Welche Ungeheuerlichkeiten sich Kriminelle in Deutschland vor Gericht leisten dürfen, zeigt jüngst ein Fall vor dem Osnabrücker Landgericht. Zur Vorgeschichte: In der Nacht zum 18. Juli 2010 hat in Dörpen (Landkreis Emsland) ein damals 16-jähriger Türke nach einem Discobesuch eine 27 jährige Frau vergewaltigt und durch Faustschläge auf den Kopf schwer verletzt. Durch einen Massengentest konnte er einige Monate später gefasst werden. Jetzt dreht der Vergewaltiger den Spieß um und fordert Schmerzensgeld.

Der Berliner Kurier berichtet:

Es ist einer dieser Prozesse, der sprachlos macht. Ein verurteilter Vergewaltiger will Schmerzensgeld. Und zieht deshalb vor Gericht. Dort wird die Sache ernsthaft verhandelt. Die 9. Zivilkammer des Landgerichts wird am 15. Mai das Urteil verkünden.

Obwohl er die Tat entschieden bestritt, war er vor dem Landgericht Osnabrück zu einer fünfjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Da der BGH eine Revision verworfen hat, ist das Urteil rechtskräftig.

Das Opfer klagt nun auf ein Schmerzensgeld von 60.000 Euro. Und in diesem Zusammenhang hat der Vergewaltiger nun selbst Klage erhoben. Er will, dass der Wirt, der Türsteher und der Kassierer der Disco die Hälfte des Schmerzensgeldes bezahlen.

Sie hätten ihn damals in die Disco gesetzwidrig eingelassen und ihm harten Alkohol verkauft. Und deshalb trügen sie auch eine Mitschuld an dem späteren Verbrechen. Und genau deshalb hätten sie auch die Hälfte des Schmerzensgeldes zu tragen.

Man darf sich angesichts solcher Possenspiele fragen, warum und wie lange sich unsere Politiker soetwas tatenlos ansehen, und wie lange sich das deutsche Volk derartig am Nasenring der Multikulti-Schwadroniererei herumführen lässt.

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82 KOMMENTARE

  1. Türkei auf Blacklist
    Entsprechend der Blacklist bei Flugzeigen müssen die Herkunftsländer auf die Blacklist, die eine hohe Kriminalitätshäufigkeit aufweisen.
    Türkei gehört dazu [1].
    Dies zum Schutz der Deutschen.
    Keine Blacklist ist Rassismus gegen Deutsche.
    Ich erwarte von unseren Politikern, dass sie die Deutschen schützen, und nicht die (türkisch / islamischen) Vergewaltiger fördern.

    Die Türkei gehört nicht zu Deutschhland.


    [1] Polizeiliche Kriminalstatistik PKS2011

  2. Irgendwie muss der „Kleine“ ja in seiner Opferrolle bleiben. Die ist ja irgendwie anerzogen und irgendwo ist unter den Beteiligten bestimmt ein Nazi zu finden.

    „Wir können auf kein einziges Talent in unserem Land verzichten.“ (Angela Merkel / CDU)

  3. Aha. Und die andere Hälfte fordert er vom Opfer, weil es die Tat provoziert hat?

  4. Der oben beschriebene Schwerstkriminelle kennt den Quran und liest Abends lieber seine Kontoauszüge ! Das ist unfassbar, wie über den Schwerstkriminellen hier mit öffentlichen, wohlklingendem Humanismus eine Verantwortung der reichen Paradiesgesellschaft Deutschland gegenüber der armen Opferin simplifiziert wird.
    Die netten Richter werden Kaninchen aus dem Hut zaubern…..

  5. Der Hass auf die Türken-Fratzen wird immer größer und daran sind nur sie selbst schuld und sonst NIEMAND!

  6. Klar, bei Mohammedanern haben immer die anderen Schuld, diesmal also der Diskothekenbetreiber.

    In den USA ist nun auch der Islam angekommen, sind doch die dortigen Gesetze schuld, wenn man bei Landfriedensbruch erschossen wird.

  7. Warum befördet man der Fordertürken nicht mit einem kräftigen Ar…tritt , nach seiner Haft, Richtung Türkei, und lacht ihn während seines Fluges aus?

    Persönlich bin ich dafür, jegliche Einreise von Mohammedanern zu verbieten, es sei denn sie kommen als gut zahlende Touristen *g*. Straffällige und /oder illegale Ausländer und/oder und Mohammedaner müssen abgeschoben werden.

    Wir brauchen eigentlich keinen einzigen Mohammedaner im Land, oder?

