[1]Die Verbreitung der Scharia wird durch Parteien und Medien aktiv unterstützt bzw. begünstigt. Wie durch die Einführung des Islamunterrichts in öffentlichen Schulen durch deutsche Politiker. Die Präambel unseres Grundgesetzes beginnt mit den Worten: “Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,…“; d.h. nach den schmerzlichen Erfahrungen der Vergangenheit haben unsere Verfassungsmütter und –väter 1949 sich ausdrücklich auf wesentliche Prinzipien des Christentums und der Aufklärung bezogen.
(Von Burkhard Willimsky)
Um eine verbrecherische Diktatur mit ihrem Rassenwahn wie das NS-System in Zukunft zu verhindern, wurde aus gutem Grund festgelegt, dass die genannten Grund- bzw. Menschenrechte in ihrem Wesensgehalt durch keine parlamentarische Mehrheit beseitigt werden dürfen. (Art.79, Abs.3 GG)
Im Art. 20, Abs.4 GG ist sogar festgelegt, dass gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, alle Deutschen das Recht zum Widerstand haben, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Zu den Grundrechten gehört im Rahmen der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit auch die ungestörte Religionsfreiheit. (Art.4, Abs.2GG)
Zwar steht das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates (Art.7, Abs.1 GG), der bekenntnismäßige Religionsunterricht hat aber als ordentliches Lehrfach in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft zu erfolgen.
Einerseits hat also der weltanschaulich neutrale Staat die Aufgabe, darauf zu achten, dass besonders die Grund- bzw. Menschenrechte eingehalten und gesichert werden, damit das friedliche Zusammenleben der Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen erhalten und gefördert wird, andererseits darf der Staat keinen Einfluss auf den Inhalt des Religionsunterrichts nehmen. (siehe auch: Gernot Facius: “Der Staat als Theologe“, in: Die Welt v. 06.08.2012 [2])
Bei der Erarbeitung des Grundgesetzes von 1948/49 konnte sich der Parlamentarische Rat gar nicht vorstellen, dass eines Tages der Islam mit seinen verfassungsfeindlichen Aussagen und Prinzipien der Scharia jemals als Bekenntnisfach Eingang in unseren Schulen finden könnte.
In den letzten Jahren haben es die im Teil 2 [3] genannten orthodoxen muslimischen Verbände durch ständigen Druck und mit aktiver Unterstützung des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan besonders über DITIB geschafft, dass der Islamunterricht in immer mehr Bundesländern als ordentliches Schulfach in Regelschulen eingeführt wird. Dabei begnügen sich die muslimischen Verbände nicht mehr mit konkreten Vereinbarungen, sondern fordern, dass zwischen den Bundesländern und ihnen nur noch Staatsverträge mit immer neuen Forderungen im Sinne der Scharia geschlossen werden. (siehe Näheres in Punkt 3 des Artikels im Internet: “Die frühe Unterwerfung: Koranunterricht wird als neues Schulfach eingeführt [4]“).
Zwischenbemerkung zu der katastrophalen Fehleinschätzung der deutschen Verhandlungspartner:
Die Unterhändler der einzelnen Bundesländer nehmen dabei die Lippenbekenntnisse von muslimischen Verhandlungsführern für bare Münze und verlassen sich darauf bzw. finden sich mit deren Zusagen offenbar ohne eigene Überprüfung ab. Dabei müssten sie wissen, dass, wenn es um die Ausbreitung des Islams und damit um den Befehl Allahs geht, jede Täuschung (Taqiyya) gegenüber Ungläubigen geboten ist und die „Zusagen“ nur dazu dienen, um endlich auch in den öffentlichen Schulen die Gebote Allahs verbreiten zu können.
