imagePI-Leser haben bereits im Kölner Kommunalwahlkampf erfahren, dass vor dem Erdogan-Besuch in der LANXESS-Arena massenhaft PRO KÖLN-Wahlplakate rund um die Veranstaltungshalle abgehängt worden sind. Was damals nur Vermutung war, steht jetzt polizeilich ermittelt fest: Die „südländischen“ Arbeiter, die damals am helllichten Tag ganz ungeniert die Plakate abhängten, waren im offiziellen Auftrag unterwegs.

Ihre Firma „Mepla Tec“ war von der Stroer-Außenwerbung engagiert worden, die zu 50 % an der städtischen Kölner Außenwerbung beteiligt ist. Auftraggeber von Stroer / Kölner Außenwerbung war wiederum das Management der LANXESS-Arena selbst, die sich auf den Besuch des „Führers aller Türken“ in ihren Hallen vorbereitete. Der Besuch eines türkischen Politikers in Deutschland führte also dazu, dass ein deutscher Kommunalwahlkampf illegal beeinflusst und die damals fünftstärkste Kölner Partei massiv in ihrem Wahlkampf behindert wurde!

Wer jetzt allerdings glaubte, dass es nach den klaren polizeilichen Ermittlungsergebnissen offizielle Anklagen oder zumindest empfindliche Strafbefehle geben würde, der kennt die Bunte Republik Deutschland noch nicht gut genug. Mit Datum vom 4.11.2014 stellte die Kölner Staatsanwaltschaft nun das Ermittlungsverfahren gegen alle Beteiligten ein! Ohne irgendeine Strafe, ja noch nicht einmal eine symbolische Geldbuße, kommen die Verantwortlichen bei der LANXESS-Arena, Stroer / Kölner Außenwerbung und Mepla Tec davon. Die Einstellungsverfügung liegt PI in Kopie vor. Wesentliche Argumentationslinie der ideologisch eingefärbten Juristen aus Köln: Es läge ein „Erlaubnistatbestandsirrtum“ vor: die Beteiligten hätten geglaubt, dass PRO KÖLN keine Genehmigung für soviele (islamkritische) Plakate ausgerechnet rund um die LANXESS-Arena gehabt hätte!

Der neue PRO KÖLN-Vorsitzende Michael Gabel kommentiert dazu treffend: „Wer also glaubt, für Wahlplakate läge keine Genehmigung vor, darf künftig diese Plakate einfach abhängen? Ich bin gespannt, was die Kölner Staatsanwaltschaft wohl machen würde, wenn demnächst ein PRO KÖLN-Mitglied in Bezug auf Plakate anderer Parteien dieser Rechtsauffassung folgen würde!“

Die Bürgerbewegung prüft jetzt einen Widerspruch gegen diese Einstellungsentscheidung und mögliche zivilrechtliche Schritte.

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57 KOMMENTARE

  1. Angesichts zahlreicher von Gerichten legitimierter Gesetzesbrüche aus politischen Gründen mutet dieser Fall nur mehr wie eine alberne Provinzposse aus Schilda an.

    Schildbürger lassen grüßen.

  2. UNFASSBAR

    Ich kann und will das alles nicht mehr glauben. So müssen sich die tapferen Leute 1933 gefühlt haben.

    Und in 20 Jahren müssen unsere Kinder sich dann für all dieses politische Pack entschuldigen, das dieses Land wieder in die gleiche Richtung führt.

  3. Warum sollte man einem Mann gegenüber Toleranz und Verständnis zusichern, der allen Ernstes behauptet, dass die Moslems schon im 7. Jahrhundert Amerika entdeckt haben – und der diese „Tatsache“ in allen Schulbüchern (auch in unseren) veröffentlicht sehen will (nicht möchte)!? Der ist doch ein Fall für die geschlossene Psychiatrie!