  8. geschickt, geschickt.

    Werden sie reingelassen klagen sie wegen der Straftaten, die sie anschließend begehen, werden sie nicht reingelassen klagen sie wegen „Rassismus“

  9. Dieser Dr***ck gehörtt unmittelbar nach Verbüßung seinerr Strafe des Landes verwiesen und mit einem lebenslänglichen Einreiseverbot belegt!
    Wer jetzt meint, ich sei naiv – dem sage ich:
    Man wird doch noch von einer Justiz in Schland träumen dürfen, die für Recht und Gerechtigkeit eintritt!
    Klar – aus diesem süßen Tarum werde ich spüätestens bei der Urteilsverkündung aufgeweckt werden! Ggf. würde ich mit anderen von PI für die Heimreise dieser Fachkraft sammeln!

  10. Da die Sache ja ernsthaft verhandelt wird, wird er auch vermutlich Schmerzensgeld bekommen. Mal sehn wie hoch die Summe ausfällt. Immerhin hat ihn niemand daran gehindert die Disco zu betreten ( das wäre diskriminierend gewesen ) und Alkohol wurde ihm sicherlich aufgezwungen. Um nicht in Allahs Ungnade zu fallen, muss er das als tiefgläubiger Moslem irgendwie rechtfertigen und kann auch noch materiellen Gewinn daraus ziehen. Das Opfer. Naja, bestimmt nur so eine deutsche Schlampe, die es eh nicht besser verdient hat.`
    Zynismus aus…

  11. Irgendwie habe ich das mit dem Mihigru geahnt, als ich den Bericht heute schon mal (ich glaub, bei der BILD) gelesen habe!

  12. Alternativ wäre ich für die Bestrafung nach altgermanischer Sitte: wer die Frau eines anderen oder eine freie Frau schändet wird am nächsten Baum an seinen Genitalien hoch gezogen. Überlebt er darf er zu seinem Stamm zurückkehren … stirbt er dabei dient er als Hundefutter …

  13. Der Junge folgt strickter muslimischer Logik, wonach Frauen, wenn sie unverschleiert, also nackt sind, die Schuld selber daran haben, wenn der Mann sie vergewaltigt. Das eigentliche Opfer ist immer der Mann. Dem kann dieser nur zuvorkommen, wenn er ein möglichst junges Mädchen, ca. 9 Jahre alt, heiratet, das nur das tut, was er ihr sagt. Und in der Ehe ist eh‘ alles erlaubt, was Allah nicht verboten hat.

    Mit dieser seiner unausgesprochenen Logik wird der Junge aber nicht mal im Osnabrücker Land durchkommen. Merke: Auch Richter haben hübsche Töchter…

  14. In Deutschland kann jeder über alles vor Gericht klagen.

    In einem Gefängnis klagte ein Häftling vor Jahren, dass ein Vollzugsbeamter die Zellentür ohne Anklopfen geöffnet hat. Der Häftling klagte, dass der Vollzugsbeamte vor dem Öffnen anzuklopfen hat. Der Häftling fühlte sich in seiner Menschenwürde verletzt. Der Strafvollzug argumentierte, dass das Öffnen ohne Anklopfen dazu dient, dass der Häftling beim Anklopfen gewarnt werden könnte, um verbotenes rechtzeitig zu verstecken. Die Klage des Häftlings wurde stattgegeben. PS: in der Regel wird mal angeklopft, mal nicht angeklopft. Kommt auf den Häftling an. Der Häftling kann ja klagen. Sicherheit geht dennoch vor.

  15. Warum muss er überhaupt Schmerzensgeld bezahlen?
    Schließlich ist er Opfer des Alkohols, seiner Triebe, der deutschen Gesellschaft und der unverschleierten Frau die die Tat provoziert hat.
    Bitte nochmal den Fall aufrollen! Nochmals genauso über Täter und Opfer nachdenken.
    Wir können auf kein Talent verzichten!

  16. #17 Kappe

    Was spricht dagegen, täglich bei Srafgefangenen ein Leibesvisitation und/oder eine Durchsuchung ihrer Zelle durchzuführen? Gewichtskontrolle vor und nach „Besuchen“? …

  17. Wenn der eher linke Berliner Kurier solche Meldung bringt,dann zeigt das,sogar dort hat man mittlerweile fertig.
    Übrigens : Sultan Erdogan soll im Juni nach Almanya kommen, um dort eine Wahlkampfrede zu halten (in der Köln-Arena ).
    Zum Kotzen,was sich „unser Staat“ alles bieten läßt.
    Hoffentlich bereiten ihm dann die PI-Gruppen
    aus NRW und seine türkischen Gegner einen heissen Empfang,den er nicht so leicht vergessen sollte.