Eine verhängnisvolle Rolle spielte dabei die ehemalige Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan, die sich besonders vehement für die Einführung des islamischen Bekenntnisfaches als reguläres Unterrichtsfach in den öffentlichen Schulen der Bundesländer einsetzte. Die Bundesministerin schien für eine sachliche Beurteilung die erforderlichen Voraussetzungen mitzubringen, da sie 12 Semester Erziehungswissenschaft, Philosophie und kath. Theologie studiert hat und als langjährige Kultusministerin in Baden-Württemberg viele Erfahrungen sammeln konnte.
Allgemein waren und sind die zuständigen Politiker offenbar der Ansicht: Wenn selbst Annette Schavan als Mitglied im CDU-Bundesvorstand und Vizepräsidentin im Zentralkomitee der Deutschen Katholiken (ZdK) überzeugt ist, dass unter den neuen Bedingungen und den gemachten Zusagen der muslimischen Verhandlungspartner ein schulischer Islamunterricht möglich sei, der mit den Grundrechten unserer Verfassung vereinbar ist, dann können doch auch die damit verbundenen positiven Erwartungen nicht falsch sein. Im Gegenteil, dann ist es höchste Zeit, diesen islamischen Bekenntnisunterricht auch in unseren öffentlichen Schulen einzuführen, um das friedliche Zusammenleben aller Schüler und damit das Schulklima und den Lernerfolg zu verbessern.
Nach Schavans fester Überzeugung würde ein Islamunterricht
* durch eine entsprechende qualitätsorientierte und religionskritische Ausbildung aller islamischen Religionslehrer an deutschen Universitäten;
* durch die staatliche Schulaufsicht sowie
* durch einen in deutscher Sprache erteilten Koranunterricht, der mit den Grundwerten unserer Verfassung vereinbar ist, wirksam zur Integration muslimischer Schüler in die deutsche Gesellschaft beitragen.
Schavan betonte: Aufgrund des neuen Angebots würden sich die Muslime in Deutschland „beheimaten“, zumal die deutschen Universitäten wegen ihrer theologischen Erfahrungen besonders geeignet seien, muslimischen Gelehrten und Theologen ein produktives Arbeitsfeld anzubieten, das auch zu einer „historisch-kritischen Methode“ im Umgang mit dem Koran sich entwickeln würde. (siehe Näheres im Internet-Artikel: “Islamunterricht an Schulen [5]: Das Kuckucksei der ehemaligen Bundesministerin Schavan im Nest der Bundesländer“)
Die Gründe Schavans zugunsten der Einführung des Islamunterrichts wurden und werden heute offenbar blind oder als Alibi von den maßgeblichen Parteien, den meinungsbildenden Medien, den einflussreichen Verbänden, den parteinahen Stiftungen und den beiden großen christlichen Glaubensgemeinschaften übernomme. (siehe Näheres in Punkt 1 des Artikels im Internet: „Die frühe Unterwerfung [6]: Koranunterricht wird als neues Schulfach eingeführt“)
Weitere Gründe der zuständigen Politiker für die Einführung des Koranunterrichts sind die sich ständig vergrößernde muslimische Wählerschaft einerseits sowie die Gleichgültigkeit oder und (ängstliche) Passivität der einheimischen Bevölkerung andererseits!
Übrigens sind die vielen kritischen anonymen Beiträge im Internet auch nicht gerade ein Zeichen von Zivilcourage. Mehr Offenheit wäre sicher wirkungsvoller.
Das Hauptproblem wird durch die oben skizzierte Situation deutlich sichtbar:
Durch die Einführung des Koranunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach werden in unseren Schulen jetzt nicht nur individuelle Glaubenswerte, sondern auch kollektive Rechtsvorschriften (Scharia) vermittelt, die den meisten verfassungsrechtlichen Werten unseres Grundgesetzes fundamental widersprechen.
