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München: Himmler-Plakat-Prozess geht nach Revision der Staatsanwaltschaft in 4. Instanz

DSC_0117 [1]Am 29. September 2011 fand eine islamkritische Kundgebung der Bürgerbewegung BPE vor dem Münchner Rathaus statt, unterstützt von der Freiheit und der PI-Gruppe München. Etwa zehn Minuten vor Beginn der Veranstaltung wurde das Plakat mit dem pro-islamischen Zitat von Heinrich Himmler aufgebaut (Foto). Es war nicht einmal eine halbe Minute zu sehen, als schon Kripobeamte und Polizisten herbeieilten und uns baten, es wegen der Brisanz um die Person Himmler herunterzunehmen. Anschließend begann ein Rechtsstreit, der mittlerweile vier Jahre dauert und bisher durch drei Instanzen gejagt wurde.

(Von Michael Stürzenberger)

Anlaß für unsere Kundgebung mit dem Titel „Der Islam ist nicht multikulturell, sondern Monokultur“ war eine islamverharmlosende Veranstaltung im Rathaus unter Teilnahme von Oberbürgermeister Chrstian Ude und Migrationsforscher Klaus J. Bade. Hierbei waren ein knappes Dutzend islamkritische Plakate zu sehen:

A 2 [2]

Wegen des nur kurz hochgehaltenen Himmler-Plakates bekamen am 25.10.2012 vier Personen vom Amtsgericht München einen Strafbefehl über jeweils 2000 Euro zugestellt: Der Anmelder der Kundgebung, der Plakatersteller, der Hochhalter und ich, da ich bei einer Vorbesprechung in einer Gaststätte mit den Kundgebungsteilnehmern alle Plakatmotive durchdiskutiert hatte, auch dieses mit dem pro-islamischen Ausspruch Himmlers:

Himmler-2 [3]

Um einer weiteren zweitausend Euro teuren Strafanzeige zu entgehen, habe ich jetzt bei diesem Foto den Himmler durchgestrichen und seine Uniform-Symbole geschwärzt. Je länger das 3. Reich untergegangen ist, desto intensiver wird offensichtlich der „heldenhafte“ Kampf dagegen. Hier der Text des Strafbefehls:

Das Bild zeigte Heinrich Himmler in einer ikonenhaften Brustaufnahme. Himmler ist mit einer Schirmmütze abgebildet, auf der neben dem SS-Totenkopf auch der Reichsadler mit Hakenkreuz zu erkennen ist. Auf der linken Brusttasche befindet sich das Abzeichen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) mit Hakenkreuz. Zudem ist zu erkennen, dass Himmler das Koppelschloss der SS trägt.

Am Kragenspiegel trägt Himmler das Rangabzeichen ,,Reichsführer SS“. Diesen Rang hatte nur er selbst inne. Die SS mit allen ihren Neben- und Ersatzorganisationen wurde durch die Direktive 2 des alliierten Kontrollrates vom 10.10.1945 förmlich aufgelöst und eine Neugründung verboten.

Im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess von 1946 wurden die SS und ihr zugehörige Verbände als ,,verbrecherische Organisation“ eingestuft. Dieses Verbot gilt in der Bundesrepublik Deutschland fort.

Neben der Abbildung Heinrich Himmlers befand sich auf dem Plakat das von ihm stammende Zitat ,,Der lslam ist unserer Weltanschauung sehr ähnlich.“

Sie wussten, dass auf dem Plakat Symbole der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft abgebildet waren. Jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen derartiger Symbole, ohne dass es auf eine damit verbundene nationalsozialistische Absicht des Benutzers ankommt, ist – wie lhnen bewusst war – in der Öffentlichkeit verboten, um jeden Anschein einer Wiederbelebung derartiger verfassungswidriger Bestrebungen in Deutschland zu vermeiden.

Sie werden daher beschuldigt, Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation öffentlich verwendet zu haben, strafbar als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß §§ 86a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 86 Abs. l Nr. 4 StGB.

Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wird auf 40,00 EUR festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 2000,00 EUR.

Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und lhre Auslagen zu tragen.

Selbstverständlich legten alle Angeklagten Einspruch ein. Nach zwei Verhandlungstagen am 26. April und 13. Mai wurden wir vom Amtsgericht München in allen Punkten freigesprochen. Aus dem Text der Urteilsbegründung:

Das fragliche Himmler-Plakat wurde von der Gaststätte in einem Müllsack verpackt zum Marienplatz gebracht. Dort nahm es etwa 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung der Angeklagte K.H. vom Boden auf, da es der Angeklagte R.H., wie alle Kundgebungsmittel, fotografisch dokumentieren wollte, da man gerade in der Aufbauphase begriffen war.

