschließlich an den Tätertyp oder das Wesen eines Täters an. Allerdings ist es natürlich notwendig, an die innere Einstellung des Täters, seine Motive, möglicherweise seine Persönlichkeitsdefekte anzuknüpfen, um seiner Person bei der Bestrafung gerecht werden zu können.“ (..)

Der kritisierte Mord-Paragraf stamme außerdem nicht von NS-Richter Freisler, sagt Rubach, sondern von „Schmidt-Leichner, einem glänzenden Juristen, der nach dem Krieg ein ebenso glänzender Strafverteidiger wurde“. Dieser habe maßgeblich an der Formulierung des Straftatbestandes Mord mitgewirkt.

Insgesamt geht es hier bei der geforderten Neuformulierung offenbar auch darum den Täter und seine Motivation aus dem Focus zu rücken. Kultursensible Urteile werden ja leider schon auf Basis des jetzt gültigen Gesetzestextes gefällt. So könnte man den Begriff der „niedrige Beweggründe“ beispielsweise beim Ehrenmord ganz schnell einmal verwaschen, weil die Beweggründe des Täters ja aus seiner Sicht gar nicht „nieder“ waren. Nur sollte es hier ja wohl um die Sichtweisen und moralischen Werte einer Gesellschaft gehen, die Barbarisches als solches erkannt hat und entsprechend be- und verurteilt.

Und welcher Art die „Beweggründe“ sind, wenn ein gewalttätiger Mob solange auf den Kopf eines Opfers eintritt bis es tot ist, braucht auch nicht neu definiert zu werden. Denn, so der Täter nicht debil ist und wenn es nach gesundem Menschenverstand ginge, implizierte es die Tötungsabsicht, auf einen am Boden liegenden Menschen so lange einzutreten bis der Tod eintritt.

Fakt ist, immer öfter geht es eben bei den Tätern um einen „Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen“. Es besteht also keinerlei Änderungsbedarf, in die von Maas angedachte Richtung.

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#1 Kommentar von EasyChris am 8. Februar 2014 00000002 15:21 139187289403Sa, 08 Feb 2014 15:21:34 +0100

Am besten sollte man die beiden Straftatbestände gleichstellen und das Strafmaß 30jahre bis lebenslänglich festlegen.

#2 Kommentar von BePe am 8. Februar 2014 00000002 15:25 139187310603Sa, 08 Feb 2014 15:25:06 +0100

Oh je, mir schwant böses.

In Zukunft heißt es dann wahrscheinlich, wenn ein Zukunftsdeutscher einen Herkunftsdeutschen tötet begeht er nur Sachbeschädigung. Und wenn ein Herkunftsdeutscher einen Zukunftsdeutschen tötet begeht es ein singuläres Mord-Verbrechen schlimmster Art und geht für immer in den Knast.

#3 Kommentar von Eurabier am 8. Februar 2014 00000002 15:27 139187325203Sa, 08 Feb 2014 15:27:32 +0100

Die Justiz ist nun im Maasregelvollzug! 🙂

#4 Kommentar von freitag am 8. Februar 2014 00000002 15:27 139187325503Sa, 08 Feb 2014 15:27:35 +0100

Hat dieser minderbemittelte Maas evtl. auch eine verschärfende Sonderregelung der § 211/212 für die autochthone Bevölkerung auf Lager?

#5 Kommentar von Heisenberg73 am 8. Februar 2014 00000002 15:28 139187333103Sa, 08 Feb 2014 15:28:51 +0100

Deutsche werden ja heute schon für die selbe Straftat weit härter bestraft als Ausländer, besonders Moslems bekommen vor Gericht einen fetten „Migranten-Bonus“.

#6 Kommentar von Drohnenpilot am 8. Februar 2014 00000002 15:29 139187334103Sa, 08 Feb 2014 15:29:01 +0100

Mord von Ausländern an Deutschen wird man zukünftig Bereicherung nennen.

#7 Kommentar von Rabiator am 8. Februar 2014 00000002 15:31 139187348303Sa, 08 Feb 2014 15:31:23 +0100

Da kann man mal wieder sehen, wie reaktionär das BRD-(Un)Rechtssystem ist. Bei solch einem Mist schwillt mein Hals.

Von den Nazi-Paragraphen wie z.B. dem sog. Rechtsberatungsparagraphengesetz möchte ich gar nicht erst anfangen.

Auch die Beweggründe für einen Mord sind schwachsinniges Nazierbe. In der DDR war das viel einfacher und logischer geregelt: Dort war Mord ein vorsätzliches (i.S.v. geplantes) Tötungsverbrechen. Wenn man beleidigt wurde und dann zugelangt hat, war es Totschlag, bei jeder spürbaren Zeitverzögerung hingegen Mord.

Ist einfach, logisch und gerecht.

Aber hierzulande darf man sich ja auch vorher einen antrinken, um einen Milderungsgrund absichtlich herbeizuführen. Oder man mimt den großen Reuer vor Gericht. Am besten aber, man ist Ausländer, dann gibt es maximal Bewährung auch für schwer(ste) Verbrechen.

#8 Kommentar von Lady Sonja am 8. Februar 2014 00000002 15:32 139187357503Sa, 08 Feb 2014 15:32:55 +0100

Ich weiß nicht, was an der Formulierung „niedrige Beweggründe“ falsch ist.

Vermutlich beabsichtigt Maas den Passus so umzuformulieren, dass unsere Kulturbereicherer mit ihren Tottretern, Ehrenmördern und Bluträchern künftig straffrei bleiben.

#9 Kommentar von Cordon Bleu am 8. Februar 2014 00000002 15:33 139187363703Sa, 08 Feb 2014 15:33:57 +0100

„Sterbhilfe ohne Auftrag“
„Unentgeltliche Unterstützung beim Suizid“
„Dialog mit Todesfolge“

Erfinde weiter lustige Beispiele…

#10 Kommentar von heartofstone am 8. Februar 2014 00000002 15:34 139187368903Sa, 08 Feb 2014 15:34:49 +0100

Geh, Heiko das geht sicher noch besser … ein Vorschlag … kommt durch die Hand (mit oder ohne Schußwaffe und/oder Messer) oder den Fuß (soll vorkommen) eines Ausländers oder eines „Deutschen“ mit Migrationshintergrund (über wie viele Generationen zurück kann man ja noch diskutieren) ein Mensch ums Leben ist es maximal Körperverletzung mit Todesfolge … bei Deutschen mit ausländischem Opfer wird automatisch auf Mord plädiert … /zyn

Manchmal frage ich mich wirklich, wie solche Kreaturen morgens in den Spiegel schauen können ohne sich entweder zu übergeben oder sich selber stundenlang in die Fresse hauen …

#11 Kommentar von GG vs. Verfassungsschutz am 8. Februar 2014 00000002 15:37 139187387303Sa, 08 Feb 2014 15:37:53 +0100

Deutsche Richter, Büttel eines politischen Klüngels/ Netzwerks?
Der Staat – und mit ihm sein Eigentum – gilt als Eigentum der Parteien.
Sie beherrschen Fernsehen und Rundfunk. Gerichte und öffentliche Versorgungseinrichtungen sehen sie als ihre Beute.
Für Mitglieder, Freunde und Anhänger der denkenden Deutschen ist die Unabhängigkeit dieser Richter nicht mehr gegeben.