Es ist ein entscheidender Unterschied, ob den Schülern vermittelt wird,
– dass der Islam seit dem 7. Jahrhundert die Dritte der monotheistischen Religionen ist;
– dass der Glaube eine individuelle (private) Entscheidung jedes einzelnen ist und dass deshalb der Glaube an andere Religionen, Konfessionen oder Weltanschauungen respektiert werden muss und auch z.B. ein Religionswechsel, ohne Nachteile befürchten zu müssen, möglich sein muss;
– dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind;
– dass grundsätzlich eine weitgehende Trennung von Staat und Religion besteht;
– dass in Deutschland (und der EU) ein pluralistisches, rechtstaatliches und demokratisches System existiert, indem – unter Berücksichtigung der Bürger- bzw. Menschenrechte – letztlich durch Wahlen die Mehrheit der Wähler darüber entscheidet, welche Gesetze beschlossen werden.
oder
ob den Schülern, die am Islamunterricht teilnehmen, vermittelt wird,
– dass der Islam die von Allah seit ewigen Zeiten gegründete einzig wahre Religion sei;
– dass nur Allah mit seinen Anweisungen im Koran den richtigen Weg weise;
– dass auch alle im Alten Testament genannten Propheten von Allah gesandt seien;
– dass auch Jesus nur ein Prophet Allahs gewesen sei und nicht in der Dreifaltigkeit der Sohn Gottes;
– dass die Inhalte im Alten und im Neuen Testament Fälschungen seien;
– dass deshalb Allah seinem Propheten Mohammed im 7. Jahrhundert die seit ewigen Zeiten gültigen Aussagen als Offenbarungen durch den Erzengel Gabriel übermitteln ließ, die im Koran endgültig fixiert sind und niemals geändert werden dürfen;
– dass der Islam die Trennung von Staat und Religion grundsätzlich als abwegig betrachte;
– dass der Islam vor allem ein verbindliches Rechts- und Handlungssystem (Scharia) sei, das sich auf alle Beziehungen des religiösen, bürgerlichen und staatlichen Lebens erstrecke und deshalb z.B. unter Strafandrohung festlege, dass sich die Frau dem Mann unterzuordnen habe;
– dass der Islam strikt die Heirat zwischen einer muslimischen Frau und einem nichtmuslimischen Mann verbiete, um die möglichst schnelle Ausbreitung der Religion nicht zu gefährden;
– dass der Islam sogar die Freundschaft zwischen Muslimen und Nichtmuslimen verbiete, um die enge Festigung der islamischen Gemeinschaft (Umma) zu erhalten;
– dass der Abfall vom Glauben sündhafter sei als jemanden zu töten;
– dass alle Nichtmuslime Ungläubige (Kuffar) seien, die in der Hölle für immer dem ewigen Höllenfeuer und/oder einer Trankmischung aus Blut und Eiter ausgeliefert seien;
– dass nach Allahs Willen nur Muslime, die in ihrer relativ kurzen Verweildauer auf Erden gottesfürchtig sind und sich mit all ihren Kräften und Möglichkeiten für die weltweite Ausbreitung des Islams einsetzen, die Chance haben, ins verlockende Paradies zu kommen und dort ewig glücklich sein werden;
– dass jeder gläubige Muslim, da er an Allah und seinen Propheten glaube, dem Nichtmuslim gegenüber überlegen sei und deshalb mehr Rechte zu beanspruchen habe. (siehe Näheres in Punkt 2.2 des Internet-Artikels „Die frühe Unterwerfung: Koranunterricht wird als neues Schulfach eingeführt“) oder den Beitrag im Internet „Wahnsinn Islamunterricht“)
Jeder Laie kann sich leicht vorstellen, dass durch die Einführung des Islamunterrichts als neues Bekenntnisfach das Zusammenleben in der Schule erheblich erschweren wird und die innerschulischen Probleme entsprechend zunehmen werden. Statt Integration in unsere Gesellschaft wird die Segregation (Abschottung) besonders der gläubigen muslimischen Schüler erheblich zunehmen.