  18. Mir scheint, dass der Täter keine Tateinsicht hat.
    Sehr schlechte Sozialprognose.
    Er fühlt sich möglicherweise im Recht mit einer Schlampe und Hure, die kein Kopftuch trug, geschlafen zu haben und jetzt auch noch von einem Gericht der Ungläubigen bestraft wurde. Dadurch könnte er als Besitzer des wahren Glaubens in seiner Ehre gekränkt sein. Kränkung ist ein schlechter Ratgeber, der dann einem zu so einer Klage rät.

  19. Du Ungläubiger, wäre das meine Schwester geweswen, du wärst 1,5 m tiefer. Und deine Sippe ab, daher, wo ihr herkommt! Wir brauchen euch Pack nicht! Ihr seid alle schwanzgesteuert,und das glauben die Richter
    n o c h ! Aber ….

  20. Dieses Stück türkischer Sch.. (samt Clan) sollte eine Fahrkarte in seine anatolische Heimat bekommen und an der Grenze noch einen Ar… tritt.

    Unfassbar was sich dieses unerwünschte Pack rausnimmt!

  21. #11 Tritt-Ihn

    Ui so viel arm. Ein Schritt mehr, dass Neger beim versuchten Eintritt in Clubs nicht einmal mehr ignoriert werden. Kein Wort der Ablehnung, aber am Bouncer werdens nicht vorbei kommen … kenn ich aus England.

  22. Herr Gott… Das ist zum Haare raufen..

    Was haben die Politiker da für einen kriminellen Abschaum ins Land gelassen?

    Was haben die dt. Politiker nur für einen Narren an diesen Moslems gefressen?

    Unbegreiflich!

  23. Die Chancen, dass er ein Schmerzensgeld bekommt stehen sogar gut.
    Vor Jahren hat ein Moslem versucht eine Frau zu vergewaltigen.
    Sie hat den Angreifer Pfefferspray in die Augen gesprüht. Dadurch hatte er einen Augenschaden bekommen.
    Und jetzt atet mal was passiert ist?
    Na klar, er hat geklagt und die Frau mußte ein Schmerzensgeld zahlen.

    Leider habe ich keinen Link mehr dazu.

  24. Eine Anmaßung und Dreistigkeit, die nur jene sich leisten können, die über die Dummheit und Gutgläubigkeit der Justiz Bescheid wissen. Um so perverser, um so sicherer können sie sein, bei den Dummmenschen zu punkten! Der Selbsthass unserer „Eliten“ hat Dimensionen erreicht, die keinem Verstand mehr zugänglich sind!

  25. Er will, dass der Wirt, der Türsteher und der Kassierer der Disco die Hälfte des Schmerzensgeldes bezahlen.

    Sie hätten ihn damals in die Disco gesetzwidrig eingelassen und ihm harten Alkohol verkauft. Und deshalb trügen sie auch eine Mitschuld an dem späteren Verbrechen. Und genau deshalb hätten sie auch die Hälfte des Schmerzensgeldes zu tragen.

    ….und wenn man ihn nicht eingelassen hätte, dann hätte er auch geklagt.

    Wegen Diskriminierung.

  26. #21 heartofstone …. nichts, wird auf Verdacht und im allgemeinen durchgeführt. Anstalten sind auch nicht blöd.

  27. Konsequent zuende gedacht müsste der arme Mann den Betrag von der Bundesregierung einfordern, die es aufgrund ihrer konsequent gelebten Unfähigkeit erst erlaubt, daß sich solcher Abschaum überhaupt frei in Deutschland bewegen darf.

  28. so verachtenswert und feige manche Richter und Staatsanwälte sind, NIEMALS kommt der Türkei damit durch. Niemand mit nur ein bisschen Verstand wird sowas stattgeben

  29. aber dass dieser Bast*** die Dreistigkeit besitzt sowas zu fordern kotzt mich einfach nur an

  30. Wieso verklagt er nicht auch seine Kameltreiber-Sippe, die Ihn zu verkommenem Abschaum haben werden lassen ?

  31. Schickt ihn bei mir vorbei,
    ich werde ihm sein „Schmerzensgeld“ sehr gerne persönlich ausbezahlen!
    :=)

  32. Unsachlich, ich weiß: Aber den sollte man einfach an die nächste Wand stellen und….

  33. Wahrscheinlich haben ein paar Gramm Alkohol bei diesem Typen ausgereicht, sein Erbsenhirn derart nachhaltig zu schädigen.