Das Plakat, das auf die Größe 100 x 100 cm umformatiert wurde, wobei die Druckqualität deutlich gelitten hatte, zeigt eine Brustaufnahme Heinrich Himmlers, dessen rechte Körperhälfte nur noch schatten- und schemenhaft zu erkennen ist. Himmler trägt die Uniform und Rangabzeichen des ,,Reichsführers SS“ samt Schirmmütze mit SS-Totenkopf und Reichsadler mit Hakenkreuz. Daneben trägt er das Koppelschloss der SS.

Allerdings sind die Uniform und Uniformteile sowie die beschriebenen lnsignien wegen der mäßigen Druckqualität und der Faltenwürfe durch das Aufkleben auf den Plakatständer nicht einwandfrei zu erkennen, sondern allenfalls zu erahnen, sofern jemand einschlägige Kenntnisse hat.

Sobald die für die Versammlung abgestellten Polizeibeamten das Himmler-Plakat erkannten, ordneten sie an, das Plakat nicht zu verwenden, das auch sofort verdeckt abgelegt wurde.

Außer der Person Himmlers und einer Aufschrift hat keiner der eingesetzten Polizeibeamten irgendwelche (verbotenen) Kennzeichen oder eine bestimmte Uniform wahrgenommen, obwohl sie aus kurzer Distanz von nur wenigen Metern ihre Wahrnehmungen machten.

Bei einer nachträglichen Inaugenscheinnahme aus etwa 3 m konnte der Zeuge O. keinerlei konkrete verbotenen Kennzeichen wahrnehmen. Der gesamte Vorgang vom Bereitstellen bis zum Weglegen hat nur wenige Sekunden in Anspruch genommen. Ob bei dem Ablauf eine konkrete Wahrnehmungsmöglichkeit für Dritte gegeben war, hielten die eingesetzten Beamten für wenig wahrscheinlich, die auch in dem Plakat aus der Gesamtschau heraus eine negativ, ablehnende Haltung zum Nationalsozialismus erkannten.

lm Hinblick darauf, dass es sich bei § 86a StGB um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt und im Hinblick auf die sog. Tabuisierungstheorie sind zur Vermeidung einer Überdehnung des Tatbestandes des § 86a StGB solche Verwendungen von Kennzeichen ausgenommen, die dem Schutzzweck der Vorschrift ersichtlich nicht zuwiderlaufen.

Schutzzweck ist dabei nicht nur die Verhinderung der Wiederbelebung einer verbotenen Organisation und/oder der von ihm verfolgten verfassungsfeindlichen Bestrebungen, auf die das Kennzeichen symbolhaft hinweist. Auch die Wahrung des politischen Friedens durch Vermeidung jeden Anscheins einer solchen Wiederbelebung und deren Ziele fällt zweifelsfrei darunter.

Hier sollte in provokanter, aber erkennbarer Weise durch die Benutzung Himmlers samt des Zitates im Zusammenhang mit den islamkritischen bis islamfeindlichen Plakaten und auch unwiderlegt durch Redebeispiele auf die Komplizenschaft der Nazis mit dem lslam und u.a. deren gemeinsamen Judenhass hingewiesen werden, was auch durch den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Meinungsfreiheit gerechtfertigt ist, so dass der Tatbestand des § 86 a StGB in keiner Form erfüllt ist.

Das Plakat wird eindeutig als Provokation benutzt, um die Kumpanei des NS-Staates mit dem lslam und damit auch den Islam selbst zu brandmarken.

Folgerichtig also der Freispruch. Aber die Staatsanwaltschaft München blieb hartnäckig und legte Einspruch ein:

Die Verwendung des Plakats ist auch im Hinblick auf den Schutzzweck des § 86a StGB als strafbare Kennzeichnungsverwendung anzusehen. (..)

§ 86a StGB zielt darauf ab, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen grundsätziich aus dem Bild des öffentlichen Lebens in Deutschland zu verbannen. Zwar können Ausnahmen von der Strafbarkeit dann geboten sein, wenn die Art der Verwendung eines vefassungswidrigen Kennzeichens dem Schutzzweck des Gesetzes erkennbar nicht zuwider läuft. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Art der Darstellung in offenkundiger und zweifelsfreier Weise die Gegnerschaft zu der verfassungswidrigen Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt. Dies wird man hier – zumindest mit der für den Ausnahmetatbestand erforderlichen Eindeutigkeit – jedoch nicht annehmen können.

Zwar wollten die Angeklagtern nach ihrer Einlassung durch die Verwendung des Plakats und des darauf angebrachten Zitats von Heinrich Himmler (,,Der Islam ist unserer Weltanschauung sehr ähnlich“) lediglich ihre islamkritische Haltung zum Ausdruck bringen, nicht aber die nationalsozialistische Ideologie oder deren Repräsentanten verherrlichen. Eine zweifelsfreie und offenkundige Gegnerschaft zu der verfassungswidrigen Ideologie lässt sich dem Plakat aber gerade nicht entnehmen.