#12 Kommentar von Frau Kanzelbunzler am 8. Februar 2014 00000002 15:38 139187393703Sa, 08 Feb 2014 15:38:57 +0100

Wäre es da nicht sinnvoll und vernünftig, die Härte der Strafe für Mord der Auslastungskapazität der Gefängnisse anzupassen? Sprich, bei (zufällig) vollen Gefängnissen ein Freilos!?

#13 Kommentar von Moralist am 8. Februar 2014 00000002 15:42 139187416003Sa, 08 Feb 2014 15:42:40 +0100

….über das Wort „Autobahn“ sollte man auch mal diskutieren… ich finde das ist auch „belastet“…

#14 Kommentar von Bernhard von Clairveaux am 8. Februar 2014 00000002 15:44 139187428103Sa, 08 Feb 2014 15:44:41 +0100

Alles was Linken nicht gefällt ist Nazi. „Nazi“ ist heute sowas wie die moderne Gedankengaskammer.

Dabei hat der SPD-Ministerpräsident Hoffmann 1919 den Soldaten und damit auf den SPD-Wehrminister Noske vereidigten Hitler doch selbst zum Politiker ausbilden lassen.

#15 Kommentar von unlustig am 8. Februar 2014 00000002 15:46 139187440103Sa, 08 Feb 2014 15:46:41 +0100

Das ist unsere Zukunft. Aussterben. Natürlich ist es dafür wichtig, auch die nötigen Änderungen in der Rechtsprechung vorzunehmen.

Wenn die neuen Herrscher sich ihren Platz in „unserem“ Land nehmen, indem sie uns umbringen, darf das nicht mehr dermaßen hart bestraft werden. Das würde den Prozess der Umvolkung nur unnötig verlangsamen.

Dafür sorgen die Quislinge der neuen Herrscher wie eben Bundesjustizminister Heiko Maas. Das wird seinen Angehörigen wohl Schonung einbringen – zumindest solange, bis man seinen Namen und die Gefälligkeiten vergessen hat.

#16 Kommentar von Bastet am 8. Februar 2014 00000002 15:50 139187464103Sa, 08 Feb 2014 15:50:41 +0100

Will uns der gute SPD Maas verarschen in der Hoffnung, daß die Menschen dumm genug sind, dieser Meinungsvorgabe zu folgen ?

Ist Mord jetzt Mord , nämlich selbiger nur bei Deutschen , währenddessen dieselbe Tat von Moslems begangen eben kein Mord mehr ist, sondern schlimmstenfalls Körperverletzung mit Todesfolge ?

Wie weit wagen sich Möchtegernpolitiker mit einem solchen Irrsinn noch vor ?
Man kann ja mal probieren, was man verlangen und vorschlagen kann, bis der Bürger energisch auf die Barrikaden geht und protestiert !

Aber mit Hinweis auf Naziverbrechen kann man jeden Scheiß fordern. Keiner wird dagegen den Mund aufmachen !

#17 Kommentar von Kara Ben Nemsi am 8. Februar 2014 00000002 15:57 139187502303Sa, 08 Feb 2014 15:57:03 +0100

Gerade heute, da wir bei Mord und Totschlag fast nur noch mit Heimtücke und niedrigen Beweggründen zu tun haben, ist das plötzlich „nicht hilfreich“.
Aber wenn sich die Flitzpiepen aller Chargen schon Skrupel darum machen, alles irgend mit der sogenannten Nazizeit auszurotten, sollten sie mal ganz konkret an den 1. Mai als Feiertag denken. UND AN DIE ZWANGSABGABE VORMALS GEZ!

#18 Kommentar von sunsamu am 8. Februar 2014 00000002 16:01 139187531504Sa, 08 Feb 2014 16:01:55 +0100

Kopftreten muß zwingend mit Höchststrafe belegt werden. Ein Tritt gegen den Kopf, gerade wenn das Opfer schon am Boden liegt muß als Beweis für die Tötungsabsicht reichen! Die naive Frage nach der „Tötungsabsicht“ muß gestrichen werden. Jeder feige Mörder wird diese Frage verneinen. Wer bei einem Angriff ein Mittel benutzt das zum Töten geeignet ist (z.B. Messer, Baseballschläger), muß ausreichen um die Tötungsabsicht als erwiesen zu bewerten.
Wie das Delikt dann heißt ist mir egal: Hauptsache, gewalttätige Angriffe gegen Menschen werden endlich anständig bestraft. Ob Muselmanen, Türken, Nazis, Neger oder Antifaschläger…
Ich habe nur meine Zweifel, daß gerade Genosse Maas das hinbekommt.

#19 Kommentar von td280558 am 8. Februar 2014 00000002 16:03 139187540104Sa, 08 Feb 2014 16:03:21 +0100

@#2BePe:
Rrrrichtig! Einen „Ungläubigen“ zu töten ist dann halt Sachbeschädigung. Dank „***Gelöscht!***-Bonus“ wird ja auch konsequenter Weise heute schon bei mohammedanischen Tätern so geurteilt (Sozialstunden, Bewährungsstrafen etc.).

.
***Moderiert! Bitte eine andere Wortwahl, vielen Dank! Mod.***

#20 Kommentar von PSI am 8. Februar 2014 00000002 16:09 139187576404Sa, 08 Feb 2014 16:09:24 +0100

Läuft wohl darauf hinaus: „religiöse“ Motive für einen Mord sind natürlich keine niederen Beweggründe. – Das gilt dann auch für jeden „Ehrenmord“!

#21 Kommentar von esszetthi am 8. Februar 2014 00000002 16:10 139187582404Sa, 08 Feb 2014 16:10:24 +0100

Ach, da gibt’s noch einige Nazigesetze, die dringender reformiert werden müssten, z.B. das Reichsschulpflichtgesetz von 1942, auf dem unsere Landesschulgesetze basieren. Wer sein Kind von der gendergesättigten Regenbogenindokrtination mit sämtlichen perversen Sexualpraktiken fernhält und sich dabei auf das Elternrecht und die Elternpflicht nach Art 6 GG beruft, der kommt in den Knast. Etliche Christen haben das schon zu spüren bekommen.
(Die meisten zivilisierten Länder kennen nur eine Unterrichtspflicht, aber keine Schulbesuchspflicht! Aber die BRDDR ist ja bunt, wie gestern in Sotchi demonstriert.)

#22 Kommentar von estorff am 8. Februar 2014 00000002 16:12 139187592604Sa, 08 Feb 2014 16:12:06 +0100

Vernünftige Sache!

Maas begründete die Reform auch mit dem sogenannten Haustyrannen-Dilemma. Ein Mann, der seine Frau erschlägt, kommt bisher womöglich mit Totschlag davon, also mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe. Die Ehefrau, die jahrzehntelang von ihrem Mann gequält worden ist, und den Haustyrannen vergiftet, bekommt aber automatisch „lebenslänglich“, da der Einsatz von Gift als heimtückisch gilt und damit immer als Mord geahndet werden muss. Der Minister will mit der Reform des Mordparagrafen auch dieses Dilemma lösen.