  34. Sie hätten ihn damals in die Disco gesetzwidrig eingelassen und ihm harten Alkohol verkauft.

    Was für eine Unverschämtheit aber auch, die haben ihm harten Alkohol verkauft, obwohl er gar nicht wusste, was das überhaupt ist? Gemeinheit!
    Das ist Nötigung, betrug, Wucher und menschenverachtend! 😉

    Was ich aber nicht verstehe, das Schmerzensgeld, das er einfordert, soll ja wohl dem Opfer, der vergewaltigten Frau zukommen, denn sie ist ja die einzig Leidtragende, oder hab ich da was falsch verstanden?

  35. Wann wird das Gesetz endlich richtig angewandt und knallhart ausgeführt?

    Dann ist unsere dt. Bevölkerung wieder sicher und die Gefängnisse etwas leerer. Von den Kosten ganz zu schweigen.
    —————————————–

    § 53 Zwingende Ausweisung

    Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er

    1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist,

    2. wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz, wegen Landfriedensbruches unter den in § 125a Satz 2 des Strafgesetzbuches genannten Voraussetzungen oder wegen eines im Rahmen einer verbotenen öffentlichen Versammlung oder eines verbotenen Aufzugs begangenen Landfriedensbruches gemäß § 125 des Strafgesetzbuches rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist oder

    3. wegen Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 oder § 97 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

    http://dejure.org/gesetze/AufenthG/53.html

  36. Warum verklagt er eigentlich nicht seine eigene Mutter? Hätte die ihn nicht geboren, dann hätte er dieses Verbrechen nicht begehen können und müsste auch kein Schmerzensgeld zahlen. Ist doch logisch, oder?

    Tipp an die „verklagten“ Discobetreiber und -angestellten: Einfach die Daten dieses Kulturbereicherers nebst Foto an alle Discos, Pubs und Restaurants in 100km Umkreis weitergeben. Nicht dass ihn nochmal jemand reinlässt und sich somit zur Zielscheibe irgendwelcher Klagen macht…

  37. AfD-Anhänger wehren sich gegen aggressives Abfotografieren – Andrea Röpke aus dem Saal gewiesen

    Bremen. Bei einem Wahlkampfauftritt von AfD-Chef Bernd Lucke in Bremen sind am Mittwochabend zwei Pressevertreter offenbar gewaltsam an ihrer Arbeit gehindert und aus dem Saal geworfen worden.

    Es handelte sich dabei um die Journalistin Andrea Röpke, die sich auf Wort- und Bildberichte über Rechtsextremismus spezialisiert hat, und einen sie begleitenden Fotografen, der auch für die tageszeitung (taz) arbeitet. Nach Röpkes Angaben trugen sie blaue Flecken davon und haben Anzeige erstattet.(….

    http://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/471413/afd-wirft-journalistin-aus-dem-saal

  38. Zunächst mal:

    Wenn jemand eine Klage erhebt, muss sich das Gericht erst einmal damit befassen. Ist die Klage unbegründet, so wird sie vom Gericht abgewiesen.

    Das ist das normale Prozedere.

    Abgesehen davon, spiegelt eine solche Klage ganz typisch die mohammedanische Psyche wieder:

    Der Mohammedaner sieht sich immer nur als Opfer fremden Handelns, er ist nie bereit, Verantwortung für sein eigenes Handeln zu übernehmen.

  39. Das Verhalten des Mohammedaners erinnert an den Kindsmörder Gäfgen – der hat ja auch – erfolgreich! – das Bundesland Hessen auf Schmerzensgeld verklagt, weil man ihm beim Verhör Schmerzen angedroht hatte.

    Das Verhalten des Mohammedaners bewegt sich auf einem vergleichbar niedrigem Niveau.

  40. #1 Mosaik (01. Mai 2014 21:57)

    > Türkei auf Blacklist

    So was ähnliches habe ich mir in Zusammenhang mit diesem erschossenen türkischen Austausch-EinbrecherSchüler auch gedacht.
    Die arme amerikanische Gastfamilie, bewirbt sich um einen deutschen Gastschüler und bekommt einen kriminellen Türken mit deutschem Pass.
    Deutschland schadet sich nicht nur selbst, wir täuschen und schädigen auch noch andere durch diese Einwanderungspolitik und Passvergabe. Für Türken und Araber sind nämlich in vielen Ländern die Einreisebestimmungen strenger als für Deutsche – Türken etwa brauchen für die USA immer ein Visum; machen wir sie zu deutschen Staatsbürgern, kommen sie über das Visa Waiver Program ohne rein. Durch die Entkoppelung von formeller Staatsbürgerschaft und eigentlicher Staatszugehörigkeit dieser Personen bekommen selbst die Länder ein Problem, die islamische Länder auf eine Blacklist setzen. Die müssten dann wirklich auch die Staatsbürger von noch nicht stark islamisierten Ländern in jedem Einzelfall auf ihre islamische Gesinnung prüfen.