Hamburg war als Hansestadt unter dem Ersten Bürgermeister Olaf Scholz das erste Bundesland, das außer mit der Alevitischen Gemeinde vor allem mit 3 fundamentalistischen muslimischen Landesverbänden bzw. Zusammenschlüssen unter Federführung der DITIB einen Staatsvertrag geschlossen hat, der die Einführung des Islamunterrichts als ordentliches Bekenntnisfach in Schulen festlegt.
Außerdem beinhaltet dieser Staatsvertrag u. a. auch
– das Recht auf religiöse Betreuung in Krankenhäusern, Heimen und Justizvollzugsanstalten;
– die Anerkennung von islamischen Feiertagen,
– das Recht auf den Bau neuer Moscheen mit Kuppeln und Minaretten und die Schaffung neuer Gebets- und Versammlungsräume sowie Bildungseinrichtungen wie Kindergärten in eigener Trägerschaft;
– das Recht, auf staatlichen Friedhöfen nach islamisch-religiösen Vorschriften Bestattungen vornehmen zu können. Bei Bedarf soll die Hansestadt neue Bestattungsflächen zur Verfügung stellen;
– zukünftig sollen islamische Religionsgemeinschaften in öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten angemessene Sendezeiten für religiöse Sendungen erhalten;
– zukünftig sollen islamische Religionsgemeinschaften in Aufsichtgremien wie NDR-Rundfunkrat oder ZDF Fernsehrat angemessen vertreten sein;
– in allen öffentlichen Einrichtungen soll schließlich eine Ernährung angeboten werden, das die islamisch-religiösen Speisevorschriften „im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten einhält“.
Äußerungen zum Staatsvertrag in Hamburg
Da Hamburg das erste Bundesland war, das nicht nur durch eine Vereinbarung, sondern durch einen Staatsvertrag mit orthodoxen muslimischen Verbänden die Einführung des Islamunterrichts beabsichtigte, habe ich schriftlich im Frühjahr 2013 gegenüber den Fraktionen der Hamburger Bürgerschaft mein Unverständnis zum Ausdruck gebracht, dass dadurch die verfassungsfeindlichen Kernaussagen im Koran in den öffentlichen Schulen der Hansestadt propagiert werden.
Es wäre wenigstens notwendig, schrieb ich, vor der Abstimmung im Parlament einen Austausch von Argumenten und Gegenargumenten durchzuführen, in der auch die (wenigen) Abgeordneten, die entschieden diesen Staatsvertrag ablehnen, zu Wort kommen können.. Durch eine möglichst sachliche öffentliche Debatte würde die Bevölkerung Hamburgs auch notwendige Informationen über die Problematik der Einführung des Islamunterrichts erhalten.
Dem Anschreiben fügte ich den Internet-Artikel „Die frühe Unterwerfung“ bei.
In den Antworten des Fraktionsvorsitzenden der SPD-Regierungspartei der Hamburger Bürgerschaft Dr. Andreas Dressel, des Vorsitzenden der CDU-Fraktion Dietrich Wersich und der religionspolitischen Sprecherin der Fraktion der Grünen Christa Goetsch wird deutlich, dass viele genannte Argumente mit denen Annette Schavans übereinstimmen.
Aufschlussreich sind folgende Aussagen:
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion folgert im Schreiben vom 30. April 2013:
„ Zusammengefasst sehen wir in den Verträgen kein Risiko, sondern eine Chance für den kulturellen Austausch und ein respektvolles, friedliches Zusammenleben.“
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion gibt im Schreiben vom 03. April 2013 folgenden Rat:
„Im Übrigen empfehle ich zu diesem Thema auch Gotthold Ephraim Lessing und seinen „Nathan der Weise“ mit der Verwendung der Ringparabel. Dieses Drama wurde in den 1770er Jahren in Hamburg von ihm veröffentlicht und behandelt sehr eindrucksvoll das Ringen der Menschen um die Beste und Wahrste Religion“.