Trotzdem wurden wir auch in der Berufungsverhandlung am 29. Oktober 2014 vor dem Landgericht München freigesprochen. Aus der Begründung:

Eine teleologische Reduktion führt jedoch dazu, dass hier der Tatbestand des § 86a StGB nicht erfüllt ist. Eine Strafbarkeit ist dann nicht gegeben, wenn sich die Verwender eines Zeichens offenkundig von der dahinterstehenden Idee distanzieren, wenn deren entgegenstehende Willensrichtung somit deutlich erkennbar wird. Hier gehen die Demonstranten unzweifelhaft gegen den Islamismus vor. Hiergegen wollten sie demonstrieren. Mit dem Zeigen des Plakats mit Himmler als Vertreter des NS-Regimes wurde dieser als „bekannter Teufel“ eingesetzt, um zugleich die Nähe des Islams zur NS-Diktatur und damit zu deren Wertvorstellungen darzustellen.

Diese Aussage ergibt sich zum einen aus dem Plakat selbst. Zum anderen wurde das Plakat auch nie alleine gezeigt. Es muss zusätzlich im Kontext gesehen werden, jedenfalls mit den anderen etwa gleich großen Plakaten „Islamisierung? Nein danke“ und „Gib Islam keine Chance“. Verbindendes Element ist hier der Ausspruch Himmlers, der auf dem Plakat groß abgedruckt ist „Der Islam ist unserer Weltanschauung sehr ähnlich“. Nach Auffassung des Gerichts liegt hier jedenfalls eine Distanzierung vor. NS-Regime und der Islam werden als ähnlich dargestellt auf dem Himmler-Plakat, auf dem danebenstehenden Plakat wird der Islam deutlich abgelehnt. Im Zusammenwirken dieser drei Plakate wird eine deutliche Distanzierung hiervon deutlich.

Aber die Staatsanwaltschaft München will ganz offensichtlich auf Teufel komm raus eine Verurteilung erzwingen. Daher ging sie mit folgender Begründung in die Revision:

Die Angeklagten wollten mit der Verwendung des Himmler-Bildnisses ihre islamkritische Haltung zum Ausdruck bringen und nicht die nationalsozialistische Ideologie verherrlichen. Im Hinblick auf den Charakter von §86a StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt ist jedoch maßgeblich, ob für Dritte in der Situation vor Ort eine zweifelsfreie und offenkundige Gegnerschaft zu der von Heinrich Himmler verkörperten verfassungswidrigen ldeologie erkennbar war. Dies ist hier nicht der Fall. Eine solche Gegnerschaft lässt sich weder dem Bildnis und seiner Aufschrift (,,Der lslam ist unserer Weltanschauung sehr ähnlich“), noch den übrigen, vom Landgericht festgestellten Umständen, zweifelsfrei entnehmen.

So schließen sich eine ablehnende Haltung gegenüber dem lslam und ein Gutheißen der nationalsozialistischen Ideologie keineswegs aus. Insbesondere in rechtsextremistischen Kreisen wird eine fremdenfeindliche Einstellung gegenüber Menschen muslimischen Glaubens nicht selten mit einer gewissen Affinität zum Nationalsozialismus einhergehen.

Auch wenn die Angeklagten nicht vorhatten, den Nationalsozialismus zu verherrlichen – für Dritte konnte hier ohne weiteres ein solcher Eindruck entstehen. Hinzu kommt, dass etwa für ausländische Touristen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, oder Passanten, die aus größerer Entfernung an dem Versammlungsgeschehen vorbeigegangen sind und daher die Schrift auf den Kundgebungsplakaten nicht lesen konnten, die eigentliche Intention der Angeklagten vielfach gar nicht zu erkennen gewesen sein dürfte.

Das Oberlandesgericht ließ diese Revision zu. Die drei Richter ignorierten in der Verhandlung am vergangenen Donnerstag, dass in § 86a ausdrücklich folgende Ausnahmetatbestände [4] festgehalten sind:

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“

Hier handelt es sich sowohl um staatsbürgerliche Aufklärung über die Gefahr durch den Islam, um die Abwehr seiner verfassungsfeindlichen Bestrebungen und um die Berichterstattung über Vorgänge der Geschichte. Schließlich ist es enorm wichtig, darüber aufzuklären, dass die ideologische Übereinstimmung zwischen National-Sozialismus und Islam in dem Pakt zwischen Hitler und Großmufti Al-Husseini historisch bestätigt und mit vielen Zitaten der Führer beider Ideologien untermauert ist. Die drei Richter hatten ganz offensichtlich die Bedeutung unserer Aufklärung, die wir auch mit dem Himmler-Plakat deutlich machten, nicht begriffen.