    Auch sind sich viele Deutschland-Touristen nicht bewusst, dass Deutschland nicht mehr deutsch ist, sondern Sicherheits-Verhaltensregeln wie in der islamischen bzw. dritten Welt nötig sind; siehe die Aufklärungsarbeit über bereicherte No-Go-Areas, die der Leiter von dieser Bonner Sprachschule bei seinen ausländischen Kunden betreiben muss.
    Die Austauschstudentin aus Litauen, die in Mannheim von einem Bulgaren ermordet wurde, wäre vielleicht auch vorsichtiger gewesen, wenn sie in Bulgarien unterwegs gewesen wäre und sich nicht im guten alten, sicheren Deutschland gewähnt hätte, das es eben leider nicht mehr gibt.

  41. Nun, ganz Islam Konform, wie auch schon andere schreiben:
    Er ist das Opfer, genau wie all die anderen Vergewaltiger die Opfer von gierigen Frauen sind und es tun mussten!
    Es Kann einem nur noch schlecht werden von dieser pervertieren Selbstgerechtigkeit und der Arroganz der deutschen Justiz.
    Auch natürlich die Raffinesse mit der Muslime die deutsche Gesetzgebung ausnutzen und für sich missbrauchen, ist schon eine Pracht in sich.

  42. Uneinsichtig? Ich hoffe, er kommt nicht nach zwei Jahren wieder frei, sondern darf seine fünf Jahre bis zum letzten Tag voll auskosten.

  43. In Indien gibt’s für Vergewaltigung schon auch mal die Todesstrafe. Und in Oklahoma gibt es bei der Verabreichung der Giftspritze auch schon mal Komplikationen … Offenbar geht’s diesem Stück Dreck hier in D-Land entschieden zu gut.

  44. Unerfreuliches Resultat dieser Geschichte:

    BGH begrenzt Auswertung von Massen-Gentests
    20. Dezember 2012

    Nach einem Massengentest dürfen auf der Suche nach Straftätern nur direkte Treffer verwertet werden.
    Nach einem Massengentest dürfen auf der Suche nach Straftätern nur direkte Treffer verwertet werden. Die Auswertung von Treffern bei Angehörigen, die auf die Spur des Täters führen könnten, ist dagegen grundsätzlich unzulässig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Im konkreten Fall eines jugendlichen Vergewaltigers machten die Karlsruher Richter allerdings eine Ausnahme und bestätigten seine Haftstrafe.

    In dem spektakulären Fall ging es um die Vergewaltigung einer damals 27 Jahre alten Frau im Sommer 2010 in einem Ort im Emsland. Da die Polizei DNA-Spuren des Täters fand, rief sie zu einem Massengentest auf, an dem 2400 Männer freiwillig teilnahmen. Darunter waren auch der Vater und ein Onkel des späteren Angeklagten.

    Deren DNA-Muster stimmten zwar mit dem der Tatspuren nicht vollständig überein, wiesen aber eine so hohe Übereinstimmung auf, dass sie auf eine Verwandtschaft mit dem Täter schließen ließen und die Polizei so zu dem damals 18-Jährigen führten. Er wurde zu einer fünfjährigen Jugendstrafe verurteilt.

    Laut Gesetz ist ein Abgleich von DNA-Mustern auf verwandtschaftliche Ähnlichkeiten allerdings verboten, urteilte der BGH. Die Spur über Onkel und Vater hätte deshalb im Prozess gegen den Jugendlichen nicht verwertet werden dürfen.

    Der BGH billigte das Ergebnis dieser rechtswidrigen Ermittlungen nun gleichwohl – allerdings nur als einmalige Ausnahme. Begründung: Die Rechtslage zum Umgang mit solchen Beinahetreffern bei Massengentests sei bislang völlig ungeklärt gewesen. Das Vorgehen der Polizei könne deshalb noch nicht als „willkürliche Missachtung des Gesetzes angesehen werden“. Daher wiege der Verfahrensverstoß beim DNA-Massentest nicht so schwer, dass demgegenüber die Interessen der Allgemeinheit an einer effektiven Strafverfolgung zurücktreten müssten.