Und die religionspolitische Sprecherin der Grünen Fraktion, die übrigens unter Ole von Beust Zweite Bürgermeisterin und Senatorin für Schule und Berufsbildung war, resümiert im Schreiben vom 03.April 2013:
„ …der Islam ist weder besser noch schlechter als andere Weltreligionen. Er gehört zu Hamburg, ebenso wie das Christentum, das Judentum und die mehr als hundert weiteren Religionsgemeinschaften. Zu einer reifen demokratischen Stadtgesellschaft zählt es, ein gleichberechtigtes Ausüben von Religionen zu ermöglichen. Mehr noch, es ist unsere Pflicht, gemeinsam den Dialog der Religionen zu gestalten und dafür zu streiten.“
Olaf Scholz bezeichnete als Oberhaupt der Hansestadt diesen Staatsvertrag als „Meilenstein“ für die Integration. „Wir alle sind Hamburg“, betonte er. (DIE WELT v. 15.11. 2012 [7])
Eine öffentliche und kontroverse Debatte in der Hamburger Bürgerschaft (dem Landesparlament) über die besondere Problematik dieses Staatsvertrages fand nicht statt.
Es ist schon heute deutlich sichtbar, dass die Erwartungen der deutschen Verhandlungsführer sich nicht nur nicht erfüllt haben, sondern sich ins Gegenteil verkehren. (siehe Näheres in den 3 Internet-Artikeln: „Quantensprung in der Integrationspolitik [8]?“- journalistenwatch / Punkte 3 und 4.2 von „Die frühe Unterwerfung“ / „Das Kuckucksei der ehemaligen Bundesministerin Schavan im Nest der Bundesländer“)
Ergänzungen:
In Berlin ist der Religionsunterricht nach dem Berliner Schulgesetz kein ordentliches Schulfach, sondern ein freiwilliges Zusatzangebot.
Die „Islamische Föderation Berlin“ (IFB), die als Berliner Landesverband der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) gilt, hat schließlich in einem zähen 20 jährigen Kampf gegen den Widerstand des damaligen Berliner Senats gerichtlich die Anerkennung zugesprochen bekommen, in Berlin Islamunterricht als Zusatzfach zu erteilen.
Nach den Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Berlin und des Berliner Verwaltungsgerichts erteilt seit dem Schuljahr 2001/2002 die IFB in Berlin Islamunterricht, an dem heute über 5200 Schüler in 31(sechsjährigen) Grundschulen teilnehmen. Nach dem Urteil der Richter sei die IFB eine „Religionsgemeinschaft“ und die Schulverwaltung habe kein Recht, die inhaltliche Konzeption des Unterrichts zu beurteilen, da es bisher keine Anhaltspunkte gebe, dass die Föderation bei der Vermittlung von Glaubensinhalten, grundlegende staatliche Bildungsziele verletze. („Gerichtlich erlaubt: Islamunterricht in Berlin [9]“; in: n-tv vom 25. Okt. 2001)
(siehe zur Problematik der Religionsgemeinschaft Näheres im Punkt 3.1 des Internet-Artikels „Die frühe Unterwerfung“)
Laut Wikipedia ist das Bundesamt für Verfassungsschutz überzeugt, dass Milli Görüs ein antidemokratisches Staatsverständnis hat und die westliche Demokratie ablehnt.
Die Islamwissenschaftlerin Irka Mohr von der Universität Erfurt kam schon 2008 zu dem Ergebnis, dass der Islamunterricht in Berlin dem staatlichen Bildungsziel der „Mündigkeit“ des Schülers zuwiderlaufe. Den Schülern werde keinerlei kritische Reflexion zu den Aussagen des Korans ermöglicht. (siehe dazu Näheres: Claudia Keller „Islamunterricht: Keine Distanz zur eigenen Religion [10]“; Tagesspiegel v. 09. April 2008)
Außerdem ist festzuhalten, dass Islamunterricht mit den unveränderlichen und ewig geltenden Aussagen im Koran unter Duldung unserer staatlichen Organe seit vielen Jahren stattfindet:
– in den vielen islamischen Moschee-Vereinen, die sich mit jedem neuen Moscheebau ausbreiten;
– in den verfassungsfeindlichen „Lichthäusern“ und „Nachhilfe“ – Vereinen der Gülen-Bewegung;
– in den saudischen Schulen der König-Fahd-Akademien in Bonn und Berlin;
– in den vielen salafistischen Vereinen mit ihren Indoktrinierungsstätten.