Es wurde in der Verhandlung ebenfalls ignoriert, dass nur das Zeigen des Bildnisses von Adolf Hitler als verfassungsfeindlich verboten ist, wie es auch der Infobrief des Wissenschaftlichen Dienstes [5] des Bundestages über das strafbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vom 28. Februar 2014 bestätigt:

Das „Kopfbild“ Adolf Hitlers wird von der Rechtsprechung ebenfalls als Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB betrachtet, weil entsprechende Bilder während des Nationalsozialismus massenhaft gerade als Symbol der NSDAP und des NS-Staats verwendet worden seien. Darin unterschieden sich Bilder Hitlers auch von solchen anderer bekannter Nationalsozialisten wie etwa Rudolf Heß oder Joseph Goebbels, weshalb jene nicht als Kennzeichen nach § 86a StGB gelten.

Folglich ist das bloße Zeigen eines Fotos von Heinrich Himmler nicht verfassungsfeindlich. Man fragt sich allen Ernstes, ob in der Justiz noch Recht und Gesetz zählen oder der Wille, politisch unliebsame Andersdenkende mundtot zu machen. Es wird immer ersichtlicher, dass wir nach dem eisernen Willen der Staatsanwaltschaft – die schließlich am politischen Arm des Innenministeriums hängt – unbedingt verurteilt werden sollen. Damit will man uns Islamkritiker wohl ein weiteres Mal stigmatisieren und damit linken Medien die Möglichkeit geben, uns mit ihrer diffamierenden Propaganda nach bewährtem Prinzip in die Nähe des National-Sozialismus zu rücken. Die erneute Verhandlung vor dem Landgericht München wird zeigen, ob wir juristisch bereits eine Bananenrepublik sind, sobald es gegen vermeintliche „Rechtspopulisten“ und um den Schutz des Islams geht.

(Fotos: Roland Heinrich)

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Erdogan in Karlsruhe: Türken in Deutschland sind „Teil der Macht Ankaras“

geschrieben von PI am in Kolonisation Deutschlands,Türkei | 81 Kommentare

image [6]Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat den Türken in Deutschland eine wichtige Rolle in der Außenpolitik seines Landes zugewiesen. Er sehe die Auslandstürken als „unsere Macht außerhalb des Landes“, sagte Erdogan am Sonntag in einer Rede vor tausenden Anhängern in Karlsruhe. Die Türken in Deutschland seien „die Stimme der Nation“. Auf seine Aufforderung hin skandierte die Menge die Formel „Eine Nation – eine Fahne – ein Vaterland – ein Staat“. Die vom türkischen Fernsehen live übertragene Ansprache stand im Zeichen des Wahlkampfs für die Parlamentswahl am 7. Juni.

Die Errichtung der „Neuen Türkei“ beginne in Deutschland, sagte Erdogan mit Blick auf die anstehende Wahl, für die Türken im Ausland seit Freitag ihre Stimme in diplomatischen Vertretungen abgeben können. Erdogan rief die Türken in Deutschland erneut dazu auf, die türkische Sprache und ihren Glauben nicht zu vergessen. (Auszug aus einem Artikel der österreichischen „Presse“ [7])


Vor Beginn der Kundgebung war es zu Zusammenstößen zwischen Anhängern und Gegnern Erdogans gekommen, bei denen mehrere Menschen verletzt wurden, berichtet die FAZ [8].

Die Aussage, dass in Deutschland lebende Türken (meist mit deutscher Staatsbürgerschaft oder sogar der doppelten Staatsbürgerschaft) laut Erdogan ein Teil der Macht Ankaras sind, ist besonders interessant, wenn man sich an frühere Aussagen Erdogans erinnert. Im Herbst 2012 kündigte er auf einem AKP-Parteitag an, „den Islam siegreich nach Europa zu tragen [9]„. Noch geben sich die Erdogan-Anhänger in Deutschland damit zufrieden, dass sie in den türkischen Nationalismus fördernden Parteien wie der SPD, PDS, CDU oder den Grünen aktiv sind, und diese wählen, um somit „den Islam siegreich nach Europa zu tragen“. Noch.

So sehen 14.000 türkische Nationalisten aus (Bilder, die Sie im deutschen Fernsehen nicht zu Gesicht bekommen):

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Wahl in Bremen – Prognose von 18 Uhr: Rot-Grün verliert, AfD 5%, BIW 3%

geschrieben von PI am in Wahlen | 190 Kommentare

bremanRund 500.000 Bremer waren heute aufgerufen eine neue Bürgerschaft zu wählen, bei einer sehr geringen Wahlbeteiligung von 51% lautet die erste Prognose: SPD 32,5%, CDU 23%, Grüne 15,5%, Linke 9,5% FDP 6,5%, AfD 5%, BIW 3%.