#23 Kommentar von derhesse am 8. Februar 2014 00000002 16:13 139187601504Sa, 08 Feb 2014 16:13:35 +0100

Das, was Maas da ausbrütet, passt sehr gut zu dem Artikel „Das Overton-Fenster“. Die schlimmste Tat, die ein Mensch begehen kann, nämlich einem anderen Menschen das Leben zu nehmen, wird solange relativiert, bis dabei herauskommt, dass Ausländer milder bestraft werden müssen, weil für sie das Töten eines Menschen nicht so abscheulich ist wie für uns und auch mehr zum Alltag und zur Kultur gehört wie für uns. Es gibt also Kulturen, da ist das Töten eigentlich gar nicht so schlimm. Verstehe dann nur nicht, warum sich alle so über Assad aufregen. Was in Syrien passiert, ist doch nach Maas‘ neuer Sichtweise fast so etwas wie normal in deren Kultur.

#24 Kommentar von Paddelpfote am 8. Februar 2014 00000002 16:15 139187612504Sa, 08 Feb 2014 16:15:25 +0100

OT. Wieder Zug in Frankreich entgleist. Wie lange wird es dauern, bis die arabischstämmigen Leichenfledderer auftauchen?

[14]

#25 Kommentar von MadameMim am 8. Februar 2014 00000002 16:16 139187617904Sa, 08 Feb 2014 16:16:19 +0100

#3 Eurabier (08. Feb 2014 15:27)

Zitat:
„Die Justiz ist nun im Maasregelvollzug!“

Herrrlich…ich liebe Leute mit Mutterwitz!

#26 Kommentar von Cherub Ahaoel am 8. Februar 2014 00000002 16:19 139187634604Sa, 08 Feb 2014 16:19:06 +0100

Bundesjustizminister Heiko Maas von der SPD.

Nur ein dümmlicher Ignorant oder eine parteipolitische Bestie der den Kult von welchem Hitler so fasziniert gewesen ist zu schützen sucht ……. wegen parteipolitischer Motive zur „Einkreisung“ der muslimischen Wählerschaften …….

Das Fragezeichen hinten dran schrieb ich schon gar nicht mehr.

Wer neben den lt. Koran gültigen Hass-Ayas gegen Nicht-Muslime und deren Vernichtung an der Vorbildwirkung Mohammeds entlang zweifelte, kann diese Zweifel mit wenigen Google Hilfen sofort überwinden.

Wozu etwas Kenntnis zwingend nötig wäre ist die LUST am Morden zu finden, etwa hier: Sure 8, Vers 17

„Und nicht ihr habt sie getötet (Anmerk.: GEMORDET) , sondern Allah. Und nicht du hast jenen Wurf ausgeführt, sondern Allah. Und er wollte (mit alledem) seinerseits die Gläubigen etwas Gutes erleben lassen. Allah hört und weiß (alles).“

Einem SPD Teufelsdiener (nach dem Islam ist der Sozialismus der zweitgrößte Mörderkult auf der Welt) stört sowas keineswegs. Solche Teufelsbesessenen um der Macht wegen macht solche „Liebe“ eher „Mut“ in solchem keineswegs „niedere“ Beweggründe zu sehen.
Hatten doch auch Mao und Stalin kaum Gewissensnöte beim Massenmorden, sondern sind „ihrerseits sicher häufig glücklich“ gewesen, dass ihnen MARX soviel „Gutes“ zuteil werden liess …….

Das Grinsen von solchen kann Bücher über Mordgelüste füllen. Und manche SPD „Profis“ sehen gerade dazu IHRE Kaptiel hinzufügen zu können ……. und, wenns nur ein kleines ist welche Muslimen Schranken nimmt zu morden.

In einer menschlichen Staatskultur würde der Mann sofort auf die Anklagebank kommen ….

Wo auch das bestgehütetste „Geheimnis“ von Sozen dann wirklich weitum bekannt werden würde, welches ist, daß Adolf Hitler vom Islam immens angetan gewesen ist und, dass auch daran deutlich wird – wenn auch aus unterschiedlichen Motiven – wie anbiedernd an Mordwillige dieser Versuch ist Motivhintergründe zu egalisieren und religiöse Motive NICHT IN DEN VORDERGRUND zu bringen gesucht wird.

Dass, was sie betreiben Herr „Diener“ (das genau bedeutet das Wort) ist nicht Dienst am deutschen Volk und ihren friedlichen Zuwanderern und Zuwanderinnen, sondern Frönen des Lügens. Das geht definitiv als „Entschrankendes Momentum durch solch Gesetzesänderung“ in Mordebegünstigung und damit in Richtung dessen was „Hochverrat“ genannt wird …

Sie kümmern sich keineswegs um DIE DEUTSCHEN, sondern einzig um ihre Partei.

Das ist eine RIESENSAUEREI !

Demokratie bedeutet nämlich nicht: Herrschaft für eine Splittergruppe und ihre Interessen…

#27 Kommentar von MAt am 8. Februar 2014 00000002 16:21 139187650004Sa, 08 Feb 2014 16:21:40 +0100

[15], dann weiß man, woher der Wind weht…

#28 Kommentar von Thorben_Arminius am 8. Februar 2014 00000002 16:23 139187663104Sa, 08 Feb 2014 16:23:51 +0100

OT: Kann jemand folgenden Text oder sowas in Politikforen.net posten. Ich will die Sache endlich zum Abschluss bringen.

AN ALLE, nicht nur NRWler – [16] – ausdrucken, unterschreiben, abschicken, kein Aufwand – Es gibt keine 5% Hürde, die AfD schafft es daher auf jeden Fall, aber wir brauchen auch noch PRO NRW im EU-Parlament! Wenn PRO NRW genug Unterschriften bekommt, dann sind sie zum erstem Mal bundesweit wählbar. Je nach Erfolg breiten sie sich nach der Wahl bundesweit aus.

#29 Kommentar von Sanddorn am 8. Februar 2014 00000002 16:25 139187672704Sa, 08 Feb 2014 16:25:27 +0100

Wünsche ein schönes Wochenende allerseits, habe gerade eine seeehr gute Nachricht im Radio auf Bayern 3 gehört, der perverse Grünenpolitiker Daniel Cohn-Bendit tritt nicht mehr zur kommenden Europawahl an.
Hab dann mal auf der Internetseite von B-3 rumgeguugelt und habe folgendes gutmenschliches/manipulatives Desaster entdeckt:

[17]

(eigentlich die 16.00 Uhr Nachrichten)

-Grüne ziehen mit Harms an der Spitze in Europawahlkampf
-Hendricks kritisiert Seehofers Stromnetz-Moratorium
-De Maizière fordert Schulabschluss für Doppelpass
-Hilfsaktion für syrische Stadt Homs gerät ins Stocken
-Über 2.000 Menschen beteiligen sich an Nürnberger Anti-Rechts-Aktion
-Mutmaßlicher Brandstifter von Hamburg ist Mitglied bei der Jugendfeuerwehr

Wie gesagt, das sollen die ganz normalen 16.00 Uhr Nachrichten sein, ich weiß gar nicht worüber ich mich zuerst aufregen soll, oder ist genau das der eigentliche Sinn?

#30 Kommentar von Sodbrenner am 8. Februar 2014 00000002 16:25 139187674304Sa, 08 Feb 2014 16:25:43 +0100

So wie die deutsche Rechtschreibung, muß auch da Strafgesetz den islamischen Anforderungen entsprechen …….. immer näher an die Scharia heran.