Eine offene und kritische Auseinandersetzung mit dem Islam und der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz wird bisher auch durch die meinungsbildenden Medien verhindert
– Wie kommt es eigentlich, dass unsere meinungsbildenden Medien im Zusammenhang mit der Einführung des Islamunterrichts peinlichst vermeiden, die für gläubige Muslime verbindlichen jedoch verfassungsfeindliche Koranverse zu veröffentlichen?
– Glauben unsere Informanten und Erklärer der Medienwelt wirklich, dass korangläubige Muslime jemals in der Lage sein werden, unsere Grundrechte über die Scharia stellen können?
– Wissen unsere Journalisten und Redakteure überhaupt, wenn sie dauernd vom grundlegenden Unterschied zwischen dem friedlichen Islam und dem bedrohlichen Islamismus schreiben, welches die Kernaussagen im Koran sind?
– Sehen sich unsere Journalisten und Redakteure als Angestellte in der Medienwelt gezwungen, sich nach Anweisungen oder „Empfehlungen“ wie vormals ihre Kollegen in der DDR zu richten und ihre Erkenntnisse über die wesentlichen Aussagen des Korans zu verschweigen oder gar zu verleugnen? (siehe Näheres in Punkt 4.1 des Internet- Artikels: “Die frühe Unterwerfung“ sowie „Quantensprung in der Integrationspolitik?“ – journalistenwatch)
Zwei Beispiele fragwürdiger und verfälschender Berichterstattung
1. ARD/ZDF-Morgenmagazin am 18. Juni 2014
Zum Thema der Bedrohung unserer Gesellschaft durch die Rückkehr von deutsche Dschihadisten aus den Kampfgebieten in Syrien wird ausgerechnet nur Aiman Mazyek, der Vorsitzende des fundamentalistischen „Zentralrats der Muslime in Deutschland“(ZMD), befragt. Er beklagt sich darüber, dass ständig nur über Begriffe wie Gotteskrieger, Islamisten und Dschihadisten gesprochen werde, die doch mit der friedlichen Religion des Islams überhaupt nichts zu tun hätten. Mit dieser Zuschreibung würden die vier Millionen Muslime nicht nur zu Betroffenen, sondern auch zu Opfern, wie man täglich durch vermehrte Übergriffe und zunehmenden antimuslimischen Rassismus beobachten könne.
Die 2000 Moscheegemeinden leisteten Großes in der Bildung und Aufklärung. Die deutliche Trennschärfe zwischen Islamismus und Islam müsse wieder schärfer vorgenommen werden. Deshalb, so Aiman Mazyek, könne man nur durch den vermehrten Islamunterricht in den öffentlichen Schulen den aggressiven „Islamismus“ bekämpfen!“
Das Schlusswort der ARD/ZDF-Moderatorin lautet: „Eine klare Forderung. Eine klare Idee, wie es weitergeht.“
Anmerkung:
Warum lässt das ARD/ZDF-Morgenmagazin nicht einen sachkundigen Fachmann wie Egon Flaig, Prof. an der Universität Rostok, mit Aiman Mazyek über diese Problematik diskutieren? Oder hätte sich dann etwa der Vorsitzende des ZMD gezwungen gesehen, der Sendung des Morgenmagazins fernzubleiben?
Diese Art der „Berichterstattung“ ist jedenfalls eine verantwortungslose Desinformation und spricht dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Hohn.