    Wenn man bedenkt, wieviele Rechte es in Deutschland geben muss, wie uns täglich von linkisch-grünlich versifften Schreiberlingen im Duzend vorgelogen wird, kann man gar nicht verstehen, dass so viele von diesen widerlich-anmaßenden Talenten hier Bleiberecht für sich in Anspruch nehmem – auch dann, wenn sie de jure abgelehnt wurden:

    http://www.welt.de/videos/article134516328/Das-bedrohliche-Spiel-mit-der-Angst.html#disqus_thread
    http://www.welt.de/videos/article134516328/Das-bedrohliche-Spiel-mit-der-Angst.html#disqus_thread

  4. Staatsanwalt: Entfernung von Pro Köln- Wahlplakaten vor Erdogan-Besuch war rechtens

    Ich erweitere hiermit offiziell die deutsche Sprache um ein neues Adverb: linkens

    Bedeutung:

    linkens sein (etwas offensichtlich unrechtmäßiges als rechtmäßig deklarieren)

    für linkens halten, erachten o. Ä. (etwas offensichtlich unrechtmäßiges für rechtmäßig halten, erachten)

    Synonyme:
    verlogen, heuchlerisch, bigott, Claudia Roth, Margot Käßmann

  5. Das macht einen sprachlos.
    Selbst der Honni aus dem „Rechtsstaat-DDR“ war nicht so dreist in seinen Argumentationen.
    Selbst Adolf und seine Schergen im Nazi- Deutschland könnte sich noch daran ein Beispiel nehmen. Ich bin nicht mehr überascht was in diesem Land über die politisch gesteuerte Justiz alles möglich ist. Über Länder wie China und Russland ziehen unsere Bessermenschen her und fordern Menschenrecht und haben in eigenen Land eine politisch gesteuerten Unrechtsstaat wie in der DDR

  6. Die Staatsanwaltschaft Köln hat schon mehr fragwürdige „Einstellung des Verfahrens“ verschickt. Ob Unterlassene Hilfeleistung, Strafvereitelung im Amt, oder Beleidigung. Wenn die Gewalt/Beleidigung von Linken ausgeht, dann schmeißt sich nicht selten die Staatsanwaltschaft Köln in die Bresche.
    Bis heute habe ich nichts von dem Täter gehört, der am 30.11.2013 die Versammlung gegen Christenverfolgung sprengte und das Mikrofon zerstörte. Es gibt Beweisaufnahmen der Polizei, aber die Staatsanwaltschaft Köln hat mich bis heute nicht benachrichtigt, wann der Gerichtstermin ist/war. Ein klägliches Aktenzeichen gibt es. Und nur auf Nachfrage soll ich irgendwann eine Nachricht von der Staatsanwaltschaft Köln bekommen. Politisch links motivierte Straftaten werden scheinbar nicht gerne von der Staatsanwaltschaft Köln verfolgt.
    Eigentlich wollte ich diese Angelegenheit an den Anwalt in Frankfurt geben. Der lehnte es aber ab und hätte mir lieber 40 Euro (Original war wesentlich billiger) für das Mikro aus eigener Tasche bezahlt. So stehe ich nun da. Mikro kaputt und Täter bisher ohne Gerichtsverhandlung/Strafe.

  7. #8 toll_toller_tolerant

    Ein guter Vorschlag. Du solltest in dem Zusammenhang auch ein neues Adjektiv einführen: linksmäßig. Das trifft dann auf alles zu, was zwar eigentlich unrechtmäßig ist, aber als rechtmäßig durchgeht. Z.B. wenn „Anti“Fas Rechte halb totschlagen.

  8. OT – TV Tipp
    Heute Abend ARD: „Das Ende der Geduld“. Es geht um Jugendgewalt mit migrantischem Hintergrund – wohl die Geschichte der Jugendrichterin Kirsten Heisig.
    Mal sehen ob die Qualität des Filmes mit der schauspielerischen Qualität von Martina Gedeck mithalten kann. Im Rahmen der ARD – Toleranzwoche kann man da nicht viel erwarten.
    Anschließend Anne Will zum selben Thema. Auf falsche Fragen werden dort sicher keine richtigen Antworten gegeben.

  9. Wieso fällt mir jetzt gerade

    „Sie sind ja… ein schäbiger Lump!“

    ein?

    Sicher Zufall.

    #10 Aktiver Patriot (19. Nov 2014 18:03)

    Ich war anwesend, das Verhalten der Polizei war ein Skandal.
    Aber es ist so gewollt.
    Von ganz oben.

  10. Diese Kalifatsjustiz im Fatma el Kraft und Ali ben Jäger Land ist von Parteigenossen derselben durchseucht. Also war diese Entscheidung dieser Strafvereitelungsbehörde zu erwarten.