#31 Kommentar von einMichel am 8. Februar 2014 00000002 16:26 139187681404Sa, 08 Feb 2014 16:26:54 +0100

Was für ein Schwachsinn! Dann sind ja alle anderen EU-Nationen ebenfalls vom ‚Nahdsi‘-Virus befallen, oder was … ?

Mord, murder, murha, drap, assassinat, morderstwo, asesinato, homicídio, assassinio, ubojstvo, vražda, mazzar, Mård, ????????? … ???

#32 Kommentar von neworder am 8. Februar 2014 00000002 16:27 139187682704Sa, 08 Feb 2014 16:27:07 +0100

Er hält sich eben für das Maas aller Dinge. 😉

#33 Kommentar von Reiner07 am 8. Februar 2014 00000002 16:28 139187692104Sa, 08 Feb 2014 16:28:41 +0100

Vielleicht könnten die Kopfterter-Banden als spontan kriminelle Vereininung mit Tötungsabsichten bewertet werden, dann gäbe es sicher mal etwas höhere Strafen. Auch den Schwachsinn bei 18-20 jährigen nach Jugendstrafrecht zu urteilen sollte man endlich mal abstellen. Wer voll geschäftsfähig ist, der sollte auch voll straffähig sein.

#34 Kommentar von Bloodfarmer am 8. Februar 2014 00000002 16:30 139187701704Sa, 08 Feb 2014 16:30:17 +0100

Solchen Leuten samt Familie wünsche ich inständig, einmal persönlich durch die Herzlichkeit und Lebensfreude der Zukunftsdeutschen ordentlich bereichert zu werden, welche dann obendrein mit knallharter Bewährung davonkommen. Ich drücke alle Daumen.

#35 Kommentar von mischling am 8. Februar 2014 00000002 16:34 139187728004Sa, 08 Feb 2014 16:34:40 +0100

Sollen sie doch endlich deutsch abschaffen. Das wurde 1934 von Hitler erfunden als Staatsbuergerschaft bzw. Nation. Davor gab es nur Laenderstaatsbuergerschaften und das deutsche Reich war eine echte Foederation. Das Bundes in BRD heisst im Englischen Federal (FRG). Wo soll denn diese Foederation sein. Es gibt immer noch das Hitlerdeutsch, und kommt als Vorstellung von den Sozialdemokraten, denn die haben den Nationalismus von den Franzosen uebernommen, sie waren die ersten Deutschen als es ansonsten nur Bayern, Preussen usw. gab. Es existierte keine nichtlinken Parteien die ueberregional reichsweite Akzeptanz gehabt haette, das waren stets die Linken und dann der NS.

#36 Kommentar von Wien 1683 am 8. Februar 2014 00000002 16:35 139187735904Sa, 08 Feb 2014 16:35:59 +0100

Unsere völlig überforderte Polente bei einem Erfolgserlebnis,während gleichzeitig TAUSENDE durchrutschen.

[18]

Nach über hundert Tagen veröffentlicht unsere
Staatsgewalt das ihnen „unangenehme Photo“.
Scheiße,schon wieder kein Bio-Deutscher als Täter,woll?

[19]

#37 Kommentar von Cherub Ahaoel am 8. Februar 2014 00000002 16:42 139187775504Sa, 08 Feb 2014 16:42:35 +0100

Korrektur zu einem Satz meines Posts:

Das Grinsen von solchen kann Bücher über Mordgelüste füllen. Und manche SPD „Profis“ sehnen sich dazu IHRE Kaptiel hinzufügen zu können …und, wenns nur ein kleines ist welches aufgetan werden konnte, weils Muslimen Schranken zu morden nehmen wird.

Anmerkung:
„Für die Partei“ bedeutet bei Sozen auch „vieles in Kauf nehmen zu dürfen“ ….

#38 Kommentar von wolaufensie am 8. Februar 2014 00000002 16:44 139187785904Sa, 08 Feb 2014 16:44:19 +0100

Mord ist immer auch ein Hilferuf…! 🙄

#39 Kommentar von Babieca am 8. Februar 2014 00000002 16:49 139187816704Sa, 08 Feb 2014 16:49:27 +0100

Wenn Bereicherer vor lauter orientalischer Lebensfreude in die Luft ballern und die Kugeln fallen wieder runter und töten wen, sind das dann „hochmoralische Beweggründe“ und der Bereicherer kommt davon?

Das war nämlich eben hier los: Mit einem Mal donnerndes, orientalisches Gepauke und Genäsel dieser scheußlichen Katzenmusik, plötzlich peitschen mehrere Salven Schüsse. Ich rase auf die Straße, Massen von schwarzen teuren Limousinen und SUVs mit Kennzeichen aus dem 150 Km-Umkreis, Kopftücher, Ganzkörperkondome, sehe gerade noch einen aus einem Riesenrudel finsterer Mohammedaner ein Gewehr (keine Ahnung, ob Luft- oder echt, bin Laie) wegreichen und in der Masse verschwinden. Totales Verkehrschaos, Mohammedaner sperren großspurig die Straße. Wurde wer zur Hochzeit abgeholt.

Als die Polizei endlich kommt, hat sich der Spuk längst im Nichts aufgelöst. Ein Beamter: „In dem Milieu können wir erfahrungsgemäß wenig machen, auch wenn Sie die Autokennzeichen haben.“

Was mich neben den Schüssen so schockierte: Ich hielt meine Wohngegend bisher für sehr mäßig bereichert. Aber das war, als ob man plötzlich einen Stein umgedreht hätte…

#40 Kommentar von Cherub Ahaoel am 8. Februar 2014 00000002 16:51 139187830404Sa, 08 Feb 2014 16:51:44 +0100

#22 estorff (08. Feb 2014 16:12)

…falsch. Auch in diesem IST DIE TRENNBARKEIT zwischen Mord und Totschlag durchaus sinnvoll.

Eine Frau die ihren Mann vergiften will könnte doch ohne Zweifel statt tückischer Mordpläne Pläne zum Verlassen ihres Gatten schmieden.

Was könnten bei dir die Gründe sein, diese einfache Phantasie geblockt zu haben ?

#41 Kommentar von James Cook am 8. Februar 2014 00000002 17:02 139187892805Sa, 08 Feb 2014 17:02:08 +0100

Es geht doch nur darum den Kopfeintretern und Ehrenschlächtern des Islam weitgehend Straffreiheit zu gewähren.
Die wollen doch nur unsere Gesellschaft in den Abgrund treiben um ihren widerlichen Islam Faschismus zu installieren.

#42 Kommentar von Cherub Ahaoel am 8. Februar 2014 00000002 17:02 139187897205Sa, 08 Feb 2014 17:02:52 +0100

#4 freitag (08. Feb 2014 15:27)

Der Maas ist nicht „minderbemittelt“. Der ist schlichtweg hochgradig gemeingefährlich böse …. und dies auch gegen Sozen.

Denn muslimischerseits machen solche Gangs keine Unterscheidung in Soze oder Nicht-Soze, wenn sie einen Deutschen sehen und fragen auch nicht ob die Person Miglied der SPD ist.

Würde diese Info rausgehen über Twitter würde der Mitgliederstand der SPD rapide sinken.