    In Berlin begrüßte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) das Urteil. Der BGH habe „einen strengen Blick auf die Massenscreenings geworfen“ und wegen des „hohen sozialen Drucks“ auch deren Freiwilligkeit betont. Dagegen hob die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hervor, dass nach dem Karlsruher Urteil „Massengentests weiterhin rechtlich zulässig und von der Polizei umsetzbar sind“. Die richterlichen Einschränkungen beträfen nur wenige Fälle.

    http://www.stern.de//news2/aktuell/bgh-begrenzt-auswertung-von-massen-gentests-1945172.html

  45. Wo ist hier das Problem? Eine ungläubige Schweinefresserin wurde zwagsbesamt, selber schuld, sie hätte ja ein Kopftuch tragen können, oder einen Ganzkörperschleier, dann wäre das alles garnicht passiert.
    Die deutschen Schlampen provozieren das alles doch, ihr freizügiges Auftreten, wer zwingt die ungläubigen Schlampen denn bitte schön mit Minirock zu provozieren? (Ironie)

  46. Ich kann eure Wut gut verstehen. Aber bitte lest euch den obigen Artikel nochmal genau durch. Nachdem er rechtskräftig verurteilt wurde, will das Opfer (die Frau) ihn auf 60.000€ Schmerzensgeld verklagen; er versucht die Hälfte davon einzusparen: »Er will, dass der Wirt, der Türsteher und der Kassierer der Disco die Hälfte des Schmerzensgeldes bezahlen.« Ist aber deshalb nicht weniger dreist – seine Schuld auf Andere abzuwälzen. Zumal man hier durchaus von »Vorsatz« sprechen kann (nennt sich: vorsätzlicher Vollrausch in Tatmehrheit mit…[dann folgt die eigentliche Anklage]). Aber wie ich das LG Osnabrück kenne, hat er sogar eine Chance damit durchzukommen. Da ist vor ein paar Jahren (2011?) schon mal ein recht seltsames Urteil gefällt worden. Werde gleich noch versuchen den Link dazu zu finden.

    lG
    diwini

  47. Erst soll der Türke seine Eltern verklagen, dass er zu wenig Hirnmasse und zu viel Testosteron hat.

    Es kann damit zusammenhängen, dass die Mutter mit dem Vater eng verwandt ist.

  48. Er will, dass der Wirt, der Türsteher und der Kassierer der Disco die Hälfte des Schmerzensgeldes bezahlen.

    Sie hätten ihn damals in die Disco gesetzwidrig eingelassen und ihm harten Alkohol verkauft. Und deshalb trügen sie auch eine Mitschuld an dem späteren Verbrechen.

    Tja, Discobesitzer sind in einer schwierigen Lage.
    Lassen sie Türken nicht rein, werden sie als Rassisten verklagt.
    Lassen sie Türken rein, werden sie ebenfalls verklagt, weil Türken Frauen vergewaltigen.

    Es gibt halt nur ein Ausweg aus dem Dilemma – Türken sollen in ihrer geliebten Heimat leben und dort ins Disco gehen.

  49. Man darf sich angesichts solcher Possenspiele fragen, warum und wie lange sich unsere Politiker soetwas tatenlos ansehen…

    Was für eine schwachsinnige Aussage!
    Die Politiker sind nur Marionetten, sie spiegeln den Zustand wieder, in dem sich der ‚mündige Bürger‘, in Wirklichkeit ein satter, fauler Trottel, befindet.
    Dieser Trottel muß aufwachen, um seine Gesellschaft, seine Kultur und die Werte, welche diese Gesellschaft groß(-artig) und stark gemacht haben, zu verteidigen.

    Dumpf vor der Glotze sitzende Vollidioten – da kann selbst der beste Politiker nichts dran ändern- bestraft das Leben durch Abschaffung!

  50. @ #64 Equilibrius01

    Marionetten sind unsere Polit- Fratzen schon. Allerdings der übergeordneten EUDSSR/USrael- Politik hörig. Die Zuwanderung wird ja mit Absicht gefördert, da Mischkulturen ihre eigene Kultur und Identität verlieren. Mischkulturen sind für die Kabale leichter zu kontrollieren. Ein ziemlich perfider Plan….

    lG
    diwini

  51. Folgt man seiner Logik, kann er auch seine Eltern verklagen, schließlich hat der Vater ja diesen Kretin gezeugt und die Mutter ihn in diese Welt geworfen.