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Berlin: Wieder brutale Gewalt am Alex

geschrieben von PI am in Kriminalität | 65 Kommentare

alexanderplatz_berlin [10]Berlin Alexanderplatz – früher aufgrund seiner geschichtlichen Relevanz einer der bekanntesten Plätze Berlins. Er war Paradeplatz, während der Märzrevolution 1848 war er Kampfplatz, im 2. WK beherbergte er unterirdisch den zweitgrößten Luftschutzbunker der Stadt und am 4. November 1989 erreichten am Alex die Demonstrationen gegen das DDR-Regime ihren Höhepunkt. Heute ist er auch wieder fast täglich in den Schlagzeilen, aber als einer der gefährlichsten und von brutaler Kriminalität gekennzeichneten Plätze Berlins. Der Mord an Jonny K. [11] durch eine türkische Kopftretergang im Herbst 2012 war eine Verbrechenslandmarke in der neuen Blutgeschichte des Platzes. Dieser Tat sollten noch viele Gewaltakte in immer kürzeren Abständen folgen. So auch gestern, Samstag, wo es gleich zu zwei brutalen Übergriffen kam, wovon einer mit einem Bauchstich endete.

(Von L.S.Gabriel)

Wie die Polizei mitteilt [12] wurden ein 25-Jähriger und sein 24-jähriger Begleiter in der Berliner U-Bahn der Linie 2 von einer etwa achtköpfigen Tätergruppe gegen 2 Uhr früh erst angepöbelt und als die beiden ausstiegen verfolgt.

Auf dem Bahnsteig ging es aber erst richtig zur Sache. Zwei der Männer prügelten auf den 25-Jährigen ein und rammten ihm ein Messer in den Bauch. Danach stießen sie den Schwerverletzen auf die Gleise der U-Bahn. Sein Begleiter zog ihn wieder hoch und alarmierte die Einsatzkräfte.

Nur wenige Stunden später kam es auf dem Zwischendeck des U-Bahnhofs Alexanderplatz zu einer Sexattacke, infolge der auch ein Polizist, der dem Opfer zur Hilfe eilte, verletzt wurde.

Gegen 5.45 Uhr fasste ein Mann einer am Bahnsteig wartenden 23-Jährigen unvermittelt zwischen die Beine und an den Hintern. Dem Polizeibericht [13] ist zu entnehmen:

Ein Polizist, der sich privat mit seinem 29-jährigen Bruder in der Nähe aufhielt, griff in das Geschehen ein, wies sich als Polizeibeamter aus und forderte den Mann auf, die Frau sofort in Ruhe zu lassen. Der Angesprochene schlug dem Beamten daraufhin ins Gesicht. Zwei weitere bis dahin in das Geschehen nicht eingreifende 21 und 25 Jahre alte Begleiter des 25-jährigen Schlägers traten hinzu und schlugen ebenfalls auf den Polizisten und auch auf dessen Bruder ein. Mehrere Zeugen beobachteten dies und eilten zur Hilfe. Alarmierte Polizeibeamte nahmen die drei Schläger fest.

Obwohl es gerade zum Fall der brutalen Messerattacke sinnvoll wäre die flüchtigen Täter näher zu beschreiben wird deren Herkunft auch in der Pressemitteilung der Polizei „vertraulich“ behandelt, da ist nur zu lesen:

Am Bahnsteig konnten die Polizisten Beweismittel sicherstellen. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat übernommen.

Da sind wir aber beruhigt, dass die Ermittlungen wenigstens aufgenommen wurden. Wenn diese auch mit offenen Angaben zu den Verbrechern sicher effizienter wären. In der kunterbunten VerbrecherBundeshauptstadt geht aber offenbar der Schutz der Täter wieder einmal vor dem der Bevölkerung. Wenn dieselbe Gang morgen dann vielleicht schon Kerben für ein dann aber „richtig“ gemetzeltes Opfer in ihre Messer machen kann, dann hat die der Gewalt schutzlos ausgelieferte Bevölkerung eventuell eine Chance zumindest über äußere Merkmale der Gesuchten informiert werden.

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Hannover: Ausländer gegen „Flüchtlinge“ in der Nachbarschaft

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Kolonisation Deutschlands | 98 Kommentare

image [14]Nicht überall ist man bereit, die in Massen nach Deutschland einströmenden „Flüchtlinge“ mittels staatlich verordneter „Willkommenskultur“ als neue Nachbarn zu akzeptieren. In Hannover gingen vor kurzem bei einer Bürgerversammlung vor allem Türken und Spanier auf die [15] Barrikaden:

Anlieger Fuat Cetinkaya empfindet das städtische Notprogramm zur Unterbringung von Flüchtlingen als „Diktat“, wie er es formuliert. Er bemängelt, dass die Anwohner nicht vorab durch die Stadt informiert wurden und keinerlei Mitspracherecht hätten. Aus eigener Erfahrung wisse er um die Probleme, die durch Krieg traumatisierte Menschen umgeben. In der Dorpater Straße lebten laut Cetinkaya vor allem Menschen mit türkischen oder spanischen Wurzeln. Die Eigenheime in der beschaulichen Wohngegend hätten sie sich erarbeitet. Jetzt befürchteten sie einen Wertverlust durch die Containersiedlung in der Nachbarschaft. „Ich bin selbst Ausländer, deswegen bin ich absolut dagegen“, erklärt ein anderer Anlieger.