Noch schnelle sinken würde er, wenn Maas ein Pamphlet veröffentlichte in welchem er die SPD Mitglieger aufforderte ihre Parteisticker zu tragen oder sich sonst sichtlich als zur SPD gehörige zu kennzeichnen …… und wenn Maas dazu auch noch schriebe, dass die Muslimverbände in Deutschland inzwichen „informiert“ seien.

#43 Kommentar von teto am 8. Februar 2014 00000002 17:06 139187920005Sa, 08 Feb 2014 17:06:40 +0100

Tipp für Herrn Maas: Es reichte völlig, den § 211 StGB um einen Abs. 3 zu erweitern:
„Mörder kann nur ein Deutscher sein“.

#44 Kommentar von Eduard am 8. Februar 2014 00000002 17:07 139187923905Sa, 08 Feb 2014 17:07:19 +0100

Da könnte man die Tötung eines anderen Menschen ja auch völlig von der Strafverfolgung freistellen, wenn es auf Grund religiöser Vorgaben geschieht, die da z.B. vorschreiben einen Menschen zu töten, wenn er vom Glauben abfällt (so wird es jedenfalls im Koran vorgeschrieben) und schließlich haben wie hier in Deutschland/Europa Religionsfreiheit, wo jeder seinen Glauben ausleben kann.

#45 Kommentar von Eduard am 8. Februar 2014 00000002 17:10 139187944905Sa, 08 Feb 2014 17:10:49 +0100

#41 James Cook (08. Feb 2014 17:02)

Es geht doch nur darum den Kopfeintretern und Ehrenschlächtern des Islam weitgehend Straffreiheit zu gewähren.

Eine solche Tötung wäre ja auch im Sinne des Korans gerechtfertigt, wenn sich der davon Betroffene weigert den Islam anzunehmen (nachzulesen im Koran).

#46 Kommentar von wollsau am 8. Februar 2014 00000002 17:12 139187953705Sa, 08 Feb 2014 17:12:17 +0100

Mord oder Totschlag hören sich wirklich schrecklich an.
Einfach etwas abmildern. Vorschlag wäre z.B.
– Mord light
– Totschlag light
Mord bleibt Mord, und Totschlag bleibt Totschlag. Es gibt ja auch nur Schwanger oder nicht Schwanger. Ein bisschen Schwanger ist kaum möglich.
Die haben doch alle einen an der Klatsche.

#47 Kommentar von Angela-Makel am 8. Februar 2014 00000002 17:14 139187966405Sa, 08 Feb 2014 17:14:24 +0100

Genau genommen gibt es drei Tötungskategorien. Türkisch-arabische Kopftreter begehehen „Körperverletzung mit Todesfolge“. Will der Justizminister da nicht mal für anständige Strafen sorgen?

#48 Kommentar von Tolkewitzer am 8. Februar 2014 00000002 17:17 139187982105Sa, 08 Feb 2014 17:17:01 +0100

Ich bin gespannt, wie lange wir noch National-SOZIALISMUS sagen dürfen.
Das stellt ja die hehren Ziele der Linksgrünen in einen schlechten Kontext und geht schon mal gar nicht.
Eines Tages heißt das Hitlerismus oder so, wetten?

#49 Kommentar von Bloodfarmer am 8. Februar 2014 00000002 17:38 139188108505Sa, 08 Feb 2014 17:38:05 +0100

Bei den Nazis wurde übrigens auch „Guten Morgen“ gesagt. Wäre es nicht endlich an der Zeit, diese rechtsradikale Grußformel durch ein weltoffenes „Allahu akbar“ zu ersetzen…?

#50 Kommentar von nicht die mama am 8. Februar 2014 00000002 17:42 139188135105Sa, 08 Feb 2014 17:42:31 +0100

Das ist der zweite Teil des von Peter Helmes im „Join the Conversation“-Artikel angesprochenen „Toleranz-Strafrechtes“.

Wenn ein antidemokratischer Gesinnungsstaat gleiche Verbrechen nach der möglichen gedanklichen Ausrichtung des Täters schwerer gewichtet, wenn die Tat an einem der „Geschützten begangen wird, dann ist es zwingend logisch, dass dieser Gesinnungsstaat gleiche Straftaten geringer gewichtet, wenn sie von einem „Geschützten“ begangen werden.

#51 Kommentar von mamaposh am 8. Februar 2014 00000002 17:57 139188227505Sa, 08 Feb 2014 17:57:55 +0100

Jonny K.’s Mörder können sich dann jetzt noch lustiger über das deutsche Justizsystem machen und uns erwarten demnächst noch mehr Fotos bei Facebook.

Diesen blinden lebensfremden Wesen, sollte man durch Neukölln jagen mit einem Davidstern auf der Jacke! Dann können sie mal testen, wie gut ihre Vorschläge sind.

#52 Kommentar von ladyGaga am 8. Februar 2014 00000002 18:01 139188250606Sa, 08 Feb 2014 18:01:46 +0100

Dahinter steckt der Feminismus. Denn, eine Frau, die ihren gewalttätigen Mann tötet, wenn er z. Bsp. nicht damit rechnet, handelt heimtückisch, was ja wohl auch richtig ist, doch damit muß sie sich der Anklage des Mordes stellen, während der Mann, der sie zu tote prügelt, eben mit Totschlag angeklagt wird. Was ja auch korrekt ist, doch das wollen die Feministen nicht. Wieder mal eine politische Motivation, die mit scheinheiligen Argumenten vertuscht wird, so daß man schließlich das Gesetz abändert im Sinne der grünen Feministen Ideologie. Wahrscheinlich wollen sie die Tötung eines gewalttätigen (Ehe)-Mannes schrittweise legalisieren.

Ich bin dagegen, daß private Probleme zwischen Menschen oder Paaren durch die Gesellschaft gelöst werden sollen, also durch Umerziehung oder durch Gesetzesänderungen. Wieder eine Minderheit, die Sonderrechte erhalten soll.

Die Bachmeier, wurde auch zuerst des Mordes angeklagt, nach medialem Aufschrei dann aber wegen Totschlages. Ich stehe auf ihrer Seite, sie hatte alles Recht der Welt den Sexualmörder ihrer Tochter zu ermorden (es war doch ganz klar Mord, nur bin ich dagegen, daß sie dafür überhaupt bestraft wurde). Das Problem hier ist nicht die gesetzliche Unterscheidung zw. Mord und Totschlag, sondern die grüne Politik des „Verständnis'“ von Sexualstraftätern und deren „Behandlung“ statt Bestrafung. Dieser Sexualmörder hatte schon Mal ein Mädchen umgebracht und war dabei wieder „davonzukommen“. Das ist der Skandal hier und nicht die Gesetzeslage.

Sozialismus hat eben ausschließlich zerstörerische Auswirkungen, oft unbemerkt und schleichend.

#53 Kommentar von Starost am 8. Februar 2014 00000002 18:10 139188300206Sa, 08 Feb 2014 18:10:02 +0100

#39 Babieca

Eine Packung Krähenfüße gibt es in jeder gut sortierten Eisenwarenhandlung!