  11. @ #6 Athenagoras

    ,Warum sollte man einem Mann gegenüber Toleranz und Verständnis zusichern, der allen Ernstes behauptet, dass die Moslems schon im 7. Jahrhundert Amerika entdeckt haben – und der diese “Tatsache” in allen Schulbüchern (auch in unseren) veröffentlicht sehen will (nicht möchte)!?

    Verzeihung, kleiner Fehler von dir, kann ja passieren: Du hast „Mann“ geschrieben.

  12. Neben dem Verbotsirrtum nun also das Erlaubnisirrtum oder wie?
    Deutschen Richtern ist wohl nichts mehr peinlich!
    Für Mohammedaner wird hier eine Rechtsbeugung betrieben, die seinesgleichen sucht.

  13. OT

    Oh Nein! Wie fürchterlich!!

    „In Emmerich ist am Mittwochmorgen eine 26-jährige Mutter (Vorname Irina!) erstochen worden und eine 46-jährige Frau schwer verletzt worden.

    Ehemann war auf Frühschicht.

    Augenzeugen hatten einen Mann mit blutverschmierten Händen in der näheren Umgebung gesehen und seine Verfolgung aufgenommen. Er entkam ihnen jedoch.“

    Eine Täterbeschreibung wird aber nicht gemacht!!

    Lass es nicht das sein, was ich befürchte!!

    Und für alle: Die Herkunft des Täters SPIELT eine Rolle!!

    Wenn er „so einer“ ist und man aus pc-Gründen die Täterbeschreibung vertuscht, ist das HOCHKRIMINELL!

    Viel Kraft und ein stilles Gebet für den tapferen Vater!!

    http://www.rp-online.de/nrw/staedte/emmerich/26-jaehrige-bei-familiendrama-erstochen-taeter-auf-der-flucht-aid-1.4679253

  14. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“

    Ein Grundsatz, der seit der schriftlichen Aufzeichnung des Rechts gültig ist. Man kann sich ja schließlich informieren. Wäre ja noch schöner, wenn man umso mehr das Recht brechen dürfte, je dümmer man sich stellte.

    ??

  15. Polizei rechnet mit Großeinsatz
    Neue Hooligan-Demo während 96-Spiel?

    Am Sonnabend wollen offenbar erneut Rechtsradikale und Hooligans in Hannover demonstrieren. Nach Polizeiangaben wurde für die Zeit von 12 bis 18 Uhr eine Versammlung angemeldet – also während des 96-Spiels in der HDI-Arena. Am Sonnabend soll es zudem zwei weitere politisch motivierte Demos in der City geben.

    http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Rechte-und-Hooligans-wollen-Sonnabend-erneut-in-Hannover-demonstrieren

  16. OT

    „“Das Verfahren gegen „Zeit“-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo wegen des Verdachts der Wahlfälschung ist eingestellt worden…

    Das Verfahren sei wegen geringer Schuld und gegen eine „namhafte“ finanzielle Auflage vorläufig beendet worden, sagte Nana Frombach, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Die Höhe der Zahlung, die der Moderator der Talkshow „3 nach 9″ bei Radio Bremen leisten muss, wollte sie nicht nennen. Sobald die Auflage bezahlt sei, werde das Verfahren endgültig eingestellt…““
    http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Doppel-Waehler-di-Lorenzo-Geringe-Schuld,dilorenzo122.html

  17. Ich bin gespannt, was die Kölner Staatsanwaltschaft wohl machen würde, wenn demnächst ein PRO KÖLN-Mitglied in Bezug auf Plakate anderer Parteien dieser Rechtsauffassung folgen würde!”
    ———————————————

    Jawohl, PRO hat laut diesem Urteil nun das Recht alle SPD-SED-CDU-FDP-Plakate abzuhaengen. Los! – Wer macht mit?

    🙂

  18. Grund der Entscheidung ist der – einfache – Sachverhalt, daß die in Frage kommenden Tatbestände nur mit Vorsatz unter Strafe stehen, welcher nach dem Tatbestandsirrtum ausgeschlossen worden ist. Entsprechende Fahrlässigkeitstatbestände hat das StGB nicht.

  19. gewaltsames abreissen von wahlplakaten ist
    § 107
    Wahlbehinderung

    (1) Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt eine Wahl oder die Feststellung ihres Ergebnisses verhindert oder stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

    wenn nicht sogar:
    § 107a
    Wahlfälschung

    (1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (3) Der Versuch ist strafbar.