Übrigens gehört Egon Flaigs Bericht im FOCUS v. 25. Juni 2012 „Nur ein Islam ohne Scharia kann zu Europa gehören“, zu den wenigen Artikeln, die in unseren meinungsbildenden Medien veröffentlicht wurden; denn der Inhalt entspricht nicht dem vorgeschriebenen Mainstream. (siehe Internet)
Egon Flaigs Resumee: „Unsere Art zu leben beruht auf Republikanismus, Partizipation aller Bürger und Wissenschaftlichkeit. Islamische Gottesstaaten kennen dergleichen nicht.“
2. Pressekodex des Presserats
In der Ziffer 12,1 des Pressekodex „Berichterstattung über Straftaten“ heißt es:
„In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründeter Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“
Es wird also dringend empfohlen, bei der Berichterstattung über Straftaten zu vermeiden, dass nähere Angaben über die Täterschaft gemacht werden, sofern es sich um Ausländer oder Migranten handelt, da sie einer Minderheit angehören. Für die große Mehrheit der einheimischen Bevölkerung gilt diese Einschränkung (natürlich) nicht, im Gegenteil!
Das bedeutet faktisch eine klare Begrenzung der Informationsfreiheit (Zensur) für die Medien und damit verbunden eine deutliche Einschränkung der Meinungsbildung für die gesamte Bevölkerung.
Fazit:
Die einflussreichen muslimischen Verbände haben mit Hilfe der deutschen etablierten Parteien und Medien sowie einiger Gerichte nach wenigen Jahrzehnten erreicht, dass durch die Einführung des islamischen Bekenntnisunterrichts wesentliche verfassungsfeindliche Aussagen des Korans in den öffentlichen Schulen propagiert werden dürfen.
Damit erreicht die grundgesetzfeindliche Propaganda viel mehr Schüler als bisher. Durch den Islamunterricht werden jetzt die religiösen und weltanschaulichen Widersprüche direkt in den Schulen ausgetragen.
Von der „Politischen Klasse“ wurde und wird strikt darauf geachtet, dass in den Medien und im parlamentarischen Raum jede inhaltliche Berichterstattung bzw. jede öffentliche Diskussion über die Kernaussagen im Koran unterbleibt.
Es hat zu gelten: Der Islam ist alternativlos eine friedliche Religion! Basta! Und keiner hat deshalb das Recht, diese politisch korrekte Ansicht etwa durch Argumente infrage zu stellen!
Die Folge ist: Anstatt zu argumentieren wird diffamiert und ausgegrenzt. Für Islamkritiker gibt es keine Toleranz, keine Meinungsfreiheit. (siehe Näheres in den Punkten 4.3 und 4.4 des Internet-Artikels “Die frühe Unterwerfung“)
Die unnachgiebige Forderung der „Politischen Klasse“ ist, dass die strikte Trennung zwischen dem „friedlichen Islam“ des Korans und dem „intoleranten aggressiven Islamismus“ erhalten bleiben muss.
Anderenfalls müsste man ja zugeben, sich bisher gründlich geirrt zu haben. Man müsste dann die Ärmel hochkrempeln und sich jetzt öffentlich und entschieden gegen die verfassungsfeindlichen Forderungen muslimischer Verbände sowie des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan wenden….
(Teil 4: „Die bedrohlichen Auswirkungen der zunehmend grundgesetzfeindlichen Islamisierung sind nicht mehr zu übersehen“, folgt in Kürze)
» Scharia bedeutet die Beseitigung von Menschenrechten (Teil 1): Die beiden Reden des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan [11] 2008 und 2014 in der Kölner Lanxess-Arena sind aufschlussreich
» Scharia bedeutet die Beseitigung von Menschenrechten (Teil 2): Wesentliche Aussagen des Islams sind unvereinbar mit den Grundrechten [3] in Deutschland (und in der EU)
Der Autor war in Berlin Schulleiter, hauptamtlicher Stadtrat sowie Dozent für Politikwissenschaft an einer Fachhochschule.
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