#54 Kommentar von loherian am 8. Februar 2014 00000002 18:10 139188301506Sa, 08 Feb 2014 18:10:15 +0100

Der böse Herr Maas

Bisher war noch keine Antwort dabei, die den Sinn der Gedanken von Herrn Maas erfasst hätte.
Der Mordparagraph (§211 StGB ff.) sollte zügigst geändert werden.
Warum:
In den letzten Jahren erleben wir Mordprozesse, die teils monatelang gehen und letztlich ein Urteil durch Gutachter erfahren.
Kosten! Kosten! Kosten!
Dabei geht es einfacher, also effektiver und qualitativ hochwertiger!
SUBJEKTIVE TATBESTANDSMERKMALE
Bisher wird in einem Mordprozeß immer nach den „niederen Beweggründen“ gefragt.
Das ist sehr subjektiv – heisst also, es gründet auf inneren Motiven.
Diese inneren Motive können nach Lust und Laune ausgelegt werden – ob jemand aus Neid und Mißgunst gemordet hat, kann ich nach Laune unterstellen.
Viele Richter entziehen sich der Beurteilung subjektiver Tatumstände durch die Beauftragung eines Sachverständigen (z.B. Psychiater).
Oder die Verteidigung fordert ein Gutachten wenn sie merkt, dass der Richter „gegen“ den Beschuldigten ist – gewissermassen als letzten Ausweg.
Und so zieht sich der Mordprozeß, weil um den Nachweis einer Motivation gerungen wird, der eigentlich nur durch den Beschuldigten erbracht werden könnte.
OBJEKTIVE TATBESTANDSMERKMALE
Herr Maas will nun offenkundig nach amerikanischem Recht verfahren und dort geht es darum, einem Mörder nachzuweisen wieviel Mordplanung der Tat vorausgegangen ist.
Das ist objektiv, das ist viel leichter nachweisbar.
Warum hatte der Marokkaner im Arbeitsamt Neuss zwei Messer dabei, als er die Angestellte brutal ermordet hatte?
Das mit den zwei Messern ist leichter nachweisbar als eine innere Motivation und daher braucht es nicht soviele Prozeßtage und auch voraussichtlich nicht soviele Gutachten.
Und – ganz wichtig – die Entscheidungen des Gerichts sind später für den normalen Bürger besser nachvollziehbar.
Das amerikanische Recht fragt nicht nach niederen Beweggründen sondern nach „malice aforethought“ (boshafter Vorausplanung).
Der sorgfältig geplante boshafte typische Krimi-Mord ist also ein Mord 1. Grades, während die fahrlässige Tötung im Straßenverkehr (keine Tatplanung!) eine Tötung 4. Grades wäre.
Die Urteile würden wieder von den Richtern gemacht (nicht von Gutachtern) und wären für jedermann besser verständlich.
So böse ist der Herr Maas also gar nicht!

#55 Kommentar von Kein Volldemokrat am 8. Februar 2014 00000002 18:11 139188310006Sa, 08 Feb 2014 18:11:40 +0100

Nachtigall, ick hör dir trapsen.

#56 Kommentar von Thomas_Paine am 8. Februar 2014 00000002 18:38 139188472006Sa, 08 Feb 2014 18:38:40 +0100

Es würde doch reichen, wenn man beim [20] beim Abschnitt „Mörder ist…“ am Schluss dazuschreiben würde:

„…es sei denn, es handelt sich um einen Migranten oder Muslim. Dann ist der Mord als Verbotsirrtum zu behandeln. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Opfer ein einheimischer ‚Biodeutscher‘ oder die eigene Schwester oder Tochter ist. „

#57 Kommentar von Manzony am 8. Februar 2014 00000002 18:42 139188492406Sa, 08 Feb 2014 18:42:04 +0100

Zum Speien diese Gutmenschen. Totschlag oder Mord, egal. Es gibt Gesetze die nur angewendet und voll ausgeschöpft werden müssen.Aber leider haben „unsere Kulturbereicherer“ einen Bonus vor den deutschen Gerichten. Entweder eine schlimme Kindheit oder der Mord war eben kein Mord sondern eine kulturelle Eigenart, mit der man eben nur einsichtig umgehen muss.
Müssen wir uns auf Dauer mit solchen Politikern abgeben? Ich glaube nein. Aber egal wen wir wählen von den Alternativparteien, das Ergebnis wird nie ein Ehrliches sein (siehe AfD 4,7%).
Warum funktioniert es nur in den anderen EU-müden Staaten wie Frankreich, Holland usw? Sind unsere Biodeutschen schon so gleichgültig gegenüber dem Auslöschen der eigen Art?

#58 Kommentar von wolfi am 8. Februar 2014 00000002 18:53 139188562906Sa, 08 Feb 2014 18:53:49 +0100

In der jF ist ein sachlicher Artikel dazu; leider nicht online:

….
Der Bundesgerichtshof hält unter Hinweis auf die Formulierung „Der Mörder…“ an seiner Auffassung fest, es handle sich bei den Paragraphen 211 und 212 um zwei eigenständige Tatbestände und nicht um Grundtatbestand (Totschlag) und Qualifikation (Mord); mit Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung von Tatbeteiligten.

Vor diesem Hintergrund ist es zu sehen, wenn jetzt der Deutsche Anwaltverein seine „Stellungnahme zur Reform der Tötungsdelikte“ vorgelegt hat. Ausgangspunkt der Kritik ist auch hier die ideologische Kontamination des Mordparagraphen, zu der ausdrücklich auch die „aufgeladenen Gesinnungsmerkmale“ gerechnet werden.

Speziell das Merkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe wird verworfen: Dies öffne „willkür-gefährdete Bewertungsspielräume“ und vermische die Tatbestandsebene mit der Persönlichkeits- und Schuldbeurteilung.
(…)
Der Gesetzesvorschlag, den der DAV unterbreitet, zeichnet sich durch eine radikale Einfachheit aus: Paragraph 211 wird gestrichen; Paragraph 212 erhält unter der Überschrift „Tötung“ den Wortlaut: „Wer einen Menschen tötet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“ Paragraph 213 mit dem Titel „Minder schwerer Fall der Tötung“ lautet: „Im minder schweren Fall der Tötung ist die Freiheitsstrafe ein bis zehn Jahre.“

Dann gibt es auch nicht automatisch Mord, wenn einer einen M* in Notwehr absticht…

#59 Kommentar von BePe am 8. Februar 2014 00000002 18:57 139188585406Sa, 08 Feb 2014 18:57:34 +0100

Polizei:

Teile Berlins sind verloren!

Berlin verkommt zu einem multikututell-kriminellen 3-Welt-Slum.

[21]

#60 Kommentar von unverified__5m69km02 am 8. Februar 2014 00000002 19:04 139188627007Sa, 08 Feb 2014 19:04:30 +0100

Das generelle Ziel rotgrüner Justiz ist wohl, Morde an Deutschen durch Migranten rechtlich perfekt zu relativieren. Denn die Zahl deutscher Mordopfer steigt jährlich und soll noch umfangreicher vertuscht werden.

Bereits 2011 berichtete der Journalist Michael Mannheimer von 7500 deutschen Mordopfern durch Migranten innerhalb von 20 Jahren.

[22]

Und das Abschlachten deutscher Bürgerinnen und Bürger durch Migranten nimmt rasant Fahrt auf….

[23]

#61 Kommentar von martin67 am 8. Februar 2014 00000002 19:15 139188694407Sa, 08 Feb 2014 19:15:44 +0100

Änderungsbedarf besteht, weil die Formulierung der „niedrigen Beweggründe“ aus der Zeit des Nationalsozialismus stamme und „einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen“ darstelle und das geht gar nicht.
———————————–
Was soll daran falsch sein?