    Typisches islambedingtes türkisches Opfergeschwätz.

  52. Heiliger Pontius Pilatus. Der kleine Türke will seine Hände in Unschuld waschen. Alle sind dran Schuld, nur er nicht. Wo sind wir? Will er jetzt auch noch Allah auf Schmerzensgeld verklagen, weil er als Allmächtiger zugelassen hat, das Bübchen a) Alkohol trinkt b) eine Ungläubige v..t c)in eine Discothek geht? Wie sieht es mit der Eigenverantwortung aus? Aber sorry, es sind ja immer die anderen dran Schuld. Die bösen Deutschen, die ihn in dem ungläubigen Land hier haben so schlimm aufwachsen lassen. In seiner Heimat wäre das nie passiert. Nein, er doch nicht.
    Schande auf den dt. Staat, der solche pubertären Spinneren ernsthaft verhandelt.

  53. #43 Schluss mit lustig (01. Mai 2014 23:26)

    „Unsachlich, ich weiß: Aber den sollte man einfach an die nächste Wand stellen und….“

    —-

    So verkehrt ist das gar nicht. Hätten wir für solche Bestien die Todesstrafe, könnte man sich diesen unsinnigen Schmerzensgeldprozeß zumindest sparen.
    Und eine Wiederholungstat nach ein paar Jahren wäre auch nicht möglich.

  54. Ers guter Junge, hat nix gemacht, Nahssi-Doische gaben Shaitan-Alkohol, doische Nahssi schuld, Shaitan-Alkohol schuld, Allah hat recht, Sharia muss her!

    Was kosten verlorene Eier?

    Nein, natürlich meine ich nicht die Nüsse des Vergewaltigers, ich meine, was uns der Verlust der Nüsse unseres Kuschelrechts-Staates kostet.

  55. Der Fall zeigt auf wie verkommen und marode der Justizapparat in den letzten Jahrzehnten geworden ist.
    Das stinkt zum Himmel.

  56. Solange der Kläger nicht im Urteil Recht bekommt sagt das noch nichts über unsere Justiz aus. Verklagen kann jeder jeden, zumal der Kläger auch erst einmal die Prozesskosten vorschießen muss.

  57. Es ist die Einstellung: „Islam ist Frieden“ und wer das nicht glaubt und die Koranaussage für die Juden, Christen und Ungläubigen nicht anerkennt, ist Nazi.

    Jeder Psychopath dreht eindeutig beweisbare Fakten in das genaue Gegenteil, in eindeutig beweisbar unrichtige Gegendarstellungen mit einer Überzeugungssicherheit, die jeder Psychopath perfekt beherrscht.

    Normalerweise lehnen Gerichte solche Ansinnen ab, die ein Verfahren so offensichtlich mit geistig erzeugten Fehlleistungen koranindoktrinierter „Intelligenz“ hinauszögern wollen. Aber was ist heutzutage noch normal? Ein Deutscher wäre mit diesem Argument gescheitert, ein Koranhöriger hat den Psychopathenbonus.

  58. Alleine durch diese dreiste und unverschämte Forderung gehört dieser Unmensch noch einmal bestraft.

    Solche Bastarde gehören nach Beendigung ihrer Strafe sofort aus Deutschland ausgewiesen.

    Wenn er noch einen Deutschen Pass haben sollte, sofort die Deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen, und ab in das gelobte Land, „Türkei“ ohne Rückfahrkarte.

    Da kann er dann Türkinnen vergewaltigen und dann wird er schauen, was ihm dann dort der Richter erzählt und was ihn dann dort für eine schöne Strafe erwartet.

    Auf solche Drecksbereicherer kann man verzichten!

    Tut mir leid, aber für solche Bastarde empfinde ich nur noch Hass.

  59. Diese „Schuld-haben-immer-nur-die Anderen-wer zahlt-jetzt-für-meine-eigene-Blödheit-Mentalität“, scheint nun aus den USA auch zu uns rüberzuschwappen.

    Wenn McDonalds für heißen Kaffee, der, während des Autofahrens zwischen fette Schenkel geklemmt, aus dem Becher spritzt, und eben diese verbrüht, 1 Million Dollar Schmerzensgeld zahlt, muß man sich nicht wundern, wenn nun auch hier bei uns eine diesbezügliche Kreativität zur Blüte kommt.