  20. § 303
    Sachbeschädigung

    (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  21. Der Deutsche Justizkadaver fängt langsam an zu stinken. Bäh Pfui.

    Übrigens: Das Landgericht Verden wird einen Prozess gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy in Sachen Kinderpornografie-Verdacht eröffnen.

    Der erste Termin ist für den 23. Februar angesetzt, bestätigte eine Sprecherin der Justizbehörde.

  22. Grundgesetz Artikel 20

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

  23. „Erlaubnistatbestandsirrtum“

    Naja. Ab sofort berufe ich mich bei jedem Wahlkampf darauf. Sorry, die Plakate der Bundesbetroffenheitsbeauftragt_In und ihrer Partei habe ich abgenommen. Punkt.

    Achja: Mit Spannung werde ich den 1. Mai 2015 verfolgen….

  24. Noch nicht einmal eine Bananenrepublik kann man das noch nennen, sondern bestenfalls einen abgewichsten Bananenrepublikkadaver. Deutschland hat fertig!

    Was einstmals streng lokalisiert vom Kopf her nach Verwesung stank in seinen besseren Zeiten, ist jetzt nurmehr eine ausgeaaste Fischkarkasse auf großer transnationaler Stinke-Tour. Wohl als Werbefeldzug für Diversity und Toleranz.

    Wer diesen Modergestank, der gegenwärtig Deutschland voranweht wie der sprichwörtliche Mistwagen auf einer FRIESENHOCHZEIT, auch nur kurz inhaliert und nicht rebelliert, der wird sich auch willig an den Scharia-Marterpfahl einer crescendierenden Islamisierung fesseln lassen.

    Zu dieser Veritasophoben Bananenrepublik-nekrophilen Nomenklatura gehören notwendigerweise politische Zombies als Volkskörper, eigentlich nicht Untote, sondern eher remechansierte Leichenbestände, die nichts hören, sehen, riechen, fühlen oder wollen an und für sich, und wirklich alles ertragen werden gegen und an sich, statt stolze und selbstbewusste Staatsbürger einer freien Republik zu sein.

    Und auch was als künftige ‚Schöne Leich‘ für den Friedens-Islam vorgebucht ist, verhält sich bereits jetzt voll Scharia-konform als Leiche auf Urlaub, wie die Definition geht: als Zombie eben.

  25. Nur weil irgendein Politkopf etwas anordnet, ist das noch lange nicht legal.

    Legal ist nur das, was im Gesetzbuch steht.

    Im Rechtsstaat zumindest, in Bananenrepobliken und Anscheinsdemokratien bestimmen in der Tat die Herrschenden willkürlich und ohne berücksichtigung der niedergeschriebenen Gesetze über Legalitäten.

  26. Die Begründung ist allerdings lächerlich, denn fahrlässig kann man doch wohl kaum auf den Gedanken kommen, dass man fremde Wahplakate einfach so abhängen darf. Zumindestens hätte man sich erkundigen müssen. Hier liegt die Haltung vor, „wenn schon, ist mir egal“. Das ist bedingter Vorsatz.

  27. OT
    Polizei leuchtet mit Scheinwerfern den Görlitzer Park aus

    Die Berliner Polizei hat am Vormittag angekündigt, täglich mit einem größeren Aufgebot Kontrollen im Görlitzer Park durchzuführen. Nun sind die Beamten auch nach Anbruch der Dunkelheit aktiv.

    Was nutzt es, morgen sind die Negerbanden wieder frei, bzw. heute Abend!

    Frage:
    Mit wie viel (100.000)-Watt will man denn die Neger beleuchten? Die sieht doch keiner!

  28. Tja, wenn der Führer kommt, dann tun unsere Eliten einfach alles. Sie organisieren Massenmorde, ziehen Mauern durch das eigene Land, verhaften eigene Bürger, töten bis heute massenweise die Kinder des eigenen Volkes, hassen aus Ideologie die eigene Kultur und Herkunft. Oder sie lassen das eigene Volk bis heute als sparsame Arbeitssklaven für Resteuropa bis zum umfallen schuften. Da ist das Entfernen der eigene Plakate und der Verrat an der eigenen Verfassung nur ein selbstverständlicher Teil dessen, was unsere Eliten in diesem Lande anrichten. Erdogan und die neuen Herrenmenschen denken sich allahu akbar. Und genau diese deutschen Eliten werden auch das rufen, wenn es der Karriere nutzen könnte. Genauso wie sie wie selbstverständlich Heil Hitl… riefen oder ihrem großen Bruder UDSSR huldigten.