Es ist absolut richtig, denn bei [fast] allen Straftaten wird immer auf das Motiv abgestellt.

Und was aber bestritten wird, dass es Gesinnungsstrafrecht gibt, ist seit Jahren gängige Praxis.
Wenn es gegen „RECHTS“ geht, wird immer wieder in der Anklage und Urteilsbegründung auf die Gesinnung abgestellt. Auch bei Beate Zschäpe.

Das soll sogar gesetzlich verankert werden:

Bundesländer wollen schärfere Strafen für Hassverbrechen
[24]
Damien Meyer / 17.01.12 / AFP

Fünf Bundesländer wollen über den Bundesrat eine stärkere Ahndung sogenannter Hassverbrechen gegen Minderheiten durchsetzen. Menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe sollen künftig strafverschärfend sein.

Den Gerichten soll damit vorgeschrieben werden, menschenverachtende Motive bei ihren Urteilen als strafverschärfend zu werten. „Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Erkenntnisse über den Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in Deutschland ist auch ein entschiedenes gesetzgeberisches Signal erforderlich“, teilte Bremens Justizsenator Martin Günthner (SPD) unter der Verweis auf die Erkenntnisse zu den Taten der sogenannten Zwickauer Neonazi-Terrorzelle mit.

Was „menschenverachtend, insbesondere rassistisch oder fremdenfeindliche“, bestimmt die Justiz als Befehlsempfänger = Hure der Polizik

#62 Kommentar von BePe am 8. Februar 2014 00000002 19:57 139188945807Sa, 08 Feb 2014 19:57:38 +0100

#61 martin67

„Hassverbrechen“

Das läuft ausschließlich darauf hinaus, das Deutsche härter bestraft werden als Ausländer. Das ist das Ziel der verkappten Deutschenhasser die ganz schcarf auf den neuen Straftastbestand „Hassverbrechen“ sind.

#63 Kommentar von Digitaaal am 8. Februar 2014 00000002 19:59 139188956207Sa, 08 Feb 2014 19:59:22 +0100

Das dabei wieder nur Schwachsinn rauskommt, darf zu erwarten sein.

Trotzdem ist der Ansatz nicht verkehrt.

Bsp. Ein körperlich starker erschlägt jemand von vorne. Totschlag.

Ein körplicher schwacher erschlägt jemanden von hinten. Mord, weil Heimtücke.

In beiden Fällen ist jemand gestorben. Wo ist da bitte die Logik?

#64 Kommentar von rockymountain am 8. Februar 2014 00000002 20:07 139189003408Sa, 08 Feb 2014 20:07:14 +0100

Dieser neue Justizminister Heiko Maas ist mir total suspect.

Er versucht links Idiologie auch im Rechtswesen festzuschreiben, wo es bis dato zumindest in der Hand des Richters (leider davon die Mehrheit links/gruen) lag, welche Richtung er einnimmt.

#65 Kommentar von NahC am 8. Februar 2014 00000002 20:48 139189251808Sa, 08 Feb 2014 20:48:38 +0100

Dann ist wohl auch das (Frankreich):
[25]

und das (Niederlande):
[26]

bald kein Mordanschlag mehr.

#66 Kommentar von Captain Nemo am 8. Februar 2014 00000002 21:23 139189463509Sa, 08 Feb 2014 21:23:55 +0100

Würde es nicht reichen, die Formulierungen von 1871 wiedereinzuführen?
Natürlich ohne Todesstrafe, denn die ist ja laut GG bekanntlich abgeschafft.
Mich beschleicht nämlich der Verdacht, daß die jetzige Formulierungen die heutigen Skandalurteile überhaupt erst möglich machten…

#67 Kommentar von brueckenbauer am 8. Februar 2014 00000002 21:28 139189488309Sa, 08 Feb 2014 21:28:03 +0100

martin67 hat vollkommen recht. Als die „Hassverbrechen“ eingeführt wurden und die erste Kritik am Gesinnungsstrafrecht laut wurde, da hat man ja ausdrücklich darauf verwiesen, dass auch anderswo (bei Mord) die Gesinnung des Täters strafverschärfend berücksichtigt würde. Nun soll das auf einmal nicht mehr gelten. Weil in marxistischen Staaten der Kriminelle entlastet und der politische Dissident kriminalisiert wird.

#68 Kommentar von derletztetrojaner am 8. Februar 2014 00000002 22:02 139189692710Sa, 08 Feb 2014 22:02:07 +0100

Da sollen die kriminellen Migranten wohl bei ihren sog. ,,Ehrenmorden,, noch glimpflicher wegkommen.
Denn nach dem verwirrten Weltbild der Muselmännchen ist ,,Ehrenmord,, ja ,,Ehrensache,, – so kann der Beweggrund ja niemals ,,nieder,,, sein.

Wobei man bemerken darf- wer SO schnell in seiner ,,Ehre,, gekränkt,, ist, wie die Islamirren, der kann SO viel Ehre nicht haben 😉

Jetzt haben wir den gescheiterten Heiko Maas aus dem Saarland als Justizverratsminister vorgestzt bekommen.
Auch egal- er hat schon im Saarland zu nix politischem getaugt, (außer reihenweise Wahlen zu verlieren) er wird sicher auch in Berlin kaum etwas bemerkenswertes bewirken.

Allerdings kann er in seinem jetzigen Amt, dem deutschen Volk leider viel Schaden zufügen- was er offensichtlich schon fleissig versucht.

JAMMERT NICHT, KÄMPFT.

#69 Kommentar von Punch am 8. Februar 2014 00000002 22:12 139189756610Sa, 08 Feb 2014 22:12:46 +0100

Tötet man den Hund vom Nachbarn auf bestialische Art und Weise, so gilt dies als Sachbeschädigung…
Evtl. erhalten demnächst die ersten Kopftreter auch eine Bewährungsstrafe wegen Sachbeschädigung…

#70 Kommentar von METAH am 8. Februar 2014 00000002 23:07 139190084411Sa, 08 Feb 2014 23:07:24 +0100

#54 loherian
Endlich mal ein vernünftiger Beitrag.
Danke für die Klarstellung!
Etwas Ähnliches wollte ich auch schon schreiben, hätte es aber mit dem Formulieren nicht so hingekriegt.
Chapeau!

#71 Kommentar von Der Einzige und sein Eigentum am 8. Februar 2014 00000002 23:07 139190085111Sa, 08 Feb 2014 23:07:31 +0100

Die alte Regelung wie sie bis 1941 war, finde ich auch besser und eindeutiger. Vor allem denken auch die Mehrheit der Bundesbürger das die alte Regelung von vor 1941 gültig ist und haben die NS-Neuerung nie mitbekommen.

Wenn Heiko Maas das in Richtung alte Regelung ändert, dann wäre das mal eine gute Änderung. Der Migrantenbonus bzw. die unterschiedliche Interpretation des Tathergangs und die unterschiedliche Auslegung und Begründung je nach dem ob der Täter Deutscher oder Migrant ist, ist- egal ob alte Regelung oder NS-Neuerung – sowieso Rechtsbeugung und rechtswidrig.