    Da gerät man doch glatt ins Grübeln…
    Habe ich heute nicht verschlafen, weil ich gestern bis 4 Uhr morgens einen unglaublich spannenden Film sehen mußte? Da werde ich doch jetzt die Fernsehanstalt verklagen, weil aufgrund des Verschlafens mein tägliches
    Frühstückscroissant ausverkauft war, ich statt dessen Knäckebrot knuspern mußte und ich infolge dessen nun ein schweres Trauma erlitten habe.

  60. Ich kann der Klage des dummdreisten Türken eine gewisse Logik nicht absprechen. Ich würde noch einen Schritt weitergehen:

    Moslems kommen künftig nicht nur aus Gründen der Minderheit sondern aus religiösen Gründen nicht mehr in deutsche Diskos. Dort wird Alkohol ausgeschenkt; Frauen tragen dort nicht nur kein Kopftuch sondern laufen leichtbekleidet herum. All das kann man einem Moslem doch nicht zumuten. Soll er doch zu Haus bleiben bei seinen Schwestern und Kusinen und seiner Mutter, bis sie ein Kopftuchmädchen zum Heiraten für ihn gefunden haben.

  61. Minderheit, Minderwertigkeit, Minderjährig…da kann man schon mal durcheinandergeraten.

    Ich meinte im vorstehenden Beitrag natürlich „Gründen der Minderjährigkeit“

  62. Der Junge ist Kurde aus der Türkei wird die Klage mit großer Sicherheit verlieren. Der Richter hat seinen Anwalt gefragt ob er die Klage wirklich weiter verfolgen.

    Stand im Originaltext der Zeitung. Manchmal lohnt es sich, Artikel komplett zu lesen bevor man hier was veröffentlicht.

  63. @ #79 Artlaender (02. Mai 2014 13:11)

    warten wir’s mal ab, irgend ein trottliger links-labiler Richter wird sich schon finden, der diesem rotzfrechen Kurdenheini eine Möglichkeit gibt.
    Der Typ gehört des Landes verwiesen!

  64. Unglaublich, wie bei uns mittlerweile Recht im wahrsten Sinne des Wortes verdreht, nämlich auf den Kopf gestellt, wird.

    Täter werden zu Opfern, Opfer werden zu Tätern gemacht. Beispiele hierfür gibt es ohne Ende.
    Irgendwann müssen die Angehörigen eines Ermordeten dem Mörder noch Schmerzensgeld für dessen Qualen bei der Verbüßung einer Strafe, bezahlen.

    Des Wahnsinns fette Beute kann sich über Wachstumsschwierigkeiten nicht beklagen.

  65. Die einzigen die hier Schmerzensgeld zahlen sollten sind die Islamisierer und Abschaffer die erst ermöglichen dass das Moslemp… hier wütet. Wäre der Türke abgewiesen worden würde er jetzt genauso klagen und noch zus. wegen Diskriminierung /Rassismus usw.

  66. Überhaupt die Klage eines derart kriminellen rotzfrechen Vollpfostens anzunehmen, ist schon der Gipfel!

  67. Ein Moslem ist immer Opfer, egal was er macht! Steinigen, vergewaltigen, köpfen, kinderfic…en, sprengen, morden, rauben. Immer sind andere schuld. Der Moslem an sich hat keine Eier zu seinen Taten zu stehen und die daraus ersichtlichen Konsequenzen zu ziehen. Da schreit er gerne mal nach seiner sklavisch behandelten Mama, oder droht mit seinem kriminellen Clan rsp. Kamelstamm.

  68. Moment mal, verstehe ich das richtig?

    Er, der Vergewaltiger, will „Schmerzensgeld“, weil er zum Vergewaltiger geworden ist und er andere für „seinen Schmerz“, eine Frau vergewaltigt zu haben, verantwortlich macht?

    Auf so eine Idee muss man erst mal kommen.

  69. Sie hätten ihn damals in die Disco gesetzwidrig eingelassen und ihm harten Alkohol verkauft.

    …Gesetzeswidrig eingelassen?????
    Selten SOOOO gelacht…wenn Klein Ali mit dem DEUTSCHEN Personalausweis am Eingang steht, wird dieser natürlich eingelassen, ist ja volljährig!!!!
    Was die meisten Nichtmohammedanischen Türsteher und Wirte GAR NICHT wissen: Der Perso war von Seiner Mutter….
    Fragt mal nach…:-)

  70. Den Kerl nach Verbüßung seiner Haft sofort ausweisen und seine Sippe dazu und schon sofort. Irgendwer muss ihm ja diese Unverschämtheiten beigebracht haben.

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