    Wir danke unseren Eliten in Schland.

  29. #42 Ringelschwanz (19. Nov 2014 22:25)

    :mrgreen:

    Was sagt die grüne NGO im Bezirksrathaus zu dieser Stromverschwendung, Klimaerwärmung und CO-2-Freisetzung?

    Immer wenn man glaubt, es ginge nicht noch grotesker, kommt unter irgendeinem Stein einer hervorgekrochen, der noch eine ordentliche Schippe auf den Misthaufen drauflegt.

  30. Das ist ein Skandal. Wenn der Meister der Türken noch mal kommt, sollten Anhänger der HoGeSa und andere die Stadt wirklich einfach mit Plakaten und Schriftzügen vollplakatieren. Die Begründung kann ich nicht nachvollziehen und ist hoffentlich rechtlich angreifbar, da sie schwachsinnig ist. Auf Vermutung dinge zu enteignen oder zu beschädigen, darf nicht rechtens sein. Aber wir leben ja in einem Rechtsstaat. Auch hat geglaubt …? Glauben ist nicht Wissen und seit wann darf man denn eine Handlung durchführen wenn man etwas glaubt, erahnt oder vermutet? Herr Stürtzenberger und wir alle wissen das der Islam Verfassungsfeindlich ist und haben auch Beweise dafür „Koran“! Aber da wird nichts gemacht. Also sind Fakten nicht mehr so stark wie Vermutungen oder was. Das Urteil ist einfach nur lächerlich.

  31. Frage an die Jura-Profis:

    Muss der Beschuldigte nicht im Irrtum über einen RECHTFERTIGUNGSGRUND sein, wenn er sich auf einen Erlaubnistatbestandsirrtum berufen möchte?

    Ich sehe hier keinen Grund, der rechtfertigt, bei der Vermutung fehlender Genehmigung für Wahlplakate, selbst Hand anzulegen und Plakate einfach abzumontieren?!

  32. Ruprecht Polenz sieht bei HoGeSa Ähnlichkeiten mit NSU

    In einem Gastkommentar in der Münsteraner „Wochenschau na dann“ schreibt Ruprecht Polenz, dass die HoGeSa Ähnnlichkeiten mit dem NSU habe. Außerdem sei der Begriff „schleichende Islamisierung“ eindeutig „rechtsradikal“ und „Ausdruck blanker Ausländerfeindlichkeit“:

    „Hooligans gegen Salafisten“. In Köln gab es vor kurzem den bisher größten Aufmarsch gewaltbereiter Rechtsextremisten in NRW. Wenn man will, dass sich das nicht wiederholt, reicht der Versuch nicht aus, solche „Demos“ künftig zu verbieten. Man muss zunächst einmal erkennen, dass es sich nicht um Hooligan-Prügeleien gehandelt hat, wie sie halt immer mal wieder vorkommen, wie der NRW-Innenminister wohl immer noch meint.

    „Rechtsextremisten hätten sich der Bewegung angeschlossen, sie aber nicht gesteuert“, sagte der Chef des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, Burkhard Freier, im WDR. Mich erinnert diese Einschätzung an manche Äußerung von Sicherheitsbehörden gegenüber dem NSU-Terror.
    (…)
    Demgegenüber möchte ich gern festhalten: „Schleichende Islamisierung“ ist ein Zerrbegriff aus dem Fundus der Rechtsradikalen. Ein Ausdruck blanker Ausländerfeindlichkeit.(…)

    http://www.nadann.de/Redaktion/Presseausweis/2014-11-12

  33. #48 Sebastian -Nobile
    Mein reden. !
    Ich sehe da inzwischen auch nicht mehr den geringsten Sinn.
    Eines Tages nach den feuchten Durchwischen bestimmt wieder.
    Aber nicht mehr in dieser kaputten Republik.
    Deutschland ist am Ende.
    Fix und fertig.