Ebenfalls heftigen Protest gegen die BRD-Kolonisationspolitik gab es im schwäbischen Pliezhausen [16]:

Zurückgezogen habe hingegen ein Privatanbieter aus Rübgarten sein Grundstück. Warum? Der soziale Druck aus der Nachbarschaft auf den Besitzer sei zu groß gewesen, hieß es. Erfreulich sei jedoch, so der Bürgermeister, dass nun zwei angesehene Familien aus Pliezhausen zwei nebeneinander liegende Grundstücke hinter dem Aldi-Markt angeboten haben.

Und selbst den gutmütigsten Helfern geht nach einiger Zeit mit manchen Flüchtlings-Darstellern wie z.B. in Berlin ein Lichtlein auf [17]:

„Mit den Leuten hier kann auch nicht jeder“, sagt eine der anderen Damen im Gemeinschaftsraum, sie senkt ihre Stimme, „die sind manchmal sehr undankbar.“ Dann erzählt sie, dass sie vor Kurzem mühsam von ihr sortierte Kleiderspenden in den Mülltonnen wiedergefunden hat. Noch ein wenig leiser sagt sie dann: „Viele hier sind ja auch gar keine richtigen Flüchtlinge.“

Die Textstelle mit den weggeworfenen Kleiderspenden wurde übrigens nachträglich vom Tagesspiegel aus dem Artikel entfernt.

Sollten Sie demnächst durch ein Asylantenheim in Ihrer Nachbarschaft bereichert werden, könnte es sein, dass sich im Umfeld des Heims landschaftlich einiges ändert, siehe Video:

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Fünf Tote in Mazedonien: UCK greift Polizisten an

geschrieben von PI am in Bürgerkrieg | 52 Kommentare

image [18]Fünf tote und mehr als dreißig verletzte Polizisten lautet die vorläufige Bilanz eine Einsatzes gegen albanische Terroristen in der nordmazedonischen Stadt Kumanovo. Das berichtete die mazedonische Innenministerin Gordana Jankulovska am Samstag Abend. Laut Jankulovska wurden mehrere Angreifer getötet. Zu möglichen zivilen Opfern machte sie keine Angaben.

Etwa 30 Angreifer von möglicherweise insgesamt 80 haben sich laut Medienberichten der Polizei gestellt. Eine offizielle Bestätigung für übereinstimmende Medienberichte gab es zunächst allerdings nicht.
[…]
Die albanische Nationale Befreiungsarmee (Ushtria Clirimtare Kombetare, UCK) übernahm zuvor die Verantwortung für die Geschehnisse in der nordmazedonischen Stadt Kumanovo. UCK-Kämpfer hätten in den Morgenstunden mazedonische Polizeikräfte angegriffen, die seit Tagen „Terror auf die Zivilbevölkerung“ ausübten, hieß es in einer von der Zeitung „Bota Sot“ gebrachten Aussendung.

(Auszug aus einem Artikel des Standard [19])


Solche Vorgänge kommen regelmäßig in „bunten und weltoffenen“ Vielvölkerstaaten vor. Jetzt fehlt nur noch, dass die Nato wieder einen neuen Staat für die UCK herbeibombt. Danach können sie sich dann wieder zu Zehntausenden Richtung Deutschland auf den Weg machen, um hier Flüchtling Asylbetrüger zu spielen [20], oder bei der europaweit tätigen albanischen Mafia [21] mitzumischen.

P.S.: Das Kosovo ist serbisch!

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Bremen: FDP-Spitzenkandidatin huldigt „Allah“

geschrieben von PI am in Altparteien,Dhimmitude,Islamisierung Deutschlands | 98 Kommentare

FDP-Spitzenkandidatin Lencke SteinerAuf der Jagd nach Wählern greift die FDP Bremen zum letzten Mittel. Spitzenkandidatin Lencke Steiner (Foto) sprach in der Nasir-Moschee. Auf ihrem Rednerpult stand dabei: „Niemand ist anbetungswürdig außer Allah und Muhammad ist sein Gesandter.“ (Weiter auf MM-News…) [22]

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Wiener Anwalt rechnet mit Integrationspolitik ab: „Willkommenskultur ist nicht das Problem“

geschrieben von PI am in Appeasement,Islamisierung Europas,Siedlungspolitik | 88 Kommentare

[23]Der Wiener Anwalt Rudolf Mayer (Foto) ist bestimmt kein Sympathieträger des Volkes, vertrat er doch Verbrecher wie Josef Fritzl, der seine Tochter 24 Jahre lang als Sexsklavin in einem Kellerverlies gefangen hielt. Er verteidigt Serienmörder, Jugendbanden und gewalttätige, kriminelle Migranten. Gerade mit Letzteren hat er sich aber deshalb intensiv auseinandergesetzt und erklärt nun die Integrationspolitik schlicht für gescheitert.