#72 Kommentar von zuhause am 8. Februar 2014 00000002 23:26 139190199111Sa, 08 Feb 2014 23:26:31 +0100

#13 Moralist (08. Feb 2014 15:42)

….über das Wort “Autobahn” sollte man auch mal diskutieren… ich finde das ist auch “belastet”…

Ich kann es bald nicht mehr hören/lesen.

Die erste Autobahn wurde von Konrad Adenauer zwischen Köln und Bonn bereits VOR 1933 geplant und gebaut, NICHT erst von den nationalen Sozialisten.

Genauso falsch ist die ewige Aussage, der Muttertag wäre von den nationalen Sozialisten erfunden worden. Dieser geht u.a. auf die Frauenbewegung des 19ten Jahrhunderts zurück und wurde lediglich von den nationalen Sozialisten zum allgemeinen Feiertag erklärt.

Ähnliches gilt auch für den 1. Mai als „Tag der Arbeit“. Ursprünglich war der 1. Mai Streiktag der Arbeiterbewegungen (Australien, USA) des 19ten Jahrhunderts, die einen 8-Stundentag forderten.

Also hört mir endlich auf mit „Autobahn“ und so…

#73 Kommentar von Bruder Tuck am 8. Februar 2014 00000002 23:37 139190267111Sa, 08 Feb 2014 23:37:51 +0100

#6

oder Entnazifizierung.

#74 Kommentar von Starost am 8. Februar 2014 00000002 23:48 139190328011Sa, 08 Feb 2014 23:48:00 +0100

#73 zuhause

Und dass Heiko Maas in der 1.Strophe des Lieds der Deutschen Erwähnung findet, stimmt dann auch nicht?

#75 Kommentar von mabank am 8. Februar 2014 00000002 23:53 139190362311Sa, 08 Feb 2014 23:53:43 +0100

Einerseits ist eine Beurteilung der Motivation für die Tat sicher angebracht, denn schnell kann man Dinge tun, die nicht in Ordnung sind, aber vielleicht deshalb getan wurden, um etwas anderes zu verhindern, das ggf. noch schlimmer wäre, aber die Frage ist, wo man die Grenze zieht?
Ist es ok, wenn jemand „erhrenmordet“, um damit das aus seiner sicht schlimmere Unheil zu verhindern? Wohl kaum! Was aber, wenn eine Mutter einen Einbrecher erschiesst, weil sie Angst um ihr Kind hatte? Dann doch wohl schon eher!
Eigentlich müsste man exakte wissenschaftliche Definitionen finden, aber das ist in unserer Justiz völlig unüblich. Alles wird möglichst kompliziert, und gleichzeitig möglichst inkonkret festgelegt.

Nach dem Motto: „Pi ist eine positive Zahl, die entweder zu den irrationalen oder – im Falle angemessener vorgegebener Rundung – zu den rationalen Zahlen gehört, und im Bereich niedriger natürlicher Zahlen liegt (wobei dieser Wert unter Umständen besonderer Härte auch abweichend ausgelegt werden kann). Eine Bewertung von Pi durch Zuhilfenahme von Kreisen oder anderen geometrischen Objekten ist nicht vertraglich bindend. Eine Bewertung von Pi anhand höherher mathematischer Verfaren – eingeschlossen, aber nicht ausschließlich, durch komplexe Zahlen und/oder des Logarithmus – kann unter Beachtung des Bildungsniveaus aller Beiteiligten zu einer … bla und bla gegebenen bla bla…“

#76 Kommentar von Ruschenhusch am 9. Februar 2014 00000002 09:26 139193801909So, 09 Feb 2014 09:26:59 +0100

Nachdem die SPD sich offen als muslimische Migrantenpartei darstellt, sind die Gesetzesänderungen bezüglich Mord & Totschlag selbstverständlich zwingend erforderlich geworden. Bei jedem Ehrenmord, jedem Mord durch Kopftreten, jedem blutigen Abstechen Andersgläubiger rückt die niedere Gesinnung des muslimischen Täters in den Vordergrund. Dabei gerät zwangläufig die sogenannte Religion ISLAM in den Fokus, die so etwas ausdrücklich gutheißt und sogar fordert. Das darf natürlich nicht sein. Die „Edlen Wilden“ für die sich gerade auch die SPD immer so stark macht, dürfen nicht als Menschen mit teilweise unglaublich niederen Beweggründen in der Öffentlich entlarvt werden. Sie sollen und müssen „Opfer“ bleiben, sonst bricht das gesamte perverse linksrotgrüne Geschäftsmodell der Migrantenindustrie mitsamt der Wählergewinnung auf Steuerzahlerkosten der bürgerlichen Mittelschicht zusammen.

Also macht man sich wieder einmal an das inzwischen schon berüchtigte „Entkriminalisieren“. Schließlich ist der Täter im Kern ja nur ein „Guter“. Er hatte nur leider keine andere Wahl.

Damit geht die Diskussion weg vom armen unschuldigen Täter, hin zur bösen Gesellschaft, die dem armen Mörder faktisch keine andere Wahl gelassen hat, als zu blindwütig töten.

Die Schuld des migrantischen Mörders lässt sich damit der ohnenhin stets des geballten Rechtsextremismus verdächtigten bürgerlichen Gesellschaft zuschieben.

#77 Kommentar von elloco am 9. Februar 2014 00000002 11:04 139194384111So, 09 Feb 2014 11:04:01 +0100

Ich denke mal, dass wenn die Begriffe Mord und Totschlag neu definiert werden, werden Moslems wohl garnicht mehr vor Gericht erscheinen. Sie werden dann garnicht mehr angeklagt.

#78 Kommentar von 9 n.u.Z. am 9. Februar 2014 00000002 19:38 139197468407So, 09 Feb 2014 19:38:04 +0100

Auf unsere akkurate Mord-Qualifikation des StGB können wird im Vgl. zu anderen Staaten und deren oft schwammigen „Definitionen“ ruhig stolz sein.
Wegen der reductio ad hitlerum können wir auch nicht alle dt. Autobahnen aufreißen und darauf drängen, daß das auch im Ausland gefälligst geschehen möge.

#79 Kommentar von Der Joker am 9. Februar 2014 00000002 19:48 139197528207So, 09 Feb 2014 19:48:02 +0100

Schon wieder muss man sich diesem verbalen Unrat anhören,den diese „Hardcore-Anti-Nazis“ verbreiten. Warscheinlich suchen diese Idioten noch im Menschenrecht nach „braunen Tendenzen“,wie zum beispiel:(Joke mode an) Das Recht auf Redefreiheit,das ist ja sooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooo Nazi-Mäßig. Oder das Recht auf die Körperliche Unversehrtheit.Sofort abschaffen!Nazi_Alarm!Nazi-Alarm!

Joke mode off

#80 Kommentar von METAH am 10. Februar 2014 00000002 02:06 139199799602Mo, 10 Feb 2014 02:06:36 +0100

#79 9 n.u.Z.
akkurate Mord-Qualifikation des StGB?
Was sind denn die sogen. „niedrigen Beweggründe“?
Wenn es „niedrige“ Beweggründe geben soll, dann muss es logischerweise auch „höhere“ Beweggründe geben, oder? Die dann womöglich straffrei oder wenigstens strafmildernd wirken? „Ehrenmorde“ etwa?
Das kann’s doch nicht sein. Mord bleibt Mord, egal aus welchen Beweggründen.