  34. #15 Kriegsgott (19. Nov 2014 18:20)
    OT
    Polizei leuchtet mit Scheinwerfern den Görlitzer Park aus
    – – –
    „Polizei zerschlägt Vorwarnsystem der Dealer
    Im Kampf gegen die Drogenkriminalität im Park kam die Polizei am Mittwoch einen kleinen Schritt weiter: Sie beobachtete die Dealer über einen längeren Zeitraum hinweg – und stellte auf diese Weise fest, warum es mitunter so schwer ist, die Täter zu überführen: Die Drogenhändler arbeiteten nämlich mit einem Vorwarnsystem, um den Beamten zu entgehen.“
    Ach was, die arbeiten mit einem Vorwarnsystem! Was für eine ausgefuchste Strategie!
    Gut, daß die Polizei nur einen längeren Zeitraum“ benötigt hat, um das festzustellen.
    Vielleicht hätten sie vorher mal Leute fragen sollen, die als Kinder Räuber und Schanditz gespielt haben.

  35. Können wir die Verfügung sehen?

    Jedenfalls scheint es nicht so, daß die Entfernung für rechtens erklärt wurde.

    Falsch ist jedoch, von einem Tatbestandsirrtum zu sprechen. Die Täter wußten, daß es sich um fremde Sachen handelte, die man nicht einfach so wegnehmen darf. Sollte die Stadtverwaltung sie dazu beauftragt haben, liegt Anstiftung vor.

    In Betracht käme höchstens Verbotsirrtum. Dieser ist aber nur anwendbar, wenn er vermeidbar war. Die Täter hätten sich also erkundigen müssen, ob sie das dürfen.

  36. Gab es nicht einmal den Wortlaut: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ ?

    Ich hoffe, dass sich jetzt einige auf das Urteil beruhen und ihre ggf. erhaltene Strafe anfechten.

  37. Zitat aus WIKIPEDIA.: Volksweisheit „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ bekannt ist. Diese alte Volksweisheit ist im heutigen Rechtsalltag – bis auf die wenigen Ausnahmen des unvermeidbaren Verbotsirrtums – überwiegend gültig.
    In de Fall sollte ja dann der Verursacher bestraft werden müßen, oder was eint ihr? lieben Gruß euer Nino-Pit

  38. Oh Oh Oh.

    Erlaubnistatbestandsirrtum beim Plakateabhängen.
    Zuständig für regelgerechtes Abhängen ungenehmigter Plakate ist die Gemeinde als Hoheitsträger über den öffentlichen (Straßen-) Raum. Nur sie darf abhängen oder abhängen lassen. Aber sie selbst ist natürlich auch genehmigende Behörde für das Plakatieren. Weiß dann natürlich positiv, ob zuviele Plakate hängen oder ob sie genehmigungswidrig (z.B. durch Verhängen von Verkehrszeichen, Behinderung der freien Sicht für Verkehrsteilnehmer u.ä.) hängen.
    Da ist kein Raum für irgendeinen Irrtum.
    Der Irrtum über ein Selbsthilferecht außerbehördlicher Personen wird allgemein Amtsanmaßung genannt und ist nach § 132 StGB strafbar.
    Das Abhängen von Wahlplakaten während eines Wahlkampfes stellt nicht nur eine Sachbeschädigung dar, sondern ruft (wegen der damit regelmäßig verbundenen Wahlbeeinflussung und $$ 107 ff. StGB) auch die Staatsschutzabteilungen der jeweiligen Landeskriminalämter auf den Plan. Und das ist auch gut und richtig so, sonst funktioniert unsere Demokratie nicht.
    Die Einstellungsverfügung der StA wegen gemutmaßtem (!) Erlaubnistatbestandsirrtums der Täter (wurden sie vernommen? Haben sie sich so eingelassen? Wäre eine solche Einlassung unwiderleglich?) ist m.E. rechtlich nicht haltbar. Nun gilt es, fristgerecht (!) ein Klageerzwingungsverfahren (§ 172 StPO) einzuleiten. Auch kommt hier wegen der besonders haarsträubenden Einstellungsbegründung wohl ausnahmsweise eine Strafanzeige wegen vorsätzlicher Rechtsbeugung (§ 339 StGB) gegen den einstellenden Staatsanwalt in Betracht.

    So weit kommt es noch, dass wir in unserem Land wegen morgenländischer Empfindlichkeiten und Intoleranzen Wahlplakate einer nicht verbotenen Partei abhängen lassen und uns solches gehorsamsbeflissenes Abhängen auch noch gefallen lassen.

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