„Die Ansicht, dass Probleme mit der Integration nur sozial begründbar sind und nichts mit ethnischer Herkunft zu tun haben, übersieht, dass es sich hier um Überzeugungen und Ideologien handelt“, sagt Mayer. Und er hält es für eine Idee von Sozialromantikern, dass Menschen sich von Generation zu Generation automatisch besser integrierten. Im Gegenteil, er erlebe die dritte Generation als schlechter integriert als die ersteren.

Die Wiener Zeitung sieht Mayers Worte als Provokation, stellt seine Ansichten und Erkenntnisse aber dennoch in sechs Punkten zur Diskussion:


1. „Dritte Generation schlechter integriert als die erste“

„Grundsätzlich soll jeder Mensch das Recht haben, seinen Aufenthalt auf der Erde frei auf unbegrenzte Zeit zu wählen. Die Idee des Kosmopolitismus muss neu belebt werden. Dazu gehört aber auch, in der Integration nicht blauäugig zu sein, sondern die Probleme ernsthaft anzusprechen, damit das Zusammenleben besser klappt. Sozialromantiker hängen der Idee an, dass sich die Menschen von Generation zu Generation automatisch besser integrieren: Die zweite Generation ist demnach besser integriert als die erste, die dritte besser als die zweite. Wer das heute noch behauptet, ist naiv und lebensfremd. Die alten Gastarbeiter, die ihr ganzes Leben für ihre Kinder gehackelt haben – das sind die Vorzeigemigranten. So mancher Enkel fährt trotzdem nach Syrien kämpfen oder geht rauben, weil der Kodex von Ehre, Stolz und Kampf, der in den Parks gepredigt wird, wichtiger ist als das Wort seiner Mutter oder seines Großvaters. Ich erlebe die dritte Generation als schlechter integriert als die erste. Und wenn sich nur ein Prozent radikalisiert, haben wir ein riesiges Problem. Sie ist auch brutaler: Früher war der Kampf beim Schwitzkasten vorbei. Heute gewinnst du, wenn du dem anderen öfter auf den Kopf gesprungen bist.

Bei mir sitzen verschleierte Frauen, die ratlos sind und weinen. Sie sagen: ,Herr Mayer, ich habe meinem Sohn Taschengeld gegeben, ihn gut erzogen, in die Schule geschickt, doch er ist in den Park gegangen und hat von anderen gelernt, Handys zu rauben.‘ Ich habe der Frau geraten, mit ihm in die Türkei zu gehen und erst nach der Pubertät zurückzukommen, damit er Abstand bekommt vom Park. So weit ist es schon gekommen. Alles Einzelfälle? Das kann ich aus der Praxis widerlegen. Wenn wir es uns weiter so leicht machen, werden wir von der Problematik erdrückt.“

2. „Unsere Werte für viele Migranten uninteressant“

„Damit Jugendliche nicht auf die schiefe Bahn geraten oder gar in den Dschihad ziehen, braucht es ein Angebot, eine Art Gegen-Propaganda. Jugendliche, vor allem die Außenseiter oder die Burschen ohne Vater, träumen von Gewalt, einfachem Sex und einer starken Gruppe. Die professionelle Dschihad-Propaganda bietet das an mit ihren Schalmeien-Tönen im Internet. Welche Gegenpropaganda kommt gegen diese Triebe und Verlockungen an? Was ist unser schmackhaftes Gegen-Angebot? Das Einzige, womit wir sie locken können, ist Geld verdienen. Aber das ist für sie kein Wert. Werte, die bei Zuwanderern aus sehr traditionellen Gesellschaften kommen, sind Religion, Respekt vor den Älteren, Keuschheit. Unsere Kirchen sind leer, die Alten stecken wir ins Altersheim, die Frauen geben sich für den Geschmack vieler Zuwanderer zu freizügig. Unsere Werte der Toleranz, Emanzipation, Demokratie werden als Schwäche angesehen. ,Lieber stehend sterben als kniend leben‘, lautet die Devise.“

3. „Nicht jeder Zuwanderer ist gleich integrierbar“

„Wenn Menschen mit diesem Wertekanon aus archaischen Gesellschaftsstrukturen in unsere durch die Aufklärung geprägte Welt kommen, frage ich mich, wie das langfristig gut gehen soll. Zeigen Sie mir einen Tschetschenen oder Afghanen aus dem Park, für den die Verteidigung seiner Ehre nicht wichtiger ist als sein Leben. Eine Beleidigung genügt. Kompromiss, Diplomatie: das sind Schimpfwörter. Wenn es Jugendliche ablehnen, sich etwas von Frauen sagen zu lassen, die noch dazu kein Kopftuch tragen, frage ich mich, wie sind da Integration, Bildung und Aufstieg möglich? Es gibt längst nicht mehr nur eine Parallelgesellschaft, sondern Parallelgesellschaften. Ethnien, die sich spinnefeind sind, werden in Wien nicht nachbarschaftlich Tee trinken. Und mir kommt vor, diese Konflikte unter den Volksgruppen nehmen zu. Deswegen müssen wir uns entscheiden, wie viele Zuwanderer mit anderen Vorstellungen von der Gesellschaft wir noch aufnehmen können.“

4. „Willkommenskultur ist nicht das Problem“

„Oft höre ich, es fehlt die Willkommenskultur. Aber es ist zu viel verlangt von der angestammten Bevölkerung, eine vollverschleierte Nachbarin genauso willkommen zu heißen wie einen neuen Nachbarn aus Polen oder Deutschland. Menschen, die sich beschweren, Hetze vorzuwerfen und ihnen zu sagen, es seien alles Einzelfälle, das löst die Probleme nicht. Bin ich jetzt ein Hetzer und Ausländerfeind, wenn ich Probleme anspreche, die ich belegen kann? Muss ich jedes Mal dazu sagen, dass ich eine jüdische und eine polnische Frau hatte, eine meiner Sekretärinnen aus Bosnien und zwei Rechtsanwaltsanwärter aus der Türkei und dem Irak stammen?“

5. „Nur viel Geld und Zwang reißen Ruder herum“

„Eines vorweg: Das Strafrecht schreckt nicht ab, damit kann ich keinen Überzeugungstäter abhalten. Ich muss die Überzeugung ändern. Würde das Strafrecht genügen, hätte ich die Mitglieder der RAF oder IRA einfach alle lebenslang eingesperrt. Jeder Tag Haft macht es nur noch schlimmer. Die größte Sprengkraft liegt in der Perspektivlosigkeit. Es fehlen die Lehrstellen, ich muss die Jugendlichen aber durchgehend beschäftigen. Ich muss Unmengen an Geld in Lehrwerkstätten und Deutschkurse investieren.

Und wenn sie nicht in die Lehrwerkstatt oder in den Deutschkurs gehen, verlieren sie die Sozialhilfe oder die Aufenthaltsgenehmigung. Denn ohne Perspektive suchen die Burschen, die körperlich und mental oft viel stärker sind als die Österreicher, den Kampf auf der Straße und setzen sich dort durch.

Außerdem müssen wir eine Ghettobildung, wie sie bereits im 10. Bezirk stattfindet, verhindern. Doch wer akzeptiert in Döbling oder Währing mehr Ausländer? Und wie viele Politiker nehmen daheim Asylwerber auf?“

6. „Integrationsprobleme sind nicht nur sozial“

„Die Ansicht, dass Probleme mit der Integration nur sozial begründbar sind und nichts mit ethnischer Herkunft zu tun haben, übersieht, dass es sich hier um Überzeugungen und Ideologien handelt. Auch bei sehr gebildeten Menschen ist die Hinwendung zu einer radikalen Ideologie möglich, wenn auch weniger wahrscheinlich.“


(Den ganzen Artikel gibt es in der Wiener Zeitung [24])

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Die Sprache der BRD: Demographischer Wandel

geschrieben von PI am in Buch-Tipp,Demographie,Neusprech | 50 Kommentare

[25]Die Geburtenraten der Völker Europas liegen seit langem unter dem zur Bestandserhaltung nötigen Wert, und da die Politik die keineswegs alternativlose Entscheidung getroffen hat, diese Tendenz nicht durch geeignete familien- oder sozialpolitische Maßnahmen umzukehren, sondern sie als Passepartout-Argument für eine Politik der offenen Grenzen zu benutzen, werden sie auch die Kontrolle über ihre eigenen Länder verlieren. Sie werden, sofern nicht doch noch eine Umkehr stattfindet, zahlenmäßig weiterhin abnehmen, in den eigenen Ländern in die Minderheit gedrängt werden und schließlich verschwinden.

Wer es fertigbringt, einen solchen Vorgang als »demographischen Wandel« zu bagatellisieren, dürfte auch zynisch genug sein, den Tod eines Menschen »Gesundheitswandel« zu nennen.


(Die Erklärung stammt aus dem neuen Buch „Die Sprache der BRD. 131 Unwörter und ihre politische Bedeutung“ von Manfred Kleine-Hartlage und kann bei Antaios.de bestellt [26] werden)

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